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Angebotsnummer: NR
H 1116 191 CH (Monatsanbebot 1)
Eine fabrikneue Fertig –Einzelgarage Typ AH 53, zur Selbstabholung aus einem
unser 5 Logistikzentren
Ausstattung:
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Flache, verputzte Wände (Massiv-Look) in Stahl-Element-Systembauweise,
z.B. in weiß oder einen anderen Farbe aus unserem Sortiment
1 x Original Hörmann Schwingtor in weiß
Innenraumbeschichtung in weiß
Vollständig umlaufende Blende (Attika) in weiß, braun oder anthrazit
Beidseitig beschichtetes Dach (unten weiß, oben rotbraun)
Belastbarkeit des Daches: 125 kg/m²
Maße:
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Maß mit Dachüberstand: (BxL):
Maß am Boden: (BxL):
Höhe (V/H):
Lichte Tordurchfahrt: (BxH):
2,55 m x 5,40 m
2,50 m x 5,20 m
2,35 m / 2,20 m
2,11 m x 2,00 m
Zubehör:
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Kostenlose Einlagerung bis zu 6 Monate möglich
Fundamentpläne und bautechnische Unterlagen erhalten Sie von uns gratis
Aktionspreis: 2.259,00 € netto inkl. Zollabfertigung, zzgl. bei Lieferung gültiger
Schweizer MwSt. gem. § 6 UStG. (Gültig bis zum 04.12.2016)
Listenpreis :
2.514,00 €
netto inkl. Zollabfertigung, zzgl. bei Lieferung gültiger
Schweizer MwSt. gem. § 6 UStG.
Optionen (Netto):
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Lieferung in die Schweiz, Aufpreis 199,00 €
Lieferung und Montage auf Ihrem Grundstück, Aufpreis 548,00 €
Beispielfoto:
Angebotsnummer: NR
H 1116 191 CH (Monatsanbebot 1)
Einen Eindruck unserer Garagen können Sie unter folgendem Links bekommen:
http://www.garagenrampe.de/fertiggaragen.php oder
http://www.garagenrampe.de/prospekt.pdf
Fragen zu unserem Angebot können wir Ihnen auch telefonisch beantworten:
+ 49 (0) 5222 / 36 90 1 – 0
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von der GARAGENRAMPE GmbH &
Co.KG
Norman Rabe
-Kundenbetreuung-
Zeichenerklärung (sofern in Ihrem Angebot vorhanden):
*SA = Sonderanfertigung
** Bitte informieren Sie sich über die Mindestanforderung an die Dachlast beim zuständigen Bauamt.
1. Vertragsschluss, Leistungsumfang
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns (Garagenrampe GmbH & Co. KG) und dem Kunden
geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Unsere Angebote sind 14 Tage gültig, sofern dies nicht im Angebot
anders angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung in Textform gegenüber dem Kunden zustande.
1.2
Mündliche Vereinbarungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3
Alle Preise verstehen sich ab Oberkante Fundament ohne Überpflasterung inklusive Mehrwertsteuer (sofern nicht anders
angegeben). Die Herstellung des Fundamentes obliegt dem Kunden als Vorbereitungshandlung. Die Fundament-Pläne erhält
der Kunde kostenlos.
1.4
Der von uns angebotene Bauantragservice umfasst die Vorbereitung eines Bauantrages und ist kostenpflichtig. Die Kosten für
den Bauantragservice sind unserem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung selbst ist vom
Kunden bei der zuständigen Behörde zu beantragen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
1.5
Farbangaben sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde bei der Bestellung einen RAL-Farbton (nur bei Toren und Türen
möglich) angibt. Ansonsten sind Farbangaben für Wände und Attika unverbindlich und können bis zur Lieferfreigabe (Abruf)
durch den Kunden ohne Aufpreis geändert werden gegen Farben aus unserem Sortiment.
2. Anzahlung, Rücktrittsrecht, Lieferfreigabe (Abruf)
2.1
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung einen Betrag in Höhe von 25 % der
Auftragssumme als Planungsrate anzuzahlen.
