antrag-feuerwerk - Mercurius - Blog für Baden

Günter Seifermann
Tel.: 07223-957988
E-Mail: [email protected]
Steinbach, Mälzergasse 14
76534 Baden-Baden
Herrn Bürgermeister
Michael Geggus
Briegelackerstraße
76532 Baden-Baden
Baden-Baden, 04. Dezember 2016
Zunehmende Bürgerklagen wegen Feuerwerken in unserer Stadt
hier: Antrag auf Erlass einer Handlungsanweisung für die Genehmigung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Geggus,
bereits Ende Juli und Anfang August dieses Jahres hatte ich mit Frau Henke Schriftwechsel
wegen der immer mehr ausufernden und unangekündigten privaten Feuerwerke in unseren
städtischen Wohnvierteln geführt und um Auskunft über die Genehmigungspraxis gebeten.
Frau Henke teilte mir damals mit, dass „im Rahmen der grundgesetzlich geschützten
Berufsfreiheit Feuerwerke von anerkannten Pyrotechnikern grundsätzlich zulässig und den
Behörden lediglich anzuzeigen sind“. Das Fachgebiet Öffentliche Ordnung könne nur durch
ergänzende Auflagen, beispielsweise die rechtlich geforderten Schutzabstände festlegen. Das
Bundesrecht sei bindend und deshalb gäbe es für städtische Regelungen oder Beschränkungen
keinen Rechtsraum.
Frau Henke lehnte damals auch die von mir vorgeschlagene Information über genehmigte
Feuerwerke in der Presse mit der Begründung „nicht zielführend, da dadurch eine vermehrte
öffentliche Aufmerksamkeit werden könnte“. Leider blieb auch meine damalige Forderung nach
Einholung einer Meinungsbildung im städtischen Hauptausschuss ohne Resonanz Ihrerseits.
Ohne die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter in Frage zu stellen, habe ich mich in unserer
Nachbarstadt Bühl nach den dortigen Regelungen für private Feuerwerke erkundigt und darf
Ihnen diese nachstehend zur Kenntnis geben.
Wie Sie sehen, gibt es durchaus einen „Rechtsraum“, welcher es Ihnen ermöglichen sollte,
die Bevölkerung vor unangekündigten nächtlichen Belästigungen zu schützen. Auch die
Ankündigung der zu erwartenden Lärmbelästigungen durch Feuerwerke über die Presse dürfte
doch problemlos machbar sein.
Bitte veranlassen Sie deshalb eine interne Handlungsanweisung, welche die Bühler
Festsetzungen für private Feuerwerke und auch die rechtzeitige Information der Bürgerschaft
über von Ihnen genehmigte private Feuerwerke beinhaltet. Keinesfalls sollte unsere Kurstadt
hierauf verzichten.
Für entsprechende Umsetzung, notfalls auch nach vorheriger Behandlung zumindest im
gemeinderätlichen Hauptausschuss wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Günter Seifermann, Stadt-und Ortschaftsrat
Anlage:
Von: Stadt Bühl
Montag, 17. Oktober 2016 14:31
An: [email protected]
Jokerst, Wolfgang <[email protected]>
Betreff: Feuerwerks-Satzung der Stadt Bühl
Sehr geehrter Herr Seifermann,
im Auftrag von Herrn Bürgermeister Jokerst informieren wir Sie gerne über die Festlegungen, die wir
in Bühl zum Thema „Feuerwerke“ getroffen haben.
Eine eigene Satzung hierfür gibt es nicht. Wenn Anfragen bzgl. eines privaten Feuerwerkes beim
Ordnungsamt eingehen, werden diese in jedem Einzelfall anhand der gesetzlichen Vorgaben der 1.
Sprengstoffverordnung geprüft.
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Für diese wird
eine Gebühr von 35,- € erhoben.
Folgende Festsetzungen haben wir als interne Handlungsanweisung getroffen:




es ist ein formloser Antrag zu stellen, anzugeben sind Anschrift des Antragstellers, Ort des
Feuerwerks, Uhrzeit und Länge sowie der Anlass
Das Feuerwerk muss um 22.00 Uhr MEZ beendet sein; während der Sommerzeit um 22.30
Uhr und in den Monaten Mai bis Juli um 23.00 Uhr
Das Feuerwerk darf maximal 15 Minuten dauern
Feuerwehr, Polizei und ggfs. der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden werden informiert
Außerdem wird gerade in Sommermonaten die Witterung berücksichtigt, d.h. dass in trockenen
Perioden keine Genehmigungen in Waldrandnähe oder an Wiesengrundstücken erteilt werden.
Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich waren.
Freundliche Grüße
Susan Ortloff
Stadt Bühl
Assistenz 1. Beigeordneter
Hauptstraße 41
77815 Bühl