(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 09.12.2016 Neuordnung des Länderfinanzausgleich „Bayerische Interessen gewahrt“ Ministerpräsident Horst Seehofer hat das Verhandlungsergebnis zur weiteren Neuordnung des Länderfinanzausgleiches begrüßt. Der Ministerpräsident stellte klar: „Die bayerischen Interessen sind gewahrt, wichtige bayerische Forderungen sind erfüllt.“ Insgesamt wird Bayern durch die Reform des Länderfinanzausgleichs jährlich um rund 1,35 Milliarden Euro entlastet werden. Weiterhin erklärte Seehofer, dass auch im Interesse des Bundes Neuregelungen mitgetragen wurden. „Bund und Länder haben sich auch beim nächsten Schritt zur Umsetzung der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als handlungsfähig erwiesen. Auch mit den beschlossenen Verfassungsänderungen bleibt der Föderalismus in Deutschland unangetastet.“ Neben der finanziellen Entlastung Bayerns wurde im Detail unter anderem Folgendes beschlossen: Die Bundesfernstraßen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Die Infrastrukturgesellschaft bleibt in der Hand des Bundes, wird nicht privatisiert und wird nur für die Bundesautobahnen zuständig sein. Verbesserter informationstechnischer Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern, in die Verwaltungs- und Verfahrenshoheit der Länder wird nicht eingegriffen. Bildungshoheit bleibt bei den Ländern, trotz der Möglichkeit für den Bund, finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in Schulen und andere Bildungseinrichtungen befristet zu helfen.
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