Stand: 29.11.2016 II A/Allgemeinbildendes Schulwesen Sachstand in der Lehrerbildung Inhaltsverzeichnis Legende ................................................................................................................................................................................................................................................. 3 1. 2. Erste Phase – Strukturen ............................................................................................................................................................................................................. 4 1.1 Grundsätze (lehramtsübergreifende Angaben) ............................................................................................................................................................... 4 1.2 Lehramtsspezifische Angaben (Studienabschlüsse und Prüfungen) ........................................................................................................................10 1.3 Anteile der Studienbereiche in den einzelnen Lehrämtern ..........................................................................................................................................23 1.3.1 Fachwissenschaften ............................................................................................................................................................................................23 1.3.2 Fachdidaktiken .....................................................................................................................................................................................................30 1.3.3 Erziehungswissenschaften .................................................................................................................................................................................37 1.3.4 Praktika .................................................................................................................................................................................................................44 1.3.5 Praxissemester ....................................................................................................................................................................................................54 Zweite Phase - Vorbereitungsdienst .........................................................................................................................................................................................60 2.1 Struktur ..............................................................................................................................................................................................................................60 2.1.1 Art der Zugangsvoraussetzungen .....................................................................................................................................................................60 2.1.2 Dauer .....................................................................................................................................................................................................................67 2.1.3 Einstellungstermine.............................................................................................................................................................................................71 2.1.4 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) .................................................................................................................................................76 2.1.5 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) ........................................................................................................................83 2.1.6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) ......................................................................................................................89 2.1.7 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts .......................................................................................................................95 2.2 Inhalte (Themenbereiche der Ausbildungsinhalte/Umfang) ......................................................................................................................................100 2.3 Verzahnung 1. und 2. Phase (Art bzw. Verfahren) ......................................................................................................................................................110 2.4 Zweite Phase – [Zweite] Staatsprüfung und Gutachten .............................................................................................................................................119 2.4.1 Zahl der Prüfungslehrproben ...........................................................................................................................................................................119 2.4.2 Mündliche Prüfung ............................................................................................................................................................................................121 2.4.3 Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit ...............................................................................................................................................................124 2.4.4 Schriftliche Hausarbeit ......................................................................................................................................................................................126 2.4.5 Gutachten/Beurteilung ......................................................................................................................................................................................128 2.4.6 Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile ..........................................................................................130 2.4.7 Sonstiges ............................................................................................................................................................................................................134 1 3. Berufseingangsphase ..............................................................................................................................................................................................................136 4. Ergänzungen .............................................................................................................................................................................................................................141 Anlagen ..............................................................................................................................................................................................................................................142 2 Legende Länderkürzel BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Zeichenerklärung LA-Typ x --- Lehramtstyp Ja Nein/nicht vorhanden Lehramtstyp wird nicht ausgebildet 3 Erste Phase 1. Erste Phase – Strukturen 1.1 Grundsätze (lehramtsübergreifende Angaben) Land Bezeichnung nach Landesrecht (Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen) Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten Zentren für Lehrerbildung: - KIT - Universität Mannheim - Universität Ulm Schulartbezogene Ausbildung: BW Bachelor/Master-Studiengänge (ab WS 2015/16) Lehramt Grundschule (1) Lehramt Sekundarstufe I (3) Lehramt Gymnasium (4) Höheres Lehramt an beruflichen Schulen (5) Lehramt Sonderpädagogik (6 Mit der Reform der Lehrerbildung – unterstützt durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung und das Landesprogramm Lehrerbildung – sind an einigen Standorten Schools of Education entstanden, in die die bisherigen Zentren für Lehrerbildung mit ihren Aufgaben und Funktionen integriert wurden. Schools of Education: - Universität und Pädagogische Hochschule Freiburg - Universität und Pädagogische Hochschule Heidelberg - Universität Konstanz und Pädagogische Hochschule Thurgau/Schweiz - Universität Stuttgart, Universität Hohenheim, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Kunstakademie Stuttgart, Musikhochschule Stuttgart - Universität Tübingen Staatsexamensstudiengänge (auslaufend) Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt Sonderpädagogik (6) BY BE Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Mittelschulen (3) Lehramt an Realschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an beruflichen Schulen (5) Lehramt für Sonderpädagogik (6) Zentren für Lehrerbildung oder vergleichbare Einrichtungen an allen bayerischen Universitäten Lehramt an Grundschulen (1) Freie Universität Berlin: Humboldt-Universität zu Berlin: Technische Universität Berlin: Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien (4) Lehramt an beruflichen Schulen (5) Universität der Künste Berlin: 4 Dahlem School of Education (DSE) Professional School of Education (PSE) Servicezentrum Lehrerbildung, School of Education (SETUB) im Aufbau Ständige Gemeinsame Kommission - Zentrum für künstlerische Lehrkräftebildung (zfkl) Erste Phase Bezeichnung nach Landesrecht (Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen) Land Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten 1 BB Lehramt für die Primarstufe (1) Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunkt Sekundarstufe I (3) Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunkt Sekundarstufe II (4) Ja Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) (5) Lehramt für Förderpädagogik (6) Start WS 2011/12: HB 1 - Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Gymnasien/Oberschulen (4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik (6) Zentrum für Lehrerbildung Mit Möglichkeit einer inklusionspädagogischen Schwerpunktbildung i. S. einer sonderpädagogischen Schwerpunktbildung gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung für den Lehramtstyp 1. 5 Erste Phase Land Bezeichnung nach Landesrecht (Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen) Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten Die Lehramtsausbildung der 1. Phase, seit WiSe 07/08 erfolgt die Zulassung in den Bachelor- und seit WiSe 10/11 in den Master of EducationStudiengang, ist einheitlich in ihrer Länge aber sowohl schulstufen- als auch schulformbezogen differenziert aufgebaut. HH - Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (2) Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) - Lehramt an Gymnasien (4) - Lehramt an Beruflichen Schulen (5) - Lehramt für Sonderpädagogik (6) In Hamburg sind die Fachdidaktiken der Erziehungswissenschaft zugeordnet (Hamburger Modell). Dadurch werden alle schulpraktischen Studien von dieser Fakultät verantwortet. Schulartbezogene Ausbildung der Lehrämter HE Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an beruflichen Schulen(5) Lehramt an Förderschulen (6) Zentren für Lehrerbildung an allen hessischen Universitäten Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen MV Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Regionalen Schulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an beruflichen Schulen (5) Lehramt für Sonderpädagogik (6) Hochschulübergreifendes Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung mit Sitz in Rostock errichtet; landesweite Aufgaben für den Bereich der Lehrerbildung 6 Erste Phase Land Bezeichnung nach Landesrecht (Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen) Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten Schulartbezogene Ausbildung NI NW Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt für Sonderpädagogik (6) Nicht in allen Hochschulen als solche institutionell eingerichtet Schulartenspezifische Lehrerausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009: Lehramt an Grundschulen (1) Obligatorisch nach § 30 Hochschulgesetz an jeder lehrerinnen- und lehrerausbilLehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (3) denden Universität Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen(4) Lehramt an Berufskollegs (5) Lehramt für sonderpädagogische Förderung (6) Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen RP Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Realschulen plus (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt an Förderschulen (6) An jedem Universitätsstandort (vier Universitäten an 5 Standorten) je ein ZfL als „wissenschaftliche Einrichtung“ mit Stimmrecht des zuständigen Ministeriums Weiterhin schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen 1, 3, 4, 5, 6 SN Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Mittelschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt Sonderpädagogik (6) Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung der Technischen Universität Dresden (ZLSB), Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung der Universität Leipzig (ZLS), Zentrum für Lehrerbildung der Technischen Universität Chemnitz (ZLB) 7 Erste Phase Land Bezeichnung nach Landesrecht (Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen) Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen 1, 3, 4, 5, 6 ST Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Sekundarschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt an Förderschulen (6) SL Lehramt für die Primarstufe (1) (ab WS 2015/16) Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (2) (auslaufend) Lehramt für die Sekundarstufe I (3)Lehramt für die Sekundarstufe I und Se- Zentrum für Lehrerbildung kundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (4) Lehramt an beruflichen Schulen (5) Zentrum für Lehrerbildung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Zentrum für Lehrerbildung an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg Schulartbezogene Ausbildung in den Lehramtstypen 1, 3, 4, 5 und 6 SH Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I (3) Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (Sekundarschullehramt) Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (4) Europa-Universität Flensburg Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt Sonderpädagogik (6) 8 Erste Phase Land Bezeichnung nach Landesrecht (Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen) Zentren für Lehrerbildung an den Universitäten Schulartbezogene Lehrerausbildung gemäß Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) TH Lehramt an Grundschulen (1) Lehramt an Regelschulen (3) Lehramt an Gymnasien (4) Lehramt an berufsbildenden Schulen (5) Lehramt für Förderpädagogik (6) Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Erfurt School of Education an der Universität Erfurt 9 Erste Phase 1.2 Land BW Lehramtsspezifische Angaben (Studienabschlüsse und Prüfungen) LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) 1 (auslaufend) 1 2 --- Lehramt an Grundschulen x Lehramt Grundschule 3 (auslaufend) 3 4 (auslaufend) 4 5 --- Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Lehramt Sekundarstufe I Lehramt an Gymnasien 6 (auslaufend) 6 x --- Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) --- 8 240 x --- 10 300 x --- 10 10 300 300 x x --- Lehramt Gymnasium Lehramt an Berufl. Schulen: Gesundheit und Gesellschaft (Care), Sozialpädagogik/Pädagogik(ab WS 16/17 Umstellung auf BA/MA Lehramt Sonderpädagogik x Lehramt Sonderpädagogik 10 x Lehramt an Berufl. Schulen: Wirtschafts-, Ingenieur- u. Technikpädagogik 10 --300 x Erste Phase Land BY Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) 1 2 3 Lehramt an Hauptschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 Sozialpädagogik 5 sonst. berufl. Fachrichtungen --- x 7 210 --- --- x 7 210 --- --- X 7 210 --- ----- x x 9 9 270 270 ----- x --- BA 6 Semester MA 4 Semester BA 180 MA 120 6 --- x 9 270 --Zugang zum Vorbereitungsdienst mit geeignetem Masterabschluss lt. Bayerischem Lehrerbildungsgesetz gewährleistet --- LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 11 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) 1 x 2 4 Wird nicht mehr ausgebildet Wird nicht mehr ausgebildet x 5 x 6 Wird nicht mehr ausgebildet 1 X 2 3 4 x x 5 X 6 x 3 BE BE grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Die Staatsexamensstudiengänge sind ausgelaufen. (letzte Meldung zur Prüfung: 30.09.2010) Es gibt nur noch laufende Prüfungsverfahren. 1 2 2 Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang BA: 6 Semester MA: 4 Semester BA: 180 ECTS MA: 120 ECTS Nein BA: 6 Semester MA: 4 Semester BA: 6 Semester MA: 4 Semester BA: 180 ECTS MA: 120 ECTS BA: 180 ECTS MA: 120 ECTS Nein BA: 6 Semester MA: 4 Semester BA: 180 ECTS MA: 120 ECTS Nein BA: 6 Semester MA: 4 Semester BA: 6 Semester MA: 4 Semester BA: 180 ECTS MA: 120 ECTS BA: 180 ECTS MA: 120 ECTS Nein Nein Nein Nein Nein 12 Erste Phase Land HB HH LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) 1 x 2 x (auslaufend) 4 x 5 6 M.Ed-Studiengang x 1 2 3 4 5 6 grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang Bachelor 6 Semester M.Ed. 4 Semester. 300 Bachelor 6 Semester M.Ed. 4 Semester 4 Semester Bachelor 6 Semester M.Ed. 4 Semester 300 120 300 Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) Anerkennung, sofern Akkreditierung vorliegt, rechtlich im Bremischen Ausbildungsgesetz für Lehrämter verankert Anerkennung, sofern Akkreditierung vorliegt, rechtlich im Bremischen Ausbildungsgesetz für Lehrämter verankert 1 x x x x x x 1 x 1 x 1 1 Rechtsgrundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Absolventinnen und Absolventen mit einem Abschluss Master of Education sind die §§ 8, 9, 20, 11 der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) vom 20.08.2013. 13 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) --- x Ja, außerhessische Bewerber nach dem Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Fächer Deutsch und Mathematik. --- x 4 Lehramt an Gymnasien --- x 5 Lehramt an beruflichen Schulen x --- Ja, außerhessische Bewerber nach dem Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Zwei Fächer bis Klasse 10 (aus dem hessischen Fächerkanon). Ja, außerhessische Bewerber nach dem Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Zwei Fächer bis Klasse 12/13 (aus dem hessischen Fächerkanon). Ja, außerhessische Bewerber nach dem Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Fach und berufl. Fachrichtung aus dem hessischen Fächerkanon. 2 3 Lehramt an Hauptschulen und Realschulen HE Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) 1 Lehramt an Grundschulen 14 Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 6 Lehramt an Förderschulen Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) --- x Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang Ja, außerhessische Bewerber nach dem Quedlinburger Beschluss. Voraussetzung: Ein Fach bis Klasse 10, zwei sonderpäd. Fachrichtungen. HE MV 1 Lehramt an Grundschulen 2 3 Lehramt an Regionalen Schulen 4 Lehramt an Gymnasien 5 Lehramt an beruflichen Schulen 6 Lehramt für Sonderpädagogik Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) 2 x 9 270 x x 10 300 x 2 x 10 300 x 2 10 180/120 x 2 10 270 x 2 x x 2 Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst erfüllt, wer das für das betreffende Lehramt nach den Vorgaben der KMK vorgesehene Studium mit einer Ersten Staatsprüfung beziehungsweise einer gleichgestellten Hochschulprüfung oder einem auf dieses Lehramt bezogenen Mastergrad abgeschlossen hat. (§ 10 Absatz 1 Lehrerbildungsgesetz M-V) Es wird kein Anerkennungsverfahren durchgeführt. 