Sachstand in der Lehrerbildung

Stand: 29.11.2016
II A/Allgemeinbildendes Schulwesen
Sachstand in der Lehrerbildung
Inhaltsverzeichnis
Legende ................................................................................................................................................................................................................................................. 3
1.
2.
Erste Phase – Strukturen ............................................................................................................................................................................................................. 4
1.1
Grundsätze (lehramtsübergreifende Angaben) ............................................................................................................................................................... 4
1.2
Lehramtsspezifische Angaben (Studienabschlüsse und Prüfungen) ........................................................................................................................10
1.3
Anteile der Studienbereiche in den einzelnen Lehrämtern ..........................................................................................................................................23
1.3.1 Fachwissenschaften ............................................................................................................................................................................................23
1.3.2 Fachdidaktiken .....................................................................................................................................................................................................30
1.3.3 Erziehungswissenschaften .................................................................................................................................................................................37
1.3.4 Praktika .................................................................................................................................................................................................................44
1.3.5 Praxissemester ....................................................................................................................................................................................................54
Zweite Phase - Vorbereitungsdienst .........................................................................................................................................................................................60
2.1
Struktur ..............................................................................................................................................................................................................................60
2.1.1 Art der Zugangsvoraussetzungen .....................................................................................................................................................................60
2.1.2 Dauer .....................................................................................................................................................................................................................67
2.1.3 Einstellungstermine.............................................................................................................................................................................................71
2.1.4 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) .................................................................................................................................................76
2.1.5 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) ........................................................................................................................83
2.1.6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) ......................................................................................................................89
2.1.7 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts .......................................................................................................................95
2.2
Inhalte (Themenbereiche der Ausbildungsinhalte/Umfang) ......................................................................................................................................100
2.3
Verzahnung 1. und 2. Phase (Art bzw. Verfahren) ......................................................................................................................................................110
2.4
Zweite Phase – [Zweite] Staatsprüfung und Gutachten .............................................................................................................................................119
2.4.1 Zahl der Prüfungslehrproben ...........................................................................................................................................................................119
2.4.2 Mündliche Prüfung ............................................................................................................................................................................................121
2.4.3 Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit ...............................................................................................................................................................124
2.4.4 Schriftliche Hausarbeit ......................................................................................................................................................................................126
2.4.5 Gutachten/Beurteilung ......................................................................................................................................................................................128
2.4.6 Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile ..........................................................................................130
2.4.7 Sonstiges ............................................................................................................................................................................................................134
1
3.
Berufseingangsphase ..............................................................................................................................................................................................................136
4.
Ergänzungen .............................................................................................................................................................................................................................141
Anlagen ..............................................................................................................................................................................................................................................142
2
Legende
Länderkürzel
BW
BY
BE
BB
HB
HH
HE
MV
NI
NW
RP
SL
SN
ST
SH
TH
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Zeichenerklärung
LA-Typ
x
---
Lehramtstyp
Ja
Nein/nicht vorhanden
Lehramtstyp wird nicht ausgebildet
3
Erste Phase
1.
Erste Phase – Strukturen
1.1
Grundsätze (lehramtsübergreifende Angaben)
Land
Bezeichnung nach Landesrecht
(Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen)
Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
Zentren für Lehrerbildung:
- KIT
- Universität Mannheim
- Universität Ulm
Schulartbezogene Ausbildung:
BW
Bachelor/Master-Studiengänge (ab WS 2015/16)
Lehramt Grundschule (1)
Lehramt Sekundarstufe I (3)
Lehramt Gymnasium (4)
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen (5)
Lehramt Sonderpädagogik (6
Mit der Reform der Lehrerbildung – unterstützt durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung und das Landesprogramm Lehrerbildung – sind an einigen Standorten
Schools of Education entstanden, in die die bisherigen Zentren für Lehrerbildung
mit ihren Aufgaben und Funktionen integriert wurden.
Schools of Education:
- Universität und Pädagogische Hochschule Freiburg
- Universität und Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Universität Konstanz und Pädagogische Hochschule Thurgau/Schweiz
- Universität Stuttgart, Universität Hohenheim, Pädagogische Hochschule
Ludwigsburg, Kunstakademie Stuttgart, Musikhochschule Stuttgart
- Universität Tübingen
Staatsexamensstudiengänge (auslaufend)
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt Sonderpädagogik (6)
BY
BE
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Mittelschulen (3)
Lehramt an Realschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an beruflichen Schulen (5)
Lehramt für Sonderpädagogik (6)
Zentren für Lehrerbildung oder vergleichbare Einrichtungen an allen bayerischen
Universitäten
Lehramt an Grundschulen (1)
Freie Universität Berlin:
Humboldt-Universität zu Berlin:
Technische Universität Berlin:
Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien (4)
Lehramt an beruflichen Schulen (5)
Universität der Künste Berlin:
4
Dahlem School of Education (DSE)
Professional School of Education (PSE)
Servicezentrum Lehrerbildung, School of
Education (SETUB) im Aufbau
Ständige Gemeinsame Kommission - Zentrum für künstlerische Lehrkräftebildung (zfkl)
Erste Phase
Bezeichnung nach Landesrecht
(Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen)
Land
Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
1
BB
Lehramt für die Primarstufe (1)
Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit
Schwerpunkt Sekundarstufe I (3)
Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit
Schwerpunkt Sekundarstufe II (4)
Ja
Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) (5)
Lehramt für Förderpädagogik (6)
Start WS 2011/12:
HB
1
-
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Gymnasien/Oberschulen (4)
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik (6)
Zentrum für Lehrerbildung
Mit Möglichkeit einer inklusionspädagogischen Schwerpunktbildung i. S. einer sonderpädagogischen Schwerpunktbildung gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für den Lehramtstyp 1.
5
Erste Phase
Land
Bezeichnung nach Landesrecht
(Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen)
Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
Die Lehramtsausbildung der 1. Phase, seit WiSe 07/08 erfolgt die Zulassung
in den Bachelor- und seit WiSe 10/11 in den Master of EducationStudiengang, ist einheitlich in ihrer Länge aber sowohl schulstufen- als auch
schulformbezogen differenziert aufgebaut.
HH
- Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (2)
Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH)
- Lehramt an Gymnasien (4)
- Lehramt an Beruflichen Schulen (5)
- Lehramt für Sonderpädagogik (6)
In Hamburg sind die Fachdidaktiken der Erziehungswissenschaft zugeordnet
(Hamburger Modell). Dadurch werden alle schulpraktischen Studien von dieser Fakultät verantwortet.
Schulartbezogene Ausbildung der Lehrämter
HE
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an beruflichen Schulen(5)
Lehramt an Förderschulen (6)
Zentren für Lehrerbildung an allen hessischen Universitäten
Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen
MV
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Regionalen Schulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an beruflichen Schulen (5)
Lehramt für Sonderpädagogik (6)
Hochschulübergreifendes Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung mit
Sitz in Rostock errichtet; landesweite Aufgaben für den Bereich der Lehrerbildung
6
Erste Phase
Land
Bezeichnung nach Landesrecht
(Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen)
Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
Schulartbezogene Ausbildung
NI
NW
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt für Sonderpädagogik (6)
Nicht in allen Hochschulen als solche institutionell eingerichtet
Schulartenspezifische Lehrerausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz
vom 12. Mai 2009:
Lehramt an Grundschulen (1)
Obligatorisch nach § 30 Hochschulgesetz an jeder lehrerinnen- und lehrerausbilLehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (3)
denden Universität
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen(4)
Lehramt an Berufskollegs (5)
Lehramt für sonderpädagogische Förderung (6)
Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen
RP
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Realschulen plus (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt an Förderschulen (6)
An jedem Universitätsstandort (vier Universitäten an 5 Standorten) je ein ZfL als
„wissenschaftliche Einrichtung“ mit Stimmrecht des zuständigen Ministeriums
Weiterhin schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen 1, 3, 4, 5, 6
SN
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Mittelschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt Sonderpädagogik (6)
Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung der Technischen
Universität Dresden (ZLSB),
Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung der Universität Leipzig (ZLS),
Zentrum für Lehrerbildung der Technischen Universität Chemnitz (ZLB)
7
Erste Phase
Land
Bezeichnung nach Landesrecht
(Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen)
Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen 1, 3, 4, 5, 6
ST
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Sekundarschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt an Förderschulen (6)
SL
Lehramt für die Primarstufe (1) (ab WS 2015/16)
Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (2) (auslaufend)
Lehramt für die Sekundarstufe I (3)Lehramt für die Sekundarstufe I und Se- Zentrum für Lehrerbildung
kundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (4)
Lehramt an beruflichen Schulen (5)
Zentrum für Lehrerbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Zentrum für Lehrerbildung an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg
Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen 1, 3, 4, 5 und 6
SH
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I (3)
Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
(4)
Europa-Universität Flensburg
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt Sonderpädagogik (6)
8
Erste Phase
Land
Bezeichnung nach Landesrecht
(Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen)
Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten
Schulartbezogene Lehrerausbildung gemäß Thüringer Lehrerbildungsgesetz
(ThürLbG)
TH
Lehramt an Grundschulen (1)
Lehramt an Regelschulen (3)
Lehramt an Gymnasien (4)
Lehramt an berufsbildenden Schulen (5)
Lehramt für Förderpädagogik (6)
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Erfurt School of Education an der Universität Erfurt
9
Erste Phase
1.2
Land
BW
Lehramtsspezifische Angaben (Studienabschlüsse und Prüfungen)
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
1
(auslaufend)
1
2
---
Lehramt an Grundschulen
x
Lehramt Grundschule
3
(auslaufend)
3
4
(auslaufend)
4
5
---
Lehramt an Werkreal-,
Haupt- und Realschulen
Lehramt Sekundarstufe I
Lehramt an Gymnasien
6
(auslaufend)
6
x
---
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
---
8
240
x
---
10
300
x
---
10
10
300
300
x
x
---
Lehramt Gymnasium
Lehramt an Berufl. Schulen: Gesundheit und
Gesellschaft (Care), Sozialpädagogik/Pädagogik(ab
WS 16/17 Umstellung auf
BA/MA
Lehramt Sonderpädagogik
x
Lehramt Sonderpädagogik
10
x
Lehramt an Berufl. Schulen: Wirtschafts-, Ingenieur- u. Technikpädagogik
10
--300
x
Erste Phase
Land
BY
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
1
2
3
Lehramt an
Hauptschulen bzw. Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an
Realschulen
4
5
Sozialpädagogik
5
sonst. berufl.
Fachrichtungen
---
x
7
210
---
---
x
7
210
---
---
X
7
210
---
-----
x
x
9
9
270
270
-----
x
---
BA 6 Semester
MA 4 Semester
BA 180
MA 120
6
---
x
9
270
--Zugang zum Vorbereitungsdienst mit geeignetem Masterabschluss
lt. Bayerischem Lehrerbildungsgesetz gewährleistet
---
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
11
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
1
x
2
4
Wird nicht mehr ausgebildet
Wird nicht mehr ausgebildet
x
5
x
6
Wird nicht mehr ausgebildet
1
X
2
3
4
x
x
5
X
6
x
3
BE
BE
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Die Staatsexamensstudiengänge sind ausgelaufen.
(letzte Meldung zur Prüfung: 30.09.2010)
Es gibt nur noch laufende
Prüfungsverfahren.
1
2
2
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS
MA: 120 ECTS
Nein
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS
MA: 120 ECTS
BA: 180 ECTS
MA: 120 ECTS
Nein
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS
MA: 120 ECTS
Nein
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS
MA: 120 ECTS
BA: 180 ECTS
MA: 120 ECTS
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
12
Erste Phase
Land
HB
HH
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
1
x
2
x (auslaufend)
4
x
5
6
M.Ed-Studiengang
x
1
2
3
4
5
6
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
Bachelor 6 Semester
M.Ed. 4 Semester.
300
Bachelor 6 Semester
M.Ed. 4 Semester
4 Semester
Bachelor 6 Semester
M.Ed. 4 Semester
300
120
300
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
Anerkennung, sofern
Akkreditierung vorliegt,
rechtlich im Bremischen
Ausbildungsgesetz für
Lehrämter verankert
Anerkennung, sofern
Akkreditierung vorliegt,
rechtlich im Bremischen
Ausbildungsgesetz für
Lehrämter verankert
1
x
x
x
x
x
x
1
x
1
x
1
1
Rechtsgrundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Absolventinnen und Absolventen mit einem Abschluss Master of Education sind die §§ 8, 9, 20, 11 der Verordnung über die Laufbahn
der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) vom 20.08.2013.
13
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
---
x
Ja, außerhessische
Bewerber nach dem
Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Fächer Deutsch
und Mathematik.
---
x
4
Lehramt an Gymnasien
---
x
5
Lehramt an beruflichen
Schulen
x
---
Ja, außerhessische
Bewerber nach dem
Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Zwei Fächer bis
Klasse 10 (aus dem
hessischen Fächerkanon).
Ja, außerhessische
Bewerber nach dem
Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Zwei Fächer bis
Klasse 12/13 (aus dem
hessischen Fächerkanon).
Ja, außerhessische
Bewerber nach dem
Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Fach und berufl.
Fachrichtung aus dem
hessischen Fächerkanon.
2
3
Lehramt an
Hauptschulen und
Realschulen
HE
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
1
Lehramt an
Grundschulen
14
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
6
Lehramt an
Förderschulen
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
---
x
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
Ja, außerhessische
Bewerber nach dem
Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Ein Fach bis
Klasse 10, zwei sonderpäd. Fachrichtungen.
HE
MV
1
Lehramt an
Grundschulen
2
3
Lehramt an Regionalen
Schulen
4
Lehramt an Gymnasien
5
Lehramt an beruflichen
Schulen
6
Lehramt für
Sonderpädagogik
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
2
x
9
270
x
x
10
300
x
2
x
10
300
x
2
10
180/120
x
2
10
270
x
2
x
x
2
Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst erfüllt, wer das für das betreffende Lehramt nach den Vorgaben der KMK vorgesehene Studium mit einer Ersten Staatsprüfung
beziehungsweise einer gleichgestellten Hochschulprüfung oder einem auf dieses Lehramt bezogenen Mastergrad abgeschlossen hat. (§ 10 Absatz 1 Lehrerbildungsgesetz M-V) Es wird kein Anerkennungsverfahren durchgeführt.
15
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
x
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
1
MA of Education
NW
2
3
4
5
6
1
Lehramt an
Grundschulen
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
Bachelor: 6 Semester
Master: 4 Semester
Bachelor: 180 LP
Master: 120 LP
Staatsexamen läuft aus
Bachelor: 6 Semester
Master: 4 Semester
Bachelor: 180 LP
Master: 120 LP
Staatsexamen läuft aus
8 (6+2)
300 (180 / 120)
x
x
x
x
MA of Education
x
(„Master“ gem. Quedlbg.
unter Einbeziehung des
Vorbereitungsdienstes)
RP
16
x
(da „Master“ erst während VD: Anerkennung
auf der Grundlage von
BA und Prüfungsleistungen im MA-Studium
gem. Uni-Zertifikat; vgl.
Quedlbg.)
(LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste
Staatsprüfung für Lehrämter)
Erste Phase
Eine Bescheinigung
über die Anerkennung
als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt.
2
3
Lehramt an Realschulen
plus
4
Lehramt an Gymnasien
x
(„Master“ gem. Quedlbg.
unter Einbeziehung des
Vorbereitungsdienstes)
9 (6+3)
300 (180 / 120)
x
10 (6+4)
300 (180 / 120)
RP
17
x
(da „Master“ erst während VD: Anerkennung
auf der Grundlage von
BA und Prüfungsleistungen im MA-Studium
gem. Uni-Zertifikat; vgl.
Quedlbg.)
(LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste
Staatsprüfung für Lehrämter)
Eine Bescheinigung
über die Anerkennung
als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt.
x
Eine Bescheinigung
über die Anerkennung
als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt.
(LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste
Staatsprüfung für Lehrämter)
Erste Phase
Land
RP
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
5
Lehramt an
berufsbildenden Schulen
x
10 (6+4)
300 (180 / 120)
6
Lehramt an
Förderschulen
x
(„Master“ gem. Quedlbg.
unter Einbeziehung des
Vorbereitungsdienstes)
9 (6+3)
300 (180 / 120)
18
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
x
Eine Bescheinigung
über die Anerkennung
als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt.
(LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste
Staatsprüfung für Lehrämter)
x
(da „Master“ erst während VD: Anerkennung
auf der Grundlage von
BA und Prüfungsleistungen im MA-Studium
gem. Uni-Zertifikat; vgl.
Quedlbg.)
(LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste
Staatsprüfung für Lehrämter)
Eine Bescheinigung
über die Anerkennung
als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt.
Erste Phase
Land
SL
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
(ab WS 2015/16)
2
(auslaufend)
3
4
5
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
x
x
----x
(Wirtschaftspädagogik)
x
(Quedlinburger Beschluss)
x
x
x
6
SN
1
2
3
4
5
6
x
8
240
x
x
x
x
9
10
10
10
270
300
300
300
1
2
3
3
x
7 Semester
210
x
8 Semester
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
240
300
9 Semester
270
ST
4
x
nur für die Fächer Technik
und Wirtschaft plus Zweitfach
x
19
M. Ed.
Der Abschluss aus
einem akkreditierten
Studiengang ist anerkennungsfähig und
bedarf keiner Gleichstellung.
Erste Phase
Land
ST
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
4
x
nur für die Fächer Technik
und Wirtschaft plus Zweitfach
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
300
5
x
BA: 6 Semester
MA: 4 Semester
300
9 Semester
270
x
6
SH
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
1
2
3
4
5
6
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
M. Ed.
Der Abschluss aus
einem akkreditierten
Studiengang ist anerkennungsfähig und
bedarf keiner Gleichstellung.
M. Ed.
Der Abschluss aus
einem akkreditierten
Studiengang ist anerkennungsfähig und
bedarf keiner Gleichstellung.
x
Gleichstellung
x
x
x
x
Gleichstellung
20
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
TH
1
Lehramt an
Grundschulen
(Uni Erfurt)
2
3
Lehramt an
Regelschulen
(Uni Erfurt)
3
Lehramt an
Regelschulen
(FSU Jena)
4
Lehramt an Gymnasien
(Doppelfach Musik - HfM
Weimar)
4
Lehramt an Gymnasien
(FSU Jena)
5
Lehramt an
berufsbildenden Schulen
(Uni Erfurt)
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
x
BA: 6 Semester/
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS-Punkte/
MA: 120 ECTS-Punkte
durch ThürLbG
3
x
BA: 6 Semester/
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS-Punkte/
MA: 120 ECTS-Punkte
durch ThürLbG
3
9 Semester
270 Punkte
BA: 6 Semester/
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS-Punkte/
MA: 120 ECTS-Punkte
durch ThürLbG
3
10 Semester
300 ECTS-Punkte
BA: 6 Semester/
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS-Punkte/
MA: 120 ECTS-Punkte
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
x
x
x
x
3
durch ThürLbG³
Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz sind lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse einer Ersten Staatsprüfung gleichwertig, wenn sie im Rahmen akkreditierter Studiengänge erworben wurden
und im Einklang mit den ländergemeinsamen und landesspezifischen Vorgaben stehen. Für die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes bereits bestehenden Studiengänge gelten Übergangsregelungen. Ein
Anerkennungsverfahren mit Einzelfallprüfung ist für die BA-MA-Abschlüsse nicht vorgesehen.
21
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß
KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
TH
6
Lehramt für
Förderpädagogik
(Uni Erfurt)
Bachelor-/MasterStudiengang
(Abschluss Master)
grundständiger Lehramtsstudiengang
(Abschluss Erste Staatsprüfung)
x
22
Regelstudienzeit
Bachelor-/Master- bzw.
Staatsexamensstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang
BA: 6 Semester/
MA: 4 Semester
BA: 180 ECTS-Punkte/
MA: 120 ECTS-Punkte
Gleichstellung bzw.
Anerkennung des
Masterabschlusses
als Erste Staatsprüfung?
(ggf. Verfahren)
durch ThürLbG
4
Erste Phase
1.3
Anteile der Studienbereiche in den einzelnen Lehrämtern
(i. d. R. in ECTS-Punkten; bei Bachelor-/Master-Studiengängen Gesamtumfang)
1.3.1 Fachwissenschaften
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
140 ECTS
BW
1
(auslaufend)
1
2
3
(auslaufend)
3
4
5
6
(auslaufend)
6
1
2
3
Lehramt an
Hauptschulen bzw. Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
Sozialpädagogik
5
sonst. berufliche Fachrichtungen
6
54 ECTS-Punkte (Unterrichtsfach)
BY
Fachwissenschaften
126 ECTS
144 ECTS
138 ECTS
188 ECTS
190 ECTS
180 ECTS
182 ECTS
54 ECTS-Punkte (Unterrichtsfach)
2 x 60 ECTS-Punkte (Unterrichtsfächer)
2 x 92 ECTS-Punkte (Unterrichtsfächer)
174 ECTS-Punkte
(114 ECTS-Punkte in der berufl. Fachrichtung; 60 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach)
Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen
120 ECTS-Punkte in der sonderpäd. Fachrichtung
23
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
195 ECTS;
Fachwissenschaften und Fachdidaktiken können derzeit nicht differenziert angegeben werden.
BE
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
3
4
5
4
6
1
2
3
4
5
6
mind. 165 LP
1
2 x Großes Fach: 51 CP
1 x Kleines Fach: 21 CP
2 x 72 CP
1 x 45 CP
2 x Großes Fach: 51 CP (Inklusive Pädagogik zwingend als großes Fach)
1 x Kleines Fach: 21 CP;
BB
5
HB
4
5
6
4
5
6
Fachwissenschaften
175 ECTS
175 ECTS
6
mind. 180 LP
mind. 196 LP
mind. 180 LP
mind. 210 LP
Sonderpädagogik kann anstelle eines Faches für die Lehramtstypen 1, 4 und 5 gewählt werden.
Einschließlich fachdid. Anteile .
Bei inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung mind. 110 LP.
24
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Fachwissenschaften
1
2
Fach A: 65
Fach B: 65
Künstl. Fach: 125
Fach: 65
2
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
3
4
HH
Fach A: 85
Fach B: 85
Künstl. Fach: 145
Fach: 85
4
Mit künstlerischen Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
5
Berufl. Fachr.: 120
Fach: 60
Behindertenpäd. Fachr.: 107
Fach: 60
Behindertenpäd. Fachr.: 107
Künstl. Fach: 120
6
6
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
1
2
3
4
5
(Uni Kassel)
HE
3 Fächer (Fachdid. + Fachwiss.) und Didaktik der Grundschule: 120 LP (ECTS)
2 x 30 = 60 LP (ECTS)
2 x 60 = 120 LP (ECTS)
Fachrichtung: 108 LP (ECTS)
Fach: 49 LP (ECTS)
BA-Arbeit: 10
MA-Arbeit: 22
Fachrichtung: 115 LP (ECTS)
Fach: 48 LP (ECTS)
BA-Arbeit: 10
MA-Arbeit: 15
Fachrichtung: 102 bzw. 112 LP (ECTS)
Fach: 84 LP (ECTS)
BA-Arbeit: 12
MA-Arbeit: 16
Fach: 30 LP (ECTS)
5
(TU Darmstadt)
5
(Uni Gießen)
6
25
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
150 ECTS-Punkte, FD eingeschlossen
MV
1
2
3
4
5
6
1
(Einführung WS 2014/15)
2
(auslaufend)
3
4
5
in 2 Fächern jeweils min. 60 (inkl. Fachdidaktik)
NI
6
NW
7
1
2
3
4
5
6
7
Fachwissenschaften
180
210
Höchstens 210
180, FD eingeschlossen
in 2 Fächern jeweils min. 60 (inkl. Fachdidaktik)
in 2 Fächern jeweils min. 95 (davon min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
im Unterrichtsfach min. 70 und in der berufl. Fachrichtung min. 120 (davon jeweils min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
im Unterrichtsfach min. 60 und in 2 sonderpäd. Fachrichtungen zusammen min. 80 (davon jeweils min. 1/4 Fachdidaktik
und Fachpraktika)
168 bis 186 ECTS für 3 Fächer (D, M = Pflicht)
154 bis 166 ECTS für 2 Fächer
194 bis 206 ECTS für 2 Fächer
194 bis 206 ECTS für 2 Fächer oder 194 bis 206 ECTS für gr. berufliche Fachrichtung (ca. 140) und kl. berufliche Fachrichtung (ca. 60)
105 ECTS für 2 so.-päd. FR und 104 bis 116 ECTS für 2 Unterrichtsfächer
Einschließlich Fachdidaktiken (dazu unten), aber ohne BA/MA-Arbeiten.
26
Erste Phase
Land
RP
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
4
5
6
1
(ab WS 2015/16)
2
(auslaufend)
3
SL
4
5
Fachwissenschaften
8
ca. 154 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %)
1
ca. 176 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %)
1
ca. 214 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %)
1
Berufl. Fach: ca. 134 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %)
1
Weiteres Fach: ca. 80 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %)
1
ca. 190 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %)
integriert in das Studium der Kern- und Wahlpflichtfächer DP 172 CP , wiss. Arbeit 20 CP
DP integriert in das Studium der Kern- und Wahlpflichtfächer 115 CP, wiss. Arbeit 16 CP
Sek. I Fach 61 CP
63 CP je Fach
16 CP wiss. Arbeit
90 CP je Fach
22 CP wiss. Arbeit
117 CP berufliche Fachrichtung/63 CP allgem. bildendes Fach
22 CP wiss. Arbeit
6
SN
8
mindestens 50 LP
1
2
3
4
5
6
mindestens 130 LP
mindestens 160 LP
mindestens 165 LP
