Telefon: 0 233-39978 Telefax: 0 233-39977 Seite 1 von 22 Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Strategische Konzepte und Grundsatzangelegenheiten KVR-III/111 Durchführung von Verkehrsversuchen durch das KVR Bauliche Umrüstung der Münchner Fahrradinfrastruktur II: Fahrradstraßen zu echten Fahrradstraßen umbauen Antrag Nr. 14-20 / A 01819 der Stadtratsmitglieder Dr. Alexander Dietrich, Dr. Evelyne Menges, Kristina Frank, Michael Kuffer, Bettina Messinger, Christian Amlong, Verena Dietl, Beatrix Zurek, Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Dr. Michael Mattar, Thomas Ranft, Sonja Haider und Brigitte Wolf vom 22.02.2016 Abbiegepfeil für Fahrradfahrer Antrag Nr. 14-20 / A 00904 vom 21.04.2015 behandelt mit Stadtratsbeschluss vom 29.09.2015 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 03685) Grüne Welle für Radfahrer Antrag Nr. 14-20 / A 01412 der Stadtratsmitglieder Dr. Constanze Söllner-Schaar, Bettina Messinger, Verena Dietl, Kathrin Abele und Simone Burger vom 25.09.2015 Fahrradstraße Clemensstraße: Markierungen und Beschilderung verbessern BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02593 des Bezirksausschusses 4 – Schwabing-West vom 29.06.2016; Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 07549 6 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. Antrag Nr. 14-20 / A 01819 vom 22.02.2016 Antrag Nr. 14-20 / A 00904 vom 21.04.2015 Antrag Nr. 14-20 / A 01412 vom 25.09.2015 BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02593 vom 29.06.2016 Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen für die Bevorrechtigung von Fahrradstraßen 6. Verlaufspläne Pilotrouten 1+2 Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 13.12.2016 (VB) Öffentliche Sitzung Seite 2 von 22 Inhaltsverzeichnis I. II. Vortrag des Referenten 2 1. Anlass 2. Rechtliche Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen 3. Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes durch Umsetzung von Pilotprojekten 4. Zusammenfassung 5. Anträge 2 7 20 20 Antrag des Referenten 21 III. Beschluss I. Seite 4 22 Vortrag des Referenten 1. Anlass Mehrere Stadtratsanträge fordern, für den Bereich Fahrradstraßen und Verkehrssteuerung in Zukunft innovative Radverkehrslösungen zur Umsetzung in der Praxis einzuführen, die aktuell in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen sind. Von den Maßnahmen versprechen sich die Antragsteller einen Gewinn für die Förderung des Radverkehrs. Da hierzu noch keine Erfahrungen bestehen, sollen die Maßnahmen vorab getestet und ausgewertet werden. Im Einzelnen wurde Folgendes beantragt: Die Stadtratsmitglieder Dr. Alexander Dietrich, Dr. Evelyne Menges, Kristina Frank, Michael Kuffer, Bettina Messinger, Christian Amlong, Verena Dietl, Beatrix Zurek, Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Dr. Michael Mattar, Thomas Ranft, Sonja Haider und Brigitte Wolf haben mit Datum vom 22.02.2016 den Antrag „Bauliche Umrüstung der Münchner Fahrradinfrastruktur II: Fahrradstraßen zu echten Fahrradstraßen umbauen“ (Antrag Nr. 14-20 / A 01819) gestellt. Der Antrag fordert die Bevorrechtigung von Rad Fahrenden in Fahrradstraßen durch optische und bauliche Hervorhebung, zum Beispiel an einbiegenden Straßen und Kreuzungen. Hierfür sollen in zwei Pilotprojekten – in einer bereits bestehenden Fahrradstraße und in einer Straße, die zukünftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll – Erfahrungen gesammelt werden. Außerdem wird darin der Oberbürgermeister gebeten, darauf hin- Seite 3 von 22 zuwirken, dass sich der Deutsche Städtetag dafür einsetzt, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene die Bevorrechtigung des Radverkehrs in Fahrradstraßen auch in Tempo 30-Zonen ermöglicht. Die Stadtratsmitglieder Dr. Constanze Söllner-Schaar, Dr. Ingo Mittermaier, Bettina Messinger, Verena Dietl, Beatrix Zurek, Alexander Reissl haben mit Datum vom 21.04.2016 den Antrag „Abbiegepfeil für Fahrradfahrer“ (Antrag Nr. 14-20 / A 00904) gestellt. Der Antrag fordert den Einsatz des Deutschen Städtetags beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für fahrradfreundliche Lichtsignalanlagen (wie der Kanton Basel-Stadt es seit 2013 im Rahmen eines Pilotversuchs durchführt). Vorrangig soll dabei der Grünpfeil (StVO Zeichen 720) entsprechend dem Pilotprojekt in Basel speziell für Rad Fahrende eingeführt werden. Der Antrag ist mit Beschluss vom 29.09.2015 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 03685) formal erledigt. Die inhaltliche Behandlung erfolgt mit den unter Punkt 3.2. in diesem Beschluss aufgeführten Maßnahmen. Die Stadtratsmitglieder Dr. Constanze Söllner-Schaar, Bettina Messinger, Verena Dietl, Kathrin Abele und Simone Burger haben mit Datum vom 25.09.2015 den Antrag „Grüne Welle für Radfahrer“ (Antrag Nr. 14-20 / A 01412) gestellt. Der Antrag fordert, an einer von Radlern stark frequentierten Strecke mit mindestens drei