15 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) x NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 1 MA of Education NW 2 3 4 5 6 1 Lehramt an Grundschulen Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) Bachelor: 6 Semester Master: 4 Semester Bachelor: 180 LP Master: 120 LP Staatsexamen läuft aus Bachelor: 6 Semester Master: 4 Semester Bachelor: 180 LP Master: 120 LP Staatsexamen läuft aus 8 (6+2) 300 (180 / 120) x x x x MA of Education x („Master“ gem. Quedlbg. unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes) RP 16 x (da „Master“ erst während VD: Anerkennung auf der Grundlage von BA und Prüfungsleistungen im MA-Studium gem. Uni-Zertifikat; vgl. Quedlbg.) (LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter) Erste Phase Eine Bescheinigung über die Anerkennung als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt. 2 3 Lehramt an Realschulen plus 4 Lehramt an Gymnasien x („Master“ gem. Quedlbg. unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes) 9 (6+3) 300 (180 / 120) x 10 (6+4) 300 (180 / 120) RP 17 x (da „Master“ erst während VD: Anerkennung auf der Grundlage von BA und Prüfungsleistungen im MA-Studium gem. Uni-Zertifikat; vgl. Quedlbg.) (LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter) Eine Bescheinigung über die Anerkennung als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt. x Eine Bescheinigung über die Anerkennung als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt. (LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter) Erste Phase Land RP LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen x 10 (6+4) 300 (180 / 120) 6 Lehramt an Förderschulen x („Master“ gem. Quedlbg. unter Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes) 9 (6+3) 300 (180 / 120) 18 Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) x Eine Bescheinigung über die Anerkennung als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt. (LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter) x (da „Master“ erst während VD: Anerkennung auf der Grundlage von BA und Prüfungsleistungen im MA-Studium gem. Uni-Zertifikat; vgl. Quedlbg.) (LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter) Eine Bescheinigung über die Anerkennung als Erstes Staatsexamen wird ausgestellt. Erste Phase Land SL LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 (ab WS 2015/16) 2 (auslaufend) 3 4 5 Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) x x ----x (Wirtschaftspädagogik) x (Quedlinburger Beschluss) x x x 6 SN 1 2 3 4 5 6 x 8 240 x x x x 9 10 10 10 270 300 300 300 1 2 3 3 x 7 Semester 210 x 8 Semester BA: 6 Semester MA: 4 Semester 240 300 9 Semester 270 ST 4 x nur für die Fächer Technik und Wirtschaft plus Zweitfach x 19 M. Ed. Der Abschluss aus einem akkreditierten Studiengang ist anerkennungsfähig und bedarf keiner Gleichstellung. Erste Phase Land ST LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang 4 x nur für die Fächer Technik und Wirtschaft plus Zweitfach BA: 6 Semester MA: 4 Semester 300 5 x BA: 6 Semester MA: 4 Semester 300 9 Semester 270 x 6 SH grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) 1 2 3 4 5 6 Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) M. Ed. Der Abschluss aus einem akkreditierten Studiengang ist anerkennungsfähig und bedarf keiner Gleichstellung. M. Ed. Der Abschluss aus einem akkreditierten Studiengang ist anerkennungsfähig und bedarf keiner Gleichstellung. x Gleichstellung x x x x Gleichstellung 20 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) TH 1 Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt) 2 3 Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt) 3 Lehramt an Regelschulen (FSU Jena) 4 Lehramt an Gymnasien (Doppelfach Musik - HfM Weimar) 4 Lehramt an Gymnasien (FSU Jena) 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Uni Erfurt) Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang x BA: 6 Semester/ MA: 4 Semester BA: 180 ECTS-Punkte/ MA: 120 ECTS-Punkte durch ThürLbG 3 x BA: 6 Semester/ MA: 4 Semester BA: 180 ECTS-Punkte/ MA: 120 ECTS-Punkte durch ThürLbG 3 9 Semester 270 Punkte BA: 6 Semester/ MA: 4 Semester BA: 180 ECTS-Punkte/ MA: 120 ECTS-Punkte durch ThürLbG 3 10 Semester 300 ECTS-Punkte BA: 6 Semester/ MA: 4 Semester BA: 180 ECTS-Punkte/ MA: 120 ECTS-Punkte Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) x x x x 3 durch ThürLbG³ Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz sind lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse einer Ersten Staatsprüfung gleichwertig, wenn sie im Rahmen akkreditierter Studiengänge erworben wurden und im Einklang mit den ländergemeinsamen und landesspezifischen Vorgaben stehen. Für die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes bereits bestehenden Studiengänge gelten Übergangsregelungen. Ein Anerkennungsverfahren mit Einzelfallprüfung ist für die BA-MA-Abschlüsse nicht vorgesehen. 21 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) TH 6 Lehramt für Förderpädagogik (Uni Erfurt) Bachelor-/MasterStudiengang (Abschluss Master) grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erste Staatsprüfung) x 22 Regelstudienzeit Bachelor-/Master- bzw. Staatsexamensstudiengang Anzahl der Leistungspunkte Bachelor-/Masterbzw. Staatsexamensstudiengang BA: 6 Semester/ MA: 4 Semester BA: 180 ECTS-Punkte/ MA: 120 ECTS-Punkte Gleichstellung bzw. Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung? (ggf. Verfahren) durch ThürLbG 4 Erste Phase 1.3 Anteile der Studienbereiche in den einzelnen Lehrämtern (i. d. R. in ECTS-Punkten; bei Bachelor-/Master-Studiengängen Gesamtumfang) 1.3.1 Fachwissenschaften Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 140 ECTS BW 1 (auslaufend) 1 2 3 (auslaufend) 3 4 5 6 (auslaufend) 6 1 2 3 Lehramt an Hauptschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 Sozialpädagogik 5 sonst. berufliche Fachrichtungen 6 54 ECTS-Punkte (Unterrichtsfach) BY Fachwissenschaften 126 ECTS 144 ECTS 138 ECTS 188 ECTS 190 ECTS 180 ECTS 182 ECTS 54 ECTS-Punkte (Unterrichtsfach) 2 x 60 ECTS-Punkte (Unterrichtsfächer) 2 x 92 ECTS-Punkte (Unterrichtsfächer) 174 ECTS-Punkte (114 ECTS-Punkte in der berufl. Fachrichtung; 60 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach) Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen 120 ECTS-Punkte in der sonderpäd. Fachrichtung 23 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 195 ECTS; Fachwissenschaften und Fachdidaktiken können derzeit nicht differenziert angegeben werden. BE 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 3 4 5 4 6 1 2 3 4 5 6 mind. 165 LP 1 2 x Großes Fach: 51 CP 1 x Kleines Fach: 21 CP 2 x 72 CP 1 x 45 CP 2 x Großes Fach: 51 CP (Inklusive Pädagogik zwingend als großes Fach) 1 x Kleines Fach: 21 CP; BB 5 HB 4 5 6 4 5 6 Fachwissenschaften 175 ECTS 175 ECTS 6 mind. 180 LP mind. 196 LP mind. 180 LP mind. 210 LP Sonderpädagogik kann anstelle eines Faches für die Lehramtstypen 1, 4 und 5 gewählt werden. Einschließlich fachdid. Anteile . Bei inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung mind. 110 LP. 24 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Fachwissenschaften 1 2 Fach A: 65 Fach B: 65 Künstl. Fach: 125 Fach: 65 2 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 3 4 HH Fach A: 85 Fach B: 85 Künstl. Fach: 145 Fach: 85 4 Mit künstlerischen Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 5 Berufl. Fachr.: 120 Fach: 60 Behindertenpäd. Fachr.: 107 Fach: 60 Behindertenpäd. Fachr.: 107 Künstl. Fach: 120 6 6 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 1 2 3 4 5 (Uni Kassel) HE 3 Fächer (Fachdid. + Fachwiss.) und Didaktik der Grundschule: 120 LP (ECTS) 2 x 30 = 60 LP (ECTS) 2 x 60 = 120 LP (ECTS) Fachrichtung: 108 LP (ECTS) Fach: 49 LP (ECTS) BA-Arbeit: 10 MA-Arbeit: 22 Fachrichtung: 115 LP (ECTS) Fach: 48 LP (ECTS) BA-Arbeit: 10 MA-Arbeit: 15 Fachrichtung: 102 bzw. 112 LP (ECTS) Fach: 84 LP (ECTS) BA-Arbeit: 12 MA-Arbeit: 16 Fach: 30 LP (ECTS) 5 (TU Darmstadt) 5 (Uni Gießen) 6 25 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 150 ECTS-Punkte, FD eingeschlossen MV 1 2 3 4 5 6 1 (Einführung WS 2014/15) 2 (auslaufend) 3 4 5 in 2 Fächern jeweils min. 60 (inkl. Fachdidaktik) NI 6 NW 7 1 2 3 4 5 6 7 Fachwissenschaften 180 210 Höchstens 210 180, FD eingeschlossen in 2 Fächern jeweils min. 60 (inkl. Fachdidaktik) in 2 Fächern jeweils min. 95 (davon min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) im Unterrichtsfach min. 70 und in der berufl. Fachrichtung min. 120 (davon jeweils min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) im Unterrichtsfach min. 60 und in 2 sonderpäd. Fachrichtungen zusammen min. 80 (davon jeweils min. 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika) 168 bis 186 ECTS für 3 Fächer (D, M = Pflicht) 154 bis 166 ECTS für 2 Fächer 194 bis 206 ECTS für 2 Fächer 194 bis 206 ECTS für 2 Fächer oder 194 bis 206 ECTS für gr. berufliche Fachrichtung (ca. 140) und kl. berufliche Fachrichtung (ca. 60) 105 ECTS für 2 so.-päd. FR und 104 bis 116 ECTS für 2 Unterrichtsfächer Einschließlich Fachdidaktiken (dazu unten), aber ohne BA/MA-Arbeiten. 26 Erste Phase Land RP LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 4 5 6 1 (ab WS 2015/16) 2 (auslaufend) 3 SL 4 5 Fachwissenschaften 8 ca. 154 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %) 1 ca. 176 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %) 1 ca. 214 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %) 1 Berufl. Fach: ca. 134 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %) 1 Weiteres Fach: ca. 80 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %) 1 ca. 190 inkl. Fachdidaktik (mind. 15 %) integriert in das Studium der Kern- und Wahlpflichtfächer DP 172 CP , wiss. Arbeit 20 CP DP integriert in das Studium der Kern- und Wahlpflichtfächer 115 CP, wiss. Arbeit 16 CP Sek. I Fach 61 CP 63 CP je Fach 16 CP wiss. Arbeit 90 CP je Fach 22 CP wiss. Arbeit 117 CP berufliche Fachrichtung/63 CP allgem. bildendes Fach 22 CP wiss. Arbeit 6 SN 8 mindestens 50 LP 1 2 3 4 5 6 mindestens 130 LP mindestens 160 LP mindestens 165 LP Förderschwerpunkte: mindestens 120 LP Fachwissenschaft: mindestens 65 LP „ca.“ = Nicht-Berücksichtigung von BA- und MA-Arbeiten. 27 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) ST 1 (210 CP) 2 3 (240 CP) 3 (300 CP) 4 (270 CP) 4 (300 CP) 5 (300 CP) 6 (270 CP) 1 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 2 3 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 4 SH 5 (gewerblich technische Wissenschaften, nur MA; baut auf BA der HS Flensburg auf) 5 „Handelslehrer“, BA+MA 6 Fachwissenschaften 65 125 140 155 150 175 Fachrichtungen I und II, plus 2 GS-Fächer: 75 CP Fachrichtungen I und II, plus 1 Sek.-Fach: 95 CP BA: 110 LP incl. Fachdidaktik und Fachdidaktischem Praktikum (zwei Fächer) MA: 30 LP (zwei Fächer) + 30 LP (zwei Lernbereiche) jeweils incl. Fachdidaktik BA: 120 LP incl. Fachdidaktik und Fachdidaktischem Praktikum (zwei Fächer) MA: 60 LP incl. Fachdidaktik (zwei Fächer) CAU: BA: 140 LP (zwei Fächer) MA: 50 (zwei Fächer) EUF: BA: 120 LP incl. Fachdidaktik und Fachdidaktischem Praktikum (zwei Fächer) MA: 60 LP incl. Fachdidaktik (zwei Fächer) MA: berufliche Fachrichtung: 18 LP (einschl. Berufsbildungspraktikum) allg. Fach: 60 LP (einschl. Schulpraktikum) BA: 140 LP MA: 60 LP BA: 110 incl. Fachdidaktik (SoP und ein Unterrichtsfach) MA: 85 LP (zwei SoP-Fachrichtungen und ein Unterrichtsfach) 28 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt) 9 TH 2 3 Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt) 3 Lehramt an Regelschulen (FSU Jena) 4 Lehramt an Gymnasien (Doppelfach Musik - HfM Weimar) 4 Lehramt an Gymnasien (FSU Jena) 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Uni Erfurt) 6 Lehramt für Förderpädagogik (Uni Erfurt) Fachwissenschaften 100 ECTS-Punkte Grundschulpädagogik einschließlich der fachwiss. Grundlagen des Deutsch-, Mathematik- sowie Heimat- und Sachkundeunterrichts 24 ECTS-Punkte im vierten Fach, falls Deutsch oder Mathematik Schwerpunktfach sind 55-60 ECTS-Punkte im Schwerpunktfach ohne Fachdidaktik 65-75 ECTS-Punkte je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer) 85 ECTS-Punkte je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer) 195 ECTS-Punkte ohne Fachdidaktik 100 ECTS-Punkte je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer) oder 205 ECTS-Punkte im Doppelfach Kunsterziehung ohne Fachdidaktik 105-115 ECTS-Punkte berufliche Fachrichtung ohne Fachdidaktik 65-75 ECTS-Punkte zweites Fach ohne Fachdidaktik 75-85 ECTS-Punkte in mindestens zwei allgemeinbildenden Fächern ohne Fachdidaktik 105 ECTS-Punkte auf die beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich der sonderpädagogischen grundlegenden Fächer 9 Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. 29 Erste Phase 1.3.2 Fachdidaktiken Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) In Fachwissenschaften integriert BW 1 (auslaufend) 1 2 3 (auslaufend) 3 4 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 6 1 82 ECTS-Punkte (70 ECTS-Punkte „Didaktik der Grundschule“; 12 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach) BY 2 3 Lehramt an Hauptschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 Sozialpädagogik 5 sonst. berufliche Fachrichtungen 6 Fachdidaktiken In Fachwissenschaften integriert In Fachwissenschaften integriert 48 ECTS 20 ECTS 30 ECTS In EW integriert In Fachwissenschaften integriert In Fachwissenschaften integriert 82 ECTS-Punkte (70 ECTS-Punkte „Didaktiken Fächergruppe der Hauptschule“; 12 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach) 2 x 12 ECTS-Punkte in den Unterrichtsfächern 2 x 10 ECTS-Punkte in den Unterrichtsfächern 22 ECTS-Punkte (10 in ECTS-Punkte in Didaktik der berufl. Fachrichtung, 12 ECTS-Punkte in der Didaktik des Unterrichtsfachs) Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen 70 ECTS-Punkte (Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule) 30 Erste Phase Land BE BB LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Fachdidaktiken s. 1.3.1 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 3 4 5 6 60 ECTS 60 ECTS mind. 22 LP 1 2 3 4 5 6 mind. 36 LP mind. 36 LP mind. 36 LP 10 mind. 18 LP Alle Fächer: 21 CP (zzgl. Begleitung Praxisanteile) 2 x 21 CP (zzgl. Begleitung für Praxisanteile) 39 CP Alle Fächer: 21 CP (zzgl. Begleitung Praxisanteile) 1 4 HB 5 6 10 Die Angabe bezieht sich nur auf das allgemeinbildende Unterrichtsfach. 31 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Fachdidaktiken 1 2 Fach A: 11 Fach B: 11 Künstl. Fach: 11 Fach: 11 2 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 3 4 HH Fach A: 11 Fach B: 11 Künstl. Fach: 11 Fach: 11 4 Mit künstlerischen Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 5 Berufl. Fachr.: 16 Fach: 11 Fach: 11 Künstl. Fach: 11 6 6 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) HE 1 2 3 4 5 (Uni Kassel) 5 (TU Darmstadt) 5 (Uni Gießen) 5 (Uni Frankfurt (nur Wirtschaftspädagogik)) 6 3 Fächer (Fachdid. + Fachwiss.) und Didaktik der Grundschule: 120 LP (ECTS) 2 x 30 = 60 LP (ECTS) 2 x 30 = 60 LP (ECTS) Fachrichtung: 36 LP (ECTS) Fach: 23 LP (ECTS) Fachrichtung: 35 LP (ECTS) Fach: 12 LP (ECTS) Fachrichtung: 47 LP (ECTS) Fach: 36 LP (ECTS) Fachrichtung: 60 LP (ECTS) Fach: 9-38 LP (ECTS) Fach: 30 LP (ECTS) 32 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) in Fachwiss. eingeschlossen MV 1 2 3 4 5 6 1 2 (auslaufend) 3 4 5 in 2 Fächern (Leistungspunkte als Teil der Fachwissenschaften und Praxisphase) NI 6 1 NW RP Fachdidaktiken 30 30 30 in Fachwiss. eingeschlossen in 2 Fächern (Leistungspunkte als Teil der Fachwissenschaften und Praxisphase) in 2 Fächern jeweils min. 95 (davon min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) im Unterrichtsfach min. 70 und in der berufl. Fachrichtung min. 120 (davon jeweils min. 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika) im Unterrichtsfach min. 60 und in 2 sonderpäd. Fachrichtungen zusammen min. 80 (davon jeweils min. 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika) mind. 45 ECTS (Drei Lernbereiche bzw. Fächer mit jeweils 15 Leistungspunkten) 2 3 4 5 6 mind. 40 ECTS mind. 30 ECTS mind. 15-30 ECTS mind. 30 ECTS 1 ca. 23 1 2 3 4 5 1 ca. 26 1 ca. 32 1 Berufl. Fach: ca. 20 1 Weiteres Fach.: ca. 12 1 ca. 29 6 33 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 102 CP DP Primarstufe, 70 CP Wahlpflichtfächer SL 1 (ab WS 2015/16) 2 (auslaufend) 3 4 5 6 1 Didaktik der Grundschule mindestens 90 LP Fachdidaktik mindestens 15 LP SN ST Fachdidaktiken 115 CP DP, 16 CP Sek. I Fach 25 CP je Fach 25 CP je Fach 25 CP je Fach 2 3 4 5 6 mindestens 30 LP mindestens 30 LP mindestens 30 LP mindestens 15 LP 65 1 (210 CP) 2 3 (240 CP) 3 (300 CP) 4 (270 CP) 4 (300 CP) 5 (300 CP) 30 30 30 30 35 34 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Fachdidaktiken In Fachwissenschaften integriert 1 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 2 3 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 4 In Fachwissenschaften integriert CAU: BA: 5 LP MA: 20 LP SH EUF: In Fachwissenschaften integriert MA: mind. 30 LP (15 LP je Teilstudiengang) 5 (gewerblich technische Wissenschaften, nur MA; baut auf BA der HS Flensburg auf) 5 („Handelslehrer“, BA+MA) 6 1 Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt) 11 TH 11 BA: 8 LP MA: 8 LP In Fachwissenschaften integriert 100 ECTS-Punkte Grundschulpädagogik einschließlich der fachwiss. Grundlagen des Deutsch-, Mathematik- sowie Heimat- und Sachkundeunterrichts 24 ECTS-Punkte im vierten Fach, falls Deutsch oder Mathematik Schwerpunktfach sind 10-15 ECTS-Punkte im Schwerpunktfach 2 3 Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt) 3 Lehramt an Regelschulen (FSU Jena) 4 Lehramt an Gymnasien (Doppelfach Musik - HfM Weimar) 10 bis 15 ECTS-Punkte je Fach mindestens 10 ECTS-Punkte je Fach 15 ECTS-Punkte Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. 35 Erste Phase Land TH LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 4 Lehramt an Gymnasien (FSU Jena) 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Uni Erfurt) 6 Lehramt für Förderpädagogik (Uni Erfurt) Fachdidaktiken mindestens 10 ECTS-Punkte je Fach oder mindestens 15 ECTS-Punkte im Doppelfach Kunsterziehung 10 bis 15 ECTS-Punkte je Fach 10 bis 15 ECTS-Punkte je allgemeinbildendes Fach 36 Erste Phase 1.3.3 Erziehungswissenschaften Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 (auslaufend) 1 2 3 (auslaufend) BW 3 4 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 6 BY 1 2 3 Lehramt an Hauptschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 Erziehungswissenschaften 30 ECTS EW 15 ECTS Psych 9 ECTS (Phil/Theol/Soz/Pol) 6 ECTS (Grundlagen Sprechen, interdiszpl. Projekt) Bildungswissenschaften: 63 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion 30 ECTS EW 15 ECTS Psych 9 ECTS (Phil/Theol/Soz/Pol) 2 ECTS (Grundlagen Sprechen) Bildungswissenschaften: 63 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion 18 ECTS EW + Psych 6 ECTS (Modul PersKomp) Bildungswissenschaften: 45 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion 60 ECTS EW und FD 20 ECTS EW 8 ECTS Psych 9 ECTS (Phil/Theol/Soz/Pol) 3 ECTS (Grundlagen Sprechen) 16 ECTS (Sonderpäd. Grundlagen) Bildungswissenschaften: 45 ECTS, davon mind. 6 ECTS Grundfragen der Inklusion Sonderpäd. Grundlagen: 18 ECTS 35 ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss. 35ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss. 35 ECTS-Punkte 35 ECTS-Punkte 37 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) BY 5 Sozialpädagogik 5 sonst. berufliche Fachrichtungen 6 BE BB 12 HB 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 3 4 5 6 Erziehungswissenschaften 35 ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss. Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen 35 ECTS-Punkte + 8 ECTS-Punkte Gesellschaftswiss. 30 ECTS Bildungswissenschaften + 20 ECTS Grundschulpädagogik + 10 ECTS Sprachbildung 30 ECTS Bildungswissenschaften + 10 ECTS Sprachbildung 30 ECTS Bildungswissenschaften + 10 ECTS Sprachbildung mind. 65 LP 1 2 3 4 5 6 13 mind. 40 LP mind. 40 LP mind. 60 LP mind. 30 LP 36 CP 36 CP 12 CP 36 CP 1 4 5 6 12 Die Angabe bezieht sich auf die Bildungswissenschaften, die (außer bei LA-Typ 1 mit inklusionspäd. Schwerpunktbildung und bei LA-Typ 6) u. a. Studien in der allgemeinen Inklusionspädagogik und didaktik umfassen. 13 Einschl. Grundschulpädagogik und -didaktik; bei inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung mind. 45 LP. 38 Erste Phase Land HH HE 14 15 16 LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Erziehungswissenschaften 1 2 2 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 3 4 4 Mit künstlerischen Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 5 6 6 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 14 80 15 80 15 40 15 40 15 27 16 54 15 54 60 LP (ECTS) 1 2 3 4 5 (Uni Kassel) 5 (TU Darmstadt) 5 (Uni Gießen) 60 LP (ECTS) 60 LP (ECTS) 36 LP (ECTS) 65 LP (ECTS) 27 LP (ECTS) Zuzüglich in der Erzwiss. verortete FD (22 LP) und Praktika (38 LP). Zuzüglich in der Erzwiss. verortete FD (27 LP) und Praktika (36 LP). Zuzüglich in der Erzwiss. verortete FD (11 LP) und Praktika (38 LP) und Behindertenpädagogik (107 LP). 