Gesundheitsversorgungsbericht - Gesundheitsdirektion

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Gesundheits­
versorgung
2016
Akutsomatik
Rehabilitation
Psychiatrie
Herausgeberin
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Gesundheitsversorgung
Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
Tel. +41 43 259 24 71
[email protected]
www.gd.zh.ch
Dezember 2016
Vorwort
Wie sieht Zürich heute aus?
«Einfach», mögen Sie sich sagen, «dazu brauche ich keinen Bericht. Das sehe ich jeden Tag
mit eigenen Augen».
Doch für die kantonale Verwaltung reicht eine solche Einzelperspektive nicht. Sie ist für alle
Zürcherinnen und Zürcher zuständig und benötigt deshalb auch einen Gesamtüberblick, nicht
einzelne Ausschnitte. Besonders in der Gesundheitsversorgung ist ein solcher Gesamtüberblick unerlässlich, denn im komplexen Gesundheitswesen mit seinen zahlreichen Akteuren,
Zuständigkeiten und Prozessen ist sonst umsichtiges Handeln und Planen unmöglich. Dieser
Gesamtüberblick soll nicht zeigen, wie die Versorgung in Theorie aussehen sollte, sondern die
tatsächliche Situation widerspiegeln: Welche Angebote wie genutzt werden. Wo die einzelnen
Elemente erfolgreich zusammenspielen – und wo sie es nicht tun.
Um ein möglichst vollständiges und objektives Gesamtbild zu erstellen, erhebt die Gesundheitsdirektion Daten, ergänzt sie durch zusätzliche Quellen, analysiert sie und stellt sie in
einen Gesamtzusammenhang. Die daraus gewonnenen Resultate und Erkenntnisse stehen
auch dieses Jahr in zusammengefasster Form im Gesundheitsversorgungsbericht zur Verfügung. Dieser gibt einen Einblick, auf welcher Informationsgrundlage die Entscheide der
Gesundheitsdirektion gefällt werden: so beispielsweise bei der Verteilung von ambulanten
und stationäre Behandlungen. Hier zeigt sich, dass durch den medizinischen Fortschritt ein
Potenzial für vermehrt ambulant durchgeführte Behandlungen entstanden ist, das noch nicht
genügend ausgeschöpft wird.
Der diesjährige Bericht geht noch einen Schritt weiter. Zusätzlich zur Frage nach der gegenwärtigen Lage, wird auch der kommenden Situation nachgegangen. Ein Blick in die Zukunft.
Dies geschieht nicht durch Wahrsagerei, sondern mithilfe wissenschaftlicher Werkzeuge: Erhebungen, Entwicklungsmodelle und Prognosen. So ergibt sich ein Bild der Zürcher Gesundheitsversorgung von morgen. Welche Angebote wird die Bevölkerung benötigen, was wird
ihr zur Verfügung stehen? Damit entsteht die Möglichkeit, rechtzeitig zu optimieren, einer
Überversorgung entgegenzuwirken oder Engpässe zu verhindern. So kann die hohe Qualität
der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich ohne Unterbruch gewährleistet werden.
Ob als Basis für zukünftige Entscheide, zur Informationssammlung und Meinungsbildung
oder für die Lektüre aus reiner Neugierde: Der Gesundheitsversorgungsbericht bietet einem
breiten Publikum eine gut zugängliche, fundierte und übersichtliche Wissensquelle. Es freut
mich, dass wir ihn auch dieses Jahr wieder zur Verfügung stellen können.
Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger
Gesundheitsdirektor Kanton Zürich
Inhalt
Vorwort des Gesundheitsdirektors
3
01 Zürcher Gesundheitsversorgung
7
1.1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich
1.2 Medizinisches Angebot im Kanton Zürich
1.3 Investitionen für den Spitalstandort Zürich
1.4 Überprüfung der Indikationsqualität: ambulant statt stationär
1.5 Zufriedenheit mit dem Zürcher Gesundheitswesen
8
10
12
19
24
02 Akutsomatik
27
03 Rehabilitation
55
04 Psychiatrie
67
Anhang
91
2.1 Die Zürcher Spitallandschaft
2.2 Stationäre Leistungen der Zürcher Akutspitäler 2.3 Personal in Zürcher Akutspitälern
2.4 Spitaltarife und Fallkostenvergleich der Zürcher Akutspitäler
2.5 Gewinnsituation der Zürcher Listenspitäler 2.6 Akutsomatische Versorgung der Zürcher Patienten 2.7Patientenmigration
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Zürcher Spitallandschaft Rehabilitation
Stationäre Leistungen der Zürcher Rehabilitationskliniken
Personal in Zürcher Rehabilitationskliniken
Tarife der Zürcher Rehabilitationskliniken
Rehabilitative Versorgung der Zürcher Patienten
4.1 Zürcher Spitallandschaft Psychiatrie
4.2 Stationäre Leistungen der Zürcher Psychiatriekliniken
4.3 Personal in Zürcher Psychiatriekliniken
4.4 Tarife der Zürcher Psychiatriekliniken
4.5 Ambulante und tagesklinische Angebote
4.6 Psychiatrische Versorgung der Zürcher Patienten
4.7Patientenmigration
A1 Zürcher Spitalplanung 2012
A2 Neue Spitalfinanzierung im Kanton Zürich
28
30
41
43
47
49
52
56
59
61
62
64
68
71
77
79
82
86
88
92
97
5
01
Zürcher
Gesundheitsversorgung
1.4
1.1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich
1.2 Medizinisches Angebot im Kanton Zürich
1.3 Investitionen für den Spitalstandort Zürich
Überprüfung der Indikationsqualität: ambulant statt stationär
1.5 Zufriedenheit mit dem Zürcher Gesundheitswesen
In diesem Kapitel werden verschiedene für die Zürcher Gesundheitsversorgung und damit für die Zürcher Bevölkerung relevante Aspekte thematisiert. Als Erstes wird die
Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich nach Alter und Region dargestellt. Danach wird ein Überblick über das medizinische Angebot im Kanton Zürich gegeben.
Besteht im Zeithorizont der nächsten zehn Jahre eher die Gefahr von Überkapazitäten oder
einer Unterversorgung im stationären Angebot? Dieser Frage widmet sich Kapitel 1.3. Es
prognostiziert die zukünftige Fall- und Bettenentwicklungen im Kanton Zürich und vergleicht
das benötigte Angebot mit dem geplanten Angebot der Zürcher Spitäler. Anschliessend dokumentiert Kapitel 1.4, wie der Kanton Zürich die Maxime «ambulant statt stationär» konkret
umzusetzen plant. Zum Abschluss wird die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Zürcher
Gesundheitsversorgung thematisiert.
1.1Bevölkerungsentwicklung
im Kanton Zürich
Seit der Jahrtausendwende ist die Zürcher Bevölkerung von 1.2 Millionen auf über 1.45 Millionen gewachsen, was einem jährlichen Wachstum von 1.3 Prozent entspricht. Das Statistische
Amt des Kantons Zürich geht davon aus, dass sich die in der Vergangenheit beobachteten
Trends in wirtschaftlicher, demografischer und politischer Hinsicht grundsätzlich fortsetzen.
Das Bevölkerungswachstum wird daher weiterhin vor allem mit der Zuwanderung aus dem
Ausland und dem Geburtenüberschuss zusammenhängen. Gemäss Prognose werden im
Jahr 2025 rund 1.62 Millionen Personen im Kanton Zürich wohnhaft sein, 2035 1.77 Millionen.
Das zukünftige Bevölkerungswachstum bis 2035 wird auf jährlich 1.0 Prozent prognostiziert
(vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich nach
Altersgruppen 1990–2035
1 500 000
80+
65–79
1 000 000
40–64
20–39
0–19
500 000
0
1990199520002005201020152020202520302035
Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich
Gesunde Lebensjahre nehmen
zu
Die Zürcher Wohnbevölkerung lebt
nicht nur länger, sondern bleibt erfreulicherweise in der Regel auch
länger bei guter Gesundheit. Gemäss Bundesamt für Statistik erhöhte sich die Anzahl der gesunden
Lebensjahre für 65-Jährige in den
letzten 30 Jahren von rund 12 Jahren auf 17 Jahre.
Abbildung 1 veranschaulicht deutlich die erwartete Zunahme der Anzahl von älteren Einwohnern. Im Kanton Zürich sind zurzeit 17 Prozent der Bevölkerung älter als 65 Jahre, 2025
werden es gemäss Prognose 18 Prozent und 2035 bereits 21 Prozent sein. Mit ein Grund
für die zunehmende Alterung der Zürcher Bevölkerung ist die steigende Lebenserwartung:
Im Jahr 2013 betrug die Lebenserwartung der Männer im Kanton Zürich 81 Jahre, diejenige
der Frauen 85 Jahre. Im Jahr 2030 liegt die prognostizierte Lebenserwartung der Männer bei
84 Jahren bzw. 87 Jahren bei den Frauen. Grundsätzlich wird für die ganze Schweiz eine zunehmende Alterung prognostiziert: Der Anteil der über 65-Jährigen erhöht sich gemäss Prognosen bis ins Jahr 2035 um 61 Prozent. Für den Kanton Zürich wird eine Erhöhung von 41
Prozent prognostiziert. Zürich gehört heute und auch in Zukunft zu den «jüngeren» Kantonen.
8
Zürcher Gesundheitsversorgung
Abbildung 2: Unterschiedliches Bevölkerungswachstum in den Wohnregionen
Wachstum der Bevölkerung
über 65 Jahre bis 2035
Zürich
+30%
Rechtes Seeufer
+38%
Linkes Seeufer
+44%
Winterthur
+52%
Oberes Glattal
+53%
Limmattal
+54%
Unterland
+58%
Oberland
+55%
Total Kanton Zürich
+41%
Zürcher Bevölkerung
2015
1 463 000
2015–2025+11%
2015–2035+21%
Unterland
173 000
+9%
+18%
Limmattal
171 000
+14%
Zürich
+26%
458 000
+11%
+20%
Abbildung 3:
Winterthur
221 000
+11%
+21%
Wohnregionen
Die Zürcher Gemeinden sind in
8 Wohn­regionen zusammengefasst.
Diese Regionen werden von der
Gesundheitsdirektion seit Längerem für regionalspezifische, insbesondere versorgungsplanerischen
Analysen benutzt. Die Einteilung
wurde nach folgendem Grundsatz
bestimmt: Jede Gemeinde ist jener
Wohnregion zugeteilt, in der sich
die meisten Patienten der Gemeinde stationär behandeln lassen. Die
Spitäler verwenden diese Wohnregionen ebenfalls für ihre internen Analysen, beispielsweise für Auswertungen zu den Patientenströmen.
Eine Karte mit der Zuteilung der
Gemeinden zu den Wohnregionen
wird im Strukturbericht der Gesundheitsdirektion vom September 2011
auf Seite 171 gezeigt.
Oberes Glattal
177 000
+12%
+22%
Rechtes Seeufer
83 000
+11%
+20%
Oberland
98 000
+10%
+19%
Linkes Seeufer
83 000
+12%
+22%
Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich
Das prognostizierte Wachstum der Zürcher Wohnbevölkerung unterscheidet sich nicht nur
nach den Altersgruppen, auch regional bestehen Unterschiede im Bevölkerungswachstum.
Während das Wachstum in der Wohnregion Unterland bis 2035 «lediglich» rund 18 Prozent
betragen wird, rechnet das Statistische Amt in seiner neuesten Prognoserechnung für die
Wohnregion Limmattal mit einem Wachstum von 26 Prozent bis 2035 (vgl. Abbildung 2). Vergleicht man allerdings das Bevölkerungswachstum nicht in Prozenten, sondern in absoluten
Zahlen, so wächst die Bevölkerung in der Wohnregion Zürich mit rund 90 000 Personen bis
2035 am stärksten.
Personen über 65 Jahre benötigen häufiger medizinische Leistungen und sind häufiger spitalbedürftig als jüngere Personen. Für die zukünftige medizinische Versorgung ist die Bevölkerungsentwicklung der Personen über 65 Jahre folglich von besonderem Interesse. Diese
Bevölkerungsgruppe wächst im Kanton Zürich bis 2035 um 41 Prozent. Das Wachstum findet
vor allem in den heute «jüngeren» Wohnregionen statt. Die Wohnregion Zürich und das rechte
Seeufer sind von dieser Verschiebung in Richtung ältere Personen weniger stark betroffen
(vgl. Abbildung 3).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Zürcher Wohnbevölkerung seit 1990
kontinuierlich wächst und gemäss Prognose auch in Zukunft weiterwachsen wird, allerdings
nicht mehr im gleichen Ausmass wie in den letzten Jahren. Zusätzlich verschiebt sich die Bevölkerungsstruktur in Richtung mehr ältere Personen, weshalb von einer weiteren Zunahme
der Nachfrage nach medizinischen Leistungen und Hospitalisationen ausgegangen werden
muss. Entsprechend wird sich in den kommenden Jahren das medizinische Angebot diesen
demografischen Entwicklungen anpassen.
9
1.2
Medizinisches Angebot im Kanton Zürich
Lebenslange Gesundheit − wer wünscht sich das nicht? Der Zugang zu einer verlässlichen
und umfassenden Gesundheitsversorgung ist einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um
Lebens- und Standortqualität geht. Aus diesem Grund ist der Kanton Zürich bestrebt, das
ausgezeichnete medizinische Angebot (vgl. Abbildung 4) zu erhalten und weiter zu fördern –
über den verfassungsmässigen Auftrag einer ausreichenden Gesundheitsversorgung hinaus
auch im Rahmen einer starken Standortpolitik.
Abbildung 4: Vielfältiges medizinisches Angebot 2016
34
Akutspitäler
davon 15
mit Notfallstation
7
Rehabilitationskliniken
3505
Selbstständige Ärzte
Therapeuten
Psychotherapeuten
Physiotherapeuten
etc.
414
Hebammen
Langzeitversorgung
Mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) wurden die
Zuständigkeiten im Zürcher Gesundheitswesen entflochten: Seit dem 1.
Januar 2012 ist der Kanton allein für
die stationäre Spitalversorgung (Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie) zuständig, für die Planung und
Finanzierung der Pflegeheime und
der Spitex sind ausschliesslich die
Gemeinden verantwortlich («Modell
100/0»). Aus diesem Grund wird die
stationäre Langzeitversorgung im vorliegenden Gesundheitsversorgungsbericht nicht weiter thematisiert. Die
Kenndaten aus dem Langzeitbereich
werden von der Gesundheitsdirektion
in einer jährlich erscheinenden eigenen Publikation veröffentlicht (www.
gd.zh.ch/kenndaten).
Psychiatriekliniken
Rettungs-­
dienste
1337
Zahnärzte
3900
Selbstständige
9
10
Allgemeinpraktiker und
Spezialisten
245
Apotheken
78
265
Drogerien
661
Selbstständige
Pflegefach-­
personen
Alters- und
Pflegeheime
284
Spitex-
Organisationen
Abbildung 4 bietet eine rasche Übersicht über die zahlreichen medizinischen Leistungserbringer im Kanton Zürich. Im ambulanten Bereich verfügen rund 3500 selbstständige Ärzte über
eine Bewilligung zur Berufsausübung. Darunter Hausärzte, Ärzte in Praxisgemeinschaften,
Spezialisten mit einer eigenen Praxis. Daneben sind rund 3900 selbstständige Therapeuten,
660 selbstständige Pflegefachpersonen und 1337 Zahnärzte im Kanton Zürich tätig. Ausserdem können in 245 Apotheken und 78 Drogerien Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsmittelergänzungen etc. gekauft werden. Eine besondere Apotheke ist die Kantonsapotheke
Zürich (KAZ) als eigenständiges Dienstleistungsunternehmen der Gesundheitsdirektion. Ihr
Kernauftrag ist es, jederzeit eine sichere Heilmittelversorgung der Zürcher Bevölkerung zu
gewährleisten. Auch im Katastrophenfall. Für Ihre Partner − darunter das Universitätsspital
und das Kantonsspital Winterthur − stellt die KAZ individuell benötigte Arzneimittel her, die
auf dem Markt nicht erhältlich sind.
Notdienstapotheken, der ärztliche Notfalldienst, 10 Rettungsdienste und 15 Akutspitäler mit
einer 24-Stunden-Notfallaufnahme gewährleisten im Kanton Zürich rund um die Uhr eine rasche medizinische Notfallversorgung.
Die stationäre Versorgung wird im Kanton Zürich durch 34 Akutspitäler, 7 Rehabilitations- und
9 Psychiatriekliniken sichergestellt. Davon haben 4 Institutionen universitären Charakter: das
Universitätsspital Zürich (USZ), das Kinderspital Zürich, die Universitätsklinik Balgrist und die
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK). Neben der medizinischen Behandlung von Patienten wird an diesen Spitälern auch universitäre Lehre und Forschung betrieben.
Die 50 stationären Einrichtungen der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie beschäftigen mit 35 800 Personen (26 500 Vollzeitäquivalente) knapp 5 Prozent der gesamten
Erwerbsbevölkerung im Kanton Zürich. Doch nicht nur hinsichtlich Personal, sondern auch
hinsichtlich Wertschöpfung sind die stationären Einrichtungen von grosser Bedeutung: Die
Ärzte, Pflegepersonen, Medizintechniker etc. erbringen eine Wirtschaftsleistung von 5.3 Mrd.
Franken, was knapp 5 Prozent der Zürcher Wertschöpfung entspricht. Insgesamt gewinnt
10
Zürcher Gesundheitsversorgung
das Gesundheitswesen mit seinen deutlich überdurchschnittlichen Wachstumsraten bezüglich Personal und Wertschöpfung weiter an Bedeutung für den Standort Zürich: Mittlerweile
ist das Gesundheitswesen die beschäftigungsstärkste Branche im Kanton Zürich.
Dazu gehört auch die stationäre Langzeitversorgung im Kanton Zürich: Sie wird durch 265
Alters- und Pflegeheime abgedeckt, für die ambulante Pflegeversorgung sind 284 SpitexOrganisationen zuständig.
Im Zürcher Gesundheitssystem spielen auch Prävention und Gesundheitsförderung bedeutende Rollen. Denn vorbeugen ist besser als behandeln. Um die Anstrengungen jedes Einzelnen zu unterstützen und selbstverantwortliches Handeln für die Gesundheit zu fördern,
finanziert die Gesundheitsdirektion Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen.
Sie beauftragt hierzu die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des Instituts für
Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) der Universität Zürich (vgl. Box).
Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich
Die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung des EBPI der Universität Zürich koordiniert die Arbeit der Suchtpräventionsstellen im Kanton, leitet Schwerpunktprogramme
und führt Sensibilisierungskampagnen durch:
Suchtkopfkampagne mit erfolgreichen Selbsttests
Um die Bevölkerung für risikoreichen Suchtmittelkonsum zu sensibilisieren, schalten die
Stellen für Suchtprävention regelmässig Bannerwerbung für die Selbsttests zum Alkoholund Cannabiskonsum auf (www.suchtpraevention-zh.ch). Die Selbsttests sollen junge Erwachsene ihr Konsumverhalten reflektieren lassen und – wo nötig – Impulse zur Konsumreduktion setzen. Die Bannerkampagne «Suchtkopf» punktet bei der Zielgruppe: Während
eines Kampagnenmonats werden über 35 000 Selbsttests aufgerufen und viele positive
Kommentare dazu in den sozialen Medien geteilt.
Jugendschutz mit vereinten Kräften wirksam umsetzen
Beim Tabak- und Alkoholkonsum gilt es, die sich im Wachstum befindenden Jugendlichen
besonders zu schützen. Im Bereich des Jugendschutzes verzeichnet der Kanton Zürich
Erfolge durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen und koordinierte Anstrengungen
(Testkäufe, Information und Schulungen) aller relevanten Akteure. Die Konsumzahlen sind
sowohl beim Tabak als auch beim Alkohol bei den unter 15-Jährigen markant rückläufig.
Wie geht’s Dir?-Kampagne neue Welle zum Thema Familie
Die 2014 erfolgreich gestartete Kampagne «Wie geht’s Dir?» will zur Entstigmatisierung
psychischer Erkrankungen beitragen, für das Thema sensibilisieren und dazu ermutigen, im
Alltag über psychische Probleme zu sprechen. Neben dem Kanton Zürich, der als Mitinitiant
und Hauptträger der Kampagne massgeblich an deren Entwicklung beteiligt war, setzen
mittlerweile etliche weitere Kantone und Organisationen die Kampagne um. Im Herbst 2016
geht die Kampagne ins dritte Jahr – diesmal mit dem Schwerpunkt «Psychische Gesundheit in der Familie». Neben den Kampagnesujets, die auch Gemeinden und Organisationen
zur Verfügung gestellt werden, ist eine Broschüre für Eltern und weitere Bezugspersonen
von Kindern und Jugendlichen erhältlich (www.wie-gehts-dir.ch).
Aufbau einer koordinierten kantonalen Suizidprävention
Abgestimmt auf das breitgefächerte kantonale direktionsübergreifende Schwerpunktprogramm zur Suizidprävention wurde dieses Jahr zusammen mit den SBB die Sensibilisierungskampagne «Reden kann retten» lanciert (www.reden-kann-retten.ch). Die erste
Kampagnenphase konzentriert sich auf digitale Kanäle, da diese häufig durch Betroffene
aufgesucht werden.
Die Gesundheitsdirektion koordiniert
Die Gesundheitsdirektion setzt sich für ein effizientes und aufeinander abgestimmtes medizinisches Angebot im Kanton Zürich ein, sodass auch bei komplexen, chronischen Krankheiten optimale Behandlungspfade für die Zürcher Bevölkerung gewährleistet sind. Ziel ist es,
dieses Angebot in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern zu tragbaren Kosten
kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zudem trägt die Gesundheitsdirektion zu einem Austausch
unter den Akteuren bei: 2016 organisierte sie zum Beispiel ein weiteres Demenzforum und
unterstützte das Zürcher Forum für Versorgungsforschung.
11
1.3
Methodik Bedarfsprognose
Die Bedarfsprognose basiert einerseits auf der demografischen Entwicklung gemäss der aktuellsten
Prognose des Statistischen Amtes
des Kantons Zürich. Andererseits
sind für die zukünftigen Hospitalisationsraten bzw. die Aufenthaltsdauern folgende Faktoren in die Überlegungen miteinzubeziehen:
–Die medizintechnische Ent­
wicklung hat keinen nennenswerten Einfluss auf den zukünftigen Bedarf: Aus dem Gutachten
zur Entwicklung der Medizintechnik 2015 bis 2025 des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie (WIG) resultiert, dass
die meisten neuen Technologien
keine Veränderungen der Fallzahlen bewirken werden. Leichte
Fallmehrungen sind einzig in den
Leistungsbereichen Neurologie,
Herz und Bewegungsapparat chirurgisch zu finden.
–Die Epidemiologie wird sich
ähnlich entwickeln, wie im Gutachten aus der Spitalplanung
2012 prognostiziert. Der Einfluss
der epidemiologischen Entwicklung auf die stationären Fallzahlen
ist gering.
–Für die Beurteilung des Substi­
tutionspotenzials in den am­
bulanten Bereich werden zwei
Effekte berücksichtigt. Einerseits
wird angenommen, dass Patienten mit einer bereits heute kurzen
Aufenthaltsdauer beispielsweise
bei Kniearthroskopien oder bei der
Implantation von Herzschrittmachern in Zukunft mehr ambulant
behandelt werden. Andererseits
gibt es einige SpitalplanungsLeistungsgruppen (SPLG), bei
denen die Zürcher Hospitalisationsrate über der schweizerischen
Hospitalisationsrate liegt. Bei
diesen SPLG wird angenommen,
dass eine Angleichung an den
schweizerischen
Durchschnitt
stattfinden wird.
–In Bezug auf die Veränderung
der Aufenthaltsdauer wird
angenommen, dass sie weiterhin leicht sinken wird. Zusätzlich
geht die Gesundheitsdirektion
davon aus, dass die Aufenthaltsdauer bei Behandlungen, die bei
Zürcher Patienten im schweizerischen Vergleich derzeit überdurchschnittlich lange ausfallen,
in den nächsten Jahren besonders stark sinken wird.
Die demografische Entwicklung
wird zusätzlich regional differenziert
abgebildet. Die Prognose erfolgte
anhand von drei Szenarien. In diesem Bericht wird das Hauptszenario dargestellt. Detailliertere Ausführungen zur Methode und den
Resultaten werden in Kürze auf der
Website der Gesundheitsdirek­
tion (www.gd.zh.ch/bedarfsprognose2016 ) aufgeschaltet.
Investitionen für den Spitalstandort
Zürich
Investieren die Zürcher Spitäler zu viel oder zu wenig in ihre Infrastruktur? Wird es in Zukunft
zu viele oder zu wenige Betten auf dem «Spitalplatz Zürich» geben? Besteht im Zeithorizont
der nächsten zehn Jahre eher die Gefahr von Überkapazitäten oder einer Unterversorgung im
stationären Angebot? Diese Fragen beschäftigen neben der Gesundheitsdirektion auch die
Medien (vgl. NZZ vom 2. Dezember 2015, Tages-Anzeiger vom 19. Februar 2016 oder Credit
Suisse, Der Spitalmarkt im Wandel, 2013). Ein verschiedentlich genannter Grund für die von
den Spitälern geplanten Investitionen ist der Zustand der Gebäude: Viele Spitalliegenschaften
sind in den 1960er und 1970er Jahren erstellt worden und müssen nun renoviert oder ersetzt
werden. Daneben planen mehrere Spitäler Erweiterungen, um die wachsende Patientenzahl
zu bewältigen.
Die Gesundheitsdirektion hat in einer fundierten Analyse die von den Spitälern für die kommenden Jahre geplanten Ersatz- und Erweiterungsbauten dem zukünftig benötigten Bedarf
gegenübergestellt: In den Teilkapiteln 1.3.1 und 1.3.2 werden der Bedarf an stationären Behandlungen der Zürcher Bevölkerung respektive die Patientenzahlen und die in den Spitälern
im Kanton Zürich bis ins Jahr 2025 benötigten Betten prognostiziert. Teilkapitel 1.3.3 schliesslich vergleicht den aufgrund der Prognose der Gesundheitsdirektion benötigten Bedarf im
Jahr 2025 mit dem von den Zürcher Spitälern im Rahmen ihrer Investitionsvorhaben geplanten Patientenzahlen und Betten. Die Ergebnisse und Erkenntnisse bilden eine Grundlage, um
Antworten auf die eingangs gestellten Fragen geben zu können.
1.3.1Bedarfsprognose: stationäre ­
Behandlungen der Zürcher
Wohnbevölkerung bis 2025
Wie entwickelt sich der Bedarf der Wohnbevölkerung im Kanton Zürich im Bereich der stationären akutsomatischen Versorgung in den nächsten zehn Jahren? Um eine quantitative
Einschätzung dazu vornehmen zu können, hat die Gesundheitsdirektion das bewährte und
von vielen Kantonen übernommene Zürcher Modell aus der Spitalplanung 2012 verbessert
und – gestützt auf die Daten des Jahres 2015 – die Anzahl Fälle und die Pflegetage für das
Jahr 2025 prognostiziert.
Modell der Bedarfsprognose
Ausgangsbasis für diese Bedarfsprognose sind alle stationären Fälle und Pflegetage der Zürcher Wohnbevölkerung im Jahr 2015. Um den zukünftigen Bedarf zu berechnen, werden verschiedene Einflussfaktoren berücksichtigt (vgl. Abbildung 5 und Randspalte). Der stärkste
Treiber der zukünftigen Entwicklung ist die Demografie (vgl. auch Kapitel 1.1). Die Zürcher
Bevölkerung wird bis 2025 um 11 Prozent auf rund 1.6 Millionen Personen wachsen. Zudem
wird die Bevölkerung weiter altern: 2025 werden 18.4 Prozent der Bevölkerung über 65-jährig
sein, heute sind es 16.8 Prozent.
Abbildung 5: Einflussfaktoren auf den zukünftigen Bedarf an stationären
Leistungen
Demografie
Patienten und
Pflegetage pro
SPLG 2015
Medizintechnik
Patienten und
Pflegetage pro
SPLG 2025
Epidemiologie
Substitution: ambulant statt stationär
Veränderung der Aufenthaltsdauer
Im Prognosemodell werden zudem medizintechnische, epidemiologische und ökonomische
Entwicklungen sowie wahrscheinliche Gesetzesänderungen mitberücksichtigt. Beispielsweise werden in Zukunft immer mehr Leistungen ambulant erfolgen. In wie weit die Behandlungen in Zukunft ambulant oder stationär erbracht werden, hängt unter anderem davon ab,
welche Leistungen der Kanton Zürich als vorwiegend ambulante Behandlungen einstuft (vgl.
Kapitel 1.4). Ein wichtiger Einflussfaktor ist ausserdem die Aufenthaltsdauer: Die Gesundheitsdirektion geht im Prognosemodell davon aus, dass sich diese in den Spitälern gemäss
dem bisherigen Trend verkürzen wird. Basierend auf der Entwicklung aller Einflussfaktoren
wird der Bedarf im Jahr 2025 berechnet.
12
Zürcher Gesundheitsversorgung
Prognostizierter Bedarf 2025
Gemäss Prognose werden zwischen dem Jahr 2015 und 2025 die stationären Fälle der Zürcher Bevölkerung um 12 Prozent von 209 000 auf rund 235 000 Fälle steigen, wie Abbildung 6
zeigt. Der Treiber für diese Erhöhung ist insbesondere das Bevölkerungswachstum von 11
Prozent im gleichen Zeitraum.
Abbildung 6: Ergebnisse der Bedarfsprognose für die Zürcher Bevölkerung
2025
2015
Fallzahl: 209 000
MAHD: 5.6 Tage
Pflegetage: 1 160 000
+12%
-7%
+5%
Fallzahl: 235 000
MAHD: 5.2 Tage
Pflegetage: 1 220 000
Die mittlere Aufenthaltsdauer (MAHD) wird sich von heute 5.6 auf 5.2 Tage bis ins Jahr 2025
weiter verkürzen. Diese Abnahme resultiert aus zwei Annahmen: Zum einen geht die Gesundheitsdirektion davon aus, dass in denjenigen Leistungsgruppen, bei denen die MAHD im
Kanton Zürich über dem schweizweiten Durchschnitt liegt, eine teilweise Angleichung an die
Schweizer Werte erfolgt. Zum anderen wird die MAHD gemäss dem langjährigen kontinuierlichen Trend im Kanton Zürich weiter sinken.
Obwohl die MAHD innert der nächsten zehn Jahre um 7 Prozent abnehmen wird, ergibt sich
infolge der demografischen Entwicklung eine leichte Zunahme an Pflegetagen von 5 Prozent
auf rund 1.22 Millionen Pflegetage im Jahr 2025.
Prognostizierter Bedarf 2025 pro Altersgruppe
In Abbildung 7 ist ersichtlich, dass bei allen Altersgruppen mit einer Zunahme der Behandlungen gerechnet wird. Infolge der demografischen Verschiebung wird insbesondere der Anteil
der Patienten ab 60 Jahren weiterwachsen: von 44 auf 48 Prozent aller Patienten im Jahr
2025. Am tiefsten fällt das Patientenwachstum mit rund 3 Prozent in der Altersgruppe der
16- bis 39-Jährigen aus.
Abbildung 7: Veränderung Fall­
zahlen pro Altersgruppe bis
2025 (in 1000)
+16%
60
+3%
40
Prognostizierter Bedarf 2025 pro Leistungsbereich
Das Fallwachstum unterscheidet sich zwischen den medizinischen Leistungsbereichen. In
der Ophthalmologie wird eine Abnahme der Fallzahlen, in den Bereichen Hals-Nasen-Ohren
und Rheumatologie eine deutlich unterdurchschnittliche Wachstumsrate erwartet. In diesen
Bereichen werden im Kanton Zürich heute noch sehr viele Behandlungen stationär erbracht.
Die Gesundheitsdirektion geht davon aus, dass diese Leistungen in Zukunft vorwiegend ambulant erbracht werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung dürften zudem die Geburtshilfe und die Gynäkologie nur schwach wachsen. Ein überdurchschnittliches Wachstum
(+ 22 Prozent) wird dagegen in den Bereichen Nephrologie und Endokrinologie erwartet. In
diesen Bereichen ist die Altersgruppe der über 60-Jährigen besonders gross, und daher werden diese Bereiche stark wachsen.
13
+4%
+35%
+8%
20
0
0−15 16−39 40−59 60−79
2015
2025
80+
Prognostizierter Bedarf 2025 pro Wohnregion
Abbildung 8:
Prognostiziertes Patienten­
wachstum bis 2025 für
die Bevölkerung der Wohn­
regionen
Winterthur
Unterland
Oberes Glattal
Linkes Seeufer
Rechtes Seeufer
Limmattal
Zürich
Oberland
+22%
+21%
+20%
+17%
+14%
+8%
+6%
0%
Die Entwicklungen für die einzelnen Wohnregionen (vgl. Definition in Randspalte auf Seite
9) sind sehr unterschiedlich. Das stärkste Fallwachstum von über 20 Prozent wird für die
Bevölkerung in den Regionen Winterthur, Unterland und oberes Glattal erwartet. In diesen
Regionen wächst auch die Bevölkerung in den Altersgruppen 60+ überproportional. In den
Regionen linkes Seeufer (+17 Prozent) und rechtes Seeufer (+14 Prozent) ist das Wachstum
moderater, jedoch auch überdurchschnittlich (vgl. Abbildung 8).
Für die Wohnregion Oberland wird eine konstante Fallzahl prognostiziert. Der Grund für diese
Entwicklung ist die Annahme im Prognosemodell, dass sich die Hospitalisationsraten der
einzelnen Regionen bis ins Jahr 2025 dem kantonsweiten Durchschnitt angleichen. Für die
Bevölkerung der Wohnregion Oberland ist die Hospitalisationsrate heute hoch: Aus dieser
Wohnregion liessen sich im Jahr 2015 164 Patienten pro 1000 Einwohner stationär behandeln, der kantonale Schnitt liegt bei 143 Hospitalisationen. Für das Jahr 2025 wird über alle
Wohnregionen hinweg eine Hospitalisationsrate von 144 stationären Patienten pro 1000 Einwohner angenommen. Durch diese Angleichung wird für die Bevölkerung der Wohnregion
Oberland trotz Alterung und Bevölkerungswachstum eine konstante Fallentwicklung bis 2025
aufweisen. Ohne Annahme der Angleichung an den kantonalen Schnitt würde die Patientenzahl der Wohnregion Oberland um rund 12 Prozent wachsen.
Die gleiche Problematik besteht in kleinerem Ausmass für die Wohnregion Limmattal, deren
Bevölkerung heute ebenfalls eine vergleichsweise hohe Hospitalisationsrate zu verzeichnen
hat. Da angenommen wird, dass sich die Hospitalisationsrate dem kantonalen Durchschnitt
angleicht, ist das Fallwachstum dieser Wohnregion unterdurchschnittlich. In der Wohnregion
Zürich ist die Bevölkerung unterdurchschnittlich jung, daher wächst die Patientenzahl nur
moderat.
1.3.2Benötigtes Leistungsangebot
im Kanton Zürich bis 2025
In Kapitel 1.3.1 ist der Bedarf an stationären Leistungen für die Zürcher Bevölkerung prognostiziert worden, unabhängig vom Behandlungsort der Patienten. Dieses Kapitel fokussiert auf
die Patienten, die in den Spitälern im Kanton Zürich behandelt werden. Damit eine Aussage
zur Anzahl Patienten im Jahr 2025 im Kanton Zürich gemacht werden kann, muss die Patientenmigration zwischen den Kantonen mitberücksichtigt werden: Einerseits müssen die Zürcher Patienten, die sich in anderen Kantonen behandeln lassen, vom prognostizierten Bedarf
der Zürcher Wohnbevölkerung abgezogen werden. Andererseits sind die ausserkantonalen
und ausländischen Patienten im Kanton Zürich in die Berechnung des Leistungsangebots
mitzuberücksichtigen.
Mehr ausserkantonale Patienten im Kanton Zürich
Das umfassende akutsomatische Leistungsangebot im Kanton Zürich wird von vielen ausserkantonalen Patienten beansprucht – Tendenz steigend: Seit 2012 gilt die schweizweit freie
Spitalwahl, und seither wächst die Patientenzahl aus anderen Kantonen jährlich um 5 Prozent.
Im Jahr 2015 stammten über 37 000 von den knapp 236 000 im Kanton Zürich behandelten
Patienten nicht aus dem Kanton Zürich, sondern aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland. Dies entspricht 16 Prozent aller Patienten. Angenommen, dieser Anteil wird im gleichen
Verhältnis weiter zunehmen, wird der Anteil an ausserkantonalen und ausländischen Patienten im Jahr 2025 über 20 Prozent betragen. Das werden rund 60 000 ausserkantonale und
ausländische Patienten im Kanton Zürich sein (vgl. Abbildung 9: Punkte in Pink).
Zugleich steigt infolge der Spitalwahlfreiheit seit 2012 auch die Zahl der Zürcher Patienten,
die sich in anderen Kantonen behandeln lässt: Im Jahr 2015 haben sich 10 500 der 209 000
Zürcher Patienten, also 5 Prozent, ausserkantonal behandeln lassen. Im Jahr 2025 werden
knapp 17 000 Zürcher Patienten (bzw. 7 Prozent) ausserkantonal hospitalisiert werden. Die interkantonale Migration wächst damit in beiden Richtungen um jährlich rund 5 Prozent. In absoluten Zahlen ist die prognostizierte Migration in den Kanton Zürich allerdings grösser als die
Migration von Zürich in andere Kantone (vgl. pink im Vergleich zu violet in der Abbildung 9).
14
Zürcher Gesundheitsversorgung
Abbildung 9: Zunahme der Patientenmigration
2015
Aufgrund der freien Spitalwahl
können alle Patienten (auch
nur Grundversicherte) seit
2012 grundsätzlich frei unter
den Schweizer Spitälern wäh­
len. Seither hat sich die Mig­
ration zwischen den Kantonen
intensiviert, und sie wird wei­
ter zunehmen.
2025
Die zunehmende Migration bedeutet für die Spitäler im Kanton Zürich, dass zusätzlich zur
wachsenden Anzahl Zürcher Patienten auch mehr ausserkantonale Patienten im Jahr 2025 zu
behandeln sind. Insgesamt prognostiziert die Gesundheitsdirektion für das Jahr 2025 42 000
bzw. 18 Prozent mehr Patienten als heute im Kanton Zürich. Die Patientenzahl im Kanton
Zürich wird demgemäss von 236 000 auf rund 278 000 steigen.
Unterschiedliche Entwicklungen in den Wohnregionen
Um auch über die Entwicklungen in den Wohnregionen ein vollständiges Bild zu erhalten,
muss zusätzlich zur Migration zwischen den Kantonen auch diejenige zwischen den Wohnregionen betrachtet werden. Für die Prognose wird angenommen, dass die Migration zwischen
den Wohnregionen konstant bleibt. Lassen sich heute beispielsweise 41 Prozent der Patienten der Wohnregion Limmattal in der Wohnregion Zürich behandeln, wird angenommen, dass
dies auch im Jahr 2025 so sein wird (vgl. Kapitel 2.7).
Die Patientenzahlen der Spitäler in den einzelnen Wohnregionen (vgl. Abbildung 10) werden
sich bis ins Jahr 2025 ähnlich entwickeln wie die Patientenzahlen der Bevölkerung der jeweiligen Wohnregion (vgl. Abbildung 8). D.h., die Patientenmigration ändert in den Wohnregionen
die Zuwachsrate nicht – ausser in der Wohnregion Zürich. Für die Bevölkerung aus der Wohnregion Zürich werden «nur» 6 Prozent mehr Hospitalisationen prognostiziert, in den Spitälern
der Wohnregion Zürich werden im Jahr 2025 aber 18 Prozent mehr Patienten zu versorgen
sein (vgl. Abbildung 10). Das ist darauf zurückzuführen, dass sich sowohl viele Patienten aus
anderen Wohnregionen als auch die ausserkantonalen Patienten primär in Wohnregion Zürich
behandeln.
Abbildung 10: Unterschiedliche Entwicklungen in den Spitälern
pro ­Wohnregion
Veränderung 2015 bis 2025
Patientenzahl+18%
Unterland
+22%
Winterthur
+23%
Limmattal
+10%
Zürich
+18%
Oberes Glattal
+20%
Rechtes Seeufer
+21%
Oberland
+1%
Linkes Seeufer
+23%
15
Anzahl und Auslastung der
Spitalbetten pro Wohnregion
Für die Versorgung der 236 000
akutstationären Patienten im Kanton Zürich werden heute knapp
4500 Betten betrieben. Rund 60
Prozent dieser Betten stehen in den
Spitälern in der Wohnregion Zürich.
In dieser Wohnregion befinden sich
die meisten und die grössten Spitäler (u.a. USZ, Triemli, Hirslanden). In
der Wohnregion Winterthur werden
heute knapp 500 Betten betrieben.
In den übrigen Wohnregionen gibt
es mit 150 bis 250 Betten weniger
Kapazitäten.
Die Bettenauslastung aller Zürcher
Spitäler lag im Jahr 2015 bei 78 Prozent. Diese Auslastung variiert zwischen den Regionen stark, nämlich
zwischen 68 Prozent (Wohnregion
Oberland) und 84 Prozent (Wohnregion rechtes Seeufer).
Wohnregion BettenAuslastung
Limmattal 24780%
Linkes Seeufer
246
71%
Oberes Glattal
207
76%
Oberland
169 68%
Rechtes Seeufer 121
84%
Unterland 17882%
Winterthur 48183%
Zürich
285578%
Kanton Zürich4504 78%
Quelle: Krankenhausstatistik und
­Gesundheitsdirektion (2015)
Herausforderungen für die Zürcher Spitäler
Die Behandlung von 42 000 zusätzlichen stationären Patienten im Jahr 2025, also 18 Prozent
mehr als heute, stellt für die Zürcher Spitäler im Kanton Zürich eine grosse Herausforderung dar und wird mit der bestehenden Infrastruktur kaum zu bewältigen sein. Investitionen
in Notfallstationen, Intensivpflegestationen, Operationssäle und Untersuchungsräume sowie
Prozessoptimierungen und zusätzliches Personal sind nötig – auch um die zunehmende Zahl
an ambulanten Patienten zu versorgen. Diese Infrastruktur muss in den nächsten Jahren so
angepasst und entwickelt werden, dass sie der Patientenzahl gewachsen sein wird.
