Unterlagen nicht bearbeitbar

631 EU
(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Vergabestelle
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Wallstraße 2
18055 Rostock
Deutschland
Tel.:
Vergabeart
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Fax.: +49 38146987441
Un
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
te
ag
rl
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 12.12.2016
Uhrzeit 23:59
Bindefrist endet am
10.02.2017
en
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gem. VgV)
ni
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahme
19999-X1-0001
SN Sonstige
Vergabenummer
Leistung
16E0172S
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
it
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634
Besondere Vertragsbedingungen
635
Zusätzliche Vertragsbedingungen
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
GHB Anlage 2 Geheimschutzklausel
Geheimschutzbestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
VS- NfD- Merkblatt
231
Vereinbarung Tariftreue AN u. NU
r*
ba
B)
be
632EU Bewerbungsbedingungen EU
226
Mindestanforderungen an Nebenangebote
227
Zuschlagskriterien
Muster Bewachungsvertrag
232
Vereinbarung Tariftreue
ar
be
A)
t
Anlagen
ch
Maßnahmennummer
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
VHB - Bund - Ausgabe
2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 4
631 EU
(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
C)
rl
te
Un
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
633
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Bestimmungen der §§ 9,10 des VgG M-V zur Zahlung von Mindestlohn
Tariftreueerklärung
Anlage 4 Kalkulation SVS des Mustervertrages Bewachung
124 VOL Eigenerklärung zur Eignung
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
236
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung
en
ag
D)
zu vergeben.
Auskünfte
t
2
ch
ni
des Betriebes für bau und Liegenschaften M-V (BBL M-V)
dieser vertr. durch den GF Heinz-Gerd-Hufen, Wallstraße 2, 18055 Rostock
Ansprechpartner: GB Schwerin, Werderstraße 4, 19055 Schwerin
+49 38146987441
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
E-Mail
[email protected]
it
be
3
18055 Rostock
ar
Anschrift Wallstraße 2
Tel.
Fax
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
be
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
BBL M-V
Zentrale Vergabestelle
3.1
ba
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
r*
siehe Auftragsbekanntmachung
siehe FB 631-1 EG Vorlage von Erklärungen/Unterlagen zum Nachweis der Eignung
Organisationsstruktur
Qualifizierung des Wachpersonals
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
VHB - Bund - Ausgabe
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631 EU
(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
3.3
Entfällt
te
4
Un
siehe Auftragsbekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
siehe 631-1 EG Vorlage von Erklärungen/Unterlagen zum Nachweis der Eignung (hier:
nur die letzten beiden Anstriche!)
Losweise Vergabe
en
ag
rl
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung
nur ein Los
5
Nebenangebote
t
ch
ni
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann
Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
r*
ba
it
be
ar
be
5.1
6
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
VHB - Bund - Ausgabe
2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 3 von 4
631 EU
(VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Angebote können abgegeben werden:
Un
7
8
rl
te
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
Angebotsabgabe
ag
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei offenen Verfahren).
en
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
ch
ni
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
t
„Angebot für
Baumaßnahme:
SN Sonstige
be
Maßnahmennummer:
19999-X1-0001
Vergabenummer:
Leistung:
16E0172S
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
ar
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann:
be
9
10
19053
Schwerin
r*
ba
Johannes-Stelling-Straße 14
it
Vergabekammer (§ 156 GWB):
Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
VHB - Bund - Ausgabe
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631-1 EU VgV
(Anlage Nachweise)
BBL M-V, GB Schwerin
BBL M-V
Offenes Verfahren 16E0172S
Geschäftsbereich
Bewachungsleistungen
Schwerin
Schloßstraße
en
ag
rl
te
Un
Vorlage von Erklärungen/ Unterlagen zum Nachweis der Eignung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärungen zur Eignung 124
- Tariftreueerklärung
- Bestimmungen des §§ 9, 10 des Vergabegesetzes M-V (Zahlung Mindestlohn) incl.Unterschrift
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Kalkulation der Stundenverrechnungssätze
- Nachweis der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung
(Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen)
ni
- Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig
- Erklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung und den Anforderungen der DIN 77200 mit
Erläuterung der Umsetzung der Eckpunkte im Auftragsfall
- Qualifizierung des Wachpersonals
ch
- Verfahrensanweisung für Schlüsselaufbewahrung
t
- Organisationsstruktur, Darstellung wie die Dienstleistung in puncto Arbeitskräfte, Maßnahmen zur
Sicherung der Qualität und Einsatz von Technik und sonstigen Ausrüstung organisiert, erbracht
und unterstützt werden soll, einschließlich beschreibung über Auftragsbezogene Leistungsstärke
be
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
ar
- Nachweis über maximal 10 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten
einschlägigen und vergleichbaren Leistungen
be
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister
durch Vorlage der Police in Kopie aus dem Handels- oder Berufsregister oder ein
vergleichbares Register nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 1Jahr)
it
- Nachweis über Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
und Zahlung der Beiträge, gültig bis Zuschlagserteilung
- Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Police in Kopie
(ggf. zusätzliche Haftpflichtversicherung)
ba
Die Nichteinreichung der geforderten Erklärungen/Unterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes.
r*
Auf Verlangen nach Zuschlagserteilung sind vorzulegen:
- polizeiliches Führungszeugnis oder den Nachweis eines zuständigen Amtes für Ordnung
und Gewerbeangelegenheiten
- Nachweis der Qualifikation der für die Leistung verantwortlichen Personen
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben1 von 2
631-1 EU VgV
(Anlage Nachweise)
BBL M-V, GB Schwerin
en
ag
rl
te
Un
t
ch
ni
be
ar
be
älter als 1Jahr)
r*
ba
it
s Angebotes.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben2 von 2
227
(Gewichtung der Wertungskriterien)
Vergabenummer
16E0172S
en
ag
rl
te
Un
Baumaßnahme
19999 sonstige Verträge
19999 X1 0001 Bewirtschaftungsverträge OM1
Leistung
Bewachungsleistung StK, FM, EM, IQ
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Gewichtung der Wertungskriterien
Zuschlagskriterien
Gewichtung
%
Preis Revier-, Kontroll- und
Wachdienst
1
andere, hier:
Personal und Organisation
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
10
Personal
Organisation
7
4
0
100
ar
Summe
10
Angebot wie LV
Besser als LV
Weitere Anforderungen
Angebot wie LV
Besser als LV
Weitere Anforderungen
höchstes Energieeffizienzniveau
niedrigstes Energieeffizienzniveau
0
be
6
Energieeffizienz
Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme
Angebote mit dem 2-fachen der
niedrigsten Wertungssumme
und darüber
Angebot wie LV
Besser als LV
Weitere Anforderungen
t
5
Punkte
min./max.
je Kriterium
ch
Folgekosten
4 Nebenangebote Formblatt 226
0
ni
Technischer Wert
(Produktangaben: berücksichtigte
2
Positionen siehe Nr. 2; Nebenangebote: siehe Formblatt 226
Vertragsbedingungen
3 Nebenangebote Formblatt 226
80
Grundlage Punktebewertung
1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis
it
6 Personal und Organisation
be
Für die Angebotswertung ist eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten
ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei
Stellen nach dem Komma. Die erreichten Punkte gehen mit einer Gewichtung von 80% in die Gesamtwertung ein.
Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Personal
Für die Angebotswertung ist ein Punktesystem definiert. Je nach Anzahl und Qualifizierung des Personals können hier maximal 7
Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte gehen mit einer Gewichtung von 10% in die Gesamtwertung ein.
ba
r*
Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Organisation
Für die Wertung des Zuschlagskriteriums Organisation wird ein Punktesystem von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Je nach Darstellung der
Unternehmensorganisation erfolgt die folgende Bewertung:
4 Punkte - Anforderungen werden übertroffen
3 Punkte - Anforderungen werden vollständig erfüllt
2 Punkte - Anforderungen werden mit geringen Einschränkungen erfüllt
1 Punkt - Anforderungen werden mit starken Einschränkungen erfüllt
0 Punkte - Anforderungen werden nicht erfüllt/ keine Angaben
Die erreichten Punkte gehen mit einer Gewichtung von 10% in die Gesamtwertung ein.
Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot
Für jedes benannte Kriterium wird eine Punktezahl (gewichtet) durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den für das
jeweilige Angebot erzielten Punkten ermittelt. Die Gesamtpunktezahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. (Zum
Beispiel: Der Bestbieter erhält 10 Punkte im Zuschlagskriterium Preis, diese werden mit 80% gewichtet. Die Punktezahl (gewichtet) des
Mindestbieters beträgt somit hier 800. Die Punktezahlen (gewichtet) der weiteren Zuschlagskriterien werden addiert, es können maximal 1.000
Punkte erreicht werden).
BBL M-V Stand
Oktober 2016
Seite 1 von 1
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
632EU
(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
te
2
Un
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
rl
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
en
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
ch
ni
3.4
ag
3
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
t
3.5
be
it
be
ar
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Nebenangebote
4.1
Nebenangebote müssen die
Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
geforderten
ba
4
Mindestanforderungen
erfüllen;
dies
ist
mit
r*
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 1 von 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
632EU
(VgV - Bewerbungsbedingungen EU)
4.3
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4
Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5.1
Un
5
Bietergemeinschaften
te
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
5.2
en
6
ag
rl
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten
Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
t
ch
ni
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die
hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen,
dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten
Frist zu ersetzen.
be
Eignung
ar
be
7
r*
ba
it
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder
die
in
der
Auftragsbekanntmachung
oder
der
Aufforderung
zur
Interessensbestätigung
angegebenen
Unterlagen
(Eigenerklärungen,
Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die
Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die
Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb
nachgewiesen ist.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
Seite 2 von 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
232
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
16E0172S
Baumaßnahme
Leistung
te
Un
SN Sonstige
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
rl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
ag
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
1
en
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs.1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
t
ch
ni
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
r*
ba
it
be
ar
be
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden
Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des
Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer
von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne
und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des
Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
VHB - Bund - Ausgabe
2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 2
232
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
2
Un
3
Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
rl
te
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den
Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren
Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
en
ag
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
t
ch
ni
r*
ba
it
be
ar
be
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
VHB - Bund - Ausgabe
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634
(Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer
16E0172S
Baumaßnahme
SN Sonstige
Un
Leistung
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
te
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
rl
1
Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
ag
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
Anlieferungs- oder Annahmestelle
siehe LV und Anlagen zum LV (Übersicht Liegenschaften)
Ausführungsfristen
ch
ni
Ort
Gebäude
Raum
3
en
2
Beginn der Dienstleistung: 01.10.2017
Ende der Dienstleistung: 30.09.2018
t
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
be
Vertragsstrafen (§ 11)
4.1
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
ar
4
4.2
ba
it
be
für jede vollendete Woche
v. H.
für jeden Werktag
v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5
Rechnungen (§15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
ein
r*
4.3
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
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634
(Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
6
Sicherheitsleistung (§18)
6.1
Stellung der Sicherheit
6.2
te
Un
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
rl
en
ag
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt
des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
t
ch
ni
Zahlungsbedingungen (§ 17)
ar
be
7
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
9
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
ba
- frei -
it
be
8
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
r*
*Identische
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635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1
Art und Umfang der Leistungen (§ 1)
te
Un
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3)
2.1
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem
Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen.
2.2
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3
Ausführungsunterlagen (§ 3)
en
ag
rl
2
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4
Ausführung der Leistung (§ 4)
ni
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
Holzprodukte (§ 4)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
6.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
t
ch
5
it
be
ar
be
r*
ba
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
*Identische
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635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
6.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
6.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
Un
6.4
Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt.
te
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7
Güteprüfung (§12 Nr. 2)
rl
6.5
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
ag
Abnahme (§ 13)
8.1
Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2
Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
en
8
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
Mängelansprüche (§ 14)
ni
9
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Rechnungen (§§ 15 und 17)
10.1
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
t
ch
10
ar
11
be
10.2
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
r*
ba
it
be
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
*Identische
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635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
12
Zahlungen (§ 17)
12.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Un
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13
Überzahlungen (§ 17)
te
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
rl
13.1
14
ag
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19)
en
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der
vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
t
ch
ni
r*
ba
it
be
ar
be
*Identische
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231
(Vereinbarung Tariftreue)
Vergabenummer
16E0172S
Leistung
te
Un
Baumaßnahme
SN Sonstige
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
rl
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
ag
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
en
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an
andere Unternehmen nach § 6d EU Abs1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
t
ch
ni
1.1
Ergänzung des Angebotsschreibens
be
r*
ba
it
be
ar
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden
Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des
Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von
mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
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(Vereinbarung Tariftreue)
1.2
Un
1.3
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag
ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
te
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
2
en
ag
rl
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem
Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal
250.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
t
ch
ni
Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS
VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen.
r*
ba
it
be
ar
be
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
©
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(–Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)
Name und Anschrift des Bieters
Un
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Wallstraße 2
18055 Rostock
Deutschland
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer
en
Angebotsschreiben
ag
rl
te
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Maßnahme
SN Sonstige
Leistung
ch
Vergabenummer
16E0172S
ni
19999-X1-0001
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
t
Anlagen1
it
be
ar
be
234
235
248
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote
r*
3
ba
1
€
St.
