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Wussten Sie eigentlich…?
Produkt
§ Münchener Reverse (geleistete Sondertilgungen bis zu 3x wieder auszahlbar)
§ Münchener Siegel (kein Forderungsverkauf bei ordnungsgemäßer Bedienung)
§ Münchener Freiheit (ab dem 3. Jahr Sondertilgung in beliebiger Höhe – ab 10.000 Euro möglich)
§ Beleihungsauslauf bis 111 % möglich (Nebenkosten z.B. über Hanseatic darstellbar)
§ Forward bis 66 Monate im Voraus möglich (Sollzinsbindung 5 - 30 Jahre)
§ KfW 124 (Wohneigentum), 151/152 (Energieeffizient Sanieren), 153 (Energieeffizient Bauen)
§ Fremde Vorlasten in Abteilung III werden akzeptiert (wenn Vorlast max. 40 % des Beleihungswertes, Beleihung bis max. 80 % des Beleihungswertes)
§ Wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung
§ Nicht wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung (ab 20.000 Euro, nicht für Selbstständige, Rückführung in 20 Jahren, max. 80 % Beleihungsauslauf, Aufpreis)
§ Sofortige Kapitalbeschaffung bei Umschuldungen à siehe Bilder
Bis 111% Beleihungsauslauf
Wohnwirtschaftliche
Kapitalbeschaffung
+
Forwarddarlehen
Bis max. 80% Beleihungsauslauf
Nicht-wohnwirtschaftliche
Kapitalbeschaffung
+
Forwarddarlehen
Für die Konditionierung bitte
Ihren Regionalbetreuer
kontaktieren
Vorlast bis max. 40%
Beleihungsauslauf
Bonität
§ Befristete Arbeitsverhältnisse (Eigennutzer bis 111 % und Kapitalanleger bis 80% Beleihungsauslauf) prüfbar
§ Privatiers machbar
§ Ein Ehepartner allein als Darlehensnehmer möglich (wenn dt. Eherecht)
§ Deutsche, die im EU-oder Nicht-EU-Ausland wohnen und arbeiten sind unter gewissen Voraussetzungen machbar (u.a. Gehaltsabrechnung
in deutscher oder englischer Sprache/keine Übersetzung etc.)
§ Altersregeln (ab 65 Jahre: Mindesttilgung 5 %, ab 75 Jahre Rückführung in 5 Jahren)
Prozess
§ Als Zustellungsbevollmächtigte auch natürliche Personen möglich (ab 80 % BLA)
§ Schlanker Prolongationsprozess (Provision wie Neugeschäft)
§ Kondition kann zwischen Antragseingang und Kreditzusage 1x angepasst werden
Stand: 11 | 2016
Obacht!
Das geht nicht!
Objekt
Objekt
§ Akzeptanz von Modernisierung:
nur bis zu einer Höhe von max. 30 % des Bestands-Verkehrswertes
§ Modernisierungen ab 50.000 Euro:
Bauleitung und Kostenschätzung vom Sachverständigen
§ Teilfläche noch nicht vermessen:
Im KV muss der Vollzug der Vermessung und die Bildung des
Einzelgrundbuches für die Fälligkeit des Kaufpreises festgelegt sein
§ Erbbaurecht: nur kirchliches oder öffentliches
Bonität
§ Probezeit: Auszahlung nach Probezeitende
§ Elterngeld:
Ansatz 100 % des letzten Nettogehaltes bei ≤ 2 Monate, 25 % > 2 Monate
§ Kapitalanlegerregeln > 80 % Beleihungsauslauf
(Mindesteinkommen: Ehepaar 50.000 Euro netto | 70.000 Euro brutto,
Ledige Person: 30.000 Euro netto | 50.000 Euro brutto)
Prozess
§ nur Grundschulden zur Besicherung möglich
§ keine Finanzierungsbestätigungen: allerdings Abtretung der
Auszahlungsansprüche an die Baufirma möglich
§ > 400.000 Euro Grundschulden: Gutachten erforderlich
(Kosten übernimmt MünchenerHyp, bis zu 10 Banktagen verlängerte
Bearbeitungszeit)
§ Baugrundstück
§ Ferienwohnung
§ Verkäufer noch nicht Eigentümer
§ zu sanierendes Objekt (ab 30 % vom Verkehrswert)
§ Neubau mit Einzelgewerkvergabe (auch wenn vom Architekten begleitet)
§ Bergschadensverzicht
Bonität
§ Ansatz Überstunden
§ Ansatz Ehegattenunterhalt
§ Ansatz Kindesunterhalt über 14. Lebensjahr
§ Ansatz Pflegegeld
§ Mehrere Beteiligungen bei Selbständigen / Freiberuflern
§ Rück-Lastschrift auf dem Jahreskontoauszug des abzulösenden Darlehens
Produkt
§ Zwischenfinanzierung
Prozess
§ Ablösung von Volks-und Raiffeisenbanken
§ Unvollständige Antragsunterlagen
§ Einreichungen per E-Mail oder Upload
Stand: 11 | 2016