Doch werden für die 42 000 zusätzlichen stationären Patienten auch zusätzliche Stationsbetten benötigt? Zwei Faktoren beeinflussen die Anzahl zusätzlicher Betten im Jahr 2025
wesentlich:
–Aufenthaltsdauer
In den letzten Jahren hat sich die Aufenthaltsdauer kontinuierlich reduziert. Der medizinische Fortschritt wird weiterhin in diese Richtung wirken. Zudem werden die Spitäler ihre
Prozesse weiter optimieren. Daher geht die Gesundheitsdirektion davon aus, dass die
durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis 2025 um 7 Prozent sinken wird. Gelingt es den Spitälern, diese Reduktion zu realisieren, sind gegenüber heute gesamthaft rund 600 Betten
zusätzlich nötig.
–Bettenauslastung
Eine zweite Optimierungsmöglichkeit besteht bei der Bettenauslastung. Heute liegt die
durchschnittliche Bettenauslastung bei 78 Prozent. Einzelne Spitäler erreichen bereits heute eine Auslastung von rund 85 Prozent. Falls die Spitäler im Kanton Zürich im Durchschnitt
eine Bettenauslastung von 85 Prozent erreichen werden, braucht es nur rund 200 zusätzliche Betten. Das entspricht einer Zunahme von knapp 4 Prozent gegenüber der heutigen
Bettenzahl.
Zusätzliches Leistungsangebot im Kanton Zürich notwendig
Die Gesundheitsdirektion prognostiziert eine Zunahme der stationären Patienten im Kanton
Zürich bis 2025 um 18 Prozent. Um diese Patienten zu versorgen, werden zusätzliche Operationssäle, Intensivstationen und in geringerem Ausmass auch zusätzliche Betten benötigt. Der
zusätzliche Bettenbedarf bewegt sich je nach Bettenauslastung zwischen +4 und +13 Prozent. Mit anderen Worten: Im Jahr 2025 sind zusätzlich 200 bis 600 Betten für die Versorgung
von rund 42 000 zusätzlichen Patienten notwendig (vgl. Abbildung 11).
Abbildung 11: Benötigtes Leistungsangebot im Jahr 2025
Patienten
Betten
2015
2025
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
236 000
4500
278 000
4700 – 5100
+42 000
+200 – 600
+18%
+4% – 13%
1.3.3Geplantes Leistungsangebot
im Kanton Zürich bis 2025
Dieses Teilkapitel gibt einen Überblick, welche Entwicklung der Patientenzahlen die Zürcher
Spitäler bis ins Jahr 2025 erwarten und wie viele Betten die Spitäler für diese Patienten planen. Dieses von den Spitälern geplante Angebot wird mit dem gemäss Prognose benötigten
Bedarf (vgl. Teilkapitel 1.3.2) verglichen. Interessant ist dabei auch der Vergleich pro Wohnregion.
Spitalinvestitionen als Aufgabe der Spitäler
Mit der Umstellung auf die neue Spitalfinanzierung im Jahr 2012 haben sich die Zuständigkeiten geändert: Mit der neuen leistungsorientierten Abgeltung (SwissDRG-Fallpauschalen)
werden den Spitälern neben den laufenden Betriebskosten auch die Investitionskosten bzw.
Anlagenutzungskosten vergütet (vgl. Anhang A2). Folglich liegt auch die Verantwortung für
Neu- und Ersatzbauten bei den Spitälern und deren Trägerschaften; die Gesundheitsdirektion
bezahlt die Investitionen nicht mehr separat und hat deshalb keinen Einfluss mehr auf die
Investitionen der Spitäler.
Um einen aktuellen Überblick über die geplanten Bauvorhaben der Spitäler zu erhalten, hat
die Gesundheitsdirektion dieses Jahr bei den Zürcher Listenspitälern eine Umfrage zur erwarteten Patientenentwicklung und den geplanten Investitionsprojekten bis ins Jahr 2025
durchgeführt.
16
Zürcher Gesundheitsversorgung
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
3000
236 000
4500
283 000
4970
+47 000
+470
+20%
+10%
Für diese zusätzliche Nachfrage planen die Zürcher Spitäler, ihre Betteninfrastruktur bis 2025
auf insgesamt knapp 5000 Betten auszubauen, das sind rund 10 Prozent mehr Betten als
heute.
Geplantes Leistungsangebot entspricht dem benötigten Leistungsangebot
2025
Das von den Spitälern im Kanton Zürich geplante Patientenwachstum von 20 Prozent ist
vergleichbar mit der Prognose der Gesundheitsdirektion, die von einem Wachstum von 18
Prozent ausgeht (vgl. Kapitel 1.3.2). Das Gleiche gilt für die Bettenkapazitäten: Die Gesundheitsdirektion prognostiziert je nach künftiger Auslastung einen Bettenbedarf von 4700 bis
5100 Betten im Kanton Zürich für das Jahr 2025 (vgl. blauer Balken in Abbildung 13), was eine
Zunahme von 200 bis 600 Betten bedeutet. Die Spitäler im Kanton Zürich ihrerseits planen bis
ins Jahr 2025 mit insgesamt rund 500 Betten mehr als heute, was einem Ausbau auf knapp
5000 Betten entspricht (vgl. violetter Balken in Randspalte).
Unterschiede zwischen den Wohnregionen
Insgesamt entspricht das prognostizierte, zusätzlich benötigte Angebot im ganzen Kanton
Zürich dem geplanten Angebot der Zürcher Spitäler. Mit Blick auf die einzelnen Wohnregionen
ist das geplante Leistungsangebot mit dem erwarteten Bedarf auch in den Wohnregionen
Limmattal, linkes Seeufer und Oberland bis ins Jahr 2025 vergleichbar (vgl. Abbildung 14).
1000
2025
0
Patienten
Betten
2015
2000
Abbildung 12: Geplantes Leistungsangebot im Jahr 2025
Abbildung 13: Benötigtes und
geplantes
Leistungsangebot
im Kanton Zürich 2025
5000
In der Umfrage zum geplanten Leistungsangebot wurde neben den geplanten Bauprojekten
auch nach den erwarteten stationären Patienten und den für die Versorgung dieser Patienten
geplanten Betten gefragt. Demnach erwarten die Zürcher Spitäler im Jahr 2025 rund 283 000
stationäre Patienten. Dies entspricht einer Zunahme von 20 Prozent gegenüber heute (vgl.
Abbildung 12).
4000
Umfrage zum geplanten Leistungsangebot der Zürcher Spitäler 2025
Benötige Betten 2025 bei
85 Prozent Auslastung
Benötige Betten 2025 bei
heutiger Auslastung
Geplante Betten 2025
Die Zürcher Spitäler erwarten
bis ins Jahr 2025 eine Zunah­
me an Patienten von 20 Pro­
zent. Für die Versorgung die­
ser Patienten planen sie ihr
Bettenangebot in ähnlichem
Umfang auszubauen, wie die
Gesundheitsdirektion den zu­
sätzlichen Bedarf an Betten
prognostiziert.
Abbildung 14: Benötigtes und geplantes Leistungsangebot 2025
0
0
200
1000
400
2000
600
3000
Bei den geplanten Betten wird davon ausgegangen, dass diese Betten allesamt auch betrieben werden. In der Realität zeigt sich aber,
dass nicht alle geplanten Betten betrieben werden und es Unterschiede
zwischen den geplanten und den effektiv betriebenen Betten gibt.
Rechtes Seeufer
Oberland
Unterland
Oberes Glattal
Benötigte Betten 2025 bei 85 Prozent Auslastung
Limmattal
Linkes Seeufer
Winterthur
Benötigte Betten 2025 bei heutiger Auslastung
Zürich
Geplante Betten 2025
Auch in der – gemessen an der Bettenzahl – grössten Wohnregion Zürich besteht kein Überangebot: Die Spitäler in dieser Wohnregion planen mit 200 zusätzlichen Betten bis 2025. Damit
dieses Angebot für die Versorgung der Patienten im Jahr 2025 ausreicht, müssen die Spitäler
in der Wohnregion Zürich ihre Bettenauslastung auf beinahe 85 Prozent steigern. Können die
Spitäler die Auslastung nicht erhöhen, ist das Angebot eher knapp. Falls die starke Patientenmigration von anderen Wohnregionen und von anderen Kantonen in die Wohnregion Zürich
nicht wie prognostiziert stattfindet, wird der zukünftige Bettenbedarf geringer sein.
In einzelnen, im Vergleich zur Wohnregion Zürich eher kleineren Wohnregionen sind hingegen
von den Spitälern mehr Betten geplant, als gemäss der Prognose der Gesundheitsdirektion
im Jahr 2025 benötigt werden. In den Wohnregionen rechtes Seeufer, Unterland, oberes Glattal und Winterthur wird es im Jahr 2025 zu einem leichten Überangebot an Stationsbetten
kommen, wenn die Annahmen des Prognosemodells der Gesundheitsdirektion zutreffen und
17
die geplanten Investitionen unverändert umgesetzt werden. Dieses potenzielle Überangebot
ist aber lediglich vorübergehend, denn die Bevölkerung wird gemäss den Prognosen des
Statistischen Amtes des Kantons Zürich auch nach 2025 weiterwachsen und weiter altern.
Dies führt auch nach 2025 zu zusätzlichen Patienten, für die zusätzliches Angebot benötigt
wird. Wird die voraussichtliche Entwicklung der Patienten in diesen 4 Wohnregionen bis ins
Jahr 2035 berücksichtigt, ist das geplante Bettenangebot in der Wohnregion Winterthur bereits knapp und auch in den Wohnregionen rechtes Seeufer und Unterland hat es kaum mehr
Überkapazitäten. Die Wohnregion oberes Glattal hingegen wird – treffen die Prognoseannahmen ein (vgl. Box) – auch 2035 über eher zu viele Betten verfügen (vgl. Abbildung 15).
200
400
600
Abbildung 15: Benötigtes und
geplante Leistungsangebot
2035
0
Fazit: Geplantes Angebot entspricht erwarteter Nachfrage
Rechtes
Seeufer
Unterland
Oberes
Glattal
Winterthur
Benötigte Betten 2035 bei 85 Prozent Auslastung
Benötigte Betten 2035 bei heutiger Auslastung
Geplante Betten 2025
Sowohl die Spitäler im Kanton Zürich wie auch die Gesundheitsdirektion rechnen jeweils mit
rund 20 Prozent mehr stationären Patienten im Jahr 2025 im Kanton Zürich. Dies bedeutet
für die Spitäler eine grosse Herausforderung: Investitionen in Intensivpflegestationen, Operationssäle und Behandlungsräume sowie Prozessoptimierungen und zusätzliches Personal
sind nötig. Für diese zusätzlichen stationären Patienten wird ein zusätzlicher Bedarf von 200
und 600 Betten für den Kanton Zürich prognostiziert. Das entspricht dem Bettenbestand eines mittleren bis grossen Spitals. Auch die Spitäler planen zusätzliche Bettenkapazitäten im
ähnlichen Umfang.
Gesamthaft lässt sich zusammenfassen, dass das von den Spitälern im Kanton Zürich bis
ins Jahr 2025 geplante Angebot dem gemäss Prognose der Gesundheitsdirektion benötigten
Leistungsangebot entspricht. Werden die Planungen von den Spitälern in dem heute von
­ihnen vorgesehenen Umfang umgesetzt, ist in zehn Jahren weder mit einem Unterangebot
noch mit einem Überangebot zu rechnen (vgl. Abbildung 16).
Abbildung 16: «Gleichgewicht» zwischen benötigtem und geplantem
Leistungsangebot 2025
Benötigtes
Leistungsangebot
bis 2025
≈
Geplantes
Leistungsangebot
bis 2025
Zentrale Prognoseannahmen
Wie jede Prognose ist auch die Prognose der Gesundheitsdirektion mit Unsicherheiten behaftet und abhängig von den getroffenen Annahmen:
– Für alle Wohnregionen gilt 2025 dieselbe Hospitalisationsrate.
– Die mittlere Aufenthaltsdauer sinkt weiter um 0.7 Prozent pro Jahr.
– Die interkantonale Patientenmigration wird weiterwachsen.
– Die Patientenmigration zwischen den Wohnregionen bliebt konstant.
Würde beispielsweise die heute deutlich überdurchschnittliche Hospitalisationsrate in der
Wohnregion Oberland nicht wie angenommen sinken, wäre ihr Patientenwachstum höher.
Und falls die interkantonale Patientenmigration schwächer als angenommen wächst, wäre
der Bettenbedarf insbesondere in der Wohnregion Zürich geringer, weil die Spitäler in der
Wohnregion Zürich am meisten dieser Patienten behandeln.
Zudem können auch neue, heute noch nicht geplante Angebote die Patientenströme verändern. Ausserdem sind die geplanten Bauprojekte der Spitäler mit Unsicherheiten behaftet:
Teilweise ist die Finanzierung nicht geklärt und/oder die Kapazitäten können redimensioniert werden.
18
Zürcher Gesundheitsversorgung
1.4 Überprüfung der Indikationsqualität:
ambulant statt stationär
Spitäler bieten sowohl stationäre wie auch ambulante Behandlungen an. Grundsätzlich sollen
so viele Behandlungen und medizinische Eingriffe wie möglich ambulant durchgeführt werden
und so wenige wie nötig stationär. Doch welche medizinischen Eingriffe können ambulant erbracht werden, und bei welchen medizinischen Behandlungen ist eine stationäre Behandlung
erforderlich?
Abbildung 17: Medizinisches Leistungsspektrum: ambulante und
stationäre Behandlungen
Schwerverletzte (Polytrauma)
Dickdarmoperation
Komplizierter Knochenbruch
Kaiserschnitt
Gallenblasenoperation
Kniearthoskopie
Mandeloperation
Herzschrittmacher
Leistenbruch
Grauer Star
Karpaltunnel
Metallentfernung nach Knochenbruch
Verabreichung Chemotherapie
Radiologische Intervention
Herztransplantation
stationär
ambulant
Definition: ambulant und
­stationär
Stationäre
Behandlungen
sind
Aufenthalte im Spital zur Untersuchung, Behandlung und Pflege, bei
denen mindestens während einer
Nacht ein Bett belegt wird. Bei ambulanten Behandlungen verlässt der
Patient am gleichen Tag, an dem er
eingetreten ist, wieder das Spital.
Die stationären Behandlungen werden über das Fallpauschalensystem
SwissDRG abgerechnet, die ambulanten Behandlungen über den Einzelleistungstarif TARMED.
Das medizinische Leistungsspektrum, das von den Spitälern angeboten wird, ist sehr breit.
Für gewisse medizinische Behandlungen und Eingriffe wird zwar eine Spitalinfrastruktur oder
ein spezialisiertes Behandlungsteam inkl. Facharzt benötigt – sie können aber unbestritten
ambulant erbracht werden, d.h., der Patient kann am Tag der Behandlung das Spital wieder
verlassen. Einfache Metallentfernungen nach einem Knochenbruch oder die Verabreichung
der Chemotherapie zählen zu diesen eindeutig ambulanten Leistungen (vgl. Abbildung 17).
Auf der anderen Seite ist bei einer Dickdarmoperation oder einer Herztransplantation ein stationärer Spitalaufenthalt unvermeidbar. Auch nach einem Kaiserschnitt muss die Mutter ein
paar Tage und Nächte im Spital überwacht und behandelt werden.
Bei vielen medizinischen Eingriffen muss der Arzt jedoch je nach Patient entscheiden, ob eine
Behandlung ambulant oder stationär erfolgen soll. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Kniearthroskopien, Mandeloperationen, die Implantation von Herzschrittmachern oder
Leistenbruchoperationen. Zwar können sie aus medizinischer Sicht grundsätzlich ambulant
erbracht werden. Eine stationäre Behandlung ist aber in Einzelfällen wegen des Gesundheitszustands oder sozialer Faktoren des Patienten dennoch nötig.
Grosses Verlagerungspotenzial in den ambulanten Bereich
Es besteht ein grosses Verlagerungspotenzial in den ambulanten Bereich: Aufgrund verbesserter Operationstechniken, Verbesserungen bei der Anästhesie und neuen Naht- und Klebematerials etc. können immer mehr Behandlungen ohne medizinische Nachteile ambulant
durchgeführt werden.
Ein Beispiel hierfür ist die Koronarangiografie: Vor 20 Jahren war für diese spezielle Form der
Röntgenuntersuchung, bei der die Herzkranzgefässe untersucht werden, ein rund zweitägiger
Spitalaufenthalt die Regel. Heute kann der Patient nach einer Koronarangiografie dank modernen Kathetern und Blutverdünnungsmedikamenten ohne medizinische Nachteile am Behandlungstag wieder aus dem Spital entlassen werden. Ein weiteres Beispiel ist die Diagnose
und Behandlung von Band- und Knorpelschäden: Dank Minikameras kann Diagnose und
Operation heute gleichzeitig durchgeführt werden, und der Patient kann ohne Übernachtung
das Spital wieder verlassen.
Patienten bevorzugen in der Regel ambulante Behandlungen. Zudem sind ambulante Behandlungen günstiger als die entsprechende stationäre Behandlung, und sie verringern das
Infektionsrisiko für die Patienten.
19
Ambulant statt stationär ent­
spricht einem Patientenbe­
dürfnis und wird durch den
medizinischen Fortschritt er­
möglicht.
Generell ist ein Trend zu immer mehr ambulanten Behandlungen zu beobachten – auch in der
Schweiz (vgl. Obsan Dossier 68). Doch das Verlagerungspotenzial in den ambulanten Bereich
wird hierzulande bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, wie Abbildung 18 zeigt.
Abbildung 18: Anteil spitalambulanter Eingriffe an allen chirurgischen
Eingriffen 2007
70
60
50
Anteil in Prozent
40
30
20
10
Ungarn
Mexiko
Polen
Schweiz
Slowenien
Portugal
Israel
Deutschland
Frankreich
Neuseeland
Italien
Estland
Spanien
Finnland
Irland
Luxemburg
Belgien
Australien
Dänemark
Niederlande
Grossbritannien
USA
0
Kanada
Die Schweiz liegt bei spitalam­
bulanten Eingriffen im inter­
nationalen Vergleich auf den
hinteren Rängen.
Quelle: OECD, pwc
Im internationalen Vergleich ist der Anteil spitalambulanter Chirurgie im Verhältnis zu allen
chirurgischen Eingriffen im Spital in der Schweiz sehr gering. Die OECD hat 2008 länderübergreifende Daten hierzu veröffentlicht. Die Schweiz kommt auf einen Wert von weniger als
20 Prozent. Zu den führenden Ländern gehören die USA mit einem ambulanten Anteil von
über 60 Prozent. Dieser vergleichsweise hohe Wert in den USA liegt am amerikanischen
­Finanzierungs- und Vergütungssystem, das sich mehr am Verursacherprinzip orientiert. Für
Patienten ist es finanziell attraktiv, Leistungen ambulant zu beziehen. In Europa sind Grossbritannien, die Niederlande und Dänemark die Länder mit den höchsten Werten (zwischen
50 und 60 Prozent).
Auch wenn in der Schweiz in den vergangenen Jahren tendenziell mehr ambulante Eingriffe
durchgeführt wurden, gehört die Schweiz nach wie vor zu den OECD-Ländern mit einem verhältnismässig geringen Anteil ambulanter Operationen.
Das schlechte Abschneiden der Schweiz im internationalen Vergleich macht deutlich, dass
Patienten in der Schweiz zum Teil stationär behandelt werden, obwohl dies aus medizinischer
Sicht nicht erforderlich wäre und die Untersuchung oder Behandlung bei gleicher Qualität
kostengünstiger ambulant durchgeführt werden könnte. Doch warum hinkt die Schweiz diesem internationalen Trend bei der «Ambulantisierung» hinterher? Verantwortlich sind wohl
die unterschiedlichen Tarifierungs- und Finanzierungssysteme im ambulanten und stationären
Bereich und die damit verbundenen Fehlanreize.
Finanzielle Anreize hemmen den Verlagerungsprozess
Grundsätzlich anerkennen Ärzte, Spitäler und Versicherer, dass viel mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden könnten. Die finanziellen Anreize bei der Abgeltung
dieser Leistungen sind aber in der Schweiz so gesetzt, dass stationäre Behandlungen für
Spitäler und behandelnde Ärzte viel lukrativer sind.
Eigentlich wäre es die Aufgabe der Krankenversicherer, die Behandlungen auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) zu überprüfen. Sie haben die Möglichkeit, die stationäre Behandlung zu verweigern, wenn die ambulante Behandlung gleich wirksam, aber zweckmässiger oder kostengünstiger ist. Doch den Krankenversicherern fehlen
die finanziellen Anreize für eine konsequente WZW-Prüfung in Bezug auf die Entscheidung
ambulante oder stationäre Behandlung: Im stationären Bereich teilen sich der Krankenversicherer und der Wohnkanton des Patienten die Behandlungskosten, wobei der Kanton
55 Prozent und der Krankenversicherer 45 Prozent übernimmt. Im ambulanten Bereich ist die
Krankenversicherung alleiniger Finanzierer und muss 100 Prozent der Behandlungskosten
übernehmen (vgl. Abbildung 19).
20
Zürcher Gesundheitsversorgung
Abbildung 19: Erträge bei ambulanten und stationären Behandlungen von
OKP-Grundversicherten
Krampfadernoperation
Meniskusoperation
4000
8000
3000
6000
1900
3900
4000
2000
1800
2400
1000
0
ambulant
stationär
2000
0
2600
3500
ambulant
stationär
Kantonsbeitrag
OKP-Grundversicherung
Quelle: SRF, Assura (2014)
Abbildung 19 zeigt anschaulich für zwei ausgewählte Operationen, dass es für die Krankenversicherer aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungssysteme im ambulanten und
stationären Bereich wenige Anreize gibt, die ambulanten Behandlungen zu forcieren. Bei
­einer ­Meniskusoperation bezahlen sie rund 600 Franken mehr für die ambulante als für die
­stationäre Behandlung, bei der Krampfadernoperation ist die ambulante Behandlung rund
900 Franken günstiger für sie. Über alle Leistungen an der Schnittstelle zwischen ambulant
und stationär gesehen, ist es für die Krankenversicherer ein Nullsummenspiel.
Abbildung 19 illustriert die Ertragssituation der Spitäler bei allgemein versicherten Patienten.
Abbildung 20 zeigt für die gleichen Operationen die unterschiedlichen Erträge bei zusatzversicherten Patienten. Bei den Zusatzversicherten müssen dabei nicht nur der Ertrag des Spitals,
sondern auch die Arzthonorare berücksichtigt werden.
Abbildung 20: Erträge bei ambulanten und stationären Behandlungen von
Zusatzversicherten
Meniskusoperation
Krampfadernoperation
20 000
20 000
15 000
15 000
10 000
10 000
12 600
9500
5 000
1900
1800
2400
0
3900
5 000
ambulant
stationär Zusatzv.
0
2600
3500
ambulant
stationär Zusatzv.
Zusatzversicherung
Kantonsbeitrag
OKP-Grundversicherung
Quelle: SRF, Assura (2014)
Den hohen Erträgen aus der Zusatzversicherung stehen in der Regel keine gleich hohen Kosten gegenüber. Die hohen Margen bei der stationären Behandlung der zusatzversicherten Patienten stellen einen erheblichen finanziellen Anreiz für Spitäler und Ärzte dar, Patienten eher
stationär zu behandeln. Es erstaunt folglich nicht, dass Zusatzversicherte deutlich häufiger
stationär behandelt werden.
21
Obwohl die ambulanten Be­
handlungen deutlich günstiger
sind, bezahlen die Krankenver­
sicherer bei beiden Behand­
lungsformen etwa gleich viel.
Grund dafür ist, dass der Kan­
ton bei den stationären Fällen
einen Teil der Behandlungs­
kosten trägt, der Krankenver­
sicherer bei einer ambulanten
Behandlung aber 100 Prozent
der Kosten übernimmt.
Definition Indikationsqualität
Die korrekte Indikationsstellung gehört zu den vorrangigen ärztlichen
Aufgaben. Die Qualität der Indikation umfasst die Angemessenheit und
Notwendigkeit von medizinischen
Behandlungen. Eine Behandlung ist
angemessen, wenn der medizinische Nutzen für den Patienten grösser ist als das Risiko. Notwendig
ist die Behandlung, wenn sie dem
Patienten aus wissenschaftlichen
und ethischen Gründen empfohlen/
angeboten werden sollte.
Verlagerungspotenzial insbesondere bei zusatzversicherten Patienten
Abbildung 20 zeigt, dass für Ärzte und Spitäler bei zusatzversicherten Patienten eine Bevorzugung von stationären Behandlungen gegenüber ambulanten Behandlungen besonders
lukrativ ist. Doch wird für Zusatzversicherte auch wirklich öfters eine stationäre Behandlung
gewählt?
Die folgenden Fakten deuten darauf hin: Aus medizinischer Sicht sollte bei Notfalleintritten
und geplanten Eintritten ins Spital der gleiche Anteil an Zusatzversicherten resultieren, denn
es gibt keinen Grund, warum Zusatzversicherte häufiger planbare Eingriffe benötigen als
nur Grundversicherte. Bei planbaren Eingriffen gibt es aber im Gegensatz zu Notfalleintritten für die Ärzte mehr Spielraum und Steuerungsmöglichkeiten; d.h., die Indikationsstellung
ist «breiter» als bei Notfällen. Die Daten 2015 aus dem Kanton Zürich zeigen deutlich, dass
planbare stationäre Eingriffe bei zusatzversicherten Patienten viel häufiger durchgeführt
werden: Bei den planbaren Spitaleintritten sind 38 Prozent zusatzversichert, während bei
den Notfalleintritten der Anteil der Zusatzversicherten nur bei 24 Prozent liegt (siehe Abbildung 21). Bei den planbaren stationären Kurzaufenthalten mit lediglich einer Übernachtung liegt der Anteil an zusatzversicherten Patienten sogar bei 44 Prozent. Das sind starke
Indizien, dass Zusatzversicherte bei planbaren Eingriffen unnötigerweise stationär anstatt
ambulant behandelt und dementsprechend fehlversorgt werden.
Abbildung 21: Anteil Zusatzversicherte im stationären Bereich 2015
Total
Notfalleintritte
Geplante Eintritte
Geplante Eintritte mit
AHD = 1 Tag
0
10%
20%
30%
40%
Anteil ZV
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
Die Beratungsfirma pwc beziffert das Einsparpotenzial für die Schweiz auf bis zu einer Milliarde Franken und für den Kanton Zürich entsprechend auf rund 180 Millionen, würde eine
ähnliche «Ambulantisierung» wie in Kanada oder den USA (vgl. Abbildung 18) stattfinden. Das
entspricht über 2 Prozent der jährlichen OKP-Kosten. Ob dieses grosse Potenzial vollständig
realisiert werden kann und realisiert werden sollte, hängt aber nicht nur vom Finanzierungssystem, sondern auch von anderen Faktoren wie der Vor- und Nachsorgestruktur ab.
Um dieser heutigen Fehlversorgung entgegenzuwirken bzw. die Substitution von stationären Untersuchungen und Behandlungen durch gleichermassen wirksame und zweckmässige
ambulante Untersuchungen und Behandlungen zu fördern, hat die Gesundheitsdirektion das
Projekt «Überprüfung der Indikationsqualität – ambulant statt stationär» gestartet.
Abbildung 22:
Mögliche Ein­griffe/­
Behandlungen mit hohem
ambulanten Potenzial
– Grauer Star
– Karpaltunnelverengung
–Knieathroskopie
– GebärmutterhalsGewebeentfernung
–Krampfadern
–Gefässkatheter
– Herzkatheter
–Mandeloperation
–Herzschrittmacher
–Hämorrhoiden
–Leistenbruch
Quelle: Obsan
Projekt «Überprüfung der Indikationsqualität – ambulant statt stationär»
Das Projekt geht von folgender Zielsetzung aus: Behandlungen, die aus medizinischer
Sicht ambulant erbracht werden können, sind grundsätzlich ambulant und nur in Ausnahmefällen stationär durchzuführen. Entsprechend beteiligt sich der Kanton nur dann an
den Kosten dieser Behandlungen, wenn besondere Umstände eine stationäre Durchführung zwingend erfordern. Dazu hat der Regierungsrat am 29. Juni 2016 eine Änderung
des Zürcher Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Gesetzesänderung ist zurzeit beim Kantonsrat in Bearbeitung.
Für die Umsetzung hat die Gesundheitsdirektion eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zürcher Listenspitäler gebildet. In einem ersten Schritt wird die Arbeitsgruppe Untersuchungen
und Behandlungen definieren, bei denen die ambulante Durchführung in der Regel wirksamer,
zweckmässiger oder wirtschaftlicher ist als die stationäre. Als Diskussionsgrundlage dazu dienen ihr wissenschaftliche Untersuchungen, die mit Blick auf die Verlagerung von der stationären auf die ambulante Versorgung in jüngster Zeit verfasst wurden. So hat beispielsweise das
Schweizer Gesundheitsobservatorium (Obsan) für seinen 2015 veröffentlichten Bericht zur
ambulanten Versorgung Zahlen zu den ambulanten und stationären Eingriffen in den Spitälern
der Schweiz zwischen 2007 und 2013 analysiert. Für seine Studie hat das Obsan die Zahlen von
11 ausgewählten chirurgischen Verfahren untersucht, die in beiden Bereichen – also ambulant
und stationär – von den Spitälern durchgeführt werden und die als Eingriffe mit sehr hohem
ambulanten Potenzial gelten (vgl. Abbildung 22). Gewisse Behandlungen aus dieser Liste werden bereits heute mehrheitlich ambulant erbracht, wie beispielsweise die Operation des grauen Stars oder der Karpaltunnelverengung. Bei anderen Operationen hingegen besteht noch
ein erhebliches Verlagerungspotenzial in den ambulanten Bereich. Gemäss Obsan decken die
22
Zürcher Gesundheitsversorgung
11 berücksichtigten Verfahren nicht alle chirurgischen Eingriffe mit ambulantem Potenzial ab.
Analysen der Gesundheitsdirektion zeigen: Würde diese oder eine ähnliche Liste mit ambulanten Behandlungen umgesetzt, wäre eine Reduktion von über 2000 stationären Fällen pro Jahr möglich. Das entspräche rund 1 Prozent aller stationären Zürcher Patienten.
Es handelt sich dabei um kurze stationäre Aufenthalte von nur einer Nacht. Verbindliche
zahlenmässige Angaben lassen sich aber erst machen, wenn die Gesundheitsdirektion zusammen mit der Expertengruppe ihre Arbeiten abgeschlossen haben und klar sein wird,
welche Behandlungen als grundsätzlich ambulante Behandlungen definiert werden.
Allerdings wird es auch zukünftig Patienten geben, die für eine dieser ambulanten Behandlungen trotzdem einen stationären Spitalaufenthalt benötigen werden. Deshalb konkretisiert die
Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zürcher Listenspitäler auch die Umstände und Bedingungen,
die eine stationäre Behandlung ausnahmsweise erlauben. Solche Ausnahmen sind beispielsweise, wenn
– der Patient besonders schwer erkrankt ist;
– der Patient schwere Begleiterkrankungen hat;
– eine besonders intensive Behandlung oder Betreuung nötig ist;
– soziale Faktoren eine ambulante Untersuchung oder Behandlung stark erschweren
(wie z.B. Obdachlosigkeit des Patienten).
Die Ausnahmefälle, warum ein stationärer Aufenthalt zwingend notwendig ist, muss das Spital dokumentieren und begründen. Diese Begründung wird – in Anlehnung an das deutsche
System – kurzgehalten und umfasst voraussichtlich nur eine Seite (siehe Illustration in Randspalte).
Auf der anderen Seite muss die Gesundheitsdirektion diese Begründungen kontrollieren. Um
den administrativen Aufwand auch bei der Gesundheitsdirektion möglichst tief zu halten, wird
zum einen die Überprüfung elektronisch erfolgen und zum anderen werden nur die Begründungen jener Spitäler von der Gesundheitsdirektion überprüft, deren Anteil an stationären
Behandlungen den Erfahrungswert/Schwellenwert übersteigt (vgl. Abbildung 23).
Abbildung 23: GD kontrolliert nur Spitäler über Schwellenwert
Schwellenwert
Klinik 1
Klinik 2
Klinik 3
Klinik 4
}
Erfahrungen aus Deutschland
und Frankreich
Deutschland macht seit dem Jahr
2000 Erfahrungen mit dem «Katalog
ambulant durchführbarer Operationen und sonstigen stationsersetzenden Eingriffen». Dieser Katalog
umfasst rund 2500 Behandlungen.
Der grosse Vorteil der ambulant
durchgeführten Operation besteht
darin, dass die Genesung in der
bekannten häuslichen Umgebung
stattfindet, was sich besonders
auf das Wohlbefinden von Kindern
und älteren Menschen auswirkt. Die
Patientenzufriedenheit ist entsprechend hoch und liegt nahezu bei
100 Prozent. In Deutschland wird
die Eignung des Eingriffs bei jedem
Patienten genau geprüft. Dazu wird
das «German appropriateness evaluation protocol» – kurz: G-AEP –
angewendet. Dieses Prüfprotokoll
besteht vorwiegend aus MultipleChoice-Fragen und umfasst eine
Seite. Auf diese Weise wird Kostengünstigkeit im Gesundheitssystem
gefördert und das medizinische
Leistungsangebot bleibt gesichert.
In Frankreich fördert die nationale
Krankenversicherung
(CANMTS)
ebenfalls aktiv die «Ambulantisierung». Für gewisse Eingriffe braucht
es ein Kostengutsprachegesuch,
falls ein Patient stationär behandelt werden soll. Diese Massnahme
zeigt Wirkung: Gemessen an allen
chirurgischen Eingriffen sind die
ambulanten Eingriffe in Frankreich
in den vergangenen Jahren stark
angestiegen (2007: 32 Prozent,
2010: 38 Prozent).
Kurze Dokumentation, falls eine
stationäre Behandlung notwen­
dig ist
Keine Kontrolle durch GD
Begründung für
stationäre Behandlung
Kontrolle durch GD
Plötzliche Bewusstseinsstörung
Die Erarbeitung der Liste der ambulanten Behandlungen in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachexperten startet in den nächsten Wochen. Anschliessend wird diese Liste, zusammen mit den konkreten Ausnahmeregelungen für eine stationäre Behandlung, dem Regierungsrat vorgelegt. Vorausgesetzt, der Kantonsrat stimmt der beantragten Gesetzesänderung
zu, ist die Umsetzung auf den 1. Januar 2018 geplant. Der Projektplan sieht vor, mit dieser
ersten Liste und den Ausnahmeregelungen ab dem Jahr 2018 Erfahrungen zu sammeln und
in den folgenden Jahren die Liste regelmässig an die neusten (technischen) Entwicklungen
anzupassen.
23
Akute Blutung
Behandlung auf Intensivstation
Komplikation
Komorbidität
Intensive Betreuung
Soziale Faktoren
...
1.5 Zufriedenheit mit dem Zürcher
Gesundheitswesen
In einer repräsentativen Umfrage hat das Befragungsinstitut LINK im November 2015 insgesamt 1600 im Kanton Zürich wohnhafte Personen interviewt. Gefragt wurden die Zürcherinnen und Zürcher, wie sie die Zugänglichkeit des Gesundheitswesens beurteilen, wie gut sie
sich durch das Gesundheitswesen abgesichert fühlen und wie zufrieden sie damit sind. Die
Befragung findet seit 2003 jährlich statt. Die Ergebnisse geben Aufschluss über längerfristige
Veränderungen im Gesundheitswesen.
Die Bevölkerung ist mit der Ge­
sundheitsversorgung im Kanton
Zürich sehr zufrieden. Trotz der
sich wandelnden Bedürfnisse
blickt sie optimistisch in die Zu­
kunft.
Grosses Vertrauen der Zürcher in die Arbeit der Leistungserbringer
Neues Stichprobendesign
seit 2013
In den Befragungen vor 2013 wurden jeweils nur Personen interviewt,
die über einen im Telefonbuch
­eingetragenen Festnetzanschluss
erreichbar waren. Da aber immer
mehr Personen zugunsten des
Mobiltelefons auf einen Festnetzanschluss verzichten, konnte zuletzt rund ein Viertel der Zürcher
Bevölkerung in der Befragung nicht
mehr berücksichtigt werden. Mit
der Zielsetzung, die Meinung aller
Zürcher Bevölkerungsgruppen zum
Gesundheitswesen in Erfahrung zu
bringen, lässt die Gesundheitsdirektion die Befragung nun seit 2 Jahren
mit einem neuartigen Stichprobendesign durchführen. So wurde der
Abdeckungsgrad der Stichprobe
von rund 75 auf 98 Prozent der
Bevölkerung erhöht. Lediglich die
2 Prozent der Bevölkerung, die weder über einen Mobil- noch über einen Festnetztelefonanschluss verfügen, können nicht befragt werden.
Abbildung 24: Zufriedenheitsbefragungen 2003 bis 2015
es
ig
n
Grundsätzlich ist die Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich so hoch wie noch nie seit 2003. Dies betrifft sowohl die Art und Weise, wie die
Spitäler funktionieren, als auch die Zugänglichkeit zu den medizinischen Dienstleistungen
sowie die Gesundheitsversorgung insgesamt. Letztere wurde einzig im Jahr 2012 noch leicht
besser bewertet (vgl. Abbildung 24).
St
ic
N
e
hp ue
ro s
be
nd
10
8
Generelle Zufriedenheit
mit der Gesundheits−
versorgung
6
Sicherheitsgefühl bezüglich
der Gesundheitsversorgung
Zufriedenheit der
Patienten im Spital
4
Zugänglichkeit der
medizinischen Dienste
2
0
2003200420052006200720082009201020112012201320142015
Diese Werte belegen das grosse Vertrauen der Zürcherinnen und Zürcher in die Arbeit der
Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Auch mit Blick auf die Zukunft fühlen sich die Befragten durch die Gesundheitsversorgung gut abgesichert.
Abbildung 25: Zufriedenheit mit
dem letzten Spitalaufenthalt
Zufrieden mit Spitalaufenthalt
Die Zufriedenheit mit der Spitalbehandlung stagniert bei denjenigen Befragten, die in den
letzten zwölf Monaten im Spital waren. Nachdem diese Kundenzufriedenheit in der Befragung
jahrelang für Spitzenbewertungen gesorgt hatte, liegt sie heute auf vergleichbarem Niveau
wie andere Indikatoren. 80 Prozent der behandelten Patienten haben auf einer Skala von 1
(überhaupt nicht zufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) ihren letzten Spitalaufenthalt mit 8, 9 oder
10 Punkten bewertet, 2014 waren es 83 Prozent.
sehr zufrieden
zufrieden
nicht zufrieden
24
Zürcher Gesundheitsversorgung
Spitalwahl: Qualität entscheidet
Mit der Qualität der Spitäler sind die Befragten sehr zufrieden. Interessant ist es, nach welchen Kriterien ein Spital für einen geplanten Eingriff ausgewählt wird. Es gilt dabei zu unterscheiden zwischen der hypothetischen Wahl aller Befragten und der tatsächlichen Wahl
derjenigen, die im letzten Jahr im Spital waren. Die Qualität des Spitals ist in beiden Fällen
das wichtigste Kriterium. Danach kommen die Empfehlung des Arztes und der Standort des
Spitals. Bei tatsächlichen Spitalaufenthalten war der Standort des Spitals jedoch wesentlich
wichtiger als im theoretischen Fall. Dies zeigt, dass sich in der Realität viele Befragte entgegen ihren Vorsätzen wohnortsnah behandeln lassen.
Mehr Befragte entscheiden sich aufgrund der Grösse für ein Spital
Die Grösse des Spitals spielt im Vergleich zu den erwähnten Kriterien bei der hypothetischen
Spitalwahl eine untergeordnete Rolle, genauso die Empfehlung von Freunden und der Preis.
Es zeigt sich jedoch, dass bei der tatsächlichen Wahl des Spitals die Grösse tendenziell eine
immer wichtigere Rolle einnimmt. Dieser Umstand deckt sich mit den Bestrebungen der Gesundheitsdirektion, Mindestfallzahlen für Behandlungen zu etablieren, bei denen eine häufigere Durchführung die Qualität erhöht.
Steigende Zufriedenheit mit Heimen und Spitex
Sehr erfreulich entwickelt sich die Wahrnehmung des Bereichs der Langzeitpflege. Sowohl
Alters- und Pflegeheime als auch Spitex-Organisationen werden punkto Qualität und Verfügbarkeit besser als in den Vorjahren beurteilt. Im Vergleich zu den Spitälern liegen die Beurteilungen immer noch auf tieferem Niveau. Auch die Möglichkeit, bei Bedarf in ein gewünschtes
Alters- oder Pflegeheim eintreten zu können, wird in der neuesten Befragung klar höher beurteilt als in den Vorjahren.
Gesundheitsbericht zu «Soziale Beziehungen und Gesundheit»
Gesundheitliches Wohlbefinden ist – neben den Faktoren die in der Umwelt, in den Genen
oder in der Persönlichkeit liegen – auch durch die sozialen Beziehungen beeinflusst. Der
neue Gesundheitsbericht «Soziale Beziehungen und Gesundheit im Kanton Zürich» zeigt
anschaulich die wesentlichen Zusammenhänge auf: Ein Mangel an sozialen Beziehungen
und ein geringer Grad an sozialer Integration gehen mit verschiedenen Gesundheitsproblemen und einem ungünstigen Gesundheitsverhalten einher. Davon betroffen sind insbesondere sozial wenig integrierte Personen, wie Alleinlebende, Rentnerinnen und Rentner, wenig
Gebildete und Einkommensschwache.
Wenig soziale Integration = häufigere Arztbesuche
Die klaren statistischen Zusammenhänge zwischen sozialer Eingebundenheit und Gesundheit sind auch aus Perspektive des Gesundheitssystems von Bedeutung.
Personen, die sozial wenig integriert sind, sind häufiger in ambulanter Behandlung, d.h.,
sie konsultieren häufiger einen Arzt oder eine Ärztin als gut integrierte Personen. Gleiches
gilt für Personen, die aufgrund psychischer Probleme in Behandlung sind. Ob allerdings
eine Person in stationärer Behandlung bzw. in Spitalpflege ist, hängt nicht von der sozialen Eingebundenheit ab, weil stationäre Behandlungen häufig aufgrund akuter Notfälle und
dringlichen Behandlungsbedarfs (Operationen, Unfälle, etc.) erfolgen.
