Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Amt für Volksschule, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen Löhne der Volksschul-Lehrpersonen 2017 An der Sitzung vom 6. Dezember 2016 hat die Regierung die Lohnansätze 2017 für die Volksschul-Lehrpersonen beschlossen. Die Löhne bleiben im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 unverändert. Der ordentliche Stufenanstieg wird gewährt. Für ausserordentliche Leistungsprämien der Volksschul-Lehrpersonen sind wie bereits im Vorjahr 0,3 Prozent der Lohnsumme (2016), einschliesslich Arbeitgeberbeiträge an die Personalversicherungen, bereitzustellen. Lehrpersonen (Kindergarten und Primarschule), welche per 1. August 2016 von der Erhöhung der Einstiegslöhne in die Lohnklasse 3 profitiert haben, wechseln erst dann in die Lohnklasse 4, wenn sie die dafür nötigen anrechenbaren Arbeitsjahre nach Art. 26 der Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt VPVL) erfüllen. Die Arbeitsnehmerbeiträge bleiben unverändert: Abzug AHV/IV/EO: 5,125 % Abzug ALV: 1,1 % bis Fr 148‘200 Solidaritätszuschlag ALV: 0,5 % ab Fr. 148‘200 Unfallversicherung: max. versicherte Besoldung: Fr. 148‘200 Weitere Informationen sowie sämtliche Lohntabellen finden Sie unter www.schule.sg.ch Volksschule Schulorganisation-Schulaufsicht Verwaltung Anstellung Lehrpersonen Löhne Auskünfte erteilt: Bildungsdepartement, Amt für Volksschule, Irène Schmid, Tel. 058 229 32 24 Per Mail an: - alle Schulpräsidien - alle Schulverwaltungen 433-03
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