Lohneinstufung von Lehrpersonen

Kanton St.Gallen
Bildungsdepartement
Amt für Volksschule
Amt für Volksschule, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen
Löhne der Volksschul-Lehrpersonen 2017
An der Sitzung vom 6. Dezember 2016 hat die Regierung die Lohnansätze 2017 für die
Volksschul-Lehrpersonen beschlossen. Die Löhne bleiben im Jahr 2017 gegenüber dem
Jahr 2016 unverändert. Der ordentliche Stufenanstieg wird gewährt.
Für ausserordentliche Leistungsprämien der Volksschul-Lehrpersonen sind wie
bereits im Vorjahr 0,3 Prozent der Lohnsumme (2016), einschliesslich Arbeitgeberbeiträge an die Personalversicherungen, bereitzustellen.
Lehrpersonen (Kindergarten und Primarschule), welche per 1. August 2016 von der
Erhöhung der Einstiegslöhne in die Lohnklasse 3 profitiert haben, wechseln erst dann in
die Lohnklasse 4, wenn sie die dafür nötigen anrechenbaren Arbeitsjahre nach Art. 26 der
Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt
VPVL) erfüllen.
Die Arbeitsnehmerbeiträge bleiben unverändert:
 Abzug AHV/IV/EO:
5,125 %
 Abzug ALV:
1,1 % bis Fr 148‘200
 Solidaritätszuschlag ALV:
0,5 % ab Fr. 148‘200
 Unfallversicherung:
max. versicherte Besoldung: Fr. 148‘200
Weitere Informationen sowie sämtliche Lohntabellen finden Sie unter www.schule.sg.ch
 Volksschule  Schulorganisation-Schulaufsicht  Verwaltung  Anstellung
Lehrpersonen  Löhne
Auskünfte erteilt:
Bildungsdepartement, Amt für Volksschule, Irène Schmid, Tel. 058 229 32 24
Per Mail an:
- alle Schulpräsidien
- alle Schulverwaltungen
433-03