Förderschwerpunkte: mindestens 120 LP
Fachwissenschaft: mindestens 65 LP
„ca.“ = Nicht-Berücksichtigung von BA- und MA-Arbeiten.
27
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
ST
1
(210 CP)
2
3
(240 CP)
3
(300 CP)
4
(270 CP)
4
(300 CP)
5
(300 CP)
6
(270 CP)
1
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
2
3
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
4
SH
5
(gewerblich technische Wissenschaften, nur MA;
baut auf BA der HS Flensburg auf)
5
„Handelslehrer“, BA+MA
6
Fachwissenschaften
65
125
140
155
150
175
Fachrichtungen I und II, plus 2 GS-Fächer: 75 CP
Fachrichtungen I und II, plus 1 Sek.-Fach: 95 CP
BA: 110 LP incl. Fachdidaktik und Fachdidaktischem Praktikum (zwei Fächer)
MA: 30 LP (zwei Fächer) + 30 LP (zwei Lernbereiche) jeweils incl. Fachdidaktik
BA: 120 LP incl. Fachdidaktik und Fachdidaktischem Praktikum (zwei Fächer)
MA: 60 LP incl. Fachdidaktik (zwei Fächer)
CAU:
BA: 140 LP (zwei Fächer)
MA: 50 (zwei Fächer)
EUF:
BA: 120 LP incl. Fachdidaktik und Fachdidaktischem Praktikum (zwei Fächer)
MA: 60 LP incl. Fachdidaktik (zwei Fächer)
MA: berufliche Fachrichtung: 18 LP (einschl. Berufsbildungspraktikum)
allg. Fach: 60 LP (einschl. Schulpraktikum)
BA: 140 LP
MA: 60 LP
BA: 110 incl. Fachdidaktik (SoP und ein Unterrichtsfach)
MA: 85 LP (zwei SoP-Fachrichtungen und ein Unterrichtsfach)
28
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt)
9
TH
2
3
Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt)
3
Lehramt an Regelschulen (FSU Jena)
4
Lehramt an Gymnasien (Doppelfach
Musik - HfM Weimar)
4
Lehramt an Gymnasien (FSU Jena)
5
Lehramt an berufsbildenden Schulen
(Uni Erfurt)
6
Lehramt für Förderpädagogik
(Uni Erfurt)
Fachwissenschaften
100 ECTS-Punkte Grundschulpädagogik einschließlich der fachwiss. Grundlagen des Deutsch-, Mathematik- sowie
Heimat- und Sachkundeunterrichts
24 ECTS-Punkte im vierten Fach, falls Deutsch oder Mathematik Schwerpunktfach sind
55-60 ECTS-Punkte im Schwerpunktfach ohne Fachdidaktik
65-75 ECTS-Punkte je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
85 ECTS-Punkte je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
195 ECTS-Punkte ohne Fachdidaktik
100 ECTS-Punkte je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer) oder
205 ECTS-Punkte im Doppelfach Kunsterziehung ohne Fachdidaktik
105-115 ECTS-Punkte berufliche Fachrichtung ohne Fachdidaktik
65-75 ECTS-Punkte zweites Fach ohne Fachdidaktik
75-85 ECTS-Punkte in mindestens zwei allgemeinbildenden Fächern ohne Fachdidaktik
105 ECTS-Punkte auf die beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich der sonderpädagogischen
grundlegenden Fächer
9
Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben
erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
29
Erste Phase
1.3.2 Fachdidaktiken
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
In Fachwissenschaften integriert
BW
1
(auslaufend)
1
2
3
(auslaufend)
3
4
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
6
1
82 ECTS-Punkte
(70 ECTS-Punkte „Didaktik der Grundschule“;
12 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach)
BY
2
3
Lehramt an
Hauptschulen bzw. Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
Sozialpädagogik
5
sonst. berufliche Fachrichtungen
6
Fachdidaktiken
In Fachwissenschaften integriert
In Fachwissenschaften integriert
48 ECTS
20 ECTS
30 ECTS
In EW integriert
In Fachwissenschaften integriert
In Fachwissenschaften integriert
82 ECTS-Punkte
(70 ECTS-Punkte „Didaktiken Fächergruppe der Hauptschule“;
12 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach)
2 x 12 ECTS-Punkte in den Unterrichtsfächern
2 x 10 ECTS-Punkte in den Unterrichtsfächern
22 ECTS-Punkte (10 in ECTS-Punkte in Didaktik der berufl. Fachrichtung,
12 ECTS-Punkte in der Didaktik des Unterrichtsfachs)
Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen
70 ECTS-Punkte (Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule)
30
Erste Phase
Land
BE
BB
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Fachdidaktiken
s. 1.3.1
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
3
4
5
6
60 ECTS
60 ECTS
mind. 22 LP
1
2
3
4
5
6
mind. 36 LP
mind. 36 LP
mind. 36 LP
10
mind. 18 LP
Alle Fächer: 21 CP
(zzgl. Begleitung Praxisanteile)
2 x 21 CP
(zzgl. Begleitung für Praxisanteile)
39 CP
Alle Fächer: 21 CP
(zzgl. Begleitung Praxisanteile)
1
4
HB
5
6
10
Die Angabe bezieht sich nur auf das allgemeinbildende Unterrichtsfach.
31
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Fachdidaktiken
1
2
Fach A: 11
Fach B: 11
Künstl. Fach: 11
Fach: 11
2
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
3
4
HH
Fach A: 11
Fach B: 11
Künstl. Fach: 11
Fach: 11
4
Mit künstlerischen Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
5
Berufl. Fachr.: 16
Fach: 11
Fach: 11
Künstl. Fach: 11
6
6
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
HE
1
2
3
4
5
(Uni Kassel)
5
(TU Darmstadt)
5
(Uni Gießen)
5
(Uni Frankfurt
(nur Wirtschaftspädagogik))
6
3 Fächer (Fachdid. + Fachwiss.) und Didaktik der Grundschule: 120 LP (ECTS)
2 x 30 = 60 LP (ECTS)
2 x 30 = 60 LP (ECTS)
Fachrichtung: 36 LP (ECTS)
Fach: 23 LP (ECTS)
Fachrichtung: 35 LP (ECTS)
Fach: 12 LP (ECTS)
Fachrichtung: 47 LP (ECTS)
Fach: 36 LP (ECTS)
Fachrichtung: 60 LP (ECTS)
Fach: 9-38 LP (ECTS)
Fach: 30 LP (ECTS)
32
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
in Fachwiss. eingeschlossen
MV
1
2
3
4
5
6
1
2
(auslaufend)
3
4
5
in 2 Fächern (Leistungspunkte als Teil der Fachwissenschaften und Praxisphase)
NI
6
1
NW
RP
Fachdidaktiken
30
30
30
in Fachwiss. eingeschlossen
in 2 Fächern (Leistungspunkte als Teil der Fachwissenschaften und Praxisphase)
in 2 Fächern jeweils min. 95 (davon min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
im Unterrichtsfach min. 70 und in der berufl. Fachrichtung min. 120 (davon jeweils min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
im Unterrichtsfach min. 60 und in 2 sonderpäd. Fachrichtungen zusammen min. 80 (davon jeweils min. 1/4 Fachdidaktik
und Fachpraktika)
mind. 45 ECTS
(Drei Lernbereiche bzw. Fächer mit jeweils 15 Leistungspunkten)
2
3
4
5
6
mind. 40 ECTS
mind. 30 ECTS
mind. 15-30 ECTS
mind. 30 ECTS
1
ca. 23
1
2
3
4
5
1
ca. 26
1
ca. 32
1
Berufl. Fach: ca. 20
1
Weiteres Fach.: ca. 12
1
ca. 29
6
33
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
102 CP DP Primarstufe, 70 CP Wahlpflichtfächer
SL
1
(ab WS 2015/16)
2
(auslaufend)
3
4
5
6
1
Didaktik der Grundschule mindestens 90 LP
Fachdidaktik mindestens 15 LP
SN
ST
Fachdidaktiken
115 CP DP, 16 CP Sek. I Fach
25 CP je Fach
25 CP je Fach
25 CP je Fach
2
3
4
5
6
mindestens 30 LP
mindestens 30 LP
mindestens 30 LP
mindestens 15 LP
65
1
(210 CP)
2
3
(240 CP)
3
(300 CP)
4
(270 CP)
4
(300 CP)
5
(300 CP)
30
30
30
30
35
34
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Fachdidaktiken
In Fachwissenschaften integriert
1
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
2
3
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
4
In Fachwissenschaften integriert
CAU:
BA: 5 LP
MA: 20 LP
SH
EUF:
In Fachwissenschaften integriert
MA: mind. 30 LP (15 LP je Teilstudiengang)
5
(gewerblich technische Wissenschaften, nur MA;
baut auf BA der HS Flensburg auf)
5
(„Handelslehrer“, BA+MA)
6
1
Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt)
11
TH
11
BA: 8 LP
MA: 8 LP
In Fachwissenschaften integriert
100 ECTS-Punkte Grundschulpädagogik einschließlich der fachwiss. Grundlagen des Deutsch-, Mathematik- sowie
Heimat- und Sachkundeunterrichts
24 ECTS-Punkte im vierten Fach, falls Deutsch oder Mathematik Schwerpunktfach sind
10-15 ECTS-Punkte im Schwerpunktfach
2
3
Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt)
3
Lehramt an Regelschulen (FSU Jena)
4
Lehramt an Gymnasien
(Doppelfach Musik - HfM Weimar)
10 bis 15 ECTS-Punkte je Fach
mindestens 10 ECTS-Punkte je Fach
15 ECTS-Punkte
Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben
erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
35
Erste Phase
Land
TH
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
4
Lehramt an Gymnasien (FSU Jena)
5
Lehramt an berufsbildenden Schulen
(Uni Erfurt)
6
Lehramt für Förderpädagogik
(Uni Erfurt)
Fachdidaktiken
mindestens 10 ECTS-Punkte je Fach oder
mindestens 15 ECTS-Punkte im Doppelfach Kunsterziehung
10 bis 15 ECTS-Punkte je Fach
10 bis 15 ECTS-Punkte je allgemeinbildendes Fach
36
Erste Phase
1.3.3 Erziehungswissenschaften
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
(auslaufend)
1
2
3
(auslaufend)
BW
3
4
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
6
BY
1
2
3
Lehramt an
Hauptschulen bzw. Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
Erziehungswissenschaften
30 ECTS EW
15 ECTS Psych
9 ECTS (Phil/Theol/Soz/Pol)
6 ECTS (Grundlagen Sprechen, interdiszpl. Projekt)
Bildungswissenschaften: 63 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion
30 ECTS EW
15 ECTS Psych
9 ECTS (Phil/Theol/Soz/Pol)
2 ECTS (Grundlagen Sprechen)
Bildungswissenschaften: 63 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion
18 ECTS EW + Psych
6 ECTS (Modul PersKomp)
Bildungswissenschaften: 45 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion
60 ECTS EW und FD
20 ECTS EW
8 ECTS Psych
9 ECTS (Phil/Theol/Soz/Pol)
3 ECTS (Grundlagen Sprechen)
16 ECTS (Sonderpäd. Grundlagen)
Bildungswissenschaften: 45 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion
Sonderpäd. Grundlagen: 18 ECTS
35 ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss.
35ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss.
35 ECTS-Punkte
35 ECTS-Punkte
37
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
BY
5
Sozialpädagogik
5
sonst. berufliche Fachrichtungen
6
BE
BB
12
HB
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
3
4
5
6
Erziehungswissenschaften
35 ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss.
Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen
35 ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss.
30 ECTS Bildungswissenschaften + 20 ECTS Grundschulpädagogik + 10 ECTS Sprachbildung
30 ECTS Bildungswissenschaften + 10 ECTS Sprachbildung
30 ECTS Bildungswissenschaften + 10 ECTS Sprachbildung
mind. 65 LP
1
2
3
4
5
6
13
mind. 40 LP
mind. 40 LP
mind. 60 LP
mind. 30 LP
36 CP
36 CP
12 CP
36 CP
1
4
5
6
12
Die Angabe bezieht sich auf die Bildungswissenschaften, die (außer bei LA-Typ 1 mit inklusionspäd. Schwerpunktbildung und bei LA-Typ 6) u. a. Studien in der allgemeinen Inklusionspädagogik und didaktik umfassen.
13
Einschl. Grundschulpädagogik und -didaktik; bei inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung mind. 45 LP.
38
Erste Phase
Land
HH
HE
14
15
16
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Erziehungswissenschaften
1
2
2
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
3
4
4
Mit künstlerischen Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
5
6
6
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
14
80
15
80
15
40
15
40
15
27
16
54
15
54
60 LP (ECTS)
1
2
3
4
5
(Uni Kassel)
5
(TU Darmstadt)
5
(Uni Gießen)
60 LP (ECTS)
60 LP (ECTS)
36 LP (ECTS)
65 LP (ECTS)
27 LP (ECTS)
Zuzüglich in der Erzwiss. verortete FD (22 LP) und Praktika (38 LP).
Zuzüglich in der Erzwiss. verortete FD (27 LP) und Praktika (36 LP).
Zuzüglich in der Erzwiss. verortete FD (11 LP) und Praktika (38 LP) und Behindertenpädagogik (107 LP).
39
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
In Fachdidaktiken (Wirtschaftspädagogik) enthalten
HE
5
(Uni Frankfurt
(nur Wirtschaftspädagogik))
6
90
MV
1
2
3
4
5
6
min. 75 (inkl. Schul- und Betriebspraktikum)
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
NW
17
17
1
2
3
4
5
6
Erziehungswissenschaften
60 LP (ECTS)
60
30
30
60
min. 75 (inkl. Schul- und Betriebspraktikum)
min. 45 (inkl. Schul- und Betriebspraktikum)
min. 45 (inkl. Schulpraktikum)
min. 90 (inkl. Sozialpraktikum und förderdiagnostisches Praktikum)
61 bis 67 LP
78 bis 84 LP
38 bis 44 LP
38 bis 44 LP
mind. 26 LP (ohne sonderpädagogische Anteile)
Bildungswissenschaften einschließlich Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum.
40
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
RP
2
3
4
5
6
Erziehungswissenschaften
46
Beachte: ab 5. Semester Bildungswissenschaften als Teilbereich in Grundschulbildung
54
42
42
34
Beachte: ab 5. Semester Bildungswissenschaften als Teilbereich in Sonderpädagogik
48 CP
SL
1
(ab WS 2015/16)
2
(auslaufend)
3
4
5
6
mindestens 40 LP
SN
1
2
3
4
5
6
35
ST
1 (210 CP)
2
3 (240 CP)
3 (300 CP)
4 (270 CP)
4 (300 CP)
5 (300 CP)
6 (270 CP)
48 CP
48 CP
48 CP
48 CP
mindestens 35 LP
mindestens 35 LP
mindestens 35 LP
mindestens 35 LP
35
35
35
35
38
30
41
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Erziehungswissenschaften
BA: 60 LP
MA: 25 LP
1
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
2
3
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
4
BA: 50 LP
MA: 25 LP
CAU:
BA: 10 LP
MA: 20 LP
EUF:
BA: 50 LP
MA: 25 LP
MA: 24 LP
SH
5
(gewerblich technische Wissenschaften, nur MA;
baut auf BA der HS Flensburg auf)
5
(„Handelslehrer“, BA+MA)
6
BA: 12 LP
MA: 22 LP
BA: 50 LP
MA: 15 LP Sonderpädagogische Psychologie
42
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt)
2
3
Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt)
3
Lehramt an Regelschulen (FSU Jena)
18
TH
4
Lehramt an Gymnasien
(Doppelfach Musik - HfM Weimar)
4
Lehramt an Gymnasien (FSU Jena)
5
Lehramt an berufsbildenden Schulen
(Uni Erfurt)
6
Lehramt für Förderpädagogik
(Uni Erfurt)
Erziehungswissenschaften
30 ECTS-Punkte (ohne Grundschulpädagogik)
Innerhalb der Bildungswissenschaften und der Grundschulpädagogik sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und der künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für den Grundschullehrer relevante
Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
30 bis 40 ECTS-Punkte
In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
30 ECTS-Punkte
In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
30 ECTS-Punkte
In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den
Gymnasiallehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
30 ECTS-Punkte
In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den
Gymnasiallehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
30 bis 40 ECTS-Punkte
In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Berufsschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
30 ECTS-Punkte
In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung zu vermitteln.
18
Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben
erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
43
Erste Phase
1.3.4 Praktika
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
(auslaufend)
1
2
3
(auslaufend)
BW
3
4
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
6
1
BY
2
3
Lehramt an
Hauptschulen bzw. Lehramt an
Mittelschulen
Praktika (Art und Dauer)
Orientierungs- und Einführungspraktikum (2 Wo)
Integriertes Semesterpraktikum (13 Wo)
Professionalisierungspraktikum (3 Wo)
Orientierungspraktikum (3 Wo) und Integriertes Semesterpraktikum (12 Wo), ggf. Professionalisierungspraktikum
Orientierungs- und Einführungspraktikum (2 Wo)
Integriertes Semesterpraktikum (13 Wo)
Professionalisierungspraktikum (3 Wo)
Orientierungspraktikum (3 Wo) und Integriertes Semesterpraktikum (12 Wo) , ggf. weitere Praktika
Orientierungspraktikum (2 Wo), Schulpraxissemester (13 Wo)
Orientierungspraktikum (3 Wo), Schulpraxissemester (12 Wo)
52 Wochen Betriebspraxis
Schulpraxissemester (10 Wo)
Orientierungs- und Einführungspraktikum (2 Wo)
Integriertes Semesterpraktikum (13 Wo)
Blockpraktikum 2. Fachrichtung (4 Wo)
Professionalisierungspraktikum (3 Wo)
Orientierungspraktikum (3 Wo) und Integriertes Semesterpraktikum (12 Wo), Blockpraktikum (4 Wo), ggf. Professionalisierungspraktikum
verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn;
verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium;
pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte);
studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche);
studienbegl. einsemestriges Praktikum an der Grundschule
verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn;
verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium;
pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte);
studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche);
studienbegl. einsemestriges Praktikum an der Mittelschule
44
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
3
Lehramt an Realschulen
4
5
Sozialpädagogik
BY
5
sonst. berufliche Fachrichtungen
6
1
(neu ab WS 2015/2016)
BE
2
3
4
5
Praktika (Art und Dauer)
verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn;
verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium;
pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte);
studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche)
verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn;
gelenktes Berufspraktikum (12 Monate);
pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte);
studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche)
Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen
verpfl. Orientierungspraktikum (4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn;
verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium;
pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte);
studienbegl. zweisemestriges sonderpädagogisches Praktikum (1 Tag/Woche);
studienbegl. einsemestriges Praktikum an der Grund- bzw. Mittelschule
BA:
Berufsfelderschließendes Praktikum (ca. 6 Wochen, Hospitationen und erste Unterrichtserfahrungen)
MA:
Praxissemester (30 ECTS), erstmalig im WS 2016/2017, darin Unterrichtspraktika in drei Fächern und ein Lernforschungsprojekt
BA:
Berufsfelderschließendes Praktikum (ca. 6 Wochen, Hospitationen und erste Unterrichtserfahrungen)
MA:
Praxissemester (30 ECTS), erstmalig im WS 2016/2017, darin Unterrichtspraktika in zwei Fächern/Fachrichtungen und
ein Lernforschungsprojekt
6
45
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
BB
2
3
4
5
6
1
4
HB
5
6
Praktika (Art und Dauer)
BA-Studium: Praktika im Umfang von insgesamt mind. 6 Wochen, davon ein Praktikum soll in pädagogischpsychologischen Handlungsfeldern außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. MA-Studium: Praxissemester
(mind. 16 Wochen)
BA-Studium: Praktika im Umfang von insgesamt mind. 6 Wochen, davon ein Praktikum soll in pädagogischpsychologischen Handlungsfeldern außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. MA-Studium: , Praxissemester
(mind. 16 Wochen)
1 x Orientierungspraktikum: 6 CP (6 Wochen)
2 Praxisorientierte Elemente: je 3 CP (je 2 – 3 Wochen)
Praxissemester: 15 CP schulischer Anteil, d. h. 27 CP inkl. Begleitung
1 x Orientierungspraktikum: 6 CP (6 Wochen)
2 Praxisorientierte Elemente: je 3 CP (je 2 – 3 Wochen)
Praxissemester: 15 CP schulischer Anteil, d. h. 27 CP inkl. Begleitung
1 x FD 6 CP
Verkürztes Praxissemester
1 x Orientierungspraktikum: 6 CP (6 Wochen)
2 Praxisorientierte Elemente: je 3 CP (je 2 – 3 Wochen)
Praxissemester: 15 CP schulischer Anteil, d. h. 27 CP inkl. Begleitung
46
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
2
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
Praktika (Art und Dauer)
Integriertes Schulpraktikum (8 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig)
Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit sowie zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit
über einen Zeitraum von zwei Semestern, i. d. R. insg. insg. 65 Praxistage; das Kernpraktikum wird in einem frei wählbaren Unterrichtsfach in der Sek I absolviert, das Kernpraktikum II wahlweise im grundschulpädagogischen Lernbereich
oder mit Bezug zum fachdidaktischen. Grundlagenstudium Sprache bzw. zum fachdidaktischen Grundlagenstudium
Mathematik. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der
ersten und der zweiten Phase verantwortet; die Prüfungsberechtigung liegt bei der Universität).
3
4
4
Mit künstlerischen Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
HH
Integriertes Schulpraktikum (8 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig)
Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit sowie zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit
über einen Zeitraum von zwei Semestern, i. d. R. insg. 65 Praxistage; das Kernpraktikum I wird in dem einen Unterrichtsfach in der Sek I absolviert und das Kernpraktikum II in dem anderen Unterrichtsfach in der Sek II. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der zweiten
Phase verantwortet; die Prüfungsberechtigung liegt bei der Universität).
5
Orientierungspraktikum (6 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig)
Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit des 2. Semesters, ein 5-wöchiges Blockpraktikum
sowie zwei Praxistage im 3. Semester, i. d. R. insg. 65 Praxistage; die maßgebliche Ausrichtung ist die berufliche Fachrichtung, das Unterrichtsfach wird mit berücksichtigt. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der zweiten Phase verantwortet.)
6
Erkundungsschulpraktikum (3 LP) (BA, während der Vorlesungszeit, i. d. R. 14 Praxistage)
Integriertes Schulpraktikum (8 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig)
6
Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit sowie zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) über einen Zeitraum von zwei Semestern, i. d. R. insg. 65 Praxistage; das Kernpraktikum I wird im Unterrichtsfach an
der Sek I absolviert und das Kernpraktikum II im Förderschwerpunkt an den für die Schülerschaft zur Verfügung ste6
henden Förderorten: spezielle Sonderschulen, Regionale Beratungs- und Bildungszentren, inklusive Schulen. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der
zweiten Phase
verantwortet; die Prüfungsberechtigung liegt in der Universität)
47
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
HE
2
3
4
5
(Uni Kassel)
5
(TU Darmstadt)
5
(Uni Gießen)
5
(Uni Frankfurt
(nur Wirtschaftspädagogik))
1
MV
2
3
4
5
6
Praktika (Art und Dauer)
Orientierungspraktikum: 5 Wochen vor Beginn des Studiums
Betriebspraktikum: 8 Wochen
Schulpraktische Studien I: 5 Wochen Blockpraktikum
Schulpraktische Studien II: 100 Unterrichtsstunden Blockpraktikum oder studienbegleitend siehe Modellversuch Praxissemester ab WS 2014/2015; hier ändern sich an den betreffenden Universitäten die Modalitäten dementsprechend.
Orientierungspraktikum: 5 Wochen vor Beginn des Studiums
Betriebspraktikum: 8 Wochen
Schulpraktische Studien I: 5 Wochen Blockpraktikum
Schulpraktische Studien II: 100 Unterrichtsstunden Blockpraktikum oder studienbegleitend siehe Modellversuch Praxissemester ab WS 2014/2015; hier ändern sich an den betreffenden Universitäten die Modalitäten dementsprechend.
Ab dem 2. Semester Praktika mit einem Gesamtumfang von 15 Wochen, die mit 15 ECTS-Punkten angerechnet werden
Ab dem 2. Semester Praktika mit einem Gesamtumfang von 15 Wochen, die mit 15 ECTS-Punkten angerechnet werden
48
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
(auslaufend)
3
NI
4
5
6
1
NW
2
3
4
5
6
Praktika (Art und Dauer)
Insgesamt 8 Wochen:
- Praktikum in einem Betrieb, soz. Einrichtung oder Sportverein
- allge. Schulpraktikum
- Fachpraktika in beiden Unterrichtsfächern
- Langzeitpraktikum: 18 Wochen
Insgesamt 8 Wochen:
- Praktikum in einem Betrieb, soz. Einrichtung oder Sportverein
- allge. Schulpraktikum
- Fachpraktika in beiden Unterrichtsfächern
Langzeitpraktikum: 18 Wochen
Insgesamt 18 Wochen:
- Praktikum in einem Betrieb, soz. Einrichtung oder Sportverein
- allge. Schulpraktikum
- Fachpraktika in beiden Unterrichtsfächern
Insgesamt 10 Wochen:
- allge. Schulpraktikum
- Fachpraktika im Unterrichtsfach und berufl. Fachrichtung
- 52-104 Wochen berufspraktische Tätigkeit
Insgesamt 18 Wochen:
- sonderp. Sozialpraktikum
- förderdiagnostisches Praktikum
- sonderp. Schulpraktika
Eignungs- und Orientierungspraktikum mind. 25 Praktikumstage
Berufsfeldpraktikum mind. 4 Wochen
Praxissemester mind. 5 Monate (s. u. 1.3.5)
Eignungs- und Orientierungspraktikum mind. 25 Praktikumstage
Berufsfeldpraktikum mind. 4 Wochen
Praxissemester mind. 5 Monate (s. u. 1.3.5)
49
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
RP
SL
2
3
4
5
6
1
(ab WS 2015/16)
2
(auslaufend)
3
4
5
6
Praktika (Art und Dauer)
14 ECTS:
BA:
2 Orient. Praktika 30 Tage (davon kann eines an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort – „Betriebspraktikum“ – durchgeführt werden); ein Praktikum muss an einer Schule mit inklusivem Unterricht durchgeführt werden.
1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage
MA:
1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage
Alle Praktika sind curricular strukturiert und werden intensiv durch Lehrkräfte und durch Fachleiterinnen und Fachleiter
der Studienseminare begleitet unter Mitwirkung von Dozentinnen und Dozenten der Hochschulen.
14 ECTS:
BA:
2 Orient. Praktika 30 Tage (davon kann eines an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort – „Betriebspraktikum“ – durchgeführt werden); ein Praktikum muss an einer Schule mit inklusivem Unterricht durchgeführt werden.
1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage
MA:
1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage; Vertiefendes Praktikum im Lehramtstyp 6: 20 Tage
Alle Praktika sind curricular strukturiert und werden intensiv durch Lehrkräfte und durch Fachleiterinnen und Fachleiter
der Studienseminare begleitet unter Mitwirkung von Dozentinnen und Dozenten der Hochschulen
1 Orientierung 5 Wochen
2 Block je 4 Wochen
2 Semester begl. je 1 Tag/Woche
50
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
SN
2
3
4
5
6
1
(210 CP)
2
3
(240 CP)
ST
3
(300 CP)
4
(270 CP)
4
(300 CP)
Praktika (Art und Dauer)
3 jeweils vierwöchige Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit
2 Praktika studienbegleitend über ein Semester
Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise
anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten)
3 jeweils vierwöchige Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit
2 Praktika studienbegleitend über ein Semester
Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise
anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten)
3 jeweils vierwöchige Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit
2 Praktika studienbegleitend über ein Semester
Umfang der Praktika in den Fachrichtungen, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind
teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten)
Orientierungspraktika: 2 Wochen
außerunterrichtl. päd. Praktika: 3 Wochen
2 Blockpraktika: je 4 Wochen
schulprakt. Übungen
Orientierungspraktika: 2 Wochen
außerunterrichtl. päd. Praktika: 3 Wochen
2 Blockpraktika: je 4 Wochen
schulprakt. Übungen
Orientierungspraktika: 4 Wochen
außerschul. Praktika: 4 Wochen
schulprakt. Übungen
Schulpraxissemester
Orientierungspraktika: 2 Wochen
außerunterrichtl. päd. Praktika: 3 Wochen
2 Blockpraktika: je 4 Wochen
schulprakt. Übungen
Orientierungspraktika: 4 Wochen
außerschul. Praktika: 4 Wochen
schulprakt. Übungen
Schulpraxissemester
51
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
5
(300 CP)
ST
6
(270 CP)
1
(180 ECTS BA, 60 ECTS MA)
2
3
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
4
SH
5
(gewerblich technische Wissenschaften, nur MA
baut auf BA der FH Flensburg auf)
5
(„Handelslehrer“, BA+MA)
6
Praktika (Art und Dauer)
Orientierungspraktika: 4 Wochen
Basispraktika:2 Wochen
Vertiefungspraktika: 3 Wochen
Übergangspraktika (VD): 2 Wochen
schulprakt. Übungen
Orientierungspraktika: 2 Wochen
Sozialpraktika: 4 Wochen
Förderdiagnost. Praktika: 1 Woche
2 Blockpraktika: je 4 Wochen
schulprakt. Übungen
BA: 15 LP (ein 6-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum)
MA: 30 LP (Praxissemester, davon 15 LP Begleitveranstaltungen)
BA: 15 LP (ein 6-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum)
MA: 30 LP (Praxissemester, davon 15 LP Begleitveranstaltungen)
CAU: BA: 15 LP (Praxismodul 1 = 3-wöchiges pädagogisches Praktikum plus Vorbereitungsseminar; Praxismodul 2 =
3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum plus einem Vorbereitungsseminar je Fach)
MA: 10 LP (Praxismodul 3 = 4-wöchiges Praktikum plus Vorbereitungsseminar)
EUF: BA: 15 LP (ein 6-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum)
MA: 30 LP (Praxissemester, davon 15 LP Begleitveranstaltungen)
MA: 9 LP (zwei Berufsbildungspraktika je 3 LP und ein Schulpraktikum mit 3 LP)
BA: 10 LP (Praxismodul = Schulpraktikum plus einem Vorbereitungsseminar je Fach)
MA: 10 LP (ein 4-wöchiges Schulpraktikum)
BA: 9 LP (ein schulisches, ein außerschulisches und ein Vertiefungspraktikum mit jeweils 3 LP)
MA: 10 LP (zwei 5-wöchige Schulpraktika in den gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen je 5 LP)
52
Erste Phase
Land
19
TH
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt)
2
3
Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt)
3
Lehramt an Regelschulen (FSU Jena)
4
Lehramt an Gymnasien
(Doppelfach Musik - HfM Weimar)
4
Lehramt an Gymnasien (FSU Jena)
5
Lehramt an berufsbildenden Schulen
(Uni Erfurt)
6
Lehramt für Förderpädagogik
(Uni Erfurt)
Praktika (Art und Dauer)
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien ohne Komplexes Schulpraktikum
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien ohne Komplexes Schulpraktikum
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien einschließlich Praxissemester
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien einschließlich Praxissemester
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien
12 Monate Betriebspraktika und fachpraktische Tätigkeiten mit Bezug auf die berufliche Fachrichtung sind bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachzuweisen
30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien
19
Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben
erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
53
Erste Phase
1.3.5 Praxissemester
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
BW
1
(auslaufend)
1
2
3
(auslaufend)
3
4
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
6
BY
Praxissemester
x (13 Wo)
12 Wochen
x (13 Wo)
12 Wochen
13 Wochen
12 Wochen
x (10-12 Wo: 15-20 ECTS)
