Beitragsordnung - Musikverein Bauschlott eV

Bisherige Fassung
Geänderte Fassung, Änderungen fett
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Musikverein Bauschlott e.V.
Brettener Straße 2 75245 Neulingen 07237 / 1082
[email protected] www.mv-bauschlott.de
Musikverein Bauschlott e.V.
Brettener Straße 2 75245 Neulingen 07237 / 1082
[email protected] www.mv-bauschlott.de
Gebührenordnung
Beitragsordnung gemäß § 5 Abs. 2 und 3 der
Vereinssatzung in der Fassung vom
(1) Unterrichtsgebühren
a. Musikalische Früherziehung Gruppenunterricht wöchentlich 45 Minuten 17,00 EUR
b. Blockflötenausbildung Gruppenunterricht wöchentlich 45 Minuten 21,00 EUR
c. Bläserklasse Gruppenunterricht zweimal wöchentlich 45 Minuten 30,00 EUR
d. Instrumentalausbildung 1. Kind weitere Kinder volle Gebühr
Einzelunterricht wöchentlich 30 Minuten 44,00 EUR 32,00 EUR 55,00 EUR
Einzelunterricht wöchentlich 45 Minuten 66,00 EUR 54,00 EUR 82,50 EUR
Einzelunterricht wöchentlich 60 Minuten 88,00 EUR 76,00 EUR 110,00 EUR
e. Die Unterrichtsgebühr wird jeweils am 15. eines jeden Monats fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf
ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.
(2) Gemäß Ausbildungsordnung hat ein/e Schüler/in in der Instrumentalausbildung,
seinem/ihrem Leistungsstand angemessen in einem Orchester des Musikvereins mitzuwirken.
Die Befähigung wird vom Ausbilder und Orchesterdirigent festgestellt. Sollte ein/e
Auszubildende/r nach Aufforderung in einem Orchester nicht mitwirken, so muss für die
Instrumentalausbildung die volle Unterrichtsgebühr entrichtet werden.
(3) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die in 12 gleichbleibenden Raten wie oben
angegeben, erhoben werden. Das heißt, die Unterrichtsgebühren sind auch für die Ferienzeit
und schulfreie Tage zu entrichten.
(4) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beim Musikverein
Bauschlott beträgt für
a. aktive Musiker bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
0,00 EUR ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr 6,00 EUR ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr 18,00 EUR
b. fördernde Mitglieder bis zum vollendeten 15.
Lebensjahr 0,00 EUR ab dem vollendeten 15.
Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 10,00
EUR ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 36,00 EUR
c. Ehegatten und Partner in häuslicher Gemeinschaft
18,00 EUR
d. Ehrenmitglieder sind nach 40 jähriger
Mitgliedschaft beitragsfrei.
e. Stichtag für die Berechnung ist jeweils der 31.
März eines jeden Jahres.
f. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. April eines
jeden Jahres im Voraus zur Zahlung an den
Musikverein Bauschlott fällig. Fällt der Fälligkeitstag
auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der
Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag
Diese Gebührenordnung tritt zum 14. Januar 2014 in
Kraft und ersetzt die vorangegangene vom
01.09.2013.
Bauschlott, 14. Januar 2014 gez. Harald Fuchs, 1.
Vorsitzender gez. Wolfgang Hilt, Team Finanzen gez.
Nils Hilt, Team Jugend
Bankverbindung: BIC: GENODE61NBT (Raiffeisenbank Bauschlott) IBAN: DE56 6666 1244 0004 2474 0
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beim Musikverein
Bauschlott beträgt
1. für aktive Musiker
a) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 0,00 EUR
b) ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 18,00 EUR
2. für fördernde Mitglieder
a) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 0,00 EUR
b) ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 36,00 EUR
3. für Ehegatten und Partner in häuslicher
Gemeinschaft
18,00 EUR
Ehrenmitglieder sind nach 40 jähriger Beitrag
zahlender Mitgliedschaft beitragsfrei.
Stichtag für die Berechnung ist jeweils der 31. März
eines jeden Jahres.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. April eines
jeden Jahres im Voraus zur Zahlung an den Musikverein Bauschlott fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf
ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich der
Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.
Diese Beitragsordnung tritt zum
in Kraft
und ersetzt die vorangegangene vom 14.01.2014.
Bankverbindung: BIC: GENODE61NBT
(Raiffeisenbank Bauschlott)
IBAN: DE56 6666 1244 0004 2474 0
Neulingen,