39 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) In Fachdidaktiken (Wirtschaftspädagogik) enthalten HE 5 (Uni Frankfurt (nur Wirtschaftspädagogik)) 6 90 MV 1 2 3 4 5 6 min. 75 (inkl. Schul- und Betriebspraktikum) NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 NW 17 17 1 2 3 4 5 6 Erziehungswissenschaften 60 LP (ECTS) 60 30 30 60 min. 75 (inkl. Schul- und Betriebspraktikum) min. 45 (inkl. Schul- und Betriebspraktikum) min. 45 (inkl. Schulpraktikum) min. 90 (inkl. Sozialpraktikum und förderdiagnostisches Praktikum) 61 bis 67 LP 78 bis 84 LP 38 bis 44 LP 38 bis 44 LP mind. 26 LP (ohne sonderpädagogische Anteile) Bildungswissenschaften einschließlich Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum. 40 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 RP 2 3 4 5 6 Erziehungswissenschaften 46 Beachte: ab 5. Semester Bildungswissenschaften als Teilbereich in Grundschulbildung 54 42 42 34 Beachte: ab 5. Semester Bildungswissenschaften als Teilbereich in Sonderpädagogik 48 CP SL 1 (ab WS 2015/16) 2 (auslaufend) 3 4 5 6 mindestens 40 LP SN 1 2 3 4 5 6 35 ST 1 (210 CP) 2 3 (240 CP) 3 (300 CP) 4 (270 CP) 4 (300 CP) 5 (300 CP) 6 (270 CP) 48 CP 48 CP 48 CP 48 CP mindestens 35 LP mindestens 35 LP mindestens 35 LP mindestens 35 LP 35 35 35 35 38 30 41 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Erziehungswissenschaften BA: 60 LP MA: 25 LP 1 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 2 3 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 4 BA: 50 LP MA: 25 LP CAU: BA: 10 LP MA: 20 LP EUF: BA: 50 LP MA: 25 LP MA: 24 LP SH 5 (gewerblich technische Wissenschaften, nur MA; baut auf BA der HS Flensburg auf) 5 („Handelslehrer“, BA+MA) 6 BA: 12 LP MA: 22 LP BA: 50 LP MA: 15 LP Sonderpädagogische Psychologie 42 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt) 2 3 Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt) 3 Lehramt an Regelschulen (FSU Jena) 18 TH 4 Lehramt an Gymnasien (Doppelfach Musik - HfM Weimar) 4 Lehramt an Gymnasien (FSU Jena) 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Uni Erfurt) 6 Lehramt für Förderpädagogik (Uni Erfurt) Erziehungswissenschaften 30 ECTS-Punkte (ohne Grundschulpädagogik) Innerhalb der Bildungswissenschaften und der Grundschulpädagogik sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und der künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für den Grundschullehrer relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. 30 bis 40 ECTS-Punkte In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. 30 ECTS-Punkte In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. 30 ECTS-Punkte In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Gymnasiallehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. 30 ECTS-Punkte In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Gymnasiallehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. 30 bis 40 ECTS-Punkte In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Berufsschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln. 30 ECTS-Punkte In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung zu vermitteln. 18 Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. 43 Erste Phase 1.3.4 Praktika Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 (auslaufend) 1 2 3 (auslaufend) BW 3 4 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 6 1 BY 2 3 Lehramt an Hauptschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen Praktika (Art und Dauer) Orientierungs- und Einführungspraktikum (2 Wo) Integriertes Semesterpraktikum (13 Wo) Professionalisierungspraktikum (3 Wo) Orientierungspraktikum (3 Wo) und Integriertes Semesterpraktikum (12 Wo), ggf. Professionalisierungspraktikum Orientierungs- und Einführungspraktikum (2 Wo) Integriertes Semesterpraktikum (13 Wo) Professionalisierungspraktikum (3 Wo) Orientierungspraktikum (3 Wo) und Integriertes Semesterpraktikum (12 Wo) , ggf. weitere Praktika Orientierungspraktikum (2 Wo), Schulpraxissemester (13 Wo) Orientierungspraktikum (3 Wo), Schulpraxissemester (12 Wo) 52 Wochen Betriebspraxis Schulpraxissemester (10 Wo) Orientierungs- und Einführungspraktikum (2 Wo) Integriertes Semesterpraktikum (13 Wo) Blockpraktikum 2. Fachrichtung (4 Wo) Professionalisierungspraktikum (3 Wo) Orientierungspraktikum (3 Wo) und Integriertes Semesterpraktikum (12 Wo), Blockpraktikum (4 Wo), ggf. Professionalisierungspraktikum verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn; verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium; pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte); studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche); studienbegl. einsemestriges Praktikum an der Grundschule verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn; verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium; pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte); studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche); studienbegl. einsemestriges Praktikum an der Mittelschule 44 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 3 Lehramt an Realschulen 4 5 Sozialpädagogik BY 5 sonst. berufliche Fachrichtungen 6 1 (neu ab WS 2015/2016) BE 2 3 4 5 Praktika (Art und Dauer) verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn; verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium; pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte); studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche) verpfl. Orientierungspraktikum (3-4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn; gelenktes Berufspraktikum (12 Monate); pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte); studienbegl. einsemestriges fachdidaktisches Praktikum (1 Tag/Woche) Festlegungen durch die Universitäten; die Anteile müssen den staatlichen Vorgaben entsprechen verpfl. Orientierungspraktikum (4 Wo.) i. d. R. vor Studienbeginn; verpfl. Betriebspraktikum (8 Wo) i. d. R. vor Studium; pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (150–160 U-Stunden; 6 ECTS-Punkte); studienbegl. zweisemestriges sonderpädagogisches Praktikum (1 Tag/Woche); studienbegl. einsemestriges Praktikum an der Grund- bzw. Mittelschule BA: Berufsfelderschließendes Praktikum (ca. 6 Wochen, Hospitationen und erste Unterrichtserfahrungen) MA: Praxissemester (30 ECTS), erstmalig im WS 2016/2017, darin Unterrichtspraktika in drei Fächern und ein Lernforschungsprojekt BA: Berufsfelderschließendes Praktikum (ca. 6 Wochen, Hospitationen und erste Unterrichtserfahrungen) MA: Praxissemester (30 ECTS), erstmalig im WS 2016/2017, darin Unterrichtspraktika in zwei Fächern/Fachrichtungen und ein Lernforschungsprojekt 6 45 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 BB 2 3 4 5 6 1 4 HB 5 6 Praktika (Art und Dauer) BA-Studium: Praktika im Umfang von insgesamt mind. 6 Wochen, davon ein Praktikum soll in pädagogischpsychologischen Handlungsfeldern außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. MA-Studium: Praxissemester (mind. 16 Wochen) BA-Studium: Praktika im Umfang von insgesamt mind. 6 Wochen, davon ein Praktikum soll in pädagogischpsychologischen Handlungsfeldern außerhalb des Unterrichts durchgeführt werden. MA-Studium: , Praxissemester (mind. 16 Wochen) 1 x Orientierungspraktikum: 6 CP (6 Wochen) 2 Praxisorientierte Elemente: je 3 CP (je 2 – 3 Wochen) Praxissemester: 15 CP schulischer Anteil, d. h. 27 CP inkl. Begleitung 1 x Orientierungspraktikum: 6 CP (6 Wochen) 2 Praxisorientierte Elemente: je 3 CP (je 2 – 3 Wochen) Praxissemester: 15 CP schulischer Anteil, d. h. 27 CP inkl. Begleitung 1 x FD 6 CP Verkürztes Praxissemester 1 x Orientierungspraktikum: 6 CP (6 Wochen) 2 Praxisorientierte Elemente: je 3 CP (je 2 – 3 Wochen) Praxissemester: 15 CP schulischer Anteil, d. h. 27 CP inkl. Begleitung 46 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 2 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) Praktika (Art und Dauer) Integriertes Schulpraktikum (8 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig) Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit sowie zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit über einen Zeitraum von zwei Semestern, i. d. R. insg. insg. 65 Praxistage; das Kernpraktikum wird in einem frei wählbaren Unterrichtsfach in der Sek I absolviert, das Kernpraktikum II wahlweise im grundschulpädagogischen Lernbereich oder mit Bezug zum fachdidaktischen. Grundlagenstudium Sprache bzw. zum fachdidaktischen Grundlagenstudium Mathematik. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der zweiten Phase verantwortet; die Prüfungsberechtigung liegt bei der Universität). 3 4 4 Mit künstlerischen Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) HH Integriertes Schulpraktikum (8 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig) Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit sowie zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit über einen Zeitraum von zwei Semestern, i. d. R. insg. 65 Praxistage; das Kernpraktikum I wird in dem einen Unterrichtsfach in der Sek I absolviert und das Kernpraktikum II in dem anderen Unterrichtsfach in der Sek II. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der zweiten Phase verantwortet; die Prüfungsberechtigung liegt bei der Universität). 5 Orientierungspraktikum (6 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig) Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit des 2. Semesters, ein 5-wöchiges Blockpraktikum sowie zwei Praxistage im 3. Semester, i. d. R. insg. 65 Praxistage; die maßgebliche Ausrichtung ist die berufliche Fachrichtung, das Unterrichtsfach wird mit berücksichtigt. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der zweiten Phase verantwortet.) 6 Erkundungsschulpraktikum (3 LP) (BA, während der Vorlesungszeit, i. d. R. 14 Praxistage) Integriertes Schulpraktikum (8 LP) (BA, Blockpraktikum, 4-wöchig) 6 Kernpraktikum (30 LP) (MA, ein Praxistag in der Vorlesungszeit sowie zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) über einen Zeitraum von zwei Semestern, i. d. R. insg. 65 Praxistage; das Kernpraktikum I wird im Unterrichtsfach an der Sek I absolviert und das Kernpraktikum II im Förderschwerpunkt an den für die Schülerschaft zur Verfügung ste6 henden Förderorten: spezielle Sonderschulen, Regionale Beratungs- und Bildungszentren, inklusive Schulen. Die begleitenden fachdidaktischen wie reflexiven Lehrveranstaltungen werden personell in Kooperation der ersten und der zweiten Phase verantwortet; die Prüfungsberechtigung liegt in der Universität) 47 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 HE 2 3 4 5 (Uni Kassel) 5 (TU Darmstadt) 5 (Uni Gießen) 5 (Uni Frankfurt (nur Wirtschaftspädagogik)) 1 MV 2 3 4 5 6 Praktika (Art und Dauer) Orientierungspraktikum: 5 Wochen vor Beginn des Studiums Betriebspraktikum: 8 Wochen Schulpraktische Studien I: 5 Wochen Blockpraktikum Schulpraktische Studien II: 100 Unterrichtsstunden Blockpraktikum oder studienbegleitend siehe Modellversuch Praxissemester ab WS 2014/2015; hier ändern sich an den betreffenden Universitäten die Modalitäten dementsprechend. Orientierungspraktikum: 5 Wochen vor Beginn des Studiums Betriebspraktikum: 8 Wochen Schulpraktische Studien I: 5 Wochen Blockpraktikum Schulpraktische Studien II: 100 Unterrichtsstunden Blockpraktikum oder studienbegleitend siehe Modellversuch Praxissemester ab WS 2014/2015; hier ändern sich an den betreffenden Universitäten die Modalitäten dementsprechend. Ab dem 2. Semester Praktika mit einem Gesamtumfang von 15 Wochen, die mit 15 ECTS-Punkten angerechnet werden Ab dem 2. Semester Praktika mit einem Gesamtumfang von 15 Wochen, die mit 15 ECTS-Punkten angerechnet werden 48 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 (auslaufend) 3 NI 4 5 6 1 NW 2 3 4 5 6 Praktika (Art und Dauer) Insgesamt 8 Wochen: - Praktikum in einem Betrieb, soz. Einrichtung oder Sportverein - allge. Schulpraktikum - Fachpraktika in beiden Unterrichtsfächern - Langzeitpraktikum: 18 Wochen Insgesamt 8 Wochen: - Praktikum in einem Betrieb, soz. Einrichtung oder Sportverein - allge. Schulpraktikum - Fachpraktika in beiden Unterrichtsfächern Langzeitpraktikum: 18 Wochen Insgesamt 18 Wochen: - Praktikum in einem Betrieb, soz. Einrichtung oder Sportverein - allge. Schulpraktikum - Fachpraktika in beiden Unterrichtsfächern Insgesamt 10 Wochen: - allge. Schulpraktikum - Fachpraktika im Unterrichtsfach und berufl. Fachrichtung - 52-104 Wochen berufspraktische Tätigkeit Insgesamt 18 Wochen: - sonderp. Sozialpraktikum - förderdiagnostisches Praktikum - sonderp. Schulpraktika Eignungs- und Orientierungspraktikum mind. 25 Praktikumstage Berufsfeldpraktikum mind. 4 Wochen Praxissemester mind. 5 Monate (s. u. 1.3.5) Eignungs- und Orientierungspraktikum mind. 25 Praktikumstage Berufsfeldpraktikum mind. 4 Wochen Praxissemester mind. 5 Monate (s. u. 1.3.5) 49 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 RP SL 2 3 4 5 6 1 (ab WS 2015/16) 2 (auslaufend) 3 4 5 6 Praktika (Art und Dauer) 14 ECTS: BA: 2 Orient. Praktika 30 Tage (davon kann eines an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort – „Betriebspraktikum“ – durchgeführt werden); ein Praktikum muss an einer Schule mit inklusivem Unterricht durchgeführt werden. 1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage MA: 1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage Alle Praktika sind curricular strukturiert und werden intensiv durch Lehrkräfte und durch Fachleiterinnen und Fachleiter der Studienseminare begleitet unter Mitwirkung von Dozentinnen und Dozenten der Hochschulen. 14 ECTS: BA: 2 Orient. Praktika 30 Tage (davon kann eines an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort – „Betriebspraktikum“ – durchgeführt werden); ein Praktikum muss an einer Schule mit inklusivem Unterricht durchgeführt werden. 1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage MA: 1 Vertiefendes Praktikum 15 Tage; Vertiefendes Praktikum im Lehramtstyp 6: 20 Tage Alle Praktika sind curricular strukturiert und werden intensiv durch Lehrkräfte und durch Fachleiterinnen und Fachleiter der Studienseminare begleitet unter Mitwirkung von Dozentinnen und Dozenten der Hochschulen 1 Orientierung 5 Wochen 2 Block je 4 Wochen 2 Semester begl. je 1 Tag/Woche 50 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 SN 2 3 4 5 6 1 (210 CP) 2 3 (240 CP) ST 3 (300 CP) 4 (270 CP) 4 (300 CP) Praktika (Art und Dauer) 3 jeweils vierwöchige Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit 2 Praktika studienbegleitend über ein Semester Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten) 3 jeweils vierwöchige Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit 2 Praktika studienbegleitend über ein Semester Umfang der Praktika in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten) 3 jeweils vierwöchige Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit 2 Praktika studienbegleitend über ein Semester Umfang der Praktika in den Fachrichtungen, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften insgesamt 25 LP (LP sind teilweise anteilig in den Fächern, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten) Orientierungspraktika: 2 Wochen außerunterrichtl. päd. Praktika: 3 Wochen 2 Blockpraktika: je 4 Wochen schulprakt. Übungen Orientierungspraktika: 2 Wochen außerunterrichtl. päd. Praktika: 3 Wochen 2 Blockpraktika: je 4 Wochen schulprakt. Übungen Orientierungspraktika: 4 Wochen außerschul. Praktika: 4 Wochen schulprakt. Übungen Schulpraxissemester Orientierungspraktika: 2 Wochen außerunterrichtl. päd. Praktika: 3 Wochen 2 Blockpraktika: je 4 Wochen schulprakt. Übungen Orientierungspraktika: 4 Wochen außerschul. Praktika: 4 Wochen schulprakt. Übungen Schulpraxissemester 51 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 5 (300 CP) ST 6 (270 CP) 1 (180 ECTS BA, 60 ECTS MA) 2 3 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 4 SH 5 (gewerblich technische Wissenschaften, nur MA baut auf BA der FH Flensburg auf) 5 („Handelslehrer“, BA+MA) 6 Praktika (Art und Dauer) Orientierungspraktika: 4 Wochen Basispraktika:2 Wochen Vertiefungspraktika: 3 Wochen Übergangspraktika (VD): 2 Wochen schulprakt. Übungen Orientierungspraktika: 2 Wochen Sozialpraktika: 4 Wochen Förderdiagnost. Praktika: 1 Woche 2 Blockpraktika: je 4 Wochen schulprakt. Übungen BA: 15 LP (ein 6-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum) MA: 30 LP (Praxissemester, davon 15 LP Begleitveranstaltungen) BA: 15 LP (ein 6-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum) MA: 30 LP (Praxissemester, davon 15 LP Begleitveranstaltungen) CAU: BA: 15 LP (Praxismodul 1 = 3-wöchiges pädagogisches Praktikum plus Vorbereitungsseminar; Praxismodul 2 = 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum plus einem Vorbereitungsseminar je Fach) MA: 10 LP (Praxismodul 3 = 4-wöchiges Praktikum plus Vorbereitungsseminar) EUF: BA: 15 LP (ein 6-wöchiges Orientierungspraktikum und ein 3-wöchiges fachdidaktisches Praktikum) MA: 30 LP (Praxissemester, davon 15 LP Begleitveranstaltungen) MA: 9 LP (zwei Berufsbildungspraktika je 3 LP und ein Schulpraktikum mit 3 LP) BA: 10 LP (Praxismodul = Schulpraktikum plus einem Vorbereitungsseminar je Fach) MA: 10 LP (ein 4-wöchiges Schulpraktikum) BA: 9 LP (ein schulisches, ein außerschulisches und ein Vertiefungspraktikum mit jeweils 3 LP) MA: 10 LP (zwei 5-wöchige Schulpraktika in den gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen je 5 LP) 52 Erste Phase Land 19 TH LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt) 2 3 Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt) 3 Lehramt an Regelschulen (FSU Jena) 4 Lehramt an Gymnasien (Doppelfach Musik - HfM Weimar) 4 Lehramt an Gymnasien (FSU Jena) 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Uni Erfurt) 6 Lehramt für Förderpädagogik (Uni Erfurt) Praktika (Art und Dauer) 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien ohne Komplexes Schulpraktikum 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien ohne Komplexes Schulpraktikum 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien einschließlich Praxissemester 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien einschließlich Praxissemester 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien 12 Monate Betriebspraktika und fachpraktische Tätigkeiten mit Bezug auf die berufliche Fachrichtung sind bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachzuweisen 30 ECTS-Punkte schulpraktische Studien 19 Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. 53 Erste Phase 1.3.5 Praxissemester Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) BW 1 (auslaufend) 1 2 3 (auslaufend) 3 4 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 6 BY Praxissemester x (13 Wo) 12 Wochen x (13 Wo) 12 Wochen 13 Wochen 12 Wochen x (10-12 Wo: 15-20 ECTS) x (13 Wo) 12 Wochen --- 1 2 3 Lehramt an Hauptschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 Sozialpädagogik 5 sonst. berufliche Fachrichtungen 6 --- ----------- 54 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) erstmalig WS 2016/2017 (30 ECTS), siehe auch 1.3.4 BE 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 mind. 16 Wochen 1 2. Mastersemester 4 2. Mastersemester 5 nur verkürztes Praxissemester wegen hoher Praxisanforderungen als Zulassungsbedingung 6 2. Mastersemester BB HB Praxissemester erstmalig WS 2016/2017 (30 ECTS), siehe auch 1.3.4 erstmalig WS 2016/2017 (30 ECTS), siehe auch 1.3.4 mind. 16 Wochen 55 Erste Phase Land HH 20 HE LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Praxissemester 1 2 2 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 3 4 4 Mit künstlerischen Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 5 6 6 Mit künstlerischem Unterrichtsfach (BA 8 Semester; insgesamt 360 ECTS) 1 2 3 4 5 (Uni Kassel) 5 (TU Darmstadt) 5 (Uni Gießen) 5 (Uni Frankfurt (nur Wirtschaftspädagogik)) 6 30 30 1 Semester für das Lehramt an Grundschulen Universität Kassel 30 LP (ECTS) 1 Semester für das Lehramt an Haupt- und Realschulen Universität Kassel 30 LP (ECTS) 1 Semester für das Lehramt an Gymnasien Universität Frankfurt 30 LP (ECTS) ----1 Semester für das Lehramt an Förderschulen Universität Gießen 30 LP (ECTS) 20 Das Kernpraktikum erstreckt sich über zwei Semester. Die Studierenden (außer des Typ 5) erbringen im 2. und 3. Mastersemester jeweils 15 ECTS im Rahmen des Kernpraktikums, während der Vorlesungszeit sind sie i. d. R. einen Tag in der Schule und in der vorlesungsfreien Zeit findet dann ein Praktikumsblock statt. Das Kernpraktikum ist je nach Lehramtstyp unterschiedlich ausgestaltet. 56 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) --- MV 1 2 3 4 5 6 18 Wochen Praxisblock in der Schule zzgl. Vor- und Nachbereitung NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 5 Monate NW 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 --- RP Praxissemester --------- 18 Wochen Praxisblock in der Schule zzgl. Vor- und Nachbereitung ------- 5 Monate --------- 57 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) SL 1 (ab WS 2015/16) 2 (auslaufend) 3 4 5 6 --- SN 1 2 3 4 5 6 --- ST 1 (210 CP) 2 3 (240 CP) 3 (300 CP) 4 (270 CP) 4 (300 CP) 5 (300 CP) 6 (270 CP) Praxissemester --- --------- --30 CP --30 CP ----- 58 Erste Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 2 3 (180 ECTS BA, 120 ECTS MA) 4 SH 21 TH 5 (gewerblich technische Wissenschaften, nur MA baut auf BA der FH Flensburg auf) 5 („Handelslehrer“, BA+MA) 6 Praxissemester 30 LP (davon 15 LP universitäre Begleitveranstaltungen, 10 bis 14 Schulwochen im Masterstudium) 30 LP (davon 15 LP universitäre Begleitveranstaltungen, 10 bis 14 Schulwochen im Masterstudium) CAU: ist geplant EUF: 30 LP (davon 15 LP universitäre Begleitveranstaltungen, 10 bis 14 Schulwochen im Masterstudium) --- (ist geplant) (ist geplant) 30 ECTS-Punkte Komplexes Schulpraktikum 1 Lehramt an Grundschulen (Uni Erfurt) 2 3 Lehramt an Regelschulen (Uni Erfurt) 3 Lehramt an Regelschulen (FSU Jena) 4 Lehramt an Gymnasien (Doppelfach Musik - HfM Weimar) 4 Lehramt an Gymnasien (FSU Jena) 5 Lehramt an berufsbildenden Schulen (Uni Erfurt) 6 Lehramt für Förderpädagogik (Uni Erfurt) 30 ECTS-Punkte Komplexes Schulpraktikum 30 ECTS-Punkte Praxissemester 30 ECTS-Punkte Praxissemester 21 Nach dem ThürLbG können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10 %; bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15 % abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der BA- und MA-Arbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. 