Themen in der neuen Aktualisierung

Dr. Carmen Hergenröder
Das neue
Berufsbildungsrecht
Aktualisierung Dezember 2016
Handbuch/Online-Version
Ob Social Media oder Alkohol am Arbeitsplatz:
So wissen Sie, wie Sie rechtssicher Grenzen ziehen!
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Sie als Ausbilder haben eine besondere Verantwortung für Ihre Azubis, die erst am Anfang ihres
Berufslebens stehen. Das betrifft nicht nur die Wissensvermittlung, sondern z. B. auch den richtigen
Umgang mit Social Media und Alkohol. Denn beim
Überschreiten gewisser Grenzen drohen auch Ihnen
negative Folgen, von Haftungsfragen bis hin zur Rufschädigung. Damit es gar nicht so weit kommt,
erfahren Sie in dieser Lieferung, in welchen Fällen
Sie zum Hinschauen und Handeln verpflichtet sind.
Was dürfen Auszubildende posten?
Wer sich im Internet äußert, darf seinem Arbeitgeber damit nicht schaden. Doch wann haben Sie trotz
Meinungsfreiheit das Recht einzugreifen? Denn ein
Klick genügt, um Kommentare einem weiten Empfängerkreis meist unwiderruflich zugänglich zu
machen. Und dies kann ernsthafte Folgen für Azubis
haben, wenn sie Kollegen beleidigen oder sich Luft
über ihren Ausbildungsbetrieb machen. Frau Hergenröder zeigt Ihnen praxisnah auf, wie Sie als Ausbilder in solchen Fällen reagieren, wann die Rechte
des Arbeitgebers die Meinungsfreiheit der Azubis
überwiegen und warum es so wichtig ist, ihnen
rechtzeitig die Regeln und Grenzen einer Betätigung
in Social Media aufzuzeigen.
Wenn Alkohol und Sucht zum Problem werden
Gerade Jugendliche testen ihre Grenzen aus, auch in
Form von legalen und illegalen Substanzen. Aber
nicht immer bleibt es bei einzelnen Experimenten.
(Regelmäßiger) Suchtmittelkonsum zieht u. a. Leistungsabfall, Gefährdung der Arbeitssicherheit oder
sogar Ausbildungsversagen nach sich. Umso wichtiger ist es, dass Sie in solchen Fällen konsequent
reagieren – dafür müssen Sie die gesetzlichen und
betrieblichen Regeln kennen. Nur so wissen Sie, welche Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen sind,
wann Sie kündigen oder welche Haftungsfragen auf
Sie als Arbeitgeber zukommen können. In diesem
Update erfahren Sie, wie weit Sie im Vorfeld gehen
können und was zu tun ist, wenn sich Ihr Verdacht
bestätigt.
Was Sie u. a. sonst noch erwartet:
Ein aktuelles Urteil zeigt Ihnen, warum Sie von
Beginn an darauf achten sollten, welche „Arbeitsleistungen“ Sie von Ihren Praktikanten erwarten
können. Daneben erfahren Sie Grundlegendes zur
Ausbildung geflüchteter Personen, von den Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung bis
hin zu den Auswirkungen des Integrationsgesetzes.
Einen Überblick über mögliche Fördermaßnahmen
erhalten Sie ebenfalls mit diesem Update, und zwar
im Allgemeinen und speziell für Geflüchtete.
Mit freundlichen Grüßen
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Fachbereich Berufliche Bildung
Madeleine Winter