%
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
*Identische
bearbeitbare
Vergabeunterlagen
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(–Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)
5
Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
Un
6
Ich/Wir erklären, dass
en
ag
rl
te
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
t
ch
ni
-
be
Ist
r*
ba
it
be
ar
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
*Identische
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235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E0172S
Baumaßnahme
Un
SN Sonstige
Leistung
te
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
rl
Ergänzung des Angebotsschreibens
ag
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für
die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
en
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
t
ch
ni
it
be
ar
be
r*
ba
In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasseName des Unternehmens
nen Eignung
*Identische
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Vergabeunterlagen
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236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Bewerber/Bieter
Vergabenummer
Datum
16E0172S
Baumaßnahme
Un
SN Sonstige
te
Leistung
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
rl
en
ag
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
OZ/Leistungsbereich
ch
ni
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
Beschreibung der (Teil)Leistungen
t
be
ar
be
(Ort, Datum, Unterschrift)
(Ort, Datum, Unterschrift)
r*
ba
it
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber
dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für
die Auftragsausführung zu haften.1
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1
Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
©
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Seite 1 von 1
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Vergabe-Nr.:
Bestimmungen der §§ 9, 10 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern
(VgG M-V) zur Zahlung von Mindestlohn
1.1
Erklärungen der Bieter nach § 9 VgG M-V zur Zahlung von Mindestlohn
en
ag
rl
te
Un
Erklärung nach § 9 Absatz 3 VgG M-V
Soweit
ich
aufgrund
bundesgesetzlicher
Bestimmungen
zur
Einhaltung
von
Mindestarbeitsbedingungen oder zur Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger
Überstundensätze sowie zur Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des
Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld, verpflichtet bin, verpflichte ich mich
zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger
Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
Erklärung nach § 9 Absatz 7 VgG M-V
Unbeschadet der vorstehenden Erklärung verpflichte ich mich, meinen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung
mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zu bezahlen.
Soweit ich Leistungen auf Nachunternehmer übertrage, verpflichte ich mich, dem Nachunternehmer
die für mich geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den
Nachunternehmer zu überwachen.
1.2
t
ch
ni
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des
vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 9 Absatz 7 des Vergabegesetzes MecklenburgVorpommern (VgG M-V) von 8,50 Euro/Stunde nicht verlangt wird, soweit Bieter oder
vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen, die
verfahrensgegenständliche Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen. Die
gilt unabhängig davon, ob die Auftragswerte der Leistungen nach § 3 der Vergabeordnung (VgV)
oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen.
Vereinbarungen nach § 10 VgG M-V zur Kontrolle der Mindestlohnzahlung
be
ar
be
Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber
befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei
Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages
eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen
Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die
Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf
dessen Verlangen unverzüglich vor.
r*
ba
it
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende
Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert,
bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 vom Hundert des Auftragswertes zu zahlen. Der
Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm
beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen
Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 7 Satz 3 VgG MV auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen
musste.
Die vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Nichterfüllung bestehender Pflichten nach § 9
Absatz 1, 3, 7 VgG M-V durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel bzw. Firmenanschrift
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
1.) Technische Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe:
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
en
ag
rl
te
Un
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Hinweise für Benutzer der Betriebssysteme Mac oder Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software derzeit nur unter
Windows läuft, wird empfohlen, die Software in einer Windows Emulation
(VMware Fusion, Parallels Desktop oder Virtual Box) auf dem Mac zu betreiben.
2.) Bitte nutzen Sie bei technischen Fragen zur elektronischen Vergabe die
zahlreichen Anleitungen für Bieter auf der Internetseite www.bbl-mv.de unter
dem Menüpunkt: Ausschreibungen  eVergabe.
ch
ni
3.) Nicht registrierte Unternehmen können vom Auftraggeber nicht aktiv über
Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und
Antworten zum Vergabeverfahren informiert werden. Sie sind daher
gezwungen, sich hierüber eigenständig und regelmäßig bis zum Ablauf der
Angebotsfrist auf der Vergabeplattform zu informieren.
t
4.) Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen
hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
unverzüglich und vor Angebotsabgabe hinzuweisen. Bitte übermitteln Sie Ihre
Fragen und Anmerkungen zu den Ausschreibungen ausschließlich über das
Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
ar
be
5.) Elektronische Angebote sind ausschließlich über den Abgabeassistenten der
Vergabeplattform abzugeben.
be
it
6.) Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag und als
Angebot gekennzeichnet einzureichen (Bitte verwenden Sie den beigefügten
Kennzettel.). Außerdem sind die Angebote weder gebunden noch mit
Heftklammern versehen einzureichen.
ba
r*
7.) Angebote sind ausschließlich in elektronischer oder in Papierform abzugeben.
Eine Doppelabgabe des identischen Angebotes kann zum Ausschluss führen.
8.) Jegliche Änderung der Vergabeunterlagen durch den Bieter, wie unter anderem
handschriftliche Anmerkungen, die Leistungsbeschreibung abändernde
Begleitschreiben, die Verwendung von AGB, Angebote unter Vorbehalt sowie
Mengenänderungen, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
BBL M-V, Stand 09.09.2016
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Kennzettel für schriftliche Angebote
en
ag
rl
te
Un
Bitte kleben Sie den ausgeschnittenen Kennzettel vorne links auf den
Briefumschlag.
ACHTUNG ANGEBOT ! ! !
Erst bei Submission öffnen ! ! !
Absender:
ni
Vergabenummer:
Angebotsfrist:
Uhrzeit:
t
ch
ar
be
it
be
r*
ba
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Allgemeine Leistungsbeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung
1.1 Art der Leistung
Der BBL M-V, Geschäftsbereich Schwerin schreibt für die Schloßstraße
in Schwerin die Bewachungs und Sicherungsleistung für vier
Liegenschaften aus.
1.2 Ort der Leistung
WE 10001 Staatskanzlei M-V, Schloßstraße 2-4
WE 10109 Finanzministerium M-V, Schloßstraße 5
WE 10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
M-V, Schloßstraße 6-8
WE 10597 Institut für Qualitätssicherung M-V, Schmiedestraße 8
ch
ni
Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Sie stellt
keine Pflicht dar und findet keine Berücksichtigung in der
Angebotswertung.
Ansprechpartner und Telefonnummern sind sind aus der Anlage 1
Übersicht Liegenschaften zu entnehmen.
1.3 Beginn und Dauer der Leistung
t
Der Vertrag tritt am 01.10.2017 in Kraft und endet am 30.09.2018.
Der Vertrag kann durch den AG mit einer Mindestfrist von drei Monaten
gekündigt werden.Der AN kann den Vertrag mit einer Frist , sechs
Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um je ein weiteres
Jahr, höchstens jedoch auf eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren.
ar
be
1.4 Umfang der Leistung
be
Die Aufgabe der Bewachungsleistung dient dem Schutz der Immobilien
und dem Leben der darin befindlichen Personen. Seine Arbeit hat das
Ziel, Einbrüche und Vandalismus zu verhindern und bei Katastrophen
bzw. technischen Havarien durch schnelles Einleiten von Hilfsmaßnahmen
den Schaden zu begrenzen.
Der Sicherheitsdienst sichert und überwacht das Gebäude bzw.die
Diensträume und den Personenverkehr gemäß Wach- und Dienstanweisung
der Liegenschaften.
it
r*
ba
Besondere Bestimmungen der Leistungserbringung des Auftraggebers
Der Aufraggeber stellt den zur Durchführung des Auftrages
erforderlichen Dienstraum mit Mobilar und erforderlicher technischer
Ausstattung, wie u.a. Beleuchtung, Heizung, Reinigung des
Dienstraumes sowie dienstliche Telefonnutzung, unentgeltlich zur
Verfügung. Mängel und Schäden an Räumen und Ausstattungsgegenständen
sind dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich
mitzuteilen.
Weiterhin stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, in Absprache mit
dem Nutzer der Liegenschaft, kostenfrei die zur Dienstverrichtung
erforderlichen Unterlagen (u.a. Personalliste, Telefonverzeichnis,
Besucherbuch) zur Verfügung.
1.4.1 WE 10001 Staatskanzlei M-V
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
1 MA Separatwachdienst mit folgender Qualifikation:
Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung) zur
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gem. § 9 SÜG M-V
und Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades GEHEIM
Montag bis Sonntag einschl. Feiertag von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr (24
Stunden)
1 MA Separatwachdienst mit folgender Qualifikation:
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit
Abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gem. § 9 SÜG M-V
und Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades GEHEIM
Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr - 17:00 Uhr (10 Stunden 30
Minuten)
t
ch
ni
1 MA Revierkontroll- Streifendienst mit folgender Qualifikation:
Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung) zur
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gem. § 9 SÜG M-V
und Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades GEHEIM
Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 - 05:00 Uhr 2
Kontrollena 15 Minuten außen
(2x Nachtzuschlag)
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 00:00 - 24:00 Uhr 4
Kontrollen a 15 Minuten außen
(1x nach Mitternacht, 1x Vormittags, 1x Nachmittags, 1x vor
Mitternacht)
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 10:00 - 16:00 Uhr 1
Kontrolle a 60 Minuten innen
be
Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes:
be
ar
- beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für die
Mitarbeiter
der Staatskanzlei M-V im Rahmen allgemeiner und besonderer
Schadenabwehr
- Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Personen- und
Lieferverkehrs an den Zugängen zum Gebäude der Staatskanzlei M-V
- Überwachung, Regelung und Kontrolle des Fahrzeugverkehrs vor dem
Gebäude der Staatskanzlei M-V (Ausgabe von Tagesparkausweisen)
- Überwachung und Sicherung aller Anlagen und Einrichtungen der
Staatskanzlei M-V (insbesondere Gefahrenmeldeanlagen inkl.
Scharf-/ Unscharfschaltungen)
- permanenter, zeitlich unregelmäßiger Kontroll- und Streifendienst
- Verschlusskontrolle aller Außentüren
- Entgegennahme von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen
- Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und
Sicherheitsbestimmungen im Gebäude der Staatskanzlei M-V
- Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und
Katastrophenschutzes
- Mithilfe bei betrieblichen Katastrophenfällen sowie in den
Bereichen Arbeitssicherheit, Brand-und Umweltschutz und bei
Unfällen
- Einsatz bei betrieblichen Notständen im Rahmen besonderer
Aufgabenstellung
- Einleiten von Maßnahmen im Alarmfall (gemäß der Vorgaben der
Dienstanweisung)
- Schlüsselverwaltung (Ausgabe, Entgegennahme, Schlüsselbücher)
- Entleerung des Hausbriefkastens, Annahme von Postsendungen nach
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Ende der Kernarbeitszeit
- Beflaggung der Fahnenmasten
- Aufzugsnotbefreiung von Personen
- die Verstärkung von Personal z.Bsp. bei Bauphasen ist ebenfalls
durch einen Sicherheitsmiarbeiter mit Abschluss als Fachkraft für
Schutz und Sicherheit sicher zu stellen
- Sicherstellung, dass bei Alarmierungen/Vorfällen die notwendigen
Schritte zur Beseitigung oder Eindämmung der möglichen Gefahr
umgehend eingeleitet werden können
Wesentliche Aufgaben des Revierstreifen-Kontrolldienst
- Für die durchzuführenden Innenkontrollen hat der
Revierstreifendienst unmittelbar vor der Kontrolle die
Objektschlüssel in der AES in Empfang zu nehmen und diese unverzüglich
nach der Kontrolle wieder an die AES zu übergeben.
- Die mit den Kontrollen verbundenen Aufgaben sind in einer
speziellen Dienstanweisung geregelt, die dem Auftragnehmer nach
Auftragserteilung zur Kenntnis gegeben werden.
t
ch
ni
Interventionsdienst bei Alarmauslösung
- Außensicherung des Objektes durch eine Interventionskraft
spätestens 10 Minuten nach Alarmeingang
- Verbringung der Objektschlüssel aus der AES durch eine 2.
Interventionskraft zum Objekt spätestens 20 Minuten nach
Alarmeingang
- Gemeinsames Betreten des Objektes durch beide Interventionskräfte
und Prüfung der Alarmauslösung
- Ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen (geregelt in der v.g.
speziefischen Dienstanweisung)
- Nach Abschluss der Maßnahmen Verbringung der Objektschlüssel durch
die 2. Interventionskraft zur AES
be
ar
be
Interventionsdienst bei besonderen Lagen
Neben dem Revierstreifendienst und dem Interventionsdienst bei
Alarmauslösung kann es unmittelbar und nicht planbar zur Auslösung
von besonderen Lagen im Bereich der Staatskanzlei M-V kommen.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Interventionsdienst bei
Alarmauslösungen und der Interventionsdienst bei besonderen Lagen
zeitgleich erfolgt und durch je einen Mitarbeiter und je ein Kfz
wahrgenommen werden muss. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die
Sicherung vor Ort mehrere Stunden andauer kann.
Nach Erhalt der Information über eine besondere Lage ist zu
gewährleisten:
- Aüßensicherung eines Objektes in unmittelbarer Nähe der
Staatskanzlei M-V durch eine Interventionskraft spätestens 15
Minuten nach Erhalt der Information
- Verbringung der Objektschlüsseel aus der AES durch eine 2.
Interventionskraft zu diesem Objekt spätestens 20 Minuten nach
Erhalt der Information
- Ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen (geregelt in der v.g.
speziefischen Dienstanweisung)
- Nach Abschluss der Maßnahmen Verbringung der Objektschlüssel durch
die 2. Interventionskraft zur AES
r*
ba
it
Schlüsselaufbewahrung in der AES
Die Objektschlüssel sind in einer ständig besetzten Stelle (AES) auf
der Grundlage der DIN 77200 Ziff. 4.15 aufzubewahren. Mit
Angebotsabgabe ist eine Verfahrensanweisung darüber mit einzureichen,
wie die Schlüsselaufbewahrung geregelt ist.
Jedes Öffnen und Verschließen der Staatskanzlei M-V sollte immer
durch zwei Mirarbeiter erfolgen.
