null

7.12.2016
A8-0344/333
Änderungsantrag 333
Isabella Adinolfi, David Borrelli, Fabio Massimo Castaldo
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 4 – Artikel 34 – Absatz 2 a (neu)
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
2a.
Die Absätze 1 und 2 gelten –
insbesondere in Bezug auf die
Mitgliederliste und die
Unterstützungsbekundungen – auch für
alle übrigen Arten inoffizieller
Mitgliedergruppierungen, damit das
gleiche Transparenzniveau wie im Fall
der interfraktionellen Arbeitsgruppen
gewährleistet ist.
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DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/334
Änderungsantrag 334
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Rolandas Paksas
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 6 – Artikel 73 – Absatz 4 – Unterabsatz 2
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Nach jedem Trilog erstattet das
Verhandlungsteam dem zuständigen
Ausschuss in dessen nächster Sitzung
Bericht. Dem Ausschuss werden
Dokumente zur Verfügung gestellt, die die
Ergebnisse des letzten Trilogs enthalten.
Nach jedem Trilog erstattet das
Verhandlungsteam dem zuständigen
Ausschuss in dessen nächster Sitzung
Bericht. Dem Ausschuss werden
Dokumente zur Verfügung gestellt, die die
Ergebnisse, einschließlich des Protokolls
der Sitzung, enthalten. Diese Dokumente
werden so bald wie möglich öffentlich
zugänglich gemacht.
Or. en
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/335
Änderungsantrag 335
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Rolandas Paksas
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 6 – Artikel 73 – Absatz 4 – Unterabsatz 3
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Ist es nicht möglich, innerhalb einer
angemessenen Frist eine Sitzung des
Ausschusses einzuberufen, erstattet das
Verhandlungsteam, soweit zutreffend,
dem Vorsitzenden, den
Schattenberichterstattern und den
Koordinatoren des Ausschusses Bericht.
Ist es nicht möglich, innerhalb einer
angemessenen Frist eine Sitzung des
Ausschusses einzuberufen, erstatten der
Vorsitz des Verhandlungsteams und der
Berichterstatter im Namen des
Verhandlungsteams dem Ausschuss
schriftlich Bericht.
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/336
Änderungsantrag 336
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Rolandas Paksas
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Artikel 115 – Absatz 3
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
3.
Die Ausschüsse des Parlaments
treten grundsätzlich in öffentlicher Sitzung
zusammen. Die Ausschüsse können jedoch
spätestens zum Zeitpunkt der Annahme der
betreffenden Tagesordnung beschließen,
die Tagesordnung einer bestimmten
Sitzung in öffentlich und unter Ausschluss
der Öffentlichkeit zu behandelnde Punkte
zu unterteilen. Findet eine Sitzung unter
Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so
kann der Ausschuss dennoch Dokumente
und Protokolle der Sitzung vorbehaltlich
des Artikels 4 Absätze 1 bis 4 der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates der
Öffentlichkeit zugänglich machen.
3.
Die Ausschüsse des Parlaments
treten grundsätzlich in öffentlicher Sitzung
zusammen. Die Ausschüsse können
spätestens zum Zeitpunkt der Annahme der
betreffenden Tagesordnung durch eine
namentliche Abstimmung, an der der
gesamte Ausschuss teilnimmt,
beschließen, die Tagesordnung einer
bestimmten Sitzung in öffentlich und unter
Ausschluss der Öffentlichkeit zu
behandelnde Punkte zu unterteilen. Findet
eine Sitzung unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt, macht der Ausschuss
Dokumente und Protokolle der Sitzung
vorbehaltlich des Artikels 4 Absätze 1 bis 4
der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates der
Öffentlichkeit zugänglich. Bei Verstößen
gegen die Geheimhaltungsvorschriften
findet Artikel 166 Anwendung.
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
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7.12.2016
A8-0344/337
Änderungsantrag 337
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Rolandas Paksas
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 1 – Artikel 117 – Absatz 2 – Unterabsatz 2
Derzeitiger Wortlaut
Es wird geheim abgestimmt.