Ampeln, z.B. der Schwanthalerstraße, eine grüne Welle für FahrRad Fahrende zu testen. Zusätzlich wurde ein Bezirksausschussantrag eingebracht, der ebenfalls die bessere Kenntlichmachung von Fahrradstraßen betrifft und daher thematisch mit diesem Beschluss bearbeitet werden soll: Der Bezirksausschuss 4 – Schwabing-West hat am 29.06.2016 den Antrag „Fahrradstraße Clemensstraße: Markierungen und Beschilderung verbessern“ (BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02593) gestellt. Der Antrag fordert größere Bodenmarkierungen auch an den Kreuzungen / Einmündungen von Nebenstraßen, eine regelmäßige Kontrolle und Auffrischung der Markierungen sowie zusätzliche Hinweisschilder. Seite 4 von 22 2. Rechtliche Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen 2.1. Bevorrechtigung von Fahrradstraßen in Tempo-30-Zonen Die Vorfahrtberechtigung von Fahrradstraßen innerhalb einer Tempo-30-Zone wirft einige besondere Schwierigkeiten auf, die nach derzeit geltendem Recht im Sinne eines verhältnismäßigen Gesetzesvollzuges nicht zufriedenstellend zu lösen sind. Nach restriktiver Auslegung der VwV-StVO gilt in Tempo 30-Zonen „grundsätzlich“ die Rechts-vor-Links-Regelung. Als Ausnahme ist bereits jetzt in der VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e, XI. Tempo 30-Zonen unter 3.b) formuliert: „Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden […]“. Der Radverkehr wird hier bisher nicht ausdrücklich benannt. Im Einzelfall kann es nach dieser Formulierung angemessen sein, zugunsten von starkem Radverkehr eine Bevorrechtigung anzuordnen, wenn die Verkehrssicherheit, z.B. wegen der Gestaltung des Knotenpunkts, nicht ausreichend gegeben ist. Nach Rechtsauffassung des bayerischen Staatsministeriums des Inneren muss die Tempo-30-Zone in den einmündenden Straßen vor der Querung der bevorrechtigten Fahrradstraße daher jedes mal aufgehoben werden. Die Umsetzung einer Bevorrechtigung von Fahrradstraßen würde dann in einigen Fällen dazu führen, dass durch die Herausnahme einer Fahrradstraße aus einer Tempo-30-Zone die gesamte Zone zerstört würde, weil die so entstandenen zerrissenen Restbereiche für sich alleine den Zonencharakter nicht mehr erfüllen würden. In der derzeitigen Praxis würde die Bevorrechtigung von Fahrradstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen nach der oben ausgeführten Rechtslage je nach Örtlichkeit einen Beschilderungsaufwand von bis zu drei Verkehrszeichen pro Richtung bedeuten. Dem steht wiederum entgegen, dass die Novelle der 46. Änderungsverordnung der StVO die am 1. April 2013 in Kraft getreten ist, neben dem Hauptziel einer Verbesserung des Rechtsrahmens für den Radverkehr das allgemeine Ziel hat, die Anordnung von Verkehrszeichen auf das tatsächlich gebotene Maß zu reduzieren. Seite 5 von 22 Abbildung 1a) + 1b): links: fiktive Beschilderung bei Fahrradstraßen ohne zusätzliche Verkehrsart rechts: fiktive Beschilderung bei zugelassenem Kfz-Verkehr Zur besseren Erfassung der Regelung durch die Verkehrsteilnehmer halten wir es daher für dringend notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit so anzupassen, dass der Radverkehr in Tempo-30-Zonen analog dem Linienbusverkehr auch ohne Vorliegen der „besonderen Gefahrenlage“ bevorrechtigt werden kann, ohne dass dafür der oben beispielhaft dargestellte „Schilderwald“ errichtet werden muss. Entsprechende Änderungen oder Ergänzungen in der StVO und VwV-StVO würden daher u.E. die Möglichkeiten zum Einsatz von Fahrradstraßen, insbesondere auch mit Blick auf eine Verwendung im Verlauf von Fahrrad-Vorrang-Routen oder Radschnellverbindungen erleichtern und die Sichtbarkeit der Radrouten erhöhen. 2.2. Abbiegepfeil für den Radverkehr (Grünpfeil) Die für das Abbiegen einschlägige Regelung des § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV) sehen die Möglichkeit eines Abbiegepfeils für den Radverkehr nicht vor. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (BayStMI) hat mit Schreiben vom 14.04.2016 auf einen Beschluss des Bayerischen Landtages hingewiesen, mit dem die Staatsregierung prüfen soll, „inwieweit für Rad Fahrende in Bayern häufiger ein eigener Grünpfeil (grüner Pfeil auf schwarzem Grund i. S. § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) eingesetzt werden kann. Hierdurch soll eine höhere Verkehrsdurchlässigkeit für Rad Fahrende gerade in den Ballungszentren erreicht werden.“ Seite 6 von 22 2.3. Grüne Welle Radverkehr Die Einführung einer Grünen Welle ist nach geltendem Recht möglich. 