Das Aufsuchen von ambulanten ärztlichen Dienstleistungen steht hingegen auch mit dem
allgemeinen und psychischen Wohlbefinden und den zur Verfügung stehenden sozialen
Ressourcen in Zusammenhang. Das Fehlen von sozialen Beziehungen und Unterstützung
begünstigt den Besuch einer Arztpraxis.
Der Bedeutung der sozialen Eingebundenheit für die Gesundheit muss in verschiedenen
Bereichen Rechnung getragen werden. So sollen günstige Rahmenbedingungen geschaffen oder erhalten werden, damit in Quartieren oder Gemeinden die Pflege sozialer Netzwerke und die Unterstützung im persönlichen Umfeld, beispielsweise durch Nachbarschaftshilfe, möglich werden. Dies fördert die sozialen Beziehungen und trägt zur Gesundheit und
zur Reduktion von Gesundheitskosten bei.
Der Gesundheitsbericht ist unter www.gesundheitsfoerderung-zh.ch verfügbar.
25
02
Akutsomatik
2.4
2.1 Die Zürcher Spitallandschaft
2.2 Stationäre Leistungen der Zürcher Akutspitäler
2.3 Personal in Zürcher Akutspitälern
Spitaltarife und Fallkostenvergleich der Zürcher Akutspitäler
2.5 Gewinnsituation der Zürcher Listenspitäler
2.6 Akutsomatische Versorgung der Zürcher Patienten
2.7 Patientenmigration
In diesem Kapitel wird die Zürcher Spitallandschaft Akutsomatik beschrieben: Welche Spitäler
bieten welche stationären medizinischen Leistungen an? Wie hat sich die Patientenzahl entwickelt? Wie hoch ist die Fallschwere in den verschiedenen Spitälern? Wie entwickelten sich
die mittlere Aufenthaltsdauer und die Bettenbelegung? Diese und weitere Fragen werden in
Kapitel 2.2 beantwortet. Kapitel 2.3 gibt einen Überblick über die Personalsituation in Zürcher
Akutspitälern. Der Zürcher Fallkostenvergleich, der als Grundlage für die Tarifbestimmung
dient, wird in Kapitel 2.4 thematisiert. Anschliessend werden die Tarife der einzelnen Listenspitäler ebenso in Kapitel 2.4 dargelegt, gefolgt vom Beschrieb der Gewinnsituation in Kapitel
2.5. Zum Abschluss wird der Fokus in Kapitel 2.6 auf die Zürcher Akutpatienten gelegt und
aufgezeigt, wo sich die Zürcher Bevölkerung stationär behandeln lässt. In Kapitel 2.7 wird
zudem die Patientenmigration zu den Nachbarkantonen genauer beleuchtet.
2.1 Die Zürcher Spitallandschaft
16
9
2
7
Spitäler mit einer Notfallstation
Spitäler ohne Notfallstation
Geburtshäuser
Privatspitäler
99.4 Prozent der Zürcher Wohn­
bevölkerung erreichen innerhalb
von 20 Minuten ein Spital mit
Notfallstation.
Die auf der Zürcher Spitalliste Akutsomatik aufgeführten Spitäler stellen eine gute und bedarfsgerechte Akutversorgung für die Zürcher Bevölkerung sicher. 24 Spitäler mit Standort im
Kanton Zürich (wobei das See-Spital mit zwei Standorten, Horgen und Kilchberg, vertreten
ist) und das Kantonsspital Schaffhausen, das für die Einwohner verschiedener Gemeinden
des nördlichen Weinlandes besser und schneller erreichbar ist als die Zürcher Spitäler, sind
auf der Zürcher Spitalliste vertreten. 16 dieser Spitäler führen eine allgemein zugängliche Notfallstation, die rund um die Uhr in Betrieb ist. Für diese Spitäler ist das Führen eines breiten
Leistungsangebots obligatorisch, da Notfallpatienten oft mit unklaren Beschwerden ins Spital
kommen. Nur mit einem breiten Angebot ist garantiert, dass eine umfassende Differenzialdiagnose und gegebenenfalls eine sofortige Erstbehandlung vorgenommen werden können.
Zudem ist auch die rasche Erreichbarkeit dieser 16 Akutspitäler mit Notfallstation von Bedeutung. Die Gesundheitsdirektion hat im Rahmen der Spitalplanung 2012 eine Studie in Auftrag
gegeben, die die Wegzeit aller Wohn- und Arbeitsorte im Kanton Zürich zum nächsten Spital
berechnete. Bei einer mittleren Verkehrsbelastung kann von 95 Prozent aller Wohnorte und
von 97.5 Prozent aller Arbeitsorte im Kanton Zürich innerhalb von 15 Minuten ein Spital mit
Notfallstation erreicht werden. Nur in Randgebieten, d.h. in Teilen des Tösstals, an der westlichen Grenze des Kantons Zürich rund um die Gemeinde Niederweningen sowie in Teilen
des Weinlandes (Gemeinde Flaach und Rheinau oder Unter- und Oberstammheim), ist eine
Fahrzeit von über 20 Minuten notwendig. Innerhalb von einer halben Stunde kann von allen
Wohn- und Arbeitsorten im Kanton Zürich ein Spital mit einer Notfallstation erreicht werden.
Detaillierte Informationen zur Erreichbarkeit sind dem Strukturbericht zur Zürcher Spitalplanung 2012 ab Seite 97 (abrufbar im Internet: www.gd.zh.ch/spitalliste) zu entnehmen.
Auf der Zürcher Spitalliste Akutsomatik sind 9 Spitäler aufgeführt, die keine Notfallstation führen und nur ein begrenztes Leistungsangebot anbieten. Es handelt sich um elektive Kliniken,
die vorwiegend planbare Leistungen, insbesondere Leistungen der Fachgebiete Ophthalmologie (Augenheilkunde), Hals-Nasen-Ohren, Bewegungsapparat, Gynäkologie und Urologie,
anbieten. Die grösste dieser elektiven Kliniken ist die Schulthess-Klinik, die sich auf den Bewegungsapparat spezialisiert hat. Schliesslich sind auf der Zürcher Spitalliste 2012 2 Geburtshäuser aufgeführt: das Geburtshaus Zürcher Oberland mit Standort Bäretswil und das
Geburtshaus Delphys in der Stadt Zürich.
Neben den 25 Listenspitälern und den 2 Geburtshäusern gibt es im Kanton Zürich 7 weitere
Kliniken für stationäre Behandlungen, die über keinen Leistungsauftrag des Kantons Zürich
verfügen und nicht auf der Zürcher Spitalliste aufgeführt sind. Diese Privatkliniken sind im
Bereich der Zusatzversicherung tätig und erhalten keine Kantonsbeiträge.
28
Akutsomatik
Abbildung A1: Zürcher Listenspitäler Akutsomatik 2016
Kantonsspital Schaffhausen
Spitäler mit Notfallstation
Spitäler ohne Notfallstation
(Spezialkliniken)
Geburtshäuser
Winterthur
Spital Bülach
Kantonsspital Winterthur
Uroviva
Unterland
Adus Medica
Limmattal
Spital
Limmattal
Zürich
Oberes
Glattal
Spital Uster
Geburtshaus
Zürcher Oberland
GZO Spital
Wetzikon
Rechtes
Seeufer
Spital
Affoltern
Spital
Männedorf
See-Spital
Horgen
Linkes
Seeufer
Paracelsus-Spital
Richterswil
Oberland
Stadtspital
Waid
Zürich
Limmatklinik
Universitätsspital
Zürich
Klinik Susenberg
Sune-Egge
Geburtshaus
Delphys
Kinderspital Zürich
Stadtspital Triemli
Universitätsklinik Balgrist
Klinik Lengg
Schulthess-Klinik
Klinik
Hirslanden
Spital
Zollikerberg
See-Spital
Kilchberg
29
2.2 Stationäre Leistungen der Zürcher
Akutspitäler
Entwicklung stationäre Patienten
Seit 2007 ist die Patientenzahl in Akutspitälern im Kanton Zürich kontinuierlich angestiegen,
und zwar von 204 689 akutsomatischen Patienten im Jahr 2007 auf 235 890 akutsomatische
Patienten im Jahr 2015. Das jährliche Patientenwachstum liegt im Durchschnitt bei rund 1.8
Prozent (vgl. Abbildung A2). Im Jahr 2015 liegt die Zunahme gegenüber dem Vorjahr mit rund
2 Prozent leicht über dem Schnitt. Die Abnahme der Fallzahl zwischen 2011 und 2012 beruht
auf einer Änderung in der Zählweise (siehe Randspalte).
Neue Falldefinition ab 2012:
Auswirkungen auf die Fallzahl
Bis Ende 2011 wurden alle Wiedereintritte und Verlegungen innerhalb
eines Spitals als neuer Fall gezählt.
Erfolgte beispielsweise 5 Tage nach
Austritt eines Patienten ein Wiedereintritt aufgrund von Komplikationen, wurden zwei Fälle gezählt. Seit
1. Januar 2012 gilt: Tritt ein Patient
innerhalb von 18 Kalendertagen
wieder in dasselbe Spital ein und
fallen die beiden Aufenthalte in dieselbe medizinische Hauptkategorie
(MDC), werden die Aufenthalte zu
einem Fall zusammengeführt (siehe
Wiedereintrittsregel gemäss SwissDRG; vgl. Regeln und Definitionen
zur Fallabrechnung unter SwissDRG). Schätzungen der Gesundheitsdirektion gehen davon aus,
dass dieser einmalige statistische
Effekt zu einer Reduktion der Fallzahl von rund 2 Prozent geführt hat.
Die effektive Fallzahl im Jahr 2012
im Kanton Zürich ist unter Berücksichtigung dieser Schätzung um
rund 1 Prozent angestiegen.
Abbildung A2: Patientenaustritte 2007 bis 2015 im Kanton Zürich
200 000
150 000
100 000
50 000
0
2007 200820092010 20112012 201320142015
Quelle: Medizinische Statistik PATREC und PRISMA
Die Akutspitäler im Kanton Zürich behandeln z.T. auch Rehabilitations- und Psychiatriepatienten, da einzelne Akutspitäler auch eine Abteilung für Rehabilitation oder Psychiatrie führen.
Werden diese bei der Patientenzählung mitberücksichtigt, so sind im Jahr 2015 im Kanton
Zürich insgesamt 237 362 Patienten stationär behandelt worden. So hat beispielsweise das
Kinderspital Zürich 208 Patienten in der Rehabilitation und 57 Patienten in der Psychiatrie
behandelt und die Universitätsklinik Balgrist 385 Patienten in der Rehabilitation. Die Klinik
Lengg ist seit April 2014 auch in der stationären Rehabilitation tätig. Sie weist in diesem Bereich im Jahr 2015 389 Fälle aus. Im Folgenden werden die Patienten der Rehabilitation und
Psychiatrie in Akutspitälern nicht weiter beschrieben. Sie sind Teil der Kapitel Rehabilitation
und Psychiatrie.
Abbildung A3 zeigt, dass über 90 Prozent der Patienten im Kanton Zürich in einem Listenspital behandelt werden. Die Mehrheit davon wurde an einem Spital mit Notfallstation behandelt.
Spitäler ohne Zürcher Leistungsauftrag behandeln 6 Prozent der Patienten. Die Geburtshäuser versorgen 1148 Patienten (inkl. Neugeborener).
Abbildung A3: Akutsomatische Patienten 2015
Listenspitäler mit Notfall
Listenspitäler ohne Notfall
Geburtshäuser
Spitäler ohne Leistungsauftrag
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
30
Akutsomatik
Geburten im Kanton Zürich
Im Jahr 2015 haben 17 175 Frauen im Kanton Zürich Kinder geboren. Die Mutter ist im
Durchschnitt 32 Jahre alt, wobei die jüngste 14 Jahre alt ist und die älteste 63 Jahre. Abbildung A4 zeigt, dass 76 Prozent der Frauen in der allgemeinen Abteilung abgerechnet
werden. Ein relevanter Anteil wird auch im Bereich der Zusatzversicherung halbprivat oder
privat (vgl. Spalte Anteil halbprivat/privat) abgerechnet: 17 Prozent in der halbprivaten und
7 Prozent in der privaten Abteilung. Die Unterschiede zwischen den Spitälern sind beachtlich: Während in der Klinik Hirslanden fast alle Frauen über eine Zusatzversicherung verfügen, sind es im Spital Limmattal lediglich 6 Prozent. Den tiefsten Anteil an Müttern mit
Zusatzversicherung haben die beiden Geburtshäuser mit Werten von 6 bzw. 5 Prozent.
Generell fällt auf, dass die Frauen mit einer Zusatzversicherung im Durchschnitt älter sind
und prozentual deutlich mehr Kaiserschnitt-Geburten haben als die Allgemeinversicherten.
Dies spiegelt sich auch in der Aufenthaltsdauer wider (vgl. Abbildung A4, Spalte MAHD).
Abbildung A4: Geburten 2015
Anzahl
Anteil
halbprivat/
privat
Anteil
Kaiserschnitt
MAHD1
[Tage]
2 829
1 964
1 836
1 763
1 420
1 012
992
919
873
643
588
502
349
18%
11%
23%
9%
11%
6%
94%
9%
10%
14%
15%
18%
13%
44%
38%
39%
32%
31%
31%
61%
29%
27%
34%
18%
31%
29%
6.1
4.3
4.6
4.8
3.8
4.1
5.7
4.6
4.4
4.4
4.2
4.1
4.2
Geburtshaus Zürcher Oberland
Geburtshaus Delphys
240
178
6%
5%
0%
0%
4.3
3.5
Klinik Im Park
Privatklinik Bethanien
Klinik Lindberg
591
321
155
100%
100%
100%
52%
52%
47%
5.5
5.3
4.7
17 175
24%
37%
4.8
Abbildung A4: Geburten 2015
UniversitsSpital Zürich
Stadtspital Triemli
Spital Zollikerberg
Kantonsspital Winterthur
Spital Bülach
Spital Limmattal
Klinik Hirslanden
Spital Uster
GZO Spital Wetzikon
See-Spital Standort Horgen
Paracelsus-Spital Richterswil
Spital Männedorf
Spital Affoltern
Total
1)
MAHD: Mittlere Aufenthaltsdauer
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
Abbildung A5 zeigt die Entwicklung der Anzahl Geburten in den Spitälern und Geburtshäusern im Kanton Zürich. Die Anzahl Geburten hat im abgebildeten Zeitraum von 13 855
Geburten im Jahr 2007 im Durchschnitt um jährlich rund 3 Prozent zugenommen.
Abbildung A5: Geburten im Kanton Zürich 2007–2015
15 000
10 000
5 000
0
200720082009201020112012201320142015
Quelle: Medizinische Statistik PATREC und PRISMA
31
Patienten pro Spital 2015
Im Jahr 2015 sind im Kanton Zürich 235 890 akutsomatische Patienten behandelt worden.
Abbildung A6 zeigt, in welchem Spital diese Patienten behandelt wurden, und zeigt zusätzliche Merkmale dieser Patienten, die in den folgenden Abschnitten genauer beschrieben werden. Insgesamt weisen die in Abbildung A6 gezeigten Zahlen nur vereinzelt bei der Fallschwere (CMI) grössere Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr auf.
Abbildung A6: Akutsomatische Patientenaustritte 2015
Fallzahl
[abs.]
Universitätsspital Zürich
Kantonsspital Winterthur
Stadtspital Triemli
Klinik Hirslanden
See-Spital Standort Horgen
See-Spital Standort Kilchberg
Spital Uster
Spital Limmattal
Spital Bülach
Spital Zollikerberg
GZO Spital Wetzikon
Stadtspital Waid
Schulthess-Klinik
Kinderspital Zürich
Spital Männedorf
Universitätsklinik Balgrist
Spital Affoltern
Paraceslus-Spital Richterswil
Limmatklinik
Klinik Lengg
Uroviva Klinik für Urologie
Adus Medica
Klinik Susenberg
Sune Egge
Spitäler mit Zürcher
Leistungsauftrag (LA)
FallØ- Alter schwere
[Jahre]
[CMI]
Anteil
HPP
[in %]
Anteil
Notfall
[in %]
Anteil
a.k.
[in %]
39 559
26 351
23 393
19 084
7 413
4 206
10 906
10 800
10 239
10 200
10 073
8 938
7 983
7 537
7 429
4 632
3 819
2 949
1 396
933
1 007
877
162
103
50
50
52
57
54
53
51
51
47
47
51
66
56
5
55
52
52
39
45
32
62
37
77
46
1.54
1.03
1.11
1.36
0.88
0.91
0.86
0.89
0.86
0.85
0.85
1.09
1.30
1.41
0.90
1.31
0.83
0.70
0.93
1.80
0.84
0.57
1.55
.
20
20
18
76
26
25
19
19
17
31
15
20
49
15
30
31
19
15
23
9
31
9
76
0
43
50
54
20
56
0
61
45
64
48
52
68
1
53
50
8
55
33
0
11
11
0
2
0
22
8
11
25
8
13
3
13
4
4
4
4
41
27
17
32
11
37
25
57
7
13
8
9
219 989
50
1.13
26
44
15
658
490
1 148
17
18
17
0.38
0.38
0.38
4
3
4
44
49
46
20
2
12
7 479
3 480
2 013
54
1 625
79
23
14 753
56
52
56
63
51
44
48
54
1.23
0.95
0.84
1.08
0.98
0.88
0.77
1.08
85
89
100
100
82
100
35
88
10
5
1
0
9
0
0
7
34
16
30
31
19
38
9
27
235 890
50
1.12
30
42
16
Geburtshaus Zürcher Oberland
Geburtshaus Delphys
Geburtshäuser mit Zürcher LA
Klinik Im Park
Privatklinik Bethanien
Klinik Pyramide am See
Klinik Pyramide Schwerzenbach
Klinik Lindberg
Klinik Tiefenbrunnen
Eulachklinik
Spitäler ohne Zürcher LA
Total Kanton Zürich
inkl. gesunder Neugeborener
CMI (Case-Mix-Index): ø Fallschwere
HPP: Abteilung Halbprivat oder Privat
a.k.: ausserkantonale oder ausländische Patienten
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
Am Universitätsspital Zürich wurde jeder sechste stationäre Patient im Kanton Zürich behandelt. Rund 11 Prozent der stationären Patienten wurden am Kantonsspital Winterthur und
weitere 10 Prozent am Stadtspital Triemli behandelt. Mit einem Patientenanteil von knapp 8
Prozent zählt auch die Klinik Hirslanden zu den grössten Spitälern im Kanton Zürich.
32
Akutsomatik
Alter der Patienten
Das Durchschnittsalter aller in Zürcher Akutspitälern behandelten Patienten beträgt rund 50
Jahre. Darin eingeschlossen sind auch die rund 16 600 gesunden Neugeborenen. Ohne die
gesunden Neugeborenen beläuft sich das Durchschnittsalter in den Zürcher Akutspitälern
auf 54 Jahre. Mit 77 Jahren ist das Durchschnittsalter der Patienten der Klinik Susenberg
am höchsten (vgl. Abbildung A6). Diese Klinik führt keine Geburtsabteilung und betreut viele
akutgeriatrische Patienten. Dieselben Gründe führen auch beim Stadtspital Waid zu einem
überdurchschnittlich hohen Altersdurchschnitt von 66 Jahren.
Abbildung A7 veranschaulicht deutlich, dass Personen über 65 Jahre häufiger spitalbedürftig sind als jüngere Personen. Während im Kanton Zürich im Jahr 2015 nur 17 Prozent der
Bevölkerung älter als 65 Jahre alt ist, gehören in den Zürcher Spitälern rund 37 Prozent der
Patienten zu dieser Altersgruppe.
Abbildung A7:
Patienten nach Altersgruppen
80+
0−19
20−39
65−79
40−64
Fallschwere (CMI)
Der CMI (Case-Mix-Index) misst die durchschnittliche Fallschwere der stationären Patienten
eines Spitals. Dazu werden die Fälle in rund 1000 verschiedene Patientengruppen eingeteilt, in sogenannte SwissDRG-Fallgruppen. Jeder dieser Fallgruppen ist ein empirisch ermitteltes Kostengewicht (CW) zugeordnet, das die durchschnittliche Fallschwere für diese
Patientengruppe beschreibt. Schweizweit liegt die durchschnittliche Fallschwere aller stationären Patienten bei ungefähr 1.05 (vgl. dazu auch Anhang A2.1). Die Zürcher Listenspitäler
(einschliesslich Universitätsspitäler) weisen im Durchschnitt über alle Patientengruppen eine
Fallschwere von 1.13 auf. Bei den universitären Listenspitälern liegt der CMI bei 1.50, bei den
nicht universitären Listenspitälern bei 1.02. Im Kanton Zürich ist der CMI im Total um rund
7 Prozent höher als der Schweizer Durchschnitt, in den Universitätsspitälern sogar um rund
45 Prozent. Dies zeigt die hohe Komplexität der Behandlungen im Kanton Zürich.
Im Vergleich zum Vorjahr ist der CMI in der Klinik Lengg am stärksten angestiegen: Im Jahr
2015 betrug der CMI 1.80, während er im Jahr 2014 noch einen Wert von 1.48 aufwies. Der
Grund dafür ist hauptsächlich bei Änderungen im Katalog von SwissDRG zu finden.
Patienten mit Zusatzversicherung
Die Spalte «Anteil HPP» in Abbildung A6 zeigt, wie hoch der Anteil an stationären Patienten
in einem Spital ist, die halbprivat oder privat versichert sind oder über eine sonstige Spitalzusatzversicherung verfügen. Im Kanton Zürich beträgt dieser Anteil bei stationären Behandlungen 30 Prozent. Der Anteil variiert jedoch sehr stark zwischen den Institutionen. Unter
den Listenspitälern weist die Klinik Hirslanden mit 76 Prozent mit Abstand den höchsten
Anteil an zusatzversicherten Patienten aus. Wenn die Neugeborenen nicht mitgezählt werden,
so beträgt der Anteil Zusatzversicherter sogar rund 80 Prozent. Die Klinik Hirslanden war
2012 erstmals auf der Zürcher Spitalliste. Dementsprechend können sich erst seit 2012 alle
Zürcherinnen und Zürcher unabhängig von ihrem Versichertenstatus in der Klinik Hirslanden
behandeln lassen. Gegenüber 2011 (97 Prozent) ist der Anteil an Zusatzversicherten deshalb
gesunken. Gegenüber 2014 ist der Anteil aber konstant geblieben. Es stellt sich die Frage, ob
dieser Anteil in Zukunft weiter auf einen mit anderen Spitälern vergleichbaren Wert zurückgehen wird. Der Sune-Egge hat als einziges Listenspital keine zusatzversicherten Patienten
behandelt. Dies ist auf seinen Leistungsauftrag für die Versorgung abhängigkeitskranker Patienten mit sozial schwierigem Hintergrund zurückzuführen.
Notfallpatienten
Alle Patienten, die unangemeldet oder ungeplant in ein Spital eintreten und rasch Hilfe benötigen, d.h. zwingend innerhalb 12 Stunden, werden als Notfalleintritte gezählt. Insgesamt
fallen im Kanton Zürich 42 Prozent aller stationären Eintritte in diese Kategorie. In den Listenspitälern mit einer Notfallstation ist der Wert allerdings höher: Der Anteil an Notfalleintritten
liegt bei den Listenspitälern mit Notfallstation bei 48 Prozent. Bei den übrigen Spitälern ist der
Notfallanteil naheliegenderweise sehr gering.
33
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
30 %
aller im Kanton Zürich behan­
delten Patienten sind zusatzver­
sichert.
Ausserkantonale Patienten im Kanton Zürich
Das umfassende akutsomatische Leistungsangebot im Kanton Zürich wird auch von vielen
ausserkantonalen Patienten beansprucht. Im Kanton Zürich wird mit dem Universitätsspital
Zürich, mehreren grossen Spitälern mit spezialisiertem Angebot sowie vielen (kleinen) Spezialkliniken das vollständige medizinische Behandlungsangebot abgedeckt. 16 Prozent der
in Zürcher Spitälern behandelten Patienten stammen aus anderen Kantonen oder aus dem
Ausland. 34 572 Patienten im Jahr 2015 hatten ihren Wohnsitz in anderen Kantonen, 2855
im Ausland (vgl. dazu auch Kapitel 2.7 zu Patientenmigration). Überdurchschnittlich hoch ist
der ausserkantonale Anteil bei spezialisierten Kliniken mit teilweise schweizweit einzigartigem Angebot: Der Anteil an Nicht-Zürchern beläuft sich beispielsweise bei der Klinik Lengg,
die sich auf die Behandlung von Epilepsiepatienten spezialisiert hat, auf 57 Prozent. Auch
die Schulthess-Klinik behandelt mit einem Anteil von 41 Prozent überdurchschnittlich viele
ausserkantonale und ausländische Patienten (vgl. Abbildung A6, letzte Spalte). Die ausserkantonalen Patienten haben eine längere durchschnittliche Aufenthaltsdauer als die Zürcher
Patienten (5.9 Tage vs. 5.6 Tage) und werden mehrheitlich elektiv behandelt, nur 25 Prozent
der Fälle sind Notfälle. Die durchschnittliche Fallschwere der Patienten mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich liegt bei 1.54, jene der Zürcher Patienten bei 1.05. Die Fallschwere
der ausländischen und ausserkantonalen Patienten im Kanton Zürich ist bei den Universitätsspitälern besonders hoch, aber auch in den übrigen Spitälern überdurchschnittlich, wie
Abbildung A8 deutlich macht.
Abbildung A8: Fallschwere (CMI) von Zürcher und ausserkantonalen
­Patienten 2015 im Kanton Zürich
2.0
durchschnittliche Fallschwere (CMI)
Wachsende Anzahl
­ausserkantonaler Patienten:
Im Jahr 2015 stammten 37 457 nicht
aus dem Kanton Zürich. Die Anzahl
ausserkantonaler Patienten hat seit
2012 zugenommen: 2012 wurden
32 746 ausserkantonale Patienten
in den Zürcher Spitälern behandelt.
Dies entspricht einer jährlichen Zunahme von rund 5 Prozent.
1.5
Zürcher Patienten
Ausserkantonale Patienten
1.0
0.5
0.0
nicht universitäre Spitäler
universitäre Spitäler
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
34
Akutsomatik
Die freie Spitalwahl führt zu mehr Patienten aus anderen Kantonen
Die kontinuierliche Zunahme bei den ausserkantonalen Patientinnen und Patienten ist ein
weiterer Beleg für die Attraktivität des Spitalstandorts Zürich. Seit dem 1. Januar 2012 ist
die freie Spitalwahl in Kraft. Sämtliche Patienten (auch nur grundversicherte) können unter den auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführten Spitälern grundsätzlich schweizweit
frei wählen. Die hohe Behandlungsqualität im Kanton Zürich, die verkehrstechnisch gute
Erschliessung der Spitäler sowie ein tieferer Tarif für gleiche Leistung bei Nicht-Universitätsspitälern tragen zu mehr ausserkantonalen Patienten bei. Letzteres hat den grossen
Vorteil, dass sich ausserkantonale Patienten ohne Bewilligung des Wohnkantons und ohne
Mehrkosten in Zürich behandeln lassen können.
Abbildung A9: Anteil ausserkantonaler Patienten in
Zürcher Listenspitälern
15
in %
10
5
0
200720082009 20102011 2012201320142015
Quelle: Medizinische Statistik PATREC und PRISMA
Die Zahlen der ersten Jahre mit schweizweit freier Spitalwahl zeigen eine Zunahme. Der
Anteil der ausserkantonalen Patienten in Zürcher Listenspitälern ist von 12.4 Prozent im
Jahr 2011 auf 15.1 Prozent im Jahr 2015 angestiegen (vgl. Abbildung A9).
Medizinische Leistungen – Spitalplanungs­-Leistungsgruppen (SPLG)
Dank den von der Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit über 100 Fachärzten entwickelten SPLG können die Fallzahlen der Spitäler nach Leistungen gruppiert werden. Für die
Gruppierung der Fälle nach den SPLG hat die Gesundheitsdirektion eine Software entwickelt, die jeden stationären Fall anhand seiner Diagnose- und Behandlungs-Codes eindeutig
einer SPLG zuteilt. Die Fallzahlen der Spitäler gruppiert nach den SPLG bringen eine hohe
Transparenz in die Spitallandschaft. Sie zeigen die unterschiedlichen Leistungsspektren der
Spitäler auf und sind ein Qualitätsmerkmal: Je höher die Fallzahlen, desto grösser ist die Erfahrung eines Spitals mit der betreffenden Behandlung bzw. mit Patienten des betreffenden
Krankheitsbildes. Aus diesem Grund publiziert die Gesundheitsdirektion seit 2011 die Fallzahlen aller SPLG pro Spital. Die Fallzahlen aller SPLG sind unter www.gd.zh.ch/kenndaten
(Tabelle «A4.4 Patientenaustritte nach Spitalplanungs-Leistungsgruppen 2015») abrufbar. Die
Publikation der Fallzahlen soll zu mehr Transparenz beitragen und der Bevölkerung und den
zuweisenden Ärzten bei der Spitalwahl helfen. Nicht nur die Gesundheitsdirektion misst den
Fallzahlen eine hohe Bedeutung zu: Auch auf der Website zu den Qualitätsindikatoren des
Bundesamts für Gesundheit (BAG) und auf der Website www.spitalinformation.ch von H+
wird die Fallzahl nach den SPLG als wichtiges Qualitätsmerkmal prominent ausgewiesen.
Die einzelnen SPLG können zu Spitalplanungsleistungsbereichen (SPLB) zusammengefasst
werden. Dies ermöglicht eine übersichtliche Darstellung des Spitalprofils, d.h. der medizinischen Ausrichtung der einzelnen Spitäler. Die Abbildung A10 zeigt die Verteilung der Fälle
jedes einzelnen Spitals auf die verschiedenen SPLB. Die Prozentzahlen zeigen den Anteil
der Fälle in der jeweiligen SPLB an der gesamten Anzahl Fälle des jeweiligen Spitals. So sind
gewisse Ausrichtungen einzelner Kliniken klar zu erkennen: In der Schulthess-Klink werden
94 Prozent der Patienten und in der Universitätsklinik Balgrist 84 Prozent der Patienten in der
SPLB «Bewegungsapparat chirurgisch» behandelt. Die Klinik Lengg behandelt 98 Prozent der
Patienten in der Neurologie, Uroviva 80 Prozent in der Urologie und Adus Medica 62 Prozent
im Bereich «Hals-Nasen-Ohren».
35
36
48%
46%
34%
66%
54%
5%
46%
12%
55%
20%
31%
Spital Bülach
GZO Spital Wetzikon
Spital Zollikerberg
Stadtspital Waid
Kinderspital Zürich
Schulthess-Klinik
Spital Männedorf
Universitätsklinik Balgrist
Spital Affoltern
Paracelsus-Spital Richterswil
Limmatklinik
27%
89%
91%
Adus Medica
Klinik Susenberg
Sune-Egge
5%
62%
31%
3%
6%
2%
3%
3%
7%
Neurochirurgie
2%
2%
Neurologie
4%
98%
2%
3%
2%
2%
2%
2%
2%
2%
2%
2%
2%
3%
Ophthalmologie
10%
3%
3%
3%
Gastroenterologie
4%
5%
7%
3%
4%
3%
4%
5%
4%
3%
4%
3%
3%
Viszeralchirurgie
3%
2%
4%
4%
2%
2%
2%
Hämatologie
3%
4%
3%
Herz
Gefässe
4%
2%
5%
3% 16%
2% 13%
3%
4% 10%
Urologie
80%
3%
7%
5%
3%
3%
4%
7%
7%
13%
2%
6%
5%
6%
5%
Pneumologie
3%
3%
2%
2%
3%
2%
2%
3%
10%
12%
21%
14%
84%
9%
94%
7%
8%
13%
8%
8%
9%
8%
52%
7%
22%
5%
12%
4%
Bewegungsapparat
chirurgisch
Transplantationen
Thoraxchirurgie
Nephrologie
Endokrinologie
Bei SPLB, bei welchen der Anteil an der totalen Anzahl Fälle eines Spitals unter 2 Prozent liegt, wird zwecks besserer Lesbarkeit der Abbildung kein Wert ausgewiesen.
16%
Uroviva Klinik für Urologie
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
1)
43%
Spital Limmattal
Klinik Lengg
46%
Spital Uster
3%
52%
22%
See-Spital Standort Horgen
18%
Klinik Hirslanden
See-Spital Standort Kilchberg
3%
36%
Stadtspital Triemli
2%
7%
39%
Basispaket
22%
Dermatologie
Kantonsspital Winterthur
Hals-Nasen-Ohren
Universitässpital Zürich
Rheumatologie
3%
Geburtshilfe
Gynäkologie
8%
6%
9%
9%
9%
5%
9%
7%
8%
Neugeborene
9%
10%
9%
9%
7%
2%
15%
6% 23% 20%
4%
3%
3% 20% 19%
4% 11%
3% 15% 14%
4% 12%
3% 11%
5%
4% 10%
5%
3% 10%
3%
4% 10%
(Radio-)Onkologie
2%
2%
2%
2%
Total
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
Abbildung A10: Spitalprofil: Verteilung der Fälle auf die ­Spitalplanungsleistungsbereiche
Schwere Verletzungen
Akutsomatik
Mindestfallzahlen
Betrachtet man die Fallzahlen gewisser SPLG, so stellt man fest, dass verschiedene Spitäler
nicht auf gewisse Behandlungen verzichten, obwohl sie diese nur sehr selten durchführen.
Um an dieser grundsätzlich unerwünschten Situation etwas zu ändern, hat Zürich per 1. Januar 2012 als erster Kanton Mindestfallzahlen (MFZ) eingeführt; damit wird ein Minimum an
Erfahrung für komplexe Eingriffe gewährleistet. Die MFZ dienen im Rahmen der Spitalplanung
und der jährlichen Anpassung der Spitalliste als Anforderungskriterium für einen Leistungsauftrag in gewissen SPLG. In Abbildung A11 sind die Fallzahlen 2015 jeder SPLG mit MFZ
pro Spital aufgeführt. Die rot markierten Felder zeigen die SPLG, für welche das betreffende
Spital zwar über einen Leistungsauftrag verfügt, aber im Jahr 2015 die MFZ nicht erreichte.
Die orange markierten Felder zeigen die SPLG, für welche das betreffende Spital über keinen
Leistungsauftrag verfügt.
Die Mindestfallzahl wurde im Jahr 2015 in 10 Spitälern in insgesamt 17 SPLG mit Leistungsauftrag nicht erreicht. Diese Leistungsaufträge werden überprüft und bei wiederholt zu tiefen
Fallzahlen voraussichtlich nicht weiter vergeben. Mit diesen Mindestfallzahlvorgaben durch
die Gesundheitsdirektion wird der gewünschte Konzentrationsprozess weiter fortgesetzt,
und es werden immer weniger Leistungen von Spitälern erbracht, welche die MFZ nicht erreichen. Dank den MFZ steigt zudem die Qualität und die Kosten sinken (siehe Gesundheitsversorgungsbericht 2015, Kapitel 1.3.3.). Aufgrund der bisher positiven Erfahrungen mit
MFZ im Kanton Zürich hat der Regierungsrat am 24. August 2016 die Gesundheitsdirektion
­beauftragt, Anpassungen an den Mindestfallzahlen per 1. Januar 2018 vorzunehmen. Diese
Anpassungen umfassen die Anpassung der bisherigen Mindestfallzahlen auf Stufe Spital und
andererseits die Einführung von Mindestfallzahlen pro Operateur in gewissen SPLG. Allerdings hat sich während den offiziellen Anhörungen mit Fachexperten aus den Fachbereichen
Gynäkologie, Thoraxchirurgie, Hals-Nasen-Ohren, Gefässe, Bewegungsapparat chirurgisch
und Urologie gezeigt, dass die Qualität mit der Einführung eines Qualitätscontrollings besser
gesteigert werden kann als mit einer alleinigen Erhöhung bzw. Einführung hoher MFZ. Deshalb
werden in gewissen Leistungsgruppen die Spezifikationen der Anforderungen an das Tumorboard und der Indikationskonferenz überprüft, wie auch die Einführung von Zertifikaten oder
einem Qualitätscontrolling durch die Fachgesellschaften. Die Gesundheitsdirektion erarbeitet
momentan Umsetzungsvorschläge, welche sie 2017 in die Vernehmlassung schicken wird.
Leistungscontrolling: Nur Behandlungen im Rahmen des
­Leistungsauftrags werden vergütet
Im Rahmen des Leistungscontrollings überprüft die Gesundheitsdirektion, ob die Spitäler
ihren Leistungsauftrag einhalten. Aus diesem Grund müssen alle Listenspitäler, die Fallzahlen in einer SPLG ausweisen, für die das Spital über keinen Leistungsauftrag verfügt, der
Gesundheitsdirektion begründen, warum diese Fälle trotzdem behandelt wurden. Bei fehlender oder ungenügender Begründung werden die entsprechenden Fälle von der Gesundheitsdirektion nicht vergütet. In Abbildung A11 sind die besagten Fälle für die SPLG mit
MFZ orange markiert. Die gleiche Prüfung wird auch bei den übrigen SPLG durchgeführt,
für welche keine MFZ gefordert werden.
37
Grundsätzlich gilt: Mit steigen­
der Fallzahl für eine bestimm­
te Behandlung steigt auch die
Qualität der Behandlung. Aus
diesem Grund hat die Gesund­
heitsdirektion im Rahmen der
Spitalplanung 2012 in 29 Spi­
tal­planungs­-Leistungsgruppen
Mindest­
fallzahlen (MFZ) vorge­
geben.
Zählweise der Mindestfallzahlen
Bei Abbildung A11 ist zu beachten,
dass sich die Fallzahl pro Spital und
SPLG teilweise von der in den meisten offiziellen Statistiken und auch
von der bisher in diesem Bericht
verwendeten Zählweise unterscheiden kann. Üblicherweise wird ein
Patient während eines Spitalaufenthaltes lediglich als ein Fall gezählt,
unabhängig davon, ob er einmal
oder mehrmals operiert wurde. Im
Gegensatz dazu berücksichtigt die
Gesundheitsdirektion in der für die
MFZ relevanten Fallzählung gewisse
Mehrfacheingriffe am selben Patienten. Mehrfacheingriffe am selben
Patienten, die verschiedene Leistungsgruppen betreffen, werden pro
Leistungsgruppe je einmal gezählt.
Ein Patient, der beispielsweise während des gleichen Spitalaufenthaltes
eine Leber- und eine Pankreasoperation erfährt, wird für die MFZ in
beiden Leistungs- gruppen je einmal
gezählt. Die verschiedenen Eingriffe
innerhalb einer Leistungsgruppe
werden hingegen lediglich einmal
gezählt.
38
Universitätsspital
Zürich
293
99
27
22
39
67
44
165
54
83
86
219
70
388
77
158
77
212
395
0
773
116
41
68
0
127
74
2
10
Kantonsspital
Winterthur­
28
4
3
0
31
32
7
2
44
1
0
178
66
166
41
20
0
2
0
0
44
75
24
37
0
57
50
1
3
Stadtspital Triemli
13
86
70
95
33
17
0
0
316
0
268
31
19
62
0
48
12
1
1
4
0
0
0
45
21
15
46
33
Klinik Hirslanden
5
49
32
0
40
41
27
98
40
4
14
98
87
147
64
24
28
53
403
0
369
178
24
42
0
54
56
1
38
See-Spital Standort
Horgen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
1
0
0
0
0
0
0
1
1
0
1
0
0
7
1
0
See-Spital Standort
Kilchberg
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23
0
0
0
0
4
0
1
Spital Uster
1
0
0
0
0
0
0
2
11
0
0
0
2
0
0
1
0
0
0
0
0
26
1
20
0
0
0
1
0
Spital Limmattal
1
0
2
0
1
0
0
219
24
0
0
30
11
10
20
1
0
0
0
0
0
25
1
17
0
0
0
0
2
Spital Bülach
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
1
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
1
Spital Zollikerberg
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
90
0
0
GZO AG Spital
Wetzikon
4
0
0
0
0
0
0
123
1
0
0
1
2
0
0
0
0
0
0
0
15
6
0
13
0
0
0
0
0
Stadtspital Waid
1
0
0
0
0
0
0
22
11
0
0
14
1
20
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
1
Schulthess-Klinik
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
191
7
3
Spital Männedorf
1
0
0
0
0
4
0
102
7
0
0
3
6
4
1
0
0
0
0
0
0
39
12
42
0
1
3
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
42
18
11
Universitätsklinik
­ algrist
B
Rote Felder kennzeichnen eine SPLG, für welche das betreffende Spital zwar über einen Leistungsauftrag verfügt, aber im Jahr 2015 die MFZ nicht erreichte. Orange Felder kennzeichnen SPLG,
für welche das betreffende Spital keinen Leistungsauftrag hat.
2)
SPLG Version 4.0.
3)
MFZ-Zählweise lässt auch Doppelzählungen zu.
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA.
1)
DER1.1
NCH1.1
NEU4
NEU4.1
VIS1.1
VIS1.2
VIS1.3
VIS1.4
VIS1.5
HAE1.1
HAE4
GEF1
GEF2
ANG2
GEF3
ANG3
GEF4
ANG4
HER1.1.1
HER1.1.2
KAR1.1.1
URO1.1.1
URO1.1.2
URO1.1.3
PNE1.3
THO1.1
BEW8.1
BEW9
BEW10
MFZ3
10
10
10
10
10
10
10
50
10
10
10
10
10
10
10
10
10
10
100
10
10
10
10
10
10
30
10
10
10
Spital Affoltern
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8
0
2
Paraceslus-Spital
­ ichterswil
R
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
21
Limmatklinik
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Klinik Lengg
0
0
774
81
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Uroviva Klinik für
­ rologie
U
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
37
0
3
0
0
0
0
0
Kantonsspital
Schaffhausen
2
0
0
0
1
1
1
24
6
0
0
25
1
2
13
0
0
0
0
0
0
26
3
9
0
0
0
0
0
Abbildung A11: Mindestfallzahlen 2015 an Zürcher Listenspitälern
Akutsomatik
Mittlere Aufenthaltsdauer
Im Jahr 2015 liegt die mittlere Aufenthaltsdauer (MAHD) in Zürcher Akutspitälern bei 5.65 Tagen. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie damit erneut leicht gesunken. Seit 2007 ist sie um rund
1% pro Jahr gesunken.
