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Bericht an den Gemeinderat
Nr. 1/2017
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Vereidigung der neugewählten Behördenmitglieder
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A) Rechtliche Grundlage
Bezüglich Amtszeit bzw. Handgelübde sind die Vorschriften gemäss Art. 4 und
5 Geschäfts-Ordnung für die Behörden der Gemeinde Klosters-Serneus massgebend.
Die Eidesformel lautet:
Ihr als gewählte(r)
werdet schwören zu Gott, alle Pflichten Eures Amtes
nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Worte des Eides:
Ich schwöre es.
An die Stelle des Eides kann in allen Fällen das Handgelübde treten.
Die Formel lautet:
Ihr als gewählte(r)
werdet geloben, dass Ihr alle Pflichten Eures Amtes
nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen wollt.
Worte des Gelübdes:
Ich gelobe es.
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Bericht an den Gemeinderat Nr. 1/2017
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B) Neugewählte Behördenmitglieder
Die nachstehenden neugewählten Behördenmitglieder sind in Eidespflicht zu
nehmen:
Gemeinderat
Martin Bettinaglio
Andrea Guler (Jg. 1977)
Niklaus Heldstab
Samuel Kesseli
Stephanie Mayer-Bruder
Robert Rominger-Hitz
Jacqueline Roth
Hans Ueli Wehrli
Vorstand
Stefan Darnuzer
Schulrat
Peter Gasner
Klosters, 25. November 2016/MF-gs
GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS
Der Gemeindepräsident:
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Kurt Steck
Der Gemeindeschreiber:
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Michael Fischer
z. K.:
Presse