2.4. Weiteres Vorgehen Aus Sicht der Verwaltung wird die vom Stadtrat beantragte Durchführung von Verkehrsversuchen zu den o.a. Themenfeldern hinsichtlich der Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes und der dabei zu gewinnenden Erkenntnissen für eine ggf. spätere Anpassung des rechtlichen Rahmens als sehr sinnvoll angesehen. Die Durchführung der beantragten Versuche lässt sich aber nicht unter den Katalog des § 46 Abs. 1 StVO subsumieren, weshalb die Versuche der Genehmigung durch die zuständige oberste Landesbehörde gem. § 46 Abs. 2 S. 1 StVO bedürfen. Das Kreisverwaltungsreferat schlägt daher ein mehrstufiges Vorgehen vor. Im ersten Schritt wird eine Stadtratsentscheidung über die Pilotprojekte herbeigeführt und anschließend die Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu deren Durchführung erbeten. Im Falle der Zustimmung des Ministeriums sollen in einem zweiten Schritt die beantragten Verkehrsversuche an ausgewählten Fahrradstraßen und Signalanlagen vorbereitet, in der Praxis umgesetzt und ausgewertet werden. Das Kreisverwaltungsreferat stützt sich dabei auf eine Aussage von Herrn Staatsminister Herrmann, der beim AGFK Bayern Fachgespräch im Februar 2016 nach Wünschen aus den Mitgliedskommunen seine Unterstützung für Modellvorhaben bzw. experimentelle Verkehrsplanungsprojekte im Rahmen der Radverkehrsförderung signalisierte. Im Erfolgsfall ist es Ziel der Straßenverkehrsbehörde, die derzeit noch fehlenden gesetzlichen Grundlagen durch eine Änderung der StVO und der VwV zur StVO zu erreichen. Nach Auswertung dieser Versuche und einer positiven Bilanz sollen dann ggf. in einem dritten Schritt konkrete Vorschläge von Gesetzesänderungen über den Deutschen Städtetag für bewährte Maßnahmen an den Gesetzgeber herangetragen werden. Ziel ist dabei, eine Ergänzung der StVO dahingehend anzustoßen, dass das Bevorrechtigen von Fahrradstraßen integriert in Tempo-30-Zonen und das Anbringen des Grünpfeil-Schildes für Rad Fahrende möglich wird. Seite 7 von 22 3. Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes durch Umsetzung von Pilotprojekten Zur den antragsgegenständlichen Verkehrsversuchen und Verbesserungsmaßnahmen stellt das Kreisverwaltungsreferat im Folgenden nach den in den o.a. Anträgen angesprochenen Themen gegliedert die Ausgangslage und die Pilotstrecken- bzw. Pilotstandorte vor. 3.1. Pilotprojekte zur Bevorrechtigung von Fahrradstraßen in Tempo-30-Zonen München ist mit insgesamt 58 Fahrradstraßen derzeit die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in Deutschland. Die in München eingerichteten Fahrradstraßen haben sich als wirksames Mittel zur Förderung des Radverkehrs erwiesen und ermöglichen es, den Radverkehr in unserem Fahrradroutennetz zu bündeln und sichtbarer zu machen. Da sich das Münchner Radlnetz gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan vorrangig auf das nachrangige Straßennetz und Grünzüge konzentriert, befinden sich alle eingerichteten Fahrradstraßen in Tempo-30-Zonen und richten sich hauptsächlich am Hauptradroutennetz aus. Dadurch kann abschnittsweise ein attraktives Alternativangebot für den Radverkehr zu den vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen geschaffen werden. Fahrradstraßen sind gemäß ERA 2010 aufgrund ihrer Verkehrsqualitäten insbesondere für Hauptverbindungen des Radverkehrs bzw. bei hohem Radverkehrsaufkommen geeignet. "Sie machen Hauptverbindungen im Erschließungsstraßennetz sichtbar und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs. Ein besonders gleichmäßiger Verkehrs-fluss und eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr wird erreicht, wenn die Fahrradstraße gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt bekommt." Seit dem Beschluss der Vollversammlung vom 20.05.2009 (Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München) befasst sich eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, des Baureferats und des Kreisverwaltungsreferats mit dem Einrichten von Fahrradstraßen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin und einem anschließendem Workshop hat die Arbeitsgruppe verschiedene Fahrradstraßen begutachtet und Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet. Auch eine vom Kreisverwaltungsreferat beauftragte Evaluationsstudie hat die in München bis Ende 2014 eingerichteten Fahrradstraßen untersucht und dabei einen deutlichen Schwerpunkt auf die Themen Verkehrssicherheit und Regelakzeptanz gesetzt. Eine wesentliche Erkenntnis dieser Evaluationsstudie ist, dass Fahrradstraßen entlang von ausgewählten Hauptrouten bevorrechtigt geführt werden sollten. Als besonders attraktive Pilotstrecken kristallisierten sich dabei die Routen NymphenburgOlympiapark-U-Bahnhof Petuelring sowie die Clemensstraße im Bestand, sowie als Neubauprojekt die geplante Fahrradstraße („zentrale Radverkehrsachse“) im Neubaugebiet Freiham heraus. Maßnahmen aus der Fachbroschüre „Querungsstellen für den Radver- Seite 8 von 22 kehr“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS), sowie die Empfehlungen des Gutachters aus der Evaluationsstudie (Planungsbüro PGV Alrutz, Hannover) werden zur Ausgestaltung der Pilotstrecken herangezogen. Pilotroute 1: Nymphenburg-Olympiapark-U-Bahnhof Petuelring: Die Radroute zwischen der Menzinger Straße und dem U-Bahnhof Petuelring ist eine wichtige Strecke im