Abbildung A12: MAHD im Kanton Zürich 2007–2015
MAHD in Tagen
8
6
alte Zählweise
neue Zählweise (SwissDRG)
4
0
200720082009201020112012201320142015
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
Abbildung A12 zeigt die langfristige Entwicklung der MAHD im Kanton Zürich. Dabei werden
zwei Berechnungsmethoden angewendet: Einerseits die neue Zählweise nach SwissDRG, bei
welcher der Austrittstag nicht mehr zur MAHD gezählt, andererseits die alte Zählweise, bei
welcher der Austrittstag zur MAHD gezählt wurde. Entsprechend sinkt die MAHD in der neuen
Zählweise um einen Tag.
Grundsätzlich zeigt sich eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer zwischen 2007 und 2015. Die
Verkürzung der MAHD ist ein langfristiger Trend. Sie hängt hauptsächlich mit dem medizinischen und technischen Fortschritt zusammen. Dieser Trend ist nicht nur in der Schweiz,
sondern in allen Industrienationen festzustellen.
Gemäss dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) liegt die mittlere Aufenthaltsdauer in Zürcher Spitälern knapp 3 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt (vgl. Abbildung A13). Im Kanton Tessin liegen die Patienten knapp 20 Prozent länger als im Kanton
Zürich. Im Kanton Schwyz ist die Aufenthaltsdauer am kürzesten. Dort liegen die Patienten
rund 11 Prozent weniger lang als im Schweizer Durchschnitt.
Abbildung A13: Aufenthaltsdauer in Akutspitälern in der Schweiz 2015
6 CH
4
2
0
SZ BEOWNWZGAGSGTGZH LU AI GLSO BLGENEARURGRFRBSSHVDJU VS TI
Quelle: OBSAN (2015)
Abbildung A14 zeigt in der ersten Spalte die MAHD in den Spitälern im Kanton Zürich. Die
Spannbreite der MAHD geht von 1.2 bis 70.1 Tage. Letztere resultieren im Sune-Egge, welcher Suchtkranke behandelt. Dementsprechend können diese Patienten nicht nach wenigen
Tagen wieder entlassen werden. Die Klinik Susenberg und das Stadtspital Waid, die beiden
Spitäler mit dem höchsten Durchschnittsalter im Kanton Zürich, weisen mit 18.5 bzw. 8.1
Tagen ebenfalls Werte aus, die deutlich über dem Durchschnitt von 5.7 liegen.
39
Berechnung der mittleren
­Aufenthaltsdauer
Mit der Einführung von SwissDRG
wurde eine neue offizielle Berechnung der Falldefinition und der
Aufenthaltsdauer festgelegt. Als
Aufenthaltstage gelten der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des
Spitalaufenthaltes ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag. Urlaubstage zählen ebenfalls nicht zur
Aufenthaltsdauer. Die Berechnung
der Aufenthaltsdauer nach SwissDRG basiert auf folgender Formel:
MAHD = Austrittsdatum – Eintrittsdatum – Urlaubstage
Abbildung A14: Aufenthaltsdauer, Bettenbestand und
Bettenbelegung 2015
1)
2)
3)
MAHD1
Betten
Bettenbelegung
alte
neue
Zählweise
Zählweise
[in %]
[in %]
[abs.]
[abs.]
Universitätsspital Zürich
Kantonsspital Winterthur
Stadtspital Triemli
Klinik Hirslanden
See-Spital Standort Horgen2
See-Spital Standort Kilchberg2
Spital Uster
Spital Limmattal
Spital Bülach
Spital Zollikerberg
GZO Spital Wetzikon
Stadtspital Waid
Schulthess-Klinik
Kinderspital Zürich
Spital Männedorf
Universitätsklinik Balgrist
Spital Affoltern
Paraceslus-Spital Richterswil
Limmatklinik
Klinik Lengg3
Uroviva Klinik für Urologie
Adus Medica
Klinik Susenberg3
Sune-Egge
Spitäler mit Zürcher
­Leistungsauftrag (LA)
6.9
5.4
5.7
5.8
5.6
3.5
5.6
5.1
5.4
5.3
4.4
8.1
5.8
5.7
5.2
5.5
5.6
4.1
1.9
6.8
2.8
1.2
18.5
70.1
947
436
400
330
204
.
206
184
166
167
162
261
167
136
121
94
63
42
19
22
9
4
14
25
87.2
101.2
101.1
101.8
86.8
.
89.1
92.5
96.4
91.5
84.7
84.4
88.5
100.4
99.6
88.8
102.3
79.6
58.7
91.7
122.1
122.6
63.2
83.7
76.6
85.7
86.4
86.7
72.2
.
76.1
78.0
82.3
77.6
69.5
75.2
75.4
85.5
84.3
75.3
87.6
64.6
38.8
80.1
89.6
66.0
59.9
82.4
5.8
4 179
92.6
79.3
Geburtshäuser mit Zürcher LA
3.6
11
72.7
57.5
Spitäler ohne Zürcher
­Leistungsauftrag
4.3
292
66.9
54.0
Total Kanton Zürich
5.7
4 482
90.9
77.6
MAHD = Mittlere Aufenthaltsdauer
Aus den Daten der Krankenhausstatistik ist keine Unterscheidung der Betten nach Standort möglich.
Ab 2015 werden nur noch die Betten ohne Rehabilitation ausgewiesen. Ein Vergleich mit dem Vorjahr kann nicht gemacht werden.
Quelle: Krankenhausstatistik, Medizinische Statistik PRISMA
Berechnung der
Bettenbelegung
Die Bettenbelegung in einem Jahr
entspricht dem Verhältnis aller
Pflegetage zur Anzahl betriebener
Betten. Um die Pflegetage zu berechnen, wurde die «neue» Zählweise (Austrittsdatum – Eintrittsdatum – Urlaubstage) und die «alte»
Zählweise verwendet (Austrittsdatum – Eintrittsdatum – Urlaubstage
+1). Bei der alten Zählweise sind
auch Bettenbelegungen von über
100 Prozent möglich (vgl. Stadtspital Triemli in Abbildung A14), wenn
die Patienten am Morgen entlassen
werden und am Abend die gleichen
Betten bereits wieder von Patienten
belegt sind. Nach neuer Methode
liegt die Auslastung tiefer, da der
Entlassungstag nicht mehr als Aufenthaltstag gilt. Da die Pflegetage
in der Akutsomatik neu gemäss der
Weisung von SwissDRG berechnet
werden, ist die Bettenauslastung mit
den Angaben in früheren Kenndatenbüchern und Gesundheitsversorgungsberichten nicht vergleichbar.
Bettenbestand und Bettenbelegung
Im Kanton Zürich stehen für die akutsomatische Versorgung 4482 Betten zur Verfügung, wobei die meisten Spitäler mehr als 100 Betten betreiben (siehe Abbildung A14). Dies sind leicht
weniger Betten als im Vorjahr. Somit hat zum dritten Mal in Folge die Bettenzahl im Vergleich
zum Vorjahr leicht abgenommen. Die meisten Zürcher Listenspitäler haben keine grösseren
Änderungen beim Bettenbestand vorgenommen. Einzig das GZO Wetzikon hat seinen Bettenbestand um rund 7 Prozent reduziert. Bei den Nicht-Listenspitälern ist hingegen eine Abnahme von rund 8 Prozent der Betten zu beobachten, u.a. weil die Klinik Pyramide Schwerzenbach Mitte 2015 den Betrieb eingestellt hat.
Abbildung A14 zeigt neben der MAHD und der Bettenzahl auch die Bettenbelegung pro Spital. Für die Berechnung der Bettenbelegung sind zwei Methoden möglich (vgl. Randspalte).
Bei der Berechnung nach der alten Zählweise liegt die Bettenbelegung im Durchschnitt bei
rund 91 Prozent. Nach der neuen, nach SwissDRG korrekten Berechnung liegt sie bei 78 Prozent. Die Spitäler mit Zürcher Leistungsauftrag weisen eine weitaus höhere Bettenbelegung
als die Spitäler ohne Leistungsauftrag aus. Detailliertere Informationen zum Bettenbestand
und zur Bettenbelegung im Jahresvergleich sind unter www.gd.zh.ch/kenndaten einsehbar.
40
Akutsomatik
2.3
Personal in Zürcher Akutspitälern
Der Personalbestand ist im Jahr 2015 um 6.9 Prozent von 21 523 auf 22 998 Vollzeitstellen angestiegen, wie Abbildung A15 zeigt. Dieses Wachstum liegt deutlich über dem bereits hohen
durchschnittlichen jährlichen Personalwachstum von rund 3 Prozent im Zeitraum von 2008
bis 2015. In dieser Betrachtung wird das gesamte im ambulanten und im stationären Bereich
der Spitäler tätige Personal miteinbezogen. Neben der Ärzteschaft und dem Pflegepersonal
sind darin auch das Administrativpersonal und der technische Dienst etc. enthalten. Die Betrachtung des Personals nach Berufsgruppen zeigt, dass 40 Prozent des Personals Pflegepersonal und 15 Prozent medizinisches und medizin-therapeutisches Personal sind. Die fest
angestellten Ärzte machen einen Anteil von rund 16 Prozent aus, wobei die Belegärzte nicht
mitgezählt sind. Der Anteil der Frauen am Personal in Spitälern ist mit 76 Prozent weiterhin
sehr hoch. In mehreren Spitälern sind sogar mehr als vier von fünf Angestellten weiblich. Der
Anteil der ausländischen Arbeitskräfte beläuft sich in den Zürcher Listenspitälern auf 30 Prozent, in Spitälern ohne Zürcher Leistungsauftrag sind es 41 Prozent.
Abbildung A15: Personal in Zürcher Spitälern in Vollzeitäquivalenten
Universitätsspital Zürich
Kantonsspital Winterthur
Stadtspital Triemli
Klinik Hirslanden
See-Spital Standort Horgen
See-Spital Standort Kilchberg
Spital Uster
Spital Limmattal
Spital Bülach
Spital Zollikerberg
GZO Spital Wetzikon
Stadtspital Waid
Schulthess-Klinik
Kinderspital Zürich
Spital Männedorf
Universitätsklinik Balgrist
Spital Affoltern
Paracelsus-Spital Richterswil
Limmatklinik
Klinik Lengg
Uroviva Klinik für Urologie
Adus Medica
Klinik Susenberg
Sune-Egge
Spitäler mit Zürcher
­Leistungsauftrag
Geburtshaus Zürcher Oberland
Geburtshaus Delphys
Geburtshäuser mit Zürcher
­Leistungsauftrag
Spitäler ohne Zürcher
­Leistungsauftrag
Total Kanton Zürich
2009
2014
Veränderung Angestell­ten
zum Vorjahr in Ausbidung
2015
[in%]
[in%]
5 121
1 766
1 918
970
402
274
634
800
551
472
518
861
568
1 173
474
570
363
163
148
2
22
66
42
5 755
2 242
1 999
1 269
433
233
723
781
742
629
605
888
661
1 440
523
709
433
183
32
162
52
19
69
51
6 320
2 449
2 101
1 280
430
228
765
865
762
671
653
915
770
1 495
527
725
463
224
36
203
49
19
73
61
+9.8
+9.2
+5.1
+0.8
-0.8
-2.3
+5.8
+10.7
+2.6
+6.6
+8.0
+3.0
+16.4
+3.8
+0.7
+2.3
+7.0
+22.3
+9.9
+25.7
-5.1
-0.3
+5.1
+19.7
17.6
17.3
16.3
14.7
15.8
6.8
18.3
9.2
16.2
12.2
6.1
17.4
9.0
13.9
8.9
10.8
10.2
5.4
3.5
14.0
0.0
0.0
9.3
0.0
17 878
20 634
22 083
+7.0
12.4
4
2
15
4
19
6
+26.1
+46.7
2.4
0.0
6
19
25
+30.6
1.7
1 042
869
890
+2.4
5.3
18 926
21 523
22 998
+6.9
12.1
Quelle: Krankenhausstatistik
Aus der letzten Spalte in Abbildung A15 ist die unterschiedliche Ausbildungsleistung der
einzelnen Spitäler ersichtlich. Das Spital Uster, das Universitätsspital Zürich, das Stadtspital
Waid und das Kantonsspital Winterthur bilden am meisten Personen aus. Sie weisen mit
jeweils über 17 Prozent am Personalbestand am meisten Angestellte in Ausbildung aus. Angesichts des knappen Angebots an qualifiziertem Personal fördert die Gesundheitsdirektion
die Anstrengungen der Spitäler in der Aus- und Weiterbildung.
41
Das Personal in Spitälern
ist weiblich:
76%
24%
Aus-­und Weiterbildungsverpflichtung
Im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsverpflichtung für nicht universitäre Gesundheitsberufe sind seit dem 1. Januar 2013 alle Zürcher Listenspitäler verpflichtet, Aus- und Weiterbildung in einem angemessenen Verhältnis zum gesamtkantonalen Bedarf zu leisten. Die
Gesundheitsdirektion berechnet deshalb für jedes Listenspital jährlich einen Sollbedarf an
Ausbildungsleistungen. Die Berechnung orientiert sich u.a. an der Betriebsgrösse und am
Personalbestand des Spitals.
Grundsätzlich sollte jedes Spital seine Soll-Ausbildungsleistung selber erbringen. Spitäler, die
nicht die geforderten Aus- und Weiterbildungsleistungen erbringen, müssen diese kompensieren; z.B. durch das Einkaufen von Ausbildungsleistungen bei Spitälern, die sich über das
erforderliche Mass hinaus in der Ausbildung engagieren. Ansonsten hat das Spital eine Ersatzabgabe von 150 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten zu leisten. Zusätzlich haben die Listenspitäler die Möglichkeit, Ausbildungsleistungen
in unterschiedlichen Fachbereichen untereinander auszutauschen. Die Ausbildungsverpflichtung ist im Anhang A1.2 detailliert beschrieben.
Abbildung A16: Aus­- und Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler 2015
Adus Medica
Kantonsspital Winterthur
Universitätsspital Zürich
Klinik Hirslanden
Stadtspital Triemli
Spital Bülach
See-Spital
Spital Limmattal
GZO Spital Wetzikon
Stadtspital Waid
Spital Uster
Spital Zollikerberg
Paracelsus-Spital Richterswil
Spital Männedorf
Kinderspital Zürich
Klinik Lengg
Spital Affoltern
Klinik Susenberg
Universitätsklinik Balgrist
Uroviva Klinik für Urologie
Limmatklinik
Schulthess-Klinik
0% 20%40%60%80%100%
Die Leistungsnachweise, welche die Listenspitäler für das Jahr 2015 eingereicht haben, lassen auf ein mehrheitlich erfreuliches Resultat schliessen: Erstmalig haben alle Spitäler Personal ausgebildet und über 60 Prozent der akutsomatischen Betriebe erfüllen 2015 die Ausbildungsverpflichtung (siehe Abbildung A16). Allgemein sind es eher kleinere Betriebe, welche
Mühe haben, die Ausbildungsverpflichtungen zu erreichen. Erfreulicherweise fand zudem bei
den Fachpersonen Gesundheit EFZ eine Zunahme der Ausbildungstätigkeit im Jahr 2015
statt. Dies ist sehr bedeutend für das Rekrutierungspotenzial zugunsten des Diplom-Pflegeberufs.
42
Akutsomatik
2.4
Spitaltarife und Fallkostenvergleich
der Zürcher Akutspitäler
Im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung kommt der Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eine grosse Bedeutung zu. Deshalb wird in diesem Kapitel zuerst der Fallkostenvergleich 2015 vorgestellt, gefolgt von einem kurzen Überblick über die Kostenstruktur der Zürcher Listenspitäler.
Abschliessend wird die aktuelle Tarifsituation aller Listenspitäler präsentiert.
Fallkostenvergleich 2015
Bereits seit über 10 Jahren veröffentlicht der Kanton Zürich einen Vergleich der Fallkosten der
Zürcher Listenspitäler. Mit der Publikation soll Transparenz über die Fallkosten der Spitäler
geschaffen und eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Spitäler ermöglicht werden. Zudem
dient der Fallkostenvergleich als Orientierungshilfe bei der Tariffindung. Grundlage für den
Fallkostenvergleich sind detaillierte Analysen der Kosten und der Leistungen aller Zürcher
Akutspitäler nach einer einheitlichen, vom Bundesverwaltungsgericht gestützten Methodik
(siehe Box). Nicht in den Fallkostenvergleich einbezogen werden das Universitätsspital Zürich
und das Kinderspital Zürich. Diese beiden Spitäler figurieren am Ende der Versorgungskette,
weisen Besonderheiten im Leistungsspektrum und deshalb auch deutlich andere Patientenund Kostenstrukturen als die anderen Spitäler auf.
Tarife: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Zürcher Vorgehen
Der für den Preis einer stationären Behandlung massgebende Tarif in Franken (auch Base­
rate genannt) wird zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern verhandelt. Die
verhandelten Tarife werden danach dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Einigen sich die Tarifpartner jedoch nicht, setzt der Regierungsrat die Tarife fest (siehe auch
Gesundheitsversorgungsbericht 2014, Kapitel 2.4). Dabei stützt sich der Regierungsrat auf
die Kosten eines effizienten Spitals ab.
Im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung, die seit 2012 gilt, waren zahlreiche Grundsatzfragen bezüglich der Tariffindung rechtlich umstritten. In der Zwischenzeit hat das Bundesverwaltungsgericht die Tariffestsetzung des Zürcher Regierungsrates in mehreren Urteilen gestützt. Die Qualität des Vorgehens der Gesundheitsdirektion im Tariffestsetzungsverfahren
wird vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach positiv gewürdigt. So wurde beispielsweise
die von der Gesundheitsdirektion durchgeführte Kostenermittlung und das von der Gesundheitsdirektion als Massstab für ein effizientes Spital gewählte 40. Perzentil als korrekt
und sinnvoll erachtet. Auch für richtig befand die oberste Instanz, dass alle Spitäler der
gleichen Benchmark-Kategorie den gleichen Preis erhalten und folglich besonders effiziente Spitäler mit Kosten unterhalb dieses Preises einen kleinen Gewinn erzielen können. Tarife
sind zu differenzieren, wenn effektiv Leistungsunterschiede zwischen Spitälern bestehen,
die nicht durch das Tarifsystem berücksichtigt werden. Beispielsweise sind die von der Gesundheitsdirektion festgesetzten niedrigeren Tarife für Spitäler ohne Notfallstation korrekt.
Zudem sind separate Benchmark-Kategorien für Spitäler am Ende der Versorgungskette
(Universitätsspitäler Erwachsene; universitäre Kinderkliniken) erlaubt (vgl. Gesundheitsversorgungsbericht 2014, Seite 23 ff. für mehr Details). Da bei diesen die Anzahl Vergleichsspitäler klein ist, wird eine detaillierte Analyse der Kosten als besonders wichtig erachtet.
So müssen in Zukunft die Kosten der Forschung und universitären Lehre sowie der gemeinwirtschaftlichen Leistungen noch detaillierter definiert und transparent ausgeschieden
werden. Die Gesundheitsdirektion erfasste diese Kosten deshalb 2015 erstmals gemäss
den neuen Anforderungen bei den Zürchern Spitälern.
Auch die vom Kanton angewendeten Kriterien zur Genehmigung von Tarifverträgen zwischen Spitälern und Versicherern hat das Bundesverwaltungsgericht im Grundsatz als
gesetzeskonform beurteilt. Es hält aber fest, dass Tariffestsetzung und -genehmigung in
separaten Verfahren zu behandeln sind. Damit sind die wichtigsten Grundsatzfragen in der
Tarifierung geklärt.
Bei der Einführung der neuen Spitalfinanzierung mussten aufgrund der rechtlichen Unsicherheit rund zwei Drittel aller Tarife durch den Regierungsrat festgesetzt werden. Mittlerweile sind die Rechtsfragen eigentlich so weit geklärt, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung wahrnehmen und sich in den meisten Fällen vertraglich einigen können.
43
Im Rahmen des jährlichen Fallkostenvergleichs werden die Kosten der Spitäler verglichen.
Der Fallkostenvergleich 2015 umfasst insgesamt 17 Zürcher Akutspitäler, die im vergangenen
Jahr je mindestens 200 akutsomatische Patienten behandelt haben (siehe Abbildung A17).
Die Daten der Kliniken Hirslanden und Balgrist konnten auch dieses Jahr nicht in den Fallkostenvergleich aufgenommen werden. Im Falle der Universitätsklinik Balgrist wurden die geltenden Standards für die Kostenermittlung der Forschung und universitäre Lehre aus Sicht der
Gesundheitsdirektion nicht eingehalten. Im Falle der Klinik Hirslanden bestehen noch e
­ inige
Unsicherheiten bezüglich der Kostenaufteilung innerhalb des Konzerns und der Höhe der
Arztkosten.
Abbildung A17: Fallkostenvergleich 2015
8253
Adus Medica
See-Spital Horgen
8807
9114
See-Spital Kilchberg
Limmatklinik
9419
Uroviva
9480
Spital Limmattal
9544
Spital Affoltern
9573
GZO Spital Wetzikon
9630
Spital Uster
9804
Kantonsspital Winterthur
9925
Paracelsus-Spital
9955
Spital Zollikerberg
9992
Spital Bülach
10 027
Stadtspital Triemli
10 674
Schulthess-Klinik
10 702
Spital Männedorf
11 028
Stadtspital Waid*
11 048
0
2 000 4 000 6 000 8 000 10 000 12 000
Ø Fallkosten in Fr. pro Normfall (OKP-Patienten)
* inkl. universitäres Kompetenzzentrum Akutgeriatrie
Die schweregradbereinigten Fallkosten aller verglichenen Spitäler sind im Durchschnitt konstant geblieben. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt weniger als +0.3 Prozent. Vor
dem Hintergrund der über alle Spitäler gesehen insgesamt stabil gebliebenen Kosten ist auch
der mehrjährige Abschluss mit konstantem Tarif nachvollziehbar, auf den sich im Frühjahr
2016 die meisten Zürcher Spitäler über ihren Verband mit den Krankenversicherern geeinigt
haben. Der für die Jahre 2016 bis 2018 zwischen Spitälern und Kassen vertraglich vereinbarte
Tarif von 9650 Franken liegt in der Mitte der Spannbreite der Kosten der einzelnen Spitäler,
wie sie im Fallkostenvergleich 2015 ausgewiesen werden.
44
Akutsomatik
Abbildung A18: Entwicklung der Fallkosten 2012–2015
10%
0%
Universitätsklinik Balgrist
Schulthess-Klinik
Kantonsspital Winterthur
Spital Bülach
Spital Limmattal
Spital Uster
Uroviva
Spital Männedorf
GZO Spital Wetzikon
Stadtspital Triemli
Kinderspital Zürich
Klinik Hirslanden
Spital Affoltern
Spital Zollikerberg
Adus Medica
Stadtspital Waid
Limmatklinik
See-Spital Kilchberg
Universitätsspital Zürich
See-Spital Horgen
Paracelsus-Spital
Klinik Lengg
Klinik Susenberg
−10%
Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 in der Schweiz haben sich die Kosten pro Spital im Kanton Zürich unterschiedlich entwickelt: Steigerungen auf der einen Seite
stehen zum Teil umfangreiche Reduktionen auf der anderen Seite gegenüber (vgl. Abbildung
A18). Allerdings sind die Veränderungen teilweise auch auf Änderungen im SwissDRG-System bzw. auf Veränderungen in der Patientenstruktur der Spitäler zurückzuführen.
Zu den Zürcher Spitälern, die für den Zeitraum von 2012 bis 2015 eine deutliche Senkung
der Fallkosten ausweisen, gehören neben einem vergleichsweise kleinen Leistungserbringer
wie dem Paracelsus-Spital (–12 Prozent) auch das grössere See-Spital mit den Standorten
Horgen (–8.1 Prozent) und Kilchberg (–4.9 Prozent).
Kostenstruktur in Zürcher Listenspitälern
Bei einem durchschnittlichen akutsomatischen Zürcher Listenspital (ohne Berücksichtigung
des Universitätsspitals Zürich und des Kinderspitals Zürich) teilt sich der Aufwand wie folgt
auf: Der Personalaufwand ist mit 59.8 Prozent der grösste Aufwandsposten, gefolgt vom medizinischen Bedarf mit 17.4 Prozent und dem Aufwand für die Anlagenutzung mit 9.6 Prozent
(siehe Abbildung A19).
Finanzierungsquellen eines Spitals im Überblick
Abbildung A20 zeigt die Erträge eines durchschnittlichen akutsomatischen Listenspitals (ohne
Berücksichtigung des Universitätsspitals Zürich und des Kinderspitals Zürich). Rund die Hälfte der Erträge eines Listenspitals stammt von der Abgeltung der stationären Behandlungen
durch die Kantone und die Krankenversicherer (stationär KVG).
Ein durchschnittliches Listenspital erwirtschaftet mehr als die Hälfte seiner Erträge mit den
Fallpauschalen für die stationäre Behandlung von krankenversicherten Patienten. Neben den
krankenversicherten Patienten behandeln die Spitäler auch Patienten zulasten der Unfalloder Invalidenversicherung, insbesondere Spitäler mit vielen Kindern und Unfallopfern. Zusätzliche Erträge im stationären Bereich generieren die Spitäler mit zusatzversicherten Patienten. In Abbildung A20 wird dabei nur der Anteil jener Einnahmen von den zusatzversicherten
Patienten als «stationär ZV» ausgewiesen, welche die KVG-Leistungen übersteigen. Diese
Erträge variieren von Spital zu Spital je nach Zusatzversichertenanteil erheblich. Im Schnitt
betragen diese Einnahmen rund 17 Prozent des Gesamtertrags eines Spitals. In der Klinik
Lengg betragen diese Einnahmen nur 1 Prozent, während in der Klinik Hirslanden 37 Prozent
der Erträge dank der Zusatzversicherung erwirtschaftet werden. Die Klinik Hirslanden hat
unter den Listenspitälern im Zusatzversichertengeschäft eine herausragende Stellung: Ein
Drittel der Zusatzversicherungseinnahmen aller Listenspitäler im Kanton Zürich wird durch die
Klinik Hirslanden generiert, während die Klinik Hirslanden 24 Prozent der zusatzversicherten
Patienten behandelt.
Die Erträge aus ambulanten Leistungen werden für die meisten Spitäler immer wichtiger und
machen in der Regel bereits rund ein Fünftel der Erträge aus.
45
Abbildung A19: Aufwand eines
durchschnittlichen akutsomati­
schen Listenspitals
übriger
Aufwand
Anlagenutzung
Medizinischer
Bedarf
Personalaufwand
Quelle: Krankenhausstatistik
Abbildung A20: Erträge eines
durchschnittlichen akutsomati­
schen Listenspitals
weitere
Leistungen
ambulant
Stationär KVG
stationär ZV
stationär
UVG/IV
Quelle: KOREK
Aktuelle Tarifsituation der Zürcher Listenspitäler
Die Tarife werden grundsätzlich zwischen den Versicherern und den Spitälern verhandelt.
Die verhandelten Tarife werden danach dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Nur
wenn sich die Tarifpartner nicht einigen, werden die Tarife durch den Regierungsrat festgesetzt. Abbildung A21 stellt die Tarife für stationäre Behandlungen in den Akutspitälern und
Geburtshäusern mit Standort im Kanton Zürich gemäss der Zürcher Spitalliste Akutsomatik
für das Jahr 2015 dar. Die Versicherer sind in drei Verhandlungsgruppen aufgeteilt, die unabhängig mit den Spitälern die Tarife verhandeln. Die Einkaufsgemeinschaft HSK vertritt die
Krankenversicherer Helsana, Sanitas und KPT. Die übrigen Krankenversicherer werden durch
die tarifsuisse ag vertreten. Die einzige Ausnahme ist die CSS, welche seit Anfang 2016 separat verhandelt.
Die Tarifliste basiert auf den vom Regierungsrat genehmigten oder festgesetzten Tarifen und
berücksichtigt – so weit wie möglich – den Stand der Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht. In grüner Schrift sind die definitiven Tarife aufgeführt. Bei den violetten
Tarifen handelt es sich um provisorische Tarife. Dies bedeutet, dass das Verfahren entweder
beim Regierungsrat oder beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist oder dass das Bundesverwaltungsgericht keine definitiven Tarife festgelegt hat und die Tarifpartner neue Verträge
verhandeln können.
Die Tarifliste wird laufend aktualisiert und ist mit zusätzlichen Informationen versehen unter
www.gd.zh.ch/tarife abrufbar.
Abbildung A21: Tarife 2015 der Zürcher Listenspitäler Akutsomatik
Universitätsspital Zürich
Kantonsspital Winterthur
Stadtspital Triemli
Klinik Hirslanden
GZO Spital Wetzikon
Spital Uster
Spital Limmattal
Spital Bülach
Spital Zollikerberg
Stadtspital Waid
Spital Männedorf
Schulthess-Klinik
Kinderspital Zürich
See-Spital Standort Horgen
See-Spital Standort Kilchberg
Universitätsklinik Balgrist
Spital Affoltern
Paracelsus-Spital Richterswil
Klinik Lengg
Uroviva Klinik für Urologie
Klinik Susenberg
Adus Medica
Limmatklinik
Geburtshaus Zürcher Oberland
Geburtshaus Delphys
tarifsuisse
HSK
CSS
11 400
9 650
9 700
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 450
12 800
9 650
9 450
9 780
9 650
9 650
11 400
9 450
9 450
9 450
9 450
9 050
9 050
11 400
9 650
9 700
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 450
11 125
9 650
9 450
9 780
9 650
9 650
11 400
9 450
9 450
9 450
9 450
8 840
8 840
11 400
9 650
9 700
9 480
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 650
9 450
12 800
9 650
9 450
9 780
9 650
9 650
11 400
9 364
9 450
9 450
9 450
9 050
9 050
Genehmigte oder rechtskräftig festgesetzte Tarife
Provisorische Tarife
Stand: 23. September 2016
46
Akutsomatik
2.5 Gewinnsituation der Zürcher Listenspitäler
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorgehen des Zürcher Regierungsrates in Bezug auf
die Tarifgenehmigung und -festsetzung gestützt (vgl. Box in Kapitel 2.4). Inwiefern die Einschätzungen des Regierungsrates nicht nur juristisch korrekt, sondern auch finanziell angemessen sind, zeigen die Jahresabschlüsse der Spitäler in den ersten Jahren unter der neuen
Spitalfinanzierung. Wenn die stationären Tarife gemäss der neuen Spitalfinanzierung korrekt
auf dem Niveau eines effizienten Spitals festgesetzt wurden, müssten der ineffizientere Teil der
Spitäler im Grundversicherungsbereich Verluste und der effizientere Teil der Spitäler Gewinne
erzielen. Zusammen mit den Ergebnissen aus dem ambulanten Bereich und den Gewinnen
aus dem Zusatzversicherungsbereich müsste die Mehrheit der Spitäler in einem normalen
Jahr einen bescheidenen Gewinn erzielen, mit dem sie Rücklagen für die Kompensation von
Verlusten in schlechteren Jahren und für allfällige grosse Investitionsvorhaben bilden können.
Wären jedoch die Tarife zu niedrig, wie die Spitäler monieren, so würde eine Mehrheit der Spitäler negative Ergebnisse erzielen. Lägen andererseits die Versicherer mit ihren Beschwerden
über zu hohe Tarife richtig, so müssten bei einer Mehrheit der Spitäler sehr hohe Gewinne
beobachtet werden.
Abbildung A22: Umsatzrendite der Listenspitäler 2015
10%
5%
0%
–5%
Geburtshaus Delphys
See-Spital
Klinik Hirslanden
Adus Medica
Spital Limmattal
Spital Zollikerberg
Uroviva Klinik für Urologie
Sune-Egge
Klinik Susenberg
Kantonsspital Winterthur
Spital Bülach
Universitätsklinik Balgrist
Spital Uster
Klinik Lengg
Spital Männedorf
Universitätsspital Zürich
Spital Affoltern
Kinderspital Zürich
Limmatklinik
GZO Spital Wetzikon
Geburtshaus Zürcher Oberland
Schulthess-Klinik
Stadtspital Triemli
Stadtspital Waid
Paracelsus-Spital Richterswil
–10%
Quelle: Finanzbuchhaltung der Spitäler gemäss Krankenhausstatistik
Die Mehrheit der Zürcher Listenspitäler schliesst im Jahr 2015 mit einem positiven Ergebnis
ab (vgl. Abbildung A22). Gesamthaft haben die Listenspitäler im Kanton Zürich eine Umsatzrendite von 2.1 Prozent erwirtschaftet (siehe schwarze Linie in Abbildung A22). Die durchschnittliche Umsatzrendite aller Listenspitäler im Jahr 2015 liegt tiefer als 2014, aber leicht
höher als 2012 (siehe Abbildung A23): 2014 betrug sie 2.5 Prozent und 2012 2.0 Prozent.
2015 erzielten das Geburtshaus Delphys mit 10.1 Prozent und die Klinik Hirslanden mit 9.5
Prozent die höchsten Umsatzrenditen. Die Klinik Hirslanden konnte diese hohe Rendite v.a.
dank dem sehr hohen Anteil an zusatzversicherten Patienten erwirtschaften. Drei Spitäler erleiden 2015 einen Verlust. Das sind weniger Spitäler als im Vorjahr: 2014 waren acht Spitäler
in der Verlustzone.
Abbildung A23: Entwicklung
Umsatzrendite Zürcher Listen­
spitäler
2%
1%
0%
2012
2013
2014
2015
Quelle: Finanzbuchhaltung der Spitäler
gemäss Krankenhausstatistik
47
Dieses Jahr wird zum zweiten Mal neben der Umsatzrendite auch die Kennzahl EBITDAR
(Earnings before Interest, Taxes, Depreciation Amortization and Rent Cost) publiziert. Diese
Kennzahl wird von potenziellen Kreditgebern für die Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens herangezogen und ist deshalb für die Spitäler seit der Einführung
der neuen Spitalfinanzierung wichtig. EBITDAR zeigt, wie viele Mittel dem Unternehmen nach
Abzug der laufenden Betriebskosten zur Verfügung stehen. Für die Berechnung der EBITDAR
werden zum Jahresgewinn der Steueraufwand, der Zinsaufwand, die Abschreibungen und die
Mietzinse dazu addiert. Die Mietzinse werden berücksichtigt, damit die Anlagenutzungskosten unabhängig von den Besitzverhältnissen vergleichbar abgebildet werden.
Abbildung A24: EBITDAR­-Margen der Listenspitäler 2015
30%
20%
10%
Klinik Hirslanden
Geburtshaus Delphys
Spital Zollikerberg
Universitätsklinik Balgrist
Spital Limmattal
Uroviva Klinik für Urologie
See-Spital
Sune-Egge
Klinik Lengg
GZO Spital Wetzikon
Kantonsspital Winterthur
Limmatklinik
Adus Medica
Spital Bülach
Spital Männedorf
Schulthess-Klinik
Universitätsspital Zürich
Spital Affoltern
Klinik Susenberg
Stadtspital Triemli
Kinderspital Zürich
Spital Uster
Stadtspital Waid
Geburtshaus Zürcher Oberland
Paracelsus-Spital Richterswil
0%
Quelle: Finanzbuchhaltung der Spitäler gemäss KOREK (Kostenreporting des Kantons)
Abbildung A25:
EBITDAR und Umsatzrendite
des Stadtspitals Triemli
10.0%
7.5%
5.0%
2.5%
0.0%
EBITDAR−Marge
Abschreibungen
und Zinsen
(in % Umsatz)
Umsatzrendite
–2.5%
Durchschnittlich beträgt die EBITDAR-Marge bei den Zürcher Listenspitälern 11.5 Prozent
(schwarze Linie in Abbildung A24). Im Schnitt bewegen sich die Zürcher Listenspitäler also
leicht über den in der Schweizer Spitalbranche oft als Zielgrösse genannten rund 10 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist die EBITDAR-Marge der Zürcher Listenspitäler leicht von
12.5 Prozent auf 11.5 Prozent gesunken. Die Klinik Hirslanden sticht mit einer sehr hohen
EBITDAR-Marge von rund 29 Prozent heraus. Wenn die Mietkosten der Klinik Hirslanden von
rund 66 Millionen Franken, die innerhalb des Konzerns verrechnet werden, in der Kalkulation
nicht berücksichtigt würden, so läge das EBITDA der Klinik Hirslanden bei rund 13 Prozent.
Insgesamt lassen die Ergebnisse der Spitäler auch im vierten Jahr der neuen Spitalfinanzierung darauf schliessen, dass die vom Regierungsrat festgesetzten Tarife sachgerecht waren:
Weder haben die Spitäler mehrheitlich sehr hohe Gewinne erzielt, noch haben sie mehrheitlich
Verluste erlitten.
Die Kennzahl EBITDAR macht keine
Aussage zum Gewinn eines Unternehmens. So hat z.B. das Stadtspital Triemli eine EBITDAR-Marge
von rund 7 Prozent. Das Spital
erwirtschaftet aber mit einer Umsatzrendite von –2.5 Prozent einen
Verlust (vgl. Abbildung A22). Der
Grund liegt in den Abschreibungsund Zinskosten von rund 10 Prozent (vgl. Abbildung A25). Generell
gilt, je anlageintensiver ein Unternehmen ist, desto höher sollte die
EBITDA(R)-Marge sein, damit die
operative Leistungsfähigkeit des
Unternehmens gesichert ist.
48
Akutsomatik
2.6 Akutsomatische Versorgung der Zürcher
Patienten
Bisherige Entwicklung 2006 bis 2015
Die Nachfrage nach stationären Leistungen der Zürcher Bevölkerung (Fallzahlen und Pflegetage) wird im Wesentlichen von der Einwohnerzahl, der Hospitalisationsrate (Anzahl Patienten
pro 1000 Kantonseinwohner) sowie der mittleren Aufenthaltsdauer (MAHD) beeinflusst. Abbildung A26 zeigt die Entwicklung im Bereich der stationären Akutsomatik für den Zeitraum
2006 bis 2015.
Abbildung A26: Entwicklung der Patientenzahlen und Pflegetage
In diesem Kapitel stehen nicht die
Zürcher Spitäler im Zentrum, sondern die Zürcher Wohnbevölkerung.
Werden beispielsweise Aussagen
zur akutsomatischen Versorgung der
Wohnregion Winterthur gemacht, so
sind die Patienten mit Wohnsitz in
der Region Winterthur gemeint – unabhängig von der Institution, in der
sie sich behandeln liessen. Diese
ergänzende Perspektive zeigt, wo
sich die Zürcherinnen und Zürcher
behandeln lassen. Somit werden in
den folgenden Betrachtungen auch
alle Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern mitberücksichtigt.
1.1
Fallzahl
Hospitalisationsrate
MAHD
Pflegetage
Zürcher Wohnbevölkerung
1.0
0.9
2006200720082009201020112012201320142015
Die Abnahme in den Fallzahlen und der Hospitalisationsrate und die Zunahme in der MAHD im Jahr 2012 ist auf den
statistischen Effekt der neuen Falldefinition zurückzuführen.
Quelle: Medizinische Statistik BFS (2006–2015)
Die Fallzahlen der Zürcherinnen und Zürcher steigen über den abgebildeten Zeitraum mehrheitlich an. Im Jahr 2012 ist ein leichter Rückgang zu beobachten, der auf die neue Fallzählung zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung dieses statistischen Effekts wären die Fallzahlen im Jahr 2012 um rund 1 Prozent angestiegen. Somit ist das Wachstum der Fallzahlen
der Zürcher Bevölkerung, bereinigt um diesen statistischen Effekt, zwischen 2006 und 2015
leicht höher ausgefallen als das Bevölkerungswachstum.
Im Jahr 2015 haben die Anzahl Fälle um 1.9 Prozent zugenommen. Damit steigen die Fallzahlen leicht stärker an als in den Vorjahren. Im Jahr 2006 wurden 181 635 Zürcher Patienten
stationär behandelt, 2015 waren es 208 951. Die Zunahme der Fallzahlen von Zürcher Patienten um 15 Prozent ist im Wesentlichen auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen: Die
Wohnbevölkerung ist zwischen 2006 und 2015 um 15 Prozent gewachsen. Die Inanspruchnahme von stationären Leistungen pro Kopf, d.h. die Hospitalisationsrate, ist in diesem Zeitraum leicht gestiegen. Zwar ist sie 2015 auf dem gleichen Niveau wie 2006. Die Abnahme im
Jahr 2012 ist aber wiederum auf den statistischen Effekt der neuen Falldefinition zurückzuführen. Seit dieser statistischen Korrektur steigt die Hospitalisationsrate wieder auf 143 Austritte
pro 1000 Zürcher Einwohner an. Die Hospitalisationsraten unterscheiden sich pro Alterskategorie markant: Pro 1000 unter 20-Jährigen treten lediglich 52 Fälle innert eines Jahres auf,
falls die gesunden Neugeborenen nicht mitgerechnet werden. Bei den 65- bis 79-Jährigen
sind es 267 und bei den über 80-Jährigen sogar 449 Fälle pro 1000 Zürcher Einwohner (vgl.
Abbildung A27). Die Anzahl Pflegetage hat in den letzten drei Jahren wieder zugenommen.
Mit einem Wert von rund 1.4 Millionen (nach alter Zählweise) sind mehr Pflegetage als beim
bisherigen Höhepunkt von 2010 gezählt worden. Der Grund dafür ist im Anstieg der Fallzahlen zu suchen, da die MAHD der Zürcher Patienten im gleichen Zeitraum leicht gesunken ist.
49
Abbildung A27: Steigende
Hospitalisationsrate mit zuneh­
mendem Alter: Anzahl Austritte
pro 1000 Zürcher Einwohner
2015
Altersgruppe
0 –19
20 – 39
40 – 64
65 – 79
80 +
Total
pro 1 000
Einwohner
52
99
112
267
449
143
Quelle: Medizinische Statistik BFS
Zürcher Hospitalisationsrate im Vergleich mit anderen Kantonen
Gemäss Obsan sind im Jahr 2014 im Durchschnitt rund 144 von 1000 Schweizern stationär
behandelt worden. Im schweizweiten Vergleich befindet sich die Hospitalisationsrate der
Zürcher Bevölkerung somit leicht unter dem Schweizer Durchschnitt.
