631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabestelle Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Wallstraße 2 18055 Rostock Deutschland Tel.: Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Fax.: +49 38146987441 Un Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern te ag rl Ablauf der Angebotsfrist Datum 12.12.2016 Uhrzeit 23:59 Bindefrist endet am 10.02.2017 en Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV) ni Bezeichnung der Leistung: Maßnahme 19999-X1-0001 SN Sonstige Vergabenummer Leistung 16E0172S Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind it die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen 241 Abfall 244 Datenverarbeitung GHB Anlage 2 Geheimschutzklausel Geheimschutzbestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern VS- NfD- Merkblatt 231 Vereinbarung Tariftreue AN u. NU r* ba B) be 632EU Bewerbungsbedingungen EU 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien Muster Bewachungsvertrag 232 Vereinbarung Tariftreue ar be A) t Anlagen ch Maßnahmennummer *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 4 631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) C) rl te Un die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Bestimmungen der §§ 9,10 des VgG M-V zur Zahlung von Mindestlohn Tariftreueerklärung Anlage 4 Kalkulation SVS des Mustervertrages Bewachung 124 VOL Eigenerklärung zur Eignung die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung en ag D) zu vergeben. Auskünfte t 2 ch ni des Betriebes für bau und Liegenschaften M-V (BBL M-V) dieser vertr. durch den GF Heinz-Gerd-Hufen, Wallstraße 2, 18055 Rostock Ansprechpartner: GB Schwerin, Werderstraße 4, 19055 Schwerin +49 38146987441 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen E-Mail [email protected] it be 3 18055 Rostock ar Anschrift Wallstraße 2 Tel. Fax Nicht beigefügte Unterlagen sind: be Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name BBL M-V Zentrale Vergabestelle 3.1 ba Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: r* siehe Auftragsbekanntmachung siehe FB 631-1 EG Vorlage von Erklärungen/Unterlagen zum Nachweis der Eignung Organisationsstruktur Qualifizierung des Wachpersonals *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 2 von 4 631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen 3.3 Entfällt te 4 Un siehe Auftragsbekanntmachung Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 siehe 631-1 EG Vorlage von Erklärungen/Unterlagen zum Nachweis der Eignung (hier: nur die letzten beiden Anstriche!) Losweise Vergabe en ag rl nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur ein Los 5 Nebenangebote t ch ni bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: r* ba it be ar be 5.1 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 3 von 4 631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. Angebote können abgegeben werden: Un 7 8 rl te elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. Angebotsabgabe ag Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei offenen Verfahren). en Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. ch ni Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe t „Angebot für Baumaßnahme: SN Sonstige be Maßnahmennummer: 19999-X1-0001 Vergabenummer: Leistung: 16E0172S Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ ar „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: be 9 10 19053 Schwerin r* ba Johannes-Stelling-Straße 14 it Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 4 von 4 631-1 EU VgV (Anlage Nachweise) BBL M-V, GB Schwerin BBL M-V Offenes Verfahren 16E0172S Geschäftsbereich Bewachungsleistungen Schwerin Schloßstraße en ag rl te Un Vorlage von Erklärungen/ Unterlagen zum Nachweis der Eignung Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärungen zur Eignung 124 - Tariftreueerklärung - Bestimmungen des §§ 9, 10 des Vergabegesetzes M-V (Zahlung Mindestlohn) incl.Unterschrift - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - Kalkulation der Stundenverrechnungssätze - Nachweis der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung (Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen) ni - Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig - Erklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung und den Anforderungen der DIN 77200 mit Erläuterung der Umsetzung der Eckpunkte im Auftragsfall - Qualifizierung des Wachpersonals ch - Verfahrensanweisung für Schlüsselaufbewahrung t - Organisationsstruktur, Darstellung wie die Dienstleistung in puncto Arbeitskräfte, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Einsatz von Technik und sonstigen Ausrüstung organisiert, erbracht und unterstützt werden soll, einschließlich beschreibung über Auftragsbezogene Leistungsstärke be - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre ar - Nachweis über maximal 10 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen be - Nachweis über Eintragung in das Berufsregister durch Vorlage der Police in Kopie aus dem Handels- oder Berufsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 1Jahr) it - Nachweis über Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Zahlung der Beiträge, gültig bis Zuschlagserteilung - Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Police in Kopie (ggf. zusätzliche Haftpflichtversicherung) ba Die Nichteinreichung der geforderten Erklärungen/Unterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes. r* Auf Verlangen nach Zuschlagserteilung sind vorzulegen: - polizeiliches Führungszeugnis oder den Nachweis eines zuständigen Amtes für Ordnung und Gewerbeangelegenheiten - Nachweis der Qualifikation der für die Leistung verantwortlichen Personen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben1 von 2 631-1 EU VgV (Anlage Nachweise) BBL M-V, GB Schwerin en ag rl te Un t ch ni be ar be älter als 1Jahr) r* ba it s Angebotes. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben2 von 2 227 (Gewichtung der Wertungskriterien) Vergabenummer 16E0172S en ag rl te Un Baumaßnahme 19999 sonstige Verträge 19999 X1 0001 Bewirtschaftungsverträge OM1 Leistung Bewachungsleistung StK, FM, EM, IQ Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Gewichtung der Wertungskriterien Zuschlagskriterien Gewichtung % Preis Revier-, Kontroll- und Wachdienst 1 andere, hier: Personal und Organisation 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 10 Personal Organisation 7 4 0 100 ar Summe 10 Angebot wie LV Besser als LV Weitere Anforderungen Angebot wie LV Besser als LV Weitere Anforderungen höchstes Energieeffizienzniveau niedrigstes Energieeffizienzniveau 0 be 6 Energieeffizienz Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber Angebot wie LV Besser als LV Weitere Anforderungen t 5 Punkte min./max. je Kriterium ch Folgekosten 4 Nebenangebote Formblatt 226 0 ni Technischer Wert (Produktangaben: berücksichtigte 2 Positionen siehe Nr. 2; Nebenangebote: siehe Formblatt 226 Vertragsbedingungen 3 Nebenangebote Formblatt 226 80 Grundlage Punktebewertung 1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis it 6 Personal und Organisation be Für die Angebotswertung ist eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Die erreichten Punkte gehen mit einer Gewichtung von 80% in die Gesamtwertung ein. Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Personal Für die Angebotswertung ist ein Punktesystem definiert. Je nach Anzahl und Qualifizierung des Personals können hier maximal 7 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte gehen mit einer Gewichtung von 10% in die Gesamtwertung ein. ba r* Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Organisation Für die Wertung des Zuschlagskriteriums Organisation wird ein Punktesystem von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Je nach Darstellung der Unternehmensorganisation erfolgt die folgende Bewertung: 4 Punkte - Anforderungen werden übertroffen 3 Punkte - Anforderungen werden vollständig erfüllt 2 Punkte - Anforderungen werden mit geringen Einschränkungen erfüllt 1 Punkt - Anforderungen werden mit starken Einschränkungen erfüllt 0 Punkte - Anforderungen werden nicht erfüllt/ keine Angaben Die erreichten Punkte gehen mit einer Gewichtung von 10% in die Gesamtwertung ein. Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot Für jedes benannte Kriterium wird eine Punktezahl (gewichtet) durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den für das jeweilige Angebot erzielten Punkten ermittelt. Die Gesamtpunktezahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. (Zum Beispiel: Der Bestbieter erhält 10 Punkte im Zuschlagskriterium Preis, diese werden mit 80% gewichtet. Die Punktezahl (gewichtet) des Mindestbieters beträgt somit hier 800. Die Punktezahlen (gewichtet) der weiteren Zuschlagskriterien werden addiert, es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden). BBL M-V Stand Oktober 2016 Seite 1 von 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen te 2 Un Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. rl Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. en Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. ch ni 3.4 ag 3 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. t 3.5 be it be ar Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. geforderten ba 4 Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit r* Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.1 Un 5 Bietergemeinschaften te Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 5.2 en 6 ag rl - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) t ch ni Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. be Eignung ar be 7 r* ba it Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 2 von 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer 16E0172S Baumaßnahme Leistung te Un SN Sonstige Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ rl Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ag Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen 1 en Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs.1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. t ch ni Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. r* ba it be ar be Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 2 232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) 2 Un 3 Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. rl te Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen. en ag Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) t ch ni r* ba it be ar be *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 2 von 2 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) Vergabenummer 16E0172S Baumaßnahme SN Sonstige Un Leistung Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ te BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). rl 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ag mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. Anlieferungs- oder Annahmestelle siehe LV und Anlagen zum LV (Übersicht Liegenschaften) Ausführungsfristen ch ni Ort Gebäude Raum 3 en 2 Beginn der Dienstleistung: 01.10.2017 Ende der Dienstleistung: 30.09.2018 t Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: be Vertragsstrafen (§ 11) 4.1 Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen ar 4 4.2 ba it be für jede vollendete Woche v. H. für jeden Werktag v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 5 Rechnungen (§15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber ein r* 4.3 -fach und zugleich bei -fach einzureichen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 2 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§18) 6.1 Stellung der Sicherheit 6.2 te Un Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Sicherheitsleistung durch Bürgschaft rl en ag Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. t ch ni Zahlungsbedingungen (§ 17) ar be 7 Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. 