Münchner Radverkehrsnetz und als übergeordnete Grünbeziehung im Flächennutzungsplan enthalten. Täglich nutzen zahlreiche Rad Fahrende die ca. 4,5 km lange Strecke. Die Route führt von der Menzinger Straße über die Kuglmüllerstraße, Canalettostraße, Hohenlohestraße zum Olympiapark und weiter über die Birnauer Straße zum U-Bahnhof Petuelring. Entlang der Route sollen neben der Beschilderung v.a. baulich-optische Maßnahmen zum Einsatz kommen. Die Routenführung hat Optimierungspotential und kann mit vielen kleinen und einigen größeren Maßnahmen deutlich aufgewertet werden. Für eine weiter zunehmende Anzahl an Rad Fahrenden würde sie vor allem noch attraktiver, wenn der Radverkehr auf der gesamten Strecke bevorrechtigt und komfortabel geführt wird. Die Vorfahrt der Fahrradstraße wird durch Aufwertung der Beschilderung und ggf. durch Markierung (größere Verkehrszeichen, Leitlinien) deutlich gemacht werden. Die bevorrechtigte Führung wird gemäß o.a. Stadtratsantrag 14-20 / A 01819 zusätzlich zur Beschilderung auch durch die bauliche Gestaltung von Kreuzungen verdeutlicht werden. Insbesondere liegt der Schwerpunkt auf ergänzenden geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen für den Kraftfahrzeugverkehr, wie z.B. eine Einengung der Kreuzungsfläche zur Geschwindigkeitsreduktion und die Hervorhebung der bevorrechtigte Fahrradstraße durch Roteinfärbung bzw. Gestaltung in rotem Asphalt. Dies soll durch die in der Anlage 5 beschriebenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Pilotroute 2: Clemensstraße: Die AG hat sich für die Clemensstraße als zusätzliches Pilotprojekt entschieden. Auf der Clemensstraße sollen v.a. Markierungen und Beschilderungen, ggf. in Verbindung mit „weichen“ baulichen Maßnahmen zum Tragen kommen. Bereits unabhängig vom Pilotprojekt im Vorfeld umgesetzte, geschwindigkeitsdämpfende Knotenpunktsmaßnahmen in der Clemensstraße ergänzen das Pilotprojekt optimal. Da im Rahmen der Evaluation in der Clemensstraße eine V85 (= Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten wird) von 38 km/h gemessen wurde, sind auch hier geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen abschnittsweise sinnvoll. Dies soll durch die in der Anlage 5 beschriebenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Seite 9 von 22 Pilotroute 3: Fahrradstraße im Neubaugebiet Freiham Nord: In den nächsten Jahren entsteht im Westen der Landeshauptstadt München der neue Stadtteil Freiham. Dort wird über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren ein kompakter, urbaner und grüner Wohnstandort für über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit den entsprechenden sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen gebaut. Dabei wird ein städtebauliches Konzept erstellt, das Stadtgestalt und Ökologie zukunftsweisend verbindet und darstellt, wie der Wohnstandort Freiham zu einem Wohnungsquartier der Zukunft werden kann. So wird neben den Themen Klimaschutz und Energieeffizienz insbesondere das Thema Verkehr und Mobilität in den Mittelpunkt gestellt. Den Kern hierfür bildet ein engmaschiges, attraktives und sicheres Radverkehrsnetz. Ein wesentlicher Bestandteil dieses aus Haupt- und Ergänzungsrouten bestehenden Radverkehrsnetzes ist die mittig in Nord-Süd-Richtung durch das Wohngebiet des 1. Realisierungsabschnittes verlaufende Nahmobilitätsachse. Diese verläuft frei von Autoverkehr zentral durch das Wohngebiet und bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern einen bequemen und sicheren Zugang per Fahrrad und zu Fuß zu sozialen Einrichtungen und dem ÖPNV. Zur Gewährleistung der erforderlichen Qualität für den Radverkehr wird diese Nord-SüdAchse als Fahrradstraße hergestellt, erstmals in München nicht für den Kfz-Verkehr freigegeben und soll gegenüber einmündenden Straßen vorfahrtsberechtigt werden. Dies soll durch die in der Anlage 5 beschriebenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Seite 10 von 22 Abbildung 2: Beispiel einer Fahrradstraße mit Bevorrechtigung am Knotenpunkt, allein mit Beschilderung und Markierung (Quelle: PGV Alrutz Evaluierung Fahrradstraßen LHM, Berichtsentwurf) 3.2. Pilotprojekt Abbiegepfeil für Rad Fahrende (Grünpfeil) Aufgrund des Stadtratsantrags 14-20 / A 00904 der SPD-Fraktion vom 21.04.2015 „Abbiegepfeil für Rad Fahrende“ wurde mit Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.07.2015 bestimmt, dass das Kreisverwaltungsreferat über die Fachkommission Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden im Deutschen Städtetag konkrete Vorschläge zur Ergänzung der StVO um ein Grünpfeil-Schild für Rad Fahrende einbringt. Die Fachkommission griff die Initiative des Kreisverwaltungsreferats auf. Da die Vor- und Nachteile einer Grünpfeil-Regelung für Rad Fahrende nach Ansicht der Fachkommission einer eingehenden fachlichen Diskussion bedurften, fand am 07.03.2016 im Kreisverwaltungsreferat ein Workshop mit Beteiligten