Abbilddung A28: Hospitalisationsrate 2014: Anzahl Patienten pro
1000 Einwohner in der Akutsomatik
180
160
CH
140
120
100
80
60
40
20
0
GE NE LUVDNWOWSHVS ZGFR URZH AI SOAGGRTGJU BE AR SZGLSG TI BSBL
Quelle: Obsan (2015)
Zürcher Patienten 2015
Mit rund 67 000 Patienten stammt fast ein Drittel aller Patienten aus der Wohnregion Zürich
(vgl. Abbildung A29). Das Durchschnittsalter dieser Patienten liegt leicht über dem kantonalen
Durchschnitt von 50 Jahren. Auffällig ist, dass die durchschnittliche Fallschwere und die mittlere Verweildauer (MAHD) dieser Patienten über dem Zürcher Mittelwert liegen. Im Gegensatz
dazu liegen die Patienten aus der Wohnregion Oberland am kürzesten im Spital und deren
durchschnittliche Fallschwere ist am tiefsten. Allerdings ist die Hospitalisationsrate der Bevölkerung aus der Wohnregion Oberland deutlich höher. Aus der Wohnregion rechtes Seeufer
liessen sich 47 Prozent privat oder halbprivat behandeln. Am wenigsten Zusatzversicherte
stammen aus der Region Oberland (20 Prozent).
50
Akutsomatik
Abbildung A29: Patientenmerkmale pro Wohnregion
Zürcher Bevölkerung
Patienten 208 951
Hospi-Rate143
Ø-Alter
50 Jahre
%HPP28%
MAHD
5.5 Tage
Unterland
Patienten
22 469
Hospi-Rate130
Ø-Alter
48 Jahre
%HPP25%
MAHD
5.4 Tage
Limmattal
Patienten
25 834
Hospi-Rate151
Ø-Alter
50 Jahre
%HPP26%
MAHD
5.5 Tage
Zürich
Patienten
66 580
Hospi-Rate145
Ø-Alter
51 Jahre
%HPP29%
MAHD
6.0 Tage
Winterthur
Patienten
29 563
Hospi-Rate133
Ø-Alter
49 Jahre
%HPP24%
MAHD
5.3 Tage
Oberes Glattal
Patienten
24 224
Hospi-Rate137
Ø-Alter
51 Jahre
%HPP29%
MAHD
5.6 Tage
Rechtes Seeufer
Patienten
12 403
Hospi-Rate150
Ø-Alter
55 Jahre
%HPP47%
MAHD
5.4 Tage
Oberland
Patienten
16 046
Hospi-Rate164
Ø-Alter
50 Jahre
%HPP20%
MAHD
4.8 Tage
Linkes Seeufer
Patienten
11 832
Hospi-Rate143
Ø-Alter
52 Jahre
%HPP34%
MAHD
5.6 Tage
51
2.7 Patientenmigration
Interkantonale Patientenmigration 2015
Die Zürcher Bevölkerung lässt
sich grundsätzlich im eigenen
Kanton behandeln.
95 Prozent der Zürcher Bevölkerung lassen sich an einem Spital mit Standort im Kanton Zürich behandeln. Lediglich 10 521 Zürcher Patienten nehmen eine stationäre Spitalbehandlung
in einem anderen Kanton in Anspruch (siehe Abbildung A30). Mit 987 Zürcher Patienten (0.5
Prozent der Zürcher Patienten) werden im Spital Thurgau in Frauenfeld und Münsterlingen
am meisten Zürcher Patienten ausserkantonal behandelt. 907 Zürcher Patienten werden im
Kantonsspital Schaffhausen behandelt. Das Kantonsspital Schaffhausen ist für Patienten des
nördlichen Weinlands mit den Gemeinden Benken, Dachsen, Feuerthalen, Flurlingen, LaufenUhwiesen, Marthalen, Rheinau und Trüllikon das am schnellsten zu erreichende Spital und
verfügt deshalb als einziges ausserkantonales Spital in der Akutsomatik über einen Zürcher
Leistungsauftrag. Für Zürcherinnen und Zürcher gibt es grundsätzlich keine Notwendigkeit für
eine stationäre Spitalbehandlung in einem anderen Kanton, denn im Kanton Zürich werden
alle medizinischen Leistungen angeboten. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Notfallbehandlungen insbesondere während der Ferienzeit, werden ausserkantonale Institutionen beansprucht. So werden im Kanton Graubünden jährlich rund 1500 Zürcher stationär behandelt.
Die Nettomigration ist in fast allen Fällen positiv, d.h. meistens werden mehr Patienten aus
einem Kanton (z.B. Graubünden) in Zürich behandelt als Zürcher in diesem Kanton. Die einzige Ausnahme ist der Kanton Basel-Stadt, wobei es sich hier um eine kleine Fallzahl von
75 Nettomigration in den Kanton Basel-Stadt handelt. Im Durchschnitt sind die Behandlungen
von Zürcher Patienten in ausserkantonalen Spitälern von kürzerer Dauer als jene im Kanton
Zürich und weisen eine tiefere Fallschwere auf. So liegt die Fallschwere (CMI) der Zürcher
Patienten in ausserkantonalen Spitälern bei unterdurchschnittlichen 0.9, während der CMI der
ausserkantonalen Patienten in Zürcher Spitälern mit 1.5 deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Abbildung A30: Positive Nettomigration
10 521
+27 004
37 525
16 Prozent der im Kanton Zürich behandelten Patienten stammen nicht aus dem Kanton
Zürich (vgl. Abbildung A30). Die ausserkantonalen Patienten wohnen hauptsächlich in den
angrenzenden Kantonen (siehe auch Kapitel 2.2). Am meisten kommen aus dem Aargau (8118
Patienten), gefolgt vom Kanton Schwyz mit 5501 Patienten und dem Kanton St.Gallen mit
4951 Patienten (siehe Abbildung A31). Die Spitäler im Kanton Zürich leisten bei einigen Kantonen einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie stellen nicht nur die Endversorgungsspitäler für diese Kantone, sondern behandeln generell einen bedeutenden Anteil aller
Patienten in diesen Kantonen. So werden 24 Prozent der Schwyzer Patienten, 22 Prozent der
Schaffhauser Patienten, 14 Prozent der Glarner Patienten und 12 Prozent der Zuger Patienten
im Kanton Zürich behandelt.
52
Akutsomatik
Abbildung A31: Interkantonale Patientenmigration
Abbildung A32: Anteil der Be­
völkerung einer Wohnregion,
der sich in einem Spital der
gleichen Wohnregion behan­
deln lässt
Schaffhausen
1109
Eigenversorgungsgrad
2390
2870
Zürich
Winterthur
Oberland
Linkes Seeufer
Limmattal
Unterland
Rechtes Seeufer
Oberes Glattal
Thurgau
1135
Aargau
1210
Zürich
8118
90%
71%
51%
49%
44%
43%
39%
35%
Quelle: Medizinische Statistik BFS
4951
1370
St.Gallen
674 1947
Zug
5501
545
Schwyz
Patientenmigration im Kanton Zürich: Behandlungen in den
Zürcher Wohnregionen
62 Prozent der Zürcher Patienten lassen sich nicht nur im eigenen Kanton, sondern sogar
in der eigenen Wohnregion behandeln. Die übrigen Patienten nutzen die Spitalwahlfreiheit,
u.a. weil nicht das vollständige medizinische Spektrum in jeder Wohnregion angeboten wird.
90 Prozent der Bevölkerung der Wohnregion Zürich lassen sich auch in der eigenen Region
behandeln (vgl. Abbildung A32). Mit 71 Prozent bleibt auch die Bevölkerung der Wohnregion
Winterthur für eine stationäre Behandlung oft in der eigenen Region. Hingegen liegt der Eigenversorgungsgrad in den Wohnregionen Unterland, Limmattal, linkes und rechtes Seeufer,
Oberes Glattal und Oberland nur zwischen 35 und 51 Prozent. Aus all diesen Wohnregionen
ist eine deutliche Abwanderung in die Region Zürich zu verzeichnen. Insbesondere jüngere
Patienten wandern besonders stark ab. In den meisten Wohnregionen hat der Eigenversorgungsgrad abgenommen. Dies deutet darauf hin, dass die Zürcher Patienten vermehrt die
Spitalwahlfreiheit nutzen.
Nettomigration zwischen den Wohnregionen im Kanton Zürich
Insbesondere in die Wohnregion Zürich findet eine grosse Zuwanderung von Patienten aus
anderen Zürcher Wohnregionen statt. So wurden in der Region Zürich im Jahr 2015 54 Prozent aller stationären Patienten des Kantons Zürich behandelt, obwohl in dieser Wohnregion
lediglich 32 Prozent der Patienten des Kantons Zürich wohnen. Verantwortlich für diese Migration sind unter anderem das breite medizinische Spektrum sowie die hohe Spitaldichte in der Wohnregion Zürich. In Abbildung A33 sind die wichtigsten Patientenwanderungen
zwischen den Wohnregionen grafisch dargestellt. Die Pfeile in der Grafik zeigen die Nettowanderung der Patienten zwischen den verschiedenen Zürcher Wohnregionen. Da nur die
Regionen dargestellt werden, bei denen die Nettomigration über 10 Prozent beträgt, sind ausschliesslich Wanderungsbewegungen in die Region Zürich abgebildet. Beispielsweise zeigt
ein Pfeil von der Region Unterland in die Region Zürich, dass sich mehr Patienten aus der
Region Unterland in der Region Zürich behandeln lassen, als dies umgekehrt der Fall ist. Der
«Nettoverlust» der Region Unterland gegenüber der Region Zürich beträgt 39 Prozent. Die
Nettomigration in die Region Zürich ist mit 52 Prozent aus der Wohnregion rechtes Seeufer
am stärksten ausgeprägt.
53
Abbildung 33
Nettomigration nach Zürich
12%
39%
49%
26%
41%
52%
26%
03
Rehabilitation
3.2
3.1 Zürcher Spitallandschaft Rehabilitation
Stationäre Leistungen der Zürcher Rehabilitationskliniken
3.3 Personal in Zürcher Rehabilitationskliniken
3.4 Tarife der Zürcher Rehabilitationskliniken
3.5 Rehabilitative Versorgung der Zürcher Patienten
Definition Rehabilitation
Während die Akutmedizin primär auf
die kurative Behandlung akuter Krankheiten und Verletzungen ausgerichtet
ist, steht in der Rehabilitation die Behandlung von durch Krankheiten und
Verletzungen verursachten Folgen im
Vordergrund. Sie manifestieren sich in
Form von Gesundheitsschädigungen
sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Partizipation an der
Gesellschaft.
schaft
3.1
Zürcher Spitallandschaft Rehabilitation
Die Kliniken auf der Zürcher Spitalliste Rehabilitation gewährleisten die stationäre medizinische Rehabilitation für die Zürcher Bevölkerung. Insgesamt sind 21 Kliniken auf der Zürcher
Spitalliste Rehabilitation aufgeführt, davon 7 Kliniken mit Standort im Kanton Zürich: Zürcher
RehaZentrum Wald, RehaClinic Zollikerberg, RehaClinic Kilchberg, Universitätsklinik Balgrist,
Klinik Susenberg, Klinik Lengg und Kinderspital Zürich (vgl. Abbildung R1).
Abbildung R1: Rehabilitationskliniken der Zürcher Spitalliste 2015
Schaffhausen
Erwachsenenrehabilitation
Kinderrehabilitation
RehaClinic Zurzach
l
elden
Dieses Kapitel gibt zuerst eine Übersicht über die Rehabilitationsangebote, die für die Zürcher
Bevölkerung relevant sind. Das zweite Teilkapitel legt die Entwicklung der Patientenzahl und
die Bettenbelegung der stationären Leistungen in den Rehabilitationskliniken mit Standort
Kanton Zürich dar. Anschliessend wird die Personalsituation in Zürcher Rehabilitationskliniken
beleuchtet. In Kapitel 3.4 werden die Tarife, welche die Rehabilitationskliniken vergütet erhalten, dargelegt. Das letzte Teilkapitel legt den Fokus auf die Zürcher Rehabilitationspatienten
und zeigt auf, wo sich die Zürcher Bevölkerung bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt behandeln lässt.
Thurgau
Rehaklinik Zihlschlacht
Aargau
RehaClinic Baden
RehaClinic ANNR
aarReha Schinznach
Privat-Klinik Im Park
Rehaklinik Bellikon
Klinik Lengg
Universitätsklinik Balgrist
hurn
Rheinburg-Klinik
kneipp-hof Dussnang
Klinik Susenberg
Klinik Gais
Appenzell AR
RehaClinic Zollikerberg
RehaClinic Kilchberg
Appenzell AI
Zürcher RehaZentrum Wald
Kispi-Rehabilitationszentrum
St. Gallen
Zug
Luzern
Schwyz
Glarus
Kliniken Valens
Nidwalden
Reha Seewis
Graubünden
Zürcher RehaZentrum Davos
Bemerkung: REHAB Basel (BS) und Reha Rheinfelden (AG) sind in der Abbildung nicht dargestellt.
Die Zürcher RehaZentren betreiben im Kanton Zürich zwei Kliniken: das Zürcher RehaZentrum Wald und die Klinik Lengg. Das Zürcher RehaZentrum Wald verfügt als grösste Zürcher
Rehabilitationsklinik über einen umfassenden Leistungsauftrag und deckt beinahe das ganze
rehabilitative Spektrum ab. Die Klinik Lengg verfügt seit 2014 über einen Leistungsauftrag
in der neurologischen Rehabilitation. Sie bietet insbesondere nach einem Hirnschlag, einer
traumatischen Hirnverletzung, einem Hirntumor oder bei chronischen neurologischen Erkrankungen Rehabilitation an. Die RehaClinic Zürich AG betreibt im Kanton Zürich ebenfalls zwei
Kliniken: Die RehaClinic Kilchberg behandelt Patienten in der neurologischen Rehabilitation.
Dabei werden insbesondere die Folgen von Erkrankungen und Verletzungen des Zentralnervensystems behandelt. Die RehaClinic Zollikerberg behandelt Patienten in der muskuloskelet56
Rehabilitation
talen Rehabilitation. In dieser Leistungsgruppe werden Folgen angeborener oder erworbener
Fehler der Haltungs- und Bewegungsorgane sowie Gelenks- und Wirbelsäulenerkrankungen
behandelt. Die Universitätsklinik Balgrist verfügt ebenfalls über einen Leistungsauftrag in
der muskuloskelettalen Rehabilitation und behandelt zudem als einzige Klinik querschnittsgelähmte Rehabilitationspatienten. Die Klinik Susenberg hat einen Leistungsauftrag in der
internistisch-onkologischen Rehabilitation. Im Zentrum dieser Behandlungen steht die Rehabilitation der durch ein Tumorleiden und/oder dessen Therapiefolgen geschädigten Patienten.
Das Rehabilitationszentrum des Kinderspitals am Standort Affoltern am Albis übernimmt die
rehabilitativen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen. Es ist das einzige spezialisierte
Angebot für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in der ganzen Schweiz.
Bis 2012 waren nur 4 Rehabilitationskliniken im Kanton Zürich tätig. Mit den beiden neuen
Angeboten der RehaClinic ab 2012 und mit der Klinik Lengg, die seit Mitte 2014 Patienten
behandelt, verbessert sich die Rehabilitationsversorgung im Kanton Zürich. Damit wird einem
Bedürfnis der Zürcher Bevölkerung nach wohnortsnaher Rehabilitation besser entsprochen.
Allerdings können die Rehabilitationskliniken im Kanton Zürich nur einen Teil der rehabilitativen Versorgung der Zürcher Bevölkerung abdecken. Aus diesem Grund sind 14 ausserkantonale Kliniken auf der Spitalliste Rehabilitation aufgeführt. Dabei handelt es sich insbesondere
um Kliniken im Kanton Aargau. Die ausserkantonalen Kliniken verfügen hauptsächlich über
Leistungsaufträge für die muskuloskelettale und neurologische Rehabilitation.
Entwicklung neue Leistungsgruppensystematik Rehabilitation
Im Rahmen der Zürcher Spitalplanung 2012 wurden Leistungsgruppen wie beispielsweise
muskuloskelettale, neurologische oder internistisch-onkologische Rehabilitation gebildet. Auf
dieser Grundlage wurden die Leistungsaufträge an die Rehabilitationskliniken erteilt. Diese
Leistungsgruppen orientierten sich an den dazumal bestehenden Strukturen. In der Zwischenzeit hat sich die Rehabilitationsmedizin weiterentwickelt. Die Gesundheitsdirektion hat
deshalb das Projekt «Entwicklung neue Leistungsgruppensystematik Rehabilitation» gestartet. Auf der Grundlage von bestehenden nationalen und internationalen Versorgungssystemen sollen folgende Fragen geklärt werden:
– Wann ist die (stationäre) Rehabilitationsbedürftigkeit gegeben?
– Welche Leistungs- bzw. Patientengruppen können in der stationären Rehabilitation unterschieden werden? Welche Merkmale charakterisieren die verschiedenen Patientengruppen?
– Was brauchen die Patientengruppen an medizinischer, therapeutischer und pflegerischer
Versorgung (zeitliche Verfügbarkeit und fachlicher Hintergrund) und spezifischer Infrastruktur?
– Welche Vor- und Nachversorgung brauchen die einzelnen Patientengruppen?
– Sind Mindestfallzahlen pro Patientengruppe sinnvoll?
Diese Fragen sollen auch vor dem Hintergrund der kontrovers diskutierten Schnittstellen
der stationären Rehabilitation zu angrenzenden Bereichen geklärt werden. Insbesondere die
Schnittstelle zwischen stationären Rehabilitationsbehandlungen und ambulanten Rehabilitationstherapien ist anhand medizinisch sinnvoller Kriterien zu schärfen. Und es soll geprüft
werden, ob psychosomatische Patienten in der Rehabilitation und/oder der Psychiatrie behandelt werden sollen. Eine weitere Schnittstelle besteht hinsichtlich der Versorgung von älteren, multimorbiden, fragilen Patienten, nachdem sie im Akutspital behandelt wurden. Es ist zu
prüfen, in welchem Fall sie eine stationäre Rehabilitation benötigen. Heute werden sie in der
Akutgeriatrie, in Pflegezentren oder in der stationären Rehabilitation versorgt.
In erster Linie will der Kanton Zürich mit der Leistungsgruppensystematik sicherstellen, dass
die Patienten medizinisch optimal versorgt sind. Ausgangspunkt für die Projektarbeiten bilden
deshalb die Patienten und deren Versorgungsbedarf. Dazu hat die Gesundheitsdirektion das
fachliche Gespräch mit Rehabilitationskliniken, Fachexperten der Rehabilitation und Zuweisern (Ärzten und Sozialdiensten von Spitälern) geführt. Letztere müssen sich fachlich überlegen, ob und wohin sie ihre Patienten in die Rehabilitation zuweisen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitationsklinken ihre Patienten insgesamt auf hohem
Niveau versorgen. Die zuweisenden Ärzte senden ihre Patienten denjenigen Rehabilitationskliniken zu, die ihres Erachtens am besten auf die jeweilige Patientengruppe ausgerichtet ist.
Für diese Entscheidung greifen sie auf ihr Erfahrungswissen zurück, denn Kliniken mit denselben Leistungsaufträgen behandeln heute zum Teil unterschiedliches Patientengut. Alleine aufgrund der heutigen Spitalliste kann ein zuweisender Arzt nicht entscheiden, bei welcher Rehabilitationsklinik er z.B. am besten einen Patienten mit schwerer neurologischer Erkrankung
anmeldet. Weist ein Arzt betagte Patienten ein, spielt neben den medizinischen Überlegungen
auch die soziale Situation (wie z.B. alleine wohnend, kein Lift zur Wohnung) in die Entscheidung hinein: Eine erfolgreiche Rehabilitation ermöglicht diesen Patienten, ihre Funktionsfähigkeit dahingehend zu erhalten, dass sie ihr Leben im Alltag selbstständig bewältigen können.
Sie leben dann weiter zu Hause, anstatt in ein Alters- und Pflegeheim umziehen zu müssen.
57
Aufgrund der Interviews und weiteren Analysen hat die Gesundheitsdirektion diejenigen Patienten zusammengefasst, die medizinisch ähnlich behandelt werden können. Entstanden
sind über 20 verschiedene Patientengruppen. Diese lassen sich in drei Kategorien einteilen
(vgl. Abbildung R2). Kategorie 1 umfasst all diejenigen Patientengruppen, die eine stationäre
Rehabilitation benötigen, jedoch mit einer allgemeinen, stationären Rehabilitationskompetenz ausreichend versorgt sind. Daneben gibt es Patientengruppen, die hohe fachspezifische
Kompetenzen medizinscher, therapeutischer oder pflegerischer Art benötigen. Insbesondere
bei diesen Patientengruppen spielt das Erfahrungswissen eine bedeutende Rolle. Diese Patientengruppe bildet die Kategorie 2 und steht damit in fachlicher Verbindung zur Patientengruppe der Kategorie 1. Die Kategorie 3 besteht aus den Patientengruppen, deren Versorgung
so spezifisch ausgerichtet ist, dass die Leistung unabhängig der anderen Kategorien erbracht
werden kann (z.B. die Rehabilitation von Tetra- und Paraplegikern oder von Kindern und Jugendlichen).
Abbildung R2: Patientengruppen eingeteilt in drei Kategorien
Kategorie 2
Spezialisierte Behandlung,
verknüpft mit Kategorie 1
Kategorie 1
Basis-Behandlung
Kategorie 3
Autarke,
­spezialisierte
Behandlung
Die drei Kategorien von Patientengruppen bilden die Grundstruktur für das Modell der neuen Leistungsgruppensystematik. In den kommenden Monaten wird die Gesundheitsdirektion
das Modell – eingebettet in das Projekt «Gemeinsame Rehabilitationsplanung GDK-Ost und
Kanton Aargau» (siehe Box) – weiter konkretisieren. Die Patientengruppen werden zu Leistungsgruppen weiterentwickelt und für diese werden konkrete Anforderungen definiert.
Gemeinsame Rehabilitationsplanung GDK-Ost und Kanton Aargau
Die GDK-Ost-Kantone (Schaffhausen, Thurgau, St.Gallen, beide Appenzell, Glarus, Graubünden und Zürich) und der Kanton Aargau haben das Projekt «Gemeinsame Rehabilitationsplanung GDK-Ost und Kanton Aargau» gestartet. Die Grundlagen für das Projekt
bilden die Vorarbeiten des Kantons Zürich im Projekt «Entwicklung neue Leistungsgruppensystematik Rehabilitation». Mit dem gemeinsamen Projekt soll in einem ersten Schritt eine
möglichst breit abgestützte, einheitliche Leistungsgruppensystematik für die zukünftigen
Rehabilitationsplanungen mit klaren Anforderungen geschaffen werden. Die zukünftigen
Spitallisten Rehabilitation der Kantone GDK-Ost und des Kantons Aargau könnten aus denselben Leistungsgruppen mit denselben Anforderungen bestehen. Wird dieses Ziel erreicht,
werden die genannten Kantone eine gemeinsame Rehabilitationsplanung prüfen.
58
Rehabilitation
3.2 Stationäre Leistungen der Zürcher
Rehabilitationskliniken
Entwicklung stationäre Patienten und Pflegetage
Abbildung R3 zeigt die Entwicklung der stationären Fallzahl in den Rehabilitationskliniken im
Kanton Zürich. Bis 2011 war die Fallzahl mit rund 2700 stationären Patienten relativ konstant.
Aufgrund der beiden neuen Kliniken RehaClinic Zollikerberg und RehaClinic Kilchberg, die im
Jahr 2011 bzw. Anfang 2012 ihren Betrieb aufgenommen haben, ist die Zahl der innerhalb des
Kantons Zürich behandelten Patienten bis 2013 auf rund 3800 Personen gestiegen. Mit der
Neueröffnung der Klinik Lengg im Frühjahr 2014 ist eine weitere Zunahme der Rehabilitationspatienten im Kanton Zürich auf 4323 Patienten im Jahr 2015 zu verzeichnen. Das entspricht
einer Zunahme von 60 Prozent gegenüber dem Jahr 2011.
Abbildung R3: Fallzahl der Zürcher Rehabilitationskliniken 2006 bis 2015
4000
3000
2000
1000
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
Zwischen 2006 und 2011 waren nicht nur die Fallzahlen, sondern auch die Pflegetage in den
Zürcher Rehabilitationskliniken mit rund 75 000 Tagen beinahe konstant. Auf das Jahr 2012
hin sind aufgrund der neuen Kliniken auch die Pflegetage sprunghaft angestiegen, und zwar
um über 23 Prozent auf insgesamt 93 700 Pflegetage. Im Jahr 2015 waren es bereits 118 000
Pflegetage (vgl. Abbildung R4), also 57 Prozent mehr als noch im Jahr 2011. Die mittlere Aufenthaltsdauer im Kanton Zürich beträgt rund 27 Tage. Unterteilt nach den einzelnen Kliniken
können die Daten im Internet unter www.gd.zh.ch/kenndaten eingesehen werden.
Patienten pro Rehabilitationsklinik 2015
Im Jahr 2015 wurden im Kanton Zürich 4323 Rehabilitationspatienten behandelt. Abbildung
R4 zeigt, in welcher Klinik wie viele dieser Patienten behandelt wurden, und zeigt zusätzliche
Merkmale dieser Patienten, die in den folgenden Abschnitten genauer beschrieben werden.
Abbildung R4: Patientenaustritte nach diversen Merkmalen 2015
Zürcher RehaZentrum Wald
RehaClinic Zollikerberg
Klinik Lengg
Universitätsklinik Balgrist
Klinik Susenberg
RehaClinic Kilchberg
Kinderspital Zürich
Total Kanton Zürich
Anzahl
Ø-Alter
[Jahre]
Anteil
HPP
Anteil
a.k.
Pflege­
tage
2 113
526
389
385
370
332
208
70
74
69
60
72
72
10
22%
44%
36%
35%
52%
31%
8%
17%
4%
6%
24%
4%
26%
61%
48 461
11 388
12 937
14 798
7 036
11 428
12 150
4 323
67
30%
17%
118 198
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
59
Mit den Eröffnungen der Reha­
Clinic AG in Kilchberg und in
Zollikerberg sowie der Klinik
Lengg wurde das knappe Re­
habilitationsangebot im Kanton
Zürich in den letzten 4 Jahren
um rund einen Drittel erweitert.
Allerdings werden immer noch
2 von 3 Zürcher Patienten aus­
serkantonal rehabilitativ behan­
delt (vgl. dazu auch Kapitel 3.5).
Das Zürcher RehaZentrum Wald ist mit 2100 Patienten die grösste Rehabilitationsklinik im
Kanton Zürich. Es behandelt rund die Hälfte aller in Zürcher Rehabilitationskliniken behandelten Patienten. Die Patienten des RehaZentrums Wald werden hauptsächlich im Bereich der
muskuloskelettalen, der neurologischen und der kardiovaskulären Rehabilitation behandelt.
Die RehaClinic Zollikerberg behandelt mit rund 500 am zweitmeisten Patienten, jedoch ausschliesslich im Bereich der muskuloskelettalen Rehabilitation.
Abbildung R5: Patienten nach
Altersgruppen
0–19
80+
20–39
40–64
Alter der Patienten
Das Durchschnittsalter aller in Zürcher Rehabilitationskliniken behandelten Patienten beträgt
rund 67 Jahre. Ohne Berücksichtigung der Patienten der Rehabilitationsklinik des Kinderspitals liegt dieser Wert bei 70 Jahren. Damit ist das Durchschnittsalter in der Rehabilitation
wesentlich höher als in der Akutsomatik (50 Jahre) und in der Psychiatrie (45 Jahre). Zwei
Drittel der Rehabilitationspatienten sind über 65 Jahre alt. Diese Altersgruppen sind in der
Rehabilitation somit klar überproportional zur Bevölkerung vertreten: Der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe an der Zürcher Wohnbevölkerung beträgt weniger als 20 Prozent.
Patienten mit Zusatzversicherung
Die Spalte «Anteil HPP» in der Abbildung R4 zeigt, wie hoch der Anteil der stationären Patienten mit einer Zusatzversicherung (halbprivat oder privat) ist. Wie in der Akutsomatik liegt
dieser Anteil auch in Zürcher Rehabilitationskliniken bei rund 30 Prozent. Der Anteil variiert
jedoch sehr stark zwischen den Kliniken. Am meisten Zusatzversicherte behandelt die Klinik
Susenberg, am wenigsten das Kinderspital.
65–79
Ausserkantonale Patienten im Kanton Zürich
Die Spalte «Anteil a.k.» in Abbildung R4 beschreibt den Anteil der ausserkantonalen Patienten in den Zürcher Kliniken. Dieser beträgt 17 Prozent. Das Kinderspital behandelt mit über
60 Prozent klar den grössten Anteil an ausserkantonalen Patienten. Das Angebot des Kinderspitals ist in der Kinder-Rehabilitation auch überregional einzigartig und deshalb für ausserkantonale Patienten von grosser Bedeutung.
Bettenbestand und Auslastung
Im Jahr 2015 wurden 354 Betten in den Zürcher Rehabilitationskliniken betrieben. Das ist eine
Zunahme von 29 Betten gegenüber 2014. Diese Zunahme resultiert insbesondere aus dem
ausgebauten Rehabilitationsangebot der Klinik Lengg.
Abbildung R6: Bettenbestand und Auslastung in den Zürcher Kliniken 2015
Betten
Auslastung
Zürcher RehaZentrum Wald
Universitätsklinik Balgrist
Klinik Lengg
RehaClinic Zollikerberg
RehaClinic Kilchberg
Klinik Susenberg
Kinderspital Zürich
144
42
42
34
34
21
37
92%
97%
84%
92%
92%
92%
90%
Total Kanton Zürich
354
91%
Quelle: Krankenhausstatistik
JahrAuslastung
2010
2011
2012
2013
2014
2015
93%
89%
89%
91%
92%
91%
Die Bettenauslastung in den Zürcher Rehabilitationskliniken ist seit vielen Jahren hoch: Im
Jahr 2010 betrug sie 93 Prozent. Durch die Eröffnung der neuen Kliniken in Kilchberg und in
Zollikerberg sank die Auslastung kurzfristig unter 90 Prozent. Im Jahr 2013, dem ersten vollen
Betriebsjahr der beiden Kliniken in Kilchberg und in Zollikerberg, sind diese bereits sehr gut
ausgelastet. Seit 2013 beträgt die kantonale Bettenauslastung rund 91 Prozent.
60
Rehabilitation
3.3 Personal in Zürcher ­
Rehabilitationskliniken
Ende 2015 waren 523 Personen in den Zürcher Rehabilitationskliniken beschäftigt; gemessen
in Vollzeitäquivalenten waren es 394 Personen, 3 Prozent mehr als 2014 (vgl. Abbildung R7).
Die Angestellten der Rehabilitationskliniken Lengg, Balgrist, Susenberg und des Kinderspitals
sind in Abbildung R7 nicht aufgeführt. Diese Kliniken führen eine integrale Statistik für den
ganzen Betrieb und unterscheiden nicht zwischen Personal im Bereich der Akutsomatik und
der Rehabilitation.
Abbildung R7: Personal in Zürcher Rehabilitationskliniken
(Vollzeitäquiralente)
zum
2015 % Veränderung
Vorjahr
2013
2014
Zürcher RehaZentrum Wald
RehaClinic Zollikerberg
RehaClinic Kilchberg
305
35
42
299
38
45
311
40
44
+4%
+6%
-3%
Total Kanton Zürich
382
382
394
+3%
Quelle: Krankenhausstatistik
Das Personal in den Rehabilitationskliniken setzt sich aus folgenden Gruppen zusammen:
8 Prozent Ärzte, 39 Prozent Pflegepersonal, 23 Prozent andere medizinische Fachpersonen
und rund 30 Prozent Personen in zentralen Diensten wie Administration, Hauswartdiensten
usw.. 79 Prozent des Personals sind Frauen. Der Anteil an ausländischen Beschäftigten in Rehabilitationskliniken im Kanton Zürich liegt bei 34 Prozent. Im Schnitt befanden sich rund 14
Prozent der Angestellten in den Rehabilitationskliniken in Ausbildung. Dies sind 1.5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Ein Grund für diese Steigerung ist die 2013 eingeführte Aus- und
Weiterbildungsverpflichtung für die Listenspitäler.
Aus­- und Weiterbildungsverpflichtung der Listenspitäler
Um den Fachkräftenachwuchs in den Spitälern nachhaltig zu sichern, sind alle Zürcher Listenspitäler seit dem 1. Januar 2013 verpflichtet, Aus- und Weiterbildung in einem angemessenen Verhältnis zum gesamtkantonalen Bedarf zu leisten.
Mit der Aus- und Weiterbildungsverpflichtung wird erreicht, dass die Ausbildungsleistungen in
den Spitälern intensiviert werden und die Differenz zwischen den langfristig benötigten Ausbildungsleistungen und den heute effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen reduziert wird.
Insbesondere im Pflegebereich liegt der Bedarf seit Langem deutlich über den jährlichen Ausbildungsleistungen der Betriebe.
Die Gesundheitsdirektion berechnet jährlich für jedes Listenspital einen Soll-Bedarf an Ausbildungsleistungen (Anteil am Ausbildungspotenzial) und vergleicht diesen mit den effektiven
Ausbildungsleistungen des Spitals. Grundsätzlich sollte jedes Spital seine Soll-Ausbildungsleistung selber erbringen. Leistet ein Spital jedoch zu wenig Ausbildung, so kann es die fehlenden Aus- und Weiterbildungsleistungen von einem anderen Spital erbringen lassen (sog.
Einkauf von Aus- und Weiterbildungsleistungen). Ansonsten hat das Spital eine Ersatzabgabe
von 150 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten zu
leisten. Die Ausbildungsverpflichtung ist in Anhang A1.2 detailliert beschrieben.
Abbildung R8: Aus­- und Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler 2015
RehaClinic (Zollikerberg und Kilchberg)
Zürcher RehaZentrum Wald
0% 20% 40% 60% 80%100%
Die Zürcher Rehabilitationskliniken erfüllen die Vorgaben der Gesundheitsdirektion in Bezug
auf die Aus- und Weiterbildungsverpflichtung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sie ihre Ausund Weiterbildungstätigkeiten intensiviert. Die übrigen Zürcher Rehabilitationskliniken sind in
Abbildung R8 nicht aufgeführt. Da diese Kliniken neben den Patienten der Rehabilitation auch
Patienten der Akutsomatik behandeln, werden deren Aus- und Weiterbildungsleistungen in
Kapitel A2.3 jeweils für den Gesamtbetrieb ausgewiesen.
61
3.4 Tarife der Zürcher ­
Rehabilitationskliniken
Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Spitalfinanzierung (vgl. Anhang A2). Die Tarifpartner
– Leistungserbringer und Krankenversicherer – vereinbaren für die Vergütung stationärer Behandlungen leistungsbezogene Pauschalen. Während in der Akutsomatik ein schweizweit
einheitliches Tarifsystem zur Verfügung steht (SwissDRG), wird ein solches im Bereich Rehabilitation erst ausgearbeitet. Deshalb werden im Bereich Rehabilitation die bisherigen Tarifstrukturen (Tagespauschalen) auch im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung grundsätzlich
weitergeführt. Für den Fall, dass sich die Tarifpartner nicht einigen können, setzt der Regierungsrat die Tarife fest.
Abbildung R9 stellt die Tarife für stationäre Behandlungen in den Rehabilitationskliniken mit
Standort im Kanton Zürich gemäss der Zürcher Spitalliste Rehabilitation für das Jahr 2016 dar.
Bei den ausserkantonalen Kliniken mit Zürcher Leistungsauftrag werden für Zürcher Patienten
die in den jeweiligen Kliniken geltenden Tarife übernommen. Die Versicherer haben sich in drei
Verhandlungsgruppen aufgeteilt, die unabhängig mit den Spitälern die Tarife verhandeln. Die
Einkaufsgemeinschaft HSK vertritt die Krankenversicherer Helsana, Sanitas und KPT, die CSS
Versicherung verhandelt die Tarife eigenständig und die übrigen Krankenversicherer sind der
tarifsuisse angeschlossen.
Die Tarifliste basiert auf den vom Regierungsrat genehmigten oder festgesetzten Tarifen und
berücksichtigt – so weit wie möglich – den Stand der Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. In grüner Schrift sind die definitiven Tarife aufgeführt. Diese basieren
entweder auf einem durch den Regierungsrat genehmigten Vertrag, oder es sind durch den
Regierungsrat rechtskräftig festgesetzte Tarife. Provisorische Tarife wären in violetter Schrift
eingetragen.
Die Tarifliste wird laufend aktualisiert und ist mit zusätzlichen Informationen versehen unter
www.gd.zh.ch/tarife abrufbar.
Abbildung R9: Tagestarife der Zürcher Rehabilitationskliniken 2016
Zürcher RehaZentrum Wald
Universitätsklinik Balgrist
Klinik Susenberg
RehaClinic Kilchberg
RehaClinic Zollikerberg
Klinik Lengg
Kinderspital Zürich
tarifsuisse
HSK
CSS
Neurologie
kardiale Rehabilitation
pulmonale Rehabilitation
Muskuloskelettal
Internistisch-onkologisch
Muskuloskelettal
Querschnittslähmung
Internistisch-onkologisch
Neurologie einfach
Neurologie mittel
Neurologie schwer
Frührehabilitation
Muskuloskelettal
Neurologie
870
570
580
590
580
515
1 373
740
604
723
827
900
545
790
807
580
580
580
580
525
1 450
750
625
730
830
920
540
807
870
570
580
590
580
515
1 373
740
604
723
827
900
545
790
Kinder und Jugendliche
970
970
970
Genehmigte oder rechtskräftig festgesetzte Tarife
Provisorische Tarife
Stand: 23. September 2016
62
Rehabilitation
Wirtschaftlichkeitsvergleiche in der Rehabilitation
Die Gesundheitsdirektion hat die Tageskosten des Jahres 2015 der 21 Rehabilitationskliniken mit Zürcher Leistungsauftrag berechnet. Die Methodik entspricht dem Vorgehen in
der Akutsomatik: Sämtliche Kosten, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung
übernommen werden, wie z.B. die Kosten für Forschung und Lehre oder gemeinwirtschaftliche Leistungen, hat die Gesundheitsdirektion ausgeschieden. Die so ermittelten Kosten
entsprechen den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere der VKL) und bilden damit eine
solide Basis für einen Kostenvergleich.
Die Kosten pro Behandlungstag betragen im Durchschnitt 690 Franken. Allerdings bestehen zwischen den einzelnen Leistungsgruppen grosse Unterschiede. So betragen die
durchschnittlichen Tageskosten eines Patienten der kardiovaskulären Rehabilitation rund
490 Franken, während in der Rehabilitation für Querschnittslähmung ein Behandlungstag
über 1600 Franken kostet. Diese grossen Kostenunterschiede sind eine Folge der unterschiedlichen Schweregrade der Patienten und folglich auch der Therapieintensitäten in den
verschiedenen Leistungsgruppen.
Doch auch innerhalb der einzelnen Leistungsgruppen sind die Schweregrade bzw. die Therapieintensitäten sehr heterogen, was sich in unterschiedlichen Tageskosten der einzelnen
Kliniken widerspiegelt: Beispielsweise variieren die Tageskosten in der neurologischen Rehabilitation zwischen 620 und 1180 Franken.
Um die Kliniken pro Leistungsgruppe vergleichen zu können, hat die Gesundheitsdirektion
den ADL bei Eintritt der Patienten in die Rehabilitation pro Leistungsgruppe erhoben. Der
ADL bei Eintritt gilt zurzeit als bestes Mass, um die unterschiedlichen Schweregrade zu erfassen und eine Vergleichbarkeit zwischen den Rehabilitationskliniken zu erzielen. Er kann
mithilfe von bereits bestehenden und in den Rehabilitationskliniken angewendeten Patientenklassifikationssystemen bestimmt werden (vgl. Randspalte).
Eine erste Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Rehabilitationskliniken ist für die neurologische Rehabilitation in der Abbildung R10 dargestellt. Mit den Tageskosten (Länge der
Balken) und dem Schweregrad der Patienten (Farbe der Balken) wird die Wirtschaftlichkeit
der Kliniken beurteilt. Die Kliniken werden anonymisiert dargestellt, weil der Vergleich provisorisch ist und mit den Daten 2016 plausibilisiert werden muss.
Abbildung R10: Wirtschaftlichkeitsvergleich neurologische Rehabilitation
2015
Wirtschaftliche
Leistungserbringung?
Klinik 1
nein
Klinik 2
ja
Klinik 3
ja
Klinik 4
(ja)
Klinik 5
(nein)
Klinik 6
(nein)
Klinik 7
(nein)
Klinik 8
ja
Klinik 9
(ja)
200
0
400
600
800
1000
1200 Tageskosten
Schweregrad der Patienten
tief
mittel
hoch
Quelle: eigene Berechnungen
Die Klinik 1 behandelt Patienten mit einem tieferen Schweregrad als die übrigen Kliniken,
weist aber höhere Tageskosten aus als beispielsweise die Kliniken 2 und 3 mit einem mittleren Schweregrad oder die Klinik 8 mit einem hohen Schweregrad. Folglich ist die Klinik 1
als unwirtschaftlich, die Kliniken 2, 3 und 8 hingegen sind als wirtschaftlich zu beurteilen.
Die Kliniken 4 bis 7 behandeln Patienten mit einem mittleren Schweregrad und weisen
Tageskosten im mittleren Bereich aus. Bei diesen Kliniken kann die Wirtschaftlichkeit nicht
abschliessend beurteilt werden; es sind weitere Abklärungen nötig. Die Klinik 9 ist die teuerste Klinik und behandelt besonders unselbstständige Patienten mit einem hohen Schweregrad, die eine hohe Therapieintensität benötigen. Ob ihre Tageskosten von beinahe 1200
Franken als wirtschaftlich einzustufen sind, kann mit dieser Methodik nicht abschliessend
gesagt werden. Hierfür müsste der Schweregrad der Patienten – analog der Akutsomatik
– quantifizierbar sein und systematisch mit allen Merkmalen erfasst werden. SwissDRG arbeitet im Rahmen des Projekts ST Reha an dieser Fragestellung mit dem Ziel, eine nationale
Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation per 1. Januar 2020 einzuführen.