Unternehmensvoraussetzung
-Zertifiziert nach DIN ISO 9001 (DIN Qualitätsmanagement)
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LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
ni
-Unternehmen muss Betreiber einer zertifizierten Alarmenpfangsstelle
(AES) nach DIN EN 50518 am Ort der Leistungserbringung
sein.
-Das Unternehmen muss sich in der Geheimschutzbetreuung durch das
Ministerium für Inneres und Sport M-V oder durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMW) befinden bzw. sich
bereiterklären sich in die Geheimschutzbetreung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern zu begeben. Erst wenn vom Innenministerium
M-V ein Sicherheitsbescheid zum Unternehmen erteilt werden kann
und dem VS- Auftragnehmer eine "Abschließende Feststellung" zugeht ist
der Zuschlag rechtskräftg.
-Das Unternehmen muss für diesen Auftrag über ausreichendes
überprüftes und ermächtigtes Personal (mindestens Ü2)
verfügen.
-Der namentliche Nachweis des im Separatwachdienst, RevierkontrollStreifendienst- und Interventionsdienst zum Einsatz kommenden
Personals (mindestens fünf Mitar¿nïbeiter/-innen) ist in Form
einer Bescheinigung die Sicherheitsbevollmächtigten im
Besuchckontrollverfahren (SiBe- Bescheinigung) nach Überprüfung
vor Vertragsbeginn den Sicherheitsbeauftragten der Staatskanzlei
zu übergeben. Dem BBL M-V ist die erfolgte Übergabe anzuzeigen.
Die Vorlage von mindestens drei gleichwertigen Referenzobjekten
ist erforderlich.
t
ch
Personelle Voraussetzungen Separatwachdienst, Revierstreifen- und
Interventionsdienst
-Das eingesetzte Personal einschl. deren Vertretung und das im
Gefahrfall zusätzlich benötigte Personal muss bei Aufnahme der
Bewachungsleistung in der Staatskanzlei M-V über eine
abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gemäß § 9
Sicherheitsüberprüfungsgesetz
M-V (SÜG) verfügen und die Ermächtigung zum Zugang zu
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades GEHEIM besitzen.
-Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gilt auch für alle
Einsatzleiter und Mitglieder der Geschäftsführung. die mit
diesem Auftrag betraut werden.
-Mit Angebotsabgabe ist eine personelle Übersicht (Name, Vorname)
aller Mitarbeiter, Einsatzleiter und Mitglieder der
Geschäftsführung vorzulegen, die mit diesem Auftrag betraut werden
sollen
-Das zum Einsatz kommende Personal und deren Vertretung muss eine
3-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
abgeschlossen haben. Ausgenommen ist der 2. Sicherheitsmitarbeiter
im Separatwachdienst Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr - 17:00
Uhr
be
ar
be
it
r*
ba
Materielle Voraussetzung Separatwachdienst, Revierstreifen- und
Interventionsdienst
-Dienstbekleidung des Autragnehmers mit erkennbarer
Frmenzugehörigkeit
-Sichtbar beschriftetet Dienst- Kraftfahrzeug des Auftragnehmers
-Kommunikationsmittel mit ständiger Verbindung zur AES des
Auftragnehmers mit Notruffunktion (Personennotruf zu AES)
-Taschenlampe, Handfessel
-Wächterkontrollsystem mit jeweils 4 Kontrollstellen im Außen- und
Innenbereich des Objektes
(Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren)
1.4.2 WE 10109 Finanzministerium M-V
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
1 MA Separatwachdienst (15 Stunden 30 Minuten)
Montag bis Freitag ohne Feiertag 05:30 Uhr - 21:00 Uhr
1 MA Revierkontroll- Streifendienst (40 Minuten)
kalendertäglich Montag bis Sonntag einschl. Feiertag
zwischen 21:30 - 05:00 Uhr 2 Kontrollen a 20 Minuten außen
Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes:
t
ch
ni
- beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für
Mitarbeiter des Ministeriums im Rahmen allgemeiner und besonderer
Schadenabwehr
- Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Personen- und
Kraftfahrzeugverkehrs an den Zugängen zum Gebäude des
Ministeriums
- Überwachung und Sicherung aller Anlagen und Einrichtungen des
Ministeriums (insbesondere der Brandmeldeanlage)
- Bearbeitung von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen
- Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und
Sicherheitsbestimmungen im Gebäude des Ministeriums
- Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und
Katastrophenschutzes
- Mithilfe bei betrieblichen Katastrophenfällen sowie in den
Bereichen Arbeitssicherheit, Brand- und Umweltschutz
- Einsatz bei betrieblichen Notständen unter Beachtung der
Gegebenheiten im Haus
- Schlüsselverwaltung und Schlüsselausgabe entsprechend der
Regelungen der Dienstanweisung
- Verschlusskontrolle aller Außentüren im Rahmen des abendlichen
Kontrollganges durch den
Sicherheitsmitarbeiter der Spätschicht
- Mithilfe bei Unfällen im Gebäude des Ministeriums, Benachrichtigung
des Notarztes/ Rettungswagens, Begleitung der Rettungskräfte zum
Unfallort
- Entleerung Hausbriefkasten bis 7:00 Uhr und weiter tagsüber,
Postannahme nach 16:00 Uhr
- Beflaggung der Fahnenmasten
- Aufzugsnotbefreiung von Personen
be
ar
be
1.4.3 WE10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur u.
Landesentwicklung M-V
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen
r*
1 MA Revierkontroll- Streifendienst
Montag bis Freitag ohne Feiertag (1 Sunde)
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen
ba
it
1 MA Separatwachdienst
Montag bis Donnerstag ohne Feiertag 05:00 Uhr - 22:00 Uhr (17
Stunden)
Freitag ohne Feiertag 05:00 Uhr - 20:30
Uhr (15 Stunden 30 Minuten)
Samstag, Sonntag und Feiertag (2 Stunden)
zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuteninnen
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen
Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes:
t
ch
ni
- beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für
Mitarbeiter des Ministeriums im Rahmen allgemeiner und besonderer
Schadenabwehr
- Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Personen- und
Kraftfahrzeugverkehrs an den Zugängen zum Gebäude des
Ministeriums einschl. der Bedienung der Anlagen zum Öffnen und
Verschließen der Zugänge
- Überwachung und Sicherung aller Anlagen und Einrichtungen des
Ministeriums (insbesondere Gefahrenmeldeanlagen inkl. Scharf-/
Unscharfschaltungen)
- Entgegennahme und Weiterleitung von Fund-, Verlust- und
Schadensmeldungen
- Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und
Sicherheitsbestimmungen im Gebäudedes Ministeriums
- Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und
Katastrophenschutzes
- Mithilfe bei betrieblichen Katastrophenfällen sowie in den
Bereichen Arbeitssicherheit, Brand- und Umweltschutz
- Einsatz bei betrieblichen Notständen im Rahmen besonderer
Aufgabenstellung
- Einleiten von Maßnahmen im Alarmfall (gemäß Vorgaben
Dienstanweisung)
- Schlüsselverwaltung und Schlüsselausgabe
- Verschlusskontrolle aller Außentüren und des Rolltores
- Mithilfe bei Unfällen im Gebäude des Ministeriums, Benachrichtigung
des Notarztes/ Rettungswagens
- Entleerung des Hausbriefkastens, Annahme von Postsendungen bei
unbesetzter Poststelle
- Überwachung, Regelung und Kontrolle des Waren-, Güter und
Materialverkehrs
- Durchführung von Kontrollgängen (Innen + Außen) bei Dienstende
- Nutzung/ Bedienung der zur Verfügung gestellten IT-Technik (PC) zur
Abarbeitung von Vorkommnissen, Informationsaustausch zwischen
Bediensteten, Hausmeister, Referat 100 (E-Mails lesen &
schreiben)
- Beflaggung der Fahnenmasten
- Aufzugsnotbefreiung von Personen
be
ar
be
r*
ba
it
1.4.4 WE 10597 Institut für Qualitätssicherung M-v
1 MA Separatwachdienst Sommersaison (15.Mai - 15.September)
Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:00 Uhr - 20:30 Uhr (14 Stunden 30
Minuten))
1 MA Separatwachdienst Wintersaison (16.September - 14.Mai)
Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr - 20:30 Uhr (14 Stunden)
1 MA Revierkontroll- Streifendienst
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 - 05:00 Uhr 1
Kontrolle a 10 Minuten außen
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 08:00 - 18:00 Uhr 1
Kontrolle a 10 Minuten außen
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 22:00 - 05:00 Uhr 1
Kontrolle a 10 Minuten außen
Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes:
t
ch
ni
- beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für die
Mitarbeiter im Rahmen allgemeiner und besonderer Schadenabwehr
- Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Besucher- und
Lieferverkehrs mit Nachweis
- Schlüsselverwaltung und Schlüsselausgabe, in Einzelfällen mit
Nachweis
- Alarmierung von Hilfe leistender Stellen im Stör- und Gefahrenfall
- Vermittlungs- und Registriertätigkeiten
- Scharf-/ Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlage
- Schließdienst (Auf- bzw. Verschluss der Etage, Kontrolle
Verschlusssicherheit Türen/Fenster)
- zeitlich unregelmäßiger Kontroll- und Streifendienst mit
Nachweisführung
- Kontrollgang vor Beendigung der Wachzeit- durch relevante
Räumlichkeiten mit Prüfung ggf. Abschaltung bestimmter elktrischer
Geräte
- Bearbeitung von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen
- Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und
Sicherheitsbestimmungen
- Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und
Katastrophenschutzes
- Gewährleistung des Wachbetriebes bei besonderen Lagen über die
vereinbarte Zeit hinaus auf gesonderte Anforderung
- Aufzugsnotbefreiung von Personen
ar
be
be
1.5 Voraussetzungen des Auftragnehmer
(Detailierte Angaben sind im Punkt 1.4 je Liegenschaft enthalten)
a)
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für das Bewachungswesen
und den mit ihnen verbundenen Auflagen ist Grundvoraussetzung. Dies
gilt insbesondere für die Vorschriften der
Bewachungsverordnung und die Anforderungen der DIN 77200.
Über die Leitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden sichergestellt
sein, dass die Reaktionszeit der Einsatzleitung mit Führungspersonal
sowie Reserven zur Verstärkung vor Ort bzw. zur Ersatzgestellung
zeitnah erfolgt.
ba
it
r*
b)
Die Sicherheitskräfte des Auftragnehmers haben den allgemeinen
Zuverlässigkeitskriterien zu
entsprechen und müssen physisch und psychisch in der Lage sein, die
genannten Leistungen zu erbringen. Erwartet wird von den Mitarbeitern
ein gepflegtes Erscheinungsbild, freundliche Umgangsformen,
Wortgewandheit in deutscher Sprache und Schrift sowie
Kommunikationsbereitschaft. Die im Objekt tätigen Mitarbeiter müssen im
Besitz gültiger Afenthalts-bzw. Arbeitserlaubnisse sein und die
sonstigen Melde- und Nachweispflichten erfüllen.
c)
Das Erscheinungsbild und die Umgangsformen der Sicherheitskräfte des
Auftragnehmers müssen den Auftraggeber in entsprechendem Maße
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
repräsentieren.
Das Personal des Wach- und Sicherungsdienstes muss an seiner
Dienstkleidung als solcher zu
erkennen sein. Die Sicherheitskräfte sind dazu vom Auftragnehmer mit
einer einheitlichen, dem
Einsatzzweck angepassten Dienstbekleidung auszustatten.
Weiterhin müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über Ausweise
mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer
bestätigen und an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen sind.
d)
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, bei Bedarf das Personal zu
verstärken und zusätzliche Streifendienste einzurichten.
e)
Eventuell notwendige Technikinstallationen (z.B. elektronisches
Wächtersystem) und die damit verbundenen baulichen Veränderungen, die
unmittelbar mit der Funktion des Wachdienstes bzw. des
Streifendienstes zusammenhängen, trägt der Auftragnehmer.
ni
f)
Die Ausstattung der Sicherheitskräfte mit Funkgeräten, Mobiltelefon,
Handleuchten etc. erfolgt
durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten.
t
ch
g)
Ein Unterrichtungsnachweis gemäß § 34a Gewerbeordnung, der Nachweis
einer Schulung für
Eigensicherung sowie für Evakuierung und Konfliktbewältigung sind vom
Auftragnehmer vorzulegen.
h)
gültige Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig
be
i)
Das Unternehmen muss eine zugelassene Niederlassung in der
Bundesrepuublik Deutschland haben.
ar
be
1.5.1 Sicherheitsüberprüfung
Mit der Durchführung von Bewachungs- und Sicherungsdiensten sind nur
Personen zu betrauen, die über ein einwandfreies polizeiliches
Führungszeugnis verfügen.
Für das eingesetzte Personal muss hierzu bei Vertragsbeginn ein
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) beim
Auftragnehmer vorliegen. Dieser ist dem Auftraggeber auf Verlangen
vorzulegen.
it
r*
ba
Das in der Staatskanzlei M-V einzusetzende Wachpersonal für
den Separatwachdienst, Revierkontroll- Streifendienst einschl. deren
Vertretungen und das im Gefahrfall zusätzlich benötigtes Personal
muss bei Aufnahme der Bewachungsleistung in der Staatskanzlei M-V über
eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gemäß § 9
Sicherheitsüberprüfungsgesetz M-V (SÜG) verfügen und eine 3-jährige
Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen
haben.
1.6 Preisvereinbarung
Der Preisermittlung liegen die bei Vertragsbeginn geltenden
Tariflöhne der Tarifverträge für das Tarifgebiet
Mecklenburg-Vorpommern, gesetzliche Bestimmungen zu Lohnuntergrenzen
sowie sonstige gesetzliche Lohn- und Gehaltsregelungen zugrunde. Es
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
gilt das Arbeitsortprinzip auch für Unternehmen, die ihren Firmensitz
außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern haben.