der Städte Berlin, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Hannover, Köln, Leipzig, Ulm und München statt. Zusammenfassend kann als Ergebnis berichtet werden, dass von den Vertretern der genannten Städte die Einführung eines Grünpfeilschildes für Rad Fahrende als sinnvoll und wünschenswert erachtet wird. Ein solches Grünpfeilschild würde in vielen Fällen das Seite 11 von 22 Rechtsabbiegen bei Rot für Rad Fahrende ermöglichen. Aufgrund der aktuell fehlenden Möglichkeit, Kraftfahrzeuge von der Regelung durch den Grünpfeil auszuschließen, muss Rad Fahrenden diese Möglichkeit in der Regel verwehrt bleiben. Als sinnvolle Vorgehensweise zur Einführung eines „Grünpfeils für Rad Fahrende“ sahen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops als ersten Schritt ein Pilotprojekt zur Erprobung des „Grünpfeils für Rad Fahrende“ im Rahmen eines Verkehrsversuchs an. Wünschenswert wäre, ein solches Pilotprojekt auf Bundesebene in mehreren Kommunen durchzuführen. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Freigabe von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung für Rad Fahrende bewährt und schließlich zur Einführung dieser zunächst sehr kontrovers diskutierten, jedoch letztlich erfolgreichen, Regelung geführt. Der Weg, über einen Verkehrsversuch die Einführung eines Grünpfeils für Rad Fahrende in der StVO zu initiieren, wurde bei der Tagung der Fachkommission Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden befürwortet. Aus dem Workshop entstand ein Vorschlag zur Gestaltung des Schildes in zwei Größenvarianten, um es sowohl an den kleineren Signalen für Rad Fahrende, als auch an den größeren Signalen für Fahrverkehr bzw. Kombisignalen für Fußgänger und Rad Fahrende anbringen zu können: Abbildung 3: Mögliche Gestaltung eines Grünpfeil-Schildes für Rad Fahrende (Vorschlag des Kreisverwaltungsreferates) Seite 12 von 22 Da die Darstellung von Radfahrsymbolen in den Streuscheiben der Signalgeber von LSA ein nach links fahrendes Fahrrad abbildet, erfolgt die Darstellung des Fahrradsymbols im Schildervorschlag ebenfalls durch ein nach links fahrendes Fahrrad, um die Symbolik einheitlich zu gestalten. Der grüne Pfeil ist dabei bewusst wesentlich kleiner ausgeführt als das Fahrradsymbol, um einer Verwechslungsgefahr mit dem allgemeinen Grünpfeil für Fahrzeugverkehr entgegenzuwirken. Beispiele für die Anwendung des neu gestalteten Grünpfeilschildes für Rad Fahrende: Abbildung 4: Anbringung an Signalgebern in Standardgröße (200 mm) Abbildung 5: Anbringung an Kleinsignalgebern für den Radverkehr Seite 13 von 22 Als weiteres wesentliches Ergebnis des Workshops wurde folgende Fallkonstellationsmatrix erarbeitet, welche die Möglichkeiten des Einsatzes von Grünpfeilschildern für Rad Fahrende darstellt Radfahrer Grünpfeil Randbedingungen Radfahrstreifen Rad-Schutzstreifen Fahrbahn einstreifig Fahrbahn mehrstreifig Fahrbahn mit LA gesichert Fahrbahn mit LA diagonal Radweg Zweirichtungsradweg Radfahrstreifen Rad-Schutzstreifen Fahrbahn einstreifig Fahrbahn mehrstreifig Zweirichtungsradweg von Radweg nach + + + + + + + + + + + + + + + + + + o o o o o o o o o o o o o o o o o o - - Kreuzen FG-Furt ohne ZEB (Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte) Kreuzen FG-Furt taktile ZEB Kreuzen FG Furt akustische ZEB Haltestelle hinter Knotenpunkt Parallel zu gesichert geführten Rechtsabbiegern auf separater Radweg-Führung Fußgängerfurt überwiegend Schulweg Kreuzen eines nicht benutzungspflichtigen ZweirichtungsRadwegs Sicht behindert gemeinsames FG / RF Signal (Kombisignal Fußgänger/Radfahrer) Befahren oder Kreuzen von Gleisen von Schienenfahrzeugen + + + + + o Grundsätzlich möglich: + Bedingt möglich: o Nicht möglich: - Erläuterung Egal, ob grundsätzlich möglich oder bedingt möglich, muss in jedem Fall stets geprüft werden, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Diese Prüfung umfasst beispielsweise, die Stärke zu querender Fußgängerströme, den Anteil Sehbehinderter, die beteiligten Verkehrsdichten und andere jeweils örtlich einschlägige Aspekte. o - Aus ihr ist gut ersichtlich, dass viele Konstellationen durch einen Grünpfeil für Rad Fahrende neu erschlossen werden und als unproblematisch angesehen werden können. Die als „bedingt möglich“ bezeichneten Beziehungen sind in jedem Fall einer intensiveren Einzelprüfung der Einsatzmöglichkeit eines Grünpfeilschildes für Rad Fahrende zu unterziehen. Seite 14 von 22 An den vorgesehenen und im Folgenden aufgeführten fünfzehn Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen können voraussichtlich 42 Grünpfeilschilder für Rad Fahrende angebracht werden: LSA Grünpfeilschilder 1 Dachauer- / Gröbenzeller Straße 1 2 Denninger- / Friedrich-Eckart-Straße 3 3 Ehrwalder- / Fürstenrieder Straße 2 4 Ehrwalder- / Garmischer Straße 4 5 Einstein- / Seerieder Straße 4 6 Impler- / Oberländerstraße 3 7 Kapuziner- / Pestalozzistraße 3 8 Kapuziner- / Thalkirchner