9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen ba - frei - it be 8 Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine". r* *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 2 von 2 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1) te Un Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 Ausführungsunterlagen (§ 3) en ag rl 2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Ausführung der Leistung (§ 4) ni Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. Holzprodukte (§ 4) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel 6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter t ch 5 it be ar be r* ba a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 3 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) 6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. Un 6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt. te Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 7 Güteprüfung (§12 Nr. 2) rl 6.5 Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. ag Abnahme (§ 13) 8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über en 8 - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. Mängelansprüche (§ 14) ni 9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. Rechnungen (§§ 15 und 17) 10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. t ch 10 ar 11 be 10.2 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) r* ba it be Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 2 von 3 635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) 12 Zahlungen (§ 17) 12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Un Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 13 Überzahlungen (§ 17) te Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. rl 13.1 14 ag Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19) en Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. t ch ni r* ba it be ar be *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 3 von 3 231 (Vereinbarung Tariftreue) Vergabenummer 16E0172S Leistung te Un Baumaßnahme SN Sonstige Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ rl Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ag Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen en Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. t ch ni 1.1 Ergänzung des Angebotsschreibens be r* ba it be ar Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 2 231 (Vereinbarung Tariftreue) 1.2 Un 1.3 Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. te Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen. 2 en ag rl Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen t ch ni Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen. r* ba it be ar be *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 2 von 2 633 (–Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Un Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Wallstraße 2 18055 Rostock Deutschland Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer en Angebotsschreiben ag rl te Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Maßnahme SN Sonstige Leistung ch Vergabenummer 16E0172S ni 19999-X1-0001 Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Einheitliche Europäische Eigenerklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e) t Anlagen1 it be ar be 234 235 248 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt Anzahl der Nebenangebote 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote r* 3 ba 1 € St. % 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 2 633 (–Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B Un 6 Ich/Wir erklären, dass en ag rl te – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. – ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind. – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) t ch ni - be Ist r* ba it be ar bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 2 von 2 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Bieter Vergabenummer Datum 16E0172S Baumaßnahme Un SN Sonstige Leistung te Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ rl Ergänzung des Angebotsschreibens ag Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n). en OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen t ch ni it be ar be r* ba In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasseName des Unternehmens nen Eignung *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenSeite 1 von 1 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum 16E0172S Baumaßnahme Un SN Sonstige te Leistung Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ rl en ag Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen OZ/Leistungsbereich ch ni Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. Beschreibung der (Teil)Leistungen t be ar be (Ort, Datum, Unterschrift) (Ort, Datum, Unterschrift) r* ba it Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1 Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. © VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016 Seite 1 von 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Vergabe-Nr.: Bestimmungen der §§ 9, 10 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) zur Zahlung von Mindestlohn 1.1 Erklärungen der Bieter nach § 9 VgG M-V zur Zahlung von Mindestlohn en ag rl te Un Erklärung nach § 9 Absatz 3 VgG M-V Soweit ich aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen oder zur Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie zur Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld, verpflichtet bin, verpflichte ich mich zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin. Erklärung nach § 9 Absatz 7 VgG M-V Unbeschadet der vorstehenden Erklärung verpflichte ich mich, meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zu bezahlen. Soweit ich Leistungen auf Nachunternehmer übertrage, verpflichte ich mich, dem Nachunternehmer die für mich geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen. 1.2 t ch ni Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 9 Absatz 7 des Vergabegesetzes MecklenburgVorpommern (VgG M-V) von 8,50 Euro/Stunde nicht verlangt wird, soweit Bieter oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen, die verfahrensgegenständliche Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen. Die gilt unabhängig davon, ob die Auftragswerte der Leistungen nach § 3 der Vergabeordnung (VgV) oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Vereinbarungen nach § 10 VgG M-V zur Kontrolle der Mindestlohnzahlung be ar be Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor. r* ba it Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 vom Hundert des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 7 Satz 3 VgG MV auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste. Die vorsätzliche, grob fahrlässige oder mehrfache Nichterfüllung bestehender Pflichten nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ort, Datum Unterschrift, Stempel bzw. Firmenanschrift *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe 1.) Technische Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe: Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version 5.1.9 Google Chrome en ag rl te Un Betriebssysteme: Windows 7 Windows 8 Windows 10 Hinweise für Benutzer der Betriebssysteme Mac oder Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software derzeit nur unter Windows läuft, wird empfohlen, die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder Virtual Box) auf dem Mac zu betreiben. 2.) Bitte nutzen Sie bei technischen Fragen zur elektronischen Vergabe die zahlreichen Anleitungen für Bieter auf der Internetseite www.bbl-mv.de unter dem Menüpunkt: Ausschreibungen eVergabe. ch ni 3.) Nicht registrierte Unternehmen können vom Auftraggeber nicht aktiv über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren informiert werden. Sie sind daher gezwungen, sich hierüber eigenständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform zu informieren. t 4.) Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Angebotsabgabe hinzuweisen. Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen zu den Ausschreibungen ausschließlich über das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform. ar be 5.) Elektronische Angebote sind ausschließlich über den Abgabeassistenten der Vergabeplattform abzugeben. be it 6.) Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag und als Angebot gekennzeichnet einzureichen (Bitte verwenden Sie den beigefügten Kennzettel.). Außerdem sind die Angebote weder gebunden noch mit Heftklammern versehen einzureichen. ba r* 7.) Angebote sind ausschließlich in elektronischer oder in Papierform abzugeben. Eine Doppelabgabe des identischen Angebotes kann zum Ausschluss führen. 8.) Jegliche Änderung der Vergabeunterlagen durch den Bieter, wie unter anderem handschriftliche Anmerkungen, die Leistungsbeschreibung abändernde Begleitschreiben, die Verwendung von AGB, Angebote unter Vorbehalt sowie Mengenänderungen, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. BBL M-V, Stand 09.09.2016 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Kennzettel für schriftliche Angebote en ag rl te Un Bitte kleben Sie den ausgeschnittenen Kennzettel vorne links auf den Briefumschlag. ACHTUNG ANGEBOT ! ! ! Erst bei Submission öffnen ! ! ! Absender: ni Vergabenummer: Angebotsfrist: Uhrzeit: t ch ar be it be r* ba *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Allgemeine Leistungsbeschreibung Allgemeine Leistungsbeschreibung 1.1 Art der Leistung Der BBL M-V, Geschäftsbereich Schwerin schreibt für die Schloßstraße in Schwerin die Bewachungs und Sicherungsleistung für vier Liegenschaften aus. 1.2 Ort der Leistung WE 10001 Staatskanzlei M-V, Schloßstraße 2-4 WE 10109 Finanzministerium M-V, Schloßstraße 5 WE 10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V, Schloßstraße 6-8 WE 10597 Institut für Qualitätssicherung M-V, Schmiedestraße 8 ch ni Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Sie stellt keine Pflicht dar und findet keine Berücksichtigung in der Angebotswertung. Ansprechpartner und Telefonnummern sind sind aus der Anlage 1 Übersicht Liegenschaften zu entnehmen. 1.3 Beginn und Dauer der Leistung t Der Vertrag tritt am 01.10.2017 in Kraft und endet am 30.09.2018. Der Vertrag kann durch den AG mit einer Mindestfrist von drei Monaten gekündigt werden.Der AN kann den Vertrag mit einer Frist , sechs Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um je ein weiteres Jahr, höchstens jedoch auf eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren. ar be 1.4 Umfang der Leistung be Die Aufgabe der Bewachungsleistung dient dem Schutz der Immobilien und dem Leben der darin befindlichen Personen. Seine Arbeit hat das Ziel, Einbrüche und Vandalismus zu verhindern und bei Katastrophen bzw. technischen Havarien durch schnelles Einleiten von Hilfsmaßnahmen den Schaden zu begrenzen. Der Sicherheitsdienst sichert und überwacht das Gebäude bzw.die Diensträume und den Personenverkehr gemäß Wach- und Dienstanweisung der Liegenschaften. it r* ba Besondere Bestimmungen der Leistungserbringung des Auftraggebers Der Aufraggeber stellt den zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Dienstraum mit Mobilar und erforderlicher technischer Ausstattung, wie u.a. Beleuchtung, Heizung, Reinigung des Dienstraumes sowie dienstliche Telefonnutzung, unentgeltlich zur Verfügung. Mängel und Schäden an Räumen und Ausstattungsgegenständen sind dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Weiterhin stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, in Absprache mit dem Nutzer der Liegenschaft, kostenfrei die zur Dienstverrichtung erforderlichen Unterlagen (u.a. Personalliste, Telefonverzeichnis, Besucherbuch) zur Verfügung. 1.4.1 WE 10001 Staatskanzlei M-V *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un 1 MA Separatwachdienst mit folgender Qualifikation: Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gem. § 9 SÜG M-V und Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades GEHEIM Montag bis Sonntag einschl. Feiertag von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr (24 Stunden) 1 MA Separatwachdienst mit folgender Qualifikation: Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit Abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gem. § 9 SÜG M-V und Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades GEHEIM Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr - 17:00 Uhr (10 Stunden 30 Minuten) t ch ni 1 MA Revierkontroll- Streifendienst mit folgender Qualifikation: Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gem. § 9 SÜG M-V und Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades GEHEIM Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 - 05:00 Uhr 2 Kontrollena 15 Minuten außen (2x Nachtzuschlag) Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 00:00 - 24:00 Uhr 4 Kontrollen a 15 Minuten außen (1x nach Mitternacht, 1x Vormittags, 1x Nachmittags, 1x vor Mitternacht) Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 10:00 - 16:00 Uhr 1 Kontrolle a 60 Minuten innen be Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes: be ar - beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Staatskanzlei M-V im Rahmen allgemeiner und besonderer Schadenabwehr - Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Personen- und Lieferverkehrs an den Zugängen zum Gebäude der Staatskanzlei M-V - Überwachung, Regelung und Kontrolle des Fahrzeugverkehrs vor dem Gebäude der Staatskanzlei M-V (Ausgabe von Tagesparkausweisen) - Überwachung und Sicherung aller Anlagen und Einrichtungen der Staatskanzlei M-V (insbesondere Gefahrenmeldeanlagen inkl. Scharf-/ Unscharfschaltungen) - permanenter, zeitlich unregelmäßiger Kontroll- und Streifendienst - Verschlusskontrolle aller Außentüren - Entgegennahme von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen - Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und Sicherheitsbestimmungen im Gebäude der Staatskanzlei M-V - Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes - Mithilfe bei betrieblichen Katastrophenfällen sowie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brand-und Umweltschutz und bei Unfällen - Einsatz bei betrieblichen Notständen im Rahmen besonderer Aufgabenstellung - Einleiten von Maßnahmen im Alarmfall (gemäß der Vorgaben der Dienstanweisung) - Schlüsselverwaltung (Ausgabe, Entgegennahme, Schlüsselbücher) - Entleerung des Hausbriefkastens, Annahme von Postsendungen nach r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Ende der Kernarbeitszeit - Beflaggung der Fahnenmasten - Aufzugsnotbefreiung von Personen - die Verstärkung von Personal z.Bsp. bei Bauphasen ist ebenfalls durch einen Sicherheitsmiarbeiter mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit sicher zu stellen - Sicherstellung, dass bei Alarmierungen/Vorfällen die notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Eindämmung der möglichen Gefahr umgehend eingeleitet werden können Wesentliche Aufgaben des Revierstreifen-Kontrolldienst - Für die durchzuführenden Innenkontrollen hat der Revierstreifendienst unmittelbar vor der Kontrolle die Objektschlüssel in der AES in Empfang zu nehmen und diese unverzüglich nach der Kontrolle wieder an die AES zu übergeben. - Die mit den Kontrollen verbundenen Aufgaben sind in einer speziellen Dienstanweisung geregelt, die dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung zur Kenntnis gegeben werden. t ch ni Interventionsdienst bei Alarmauslösung - Außensicherung des Objektes durch eine Interventionskraft spätestens 10 Minuten nach Alarmeingang - Verbringung der Objektschlüssel aus der AES durch eine 2. Interventionskraft zum Objekt spätestens 20 Minuten nach Alarmeingang - Gemeinsames Betreten des Objektes durch beide Interventionskräfte und Prüfung der Alarmauslösung - Ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen (geregelt in der v.g. speziefischen Dienstanweisung) - Nach Abschluss der Maßnahmen Verbringung der Objektschlüssel durch die 2. Interventionskraft zur AES be ar be Interventionsdienst bei besonderen Lagen Neben dem Revierstreifendienst und dem Interventionsdienst bei Alarmauslösung kann es unmittelbar und nicht planbar zur Auslösung von besonderen Lagen im Bereich der Staatskanzlei M-V kommen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Interventionsdienst bei Alarmauslösungen und der Interventionsdienst bei besonderen Lagen zeitgleich erfolgt und durch je einen Mitarbeiter und je ein Kfz wahrgenommen werden muss. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Sicherung vor Ort mehrere Stunden andauer kann. Nach Erhalt der Information über eine besondere Lage ist zu gewährleisten: - Aüßensicherung eines Objektes in unmittelbarer Nähe der Staatskanzlei M-V durch eine Interventionskraft spätestens 15 Minuten nach Erhalt der Information - Verbringung der Objektschlüsseel aus der AES durch eine 2. Interventionskraft zu diesem Objekt spätestens 20 Minuten nach Erhalt der Information - Ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen (geregelt in der v.g. speziefischen Dienstanweisung) - Nach Abschluss der Maßnahmen Verbringung der Objektschlüssel durch die 2. Interventionskraft zur AES r* ba it Schlüsselaufbewahrung in der AES Die Objektschlüssel sind in einer ständig besetzten Stelle (AES) auf der Grundlage der DIN 77200 Ziff. 4.15 aufzubewahren. Mit Angebotsabgabe ist eine Verfahrensanweisung darüber mit einzureichen, wie die Schlüsselaufbewahrung geregelt ist. Jedes Öffnen und Verschließen der Staatskanzlei M-V sollte immer durch zwei Mirarbeiter erfolgen. Unternehmensvoraussetzung -Zertifiziert nach DIN ISO 9001 (DIN Qualitätsmanagement) *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 4 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un ni -Unternehmen muss Betreiber einer zertifizierten Alarmenpfangsstelle (AES) nach DIN EN 50518 am Ort der Leistungserbringung sein. -Das Unternehmen muss sich in der Geheimschutzbetreuung durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V oder durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMW) befinden bzw. sich bereiterklären sich in die Geheimschutzbetreung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu begeben. Erst wenn vom Innenministerium M-V ein Sicherheitsbescheid zum Unternehmen erteilt werden kann und dem VS- Auftragnehmer eine "Abschließende Feststellung" zugeht ist der Zuschlag rechtskräftg. -Das Unternehmen muss für diesen Auftrag über ausreichendes überprüftes und ermächtigtes Personal (mindestens Ü2) verfügen. -Der namentliche Nachweis des im Separatwachdienst, RevierkontrollStreifendienst- und Interventionsdienst zum Einsatz kommenden Personals (mindestens fünf Mitar¿nïbeiter/-innen) ist in Form einer Bescheinigung die Sicherheitsbevollmächtigten im Besuchckontrollverfahren (SiBe- Bescheinigung) nach Überprüfung vor Vertragsbeginn den Sicherheitsbeauftragten der Staatskanzlei zu übergeben. Dem BBL M-V ist die erfolgte Übergabe anzuzeigen. Die Vorlage von mindestens drei gleichwertigen Referenzobjekten ist erforderlich. t ch Personelle Voraussetzungen Separatwachdienst, Revierstreifen- und Interventionsdienst -Das eingesetzte Personal einschl. deren Vertretung und das im Gefahrfall zusätzlich benötigte Personal muss bei Aufnahme der Bewachungsleistung in der Staatskanzlei M-V über eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz M-V (SÜG) verfügen und die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades GEHEIM besitzen. -Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gilt auch für alle Einsatzleiter und Mitglieder der Geschäftsführung. die mit diesem Auftrag betraut werden. -Mit Angebotsabgabe ist eine personelle Übersicht (Name, Vorname) aller Mitarbeiter, Einsatzleiter und Mitglieder der Geschäftsführung vorzulegen, die mit diesem Auftrag betraut werden sollen -Das zum Einsatz kommende Personal und deren Vertretung muss eine 3-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen haben. Ausgenommen ist der 2. Sicherheitsmitarbeiter im Separatwachdienst Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr - 17:00 Uhr be ar be it r* ba Materielle Voraussetzung Separatwachdienst, Revierstreifen- und Interventionsdienst -Dienstbekleidung des Autragnehmers mit erkennbarer Frmenzugehörigkeit -Sichtbar beschriftetet Dienst- Kraftfahrzeug des Auftragnehmers -Kommunikationsmittel mit ständiger Verbindung zur AES des Auftragnehmers mit Notruffunktion (Personennotruf zu AES) -Taschenlampe, Handfessel -Wächterkontrollsystem mit jeweils 4 Kontrollstellen im Außen- und Innenbereich des Objektes (Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren) 1.4.2 WE 10109 Finanzministerium M-V *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 5 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un 1 MA Separatwachdienst (15 Stunden 30 Minuten) Montag bis Freitag ohne Feiertag 05:30 Uhr - 21:00 Uhr 1 MA Revierkontroll- Streifendienst (40 Minuten) kalendertäglich Montag bis Sonntag einschl. Feiertag zwischen 21:30 - 05:00 Uhr 2 Kontrollen a 20 Minuten außen Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes: t ch ni - beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Ministeriums im Rahmen allgemeiner und besonderer Schadenabwehr - Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs an den Zugängen zum Gebäude des Ministeriums - Überwachung und Sicherung aller Anlagen und Einrichtungen des Ministeriums (insbesondere der Brandmeldeanlage) - Bearbeitung von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen - Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und Sicherheitsbestimmungen im Gebäude des Ministeriums - Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes - Mithilfe bei betrieblichen Katastrophenfällen sowie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brand- und Umweltschutz - Einsatz bei betrieblichen Notständen unter Beachtung der Gegebenheiten im Haus - Schlüsselverwaltung und Schlüsselausgabe entsprechend der Regelungen der Dienstanweisung - Verschlusskontrolle aller Außentüren im Rahmen des abendlichen Kontrollganges durch den Sicherheitsmitarbeiter der Spätschicht - Mithilfe bei Unfällen im Gebäude des Ministeriums, Benachrichtigung des Notarztes/ Rettungswagens, Begleitung der Rettungskräfte zum Unfallort - Entleerung Hausbriefkasten bis 7:00 Uhr und weiter tagsüber, Postannahme nach 16:00 Uhr - Beflaggung der Fahnenmasten - Aufzugsnotbefreiung von Personen be ar be 1.4.3 WE10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur u. Landesentwicklung M-V zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen r* 1 MA Revierkontroll- Streifendienst Montag bis Freitag ohne Feiertag (1 Sunde) zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen ba it 1 MA Separatwachdienst Montag bis Donnerstag ohne Feiertag 05:00 Uhr - 22:00 Uhr (17 Stunden) Freitag ohne Feiertag 05:00 Uhr - 20:30 Uhr (15 Stunden 30 Minuten) Samstag, Sonntag und Feiertag (2 Stunden) zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 6 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuteninnen zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes: t ch ni - beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Ministeriums im Rahmen allgemeiner und besonderer Schadenabwehr - Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs an den Zugängen zum Gebäude des Ministeriums einschl. der Bedienung der Anlagen zum Öffnen und Verschließen der Zugänge - Überwachung und Sicherung aller Anlagen und Einrichtungen des Ministeriums (insbesondere Gefahrenmeldeanlagen inkl. Scharf-/ Unscharfschaltungen) - Entgegennahme und Weiterleitung von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen - Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und Sicherheitsbestimmungen im Gebäudedes Ministeriums - Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes - Mithilfe bei betrieblichen Katastrophenfällen sowie in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brand- und Umweltschutz - Einsatz bei betrieblichen Notständen im Rahmen besonderer Aufgabenstellung - Einleiten von Maßnahmen im Alarmfall (gemäß Vorgaben Dienstanweisung) - Schlüsselverwaltung und Schlüsselausgabe - Verschlusskontrolle aller Außentüren und des Rolltores - Mithilfe bei Unfällen im Gebäude des Ministeriums, Benachrichtigung des Notarztes/ Rettungswagens - Entleerung des Hausbriefkastens, Annahme von Postsendungen bei unbesetzter Poststelle - Überwachung, Regelung und Kontrolle des Waren-, Güter und Materialverkehrs - Durchführung von Kontrollgängen (Innen + Außen) bei Dienstende - Nutzung/ Bedienung der zur Verfügung gestellten IT-Technik (PC) zur Abarbeitung von Vorkommnissen, Informationsaustausch zwischen Bediensteten, Hausmeister, Referat 100 (E-Mails lesen & schreiben) - Beflaggung der Fahnenmasten - Aufzugsnotbefreiung von Personen be ar be r* ba it 1.4.4 WE 10597 Institut für Qualitätssicherung M-v 1 MA Separatwachdienst Sommersaison (15.Mai - 15.September) Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:00 Uhr - 20:30 Uhr (14 Stunden 30 Minuten)) 1 MA Separatwachdienst Wintersaison (16.September - 14.Mai) Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr - 20:30 Uhr (14 Stunden) 1 MA Revierkontroll- Streifendienst *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 7 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 - 05:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 08:00 - 18:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 22:00 - 05:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen Wesentliche Aufgaben des Wachdienstes: t ch ni - beständige Wahrnehmung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für die Mitarbeiter im Rahmen allgemeiner und besonderer Schadenabwehr - Überwachung, Kontrolle und Regelung des gesamten Besucher- und Lieferverkehrs mit Nachweis - Schlüsselverwaltung und Schlüsselausgabe, in Einzelfällen mit Nachweis - Alarmierung von Hilfe leistender Stellen im Stör- und Gefahrenfall - Vermittlungs- und Registriertätigkeiten - Scharf-/ Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlage - Schließdienst (Auf- bzw. Verschluss der Etage, Kontrolle Verschlusssicherheit Türen/Fenster) - zeitlich unregelmäßiger Kontroll- und Streifendienst mit Nachweisführung - Kontrollgang vor Beendigung der Wachzeit- durch relevante Räumlichkeiten mit Prüfung ggf. Abschaltung bestimmter elktrischer Geräte - Bearbeitung von Fund-, Verlust- und Schadensmeldungen - Überprüfung der Einhaltung vorgegebener Ordnung- und Sicherheitsbestimmungen - Beachtung grundlegender Maßnahmen des vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes - Gewährleistung des Wachbetriebes bei besonderen Lagen über die vereinbarte Zeit hinaus auf gesonderte Anforderung - Aufzugsnotbefreiung von Personen ar be be 1.5 Voraussetzungen des Auftragnehmer (Detailierte Angaben sind im Punkt 1.4 je Liegenschaft enthalten) a) Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für das Bewachungswesen und den mit ihnen verbundenen Auflagen ist Grundvoraussetzung. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften der Bewachungsverordnung und die Anforderungen der DIN 77200. Über die Leitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden sichergestellt sein, dass die Reaktionszeit der Einsatzleitung mit Führungspersonal sowie Reserven zur Verstärkung vor Ort bzw. zur Ersatzgestellung zeitnah erfolgt. ba it r* b) Die Sicherheitskräfte des Auftragnehmers haben den allgemeinen Zuverlässigkeitskriterien zu entsprechen und müssen physisch und psychisch in der Lage sein, die genannten Leistungen zu erbringen. Erwartet wird von den Mitarbeitern ein gepflegtes Erscheinungsbild, freundliche Umgangsformen, Wortgewandheit in deutscher Sprache und Schrift sowie Kommunikationsbereitschaft. Die im Objekt tätigen Mitarbeiter müssen im Besitz gültiger Afenthalts-bzw. Arbeitserlaubnisse sein und die sonstigen Melde- und Nachweispflichten erfüllen. c) Das Erscheinungsbild und die Umgangsformen der Sicherheitskräfte des Auftragnehmers müssen den Auftraggeber in entsprechendem Maße *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 8 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un repräsentieren. Das Personal des Wach- und Sicherungsdienstes muss an seiner Dienstkleidung als solcher zu erkennen sein. Die Sicherheitskräfte sind dazu vom Auftragnehmer mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Dienstbekleidung auszustatten. Weiterhin müssen die Beschäftigten des Auftragnehmers über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigen und an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen sind. d) Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, bei Bedarf das Personal zu verstärken und zusätzliche Streifendienste einzurichten. e) Eventuell notwendige Technikinstallationen (z.B. elektronisches Wächtersystem) und die damit verbundenen baulichen Veränderungen, die unmittelbar mit der Funktion des Wachdienstes bzw. des Streifendienstes zusammenhängen, trägt der Auftragnehmer. ni f) Die Ausstattung der Sicherheitskräfte mit Funkgeräten, Mobiltelefon, Handleuchten etc. erfolgt durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten. t ch g) Ein Unterrichtungsnachweis gemäß § 34a Gewerbeordnung, der Nachweis einer Schulung für Eigensicherung sowie für Evakuierung und Konfliktbewältigung sind vom Auftragnehmer vorzulegen. h) gültige Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig be i) Das Unternehmen muss eine zugelassene Niederlassung in der Bundesrepuublik Deutschland haben. ar be 1.5.1 Sicherheitsüberprüfung Mit der Durchführung von Bewachungs- und Sicherungsdiensten sind nur Personen zu betrauen, die über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Für das eingesetzte Personal muss hierzu bei Vertragsbeginn ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) beim Auftragnehmer vorliegen. Dieser ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. it r* ba Das in der Staatskanzlei M-V einzusetzende Wachpersonal für den Separatwachdienst, Revierkontroll- Streifendienst einschl. deren Vertretungen und das im Gefahrfall zusätzlich benötigtes Personal muss bei Aufnahme der Bewachungsleistung in der Staatskanzlei M-V über eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz M-V (SÜG) verfügen und eine 3-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen haben. 