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7.12.2016
A8-0344/375
Änderungsantrag 375
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Anlage I – Artikel 8 – Absatz 3 – Unterabsatz 2
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Die verhängte Sanktion kann in einer oder
mehreren der in Artikel 166 Absatz 3 der
Geschäftsordnung aufgeführten
Maßnahmen bestehen.
Die verhängte Sanktion kann in einer oder
mehreren der in Artikel 166 Absatz 3 der
Geschäftsordnung aufgeführten
Maßnahmen bestehen. Im schlimmsten
Fall kann die Sanktion in der Aussetzung
des Stimmrechts im Ausschuss und/oder
im Plenum bestehen. Die Sanktion wird
aufgehoben, sobald das Mitglied den
Interessenkonflikt gelöst hat. Die gegen
das Mitglied verhängte Maßnahme oder
Sanktion wird veröffentlicht.
Or. en
AM\1112147DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/376
Änderungsantrag 376
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Anlage XVI – Unterabsatz 17
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Der Vorsitz und die Koordinatoren treten
nach der Anhörung umgehend zusammen,
um ihre Bewertung des designierten
Kommissionsmitglieds vorzunehmen.
Diese Sitzungen finden unter Ausschluss
der Öffentlichkeit statt. Die Koordinatoren
werden ersucht, dazu Stellung zu nehmen,
ob die designierten Kommissionsmitglieder
ihrer Ansicht nach geeignet sind, dem
Kollegium anzugehören und die
besonderen Aufgaben wahrzunehmen, mit
denen sie betraut werden sollen. Die
Konferenz der Ausschussvorsitze arbeitet
ein Modell aus, das die Bewertung
erleichtert.
Der Vorsitz und die Koordinatoren treten
nach der Anhörung umgehend zusammen,
um ihre Bewertung des designierten
Kommissionsmitglieds vorzunehmen.
Diese Sitzungen sind öffentlich. Die
Koordinatoren werden ersucht, dazu
Stellung zu nehmen, ob die designierten
Kommissionsmitglieder ihrer Ansicht nach
geeignet sind, dem Kollegium anzugehören
und die besonderen Aufgaben
wahrzunehmen, mit denen sie betraut
werden sollen. Die Konferenz der
Ausschussvorsitze arbeitet ein Modell aus,
das die Bewertung erleichtert. Diese
Erklärungen werden schriftlich
niedergelegt und veröffentlicht.
Or. en
AM\1112147DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/377
Änderungsantrag 377
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Anlage XVI – Unterabsatz 20
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Wenn Ausschüsse zur Vervollständigung
ihrer Bewertung weitere Informationen
benötigen, wendet sich der Präsident in
ihrem Namen schriftlich an den
designierten Präsidenten der Kommission.
Die Koordinatoren berücksichtigen dessen
Antwort.
Wenn Ausschüsse zur Vervollständigung
ihrer Bewertung weitere Informationen
benötigen, wendet sich der Präsident in
ihrem Namen schriftlich an den
designierten Präsidenten der Kommission.
Der Beschluss, um weitere Informationen
zu ersuchen, wird schriftlich niedergelegt
und veröffentlicht. Die Koordinatoren
berücksichtigen die Antwort des
designierten Präsidenten der Kommission.
Or. en
AM\1112147DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/378
Änderungsantrag 378
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Anlage XVI – Unterabsatz 21
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Gelingt es den Koordinatoren nicht, einen
Konsens über die Bewertung zu erzielen,
oder liegt ein entsprechender Antrag einer
Fraktion vor, so beruft der Vorsitz eine
Sitzung des gesamten Ausschusses ein. Als
letztes Mittel lässt der Vorsitz über beide
Beschlüsse in geheimer Abstimmung
abstimmen.
Gelingt es den Koordinatoren nicht, einen
Konsens über die Bewertung zu erzielen,
oder liegt ein entsprechender Antrag einer
Fraktion vor, so beruft der Vorsitz eine
Sitzung des gesamten Ausschusses ein. Im
Anschluss an die Aussprache in dieser
Sitzung lässt der Vorsitz über beide
Beschlüsse namentlich abstimmen.
Or. en
AM\1112147DE.docx
DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/379
Änderungsantrag 379
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Anlage XVI – Unterabsatz 26
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Abweichend von dem in Absatz 1
Buchstabe c Unterabsatz 8 geregelten
Verfahren wird bei Ernennung eines
einzigen Kommissionsmitglieds im
Plenum in geheimer Abstimmung
abgestimmt.
entfällt
Or. en
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
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