Straße 3 9 Kapuzinerplatz 1 10 Lindenschmit- / Plinganserstraße 3 11 Lindwurm- / Poccistraße 1 12 Lindwurm- / Zenettistraße 4 13 Rotkreuzplatz 4 14 Thalkirchner- / Zenettistraße 2 15 Waldfriedhof- / Werdenfelsstraße 4 voraussichtlich gesamt: 42 Die Auswahl der Lichtsignalanlagen erfolgte mit dem Ziel, möglichst viele Konstellationen des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden mit Hilfe eines Grünpfeilschildes abzudecken. Zweirichtungsradweg Radfahrstreifen Rad-Schutzstreifen Fahrbahn einstreifig Fahrbahn mehrstreifig Fahrbahn mit LA gesichert Fahrbahn mit LA diagonal nach Radweg Vorbehaltlich der erforderlichen Detailprüfung werden im Verkehrsversuch die vorgenannten Fallkonstellationen wie nebenstehend abgedeckt: Radfahrer Grünpfeil 2 0 1 0 10 1 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 4 0 1 0 0 0 1 0 8 0 3 2 6 0 0 0 0 0 0 0 - - Anzahl der Grünpfeile im Versuchsfeld nach Kategorien von Radweg Zweirichtungsradweg Radfahrstreifen Rad-Schutzstreifen Fahrbahn einstreifig Fahrbahn mehrstreifig Grünpfeile gesamt: 42 Seite 15 von 22 3.3. Pilotprojekt Grüne Welle Radverkehr Der Stadtratsantrag 14-20 / A 01412 der Stadtratsmitglieder Dr. Constanze Söllner-Schaar, Bettina Messinger, Verena Dietl, Kathrin Abele und Simone Burger vom 25.09.2015 schlägt vor: „An einer von Radlern stark frequentierten Strecke mit mindestens drei Ampeln, z.B. der Schwanthalerstraße, wird eine grüne Welle für Fahrradfahrende getestet.“ Derartige Grüne Wellen gibt es beispielsweise in Amsterdam, Kopenhagen und San Francisco. Bisher gibt es in München keine speziell für Rad Fahrende geplante Grüne Welle. Deshalb müssen Rad Fahrende wesentlich öfter an lichtsignalgeregelten Knoten anhalten, da ihre Geschwindigkeit sich von der die Planungsgrundlage einer Grünen Welle für den MIV bildenden „Progressionsgeschwindigkeit“ stark unterscheidet. Die grundsätzlichen, unter anderem im Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.07.2015 dargestellten Einschränkungen für die Grüne Welle des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gelten gleichermaßen für eine Grüne Welle für Rad Fahrende. Darüber hinaus besteht die Schwierigkeit, eine geeignete allgemeine Geschwindigkeit für Rad Fahrende als Planungsgrundlage der Grünen Welle festzulegen. Für den MIV ist diese „Progressionsgeschwindigkeit“ mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach oben begrenzt und daher in der Regel leicht festzulegen. Rad Fahrende bewegen sich dagegen mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorwärts. Wird beispielsweise eine Progressionsgeschwindigkeit von 20 km/h für Rad Fahrende bei der Planung einer Grünen Welle angesetzt, ergeben auch geringe Abweichungen der Geschwindigkeit, bereits erhebliche Unterschiede des Ergebnisses einer Grünen Welle. Schon 18 oder 22 km/h ergeben beispielsweise eine 10%-ige und damit erhebliche Abweichung von der Planungsgrundlage. Die Progressionsgeschwindigkeit wird bei Rad Fahrenden zudem von den Wind- und Wetterverhältnissen sowie schon geringen, optisch kaum wahrnehmbaren Steigungen und Gefällen stark beeinflusst. Diese nicht beeinflussbaren Faktoren erschweren die Planung einer Grünen Welle für Rad Fahrende in der Fläche erheblich. Dennoch hat das Kreisverwaltungsreferat sich entschlossen, einen Pilotversuch zu unternehmen. Seite 16 von 22 Teststrecke und Maßnahmen: Im Zusammenhang mit einem Forschungsvorschlag der Technischen Universität München (RadAptiv) wurde als geeignete Teststrecke für eine Grüne Welle für Rad Fahrende die Schellingstraße zwischen der Ludwig- und Luisenstraße ermittelt. Dieser Forschungsvorschlag bekam leider keinen Förderzuschlag. Die Streckenauswahl jedoch erscheint zum Test einer Grünen Welle für Rad Fahrende äußerst gut geeignet: • • • • • • • Im Zuge der Schellingstraße bewegen sich zwischen der Technischen Universität und der Ludwig-Maximilians-Universität besonders viele Rad Fahrende Aufgrund der ÖPNV-beschleunigten Buslinien befinden sich dort moderne LSA, die auch den Test einer Rest-Grünzeitanzeige zulassen Die LSA-Abstände sind nicht zu groß. Daher wirken sich die Geschwindigkeitsunterschiede der Rad Fahrenden nicht zu stark aus Die Strecke weist nahezu keine Gefälle oder Steigungen auf Es existiert dort eine Grüne Welle für den MIV Die gegenseitigen Auswirkungen der Grünen Welle für MIV, Rad Fahrende und der Busbeschleunigung können evaluiert werden und wichtige Hinweise zur Anwendung der jeweiligen Bevorzugung verschiedener Verkehrsarten (ÖPNV, Rad Fahrende, MIV) im Zuge Grüner Wellen geben Die Radverkehrsführung erfolgt auf der allgemeinen Fahrbahn und erfüllt damit eine wichtige Forderung der Radverkehrsplanung Die Schwanthalerstraße als Versuchsfeld auszuwählen erscheint als nicht zielführend, da ein Streckenzug gewählt werden sollte, der zum Zwecke der vertieften Evaluation und leichteren Anpassbarkeit durchgehend mit LSA neueren Typs