Die einzusetzenden Preise sind Festpreise und beziehen sich auf die
Ausführung der jeweiligen Positionen.
Auf die Preise wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe
berechnet.
Mit den Preisen sind alle Kosten des Auftragnehmers wie u.a. Lohnund Lohnnebenkosten sowie Nebenkosten (Fahrkosten, Verwaltungs-,
Ausbildungs- und Materialkosten, Zulagen etc.) abgegolten.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss ein als
Aufzugswerter/ befähigter Mitarbeiter zur Personenbfreiung aus
Aufzügen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiialchV)
und der DIN 13015 ausgebildet sein. Die Ausbildung und regelmäßige
Unterweisung zur Personenbefreiung müssen nachweislich dokumentiert
sein und sind Bestandteil der kalkulierten Monatspauschale.
Mehraufwendungen sind zum angebotenen Stundenverrechnungssatz
abzurechnen.
Lohn- und tarifrechtliche Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
ni
ch
Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfoohlen. Sie
stellt keine Pflicht dar und findet keine Berücksichtigung in der
Angebotswertung. Bei Bedarf kann eine Besichtigung nur unter
vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden. Ansprechpartner und
Telefonnummer sind aus der Übersicht Liegenschaften zu entnehmen.
t
Innerhalb der Laufzeit des Vertrages können neue
Stundenverrechnungssätze nur aufgrund eines neuen Tarifvertrages
durch gestaffelte Tariferhöhungen der bei Vertragsbeginn gültigen
Verträge im Wege einer Änderungsvereinbarung wirksam werden. Gleiches
gilt, sofern durch gesetzliche Regelung eine verbindliche
Lohnuntergrenze oder eine sonstige gesetzliche Festlegung zur Vergütung
der Arbeitnehmer des Auftragnehmers eingeführt werden.
Über- oder Unterzahlungen sind alsdann auszugleichen.
be
be
ar
Im Falle künftiger tarif- oder gesetzesbedingter Lohnänderungen sind
nur die Lohn- und lohnabhängigen/ lohnwirksamen Kosten dieser
Verrechnungssätze entsprechend dem Prozentsatz der Lohnänderung zu
erhöhen bzw. zu ermäßigen.
Der Nachweis der Lohnänderung ist vom Auftragnehmer durch Vorlage des
alten und des neuen Tarifvertrages zu führen.
Der Auftragnehmer hat die Auswirkungen von vorgenannten
lohnwirksamen/-abhängigen Veränderungen auf den Anteil der Löhne und
lohnabhängigen/-wirksamen Kosten an der vereinbarten Vergütung durch
Vorlage einer prüffähigen Berechnung und ggf. erforderlicher sonstiger
Berechnungsunterlagen nachzuweisen. Die nachweispflicht entfällt bei
gesetzlichen Lohngrenzen
ba
it
r*
Die Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung tritt bei Nachweis am Tage
des Inkrafttretens des neuen Tarifvertrages, maximal jedoch einen
Monat rückwirkend ein. Im Falle einer gesetzlichen Lohngrenze ist
diese ab dem Inkrafttreten des Gesetzes maßgeblich. Sonstige gestzliche
Festlegungen zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind
auf Verlangen des Auftraggebers ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Gesetzes ebenfalls anzuwenden.
Tarif- und gesetzesbedingte Lohnminderungen hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
1.7 Wertung der Angebote
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Die Wertung der Angebote erfolgt nach VgV, Abschnitt 2 in
nachfolgenden vier Wertungsschritten:
1. Wertungsschritt:
Eignungsprüfung nach VgV, Abschnitt 2, Unterabschnitt 5 Anforderung
an Unternehmen; Eignung
- Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit siehe EFB124
und 632-1 EU VgV
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde,
Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit)
- Nachweis von 3 Referenzen
- Nachweis der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung
- Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig
- Organisationsstruktur
- Qualifizierung des Wachpersonals
Die Nichteinreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen führt
zum Ausschluss des Angebotes.
ni
2. Wertungsschritt
Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag nach VgV, Abschnitt 2
Unterabschnitt 7
Die Kalkulation von Einzelpositionen wird geprüft
t
ch
3. Wertungsschritt:
Wirtschaftlichkeit (Preis) nach VgV Abschnitt 2, Unterabschnitt 5 §
58 Abs.1: "Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkung auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilt."
ar
be
Es ist nur das vom BBL M-V übergebene Leistungsverzeichnis und das
Formblatt
Berechnung der Stundenverrechnungssätze (SVS) zu verwenden.
Bieterinterne
Leistungsverzeichnisse und SVS-Formblätter führen zum Ausschluss.
be
System zur Bewertung des Bestbieters:
Die Angebotswertung erfolgt über die im FB 227 EG genannten
Zuschlagskriterien. Die Wichtung der Kriterien unterteilt sind wie
folgt:
1. Preis 80 %
2. Organisation 10%
3. Personal 10%
it
r*
ba
1. Preis
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte
festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der
niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0
Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise
erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach
dem Komma.
2. Organisation
Für die Wertung des Zuschlagskriteriums Organisation wird ein
Punktesystem von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Je nach Darstellung der
Unternehmensorganisation erfolgt die folgende Bewertung:
4 Punkte - Anforderungen werden übertroffen
3 Punkte - Anforderungen werden vollständig erfüllt
2 Punkte - Anforderungen werden mit geringen Einschränkungen erfüllt
1 Punkt - Anforderungen werden mit starken Einschränkungen erfüllt
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
0 Punkte - Anforderungen werden nicht erfüllt/ keine Angaben
3. Personal
Für die Wertung des Zuschlagskriteriums Personal ist ein Punktesystem
definiert. Je nach Anzahl und Qualifizierung des Personals können hier
maximal 7 Punkte erreicht werden.
ni
t
ch
Ermittlung Gesamtpunktzahl
Für jedes benannte Kriterium wird eine Punktezahl (gewichtet) durch
Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den für das
jeweilige Angebot erzielten Punkten ermittelt. Die Gesamtpunktezahl
aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. (Zum
Beispiel: Der Bestbieter erhält 10 Punkte im Zuschlagskriterium Preis,
diese werden mit 80% gewichtet. Die Punktezahl (gewichtet) des
Mindestbieters beträgt somit hier 800. Die Punktezahlen (gewichtet) der
weiteren Zuschlagskriterien werden addiert, es können maximal 1.000
Punkte erreicht werden).
be
be
ar
1.8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem AG für sämtliche Schäden, die
er selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Dritte während des
Bewachungs- und Sicherungsdienstes verursacht.
.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der Laufzeit des Vertrages
eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen
abzuschließen:
ba
it
Personenschäden 2.000.000 EUR
Sachschäden 1.000.000 EUR
Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR
Vermögensschäden 250.000 EUR
Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 250.000 EUR
Beschädigung/Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 EUR
r*
1.9 Rechnungslegung
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn eine
Jahresrechnung mit monatlichen Rechnungsabschlägen nach den
vertraglich festgelegten Bewachungs- und Sicherungsleistungen zu
stellen. Die Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge (Abschläge)
erfolgt jeweils zum 5. Werktag des Folgemonats eigenständig durch den
BBL M-V, Geschäftsbereich Schwerin. Als Nachweis der erbrachten
Leistung hat der Auftragnehmer die Protokolle der durchgeführten
Kontrollgänge jeweils bis zum Ersten Werktag des Folgemonats vorzulegen.
1.10 Sonstiges
1.10.1 Wachkontrollbuch
Die Einsatzübernahme ist in einem Wachkontrollbuch schriftlich mit
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LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
dem Vermerk:
richtig übernommen / richtig übergeben
zu protokollieren.
Die Namen der jeweils Wachhabenden sind im Wachkontrollbuch
einzutragen. In das Wachkontrollbuch sind alle Kontrollgänge,
besondere Vorkommnisse und die eingeleiteten Maßnahmen durch den
Wachhabenden einzutragen.
Das Wachkontrollbuch ist vor unbefugter Benutzung zu schützen und
nach Abschluss dem Auftrahgeber auszuhändigen.
Der weitere Umgang mit dem Wachkontrollbuch wird in einer
Dienstvereinbarung gesondert geregelt.
t
ch
ni
1.10.2 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistungen oder Teile davon
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an
andere übertragen oder Nachunternehmer auswechseln. Der Auftraggeber
behält sich vor, den Nachtragunternehmer auf seine Leistungsfähigkeit,
Fachkunde und Zuverlässigkeit zu überprüfen. Hierzu sind vom
Auftragnehmer folgende Angaben erforderlich: zustellungsfähige
Anschrift, Handelsregiter Nummer, zuständige Berufsgenossenschaft,
zuständiges Finanzamt und Steuernummer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Einschaltung eines
Nachunternehmers die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen zum Vertragsbestandteil zu machen. Dies gilt
gleichemaßen für alle übrigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit
dem BBL M-V.
Der Auftragnehmer darf dem Nachunternehmen keine ungünstigeren
Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber
vereinbart sind.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Nachunternehmer
die gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und
tariflichen Pflichten erfüllt. Verstöße, des Nachunternehmers gegen
vertragliche Pflichten werden dem Auftragnehmer zugerechnet. Der
Auftragnehmer haftet neben dem Nachunternehmer als Gesamtschuldner.
Die Einschaltung eines Nachunternehmers setzt die
Sicherheitsüberprüfung gemäß Punkt 1.5.1 sowie die
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei voraus.
ar
be
be
1.10.3 Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber werden
Einzelbewerbern gleichgesetz.
Sie finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn sie in den Angeboten
jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages benennen.
it
ba
1.10.4 Dienstanweisung
Der Auftragnehmer erstellt in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
(BBL M-V) und dem Nutzer der jeweiligen Liegenschaft eine objektund aufgabenbezogene Wach- und Dienstanweisung.
r*
1.10.5 Leitstelle
Der Wachdienst soll mit einer territorial nahe gelegenen Leitstelle
des Wachunternehmens in
ständiger Verbindung stehen.
(Detailierte Angaben sind im Punkt 1.4 je Liegenschaft enthalten)
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LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Menge
01
Schloßstraße
01.01
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
01.01.0010
WE 10001 Staatskanzlei M-V
Separatwachdienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss
(3-jährige Ausbildung)
zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu
kalkulieren.
1 MA Separatwachdienst
Montag bis Sonntag einschl. Feiertag von 00:00
Uhr bis 24:00 Uhr
12,00
01.01.0020
Mt
ni
Separatwachdienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
12,00
t
01.01.0030
Mt
ch
1 MA Separatwachdienst
Montag bis Freitag ohne Feiertag von 06:30 Uhr
bis 17:00 Uhr
ar
be
Revierkontroll-/Streifendienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss
(3-jährige Ausbildung)
zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu
kalkulieren.
be
1 MA Revierkontroll-/Streifendienst
Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 05:00 Uhr 2 Kontrollen a 15 Minuten außen
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 00:00 24:00 Uhr 4 Kontrollen a 15 Minuten außen
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 10:00 16:00 Uhr 1 Kontrolle a 60 Minuten innen
Mt
ba
it
12,00
Gesamtsumme:
r*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.02
WE 10109 Finanzministerium M-V
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
14
07.12.2016
17.10.2016
01.02.0010
Separatwachdienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
1 MA Separatwachdienst
Montag bis Freitag ohne Feiertag von 05:30 Uhr bis
21:00 Uhr
12,00
01.02.0020
Mt
Rvierkontroll-/ Streifendienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
ni
1 MA Revierkontroll-/Streifendienst
kalendertäglich Montag bis Sonntag einschl. Feiertag
12,00
Mt
t
ch
zwischen 21:30 - 05:00 Uhr 2 Kontrollen a 20
Minuten außen
Gesamtsumme:
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.03
WE 10338 Energieministerium M-V
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
15
07.12.2016
17.10.2016
01.03.0010
Separatwachdienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
1 MA Separatwachdienst
Montag bis Donnerstag ohne Feiertag 05:00 Uhr 22:00 Uhr
Freitag ohne Feiertag
05:00 Uhr - 20:30 Uhr
12,00
01.03.0020
Mt
ni
Revierkontroll-/ Streifendienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
t
ch
1 MA Revierkontroll- Streifendienst
Montag bis Freitag ohne Feiertag
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10
Minuten außen
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20
Minuten innen
be
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10
Minuten außen
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20
Minuten innen
be
ar
Samstag, Sonntag und Feiertag
zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 10
Minuten außen
zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 20
Minuten innen
it
zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 10
Minuten außen
zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 20
Minuten innen
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10
Minuten außen
zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20
Minuten innen
12,00
r*
ba
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10
Minuten außen
zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20
Minuteninnen
Mt
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Gesamtsumme:
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.04
WE 10597 Institut für Qualitätssicherung
Gesamtbetrag
in EUR
en
ag
rl
te
Un
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
17
07.12.2016
17.10.2016
01.04.0010
Separatwachdienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
1 MA Separatwachdienst Sommersaison (15.Mai 15.September)
Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:00 Uhr 20:30 Uhr (14 Stunden 30 Minuten))
1 MA Separatwachdienst Wintersaison (16.September 14.Mai)
Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr 20:30 Uhr (14 Stunden)
12,00
01.04.0020
Mt
ch
ni
Revierkontroll-/ Streifendienst
Es ist ein monatlicher Preis für einen
Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte
Tätigkeit
zu kalkulieren.
t
1 MA Revierkontroll-/Streifendienst
Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 05:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 08:00 18:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 22:00 05:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen
Mt
ar
be
12,00
Gesamtsumme:
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
07.12.2016
17.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
01
01.01
01.02
01.03
01.04
en
ag
rl
te
Un
ZUSAMMENSTELLUNG
Schloßstraße
WE 10001 Staatskanzlei M-V
WE 10109 Finanzministerium M-V
WE 10338 Energieministerium M-V
WE 10597 Institut für Qualitätssicherung
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
t
ch
ni
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Anlage zum Angebot (Vereinbarung Tariftreue)
Vergabe-Nr. :16E0172S
en
ag
rl
te
Un
Tariftreue-Erklärung
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns bei Auftragserteilung die für den Ort der Dienstleistung
geltenden, gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen einzuhalten, die anfallenden
Beiträge zu den tariflichen Sozialkassen sowie die Leistungen zur Vermögensbildung der
Arbeitnehmerschaft abzuführen.
