Wussten Sie eigentlich…? Produkt § Münchener Reverse (geleistete Sondertilgungen bis zu 3x wieder auszahlbar) § Münchener Siegel (kein Forderungsverkauf bei ordnungsgemäßer Bedienung) § Münchener Freiheit (ab dem 3. Jahr Sondertilgung in beliebiger Höhe – ab 10.000 Euro möglich) § Beleihungsauslauf bis 111 % möglich (Nebenkosten z.B. über Hanseatic darstellbar) § Forward bis 66 Monate im Voraus möglich (Sollzinsbindung 5 - 30 Jahre) § KfW 124 (Wohneigentum), 151/152 (Energieeffizient Sanieren), 153 (Energieeffizient Bauen) § Fremde Vorlasten in Abteilung III werden akzeptiert (wenn Vorlast max. 40 % des Beleihungswertes, Beleihung bis max. 80 % des Beleihungswertes) § Wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung § Nicht wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung (ab 20.000 Euro, nicht für Selbstständige, Rückführung in 20 Jahren, max. 80 % Beleihungsauslauf, Aufpreis) § Sofortige Kapitalbeschaffung bei Umschuldungen à siehe Bilder Bis 111% Beleihungsauslauf Wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung + Forwarddarlehen Bis max. 80% Beleihungsauslauf Nicht-wohnwirtschaftliche Kapitalbeschaffung + Forwarddarlehen Für die Konditionierung bitte Ihren Regionalbetreuer kontaktieren Vorlast bis max. 40% Beleihungsauslauf Bonität § Befristete Arbeitsverhältnisse (Eigennutzer bis 111 % und Kapitalanleger bis 80% Beleihungsauslauf) prüfbar § Privatiers machbar § Ein Ehepartner allein als Darlehensnehmer möglich (wenn dt. Eherecht) § Deutsche, die im EU-oder Nicht-EU-Ausland wohnen und arbeiten sind unter gewissen Voraussetzungen machbar (u.a. Gehaltsabrechnung in deutscher oder englischer Sprache/keine Übersetzung etc.) § Altersregeln (ab 65 Jahre: Mindesttilgung 5 %, ab 75 Jahre Rückführung in 5 Jahren) Prozess § Als Zustellungsbevollmächtigte auch natürliche Personen möglich (ab 80 % BLA) § Schlanker Prolongationsprozess (Provision wie Neugeschäft) § Kondition kann zwischen Antragseingang und Kreditzusage 1x angepasst werden Stand: 11 | 2016 Obacht! Das geht nicht! Objekt Objekt § Akzeptanz von Modernisierung: nur bis zu einer Höhe von max. 30 % des Bestands-Verkehrswertes § Modernisierungen ab 50.000 Euro: Bauleitung und Kostenschätzung vom Sachverständigen § Teilfläche noch nicht vermessen: Im KV muss der Vollzug der Vermessung und die Bildung des Einzelgrundbuches für die Fälligkeit des Kaufpreises festgelegt sein § Erbbaurecht: nur kirchliches oder öffentliches Bonität § Probezeit: Auszahlung nach Probezeitende § Elterngeld: Ansatz 100 % des letzten Nettogehaltes bei ≤ 2 Monate, 25 % > 2 Monate § Kapitalanlegerregeln > 80 % Beleihungsauslauf (Mindesteinkommen: Ehepaar 50.000 Euro netto | 70.000 Euro brutto, Ledige Person: 30.000 Euro netto | 50.000 Euro brutto) Prozess § nur Grundschulden zur Besicherung möglich § keine Finanzierungsbestätigungen: allerdings Abtretung der Auszahlungsansprüche an die Baufirma möglich § > 400.000 Euro Grundschulden: Gutachten erforderlich (Kosten übernimmt MünchenerHyp, bis zu 10 Banktagen verlängerte Bearbeitungszeit) § Baugrundstück § Ferienwohnung § Verkäufer noch nicht Eigentümer § zu sanierendes Objekt (ab 30 % vom Verkehrswert) § Neubau mit Einzelgewerkvergabe (auch wenn vom Architekten begleitet) § Bergschadensverzicht Bonität § Ansatz Überstunden § Ansatz Ehegattenunterhalt § Ansatz Kindesunterhalt über 14. Lebensjahr § Ansatz Pflegegeld § Mehrere Beteiligungen bei Selbständigen / Freiberuflern § Rück-Lastschrift auf dem Jahreskontoauszug des abzulösenden Darlehens Produkt § Zwischenfinanzierung Prozess § Ablösung von Volks-und Raiffeisenbanken § Unvollständige Antragsunterlagen § Einreichungen per E-Mail oder Upload Stand: 11 | 2016
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