x (13 Wo)
12 Wochen
---
1
2
3
Lehramt an
Hauptschulen bzw. Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
Sozialpädagogik
5
sonst. berufliche Fachrichtungen
6
---
-----------
54
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
erstmalig WS 2016/2017 (30 ECTS), siehe auch 1.3.4
BE
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
mind. 16 Wochen
1
2. Mastersemester
4
2. Mastersemester
5
nur verkürztes Praxissemester wegen hoher Praxisanforderungen als Zulassungsbedingung
6
2. Mastersemester
BB
HB
Praxissemester
erstmalig WS 2016/2017 (30 ECTS), siehe auch 1.3.4
erstmalig WS 2016/2017 (30 ECTS), siehe auch 1.3.4
mind. 16 Wochen
55
Erste Phase
Land
HH
20
HE
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Praxissemester
1
2
2
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
3
4
4
Mit künstlerischen Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
5
6
6
Mit künstlerischem Unterrichtsfach
(BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS)
1
2
3
4
5
(Uni Kassel)
5
(TU Darmstadt)
5
(Uni Gießen)
5
(Uni Frankfurt
(nur Wirtschaftspädagogik))
6
30
30
1 Semester für das Lehramt an Grundschulen Universität Kassel 30 LP (ECTS)
1 Semester für das Lehramt an Haupt- und Realschulen Universität Kassel 30 LP (ECTS)
1 Semester für das Lehramt an Gymnasien Universität Frankfurt 30 LP (ECTS)
----1 Semester für das Lehramt an Förderschulen Universität Gießen 30 LP (ECTS)
20
Das Kernpraktikum erstreckt sich über zwei Semester. Die Studierenden (außer des Typ 5) erbringen im 2. und 3. Mastersemester jeweils 15 ECTS im Rahmen des Kernpraktikums, während der
Vorlesungszeit sind sie i. d. R. einen Tag in der Schule und in der vorlesungsfreien Zeit findet dann ein Praktikumsblock statt. Das Kernpraktikum ist je nach Lehramtstyp unterschiedlich ausgestaltet.
56
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
---
MV
1
2
3
4
5
6
18 Wochen Praxisblock in der Schule zzgl. Vor- und Nachbereitung
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
5 Monate
NW
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
---
RP
Praxissemester
---------
18 Wochen Praxisblock in der Schule zzgl. Vor- und Nachbereitung
-------
5 Monate
---------
57
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
SL
1
(ab WS 2015/16)
2
(auslaufend)
3
4
5
6
---
SN
1
2
3
4
5
6
---
ST
1
(210 CP)
2
3
(240 CP)
3
(300 CP)
4
(270 CP)
4
(300 CP)
5
(300 CP)
6
(270 CP)
Praxissemester
---
---------
--30 CP
--30 CP
-----
58
Erste Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
2
3
(180 ECTS BA, 120 ECTS MA)
4
SH
21
TH
5
(gewerblich technische Wissenschaften, nur MA
baut auf BA der FH Flensburg auf)
5
(„Handelslehrer“, BA+MA)
6
Praxissemester
30 LP (davon 15 LP universitäre Begleitveranstaltungen, 10 bis 14 Schulwochen im Masterstudium)
30 LP (davon 15 LP universitäre Begleitveranstaltungen, 10 bis 14 Schulwochen im Masterstudium)
CAU: ist geplant
EUF: 30 LP (davon 15 LP universitäre Begleitveranstaltungen, 10 bis 14 Schulwochen im Masterstudium)
---
(ist geplant)
(ist geplant)
30 ECTS-Punkte Komplexes Schulpraktikum
1
Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt)
2
3
Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt)
3
Lehramt an Regelschulen (FSU Jena)
4
Lehramt an Gymnasien
(Doppelfach Musik - HfM Weimar)
4
Lehramt an Gymnasien (FSU Jena)
5
Lehramt an berufsbildenden Schulen
(Uni Erfurt)
6
Lehramt für Förderpädagogik
(Uni Erfurt)
30 ECTS-Punkte Komplexes Schulpraktikum
30 ECTS-Punkte Praxissemester
30 ECTS-Punkte Praxissemester
21
Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben
erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
59
Zweite Phase
2. Zweite Phase - Vorbereitungsdienst
2.1
Struktur
2.1.1 Art der Zugangsvoraussetzungen
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
BW
2
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
4
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
- Persönliche Voraussetzung für Beamtenverhältnis
- Hochschulzugangsberechtigung
- in BW Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt (LA) in einer zugelassenen Fächerverbindung
- außerhalb BW mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für das entsprechende LA oder einer gleichwertigen oder gleichartigen Prüfung
- Gesundheitszeugnis
- Vereinspraktikum (Fach Sport) bzw. Betriebs- oder Sozialpraktikum von mind. 4 Wochen (alle and. Fächer)
- Schulpraxissemester
- u. a.
- Persönliche Voraussetzung für Beamtenverhältnis
- Hochschulzugangsberechtigung
- in BW Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt (LA) in einer zugelassenen Fächerverbindung
- außerhalb BW mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für das entsprechende LA oder einer gleichwertigen oder gleichartigen Prüfung
- Gesundheitszeugnis
- Vereinspraktikum (Fach Sport) bzw. Betriebspraktikum von mind. 4 Wochen (Fächer: Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft; Technik (SekI),) bzw. Betriebs- oder Sozialpraktikum von mind. 4 Wochen (alle and. Fächer)
- Schulpraxissemester
- u. a.
60
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
5
BW
6
Lehramt Sonderpädagogik
BY
1
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
6
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
- Persönliche Voraussetzung für Beamtenverhältnis
- Hochschulzugangsberechtigung
- In BW erworbene Abschlüsse:
MA oder Diplom Wirtschafts-/Technik-/Ingenieurpädagogik;
Wissenschaftliche Prüfung für ein höheres LA an beruflichen Schulen, Wissenschaftliche oder Künstlerische Prüfung
für das LA an Gymnasien mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung, die an beruflichen Schulen unterrichtet werden
- außerhalb BW mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für das entsprechende LA, auf dieses LA bezogenes Masterstudium oder einer gleichwertigen oder gleichartigen Prüfung
- Gesundheitszeugnis
- Fach Sport: Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht und ein Vereinspraktikum von mind. 24 Übungsdoppelstunden
in einem Drei- bis Sechsmonatszeitraum
- Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mind. neun Unterrichtseinheiten
- Schulpraxissemester oder vergleichbare sonstige Schulpraxis
- Betriebspraxis: 52 Wochen (MA, Diplom oder Wissenschaftliche Prüfung für ein höheres LA an beruflichen Schulen)
bzw. drei Monate (LA an Gymnasien mit einer in B.-W.BW zulässigen Fächerverbindung, die an beruflichen Schulen
unterrichtet werden)
- u. a.
s. o. (LA 1-4)
Erste Staatsprüfung; M. Ed. (anerkannte außerbayerische Masterabschlüsse)
Erste Staatsprüfung; M. Ed. (anerkannte außerbayerische Masterabschlüsse)
Erste Staatsprüfung; M. Ed. bzw. Diplom (Berufspädagogik; Wirtschaftspädagogik; anerkannte außerbayerische Diplom- und Masterabschlüsse)
Erste Staatsprüfung; M. Ed. (anerkannte außerbayerische Masterabschlüsse)
61
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
BE
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
BB
22
HB
22
1
2
3
4
5
6
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
M. Ed. oder Erste Staatsprüfung
lehramtsbezogener Master of Education oder 1. Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt
lehramtsbezogener Master of Education oder 1. Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt
1
2
(ab 2017 in Bremen auslaufend)
4
5
6
18
Hinweis: Die Angaben für den Vorbereitungsdienst gelten gemäß dem am 01.06.2013 in Kraft getretenen Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz bis zum 31.12.2018.
62
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
HH
1
2
Lehramt der Primarstufe und
Sekundarstufe I
3
23
4
Lehramt an Gymnasien
24
5
Lehramt an Beruflichen Schulen
6
Lehramt für Sonderpädagogik
1
HE
MV
23
24
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
Erste Staatsprüfung; M. Ed.
Erste Staatsprüfung; M. Ed.
Erste Staatsprüfung oder Gleichstellung anderer Lehramtsprüfung (auch M. Ed.);
In Mangelfächern auch Gleichstellung nach Eignungsüberprüfung anderer Universitätsabschlüsse
Erste Staatsprüfung oder Gleichstellung anderer Lehramtsprüfung (auch M. Ed.);
In Mangelfächern auch Gleichstellung nach Eignungsüberprüfung anderer Universitätsabschlüsse
Erste Staatsprüfung; M. Ed.
„Quereinstieg“ mit Hochschulabschluss in berufl. Bedarfsfachrichtung im Lehramt an beruflichen Schulen möglich
In Mangelfächern auch fachspezifisches Diplom/Master.
In Mangelfächern auch fachspezifisches Diplom/Master.
63
Zweite Phase
Land
NI
NW
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
Zum Vorbereitungsdienst wird zugelassen, wer das für das betreffende Lehramt vorgeschriebene Studium mit einem
Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem
gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Die Zulassung erfolgt in zwei Fächern, für das Lehramt für Sonderpädagogik in drei Fächern.
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist außerdem eine berufspraktische Tätigkeit erforderlich, die den Anforderungen nach § 6 Abs. 7 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen entspricht. Zum Vorbereitungsdienst kann auch zugelassen werden, wer ein anderes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei
Fächern zugeordnet werden kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium
festgestellt worden ist.
1
2
3
4
5
6
Erstes Staatsexamen oder Master of Education
1
- Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen
- LA-Master
- Staatsexamen
2
3
RP
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
4
5
Erstes Staatsexamen oder Master of Education
-
Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen
LA-Master
Staatsexamen
(bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“)
Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen
LA-Master
Staatsexamen
(bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“)
Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen
LA-Master
Staatsexamen
(bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“)
64
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
6
RP
SL
1
2
3
4
5
6
1
SN
ST
2
3
4
5
1
2
3
3
4
4
5
6
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
-
Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1 Staatsexamen
LA-Master
Staatsexamen
(bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“)
Erste Staatsexamen oder lehramtsbezogener Masterabschluss
Erste Staatsexamen und zusätzlich Masterabschluss Wirtschaftspädagogik
Erste Staatsexamen oder lehramtsbezogener Masterabschluss
- Erste Staatsprüfung oder lehramtsbezogener Masterabschluss
- Fachstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen
Diplomgrad, Zuordnung von mindestens einem Fach, der Grundschuldidaktik und dem bildungswissenschaftlichen Bereich erforderlich (Änderung geplant mit Wirkung vom 01.01.2017)
- Erste Staatsprüfung oder lehramtsbezogener Masterabschluss
- Fachstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen
Diplomgrad, Zuordnung von mindestens zwei Fächern oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach oder einem
Förderschwerpunkt und einem Fach erforderlich (Änderung geplant mit Wirkung vom 01.01.2017)
Im Lehramtstyp 5 auch Zugang von „Master of Science“ (Wirtschaftspädagogik und ein allgemeinbildendes gymnasiales
Zweitfach, erworben an einer Universität).
Erste Staatsprüfung bzw. M. Ed.
Erste Staatsprüfung bzw. M. Ed.
65
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1.Prfg./M. Ed.
SH
1
2
3
4
5
6
1
Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss nach § 19 ThürLbG oder gleichwertig anerkannte oder
gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG)
TH
2
3
4
5
6
Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.)
1.Prfg./M. Ed.
Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss (nach § 19 ThürLbG) oder gleichwertig
gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG)
Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss (nach § 19 ThürLbG) oder gleichwertig
gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG)
12 Monate Betriebspraktika und fachpraktische Tätigkeiten mit Bezug auf die berufliche Fachrichtung
ginn des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachzuweisen
Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss nach § 19 ThürLbG oder gleichwertig
gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG)
66
anerkannte oder
anerkannte oder
sind bis zum Beanerkannte oder
Zweite Phase
2.1.2 Dauer
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Dauer (Monate)
BW
1
2
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
4
5
6
Lehramt Sonderpädagogik
18
BY
1
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
6
BE
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
24
24
Seit 18.08.2014 dauert der VD für alle Lehrämter 18 Monate.
67
Zweite Phase
Land
BB
22
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
4
5
6
HB
1
2
(ab 2017 in Bremen auslaufend)
4
5
6
HH
1
2
3
4
5
6
HE
MV
Dauer (Monate)
18
18
18
18
18
18
18
21
1
2
3
4
5
6
21
1
2
3
4
5
6
18
68
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
21
HE
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
18
1
2
3
4
5
6
18
NW
RP
SL
1
2
3
4
5
6
SN
1
2
3
4
5
6
Dauer (Monate)
21
18
18
18
12 Neu ab Februar 2017: 18
12 Neu ab Februar 2017: 18
69
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
ST
1
2
3
3
4
4
5
6
SH
16
16
1
2
3
4
5
6
1
TH
Dauer (Monate)
2
3
4
5
6
18
18
(bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 12 Monate)
24
(bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 18 Monate)
70
Zweite Phase
2.1.3 Einstellungstermine
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
BW
1
2
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
4
5
6
Lehramt Sonderpädagogik
BY
BE
1
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
6
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
Einstellungstermine
einmal jährlich 1. Schultag im Februar
einmal jährlich 1. Schultag im Januar
einmal jährlich 1. Schultag im Februar
Schuljahresbeginn Mitte September
Schuljahresbeginn Mitte September
Schuljahresbeginn Mitte September
Schuljahresbeginn Mitte September und Schulhalbjahr Mitte Februar
Schuljahresbeginn Mitte September und Schulhalbjahr Mitte Februar
Schuljahresbeginn Mitte September
Es wird in allen Lehrämtern zum 01.02. und zum 01.08. jedes Jahres eingestellt.
71
Zweite Phase
Land
BB
22
HB
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Einstellungstermine
1
2
3
4
5
6
1. Februar und 1. August d. J.
1. Februar und 1. August d. J.
1
2
(ab 2017 in Bremen auslaufend)
4
5
6
01.02.
01.08.
1
2
HH
01.02.
01.08.
3
4
5
6
01.02.
01.08.
01.05.
01.11.
1
HE
2
3
4
5
6
01.05.
01.11.
72
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Einstellungstermine
MV
1
2
3
4
5
6
01.02.
01.08.
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
01.02.
01.08.
01.05.
01.11.
01.02.
01.08.
6
01.05.
01.11.
1
NW
2
3
4
5
6
01.05.
01.11.
15.01.
01.08.
1
RP
2
3
4
5
15.01.
01.08.
01.05.
01.11.
15.01.
01.08.
6
73
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Einstellungstermine
SL
1
2
3
4
5
6
01.02.
01.08.
01.02. und 01.06. (jährlich) Neu ab 2017: 01.02. und 01.08. (jährlich)
SN
1
2
3
4
5
6
1
01.04.
01.09.
ST
SH
01.02. und 01.06. (jährlich) Neu ab 2017: 01.02. und 01.08. (jährlich)
2
3
3
4
4
5
6
01.04.
01.09.
01.02. und 01.08.
1
2
3
4
5
6
01.02. und 01.08.
74
Zweite Phase
Land
TH
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Einstellungstermine
1
01.02.
01.08.
2
3
4
5
6
01.02.
01.08.
75
Zweite Phase
2.1.4 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
BW
4
5
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
1. Ausbildungsabschnitt
Februar - Juli
- Hospitation und begleiteter Unterricht an der Ausbildungsschule
- Ausbildung am Seminar
2. Ausbildungsabschnitt
September - Juli (1 Schuljahr)
- selbstständiger Unterricht
- Ausbildung am Seminar
- Prüfungen (überwiegend im zweiten Halbjahr)
1. Ausbildungsabschnitt
Januar - Juli
- Hospitation und begleiteter Unterricht an der Ausbildungsschule
- Ausbildung am Seminar
2. Ausbildungsabschnitt
September - Juli (1 Schuljahr)
- selbständiger Unterricht, zusätzlich begleiteter Unterricht
- Ausbildung am Seminar
- Prüfungen (überwiegend im zweiten Halbjahr)
76
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
6
Lehramt Sonderpädagogik
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
1. Ausbildungsabschnitt
Februar - Juli
- angeleiteter Unterricht in der 1. sonderpädagogischen Fachrichtung, begleitete Praxis in einem sonderpädagogischen
Handlungsfeld
- Ausbildung am Seminar
2. Ausbildungsabschnitt
September - Januar
- angeleiteter und selbständiger Unterricht in der 1. sonderpädagogischen Fachrichtung, begleitete Praxis in einem
sonderpädagogischen Handlungsfeld
- Ausbildung am Seminar
- Prüfungen
BW
3. Ausbildungsabschnitt
Januar - Juli
- angeleiteter und selbständiger Unterricht in der 1. und 2. sonderpädagogischen Fachrichtung
- Ausbildung am Seminar
- Prüfungen
1
BY
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
Zwei Ausbildungsabschnitte (AA):
1. und 2. AA: 2 x 12 Monate Ausbildung an der Schule mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen (10 Std.) und Hospitationen; erhöhter Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts im 2. AA
Zwei Ausbildungsabschnitte (AA):
1. und 2. AA: 2 x 12 Monate Ausbildung an der Schule mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen (10 Std.) und Hospitationen; erhöhter Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts im 2. AA
Zwei Ausbildungsabschnitte (AA):
1. AA: 12 Monate an Seminarschule;
2. AA: 12 Monate an Einsatzschule mit 10 Seminartagen an Seminarschule
Drei Ausbildungsabschnitte (AA):
1. AA: 6 Monate an Seminarschule;
2. AA: 12 Monate an Einsatzschule mit 10 Seminartagen an Seminarschule;
3. AA: 6 Monate an Seminarschule
77
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
5
BY
BE
BB
22
6
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
1
2
3
4
5
6
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
Zwei Ausbildungsabschnitte (AA):
1. AA: 12 Monate an Seminarschule;
2. AA: 12 Monate an Einsatzschule mit 20 wöchentlichen Seminarveranstaltungen im zuständigen Studienseminar
Zwei Ausbildungsabschnitte (AA):
1.AA: 12 Monate im Seminarbezirk;
2.AA: 12 Monate an Einsatzschule mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen (10 Std.) und einstündigem Praktikum
Der Vorbereitungsdienst ist einphasig strukturiert. Die LAA erteilen nach einer in den Ferien liegenden Einführungswoche ab dem ersten Schultag Ausbildungsunterricht.
Kein Phasenmodell umgesetzt.
Kein Phasenmodell umgesetzt.
78
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
(ab 2017 in Bremen auslaufend)
HB
4
5
6
HH
1
2
3
4
5
6
1
HE
MV
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
Phasenmodell s.u.
Phasenmodell:
- Eingangsphase: 3 Monate
- Hauptphase: 12 Monate
- Prüfungsphase: 3 Monate (Einzelprüfung kann vorgezogen werden)
Phasenmodell:
- Eingangsphase: 6 Monate, 2 Einführungswochen
- Hauptphase: 8 Monate
- Prüfungsphase: 4 Monate
3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS
3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS
- Einführungsphase (3 Monate)
- Zwei Hauptsemester (je 6 Monate)
- Prüfungssemester (6 Monate)
- Einführungsphase (3 Monate)
- Zwei Hauptsemester (je 6 Monate)
- Prüfungssemester (6 Monate)
- Hospitationen und angeleiteter Unterricht (Einstiegsphase): 6 Monate
- Eigenverantwortlicher Unterricht (Professionalisierungsphase): 12 Monate
79
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
1
NW
RP
SL
2
3
4
5
6
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
Ausbildungsphase 1 – 14 Monate
ab 14. Monat Prüfungsphase
- 3 Monate Einführung
- 12 Monate Kernausbildungszeit
- 3 Monate Prüfungsphase
- 3 Monate Einführung
- 12 Monate Kernausbildungszeit
- 3 Monate Prüfungsphase (bei fortlaufender Ausbildung)
Keine Phasengliederung
Keine Phasengliederung
Sechs Monate Ausbildungsunterricht unter Anleitung, ein Jahr eigenverantwortlicher Unterricht
80
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
1. - 2. Monat
Hospitationen und begleiteter Unterricht
3. - 12. Monat
Hospitationen und selbstständiger Unterricht
Neu ab Februar 2017:
1. – 6. Monat
Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit unter Anleitung (begleiteter Unterricht), endet mit der Erteilung
des selbstständigen Lehrauftrages
7. – 18. Monat selbstständiger Lehrauftrag und Hospitationen
SN
2
3
4
5
6
1.-2. Monat
Hospitationen und begleiteter Unterricht
3. - 12. Monat
Hospitationen und selbstständiger Unterricht
Neu ab Februar 2017:
1. – 6. Monat
Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit unter Anleitung (begleiteter Unterricht), endet mit der Erteilung
des selbstständigen Lehrauftrages
7. – 18. Monat selbstständiger Lehrauftrag und Hospitationen
1
ST
2
3
3
4
4
5
6
- flexible Einführungsphase (i. d. R 4 Monate)
- Qualifizierungsphase (i. d. R 8 Monate) und
- Prüfungsphase (i. d. R 4 Monate)
- flexible Einführungsphase (i. d. R 4 Monate)
- Qualifizierungsphase (i. d. R 8 Monate) und
- Prüfungsphase (i. d. R 4 Monate)
81
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
keine
SH
1
2
3
4
5
6
1
Beginn des eigenverantwortlichen Unterrichts in der Regel ab der 6. Woche
2
3
4
5
6
Beginn des eigenverantwortlichen Unterrichts in der Regel ab der 6. Woche
TH
Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer)
keine
82
Zweite Phase
2.1.5 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
Land
BW
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
4
5
6
Lehramt Sonderpädagogik
Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
Ausbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL):
- Kompaktphase an den SSDL
- regelmäßige Seminarveranstaltungen
- gehaltene/dokumentierte Unterrichtseinheiten
- Praktika (Naturwissenschaften)
- Module oder Projekte in Eigenverantwortung der Seminare möglich
Ausbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL):
- fachrichtungsbezogene Ausbildungsgruppen
- regelmäßige Seminarveranstaltungen
- Hospitationen
- Module oder Projekte in Eigenverantwortung der Seminare möglich
1
BY
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
- Seminarveranstaltungen
- eigenverantwortlicher Unterricht
- Hospitationen
- Praktikum bei Betreuungslehrkraft
- ausbildungsbezogene Lehrgänge
s. o.
- Seminarsitzungen
- Übungen
- Praktika
- Hospitationen
- Lehrgänge
- ggf. Exkursionen
83
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
5
BY
6
BE
BB
22
HB
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
1
2
3
4
5
6
1
4
5
6
Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
- Seminarsitzungen
- Übungen
- Praktika
- Hospitationen
- Lehrgänge
- ggf. Exkursionen
- Seminarsitzungen
- eigenverantwortlicher Unterricht
- Hospitationen
- Praktikum bei Betreuungslehrkraft
- Lehrgänge
Seit 01.02.2012 modularisiert für alle Lehrämter
Seminare (Haupt- und Fachseminare), Module, Projekte u. ä.
Seminare (Haupt- und Fachseminare), Module, Projekte u. ä.
- Bildungswissenschaftliches Seminar
- Fachdidaktisches Seminar
- Wahlpflichtangebote
- Hospitation
- Individuelle Beratung
84
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
4
5
HH
6
1
HE
2
3
4
5
6
Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
- Hauptseminare
- Fachseminare
- Lehrertraining
- Module
- selbst gesteuerte Gruppen
- Hospitationen durch Peers und durch Seminarleitungen
- Hauptseminare
- Fachseminare
- Lehrertraining
- Module
- selbst gesteuerte Gruppen
- Hospitationen durch Peers und durch Seminarleitungen
- Hauptseminare
- Fachseminare
- Fachrichtungsseminare
- Lehrertraining
- Module
- selbst gesteuerte Gruppen
- Hospitationen durch Peers und durch Seminarleitungen
- 8 Module (bewertet) mit je zwei Unterrichtsbesuchen
- Ausbildungsveranstaltungen (unbewertet) ggf. mit beratenden Unterrichtsbesuchen
- Pädagogische Facharbeit
- 8 Module (bewertet) mit je zwei Unterrichtsbesuchen
- Ausbildungsveranstaltungen (unbewertet) ggf. mit beratenden Unterrichtsbesuchen
- Pädagogische Facharbeit
85
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
MV
1
2
3
4
5
6
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
1
NW
2
3
4
5
6
Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
- pädagogische Seminare
- Fachseminare
- Beratungsbesuche
- Gruppenhospitationen
- Seminare
- Module
- Projekte
- Zusatzqualifikationen
- Kernseminar (überfachliche Ausbildung): 3 Wochenstunden
- Fachseminar I: 2 Wochenstunden
- Fachseminar II: 2 Wochenstunden
- Ausbildungsfachliche Beratung
- Überfachliche Ausbildung (benotet)
- Fachleiterberatung in beiden Unterrichtsfächern (benotet)
- Personenbezogene Beratung durch überfachlichen Ausbilder (unbenotet)
- Kernseminar (überfachliche Ausbildung): 3 Wochenstunden
- Fachseminar I: 2 Wochenstunden
- Fachseminar II: 2 Wochenstunden
- Ausbildungsfachliche Beratung
- Überfachliche Ausbildung (benotet)
- Fachleiterberatung in beiden Unterrichtsfächern (benotet)
- Personenbezogene Beratung durch überfachlichen Ausbilder (unbenotet)
86
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
RP
SL
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
SN
2
3
4
5
6
Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
- Seminare (Fachdidaktische Seminare und Berufspraktisches Seminar)
- Module
- Projekte
- Hospitationen
- angeleiteter Unterricht, eigenverantwortlicher Unterricht
- Beratung
- Seminare (Fachdidaktische Seminare und Berufspraktisches Seminar)
- Module
- Projekte
- Hospitationen
- angeleiteter Unterricht, eigenverantwortlicher Unterricht
- Beratung
Modulare Ausbildung organisiert in Seminaren und Sonderveranstaltungen
- Fachsitzungen
- Projekte
- Fachsitzungen
- Projekte
87
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.)
für alle Lehrämter:
- Hauptseminare (päd. Bereich)
- fachdidaktische Seminare (fachdid. Bereich)
modularisierte Ausbildungsstruktur (päd. Bereiche/Module)
ST
SH
TH
2
3
3
4
4
5
6
für alle Lehrämter:
- Hauptseminare (päd. Bereich)
- fachdidaktische Seminare (fachdid. Bereich)
modularisierte Ausbildungsstruktur (päd. Bereiche/Module)
1
2
3
4
5
6
Seminare/Wahlmodule
1
Seminare, Lehrprobenauswertungen, Beratungsgespräche, Hospitationen, Projekte, Trainingsseminare, Blockveranstaltungen, Kompakttage, Lernaufgaben
2
3
4
5
6
Seminare/Wahlmodule
Seminare, Lehrprobenauswertungen, Beratungsgespräche, Hospitationen, Projekte, Trainingsseminare, Blockveranstaltungen, Kompakttage
88
Zweite Phase
2.1.6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen)
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
4
BW
5
6
Lehramt Sonderpädagogik
Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden
1. Ausbildungsabschnitt
bis zu 12 Wochenstunden
1. Ausbildungsabschnitt
bis zu 12 Wochenstunden
1. Ausbildungsabschnitt
- 8-10 Wochenstunden
- in diesem Rahmen: insgesamt mindestens 60 Stunden selbst unterrichten in allen Fächern
- zusätzlich 25 Stunden selbst unterrichten in einem zusätzlichen, freiwilligen dritten Fach
2. Ausbildungsabschnitt
- 30 Stunden während des gesamten Ausbildungsabschnitts
1. Ausbildungsabschnitt
- 8-10 Wochenstunden
- in diesem Rahmen: insgesamt mindestens 40 Stunden selbst unterrichten in allen Fächern
- zusätzlich 25 Stunden selbst unterrichten in einem zusätzlichen, freiwilligen dritten Fach
2. Ausbildungsabschnitt
- 30 Stunden während des gesamten Ausbildungsabschnitts
1. Ausbildungsabschnitt
14 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 13)
2. und 3. Ausbildungsabschnitt
8 Wochenstunden
BY
1
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
6
i. d. R. 3 WS
i. d. R. 3 WS
bis zu 11 WS im 1. Ausbildungsabschnitt
6 bis 10 WS im 1. Ausbildungsabschnitt und ggf. im 3. Ausbildungsabschnitt
6 bis 10 WS im 1. Ausbildungsabschnitt
i. d. R. 3 WS
89
Zweite Phase
Land
BE
BB
22
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
1
2
3
4
5
6
Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden
Maximal 10 Unterrichtsstunden pro Woche
6 bis 2 Stunden (absteigend)
6 bis 2 Stunden (absteigend)
1
HB
4
5
6
12 Std./Woche Ausbildungsunterricht insgesamt: Unterricht unter Anleitung, selbstständiger Unterricht, Hospitationen
90
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
HH
3
4
5
6
1
HE
2
3
4
5
6
MV
1
2
3
4
5
6
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden
3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS;
für begleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und andere schulische Aktivitäten sind durchschnittlich 6-7 WS
angesetzt.
3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS;
für begleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und andere schulische Aktivitäten sind durchschnittlich 6-7 WS
angesetzt.
- Einführungsphase: 10 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Unterricht
- Zwei Hauptsemester und Prüfungssemester: mind. je 2 Wochenstunden Hospitationen
- Einführungsphase: 10 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Unterricht
- Zwei Hauptsemester und Prüfungssemester: mind. je 2 Wochenstunden Hospitationen
Einstiegsphase: 12 WS
Professionalisierungsphase: 6 WS
16 Stunden in 18 Monaten
12 Stunden in 18 Monaten
16 Stunden in 18 Monaten
91
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
14 Wochenstunden
NW
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
36 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten)
1
2
3
4
5
6
16 WS
RP
SL
1
Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden
14 Wochenstunden
36 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten)
16 WS
1.-2. Monat:
mindestens 6 WS Hospitationen
6-8 WS begleiteter Unterricht
3.-12. Monat:
mindestens 3 WS Hospitationen
SN
Neu ab Februar 2017:
1. – 6. Monat:
in der Regel 16 WS und dabei zunehmend in der Regel 8-10 WS begleiteter Unterricht
7. – 18. Monat:
mindestens 3 WS Hospitationen und in der Regel 12 WS selbstständiger Lehrauftrag
92
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden
2
3
1.-2. Monat:
mindestens 6 WS Hospitationen
6-8 WS begleiteter Unterricht
4
3.-12. Monat:
mindestens 3 WS Hospitationen
SN
ST
SH
5
Neu ab Februar 2017:
1. – 6. Monat:
in der Regel 16 WS und dabei zunehmend in der Regel 8-10 WS begleiteter Unterricht
6
7. – 18. Monat:
mindestens 3 WS Hospitationen und in der Regel 12 WS selbstständiger Lehrauftrag
1
2
3
3