Von mir/uns beauftragte Nachunternehmer werden von mir/uns gleichlautend verpflichtet.
ch
ni
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, den bei Leistungsbeginn gültigen Tarifvertrag für das Wachund Sicherheitsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten und die am jeweiligen
Einsatzort geltenden tariflichen Leistungen zu zahlen.
t
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten.
ar
be
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch einzuhalten.
be
Gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) finden die Rechtsnormen des
Tarifvertrages auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
und seinem im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigten
Arbeitnehmer grundsätzlich Anwendung.
it
r*
ba
Als Arbeitgeber ohne Sitz im Geltungsbereich des AEntG verpflichte/n ich mich/ wir uns, die
von mir/uns beschäftigten Arbeitnehmer vor Beginn der Leistung schriftlich in deutscher
Sprache bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit Nord, Projensdorfer Straße 82, 24106
Kiel anzumelden.
..........................., den ..........................
Stempel/Unterschrift des Bieters oder
Bevollmächtigten
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124 VOL national / VgV
(Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen auszufüllen,
soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben)
Un
Maßnahmennummer
Vergabenummer
19999-X1-0001
16E0172S
te
Maßnahme:
SN Sonstige
rl
Leistung:
ag
Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ
en
Bewerber*)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
Name, Anschrift und Ust-ID-Nr. des Unternehmens)
ni
20 ..
€
20 ..
€
20 ..
€
t
ch
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Lieferungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
be
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Belege bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
ar
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
be
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
habe/haben.
r*
ba
it
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir nach Anforderung durch den
Auftraggeber für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art
der Maßnahme; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
*)
zutreffendes ankreuzen
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: 10.05.2016
Seite 1 von 3
124 VOL national / VgV
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Un
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
te
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
rl
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
ag
Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
HR-Nr.:
AG
en
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer
ni
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Belege bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
ch
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
t
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
be
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
ar
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
it
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
be
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegt.
ba
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
r*
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bewerber oder die Bewerberin, der
oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: 10.05.2016
Seite 2 von 3
124 VOL national / VgV
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Un
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
te
Falls
mein/unser
Angebot
in
die
engere
Wahl
kommt,
werde
ich/werden
wir
eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Belege bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
rl
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
ag
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
en
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb ist der o.g. Beleg bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
t
ch
ni
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig.
ar
1
be
(Ort, Datum, Unterschrift) 1
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
r*
ba
it
be
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: 10.05.2016
Seite 3 von 3
BBL M-V
Ausschreibungsunterlagen
Geschäftsbereich
zur EG Ausschreibung für
Schwerin
Bewachungsleistungen
16E0172S
en
ag
rl
te
Un
Vergabe Nr.:
3.1
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 631 EU VgV
3.1.2
Qualifizierung des Wachpersonals
Name des Unternehmens
ni
Qualität des Wachpersonals der bearbeitenden Niederlassung
t
ch
be
r*
ba
it
längste einschlägige Berufserfahrung eines
Meisters/ Bachelors
ar
Berufsabschluss
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Anzahl
Jahre
be
Berufsabschluss
Meister/ Bachelor, einschlägig
Anzahl
Mitarbeiter
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
BBL M-V
Ausschreibungsunterlagen
Geschäftsbereich
zur EG Ausschreibung für
Schwerin
Bewachungsleistungen
16E0172S
en
ag
rl
te
Un
Vergabe Nr.:
3.1
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 631 EU VgV
3.1.1
Auftragsbezogene Leistungsstärke
Name des Unternehmens
Erläuterung der Unternehmensleistungsstärke
ni
Struktur und Organisation
Dienstleistungspalette
Sicherheitsphilosophie und Praxis
be
ar
Mitgliedschaft in einem Fachverband
be
Unterstützung durch Notrufzentrale 0 - 24 Uhr
t
Oranisationsplan
ch
insbesondere:
umweltfreundliche Fahrzeugflotte, ggf. Zertifizierung nach DIN ISO 14001
gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
en
ag
rl
te
Un
t
ch
ni
be
ar
be
r*
ba
it
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich Schwerin
Vergabe Nr.:
16E0172S
Berechnung der Stundenverrechnungssätze Bewachung
Anlage 1
Ausfüllfelder
Mitarbeiter
Tag
2.2
en
ag
rl
te
Un
1.
2.
2.1
% v. Pl.
Lohn in €
100,000%
Produktiver Stundenlohn
Lohngebundene Kosten
Soziallöhne
2.1.1 Zuschlag Nacht auf 1. Produktiver Stundenlohn
2.1.2 Zuschlag Sonntag auf 1. Produktiver Stundenlohn
2.1.3 Zuschlag Feiertag auf 1. Produktiver Stundenlohn
2.1.4 Sonderzahlung
2.1.5 Urlaubsentgeld
2.1.6 Arbeitsfreistellung
2.1.7 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
2.1.8 zusätzliches Urlaubsgeld
2.1.9 Sozialversicherung auf 2.1.4. bis 2.1.8
Zwischensumme Soziallöhne (2.1)
5,000%
25,000%
50,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil auf prod. Stundenlohn)
2.2.1 Rentenversicherung
2.2.2 Arbeitslosenversicherung
2.2.3 Krankenversicherung
2.2.4 Pflegeversicherung
2.2.5 U 1 Umlage zur Krankenversicherung
2.2.6 U 2 Mutterschaftsumlage
2.2.7 Insolvenzgeld
2.2.8 gesetzliche Unfallversicherung
2.2.9 Haftpflichtversicherung
Zwischensumme Sozialversicherung (2.2)
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
sonstige Lohnzusatzkosten
2.3.1 Schwerbehindertenabgabe
2.3.2 sonstige Personalkosten
Zwischensumme sonstige Lohnzusatzkosten (2.3)
0,000%
0,000%
0,000%
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme Lohngebundene Kosten (2.)
0,000%
0,00
t
ch
ni
2.3
be
sonstige auftragsbezogene Kosten
Verbandsbeiträge, sonstige Versicherungen
Bekleidung/ Ausrüstung
Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten (3.)
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Unternehmensbezogene Kosten
Gehälter technische Angestellte
Kontrolle/ Einsatzleitung
Fuhrparkkosten
Mitarbeiterentwicklung/ Schulung/ Einweisung
Allgemeine Verwaltung
Personalbeschaffung
sonstige Verwaltungskosten
Gewerbesteuer
sonstige Kosten
Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten (4.)
ar
3.
3.1
3.2
Lohnkostenanteil am Preis in %
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,000%
r*
Kalkulationszuschlag auf Stundenlohn
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
0,000%
Lohn in €
ba
Stundenverrechnungssatz
0,00
0,00
0,00
it
Wagnis- Gewinnaufschlag
0,000%
0,000%
0,000%
be
Zwischensumme lohnunabhängige Kosten (3. und 4.)
5.
Zuschläge
0,00
0,000%
0,00
0,000%
0,00
-100,000%
0,00
#DIV/0!
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenKalkulation SVS Bewachung.xls Stand 14.09.16
Seite 1 von 1
-MUSTER- VERTRAG
Bewachungsleistungen
en
ag
rl
te
Un
zur Ausschreibung
Nr. 16E0172S
Zwischen dem
ni
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V),
dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Gerd Hufen,
Wallstraße 2
Ansprechpartner:
t
ch
18055 Rostock
Geschäftsbereich Schwerin
19055 Schwerin
ar
be
Werderstraße 4
- nachstehend Auftraggeber genannt -
be
und der
it
Firma
Straße
ba
PLZ Ort
r*
vertreten durch Name
- nachstehend Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
Seite 1 von 13
Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand des Vertrages
en
ag
rl
te
Un
§ 2 Vertragsbestandteile
§ 3 Vertragslaufzeit
§ 4 Grundsätze der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung
§ 5 Leistungsänderungen
§ 6 Besondere Bestimmungen der Leistungserbringung
§ 7 Personal
§ 8 Ausrüstung des Personals
§ 9 Geheimhaltung
§ 10 Datenschutz
§ 12 Vergütung
ni
§ 11 Kontrolle
§ 14 Haftung
t
ch
§ 13 Besondere Bestimmungen für Schadenersatz
§ 15 Übertragungen, Abtretungen und Haftung für Nachunternehmer
§ 17 Kündigung
ar
§ 18 Gerichtsstand
be
§ 16 Nebenbestimmungen
§ 19 Schlussbestimmungen
be
r*
ba
it
Seite 2 von 13
Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
§1
Gegenstand des Vertrages
en
ag
rl
te
Un
(1)
Der
Auftragnehmer
verpflichtet
sich
zur
Durchführung
von
Bewachungs-
und
Sicherungsleistungen in der nachfolgend bezeichneten Liegenschaft:
WE 10001 Staatskanzlei M-V
WE 10109 Finanzministerium M-V
WE 10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V
WE 10597 Institut für Qualitätssicherung M-V
nach Maßgabe dieses Vertrages.
(2)
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches gemäß § 2
ch
ni
Bestandteil dieses Vertrages ist.
§2
t
Vertragsbestandteile
Bestandteile dieses Vertrages sind:
be
(1)
1. Übersicht Liegenschaften und Ansprechpartner (Anlage 1)
ar
2. Einweisungsprotokoll (Anlage 2)
3. Leistungsverzeichnis zu Ausschreibungsunterlagen Nr. 15E0172S (Anlage 3)
Vertragslaufzeit
ba
it
§3
be
4. Kalkulation der Stundenverrechnungssätze (Anlage 4)
Dieser Vertrag tritt am 01.10.2017 in Kraft und endet am 30.09.2018.
(2)
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Mindestfrist von drei Monaten gekündigt
r*
(1)
werden. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
Seite 3 von 13
Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
(3)
Der Auftragnehmer kann den Vertrag mit einer Frist, sechs Monate zum
Ende der
Vertragslaufzeit kündigen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die
Laufzeit um je ein weiteres Jahr, höchstens jedoch auf eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren
en
ag
rl
te
Un
(30.09.2021). Die jeweilige Regelung zur Kündigung durch den Auftraggeber § 3 Punkt (2)
sowie den Auftragnehmer § 3 Punkt (3) bleibt auch bei Verlängerung der Vertragslaufzeit
weiterhin bestehen.
§4
Grundsätze der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung
(1)
(2)
Die Parteien vereinbaren die VgV in ihrer zum Vertragsschluss geltenden Fassung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag und dessen Anlagen
ergebenden Bewachungs- und Sicherungsleistungen für die in § 1 Abs. 1 benannte
verpflichtet,
den
ni
Liegenschaft leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer ist
Auftraggeber
unverzüglich
auf
Umstände
hinzuweisen,
die
der
ch
vertragsgemäßen Durchführung der Leistungen entgegenstehen und ihm als solche bekannt
geworden sind. Für die Nichteinhaltung dieser Pflicht haftet der Auftragnehmer auf
Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Vertragsbeginn vom Auftraggeber in die zu
be
(3)
t
Schadenersatz.
bewachende Liegenschaft eingewiesen. Hierüber wird ein Protokoll erstellt und beidseitig
ar
unterzeichnet. Dieses Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrags und als Anlage 2 diesem
Vertrag beigefügt.
be
(4)
Der Auftragnehmer benennt schriftlich befugte Personen, die für die Einweisung und
Arbeitsanleitung verantwortlich sind. Der Auftraggeber benennt schriftlich die Personen, die
Weisungen sind dem Auftragnehmer vorbehalten.
r*
Leistungsänderungen
ba
§5
it
für das eingesetzte Personal des Auftragnehmers örtlicher Ansprechpartner sind. Dienstliche
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
(1)
Bewachungs- und Sicherungsleistungen, die nicht Bestandteil dieses Vertragswerkes sind,
werden nur bei gesonderter schriftlicher Auftragsvergabe bei gleichzeitig vereinbarter
Vergütung ausgeführt und abgerechnet.
en
ag
rl
te
Un
(2)
Änderungen der Leistungen in Art und Umfang durch den Auftragnehmer sind nur bei
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu vergüten. Ausschließlich eine schriftliche
Erklärung des Auftraggebers führt zur Annahme der Leistung.
(3)
Folgende Personen sind seitens des Auftraggebers und Auftragnehmers ausschließlich zur
Erteilung bzw. Entgegennahme von Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen berechtigt:
Für den Auftraggeber:
Stkz, Vor- u. Nachname (zuständ. Dezernent)
Stkz, Vor- u. Nachname (Vertreter d. zuständ. Dezernenten)
t
Vor- u. Nachname
ch
Vor- u. Nachname
ni
Für den Auftragnehmer:
be
§6
Weiterhin stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, in Absprache mit dem Nutzer der
be
(1)
ar
Besondere Bestimmungen der Leistungserbringung
Liegenschaft, kostenfrei die zur Dienstverrichtung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
it
(2)
Die Schlüssel, die für die Dienstdurchführung erforderlich sind, werden dem Auftragnehmer,
in Absprache mit dem Nutzer der Liegenschaft, unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
ba
(3)
Die ausgehändigten Schlüssel für das zu bewachende Objekt sind nach Vertragsablauf dem
(4)
r*
Auftraggeber zurückzugeben.