59 Zweite Phase 2. Zweite Phase - Vorbereitungsdienst 2.1 Struktur 2.1.1 Art der Zugangsvoraussetzungen Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 BW 2 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I 4 Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) - Persönliche Voraussetzung für Beamtenverhältnis - Hochschulzugangsberechtigung - in BW Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt (LA) in einer zugelassenen Fächerverbindung - außerhalb BW mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für das entsprechende LA oder einer gleichwertigen oder gleichartigen Prüfung - Gesundheitszeugnis - Vereinspraktikum (Fach Sport) bzw. Betriebs- oder Sozialpraktikum von mind. 4 Wochen (alle and. Fächer) - Schulpraxissemester - u. a. - Persönliche Voraussetzung für Beamtenverhältnis - Hochschulzugangsberechtigung - in BW Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt (LA) in einer zugelassenen Fächerverbindung - außerhalb BW mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für das entsprechende LA oder einer gleichwertigen oder gleichartigen Prüfung - Gesundheitszeugnis - Vereinspraktikum (Fach Sport) bzw. Betriebspraktikum von mind. 4 Wochen (Fächer: Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft; Technik (SekI),) bzw. Betriebs- oder Sozialpraktikum von mind. 4 Wochen (alle and. Fächer) - Schulpraxissemester - u. a. 60 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 5 BW 6 Lehramt Sonderpädagogik BY 1 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 6 Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) - Persönliche Voraussetzung für Beamtenverhältnis - Hochschulzugangsberechtigung - In BW erworbene Abschlüsse: MA oder Diplom Wirtschafts-/Technik-/Ingenieurpädagogik; Wissenschaftliche Prüfung für ein höheres LA an beruflichen Schulen, Wissenschaftliche oder Künstlerische Prüfung für das LA an Gymnasien mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung, die an beruflichen Schulen unterrichtet werden - außerhalb BW mit einer in BW zulässigen Fächerverbindung Bestehen einer Ersten Staatsprüfung für das entsprechende LA, auf dieses LA bezogenes Masterstudium oder einer gleichwertigen oder gleichartigen Prüfung - Gesundheitszeugnis - Fach Sport: Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht und ein Vereinspraktikum von mind. 24 Übungsdoppelstunden in einem Drei- bis Sechsmonatszeitraum - Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mind. neun Unterrichtseinheiten - Schulpraxissemester oder vergleichbare sonstige Schulpraxis - Betriebspraxis: 52 Wochen (MA, Diplom oder Wissenschaftliche Prüfung für ein höheres LA an beruflichen Schulen) bzw. drei Monate (LA an Gymnasien mit einer in B.-W.BW zulässigen Fächerverbindung, die an beruflichen Schulen unterrichtet werden) - u. a. s. o. (LA 1-4) Erste Staatsprüfung; M. Ed. (anerkannte außerbayerische Masterabschlüsse) Erste Staatsprüfung; M. Ed. (anerkannte außerbayerische Masterabschlüsse) Erste Staatsprüfung; M. Ed. bzw. Diplom (Berufspädagogik; Wirtschaftspädagogik; anerkannte außerbayerische Diplom- und Masterabschlüsse) Erste Staatsprüfung; M. Ed. (anerkannte außerbayerische Masterabschlüsse) 61 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) BE 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) BB 22 HB 22 1 2 3 4 5 6 Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) M. Ed. oder Erste Staatsprüfung lehramtsbezogener Master of Education oder 1. Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt lehramtsbezogener Master of Education oder 1. Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt 1 2 (ab 2017 in Bremen auslaufend) 4 5 6 18 Hinweis: Die Angaben für den Vorbereitungsdienst gelten gemäß dem am 01.06.2013 in Kraft getretenen Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz bis zum 31.12.2018. 62 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) HH 1 2 Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I 3 23 4 Lehramt an Gymnasien 24 5 Lehramt an Beruflichen Schulen 6 Lehramt für Sonderpädagogik 1 HE MV 23 24 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) Erste Staatsprüfung; M. Ed. Erste Staatsprüfung; M. Ed. Erste Staatsprüfung oder Gleichstellung anderer Lehramtsprüfung (auch M. Ed.); In Mangelfächern auch Gleichstellung nach Eignungsüberprüfung anderer Universitätsabschlüsse Erste Staatsprüfung oder Gleichstellung anderer Lehramtsprüfung (auch M. Ed.); In Mangelfächern auch Gleichstellung nach Eignungsüberprüfung anderer Universitätsabschlüsse Erste Staatsprüfung; M. Ed. „Quereinstieg“ mit Hochschulabschluss in berufl. Bedarfsfachrichtung im Lehramt an beruflichen Schulen möglich In Mangelfächern auch fachspezifisches Diplom/Master. In Mangelfächern auch fachspezifisches Diplom/Master. 63 Zweite Phase Land NI NW LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 Zum Vorbereitungsdienst wird zugelassen, wer das für das betreffende Lehramt vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Die Zulassung erfolgt in zwei Fächern, für das Lehramt für Sonderpädagogik in drei Fächern. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist außerdem eine berufspraktische Tätigkeit erforderlich, die den Anforderungen nach § 6 Abs. 7 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen entspricht. Zum Vorbereitungsdienst kann auch zugelassen werden, wer ein anderes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium festgestellt worden ist. 1 2 3 4 5 6 Erstes Staatsexamen oder Master of Education 1 - Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen - LA-Master - Staatsexamen 2 3 RP Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) 4 5 Erstes Staatsexamen oder Master of Education - Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen LA-Master Staatsexamen (bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“) Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen LA-Master Staatsexamen (bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“) Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1. Staatsexamen LA-Master Staatsexamen (bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“) 64 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 6 RP SL 1 2 3 4 5 6 1 SN ST 2 3 4 5 1 2 3 3 4 4 5 6 Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) - Anerkennung Prüfungsleistungen BA + MA als 1 Staatsexamen LA-Master Staatsexamen (bei Bedarf:) Hochschulabschluss („Quereinstieg“) Erste Staatsexamen oder lehramtsbezogener Masterabschluss Erste Staatsexamen und zusätzlich Masterabschluss Wirtschaftspädagogik Erste Staatsexamen oder lehramtsbezogener Masterabschluss - Erste Staatsprüfung oder lehramtsbezogener Masterabschluss - Fachstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Diplomgrad, Zuordnung von mindestens einem Fach, der Grundschuldidaktik und dem bildungswissenschaftlichen Bereich erforderlich (Änderung geplant mit Wirkung vom 01.01.2017) - Erste Staatsprüfung oder lehramtsbezogener Masterabschluss - Fachstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschule mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Diplomgrad, Zuordnung von mindestens zwei Fächern oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach oder einem Förderschwerpunkt und einem Fach erforderlich (Änderung geplant mit Wirkung vom 01.01.2017) Im Lehramtstyp 5 auch Zugang von „Master of Science“ (Wirtschaftspädagogik und ein allgemeinbildendes gymnasiales Zweitfach, erworben an einer Universität). Erste Staatsprüfung bzw. M. Ed. Erste Staatsprüfung bzw. M. Ed. 65 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1.Prfg./M. Ed. SH 1 2 3 4 5 6 1 Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss nach § 19 ThürLbG oder gleichwertig anerkannte oder gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG) TH 2 3 4 5 6 Art der Zugangsvoraussetzungen (Erste Staatsprüfung; M. Ed.; Sonst.) 1.Prfg./M. Ed. Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss (nach § 19 ThürLbG) oder gleichwertig gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG) Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss (nach § 19 ThürLbG) oder gleichwertig gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG) 12 Monate Betriebspraktika und fachpraktische Tätigkeiten mit Bezug auf die berufliche Fachrichtung ginn des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachzuweisen Erste Staatsprüfung, lehramtsbezogener Masterabschluss nach § 19 ThürLbG oder gleichwertig gleichgestellte Prüfung (nach §§ 20 bis 22 ThürLbG) 66 anerkannte oder anerkannte oder sind bis zum Beanerkannte oder Zweite Phase 2.1.2 Dauer Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Dauer (Monate) BW 1 2 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I 4 5 6 Lehramt Sonderpädagogik 18 BY 1 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 6 BE 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 24 24 Seit 18.08.2014 dauert der VD für alle Lehrämter 18 Monate. 67 Zweite Phase Land BB 22 LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 4 5 6 HB 1 2 (ab 2017 in Bremen auslaufend) 4 5 6 HH 1 2 3 4 5 6 HE MV Dauer (Monate) 18 18 18 18 18 18 18 21 1 2 3 4 5 6 21 1 2 3 4 5 6 18 68 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 21 HE 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 18 1 2 3 4 5 6 18 NW RP SL 1 2 3 4 5 6 SN 1 2 3 4 5 6 Dauer (Monate) 21 18 18 18 12 Neu ab Februar 2017: 18 12 Neu ab Februar 2017: 18 69 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) ST 1 2 3 3 4 4 5 6 SH 16 16 1 2 3 4 5 6 1 TH Dauer (Monate) 2 3 4 5 6 18 18 (bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 12 Monate) 24 (bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 18 Monate) 70 Zweite Phase 2.1.3 Einstellungstermine Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) BW 1 2 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I 4 5 6 Lehramt Sonderpädagogik BY BE 1 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 6 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) Einstellungstermine einmal jährlich 1. Schultag im Februar einmal jährlich 1. Schultag im Januar einmal jährlich 1. Schultag im Februar Schuljahresbeginn Mitte September Schuljahresbeginn Mitte September Schuljahresbeginn Mitte September Schuljahresbeginn Mitte September und Schulhalbjahr Mitte Februar Schuljahresbeginn Mitte September und Schulhalbjahr Mitte Februar Schuljahresbeginn Mitte September Es wird in allen Lehrämtern zum 01.02. und zum 01.08. jedes Jahres eingestellt. 71 Zweite Phase Land BB 22 HB LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Einstellungstermine 1 2 3 4 5 6 1. Februar und 1. August d. J. 1. Februar und 1. August d. J. 1 2 (ab 2017 in Bremen auslaufend) 4 5 6 01.02. 01.08. 1 2 HH 01.02. 01.08. 3 4 5 6 01.02. 01.08. 01.05. 01.11. 1 HE 2 3 4 5 6 01.05. 01.11. 72 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Einstellungstermine MV 1 2 3 4 5 6 01.02. 01.08. NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 01.02. 01.08. 01.05. 01.11. 01.02. 01.08. 6 01.05. 01.11. 1 NW 2 3 4 5 6 01.05. 01.11. 15.01. 01.08. 1 RP 2 3 4 5 15.01. 01.08. 01.05. 01.11. 15.01. 01.08. 6 73 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Einstellungstermine SL 1 2 3 4 5 6 01.02. 01.08. 01.02. und 01.06. (jährlich) Neu ab 2017: 01.02. und 01.08. (jährlich) SN 1 2 3 4 5 6 1 01.04. 01.09. ST SH 01.02. und 01.06. (jährlich) Neu ab 2017: 01.02. und 01.08. (jährlich) 2 3 3 4 4 5 6 01.04. 01.09. 01.02. und 01.08. 1 2 3 4 5 6 01.02. und 01.08. 74 Zweite Phase Land TH LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Einstellungstermine 1 01.02. 01.08. 2 3 4 5 6 01.02. 01.08. 75 Zweite Phase 2.1.4 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I BW 4 5 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) 1. Ausbildungsabschnitt Februar - Juli - Hospitation und begleiteter Unterricht an der Ausbildungsschule - Ausbildung am Seminar 2. Ausbildungsabschnitt September - Juli (1 Schuljahr) - selbstständiger Unterricht - Ausbildung am Seminar - Prüfungen (überwiegend im zweiten Halbjahr) 1. Ausbildungsabschnitt Januar - Juli - Hospitation und begleiteter Unterricht an der Ausbildungsschule - Ausbildung am Seminar 2. Ausbildungsabschnitt September - Juli (1 Schuljahr) - selbständiger Unterricht, zusätzlich begleiteter Unterricht - Ausbildung am Seminar - Prüfungen (überwiegend im zweiten Halbjahr) 76 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 6 Lehramt Sonderpädagogik Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) 1. Ausbildungsabschnitt Februar - Juli - angeleiteter Unterricht in der 1. sonderpädagogischen Fachrichtung, begleitete Praxis in einem sonderpädagogischen Handlungsfeld - Ausbildung am Seminar 2. Ausbildungsabschnitt September - Januar - angeleiteter und selbständiger Unterricht in der 1. sonderpädagogischen Fachrichtung, begleitete Praxis in einem sonderpädagogischen Handlungsfeld - Ausbildung am Seminar - Prüfungen BW 3. Ausbildungsabschnitt Januar - Juli - angeleiteter und selbständiger Unterricht in der 1. und 2. sonderpädagogischen Fachrichtung - Ausbildung am Seminar - Prüfungen 1 BY 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 Zwei Ausbildungsabschnitte (AA): 1. und 2. AA: 2 x 12 Monate Ausbildung an der Schule mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen (10 Std.) und Hospitationen; erhöhter Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts im 2. AA Zwei Ausbildungsabschnitte (AA): 1. und 2. AA: 2 x 12 Monate Ausbildung an der Schule mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen (10 Std.) und Hospitationen; erhöhter Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts im 2. AA Zwei Ausbildungsabschnitte (AA): 1. AA: 12 Monate an Seminarschule; 2. AA: 12 Monate an Einsatzschule mit 10 Seminartagen an Seminarschule Drei Ausbildungsabschnitte (AA): 1. AA: 6 Monate an Seminarschule; 2. AA: 12 Monate an Einsatzschule mit 10 Seminartagen an Seminarschule; 3. AA: 6 Monate an Seminarschule 77 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 5 BY BE BB 22 6 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 1 2 3 4 5 6 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) Zwei Ausbildungsabschnitte (AA): 1. AA: 12 Monate an Seminarschule; 2. AA: 12 Monate an Einsatzschule mit 20 wöchentlichen Seminarveranstaltungen im zuständigen Studienseminar Zwei Ausbildungsabschnitte (AA): 1.AA: 12 Monate im Seminarbezirk; 2.AA: 12 Monate an Einsatzschule mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen (10 Std.) und einstündigem Praktikum Der Vorbereitungsdienst ist einphasig strukturiert. Die LAA erteilen nach einer in den Ferien liegenden Einführungswoche ab dem ersten Schultag Ausbildungsunterricht. Kein Phasenmodell umgesetzt. Kein Phasenmodell umgesetzt. 78 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 (ab 2017 in Bremen auslaufend) HB 4 5 6 HH 1 2 3 4 5 6 1 HE MV 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) Phasenmodell s.u. Phasenmodell: - Eingangsphase: 3 Monate - Hauptphase: 12 Monate - Prüfungsphase: 3 Monate (Einzelprüfung kann vorgezogen werden) Phasenmodell: - Eingangsphase: 6 Monate, 2 Einführungswochen - Hauptphase: 8 Monate - Prüfungsphase: 4 Monate 3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS 3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS - Einführungsphase (3 Monate) - Zwei Hauptsemester (je 6 Monate) - Prüfungssemester (6 Monate) - Einführungsphase (3 Monate) - Zwei Hauptsemester (je 6 Monate) - Prüfungssemester (6 Monate) - Hospitationen und angeleiteter Unterricht (Einstiegsphase): 6 Monate - Eigenverantwortlicher Unterricht (Professionalisierungsphase): 12 Monate 79 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 1 NW RP SL 2 3 4 5 6 6 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) Ausbildungsphase 1 – 14 Monate ab 14. Monat Prüfungsphase - 3 Monate Einführung - 12 Monate Kernausbildungszeit - 3 Monate Prüfungsphase - 3 Monate Einführung - 12 Monate Kernausbildungszeit - 3 Monate Prüfungsphase (bei fortlaufender Ausbildung) Keine Phasengliederung Keine Phasengliederung Sechs Monate Ausbildungsunterricht unter Anleitung, ein Jahr eigenverantwortlicher Unterricht 80 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) 1. - 2. Monat Hospitationen und begleiteter Unterricht 3. - 12. Monat Hospitationen und selbstständiger Unterricht Neu ab Februar 2017: 1. – 6. Monat Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit unter Anleitung (begleiteter Unterricht), endet mit der Erteilung des selbstständigen Lehrauftrages 7. – 18. Monat selbstständiger Lehrauftrag und Hospitationen SN 2 3 4 5 6 1.-2. Monat Hospitationen und begleiteter Unterricht 3. - 12. Monat Hospitationen und selbstständiger Unterricht Neu ab Februar 2017: 1. – 6. Monat Einführung in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit unter Anleitung (begleiteter Unterricht), endet mit der Erteilung des selbstständigen Lehrauftrages 7. – 18. Monat selbstständiger Lehrauftrag und Hospitationen 1 ST 2 3 3 4 4 5 6 - flexible Einführungsphase (i. d. R 4 Monate) - Qualifizierungsphase (i. d. R 8 Monate) und - Prüfungsphase (i. d. R 4 Monate) - flexible Einführungsphase (i. d. R 4 Monate) - Qualifizierungsphase (i. d. R 8 Monate) und - Prüfungsphase (i. d. R 4 Monate) 81 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) keine SH 1 2 3 4 5 6 1 Beginn des eigenverantwortlichen Unterrichts in der Regel ab der 6. Woche 2 3 4 5 6 Beginn des eigenverantwortlichen Unterrichts in der Regel ab der 6. Woche TH Ausbildungsphasen (Art und jeweilige Dauer) keine 82 Zweite Phase 2.1.5 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) Land BW LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I 4 5 6 Lehramt Sonderpädagogik Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) Ausbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL): - Kompaktphase an den SSDL - regelmäßige Seminarveranstaltungen - gehaltene/dokumentierte Unterrichtseinheiten - Praktika (Naturwissenschaften) - Module oder Projekte in Eigenverantwortung der Seminare möglich Ausbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL): - fachrichtungsbezogene Ausbildungsgruppen - regelmäßige Seminarveranstaltungen - Hospitationen - Module oder Projekte in Eigenverantwortung der Seminare möglich 1 BY 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 - Seminarveranstaltungen - eigenverantwortlicher Unterricht - Hospitationen - Praktikum bei Betreuungslehrkraft - ausbildungsbezogene Lehrgänge s. o. - Seminarsitzungen - Übungen - Praktika - Hospitationen - Lehrgänge - ggf. Exkursionen 83 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 5 BY 6 BE BB 22 HB 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 1 2 3 4 5 6 1 4 5 6 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) - Seminarsitzungen - Übungen - Praktika - Hospitationen - Lehrgänge - ggf. Exkursionen - Seminarsitzungen - eigenverantwortlicher Unterricht - Hospitationen - Praktikum bei Betreuungslehrkraft - Lehrgänge Seit 01.02.2012 modularisiert für alle Lehrämter Seminare (Haupt- und Fachseminare), Module, Projekte u. ä. Seminare (Haupt- und Fachseminare), Module, Projekte u. ä. - Bildungswissenschaftliches Seminar - Fachdidaktisches Seminar - Wahlpflichtangebote - Hospitation - Individuelle Beratung 84 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 4 5 HH 6 1 HE 2 3 4 5 6 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) - Hauptseminare - Fachseminare - Lehrertraining - Module - selbst gesteuerte Gruppen - Hospitationen durch Peers und durch Seminarleitungen - Hauptseminare - Fachseminare - Lehrertraining - Module - selbst gesteuerte Gruppen - Hospitationen durch Peers und durch Seminarleitungen - Hauptseminare - Fachseminare - Fachrichtungsseminare - Lehrertraining - Module - selbst gesteuerte Gruppen - Hospitationen durch Peers und durch Seminarleitungen - 8 Module (bewertet) mit je zwei Unterrichtsbesuchen - Ausbildungsveranstaltungen (unbewertet) ggf. mit beratenden Unterrichtsbesuchen - Pädagogische Facharbeit - 8 Module (bewertet) mit je zwei Unterrichtsbesuchen - Ausbildungsveranstaltungen (unbewertet) ggf. mit beratenden Unterrichtsbesuchen - Pädagogische Facharbeit 85 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) MV 1 2 3 4 5 6 NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 