7.12.2016 A8-0344/375 Änderungsantrag 375 Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli im Namen der EFDD-Fraktion Bericht Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments 2016/2114(REG) A8-0344/2016 Geschäftsordnung Anlage I – Artikel 8 – Absatz 3 – Unterabsatz 2 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Die verhängte Sanktion kann in einer oder mehreren der in Artikel 166 Absatz 3 der Geschäftsordnung aufgeführten Maßnahmen bestehen. Die verhängte Sanktion kann in einer oder mehreren der in Artikel 166 Absatz 3 der Geschäftsordnung aufgeführten Maßnahmen bestehen. Im schlimmsten Fall kann die Sanktion in der Aussetzung des Stimmrechts im Ausschuss und/oder im Plenum bestehen. Die Sanktion wird aufgehoben, sobald das Mitglied den Interessenkonflikt gelöst hat. Die gegen das Mitglied verhängte Maßnahme oder Sanktion wird veröffentlicht. Or. en AM\1112147DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/376 Änderungsantrag 376 Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli im Namen der EFDD-Fraktion Bericht Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments 2016/2114(REG) A8-0344/2016 Geschäftsordnung Anlage XVI – Unterabsatz 17 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Der Vorsitz und die Koordinatoren treten nach der Anhörung umgehend zusammen, um ihre Bewertung des designierten Kommissionsmitglieds vorzunehmen. Diese Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Koordinatoren werden ersucht, dazu Stellung zu nehmen, ob die designierten Kommissionsmitglieder ihrer Ansicht nach geeignet sind, dem Kollegium anzugehören und die besonderen Aufgaben wahrzunehmen, mit denen sie betraut werden sollen. Die Konferenz der Ausschussvorsitze arbeitet ein Modell aus, das die Bewertung erleichtert. Der Vorsitz und die Koordinatoren treten nach der Anhörung umgehend zusammen, um ihre Bewertung des designierten Kommissionsmitglieds vorzunehmen. Diese Sitzungen sind öffentlich. Die Koordinatoren werden ersucht, dazu Stellung zu nehmen, ob die designierten Kommissionsmitglieder ihrer Ansicht nach geeignet sind, dem Kollegium anzugehören und die besonderen Aufgaben wahrzunehmen, mit denen sie betraut werden sollen. Die Konferenz der Ausschussvorsitze arbeitet ein Modell aus, das die Bewertung erleichtert. Diese Erklärungen werden schriftlich niedergelegt und veröffentlicht. Or. en AM\1112147DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/377 Änderungsantrag 377 Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli im Namen der EFDD-Fraktion Bericht Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments 2016/2114(REG) A8-0344/2016 Geschäftsordnung Anlage XVI – Unterabsatz 20 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Wenn Ausschüsse zur Vervollständigung ihrer Bewertung weitere Informationen benötigen, wendet sich der Präsident in ihrem Namen schriftlich an den designierten Präsidenten der Kommission. Die Koordinatoren berücksichtigen dessen Antwort. Wenn Ausschüsse zur Vervollständigung ihrer Bewertung weitere Informationen benötigen, wendet sich der Präsident in ihrem Namen schriftlich an den designierten Präsidenten der Kommission. Der Beschluss, um weitere Informationen zu ersuchen, wird schriftlich niedergelegt und veröffentlicht. Die Koordinatoren berücksichtigen die Antwort des designierten Präsidenten der Kommission. Or. en AM\1112147DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/378 Änderungsantrag 378 Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli im Namen der EFDD-Fraktion Bericht Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments 2016/2114(REG) A8-0344/2016 Geschäftsordnung Anlage XVI – Unterabsatz 21 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Gelingt es den Koordinatoren nicht, einen Konsens über die Bewertung zu erzielen, oder liegt ein entsprechender Antrag einer Fraktion vor, so beruft der Vorsitz eine Sitzung des gesamten Ausschusses ein. Als letztes Mittel lässt der Vorsitz über beide Beschlüsse in geheimer Abstimmung abstimmen. Gelingt es den Koordinatoren nicht, einen Konsens über die Bewertung zu erzielen, oder liegt ein entsprechender Antrag einer Fraktion vor, so beruft der Vorsitz eine Sitzung des gesamten Ausschusses ein. Im Anschluss an die Aussprache in dieser Sitzung lässt der Vorsitz über beide Beschlüsse namentlich abstimmen. Or. en AM\1112147DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE 7.12.2016 A8-0344/379 Änderungsantrag 379 Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli im Namen der EFDD-Fraktion Bericht Richard Corbett Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments 2016/2114(REG) A8-0344/2016 Geschäftsordnung Anlage XVI – Unterabsatz 26 Derzeitiger Wortlaut Geänderter Text Abweichend von dem in Absatz 1 Buchstabe c Unterabsatz 8 geregelten Verfahren wird bei Ernennung eines einzigen Kommissionsmitglieds im Plenum in geheimer Abstimmung abgestimmt. entfällt Or. en AM\1112147DE.docx DE PE596.594v01-00 In Vielfalt geeint DE
© Copyright 2024 ExpyDoc