Eine Vervielfältigung von ausgehändigten Schlüsseln sowie der für die Dienstverrichtung zur
Verfügung gestellten Unterlagen ist dem Auftragnehmer nicht gestattet.
Seite 5 von 13
Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
(5)
Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an den vom
Auftragnehmer oder seinem Personal eingebrachten Sachen.
en
ag
rl
te
Un
(1)
§7
Personal
Die unternehmerische Eigenverantwortung für das eingesetzte Personal trägt der
Auftragnehmer.
(2)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeignetes und
zuverlässiges Personal einzusetzen und das jeweils einschlägige Tarifrecht (Tariftreue),
gesetzliche Lohnuntergrenzen sowie sonstige Lohn- und Gehaltsregelungen auf gesetzlicher
Basis zu beachten. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Bruttolohnlisten
der
beschäftigten
Arbeitnehmer
vorzulegen,
aus
denen
sich
die
tarifliche
bzw.
Mit der Durchführung der Bewachungs- und Sicherungsdienste sind nur Personen zu
ch
(3)
ni
gesetzesgemäße Zahlung ergibt.
betrauen, von denen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt. Auf
Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese vorzulegen.
t
(4)
Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, die für den Auftraggeber direkte Leistungen erbringen,
be
beherrschen mindestens in angemessenem Umfang die deutsche Sprache in Wort und
Schrift.
ar
(5)
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz
Aufenthalts-
bzw.
Arbeitserlaubnisse
und
Nachweispflichten erfüllt sind.
sonstigen
Melde-
und
Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Leistungen betraut hat, darf
ba
der Zugang in die Liegenschaft nicht verschafft werden.
(7)
die
it
(6)
be
gültiger
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass das mit den Wach- und Sicherungsaufgaben
r*
dieses Vertrages betraute Personal über die Qualifikationen im Sinne der jeweils gültigen
Verordnung über das Bewachungsgewerbe verfügt.
(8)
Im Übrigen gelten die Verordnung über das Bewachungsgewerbe sowie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für das Deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe in der jeweils
Seite 6 von 13
Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
neuesten Fassung soweit sie den Allgemeinen Vertragsbedingungen der VgV nicht
entgegenstehen.
en
ag
rl
te
Un
§8
Ausrüstung des Personals
(1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sein eingesetztes Personal mit einer einheitlichen, dem
Einsatzzweck
angepassten
Dienstkleidung
sowie
sonstiger
zur
Dienstverrichtung
notwendiger Ausrüstung auszustatten.
(1)
§9
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für
ni
den Auftraggeber bekannt gewordenen Einzelheiten und Vorgänge Stillschweigen zu wahren
und diese nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers zu verwenden oder
ch
weiterzugeben.
t
(2)
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für die Dauer des Vertrages sowie darüber
hinaus. Die Geheimhaltung erlischt somit nicht nach Beendigung des Vertrages bzw. des
Alle Wahrnehmungen und Vorkommnisse, die eine Gefährdung der Sicherheit erkennen
ar
(3)
be
zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern bestehenden Arbeitsvertrages.
oder vermuten lassen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
be
(4)
Nachunternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten.
r*
(1)
ba
Datenschutz
it
§ 10
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 6 des
Datenschutzgesetzes
des
Landes
Mecklenburg-Vorpommern
(DSG
M-V).
Der
Auftragnehmer erkennt an, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten
unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung notwendigen
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zu
nutzen.
(3)
Die Datenschutzverpflichtung besteht für die Dauer des Vertrages sowie darüber hinaus.
en
ag
rl
te
Un
(2)
Der Auftragnehmer weist seine Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß § 6
DSG M-V hin und kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter des Auftragnehmers auf die Einhaltung der
Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§§ 203, 204 StGB) hinzuweisen und entsprechend
zu belehren.
Entsprechende Nachweise
sind nach besonderer
Anforderung vom
Auftragnehmer beizubringen.
Kontrolle
ni
(1)
§ 11
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Wachpersonen zu
ch
unregelmäßigen Zeiten zu kontrollieren. Kontrollen sind im Dienst-/ Wachmeldebuch zu
vermerken. Ist ein Wächterkontrollsystem installiert, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den
t
Kontrollausdruck dem Auftraggeber auf Anforderung zu übergeben.
Die Namen der jeweils eingesetzten Personen sind in das Wachbuch einzutragen.
(3)
Der Auftraggeber behält sich vor am Leistungsort seiner Liegenschaft spontane Kontrollen
durch unangemeldetes Erscheinen durchzuführen.
§ 12
Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt zu den im
Leistungsverzeichnis vom Bieter angegebenen Sätzen.
r*
ba
(1)
it
Vergütung
be
ar
be
(2)
(2)
Die Vergütung beträgt monatlich (netto) °°°°° € (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.).
(3)
Eingeschlossen sind alle Kosten des Auftragnehmers wie u.a. Lohn- und Lohnnebenkosten
sowie für Nebenleistungen (z.B. Fahrkosten, Wegegelder, Zulagen, Überstunden oder
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Ausbildungsmaßnahmen) welche aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat,
geleistet werden müssen.
Den vereinbarten Vergütungssätzen liegen die bei Vertragsbeginn geltenden Tariflöhne der
en
ag
rl
te
Un
(4)
Tarifverträge für das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern, gesetzliche Bestimmungen zu
Lohnuntergrenzen sowie sonstige gesetzliche Lohn- und Gehaltsregelungen zugrunde.
(5)
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn eine Jahresrechnung mit
monatlichen Rechnungsabschlägen nach den vertraglich festgelegten Bewachungs- und
Sicherungsleistungen
zu
stellen.
Die
Zahlung
der
monatlichen
Rechnungsbeträge
(Abschläge) erfolgt jeweils zum 5. Werktag des Folgemonats eigenständig durch den
BBL M - V, Geschäftsbereich Schwerin. Als Nachweis der erbrachten Leistung hat der
Auftragnehmer die Protokolle der durchgeführten Kontrollgänge jeweils bis zum Ersten
Werktag des Folgemonats vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahlung
zurückzuhalten bis die Kopien der Nachweise vollständig vorliegen. Bei Minderleistungen
ni
werden durch den Auftraggeber die turnusmäßigen Zahlungen eingestellt und durch
gekürzte Einzelzahlungen ersetzt. Sofern Überzahlungen eingetreten sein sollten, ist der
(6)
ch
Auftragnehmer vertraglich zur Rückzahlung verpflichtet.
Innerhalb der Laufzeit des Vertrages können neue Stundenverrechnungssätze nur aufgrund
t
eines neuen Tarifvertrages durch gestaffelte Tariflohnerhöhungen der bei Vertragsbeginn
gültigen Verträge im Wege einer Änderungsvereinbarung wirksam werden. Gleiches gilt,
be
sofern durch gesetzliche Regelung eine verbindliche Lohnuntergrenze oder eine sonstige
gesetzliche Festlegung zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers (z.B.
ar
Festlegungen zu Mindestbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) eingeführt
werden. Über- oder Unterzahlungen sind alsdann auszugleichen.
be
(7)
Im Falle künftiger tarif- oder gesetzesbedingter Lohnänderungen sind nur die Lohn- und
Prozentsatz der Lohnänderung zu erhöhen bzw. zu ermäßigen.
ba
(8)
it
lohnabhängigen /lohnwirksamen Kosten dieser Verrechnungssätze entsprechend dem
Der Nachweis der Lohnänderung ist vom Auftragnehmer durch Vorlage des alten und des
r*
neuen Tarifvertrages zu führen. Der Auftragnehmer hat die Auswirkungen von vorgenannten
lohnwirksamen/-abhängigen Veränderungen auf den Anteil der Löhne und lohnabhängigen/wirksamen Kosten an der vereinbarten Vergütung durch Vorlage einer prüffähigen
Berechnung und ggf. erforderlicher sonstiger Berechnungsunterlagen nachzuweisen. Die
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
Nachweispflicht entfällt bei gesetzlichen Lohngrenzen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch zur
Neukalkulation entsprechend vorstehender Regelungen verpflichtet.
Die Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung tritt bei Nachweis am Tage des Inkrafttretens
en
ag
rl
te
Un
(9)
des neuen Tarifvertrages, maximal jedoch einen Monat rückwirkend, ein. Im Fall einer
gesetzlichen Lohngrenze ist diese ab dem Inkrafttreten des Gesetzes maßgeblich. Sonstige
gesetzliche Festlegungen zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind auf
Verlangen des Auftraggebers ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ebenfalls
anzuwenden.
(10) Tarif- und gesetzesbedingte Lohnminderungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
§ 13
Sofern der Auftraggeber den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes kündigt, ist der
Auftragnehmer
ch
(1)
ni
Besondere Bestimmungen für Schadenersatz
zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens
verpflichtet.
Der
Auftraggeber ist im Rahmen seiner Schadensminderung grundsätzlich verpflichtet, nicht
t
mehr erfüllte Vertragsleistungen unter Beachtung der Vergabevorschriften auszuschreiben.
Bei besonderer Dringlichkeit der Leistungserbringung ist der Auftraggeber jedoch berechtigt,
be
die fälligen Leistungen zu ortsüblichen Preisen unmittelbar zu beauftragen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
be
ar
(2)
§ 14
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die er selbst, seine gesetzlichen Vertreter
ba
(1)
it
Haftung
oder dritte Personen, die in seinem Auftrag die zu bewachende Liegenschaft betreten, dem
r*
Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter schuldhaft zufügt mit den unter Abs. 2 genannten
Mindestdeckungssummen.
(2)
Der
Auftragnehmer
ist verpflichtet,
während
der
Laufzeit dieses
Vertrages eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu unterhalten:
Seite 10 von 13
Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
2.000.000 Euro
Sachschäden:
1.000.000 Euro
Schlüsselverlustschäden:
250.000 Euro
Vermögensschäden:
250.000 Euro
Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz:
250.000 Euro
Beschädigung/Abhandenkommen bewachter Sachen:
250.000 Euro
en
ag
rl
te
Un
(3)
Personenschäden:
Auf
Verlangen
des
Auftraggebers
muss
der
Auftragnehmer
Einsicht
in
die
Versicherungsverträge gewähren.
§ 15
Übertragungen, Abtretungen und Haftung für Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder Teilen davon nur mit vorheriger
ni
(1)
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen oder Nachunternehmer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Einschaltung eines Nachunternehmers die
„Allgemeinen
Vertragsbedingungen
t
(2)
ch
auswechseln. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.
für
die
Ausführung
von
Leistungen“
zum
be
Vertragsbestandteil zu machen. Dies gilt gleichermaßen für alle übrigen Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf dem Nachunternehmen
ar
keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber
vereinbart sind. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Nachunternehmer die
be
gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen Pflichten
erfüllt.
it
(3)
Verstöße des Nachunternehmers gegen vertragliche Pflichten werden dem Auftragnehmer
zugerechnet. Der Auftragnehmer haftet neben dem Nachunternehmer als Gesamtschuldner.
ba
(4)
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für alle Schäden seines
(5)
r*
Nachunternehmers sowohl aus Vorsatz als auch aus Fahrlässigkeit.
Eine Abtretung von Forderungen durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen,
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
§ 16
Nebenbestimmungen
en
ag
rl
te
Un
(1)
Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung
der im § 5 benannten Personen.
(2)
Alle, dem Datum dieses Vertrages, vorlaufenden alten Verträge sind mit Abschluss dieses
Vertrages aufgehoben. Dieses Vertragswerk löst die bisherigen Vertragswerke in gleicher
Sache ab dem in § 3 Abs. 1 benannten Vertragsbeginn ab.
Kündigung
ni
(1)
§ 17
Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn der
ch
Bedarf zur Bewachung der Liegenschaft bzw. des betroffenen Objekts aufgrund der Aufgabe
der Liegenschaft oder Auszug aus dem zu bewachenden Objekt entfällt.
t
(2)
Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer nach zuvor
be
erfolgter schriftlicher Abmahnung
- die Überprüfung des Wachpersonals gemäß Forderung des Auftraggebers verweigert,
ar
- wiederholt gegen die Dienstanweisungen oder Leistungsvorgaben verstößt,
- die Ersatzgestellung von Wachpersonal wiederholt versäumt oder die übernommenen
-
Leistungen aus der Haftung vertragswidrig verweigert.
it
(3)
be
Wachaufgaben wiederholt nicht erfüllt oder
Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, bei Beantragung oder
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens.
ba
(4)
In den Fällen der § 17 Absatz 2 und 3 haftet der Auftragnehmer für alle Kosten, die dem
r*
Auftraggeber dadurch entstehen, dass die ordnungsgemäße Bewachung in anderer Weise
sichergestellt werden muss. Insbesondere für die Kosten, die durch die Inanspruchnahme
eines
anderen
Wachunternehmens
entstehen.
Die
Geltendmachung
weiterer
Schadenersatzansprüche bleibt von dieser Regelung unberührt.
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
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(5)
Im Falle der vorzeitigen oder fristlosen Kündigung des Vertrages wird die nach § 12
vereinbarte Vergütung bis zum letzten Tag der Bewachung gezahlt.
(6)
Die Rechte zur Kündigung nach Maßgabe des BGB bleiben unberührt. In jedem Fall ist die
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ag
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Un
beabsichtigte Kündigung unter angemessener Fristsetzung vorher anzudrohen.
(1)
§ 18
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rostock.