Geänderter Text
Es wird namentlich abgestimmt.
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/338
Änderungsantrag 338
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 3 – Artikel 130 – Absatz 2 a (neu)
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
2a.
Auf der Website des Parlaments
wird monatlich eine Liste der
unzulässigen Anfragen, die eindeutig
ohne Grundlage oder irreführend sind,
mit einer kurzen Erläuterung
veröffentlicht.
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/339
Änderungsantrag 339
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Rolandas Paksas
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 3 – Artikel 130 – Absatz 3 – Unterabsatz 1
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
Die Anfragen sind in elektronischer Form
einzureichen. Jedes Mitglied darf
höchstens fünf Anfragen pro Monat
einreichen.
Die Anfragen sind in elektronischer Form
einzureichen. Jedes Mitglied darf
höchstens zehn Anfragen pro Monat
einreichen.
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
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7.12.2016
A8-0344/340
Änderungsantrag 340
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Rolandas Paksas
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 5 – Artikel 136 – Absatz 2
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
2.
Die Genehmigung zur
Weiterbehandlung ist gemäß Absatz 1 in
jedem Einzelfall Gegenstand einer mit
Gründen versehenen Entscheidung des
Präsidenten. Schriftliche Erklärungen
werden in den Amtssprachen auf der
Webseite des Parlaments veröffentlicht und
elektronisch an die Mitglieder verteilt. Sie
werden mit den Namen der Unterzeichner
in ein elektronisches Register eingetragen.
Dieses Register ist öffentlich und über die
Webseite des Parlaments zugänglich.
Ausdrucke der schriftlichen Erklärungen
mit Unterschriften werden auch vom
Präsidenten bereitgehalten.
2.
Die Genehmigung zur
Weiterbehandlung ist gemäß Absatz 1 in
jedem Einzelfall Gegenstand einer mit
Gründen versehenen Entscheidung des
Präsidenten. Schriftliche Erklärungen
werden in den Amtssprachen auf der
Webseite des Parlaments veröffentlicht und
elektronisch an die Mitglieder verteilt. Sie
werden mit den Namen der Unterzeichner
in ein elektronisches Register eingetragen.
Dieses Register ist öffentlich und über die
Webseite des Parlaments zugänglich.
Or. en
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
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7.12.2016
A8-0344/341
Änderungsantrag 341
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 4 – Artikel 165 – Absatz 4 a (neu)
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
4a.
Im Falle von diffamierenden,
rassistischen oder fremdenfeindlichen
Äußerungen oder Verhaltensweisen
seitens eines Mitglieds während einer
Aussprache veröffentlicht das Parlament
eine Mitteilung, in der es die Sprache
offiziell verurteilt. Diese Mitteilung wird
in jedem Falle in einem speziellen
Abschnitt der Website des Parlaments
veröffentlicht.
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PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE
7.12.2016
A8-0344/342
Änderungsantrag 342
Isabella Adinolfi, Fabio Massimo Castaldo, David Borrelli
im Namen der EFDD-Fraktion
Bericht
Richard Corbett
Allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments
2016/2114(REG)
A8-0344/2016
Geschäftsordnung
Kapitel 4 – Artikel 166 – Absatz 3 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d
Derzeitiger Wortlaut
Geänderter Text
d)
Befassung der Konferenz der
Präsidenten mit einem Vorschlag gemäß
Artikel 21 über die Aussetzung oder
Beendigung der Ausübung eines oder
mehrerer Ämter innerhalb des Parlaments.
d)
Befassung der Konferenz der
Präsidenten mit einem Vorschlag gemäß
Artikel 21 über die Aussetzung oder
Beendigung der Ausübung eines oder
mehrerer Ämter innerhalb des Parlaments,
einschließlich Berichterstatter bzw.
Schattenberichterstatter.
Or. en
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DE
PE596.594v01-00
In Vielfalt geeint
DE