ausgestattet ist. Das ist in der Schwanthalerstraße nicht der Fall. Teilweise müssten dort Änderungen an LSA kostenpflichtig und zeitaufwendig durch Signalbaufirmen übernommen werden. Im Verlauf von Bus- und Tramlinien, wie in der Schellingstraße, finden sich wesentlich häufiger erneuerte und deshalb moderne, fernversorgbare LSA, als in anderen Streckenzügen. Mit der Schellingstraße wurde bewusst kein Streckenzug ausgewählt, der ideale „Laborbedingungen“ für den Pilotversuch einer Grünen Welle für Rad Fahrende bietet. Dies wäre im mit über 1100 LSA – davon etwas mehr als 50% mit ÖPNV Beschleunigung bei kontinuierlich steigender Zahl – ausgestatteten Straßennetz der Landeshauptstadt Münchens realitätsfern. Im Münchner Straßennetz kreuzen sich ständig beschleunigte ÖPNV-Linien, Streckenzüge mit Grüner Welle des MIV und künftig möglicherweise auch Streckenzüge mit Grüner Welle für Rad Fahrende. Mit der Schellingstraße wurde daher ein Streckenzug gewählt, der diese Gegebenheiten bestens austesten lässt. Seite 17 von 22 Im Pilotversuch werden die Grünen Wellen für Rad Fahrende und des MIV jeweils mit und ohne Beschleunigung des ÖPNV getestet und evaluiert werden. Mit dem Beschluss zur Förderung des Radverkehrs aus dem Jahre 2009 hat der Stadtrat festgelegt, dass die Förderung des Radverkehrs nicht zu Lasten des ÖPNV gehen darf. Die Abschaltung der ÖPNV-Beschleunigung wird deshalb jeweils in Absprache mit der Münchener Verkehrsgesellschaft für die Evaluationszwecke auf das unbedingt nötige Maß beschränkt werden. Dieses Vorgehen wurde mit der MVG beim Treffen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Busbeschleunigung am 01. Juni 2016 vereinbart, da die MVG Bedenken geäußert hatten, die ÖPNV-Beschleunigung würde während der Pilotphase dauerhaft abgeschaltet werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Somit wird im Testverlauf unter anderem die „ideale“ Grüne Welle für Rad Fahrende dadurch getestet, dass kurzzeitig die ÖPNV-Beschleunigung abgeschaltet wird. Die diversen Testmöglichkeiten geben in der Schellingstraße die Möglichkeit, wesentlich umfassendere Erkenntnisse gewinnen zu können, als dies in einem reinen Laborversuch auf einem vorrangig nur von Rad Fahrenden genutzten Streckenabschnitt ohne ÖPNV-Einfluss der Fall wäre. Der gewählte Streckenabschnitt ist 1 km lang und führt zwischen Luisen- und Ludwigstraße über sechs Lichtsignalanlagen: Luisenstraße Geplante Grüne Welle Schellingstraß e Ludwigstraße Seite 18 von 22 Für die Fälle • • • • Grüne Welle für Rad Fahrende mit ÖPNV-Beschleunigung Grüne Welle für Rad Fahrende ohne ÖPNV-Beschleunigung Grüne Welle für den MIV mit ÖPNV-Beschleunigung Grüne Welle für den MIV ohne ÖPNV-Beschleunigung sollen die Wechselwirkungen der Bevorzugung von Verkehrsarten auf die jeweils anderen betroffenen Verkehrsarten aufgezeigt werden. Eine Restgrünzeitanzeige wird voraussichtlich an der LSA Schelling- / Türkenstraße getestet werden. Zunächst muss dafür im Detail noch eine praktikable Sonderlösung für die LSA-Soft- & Hardware erarbeitet werden, da die Programmierung solcher Anzeigen im Soft- und Hardwarekonzept der Münchener LSA bisher technisch nicht vorgesehen ist. Allerdings ist hierfür zumindest eine für den Pilotversuch praktikable Sonderlösung in Sicht. Der Pilotversuch sollte mit Beginn der Fahrradhochsaison im März/April 2017 beginnen und bis Oktober 2017 andauern. 3.4. Evaluierung Erhebungen zum Rad- und Kfz-Aufkommen werden vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vor und nach der Umsetzung der Pilotprojekte zur Bevorrechtigung von Fahrradstraßen durchgeführt. Die gesammelten Daten bilden die Vorher- und Nachher-Situation ab und dienen dem unabhängigen Gutachter zur Evaluierung der Pilotstrecken. Die Erhebungen werden je nach Aufwand aus dem Rahmenvertrag für Verkehrserhebungen im Rad- und Fußverkehr finanziert. Die Vorher-Erhebungen finden voraussichtlich im Frühjahr 2017 außerhalb der Schulferien statt. Die zuständige Fachabteilung des Kreisverwaltungsreferats hat für die Evaluation der Fahrradstraßen sowie des Grünpfeilschildes und der Grünen Welle für Rad Fahrende bereits Kontakt mit dem Lehrstuhl für Verkehrstechnik der Technischen Universität München (TUM) unter der Leitung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Fritz Busch aufgenommen. Die TUM zeigt sich im Rahmen ihrer Forschungen zum Radverkehr äußerst interessiert, die Evaluation der Pilotversuche im Zuge von Masterarbeiten wissenschaftlich zu begleiten. Über die Ergebnisse wird dem Stadtrat nach deren Vorliegen berichtet. Seite 19 von 22 4. Zusammenfassung Das Kreisverwaltungsreferat wird nach Beschlussfassung im Stadtrat über die Pilotstrecken und Standorte zur Bevorrechtigung von Fahrradstraßen innerhalb von Tempo-30Zonen und den Abbiegepfeil für Rad Fahrende zunächst an das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr herantreten und um Genehmigung zur Durchführung der Verkehrsversuche ersuchen. Dessen Zustimmung vorausgesetzt werden die Versuche angeordnet, durchgeführt und ausgewertet. Soweit sich positive Erkenntnisse im Praxistext ergeben, würde in einem weiteren Schritt antragsgemäß der Oberbürgermeister gebeten, die o.a. Vorschläge zur Änderung der StVO beim Deutschen Städtetag einzubringen. Die Einführung einer Grünen Welle ist nach geltendem Recht möglich. Hier sollen durch den Praxistest die Einsatz- und Rahmenbedingungen getestet und ausgewertet werden. 