2.2
Die Anzahlung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung einer öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung. Sollte diese nicht erteilt werden
und es uns nicht möglich sein, die Ablehnungsgründe aus dem Weg zu räumen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Fall wird der Auftrag kostenfrei storniert und die Anzahlung wird zurückerstattet. Der Kunde ist verpflichtet, den
öffentlich-rechtlichen Ablehnungsbescheid der Behörde in Kopie an uns zu übermitteln. Dies hat innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt des Bescheides durch den Kunden zu geschehen. Bei Nichtübermittlung des Ablehnungsbescheides oder nicht
fristgemäßer Übermittlung, bleibt es bei der Wirksamkeit des Vertrages und das Rücktrittsrecht erlischt.
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2.3
Vor Lieferung der Garage ist von dem Kunden der Abruf der Lieferung zu erklären. Die Abruferklärung stellt die Lieferfreigabe
durch den Kunden dar. Der Abruf kann erst nach Zahlung der Planungsrate erklärt werden. Änderungswünsche bezüglich der
zu liefernden Ware sind nach Erklärung des Abrufs nicht mehr möglich, da die Ware sich bereits in Produktion befindet. Nach
Erklärung des Abrufs entfällt das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen nicht erteilter Baugenehmigung.
2.4
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware verbleibt diese in unserem Eigentum.
2.5
Für Zahlungen, die über den Zahldienst PayPal abgewickelt werden, wird ein Zuschlag in Höhe von
2 % der Planungsrate berechnet. Im Falle einer vollständigen Bezahlung über den Zahldienst PayPal vor Lieferung wird ein
Zuschlag in Höhe von 2 % des Auftragswerts berechnet.
3. Lieferung, Montage
3.1
Die Lieferzeit beträgt 4 - 5 Wochen. Bei Sonderanfertigungen oder in Fällen eines besonderen logistischen Aufwands kann die
Lieferzeit sich um bis zu 10 Wochen verlängern. Bei Selbstmontagen erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, bei Montagebeginn bzw. Lieferung zur Einweisung der Monteure anwesend zu sein. Nach Montage
bzw. Lieferung erfolgt die Abnahme. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk abzunehmen, wenn dieses fertig gestellt ist. Am Tag
der Fertigstellung findet die Abnahme die gemeinsame Besichtigung des Werkes statt (Abnahme). Die Besichtigung wird
unsererseits durch einen für uns tätigen Monteur durchgeführt. Im Rahmen der Besichtigung benennt der Kunde ausstehende
Restarbeiten und Mängel, damit wir in die Lage versetzt werden, diese soweit zutreffend zu beseitigen.
3.3
Der Kunde hat eine gefahr- und hinderungsfreie Zufahrt zur Baustelle zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, sind wir
berechtigt, die Montage aus Sicherheitsgründen zu verweigern. Im Rahmen der Montage ist von dem Kunden Strom bereit zu
stellen. Die Montage umfasst den Aufbau der Garage und die Verankerung im Fundament. Für die Montage hat das Fundament
waagerecht, schnee- und eisfrei sowie frei zugänglich sein. Bei Fundamenten, die nicht nach dieser Vorgabe erstellt wurden,
entfällt der Standsicherheitsnachweis.
3.4
Bei durch den Kunden verursachten Lieferverzögerungen nach schriftlicher Lieferankündigung sind wir berechtigt,
Lagergebühren in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes pro Kalendertag mindestens jedoch 11,90 € inklusive 19 %
Mehrwertsteuer zu berechnen, insgesamt werden jedoch maximal Lagergebühren in Höhe von 5 % der Auftragssumme geltend
gemacht. Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.5
Bei überpflasterten Fundamenten wird ein Montagezuschlag pro Garagenbox fällig. Die Pflastersteine sind im Beton (fest
verbunden) zu verlegen. Die Kosten hierfür sind dem Angebot zu entnehmen. Für Abdichtungsarbeiten zwischen Garage und
Boden sowie zu nebenstehenden Objekten und für Isolierungen jeglicher Art, hat der Kunde Sorge zu tragen.