1 NW 2 3 4 5 6 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) - pädagogische Seminare - Fachseminare - Beratungsbesuche - Gruppenhospitationen - Seminare - Module - Projekte - Zusatzqualifikationen - Kernseminar (überfachliche Ausbildung): 3 Wochenstunden - Fachseminar I: 2 Wochenstunden - Fachseminar II: 2 Wochenstunden - Ausbildungsfachliche Beratung - Überfachliche Ausbildung (benotet) - Fachleiterberatung in beiden Unterrichtsfächern (benotet) - Personenbezogene Beratung durch überfachlichen Ausbilder (unbenotet) - Kernseminar (überfachliche Ausbildung): 3 Wochenstunden - Fachseminar I: 2 Wochenstunden - Fachseminar II: 2 Wochenstunden - Ausbildungsfachliche Beratung - Überfachliche Ausbildung (benotet) - Fachleiterberatung in beiden Unterrichtsfächern (benotet) - Personenbezogene Beratung durch überfachlichen Ausbilder (unbenotet) 86 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 RP SL 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 1 SN 2 3 4 5 6 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) - Seminare (Fachdidaktische Seminare und Berufspraktisches Seminar) - Module - Projekte - Hospitationen - angeleiteter Unterricht, eigenverantwortlicher Unterricht - Beratung - Seminare (Fachdidaktische Seminare und Berufspraktisches Seminar) - Module - Projekte - Hospitationen - angeleiteter Unterricht, eigenverantwortlicher Unterricht - Beratung Modulare Ausbildung organisiert in Seminaren und Sonderveranstaltungen - Fachsitzungen - Projekte - Fachsitzungen - Projekte 87 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 Ausbildungsformate (z. B. Seminare, Module, Projekte usw.) für alle Lehrämter: - Hauptseminare (päd. Bereich) - fachdidaktische Seminare (fachdid. Bereich) modularisierte Ausbildungsstruktur (päd. Bereiche/Module) ST SH TH 2 3 3 4 4 5 6 für alle Lehrämter: - Hauptseminare (päd. Bereich) - fachdidaktische Seminare (fachdid. Bereich) modularisierte Ausbildungsstruktur (päd. Bereiche/Module) 1 2 3 4 5 6 Seminare/Wahlmodule 1 Seminare, Lehrprobenauswertungen, Beratungsgespräche, Hospitationen, Projekte, Trainingsseminare, Blockveranstaltungen, Kompakttage, Lernaufgaben 2 3 4 5 6 Seminare/Wahlmodule Seminare, Lehrprobenauswertungen, Beratungsgespräche, Hospitationen, Projekte, Trainingsseminare, Blockveranstaltungen, Kompakttage 88 Zweite Phase 2.1.6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I 4 BW 5 6 Lehramt Sonderpädagogik Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden 1. Ausbildungsabschnitt bis zu 12 Wochenstunden 1. Ausbildungsabschnitt bis zu 12 Wochenstunden 1. Ausbildungsabschnitt - 8-10 Wochenstunden - in diesem Rahmen: insgesamt mindestens 60 Stunden selbst unterrichten in allen Fächern - zusätzlich 25 Stunden selbst unterrichten in einem zusätzlichen, freiwilligen dritten Fach 2. Ausbildungsabschnitt - 30 Stunden während des gesamten Ausbildungsabschnitts 1. Ausbildungsabschnitt - 8-10 Wochenstunden - in diesem Rahmen: insgesamt mindestens 40 Stunden selbst unterrichten in allen Fächern - zusätzlich 25 Stunden selbst unterrichten in einem zusätzlichen, freiwilligen dritten Fach 2. Ausbildungsabschnitt - 30 Stunden während des gesamten Ausbildungsabschnitts 1. Ausbildungsabschnitt 14 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 13) 2. und 3. Ausbildungsabschnitt 8 Wochenstunden BY 1 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 6 i. d. R. 3 WS i. d. R. 3 WS bis zu 11 WS im 1. Ausbildungsabschnitt 6 bis 10 WS im 1. Ausbildungsabschnitt und ggf. im 3. Ausbildungsabschnitt 6 bis 10 WS im 1. Ausbildungsabschnitt i. d. R. 3 WS 89 Zweite Phase Land BE BB 22 LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 1 2 3 4 5 6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden Maximal 10 Unterrichtsstunden pro Woche 6 bis 2 Stunden (absteigend) 6 bis 2 Stunden (absteigend) 1 HB 4 5 6 12 Std./Woche Ausbildungsunterricht insgesamt: Unterricht unter Anleitung, selbstständiger Unterricht, Hospitationen 90 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 HH 3 4 5 6 1 HE 2 3 4 5 6 MV 1 2 3 4 5 6 NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden 3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS; für begleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und andere schulische Aktivitäten sind durchschnittlich 6-7 WS angesetzt. 3 Halbjahre, durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS; für begleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und andere schulische Aktivitäten sind durchschnittlich 6-7 WS angesetzt. - Einführungsphase: 10 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Unterricht - Zwei Hauptsemester und Prüfungssemester: mind. je 2 Wochenstunden Hospitationen - Einführungsphase: 10 Wochenstunden Hospitationen und angeleiteter Unterricht - Zwei Hauptsemester und Prüfungssemester: mind. je 2 Wochenstunden Hospitationen Einstiegsphase: 12 WS Professionalisierungsphase: 6 WS 16 Stunden in 18 Monaten 12 Stunden in 18 Monaten 16 Stunden in 18 Monaten 91 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 14 Wochenstunden NW 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 36 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten) 1 2 3 4 5 6 16 WS RP SL 1 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden 14 Wochenstunden 36 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten) 16 WS 1.-2. Monat: mindestens 6 WS Hospitationen 6-8 WS begleiteter Unterricht 3.-12. Monat: mindestens 3 WS Hospitationen SN Neu ab Februar 2017: 1. – 6. Monat: in der Regel 16 WS und dabei zunehmend in der Regel 8-10 WS begleiteter Unterricht 7. – 18. Monat: mindestens 3 WS Hospitationen und in der Regel 12 WS selbstständiger Lehrauftrag 92 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden 2 3 1.-2. Monat: mindestens 6 WS Hospitationen 6-8 WS begleiteter Unterricht 4 3.-12. Monat: mindestens 3 WS Hospitationen SN ST SH 5 Neu ab Februar 2017: 1. – 6. Monat: in der Regel 16 WS und dabei zunehmend in der Regel 8-10 WS begleiteter Unterricht 6 7. – 18. Monat: mindestens 3 WS Hospitationen und in der Regel 12 WS selbstständiger Lehrauftrag 1 2 3 3 4 4 5 6 12 Std./Woche (alle Lehrämter) 1 4 Wochenstunden, in jedem Fach wird eine Stunde je Woche hospitiert und je eine Stunde Unterricht unter Anleitung durchgeführt 2 3 4 5 6 12 Std./Woche (alle Lehrämter) 4 Wochenstunden, in jedem Fach wird eine Stunde je Woche hospitiert und je eine Stunde Unterricht unter Anleitung durchgeführt 93 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) TH 1 2 3 4 5 6 Umfang des angeleiteten Unterrichts (einschl. Hospitationen) in Wochenstunden bis zu 15 Wochenstunden (einschließlich selbständig zu erteilender Unterricht) bis zu 15 Wochenstunden (einschließlich selbständig zu erteilender Unterricht) 94 Zweite Phase 2.1.7 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 BW 3 Werkreal-, Haupt- und Realschule bzw. Sekundarstufe I 4 5 6 Lehramt Sonderpädagogik Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden 2. Ausbildungsabschnitt - 13 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 12), davon mindestens 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10) in Form eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags 2. Ausbildungsabschnitt - 13 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 12), davon mindestens 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10) in Form eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags 2. Ausbildungsabschnitt - 10-12 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 9-11), davon mindestens 9 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 8) in Form eines kontinuierlichen selbständigen Lehrauftrags 2. und 3. Ausbildungsabschnitt - 6 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 5) 1 BY 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 5 6 1. AA: 8 WS 2. AA: 15 WS 1. AA: 8 WS 2. AA: 15 WS nur im 2. AA: 10 bis 17 WS nach Bedarf an den Schulen im 2. AA: 10 bis 17 WS nach Bedarf an den Schulen im 3. AA: 3 WS nur im 2. AA: 10 bis 17 WS nach Bedarf an den Schulen 1. AA: 8 WS 2. AA: 16 WS 95 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) BE 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) BB 22 HB 1 2 3 4 5 6 1 4 5 6 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden 10 Stunden Ausbildungsunterricht, davon 4 – 10 Stunden selbständiger Unterricht 4 bis 19 Stunden (aufsteigend) 4 bis 19 Stunden (aufsteigend) In der Eingangsphase bis zu 6. U-Std./W. im gegenseitigen Einvernehmen möglich, dann wird dieser Umfang in den nachfolgenden Halbjahren verrechnet; ab der Hauptphase 10 U.-Std./W. 96 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 HH 3 4 5 6 1 HE 2 3 4 5 6 MV 1 2 3 4 5 6 NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden Auf 18 Monate gerechnet durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS Auf 18 Monate gerechnet durchgängig bedarfsdeckender (eigenverantwortlicher) Unterricht im Umfang von durchschnittlich 10 WS Einführungsphase: 0 WS Zwei Hauptsemester: 10-12 WS Prüfungssemester: 6-8 WS Einführungsphase: 0 WS Zwei Hauptsemester: 10-12 WS Prüfungssemester: 6-8 WS 10 WS für die Dauer eines Schuljahres 20 Stunden in 18 Monaten 18 Stunden in 18 Monaten 20 Stunden in 18 Monaten 97 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 9 Wochenstunden über zwei Schulhalbjahre NW 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6 22 RP SL 1 2 3 4 5 6 1 SN 25 2 3 4 5 6 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden 9 Wochenstunden über zwei Schulhalbjahre 25 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten) 24 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten) 24 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten) 24 (Summe über den Gesamtzeitraum von 18 Monaten) Bei allen Lehrämtern einheitlich 10 Wstd./1 Jahr 3.-12. Monat: 10-12 WS selbstständiger Unterricht 3.-12. Monat: 10-12 WS selbstständiger Unterricht Die Dauer einer Unterrichtsstunde in der Grundschule beträgt 50 Min. 98 Zweite Phase Land ST LA-Typ gemäß KMK-Klassifizierung (ggf. Mehrfachnennung) 1 2 3 3 4 4 5 6 Umfang und Zeitraum des eigenverantwortlichen Unterrichts in Wochenstunden s. u. Hospitation 2-4 eigenverantwortlicher Unterricht 0 Qualifizierungsphase: 2 4-6 Prüfungsphase: 0 6-10 max. 1) 16 Einführungsphase: 1) SH 1 2 3 4 5 6 TH 1 2 3 4 5 6 mentorengestützter Unterricht entspr. Diff. zu 12 Std. Nach der abgelegten 2. Staatsprüfung kann der Einsatz mit bis zu 16 Std. erfolgen. 10 (18 Monate) 8 Wochenstunden selbständig zu erteilender Unterricht (im Durchschnitt pro Ausbildungshalbjahr) 8 Wochenstunden selbständig zu erteilender Unterricht (im Durchschnitt pro Ausbildungshalbjahr) 99 Zweite Phase 2.2 Land Inhalte (Themenbereiche der Ausbildungsinhalte/Umfang) LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer 2 x 70 Std. (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts)-- Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Sonstige 120 Std. --- 35 Std. Ergänzende Veranstaltungen 30 Std. Schuleingangsstufe 20 Std. Kompetenzbereich 35 Std. Kooperation und inklusive Bildungsangebote 15 Std. 35 Std. Ergänzende Veranstaltungen 30 Std. Kooperation und inklusive Bildungsangebote 15 Std. 30-96 Stunden (über 18 Monate des VD) --- 3 4 BW 5 6 (auslaufend) 3 x 70 Std. (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts 102 Stunden je Fach (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts) 120 Std. --- 102 Stunden (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts) 102 Stunden je Fach (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts) 78 Stunden (Ref. aus Lehramtsstudiengängen) 102 Stunden (Ref. aus Staatsexamensstudiengängen) 120 Stunden (Ref. aus anderen Studiengängen) (1. Ausbildungsabschnitt und 1. Halbjahr des 2. Ausbildungsabschnitts) 200 Stunden (1. und 2. sonderpädagogische Fachrichtung sowie sonderpädagogisches Handlungsfeld) 80 Stunden 100 40 Stunden (1. Ausbildungsabschnitt) Ausbildung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Ausbildungsschule 40/54 Stunden (1. Ausbildungsabschnitt) Ausbildung in Schulkunde teilweise durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Ausbildungsschule 40 Stunden 54 -72 Stunden (über 18 Monate des VD) Ergänzende Veranstaltungen 20 Stunden Zweite Phase Land BY LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Pädagogik Psychologie 80 Stunden Schulrecht/Schulkunde Sonstige 40 Stunden Ergänzende Veranstaltungen 20 Stunden 6 240 Stunden (1. und 2. sonderpädagogische Fachrichtung sowie sonderpädagogisches Handlungsfeld) 1 5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA) (Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung) 5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 1,5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA) i. d. R. 0,5 WS (1. & 2. AA) (Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung) i. d. R. 1 WS (1. AA) (Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung) i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA) (Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung) i. d. R. 1 WS (1. AA) (Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung) i. d. R. 0,5 WS (1. &2 AA) (Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung) 2 3 Lehramt an Mittelschulen 3 Lehramt an Realschulen 4 4 WS (1. AA) i. d. R. 1 WS (1. AA) i. d. R. 1 WS (1. AA) i. d. R. 1 WS (1. AA) je 4 WS (1. & 3. AA) i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA) i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA) i. d. R. 1 WS (1. & 3. AA) 5 i. d. R. 3 WS (1. AA) i. d. R. 2 WS (1. AA) i. d. R. 1 WS (1. AA) i. d. R. 1 WS (1. AA) 6 i. d. R. 6 WS (1. & 2. AA) (fachrichtungsspezifische Inhalte) i. d. R. 2 WS (1. & 2 AA) (Sonderpädagogik) i. d. R. 1 WS (1. & 2 AA) i. d. R. 0,5 WS (1./2. AA) 101 Zweite Phase Land BE BB 26 22 LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 (neu ab WS 2015/2016) 2 (auslaufend) 3 (auslaufend) 4 5 6 (auslaufend) 1 2 3 4 5 6 6 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Sonstige x x x x x x 2 Module: Modul „Unterrichten“ Modul „Erziehen und Innovieren“ sowie 30 Zeitstunden Einführungsseminar 2 Module: Modul „Erziehung, Unterricht und sonderpädagogische Förderung“ Modul „Sonderpädagogische Diagnostik und Beratung“ sowie 30 Zeitstunden Einführungsseminar alle Themenbereiche im Rahmen der Haupt- und Fachseminare im Umfang von insgesamt 7 Stunden/Woche keine alle Themenbereiche im Rahmen der Haupt- und Fachseminare im Umfang von insgesamt 7 Stunden/Woche keine 26 Hierzu können nur allgemeine Angaben gemacht werden: Bei Staatsexamensausbildungen und 24 Monaten VD (auslaufend): - Typ 2, 3 und 6: 180 Stunden Fachseminar pro Fach, - Typ 4 und 5: 240 Stunden Fachseminar pro Fach Bei BA/MA-Ausbildungen (auslaufend): - Typ 2, 3 und 6: derzeit 12 Monate VD, 90 Stunden Fachseminar je Fach, - Typ 4 und 5: derzeit 24 Monate VD, 180 Stunden Fachseminar je Fach Seit Aug. 2014 dauert der VD für alle Lehrämter bei beiden Zugangsvoraussetzungen (M. Ed. und 1. Staatsprüfung) 18 Monate. 102 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 HB 4 5 6 1 2 HH 3 4 5 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Sonstige Bildungswissenschaften 3,5 Std./Woche In Bildungswissenschaft integriert Modul in Bildungswissenschaften 0,5 Std./Woche Wahlpflichtkurs Bildungswissenschaften 3,5 Std./Woche In Bildungswissenschaft integriert Modul in Bildungswissenschaften 0,5 Std./Woche Wahlpflichtkurs vorhanden in 2 Fachse- Integriert in Hauptseminare minaren (48 Zeitstunden) (insgesamt 97 Zeitstunden, davon hohe Anteile in Pädagogik), Module (50 Zeitstunden) und Lehrertraining (ca. 15 Zeitstunden) vorhanden im Lehrertraining (ca. 12 Zeitstunden) vorhanden in Hauptseminaren (ca. 6 Zeitstunden) Schulentwicklung, Bildungspolitik, Teammanagement, Selbst- und Sozialkompetenzen in Hauptseminaren und Lehrertraining, DaZ in Sonderkursen vorhanden in 2 Fachse- Integriert in Hauptseminare minaren (48 Zeitstunden) (insgesamt 97 Zeitstunden, davon hohe Anteile in Pädagogik), Module (50 Zeitstunden) und Lehrertraining (ca. 15 Zeitstunden) vorhanden im Lehrertraining (ca. 12 Zeitstunden) vorhanden in Hauptseminaren (ca. 6 Zeitstunden) Schulentwicklung, Bildungspolitik, Teammanagement, Selbst- und Sozialkompetenzen in Hauptseminaren und Lehrertraining, DaZ in Sonderkursen Schwerpunkt in den 2 vertieft ausgebildeten Fächern (durchschnittlich 2 Std./Woche) Pro Fach ein Fachseminar (durchschnittlich 2 Std./Woche) 103 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Sonstige Schulentwicklung, Bildungspolitik, Teammanagement, Selbst- und Sozialkompetenzen in Hauptseminaren und Lehrertraining, DaZ in Sonderkursen 6 HH Ausbildung in den sonderpädagogischen Fachrichtungen 1 2 3 4 Module + Einführungsveranstaltung - 1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“ 1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen 1 Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“ 1 Modul „Lehr- und Lernprozesse in der Grundschule innovativ gestalten“ Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ 4 Module + Einführungsveranstaltung - 1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“ 1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ 1 Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“ 1 Modul „Lehr- und Lernprozesse in der Haupt- und Realschule innovativ gestalten“ Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ 1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“ 1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ 1 Modul „Die Lehr- und Lernkultur im Unterrichtsfach innovativ gestalten“ Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ HE 4 4 Module + Einführungsveranstaltung 1 Modul „Unterrichten in den Fächern in der gymnasialen Oberstufe“ - 104 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 5 HE 6 1 MV 2 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer 4 Module + Einführungsveranstaltung 1 Modul „Schulformbezogen in der Fachrichtung und im Fach unterrichten und evaluieren“ 4 Module + Einführungsveranstaltung Fachseminaristische Betreuung in Deutsch und Mathematik sowie in den weiteren Lernbereichen im Umfang von jeweils 7 Modulen Ergänzende Blockseminare Fachseminaristische Betreuung in Deutsch und Mathematik sowie im weiterführenden Fach im Umfang von jeweils 7 Modulen Ergänzende Blockseminare Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde - 1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“ 1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ 1 Modul „Fördern und beraten in Übergangsprozessen an beruflichen Schulen“ Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ - 1 Modul „Erziehen, Beraten Betreuen“ 1 Modul „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ 1 Modul „Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen“ 1 Modul „Lehr- und Lernprozesse in der Förderschule innovativ gestalten“ Ausbildungsveranstaltung „Beratung und Reflexion der Berufsrolle“ Ausbildungsveranstaltung zur Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt „Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule“ Seminare in 3-wöchigem Rhythmus, Psychologie und Schulrecht integriert; zusätzlich kontinuierliche seminaristische Ausbildung an den Seminarschulen Seminare in 3-wöchigem Rhythmus, Psychologie und Schulrecht integriert; zusätzlich kontinuierliche seminaristische Ausbildung an den Seminarschulen 105 Sonstige Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer 4 Fachseminaristische Betreuung in den Fächern im Umfang von jeweils 7 Modulen Ergänzende Blockseminare 80 Stunden 5 80 Stunden 6 80 Stunden 3 MV 1 NI Je 6 Stunden monatlich 2 (auslaufend) Je 6 Stunden monatlich 3 Je 6 Stunden monatlich 4 Je 6 Stunden monatlich Pädagogik Psychologie Seminare in 3-wöchigem Rhythmus, Psychologie und Schulrecht integriert; zusätzlich kontinuierliche seminaristische Ausbildung an den Seminarschulen 150 Stunden, Psychologie und Schulrecht integriert; zusätzlich kontinuierliche seminaristische Ausbildung an den Seminarschulen 150 Stunden, Psychologie und Schulrecht integriert; zusätzlich kontinuierliche seminaristische Ausbildung an den Seminarschulen 150 Stunden, Psychologie und Schulrecht integriert; zusätzlich kontinuierliche seminaristische Ausbildung an den Seminarschulen 8 Stunden monatlich (einschließlich Psychologie, Schulrecht) 8 Stunden monatlich (einschließlich Psychologie, Schulrecht) 8 Stunden monatlich (einschließlich Psychologie, Schulrecht) 8 Stunden monatlich (einschließlich Psychologie, Schulrecht) 106 Schulrecht/Schulkunde Sonstige Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 5 NI NW RP 27 SL 27 6 1 2 3 4 5 6 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Je 8 Stunden monatlich (Didaktik des Unterrichtsfachs oder in Sonderpädagogik und einer beruflichen Fachrichtung) Je 4 Stunden monatlich (Didaktik der sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unterrichtsfachs) Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Sonstige 8 Stunden monatlich (einschließlich Psychologie, Schulrecht) 8 Stunden monatlich (einschließlich Psychologie, Schulrecht) s. u. Der NRW-Vorbereitungsdienst folgt nicht einer Schulfachorientierung bzw. einer disziplinären Differenzierung, sondern einer die Fächer/Bezugsdisziplinen integrierenden Handlungsfelddidaktik basierend auf dem Kerncurriculum vom 15.11.2011. 