Übersicht über die qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen

Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach §
21 der Energieeinsparverordnung (EnEV)
2014 erfüllt und nachgewiesen werden.
Kategorien
Energieeffizienz-Expertenliste
X
Energieberater für KMU
& Energieauditor
gem. DIN EN 16247 / ISO 50002
Block 2
X
Energieberater für KMU
& Energieauditor
gem. DIN EN 16247 / ISO 50002
Block 1
X
DIN V 18599 inkl. Softwareschulung
X
Wohngebäude (WG)
X
Nichtwohngebäude
(NWG)
oder
3 Jahre bzw.
5 Jahre
Hochschul- oder Fachhochschulstudiums
in einer einschlägigen Fachrichtung der
Ingenieur- oder Naturwissenschaften, ein
Abschluss als staatlich geprüfter Techniker in einer einschlägigen Fachrichtung
oder ein Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung.
Effizienzhaus-Planer /
Planung & Umsetzung
(Modul 2 Energieeffizienz-Experte)
Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen nach § 21 Energiesparverordnung 2014 (EnEV) nachzuweisen. Eine
Eintragung mit § 29 EnEV ist ausgeschlossen.
Energetische Gebäudesanierung /
Vor-Ort-Berater
(Modul 1 Energieeffizienz-Experte)
Grundqualifikation
Berufserfahrung
Qualifikationslehrgänge
Bereits für WG gelistet
X
X
oder
oder
Bereits für NWG gelistet
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X
X
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Energieberatung
Mittelstand (EBM)