1.6 Preisvereinbarung Der Preisermittlung liegen die bei Vertragsbeginn geltenden Tariflöhne der Tarifverträge für das Tarifgebiet Mecklenburg-Vorpommern, gesetzliche Bestimmungen zu Lohnuntergrenzen sowie sonstige gesetzliche Lohn- und Gehaltsregelungen zugrunde. Es *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 9 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un gilt das Arbeitsortprinzip auch für Unternehmen, die ihren Firmensitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern haben. Die einzusetzenden Preise sind Festpreise und beziehen sich auf die Ausführung der jeweiligen Positionen. Auf die Preise wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Mit den Preisen sind alle Kosten des Auftragnehmers wie u.a. Lohnund Lohnnebenkosten sowie Nebenkosten (Fahrkosten, Verwaltungs-, Ausbildungs- und Materialkosten, Zulagen etc.) abgegolten. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss ein als Aufzugswerter/ befähigter Mitarbeiter zur Personenbfreiung aus Aufzügen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiialchV) und der DIN 13015 ausgebildet sein. Die Ausbildung und regelmäßige Unterweisung zur Personenbefreiung müssen nachweislich dokumentiert sein und sind Bestandteil der kalkulierten Monatspauschale. Mehraufwendungen sind zum angebotenen Stundenverrechnungssatz abzurechnen. Lohn- und tarifrechtliche Bestimmungen sind zwingend einzuhalten. ni ch Eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfoohlen. Sie stellt keine Pflicht dar und findet keine Berücksichtigung in der Angebotswertung. Bei Bedarf kann eine Besichtigung nur unter vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden. Ansprechpartner und Telefonnummer sind aus der Übersicht Liegenschaften zu entnehmen. t Innerhalb der Laufzeit des Vertrages können neue Stundenverrechnungssätze nur aufgrund eines neuen Tarifvertrages durch gestaffelte Tariferhöhungen der bei Vertragsbeginn gültigen Verträge im Wege einer Änderungsvereinbarung wirksam werden. Gleiches gilt, sofern durch gesetzliche Regelung eine verbindliche Lohnuntergrenze oder eine sonstige gesetzliche Festlegung zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers eingeführt werden. Über- oder Unterzahlungen sind alsdann auszugleichen. be be ar Im Falle künftiger tarif- oder gesetzesbedingter Lohnänderungen sind nur die Lohn- und lohnabhängigen/ lohnwirksamen Kosten dieser Verrechnungssätze entsprechend dem Prozentsatz der Lohnänderung zu erhöhen bzw. zu ermäßigen. Der Nachweis der Lohnänderung ist vom Auftragnehmer durch Vorlage des alten und des neuen Tarifvertrages zu führen. Der Auftragnehmer hat die Auswirkungen von vorgenannten lohnwirksamen/-abhängigen Veränderungen auf den Anteil der Löhne und lohnabhängigen/-wirksamen Kosten an der vereinbarten Vergütung durch Vorlage einer prüffähigen Berechnung und ggf. erforderlicher sonstiger Berechnungsunterlagen nachzuweisen. Die nachweispflicht entfällt bei gesetzlichen Lohngrenzen ba it r* Die Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung tritt bei Nachweis am Tage des Inkrafttretens des neuen Tarifvertrages, maximal jedoch einen Monat rückwirkend ein. Im Falle einer gesetzlichen Lohngrenze ist diese ab dem Inkrafttreten des Gesetzes maßgeblich. Sonstige gestzliche Festlegungen zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind auf Verlangen des Auftraggebers ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ebenfalls anzuwenden. Tarif- und gesetzesbedingte Lohnminderungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. 1.7 Wertung der Angebote *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Die Wertung der Angebote erfolgt nach VgV, Abschnitt 2 in nachfolgenden vier Wertungsschritten: 1. Wertungsschritt: Eignungsprüfung nach VgV, Abschnitt 2, Unterabschnitt 5 Anforderung an Unternehmen; Eignung - Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit siehe EFB124 und 632-1 EU VgV - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit) - Nachweis von 3 Referenzen - Nachweis der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung - Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig - Organisationsstruktur - Qualifizierung des Wachpersonals Die Nichteinreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss des Angebotes. ni 2. Wertungsschritt Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag nach VgV, Abschnitt 2 Unterabschnitt 7 Die Kalkulation von Einzelpositionen wird geprüft t ch 3. Wertungsschritt: Wirtschaftlichkeit (Preis) nach VgV Abschnitt 2, Unterabschnitt 5 § 58 Abs.1: "Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt." ar be Es ist nur das vom BBL M-V übergebene Leistungsverzeichnis und das Formblatt Berechnung der Stundenverrechnungssätze (SVS) zu verwenden. Bieterinterne Leistungsverzeichnisse und SVS-Formblätter führen zum Ausschluss. be System zur Bewertung des Bestbieters: Die Angebotswertung erfolgt über die im FB 227 EG genannten Zuschlagskriterien. Die Wichtung der Kriterien unterteilt sind wie folgt: 1. Preis 80 % 2. Organisation 10% 3. Personal 10% it r* ba 1. Preis Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. 2. Organisation Für die Wertung des Zuschlagskriteriums Organisation wird ein Punktesystem von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Je nach Darstellung der Unternehmensorganisation erfolgt die folgende Bewertung: 4 Punkte - Anforderungen werden übertroffen 3 Punkte - Anforderungen werden vollständig erfüllt 2 Punkte - Anforderungen werden mit geringen Einschränkungen erfüllt 1 Punkt - Anforderungen werden mit starken Einschränkungen erfüllt *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 11 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un 0 Punkte - Anforderungen werden nicht erfüllt/ keine Angaben 3. Personal Für die Wertung des Zuschlagskriteriums Personal ist ein Punktesystem definiert. Je nach Anzahl und Qualifizierung des Personals können hier maximal 7 Punkte erreicht werden. ni t ch Ermittlung Gesamtpunktzahl Für jedes benannte Kriterium wird eine Punktezahl (gewichtet) durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den für das jeweilige Angebot erzielten Punkten ermittelt. Die Gesamtpunktezahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. (Zum Beispiel: Der Bestbieter erhält 10 Punkte im Zuschlagskriterium Preis, diese werden mit 80% gewichtet. Die Punktezahl (gewichtet) des Mindestbieters beträgt somit hier 800. Die Punktezahlen (gewichtet) der weiteren Zuschlagskriterien werden addiert, es können maximal 1.000 Punkte erreicht werden). be be ar 1.8 Haftung Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem AG für sämtliche Schäden, die er selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Dritte während des Bewachungs- und Sicherungsdienstes verursacht. . Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abzuschließen: ba it Personenschäden 2.000.000 EUR Sachschäden 1.000.000 EUR Schlüsselverlustschäden 250.000 EUR Vermögensschäden 250.000 EUR Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 250.000 EUR Beschädigung/Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 EUR r* 1.9 Rechnungslegung Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn eine Jahresrechnung mit monatlichen Rechnungsabschlägen nach den vertraglich festgelegten Bewachungs- und Sicherungsleistungen zu stellen. Die Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge (Abschläge) erfolgt jeweils zum 5. Werktag des Folgemonats eigenständig durch den BBL M-V, Geschäftsbereich Schwerin. Als Nachweis der erbrachten Leistung hat der Auftragnehmer die Protokolle der durchgeführten Kontrollgänge jeweils bis zum Ersten Werktag des Folgemonats vorzulegen. 1.10 Sonstiges 1.10.1 Wachkontrollbuch Die Einsatzübernahme ist in einem Wachkontrollbuch schriftlich mit *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un dem Vermerk: richtig übernommen / richtig übergeben zu protokollieren. Die Namen der jeweils Wachhabenden sind im Wachkontrollbuch einzutragen. In das Wachkontrollbuch sind alle Kontrollgänge, besondere Vorkommnisse und die eingeleiteten Maßnahmen durch den Wachhabenden einzutragen. Das Wachkontrollbuch ist vor unbefugter Benutzung zu schützen und nach Abschluss dem Auftrahgeber auszuhändigen. Der weitere Umgang mit dem Wachkontrollbuch wird in einer Dienstvereinbarung gesondert geregelt. t ch ni 1.10.2 Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistungen oder Teile davon nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen oder Nachunternehmer auswechseln. Der Auftraggeber behält sich vor, den Nachtragunternehmer auf seine Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit zu überprüfen. Hierzu sind vom Auftragnehmer folgende Angaben erforderlich: zustellungsfähige Anschrift, Handelsregiter Nummer, zuständige Berufsgenossenschaft, zuständiges Finanzamt und Steuernummer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Einschaltung eines Nachunternehmers die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen zum Vertragsbestandteil zu machen. Dies gilt gleichemaßen für alle übrigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem BBL M-V. Der Auftragnehmer darf dem Nachunternehmen keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Nachunternehmer die gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tariflichen Pflichten erfüllt. Verstöße, des Nachunternehmers gegen vertragliche Pflichten werden dem Auftragnehmer zugerechnet. Der Auftragnehmer haftet neben dem Nachunternehmer als Gesamtschuldner. Die Einschaltung eines Nachunternehmers setzt die Sicherheitsüberprüfung gemäß Punkt 1.5.1 sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei voraus. ar be be 1.10.3 Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber werden Einzelbewerbern gleichgesetz. Sie finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn sie in den Angeboten jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. it ba 1.10.4 Dienstanweisung Der Auftragnehmer erstellt in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (BBL M-V) und dem Nutzer der jeweiligen Liegenschaft eine objektund aufgabenbezogene Wach- und Dienstanweisung. r* 1.10.5 Leitstelle Der Wachdienst soll mit einer territorial nahe gelegenen Leitstelle des Wachunternehmens in ständiger Verbindung stehen. (Detailierte Angaben sind im Punkt 1.4 je Liegenschaft enthalten) *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Menge 01 Schloßstraße 01.01 Einheit Einheitspreis in EUR 13 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: 01.01.0010 WE 10001 Staatskanzlei M-V Separatwachdienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu kalkulieren. 1 MA Separatwachdienst Montag bis Sonntag einschl. Feiertag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 12,00 01.01.0020 Mt ni Separatwachdienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. 12,00 t 01.01.0030 Mt ch 1 MA Separatwachdienst Montag bis Freitag ohne Feiertag von 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr ar be Revierkontroll-/Streifendienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu kalkulieren. be 1 MA Revierkontroll-/Streifendienst Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 05:00 Uhr 2 Kontrollen a 15 Minuten außen Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 00:00 24:00 Uhr 4 Kontrollen a 15 Minuten außen Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 10:00 16:00 Uhr 1 Kontrolle a 60 Minuten innen Mt ba it 12,00 Gesamtsumme: r* *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.02 WE 10109 Finanzministerium M-V Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 14 07.12.2016 17.10.2016 01.02.0010 Separatwachdienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. 1 MA Separatwachdienst Montag bis Freitag ohne Feiertag von 05:30 Uhr bis 21:00 Uhr 12,00 01.02.0020 Mt Rvierkontroll-/ Streifendienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. ni 1 MA Revierkontroll-/Streifendienst kalendertäglich Montag bis Sonntag einschl. Feiertag 12,00 Mt t ch zwischen 21:30 - 05:00 Uhr 2 Kontrollen a 20 Minuten außen Gesamtsumme: be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.03 WE 10338 Energieministerium M-V Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 15 07.12.2016 17.10.2016 01.03.0010 Separatwachdienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. 1 MA Separatwachdienst Montag bis Donnerstag ohne Feiertag 05:00 Uhr 22:00 Uhr Freitag ohne Feiertag 05:00 Uhr - 20:30 Uhr 12,00 01.03.0020 Mt ni Revierkontroll-/ Streifendienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. t ch 1 MA Revierkontroll- Streifendienst Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen be zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen be ar Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 05:00 - 12:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen it zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 14:00 - 21:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 01:00 - 04:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuten innen 12,00 r* ba zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen zwischen 22:00 - 24:00 Uhr 1 Kontrolle a 20 Minuteninnen Mt *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 16 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Gesamtsumme: t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 01.04 WE 10597 Institut für Qualitätssicherung Gesamtbetrag in EUR en ag rl te Un Ordnungszahl (Pos-Nr.) 17 07.12.2016 17.10.2016 01.04.0010 Separatwachdienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. 