4
4
5
6
12 Std./Woche (alle Lehrämter)
1
4 Wochenstunden,
in jedem Fach wird eine Stunde je Woche hospitiert und je eine Stunde Unterricht unter Anleitung durchgeführt
2
3
4
5
6
12 Std./Woche (alle Lehrämter)
4 Wochenstunden,
in jedem Fach wird eine Stunde je Woche hospitiert und je eine Stunde Unterricht unter Anleitung durchgeführt
93
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
TH
1
2
3
4
5
6
Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden
bis zu 15 Wochenstunden (einschließlich selbständig zu erteilender Unterricht)
bis zu 15 Wochenstunden (einschließlich selbständig zu erteilender Unterricht)
94
Zweite Phase
2.1.7 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
BW
3
Werkreal-, Haupt- und Realschule
bzw. Sekundarstufe I
4
5
6
Lehramt Sonderpädagogik
Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden
2. Ausbildungsabschnitt
- 13 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 12), davon mindestens 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10)
in Form eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags
2. Ausbildungsabschnitt
- 13 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 12), davon mindestens 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10)
in Form eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags
2. Ausbildungsabschnitt
- 10-12 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 9-11), davon mindestens 9 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 8) in Form eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags
2. und 3. Ausbildungsabschnitt
- 6 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 5)
1
BY
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an Realschulen
4
5
6
1. AA: 8 WS
2. AA: 15 WS
1. AA: 8 WS
2. AA: 15 WS
nur im 2. AA: 10 bis 17 WS nach Bedarf an den Schulen
im 2. AA: 10 bis 17 WS nach Bedarf an den Schulen
im 3. AA: 3 WS
nur im 2. AA: 10 bis 17 WS nach Bedarf an den Schulen
1. AA: 8 WS
2. AA: 16 WS
95
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
BE
1
(neu ab WS 2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
BB
22
HB
1
2
3
4
5
6
1
4
5
6
Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden
10 Stunden Ausbildungsunterricht, davon 4 – 10 Stunden selbständiger Unterricht
4 bis 19 Stunden (aufsteigend)
4 bis 19 Stunden (aufsteigend)
In der Eingangsphase bis zu 6. U-Std./W. im gegenseitigen Einvernehmen möglich, dann wird dieser Umfang in den
nachfolgenden Halbjahren verrechnet;
ab der Hauptphase 10 U.-Std./W.
96
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
HH
3
4
5
6
1
HE
2
3
4
5
6
MV
1
2
3
4
5
6
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden
Auf 18 Monate gerechnet durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS
Auf 18 Monate gerechnet durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS
Einführungsphase: 0 WS
Zwei Hauptsemester: 10-12 WS
Prüfungssemester: 6-8 WS
Einführungsphase: 0 WS
Zwei Hauptsemester: 10-12 WS
Prüfungssemester: 6-8 WS
10 WS für die Dauer eines Schuljahres
20 Stunden in 18 Monaten
18 Stunden in 18 Monaten
20 Stunden in 18 Monaten
97
Zweite Phase
Land
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
9 Wochenstunden über zwei Schulhalbjahre
NW
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
22
RP
SL
1
2
3
4
5
6
1
SN
25
2
3
4
5
6
Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden
9 Wochenstunden über zwei Schulhalbjahre
25
(Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten)
24 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten)
24 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten)
24 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten)
Bei allen Lehrämtern einheitlich 10 Wstd./1 Jahr
3.-12. Monat:
10-12 WS selbstständiger Unterricht
3.-12. Monat:
10-12 WS selbstständiger Unterricht
Die Dauer einer Unterrichtsstunde in der Grundschule beträgt 50 Min.
98
Zweite Phase
Land
ST
LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung
(ggf. Mehrfachnennung)
1
2
3
3
4
4
5
6
Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden
s. u.
Hospitation
2-4
eigenverantwortlicher
Unterricht
0
Qualifizierungsphase:
2
4-6
Prüfungsphase:
0
6-10
max.
1)
16
Einführungsphase:
1)
SH
1
2
3
4
5
6
TH
1
2
3
4
5
6
mentorengestützter
Unterricht
entspr.
Diff.
zu
12 Std.
Nach der abgelegten 2. Staatsprüfung kann der Einsatz mit bis zu 16 Std. erfolgen.
10 (18 Monate)
8 Wochenstunden selbständig zu erteilender Unterricht (im Durchschnitt pro Ausbildungshalbjahr)
8 Wochenstunden selbständig zu erteilender Unterricht (im Durchschnitt pro Ausbildungshalbjahr)
99
Zweite Phase
2.2
Land
Inhalte (Themenbereiche der Ausbildungsinhalte/Umfang)
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
2 x 70 Std. (1. Ausbildungsabschnitt und 1.
Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts)--
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
120 Std.
---
35 Std.
Ergänzende Veranstaltungen 30 Std.
Schuleingangsstufe 20 Std.
Kompetenzbereich 35 Std.
Kooperation und inklusive
Bildungsangebote 15 Std.
35 Std.
Ergänzende Veranstaltungen 30 Std.
Kooperation und inklusive
Bildungsangebote 15 Std.
30-96 Stunden (über 18
Monate des VD)
---
3
4
BW
5
6
(auslaufend)
3 x 70 Std. (1. Ausbildungsabschnitt und 1.
Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts
102 Stunden je Fach
(1. Ausbildungsabschnitt
und 1. Halbjahr des 2.
Ausbildungsabschnitts)
120 Std.
---
102 Stunden (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr
des 2. Ausbildungsabschnitts)
102 Stunden je Fach
(1. Ausbildungsabschnitt
und 1. Halbjahr des 2.
Ausbildungsabschnitts)
78 Stunden (Ref. aus Lehramtsstudiengängen)
102 Stunden (Ref. aus Staatsexamensstudiengängen)
120 Stunden (Ref. aus anderen Studiengängen)
(1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts)
200 Stunden
(1. und 2. sonderpädagogische Fachrichtung sowie sonderpädagogisches Handlungsfeld)
80 Stunden
100
40 Stunden (1. Ausbildungsabschnitt)
Ausbildung durch die
Schulleiterin/den Schulleiter der Ausbildungsschule
40/54 Stunden (1. Ausbildungsabschnitt)
Ausbildung in Schulkunde
teilweise durch die Schulleiterin/den Schulleiter der
Ausbildungsschule
40 Stunden
54 -72 Stunden (über 18
Monate des VD)
Ergänzende Veranstaltungen
20 Stunden
Zweite Phase
Land
BY
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Pädagogik
Psychologie
80 Stunden
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
40 Stunden
Ergänzende Veranstaltungen
20 Stunden
6
240 Stunden
(1. und 2. sonderpädagogische Fachrichtung sowie sonderpädagogisches Handlungsfeld)
1
5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA)
(Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung)
5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA)
i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA)
(Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
(Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung)
i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA)
(Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
(Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung)
i. d. R. 0,5 WS (1. &2 AA)
(Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung)
2
3
Lehramt an
Mittelschulen
3
Lehramt an
Realschulen
4
4 WS (1. AA)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
je 4 WS (1. & 3. AA)
i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA)
i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA)
i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA)
5
i. d. R. 3 WS (1. AA)
i. d. R. 2 WS (1. AA)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
i. d. R. 1 WS (1. AA)
6
i. d. R. 6 WS (1. & 2. AA)
(fachrichtungsspezifische
Inhalte)
i. d. R. 2 WS (1. & 2 AA)
(Sonderpädagogik)
i. d. R. 1 WS (1. & 2 AA)
i. d. R. 0,5 WS (1./2. AA)
101
Zweite Phase
Land
BE
BB
26
22
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
(neu ab WS
2015/2016)
2
(auslaufend)
3
(auslaufend)
4
5
6
(auslaufend)
1
2
3
4
5
6
6
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
x
x
x
x
x
x
2 Module:
Modul „Unterrichten“
Modul „Erziehen und Innovieren“
sowie 30 Zeitstunden Einführungsseminar
2 Module:
Modul „Erziehung, Unterricht und sonderpädagogische Förderung“
Modul „Sonderpädagogische Diagnostik und Beratung“
sowie 30 Zeitstunden Einführungsseminar
alle Themenbereiche im Rahmen der Haupt- und Fachseminare im Umfang von insgesamt 7 Stunden/Woche
keine
alle Themenbereiche im Rahmen der Haupt- und Fachseminare im Umfang von insgesamt 7 Stunden/Woche
keine
26
Hierzu können nur allgemeine Angaben gemacht werden:
Bei Staatsexamensausbildungen und 24 Monaten VD (auslaufend):
- Typ 2, 3 und 6: 180 Stunden Fachseminar pro Fach,
- Typ 4 und 5: 240 Stunden Fachseminar pro Fach
Bei BA/MA-Ausbildungen (auslaufend):
- Typ 2, 3 und 6: derzeit 12 Monate VD, 90 Stunden Fachseminar je Fach,
- Typ 4 und 5: derzeit 24 Monate VD, 180 Stunden Fachseminar je Fach
Seit Aug. 2014 dauert der VD für alle Lehrämter bei beiden Zugangsvoraussetzungen (M. Ed. und 1. Staatsprüfung) 18 Monate.
102
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
HB
4
5
6
1
2
HH
3
4
5
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
Bildungswissenschaften
3,5 Std./Woche
In Bildungswissenschaft
integriert
Modul in Bildungswissenschaften
0,5 Std./Woche Wahlpflichtkurs
Bildungswissenschaften
3,5 Std./Woche
In Bildungswissenschaft
integriert
Modul in Bildungswissenschaften
0,5 Std./Woche Wahlpflichtkurs
vorhanden in 2 Fachse- Integriert in Hauptseminare
minaren (48 Zeitstunden) (insgesamt 97 Zeitstunden,
davon hohe Anteile in Pädagogik), Module (50 Zeitstunden) und Lehrertraining (ca. 15 Zeitstunden)
vorhanden im Lehrertraining (ca. 12 Zeitstunden)
vorhanden in Hauptseminaren (ca. 6 Zeitstunden)
Schulentwicklung, Bildungspolitik, Teammanagement, Selbst- und
Sozialkompetenzen in
Hauptseminaren und Lehrertraining, DaZ in Sonderkursen
vorhanden in 2 Fachse- Integriert in Hauptseminare
minaren (48 Zeitstunden) (insgesamt 97 Zeitstunden,
davon hohe Anteile in Pädagogik), Module (50 Zeitstunden) und Lehrertraining (ca. 15 Zeitstunden)
vorhanden im Lehrertraining (ca. 12 Zeitstunden)
vorhanden in Hauptseminaren (ca. 6 Zeitstunden)
Schulentwicklung, Bildungspolitik, Teammanagement, Selbst- und
Sozialkompetenzen in
Hauptseminaren und Lehrertraining, DaZ in Sonderkursen
Schwerpunkt in den 2
vertieft ausgebildeten
Fächern (durchschnittlich
2 Std./Woche)
Pro Fach ein Fachseminar (durchschnittlich
2 Std./Woche)
103
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
Schulentwicklung, Bildungspolitik, Teammanagement, Selbst- und
Sozialkompetenzen in
Hauptseminaren und Lehrertraining, DaZ in Sonderkursen
6
HH
Ausbildung in den sonderpädagogischen Fachrichtungen
1
2
3
4 Module + Einführungsveranstaltung
-
1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“
1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen
1 Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“
1 Modul „Lehr- und Lernprozesse in der Grundschule innovativ gestalten“
Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“
Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem
Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
4 Module + Einführungsveranstaltung
-
1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“
1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“
1 Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“
1 Modul „Lehr- und Lernprozesse in der Haupt- und Realschule innovativ gestalten“
Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“
Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem
Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“
1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“
1 Modul „Die Lehr- und Lernkultur im Unterrichtsfach innovativ gestalten“
Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“
Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem
Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
HE
4
4 Module + Einführungsveranstaltung
1 Modul „Unterrichten in
den Fächern in der gymnasialen Oberstufe“
-
104
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
5
HE
6
1
MV
2
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
4 Module + Einführungsveranstaltung
1 Modul „Schulformbezogen in der Fachrichtung
und im Fach unterrichten
und evaluieren“
4 Module + Einführungsveranstaltung
Fachseminaristische Betreuung in Deutsch und
Mathematik sowie in den
weiteren Lernbereichen
im Umfang von jeweils 7
Modulen
Ergänzende Blockseminare
Fachseminaristische Betreuung in Deutsch und
Mathematik sowie im
weiterführenden Fach im
Umfang von jeweils 7
Modulen
Ergänzende Blockseminare
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
-
1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“
1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“
1 Modul „Fördern und beraten in Übergangsprozessen an beruflichen Schulen“
Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“
Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem
Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
-
1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“
1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“
1 Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“
1 Modul „Lehr- und Lernprozesse in der Förderschule innovativ gestalten“
Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“
Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem
Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“
Seminare in 3-wöchigem
Rhythmus, Psychologie
und Schulrecht integriert;
zusätzlich kontinuierliche
seminaristische Ausbildung
an den Seminarschulen
Seminare in 3-wöchigem
Rhythmus, Psychologie
und Schulrecht integriert;
zusätzlich kontinuierliche
seminaristische Ausbildung
an den Seminarschulen
105
Sonstige
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
4
Fachseminaristische Betreuung in den Fächern
im Umfang von jeweils 7
Modulen
Ergänzende Blockseminare
80 Stunden
5
80 Stunden
6
80 Stunden
3
MV
1
NI
Je 6 Stunden monatlich
2
(auslaufend)
Je 6 Stunden monatlich
3
Je 6 Stunden monatlich
4
Je 6 Stunden monatlich
Pädagogik
Psychologie
Seminare in 3-wöchigem
Rhythmus, Psychologie
und Schulrecht integriert;
zusätzlich kontinuierliche
seminaristische Ausbildung
an den Seminarschulen
150 Stunden, Psychologie
und Schulrecht integriert;
zusätzlich kontinuierliche
seminaristische Ausbildung
an den Seminarschulen
150 Stunden, Psychologie
und Schulrecht integriert;
zusätzlich kontinuierliche
seminaristische Ausbildung
an den Seminarschulen
150 Stunden, Psychologie
und Schulrecht integriert;
zusätzlich kontinuierliche
seminaristische Ausbildung
an den Seminarschulen
8 Stunden monatlich
(einschließlich Psychologie, Schulrecht)
8 Stunden monatlich
(einschließlich Psychologie, Schulrecht)
8 Stunden monatlich
(einschließlich Psychologie, Schulrecht)
8 Stunden monatlich
(einschließlich Psychologie, Schulrecht)
106
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
5
NI
NW
RP
27
SL
27
6
1
2
3
4
5
6
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Je 8 Stunden monatlich
(Didaktik des Unterrichtsfachs oder in Sonderpädagogik und einer beruflichen Fachrichtung)
Je 4 Stunden monatlich
(Didaktik der sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unterrichtsfachs)
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
8 Stunden monatlich
(einschließlich Psychologie, Schulrecht)
8 Stunden monatlich
(einschließlich Psychologie, Schulrecht)
s. u.
Der NRW-Vorbereitungsdienst folgt nicht einer Schulfachorientierung bzw. einer disziplinären Differenzierung, sondern einer die Fächer/Bezugsdisziplinen integrierenden Handlungsfelddidaktik basierend auf dem Kerncurriculum vom 15.11.2011.
1
2
3
4
5
6
50 Ausbildungseinheiten
30 Ausbildungseinheiten (Berufspraktisches Seminar)
6 Ausbildungseinheiten
40 Ausbildungseinheiten
30 Ausbildungseinheiten (Berufspraktisches Seminar)
16 Ausbildungseinheiten
50 Ausbildungseinheiten
26 Ausbildungseinheiten (Berufspraktisches Seminar)
10 Ausbildungseinheiten
1
2
3
4
5
6
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Berufspraxis: Bildungswissenschaften mit Pädagogik, Psychologie und Schulrecht/Schulkunde.
107
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
SN
ST
SH
2
3
4
5
6
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Neu ab Februar 2017:
insgesamt 324 h in den
Didaktiken der Unterrichtsfächer, in Pädagogik
und Pädagogische Psychologie
Neu ab Februar 2017:
insgesamt 324 h in den
Didaktiken der Unterrichtsfächer, in Pädagogik
und Pädagogische Psychologie
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Siehe unter Didaktik der
Unterrichtsfächer
Siehe unter Didaktik der
Unterrichtsfächer
Neu ab Februar 2017:
insgesamt 36 h Schulrecht
Siehe unter Didaktik der
Unterrichtsfächer
Siehe unter Didaktik der
Unterrichtsfächer
Neu ab Februar 2017:
insgesamt 36 h Schulrecht
1
Grundschulen
2
3
Sekundarschulen
4
Gymnasien
5
Berufsbildende
Schulen
6
Förderschulen
insgesamt 285 h
Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden
insgesamt 205 h
Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden
insgesamt 205 h
Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden
insgesamt 205 h
Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden
insgesamt 288 h
Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden
1
2
3
4
5
240
104
siehe Pädagogik
16
240
240
240
(Fachrichtungen)
240
(Fachrichtungen)
104
104
104
siehe Pädagogik
siehe Pädagogik
siehe Pädagogik
16
16
16
104
siehe Pädagogik
16
6
108
Sonstige
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
TH
2
3
4
5
6
Themenbereiche der Ausbildungsinhalte
Didaktik der Unterrichtsfächer
Pädagogik
Psychologie
Schulrecht/Schulkunde
Sonstige
mindestens 200 Zeitstunden
Didaktisch-methodische Kompetenz, fachdidaktische Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und
Reflexionskompetenz, bildungswissenschaftliche Kompetenz, schul- und dienstrechtliche Kompetenz, musisch-rhythmische Kompetenz
mindestens 300 Zeitstunden
Didaktisch-methodische Kompetenz, fachdidaktische Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und
Reflexionskompetenz, bildungswissenschaftliche Kompetenz, schul- und dienstrechtliche Kompetenz
109
Zweite Phase
2.3
Land
BW
Verzahnung 1. und 2. Phase (Art bzw. Verfahren)
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
inhaltlich
1
Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an den Schulen Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt
betreuen teilweise Studierende der 1. Phase und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der 2. Phase
3
Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an den Schulen Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt
betreuen teilweise Studierende der 1. Phase und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der 2. Phase
Ausbilderinnen und Ausbilder der Staatlichen Seminare für Didaktik - Fachdidaktik an der Universität
und Lehrerbildung lehren/halten (s. re. Spalte)
- Begleitveranstaltungen in den Fachdidaktiken und in Pädagogik/Pädagogische Psychologie im Rahmen des Schulpraxissemesters Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt
Ausbilderinnen und Ausbilder der Staatlichen Seminare für Didaktik Begleitveranstaltungen in Fachdidaktik und Erziehungswissenschafund Lehrerbildung lehren/halten
ten im Rahmen des Schulpraxissemesters
4
5
BY
strukturell/personell
6
Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an den Schulen Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt
betreuen teilweise Studierende der 1. Phase und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der 2. Phase
1
Derzeit i. d. R. keine institutionalisierte Verzahnung eingerichtet, aber rechtliche Verpflichtung der Seminarlehrkräfte zum Kontakt mit den universitären Fachvertretern; Einrichtung von „Universitätsklassen“ im Modellversuch; ansonsten viele Kooperationen zwischen Schulen und
Universitäten; Abordnungen von Lehrkräften an Universitäten
2
3
4
5
6
Derzeit i. d. R. keine institutionalisierte Verzahnung eingerichtet, aber rechtliche Verpflichtung der Seminarlehrkräfte zum Kontakt mit den universitären Fachvertretern; Einrichtung von „Universitätsklassen“ im Modellversuch; ansonsten viele Kooperationen zwischen Schulen und
Universitäten; Abordnungen von Lehrkräften an Universitäten
110
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
(neu ab WS
2015/2016)
BE
2
3
4
5
strukturell/personell
inhaltlich
Praktika
(Hospitationen, angeleiteter und selbständiger Unterricht)/Betreuung
durch Universitätspersonal, Fachberater/innen (Personal der 2. Phase) und Lehrkräfte der Schule;
Praxissemester erstmalig im WS 2016/2017
Umsetzung/Anwendung von theoretischen Kenntnissen:
- Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
- Kennenlernen schulischer Abläufe
Praktika
(Hospitationen, angeleiteter und selbständiger Unterricht)/Betreuung
durch Universitätspersonal, Fachberater/innen (Personal der 2. Phase) und Lehrkräfte der Schule;
Praxissemester erstmalig im WS 2016/2017
Umsetzung/Anwendung von theoretischen Kenntnissen:
- Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
- diagnosegeleitete Erarbeitung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen und therapeutische Interventionen
- Kennenlernen schulischer Abläufe
6
1
BB
22
2
3
4
5
6
Beteiligung von Seminarleitern im Praxissemester in der MA-Phase - Mitarbeit an der Ausbildungskonzeption und den -inhalten
(Vor- und Nachbereitung des Praktikums; Hospitationen)
- Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
Beteiligung von Seminarleitern im Praxissemester in der MA-Phase - Mitarbeit an der Ausbildungskonzeption und den -inhalten
(Vor- und Nachbereitung des Praktikums; Hospitationen)
- Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
Keine Ausbildung in der 1. Phase
Keine Ausbildung in der 1. Phase
111
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
4
5
6
HB
strukturell/personell
inhaltlich
Schulpraktische Studien; Universität - Landesinstitut
Sozietäten: Abstimmung in Fachbereichen: Universität - Landesinstitut
Beratungsgremien:
Begleitgruppe Lehrerbildung (Behörde/Wissenschafts- und Bildungsseite, Leitung der Universität und des Landesinstituts): Inhaltliche Beratung phasenspezifischer und -übergreifender Fragestellungen auf Leitungsebene
Beirat für Lehrerbildung (Behörde/Bildungs- und Wissenschaftsseite, Leitung des Zentrums für Lehrerbildung, Leitung der Ausbildung am
Landesinstitut, Schulleitungen): Inhaltliche Beratung phasenspezifischer und -übergreifender Fragestellungen auf praktischer Arbeitsebene
AG Schulpraktische Studien (Zentrum für Lehrerbildung, Vertreter/innen der Universität, des Landesinstituts und der Schularten)
Begleitung der schulpraktischen Studien in Vorbereitung, Durchführung, Reflexion und Bewertung mit Hospitation und Beratung: Inhaltliche
Beratung der schulpraktischen Studien
1
2
HH
Im Kernpraktikum (KP) kooperieren die FachdidaktikerInnen der Uni Das Kernpraktikum wird in allen Fächern/Fachdidaktiken durchgemit den jeweiligen Fachseminarleitungen aus der 2. Phase. Das uni- führt. Aufgrund der Breite des Angebotes können hier keine exakten
versitäre Begleitseminar findet dabei im Umfang von 2 SWS (sowohl Angaben aufgeführt werden.
im KP I als auch im KP II) statt.
3
112
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
4
5
HH
6
HE
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
MV
strukturell/personell
inhaltlich
Siehe 2
Im Kernpraktikum (KP) kooperieren die FachdidaktikerInnen der Uni
mit den jeweiligen Fachseminarleitungen aus der 2. Phase in einem
Anbieterteam.
Siehe 2
s. u.
Das Kernpraktikum wird in allen Fächern/Fachdidaktiken durchgeführt. Aufgrund der Breite des Angebotes können hier keine exakten
Angaben aufgeführt werden.
Das Kernpraktikum wird in allen Fächern/Fachdidaktiken bzw. Förderschwerpunkten durchgeführt. Aufgrund der Breite des Angebotes
können hier keine exakten Angaben aufgeführt werden.
s. u.
 Mitwirkung des Kultusministeriums, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Studienseminare in den Kooperationsräten der Zentren für Lehrerbildung
Die KMK-Standards für die Bildungswissenschaften wurden für alle
Phasen der Lehrerbildung für verbindlich erklärt.
 Abordnung von Lehrkräften und Ausbildern an Universitäten
 Einzelne Kooperationsprojekte zwischen Kultusministerium, Hessische Lehrkräfteakademie, Studienseminaren und Universitäten
Eine Verzahnung zwischen den Phasen erfolgt im Bereich der sog.
„Doppelqualifikation“, die es Absolventinnen und Absolventen des
Lehramts an Gymnasien ermöglicht, in einem 24 Monate dauernden
Vorbereitungsdienst neben der Lehrbefähigung für das Gymnasium
eine Unterrichtserlaubnis für eine weitere Schulart (Grundschule oder
Regionale Schule) zu erlangen. Diese Qualifizierung erfolgt in enger
Kooperation zwischen dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (1. Phase) und dem Institut für Qualitätsentwicklung (2.
Phase).
5
6
113
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
strukturell/personell
inhaltlich
NI
1
2
(auslaufend)
3
4
5
6
Lehrkräfte erhalten zur Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen mit besonderen schulpraktischen Anteilen Lehraufträge der Universität oder
Anrechnungsstunden oder Teilabordnungen.
In der Praxisphase im Masterstudium der Lehramtstypen 1 und 3 bilden Fachseminarleitungen und andere Fachlehrkräfte ein Lehrteam
mit wissenschaftlichem Personal der Fachdidaktiken der Universitäten.
Systematischer Aufbau von Kompetenzen durch Verankerung der
Kompetenzbereiche in der MasterVO-Lehr (1. Phase) und der APVOLehr (2.Phase). Gleiches gilt für Basisqualifikationen, die insbesondere für die Erfordernisse der inklusiven Schule in allen Lehrämtern zu
erwerben sind.
s. u.
s. u.
1
2
3
4
5
6
NW
- Praxissemester (5 Monate) im 2. oder 3. Semester des MAStudiums; ca. zur Hälfte Leistungen an Schulen und/oder Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL = früher Studienseminare).
- Enge Zusammenarbeit zwischen den Zentren für Lehrerbildung der
Hochschulen und den ZfsL (§ 30 Absatz 1 Hochschulgesetz; obligaZur Ausgestaltung der Verbindung von Theorie und Praxis im Praxistorische Kooperationsverträge; Stimmrechte können eingeräumt
semester wurde landesweit die Rahmenkonzeption Praxissemester
werden). Die Rahmenkonzeption Praxissemester vom 14.04.2010
vom 14.04.2010 vereinbart.
benennt zudem inhaltliche Bestandteile der Kooperation.
- Befristete Abordnung von etwa 200 Lehrkräften an Hochschulen, als
„Praktikumsmanager/in“ oder (überwiegend) auf Qualifizierungsstellen mit Schwerpunkten in Fachdidaktik oder Bildungswissenschaften.
114
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
2
3
4
5
6
strukturell/personell
inhaltlich
Curriculare Standards: Die AGs zur Erarbeitung der Curricularen Verbindliche Curriculare Standards für Studium sowie gemeinsam
Standards waren/sind besetzt mit Vertreter/innen der Universitäten, abgestimmte Curriculare Struktur für Vorbereitungsdienst;
der Studienseminare, der Schulen und des Ministeriums;
Zentren für Lehrerbildung: alle LA-Fachbereiche, Hochschulleitung,
Seminarvertreter/innen, Schulvertreter/innen, Ministerium, Schulaufsicht, Fort- und Weiterbildung als Mitglieder an jedem Hochschulstandort;
Schulpraktika: Fachleiter/innen, Lehrkräfte und Hochschuldozentinnen
und -dozenten wirken zusammen;
RP
Fachleiter/innen werden auf Anfrage der Universitäten (befristet) teilabgeordnet zur Fachdidaktik an den Universitäten.
Fachdidaktik.
SL
- Schulpraktika sind Bestandteil des Studiums und werden in der Verantwortung der Studienseminare durchgeführt unter Mitwirkung der
HS-Dozentinnen und –Dozenten;
- die Curricula und die Schulpraktika sind inhaltlich aufeinander abgestimmt;
Vertreter/in des zuständigen Ministeriums (Landesprüfungsamt) kann
an mind. einer mdl. Modulprüfung in jedem Fach im MA-Studiengang
als Prüfer/in teilnehmen;
Modulprüfungen;
1
2
3
4
5
6
Regelmäßige Erörterung von Grundsatz- und Einzelfragen der lehramtsbezogenen Studiengänge;
Fachleiter aus der 2. Phase mit fachdidaktischem Lehrauftrag an der
Modulare auf beide Phasen abgestimmte Ausbildungsinhalte
Universität
115
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
1
SN
2
3
4
5
6
strukturell/personell
inhaltlich
Abordnung von Lehrern an die Zentren für Lehrerbildung der Universi- Schulpraktische Studien im Rahmen des Lehramtsstudiums
täten.
Zusammenarbeit zwischen den Zentren für Lehrerbildung und den
Ausbildungsstätten der zweiten Phase bei der Erstellung der Ausbildungscurricula des Vorbereitungsdienstes.
Bildung ständiger gemeinsamer Arbeitskreise bestehend aus Vertretern der Zentren für Lehrerbildung und den Ausbildungsstätten der
zweiten Phase.
Abordnung von Lehrern an die Zentren für Lehrerbildung der Universitäten.
Zusammenarbeit zwischen den Zentren für Lehrerbildung und den
Ausbildungsstätten der zweiten Phase bei der Erstellung der AusbilSchulpraktische Studien im Rahmen des Lehramtsstudiums
dungscurricula des Vorbereitungsdienstes.
Bildung ständiger gemeinsamer Arbeitskreise bestehend aus Vertretern der Zentren für Lehrerbildung und den Ausbildungsstätten der
zweiten Phase.
Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase
der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in
gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet.
1
2
3
ST
Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase
der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in
gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet.
Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase
der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in
gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet.
- Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser
wird in gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet.
- Entwicklung eines konsekutiven, phasenübergreifenden Schulpraxiskonzeptes
4
5
116
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
strukturell/personell
inhaltlich
Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase
der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in
gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet.
6
ST
SH
1
2
3
4
5
6
1
TH
2
3
4
siehe zu 3 bis 6