63
ADL bei Eintritt
Der ADL (Activities of Daily Living)
misst die Selbstständigkeit in den
Alltagsaktivitäten. Seine Erhebung
erfolgt in den meisten Rehabilitationskliniken erstmals bei Eintritt des
Patienten und wird anschliessend im
Wochentakt wiederholt. Der ADL wird
entweder aus dem Extended Barthel
Index (EBI) oder aus dem Functional
Independence Measure (FIM) hergeleitet. Beide Instrumente erfassen
motorische und kognitive Fähigkeiten.
Mit dem Instrument FIM beispielsweise werden funktionelle Einschränkungen von Patienten anhand von
18 Merkmalen zur Selbstversorgung,
Kontinenz, Fortbewegung, Kommunikation, zu soziokognitiven Fähigkeiten usw. gemessen. Die erreichten
Punkte werden in die 14 Merkmalen
mit jeweils 5 Ausprägungen (0,1,2,3,4)
des ADL umgerechnet. Somit ist die
Selbstständigkeit jedes Patienten bei
Eintritt auf einer Punkteskala zwischen
0 und 56 vorhanden, wobei 0 vollständige Abhängigkeit und 56 vollständige
Unabhängigkeit bedeutet. Der ADL
bei Eintritt gilt als Haupttreiber für die
Kosten. Er ist demzufolge ein guter
Näherungswert für den unterschiedlichen Schweregrad der Patienten.
3.5
In diesem Kapitel stehen nicht die
Zürcher Rehabilitationskliniken im
Zentrum der Betrachtung, sondern
die Zürcher Wohnbevölkerung. Diese
ergänzende Perspektive soll insbesondere zeigen, wo sich die Zürcher
Bevölkerung rehabilitativ behandeln
lässt. Somit werden in den folgenden
Betrachtungen auch alle Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern
mitberücksichtigt.
Rehabilitative Versorgung
der Zürcher Patienten
Bisherige Entwicklung 2006 bis 2015
Im Zeitraum 2006 bis 2015 ist in der stationären Rehabilitation folgende Entwicklung zu verzeichnen (vgl. Abbildung R11):
Abbildung R11: Entwicklung der Patientenzahl und Pflegetage
1.2
Fallzahl
Hospitalisationsrate
1.1
MAHD
Pflegetage
Wohnbevölkerung
1.0
0.9
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Quelle: Medizinische Statistik BFS
Abbildung R12: Zürcher Patien­
ten nach Leistungsgruppen
übrige
kardiovaskulär
muskuloskelettal
internistischonko.
neurologisch
Quelle: Medizinische Statistik PRISMA
Die Zahl der Zürcher Patienten ist seit 2006 insgesamt um 18 Prozent gestiegen, wobei insbesondere seit 2012 eine merkliche Zunahme zu verzeichnen ist. Im Jahr 2006 wurden 9700
Zürcher Patienten rehabilitativ behandelt, 2012 waren es 10 250 und 2015 bereits 11 450. Der
starke Anstieg der Zahl an Zürcher Rehabilitationspatienten seit 2012 ist mit den neuen Kliniken im Kanton Zürich zu erklären. Dank diesen Kliniken konnte das vorherige Unterangebot
an wohnortsnaher Rehabilitation leicht entschärft werden. Entsprechend stieg in den letzten
Jahren auch die Hospitalisationsrate. Sie ist im Vergleich mit anderen Kantonen aber weiterhin
unterdurchschnittlich (vgl. Box). Im Jahr 2015 beanspruchten Zürcher Rehabilitationspatienten insgesamt 290 000 Pflegetage, die mittlere Aufenthaltsdauer (MAHD) beträgt 25.2 Tage.
Zürcher Patienten 2015
Von den rund 11 450 Rehabilitationsaufenthalten der Zürcher Bevölkerung im Jahr 2015 betraf
knapp die Hälfte die muskuloskelettale Rehabilitation. In der neurologischen Rehabilitation
wurden 19 Prozent, in der internistisch-onkologischen Rehabilitation und in der kardiovaskulären Rehabilitation je 11 Prozent der Zürcher Patienten behandelt (vgl. Abbildung R12).
Zürcher Hospitalisationsrate im Vergleich mit anderen Kantonen
Gemäss Obsan sind im Jahr 2014 rund 8.4 von 1000 Zürchern stationär in einer Rehabilitationsklinik behandelt worden. Das sind fast 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich
mit anderen Kantonen befindet sich die Hospitalisationsrate der Zürcher Bevölkerung unter
dem Schweizer Durchschnitt von 9 Hospitalisationen pro 1000 Einwohner. Zwischen 2012
und 2014 hat die Hospitalisationsrate in der stationären Rehabilitation im Kanton Zürich um
5 Prozent, in den übrigen Kantonen um 3 Prozent zugenommen.
Abbildung R13: Hospitalisationsrate 2014: Anzahl Patienten pro
1000 Einwohner in der Rehabilitation
10
CH
5
0
OWTI AI NWURLU ARVS SZSGGRSO BEZGZHAGFR GLJUGE TGBL BSNESHVD
Quelle: Obsan (2015)
64
Rehabilitation
Patientenmigration 2015
Abbildung R14 zeigt, wo sich die Zürcher Patienten behandeln lassen. Das Zürcher RehaZentrum Wald und die RehaClinic Zurzach behandeln klar am meisten Zürcher Patienten. Auch
das Zürcher RehaZentrum Davos und der kneipp-hof Dussnang leisten mit einem Anteil von
knapp 10 Prozent einen wesentlichen Beitrag für die Versorgung der Zürcher Rehabilitationspatienten. Knapp jeder fünfte Zürcher Patient wählt eine Rehabilitationsklinik, die über keinen
Zürcher Leistungsauftrag verfügt. Im Vergleich zum Vorjahr beanspruchen 2015 insgesamt
2 Prozent mehr Zürcher Patienten eine stationäre Rehabilitation als im Vorjahr.
Abbildung R14: Behandlungsort der Zürcher Patienten
2013
2014
2015
% Veränderung
zum Vorjahr
ZH Zürcher RehaZentrum Wald
RehaClinic Zollikerberg
Klinik Lengg1
Klinik Susenberg
Universitätsklinik Balgrist
RehaClinic Kilchberg
Kinderspital Zürich
1 740
509
.
298
270
295
86
1 792
489
174
332
259
302
66
1 760
504
365
355
294
247
81
-2%
+3%
+110%
+7%
+14%
-18%
+23%
Zürcher Patienten im Kanton
3 198
3 414
3 606
+5.6%
Ausserkantonale Kliniken mit
Zürcher Leistungsauftrag:
AG RehaClinic Zurzach2
Rehaklinik Bellikon
aarReha Schinznach
Reha Rheinfelden
AR Klinik Gais
Rheinburg-Klinik
BS REHAB Basel
GR Zürcher RehaZentrum Davos
Reha Seewis
SG Klinik Valens
TG kneipp-hof Dussnang
Rehaklinik Zihlschlacht
1 614
467
268
71
422
98
12
952
315
246
969
89
1 674
473
271
63
436
82
14
895
294
254
963
344
1 664
470
220
48
406
53
9
868
304
316
1 017
307
-1%
-1%
-19%
-24%
-7%
-35%
-36%
-3%
+3%
+24%
+6%
-11%
Ausserkantonale Kliniken ohne
Zürcher Leistungsauftrag
1 913
2 043
2 180
+7%
10 634
11 220
11 468
+2.2%
Total Zürcher Patienten
1
Die Klinik Lengg hat ihr Angebot in der ersten Jahreshälfte 2014 eröffnet.
2
Die Angaben der RehaClinic Baden und der RehaClinic ANNR werden unter RehaClinic Zurzach ausgewiesen.
Nur 31 Prozent der Zürcher
Bevölkerung liessen sich 2015
im eigenen Kanton behandeln.
Grund ist das weiterhin knappe
Rehabilitationsangebot im Kan­
ton Zürich.
Quelle: Medizinische Statistik BFS
Nur 31 Prozent der Zürcher Bevölkerung liessen sich 2015 im eigenen Kanton behandeln.
Grund ist das weiterhin knappe Rehabilitationsangebot im Kanton Zürich. Dies schlägt sich
auch in einem deutlich negativen Wanderungssaldo nieder (Abbildung R15). Während sich
7862 Patienten (mit rund 200 000 Pflegetagen) ausserkantonal behandeln lassen, kommen
nur 717 Patienten (mit rund 19 000 Pflegetagen) für eine stationäre Rehabilitation in den Kanton Zürich. Das hat auch volkswirtschaftliche Konsequenzen: Unter der Annahme eines Tagestarifs von 600 Franken fliessen jährlich netto über 100 Mio. Franken durch die rehabilitative
Behandlung von Zürcher Patienten in ausserkantonale Rehabilitationskliniken.
Abbildung R15: Interkantonale
Patientenmigration
7862
–7145
717
65
04
Psychiatrie
4.1 Zürcher Spitallandschaft Psychiatrie
4.2 Stationäre Leistungen der Zürcher Psychiatriekliniken
4.3 Personal in Zürcher Psychiatriekliniken
4.4 Tarife der Zürcher Psychiatriekliniken
4.5 Ambulante und tagesklinische Angebote
4.6 Psychiatrische Versorgung der Zürcher Patienten
4.7 Patientenmigration
6
4
In diesem Kapitel wird die Zürcher Spitallandschaft Psychiatrie beschrieben: Welche Kliniken
bieten welche stationären medizinischen Leistungen an? Wie hat sich die Patientenzahl entwickelt? Wie entwickelten sich die mittlere Aufenthaltsdauer und die Bettenbelegung? Diese
und weitere Fragen werden in den Kapiteln 4.1 und 4.2 beantwortet. In Kapitel 4.1 werden zudem aktuelle Themen wie die Erweiterung der Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung der Patienten mit einer fürsorgerischen Unterbringung präsentiert.
Kapitel 4.3 gibt einen Überblick über die Personalsituation in den Zürcher Psychiatriekliniken.
Anschliessend werden die Tarife der einzelnen Kliniken in Kapitel 4.4 dargelegt. Die ambulanten und tagesklinischen Angebote werden in Kapitel 4.5 beschrieben. Kapitel 4.6 legt den
Fokus auf die Zürcher Psychiatriepatienten. Dabei wird aufgezeigt, wo sich die Zürcher Bevölkerung stationär behandeln lässt. Zum Abschluss wird in Kapitel 4.7 die Patientenmigration
zwischen den Psychiatrieregionen und zu den Nachbarkantonen genauer beleuchtet.
Kliniken der Allgemeinpsychiatrie
Kliniken mit spezialisiertem
Angebot
1
7
Klinik für forensische Psychiatrie
Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie
15 psychiatrische Listenspitäler
stellen die stationäre Versor­
gung der Zürcher Bevölkerung
sicher und decken alle Bereiche
der Grund­- und Spezialversor­
gung ab.
4.1
Zürcher Spitallandschaft Psychiatrie
Auf der Zürcher Spitalliste Psychiatrie werden 5 innerkantonale Kliniken der Allgemeinpsychiatrie mit insgesamt 10 Standorten im Kanton Zürich geführt. Diese stellen die stationäre
psychiatrische Grundversorgung für erwachsene Patienten sicher (vgl. Abbildung P1): Die
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK), die Integrierte Psychiatrie Winterthur–Zürcher
Unterland (ipw), die Clienia-Privatklinik Schlössli, das Sanatorium Kilchberg und der Psychiatriestützpunkt des Spitals Affoltern. Zudem hat das Psychiatriezentrum der Spitäler Schaffhausen einen Leistungsauftrag für Erwachsenenpsychiatrie. Mit der Aufnahme der Spitäler
Schaffhausen auf die Zürcher Spitalliste Psychiatrie wird eine optimale Versorgung für die
Bevölkerung der Gemeinden im grenznahen Norden des Kantons Zürich gewährleistet.
4 Kliniken bieten spezialisierte stationäre Angebote für psychisch erkrankte Menschen an:
Die Forel-Klinik ist auf die Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit
ausgerichtet, die Suchtbehandlung Frankental behandelt drogenabhängige Patienten, das
Zentrum für Essstörungen des UniversitätsSpitals Zürich ist auf Störungsbilder des Essverhaltens wie Anorexie und Bulimie bei erwachsenen Patienten spezialisiert, und das Angebot
der Klinik Meissenberg mit Standort im Kanton Zug umfasst ein psychiatrisches und psychotherapeutisches Spezialangebot für Frauen.
Das Zentrum für Stationäre Forensische Therapie der PUK mit Standort in Rheinau hat als
einzige Klinik einen Leistungsauftrag für forensische Psychiatrie für jugendliche und erwachsene Personen.
Für die stationäre psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind 5 innerkantonale und 2 ausserkantonale Kliniken zuständig. Die Psychiatrische Universitätsklinik
Zürich (PUK) bietet an den beiden Standorten Kinderstation Brüschhalde und Kinder- und
Jugendpsychiatrisches Zentrum Neumünsterallee eine breite kinder- bzw. jugendpsychiatrische Versorgung an. Diese zwei Standorte gehören seit der Fusion Anfang 2016 mit dem
Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) zur PUK. Ein weiteres jugendpsychiatrisches Grundversorgungsangebot bietet die Adoleszentenstation der ipw an. Die Abteilung für
Psychosomatik und Psychiatrie des Kinderspitals Zürich und das Sozialpädiatrische Zentrum
des Kantonsspitals Winterthur sind spezialisierte Kliniken für Kinder und Jugendliche. Sie
umfassen aufgrund ihrer Nähe zur Akutsomatik die stationäre Versorgung von Kindern und
Jugendlichen mit Störungsbildern, die besonders stark mit körperlichen Symptomen verbunden sind, insbesondere die Behandlung von Essstörungen und somatoformen Störungen.
Die Modellstation SOMOSA in Winterthur bietet ebenfalls eine spezialisierte jugendpsychiatrische Versorgung und hat ihren Schwerpunkt auf der Therapie von männlichen Jugendlichen
mit schweren Adoleszentenstörungen.
Angesichts der mangelnden innerkantonalen Kapazitäten in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie sind auf der Zürcher Spitalliste Psychiatrie auch die ausserkantonalen Kliniken Clienia-Privatklinik Littenheid im Kanton Thurgau und die Klinik Sonnenhof im Kanton
St.Gallen aufgeführt.
Neben den Kliniken mit Zürcher Leistungsauftrag bietet die Privatklinik Hohenegg ebenfalls
psychiatrische Leistungen im Kanton Zürich an. Die Privatklinik Hohenegg figuriert jedoch
nicht auf der Zürcher Spitalliste Psychiatrie und erhält deshalb für allgemeinversicherte Patienten keinen Beitrag des Wohnkantons. Sie behandelt zusatzversicherte erwachsene Personen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Burn-out und Lebenskrisen.
68
Psychiatrie
Abbildung P1: Standorte Psychiatriekliniken 2016
Spitäler Schaffhausen –
Psychaiatriezentrum (SH)
Allgemeinpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Spezialangebote
Privatklinik
PUK - Forensik und ZIP
Winterthur –
Zürcher Unterland
ipw – Hard
Forel Klinik
KSW – SPZ
ipw – Schlosstal
SOMOSA
ipw – KIZ
Clienia Littenheid (TG)
Drogenentzugsstation
Frankental
Zürich
Klinik Sonnenhof (SG)
USZ – Zentrum Essstörungen
Kispi - Psychosomatik und Psychiatrie
PUK – Zentrum für KinderPUK – Gerontopsychiatrie
und Jugendpsychiatrie
PUK – Lenggstrasse
PUK – KIZ
Sanatorium
Kilchberg
Psychiatriestützpunkt
Affoltern
Zürcher Oberland
Privatklinik Hohenegg
Clienia Schlössli
Horgen-Affoltern
PUK – Brüschhalde
Klinik Meissenberg (ZG)
Spitalliste Psychiatrie 2016
Auf den 1. Januar 2016 fusioniert die PUK mit dem ebenfalls universitären KJPD. Die PUK
erbringt nun psychiatrische Versorgungs-, Forschungs- und Lehrleistungen für alle Altersbereiche. Diese Fusion stärkt die universitäre Psychiatrie, vernetzt die Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie besser und ermöglicht Synergien in Infrastruktur, Hauswirtschaft, Logistik usw.
Diese Fusion ist auf der vom Zürcher Regierungsrat verabschiedeten Zürcher Spitalliste Psychiatrie 2016 abgebildet: Ab 1. Januar 2016 ist der KJPD nicht mehr als eigenständige Klinik
aufgeführt. Sein Leistungsauftrag wurde auf die PUK übertragen. Der Leistungsauftrag der
PUK ist auf der Zürcher Spitalliste Psychiatrie entsprechend um die Standorte «Kinderstation Brüschhalde» für Kinderpsychiatrie und «Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie» für
Kinder- und Jugendpsychiatrie erweitert worden. Die psychiatrischen Angebote bleiben aber
insgesamt unverändert.
69
Kapazitäten in der Kinder­und Jugendpsychiatrie
Die mit der Zürcher Spitalliste zur stationären Behandlung Jugendlicher beauftragten Kliniken
sind seit längerem dauernd überlastet. Rund die Hälfte aller Notfälle muss deshalb in Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie eingewiesen und dort versorgt werden. Die Erwachsenenpsychiatrien sind jedoch nicht auf die Behandlung von psychisch erkrankten Jugendlichen ausgerichtet und spezialisiert. Um diesen unbefriedigenden Dauerzustand zu beheben,
hat die Gesundheitsdirektion mit den hauptsächlich betroffenen Einrichtungen nach Lösungen gesucht. Dabei sollen die bisher von den Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie
beanspruchten Kapazitäten in spezifische, jugendpsychiatrische Angebote überführt werden.
Die Clienia Littenheid im Kanton Thurgau und die ipw haben sich bereit erklärt, ihr bisheriges
Bettenangebot zu erweitern. In der PUK, welche die meisten Fehl-Hospitalisationen zu verzeichnen hat, wird die von jugendlichen beanspruchten Kapazitäten in eine von der Erwachsenenpsychiatrie abgetrennte, auf die spezifischen Bedürfnisse von Jugendlichen ausgerichteten Psychiatriestation umgewandelt.
Mit diesen auf die jugendlichen Patientinnen und Patienten zugeschnittenen Angeboten in
Littenheid, Zürich und Winterthur sollen zukünftig Fehl-Hospitalisationen in der Erwachsenenpsychiatrie vermieden werden.
Versorgung der Patienten mit fürsorgerischer Unterbringung
Im Gesundheitsversorgungsbericht 2015 hat die Gesundheitsdirektion erste Grundlagen
und Zahlen für die Versorgung der Patienten mit fürsorgerischer Unterbringung (FU) veröffentlicht. Klar wurde dabei, dass eine fundierte Analyse und Auseinandersetzung mit dem
Thema FU notwendig ist, um die Zusammenhängen zwischen der FU-Quote und anderen
Faktoren wie bspw. die psychiatrische Notfallversorgung besser zu verstehen.
Dafür muss die Datengrundlage verbessert werden: Die Gesundheitsdirektion hat daher gemeinsam mit den psychiatrischen Kliniken und einem Expertengremium neue Variablen für
die Datenerfassung PSYREC eingeführt. Diese Variablen geben zusätzliche Informationen
zur Dauer und den Gründen der FU, welche Instanz die FU angeordnet hat und weshalb die
Fürsorgebedürftigkeit gegeben war.
Zudem hat die Gesundheitsdirektion mit verschiedenen Akteuren der psychiatrischen ambulanten Notfallversorgung Gespräche geführt. Diese Akteure spielen eine zentrale Rolle
bei den fürsorgerischen Unterbringungen: 80 Prozent aller FU sind Notfalleinweisungen.
Die Diskussion wurde auch mit Vertretern der Kliniken gesucht. An einem Symposium des
Kompetenzzentrums KESR der PUK wurde diskutiert, welche Versorgungsmodelle sich als
wirksame Alternative zur FU erweisen können. Diese Diskussionen geben der Gesundheitsdirektion wertvolle Hinweise, um die komplexe und vielschichtige Thematik FU besser verstehen zu können.
70
Psychiatrie
4.2 Stationäre Leistungen der Zürcher
Psychiatriekliniken
Entwicklung der stationären Leistungen 2008 bis 2015
Seit 2008 ist die stationäre Patientenzahl in den psychiatrischen Kliniken im Kanton Zürich,
wie Abbildung P2 zeigt, leicht gestiegen. 2008 wurden 12 774 Patienten psychiatrisch behandelt, 2015 waren es mit 13 404 rund 600 Patienten mehr.
Abbildung P2: Stationäre Patientenzahl im Kanton Zürich 2008 bis 2015
15 000
12 500
10 000
7 500
5 000
2 500
0
200820092010 20112012201320142015
Quelle: PSYREC-KTR
Im Vergleich zum Jahr 2014 ist dies eine Zunahme von 2.6 Prozent. Die Entwicklung variiert
stark zwischen den Kliniken. Die ipw verzeichnet eine Zunahme von über 5 Prozent und somit
auch eine höhere Bettenauslastung (vgl. Betten und Auslastung). Eine starke Zunahme gab
es auch bei den spezialisierten Angeboten mit Zürcher Leistungsauftrag. Die Modellstation
SOMOSA behandelte im Jahr 2015 14 Prozent mehr Fälle als im Jahr 2014. Das Sozialpädiatrische Zentrum am Kantonsspital Winterthur verzeichnet im gleichen Zeitraum eine Abnahme
von über 10 Prozent. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die Fallzahl von 25 Fällen im Jahr
2015 sehr klein ist und sich deshalb auch kleine Veränderungen stark auswirken. Detailliertere
Angaben zu jeder Zürcher Psychiatrieklinik sind im Internet unter www.gd.zh.ch/kenndaten
zu finden.
Pflegetage und mittlere Aufenthaltsdauer
In den psychiatrischen Kliniken ist neben der Entwicklung der Fallzahl auch diejenige der
verrechneten Pflegetage von besonderer Bedeutung, da die stationären Leistungen nicht wie
in der Akutsomatik pro Fall, sondern in der Regel durch Tagespauschalen vergütet werden.
Wie oben beschrieben, hat die Fallzahl zwischen 2008 und 2015 leicht zugenommen. Im selben Zeitraum sind die verrechneten Pflegetage gesamthaft gesunken: Im Jahr 2008 verrechneten die Psychiatriekliniken knapp 500 000 Pflegetage, im Jahr 2015 waren es noch 462 000
Pflegetage, dies entspricht einer jährlichen Abnahme 1 Prozent (vgl. Abbildung P3). In der
Grafik sind die Pflegetage der Patienten der Klinik für Forensische Psychiatrie nicht enthalten.
In Abbildung P5 sind die Pflegetage pro Klinik ausgewiesen.
Diese Entwicklung ist eine Folge der verkürzten Aufenthaltsdauern. Von 2008 bis 2015 ist die
mittlere Aufenthaltsdauer um rund 10 Prozent gesunken, wobei sie im Jahr 2009 noch gestiegen ist und seither kontinuierlich abnimmt. Im Jahr 2015 beträgt die mittlere Aufenthaltsdauer
35 Tage.
71
Die Patientenzahl in Zürcher
Psychiatriekliniken ist seit 2010
leicht steigend. Die Anzahl Pfle­
getage hat infolge der kürzeren
Aufenthaltsdauern im gleichen
Zeitraum leicht abgenommen.
Abbildung P3: Entwicklung Fallzahl, Pflegetage und Aufenthaltsdauer
im Kanton Zürich 2008 bis 2015
1.2
Fallzahl
Pflegetage
MAHD
1.0
0.8
20082009201020112012 201320142015
Quelle: PSYREC-KTR
Die mittlere Aufenthaltsdauer der Allgemeinpsychiatrien ist von 2014 auf 2015 leicht gesunken. Sie befindet sich seit 2011 zwischen 32 und 34 Tagen. In den Kinder- und Jugendpsychiatrien gibt es aufgrund der unterschiedlichen Störungsbilder und Behandlungsangebote
mehr Schwankungen in der Aufenthaltsdauer. Die Modellstation SOMOSA verzeichnet eine
mittlere Aufenthaltsdauer von 115 Tagen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Abnahme von
7 Prozent. Diese Verkürzung konnte durch verschiedene Modifikationen des Behandlungskonzepts erzielt werden. Daher konnten mehr junge Patienten eine spezialisierte Behandlung
in Anspruch nehmen, trotz unveränderter Kapazität. Die mittlere Aufenthaltsdauer des Sozial­
pädiatrischen Zentrums (SPZ) des Kantonsspitals Winterthur ist um über 10 Prozent gestiegen. Im Jahr 2014 wurden einige Kurzaufenthalte behandelt und dadurch war die mittlere
Aufenthaltsdauer des SPZ im Jahr 2014 sehr kurz.
Bei den Spezialkliniken unterscheidet sich die Dauer des stationären Aufenthalts aufgrund
der unterschiedlichen Störungsbilder und Behandlungskonzepte zwischen den Kliniken stark.
Jedoch ist auch bei diesen Kliniken die mittlere Aufenthaltsdauer konstant. Gesamthaft weisen die Spezialkliniken mit 63 Tagen eine um 28 Tage längere Aufenthaltsdauer auf als der
Durchschnitt (vgl. www.gd.zh.ch/kenndaten).
Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer ist ein bekanntes Phänomen, das auch in der Akutsomatik beobachtet werden kann. Grundsätzlich sollen stationäre psychiatrische Aufenthalte
so lang wie notwendig, aber so kurz wie möglich gehalten sein. Die vom Kanton Zürich unterstützten ausserstationären Angebote (institutionelle Ambulatorien, Tages- und Nachtkliniken) haben dabei eine hohe Bedeutung für eine optimale Versorgung (vgl. Kapitel 4.5). Sie
tragen wesentlich dazu bei, die Dauer von psychiatrischen Hospitalisationen kurzzuhalten.
Sie ermöglichen die wohnortnahe Betreuung von psychisch erkrankten Menschen. Zudem
vermeiden oder verkürzen sie einen stationären Aufenthalt, und die Patienten können in ihrem
angestammten familiären und beruflichen Umfeld bleiben.
Bettenbestand und Auslastung
Wie im revidierten KVG mit Wirkung ab 2012 vorgesehen, wurde die leistungsorientierte Planung auch im Versorgungsbereich Psychiatrie umgesetzt. Im Vergleich zu den Bereichen
Akutsomatik oder Rehabilitation spielen die Bettenkapazitäten in der psychiatrischen Versorgung jedoch weiterhin eine bedeutende Rolle.
Im Kanton Zürich stehen für die psychiatrische Versorgung 1320 Betten zur Verfügung. Abbildung P4 zeigt, wie sich die Bettenzahl auf die verschiedenen Kliniken verteilt und wie die Betten pro Klinik im Jahr 2015 ausgelastet waren und ohne die spezialisierten Forensik-Betten
in Rheinau.
Im Vergleich zum Vorjahr hat die Bettenzahl insgesamt um 0.7 Prozent zugenommen, im Vergleich zu 2010 jedoch um fast 2 Prozent abgenommen. Diese leichte Zunahme im Vergleich
zum Vorjahr ist auf die Bettenzahl der PUK zurückzuführen. Der Bereich Alkoholentwöhnung
des Zentrums für Integrative Psychiatrie der PUK wurde Ende 2014 erweitert und 2015 wurden das ganze Jahr Patienten mit Alkoholabhängigkeiten behandelt.
Die Bettenzahl in den Kinder- und Jugendpsychiatrien und in den spezialisierten Einrichtungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert.
72
Psychiatrie
Abbildung P4: Betten und Auslastung 2015
Betten
Auslastung
418
222
215
174
21
1 050
96.1%
102.5%
99.6%
91.8%
95.3%
97.5%
38
17
13
6
74
98.8%
92.6%
100.9%
99.9%
97.8%
101
12
13
126
91.1%
80.6%
101.0%
91.0%
Privatklinik Hohenegg
70
93.9%
Total Kanton Zürich
1 320
96.7%
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Integrierte Psychiatrie Winterthur – ZU
Clienia Privatklinik Schlössli
Sanatorium Kilchberg
Psychiatriestützpunkt Spital Affoltern
Allgemeinpsychiatrien mit Zürcher
Leistungsauftrag
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Modellstation SOMOSA
Kispi Zürich – Psychosomatik und Psychiatrie
KSW – Sozialpädiatrisches Zentrum
Kinder- und Jugendpsychiatrien mit Zürcher
Leistungsauftrag
Forel Klinik
Suchtbehandlung Frankental
USZ – Zentrum für Essstörungen
Spezialisierte Angebote mit Zürcher
Leistungsauftrag
Quelle: Krankenhausstatistik
Infolge der steigenden Fallzahl und der konstanten Anzahl Betten ist die Auslastung in den
Zürcher Psychiatrien mit über 96 Prozent auf konstantem, sehr hohem Niveau. In den Allgemeinpsychiatrien hat die Auslastung aufgrund der fast gleichbleibenden Bettenzahl und einer
leichten Zunahme der Pflegetage um 1 Prozent zugenommen. Die Kliniken für spezialisierte
Angebote haben hingegen eine um 7 Prozent höhere Bettenauslastung als im Jahr 2014.
Dies liegt insbesondere an der höheren Bettenauslastung in der Modellstation SOMOSA: Bei
gleichbleibender Bettenzahl hat die SOMOSA 15 Prozent mehr Pflegetage als im Vorjahr.
73
Die Bettenauslastung der psy­
chiatrischen Kliniken im Kanton
Zürich ist mit über 96 Prozent
konstant hoch. Dies ist ein In­
dikator dafür, dass der Kanton
Zürich über keine überzähligen
Betten in der psychiatrischen
Versorgung verfügt.
Patienten pro Spital 2015
Abbildung P5 zeigt die Patientenaustritte in den Zürcher Psychiatriekliniken und verschiedene
Merkmale dieser Patienten im Jahr 2015. Die Merkmale werden nachfolgend genauer beschrieben. Weitere Daten zu den einzelnen Zürcher Kliniken sind im Internet unter
www. gd.zh.ch/kenndaten verfügbar.
Abbildung P5: Patientenaustritte nach diversen Merkmalen 2015
Psychiatrische
­Universitätsklinik Zürich
Integrierte Psychiatrie
­Winterthur – ZU
Clienia Privatklinik Schlössli
Sanatorium Kilchberg
Psychiatriestützpunkt Spital
Affoltern
Allgemeinpsychiatrien mit
Zürcher ­Leistungsauftrag
Austritte
Ø-Alter
[Jahre]
Anteil
HPP
[in %]
Anteil
Notfall
[in %]
Anteil
a.k.
[in %]
Pflege­
tage
4 480
45
4
47
4
142 796
2 949
2 292
2 010
44
47
47
5
15
20
56
30
51
3
7
12
83 078
78 186
58 619
213
40
6
22
18
7 655
11 944
45
9
46
173
49
14
17
0
0
40
0
2
53
13 708
5 747
57
15
9
0
26
4 693
25
13
12
8
8
2 188
304
14
3
24
15
26 336
492
134
46
36
0
0
1
0
32
5
33 920
3 529
38
26
3
3
47
4 054
664
43
0
1.0
27
41 503
492
53
100
0
49
24 002
Kinder- und
­Jugendpsychiatrischer Dienst
Modellstation SOMOSA
Kispi – Psychosomatik und
Psychiatrie
KSW – Sozialpädiatrisches
Zentrum
Kinder- und Jugend­
psychiatrien mit Z
­ ürcher
Leistungsauftrag
Forel Klinik
Suchtbehandlung Frankental
USZ – Zentrum für
­Essstörungen
Spezialisierte
­Angebote mit Zürcher
­Leistungsauftrag
Privatklinik Hohenegg
6 370 334
HPP: Abteilung Halbprivat oder Privat
a.k.: ausserkantonale oder ausländische Patienten
Quelle: Medizinische Statistik PSYREC-KTR.
Die 13 kantonalen Psychiatriekliniken haben insgesamt 13 404 Fälle behandelt. Die PUK, die
ipw, die Clienia-Privatklinik Schlössli und das Sanatorium Kilchberg decken den grössten Teil
des Bedarfs der stationären psychiatrischen Versorgung im Kanton Zürich ab. Diese Kliniken
behandelten 2015 über 89 Prozent der Patienten und bieten ein sehr breites Spektrum an Behandlungen an. Aufgrund der starken Spezialisierung sind die Fallzahlen der Spezialkliniken
relativ klein.
Abbildung P6:
Altersgruppen im Jahr 2015
80+ 0–19
65–79
20–39
Alter der Patienten
Das Durchschnittsalter der Patienten in den Zürcher Psychiatriekliniken beträgt rund 45 Jahre.
Abbildung P6 zeigt die Aufteilung der Fallzahlen nach Altersgruppen. Die meisten Patienten
in Psychiatriekliniken sind im erwerbsfähigen Alter: Die Altersgruppen der 20- bis 39-Jährigen
und der 40- bis 64-Jährigen nehmen mit 35 Prozent bzw. 44 Prozent am häufigsten stationäre
psychiatrische Angebote in Anspruch. Die Altersgruppe 0 bis 19 Jahre macht lediglich 6 Prozent aller Patienten aus. Die Altersgruppe der Personen, die 65 Jahre und älter sind, umfasst
insgesamt 16 Prozent.
40–64
74
Psychiatrie
Patienten mit Zusatzversicherung
In den psychiatrischen Kliniken liegt der Anteil an zusatzversicherten Patienten im Vergleich
zur Akutsomatik tiefer. In der Allgemeinpsychiatrie beträgt dieser Anteil 12 Prozent, wobei
insbesondere die Kliniken mit privater Trägerschaft, also die Clienia-Privatklinik Schlössli und
das Sanatorium Kilchberg, mit 15 und 20 Prozent einen höheren Zusatzversichertenanteil
ausweisen (vgl. Spalte «Anteil HPP» in Abbildung P5). In den Kinder- und Jugendpsychiatrien
und bei den spezialisierten Angeboten sind Patienten sehr selten zusatzversichert. Da die
Privatklinik Hohenegg seit 2004 nicht mehr auf der Zürcher Spitalliste figuriert, behandelt sie
ausschliesslich zusatzversicherte Patienten oder Selbstzahler.
Notfallpatienten
Alle Patienten, die unangemeldet und ungeplant in ein Spital eintreten und sofort Hilfe (d.h.
zwingend innerhalb 12 Stunden) benötigen, sind als Notfalleintritte definiert. In der Allgemeinpsychiatrie beträgt der Anteil der Notfallpatienten 46 Prozent. Der Anteil in den Kliniken mit
Spezialversorgungsauftrag liegt dagegen bei nur 1 Prozent, wie die Spalte «Anteil Notfall» in
Abbildung P5 zeigt. Aufgrund des spezialisierten Angebots sind in den Spezialkliniken meist
nur geplante Eintritte zu verzeichnen. Jugendliche müssen bei akuten psychischen Krisen
aufgrund der mangelnden Kapazitäten in der Jugendpsychiatrie fast immer in Erwachsenenpsychiatrien als Notfall eingewiesen werden.
Ausserkantonale Patienten
stammen aus:
Ausserkantonale Patienten im Kanton Zürich
Der Anteil der ausserkantonalen Patienten in Zürcher Psychiatriekliniken (vgl. Spalte «Anteil
a.k.» in Abbildung P5) liegt bei 9 Prozent. Der Anteil variiert stark zwischen den einzelnen
Kliniken: Je spezifischer das Angebot, desto höher ist der Anteil an ausserkantonalen Patienten. So haben beispielsweise die auf die Behandlung von Patienten mit Alkoholabhängigkeit
spezialisierte Forel-Klinik einen ausserkantonalen Anteil von 32 Prozent und das Zentrum für
Essstörungen am UniversitätsSpital Zürich 47 Prozent.
Die Patienten stammen hauptsächlich aus angrenzenden Kantonen, insbesondere aus den
Kantonen Aargau, St. Gallen und Schwyz.
Kanton Aargau:
:
Kanton St. Gallen: 113
Kanton Schwyz:
83
Übrige Kantone:
622
Ausland:
245
101
Medizinische Leistungen nach Fachbereichen
Auf der Zürcher Spitalliste 2012 Psychiatrie wird die Einteilung in die Leistungsgruppen anhand der Hauptdiagnosegruppe nach dem Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 vorgenommen. Abbildung P7 zeigt die Anzahl Fälle der Zürcher Kliniken pro Leistungsgruppe. Mit 4324
Patienten erfolgt der grösste Anteil der Klinikaufenthalte aufgrund von Erkrankungen, die der
Leistungsgruppe der affektiven Störungen zuzuordnen sind. In dieser Kategorie sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Manien zusammengefasst. Im Jahr 2015 wurden
2170 Patienten mit Erkrankungen wie Schizophrenien und Wahnstörungen stationär behandelt. An dritter Stelle stehen 1938 Klinikaufenthalte aufgrund einer Alkoholabhängigkeit. Über
75 Prozent dieser Krankheiten werden in den Kliniken der Allgemeinpsychiatrie behandelt.
In den Spezialkliniken werden hauptsächlich Patienten mit Störungen der Leistungsgruppe
F10 und F11–19 behandelt: Diese psychischen Störungen und Verhaltensstörungen sind auf
Alkohol bzw. andere Drogen zurückzuführen.
75
Depressionen,
Schizophrenie
und Alkoholabhängigkeiten sind
die am häufigsten behandelten
psychischen Erkrankungen.
Diagnoseklassifikationssystem
ICD
Die Leistungsgruppen der Spitalliste 2012 Psychiatrie basieren auf
den Hauptdiagnosegruppen nach
ICD- 10 und vier Altersbereichen
(Kinder 0–13 Jahre, Jugendliche
14–17 Jahre, Erwachsene 18–64
Jahre sowie ältere Erwachsene ab
65 Jahre). Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International
Statistical Classification of Diseases
and Related Health Problems) ist
das wichtigste, weltweit anerkannte
Diagnoseklassifikationssystem der
Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Die aktuelle, international gültige Ausgabe ist die ICD-10
Version 2015.
Quelle: PSYREC-KTR
76
467
1
2
824
Privatklinik Hohenegg
Total Kanton Zürich
1 938
2
466
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
1 469
821
0
0
0
0
761
269
235
172
32
F0 organische
Störungen
297
208
156
160
0
F10 Alkohol
Forel Klinik
Suchtbehandlung Frankental
USZ – Zentrum für Essstörungen
Spezialisierte Angebote mit Zürcher
Leistungsauftrag
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Modellstation SOMOSA
Kinderspital Zürich
KSW - Sozialpädiatrisches Zentrum
Kinder- und Jugendpsychiatrien mit
Zürcher Leistungsauftrag
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Integrierte Psychiatrie Winterthur – ZU
Clienia Privatklinik Schlössli
Sanatorium Kilchberg
Psychiatriestützpunkt Spital Affoltern
Allgemeinpsychiatrien mit Zürcher
Leistungsauftrag
F11-19 Drogen
889
2
154
21
133
0
3
0
3
0
0
730
269
150
191
102
18
F2 Schizophrenie
2 170
9
0
0
0
0
6
5
0
0
1
2 155
1 021
504
305
307
18
F3 affektive
Störungen
4 324
385
1
1
0
0
77
53
10
12
2
3 861
1 111
923
973
786
68
F4 neurotische
Störungen
1 907
82
0
0
0
0
70
45
6
14
5
1 755
578
559
239
333
46
F5 Verhaltens­
auffälligkeiten
149
1
38
0
0
38
41
4
1
29
7
69
15
10
2
34
8
F6 Persönlich­keits­
störungen
864
8
3
3
0
0
11
2
9
0
0
842
317
245
164
97
19
F7 Intelligenz­störungen
48
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
48
19
21
5
3
0
F8 Entwicklungs­störungen
40
0
0
0
0
0
14
9
3
1
1
26
6
9
5
2
4
F9 Störungen mit
Beginn in Kindheit
200
1
0
0
0
0
82
55
17
1
9
117
35
51
17
14
0
Forensik
51
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
51
51
0
0
0
0
Total
13 404
492
664
492
134
38
304
173
49
57
25
11 944
4 480
2 949
2 292
2 010
213
Abbildung P7: Fallzahlen nach Leistungsgruppen 2015
Psychiatrie
4.3
Personal in Zürcher Psychiatriekliniken
Ende 2015 waren rund 4530 Personen in den psychiatrischen Kliniken im Kanton Zürich beschäftigt; gemessen in Vollzeitäquivalenten waren es über 3166 (vgl. Abbildung P8). Verglichen
mit dem Vorjahr ist dies eine Steigerung von 2.1 Prozent. Insbesondere in den Spezialkliniken
hat der Personalbestand mit über 5 Prozent zugenommen. Die Anzahl Vollzeitäquivalente im
Jahr 2015 befindet sich auf leicht höherem Niveau als im Jahr 2008, zwischenzeitlich hat der
Personalbestand etwas abgenommen. Seit 2012 steigt der Personalbestand kontinuierlich
an.
Abbildung P8: Personal in Zürcher Psychiatriekliniken (Vollzeitäquivalente)
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Integrierte Psychiatrie Winterthur – ZU
Clienia Privatklinik Schlössli
Sanatorium Kilchberg
Allgemeinpsychiatrien mit Zürcher
Leistungsauftrag
2013 2014 2015
Veränderung
zum Vorjahr
in
Aus­bildung
1 185 1 209 1 249
565
568
571
477
490
505
296
307
313
2 523 2 574 2 637
3.3%
0.5%
3.0%
1.9%
2.5%
15.1%
20.2%
18.1%
18.1%
17.2%
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Modellstation SOMOSA
Kinder- und Jugendpsychiatrien
mit Zürcher Leistungsauftrag
259
34
293
264
32
297
258
33
291
–2.5%
1.3%
–2.1%
17.7%
15.7%
17.4%
Forel Klinik
Suchtbehandlung Frankental
Spezialisierte Angebote mit Zürcher
Leistungsauftrag
83
17
100
85
25
110
100
16
116
17.8%
–37.4%
5.3%
8.1%
3.1%
7.2%
119
121
122
1.4%
1.0%
3 035 3 101 3 166
2.1%
16.1%
Privatklinik Hohenegg
Total Kanton Zürich
Quelle: Krankenhausstatistik
Das Personal in den psychiatrischen Kliniken setzt sich aus 14 Prozent Ärzten, 9 Prozent
Psychologen, 9 Prozent anderen medizinischen Fachpersonen, 40 Prozent Pflegepersonal
und etwa 30 Prozent Personen in zentralen Diensten wie Administration, Hauswartdienste
usw. zusammen. Von den rund 4530 Personen sind 66 Prozent Frauen; in den Kinder- und
Jugendpsychiatrien sind es über 70 Prozent. Der Anteil an ausländischen Beschäftigten in
psychiatrischen Kliniken im Kanton Zürich liegt bei 30 Prozent.