1 MA Separatwachdienst Sommersaison (15.Mai 15.September) Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:00 Uhr 20:30 Uhr (14 Stunden 30 Minuten)) 1 MA Separatwachdienst Wintersaison (16.September 14.Mai) Montag bis Freitag ohne Feiertag 06:30 Uhr 20:30 Uhr (14 Stunden) 12,00 01.04.0020 Mt ch ni Revierkontroll-/ Streifendienst Es ist ein monatlicher Preis für einen Sicherheitsmitarbeiter Hilfsarbeiter, angelernte Tätigkeit zu kalkulieren. t 1 MA Revierkontroll-/Streifendienst Montag bis Freitag ohne Feiertag zwischen 22:00 05:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 08:00 18:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen Samstag, Sonntag und Feiertag zwischen 22:00 05:00 Uhr 1 Kontrolle a 10 Minuten außen Mt ar be 12,00 Gesamtsumme: be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- LV: Bewachungsleistungen StK, FM, EM, IQ Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 07.12.2016 17.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 01 01.01 01.02 01.03 01.04 en ag rl te Un ZUSAMMENSTELLUNG Schloßstraße WE 10001 Staatskanzlei M-V WE 10109 Finanzministerium M-V WE 10338 Energieministerium M-V WE 10597 Institut für Qualitätssicherung Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: t ch ni Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Anlage zum Angebot (Vereinbarung Tariftreue) Vergabe-Nr. :16E0172S en ag rl te Un Tariftreue-Erklärung Ich/wir verpflichte(n) mich/uns bei Auftragserteilung die für den Ort der Dienstleistung geltenden, gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen einzuhalten, die anfallenden Beiträge zu den tariflichen Sozialkassen sowie die Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerschaft abzuführen. Von mir/uns beauftragte Nachunternehmer werden von mir/uns gleichlautend verpflichtet. ch ni Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, den bei Leistungsbeginn gültigen Tarifvertrag für das Wachund Sicherheitsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten und die am jeweiligen Einsatzort geltenden tariflichen Leistungen zu zahlen. t Ich/wir verpflichte(n) mich/uns die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. ar be Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch einzuhalten. be Gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) finden die Rechtsnormen des Tarifvertrages auch auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinem im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer grundsätzlich Anwendung. it r* ba Als Arbeitgeber ohne Sitz im Geltungsbereich des AEntG verpflichte/n ich mich/ wir uns, die von mir/uns beschäftigten Arbeitnehmer vor Beginn der Leistung schriftlich in deutscher Sprache bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit Nord, Projensdorfer Straße 82, 24106 Kiel anzumelden. ..........................., den .......................... Stempel/Unterschrift des Bieters oder Bevollmächtigten *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 124 VOL national / VgV (Eigenerklärung zur Eignung) Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben) Un Maßnahmennummer Vergabenummer 19999-X1-0001 16E0172S te Maßnahme: SN Sonstige rl Leistung: ag Bewachungsleistung StK, FM, EM., IQ en Bewerber*) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) Name, Anschrift und Ust-ID-Nr. des Unternehmens) ni 20 .. € 20 .. € 20 .. € t ch Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Lieferungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen be Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Belege bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ar Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind be Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. r* ba it Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir nach Anforderung durch den Auftraggeber für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Maßnahme; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. *) zutreffendes ankreuzen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: 10.05.2016 Seite 1 von 3 124 VOL national / VgV (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Un Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. te Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. rl Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes ag Ich bin/Wir sind eingetragen bei: HR-Nr.: AG en Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer ni Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Belege bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ch Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation t Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. be Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. ar Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht it • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz be Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegt. ba mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. r* Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bewerber oder die Bewerberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: 10.05.2016 Seite 2 von 3 124 VOL national / VgV (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Un Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. te Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Belege bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. rl Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ag Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. en Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Bei einem Teilnahmewettbewerb ist der o.g. Beleg bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. t ch ni Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig. ar 1 be (Ort, Datum, Unterschrift) 1 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist r* ba it be *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenStand: 10.05.2016 Seite 3 von 3 BBL M-V Ausschreibungsunterlagen Geschäftsbereich zur EG Ausschreibung für Schwerin Bewachungsleistungen 16E0172S en ag rl te Un Vergabe Nr.: 3.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 631 EU VgV 3.1.2 Qualifizierung des Wachpersonals Name des Unternehmens ni Qualität des Wachpersonals der bearbeitenden Niederlassung t ch be r* ba it längste einschlägige Berufserfahrung eines Meisters/ Bachelors ar Berufsabschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit Anzahl Jahre be Berufsabschluss Meister/ Bachelor, einschlägig Anzahl Mitarbeiter *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- BBL M-V Ausschreibungsunterlagen Geschäftsbereich zur EG Ausschreibung für Schwerin Bewachungsleistungen 16E0172S en ag rl te Un Vergabe Nr.: 3.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 631 EU VgV 3.1.1 Auftragsbezogene Leistungsstärke Name des Unternehmens Erläuterung der Unternehmensleistungsstärke ni Struktur und Organisation Dienstleistungspalette Sicherheitsphilosophie und Praxis be ar Mitgliedschaft in einem Fachverband be Unterstützung durch Notrufzentrale 0 - 24 Uhr t Oranisationsplan ch insbesondere: umweltfreundliche Fahrzeugflotte, ggf. Zertifizierung nach DIN ISO 14001 gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001 r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- en ag rl te Un t ch ni be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Schwerin Vergabe Nr.: 16E0172S Berechnung der Stundenverrechnungssätze Bewachung Anlage 1 Ausfüllfelder Mitarbeiter Tag 2.2 en ag rl te Un 1. 2. 2.1 % v. Pl. Lohn in € 100,000% Produktiver Stundenlohn Lohngebundene Kosten Soziallöhne 2.1.1 Zuschlag Nacht auf 1. Produktiver Stundenlohn 2.1.2 Zuschlag Sonntag auf 1. Produktiver Stundenlohn 2.1.3 Zuschlag Feiertag auf 1. Produktiver Stundenlohn 2.1.4 Sonderzahlung 2.1.5 Urlaubsentgeld 2.1.6 Arbeitsfreistellung 2.1.7 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2.1.8 zusätzliches Urlaubsgeld 2.1.9 Sozialversicherung auf 2.1.4. bis 2.1.8 Zwischensumme Soziallöhne (2.1) 5,000% 25,000% 50,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil auf prod. Stundenlohn) 2.2.1 Rentenversicherung 2.2.2 Arbeitslosenversicherung 2.2.3 Krankenversicherung 2.2.4 Pflegeversicherung 2.2.5 U 1 Umlage zur Krankenversicherung 2.2.6 U 2 Mutterschaftsumlage 2.2.7 Insolvenzgeld 2.2.8 gesetzliche Unfallversicherung 2.2.9 Haftpflichtversicherung Zwischensumme Sozialversicherung (2.2) 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 sonstige Lohnzusatzkosten 2.3.1 Schwerbehindertenabgabe 2.3.2 sonstige Personalkosten Zwischensumme sonstige Lohnzusatzkosten (2.3) 0,000% 0,000% 0,000% 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme Lohngebundene Kosten (2.) 0,000% 0,00 t ch ni 2.3 be sonstige auftragsbezogene Kosten Verbandsbeiträge, sonstige Versicherungen Bekleidung/ Ausrüstung Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten (3.) 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Unternehmensbezogene Kosten Gehälter technische Angestellte Kontrolle/ Einsatzleitung Fuhrparkkosten Mitarbeiterentwicklung/ Schulung/ Einweisung Allgemeine Verwaltung Personalbeschaffung sonstige Verwaltungskosten Gewerbesteuer sonstige Kosten Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten (4.) ar 3. 3.1 3.2 Lohnkostenanteil am Preis in % 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,000% r* Kalkulationszuschlag auf Stundenlohn 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% Lohn in € ba Stundenverrechnungssatz 0,00 0,00 0,00 it Wagnis- Gewinnaufschlag 0,000% 0,000% 0,000% be Zwischensumme lohnunabhängige Kosten (3. und 4.) 5. Zuschläge 0,00 0,000% 0,00 0,000% 0,00 -100,000% 0,00 #DIV/0! *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerbenKalkulation SVS Bewachung.xls Stand 14.09.16 Seite 1 von 1 -MUSTER- VERTRAG Bewachungsleistungen en ag rl te Un zur Ausschreibung Nr. 16E0172S Zwischen dem ni Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V), dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Gerd Hufen, Wallstraße 2 Ansprechpartner: t ch 18055 Rostock Geschäftsbereich Schwerin 19055 Schwerin ar be Werderstraße 4 - nachstehend Auftraggeber genannt - be und der it Firma Straße ba PLZ Ort r* vertreten durch Name - nachstehend Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: Seite 1 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Inhaltsübersicht § 1 Gegenstand des Vertrages en ag rl te Un § 2 Vertragsbestandteile § 3 Vertragslaufzeit § 4 Grundsätze der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung § 5 Leistungsänderungen § 6 Besondere Bestimmungen der Leistungserbringung § 7 Personal § 8 Ausrüstung des Personals § 9 Geheimhaltung § 10 Datenschutz § 12 Vergütung ni § 11 Kontrolle § 14 Haftung t ch § 13 Besondere Bestimmungen für Schadenersatz § 15 Übertragungen, Abtretungen und Haftung für Nachunternehmer § 17 Kündigung ar § 18 Gerichtsstand be § 16 Nebenbestimmungen § 19 Schlussbestimmungen be r* ba it Seite 2 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- §1 Gegenstand des Vertrages en ag rl te Un (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung von Bewachungs- und Sicherungsleistungen in der nachfolgend bezeichneten Liegenschaft: WE 10001 Staatskanzlei M-V WE 10109 Finanzministerium M-V WE 10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V WE 10597 Institut für Qualitätssicherung M-V nach Maßgabe dieses Vertrages. (2) Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches gemäß § 2 ch ni Bestandteil dieses Vertrages ist. §2 t Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages sind: be (1) 1. Übersicht Liegenschaften und Ansprechpartner (Anlage 1) ar 2. Einweisungsprotokoll (Anlage 2) 3. Leistungsverzeichnis zu Ausschreibungsunterlagen Nr. 15E0172S (Anlage 3) Vertragslaufzeit ba it §3 be 4. Kalkulation der Stundenverrechnungssätze (Anlage 4) Dieser Vertrag tritt am 01.10.2017 in Kraft und endet am 30.09.2018. (2) Der Vertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Mindestfrist von drei Monaten gekündigt r* (1) werden. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. Seite 3 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- (3) Der Auftragnehmer kann den Vertrag mit einer Frist, sechs Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um je ein weiteres Jahr, höchstens jedoch auf eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren en ag rl te Un (30.09.2021). Die jeweilige Regelung zur Kündigung durch den Auftraggeber § 3 Punkt (2) sowie den Auftragnehmer § 3 Punkt (3) bleibt auch bei Verlängerung der Vertragslaufzeit weiterhin bestehen. §4 Grundsätze der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung (1) (2) Die Parteien vereinbaren die VgV in ihrer zum Vertragsschluss geltenden Fassung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag und dessen Anlagen ergebenden Bewachungs- und Sicherungsleistungen für die in § 1 Abs. 1 benannte verpflichtet, den ni Liegenschaft leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer ist Auftraggeber unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die der ch vertragsgemäßen Durchführung der Leistungen entgegenstehen und ihm als solche bekannt geworden sind. Für die Nichteinhaltung dieser Pflicht haftet der Auftragnehmer auf Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Vertragsbeginn vom Auftraggeber in die zu be (3) t Schadenersatz. bewachende Liegenschaft eingewiesen. Hierüber wird ein Protokoll erstellt und beidseitig ar unterzeichnet. Dieses Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrags und als Anlage 2 diesem Vertrag beigefügt. be (4) Der Auftragnehmer benennt schriftlich befugte Personen, die für die Einweisung und Arbeitsanleitung verantwortlich sind. Der Auftraggeber benennt schriftlich die Personen, die Weisungen sind dem Auftragnehmer vorbehalten. r* Leistungsänderungen ba §5 it für das eingesetzte Personal des Auftragnehmers örtlicher Ansprechpartner sind. Dienstliche Seite 4 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- (1) Bewachungs- und Sicherungsleistungen, die nicht Bestandteil dieses Vertragswerkes sind, werden nur bei gesonderter schriftlicher Auftragsvergabe bei gleichzeitig vereinbarter Vergütung ausgeführt und abgerechnet. en ag rl te Un (2) Änderungen der Leistungen in Art und Umfang durch den Auftragnehmer sind nur bei schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu vergüten. Ausschließlich eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers führt zur Annahme der Leistung. (3) Folgende Personen sind seitens des Auftraggebers und Auftragnehmers ausschließlich zur Erteilung bzw. Entgegennahme von Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen berechtigt: Für den Auftraggeber: Stkz, Vor- u. Nachname (zuständ. Dezernent) Stkz, Vor- u. Nachname (Vertreter d. zuständ. Dezernenten) t Vor- u. Nachname ch Vor- u. Nachname ni Für den Auftragnehmer: be §6 Weiterhin stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, in Absprache mit dem Nutzer der be (1) ar Besondere Bestimmungen der Leistungserbringung Liegenschaft, kostenfrei die zur Dienstverrichtung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. it (2) Die Schlüssel, die für die Dienstdurchführung erforderlich sind, werden dem Auftragnehmer, in Absprache mit dem Nutzer der Liegenschaft, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. ba (3) Die ausgehändigten Schlüssel für das zu bewachende Objekt sind nach Vertragsablauf dem (4) r* Auftraggeber zurückzugeben. Eine Vervielfältigung von ausgehändigten Schlüsseln sowie der für die Dienstverrichtung zur Verfügung gestellten Unterlagen ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Seite 5 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- (5) Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an den vom Auftragnehmer oder seinem Personal eingebrachten Sachen. en ag rl te Un (1) §7 Personal Die unternehmerische Eigenverantwortung für das eingesetzte Personal trägt der Auftragnehmer. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeignetes und zuverlässiges Personal einzusetzen und das jeweils einschlägige Tarifrecht (Tariftreue), gesetzliche Lohnuntergrenzen sowie sonstige Lohn- und Gehaltsregelungen auf gesetzlicher Basis zu beachten. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Bruttolohnlisten der beschäftigten Arbeitnehmer vorzulegen, aus denen sich die tarifliche bzw. Mit der Durchführung der Bewachungs- und Sicherungsdienste sind nur Personen zu ch (3) ni gesetzesgemäße Zahlung ergibt. betrauen, von denen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorliegt. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese vorzulegen. t (4) Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, die für den Auftraggeber direkte Leistungen erbringen, be beherrschen mindestens in angemessenem Umfang die deutsche Sprache in Wort und Schrift. ar (5) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die im jeweiligen Objekt tätigen Arbeitskräfte im Besitz Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnisse und Nachweispflichten erfüllt sind. sonstigen Melde- und Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Leistungen betraut hat, darf ba der Zugang in die Liegenschaft nicht verschafft werden. (7) die it (6) be gültiger Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass das mit den Wach- und Sicherungsaufgaben r* dieses Vertrages betraute Personal über die Qualifikationen im Sinne der jeweils gültigen Verordnung über das Bewachungsgewerbe verfügt. (8) Im Übrigen gelten die Verordnung über das Bewachungsgewerbe sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe in der jeweils Seite 6 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- neuesten Fassung soweit sie den Allgemeinen Vertragsbedingungen der VgV nicht entgegenstehen. en ag rl te Un §8 Ausrüstung des Personals (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sein eingesetztes Personal mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Dienstkleidung sowie sonstiger zur Dienstverrichtung notwendiger Ausrüstung auszustatten. (1) §9 Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für ni den Auftraggeber bekannt gewordenen Einzelheiten und Vorgänge Stillschweigen zu wahren und diese nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers zu verwenden oder ch weiterzugeben. t (2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für die Dauer des Vertrages sowie darüber hinaus. Die Geheimhaltung erlischt somit nicht nach Beendigung des Vertrages bzw. des Alle Wahrnehmungen und Vorkommnisse, die eine Gefährdung der Sicherheit erkennen ar (3) be zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern bestehenden Arbeitsvertrages. oder vermuten lassen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. be (4) Nachunternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten. r* (1) ba Datenschutz it § 10 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 6 des Datenschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Der Auftragnehmer erkennt an, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung notwendigen Seite 7 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zu nutzen. (3) Die Datenschutzverpflichtung besteht für die Dauer des Vertrages sowie darüber hinaus. en ag rl te Un (2) Der Auftragnehmer weist seine Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis gemäß § 6 DSG M-V hin und kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter des Auftragnehmers auf die Einhaltung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§§ 203, 204 StGB) hinzuweisen und entsprechend zu belehren. Entsprechende Nachweise sind nach besonderer Anforderung vom Auftragnehmer beizubringen. Kontrolle ni (1) § 11 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Wachpersonen zu ch unregelmäßigen Zeiten zu kontrollieren. Kontrollen sind im Dienst-/ Wachmeldebuch zu vermerken. Ist ein Wächterkontrollsystem installiert, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den t Kontrollausdruck dem Auftraggeber auf Anforderung zu übergeben. Die Namen der jeweils eingesetzten Personen sind in das Wachbuch einzutragen. (3) Der Auftraggeber behält sich vor am Leistungsort seiner Liegenschaft spontane Kontrollen durch unangemeldetes Erscheinen durchzuführen. § 12 Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt zu den im Leistungsverzeichnis vom Bieter angegebenen Sätzen. r* ba (1) it Vergütung be ar be (2) (2) Die Vergütung beträgt monatlich (netto) °°°°° € (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.). (3) Eingeschlossen sind alle Kosten des Auftragnehmers wie u.a. Lohn- und Lohnnebenkosten sowie für Nebenleistungen (z.B. Fahrkosten, Wegegelder, Zulagen, Überstunden oder Seite 8 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Ausbildungsmaßnahmen) welche aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, geleistet werden müssen. Den vereinbarten Vergütungssätzen liegen die bei Vertragsbeginn geltenden Tariflöhne der en ag rl te Un (4) Tarifverträge für das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern, gesetzliche Bestimmungen zu Lohnuntergrenzen sowie sonstige gesetzliche Lohn- und Gehaltsregelungen zugrunde. (5) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn eine Jahresrechnung mit monatlichen Rechnungsabschlägen nach den vertraglich festgelegten Bewachungs- und Sicherungsleistungen zu stellen. Die Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge (Abschläge) erfolgt jeweils zum 5. Werktag des Folgemonats eigenständig durch den BBL M - V, Geschäftsbereich Schwerin. Als Nachweis der erbrachten Leistung hat der Auftragnehmer die Protokolle der durchgeführten Kontrollgänge jeweils bis zum Ersten Werktag des Folgemonats vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahlung zurückzuhalten bis die Kopien der Nachweise vollständig vorliegen. Bei Minderleistungen ni werden durch den Auftraggeber die turnusmäßigen Zahlungen eingestellt und durch gekürzte Einzelzahlungen ersetzt. Sofern Überzahlungen eingetreten sein sollten, ist der (6) ch Auftragnehmer vertraglich zur Rückzahlung verpflichtet. Innerhalb der Laufzeit des Vertrages können neue Stundenverrechnungssätze nur aufgrund t eines neuen Tarifvertrages durch gestaffelte Tariflohnerhöhungen der bei Vertragsbeginn gültigen Verträge im Wege einer Änderungsvereinbarung wirksam werden. Gleiches gilt, be sofern durch gesetzliche Regelung eine verbindliche Lohnuntergrenze oder eine sonstige gesetzliche Festlegung zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers (z.B. ar Festlegungen zu Mindestbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) eingeführt werden. Über- oder Unterzahlungen sind alsdann auszugleichen. be (7) Im Falle künftiger tarif- oder gesetzesbedingter Lohnänderungen sind nur die Lohn- und Prozentsatz der Lohnänderung zu erhöhen bzw. zu ermäßigen. ba (8) it lohnabhängigen /lohnwirksamen Kosten dieser Verrechnungssätze entsprechend dem Der Nachweis der Lohnänderung ist vom Auftragnehmer durch Vorlage des alten und des r* neuen Tarifvertrages zu führen. Der Auftragnehmer hat die Auswirkungen von vorgenannten lohnwirksamen/-abhängigen Veränderungen auf den Anteil der Löhne und lohnabhängigen/wirksamen Kosten an der vereinbarten Vergütung durch Vorlage einer prüffähigen Berechnung und ggf. erforderlicher sonstiger Berechnungsunterlagen nachzuweisen. Die Seite 9 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Nachweispflicht entfällt bei gesetzlichen Lohngrenzen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch zur Neukalkulation entsprechend vorstehender Regelungen verpflichtet. Die Erhöhung oder Ermäßigung der Vergütung tritt bei Nachweis am Tage des Inkrafttretens en ag rl te Un (9) des neuen Tarifvertrages, maximal jedoch einen Monat rückwirkend, ein. Im Fall einer gesetzlichen Lohngrenze ist diese ab dem Inkrafttreten des Gesetzes maßgeblich. Sonstige gesetzliche Festlegungen zur Vergütung der Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind auf Verlangen des Auftraggebers ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ebenfalls anzuwenden. (10) Tarif- und gesetzesbedingte Lohnminderungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. § 13 Sofern der Auftraggeber den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes kündigt, ist der Auftragnehmer ch (1) ni Besondere Bestimmungen für Schadenersatz zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Schadensminderung grundsätzlich verpflichtet, nicht t mehr erfüllte Vertragsleistungen unter Beachtung der Vergabevorschriften auszuschreiben. Bei besonderer Dringlichkeit der Leistungserbringung ist der Auftraggeber jedoch berechtigt, be die fälligen Leistungen zu ortsüblichen Preisen unmittelbar zu beauftragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. be ar (2) § 14 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die er selbst, seine gesetzlichen Vertreter ba (1) it Haftung oder dritte Personen, die in seinem Auftrag die zu bewachende Liegenschaft betreten, dem r* Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter schuldhaft zufügt mit den unter Abs. 2 genannten Mindestdeckungssummen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu unterhalten: Seite 10 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 2.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Schlüsselverlustschäden: 250.000 Euro Vermögensschäden: 250.000 Euro Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz: 250.000 Euro Beschädigung/Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 Euro en ag rl te Un (3) Personenschäden: Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer Einsicht in die Versicherungsverträge gewähren. § 15 Übertragungen, Abtretungen und Haftung für Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder Teilen davon nur mit vorheriger ni (1) schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen oder Nachunternehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Einschaltung eines Nachunternehmers die „Allgemeinen Vertragsbedingungen t (2) ch auswechseln. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. für die Ausführung von Leistungen“ zum be Vertragsbestandteil zu machen. Dies gilt gleichermaßen für alle übrigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf dem Nachunternehmen ar keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass der Nachunternehmer die be gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen Pflichten erfüllt. it (3) Verstöße des Nachunternehmers gegen vertragliche Pflichten werden dem Auftragnehmer zugerechnet. Der Auftragnehmer haftet neben dem Nachunternehmer als Gesamtschuldner. ba (4) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für alle Schäden seines (5) r* Nachunternehmers sowohl aus Vorsatz als auch aus Fahrlässigkeit. Eine Abtretung von Forderungen durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Seite 11 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- § 16 Nebenbestimmungen en ag rl te Un (1) Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung der im § 5 benannten Personen. (2) Alle, dem Datum dieses Vertrages, vorlaufenden alten Verträge sind mit Abschluss dieses Vertrages aufgehoben. Dieses Vertragswerk löst die bisherigen Vertragswerke in gleicher Sache ab dem in § 3 Abs. 1 benannten Vertragsbeginn ab. Kündigung ni (1) § 17 Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn der ch Bedarf zur Bewachung der Liegenschaft bzw. des betroffenen Objekts aufgrund der Aufgabe der Liegenschaft oder Auszug aus dem zu bewachenden Objekt entfällt. t (2) Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer nach zuvor be erfolgter schriftlicher Abmahnung - die Überprüfung des Wachpersonals gemäß Forderung des Auftraggebers verweigert, ar - wiederholt gegen die Dienstanweisungen oder Leistungsvorgaben verstößt, - die Ersatzgestellung von Wachpersonal wiederholt versäumt oder die übernommenen - Leistungen aus der Haftung vertragswidrig verweigert. it (3) be Wachaufgaben wiederholt nicht erfüllt oder Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, bei Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens. ba (4) In den Fällen der § 17 Absatz 2 und 3 haftet der Auftragnehmer für alle Kosten, die dem r* Auftraggeber dadurch entstehen, dass die ordnungsgemäße Bewachung in anderer Weise sichergestellt werden muss. Insbesondere für die Kosten, die durch die Inanspruchnahme eines anderen Wachunternehmens entstehen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt von dieser Regelung unberührt. Seite 12 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- (5) Im Falle der vorzeitigen oder fristlosen Kündigung des Vertrages wird die nach § 12 vereinbarte Vergütung bis zum letzten Tag der Bewachung gezahlt. (6) Die Rechte zur Kündigung nach Maßgabe des BGB bleiben unberührt. In jedem Fall ist die en ag rl te Un beabsichtigte Kündigung unter angemessener Fristsetzung vorher anzudrohen. (1) § 18 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rostock. § 19 Schlussbestimmungen ni Sollten einzelne Teile dieser Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die ch Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches Gilt, wenn der Vertrag Lücken aufweisen sollte. t be .............................................................. Ort, Datum Ort, Datum .............................................................. .............................................................. Vor- und Nachname in Druckbuchstaben Vor- und Nachname in Druckbuchstaben .............................................................. .............................................................. Rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber / Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer / Stempel be ar .............................................................. r* ba it Seite 13 von 13 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 04/2015 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- BBL M-V, Geschäftsbereich Schwerin Anlage 1 en ag rl te Un Übersicht Liegenschaften einschließlich Vertragsbeginn & Ansprechpartner Schloßstraße Vergabenummer: 15B0172S Folgende Personen sind zur Erteilung von Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen berechtigt: Lfd. Lieg.-Nr. Nr. 1. Bezeichnung Ansprechpartner Vertragsbeginn Staatskanzlei M-V Schloßstraße 2-4 19053 Schwerin Frau Schmidt Tel.:0385- 50987337 [email protected] 01.10.2017 10109 Finanzministerium M-V Schloßstraße 5 19053 Schwerin Frau Schmidt Tel.:0385- 50987337 [email protected] 01.10.2017 3. 10338 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Frau Schmidt Tel.:0385- 50987337 [email protected] 01.10.2017 4. 10597 Institut für Qualitätssicherung M-V Schmiedestraße 8 19055 Schwerin Frau Schmidt Tel.:0385- 50987337 [email protected] 01.10.2017 2. t ch ni 10001 be ar be r* ba it Seite 1 von 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Anlage 2 Einweisungsprotokoll zur Durchführung von Bewachungsleistungen zur Ausschreibung .15E0172S....................................................................................... en ag rl te Un Bezeichnung der Liegenschaft: Datum und Uhrzeit der Einweisung: ………………………………………………………………. ........................................................................................ ........................................................................................ Die Einweisung des Auftragnehmers (AN), hier ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ ni erfolgte durch den BBL M-V (AG), hier Geschäftsbereich .......................................................... ch ........................................................................................ t ........................................................................................ be Anwesende Vertreter des AN: ........................................................................................ ar ........................................................................................ ........................................................................................ be Anwesende Vertreter des AG: ........................................................................................ it ........................................................................................ ba ........................................................................................ r* Inhalte der Einweisung: Gemäß § 4 Abs. 3 dieses Bewachungsvertrages wurde eine gemeinsame vor Ort Begehung der zu bewachenden Liegenschaft durchgeführt. Dabei wurden dem Auftragnehmer die Liegenschaft, die Gesamtanlage sowie sämtliche technische Einrichtungen, sofern sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Bewachungsleistung von Bedeutung sind, aufgezeigt. Weiterhin wurden durch den Auftraggeber mögliche Gefahrenquellen aufgezeigt und notwendige Schlüssel übergeben. Ergänzende Bemerkungen zur Einweisung: Seite 1 von 2 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 12/2014 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- Anlage 2 ............................................................................................................................................................. ............................................................................................................................................................. en ag rl te Un ............................................................................................................................................................. Zuständige Person des Auftragnehmers für Einweisungen und Arbeitsanleitung: ............................................................................................................................................................. Örtlicher Ansprechpartner des Auftraggebers für das Auftragnehmerpersonal: ............................................................................................................................................................. Zugang zur Liegenschaft: Für die Dauer des Vertrages übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die folgend aufgeführten Schlüssel. Funktion ch ni Anzahl Schlüsselnummer t be ar be ba it ............................................................................ Ort, Datum Ort, Datum ............................................................................ ............................................................................ Rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber / Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer / Stempel r* ............................................................................ Seite 2 von 2 Bewachungsvertrag BBL M-V; Stand 12/2014 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- en ag rl te Un Geheimschutzbetreuung des Landes Mecklenburg- Vorpommern Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass der Bewerber sich, sofern er nicht schon durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) oder durch eine zuständige Behörde eines Bundeslandes geheimschutzmäßig betreut wird, verbindlich bereit erklärt, sich in die Geheimschutzbetreuung des Landes MecklenburgVorpommern nach Zuschlagserteilung zu begeben. Dazu ist erforderlich, dass es zwischen dem Bewerber und dem Innenministerium Mecklenburg- Vorpommern zum Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages über die rechtsverbindliche Anerkennung des vom BMWA ni herausgegebenen Geheimschutzhandbuchs (GHB) kommt, dem VerschlusssachenAuftraggeber (VS- Auftraggeber, hier BBL M-V) vom Innenministerium M-V ein ch Sicherheitsbescheid zum Bewerber erteilt werden kann und dem VS- Auftragnehmer eine „Abschließende Feststellung“ zugeht. Das GHB des Bundes wird in Mecklenburg- t Vorpommern analog angewandt. Auf Grund der Erfordernisse des Bedarfsträgers werden Sicherheitsüberprüfungen nach § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz M- V (SÜG M- V) be durchgeführt. Das GHB kann von der Internetseite des BMWA unter der Adresse: https://www.bmwa-sicherheitsforum.de/ herunter geladen werden. be ar r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- GHB – Anlage 2 Geh e i m s c h u t z k l a u s e l en ag rl te Un 1. Der VS-Auftra g g e b e r ben e n n t dem VS-Auftra g n e h m e r in eine m Vertr a g oder eine m geson d e r t e n Anhan g alle Teile des VS-Auftra g e s , die auf amtlich e Veranl a s s u n g geh ei m zu halte n sind (VS- Einst ufu n g slis t e), und bestim m t die Daue r der Geheim h a l t u n g . Diese Liste wird in ihre r jeweilige n Fass u n g Vertr a g s b e s t a n d t e il. Unte r s c hi e dlic h e Auffass u n g e n in der VS-Einst ufu n g sind unverz ü glic h zwisch e n den Vertr a g s p a r t n e r n ausz u r ä u m e n . Bis zur end g ültig e n Kläru n g ist die VS-Einst ufu n g des VS-Auftra g g e b e r s ma ß g e b e n d . 2. Der VS-Auftra g n e h m e r verpflicht e t sich, a) im Rahm e n der amtlich vera nl a s s t e n Gehei m h a l t u n g alle nac h Maß g a b e des GHB notw e n d i g e n pers o n ell e n und mate ri ell e n Gehei m s c h u t z m a ß n a h m e n zu treffen. Innen mi nis t e ri u m ni M- V t ch b) ergä n z e n d e n Ford e r u n g e n des VS-Auftra g g e b e r s und des BMWi nac hz u ko m m e n ; Innen mi nis t e ri u m M-V c) Vertr e t e r n des BMWi und den durc h ihn hinzug ez o g e n e n Behör d e n Besuc h e und Unte r n e h m e n s b e g e h u n g e n zu gest a t t e n , um die Durchfü h r u n g und die Wirksa m k e i t der amtlich vera nl a s s t e n Gehei m s c h u t z m a ß n a h m e n prüfe n zu könn e n; d) die VS-Unte r a u f t r ä g e , zu der e n Durchfü h r u n g geh ei m h a l t u n g s b e d ü r f ti g e Teile des VS-Auftra g e s an eine n VS-Unte r a u f t r a g n e h m e r weite r g e g e b e n werd e n sollen, dem VS-Auftra g g e b e r zur Einwilligu n g vorzule g e n , sofer n dies e nicht schon in allge m ei n e r For m vorliegt. In dies e VS-Unte r a u f t r ä g e ist eine diese r Klausel ents p r e c h e n d e Verein b a r u n g aufzun e h m e n ; e) nach Beendi g u n g der VS-Arbeite n die vom VS-Auftra g g e b e r erh alt e n e n und die währ e n d der Durchfü h r u n g des VS-Auftra g e s bei ihm ents t a n d e n e VS zu vernic h t e n oder an den VS-Auftra g g e b e r zurückz u g e b e n . Hat der VSAuftra g n e h m e r am Erge b ni s seine r Arbeite n Eige nt ü m e r - oder Urhe b e r r e c h t e , und kom m t des h al b die Vernicht u n g oder Rückg a b e dies e r VS nicht in Betr a c h t , hat er die Ents c h ei d u n g des VS-Auftra g g e b e r s dar ü b e r her b eiz ufü h r e n , in welch e m be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- GHB – Anlage 2 en ag rl te Un Umfa n g und bis zu welch e m Termin die bei ihm verbleib e n d e n VS weite r hi n geh ei m h a l t u n g s b e d ü r f ti g sind. Wird bei Fors c h u n g sund Entwicklu n g s a r b e i t e n ohne Zusa m m e n h a n g mit eine m VS-Auftra g auf VS aus frühe r e n VSAufträ g e n zurück g e g r iffe n, ist die Einwilligu n g des VS-Hera u s g e b e r s , auf des s e n Veranl a s s u n g die VS ents t a n d e n sind, einzuh ol e n. 3. Die Über n a h m e der Kosten für erford e rlic h e Geheim s c h u t z m a ß n a h m e n sind zwisch e n den Vertr a g s p a r t e i e n zu regel n. ch ni 4. Hinsich tlich der VS-Ermä c h t i g t e n Unte r n e h m e n s a n g e h ö r i g e n entfällt soweit es sich um die Pflicht zur Gehei m h al t u n g aus Grün d e n der Staa t s si c h e r h e i t han d el t die Haftu n g des VS-Auftra g n e h m e r s nach § 278 BGB. Die Haftu n g für eigen e s Versch ul d e n (§ 276 BGB) bleibt unb e r ü h r t . Das gilt ents p r e c h e n d für die Haftu n g des VS-Auftra g n e h m e r s hinsich tlic h der Einsc h al t u n g von Zuliefer e r n , soweit diese zulässig ist. bzw. der einschl ä gi g e n t 5. Die Bestim m u n g e n des Bunde s d a t e n s c h u t z g e s e t z e s Lande s d a t e n s c h u t z g e s e t z e sind zu beac h t e n . Sta n d: 10.02.0 6 be ar be r* ba it *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- en ag rl te Un Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) Das VS-NfD-Merkblatt legt die Behandlung von nationalen Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH sowie von ausländischen VS und VS zwischenstaatlicher Organisationen (z.B. NATO, OCCAR) von vergleichbarem Geheimhaltungsgrad – nachfolgend VS-NfD - im Bereich der Wirtschaft fest. Eine Liste vergleichbarer Geheimhaltungsgrade sowie weitere Informationen über VS-NfD Regelungen können bei dem/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe) oder – soweit diese/r nicht bestellt ist – beim VS-Auftraggeber angefordert werden. Spezielle Fragen können an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Referat Z C 3) unter folgender E-Mail-Adresse gerichtet werden: [email protected]. ch ni I. Allgemeines 1. Zugangsberechtigung und Weitergabe t 1.1. VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder bei der Auftragsanbahnung Kenntnis erhalten müssen (Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“). Den zugangsberechtigten Personen ist dieses Merkblatt vor dem Zugang zu solchen VS nachweislich bekannt zu geben; sie werden auf ihre besondere Verantwortung für den Schutz der VS gemäß diesem Merkblatt sowie eventuelle strafrechtliche oder vertragsrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung hingewiesen. Weitergehende Maßnahmen wie ein Geheimschutzverfahren des BMWi, Sicherheitsüberprüfungen oder formale Besuchsanmeldungen sind nicht erforderlich. be ar be it 1.2. Über den Inhalt der VS ist Verschwiegenheit gegenüber Nichtbeteiligten zu wahren. Mitarbeiter, die sich zum Umgang mit solchen VS als ungeeignet erwiesen oder gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung verstoßen haben, sind von der Bearbeitung solcher VS auszuschließen. r* ba 1.3. Die Weitergabe von als VS-NfD eingestuften VS darf nur an Regierungsstellen, zwischenstaatliche Organisationen oder Auftragnehmer erfolgen, die an einem Programm/Projekt/Auftrag beteiligt sind und die Zugang zu den Informationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Programms/Projekts/Auftrags haben müssen. Vor der Weitergabe von VS-NfD eingestuften VS an nicht beteiligte zwischenstaatliche Organisationen oder Auftragnehmer aus nicht beteiligten Ländern ist die schriftliche Einwilligung des amtlichen VS-Auftraggebers der VS einzuholen. Grundsätzlich bedarf es hierbei einer Geheimschutzvereinbarung. Stand: 10.02.06 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 1.4. In Deutschland kann sich das BMWi beim VS-Auftragnehmer über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Merkblattes vergewissern. 