MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung

Gallitzinstraße 8-16
stadträumliche Entwicklung
MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung
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Kollburggasse
Bauliche Charakteristik der Umgebung
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nn Für das Gebiet ist derzeit die Widmung L (ländlliches Gebiet) ausgewiesen
nn Gemäß Bauordnung Wien sind derzeit folgende Nutzungen zulässig:
nn § 6. (1) Ländliche Gebiete sind bestimmt für land- und forstwirtschaftliche oder berufsgärtnerische
Nutzung. In ländlichen Gebieten dürfen nur Bauwerke errichtet werden, die landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen oder berufsgärtnerischen Zwecken dienen und das betriebsbedingt
nn Grundsätzlich dürften in L gewidmeten Gebieten (ländlichen Gebieten) 100% der Flächen bebaut und
versiegelt werden.
nn Im Plandokument 7705 des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes ist ferner die maximal
zulässige Höhe geregelt.
nn Auf der mit BB1 bezeichneten und als Grünland/ländliche Gebiete gewidmeten Grundfläche dürfen
notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Hiezu gehören auch die erforderlichen Wohngebäude.
ausschließlich Gebäude mit einer Gebäudehöhe von maximal 7,5 m errichtet werden. Der höchste
Zulässig ist ferner die Errichtung von Bauwerken, die öffentlichen Zwecken dienen.
Punkt des Daches darf nicht höher als 1,5 m über der ausgeführten Gebäudehöhe liegen. Die zur
Errichtung gelangenden Flachdächer sind zu begrünen, sofern es sich nicht um Glasdächer handelt.