Aus der letzten Spalte in Abbildung P8 ist die unterschiedliche Ausbildungsleistung der einzelnen Kliniken ersichtlich. Im Schnitt befanden sich 16.1 Prozent der Angestellten in den
psychiatrischen Kliniken in Ausbildung. Die ipw, die Clienia Schlössli und das Sanatorium
Kilchberg bilden am meisten Personen aus.
Angesichts des knappen Angebots an qualifiziertem Personal fördert die Gesundheitsdirektion die Anstrengungen der Spitäler in der Aus- und Weiterbildung. Im Rahmen der Aus- und
Weiterbildungsverpflichtung für nicht universitäre Gesundheitsberufe sind seit dem 1. Januar
2013 alle Zürcher Listenspitäler verpflichtet, nicht universitäre Aus- und Weiterbildung in einem angemessenen Verhältnis zum gesamtkantonalen Bedarf zu leisten. Die Gesundheitsdirektion berechnet deshalb für jedes Listenspital jährlich einen Sollbedarf an Ausbildungsleistungen. Die Berechnung orientiert sich u. a. an der Betriebsgrösse und am Personalbestand
des Spitals.
Grundsätzlich sollte jedes Spital seine Soll-Ausbildungsleistung selber erbringen. Spitäler, die
nicht die geforderten Aus- und Weiterbildungsleistungen erbringen, müssen diese kompensieren; z. B. durch das Einkaufen von Ausbildungsleistungen bei Spitälern, die sich über das
erforderliche Mass hinaus in der Ausbildung engagieren. Ansonsten hat das Spital eine Ersatzabgabe von 150 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten zu leisten. Zusätzlich haben die Listenspitäler die Möglichkeit, Ausbildungsleistungen
in unterschiedlichen Fachbereichen untereinander auszutauschen. Die Ausbildungsverpflichtung ist im Anhang detailliert beschrieben.
77
Abbildung P9: Aus­- und Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler 2015
Clienia Privatklinik Schlössli
Sanatorium Kilchberg
Integrierte Psychiatrie Winterthur − ZU
Stiftung SOMOSA
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Frankental
Forel Klinik
0%20%40%60%80%100%
Die Psychiatriekliniken erfüllen die Vorgaben der Gesundheitsdirektion in Bezug auf die Ausund Weiterbildungsverpflichtung mehrheitlich, wie die Abbildung P9 zeigt. Im Vergleich zum
Vorjahr haben sie ihre Aus- und Weiterbildungstätigkeiten intensiviert. Insbesondere haben
die Stiftung SOMOSA, die Forel Klinik und Frankental ihre Tätigkeiten intensiviert. Die Modellstation SOMOSA erfüllt im Jahr 2015 ihre Soll-Weiterbildungstätigkeiten, im Vorjahr gab es
nahezu keine Ausbildungstätigkeit. Die Forel Klinik und Frankental haben ebenfalls ihre Ausund Weiterbildungstätigkeiten gesteigert, erreichen aber das Soll im Jahr 2015 noch nicht. Die
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich erfüllt das Soll im Jahr 2015 nicht. Sie haben zwar ihre
Ausbildungstätigkeit seit dem Jahr 2014 gesteigert, liegen jedoch mit 87% unter ihrem Soll.
Mit dem KJPD hat im Jahr 2015 eine separate Vereinbarung bestanden. Sie dürfen aufgrund
des jugendlichen Alters der Patienten nicht gleichalterige jugendliche Schulabgängerinnen
und -abgänger ausbilden. Deshalb wird der KJPD auch nicht in Abbildung P9 aufgeführt.
Die Aus- und Weiterbildungsleistungen derjenigen Kliniken, die sowohl Patienten der Psychiatrie als auch Patienten der Akutsomatik behandeln, werden in Kapitel 2.3 jeweils für den
Gesamtbetrieb ausgewiesen.
78
Psychiatrie
4.4
Tarife der Zürcher Psychiatriekliniken
Am 1. Januar 2012 ist die neue Spitalfinanzierung in Kraft getreten (vgl. Anhang). Die Tarifpartner – Leistungserbringer und Krankenversicherer – vereinbaren für die Vergütung stationärer
Behandlungen Pauschalen. Während in der Akutsomatik ein schweizweit einheitliches Tarifsystem zur Verfügung steht (SwissDRG), wird ein solches im Bereich Psychiatrie erst ausgearbeitet. Deshalb werden im Bereich Psychiatrie die bisherigen Tarifstrukturen auch im Rahmen
der neuen Spitalfinanzierung weitergeführt. Da der Tarif seit 2012 neu 100 Prozent aller KVGLeistungen einschliesslich des Investitionsanteils decken soll, mussten auch in der Psychiatrie die Tarifverträge neu ausgehandelt und anschliessend vom Regierungsrat genehmigt
werden. Falls sich die Tarifpartner nicht einigen können, setzt der Regierungsrat die Tarife fest.
Im Unterschied zur für die Akutsomatik geltenden nationalen Tarifstruktur SwissDRG liegt für
die Psychiatrie im Jahr 2016 noch keine Methode vor, mit der die unterschiedlichen Schweregrade der einzelnen Behandlungen abgebildet werden können. 2018 wird das neue Tarifsystem TARPSY eingeführt, welches den Schweregrad der Patienten messbar und somit
vergleichbar macht (vgl. dazu auch Box). Bis ins Jahr 2018 können in der Psychiatrie deshalb
nur jene Kliniken miteinander verglichen werden, die über einen vergleichbaren Leistungsauftrag verfügen und bei denen keine Anzeichen für unterschiedliche Schweregrade innerhalb
des gleichen Leistungsauftrags vorliegen. Kann eine solche Vergleichsgruppe gebildet werden, so kann auch ausserhalb des SwissDRG-Geltungsbereichs die Leistungsfinanzierung
konsequent umgesetzt werden. Dieses Vorgehen versagt jedoch, wenn entweder keine anderen Kliniken über vergleichbare Leistungsaufträge verfügen oder aber wesentliche Anzeichen
für unterschiedliche Schweregrade bei gleichem Leistungsauftrag vorliegen. In diesen Fällen
ist ein Benchmarking schwierig. Der Regierungsrat hat deshalb bei der Tariffestsetzung und
­-genehmigung den spitalindividuellen Gegebenheiten Rechnung getragen.
Abbildung P10 zeigt die im Jahr 2016 geltenden Tarife für alle Zürcher Psychiatriekliniken, die
anhand dieser Methodik genehmigt oder festgesetzt wurden.
Die Tarifliste basiert auf den vom Regierungsrat genehmigten oder festgesetzten Tarifen und
berücksichtigt – so weit wie möglich – den Stand der Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. In grüner Schrift sind die definitiven Tarife aufgeführt. Diese basieren
entweder auf einem durch den Regierungsrat genehmigten Vertrag oder es, sind durch den
Regierungsrat rechtskräftig festgesetzte Tarife.
Die Tarifliste wird laufend aktualisiert und ist mit zusätzlichen Informationen versehen unter
www.gd.zh.ch/tarife abrufbar.
Das neue Tarifsystem ­
TARPSY
wird voraussichtlich auf 1. Janu­
ar 2018 eingeführt.
Abbildung P10: Tarife in Zürcher Psychiatriekliniken 2016
Aufenthaltstage/
Leistungsbereich
tarifsuisse
HSK
CSS
PUK – Standort Rheinau
(ohne forensische Psychiatrie)
PUK (ohne Standort Rheinau)
1. bis 60.
ab 61.
1. bis 5.
ab 6.
625
455
845
1
539 / 7280
625
455
843
1
537 / 7250
625
455
845
1
539 / 7280
PUK – Kinder- und Jugend­
psychiatrie bis 18 Jahre
1. bis 60.
1 120
ab 61.
791
1. bis 60.
723
ab 61.
508
1. bis 60.
753.5
ab 61.
528.5
Mutter-Kind-Station 1. bis 60. 692
Mutter-Kind-Station ab 61.
473
Erwachsene 1. bis 60.
692
Erwachsene ab 61.
473
1. bis 60.
1120
ab 61.
791
1. bis 60.
785
ab 61.
549
300
860
1 120
791
723
508
753.5
528.5
1 120
791
723
508
753.5
528.5
740
740
692
473
1120
791
783.5
547.5
310
880
692
473
692
473
1120
791
785
549
300
860
883
530
395
620
886
883
530
395
625
886
883
530
395
620
886
Sanatorium Kilchberg
Clienia Privatklinik Schlössli
Psychiatriestützpunkt Affoltern
ipw (bis 18 Jahre)
ipw (ab 19 Jahre)
Modellstation SOMOSA
Kispi – Psychosomatik und
­Psychiatrie
KSW – Sozialpädiatrisches Zentrum
Forel Klinik
Entzug
Entwöhnung
Suchtbehandlung Frankental
USZ – Zentrum für Essstörungen
Die Versicherer haben sich in drei
Verhandlungsgruppen aufgeteilt, die
unabhängig mit den Spitälern die
Tarife verhandeln. Die Einkaufsgemeinschaft HSK vertritt die Krankenversicherer Helsana, Sanitas und KPT,
die CSS Versicherung verhandelt die
Tarife eigenständig, und die übrigen
Krankenversicherer sind der tarifsuisse angeschlossen.
erster Betrag: tagesbezogene Teilpauschale; zweiter Betrag: fallbezogene Teilpauschale.
Genehmigte oder rechtskräftig festgesetzte Tarife
Stand: 23. September 2016
1
79
Leistungsfähigkeit der Zürcher Psychiatriekliniken
Die wichtigste Änderung in der Spitalfinanzierung, gültig ab dem 1. Januar 2012, ist die Umstellung vom bisherigen Kostenabgeltungsprinzip zur Leistungsabgeltung. Die Psychiatriekliniken erhalten einen im Voraus definierten Preis pro Behandlung – die oben aufgelisteten
Tagespauschalen. Mit diesen Pauschalen müssen die Kliniken effizient wirtschaften. Inwiefern diese Tarife finanziell angemessen sind, zeigen die Jahresabschlüsse der Psychiatriekliniken. Wenn die stationären Tarife gemäss der neuen Spitalfinanzierung korrekt auf dem
Niveau einer effizienten Klinik festgesetzt wurden, müsste der ineffizientere Teil der Kliniken
im Grundversicherungsbereich Verluste und der effizientere Teil der Kliniken Gewinne erzielen.
Zusammen mit den Ergebnissen aus dem ambulanten Bereich und den Gewinnen aus dem
Zusatzversicherungsbereich müsste die Mehrheit der Kliniken in einem normalen Jahr einen
bescheidenen Gewinn erzielen, mit dem sie Rücklagen für die Kompensation von Verlusten
in schlechteren Jahren und für allfällige grosse Investitionsvorhaben bilden können. Wären
jedoch die Tarife zu niedrig, so würde eine Mehrheit der Kliniken negative Ergebnisse erzielen. Lägen andererseits die Versicherer mit ihren Beschwerden über zu hohe Tarife richtig, so
müssten bei einer Mehrheit der Kliniken sehr hohe Gewinne beobachtet werden.
In den Jahresabschlüssen der psychiatrischen Kliniken wird die Gewinnsituation oftmals anhand der Umsatzrendite ausgewiesen. Ebenso von Bedeutung ist jedoch die Kennzahl EBITDAR (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and Rent Cost). Diese Kennzahl wird von potenziellen Kreditgebern für die Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit
eines Unternehmens herangezogen. Für die Berechnung der EBITDAR werden zum Jahresgewinn der Steueraufwand, der Zinsaufwand, die Abschreibungen und die Mietzinse dazu
addiert. Die Mietzinse werden berücksichtigt, damit die Anlagenutzungskosten unabhängig
von den Besitzverhältnissen vergleichbar abgebildet werden.
5%
Schlössli
ipw
Kilchberg
PUK
Forel Klinik
KJPD
10%
SOMOSA
Abbildung P12:
EBITDAR und Umsatzrendite
der PUK 2015
0%
Die Kennzahl EBITDAR macht keine
Aussage zum Gewinn eines Unternehmens. So hat die PUK eine EBITDAR-Marge von rund 10 Prozent. Die
Klinik erwirtschaftet aber mit einer
Umsatzrendite von –2.9 Prozent einen Verlust (vgl. Abbildung P12). Der
Grund liegt in den Abschreibungsund Zinskosten von rund 9 Prozent
(vgl. Abbildung P12). Generell gilt, je
anlageintensiver ein Unternehmen
ist, desto höher sollte die EBITDARMarge sein, damit die operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens
gesichert ist.
10%
15%
Abbildung P11: EBITDAR-Margen der Psychiatriekliniken der Zürcher
­Spitalliste 2015
Quelle: Finanzbuchhaltung der Spitäler gemäss KOREK (Kostenreporting des Kantons)
7.5%
5%
2.5%
0%
EBITDAR−Marge
Abschreibungen und
Zinsen (in % Umsatz)
Umsatzrendite
−2.5%
Durchschnittlich beträgt die EBITDAR-Marge bei den Psychiatriekliniken der Zürcher Spitalliste 11 Prozent (schwarze Linie in Abbildung P11). Im Schnitt bewegen sich die Psychiatriekliniken also leicht über den in der Schweizer Spitalbranche oft als Zielgrösse genannten rund
10 Prozent.
Es fällt auf, dass vor allem die Clienia Schlössli eine hohe EBITDAR-Marge von 16 Prozent
ausweist. Wenn die Mietkosten der Klinik Schlössli von rund 10 Millionen Franken, die innerhalb des Konzerns verrechnet werden, in der Kalkulation nicht berücksichtigt würden, so läge
das EBITDAR der Klinik Schlössli bei rund 10 Prozent.
Insgesamt lassen die Ergebnisse der Spitäler auch im vierten Jahr der neuen Spitalfinanzierung darauf schliessen, dass die vom Regierungsrat festgesetzten und genehmigten Tarife
sachgerecht waren: Weder haben die Spitäler mehrheitlich sehr hohe Gewinne erzielt, noch
haben sie mehrheitlich Verluste erlitten.
80
Psychiatrie
Neues Tarifsystem TARPSY ab 1. Januar 2018
Mit der Einführung der Tarifstruktur TARPSY soll ab 2018 in der stationären Psychiatrie
in Erfüllung der Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur zur Anwendung kommen. Der Verwaltungsrat der für die Entwicklung
und Wartung der Tarifstruktur zuständigen SwissDRG AG hat Anfang September 2016 die
TARPSY Version 1.0 verabschiedet. Die Tarifstruktur deckt alle stationären Leistungen der
Erwachsenen-, sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie ab. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll sie jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
TARPSY 1.0 basiert, wie vom KVG verlangt, auf leistungsbezogenen Pauschalen. Im Gegensatz zu SwissDRG sind dies keine Fallpauschalen, sondern Tagespauschalen. Die Fälle
werden anhand der Hauptdiagnose in zehn möglichst kostenhomogene psychiatrische Basis-Kostengruppen (Basis-PCGs) unterteilt. Danach folgt eine zusätzliche Differenzierung
nach Schweregrad (Symptomintensität und/oder Nebendiagnose) und Alter. Eine BasisPCG ist in maximal drei PCGs unterteilt. Insgesamt ergeben sich so 22 PCG.
Die Symptomintensität wird anhand des HoNOS-Fragebogens bei den Erwachsenen und
dem HoNOSCA-Fragebogen bei den Kindern und Jugendlichen gemessen. Der fallführende Behandler (Arzt, Psychologe oder Pflegefachperson) beurteilt die Symptombelastung
des Patienten. Aus dieser Fremdbeurteilung werden drei Items für die Schweregrad-Berechnung verwendet: hyperaktives, aggressives Verhalten (Item H1), absichtliche Selbstverletzung (Item H2 in HoNOS bzw. H3 in HoNOSCA) und körperliche Erkrankung oder
Behinderung (Item H5 bzw. H6). Je höher die Ausprägung pro Item, desto höher ist die
Symptomintensität und dadurch das Kostengewicht für diese Patienten.
Zudem kann auch aus relevanten Nebendiagnosen ein höheres Kostengewicht resultieren.
Beispielsweise kann die Nebendiagnose Demenz bei einem Patienten mit Alkoholabhängigkeit ein höheres Kostengewicht verursachen.
Um das Kostengewicht für den ganzen Fall zu berechnen, muss die Aufenthaltsdauer mitberücksichtigt werden: Je kürzer der Aufenthalt, desto höher ist das Kostengewicht pro
Tag. Dieses Kostengewicht wird mit der Anzahl Aufenthaltstage multipliziert und ergibt so
das Kostengewicht pro Fall.
Im Gegensatz zu SwissDRG in der Akutsomatik spielen in der Version 1.0 die Behandlungen
noch keine Rolle. Grund dafür ist, dass der CHOP-Katalog auf die somatischen Behandlungen ausgelegt ist. Die psychiatrischen Behandlungen sind noch ungenügend abgebildet.
Deshalb werden diese CHOP-Codes zuerst verbessert. In späteren TARPSY Versionen soll
geprüft werden, ob diese auch in das Tarifsystem einfliessen sollen.
81
4.5
Ambulante und tagesklinische Angebote
Für die psychiatrische Versorgung des Kantons Zürich gilt der Grundsatz «ambulant vor stationär». Diese Maxime ist bereits 1998 mit dem Zürcher Psychiatriekonzept postuliert worden
und wird auch in der «Vision Psychiatrie» des Kantons Zürich von 2012 bekräftigt. Deshalb
wurden in den letzten 15 Jahren stationäre Betten abgebaut und dezentrale Ambulatorien und
Tages- und Nachtkliniken aufgebaut (vgl. Abbildung P13).
Im Kanton Zürich bieten die
psychiatrischen Kliniken ein
bedarfsgerechtes, in sich gut
abgestimmtes Netz von regio­
nalen Tageskliniken an.
Abbildung P13: Tageskliniken im Kanton Zürich 2015
Allgemeinpsychiatrische TK
Spezialisierte TK
Nachtklinik
Winterthur –
Zürcher Unterland
ipw TK Gerontopsychiatrie
ipw TK Psychiatrie
ipw TK Gerontopsychiatrie
ipw TK Gerontopsychiatrie
Forel TK Suchtbehandlungen
PUK TK Kinder- und Jugendpsychiatrie
ipw TK Psychiatrie
Zürich
PUK TK Psychiatrie
Zürcher Oberland
PUK AkutTK Psychiatrie
PUK Nachtklinik Psychiatrie
PUK TK Suchtbehandlungen
PUK TK Psychiatrie
PUK – Gerontopsychiatrie
PUK TK Kinderpsychiatrie
PUK TK Jugendpsychiatrie
PUK TK Psychiatrie
Schlössli TK Gerontopsychiatrie
PUK TK Psychiatrie
Kilchberg TK Psychiatrie
Schlössli TK Psychiatrie
Affoltern TK Psychiatrie
Horgen-Affoltern
Schlössli TK Psychiatrie
Schlössli TK Gerontopsychiatrie
Mit diesem regionalen Netz an Tageskliniken (TK) will man psychische Krankheiten früh behandeln und so unter anderem verhindern, dass Patienten chronisch krank und lange Klinikaufenthalte nötig werden. Zudem bleibt ihr soziales Umfeld erhalten und sie finden sich
schneller wieder im Alltag zurecht. Die tagesklinische Behandlung hat auch den Vorteil, dass
sie oftmals bei gleicher oder besserer Wirksamkeit tiefere Behandlungskosten verursacht.
Doch was den Patienten zugutekommt und ausserdem wirtschaftlich ist, droht an der Finanzierung zu scheitern.
Finanzierung
Bereits 1998 wurde im Zürcher
Psychiatriekonzept die Maxime
«ambulant vor stationär» postu­
liert. Sie ist ein zentrales Anlie­
gen der Zürcher Gesundheits­
versorgung.
Die Finanzierungssysteme in der ambulanten und stationären Psychiatrie sind unterschiedlich: An den Kosten der stationären Patienten beteiligen sich Kanton und Krankenversicherung etwa hälftig. Die Finanzierung der ambulanten und tagesklinischen Patienten wird gemäss Gesetz alleine von der Krankenversicherung getragen. Mit den im ambulanten Bereich
geltenden Tarifen können sozialpsychiatrisch ausgerichtete Tageskliniken jedoch ihr Angebot
nicht kostendeckend führen. Dies führt dazu, dass ein Fehlanreiz Richtung stationäre Versorgung entsteht – entgegen dem Postulat «ambulant vor stationär». Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt dies in seiner Antwort zum Postulat «Zukunft der Psychiatrie» vom
März 2016: «Im Vergleich zu den klassischen ambulanten Angebotsstrukturen haben die intermediären Angebotsstrukturen einen grossen organisatorischen und betriebswirtschaftlichen
Aufwand. Diesbezüglich bestehen zurzeit Abbildungsprobleme in den Abgeltungssystemen.»
82
Psychiatrie
Unter intermediären Strukturen werden Ambulatorien und Tages­kliniken sowie aufsuchende
Angebote wie mobile Equipen verstanden. Der Bundesrat fordert deshalb, dass die Tarifpartner gemeinsam mit der GDK prüfen sollen, wie eine nachhaltige Finanzierung der interprofessionellen und vielfältigen Behandlungs- und Unterstützungsan­gebote der intermediären
Angebotsstrukturen auszugestalten ist. Der Kanton Zürich hat im Wissen um diese Finanzierungsproblematik mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) eine gesetzliche
Grundlage geschaffen, damit spitalgebundene psychiatrische Ambulatorien und Tages- und
Nachtkliniken mit Subventionen unterstützt werden können.
Für die Zürcher Tageskliniken stellt sich derzeit die Situation nochmals verschärft dar, da
sich die psychiatrischen Kliniken mit einem Teil der Versicherer seit 2010 nicht über die Tarife
für die Tages- und Nachtkliniken einigen konnten. Aus diesem Grund musste der Zürcher
Regierungsrat die Tarife festsetzen. Gegen die Festsetzung wurde jedoch Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben. Das BVGer hat mit seinem Urteil vom 8. Juli
2014 die Festsetzung der Tarife für die Tages- und Nachtkliniken mit der Begründung aufgehoben, dass nicht beurteilt werden könne, ob mit den festgesetzten Pauschalen ausschliesslich OKP-Pflichtleistungen abgegolten würden. Es müsse dargelegt werden können, welche
Leistungen die Tages- und Nachtkliniken erbringen würden und welche dieser Leistungen
OKP-Pflichtleistungen und welches keine OKP-Pflichtleistungen seien. Zurzeit gelten deshalb
weiterhin provisorische Tarife. Dies stellt sowohl für die psychiatrischen Kliniken wie auch für
den Kanton Zürich eine grosse Planungs- und Finanzierungsunsicherheit dar, denn für diese
versorgungspolitisch sinnvollen Leistungen besteht keine nachhaltige Finanzierungsbasis. Es
besteht Gefahr, dass sich die Versorgungsstrukturen wieder Richtung mehr stationäre Betten
verschieben, was nicht im Sinne einer optimalen Patientenbehandlung ist und die Prämienund Steuerzahler zusätzlich belastet.
Projekt «Optimierung des Profils und der Finanzierung der Tages- und
Nachtkliniken (TNK)»
Das Urteil verlangt eine deutliche Erhöhung der Transparenz der erbrachten Leistungen. Die
Gesundheitsdirektion hat deshalb ein Projekt lanciert und ein Projektteam und eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den psychiatrischen Kliniken konstituiert. Das Projekt «Optimierung des Profils und der Finanzierung der Tages- und Nachtkliniken (TNK)» hat zwei Hauptziele:
1.Eine Auslegeordnung der Angebote und Leistungen der spitalgebundenen Tages- und
Nachtkliniken der psychiatrischen Kliniken der Zürcher Spitalliste Psychiatrie wird vorgenommen.
2.Alle Leistungen werden nach ihrer OKP-Pflichtigkeit beurteilt und eine Kostenkalkulation
der erbrachten Leistungen gemacht.
In Zusammenarbeit mit den Klinikvertretungen und unter Einbezug der Versicherer ist ein
Instrument für die Erhebung der Leistungen in den Tages- und Nachtkliniken erarbeitet worden. Dieses umfasst 75 verschiedene Leistungen und 23 verschiedene Berufsgruppen. Die
Erhebung hat vom 29. Februar 2016 bis 27. März 2016 (28 Tage) bei 412 Mitarbeitenden und
910 Patienten stattgefunden.
Angebot der Zürcher Tageskliniken
Die Erhebung hat bestätigt, dass im Kanton Zürich die TNK zwei wichtige Funktionen innerhalb der psychiatrischen Versorgungsstruktur übernehmen:
– Die Tagesklinik als Alternative zur stationären Behandlung
– Die Tagesklinik zur Verkürzung des stationären Aufenthaltes
83
Abbildung P14: Angebot der Zürcher Tageskliniken
Klinik / Art der TNK
Definition der KVG-Leistungen
Bei der Erhebung der Leistungen in
den Tageskliniken wurden zunächst
die rechtlichen Grundlagen eingehend geprüft und jede Leistung danach beurteilt, ob es sich um eine
OKP-pflichtige Leistung handelt oder
nicht. Diese Zuteilung orientiert sich
eng an den Gesetzesvorgaben durch
KVG/KLV/KVV. Beispielsweise sind
Leistungen von Berufsgruppen, die
nicht im Gesetz aufgeführt sind, per
se als nicht OKP-pflichtige Leistung
klassifiziert. Dies bedeutet aber nicht,
dass diese Leistungen versorgungspolitisch nicht sinnvoll sind.
Leistungen wie z.B. administrative
Arbeiten des Sekretariats, betriebsbezogene Arbeiten wie Führung und
Management sind der Kategorie Hintergrundleistungen zugeteilt worden.
Die Einteilung der Leistungen nach
OKP-pflichtiger, nicht OKP-pflichtiger
Leistung und Hintergrundleistung ist
im Vorfeld der Erhebung vorgenommen worden. Damit Fehlanreize und
Manipulationen weitgehend verhindert werden, ist diese Einteilung vorgängig nicht veröffentlicht worden.
OKP-pflichtige Leistungen
– Ärztliche Leistungen
– Ärztlich delegierte Einzelpsychothe­
ra­pie durch Psychotherapeuten
– Ärztlich angeordnete Physio-, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungs­
beratung
–….
Nicht OKP-pflichtige Leistungen
–
Freizeitaktivitäten der Patienten
ohne therapeutischen Zweck
–Gartentherapie
–Therapiekontrolle durch Video (explizit ausgenommen im KVG)
–Musiktherapie (explizit ausgenommen im KVG)
–Kunst-, Körper-, Sport-, Aktivierungs- und Bewegungstherapie
(Berufsgruppe nicht im KVG aufgeführt)
–….
Clienia
Allgemeine Psychiatrie
Gerontopsychiatrie
Forel
Suchtbehandlungen
ipw
Allgemeine Psychiatrie
Gerontopsychiatrie
Kilchberg
Allgemeine Psychiatrie
KJPP
Kinder- und Jugendpsychiatrie
PSA
Allgemeine Psychiatrie
PUK
Allgemeine Psychiatrie
Gerontopsychiatrie
Suchtbehandlungen
Akuttagesklinik
Nachtklinik
Total
Anzahl
TNK
Max. Anz. Anz. Patienten
Plätze TNK
2015
4
2
2
1
1
5
2
3
1
1
3
3
1
1
8
4
1
1
1
1
63
42
21
20
20
70
40
30
23
23
42
42
6
6
142
71
12
35
14
10
665
351
314
128
128
606
320
286
168
168
161
161
40
40
1235
579
179
202
209
66
23
366
3003
22 Tageskliniken und 1 Nachtklinik bieten im Kanton Zürich Behandlungen für etwa 3000
Patienten im Jahr 2015 an (vgl. Abbildung P14). Die PUK ist mit 8 Tageskliniken und 142
Plätzen der grösste, der Psychiatriestützpunkt des Spital Affoltern (PSA) mit einer Tagesklinik
mit 6 Plätzen der kleinste Leistungsanbieter. Von den 22 Tageskliniken sind 10 mit insgesamt
182 Plätzen allgemeinpsychiatrisch ausgerichtet. Diese behandeln das gesamte Spektrum
psychischer Erkrankungen. Die 6 gerontopsychiatrischen Tageskliniken sind mit 63 Plätzen
schwerpunktmässig auf die Behandlung älterer Menschen ausgerichtet, die an einer psychischen Erkrankung leiden. Behandelt werden grundsätzlich alle gerontopsychiatrischen
Krankheitsbilder, auch Demenzerkrankungen. In 3 Tageskliniken stehen 42 Plätze für Kinder
und Jugendliche zur Verfügung, die eine koordinierte kinder- bzw. jugendpsychiatrische, sozialpädagogische und heilpädagogische Behandlung mit individueller schulischer Förderung
benötigen. 2 Tageskliniken bieten Suchtbehandlungen an.
Die PUK bietet 35 tagesklinische Plätze mit einem Behandlungsprogramm für Menschen mit
Drogen- und Alkoholproblemen an, das auch eine somatische Versorgung und die Medikamentenabgabe umfasst. Die 20 tagesklinischen Behandlungsplätze der Forel Klinik sind auf
die Behandlung von Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit spezialisiert. Das Angebot der
Akut-Tagesklinik der PUK richtet sich an Patienten, die sich in einer akute(re)n Phase ihrer
psychischen Erkrankung befinden und auf eine intensivere tagesklinische Behandlung angewiesen sind. Die 14 Behandlungsplätze der Akut-Tagesklinik wurden anstelle einer weiteren
Bettenstation eröffnet und sollen diese vollumfänglich ersetzen.
Eine Sonderform der intermediären Einrichtungen stellt die psychiatrische Nachtklinik dar.
Die Nachtklinik richtet sich an Patienten mit psychischen Erkrankungen, die eine geregelte
Tagesstruktur – Arbeit oder eine geschützte Beschäftigung – haben und vorübergehend eine
therapeutisch betreute Wohnform benötigen. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Angebote der Nachtklinik finden in den Abendstunden statt, und die Patienten übernachten in
der Einrichtung.
Wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert, hat die Gesundheitsdirektion umfassend und
transparent dargelegt, welche Leistungen die Tages- und Nachtkliniken erbringen. Ebenfalls
wurden diese Leistungen gemäss den rechtlichen Grundlagen in OKP-pflichtige und nicht
OKP-pflichtige Leistungen eingeteilt (vgl. Randspalte).
Hintergrundleistungen
– Administrative Arbeiten Sekretariat
– Fallbesprechung / Rapporte
–Betriebsbezogene Arbeiten (Führung und Management)
–….
84
Psychiatrie
Leistungen in Tageskliniken sind vorwiegend OKP-pflichtig
Anhand der Zuteilung der Leistungen nach OKP-Pflichtigkeit und Nicht-OKP-Pflichtigkeit und
der Löhne der Angestellten konnten die Kosten der Tages- und Nachtkliniken ermittelt werden (vgl. Box). Die Ergebnisse dieser Ermittlung zeigen ein deutliches Bild: 74 Prozent der
Lohn- bzw. Gesamtkosten basieren auf OKP-pflichtigen Leistungen. Im Vergleich zu anderen Kantonen, die Werte von 58 bzw. 65 Prozent oder noch tiefer aufweisen, erbringen also
die Zürcher Tageskliniken vorwiegend OKP-pflichtige Leistungen. Sie sind demnach bereits
sehr gut aufgestellt und bieten ein vorwiegend KVG-konformes medizinisch-therapeutisches
Leistungsangebot an. Die Gesundheitsdirektion sieht es als erforderlich an, dass die Zürcher Tageskliniken ein eng psychiatrisch-psychotherapeutisch ausgerichtetes Behandlungsangebot für akut psychisch kranke Menschen anbieten und weder Betreuungsstätte- noch
Pflegeheim-Charakter aufweisen. In Einzelfällen ist eine Profilschärfung der tagesklinischen
Angebote notwendig. Denn der Gesundheitsdirektion ist es ein Anliegen, dass die Zürcher
Tageskliniken und die Nachtklinik grösstenteils OKP-pflichtige Leistungen anbieten. Die Gesundheitsdirektion setzt sich auch dafür ein, dass sozialpsychiatrisch und versorgungspolitisch wichtige Leistungen, die jedoch keine Abbildung im Krankenversicherungsgesetz finden, auch weiterhin durch Subventionen unterstützt werden.
Modell zur Ermittlung des OKP-Anteils
Neben den Leistungen (Menge) wurden pro Tagesklinik auf Basis der effektiven Löhne die
Stundensätze der verschiedenen Berufsgruppen ermittelt. Im Anschluss der Erhebung sind
die erbrachten Leistungsstunden mit dem jeweiligen Stundensatz der Berufsgruppe (Lohnstückkosten) verknüpft worden (vgl. Abbildung P15).
Das Resultat ist der Anteil der Lohnkosten für die OKP-pflichtigen im Verhältnis zu den nicht
OKP-pflichtigen Leistungen. Der so ermittelte OKP-Schlüssel ist auf die Gesamtkosten der
Tageskliniken übertragen worden.
Abbildung P15: Modell zur Berechnung der OKP-Kosten
Leistungen TNK in Std.
(Menge)
Lohn- bzw. Gesamtkosten
x
Hintergrundleistungen
Stundenansatz pro
Berufsgruppe und Klinik
(Lohnstückkosten)
=
26%
74%
OKP-Pflichtleistungen
Nicht OKP-Pflichtleistungen
85
Die detaillierte Erhebung der Ge­
sundheitsdirektion zeigt, dass
73–75 Prozent der Kosten in den
Tageskliniken OKP-pflichtig sind.
4.6
In diesem Kapitel stehen nicht mehr
die Zürcher Psychiatriekliniken,
sondern die Zürcher Wohnbevölkerung im Fokus. Wenn beispielsweise Aussagen zur psychiatrischen
Versorgung der Psychiatrieregion
Horgen-Affoltern gemacht werden,
so sind die Patienten mit Wohnsitz in der Region Horgen-Affoltern
gemeint – unabhängig von der Institution, in der sie sich behandeln
lassen.
Diese ergänzende Perspektive soll
insbesondere zeigen, wo sich die
Zürcher Bevölkerung behandeln
lässt. Somit werden in den folgenden Betrachtungen auch alle Behandlungen in ausserkantonalen
Spitälern mitberücksichtigt.
Psychiatrische Versorgung
der Zürcher Patienten
Bisherige Entwicklung 2006 bis 2015
Die Nachfrage nach stationären psychiatrischen Leistungen der Zürcher Bevölkerung wird im
Wesentlichen von der Einwohnerzahl, der Hospitalisationsrate (HR, Anzahl Hospitalisationen
pro 1000 Einwohner) und der mittleren Aufenthaltsdauer (MAHD) beeinflusst. Im Zeitraum
von 2006 bis 2015 ist im Bereich der psychiatrischen Versorgung folgende Entwicklung zu
verzeichnen (vgl. Abbildung P16):
Abbildung P16: Entwicklung der Patientenzahlen und Pflegetage
1.2
1.1
Fallzahl
HR
MAHD
Pflegetage
Wohnbevölkerung
1.0
0.9
0.8
2006200720082009201020112012201320142015
Quelle: Medizinische Statistik BFS (2006–2015)
Abbildung P17: Hospitalisations­
rate pro Altersgruppe
Altersgruppe
0–19
20–39
40–64
65–79
80 und mehr
Total
pro 1000
Einwohner
3.3
11.4
11.4
6.8
9.4
8.2
Die Fallzahl der Zürcher Patienten ist von 2006 bis 2015 insgesamt um 22 Prozent gestiegen,
wobei die Fallzunahme bis 2008 stark und seither moderater ausgefallen ist. Im Jahr 2006
wurden 11 051 Zürcher Patienten psychiatrisch behandelt, 2015 waren es rund 13 528.
Die Fallzunahme zwischen 2006 und 2015 ist insbesondere auf das Bevölkerungswachstum
im Kanton Zürich zurückzuführen: Die Wohnbevölkerung ist zwischen 2006 und 2015 um 15
Prozent gewachsen. Die Hospitalisationsrate ist in diesem Zeitraum lediglich um 6 Prozent
gestiegen.
Während sich in der Akutsomatik die Hospitalisationsrate mit zunehmendem Alter der Patienten erhöht, ist dies bei den psychiatrischen Hospitalisationen anders: Die 20- bis 64-Jährigen
beanspruchen öfters eine psychiatrische Behandlung als die über 65-Jährigen. Jedoch nimmt
die Hospitalisationsrate der 65- bis 79-Jährigen kontinuierlich zu. Im Jahr 2012 wurden in
dieser Altersgruppe 6.5 Patienten pro 1000 Einwohner hospitalisiert, im Jahr 2015 waren es
bereits 6.9, was einer Zunahme von über 4 Prozent entspricht. Der gerontopsychiatrischen
Versorgung älterer Patienten kommt deshalb eine immer wichtigere Bedeutung zu.
Während die Patientenzahl zwischen 2006 und 2015 deutlich zugenommen hat, liegt die Zahl
der Pflegetage im Jahr 2015 leicht über der Pflegetagzahl im Jahr 2009. Dies bedeutet, dass
sich die mittlere Aufenthaltsdauer deutlich verkürzt hat.
86
Psychiatrie
Zürcher Hospitalisationsrate im Vergleich mit anderen Kantonen
Gemäss Obsan sind im Jahr 2014 rund 8.9 von 1000 Zürchern stationär psychiatrisch behandelt worden. Im schweizweiten Vergleich befindet sich die Hospitalisationsrate der Zürcher Bevölkerung leicht über dem Schweizer Durchschnitt. Die Hospitalisationsrate ist im
Vergleich mit anderen Kantonen mit universitärem Angebot wie den Kantonen Genf und
Basel-Stadt niedriger. Vor allem die Hospitalisationsrate im Kanton Basel-Stadt ist doppelt
so hoch wie im Kanton Zürich.
Abbildung P18: Kantonale Hospitalisationsraten 2014
15
10
CH
5
0
NWURSZ AIOWVSZGLU TI VDJUAGNEFRBESGGLGRZHBLGESHSOTGARBS
Quelle: Obsan (2016)
Zürcher Patienten nach Psychiatrieregionen
Im Psychiatriekonzept 1998 wurde der Kanton Zürich in fünf Psychiatrieregionen unterteilt:
Zürich, Winterthur, Zürcher Unterland, Zürcher Oberland und Horgen-Affoltern. Nach der Fusion des Zentrums Hard mit der ipw 2010 wurden die Psychiatrieregionen Winterthur und
Zürcher Unterland zu einer Region, Winterthur-Zürcher Unterland (Winterthur-ZU) bzw. Zürich
Nord zusammengelegt. Seither bestehen im Kanton Zürich vier Psychiatrieregionen.
Mit 5001 Patienten stammt ein Drittel aller Patienten im Kanton Zürich aus der Psychiatrieregion Zürich. Die Psychiatrieregion Winterthur-ZU ist mit 4100 Patienten die zweitgrösste
Region. Dass die beiden urban geprägten Psychiatrieregionen Zürich und Winterthur-ZU den
grössten Anteil der Patienten verzeichnen, entspricht auch ihrem Bevölkerungsanteil im Kanton Zürich.
Die regionalen Unterschiede sind generell eher klein. So unterscheidet sich das Durchschnittsalter der Patienten der einzelnen Regionen kaum. Die Hospitalisationsrate variiert in den vier
Regionen von 8.9 bis 10.1 Patienten pro 1000 Einwohner. Sie ist in der Region Winterthur-ZU
und Zürich am tiefsten und in der Region Horgen-Affoltern am höchsten. Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern liegen zwischen 36 Tagen in der Region Horgen-Affoltern und 40
Tagen in der Psychiatrieregion Zürich.
Abbildung P19: Patientenmerkmale nach Psychiatrieregion 2015
Zürich
Winterthur-Zürcher Unterland
Zürcher Oberland
Horgen-Affoltern
Kanton Zürich
Austritte
ø-Alter
HR
MAHD
5 001
4 118
2 651
1 758
45
43
44
45
9.2
9.2
8.9
10.1
40
36
39
36
13 528
44
9.2
38
Quelle: Medizinische Statistik BFS
87
4.7Patientenmigration
Interkantonale Patientenmigration 2015
Im Jahr 2015 liessen sich 90 Prozent aller Zürcher Patienten im Psychiatriebereich in Zürcher Kliniken behandeln, im Jahr 2011 waren es noch 94 Prozent. Das heisst, dass im Jahr
2015 10 Prozent bzw. 1450 Patienten ein ausserkantonales stationäres Angebot in Anspruch
genommen haben. Die ausserkantonalen Hospitalisationen erfolgten hauptsächlich in den
Kantonen Thurgau, Aargau und Graubünden. Davon waren 385 Patienten in den 4 ausserkantonalen Kliniken mit Zürcher Leistungsauftrag hospitalisiert: 220 Zürcher Patienten wurden in
der Clienia-Privatklinik Littenheid (TG), 91 in der Klinik Meissenberg (ZG), 50 im Psychiatriezentrum Breitenau (SH) und 24 in der Klinik Sonnenhof (SG) behandelt. Die Kliniken Littenheid
und Sonnenhof sind auf Kinder und Jugendliche spezialisiert; in diesem Bereich können im
Kanton Zürich selbst noch nicht genügend stationäre Behandlungsplätze angeboten werden
(vgl. auch Kapitel 4.1).
Der Anteil der ausserkantonalen Behandlungen von Zürcher Patienten unterscheidet sich
kaum zwischen den Psychiatrieregionen. In der Psychiatrieregion Zürich liessen sich die Patienten mit 8 Prozent am wenigsten ausserkantonal behandeln. In der Region Winterthur-ZU
und Zürich Oberland ist der Anteil bei rund 10 Prozent. In der Region Horgen-Affoltern ist er
mit 12 Prozent am höchsten.
8 Prozent der im Kanton Zürich behandelten Patienten stammen nicht aus dem Kanton Zürich.
Die ausserkantonalen Patienten wohnen hauptsächlich in den angrenzenden Kantonen (siehe
auch Kapitel 4.2). Am meisten Patienten kommen aus dem Aargau (245 Patienten), gefolgt
vom Kanton St. Gallen mit 113 Patienten und dem Kanton Schaffhausen mit 98 Patienten.