siehe zu 3 bis 6
Beirat Lehrkräftebildung gemäß § 7 Lehrkräftebildungsgesetz 
(Vertretungen der Hochschulen, der Schulen, des IQSH, der
Lehramtsstudierenden unter Einbeziehung des IPN und der für 
Bildung und für Wissenschaft zuständigen Ministerien).
Abordnung von Lehrkräften an die Universitäten
Gemeinsame Beratung, Koordinierung und Bewertung von Fragen der Lehrkräftebildung
Beim Lehramtstyp 5 gemeinsame Ausbildung im Mangelfach
Anrechnung schulpraktischer Studien auf Vorbereitungsdienst,
Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer,
Abordnung von Lehrkräften aus dem staatlichen Schuldienst an die Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der LehrUniversität;
erbildung beteiligten Lehrkräften
Mitwirkung der Universitäten an der Qualifizierung von Ausbildungslehrkräften im Schuldienst
Anrechnung schulpraktischer Studien auf Vorbereitungsdienst,
Abordnung von Lehrkräften aus dem staatlichen Schuldienst an die Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer,
Universitäten,
Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der LehrMitwirkung der Universitäten an der Qualifizierung von Ausbildungs- erbildung beteiligten Lehrkräften
lehrkräften im Schuldienst
117
Zweite Phase
Land
LA-Typ
gemäß KMKKlassifizierung
strukturell/personell
inhaltlich
Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer,
Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der Lehrerbildung beteiligten Lehrkräften
5
TH
6
Anrechnung schulpraktischer Studien auf den Vorbereitungsdienst,
Abordnung von Lehrkräften aus dem staatlichen Schuldienst an die
Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer,
Universität
Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der Lehrerbildung beteiligten Lehrkräften
118
Zweite Phase
2.4
Zweite Phase – [Zweite] Staatsprüfung und Gutachten
2.4.1 Zahl der Prüfungslehrproben
Land
Zahl der Prüfungslehrproben
Grundschule: 2 (eine davon in der Schuleingangsstufe)
WHRS-Lehramt bzw. Sekundarstufe I: 3 (eine davon in Klasse 8 - 10)
BW
Gym: 3 (In jedem Hauptfach findet eine Lehrprobe in der Oberstufe statt, eine weitere in der Unter- oder Mittelstufe in dem Fach, in dem die Dokumentation einer
Unterrichtseinheit nicht angefertigt wird. In einem zusätzlichen dritten Fach findet eine weitere Lehrprobe statt.)
BS: 3 (Mind. eine Prüfungslehrprobe findet oberhalb der Fachschulreife (in der Oberstufe) statt und mind. eine weitere in einer der übrigen Schularten, insbesondere in der Berufsschule oder Berufsfachschule.) Bei Ausbildung in einem zusätzlichen Fach findet eine weitere Lehrprobe statt.
Sonderpädagogik: 2 (Es findet eine Prüfungslehrprobe in jeder sonderpädagogischen Fachrichtung statt.)
BY
Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen: eine Doppelprüfungslehrprobe und eine Prüfungslehrprobe
übrige Lehrämter: 3 Prüfungslehrproben
BE
2
BB
22
zwei Unterrichtsproben
HB
2 unterrichtspraktische Prüfungen
HH
2 Unterrichtspraktische Prüfungen, in jedem Fach bzw. Fachrichtung eine
HE
2
MV
2 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
NI
2 Prüfungsunterrichte
NW
Zwei; eine unterrichtspraktische Prüfung (UPP) je Fach/Fachrichtung
119
Zweite Phase
Land
Zahl der Prüfungslehrproben
RP
2
SL
2
SN
Lehramtstyp 1, 3, 4, 5, 6:
ST
2
SH
2
TH
2
2
120
Zweite Phase
2.4.2 Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung
(Prüfungsgebiete angeben)
Land
GS:
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht
- Pädagogisches Kolloquium
- Zwei fachdidaktische Kolloquien
WHRS:
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht
- Pädagogisches Kolloquium
- zwei fachdidaktische Kolloquien
Gym:
BW
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht
- Pädagogik, Pädagogische Psychologie
- fachdidaktisches Kolloquium je Fachdidaktik
BS:
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht
- Pädagogik, Pädagogische Psychologie
- fachdidaktisches Kolloquium je Fachdidaktik
Sonderpädagogik:
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie aufgabenbezogenes Jugend-, Eltern- und Sozialrecht
- Pädagogisches Kolloquium
- Zwei fachrichtungsbezogene Kolloquien
BY
Kolloquium in Pädagogik und Psychologie; mündliche Prüfung in Didaktik der Unterrichtsfächer, Schulrecht/Schulkunde, Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung.
BE
- siehe 2.4.7
BB
22
Kolloquium (40 Minuten Dauer)
121
Zweite Phase
Mündliche Prüfung
(Prüfungsgebiete angeben)
Land
HB
1 Prüfungsgespräch
HH
Einstündige Prüfung: Allgemeine Pädagogik und Didaktik, Didaktik der Unterrichtsfächer, Schulrecht, Fragen der Schulentwicklung, Anlage der Prüfung auf Praxissituationen bezogen
HE
Inhalte der pädagogischen Ausbildung (Module und Ausbildungsveranstaltungen); 15-minütige Präsentation zu einer offenen Aufgabenstellung (AMP) auf Basis
der im Referendariat vorgekommenen Modul- und Praxisschwerpunkte. Anschließend max. 45-minütiger fachlicher Austausch mit der Prüfungskommission, um
die Schwerpunkte zu vertiefen und zu erweitern.
MV
Eine separate mündliche Prüfung ist gemäß Lehrervorbereitungsdienstverordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 22. Mai 2013 nicht mehr vorgesehen. Stattdessen ist im Anschluss an die jeweiligen Examenslehrproben ein Gespräch auf der Grundlage der didaktisch-methodischen Entscheidungen im
zeitlichen Umfang von jeweils 15 Minuten durchzuführen.
NI
Alle ausbildungsrelevanten Kompetenzbereiche
NW
Dauer 45 Minuten, Kolloquium bezieht sich auf die zentralen Bereiche des beruflichen Handelns
RP
Drei Teilprüfungen:
a) in einem der Ausbildungsfächer bezüglich Didaktik und Methodik sowie eine Präsentation eines fachbezogenen Unterrichtsvorhabens
b) in dem anderen Ausbildungsfach bezüglich Didaktik und Methodik
c) praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie Schulrecht und Beamtenrecht
SL
1. Pädagogik/Psychologie/Schulrecht und allgemeine Didaktik sowie 2. – 3. in jedem Fach die entsprechende Fachdidaktik
Lehramtstyp 1:
Lehramtstyp 3, 4:
Lehramtstyp 5:
ST
2 Prüfungen in der Grundschuldidaktik einschließlich der Bildungswissenschaften
jeweils eine Prüfung in den Schwerpunkten der Didaktiken und Methodiken der Fächer einschließlich der Bildungswissenschaften
je eine Prüfung in den Didaktiken und Methodiken der beruflichen Fachrichtung und des allgemeinbildenden Faches oder der gewählten Vertiefungsrichtung der beruflichen Fachrichtung einschließlich der Bildungswissenschaften
Lehramtstyp 6:
eine Prüfung in dem Förderschwerpunkt und eine Prüfung in der Didaktik und Methodik des studierten Faches der Mittelschule oder
in der Grundschuldidaktik einschließlich der Bildungswissenschaften
Lehramtstyp 1, 3, 4, 5, 6: die Schulrechtsprüfung
Prüfungskolloquium (Pädagogik, Psychologie, Fachdidaktiken)
SH
Fachdidaktiken, Pädagogik, Schulrecht
SN
122
Zweite Phase
Land
Mündliche Prüfung
(Prüfungsgebiete angeben)
TH
2 kompetenzorientierte Teilprüfungen (Didaktik und Methodik der Ausbildungsfächer, Schulrecht, Dienstrecht, Pädagogik, Pädagogische Psychologie, soziologische Aspekte der Erziehung, Sonderpädagogik bei Lehramtstyp 6)
123
Zweite Phase
2.4.3 Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit
Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit
(Prüfungsgebiet angeben) [inklusive Angabe des Prüfungsgebiets]
Land
BW
---
BY
---
BE
---siehe 2.4.7
BB
22
---
HB
---
HH
---
HE
---
MV
---
NI
---
NW
---
RP
---
SL
---
SN
---
ST
---
124
Zweite Phase
Land
Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit
(Prüfungsgebiet angeben) [inklusive Angabe des Prüfungsgebiets]
SH
Schriftliche Aufgabe aus dem Bereich Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik oder Schulentwicklung mit anschließendem Diskurs (individuelle Vorbereitung und
Diskurs mit der Prüfungskommission jeweils 30 Minuten)
TH
---
125
Zweite Phase
2.4.4 Schriftliche Hausarbeit
Schriftliche Hausarbeit
(ggf. Angabe von Alternativen)
Land
Grundschule und Werkreal-, Haupt- und Realschule: Hausarbeit zu einem pädagogischen Handlungsfeld der eigenen schulischen Praxis
BW
Gym und BS: Dokumentation einer Unterrichtseinheit oder eines Handlungsfeldes (in einer der Fachdidaktiken oder fächerübergreifend mit Bezug zu einer Fachdidaktik)
Sonderpädagogik: Hausarbeit zu einem pädagogischen Handlungsfeld der eigenen schulischen Praxis
BY
Mögliche Themenbereiche: Pädagogik, Psychologie; Didaktik eines der Unterrichtsfächer
BE
entfällt, stattdessen andere Prüfungsformen. (Siehe 2.4.7)
BB
22
Schriftliche Hausarbeit (max. 30 Textseiten)
HB
Es gibt für die neuen Referendarinnen und Referendare ab Februar 2017 keine schriftliche Hausarbeit im Zweiten Staatsexamen mehr, sondern ein Kolloquium
zu einer Präsentation (unter Nutzung angemessener Medien) der schriftlichen Ausarbeitung von 1-3 ausbildungsbegleitenden Aufgabenstellungen
HH
Schriftliche Arbeit im Bereich der Fachdidaktik oder der Allgemeinen Pädagogik/Didaktik bezogen auf Praxiserfahrung (15-20 S.)
HE
Pädagogische Facharbeit (Analyse und Lösungsvorschlag eines pädagogischen Problems); 20-40 Seiten (mit Anhang).
MV
Ja, im Umfang von maximal 20 Seiten
NI
Keine Hausarbeit als Prüfungsbestandteil, schriftliche Arbeit in der Ausbildungsphase (Die Note der schriftlichen Arbeit fließt in die Ausbildungsnote mit ein, die
wiederum in die Gesamtnote einbezogen wird.)
NW
Für jedes Fach wird zur Staatsprüfung eine „Schriftliche Arbeit“ vorgelegt.
RP
Keine schriftliche Hausarbeit, aber „Präsentation“ einer Unterrichtseinheit im Rahmen der mdl. Teilprüfung eines Faches
126
Zweite Phase
Schriftliche Hausarbeit
(ggf. Angabe von Alternativen)
Land
SN
Nein (begleitendes Portfolio)
ST
Seit 2011 kein Prüfungsteil mehr; ausbildungsbegleitend anzufertigen (bei gleicher Niveauanforderung wie bisher)
SL
Keine schriftliche Hausarbeit
SH
Ja. Nach APVO als Ersatzleistung möglich: Zertifikatskurs „Deutsch als Zweitsprache“ mit abschließender Klausur.
TH
---
127
Zweite Phase
2.4.5 Gutachten/Beurteilung
Land
Gutachten/Beurteilung
(mit Angabe des verantwortlichen Erstellers und des erfassten Zeitraums)
GS und WHRS:
- Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie nach Gespräch mit den Ausbildern über den gesamten VD
Gym:
- Gutachten über die Dokumentation (ca. 8 dokumentierte Unterrichtsstunden oder gleichwertiger Zeitraum), jeweils erstellt durch Erstkorrektor/in und Zweitkorrektor/in
- Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie nach Gespräch mit den Ausbildern über den gesamten VD
BW
BS:
- Gutachten über die Dokumentation eines berufspädagogisch-didaktischen Handlungsfeldes, jeweils erstellt durch Seminarlehrkraft und weitere Prüfperson.
- Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie der Seminarlehrkräfte
- Beurteilung der Unterrichtspraxis (Prüfungslehrproben) durch Prüfungsausschuss (bestehend entweder aus Vorsitzendem/Vorsitzender und Seminarlehrkraft
oder aus Vorsitzendem/Vorsitzender und einer weiteren Prüfperson)
Sonderpädagogik:
- Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie nach Gespräch mit den Ausbildern über den gesamten VD
BY
Leiter des Studienseminars bzw. Seminarvorstand erstellt gegen Ende des Vorbereitungsdienstes Gutachten über Unterrichtskompetenz, Erzieherische Kompetenz, Handlungs- und Sachkompetenz; erfasst wird grundsätzlich die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes
BE
Gutachten beider Fachseminarleiter/innen und der Schulleiterin/dem Schulleiter, vor dem Prüfungszeitraum (Vornote)
BB
22
Zum Ende der Ausbildung (Ausbildungsschule und Studienseminar)
HB
Schulgutachten am Ende des Vorbereitungsdienstes, vorab nach 9-12 Monaten verbindliches Feedback- und Perspektivgespräch mit den an der Ausbildung
Beteiligten – das Schulgutachten ist ein bewertungsrelevanter Bestandteil der Zweiten Staatsprüfung
HH
An der Berichterstattung zur „Bewährung im Vorbereitungsdienst“ sind alle Ausbildungsverantwortlichen beteiligt: Die schulischen Mentorinnen bzw. Mentoren
erstellen jeweils einen Bericht, den die jeweilige Schulleitung verantwortet. Zudem erstellen die Fachseminarleitungen jeweils einen Bericht. Die Hauptseminarleitung fasst alle Berichte zu einem Bericht zusammen und schlägt als einzige Instanz eine Note vor. Die Einzelberichte werden den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zur Kenntnis gegeben. Die Prüfungskommission der mündlichen Prüfung legt vor Eintritt in die Prüfung die Note des Berichts fest.
HE
Pädagogische Facharbeit (Analyse und Lösungsvorschlag eines pädagogischen Problems); 20-40 Seiten (mit Anhang).
128
Zweite Phase
Land
Gutachten/Beurteilung
(mit Angabe des verantwortlichen Erstellers und des erfassten Zeitraums)
MV
Berichte über die Bewährung des Referendars im Vorbereitungsdienst durch Studienleiter und Mentor.
Note für die Hausarbeit wird festgelegt nach einer Lehrprobe zur Hausarbeit.
NI
Ja, von den Ausbildern in den jeweiligen Fächern oder Fachrichtungen, in Pädagogik und von der Leitung der Ausbildungsschule.
NW
2 Langzeitbeurteilungen durch:
1.) Schule und
2.) Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung.
Erfasster Bewertungszeitraum: Dauer des Vorbereitungsdienstes
RP
Vornote auf der Grundlage von Beurteilungen der Fachleiter/innen für die jeweiligen Fächer sowie der Leiterin oder des Leiters der Ausbildungsschule. Die Vornote wird vom Studienseminar festgesetzt. (Zeitraum: von Eintritt in den Vorbereitungsdienst bis zur Zulassung zur Prüfung)
SL
2 jeweils durch Fachleiter, 1 durch Seminarleiter und 1 ergänzend durch Schulleiter, Ausbildungsbeginn bis Meldung zur Prüfung
SN
Lehramtstyp 1, 3, 4, 5, 6: schriftliche Beurteilung durch den Schulleiter, die 4 Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Studienreferendars/Lehramtsanwärters
zu erstellen ist und den gesamten Zeitraum davor bewertet.
ST
2 fachkundige Lehrkräfte begutachten und benoten
SH
Ja: Beurteilung der Arbeitsqualität durch die Schulleiterin oder den Schulleiter; Zeitraum ca. 12-14 Monate
TH
Zuständige Fachleiter und Leiter der Ausbildungsschule erstellen eine Beurteilung über den gesamten Ausbildungszeitraum, auf deren Grundlage der Seminarleiter die Vornote festsetzt.
129
Zweite Phase
2.4.6 Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile
Land
Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile
GS und WHRS:
- Schulleiterbeurteilung fünffach
- Schulrechtsprüfung einfach
- Hausarbeit dreifach
- Pädagogisches Kolloquium dreifach
- Beurteilung der Unterrichtspraxis jeweils fünffach
- fachdidaktische Kolloquien jeweils dreifach
Gym:
- Schulrechtsprüfung einfach
- Dokumentation vierfach
- Kolloquium in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie dreifach
- Beurteilung der Unterrichtspraxis bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach, bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweieinviertelfach
- Fachdidaktisches Kolloquium bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach, bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweifach
- Schulleiterbeurteilung siebenfach
BW
BS:
- Schulleiterbeurteilung dreifach
- Schulrechtsprüfung einfach
- Dokumentation eineinhalbfach
- Mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie einfach
- Beurteilung der Unterrichtspraxis jeweils eineinhalbfach
- Fachdidaktische Kolloquien jeweils einfach
Sonderpädagogik:
- Schulleiterbeurteilung fünffach
- Schulrechtsprüfung einfach
- Hausarbeit dreifach
- Pädagogisches Kolloquium dreifach
- Beurteilung der Unterrichtspraxis jeweils fünffach
- fachrichtungsbezogene Kolloquien (1. und 2. Fachrichtung) jeweils dreifach
BY
Durchschnittsnote „Gutachten“ aus Einzelnoten für: Unterrichtskompetenz (x3); Erzieherische Kompetenz (x3); Handlungs- und Sachkompetenz (x2); Durchschnittsnote „Lehrproben“ aus Einzelnoten der Prüfungslehrproben (Doppelprüfungslehrprobe 2x, Prüfungslehrprobe 1x); Durchschnittsnote aus Einzelnoten
mündliche Prüfung
Gesamtnotenberechnung: Gutachten (x5); Lehrproben (x4); mündliche Prüfung (x2); Kolloquium (x1); Hausarbeit (x1); Teiler 13
130
Zweite Phase
Land
BE
BB
22
Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile
2 Modulprüfungen à 20 %, Vornote 20 %, Prüfungsstunde 1. Fach 20 %, Prüfungsstunde 2. Fach 20 %
a) Gesamtbeurteilung (Note) durch das Studienseminar (Haupt- und Fachseminar) zu 50 %
b) Note der mündlichen Prüfung (Kolloquium) zu 10 %
c) Note der schriftlichen Hausarbeit zu 10 %
d) Gesamtnote für die beiden Unterrichtsproben zu 30 %
HB
Kolloquium zu einer Präsentation:
Unterrichtspraktische Prüfung Fach 1:
Unterrichtspraktische Prüfung Fach 2:
Prüfungsgespräch:
Schulgutachten:
25 %
20 %
20 %
10 %
25 %
15 %
15 %
HH
Unterrichtspraktische Prüfung Fach 1:
Unterrichtspraktische Prüfung Fach 2:
Bewährung im Vorbereitungsdienst
(kompetenzorientierte Berichte von Schule,
Fachseminarleitungen und Hauptseminarleitungen):
Schriftliche Arbeit:
Mündliche Prüfung:
40 %
10 %
20 %
131
Zweite Phase
Land
Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile
Bewertung des Ausbildungsstandes
60%
HE
Fachdidaktik 1
Modul A (5 %)
Fachdidaktik 1
Modul B (5 %)
Fachdidaktik 2
Modul A (5 %)
Fachdidaktik 2
Modul B (5 %)
EBB: Erziehen,
Beraten, Betreuen
(5%)
DFB: Diagnostizieren,
Fördern, Beurteilen (5 %)
Lehramtsspz.
Modul A (5 %)
Lehramtsspz.
Modul B (5 %)
Pädagogische
Facharbeit
(10 %)
Gutachten der
Schulleiterin
oder des Schulleiters
(10 %)
MV
Bewährung im Vorbereitungsdienst – vierfach
Hausarbeit – zweifach
Mittel aus beiden Lehrproben – vierfach
NW
Gesamtergebnis der Staatsprüfung:
Langzeitbeurteilung Schule: 25 %
Langzeitbeurteilung ZfsL: 25 %
Schriftliche Arbeit 1. Fach: 5 %
Schriftliche Arbeit 2. Fach: 5 %
Unterrichtspraktische Prüfung 1. Fach: 15 %
UPP 2. Fach: 15 %
Kolloquium: 10 %
NI
Zweite Staatsprüfung
40 %
1. Prüfungslehrprobe
(15 %)
2. Prüfungslehrprobe
(15 %)
Mündliche Prüfung (10 %)
50 % Ausbildungsnote (arithmetisches Mittel der Beurteilungen: Fächer o. Fachrichtungen, Pädagogik, Schulleitung und schriftliche Arbeit – schriftliche Arbeit mit
doppelter Gewichtung) und 50 % Prüfungsnote (2 Lehrproben und mündliche Prüfung)
132
Zweite Phase
Land
Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile
RP
Durchschnitt aus
- Vornote (vierfach gewichtet)
- Noten für den Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern (jeweils 1,5-fach gewichtet)
- Noten für die mündlichen Teilprüfungen (jeweils einfach gewichtet)
SL
Zulassungsnote mit Faktor 4, Endnoten der Prüfungslehrproben mit Faktor 3, Endnote der mündlichen Prüfung mit Faktor 3, Summe der Ergebniszahlen durch
die Summe der benutzten Faktoren bis auf 2 Dezimalstellen geteilt
SN
Prüfungsbestandteile werden wie folgt gewichtet:
1. jede Prüfungslehrprobe zweifach,
2. jede mündliche Prüfung einfach und
3. die Schulleiterbeurteilung zweifach.
ST
Gesamtnote wird aus der Ausbildungsnote und der Prüfungsnote gebildet. Dabei gehen die Ausbildungsnote und die Prüfungsnote jeweils mit 50 v. H. in die Gesamtnote ein. Die Berechnung erfolgt bis auf eine Stelle nach dem Komma, es wird nicht gerundet.
TH
50 % Vornote
je 15 % für jede der zwei Prüfungslehrproben
je 10 % für jede der zwei mündlichen Prüfungen
133
Zweite Phase
2.4.7 Sonstiges
Sonstiges
(z. B. andere Prüfungsformen)
Land
BW
---
BY
---
BE
2 Modulprüfungen ausbildungsbegleitend; 2 Varianten wählbar: Schriftliche Hausarbeit, Portfolio, Mündliche Prüfung, Präsentationsprüfung
BB
22
---
HB
---
HH
---
HE
---
MV
---
NI
---
NW
---
NI
---
RP
Präsentation einer Unterrichtseinheit im Rahmen der mündlichen Teilprüfung eines Faches
SL
---
SN
---
134
Zweite Phase
ST
Schulrechtstest für alle Lehrämter
selbst zu bestimmende Ausbildungsleistung
schriftliche Arbeit
SH
---
TH
---
135
Berufseingangsphase
3. Berufseingangsphase
verpflichtend
Land
Ja
Nein
Berufseingangsphase
Dauer
- Fortbildungsreihe für
Lehrkräfte im 2. bis 4.
Dienstjahr
- 6 ganztägige Veranstaltungen (davon drei in
der unterrichtsfreien
Zeit) innerhalb eines
Schuljahres
BW
Art der Angebote und Inhalte
beteiligte Institutionen und ihre
Aufgaben
"Erfolgreich und gesund starten - Begleitung in der Berufseingangsphase"
Regionale Lehrerfortbildung
Die Fortbildungsreihe „Begleitung in der Berufseingangsphase“ wird schulartspezifisch im Bereich der Gymnasien und Beruflichen Schulen und für die
Schularten Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Sonder- und Gemeinschaftsschule schulartübergreifend durchgeführt.
Die Lehrgangsleitung findet im Tandem (aus Schule und Seminar) statt.
Ziele:
Die Fortbildung ist Teil des Maßnahmenpakets der Landesregierung zur Förderung der Gesundheit der Lehrkräfte und verfolgt die Stärkung der Lehrerpersönlichkeit in der Berufseingangsphase sowie die Förderung der individuellen Handlungssicherheit junger Lehrkräfte im Schulalltag.
Inhalte:








Meine Rollen reflektieren und die Rollenvielfalt nutzen
Gesund bleiben im Lehrberuf
Professionell kommunizieren und kooperieren
Konflikte erfolgreich lösen
Pädagogische Verantwortung in der Schule bewusst wahrnehmen
Meine Beratungskompetenz erweitern
Unterstützungssysteme nutzen
Das System Schule kennen und mitgestalten
Bei der Umsetzung der Inhalte in den Veranstaltungen steht eine teilnehmerorientierte und situationsbezogene Vorgehensweise im Vordergrund.
136
Berufseingangsphase
verpflichtend
Land
BY
Ja
1 Jahr
BB
HH
Dauer
Art der Angebote und Inhalte
beteiligte Institutionen und ihre
Aufgaben
In BY nicht
eingerichtet; 2.
AA im Vorbereitungsdienst
entspricht funktional
einer
Berufseingangsphase.
BE
HB
Nein
Berufseingangsphase
teilverbindlich
Referat Lehrkräftebildung der
Begrüßungstag, moderierte Austauschgruppen, Kollegiale Fallberatung, an- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, qualifizierte
lassbezogene Fortbildung, Einzelberatung, Coaching, Online-Handbuch
Moderatoren (Abordnungsstunden)
2 Jahre
Diagnostik, Kollegiale Fallberatung
2 Jahre
Vorbereitung:
Start:
Umsetzung:
Kommunikative Vernetzung bereits im Referendariat
Festempfang im Rathaus mit Senatorin, (verbindlich)
Eintägige Auftaktveranstaltung (verbindlich)
Fortbildungsangebote, kollegiale Hospitationen, Coaching
(optional und bedarfsorientiert)
BUSS (regionale Angebote durch
Berater), Landesinstitut für Schule
und Medien (Qualifizierung der Berater)
Festempfang: Behörde und Landesinstitut für Schule
Weitere Durchführung: Landesinstitut für Schule
Im Rahmen der Begrüßungsveranstaltungen für neue Lehrkräfte (Teilnahme
ist verpflichtend) Verteilung der Informationsbroschüre für den BerufseinFreiwilliges Angebot im 1.
stieg, Halbjahres oder einjährige „BEP“-Gruppen im Umfang von 15 oder 30 Landesinstitut für Lehrerbildung und
und 2. Jahr mit entspreStunden pro Jahr (entweder monatlich für je 3 Std. oder Samstagsangebote.) Schulentwicklung, Abteilung Fortbilchender Entlastung in
+ Fortbildungen und Workshops auf die Bedürfnisse der Berufseinsteiger dung, Referat Berufseingangsphase
den Schulen
zugeschnitten + persönliches Coachingangebot + Beratung im InternetForum
HE
MV
137
Berufseingangsphase
verpflichtend
Land
NI
Ja
Nein
Berufseingangsphase
Dauer
3 Jahre
Art der Angebote und Inhalte
beteiligte Institutionen und ihre
Aufgaben
Fortbildungsangebote, kollegiale Beratung, Mentoring
MK und Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ): Konzeptentwicklung
und –fortschreibung, Evaluation
Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung: Fortbildungsangebote, Beratungsangebote, Mentoringangebote
NW
RP
Erfolgt mit der Umsetzung des „Landesgesetzes zur Stärkung der inklusiven
Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“.
SL
Freiwillige Angebote (Sek1 und Grundschulen) als Modellversuche
SN
zwei Jahre
Vier Module im Block, je Modul 2,5 Tage (Präsenzphasen);
SMK: Begleitung;
Begleitung der Teilnehmer im Rahmen der Vorbereitung und Nachbereitung, Externer Bildungsträger: Durchfühgegenseitige Unterrichtsbesuche;
rung
Themenschwerpunkte der Module: 1. Selbst- und Zeitmanagement
2. Unterrichtsstörungen und Konflikte
3. Kommunikationsstrategien für die Arbeit mit Eltern
4. Heterogenität in der Klasse
ST
zwei Schuljahre
(darin drei zentrale Veranstaltungen und zehn
Veranstaltungen in regionalen Gruppen, hier bestehen Auswahlmöglichkeiten zur bedarfsspezifischen Teilnahme)
Modularisierte Fortbildungsreihe "Kompetenzentwicklung in der Berufseingangsphase" als ein vielfältiges und nachhaltig wirkendes Unterstützungsangebot für die Kolleginnen und Kollegen der Berufseingangsphase
Nutzung verschiedener Möglichkeiten zur Entwicklung von personenspezifischen Routinen, Wahrnehmungsmustern und Beurteilungsstrategien für
Lehrkräfte in der Berufseingangsphase
Bedarfsspezifische Begleitung im Kontext des kollegialen Lernens, insbesondere auch durch kollegiale Fallberatungen
138
Lehrerfortbildungsinstitut LPM
Landesinstitut für Schulqualität und
Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA)
Konzeption, Durchführung und Evaluation der Fortbildungsmaßnahme)
Berufseingangsphase
verpflichtend
Land
Ja
Nein
Berufseingangsphase
Dauer
Art der Angebote und Inhalte
beteiligte Institutionen und ihre
Aufgaben
SH
TH
 Zentrale Auftaktveranstaltungen (2-4)
 Angebots- und bedarfsorientierte zentrale Fortbildungsangebote zu folgenden Themen:
- Individuelle Förderung im Unterricht
- Medienbildung
- Klassenführung
- Schulrecht
- Diagnostizieren /Beraten
die ersten beiden Berufs- Elternarbeit
jahre des Lehrers
- Schulentwicklung
- Lehrergesundheit
- Bildungspolitische Schwerpunktthemen
 Regionale Austauschgruppen (kollegiale Fallberatung, Hospitationszirkel
(mit Lehramtsstudierenden und Lehramtsanwärtern))
 Broschüre „Schule beginnt - Handbuch zur Berufseingangsphase im Lehrerberuf inclusive „Praxismaterial für Berufseinsteiger“
139
Thüringer Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport und Thüringer
Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
(ThILLM):
Konzeptentwicklung und –fortschreibung, Evaluation
Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM):
Fortbildungsangebote,
Qualifizierung von in Schulen an
Lehrerbildung Beteiligten,
Betreuung und Anleitung der regionalen Austauschgruppen durch Berater
Staatliche Schulämter:
Planung und Durchführung der regionalen Austauschgruppen
Staatliche Schulen:
Zuständig für die Fortbildung und
Personalentwicklung in den ersten
beiden Berufsjahren ist die Schulleitung.
Aufgaben:
- Einführung in Arbeitsstrukturen der
Schulen
- Vertiefung und Erweiterung erworbener Qualifikationen
- Förderung individueller Qualifikati-
Berufseingangsphase
onsschwerpunkte in Hinblick auf
die weitere Berufslaufbahn
Staatliche Studienseminare und
Thüringer Hochschulen:
Angebote und Durchführung von
zentralen Fortbildungen
140
Ergänzungen
4. Ergänzungen
Land
Ergänzungen
BW
---
BY
Die Übernahme in den Staatsdienst, d. h. Zuweisung auf eine Planstelle, erfolgt in BY nach dem Ranglistenprinzip; die Ranglisten werden ggf. nach Fächerverbindungen erstellt; die Position auf der Rangliste wird grundsätzlich durch die Gesamtprüfungsnote aus Erster Lehramtsprüfung und Zweiter Staatsprüfung (Gewichtung 1:1) bestimmt.
BE
Rechtliche Grundlagen:
- Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014 ist seit 20.02.2014 in Kraft,
- Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für die Lehrämter vom 23.06.2014.
- Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) vom 26.01.2015
BB
---
HB
---
HH
---
HE
Seit 01.08.2015 Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst, d. h. Verlängerung der beiden Hauptsemester von 12 Monaten auf 18 bzw.
24 Monate.
NI
---
NW
---
RP
---
SL
---
SN
---
ST
keine
SH
---
TH
--141
Anlagen
Anlagen
1. Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Teilzeit
2. Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst) für Lehramtstyp 3
und Lehramtstyp 4
3. Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst und
in den Schuldienst (Lehramtstyp 3 und 4)
142
Stand: 26.10.2016
Anlage 1
II A/Allgemeinbildendes Schulwesen
Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Teilzeit
Land
2016
ja
nein
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
(in Planung)
Hamburg
Hessen
(aber in Planung)
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
(aber in Planung)
(Modellversuch)
Saarland
Sachsen
(erstmalig 01.02.2017
unter eingeschränkten
Bedingungen)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
R:\A\aa-Sg\Lehrer\2310-0-KomLB-ab13\05-Sachstand LB\2016-07-26-Aktualisierung 2016\Veröffentlichung\2016-10-26
Sachstand LB-Vorbereitsdienst- Zusammenfassung.docx
Stand: 26.10.2016
Anlage 2
II A/Allgemeinbildendes Schulwesen
Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung
(Vorbereitungsdienst)
für Lehramtstyp 3 und Lehramtstyp 4
-2-
I. Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung für Lehramtstyp 31
1. Fächer (angeboten von mehr als 5 Ländern)
LAND
FACH
Arbeitslehre
Bildende Kunst/Kunst/
Kunsterziehung
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Erdkunde/Geographie
Ethik/Religionskunde
Ev. Religion
Französisch
Geschichte
Informatik
Islam. Religionsunterricht
Italienisch
Kath. Religion
Latein
Mathematik
Musik
(Neu-)Griechisch
Philosophie
1
BW
BY
BE**











