Bericht an den Gemeinderat Nr. 1/2017 1 Vereidigung der neugewählten Behördenmitglieder __________________________________________ A) Rechtliche Grundlage Bezüglich Amtszeit bzw. Handgelübde sind die Vorschriften gemäss Art. 4 und 5 Geschäfts-Ordnung für die Behörden der Gemeinde Klosters-Serneus massgebend. Die Eidesformel lautet: Ihr als gewählte(r) werdet schwören zu Gott, alle Pflichten Eures Amtes nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Worte des Eides: Ich schwöre es. An die Stelle des Eides kann in allen Fällen das Handgelübde treten. Die Formel lautet: Ihr als gewählte(r) werdet geloben, dass Ihr alle Pflichten Eures Amtes nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen wollt. Worte des Gelübdes: Ich gelobe es. \Vereidigung_Behoerd \\customer.lds\dfs01\oevklosters01$\Kanzlei\Gemeindeschreiber\Gemeinderatsberichte en_2017-2020_20161208.doc Bericht an den Gemeinderat Nr. 1/2017 2 B) Neugewählte Behördenmitglieder Die nachstehenden neugewählten Behördenmitglieder sind in Eidespflicht zu nehmen: Gemeinderat Martin Bettinaglio Andrea Guler (Jg. 1977) Niklaus Heldstab Samuel Kesseli Stephanie Mayer-Bruder Robert Rominger-Hitz Jacqueline Roth Hans Ueli Wehrli Vorstand Stefan Darnuzer Schulrat Peter Gasner Klosters, 25. November 2016/MF-gs GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS Der Gemeindepräsident: ____________________________ Kurt Steck Der Gemeindeschreiber: ____________________________ Michael Fischer z. K.: Presse
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