Textdokumente im Lernraum markieren Urheberechtlich geschützte Schriftwerke, die bisher unter § 52a UrhG hochgeladen wurden oder noch bis zum Ende des Jahres hochgeladen werden, dürfen ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr im Lernraum oder im LernraumPlus gespeichert sein. Damit die Dateien nicht sofort gelöscht werden müssen, wird mit dem nächsten LernraumUpdate Anfang Dezember eine Markierung der betroffenen Dateien als „§ 52a“ ermöglicht. So markierte Dateien können dann noch bis zum Ende des Jahres im Lernraum heruntergeladen werden. Danach werden die markierten Dateien automatisch gelöscht. Um die betroffenen Dateien im Lernraum zu markieren, sehen BesitzerInnen und AutorInnen eines Lernraums im Dokumente-Bereich die neue Spalte „§ 52a“. In dieser Spalte kann für jedes Dokument mithilfe eines Auswahlkastens die erforderliche Markierung eingetragen werden. In den LernräumenPlus ist keine Markierung möglich und es findet keine automatische Löschung statt. Die Löschung von betroffenen Dateien in LernräumenPlus muss manuell von KursleiterInnen bis zum 31. Dezember 2016 ausgeführt werden.
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