5. Anträge Dem Antrag Nr. 14-20 / A 01819 der Stadtratsmitglieder Dr. Alexander Dietrich, Dr. Evelyne Menges, Kristina Frank, Michael Kuffer, Bettina Messinger, Christian Amlong, Verena Dietl, Beatrix Zurek, Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Dr. Michael Mattar, Thomas Ranft, Sonja Haider und Brigitte Wolf vom 22.02.2016 kann damit entsprochen werden. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 00904 der Stadtratsfraktion der SPD der Stadtratsmitglieder Dr. Constanze Söllner-Schaar, Dr. Ingo Mittermaier, Bettina Messinger, Verena Dietl, Beatrix Zurek, Alexander Reissl vom 21.04.2015, beschlussmäßig behandelt am 29.09.2015, kann damit inhaltlich entsprochen werden. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 01412 der Stadtratsfraktion der SPD der Stadtratsmitglieder Bettina Messinger, Kathrin Abele, Simone Burger, Verena Dietl, Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 25.09.2015 kann damit entsprochen werden. Dem Antrag des Bezirksausschuss 4 – Schwabing-West hat am 29.06.2016 den Antrag „Fahrradstraße Clemensstraße: Markierungen und Beschilderung verbessern“ (BAAntrags-Nr. 14-20 / B 02593) kann damit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Seite 20 von 22 Die Beschlussvorlage ist mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, sowie das Polizeipräsidium München erhalten je einen Abdruck nach Beschlussfassung. Die von den unter Ziffer 2 beschriebenen baulichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen betroffenen Bezirksausschüsse werden gemäß den Vorgaben der Bezirksausschuss-Satzung im Rahmen der Fertigung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und der Straßenplanung gesondert angehört. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Kuffer und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Progl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Den von der Arbeitsgruppe Fahrradstraßen unter Leitung des Kreisverwaltungsreferates (Ziffer 3.1.) ausgewählten Teststrecken zur Bevorrechtigung von Fahrradstraßen in Tempo-30-Zonen und den dazu beschriebenen notwendigen Maßnahmen (Anlage 5) wird zugestimmt. 2. Den vom Kreisverwaltungsreferat (Ziffer 3.2.) ausgewählten Testkreuzungen zur Erprobung des Abbiegepfeils für den Radverkehr wird zugestimmt. 3. Der vom Kreisverwaltungsreferat (Ziffer 3.3.) ausgewählten Teststrecke zur Erprobung der Grünen Welle für den Radverkehr und den dazu vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt. 4. Das Baureferat wird gebeten, zu den unter Ziffer 3.1 und in Anlage 5 beschriebenen Maßnahmen entsprechende Projekte aufzulegen. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat nach Abschluss der Verkehrsversuche das Ergebnis vorzulegen. 6. Das Baureferat wird gebeten, die in Anlage 5 beschriebenen Belagsverbesserungen auf der Kuglmüllerstraße, auf dem Geh- und Radwegabschnitt der Canalettostraße sowie auf dem Radweg in nordöstlicher Fortsetzung der Hohenlohestraße durchzuführen und am Steg über den Kanal ggü. der Einmündung der Tintorettostraße die Bordsteinabsenkung radverkehrsgerecht anzupassen. Seite 21 von 22 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, für die FahrradstraßenPilotrouten Nymphenburg – Petuelpark, Clemensstraße und Freiham Verkehrszahlen (Kfz-und Radverkehr) zur Evaluation der unter Ziffer 3.1 und in Anlage 5 beschriebenen Maßnahmen zu erheben. 8. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 01819 vom 22.02.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 01412 vom 25.09.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt 10. Der Antrag Nr. 14-20 / B 02593 des Bezirksausschusses 4 vom 29.06.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Böhle Berufsmäßiger Stadtrat Seite 22 von 22 IV. Abdruck von I. mit III. über das Direktorium – HA II-V / SP an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Kreisverwaltungsreferat - GL/24 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Bezirksausschüsse 1-25 3. An das Baureferat 4. An das Kommunalreferat 5. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An die Stadtwerke München GmbH 8. An das Planungsreferat 9. An das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 10. An das Polizeipräsidium München mit der Bitte um Kenntnisnahme 11. Mit Vorgang zurück an HA III/111 Am <DATUM> Kreisverwaltungsreferat GL/24
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