Günter Seifermann Tel.: 07223-957988 E-Mail: [email protected] Steinbach, Mälzergasse 14 76534 Baden-Baden Herrn Bürgermeister Michael Geggus Briegelackerstraße 76532 Baden-Baden Baden-Baden, 04. Dezember 2016 Zunehmende Bürgerklagen wegen Feuerwerken in unserer Stadt hier: Antrag auf Erlass einer Handlungsanweisung für die Genehmigung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Geggus, bereits Ende Juli und Anfang August dieses Jahres hatte ich mit Frau Henke Schriftwechsel wegen der immer mehr ausufernden und unangekündigten privaten Feuerwerke in unseren städtischen Wohnvierteln geführt und um Auskunft über die Genehmigungspraxis gebeten. Frau Henke teilte mir damals mit, dass „im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit Feuerwerke von anerkannten Pyrotechnikern grundsätzlich zulässig und den Behörden lediglich anzuzeigen sind“. Das Fachgebiet Öffentliche Ordnung könne nur durch ergänzende Auflagen, beispielsweise die rechtlich geforderten Schutzabstände festlegen. Das Bundesrecht sei bindend und deshalb gäbe es für städtische Regelungen oder Beschränkungen keinen Rechtsraum. Frau Henke lehnte damals auch die von mir vorgeschlagene Information über genehmigte Feuerwerke in der Presse mit der Begründung „nicht zielführend, da dadurch eine vermehrte öffentliche Aufmerksamkeit werden könnte“. Leider blieb auch meine damalige Forderung nach Einholung einer Meinungsbildung im städtischen Hauptausschuss ohne Resonanz Ihrerseits. Ohne die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter in Frage zu stellen, habe ich mich in unserer Nachbarstadt Bühl nach den dortigen Regelungen für private Feuerwerke erkundigt und darf Ihnen diese nachstehend zur Kenntnis geben. Wie Sie sehen, gibt es durchaus einen „Rechtsraum“, welcher es Ihnen ermöglichen sollte, die Bevölkerung vor unangekündigten nächtlichen Belästigungen zu schützen. Auch die Ankündigung der zu erwartenden Lärmbelästigungen durch Feuerwerke über die Presse dürfte doch problemlos machbar sein. Bitte veranlassen Sie deshalb eine interne Handlungsanweisung, welche die Bühler Festsetzungen für private Feuerwerke und auch die rechtzeitige Information der Bürgerschaft über von Ihnen genehmigte private Feuerwerke beinhaltet. Keinesfalls sollte unsere Kurstadt hierauf verzichten. Für entsprechende Umsetzung, notfalls auch nach vorheriger Behandlung zumindest im gemeinderätlichen Hauptausschuss wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß Günter Seifermann, Stadt-und Ortschaftsrat Anlage: Von: Stadt Bühl Montag, 17. Oktober 2016 14:31 An: [email protected] Jokerst, Wolfgang <[email protected]> Betreff: Feuerwerks-Satzung der Stadt Bühl Sehr geehrter Herr Seifermann, im Auftrag von Herrn Bürgermeister Jokerst informieren wir Sie gerne über die Festlegungen, die wir in Bühl zum Thema „Feuerwerke“ getroffen haben. Eine eigene Satzung hierfür gibt es nicht. Wenn Anfragen bzgl. eines privaten Feuerwerkes beim Ordnungsamt eingehen, werden diese in jedem Einzelfall anhand der gesetzlichen Vorgaben der 1. Sprengstoffverordnung geprüft. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Für diese wird eine Gebühr von 35,- € erhoben. Folgende Festsetzungen haben wir als interne Handlungsanweisung getroffen: es ist ein formloser Antrag zu stellen, anzugeben sind Anschrift des Antragstellers, Ort des Feuerwerks, Uhrzeit und Länge sowie der Anlass Das Feuerwerk muss um 22.00 Uhr MEZ beendet sein; während der Sommerzeit um 22.30 Uhr und in den Monaten Mai bis Juli um 23.00 Uhr Das Feuerwerk darf maximal 15 Minuten dauern Feuerwehr, Polizei und ggfs. der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden werden informiert Außerdem wird gerade in Sommermonaten die Witterung berücksichtigt, d.h. dass in trockenen Perioden keine Genehmigungen in Waldrandnähe oder an Wiesengrundstücken erteilt werden. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich waren. Freundliche Grüße Susan Ortloff Stadt Bühl Assistenz 1. Beigeordneter Hauptstraße 41 77815 Bühl
© Copyright 2024 ExpyDoc