§ 19
Schlussbestimmungen
ni
Sollten einzelne Teile dieser Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die
ch
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. An die Stelle der
unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches Gilt, wenn der Vertrag Lücken
aufweisen sollte.
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..............................................................
Ort, Datum
Ort, Datum
..............................................................
..............................................................
Vor- und Nachname in Druckbuchstaben
Vor- und Nachname in Druckbuchstaben
..............................................................
..............................................................
Rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber / Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer / Stempel
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..............................................................
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015
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BBL M-V, Geschäftsbereich Schwerin
Anlage 1
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Übersicht Liegenschaften einschließlich Vertragsbeginn & Ansprechpartner
Schloßstraße
Vergabenummer: 15B0172S
Folgende Personen sind zur Erteilung von Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen berechtigt:
Lfd.
Lieg.-Nr.
Nr.
1.
Bezeichnung
Ansprechpartner
Vertragsbeginn
Staatskanzlei M-V
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Frau Schmidt
Tel.:0385- 50987337
[email protected]
01.10.2017
10109
Finanzministerium M-V
Schloßstraße 5
19053 Schwerin
Frau Schmidt
Tel.:0385- 50987337
[email protected]
01.10.2017
3.
10338
Ministerium für Energie, Infrastruktur
und Landesentwicklung M-V
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Frau Schmidt
Tel.:0385- 50987337
[email protected]
01.10.2017
4.
10597
Institut für Qualitätssicherung M-V
Schmiedestraße 8
19055 Schwerin
Frau Schmidt
Tel.:0385- 50987337
[email protected]
01.10.2017
2.
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ni
10001
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Anlage 2
Einweisungsprotokoll zur Durchführung von Bewachungsleistungen
zur Ausschreibung
.15E0172S.......................................................................................
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Bezeichnung der Liegenschaft:
Datum und Uhrzeit der Einweisung:
……………………………………………………………….
........................................................................................
........................................................................................
Die Einweisung des Auftragnehmers (AN), hier
........................................................................................
........................................................................................
........................................................................................
ni
erfolgte durch den BBL M-V (AG), hier
Geschäftsbereich ..........................................................
ch
........................................................................................
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Anwesende Vertreter des AN:
........................................................................................
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........................................................................................
........................................................................................
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Anwesende Vertreter des AG:
........................................................................................
it
........................................................................................
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Inhalte der Einweisung:
Gemäß § 4 Abs. 3 dieses Bewachungsvertrages wurde eine gemeinsame vor Ort Begehung der
zu bewachenden Liegenschaft durchgeführt. Dabei wurden dem Auftragnehmer die Liegenschaft,
die Gesamtanlage sowie sämtliche technische Einrichtungen, sofern sie für die ordnungsgemäße
Durchführung der Bewachungsleistung von Bedeutung sind, aufgezeigt. Weiterhin wurden durch
den Auftraggeber mögliche Gefahrenquellen aufgezeigt und notwendige Schlüssel übergeben.
Ergänzende Bemerkungen zur Einweisung:
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 12/2014
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Anlage 2
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.............................................................................................................................................................
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Zuständige Person des Auftragnehmers für Einweisungen und Arbeitsanleitung:
.............................................................................................................................................................
Örtlicher Ansprechpartner des Auftraggebers für das Auftragnehmerpersonal:
.............................................................................................................................................................
Zugang zur Liegenschaft:
Für die Dauer des Vertrages übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die folgend
aufgeführten Schlüssel.
Funktion
ch
ni
Anzahl Schlüsselnummer
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............................................................................
Ort, Datum
Ort, Datum
............................................................................
............................................................................
Rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber / Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer / Stempel
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Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 12/2014
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Geheimschutzbetreuung des Landes Mecklenburg- Vorpommern
Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass der Bewerber sich,
sofern er nicht schon durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) oder
durch eine zuständige Behörde eines Bundeslandes geheimschutzmäßig betreut wird,
verbindlich bereit erklärt, sich in die Geheimschutzbetreuung des Landes MecklenburgVorpommern nach Zuschlagserteilung zu begeben. Dazu ist erforderlich, dass es zwischen
dem Bewerber und dem Innenministerium Mecklenburg- Vorpommern zum Abschluss eines
öffentlich- rechtlichen Vertrages über die rechtsverbindliche Anerkennung des vom BMWA
ni
herausgegebenen Geheimschutzhandbuchs (GHB) kommt, dem VerschlusssachenAuftraggeber (VS- Auftraggeber, hier BBL M-V) vom Innenministerium M-V ein
ch
Sicherheitsbescheid zum Bewerber erteilt werden kann und dem VS- Auftragnehmer eine
„Abschließende Feststellung“ zugeht. Das GHB des Bundes wird in Mecklenburg-
t
Vorpommern analog angewandt. Auf Grund der Erfordernisse des Bedarfsträgers werden
Sicherheitsüberprüfungen nach § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz M- V (SÜG M- V)
be
durchgeführt.
Das GHB kann von der Internetseite des BMWA unter der Adresse:
https://www.bmwa-sicherheitsforum.de/ herunter geladen werden.
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GHB – Anlage 2
Geh e i m s c h u t z k l a u s e l
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1. Der VS-Auftra g g e b e r ben e n n t dem VS-Auftra g n e h m e r in eine m Vertr a g
oder
eine m geson d e r t e n Anhan g alle Teile des VS-Auftra g e s , die auf amtlich e
Veranl a s s u n g geh ei m zu halte n sind (VS- Einst ufu n g slis t e), und bestim m t
die
Daue r der Geheim h a l t u n g . Diese Liste wird in ihre r jeweilige n Fass u n g
Vertr a g s b e s t a n d t e il. Unte r s c hi e dlic h e Auffass u n g e n in der VS-Einst ufu n g
sind
unverz ü glic h zwisch e n den Vertr a g s p a r t n e r n ausz u r ä u m e n . Bis zur
end g ültig e n
Kläru n g ist die VS-Einst ufu n g des VS-Auftra g g e b e r s ma ß g e b e n d .
2. Der VS-Auftra g n e h m e r verpflicht e t sich,
a) im Rahm e n der amtlich vera nl a s s t e n Gehei m h a l t u n g alle nac h
Maß g a b e des
GHB notw e n d i g e n pers o n ell e n und mate ri ell e n Gehei m s c h u t z m a ß n a h m e n
zu
treffen.
Innen mi nis t e ri u m
ni
M- V
t
ch
b) ergä n z e n d e n Ford e r u n g e n des VS-Auftra g g e b e r s und des BMWi
nac hz u ko m m e n ; Innen mi nis t e ri u m M-V
c) Vertr e t e r n des BMWi und den durc h ihn hinzug ez o g e n e n Behör d e n
Besuc h e
und Unte r n e h m e n s b e g e h u n g e n zu gest a t t e n , um die Durchfü h r u n g und
die
Wirksa m k e i t der amtlich vera nl a s s t e n Gehei m s c h u t z m a ß n a h m e n prüfe n
zu
könn e n;
d)
die
VS-Unte r a u f t r ä g e ,
zu
der e n
Durchfü h r u n g
geh ei m h a l t u n g s b e d ü r f ti g e Teile
des VS-Auftra g e s an eine n VS-Unte r a u f t r a g n e h m e r
weite r g e g e b e n
werd e n sollen,
dem VS-Auftra g g e b e r zur Einwilligu n g vorzule g e n , sofer n dies e nicht
schon in
allge m ei n e r For m vorliegt. In dies e VS-Unte r a u f t r ä g e ist eine diese r
Klausel
ents p r e c h e n d e Verein b a r u n g aufzun e h m e n ;
e) nach Beendi g u n g der VS-Arbeite n die vom VS-Auftra g g e b e r erh alt e n e n
und die
währ e n d der Durchfü h r u n g des VS-Auftra g e s bei ihm ents t a n d e n e VS zu
vernic h t e n oder an den VS-Auftra g g e b e r zurückz u g e b e n . Hat der
VSAuftra g n e h m e r
am Erge b ni s seine r Arbeite n Eige nt ü m e r - oder Urhe b e r r e c h t e , und
kom m t des h al b die Vernicht u n g oder Rückg a b e dies e r VS nicht in
Betr a c h t , hat er
die Ents c h ei d u n g des VS-Auftra g g e b e r s dar ü b e r her b eiz ufü h r e n , in
welch e m
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GHB – Anlage 2
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Umfa n g und bis zu welch e m Termin die bei ihm verbleib e n d e n VS
weite r hi n
geh ei m h a l t u n g s b e d ü r f ti g
sind.
Wird
bei
Fors c h u n g sund
Entwicklu n g s a r b e i t e n
ohne Zusa m m e n h a n g mit eine m VS-Auftra g auf VS aus frühe r e n VSAufträ g e n
zurück g e g r iffe n, ist die Einwilligu n g des VS-Hera u s g e b e r s , auf des s e n
Veranl a s s u n g die VS ents t a n d e n sind, einzuh ol e n.
3. Die Über n a h m e der Kosten für erford e rlic h e Geheim s c h u t z m a ß n a h m e n
sind
zwisch e n den Vertr a g s p a r t e i e n zu regel n.
ch
ni
4. Hinsich tlich der VS-Ermä c h t i g t e n Unte r n e h m e n s a n g e h ö r i g e n entfällt soweit es
sich um die Pflicht zur Gehei m h al t u n g aus Grün d e n der Staa t s si c h e r h e i t
han d el t die Haftu n g des VS-Auftra g n e h m e r s nach § 278 BGB. Die Haftu n g für
eigen e s
Versch ul d e n (§ 276 BGB) bleibt unb e r ü h r t . Das gilt ents p r e c h e n d für die
Haftu n g
des VS-Auftra g n e h m e r s hinsich tlic h der Einsc h al t u n g von Zuliefer e r n ,
soweit
diese zulässig ist.
bzw. der einschl ä gi g e n
t
5. Die Bestim m u n g e n des Bunde s d a t e n s c h u t z g e s e t z e s
Lande s d a t e n s c h u t z g e s e t z e sind zu beac h t e n .
Sta n d: 10.02.0 6
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Merkblatt für die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)
Das VS-NfD-Merkblatt legt die Behandlung von nationalen Verschlusssachen (VS) des
Geheimhaltungsgrades VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH sowie von ausländischen VS
und VS zwischenstaatlicher Organisationen (z.B. NATO, OCCAR) von vergleichbarem
Geheimhaltungsgrad – nachfolgend VS-NfD - im Bereich der Wirtschaft fest. Eine Liste
vergleichbarer Geheimhaltungsgrade sowie weitere Informationen über VS-NfD Regelungen
können bei dem/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe) oder – soweit diese/r nicht bestellt ist –
beim VS-Auftraggeber angefordert werden. Spezielle Fragen können an das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (Referat Z C 3) unter folgender E-Mail-Adresse gerichtet werden:
[email protected].
ch
ni
I. Allgemeines
1. Zugangsberechtigung und Weitergabe
t
1.1. VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden,
die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder bei der Auftragsanbahnung
Kenntnis erhalten müssen (Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“). Den zugangsberechtigten
Personen ist dieses Merkblatt vor dem Zugang zu solchen VS nachweislich bekannt zu
geben; sie werden auf ihre besondere Verantwortung für den Schutz der VS gemäß diesem
Merkblatt sowie eventuelle strafrechtliche oder vertragsrechtliche Konsequenzen bei
Zuwiderhandlung hingewiesen.
Weitergehende Maßnahmen wie ein Geheimschutzverfahren des BMWi, Sicherheitsüberprüfungen oder formale Besuchsanmeldungen sind nicht erforderlich.
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1.2. Über den Inhalt der VS ist Verschwiegenheit gegenüber Nichtbeteiligten zu wahren.
Mitarbeiter, die sich zum Umgang mit solchen VS als ungeeignet erwiesen oder gegen die
Verpflichtung zur Geheimhaltung verstoßen haben, sind von der Bearbeitung solcher VS
auszuschließen.
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1.3. Die Weitergabe von als VS-NfD eingestuften VS darf nur an Regierungsstellen,
zwischenstaatliche Organisationen oder Auftragnehmer erfolgen, die an einem
Programm/Projekt/Auftrag beteiligt sind und die Zugang zu den Informationen im
Zusammenhang mit der Bearbeitung des Programms/Projekts/Auftrags haben müssen. Vor
der Weitergabe von VS-NfD eingestuften VS an nicht beteiligte zwischenstaatliche
Organisationen oder Auftragnehmer aus nicht beteiligten Ländern ist die schriftliche
Einwilligung des amtlichen VS-Auftraggebers der VS einzuholen. Grundsätzlich bedarf es
hierbei einer Geheimschutzvereinbarung.
Stand: 10.02.06
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1.4. In Deutschland kann sich das BMWi beim VS-Auftragnehmer über die Einhaltung der
Bestimmungen dieses Merkblattes vergewissern.
1.5. Die VS-Einstufung ist dreißig Jahre nach dem 1. Januar des auf die Einstufung folgenden
Jahres aufgehoben, sofern keine andere Frist bestimmt ist. Bei internationalen Aufträgen ist
BMWA zu konsultieren, sofern keine Programm- oder Projektvereinbarungen bestehen.
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2. Bearbeitungsmaßnahmen
2.1. Kennzeichnung und Handhabung bzw. Verwahrung
Dokumente und Material des Geheimhaltungsgrades VS-NfD sind wie folgt zu kennzeichnen, zu
behandeln und zu verwahren:
ni
2.1.1. Dokumente sind durch schwarzen oder blauen Stempelaufdruck, Druck „VS – NUR FÜR
DEN DIENSTGEBRAUCH“ am oberen Rand jeder beschriebenen Seite sowie aller
entsprechend eingestuften Anlagen zu kennzeichnen bzw. im Falle internationaler oder
ausländischer VS mit der entsprechenden deutschen Kennzeichnung umzustempeln. Bei
Büchern, Broschüren u.ä. genügt die Kennzeichnung auf dem Einband und dem Titelblatt.
