„Bayerische Interessen gewahrt“

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Meldung
Artikel vom 09.12.2016
Neuordnung des
Länderfinanzausgleich
„Bayerische Interessen gewahrt“
Ministerpräsident Horst Seehofer hat das Verhandlungsergebnis zur weiteren
Neuordnung des Länderfinanzausgleiches begrüßt. Der Ministerpräsident stellte
klar: „Die bayerischen Interessen sind gewahrt, wichtige bayerische Forderungen
sind erfüllt.“ Insgesamt wird Bayern durch die Reform des Länderfinanzausgleichs
jährlich um rund 1,35 Milliarden Euro entlastet werden.
Weiterhin erklärte Seehofer, dass auch im Interesse des Bundes Neuregelungen
mitgetragen wurden. „Bund und Länder haben sich auch beim nächsten Schritt
zur Umsetzung der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als
handlungsfähig erwiesen. Auch mit den beschlossenen Verfassungsänderungen
bleibt der Föderalismus in Deutschland unangetastet.“
Neben der finanziellen Entlastung Bayerns wurde im Detail unter anderem
Folgendes beschlossen:
Die Bundesfernstraßen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes.
Die Infrastrukturgesellschaft bleibt in der Hand des Bundes, wird nicht
privatisiert und wird nur für die Bundesautobahnen zuständig sein.
Verbesserter informationstechnischer Zugang zu den Verwaltungsleistungen von
Bund und Ländern, in die Verwaltungs- und Verfahrenshoheit der Länder wird
nicht eingegriffen.
Bildungshoheit bleibt bei den Ländern, trotz der Möglichkeit für den
Bund, finanzschwachen Kommunen bei Investitionen in Schulen und andere
Bildungseinrichtungen befristet zu helfen.