Gallitzinstraße 8-16 stadträumliche Entwicklung MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung W II 10 .5 m E F Kollburggasse Bauliche Charakteristik der Umgebung G A Erdb r E ustg asse B 1 A B C F Gal litzi nstr aße C D G D alle Abbildungen copyright SUPERBLOCK ZT GmbH nn Für das Gebiet ist derzeit die Widmung L (ländlliches Gebiet) ausgewiesen nn Gemäß Bauordnung Wien sind derzeit folgende Nutzungen zulässig: nn § 6. (1) Ländliche Gebiete sind bestimmt für land- und forstwirtschaftliche oder berufsgärtnerische Nutzung. In ländlichen Gebieten dürfen nur Bauwerke errichtet werden, die landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder berufsgärtnerischen Zwecken dienen und das betriebsbedingt nn Grundsätzlich dürften in L gewidmeten Gebieten (ländlichen Gebieten) 100% der Flächen bebaut und versiegelt werden. nn Im Plandokument 7705 des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes ist ferner die maximal zulässige Höhe geregelt. nn Auf der mit BB1 bezeichneten und als Grünland/ländliche Gebiete gewidmeten Grundfläche dürfen notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Hiezu gehören auch die erforderlichen Wohngebäude. ausschließlich Gebäude mit einer Gebäudehöhe von maximal 7,5 m errichtet werden. Der höchste Zulässig ist ferner die Errichtung von Bauwerken, die öffentlichen Zwecken dienen. Punkt des Daches darf nicht höher als 1,5 m über der ausgeführten Gebäudehöhe liegen. Die zur Errichtung gelangenden Flachdächer sind zu begrünen, sofern es sich nicht um Glasdächer handelt.
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