Trägt jede beschriebene Seite eines ausländischen Buches oder einer ausländischen
Broschüre den ausländischen Geheimhaltungsgrad, genügt die Kennzeichnung mit dem
deutschen Geheimhaltungsgrad auf dem Einband oder dem Titelblatt.
t
ch
2.1.2. VS-NfD eingestuftes Material (z.B. Gerät, Ausrüstung) oder Datenträger (z.B. Disketten,
CD`s, Mikrochips, Mikrofiche) sind ebenfalls entweder deutlich sichtbar am Material
selbst oder – falls dies nicht möglich ist – an den Aufbewahrungsbehältnissen des Materials
zu kennzeichnen bzw. grundsätzlich umzustempeln.
be
2.1.3. Die VS sind in verschlossenen Räumen oder Behältern (Schränken, Schreibtischen usw.)
zu verwahren. Außerhalb von solchen Räumen oder Behältnissen sind sie stets so
aufzubewahren bzw. zu behandeln, dass Unbefugte keinen Zugang zu oder Einblick in die
VS haben.
it
2.2. Weitergabe
be
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2.1.4. VS-Zwischenmaterial (z.B. Vorentwürfe, Stenogramme, Tonträger, Folien) ist gegen
Einsichtnahme Unbefugter in derselben Weise zu schützen wie das Bezugsdokument. VSZwischenmaterial, das nicht an Dritte weitergegeben und unverzüglich vernichtet wird,
muss nicht als VS gekennzeichnet werden.
ba
2.2.1. Die Weitergabe in Deutschland erfolgt durch Boten oder Versand durch Zustelldienste in
einfachem verschlossenen Umschlag bzw. Behältnis. Der Umschlag bzw. das Behältnis
erhalten keine VS-Kennzeichnung.
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2.2.2. VS können durch private Zustelldienste als gewöhnlicher Brief bzw. Paket oder auch als
Luft- oder Seefracht in das Ausland versendet werden, es sei denn, der VS-Auftraggeber
hat dieser Versendungsart ausdrücklich widersprochen oder andere Modalitäten für den
Auslandsversand festgelegt. Dabei sind vom VS-Auftraggeber zwischenstaatliche
Vereinbarungen bzw. besondere Programm- oder Projektvereinbarungen zu
berücksichtigen.
Stand: 10.02.06
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2.3. Vernichtung/Rückgabe
2.3.1. Um größere Bestände von VS zu vermeiden, sind nicht mehr benötigte VS zu vernichten
oder an den VS-Auftraggeber zurückzugeben.
2.4
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Un
2.3.2. VS, auch VS-Zwischenmaterial, sind so zu vernichten, dass der Inhalt nicht mehr
erkennbar ist und nicht mehr erkennbar gemacht werden kann.
Verlust, unbefugte Weitergabe, Auffinden von VS
Merkblatts
oder Nichtbeachtung des
Der Verlust, die unbefugte Weitergabe sowie das Auffinden von VS oder die Nichtbeachtung
dieses Merkblattes ist unverzüglich über den/die SiBe – soweit bestellt – dem deutschen VSAuftraggeber und BMWi (Referat Z C 3) mitzuteilen, um einen eventuell entstandenen Schaden zu
begrenzen und den Vorfall aufzuklären.
2.5. Besuche
Besuche in das oder aus dem Ausland mit Zugang zu VS-NfD oder vergleichbarem
Geheimhaltungsgrad werden in der Regel unmittelbar zwischen der entsendenden und der zu
besuchenden Einrichtung vereinbart. Es gibt keine besonderen Formvorschriften.
ni
2.6. Aufträge
t
ch
2.6.1. Alle VS-Auftragnehmer/-Unterauftragnehmer sind vom VS-Auftraggeber vertraglich zu
verpflichten, die Regelungen dieses Merkblattes zu beachten. Dabei ist darauf hinzuweisen,
dass eine Nichtbeachtung die Auflösung des Vertrages bzw. von Teilen des Vertrages zur
Folge haben kann.
be
2.6.2. Bei Angeboten bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und nach
Auftragsdurchführung sind VS bis zur Aufhebung der Einstufung vorschriftsmäßig zu
verwahren, baldmöglichst zu vernichten oder zurück zu geben.
be
ar
2.6.3. VS-Auftragnehmer/-Unterauftragnehmer im Ausland sind vertraglich zu verpflichten, die
Vorschriften ihrer zuständigen Sicherheitsbehörde für die Behandlung von VS
vergleichbaren Geheimhaltungsgrades zu beachten.
Gibt es keinen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad in dem Land eines VSAuftragnehmers/-Unterauftragnehmers, ist BMWi (Referat Z C 3) einzuschalten, das
Regelungen für den Schutz mit der zuständigen ausländischen Sicherheitsbehörde
vereinbart. Die Weitergabe darf dann erst nach Zustimmung des BMWi erfolgen.
r*
ba
it
Stand: 10.02.06
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II. Nutzung von Informationstechnik (IT)
1. Bearbeitung
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1.1. Wird IT für die Bearbeitung von VS-NfD eingestuften VS genutzt, sind zum Schutz der VS
(entsprechend Teil I 1.1 und 1.2) geeignete informationstechnische Maßnahmen und / oder
materielle und organisatorische Maßnahmen zu treffen .
1.2. Vor der Bearbeitung oder Speicherung von VS-NfD eingestuften VS ist sicherzustellen, dass
das Gerät oder das interne Netzwerk nicht unmittelbar (z.B. ohne Schutz durch eine
Firewall) mit dem Internet verbunden ist, sofern nicht weitergehende Maßnahmen
entsprechend 3.3 aufgeführt, ergriffen worden sind.
1.3. Bei der Bearbeitung von VS-NfD eingestuften VS kommen insbesondere folgende
Maßnahmen in Betracht:
•
Übersicht über die Zugriffsberechtigungen,
•
Nutzung von Identifizierungs- und Authentisierungsmechanismen (z.B. Login,
Passwort),
•
geeignete IT-Sicherheitsanweisung (einzelplatz- oder .unternehmensbezogen)
Funktastaturen und Funk-Netzwerke dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie vom
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind.
ni
Werden für die Bearbeitung oder Speicherung von VS-NfD eingestuften Daten tragbare ITSysteme (z.B. Notebooks oder Handhelds) eingesetzt, sind die verwendeten Speichermedien
durch vom BSI zugelassene Produkte zu verschlüsseln.
1.5
Transportable Datenträger (z.B. Disketten, CD's, Wechselplatten), die VS-NfD eingestufte
Daten unkryptiert1 enthalten, sind gemäß Teil I 2.1.2 zu kennzeichnen und gemäß Teil I
2.1.3 aufzubewahren.
1.6
Das Löschen von Datenträgern hat mit Hilfe von Softwareprodukten zu erfolgen, die
mindestens ein zweifaches Überschreiben vorsehen. Hierbei soll auf vom BSI empfohlene
Produkte zurückgegriffen werden.
1.7
Informationstechnik und Datenträger sind auf Virenbefall (insbesondere Trojanische Pferde
oder Würmer) zu überprüfen bevor VS-NfD damit bearbeitet werden. Diese Prüfung ist in
regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen.
1.8
Private Informationstechnik (z.B. Laptops), Software oder Datenträger dürfen nicht für die
Bearbeitung eingesetzt werden. In für VS-NfD genutzten Informationssystemen dürfen keine
private Software oder private Datenträger verwendet werden.
1.9
Auf fest installierten Datenträgern, die VS-NfD eingestufte Daten unkryptiert enthalten, sind
die Verschlusssachen gemäß 1.6 zu löschen, bevor die Datenträger im Rahmen von
Wartungs- oder Reparaturarbeiten an IT-Systemkomponenten den Bereich der
zugriffsberechtigten Personen verlassen. Ist eine Löschung nicht möglich, sind die
Datenträger auszubauen und zurückzubehalten bzw. ist die Wartungs-/Reparaturfirma
vertraglich auf die Einhaltung der Regeln dieses Merkblattes zu verpflichten.
t
ch
1.4
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1
Kryptieren = verschlüsseln oder codieren.
Um auf materielle Sicherheitsmaßnahmen (VS-Kennzeichnung, sichere Aufbewahrung usw.) verzichten zu
können, muß das für die Kryptierung genutzte Kryptosystem vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik zugelassen und/oder vom BMWi freigegeben sein.
Stand: 10.02.06
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2. Übertragung
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2.1. Bei der elektronischen Übermittlung auf Telekommunikations- oder anderen technischen
Kommunikationsverbindungen (einschließlich Onlinedienste wie WWW, FTP, TELNET,
email etc.) in Deutschland sind die VS mit einem vom BSI zugelassenen und/oder von
BMWi freigegebenen Kryptosystem zu kryptieren.
Abweichend davon ist ausnahmsweise eine unkryptierte Übertragung zulässig:
a)
innerhalb von Festnetzen bei Telefongesprächen, bei Videokonferenzen und bei
Fernkopien und Fernschreiben, wenn zwischen Absender und Empfänger für die
erforderliche Übertragungsart keine Kryptiermöglichkeit besteht und der VSAuftraggeber bei der Auftragsvergabe nicht ausdrücklich eine Kryptierung verlangt.
Die absendende Stelle hat sich vor der Übertragung zu vergewissern, dass sie mit dem
richtigen Empfänger verbunden ist.
b)
innerhalb eines geschlossenen Netzes (LAN), wenn es ausschließlich auf einem örtlich
zusammenhängenden firmeneigenen Gelände betrieben wird und die Übertragungseinrichtungen gegen unmittelbaren Zugriff Unbefugter geschützt sind.
2.2. Bei grenzüberschreitenden elektronischen Übermittlungen müssen die Verschlüsselungsverfahren zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der beteiligten Staaten abgestimmt
werden. Sofern in einem Programm/Projekt besondere Sicherheitsanweisungen für die
Übermittlung vereinbart wurden, sind diese zu beachten.
Bei Bedarf erteilt BMWi (Referat Z C 3) weitere Auskünfte.
ni
ch
3. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von VS mit der Einstufung VS-NfD bei der
Nutzung von (IT)
t
Die im Folgenden empfohlenen Maßnahmen sollen die Vertraulichkeit der elektronisch
gespeicherten VS sicherstellen. Sie dienen nicht in erster Linie dazu, die Integrität und die
Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten.
3.1.
be
Drei unterschiedliche Ausgangsituationen sind zu unterscheiden:
ar
Einzelplatz PC oder Netzwerke mit geschlossenen Nutzergruppen, die nicht mit
anderen Netzen verbunden sind
-
-
Geschlossene Netze mit E-Mail-Anschluss nach außen
r*
3.2.
ba
-
it
-
be
Das Betriebssystem muss ein differenziertes Benutzerprofil und Zugriffschutz bis auf
Dateiebene gewährleisten, damit der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ sichergestellt wird
(z. B. Unix/Linux; Win NT; Win 2000, Win XP).
Es muss ein Login und ein Passwort vorhanden sein. Das Passwort muss mindestens 6 Stellen,
alphanumerisch (Sonderzeichen); Groß- und Kleinbuchstaben enthalten.
Das BIOS muss ebenfalls Passwort geschützt sein.
Ein Booten des IT-Systems darf grundsätzlich nur von der Festplatte aus möglich sein.
Es sollte – falls möglich – eine RAM-Disk für die Temp-Dateien enthalten (Nutzungshilfe).
Ein aktuelles Virenprogramm muss eingesetzt sein.
Bei Netzwerken sollte eine eigene Partition zum Speichern der VS-Daten auf dem Server
installiert werden.
-
Zusätzlich zu den unter Nr. 3.1 festgelegten Punkten müssen
ein Serverbasiertes Netz vorhanden sein, bei dem der Server im zugangsgeschützten Bereich
steht,
-
Stand: 10.02.06
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eine Firewall vorhanden sein, entweder auf dem Server oder als eigenes IT-System (und ggfs.
zusätzlich E-Mailserver) auch im zugangsgeschützten Bereich,
ein Paketfilter eingesetzt werden; ein Applikations-Gateway ist möglich,
jede weitere IP-Adresse, außer der Server-IP, nach außen verborgen werden (DNS-Server),
die Übertragung von VS-NfD verschlüsselt erfolgen, wobei für die Verschlüsselung nur vom
BMWi zugelassene Produkte eingesetzt werden dürfen; Schlüssel sind grundsätzlich nicht auf
der Festplatte abzulegen.
Es müssen verbindliche Anwenderregelungen innerhalb des Unternehmens festgelegt und geschult
werden.
Die neuesten Sicherheits-Updates der genutzten Software sind nach Verfügbarkeit insbesondere
auch an der Firewall einzubinden.
-
en
ag
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3.3.
Standalone-PC oder Geschlossene Netze mit E-Mail- und Internetanschluss
Zusätzlich zu den unter Nr. 3.1 und Nr. 3.2 festgelegten Punkten müssen
eine Firewall und Applikation-Gateway vorhanden sein,
die Regelungen des BSI-Grundschutzhandbuchs für Passwörter angewendet werden,
VS-NfD-Daten auf dem Server in einer eigenen Partition bzw. in einem speziell geschützten
Datenbereich gehalten werden; die dadurch gegebenen Schutzmechanismen sind entsprechend
anzuwenden.
Je nach Umfang ist die Einrichtung eines eigenen VPN z.B. für eine Nutzergruppe oder ein Projekt
erforderlich.
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Stand: 10.02.06
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