3.6
Ausbesserungsarbeiten an Putz und Stoßkanten können nur bei gutem Wetter durchgeführt werden und obliegen daher dem
Kunden. Ausbesserungsmaterial wird dem Kunden stets bereit gestellt.
3.7
Bauartbedingt können bei Stahlblechgaragen mit flachen Außenwänden die einzelnen Kassettenelemente insbesondere bei
ungünstigem Lichteinfall unter dem Putz erkennbar sein.
3.8
Doppel- und Reihengaragen werden mit einer Unterzugskonstruktion (keine Zwischenwand enthalten) oder mit einer
Zwischenwand geliefert. Bei einer Unterzugskonstruktion wird die Konstruktion mit Diagonalverstrebungen (bei Garagen mit
über 6 Metern Länge zusätzlich mit Senkrechtverstrebungen) gestützt.
3.9
Bei Selbstabholungen durch den Kunden im Außenlager verpflichtet sich dieser, die Garage innerhalb von 10 Werktagen ab
schriftlich mitgeteiltem Termin abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Lagergebühren wie in 3.4 beschrieben zu
berechnen. Nach Ablauf von einem Monat sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Die Höhe des Schadens wird im Einzelfall durch uns ermittelt. Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
3.10
Nicht vorhersehbarer Mehraufwand an einer Baustelle kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern dies bei der
Abnahme protokolliert wird. Pro angefangene Stunde werden 119,00 € inkl. 19% MwSt. fällig.
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4. Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung der Ware erfolgt auf Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten
auszuschließen bzw. die Zahlart Vorauskasse einzusetzen. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht
möglich. Wir schließen eine Haftung bei Verlust aus. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den
Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Auftragsnummer zu zahlen. Der fällige Betrag
ist zu überweisen an die Garagenrampe GmbH & Co. KG:
IBAN: DE83 4829 1490 0013 7322 00, BIC: GENODEM1BSU
5. Werksgarantie und Mängelhaftung
5.1
Wir gewähren eine zehnjährige Werksgarantie auf die Funktion der Ware ab Auslieferung.
Natürliche Abnutzung, chemische oder mechanische Beschädigungen und solche aufgrund höherer Gewalt sind von der
Garantie ausgenommen, ebenso Beeinträchtigungen, die auf eine Nichtbeachtung der Wartungs- oder Pflegehinweise zum
Produkt zurückzuführen sind. Für Selbstmontagen oder nachträglich vom Kunden in Eigenarbeit eingebaute Türen, Fenster,
Tore etc. wird keine Garantie übernommen. Garantieansprüche sind beschränkt auf eine kostenlose Reparatur oder die
kostenlose Lieferung und den kostenlosen Einbau von Ersatzteilen. Ein Anspruch auf Neulieferung ist nicht Garantiebestandteil.
Ebenso ist ein Rücktrittsrecht aus der Garantie ausgeschlossen. Darüber hinaus gehende Garantieansprüche sind nur gültig,
sofern diese schriftlich auf dem Vertrag vermerkt sind. Die Garantie gilt unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche und -rechte für den Fall eines Mangels bei Gefahrübergang. Diese Ansprüche und Rechte bestehen
im Gewährleistungsfall neben der Garantie, soweit nicht ausdrückliche Haftungsausschlüsse oder Einschränkungen nach
Maßgabe dieser AGB entgegenstehen.
5.2
Garagen des Typs Basic und Torantriebe sind von der zehnjährigen Werksgarantie ausgeschlossen. Es gilt die gesetzliche
Mängelhaftung.
6. Gerichtsstand, Erfüllungsort
6.1
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Dies gilt für sämtliche
zwischen den Parteien vorhandene Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen.
6.2
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Recht.
6.3
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
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Hiermit erteile ich den Auftrag zu diesem Angebot:
Name (oder Firma):
Vorname (zu Händen):
Rechnungsanschrift:
PLZ / Ort:
Lieferanschrift:
(nur falls abweichend)
PLZ / Ort:
Telefon:
Mobil:
eMail:
Ort, Datum, Unterschrift (bei Firmen auch Stempel)
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