1 2 3 4 5 6 50 Ausbildungseinheiten 30 Ausbildungseinheiten (Berufspraktisches Seminar) 6 Ausbildungseinheiten 40 Ausbildungseinheiten 30 Ausbildungseinheiten (Berufspraktisches Seminar) 16 Ausbildungseinheiten 50 Ausbildungseinheiten 26 Ausbildungseinheiten (Berufspraktisches Seminar) 10 Ausbildungseinheiten 1 2 3 4 5 6 x x x x x x x x x x x x x x x x x x Berufspraxis: Bildungswissenschaften mit Pädagogik, Psychologie und Schulrecht/Schulkunde. 107 x x x x x x x x x x x x Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 SN ST SH 2 3 4 5 6 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Neu ab Februar 2017: insgesamt 324 h in den Didaktiken der Unterrichtsfächer, in Pädagogik und Pädagogische Psychologie Neu ab Februar 2017: insgesamt 324 h in den Didaktiken der Unterrichtsfächer, in Pädagogik und Pädagogische Psychologie Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Siehe unter Didaktik der Unterrichtsfächer Siehe unter Didaktik der Unterrichtsfächer Neu ab Februar 2017: insgesamt 36 h Schulrecht Siehe unter Didaktik der Unterrichtsfächer Siehe unter Didaktik der Unterrichtsfächer Neu ab Februar 2017: insgesamt 36 h Schulrecht 1 Grundschulen 2 3 Sekundarschulen 4 Gymnasien 5 Berufsbildende Schulen 6 Förderschulen insgesamt 285 h Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden insgesamt 205 h Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden insgesamt 205 h Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden insgesamt 205 h Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden insgesamt 288 h Module je Lehramt insgesamt 130 Stunden 1 2 3 4 5 240 104 siehe Pädagogik 16 240 240 240 (Fachrichtungen) 240 (Fachrichtungen) 104 104 104 siehe Pädagogik siehe Pädagogik siehe Pädagogik 16 16 16 104 siehe Pädagogik 16 6 108 Sonstige Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 TH 2 3 4 5 6 Themenbereiche der Ausbildungsinhalte Didaktik der Unterrichtsfächer Pädagogik Psychologie Schulrecht/Schulkunde Sonstige mindestens 200 Zeitstunden Didaktisch-methodische Kompetenz, fachdidaktische Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und Reflexionskompetenz, bildungswissenschaftliche Kompetenz, schul- und dienstrechtliche Kompetenz, musisch-rhythmische Kompetenz mindestens 300 Zeitstunden Didaktisch-methodische Kompetenz, fachdidaktische Kompetenz, erzieherische Kompetenz, Beratungs-, Kommunikations-, Planungs- und Reflexionskompetenz, bildungswissenschaftliche Kompetenz, schul- und dienstrechtliche Kompetenz 109 Zweite Phase 2.3 Land BW Verzahnung 1. und 2. Phase (Art bzw. Verfahren) LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung inhaltlich 1 Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an den Schulen Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt betreuen teilweise Studierende der 1. Phase und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der 2. Phase 3 Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an den Schulen Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt betreuen teilweise Studierende der 1. Phase und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der 2. Phase Ausbilderinnen und Ausbilder der Staatlichen Seminare für Didaktik - Fachdidaktik an der Universität und Lehrerbildung lehren/halten (s. re. Spalte) - Begleitveranstaltungen in den Fachdidaktiken und in Pädagogik/Pädagogische Psychologie im Rahmen des Schulpraxissemesters Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt Ausbilderinnen und Ausbilder der Staatlichen Seminare für Didaktik Begleitveranstaltungen in Fachdidaktik und Erziehungswissenschafund Lehrerbildung lehren/halten ten im Rahmen des Schulpraxissemesters 4 5 BY strukturell/personell 6 Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an den Schulen Ausbildungsstandards sind aufeinander abgestimmt betreuen teilweise Studierende der 1. Phase und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der 2. Phase 1 Derzeit i. d. R. keine institutionalisierte Verzahnung eingerichtet, aber rechtliche Verpflichtung der Seminarlehrkräfte zum Kontakt mit den universitären Fachvertretern; Einrichtung von „Universitätsklassen“ im Modellversuch; ansonsten viele Kooperationen zwischen Schulen und Universitäten; Abordnungen von Lehrkräften an Universitäten 2 3 4 5 6 Derzeit i. d. R. keine institutionalisierte Verzahnung eingerichtet, aber rechtliche Verpflichtung der Seminarlehrkräfte zum Kontakt mit den universitären Fachvertretern; Einrichtung von „Universitätsklassen“ im Modellversuch; ansonsten viele Kooperationen zwischen Schulen und Universitäten; Abordnungen von Lehrkräften an Universitäten 110 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 (neu ab WS 2015/2016) BE 2 3 4 5 strukturell/personell inhaltlich Praktika (Hospitationen, angeleiteter und selbständiger Unterricht)/Betreuung durch Universitätspersonal, Fachberater/innen (Personal der 2. Phase) und Lehrkräfte der Schule; Praxissemester erstmalig im WS 2016/2017 Umsetzung/Anwendung von theoretischen Kenntnissen: - Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht - Kennenlernen schulischer Abläufe Praktika (Hospitationen, angeleiteter und selbständiger Unterricht)/Betreuung durch Universitätspersonal, Fachberater/innen (Personal der 2. Phase) und Lehrkräfte der Schule; Praxissemester erstmalig im WS 2016/2017 Umsetzung/Anwendung von theoretischen Kenntnissen: - Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht - diagnosegeleitete Erarbeitung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen und therapeutische Interventionen - Kennenlernen schulischer Abläufe 6 1 BB 22 2 3 4 5 6 Beteiligung von Seminarleitern im Praxissemester in der MA-Phase - Mitarbeit an der Ausbildungskonzeption und den -inhalten (Vor- und Nachbereitung des Praktikums; Hospitationen) - Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht Beteiligung von Seminarleitern im Praxissemester in der MA-Phase - Mitarbeit an der Ausbildungskonzeption und den -inhalten (Vor- und Nachbereitung des Praktikums; Hospitationen) - Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht Keine Ausbildung in der 1. Phase Keine Ausbildung in der 1. Phase 111 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 4 5 6 HB strukturell/personell inhaltlich Schulpraktische Studien; Universität - Landesinstitut Sozietäten: Abstimmung in Fachbereichen: Universität - Landesinstitut Beratungsgremien: Begleitgruppe Lehrerbildung (Behörde/Wissenschafts- und Bildungsseite, Leitung der Universität und des Landesinstituts): Inhaltliche Beratung phasenspezifischer und -übergreifender Fragestellungen auf Leitungsebene Beirat für Lehrerbildung (Behörde/Bildungs- und Wissenschaftsseite, Leitung des Zentrums für Lehrerbildung, Leitung der Ausbildung am Landesinstitut, Schulleitungen): Inhaltliche Beratung phasenspezifischer und -übergreifender Fragestellungen auf praktischer Arbeitsebene AG Schulpraktische Studien (Zentrum für Lehrerbildung, Vertreter/innen der Universität, des Landesinstituts und der Schularten) Begleitung der schulpraktischen Studien in Vorbereitung, Durchführung, Reflexion und Bewertung mit Hospitation und Beratung: Inhaltliche Beratung der schulpraktischen Studien 1 2 HH Im Kernpraktikum (KP) kooperieren die FachdidaktikerInnen der Uni Das Kernpraktikum wird in allen Fächern/Fachdidaktiken durchgemit den jeweiligen Fachseminarleitungen aus der 2. Phase. Das uni- führt. Aufgrund der Breite des Angebotes können hier keine exakten versitäre Begleitseminar findet dabei im Umfang von 2 SWS (sowohl Angaben aufgeführt werden. im KP I als auch im KP II) statt. 3 112 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 4 5 HH 6 HE 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 MV strukturell/personell inhaltlich Siehe 2 Im Kernpraktikum (KP) kooperieren die FachdidaktikerInnen der Uni mit den jeweiligen Fachseminarleitungen aus der 2. Phase in einem Anbieterteam. Siehe 2 s. u. Das Kernpraktikum wird in allen Fächern/Fachdidaktiken durchgeführt. Aufgrund der Breite des Angebotes können hier keine exakten Angaben aufgeführt werden. Das Kernpraktikum wird in allen Fächern/Fachdidaktiken bzw. Förderschwerpunkten durchgeführt. Aufgrund der Breite des Angebotes können hier keine exakten Angaben aufgeführt werden. s. u. Mitwirkung des Kultusministeriums, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Studienseminare in den Kooperationsräten der Zentren für Lehrerbildung Die KMK-Standards für die Bildungswissenschaften wurden für alle Phasen der Lehrerbildung für verbindlich erklärt. Abordnung von Lehrkräften und Ausbildern an Universitäten Einzelne Kooperationsprojekte zwischen Kultusministerium, Hessische Lehrkräfteakademie, Studienseminaren und Universitäten Eine Verzahnung zwischen den Phasen erfolgt im Bereich der sog. „Doppelqualifikation“, die es Absolventinnen und Absolventen des Lehramts an Gymnasien ermöglicht, in einem 24 Monate dauernden Vorbereitungsdienst neben der Lehrbefähigung für das Gymnasium eine Unterrichtserlaubnis für eine weitere Schulart (Grundschule oder Regionale Schule) zu erlangen. Diese Qualifizierung erfolgt in enger Kooperation zwischen dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (1. Phase) und dem Institut für Qualitätsentwicklung (2. Phase). 5 6 113 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung strukturell/personell inhaltlich NI 1 2 (auslaufend) 3 4 5 6 Lehrkräfte erhalten zur Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen mit besonderen schulpraktischen Anteilen Lehraufträge der Universität oder Anrechnungsstunden oder Teilabordnungen. In der Praxisphase im Masterstudium der Lehramtstypen 1 und 3 bilden Fachseminarleitungen und andere Fachlehrkräfte ein Lehrteam mit wissenschaftlichem Personal der Fachdidaktiken der Universitäten. Systematischer Aufbau von Kompetenzen durch Verankerung der Kompetenzbereiche in der MasterVO-Lehr (1. Phase) und der APVOLehr (2.Phase). Gleiches gilt für Basisqualifikationen, die insbesondere für die Erfordernisse der inklusiven Schule in allen Lehrämtern zu erwerben sind. s. u. s. u. 1 2 3 4 5 6 NW - Praxissemester (5 Monate) im 2. oder 3. Semester des MAStudiums; ca. zur Hälfte Leistungen an Schulen und/oder Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL = früher Studienseminare). - Enge Zusammenarbeit zwischen den Zentren für Lehrerbildung der Hochschulen und den ZfsL (§ 30 Absatz 1 Hochschulgesetz; obligaZur Ausgestaltung der Verbindung von Theorie und Praxis im Praxistorische Kooperationsverträge; Stimmrechte können eingeräumt semester wurde landesweit die Rahmenkonzeption Praxissemester werden). Die Rahmenkonzeption Praxissemester vom 14.04.2010 vom 14.04.2010 vereinbart. benennt zudem inhaltliche Bestandteile der Kooperation. - Befristete Abordnung von etwa 200 Lehrkräften an Hochschulen, als „Praktikumsmanager/in“ oder (überwiegend) auf Qualifizierungsstellen mit Schwerpunkten in Fachdidaktik oder Bildungswissenschaften. 114 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 2 3 4 5 6 strukturell/personell inhaltlich Curriculare Standards: Die AGs zur Erarbeitung der Curricularen Verbindliche Curriculare Standards für Studium sowie gemeinsam Standards waren/sind besetzt mit Vertreter/innen der Universitäten, abgestimmte Curriculare Struktur für Vorbereitungsdienst; der Studienseminare, der Schulen und des Ministeriums; Zentren für Lehrerbildung: alle LA-Fachbereiche, Hochschulleitung, Seminarvertreter/innen, Schulvertreter/innen, Ministerium, Schulaufsicht, Fort- und Weiterbildung als Mitglieder an jedem Hochschulstandort; Schulpraktika: Fachleiter/innen, Lehrkräfte und Hochschuldozentinnen und -dozenten wirken zusammen; RP Fachleiter/innen werden auf Anfrage der Universitäten (befristet) teilabgeordnet zur Fachdidaktik an den Universitäten. Fachdidaktik. SL - Schulpraktika sind Bestandteil des Studiums und werden in der Verantwortung der Studienseminare durchgeführt unter Mitwirkung der HS-Dozentinnen und –Dozenten; - die Curricula und die Schulpraktika sind inhaltlich aufeinander abgestimmt; Vertreter/in des zuständigen Ministeriums (Landesprüfungsamt) kann an mind. einer mdl. Modulprüfung in jedem Fach im MA-Studiengang als Prüfer/in teilnehmen; Modulprüfungen; 1 2 3 4 5 6 Regelmäßige Erörterung von Grundsatz- und Einzelfragen der lehramtsbezogenen Studiengänge; Fachleiter aus der 2. Phase mit fachdidaktischem Lehrauftrag an der Modulare auf beide Phasen abgestimmte Ausbildungsinhalte Universität 115 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung 1 SN 2 3 4 5 6 strukturell/personell inhaltlich Abordnung von Lehrern an die Zentren für Lehrerbildung der Universi- Schulpraktische Studien im Rahmen des Lehramtsstudiums täten. Zusammenarbeit zwischen den Zentren für Lehrerbildung und den Ausbildungsstätten der zweiten Phase bei der Erstellung der Ausbildungscurricula des Vorbereitungsdienstes. Bildung ständiger gemeinsamer Arbeitskreise bestehend aus Vertretern der Zentren für Lehrerbildung und den Ausbildungsstätten der zweiten Phase. Abordnung von Lehrern an die Zentren für Lehrerbildung der Universitäten. Zusammenarbeit zwischen den Zentren für Lehrerbildung und den Ausbildungsstätten der zweiten Phase bei der Erstellung der AusbilSchulpraktische Studien im Rahmen des Lehramtsstudiums dungscurricula des Vorbereitungsdienstes. Bildung ständiger gemeinsamer Arbeitskreise bestehend aus Vertretern der Zentren für Lehrerbildung und den Ausbildungsstätten der zweiten Phase. Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet. 1 2 3 ST Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet. Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet. - Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet. - Entwicklung eines konsekutiven, phasenübergreifenden Schulpraxiskonzeptes 4 5 116 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung strukturell/personell inhaltlich Zertifikatskurs „Lehren und Lernen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung“ für Mentorinnen und Mentoren. Dieser wird in gemeinsamer Verantwortung der Universitäten und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung gestaltet. 6 ST SH 1 2 3 4 5 6 1 TH 2 3 4 siehe zu 3 bis 6 siehe zu 3 bis 6 Beirat Lehrkräftebildung gemäß § 7 Lehrkräftebildungsgesetz (Vertretungen der Hochschulen, der Schulen, des IQSH, der Lehramtsstudierenden unter Einbeziehung des IPN und der für Bildung und für Wissenschaft zuständigen Ministerien). Abordnung von Lehrkräften an die Universitäten Gemeinsame Beratung, Koordinierung und Bewertung von Fragen der Lehrkräftebildung Beim Lehramtstyp 5 gemeinsame Ausbildung im Mangelfach Anrechnung schulpraktischer Studien auf Vorbereitungsdienst, Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer, Abordnung von Lehrkräften aus dem staatlichen Schuldienst an die Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der LehrUniversität; erbildung beteiligten Lehrkräften Mitwirkung der Universitäten an der Qualifizierung von Ausbildungslehrkräften im Schuldienst Anrechnung schulpraktischer Studien auf Vorbereitungsdienst, Abordnung von Lehrkräften aus dem staatlichen Schuldienst an die Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer, Universitäten, Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der LehrMitwirkung der Universitäten an der Qualifizierung von Ausbildungs- erbildung beteiligten Lehrkräften lehrkräften im Schuldienst 117 Zweite Phase Land LA-Typ gemäß KMKKlassifizierung strukturell/personell inhaltlich Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer, Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der Lehrerbildung beteiligten Lehrkräften 5 TH 6 Anrechnung schulpraktischer Studien auf den Vorbereitungsdienst, Abordnung von Lehrkräften aus dem staatlichen Schuldienst an die Erarbeitung gemeinsamer Kerncurricula für die Fächer, Universität Konzeption und Implementierung einer Fortbildung von an der Lehrerbildung beteiligten Lehrkräften 118 Zweite Phase 2.4 Zweite Phase – [Zweite] Staatsprüfung und Gutachten 2.4.1 Zahl der Prüfungslehrproben Land Zahl der Prüfungslehrproben Grundschule: 2 (eine davon in der Schuleingangsstufe) WHRS-Lehramt bzw. Sekundarstufe I: 3 (eine davon in Klasse 8 - 10) BW Gym: 3 (In jedem Hauptfach findet eine Lehrprobe in der Oberstufe statt, eine weitere in der Unter- oder Mittelstufe in dem Fach, in dem die Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht angefertigt wird. In einem zusätzlichen dritten Fach findet eine weitere Lehrprobe statt.) BS: 3 (Mind. eine Prüfungslehrprobe findet oberhalb der Fachschulreife (in der Oberstufe) statt und mind. eine weitere in einer der übrigen Schularten, insbesondere in der Berufsschule oder Berufsfachschule.) Bei Ausbildung in einem zusätzlichen Fach findet eine weitere Lehrprobe statt. Sonderpädagogik: 2 (Es findet eine Prüfungslehrprobe in jeder sonderpädagogischen Fachrichtung statt.) BY Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen: eine Doppelprüfungslehrprobe und eine Prüfungslehrprobe übrige Lehrämter: 3 Prüfungslehrproben BE 2 BB 22 zwei Unterrichtsproben HB 2 unterrichtspraktische Prüfungen HH 2 Unterrichtspraktische Prüfungen, in jedem Fach bzw. Fachrichtung eine HE 2 MV 2 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten NI 2 Prüfungsunterrichte NW Zwei; eine unterrichtspraktische Prüfung (UPP) je Fach/Fachrichtung 119 Zweite Phase Land Zahl der Prüfungslehrproben RP 2 SL 2 SN Lehramtstyp 1, 3, 4, 5, 6: ST 2 SH 2 TH 2 2 120 Zweite Phase 2.4.2 Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung (Prüfungsgebiete angeben) Land GS: - Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht - Pädagogisches Kolloquium - Zwei fachdidaktische Kolloquien WHRS: - Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht - Pädagogisches Kolloquium - zwei fachdidaktische Kolloquien Gym: BW - Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht - Pädagogik, Pädagogische Psychologie - fachdidaktisches Kolloquium je Fachdidaktik BS: - Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht - Pädagogik, Pädagogische Psychologie - fachdidaktisches Kolloquium je Fachdidaktik Sonderpädagogik: - Schulrecht, Beamtenrecht sowie aufgabenbezogenes Jugend-, Eltern- und Sozialrecht - Pädagogisches Kolloquium - Zwei fachrichtungsbezogene Kolloquien BY Kolloquium in Pädagogik und Psychologie; mündliche Prüfung in Didaktik der Unterrichtsfächer, Schulrecht/Schulkunde, Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung. BE - siehe 2.4.7 BB 22 Kolloquium (40 Minuten Dauer) 121 Zweite Phase Mündliche Prüfung (Prüfungsgebiete angeben) Land HB 1 Prüfungsgespräch HH Einstündige Prüfung: Allgemeine Pädagogik und Didaktik, Didaktik der Unterrichtsfächer, Schulrecht, Fragen der Schulentwicklung, Anlage der Prüfung auf Praxissituationen bezogen HE Inhalte der pädagogischen Ausbildung (Module und Ausbildungsveranstaltungen); 15-minütige Präsentation zu einer offenen Aufgabenstellung (AMP) auf Basis der im Referendariat vorgekommenen Modul- und Praxisschwerpunkte. Anschließend max. 45-minütiger fachlicher Austausch mit der Prüfungskommission, um die Schwerpunkte zu vertiefen und zu erweitern. MV Eine separate mündliche Prüfung ist gemäß Lehrervorbereitungsdienstverordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 22. Mai 2013 nicht mehr vorgesehen. Stattdessen ist im Anschluss an die jeweiligen Examenslehrproben ein Gespräch auf der Grundlage der didaktisch-methodischen Entscheidungen im zeitlichen Umfang von jeweils 15 Minuten durchzuführen. NI Alle ausbildungsrelevanten Kompetenzbereiche NW Dauer 45 Minuten, Kolloquium bezieht sich auf die zentralen Bereiche des beruflichen Handelns RP Drei Teilprüfungen: a) in einem der Ausbildungsfächer bezüglich Didaktik und Methodik sowie eine Präsentation eines fachbezogenen Unterrichtsvorhabens b) in dem anderen Ausbildungsfach bezüglich Didaktik und Methodik c) praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie Schulrecht und Beamtenrecht SL 1. Pädagogik/Psychologie/Schulrecht und allgemeine Didaktik sowie 2. – 3. in jedem Fach die entsprechende Fachdidaktik Lehramtstyp 1: Lehramtstyp 3, 4: Lehramtstyp 5: ST 2 Prüfungen in der Grundschuldidaktik einschließlich der Bildungswissenschaften jeweils eine Prüfung in den Schwerpunkten der Didaktiken und Methodiken der Fächer einschließlich der Bildungswissenschaften je eine Prüfung in den Didaktiken und Methodiken der beruflichen Fachrichtung und des allgemeinbildenden Faches oder der gewählten Vertiefungsrichtung der beruflichen