Abbildung P20: Negative Nettomigration 2015
Die Mehrheit der Zürcher Pati­
enten lässt sich innerkantonal
behandeln.
1135
–72
1063
Wie Abbildung P20 zeigt, ergibt sich im Kanton Zürich im stationären Psychiatriebereich eine
schwach negative Nettomigration: Mehr Zürcher Patienten lassen sich ausserkantonal behandeln als ausserkantonale Patienten im Kanton Zürich.
Behandlungen in den Psychiatrieregionen
Anteil der Bevölkerung einer
Psychiatrieregion, der sich in
einer Klinik der gleichen Psych­
iatrieregion behandeln lässt.
Abbildung P21:
Eigenversorgungsgrand
Zürich
Winterthur – Zürcher
Unterland
Zürcher Oberland
Horgen – Affoltern
66%
61%
58%
55%
Fast zwei Drittel der Zürcher Patienten lassen sich innerhalb der eigenen Psychiatrieregion
behandeln. Der «Eigenversorgungsgrad» unterscheidet sich nur beschränkt zwischen den
Regionen. In der Psychiatrieregion Zürich lassen sich 66 Prozent der dort wohnhaften Patienten behandeln. Das medizinische Spektrum ist in dieser Psychiatrieregion auch am grössten.
Der «Eigenversorgungsgrad» in der Region Horgen-Affoltern ist von 59 Prozent im Jahr 2014
auf 55 Prozent gesunken. Der Grund dafür ist, dass diese Region im Vergleich zum Vorjahr auch das höchste Patientenwachstum verzeichnet. Gesamthaft ist der Anteil an Zürcher
­Patienten um 2 Prozent gewachsen, in der Region Horgen-Affoltern ist die Patientenzahl um
6 Prozent gestiegen.
Nettomigration zwischen den Psychiatrieregionen
Im Gegensatz zur Akutsomatik (vgl. Kapitel 2.7) ist die innerkantonale Migration der psychiatrischen Patienten nach Zürich nicht in gleicher Weise ausgeprägt. Die Migration zwischen den
Psychiatrieregionen findet in alle Richtungen statt (vgl. Abbildung P22).
Abbildung P22 stellt diese Patientenwanderung zwischen den Psychiatrieregionen grafisch
dar. Die in der Grafik gezeichneten Pfeile zeigen die Nettowanderung der Patienten zwischen
zwei verschiedenen Zürcher Psychiatrieregionen. Beispielsweise zeigt ein Pfeil von der Region Winterthur-ZU nach Zürich, dass sich mehr Patienten aus der Region Winterthur-ZU in der
Region Zürich behandeln lassen, als dies umgekehrt der Fall ist. Die Nettowanderung von der
Psychiatrieregion Winterthur-ZU nach Zürich ist am grössten, die Migrationen zwischen den
anderen Regionen sind relativ symmetrisch.
88
Psychiatrie
Abbildung P22: Nettomigration 2015
Winterthur –
Zürcher Unterland
8%
3%
Zürich
8%
4%
Zürcher Oberland
3%
Horgen-Affoltern
Interessant ist jedoch, dass die Patientenmigration seit 2011 stark zugenommen hat. Einerseits lassen sich mehr Patienten ausserkantonal behandeln, und andererseits hat die innerkantonale Patientenwanderung stark zugenommen. Eine mögliche Ursache ist die seit 2012
geltende Spitalwahlfreiheit: Patienten können sich inzwischen frei entscheiden, in welcher
Klinik sie sich behandeln lassen.
89
A
Anhang
A2
A1 Zürcher Spitalplanung 2012
Neue Spitalfinanzierung im Kanton Zürich
In diesem Anhang werden die wichtigsten Neuerungen der Spitalplanung und Spitalfinanzierung ab 1. Januar 2012 erklärt und deren Umsetzung im Kanton Zürich aufgezeigt.
A1
Zürcher Spitalplanung 2012
Mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG), das am 17. Juni 2012 mit 66,7
Prozent Ja-Stimmen von der Zürcher Bevölkerung angenommen wurde, steht dem Kanton
Zürich die nötige Gesetzesgrundlage zur Verfügung, um eine wirtschaftliche Leistungserbringung sowie eine gute und nachhaltige Qualität der Zürcher Spitalversorgung sicherzustellen.
Die Gesetzesrevision war notwendig, da mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 21. Dezember 2007 die Kantone verpflichtet wurden, ihre gesetzlichen Vorgaben für die Spitalplanung und die Spitalfinanzierung zu überarbeiten. Das SPFG
dient u.a. als Grundlage für die Zürcher Spitalplanung 2012, mit der die Leistungsaufträge an
die Listenspitäler erteilt und die Qualitätsanforderungen, die Verpflichtung für die Aus- und
Weiterbildung und die Aufnahmeverpflichtung für die Listenspitäler vorgegeben wurden.
A1.1Qualitätsanforderungen
Ausgewählte Qualitäts­
anforderungen an Zürcher
Listenspitäler:
– Reanimationsübungen für das
Personal
– standardisiertes Austritts­
management
– Führen eines CIRS (Zwischenfallmeldesystem)
– entsprechende FMH-Qualifika­
tion der Fachärzte
– Verfügbarkeit der Fachärzte
– Mindestanforderungen Notfallstation
– Mindestanforderungen Intensivstation
– Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
– Führen eines Tumorboards
–Mindestfallzahlen
Die Zürcher Spitalplanung 2012 hat insbesondere die Sicherstellung einer hochwertigen Behandlungsqualität in den Listenspitälern sowie die transparente Darstellung der Leistungen
der einzelnen Spitäler zum Ziel. Die Gesundheitsdirektion definierte für alle Listenspitäler Anforderungen, um die Behandlungsqualität in Zürcher Spitälern und Kliniken weiter zu verbessern, beispielsweise wurden alle Spitäler und Kliniken verpflichtet, regelmässig Reanimationsübungen für das Personal durchzuführen und ein anonymes Zwischenfallmeldesystem (CIRS)
zu benutzen. Weiter sind verschiedene Anforderungen von den Listenspitälern zu erfüllen,
die je nach Leistungsauftrag unterschiedlich sind. So dürfen gewisse Behandlungen nur von
Fachärzten mit einem entsprechenden FMH-Titel durchgeführt werden. Damit die entsprechenden Fachärzte bei Bedarf auch rechtzeitig einsatzbereit sind, ist die zeitliche Verfügbarkeit je nach Behandlung unterschiedlich vorgeschrieben. Diese und weitere Qualitätsanforderungen gelten für alle drei Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Daneben
gelten auch Qualitätsanforderungen, die beispielsweise nur in der Akutsomatik erfüllt werden
müssen (vgl. Box).
Des Weiteren hat die Gesundheitsdirektion eine Systematik entwickelt, anhand der alle stationären Fälle eines Spitals, einer Rehabilitationsklinik oder einer Psychiatrieklinik eindeutig einer
Leistungsgruppe zugewiesen werden können. In der Akutsomatik zeigt sich beispielsweise,
welche Spitäler in der Leberchirurgie oder bei der Wirbelsäulenchirurgie eine hohe Fallzahl
aufweisen und daher über eine grosse Erfahrung in der Behandlung dieser Patienten verfügen. Oder in der Rehabilitation ist ersichtlich, welche Kliniken schwergewichtig neurologische
Patienten behandeln. Diese Transparenz ist in diesem Detaillierungsgrad neu. Sie kann für die
Bevölkerung und die zuweisenden Ärzte hilfreich sein bei der Auswahl eines Spitals. Aus diesem Grund veröffentlicht die Gesundheitsdirektion seit 2011 jährlich die Fallzahlen pro Spital
und Leistungsgruppe. Die Zahlen sind im Internet unter www.gd.zh.ch/kenndaten abrufbar.
Im Rahmen der Spitalplanung 2012 haben sich alle Leistungserbringer zur Erfüllung der verlangten Qualitätsanforderungen verpflichtet. Um sicherzustellen, dass die Leistungserbringer
die verschiedenen Qualitätsanforderungen auch effektiv einhalten, hat die Gesundheitsdirektion ein «Qualitäts-Controlling» aufgebaut. Zusätzlich läuft das Programm «Qualitäts-Entwicklung» (vgl. Gesundheitsversorgungsbericht 2015, Seiten 12–16).
92
Anhang
Spitalplanungs­-Leistungsgruppen als Grundlage der kantonalen
­Spitalplanungen (Bsp. Akutsomatik)
Unter Beizug von über 100 Fachexperten entwickelte die Gesundheitsdirektion ein Leistungsgruppenkonzept für die Akutsomatik mit rund 125 Spitalplanungs-Leistungsgruppen
(SPLG) und leistungsgruppenspezifischen Anforderungen.
Die Anforderungen an die einzelnen SPLG betreffen im Wesentlichen die Qualifikation und
die Verfügbarkeit von Fachärzten für gewisse Eingriffe, Mindestanforderungen an die Notfallstation und die Intensivstation, und nicht zuletzt werden den Spitälern für gewisse SPLG
Mindestfallzahlen (vgl. auch Kapitel 2.2) vorgeschrieben. Abbildung A1 veranschaulicht die
leistungsgruppenspezifischen Qualitätsanforderungen im Fachbereich Viszeralchirurgie.
Abbildung A1: Ausgewählte Anforderungen in der Viszeralchirurgie
SPLG
VIS1
Viszeralchirurgie
VIS1.1
FMH Facharzt/
Verfügbar-
Notfall-
Intensiv-
Tumor-
Mindest-
Schwerpunkt
keit Facharzt
station
station
board
fallzahlen
(Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie)
2
2
1
ja
Grosse Pankreaseingriffe
(IVHSM)
Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie
2
2
2
ja
10
VIS1.2
Grosse Lebereingriffe
(IVHSM)
Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie
2
2
2
ja
10
VIS1.3
Ösophaguschirurgie
(IVHSM)
Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie
2
2
3
ja
10
VIS1.4
Bariatrische Chirurgie
Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie
2
2
1
VIS1.4.1 Spezialisierte Bariatrische
Chirurgie (IVHSM)
Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie
2
2
2
VIS1.5
Chirurgie inkl. Schwerpunkte Viszeralchirurgie
2
2
2
ja
10
Tiefe Rektumeingriffe
(IVHSM)
Beispielsweise muss ein Spital für die Behandlung von Patienten in der SPLG «VIS1.3 Ösophaguschirurgie» u.a. Fachärzte mit dem FMH-Weiterbildungstitel für Chirurgie inkl. Viszeralchirurgie angestellt haben, die im Notfall innerhalb von einer Stunde verfügbar sind
(Level 2). Zudem muss eine sehr gut ausgebaute Intensivstation (Level 3) vorhanden sein,
und jährlich gilt es die Mindestfallzahl von 10 Behandlungen in dieser SPLG zu erreichen.
Die Systematik der SPLG bietet dem Kanton Zürich die Möglichkeit, detaillierte und sachgerechte Leistungsaufträge transparent zu erteilen, und hilft den Spitälern, das aktuelle
Behandlungsspektrum zu analysieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Vorteile dieses
Leistungsgruppensystems haben auch viele Akteure ausserhalb des Zürcher Gesundheitswesens erkannt. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat allen Kantonen die Übernahme des Zürcher Modells empfohlen. Mittlerweile werden die SPLG in fast allen Kantonen verwendet. Die von der Gesundheitsdirektion entwickelte Software für die Zuteilung
der Fälle zu einer SPLG (SPLG-Grouper) wird von mehreren internationalen Softwarefirmen
in ihre Software integriert und bereits in mehreren Schweizer Spitälern benutzt. Weitere
Informationen sind der Website der Gesundheitsdirektion www.gd.zh.ch/leistungsgruppen
zu entnehmen.
93
A1.2 Verpflichtung zu Aus­- und Weiterbildung
Nicht universitäre Aus­- und Weiterbildung
Alle Zürcher Listenspitäler sind
verpflichtet, Aus­- und Weiterbil­
dung in einem angemessenen
Verhältnis zum gesamtkantona­
len Bedarf zu leisten.
Die durchschnittlichen Kosten für die Aus- und Weiterbildungstätigkeiten der Listenspitäler
für nicht universitäre Gesundheitsberufe werden – im Gegensatz zur universitären Aus- und
Weiterbildung – in den Spitaltarifen berücksichtigt. Allerdings gelten für die einzelnen Spitäler unabhängig ihrer effektiven Aus- und Weiterbildungstätigkeiten die gleichen Tarife. Damit
besteht die Gefahr, dass einzelne Leistungserbringer die Aus- und Weiterbildung vernachlässigen, um ihre Kosten zu optimieren. Aus diesem Grund sind alle Zürcher Listenspitäler dazu
verpflichtet, Aus- und Weiterbildung in einem angemessenen Verhältnis zum gesamtkantonalen Bedarf zu leisten. Auf dieser Grundlage hat die Gesundheitsdirektion ein Konzept zur
Aus- und Weiterbildungsverpflichtung in nicht universitären Gesundheitsberufen erarbeitet
(www.gd.zh.ch/ausbildungsverpflichtung). Das Konzept ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Umsetzung der Aus- und Weiterbildungsverpflichtung soll dazu beitragen, den Fachkräftenachwuchs in den Spitälern nachhaltig zu sichern. Insbesondere im Pflegebereich liegt der
Bedarf seit Langem deutlich über den jährlichen Ausbildungsleistungen der Betriebe.
Die Ausbildungsverpflichtung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit ihr werden die
Ausbildungsleistungen in den Spitälern intensiviert; damit wird die Differenz zwischen den
langfristig benötigten Ausbildungsleistungen und den heute effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen reduziert.
Gestützt auf das Konzept berechnet die Gesundheitsdirektion für jedes Listenspital einen
Sollbedarf an Ausbildungsleistungen (Anteil am Ausbildungspotenzial). Die Berechnung orientiert sich u.a. an der Betriebsgrösse und am Personalbestand des Spitals. Anschliessend wird
der Sollbedarf an Ausbildungsleistungen pro Spital mit der effektiven Ausbildungsleistung des
Spitals verglichen (vgl. Abbildung A2). Für das Jahr 2015 ist diese Kennzahl pro Spital jeweils
in den Kapiteln Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie in den Teilkapiteln 3 «Personal in
Zürcher Spitälern» aufgeführt.
Berechnung des Soll-Bedarfs
an Ausbildungsleistungen
am Beispiel des Stadtspitals
Triemli
Mit Referenzbetrieben und deren Ausbildungsleistungen wurden die maximal möglichen Ausbildungsleistungen
pro Aus- und Weiterbildungsbereich
ermittelt und mit einem Normwert pro
Beruf hinterlegt. Beispielsweise liegt
der zurzeit gültige Normwert für den
Bereich «Pflege und Betreuung» bei
11.9 Ausbildungswochen pro Vollzeitstelle. Das Stadtspital Triemli hatte
im stationären Bereich «Pflege und
Betreuung» 392.8 Vollzeitstellen für
die Berechnung des Ausbildungssolls
ausgewiesen. Entsprechend wurde
ein Soll-Bedarf an Ausbildungsleistungen von 4674.3 Wochen für den Bereich Pflege- und Betreuung und das
Jahr 2015 berechnet.
Abbildung A2: Soll- versus effektive Ausbildungsleistungen
LL
ektiv
<
=
>
effektive Ausbildungsleistungen
Nachweis durch Spital X
}
Grundsätzlich ist das Soll an Aus- und Weiterbildungstätigkeiten von jedem Spital zu erfüllen. Spitäler, die nicht die geforderten Aus- und Weiterbildungsleistungen erbringen, müssen
entweder eine Ersatzabgabe von 150 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Aus- und
Weiterbildungstätigkeiten leisten oder Ausbildungsleistungen bei Spitälern einkaufen, die sich
über das erforderliche Mass hinaus in der Ausbildung engagieren. Die Listenspitäler haben
auch die Möglichkeit, Ausbildungsleistungen in unterschiedlichen Fachbereichen untereinander auszutauschen. Beispielsweise kann Spital A, das sich auf Ausbildungsleistungen für
die Pflegeberufe spezialisiert hat, seine ungenügenden Ausbildungsleistungen in den medizinisch-technischen Berufen mit einem Austausch der Ausbildungsleistungen von Spital B
kompensieren, das sich auf die Ausbildung der medizinisch-technischen Berufe spezialisiert
und deshalb mehr als gefordert in den medizinisch-technischen Berufen ausbildet, aber zu
wenig in den Pflegeberufen. Die Preise für «eingekaufte» bzw. «verkaufte» AusbildungsleisMöglichkeit, fehlende AusbilMöglichkeit, zusätzliche
tungen können die Spitäler frei untereinander aushandeln (vgl. Abbildung A3).
}
Ausbildungsleistungen
pricht effektiver
bildungsleistung
Soll-Ausbildungsleistungen Spital X
Berechnet durch
Gesundheitsdirektion
anhand von Normwerten
Ausbildungsleistungen zu
«verkaufen»
dungsleistungen «einzukaufen»
oder Ersatzabgabe zu leisten
94
>
Anhang
Abbildung A3: Handel mit Ausbildungsleistungen als Mittel zur Erhöhung
des Ausbildungsvolumens
SOLL
Effektiv
}
}
Soll-Ausbildungsleistungen
entspricht effektiver
Ausbildungsleistung
Möglichkeit, fehlende Ausbildungsleistungen «einzukaufen»
oder Ersatzabgabe zu leisten
Möglichkeit, zusätzliche
Ausbildungsleistungen zu
«verkaufen»
Im Jahr 2015 fand zum ersten Mal ein effektiver Handel von Ausbildungsleistungen statt. Bei
einem Total Soll-Volumen von 72 920 Ausbildungswochen aller Listenspitäler für das Jahr
2015 betrug der Anteil des Handels 1.7 Prozent. Daraus kann der Schluss gezogen werden,
dass die Listenspitäler sich primär bemühen, die definierten Ausbildungssollleistungen selber
zu erbringen, demgegenüber aber die Option eines Handels bei Engpässen als nützlich erachten. Jedoch haben nicht alle Listenspitäler mit Minderleistungen im 2015 die Option des
Einkaufs von Ausbildungsleistungen in Anspruch genommen.
Jene Spitäler, die das Ausbildungs-Soll im Jahr 2015 noch nicht erfüllten, wurden eingeladen,
eine Stellungnahme zu ihrer Ausbildungstätigkeit einzureichen. Konnte der Gesundheitsdirektion stichhaltig nachgewiesen werden, dass die Minderleistungen unverschuldet zustande
kamen, hat die Gesundheitsdirektion die Ersatzabgabe teilweise oder ganz erlassen.
Bei fehlender oder ungenügender Begründung wurde das Spital verpflichtet, dem Kanton
Zürich eine Ersatzabgabe zu bezahlen. Für das Jahr 2015 verfügte die Gesundheitsdirektion
Ersatzabgaben in der Gesamthöhe von rund 500 000 Franken.
Bedarfsdeckung in nicht universitären Gesundheitsberufen
Während in Berufen mit Fachhochschulabschluss insgesamt bereits mehr als gefordert ausgebildet wird, bedarf es in den Berufen der Bereiche Pflege, Operationstechnik, Labor, Radiologie und Intensivpflege noch grosser Anstrengungen der Listenspitäler, um den langfristig
benötigten Bedarf zu erreichen (vgl. Abbildung A4). Erfreulicherweise fand bei den Fachpersonen Gesundheit EFZ eine Zunahme der Ausbildungstätigkeit im Jahr 2015 statt. Dies ist
sehr bedeutend für das Rekrutierungspotenzial zugunsten des Diplom-Pflegeberufs (zeitlich
versetzt).
Abbildung A4: Deckungsgrad von Ausbildungsleistungen in Listenspitälern
dipl. Ernährungsberater/in FH
dipl. Hebammen FH
dipl. Aktivierungsfachperson HF
dipl. Physiotherapeut/in FH
dipl. Experte/in Notfallpflege NDS
dipl. Ergotherapeut/in FH
FaGe
dipl. Experte/in Anästhesiepflege NDS
dipl. Experte/in Intensivpflege NDS
dipl. Pflegefachperson FH
dipl. Fachperson Operationstechnik HF
dipl. Biomed. Analytiker/in HF
dipl. Fachperson MTR HF
dipl. Pflegefachperson HF
Assistent/in Gesundheit und Soziales
0%
50%
100%
150%
200%
Universitäre Weiterbildung
Anders als bei der nicht universitären Aus- und Weiterbildung sind die Kosten für die Facharztweiterbildung (universitäre Weiterbildung) gemäss KVG nicht in den Spitaltarifen enthalten. Aus diesem Grund hat die Gesundheitsdirektion keine Vorgaben im Bereich der universitären Weiterbildung gemacht, sondern eine Finanzierung mit kantonalen Subventionen
aufgegleist (vgl. Anhang A2.2).
95
Seit 2009 nimmt die Zahl der
Abschlüsse in Gesundheitsberu­
fen kontinuierlich zu.
A1.3 Aufnahmeverpflichtung –
Beschwerdestelle
Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle für
­Spitalpatienten ist folgender­
massen zu erreichen:
Beschwerdestelle SPFG
Ärztegesellschaft des Kantons
Zürich AGZ
Nordstrasse 15
8006 Zürich
Telefon 044 421 14 14
E-Mail [email protected]
Gemäss KVG und SPFG sind die Listenspitäler verpflichtet, alle Patienten aufzunehmen, unabhängig davon, ob sie lediglich grundversichert oder auch zusatzversichert sind. Eine Selektion der Patienten nach dem Versicherungsstatus ist Listenspitälern nicht gestattet. Zur
Sicherstellung dieser zentralen Anforderung an Listenspitäler hat die Gesundheitsdirektion
auf der Basis des SPFG per 1. Januar 2012 eine Beschwerdestelle eingerichtet. An diese
können sich Zürcher Patienten wenden, wenn ihnen die Aufnahme in ein Listenspital verwehrt
wird. Die Beschwerdestelle wird seit 1. Januar 2012 im Auftrag der Gesundheitsdirektion von
der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich betrieben. Sie nimmt im Rahmen einer Vorprüfung
Beschwerden entgegen. Ergibt die Abklärung, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist, wird
sie zur Weiterbehandlung an die aufsichtsrechtlich zuständige Gesundheitsdirektion weitergeleitet. Mögliche Sanktionen für Spitäler sind Bussen oder der teilweise oder vollständige
Entzug des Leistungsauftrags. Bisher sind bei der Beschwerdestelle nur wenige Meldungen
eingegangen. Eine klare Systematik ist darin nicht zu erkennen. Die Meldungen betreffen sowohl verschiedene Spitäler als auch verschiedene Themen. Bisher führte keine Meldung zu
einer Verzeigung oder zu einer Rüge durch die Gesundheitsdirektion.
Gesundheitsdirektion kontrolliert Aufnahmeverpflichtung
Der Anteil an nur grundversicherten Patienten in einigen Zürcher Listenspitälern liegt deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt von rund 76 Prozent (vgl. Kapitel 2.2, Abbildung A6,
­Spalte Anteil HPP) und wirft die Frage auf, ob die Aufnahme von nur grundversicherten Patienten von allen Listenspitälern gleich gehandhabt wird. Um dies überprüfen zu können, wurde
die Aufnahmeverpflichtung im Rahmen der Aktualisierung der Zürcher Spitallisten per 2015
präzisiert, und der Gesundheitsdirektion wurden mehr Kontrollmöglichkeiten zugesprochen:
So kann die Gesundheitsdirektion bei Anzeichen, dass die Aufnahmepflicht nicht erfüllt wird,
von den entsprechenden Spitälern Daten einfordern, die zu jeder Versichertenkategorie Aufschluss über Wartefristen, Operationstermine und weitergewiesene Notfallpatienten geben.
Ausserdem können Listenspitäler verpflichtet werden, die durchschnittliche Wartezeit nach
Versichertenkategorie und eine Liste ihrer Fachärzte, die bereit sind, auch nur grundver­
sicherte Patienten zu behandeln, zu publizieren. Zudem ist die Gesundheitsdirektion berechtigt, die Umsetzung der Aufnahmepflicht bzw. des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Form
von Audits in den Spitälern zu überprüfen.
A1.4 Weitere Entwicklung der Spitalplanung
Die Zürcher Spitalplanung 2012
wird auch ausserhalb des Kan­
tons Zürich positiv gewürdigt:
Die meisten Kantone haben die
Methodik der Zürcher Spitalpla­
nung übernommen oder sich
in wesentlichen Teilen darauf
abgestützt. Auch gemäss zwei
Studien des auf ökonomische
Analysen spezialisierten Bera­
tungsunternehmens Polynomics
aus den Jahren 2013 und 2016
im Auftrag von Comparis ist die
Zürcher Spitalplanung 2012
vorbildlich: «Der Kanton Zürich
ist der einzige Kanton, der über
eine umfassende Spitalplanung
verfügt. […] Zürich weist als
einziger Kanton einen transpa­
renten Leistungseinkauf auf, der
nach objektiven Kriterien und
einem öffentlichen Ausschrei­
bungsverfahren stattfindet. Die­
ses Vorgehen dient in vielen an­
deren Kantonen als Muster für
ihren eigenen Leistungseinkauf.»
Die Zürcher Spitalplanungen 2012 Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie mit den daraus
hervorgegangenen Spitallisten stiessen von Anfang an auf breite Akzeptanz. Auch 5 Jahre
nach der Einführung bestehen weder Anzeichen dafür, dass der im Rahmen der Spitalplanungen 2012 bis ins Jahr 2020 prognostizierte Leistungsbedarf falsch berechnet wurde, noch
sind eigentliche Konstruktionsmängel in der Spitalplanung 2012 feststellbar.
Eine generelle Revision der Spitalplanung 2012 ist deshalb vorläufig nicht geplant. Allerdings
müssen aufgrund nationaler Entwicklungen wie z.B. Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) oder aufgrund der Änderungen in den
medizinischen Kodierkatalogen zu den Behandlungen und Diagnosen periodisch gewisse
konzeptionelle Anpassungen an den Spitallisten vorgenommen werden. Damit die Systematik der Leistungsgruppen und die damit zusammenhängenden Qualitätsanforderungen nicht
jedes Jahr ändern, sondern über eine gewisse Zeitdauer stabil sind, werden entsprechende
konzeptionelle Änderungen nur periodisch – rund alle 3 Jahre – vorgenommen. Eine erste
konzeptionelle Änderung ist auf den 1. Januar 2015 erfolgt, die nächste folgt voraussichtlich
per 1. Januar 2018.
96
Anhang
A2
Neue Spitalfinanzierung
im Kanton Zürich
Die vom Bundesparlament im Jahr 2007 verabschiedete KVG-Revision brachte auf den
1. Januar 2012 verschiedene Änderungen und Neuerungen in der stationären S
­ pitalfinanzierung
mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den Spitälern zu stärken und die Transparenz zu
­fördern. Zentrale Neuerungen sind:
– Leistungsorientierte Vergütung: Umstellung von der Kostenerstattung zum Preissystem;
– Spitalinvestitionen als Aufgabe der Spitäler statt der Kantone;
– Neuverteilung der Finanzlasten zwischen Krankenversicherern und Kantonen.
Diese Systemumstellung war für die Spitäler, die Versicherer und nicht zuletzt auch für den
Kanton Zürich eine grosse Herausforderung und mit viel Aufwand verbunden. Unter anderem
mussten mit dem SPFG eine neue Gesetzesgrundlage und neue Finanzierungskonzepte geschaffen werden. Gemäss verschiedenen Experten und zwei Studien von 2013 und 2016 im
Auftrag von Comparis ist die Umstellung im Kanton Zürich besonders gut gelungen:
»
Generell lässt sich sagen, dass der […] Kanton Zürich die neue Spitalfinanzierung am konsequentesten umgesetzt hat. Spitzenreiter ist er
auch bei den ordnungspolitischen Aufgaben. […] Ebenfalls Spitzenreiter
ist der Kanton Zürich beim Spitalcontrolling. Er ist der einzige Kanton,
der einen ausgereiften Betriebsvergleich unter den Spitälern durchführt und
deren Ergebnisse öffentlich kommuniziert. Dies erhöht die Transparenz zu
den Betriebskosten und fördert das Kostenbewusstsein der Spitäler.
«
Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen der neuen Spitalfinanzierung im Detail erklärt, und es wird dargelegt, wie diese im Kanton Zürich umgesetzt wird.
A2.1 Leistungsorientierte Vergütung
Die wichtigste Änderung in der Schweizer Spitalfinanzierung ist die Umstellung vom bisherigen Kostenabgeltungsprinzip zur Leistungsabgeltung. Bis 2012 konnten die Spitäler grundsätzlich jeden Eingriff und jeden Aufenthaltstag einzeln verrechnen. Die verbleibenden Defizite
wurden von den meisten Kantonen unabhängig der erbrachten Leistung gedeckt. Neu wird
den Spitälern ein im Voraus definierter Preis pro Behandlung – die Fallpauschale – bezahlt.
Ein allfälliges Defizit ist vom Spital bzw. seinem Eigentümer selber zu tragen, umgekehrt verbleibt auch ein allfälliger Gewinn beim Spital bzw. seinem Eigentümer. Im Kanton Zürich fiel
die Systemumstellung allerdings weniger einschneidend aus als in vielen anderen Kantonen,
da die Spitäler im Kanton Zürich bereits seit 1998 mittels Globalbudget – einem Mischsystem
zwischen Kosten- und Leistungsabgeltung – finanziert wurden.
Mit Blick auf den 2012 bevorstehenden Wechsel auf eine Spitalfinanzierung mit leistungsorientierter Abgeltung wurde bereits im Jahr 2003 die Entwicklung neuer Tarifsysteme in Angriff
genommen. In der Rehabilitation und in der Psychiatrie waren diese Tarifsysteme Anfang
2012 jedoch noch nicht anwendungsbereit und werden dies frühestens 2018 sein. In der
Akutsomatik wird hingegen bereits seit dem 1. Januar 2012 mit dem neuen Tarifsystem SwissDRG mit Fallpauschalen abgerechnet. Im SwissDRG-System gibt es rund 1000 Fallgruppen,
die ähnliche Behandlungen mit vergleichbaren Kosten zusammenfassen. Jede Fallgruppe hat
einen relativen Preis – das sogenannte Kostengewicht. Je höher die durchschnittlichen Behandlungskosten einer Fallgruppe, desto höher ist das Kostengewicht und damit die Vergütung einer Fallgruppe. Das Kostengewicht wird anschliessend mit einem Frankenbetrag, dem
Basispreis bzw. der Baserate, multipliziert. Daraus resultiert der Preis bzw. die Fallpauschale,
die das Spital für einen stationären Fall vergütet erhält.
97
Berechnung Kostengewicht
Das Patientenklassifikationssystem
SwissDRG teilt die stationären Fälle
anhand von medizinischen und weiteren Kriterien, wie z.B. Diagnosen, Behandlungen, Aufenthaltsdauer usw., in
möglichst homogene Fallgruppen ein.
Für jede Fallgruppe werden auf Basis
der Behandlungskosten verschiedener Schweizer Spitäler die Durchschnittskosten berechnet. Mit den
Durchschnittskosten aller Fallgruppen
werden die relativen Kosten der verschiedenen Fallgruppen berechnet –
die sogenannten Kostengewichte. Je
höher die Durchschnittskosten einer
Fallgruppe, desto höher ist das Kostengewicht. Der Normfall (Standardfall)
hat ein Kostengewicht von 1.0, eine
Blinddarmoperation
beispielsweise
0.66, eine Bypass-Operation (Herzoperation) 3.40. Die Kostengewichte
werden jährlich anhand von aktualisierten Daten neu berechnet. Die Daten der Zürcher Spitäler spielen bei der
Berechnung der Kostengewichte eine
zentrale Rolle, da deren Datenqualität
im nationalen Vergleich besonders
hoch ist.
Abbildung A5: Leistungsorientierte Preisermittlung stationäre Fälle
Baserate
Tarifpartner
Kanton Zürich
Kostengewicht
SwissDRG
Preis Die Höhe der Baserate wird zwischen den Tarifpartnern – Spitälern und Krankenversicherern
– verhandelt und anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Allerdings
scheiterten bei der Umstellung auf die neue Spitalfinanzierung die meisten Verhandlungen.
Die Tarifpartner ersuchten deshalb im Kanton Zürich in vielen Fällen, die Baserate hoheitlich
durch den Regierungsrat festzusetzen. Entsprechend den Vorgaben des KVG hat der Kanton Zürich die Baserates mithilfe von Fallkostenvergleichen (siehe Kapitel 2.4 im letztjährigen
Gesundheitsversorgungsbericht 2015) auf den Kosten eines effizienten Spitals festgesetzt.
Der Kanton Zürich setzt damit die leistungsorientierte Vergütung konsequent um: Spitäler mit
überdurchschnittlichen Kosten erleiden Verluste, die sie selber zu tragen haben, und besonders effiziente Spitäler können erwirtschaftete Gewinne behalten (siehe Kapitel 2.5). Dieses
System gibt den Spitälern Anreize, effizienter zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tariffestsetzung der Zürcher Regierung in mehreren
Entscheiden gestützt. Der vom Regierungsrat verwendete Fallkostenvergleich eignet sich
gemäss Bundesverwaltungsgericht, um die Wirtschaftlichkeit der Spitäler und die Angemessenheit der Spitaltarife zu beurteilen. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts haben
Klarheit und Rechtssicherheit ins Zürcher Spitalwesen gebracht und den Stellenwert der
transparenten und datengestützten Methodik des Kantons Zürich gestärkt.
A2.2 Spitalinvestitionen als Aufgabe
der Spitäler
In der neuen leistungsorientierten Vergütung sind alle wesentlichen Kosten enthalten. Folglich
beinhaltet die Vergütung neben den laufenden Betriebskosten auch die Investitionskosten
beziehungsweise die Anlagenutzungskosten.
Abbildung A6: Eine Baserate für Betriebs-­und Investitionskosten
Betriebskosten
Personalkosten
Sachkosten
Investitionskosten
Abschreibungen
Zinskosten
98
Anhang
Vor 2012 waren grundsätzlich die Kantone für die Planung und die Finanzierung von Spitalbauten zuständig. Die Listenspitäler mussten mit den Erträgen der Krankenversicherer und
des Kantons primär die Betriebskosten decken. Mit der neuen Spitalfinanzierung müssen
die Spitäler mit ihren Erträgen auch die Investitionskosten decken. Für die Planung und die
Finanzierung von Spitalbauten sind deshalb neu die Spitäler bzw. deren Trägerschaften und
nicht mehr die Kantone zuständig. Die Spitäler erhalten mehr Gestaltungsraum, müssen aber
auch neue anspruchsvolle Aufgaben übernehmen. Die mit der Investitionsplanung verbundene langfristige strategische Ausrichtung des Spitals, die Mittelbeschaffung für Bauprojekte
und die langfristigen finanziellen Konsequenzen in Form von höheren Zins- und Amortisationskosten (Anlagenutzungskosten) liegen neu in der Verantwortung der Spitäler. Auch die
Konsequenzen allfälliger Fehlinvestitionen müssen von den Spitälern selber getragen werden.
Mit der neuen Spitalfinanzierung stellt sich für alle Spitäler die Frage, ob sich die geplanten Investitionen in die Spitalinfrastruktur refinanzieren lassen: Soll noch ein paar Jahre in
der alten Spitalinfrastruktur mit entsprechend hohen Betriebskosten und eingeschränkten
Ertragsmöglichkeiten gearbeitet werden oder soll ein kostspieliger Neubau mit niedrigeren
Betriebskosten und neuen Ertragsmöglichkeiten realisiert werden? Grundsätzlich müssen die
höheren Anlagenutzungskosten eines Neubaus durch niedrigere Betriebskosten bzw. höhere
Erträge kompensiert werden.
Abbildung A7: Anteil der Anlagenutzungskosten an den Gesamtkosten
altes Spital
Anlagenutzungskosten
Unter dem Begriff Anlagenutzungskosten sind im Wesentlichen jene
Kosten eines Spitals subsumiert, die
mit der Infrastruktur (Sach­
anlagen
und Immobilien) und nicht direkt mit
dem laufenden Betrieb zusammenhängen. Primär sind dies Abschreibungen auf getätigte Investitionen
sowie Zinsen für Investitionskredite.
neues Spital
Betriebskosten
Anlagenutzungskosten
Tendenziell lassen sich ältere Spitäler weniger effizient betreiben als neuere Spitäler, die Betriebskosten sind dementsprechend höher in alten Spitälern. Hingegen sind bei alten Spitälern die Anlagenutzungskosten geringer als bei einem Neubau, da die Gebäude mehrheitlich
abgeschrieben sind.
A2.3 Neuverteilung der Finanzlasten
Die dritte wichtige Änderung in der Spitalfinanzierung ist die Neuaufteilung der Finanzierung
zwischen Krankenversicherern und Kantonen. Neu müssen die Kantone alle Behandlungen
ihrer Kantonseinwohner in einem Listenspital mitfinanzieren. Dies betrifft auch Behandlungen in Privatspitälern und in ausserkantonalen Spitälern, die nicht auf der eigenen Spitalliste,
jedoch auf der Spitalliste des Standortkantons des gewählten Spitals aufgeführt sind. Dies
belastet die Kantone insgesamt bzw. entlastet die Krankenversicherer – insbesondere die
Zusatzversicherungen – um über eine Milliarde Franken schweizweit. Zusätzlich gilt neu eine
fix-duale Finanzierung: Der Wohnkanton des Patienten und dessen Krankenversicherer teilen
sich die Finanzierung der stationären Spitalleistungen in der Grundversicherung nach einem
vorgegebenen, fixen Vergütungsteiler. Demnach haben die Kantone mindestens 55 Prozent,
die Krankenversicherer höchstens 45 Prozent an die stationären Behandlungen beizutragen.
Noch bis 2017 können Kantone mit unterdurchschnittlich hohen Krankenkassenprämien ihren Anteil unter 55 Prozent festsetzen. Da der Kanton Zürich unterdurchschnittliche Prämien
aufweist, hat der Regierungsrat den Kantonsanteil für die Jahre 2012 bis 2015 auf 51 Prozent
festgelegt. Per 1. Januar 2016 wurde der Kantonsanteil auf 53 Prozent und per 1. Januar 2017
wird der Kantonsanteil auf 55 Prozent erhöht. Diese Erhöhung des Vergütungsteilers bis 2017
auf 55 Prozent wird zu Mehrausgaben zulasten des Kantons Zürich führen und im Gegenzug
die Krankenversicherer entsprechend entlasten. Mit einem Kantonsanteil von 53 Prozent im
Jahr 2016 bezahlt der Kanton Zürich für die Behandlungen von stationären Zürcher Patienten
jährlich rund 1.4 Mrd. Franken. Mit rund 1.1 Mrd. Franken jährlich wird der grösste Anteil für
die Behandlungen von Patienten in der Akutsomatik verwendet, rund 100 Mio. Franken für
die rehabilitativen Behandlungen und rund 200 Mio. Franken für die psychiatrischen Behandlungen.
99
Rund 1.4 Mrd. Franken gibt der
Kanton Zürich pro Jahr für die
stationären Behand­
lungen der
Zürcher Bevölkerung aus.
Abbildung A8: Aufteilung der Finanzierung zwischen Kanton und
­Krankenversicherer
Kanton (Steuern)
55%
Krankenversicherer
45%
Subventionen für versorgungsnotwendige Leistungen
Rund 77 Mio. Franken gibt der
Kanton Zürich pro Jahr für ge­
meinwirtschaftliche Leistungen
aus.
Neben dem fixen Finanzierungsanteil an den stationären Leistungen müssen die Kantone
versorgungsnotwendige Leistungen von Spitälern, die nicht durch die Tarife gedeckt werden,
ohne Beteiligung der Krankenversicherer vollständig selber finanzieren. Vor 2012 wurden diese Leistungen im Rahmen der Globalbudgets der Spitäler finanziert. Neu müssen diese Leistungen explizit subventioniert werden. Deshalb wurden im SPFG die subventionsberechtigten
gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufgeführt. Die Gesundheitsdirektion hat mit dem Wechsel zur neuen Spitalfinanzierung versorgungsnotwendige Leistungen der Spitäler erfasst, die
nicht durch die Tarife gedeckt sind. Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen:
– Ärztliche Weiterbildung: Das Engagement der Spitäler bei der Facharztaus- und -weiterbildung wird im Jahr 2016 mit insgesamt rund 23 Mio. Franken honoriert. Alle universitären
und nicht universitären Listenspitäler werden mit einem Beitrag von 11 900 Franken pro
Assistenzarzt entschädigt.
– Innovationen: Im Rahmen neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie neuer
Versorgungsmodelle werden insbesondere am Universitätsspital, Triemli und Kinderspital
sowie an verschiedenen Psychiatriekliniken wichtige Leistungen erbracht, wie z.B. Transplantationskoordination oder das Führen des zentralen Krebsregisters. Insgesamt belaufen
sich diese Leistungen im Jahr 2016 auf 16 Mio. Franken.
– Ambulante Psychiatrie: Gemäss dem Grundsatz des kantonalen Psychiatriekonzepts «ambulant vor stationär» bieten die psychiatrischen Kliniken zusammen mit den frei praktizierenden Psychiatern ein bedarfsgerechtes, in sich gut abgestimmtes Netz von regionalen
Ambulatorien und Tageskliniken an. Diese meist interdisziplinären Angebote sind jedoch
durch die Sozialversicherungen unzureichend finanziert. Deshalb erhalten diese Psychiatriekliniken im Jahr 2016 leistungsbezogene Subventionen von insgesamt rund 26 Mio.
Franken. Weitere Informationen dazu sind in Kapitel 4.5 nachzulesen.
Die leistungsbezogenen Subventionen belaufen sich im Kanton Zürich im Jahr 2016 insgesamt auf rund 77 Mio. Franken und werden projektbezogen, explizit für die Erbringung der
entsprechenden versorgungsnotwendigen Leistung entrichtet. Spitäler und Kliniken in der
somatischen Akutversorgung und Rehabilitation erhalten im Jahr 2016 Subventionen in der
Höhe von rund 42 Mio. Franken und die psychiatrischen Kliniken rund 35 Mio. Franken. Die
Subventionen, die durch den Kanton Zürich an die Spitäler ausgerichtet werden, sind im
Vergleich mit anderen Kantonen, insbesondere in der Akutsomatik und Rehabilitation, sehr
gering und betragen im Durchschnitt über alle Zürcher Listenspitäler weniger als 1 Prozent
der gesamten Einnahmen der Spitäler.
100