*





*





















BB2
HB3
HH3
HE
MV
NI
NW
RP
SL
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“

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siehe gesonderte Übersicht 2
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siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
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siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
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siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
SN
ST
SH
TH












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


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
Die Bezeichnung der Fächer in dieser Übersicht orientiert sich am Kerndatensatz (KDS).
Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 1.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab
dem 01.01.2019.
3
Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet.
* Kein staatliches Unterrichtsfach; Ausbildung erfolgt durch die Kirchen.
**BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben.
Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor.
2
-3-
LAND
FACH
Physik
Russisch
Politik/Sozialkunde
Spanisch
Sport
Wirtsch./Verwaltung/Recht
Textiles Gestalten
Türkisch
Werken
BW
BY
BE**








BB2
HB3
HH3
HE
MV
NI
NW
RP
SL

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
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siehe gesonderte Übersicht 3
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siehe gesonderte Übersicht 4
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
SN
ST
SH
TH













-4-
2. Fächerkomplex „Ethik/Religionskunde“
LAND
Bezeichnung
Ethik
Ethik/Philosophie
Philosophieren mit
Kindern
Praktische Philosophie
Werte/Normen
Zusammenfassung
FÄCHERKOMPLEX
1
BW

BY
EW
3
BE**

BB1
HB2
HH2
HE

MV
NI
NW
RP



EW 3





SL

SN

ST
SH
TH

4







Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 01.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab
dem 01.01.2019.
2
Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet.
3
Das Fach Ethik ist in Bayern ausschließlich als Erweiterungsfach vorgesehen.
**BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben.
Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor.
4
Gem. KMK Beschluss vom 27.12.13 wird die Fächergruppe als Philosophie anerkannt.
-5-
3. Fächerkomplex „Sozialkunde/Politik“
LAND
Bezeichnung
Sozialkunde/Politik
Politikwissenschaft/Sozialkunde
Sozialkunde
Politik
Politikwissenschaft
Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung
Sozialwissenschaften
(Politikwissenschaft/
Soziologie/Wirtschafts-wissenschaft)
Wirtschaft/Politik
Politik und Wirtschaft
Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales
(WTH)
Zusammenfassung
FÄCHERKOMPLEX
1
BW
BY

BE**
BB1
HB2
HH2
HE

MV


NI
NW

RP
SL


SN
ST
SH

TH3

4

4















Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 01.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab
dem 01.01.2019.
2
Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet.
3
Falls einem Fach nach den Übersichten 3 und 4 mehrere der in Thüringen vorgesehenen Fächer zugeordnet werden können, wird entsprechend der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung ein Fach festgelegt.
4
Siehe auch Tabelle 4.
** BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben.
Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor.
-6-
4. Fächerkomplex „Wirtschaft/Verwaltung/Recht“
LAND
Bezeichnung
Wirtschaft
Wirtschaftswissenschaften
Ökonomische Bildung
Wirtschaft/Politik
Verbraucherbildung
Gemeinschaftskunde/
Rechtserziehung
AWT
WAT
Wirtschaftslehre/
Technik
Wirtschaft-TechnikHaushalt/Soziales (WTH)
Gesundheit und Ernährung
Zusammenfassung
FÄCHERKOMPLEX
1
BW

BY
BE**
BB1
HB2
HH2
HE
MV

NI

NW
RP3
SL
SN
ST


4

SH
TH
4


4








Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 1.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab
dem 01.01.2019.
2
Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet.
3
Ausbildung im Fach Wirtschaft und Arbeit mit Schwerpunkt für Wahlpflichtfächer: Hauswirtschaft und Sozialwesen, Technik und Naturwissenschaft und Wirtschaft und
Verwaltung.
4
Siehe auch Tabelle 3.
** BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben.
Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor.