1.5. Die VS-Einstufung ist dreißig Jahre nach dem 1. Januar des auf die Einstufung folgenden Jahres aufgehoben, sofern keine andere Frist bestimmt ist. Bei internationalen Aufträgen ist BMWA zu konsultieren, sofern keine Programm- oder Projektvereinbarungen bestehen. en ag rl te Un 2. Bearbeitungsmaßnahmen 2.1. Kennzeichnung und Handhabung bzw. Verwahrung Dokumente und Material des Geheimhaltungsgrades VS-NfD sind wie folgt zu kennzeichnen, zu behandeln und zu verwahren: ni 2.1.1. Dokumente sind durch schwarzen oder blauen Stempelaufdruck, Druck „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ am oberen Rand jeder beschriebenen Seite sowie aller entsprechend eingestuften Anlagen zu kennzeichnen bzw. im Falle internationaler oder ausländischer VS mit der entsprechenden deutschen Kennzeichnung umzustempeln. Bei Büchern, Broschüren u.ä. genügt die Kennzeichnung auf dem Einband und dem Titelblatt. Trägt jede beschriebene Seite eines ausländischen Buches oder einer ausländischen Broschüre den ausländischen Geheimhaltungsgrad, genügt die Kennzeichnung mit dem deutschen Geheimhaltungsgrad auf dem Einband oder dem Titelblatt. t ch 2.1.2. VS-NfD eingestuftes Material (z.B. Gerät, Ausrüstung) oder Datenträger (z.B. Disketten, CD`s, Mikrochips, Mikrofiche) sind ebenfalls entweder deutlich sichtbar am Material selbst oder – falls dies nicht möglich ist – an den Aufbewahrungsbehältnissen des Materials zu kennzeichnen bzw. grundsätzlich umzustempeln. be 2.1.3. Die VS sind in verschlossenen Räumen oder Behältern (Schränken, Schreibtischen usw.) zu verwahren. Außerhalb von solchen Räumen oder Behältnissen sind sie stets so aufzubewahren bzw. zu behandeln, dass Unbefugte keinen Zugang zu oder Einblick in die VS haben. it 2.2. Weitergabe be ar 2.1.4. VS-Zwischenmaterial (z.B. Vorentwürfe, Stenogramme, Tonträger, Folien) ist gegen Einsichtnahme Unbefugter in derselben Weise zu schützen wie das Bezugsdokument. VSZwischenmaterial, das nicht an Dritte weitergegeben und unverzüglich vernichtet wird, muss nicht als VS gekennzeichnet werden. ba 2.2.1. Die Weitergabe in Deutschland erfolgt durch Boten oder Versand durch Zustelldienste in einfachem verschlossenen Umschlag bzw. Behältnis. Der Umschlag bzw. das Behältnis erhalten keine VS-Kennzeichnung. r* 2.2.2. VS können durch private Zustelldienste als gewöhnlicher Brief bzw. Paket oder auch als Luft- oder Seefracht in das Ausland versendet werden, es sei denn, der VS-Auftraggeber hat dieser Versendungsart ausdrücklich widersprochen oder andere Modalitäten für den Auslandsversand festgelegt. Dabei sind vom VS-Auftraggeber zwischenstaatliche Vereinbarungen bzw. besondere Programm- oder Projektvereinbarungen zu berücksichtigen. Stand: 10.02.06 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 2.3. Vernichtung/Rückgabe 2.3.1. Um größere Bestände von VS zu vermeiden, sind nicht mehr benötigte VS zu vernichten oder an den VS-Auftraggeber zurückzugeben. 2.4 en ag rl te Un 2.3.2. VS, auch VS-Zwischenmaterial, sind so zu vernichten, dass der Inhalt nicht mehr erkennbar ist und nicht mehr erkennbar gemacht werden kann. Verlust, unbefugte Weitergabe, Auffinden von VS Merkblatts oder Nichtbeachtung des Der Verlust, die unbefugte Weitergabe sowie das Auffinden von VS oder die Nichtbeachtung dieses Merkblattes ist unverzüglich über den/die SiBe – soweit bestellt – dem deutschen VSAuftraggeber und BMWi (Referat Z C 3) mitzuteilen, um einen eventuell entstandenen Schaden zu begrenzen und den Vorfall aufzuklären. 2.5. Besuche Besuche in das oder aus dem Ausland mit Zugang zu VS-NfD oder vergleichbarem Geheimhaltungsgrad werden in der Regel unmittelbar zwischen der entsendenden und der zu besuchenden Einrichtung vereinbart. Es gibt keine besonderen Formvorschriften. ni 2.6. Aufträge t ch 2.6.1. Alle VS-Auftragnehmer/-Unterauftragnehmer sind vom VS-Auftraggeber vertraglich zu verpflichten, die Regelungen dieses Merkblattes zu beachten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine Nichtbeachtung die Auflösung des Vertrages bzw. von Teilen des Vertrages zur Folge haben kann. be 2.6.2. Bei Angeboten bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und nach Auftragsdurchführung sind VS bis zur Aufhebung der Einstufung vorschriftsmäßig zu verwahren, baldmöglichst zu vernichten oder zurück zu geben. be ar 2.6.3. VS-Auftragnehmer/-Unterauftragnehmer im Ausland sind vertraglich zu verpflichten, die Vorschriften ihrer zuständigen Sicherheitsbehörde für die Behandlung von VS vergleichbaren Geheimhaltungsgrades zu beachten. Gibt es keinen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad in dem Land eines VSAuftragnehmers/-Unterauftragnehmers, ist BMWi (Referat Z C 3) einzuschalten, das Regelungen für den Schutz mit der zuständigen ausländischen Sicherheitsbehörde vereinbart. Die Weitergabe darf dann erst nach Zustimmung des BMWi erfolgen. r* ba it Stand: 10.02.06 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- II. Nutzung von Informationstechnik (IT) 1. Bearbeitung en ag rl te Un 1.1. Wird IT für die Bearbeitung von VS-NfD eingestuften VS genutzt, sind zum Schutz der VS (entsprechend Teil I 1.1 und 1.2) geeignete informationstechnische Maßnahmen und / oder materielle und organisatorische Maßnahmen zu treffen . 1.2. Vor der Bearbeitung oder Speicherung von VS-NfD eingestuften VS ist sicherzustellen, dass das Gerät oder das interne Netzwerk nicht unmittelbar (z.B. ohne Schutz durch eine Firewall) mit dem Internet verbunden ist, sofern nicht weitergehende Maßnahmen entsprechend 3.3 aufgeführt, ergriffen worden sind. 1.3. Bei der Bearbeitung von VS-NfD eingestuften VS kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: • Übersicht über die Zugriffsberechtigungen, • Nutzung von Identifizierungs- und Authentisierungsmechanismen (z.B. Login, Passwort), • geeignete IT-Sicherheitsanweisung (einzelplatz- oder .unternehmensbezogen) Funktastaturen und Funk-Netzwerke dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind. ni Werden für die Bearbeitung oder Speicherung von VS-NfD eingestuften Daten tragbare ITSysteme (z.B. Notebooks oder Handhelds) eingesetzt, sind die verwendeten Speichermedien durch vom BSI zugelassene Produkte zu verschlüsseln. 1.5 Transportable Datenträger (z.B. Disketten, CD's, Wechselplatten), die VS-NfD eingestufte Daten unkryptiert1 enthalten, sind gemäß Teil I 2.1.2 zu kennzeichnen und gemäß Teil I 2.1.3 aufzubewahren. 1.6 Das Löschen von Datenträgern hat mit Hilfe von Softwareprodukten zu erfolgen, die mindestens ein zweifaches Überschreiben vorsehen. Hierbei soll auf vom BSI empfohlene Produkte zurückgegriffen werden. 1.7 Informationstechnik und Datenträger sind auf Virenbefall (insbesondere Trojanische Pferde oder Würmer) zu überprüfen bevor VS-NfD damit bearbeitet werden. Diese Prüfung ist in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen. 1.8 Private Informationstechnik (z.B. Laptops), Software oder Datenträger dürfen nicht für die Bearbeitung eingesetzt werden. In für VS-NfD genutzten Informationssystemen dürfen keine private Software oder private Datenträger verwendet werden. 1.9 Auf fest installierten Datenträgern, die VS-NfD eingestufte Daten unkryptiert enthalten, sind die Verschlusssachen gemäß 1.6 zu löschen, bevor die Datenträger im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten an IT-Systemkomponenten den Bereich der zugriffsberechtigten Personen verlassen. Ist eine Löschung nicht möglich, sind die Datenträger auszubauen und zurückzubehalten bzw. ist die Wartungs-/Reparaturfirma vertraglich auf die Einhaltung der Regeln dieses Merkblattes zu verpflichten. t ch 1.4 be ar be r* ba it 1 Kryptieren = verschlüsseln oder codieren. Um auf materielle Sicherheitsmaßnahmen (VS-Kennzeichnung, sichere Aufbewahrung usw.) verzichten zu können, muß das für die Kryptierung genutzte Kryptosystem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen und/oder vom BMWi freigegeben sein. Stand: 10.02.06 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- 2. Übertragung en ag rl te Un 2.1. Bei der elektronischen Übermittlung auf Telekommunikations- oder anderen technischen Kommunikationsverbindungen (einschließlich Onlinedienste wie WWW, FTP, TELNET, email etc.) in Deutschland sind die VS mit einem vom BSI zugelassenen und/oder von BMWi freigegebenen Kryptosystem zu kryptieren. Abweichend davon ist ausnahmsweise eine unkryptierte Übertragung zulässig: a) innerhalb von Festnetzen bei Telefongesprächen, bei Videokonferenzen und bei Fernkopien und Fernschreiben, wenn zwischen Absender und Empfänger für die erforderliche Übertragungsart keine Kryptiermöglichkeit besteht und der VSAuftraggeber bei der Auftragsvergabe nicht ausdrücklich eine Kryptierung verlangt. Die absendende Stelle hat sich vor der Übertragung zu vergewissern, dass sie mit dem richtigen Empfänger verbunden ist. b) innerhalb eines geschlossenen Netzes (LAN), wenn es ausschließlich auf einem örtlich zusammenhängenden firmeneigenen Gelände betrieben wird und die Übertragungseinrichtungen gegen unmittelbaren Zugriff Unbefugter geschützt sind. 2.2. Bei grenzüberschreitenden elektronischen Übermittlungen müssen die Verschlüsselungsverfahren zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der beteiligten Staaten abgestimmt werden. Sofern in einem Programm/Projekt besondere Sicherheitsanweisungen für die Übermittlung vereinbart wurden, sind diese zu beachten. Bei Bedarf erteilt BMWi (Referat Z C 3) weitere Auskünfte. ni ch 3. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von VS mit der Einstufung VS-NfD bei der Nutzung von (IT) t Die im Folgenden empfohlenen Maßnahmen sollen die Vertraulichkeit der elektronisch gespeicherten VS sicherstellen. Sie dienen nicht in erster Linie dazu, die Integrität und die Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. 3.1. be Drei unterschiedliche Ausgangsituationen sind zu unterscheiden: ar Einzelplatz PC oder Netzwerke mit geschlossenen Nutzergruppen, die nicht mit anderen Netzen verbunden sind - - Geschlossene Netze mit E-Mail-Anschluss nach außen r* 3.2. ba - it - be Das Betriebssystem muss ein differenziertes Benutzerprofil und Zugriffschutz bis auf Dateiebene gewährleisten, damit der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ sichergestellt wird (z. B. Unix/Linux; Win NT; Win 2000, Win XP). Es muss ein Login und ein Passwort vorhanden sein. Das Passwort muss mindestens 6 Stellen, alphanumerisch (Sonderzeichen); Groß- und Kleinbuchstaben enthalten. Das BIOS muss ebenfalls Passwort geschützt sein. Ein Booten des IT-Systems darf grundsätzlich nur von der Festplatte aus möglich sein. Es sollte – falls möglich – eine RAM-Disk für die Temp-Dateien enthalten (Nutzungshilfe). Ein aktuelles Virenprogramm muss eingesetzt sein. Bei Netzwerken sollte eine eigene Partition zum Speichern der VS-Daten auf dem Server installiert werden. - Zusätzlich zu den unter Nr. 3.1 festgelegten Punkten müssen ein Serverbasiertes Netz vorhanden sein, bei dem der Server im zugangsgeschützten Bereich steht, - Stand: 10.02.06 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- eine Firewall vorhanden sein, entweder auf dem Server oder als eigenes IT-System (und ggfs. zusätzlich E-Mailserver) auch im zugangsgeschützten Bereich, ein Paketfilter eingesetzt werden; ein Applikations-Gateway ist möglich, jede weitere IP-Adresse, außer der Server-IP, nach außen verborgen werden (DNS-Server), die Übertragung von VS-NfD verschlüsselt erfolgen, wobei für die Verschlüsselung nur vom BMWi zugelassene Produkte eingesetzt werden dürfen; Schlüssel sind grundsätzlich nicht auf der Festplatte abzulegen. Es müssen verbindliche Anwenderregelungen innerhalb des Unternehmens festgelegt und geschult werden. Die neuesten Sicherheits-Updates der genutzten Software sind nach Verfügbarkeit insbesondere auch an der Firewall einzubinden. - en ag rl te Un 3.3. Standalone-PC oder Geschlossene Netze mit E-Mail- und Internetanschluss Zusätzlich zu den unter Nr. 3.1 und Nr. 3.2 festgelegten Punkten müssen eine Firewall und Applikation-Gateway vorhanden sein, die Regelungen des BSI-Grundschutzhandbuchs für Passwörter angewendet werden, VS-NfD-Daten auf dem Server in einer eigenen Partition bzw. in einem speziell geschützten Datenbereich gehalten werden; die dadurch gegebenen Schutzmechanismen sind entsprechend anzuwenden. Je nach Umfang ist die Einrichtung eines eigenen VPN z.B. für eine Nutzergruppe oder ein Projekt erforderlich. t ch ni be ar be r* ba it Stand: 10.02.06 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
© Copyright 2025 ExpyDoc