-7-
5.
Einzelne länderspezifische Fächer (angeboten von max. 5 Ländern)
LAND
FACH
Arbeitslehre
Textiles Gestalten
Werken
Haushalt/Textil
Darstellendes Spiel
Islamischer Religionsunterricht
Islamische Religionslehre
Psychologie mit schulpsychologischem
Schwerpunkt
Philosophie
Dänisch
Deutsch als Fremd- oder
Zweitsprache
Italienisch
Latein
1
BW
5

BY

BE**
EW6
7
*
BB1
HB2
HH2
HE


MV

3
NI
NW


4
RP
SL

SN
ST
SH
TH





EW 6





8
9

Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 1.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab
dem 01.01.2019.
2
Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet.
3
Heißt AWT.
4
Heißt Textilgestaltung.
5
Bis 2017.
6
Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
7
Das Fach "Islamische Theologie/Religionspädagogik" kann im Lehramt Sekundarstufe I als reguläres Studienfach gewählt werden.
8
Bestandteil der Ausbildung aller Anwärter; kein eigenständiges Fach.
* Kein staatliches Unterrichtsfach.
** BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben.
Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor.
9
Deutsch als Zweitsprache wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten.
-8-
LAND
FACH
(Neu-)Griechisch
Niederländisch
Polnisch
Portugiesisch
Sorbisch
Tschechisch
Türkisch
Hauswirtschaft
Alltagskultur und Gesundheit (HTW)
Technik
Technische Bildung
Astronomie
10
11
BW
BY
BE**






BB1
HB2
HH2
HE
MV

NI
NW




10


Heißt Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung. Gesundheit).
Astronomie wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten.
RP
SL
SN
ST
SH
TH







11
-9-
II. Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung für Lehramtstyp 41
1. Fächer (angeboten von mehr als 5 Ländern)
LAND
FACH
(Alt-)Griechisch
Arbeitslehre
Bildende Kunst/Kunst/
Kunsterziehung
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Erdkunde/Geographie
Ethik/Religionskunde
Ev. Religion
Französisch
Geschichte
Informatik
Islam. Religionsunterricht
Italienisch
Kath. Religion
Latein
Mathematik
Musik
1
BW
BY
BE
BB
HB
HH
HE
MV
NI
NW
RP
SL
SN
ST
SH
TH

DF3













DF4








*



5




























DF4

*



7
















DF8




DF4





























2
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“







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
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


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




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


siehe gesonderte Übersicht 2

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




6

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

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


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
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
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
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
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
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“


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

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
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





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










Die Bezeichnung der Fächer in dieser Übersicht orientiert sich am Kerndatensatz (KDS).
Keine Unterscheidung (Fachbezeichnung: Griechisch).
3
Ausschließlich Doppelfach.
4
Auch als Doppelfach möglich.
5
Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der Evangelischen Kirche.
6
Ev. Religion wird durch das Fach Biblische Geschichte/Religionskunde abgebildet.
7
Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der Katholischen Kirche.
* Kein staatliches Unterrichtsfach; Ausbildung erfolgt durch die Kirchen.
2












2











- 10 -
LAND
FACH
(Neu-)Griechisch
Philosophie
Physik
Psychologie/Pädagogik
Pädagogik
Psychologie
Russisch
Politik/Sozialkunde
Spanisch
Sport
Wirtsch./Verwaltung/Recht
Textiles Gestalten
Türkisch
Werken
8
BW


9
BY
EW

10
BE
BB




11












HB
HH
HE
MV
NI
NW
SL
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
















siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“







siehe gesonderte Übersicht 3
















siehe gesonderte Übersicht 4
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“
Das Fach Musik kann sowohl als „Doppelfach“ als auch in Kombination mit einem anderen Fach eingebracht werden.
Nur als Kombinationsfach mit Ethik (s. Übersicht 2).
10
In Bayern ausschließlich als Erweiterungsfach - Philosophie/Ethik vorgesehen (s. Übersicht 2).
11
Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
12
Ethik/Philosophie (s. Übersicht 2).
9
RP
SN
ST
SH
TH






12













- 11 -
2. Fächerkomplex „Ethik/Religionskunde“
LAND
Bezeichnung
Ethik
Ethik/Philosophie
Philosophie/Ethik
Philosophie/Praktische
Philosophie
Philosophieren mit
Kindern/Philosophie
Philosophie
Lebensgestaltung–EthikReligionskunde
Werte/Normen
Biblische Geschichte/
Religionskunde
Zusammenfassung
FÄCHERKOMPLEX
1
BW

BY
*
BE
**

**
BB
HB
HH
HE

MV
1

*


RP
SL





NW

SN

ST

SH
TH









NI







Absolventen eines Hochschulstudiums in Philosophie werden im Vorbereitungsdienst in „Philosophie/Ethik“ ausgebildet.
* In Bayern ausschließlich als Erweiterungsfach vorgesehen.
** Die Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 sieht „Ethik/Philosophie“ als ein Ausbildungsfach vor. Ausbildungen, die auf der Grundlage früherer rechtlicher Regelungen begonnen wurden, genießen Bestandsschutz.
- 12 -
3. Fächerkomplex „Sozialkunde/Politik“
LAND
Bezeichnung
Sozialkunde/Politik
Politikwissenschaft/Sozialkunde/
Sozialwissenschaften
Sozialkunde
Soziologie
Sozialwissenschaften
Sozialwissenschaften
(Politikwissenschaft, Soziologie,
Wirtschaftswissenschaft)
Politik
Politische Bildung
Politikwissenschaft
Politik/Wirtschaft
Wirtschaft/Politik
Politik und Wirtschaft
Politik/Wirtschaftswissenschaft
Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/
Wirtschaft
Zusammenfassung
FÄCHERKOMPLEX
1
BW
BY

BE
BB
HB
HH
HE
**
NI
2

RP
SL

SN



NW



MV
ST
SH

TH1



3




















Falls einem Fach nach den Übersichten 3 und 4 mehrere der in Thüringen vorgesehenen Fächer zugeordnet werden können, wird entsprechend der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung ein Fach festgelegt.
2
Bis 2016.
3
Siehe auch Tabelle 4.
** Die Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 sieht das Fach nicht als Ausbildungsfach vor. Ausbildungen, die auf der Grundlage früherer rechtlicher Regelungen
begonnen wurden, genießen Bestandsschutz.
- 13 -
4. Fächerkomplex „Wirtschaft/Verwaltung/ Recht“
LAND
Bezeichnung
Wirtschaftslehre
Ökonomische Bildung
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaft/Politik
Politik/Wirtschaft
Politik/Wirtschaftswissenschaft
Sozialwissenschaften
Sozialwissenschaften
(Politikwissenschaft,
Soziologie, Wirtschaftswissenschaft)
Gemeinschaftskunde/
Rechtserziehung/
Wirtschaft
Wirtschaftslehre/Recht
Recht
Rechtskunde
Rechtswissenschaft
AWT
Wirtschaft-ArbeitTechnik / Wirtschaft, Arbeit, Technik (WAT)
Zusammenfassung
FÄCHERKOMPLEX
1
BW
BY

BE

BB
HB

HH
HE
MV
NI
NW
RP
SL
SN
ST
TH1

2
EW 2

3

SH






EW 2

















Falls einem Fach nach den Übersichten 3 und 4 mehrere der in Thüringen vorgesehenen Fächer zugeordnet werden können, wird entsprechend der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung ein Fach festgelegt.
2
Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
3
Siehe auch Tabelle 3.

- 14 -
5. Einzelne länderspezifische Fächer (angeboten von max. 5 Ländern)
LAND
FACH
Arbeitslehre
Textiles Gestalten
Werken
Bildende Kunst/
Intermediales Gestalten
Musik/Jazz und
Popularmusik
Darstellendes Spiel
Jüdische Religionslehre
Islamischer Religionsunterricht
Islamische Religionslehre
Pädagogik
Psychologie
Psychologie/Pädagogik
Psychologie mit schulpsychologischem
Schwerpunkt
Deutsch als Fremd- oder
Zweitsprache
Chinesisch
1
BW
BY
BE
BB
HB
HH
HE
MV

NI
NW
RP
SN
ST
SH
TH
6
7



EW2

*
3
4


4
*
5

3
3







EW 2
EW 2


8


Heißt AWT.
Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
3
Keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Erweiterungsprüfungen sind grundsätzlich in diesen Fächern zulässig.
4
Einrichtung eines Studiengangs in Vorbereitung.
5
Das Fach "Islamische Religionslehre" kann im Lehramt Gymnasium als reguläres Studienfach gewählt werden.
6
Bestandteil der Ausbildung aller Anwärter. Ist jedoch kein eigenständiges Fach.
7
Deutsch als Zweitsprache wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten.
8
Keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Erweiterungsprüfungen sind grundsätzlich in allen Fremdsprachen zulässig.
* Kein staatliches Unterrichtsfach.
2
SL
1
- 15 -
LAND
FACH
Dänisch
(Neu-)Griechisch
Hebräisch
Japanisch
Niederländisch
Norwegisch
Polnisch
Schwedisch
Sorbisch (Wendisch)
Tschechisch
Türkisch
Naturwissenschaft und
Technik
Technik
Technikwissenschaften
Technische Bildung
Astronomie
9
BW
BY
EW
2
BE
BB
HB
HH
**
EW 2


EW 2
EW 2




11

HE
7

7
7
7
7
7
7
7
7
7
10
MV
NI
NW





RP
SL
SN
ST
SH

9
TH







12
Keine Unterscheidung (Fachbezeichnung: Griechisch).
Vom hessischen Lehrerbildungsgesetz zugelassen; keine bekannten Fälle.
11
Keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Erweiterungsprüfungen sind grundsätzlich in diesem Fach zulässig.
** Die Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 sieht das Fach nicht als Ausbildungsfach vor. Ausbildungen, die auf der Grundlage früherer rechtlicher Regelungen
begonnen wurden, genießen Bestandsschutz.
12
Astronomie wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten.
10
Stand: 29.11.2016
Anlage 3
Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst
(Lehramtstyp 3)
Erläuternde Hinweise zu den nachfolgenden Tabellen:
Ein leeres Feld weist darauf hin, dass die Fächerkombination in allen Ländern zugelassen ist.
Schwarz geschriebene Länderkürzel weisen darauf hin, dass die angegebene Fächerkombination in dem Land generell
ausgeschlossen ist.
Rot-kursiv geschriebene Länderkürzel weisen darauf hin, dass die angegebene Fächerkombination in dem Land
ausgeschlossen ist, weil ein Fach bzw. beide Fächer nicht angeboten werden.
BY
NI
SL
SH
BY
BY
BY
BY
BY
BY BY
NI
SL
SH
BY
Biologie
Deutsch
BY BY
ST NI
NW SL
ST
BY BW
BY
NI
RP
SL
SH
NW
BY BY
NI
SL
ST
BW
BY
NI
RP
SL
SH
BW
BY
NI
RP
ST
SH
BY
BY BW
BY
NI
SL
ST
BW
BY
NI
RP
SL
SH
BW
BY
NI
RP
ST
SH
BY
BY
NI
SL
SH
NI
SL
ST
BW
BY
NI
RP
SL
SH
BW
BY
NI
RP
ST
SH
NI
SL
SH
BY
NI
SL
ST
BW
BY
NI
RP
SL
SH
BW
BY
NI
RP
ST
SH
BY BY
NW NI
SL
ST
BY BW
BY
NI
RP
SL
SH
NW
BY
Englisch
Erdkunde/Geographie
Sport
BY
Spanisch
BY
Russisch
BY
Physik
BY
Philosophie2
BY
Musik
BY BY
NI
SL
SH
NW
Mathematik
Geschichte
BY
Informatik
Französisch
BY BY BY
NW NW
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
Chemie
Katholische Religion
1
1
Evangelische Religion
Erdkunde/Geographie
BY
Englisch
Chemie
BY
Deutsch
Biologie
FACH
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
Auf eine Spiegelung der Informationen zu den ausgeschlossenen Fächerkombinationen unter der "Treppe" wurde aus
Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
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RP
ST
SH
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ST
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Vorbereitungsdienst-LA 3
Französisch
Geschichte
BW
BY
NI
SL
SN
ST
TH
BW
BY
NI
RP
ST
SH
BY
BY
Sport
BY BW
BY
NI
RP
SL
SH
Physik
Spanisch
BY
NI
SL
SH
Philosophie2
Musik
Mathematik
Katholische Religion
Geschichte
BY
Informatik
Französisch
1
1
Evangelische Religion
Erdkunde/Geographie
Englisch
Deutsch
Chemie
Biologie
BY
Russisch
Evangelische Religion1
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
FACH
BY BY
NW NI
SL
SH
BY
BY BY BY BW BW
NI BY BY
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RP
SL
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RP
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Mathematik
BY
NI
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ST
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Musik
BY
NI
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BW NW
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NW
Informatik
Katholische Religion1
Philosophie2
BY
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BY BW BW BY
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SL NI NI SL
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SL SL
ST ST
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Vorbereitungsdienst-LA 3
BW
BY
NI
RP
SL
SH
BW
BY
NI
RP
ST
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BY
BW
BY
NI
RP
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NW
BW
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NI
RP
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SH
NW
Sport
Physik
Philosophie2
Musik
Mathematik
Katholische Religion
Informatik
Geschichte
Französisch
1
1
Evangelische Religion
Erdkunde/Geographie
Englisch
Deutsch
Chemie
Biologie
Spanisch
Russisch
Russisch
Physik
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
FACH
BW
BY
NI
RP
ST
SH
NW
Spanisch
Sport
Hinweise der Länder:
1
Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an
kirchliche Bevollmächtigungen praktisch nicht vor.
BW:
Zum Wintersemester 2015/2016 wurden die Lehramtsstudiengänge auf die gestufte Struktur (Bachelor, Master) umgestellt:
Das Studium Lehramt Gymnasium umfasst zwei Fächer. Für die Zulassung zum
VD ist die Kombination von Katholischer Theologie oder Evangelischer Theologie oder Jüdischer Religionslehre oder
Islamischer Religionslehre untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit
Philosophie/Ethik ist nicht möglich. Die Fächer Bildende Kunst und Musik können nicht miteinander verbunden werden. Das
Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) kann nur in Verbindung mit einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder
Geographie mit Schwerpunkt Physische Geographie studiert werden.
BE:
Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015
Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die
Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor.
BB:
Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt erst ab dem 01.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung im
Vorbereitungsdienst beginnt entsprechend ab dem 01.01.2019.
RP:
Die Fächer Russisch und Spanisch sind nicht in der Stundentafel der Schule und werden deshalb im Vorbereitungsdienst
nicht angeboten.
ST:
Die Fächer Alt Griechisch, Latein, Philosophie und Spanisch sind nicht in der Stundentafel der Schule und werden deshalb
im Vorbereitungsdienst nicht angeboten.
TH:
2
Fach Ethik - In Thüringen ist die Kombination zwischen den Fächern Ethik, Evangelischer und Katholischer Religionslehre
ausgeschlossen. Das Fach Philosophie wird als seperates Fach nicht angeboten.
Vorbereitungsdienst-LA 3
BY
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NW BB HB
HB HH
HH
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Chemie
Deutsch
Englisch
BY
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Sport
Spanisch
BY
BB
SH
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HB NW BB HB
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NW
Evangelische Religion1/7/9
BY BY BY BY
SL
NW
NW
BY
BY
Erdkunde/Geographie
Russisch5
BY BY BY BY BY
BB BB BB BB BB
SL SL SL SL SL
SH
SH
SH
NW
NW
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NW
Biologie
Physik
Philosophie3/6/10
Musik
BY BB BY BY
BB SL BB BB
HB
SL SL
HH
NW
SL
BY
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung2
Französisch
Mathematik
BY
BB
HB
HH
NI
SL
SH
NW
Latein
BY
BB
SL
SH
NW
Katholische Religion1/8
BY
BB
SL
SH
Italienisch
BY BY
BB BB
SL SL
SH
Informatik
Geschichte4
BY
Französisch
BY
Evangelische Religion1/7/9
BY BY BY BY
BB BB BB BB
SL SL SL SL
SH
SH
NW
Erdkunde/Geographie
BY
BB
SL
SH
Englisch
Chemie
BY
BB
SL
NW
Deutsch
Biologie
(Alt-)Griechisch
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung2
FACH
(Alt-)Griechisch
Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst
(Lehramtstyp 4)
BY BY BY
SL
SH
SH
BY BY
NW BB
SH
BY
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SL
SH
NW
SH
NW
BY
BB
SN
ST
TH
BY
BY
SL
BY
BB
BY BY
SL
BY
BY
Vorbereitungsdienst-LA 4
BY BY
BB HB
HB HH
HH
NI
SH
NW
BY
BB
HB
HH
NI
SH
BY
Italienisch
BY
Katholische Religion1/8
BY
BB
HB
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NI
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BY
BB
HB
HH
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BY
BB
HB
HH
NI
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Sport
BY
BB
HB
HH
NI
SL
SH
NW
BY
Spanisch
Physik
BB BY BY
HB BB BB
HH HB HB
NI HH HH
SH NI NI
SH SH
NW
BY
Russisch5
Philosophie3/6/10
Katholische Religion1/8
BY BY BY
SH
SL
NW
SH
BY BY BY
SH BB HB
HB HH
HH
NI
SH
Informatik
Geschichte4
Französisch
Evangelische Religion1/7/9
Erdkunde/Geographie
Englisch
Deutsch
Chemie
Biologie
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung2
BY BY
NW BB
SH
Musik
Italienisch
BY BY BY BY
SL
SH
SH
Mathematik
Informatik
BY
BB
SH
Latein
Geschichte4
(Alt-)Griechisch
FACH
BY
BB
HB
HH
NI
SH
NW
HB HB HB BW BY BY BY HB
HH HH HH BY HB HB HB HH
BB HH HH HH
HB
SL
HH
SN
ST
TH
Latein
BY
BB
BY BY
SL
BY
Mathematik
BY
BB
BY
SL
BY
Musik
BY
BB
Philosophie3/6/10
BY BY
BY
NW
SL
NW
BY BY BY BY
BB BB BB BB
SH
SL
SH
BY
SL
Physik
5
Russisch
Spanisch
BY
BY
BY BY
SL SL
SH
NW
BY
Sport
Hinweise der Länder:
1
Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an kirchliche
Bevollmächtigungen praktisch nicht vor.
BW:
Die Kombination der künstlerischen Fächer (Bildende Kunst und Musik) ist nicht möglich.
BY:
2
In Bayern ausschließlich als sog. Doppelfach, nicht in einer Fächerverbindung studierbar.
3
In Bayern ausschließlich als sog. Erweiterungsfach, nicht in einer regulären Fächerverbindung studierbar.
BE:
Bewerber/innen mit einem Master of Education-Abschluss oder einem 1. Staatsexamen haben Zugang zum Vorbereitungsdienst, sofern ihre
Fächer in Berlin ausgebildet werden, ungeachtet der Kombination.
Vorbereitungsdienst-LA 4
Fächer in Berlin ausgebildet werden, ungeachtet der Kombination.
*Ethik/Philosophie ist ein Ausbildungsfach.
BB:
4
In BB ist das Fach Geschichte in Kombination mit den Fächern Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde oder Politische Bildung
ausgeschlossen.
5
In BB ist das Fach Russisch in Kombination mit den Fächern Sorbisch oder Polnisch ausgeschlossen.
6
In BB nur als sog. Erweiterungsfach, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
7
Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der evangelischen Kirche.
8
Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der katholischen Kirche.
HB:
9
In HB "Biblische Geschichte/Religionskunde"
TH:
10
Fach Ethik/Philosophie - In Thüringen ist die Kombination zwischen den Fächern Ethik/Philosophie, Evangelische und Katholische
Religionslehre ausgeschlossen.
Vorbereitungsdienst-LA 4
SL
TH
BW
BY
RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
SL
TH
BW
BY
RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
SL
TH
BW
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RP
SL
BW
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SL
ST
SL
TH
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RP
SL
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RP
SL
ST
SL
TH
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SL
BW
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RP
SL
ST
SL
TH
BW
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RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
SL
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TH
BW
BY
RP
SL
SH
BW
BY
RP
SL
ST
SH
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Erdkunde/Geographie
Evangelische Religion1
Sport
Spanisch
BW
BY
RP
SL
ST
Physik
BW
BY
RP
SL
Musik
Russisch
Mathematik
SL
TH
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
Französisch
Katholische Religion1
Informatik
Geschichte
Französisch
Evangelische Religion1
Erdkunde/Geographie
Englisch
Deutsch
Chemie
Biologie
FACH
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Schuldienst
(Lehramtstyp 3)
Schuldienst-LA 3
SL
TH
Informatik
SL
TH
SL
TH
BW
BY
RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
SL BW BW SL
TH BY BY TH
NI RP
RP SL
SL ST
SH SH
TH TH
Katholische Religion1
BW
BY
RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
Mathematik
BW
BY
RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
Musik
BW
BY
RP
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RP
SL
ST
Physik
BW
BY
RP
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BW
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RP
SL
ST
Russisch
Spanisch
Sport
Spanisch
Geschichte
Russisch
SL
TH
Physik
Musik
Mathematik
Katholische Religion1
Informatik
Geschichte
Französisch
Evangelische Religion1
Erdkunde/Geographie
Englisch
Deutsch
Chemie
Biologie
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung
FACH
BW
BY
RP
SL
ST
SH
BW
BY
RP
SL
BW
BY
RP
SL
ST
Sport
Schuldienst-LA 3
Hinweise der Länder:
1
Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der
Anforderungen an kirchliche Bevollmächtigungen praktisch nicht vor.
BW:
Die Fächer Russisch und Spanisch sind keine Unterrichtsfächer an den entsprechenden Schularten in BadenWürttemberg.
BE:
Lehramtstyp 3 läuft aus. Es kann jedoch eine Einstellung in das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und
Gymnasien erfolgen.
ST:
Das Fach Spanisch ist in der Stundentafel der Schule nicht enthalten.
TH:
Fach Ethik - In Thüringen ist die Kombination zwischen den Fächern Ethik, Evangelische Religionslehre und
Katholische Religionslehre ausgeschlossen.
Schuldienst-LA 3
SL
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung2
SL
Biologie
SL
Chemie
SL
Deutsch
SL
Englisch
SL
Erdkunde/Geographie
SL
Evangelische Religion1
TH
SL
Geschichte
SL
Informatik
SL
Italienisch
SL
TH
SL
SL
Latein
SL
Mathematik
SL
SL
Musik
Philosophie
SL
SL
Französisch
Katholische Religion1
Sport
(Alt-)Griechisch
Spanisch
Russisch
Physik
Philosophie3/4
Musik
Mathematik
Latein
Katholische Religion1
Italienisch
Informatik
Geschichte
Französisch
Evangelische Religion1
Erdkunde/Geographie
Englisch
Deutsch
Chemie
Biologie
Bildende Kunst/
Kunst/Kunsterziehung2
FACH
(Alt-)Griechisch
Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Schuldienst
(Lehramtstyp 4)
3/4
Physik
SL
SL
Russisch
Spanisch
Sport
Hinweise der Länder:
1
Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an kirchliche
Bevollmächtigungen praktisch nicht vor.
BY:
2
In Bayern ausschließlich als sog. Doppelfach, nicht in einer Fächerverbindung studierbar.
3
In Bayern ausschließlich als sog. Erweiterungsfach, nicht in einer regulären Fächerverbindung studierbar.
BE:
Lehramtstyp 3 läuft aus. Es kann jedoch eine Einstellung in das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien erfolgen.
TH:
4
Fach Ethik/Philosophie - In Thüringen ist die Kombination zwischen Ethik/Philosophie, Evangelischer und Katholischer Religionslehre
ausgeschlossen.
Schuldienst-LA 4