Fachrichtung einschließlich der Bildungswissenschaften Lehramtstyp 6: eine Prüfung in dem Förderschwerpunkt und eine Prüfung in der Didaktik und Methodik des studierten Faches der Mittelschule oder in der Grundschuldidaktik einschließlich der Bildungswissenschaften Lehramtstyp 1, 3, 4, 5, 6: die Schulrechtsprüfung Prüfungskolloquium (Pädagogik, Psychologie, Fachdidaktiken) SH Fachdidaktiken, Pädagogik, Schulrecht SN 122 Zweite Phase Land Mündliche Prüfung (Prüfungsgebiete angeben) TH 2 kompetenzorientierte Teilprüfungen (Didaktik und Methodik der Ausbildungsfächer, Schulrecht, Dienstrecht, Pädagogik, Pädagogische Psychologie, soziologische Aspekte der Erziehung, Sonderpädagogik bei Lehramtstyp 6) 123 Zweite Phase 2.4.3 Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit (Prüfungsgebiet angeben) [inklusive Angabe des Prüfungsgebiets] Land BW --- BY --- BE ---siehe 2.4.7 BB 22 --- HB --- HH --- HE --- MV --- NI --- NW --- RP --- SL --- SN --- ST --- 124 Zweite Phase Land Schriftliche Prüfung/Aufsichtsarbeit (Prüfungsgebiet angeben) [inklusive Angabe des Prüfungsgebiets] SH Schriftliche Aufgabe aus dem Bereich Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik oder Schulentwicklung mit anschließendem Diskurs (individuelle Vorbereitung und Diskurs mit der Prüfungskommission jeweils 30 Minuten) TH --- 125 Zweite Phase 2.4.4 Schriftliche Hausarbeit Schriftliche Hausarbeit (ggf. Angabe von Alternativen) Land Grundschule und Werkreal-, Haupt- und Realschule: Hausarbeit zu einem pädagogischen Handlungsfeld der eigenen schulischen Praxis BW Gym und BS: Dokumentation einer Unterrichtseinheit oder eines Handlungsfeldes (in einer der Fachdidaktiken oder fächerübergreifend mit Bezug zu einer Fachdidaktik) Sonderpädagogik: Hausarbeit zu einem pädagogischen Handlungsfeld der eigenen schulischen Praxis BY Mögliche Themenbereiche: Pädagogik, Psychologie; Didaktik eines der Unterrichtsfächer BE entfällt, stattdessen andere Prüfungsformen. (Siehe 2.4.7) BB 22 Schriftliche Hausarbeit (max. 30 Textseiten) HB Es gibt für die neuen Referendarinnen und Referendare ab Februar 2017 keine schriftliche Hausarbeit im Zweiten Staatsexamen mehr, sondern ein Kolloquium zu einer Präsentation (unter Nutzung angemessener Medien) der schriftlichen Ausarbeitung von 1-3 ausbildungsbegleitenden Aufgabenstellungen HH Schriftliche Arbeit im Bereich der Fachdidaktik oder der Allgemeinen Pädagogik/Didaktik bezogen auf Praxiserfahrung (15-20 S.) HE Pädagogische Facharbeit (Analyse und Lösungsvorschlag eines pädagogischen Problems); 20-40 Seiten (mit Anhang). MV Ja, im Umfang von maximal 20 Seiten NI Keine Hausarbeit als Prüfungsbestandteil, schriftliche Arbeit in der Ausbildungsphase (Die Note der schriftlichen Arbeit fließt in die Ausbildungsnote mit ein, die wiederum in die Gesamtnote einbezogen wird.) NW Für jedes Fach wird zur Staatsprüfung eine „Schriftliche Arbeit“ vorgelegt. RP Keine schriftliche Hausarbeit, aber „Präsentation“ einer Unterrichtseinheit im Rahmen der mdl. Teilprüfung eines Faches 126 Zweite Phase Schriftliche Hausarbeit (ggf. Angabe von Alternativen) Land SN Nein (begleitendes Portfolio) ST Seit 2011 kein Prüfungsteil mehr; ausbildungsbegleitend anzufertigen (bei gleicher Niveauanforderung wie bisher) SL Keine schriftliche Hausarbeit SH Ja. Nach APVO als Ersatzleistung möglich: Zertifikatskurs „Deutsch als Zweitsprache“ mit abschließender Klausur. TH --- 127 Zweite Phase 2.4.5 Gutachten/Beurteilung Land Gutachten/Beurteilung (mit Angabe des verantwortlichen Erstellers und des erfassten Zeitraums) GS und WHRS: - Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie nach Gespräch mit den Ausbildern über den gesamten VD Gym: - Gutachten über die Dokumentation (ca. 8 dokumentierte Unterrichtsstunden oder gleichwertiger Zeitraum), jeweils erstellt durch Erstkorrektor/in und Zweitkorrektor/in - Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie nach Gespräch mit den Ausbildern über den gesamten VD BW BS: - Gutachten über die Dokumentation eines berufspädagogisch-didaktischen Handlungsfeldes, jeweils erstellt durch Seminarlehrkraft und weitere Prüfperson. - Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie der Seminarlehrkräfte - Beurteilung der Unterrichtspraxis (Prüfungslehrproben) durch Prüfungsausschuss (bestehend entweder aus Vorsitzendem/Vorsitzender und Seminarlehrkraft oder aus Vorsitzendem/Vorsitzender und einer weiteren Prüfperson) Sonderpädagogik: - Schulleiterbeurteilung unter Beteiligung der Mentorin/des Mentors sowie nach Gespräch mit den Ausbildern über den gesamten VD BY Leiter des Studienseminars bzw. Seminarvorstand erstellt gegen Ende des Vorbereitungsdienstes Gutachten über Unterrichtskompetenz, Erzieherische Kompetenz, Handlungs- und Sachkompetenz; erfasst wird grundsätzlich die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes BE Gutachten beider Fachseminarleiter/innen und der Schulleiterin/dem Schulleiter, vor dem Prüfungszeitraum (Vornote) BB 22 Zum Ende der Ausbildung (Ausbildungsschule und Studienseminar) HB Schulgutachten am Ende des Vorbereitungsdienstes, vorab nach 9-12 Monaten verbindliches Feedback- und Perspektivgespräch mit den an der Ausbildung Beteiligten – das Schulgutachten ist ein bewertungsrelevanter Bestandteil der Zweiten Staatsprüfung HH An der Berichterstattung zur „Bewährung im Vorbereitungsdienst“ sind alle Ausbildungsverantwortlichen beteiligt: Die schulischen Mentorinnen bzw. Mentoren erstellen jeweils einen Bericht, den die jeweilige Schulleitung verantwortet. Zudem erstellen die Fachseminarleitungen jeweils einen Bericht. Die Hauptseminarleitung fasst alle Berichte zu einem Bericht zusammen und schlägt als einzige Instanz eine Note vor. Die Einzelberichte werden den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zur Kenntnis gegeben. Die Prüfungskommission der mündlichen Prüfung legt vor Eintritt in die Prüfung die Note des Berichts fest. HE Pädagogische Facharbeit (Analyse und Lösungsvorschlag eines pädagogischen Problems); 20-40 Seiten (mit Anhang). 128 Zweite Phase Land Gutachten/Beurteilung (mit Angabe des verantwortlichen Erstellers und des erfassten Zeitraums) MV Berichte über die Bewährung des Referendars im Vorbereitungsdienst durch Studienleiter und Mentor. Note für die Hausarbeit wird festgelegt nach einer Lehrprobe zur Hausarbeit. NI Ja, von den Ausbildern in den jeweiligen Fächern oder Fachrichtungen, in Pädagogik und von der Leitung der Ausbildungsschule. NW 2 Langzeitbeurteilungen durch: 1.) Schule und 2.) Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Erfasster Bewertungszeitraum: Dauer des Vorbereitungsdienstes RP Vornote auf der Grundlage von Beurteilungen der Fachleiter/innen für die jeweiligen Fächer sowie der Leiterin oder des Leiters der Ausbildungsschule. Die Vornote wird vom Studienseminar festgesetzt. (Zeitraum: von Eintritt in den Vorbereitungsdienst bis zur Zulassung zur Prüfung) SL 2 jeweils durch Fachleiter, 1 durch Seminarleiter und 1 ergänzend durch Schulleiter, Ausbildungsbeginn bis Meldung zur Prüfung SN Lehramtstyp 1, 3, 4, 5, 6: schriftliche Beurteilung durch den Schulleiter, die 4 Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Studienreferendars/Lehramtsanwärters zu erstellen ist und den gesamten Zeitraum davor bewertet. ST 2 fachkundige Lehrkräfte begutachten und benoten SH Ja: Beurteilung der Arbeitsqualität durch die Schulleiterin oder den Schulleiter; Zeitraum ca. 12-14 Monate TH Zuständige Fachleiter und Leiter der Ausbildungsschule erstellen eine Beurteilung über den gesamten Ausbildungszeitraum, auf deren Grundlage der Seminarleiter die Vornote festsetzt. 129 Zweite Phase 2.4.6 Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile Land Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile GS und WHRS: - Schulleiterbeurteilung fünffach - Schulrechtsprüfung einfach - Hausarbeit dreifach - Pädagogisches Kolloquium dreifach - Beurteilung der Unterrichtspraxis jeweils fünffach - fachdidaktische Kolloquien jeweils dreifach Gym: - Schulrechtsprüfung einfach - Dokumentation vierfach - Kolloquium in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie dreifach - Beurteilung der Unterrichtspraxis bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach, bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweieinviertelfach - Fachdidaktisches Kolloquium bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach, bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweifach - Schulleiterbeurteilung siebenfach BW BS: - Schulleiterbeurteilung dreifach - Schulrechtsprüfung einfach - Dokumentation eineinhalbfach - Mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie einfach - Beurteilung der Unterrichtspraxis jeweils eineinhalbfach - Fachdidaktische Kolloquien jeweils einfach Sonderpädagogik: - Schulleiterbeurteilung fünffach - Schulrechtsprüfung einfach - Hausarbeit dreifach - Pädagogisches Kolloquium dreifach - Beurteilung der Unterrichtspraxis jeweils fünffach - fachrichtungsbezogene Kolloquien (1. und 2. Fachrichtung) jeweils dreifach BY Durchschnittsnote „Gutachten“ aus Einzelnoten für: Unterrichtskompetenz (x3); Erzieherische Kompetenz (x3); Handlungs- und Sachkompetenz (x2); Durchschnittsnote „Lehrproben“ aus Einzelnoten der Prüfungslehrproben (Doppelprüfungslehrprobe 2x, Prüfungslehrprobe 1x); Durchschnittsnote aus Einzelnoten mündliche Prüfung Gesamtnotenberechnung: Gutachten (x5); Lehrproben (x4); mündliche Prüfung (x2); Kolloquium (x1); Hausarbeit (x1); Teiler 13 130 Zweite Phase Land BE BB 22 Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile 2 Modulprüfungen à 20 %, Vornote 20 %, Prüfungsstunde 1. Fach 20 %, Prüfungsstunde 2. Fach 20 % a) Gesamtbeurteilung (Note) durch das Studienseminar (Haupt- und Fachseminar) zu 50 % b) Note der mündlichen Prüfung (Kolloquium) zu 10 % c) Note der schriftlichen Hausarbeit zu 10 % d) Gesamtnote für die beiden Unterrichtsproben zu 30 % HB Kolloquium zu einer Präsentation: Unterrichtspraktische Prüfung Fach 1: Unterrichtspraktische Prüfung Fach 2: Prüfungsgespräch: Schulgutachten: 25 % 20 % 20 % 10 % 25 % 15 % 15 % HH Unterrichtspraktische Prüfung Fach 1: Unterrichtspraktische Prüfung Fach 2: Bewährung im Vorbereitungsdienst (kompetenzorientierte Berichte von Schule, Fachseminarleitungen und Hauptseminarleitungen): Schriftliche Arbeit: Mündliche Prüfung: 40 % 10 % 20 % 131 Zweite Phase Land Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile Bewertung des Ausbildungsstandes 60% HE Fachdidaktik 1 Modul A (5 %) Fachdidaktik 1 Modul B (5 %) Fachdidaktik 2 Modul A (5 %) Fachdidaktik 2 Modul B (5 %) EBB: Erziehen, Beraten, Betreuen (5%) DFB: Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (5 %) Lehramtsspz. Modul A (5 %) Lehramtsspz. Modul B (5 %) Pädagogische Facharbeit (10 %) Gutachten der Schulleiterin oder des Schulleiters (10 %) MV Bewährung im Vorbereitungsdienst – vierfach Hausarbeit – zweifach Mittel aus beiden Lehrproben – vierfach NW Gesamtergebnis der Staatsprüfung: Langzeitbeurteilung Schule: 25 % Langzeitbeurteilung ZfsL: 25 % Schriftliche Arbeit 1. Fach: 5 % Schriftliche Arbeit 2. Fach: 5 % Unterrichtspraktische Prüfung 1. Fach: 15 % UPP 2. Fach: 15 % Kolloquium: 10 % NI Zweite Staatsprüfung 40 % 1. Prüfungslehrprobe (15 %) 2. Prüfungslehrprobe (15 %) Mündliche Prüfung (10 %) 50 % Ausbildungsnote (arithmetisches Mittel der Beurteilungen: Fächer o. Fachrichtungen, Pädagogik, Schulleitung und schriftliche Arbeit – schriftliche Arbeit mit doppelter Gewichtung) und 50 % Prüfungsnote (2 Lehrproben und mündliche Prüfung) 132 Zweite Phase Land Bewertung: Zusammensetzung der Gesamtnote und Gewichtung der Anteile RP Durchschnitt aus - Vornote (vierfach gewichtet) - Noten für den Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern (jeweils 1,5-fach gewichtet) - Noten für die mündlichen Teilprüfungen (jeweils einfach gewichtet) SL Zulassungsnote mit Faktor 4, Endnoten der Prüfungslehrproben mit Faktor 3, Endnote der mündlichen Prüfung mit Faktor 3, Summe der Ergebniszahlen durch die Summe der benutzten Faktoren bis auf 2 Dezimalstellen geteilt SN Prüfungsbestandteile werden wie folgt gewichtet: 1. jede Prüfungslehrprobe zweifach, 2. jede mündliche Prüfung einfach und 3. die Schulleiterbeurteilung zweifach. ST Gesamtnote wird aus der Ausbildungsnote und der Prüfungsnote gebildet. Dabei gehen die Ausbildungsnote und die Prüfungsnote jeweils mit 50 v. H. in die Gesamtnote ein. Die Berechnung erfolgt bis auf eine Stelle nach dem Komma, es wird nicht gerundet. TH 50 % Vornote je 15 % für jede der zwei Prüfungslehrproben je 10 % für jede der zwei mündlichen Prüfungen 133 Zweite Phase 2.4.7 Sonstiges Sonstiges (z. B. andere Prüfungsformen) Land BW --- BY --- BE 2 Modulprüfungen ausbildungsbegleitend; 2 Varianten wählbar: Schriftliche Hausarbeit, Portfolio, Mündliche Prüfung, Präsentationsprüfung BB 22 --- HB --- HH --- HE --- MV --- NI --- NW --- NI --- RP Präsentation einer Unterrichtseinheit im Rahmen der mündlichen Teilprüfung eines Faches SL --- SN --- 134 Zweite Phase ST Schulrechtstest für alle Lehrämter selbst zu bestimmende Ausbildungsleistung schriftliche Arbeit SH --- TH --- 135 Berufseingangsphase 3. Berufseingangsphase verpflichtend Land Ja Nein Berufseingangsphase Dauer - Fortbildungsreihe für Lehrkräfte im 2. bis 4. Dienstjahr - 6 ganztägige Veranstaltungen (davon drei in der unterrichtsfreien Zeit) innerhalb eines Schuljahres BW Art der Angebote und Inhalte beteiligte Institutionen und ihre Aufgaben "Erfolgreich und gesund starten - Begleitung in der Berufseingangsphase" Regionale Lehrerfortbildung Die Fortbildungsreihe „Begleitung in der Berufseingangsphase“ wird schulartspezifisch im Bereich der Gymnasien und Beruflichen Schulen und für die Schularten Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Sonder- und Gemeinschaftsschule schulartübergreifend durchgeführt. Die Lehrgangsleitung findet im Tandem (aus Schule und Seminar) statt. Ziele: Die Fortbildung ist Teil des Maßnahmenpakets der Landesregierung zur Förderung der Gesundheit der Lehrkräfte und verfolgt die Stärkung der Lehrerpersönlichkeit in der Berufseingangsphase sowie die Förderung der individuellen Handlungssicherheit junger Lehrkräfte im Schulalltag. Inhalte: Meine Rollen reflektieren und die Rollenvielfalt nutzen Gesund bleiben im Lehrberuf Professionell kommunizieren und kooperieren Konflikte erfolgreich lösen Pädagogische Verantwortung in der Schule bewusst wahrnehmen Meine Beratungskompetenz erweitern Unterstützungssysteme nutzen Das System Schule kennen und mitgestalten Bei der Umsetzung der Inhalte in den Veranstaltungen steht eine teilnehmerorientierte und situationsbezogene Vorgehensweise im Vordergrund. 136 Berufseingangsphase verpflichtend Land BY Ja 1 Jahr BB HH Dauer Art der Angebote und Inhalte beteiligte Institutionen und ihre Aufgaben In BY nicht eingerichtet; 2. AA im Vorbereitungsdienst entspricht funktional einer Berufseingangsphase. BE HB Nein Berufseingangsphase teilverbindlich Referat Lehrkräftebildung der Begrüßungstag, moderierte Austauschgruppen, Kollegiale Fallberatung, an- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, qualifizierte lassbezogene Fortbildung, Einzelberatung, Coaching, Online-Handbuch Moderatoren (Abordnungsstunden) 2 Jahre Diagnostik, Kollegiale Fallberatung 2 Jahre Vorbereitung: Start: Umsetzung: Kommunikative Vernetzung bereits im Referendariat Festempfang im Rathaus mit Senatorin, (verbindlich) Eintägige Auftaktveranstaltung (verbindlich) Fortbildungsangebote, kollegiale Hospitationen, Coaching (optional und bedarfsorientiert) BUSS (regionale Angebote durch Berater), Landesinstitut für Schule und Medien (Qualifizierung der Berater) Festempfang: Behörde und Landesinstitut für Schule Weitere Durchführung: Landesinstitut für Schule Im Rahmen der Begrüßungsveranstaltungen für neue Lehrkräfte (Teilnahme ist verpflichtend) Verteilung der Informationsbroschüre für den BerufseinFreiwilliges Angebot im 1. stieg, Halbjahres oder einjährige „BEP“-Gruppen im Umfang von 15 oder 30 Landesinstitut für Lehrerbildung und und 2. Jahr mit entspreStunden pro Jahr (entweder monatlich für je 3 Std. oder Samstagsangebote.) Schulentwicklung, Abteilung Fortbilchender Entlastung in + Fortbildungen und Workshops auf die Bedürfnisse der Berufseinsteiger dung, Referat Berufseingangsphase den Schulen zugeschnitten + persönliches Coachingangebot + Beratung im InternetForum HE MV 137 Berufseingangsphase verpflichtend Land NI Ja Nein Berufseingangsphase Dauer 3 Jahre Art der Angebote und Inhalte beteiligte Institutionen und ihre Aufgaben Fortbildungsangebote, kollegiale Beratung, Mentoring MK und Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ): Konzeptentwicklung und –fortschreibung, Evaluation Kompetenzzentren für Lehrerfortbildung: Fortbildungsangebote, Beratungsangebote, Mentoringangebote NW RP Erfolgt mit der Umsetzung des „Landesgesetzes zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“. SL Freiwillige Angebote (Sek1 und Grundschulen) als Modellversuche SN zwei Jahre Vier Module im Block, je Modul 2,5 Tage (Präsenzphasen); SMK: Begleitung; Begleitung der Teilnehmer im Rahmen der Vorbereitung und Nachbereitung, Externer Bildungsträger: Durchfühgegenseitige Unterrichtsbesuche; rung Themenschwerpunkte der Module: 1. Selbst- und Zeitmanagement 2. Unterrichtsstörungen und Konflikte 3. Kommunikationsstrategien für die Arbeit mit Eltern 4. Heterogenität in der Klasse ST zwei Schuljahre (darin drei zentrale Veranstaltungen und zehn Veranstaltungen in regionalen Gruppen, hier bestehen Auswahlmöglichkeiten zur bedarfsspezifischen Teilnahme) Modularisierte Fortbildungsreihe "Kompetenzentwicklung in der Berufseingangsphase" als ein vielfältiges und nachhaltig wirkendes Unterstützungsangebot für die Kolleginnen und Kollegen der Berufseingangsphase Nutzung verschiedener Möglichkeiten zur Entwicklung von personenspezifischen Routinen, Wahrnehmungsmustern und Beurteilungsstrategien für Lehrkräfte in der Berufseingangsphase Bedarfsspezifische Begleitung im Kontext des kollegialen Lernens, insbesondere auch durch kollegiale Fallberatungen 138 Lehrerfortbildungsinstitut LPM Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) Konzeption, Durchführung und Evaluation der Fortbildungsmaßnahme) Berufseingangsphase verpflichtend Land Ja Nein Berufseingangsphase Dauer Art der Angebote und Inhalte beteiligte Institutionen und ihre Aufgaben SH TH Zentrale Auftaktveranstaltungen (2-4) Angebots- und bedarfsorientierte zentrale Fortbildungsangebote zu folgenden Themen: - Individuelle Förderung im Unterricht - Medienbildung - Klassenführung - Schulrecht - Diagnostizieren /Beraten die ersten beiden Berufs- Elternarbeit jahre des Lehrers - Schulentwicklung - Lehrergesundheit - Bildungspolitische Schwerpunktthemen Regionale Austauschgruppen (kollegiale Fallberatung, Hospitationszirkel (mit Lehramtsstudierenden und Lehramtsanwärtern)) Broschüre „Schule beginnt - Handbuch zur Berufseingangsphase im Lehrerberuf inclusive „Praxismaterial für Berufseinsteiger“ 139 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM): Konzeptentwicklung und –fortschreibung, Evaluation Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM): Fortbildungsangebote, Qualifizierung von in Schulen an Lehrerbildung Beteiligten, Betreuung und Anleitung der regionalen Austauschgruppen durch Berater Staatliche Schulämter: Planung und Durchführung der regionalen Austauschgruppen Staatliche Schulen: Zuständig für die Fortbildung und Personalentwicklung in den ersten beiden Berufsjahren ist die Schulleitung. Aufgaben: - Einführung in Arbeitsstrukturen der Schulen - Vertiefung und Erweiterung erworbener Qualifikationen - Förderung individueller Qualifikati- Berufseingangsphase onsschwerpunkte in Hinblick auf die weitere Berufslaufbahn Staatliche Studienseminare und Thüringer Hochschulen: Angebote und Durchführung von zentralen Fortbildungen 140 Ergänzungen 4. Ergänzungen Land Ergänzungen BW --- BY Die Übernahme in den Staatsdienst, d. h. Zuweisung auf eine Planstelle, erfolgt in BY nach dem Ranglistenprinzip; die Ranglisten werden ggf. nach Fächerverbindungen erstellt; die Position auf der Rangliste wird grundsätzlich durch die Gesamtprüfungsnote aus Erster Lehramtsprüfung und Zweiter Staatsprüfung (Gewichtung 1:1) bestimmt. BE Rechtliche Grundlagen: - Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014 ist seit 20.02.2014 in Kraft, - Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für die Lehrämter vom 23.06.2014. - Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) vom 26.01.2015 BB --- HB --- HH --- HE Seit 01.08.2015 Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst, d. h. Verlängerung der beiden Hauptsemester von 12 Monaten auf 18 bzw. 24 Monate. NI --- NW --- RP --- SL --- SN --- ST keine SH --- TH --141 Anlagen Anlagen 1. Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Teilzeit 2. Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst) für Lehramtstyp 3 und Lehramtstyp 4 3. Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst (Lehramtstyp 3 und 4) 142 Stand: 26.10.2016 Anlage 1 II A/Allgemeinbildendes Schulwesen Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Teilzeit Land 2016 ja nein Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen (in Planung) Hamburg Hessen (aber in Planung) Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz (aber in Planung) (Modellversuch) Saarland Sachsen (erstmalig 01.02.2017 unter eingeschränkten Bedingungen) Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen R:\A\aa-Sg\Lehrer\2310-0-KomLB-ab13\05-Sachstand LB\2016-07-26-Aktualisierung 2016\Veröffentlichung\2016-10-26 Sachstand LB-Vorbereitsdienst- Zusammenfassung.docx Stand: 26.10.2016 Anlage 2 II A/Allgemeinbildendes Schulwesen Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst) für Lehramtstyp 3 und Lehramtstyp 4 -2- I. Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung für Lehramtstyp 31 1. Fächer (angeboten von mehr als 5 Ländern) LAND FACH Arbeitslehre Bildende Kunst/Kunst/ Kunsterziehung Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde/Geographie Ethik/Religionskunde Ev. Religion Französisch Geschichte Informatik Islam. Religionsunterricht Italienisch Kath. Religion Latein Mathematik Musik (Neu-)Griechisch Philosophie 1 BW BY BE** * * BB2 HB3 HH3 HE MV NI NW RP SL siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe gesonderte Übersicht 2 siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ SN ST SH TH Die Bezeichnung der Fächer in dieser Übersicht orientiert sich am Kerndatensatz (KDS). Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 1.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab dem 01.01.2019. 3 Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet. * Kein staatliches Unterrichtsfach; Ausbildung erfolgt durch die Kirchen. **BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor. 2 -3- LAND FACH Physik Russisch Politik/Sozialkunde Spanisch Sport Wirtsch./Verwaltung/Recht Textiles Gestalten Türkisch Werken BW BY BE** BB2 HB3 HH3 HE MV NI NW RP SL siehe gesonderte Übersicht 3 siehe gesonderte Übersicht 4 siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ SN ST SH TH -4- 2. Fächerkomplex „Ethik/Religionskunde“ LAND Bezeichnung Ethik Ethik/Philosophie Philosophieren mit Kindern Praktische Philosophie Werte/Normen Zusammenfassung FÄCHERKOMPLEX 1 BW BY EW 3 BE** BB1 HB2 HH2 HE MV NI NW RP EW 3 SL SN ST SH TH 4 Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 01.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab dem 01.01.2019. 2 Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet. 3 Das Fach Ethik ist in Bayern ausschließlich als Erweiterungsfach vorgesehen. **BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor. 4 Gem. KMK Beschluss vom 27.12.13 wird die Fächergruppe als Philosophie anerkannt. -5- 3. Fächerkomplex „Sozialkunde/Politik“ LAND Bezeichnung Sozialkunde/Politik Politikwissenschaft/Sozialkunde Sozialkunde Politik Politikwissenschaft Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft/ Soziologie/Wirtschafts-wissenschaft) Wirtschaft/Politik Politik und Wirtschaft Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) Zusammenfassung FÄCHERKOMPLEX 1 BW BY BE** BB1 HB2 HH2 HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH3 4 4 Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 01.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab dem 01.01.2019. 2 Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet. 3 Falls einem Fach nach den Übersichten 3 und 4 mehrere der in Thüringen vorgesehenen Fächer zugeordnet werden können, wird entsprechend der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ein Fach festgelegt. 4 Siehe auch Tabelle 4. ** BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor. -6- 4. Fächerkomplex „Wirtschaft/Verwaltung/Recht“ LAND Bezeichnung Wirtschaft Wirtschaftswissenschaften Ökonomische Bildung Wirtschaft/Politik Verbraucherbildung Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung AWT WAT Wirtschaftslehre/ Technik Wirtschaft-TechnikHaushalt/Soziales (WTH) Gesundheit und Ernährung Zusammenfassung FÄCHERKOMPLEX 1 BW BY BE** BB1 HB2 HH2 HE MV NI NW RP3 SL SN ST 4 SH TH 4 4 Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 1.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab dem 01.01.2019. 2 Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet. 3 Ausbildung im Fach Wirtschaft und Arbeit mit Schwerpunkt für Wahlpflichtfächer: Hauswirtschaft und Sozialwesen, Technik und Naturwissenschaft und Wirtschaft und Verwaltung. 4 Siehe auch Tabelle 3. ** BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor. -7- 5. Einzelne länderspezifische Fächer (angeboten von max. 5 Ländern) LAND FACH Arbeitslehre Textiles Gestalten Werken Haushalt/Textil Darstellendes Spiel Islamischer Religionsunterricht Islamische Religionslehre Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Philosophie Dänisch Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache Italienisch Latein 1 BW 5 BY BE** EW6 7 * BB1 HB2 HH2 HE MV 3 NI NW 4 RP SL SN ST SH TH EW 6 8 9 Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt ab dem 1.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 im Vorbereitungsdienst beginnt ab dem 01.01.2019. 2 Der Lehramtstyp 3 wird nicht ausgebildet. 3 Heißt AWT. 4 Heißt Textilgestaltung. 5 Bis 2017. 6 Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. 7 Das Fach "Islamische Theologie/Religionspädagogik" kann im Lehramt Sekundarstufe I als reguläres Studienfach gewählt werden. 8 Bestandteil der Ausbildung aller Anwärter; kein eigenständiges Fach. * Kein staatliches Unterrichtsfach. ** BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor. 9 Deutsch als Zweitsprache wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten. -8- LAND FACH (Neu-)Griechisch Niederländisch Polnisch Portugiesisch Sorbisch Tschechisch Türkisch Hauswirtschaft Alltagskultur und Gesundheit (HTW) Technik Technische Bildung Astronomie 10 11 BW BY BE** BB1 HB2 HH2 HE MV NI NW 10 Heißt Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung. Gesundheit). Astronomie wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten. RP SL SN ST SH TH 11 -9- II. Fächerangebot der Länder in der Lehrerbildung für Lehramtstyp 41 1. Fächer (angeboten von mehr als 5 Ländern) LAND FACH (Alt-)Griechisch Arbeitslehre Bildende Kunst/Kunst/ Kunsterziehung Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde/Geographie Ethik/Religionskunde Ev. Religion Französisch Geschichte Informatik Islam. Religionsunterricht Italienisch Kath. Religion Latein Mathematik Musik 1 BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH DF3 DF4 * 5 DF4 * 7 DF8 DF4 2 siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe gesonderte Übersicht 2 6 siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ Die Bezeichnung der Fächer in dieser Übersicht orientiert sich am Kerndatensatz (KDS). Keine Unterscheidung (Fachbezeichnung: Griechisch). 3 Ausschließlich Doppelfach. 4 Auch als Doppelfach möglich. 5 Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der Evangelischen Kirche. 6 Ev. Religion wird durch das Fach Biblische Geschichte/Religionskunde abgebildet. 7 Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der Katholischen Kirche. * Kein staatliches Unterrichtsfach; Ausbildung erfolgt durch die Kirchen. 2 2 - 10 - LAND FACH (Neu-)Griechisch Philosophie Physik Psychologie/Pädagogik Pädagogik Psychologie Russisch Politik/Sozialkunde Spanisch Sport Wirtsch./Verwaltung/Recht Textiles Gestalten Türkisch Werken 8 BW 9 BY EW 10 BE BB 11 HB HH HE MV NI NW SL siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe gesonderte Übersicht 3 siehe gesonderte Übersicht 4 siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ siehe Übersicht 5 „Einzelne länderspezifische Fächer“ Das Fach Musik kann sowohl als „Doppelfach“ als auch in Kombination mit einem anderen Fach eingebracht werden. Nur als Kombinationsfach mit Ethik (s. Übersicht 2). 10 In Bayern ausschließlich als Erweiterungsfach - Philosophie/Ethik vorgesehen (s. Übersicht 2). 11 Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. 12 Ethik/Philosophie (s. Übersicht 2). 9 RP SN ST SH TH 12 - 11 - 2. Fächerkomplex „Ethik/Religionskunde“ LAND Bezeichnung Ethik Ethik/Philosophie Philosophie/Ethik Philosophie/Praktische Philosophie Philosophieren mit Kindern/Philosophie Philosophie Lebensgestaltung–EthikReligionskunde Werte/Normen Biblische Geschichte/ Religionskunde Zusammenfassung FÄCHERKOMPLEX 1 BW BY * BE ** ** BB HB HH HE MV 1 * RP SL NW SN ST SH TH NI Absolventen eines Hochschulstudiums in Philosophie werden im Vorbereitungsdienst in „Philosophie/Ethik“ ausgebildet. * In Bayern ausschließlich als Erweiterungsfach vorgesehen. ** Die Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 sieht „Ethik/Philosophie“ als ein Ausbildungsfach vor. Ausbildungen, die auf der Grundlage früherer rechtlicher Regelungen begonnen wurden, genießen Bestandsschutz. - 12 - 3. Fächerkomplex „Sozialkunde/Politik“ LAND Bezeichnung Sozialkunde/Politik Politikwissenschaft/Sozialkunde/ Sozialwissenschaften Sozialkunde Soziologie Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) Politik Politische Bildung Politikwissenschaft Politik/Wirtschaft Wirtschaft/Politik Politik und Wirtschaft Politik/Wirtschaftswissenschaft Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft Zusammenfassung FÄCHERKOMPLEX 1 BW BY BE BB HB HH HE ** NI 2 RP SL SN NW MV ST SH TH1 3 Falls einem Fach nach den Übersichten 3 und 4 mehrere der in Thüringen vorgesehenen Fächer zugeordnet werden können, wird entsprechend der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ein Fach festgelegt. 2 Bis 2016. 3 Siehe auch Tabelle 4. ** Die Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 sieht das Fach nicht als Ausbildungsfach vor. Ausbildungen, die auf der Grundlage früherer rechtlicher Regelungen begonnen wurden, genießen Bestandsschutz. - 13 - 4. Fächerkomplex „Wirtschaft/Verwaltung/ Recht“ LAND Bezeichnung Wirtschaftslehre Ökonomische Bildung Wirtschaftswissenschaften Wirtschaft/Politik Politik/Wirtschaft Politik/Wirtschaftswissenschaft Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft Wirtschaftslehre/Recht Recht Rechtskunde Rechtswissenschaft AWT Wirtschaft-ArbeitTechnik / Wirtschaft, Arbeit, Technik (WAT) Zusammenfassung FÄCHERKOMPLEX 1 BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST TH1 2 EW 2 3 SH EW 2 Falls einem Fach nach den Übersichten 3 und 4 mehrere der in Thüringen vorgesehenen Fächer zugeordnet werden können, wird entsprechend der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ein Fach festgelegt. 2 Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. 3 Siehe auch Tabelle 3. - 14 - 5. Einzelne länderspezifische Fächer (angeboten von max. 5 Ländern) LAND FACH Arbeitslehre Textiles Gestalten Werken Bildende Kunst/ Intermediales Gestalten Musik/Jazz und Popularmusik Darstellendes Spiel Jüdische Religionslehre Islamischer Religionsunterricht Islamische Religionslehre Pädagogik Psychologie Psychologie/Pädagogik Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache Chinesisch 1 BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SN ST SH TH 6 7 EW2 * 3 4 4 * 5 3 3 EW 2 EW 2 8 Heißt AWT. Nur als Fach der Erweiterungsprüfung, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. 3 Keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Erweiterungsprüfungen sind grundsätzlich in diesen Fächern zulässig. 4 Einrichtung eines Studiengangs in Vorbereitung. 5 Das Fach "Islamische Religionslehre" kann im Lehramt Gymnasium als reguläres Studienfach gewählt werden. 6 Bestandteil der Ausbildung aller Anwärter. Ist jedoch kein eigenständiges Fach. 7 Deutsch als Zweitsprache wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten. 8 Keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Erweiterungsprüfungen sind grundsätzlich in allen Fremdsprachen zulässig. * Kein staatliches Unterrichtsfach. 2 SL 1 - 15 - LAND FACH Dänisch (Neu-)Griechisch Hebräisch Japanisch Niederländisch Norwegisch Polnisch Schwedisch Sorbisch (Wendisch) Tschechisch Türkisch Naturwissenschaft und Technik Technik Technikwissenschaften Technische Bildung Astronomie 9 BW BY EW 2 BE BB HB HH ** EW 2 EW 2 EW 2 11 HE 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 10 MV NI NW RP SL SN ST SH 9 TH 12 Keine Unterscheidung (Fachbezeichnung: Griechisch). Vom hessischen Lehrerbildungsgesetz zugelassen; keine bekannten Fälle. 11 Keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Erweiterungsprüfungen sind grundsätzlich in diesem Fach zulässig. ** Die Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014 sieht das Fach nicht als Ausbildungsfach vor. Ausbildungen, die auf der Grundlage früherer rechtlicher Regelungen begonnen wurden, genießen Bestandsschutz. 12 Astronomie wird für die Ausbildung in einem weiteren Fach im Rahmen des Vorbereitungsdienstes angeboten. 10 Stand: 29.11.2016 Anlage 3 Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Lehramtstyp 3) Erläuternde Hinweise zu den nachfolgenden Tabellen: Ein leeres Feld weist darauf hin, dass die Fächerkombination in allen Ländern zugelassen ist. Schwarz geschriebene Länderkürzel weisen darauf hin, dass die angegebene Fächerkombination in dem Land generell ausgeschlossen ist. Rot-kursiv geschriebene Länderkürzel weisen darauf hin, dass die angegebene Fächerkombination in dem Land ausgeschlossen ist, weil ein Fach bzw. beide Fächer nicht angeboten werden. BY NI SL SH BY BY BY BY BY BY BY NI SL SH BY Biologie Deutsch BY BY ST NI NW SL ST BY BW BY NI RP SL SH NW BY BY NI SL ST BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH BY BY BW BY NI SL ST BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH BY BY NI SL SH NI SL ST BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH NI SL SH BY NI SL ST BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH BY BY NW NI SL ST BY BW BY NI RP SL SH NW BY Englisch Erdkunde/Geographie Sport BY Spanisch BY Russisch BY Physik BY Philosophie2 BY Musik BY BY NI SL SH NW Mathematik Geschichte BY Informatik Französisch BY BY BY NW NW Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung Chemie Katholische Religion 1 1 Evangelische Religion Erdkunde/Geographie BY Englisch Chemie BY Deutsch Biologie FACH Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung Auf eine Spiegelung der Informationen zu den ausgeschlossenen Fächerkombinationen unter der "Treppe" wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. BY NW BY BW BY BY NI SL SH NW BY BW BY BY NW NI RP ST SH NW BW BY BY NW NI RP ST SH NW Vorbereitungsdienst-LA 3 Französisch Geschichte BW BY NI SL SN ST TH BW BY NI RP ST SH BY BY Sport BY BW BY NI RP SL SH Physik Spanisch BY NI SL SH Philosophie2 Musik Mathematik Katholische Religion Geschichte BY Informatik Französisch 1 1 Evangelische Religion Erdkunde/Geographie Englisch Deutsch Chemie Biologie BY Russisch Evangelische Religion1 Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung FACH BY BY NW NI SL SH BY BY BY BY BW BW NI BY BY SL NI ST RP SL SH BW BY NI RP ST SH BY NI SL SH BY BY BW BY BY NW NI RP ST SH NW BY NI NI SL SL SH SH BY BY NW NI SL ST BY NI BW NI SL BY SL SH NI ST RP SH SL SH NW BW BY NI RP SL ST SH NW BY NI SL SH NW BW BY NI SL SN ST TH BY BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH BY Mathematik BY NI SL ST BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH Musik BY NI SL ST BW BY NI RP SL SH NW BW NW BY NI RP ST SH NW Informatik Katholische Religion1 Philosophie2 BY NI SL SH NW BY BW BY NI RP SL SH NW BY BW BW BY NI BY BY NI SL NI NI SL ST RP RP ST SL SL ST ST SH SH Vorbereitungsdienst-LA 3 BW BY NI RP SL SH BW BY NI RP ST SH BY BW BY NI RP SL ST SH NW BW BY NI RP SL SH NW Sport Physik Philosophie2 Musik Mathematik Katholische Religion Informatik Geschichte Französisch 1 1 Evangelische Religion Erdkunde/Geographie Englisch Deutsch Chemie Biologie Spanisch Russisch Russisch Physik Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung FACH BW BY NI RP ST SH NW Spanisch Sport Hinweise der Länder: 1 Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an kirchliche Bevollmächtigungen praktisch nicht vor. BW: Zum Wintersemester 2015/2016 wurden die Lehramtsstudiengänge auf die gestufte Struktur (Bachelor, Master) umgestellt: Das Studium Lehramt Gymnasium umfasst zwei Fächer. Für die Zulassung zum VD ist die Kombination von Katholischer Theologie oder Evangelischer Theologie oder Jüdischer Religionslehre oder Islamischer Religionslehre untereinander ausgeschlossen; die Kombination eines dieser Fächer mit Philosophie/Ethik ist nicht möglich. Die Fächer Bildende Kunst und Musik können nicht miteinander verbunden werden. Das Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) kann nur in Verbindung mit einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Geographie mit Schwerpunkt Physische Geographie studiert werden. BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Für entsprechende Bachelor- oder Masterstudiengänge werden letztmalig im WS 2014/2015 Erstsemester-Studierende eingeschrieben. Übergangsregelungen sehen einen Bestandsschutz für die Fächerwahl bzw. die Fächerkombinationen bis zum Abschluss der Lehramtsausbildung vor. BB: Die Ausbildung für den Lehramtstyp 3 erfolgt erst ab dem 01.10.2013 beginnend mit dem Studium. Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst beginnt entsprechend ab dem 01.01.2019. RP: Die Fächer Russisch und Spanisch sind nicht in der Stundentafel der Schule und werden deshalb im Vorbereitungsdienst nicht angeboten. ST: Die Fächer Alt Griechisch, Latein, Philosophie und Spanisch sind nicht in der Stundentafel der Schule und werden deshalb im Vorbereitungsdienst nicht angeboten. TH: 2 Fach Ethik - In Thüringen ist die Kombination zwischen den Fächern Ethik, Evangelischer und Katholischer Religionslehre ausgeschlossen. Das Fach Philosophie wird als seperates Fach nicht angeboten. Vorbereitungsdienst-LA 3 BY BY BY BY BY NW BB HB HB HH HH NI SH BY BY BW BY BY BB ST NW BY BY BY BY BY SH BY BY BY BB HB HB HH HH NI SH BY BY BY BY BY BY BY BY BY BB HB HB HH HH NI SH BY BY Chemie Deutsch Englisch BY HB BY BY BB BY BY SL BY BY HB BB HH HB HH NI SH BY BB BY BY SL BY BB HB HB HH HH NI SH BY BB SL BY BY HB BY BY BB HB HH NI SH BY BY BY BB HB HB HH HH NI SH BY BY BY Sport Spanisch BY BB SH BY BY BY BY HB NW BB HB HB HH SH HH NI SH NW Evangelische Religion1/7/9 BY BY BY BY SL NW NW BY BY Erdkunde/Geographie Russisch5 BY BY BY BY BY BB BB BB BB BB SL SL SL SL SL SH SH SH NW NW BY BY BY NW Biologie Physik Philosophie3/6/10 Musik BY BB BY BY BB SL BB BB HB SL SL HH NW SL BY Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung2 Französisch Mathematik BY BB HB HH NI SL SH NW Latein BY BB SL SH NW Katholische Religion1/8 BY BB SL SH Italienisch BY BY BB BB SL SL SH Informatik Geschichte4 BY Französisch BY Evangelische Religion1/7/9 BY BY BY BY BB BB BB BB SL SL SL SL SH SH NW Erdkunde/Geographie BY BB SL SH Englisch Chemie BY BB SL NW Deutsch Biologie (Alt-)Griechisch Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung2 FACH (Alt-)Griechisch Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Lehramtstyp 4) BY BY BY SL SH SH BY BY NW BB SH BY BY BY BY SL SH NW SH NW BY BB SN ST TH BY BY SL BY BB BY BY SL BY BY Vorbereitungsdienst-LA 4 BY BY BB HB HB HH HH NI SH NW BY BB HB HH NI SH BY Italienisch BY Katholische Religion1/8 BY BB HB HH NI SH BY BB HB HH NI SH BY BB HB HH NI SH Sport BY BB HB HH NI SL SH NW BY Spanisch Physik BB BY BY HB BB BB HH HB HB NI HH HH SH NI NI SH SH NW BY Russisch5 Philosophie3/6/10 Katholische Religion1/8 BY BY BY SH SL NW SH BY BY BY SH BB HB HB HH HH NI SH Informatik Geschichte4 Französisch Evangelische Religion1/7/9 Erdkunde/Geographie Englisch Deutsch Chemie Biologie Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung2 BY BY NW BB SH Musik Italienisch BY BY BY BY SL SH SH Mathematik Informatik BY BB SH Latein Geschichte4 (Alt-)Griechisch FACH BY BB HB HH NI SH NW HB HB HB BW BY BY BY HB HH HH HH BY HB HB HB HH BB HH HH HH HB SL HH SN ST TH Latein BY BB BY BY SL BY Mathematik BY BB BY SL BY Musik BY BB Philosophie3/6/10 BY BY BY NW SL NW BY BY BY BY BB BB BB BB SH SL SH BY SL Physik 5 Russisch Spanisch BY BY BY BY SL SL SH NW BY Sport Hinweise der Länder: 1 Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an kirchliche Bevollmächtigungen praktisch nicht vor. BW: Die Kombination der künstlerischen Fächer (Bildende Kunst und Musik) ist nicht möglich. BY: 2 In Bayern ausschließlich als sog. Doppelfach, nicht in einer Fächerverbindung studierbar. 3 In Bayern ausschließlich als sog. Erweiterungsfach, nicht in einer regulären Fächerverbindung studierbar. BE: Bewerber/innen mit einem Master of Education-Abschluss oder einem 1. Staatsexamen haben Zugang zum Vorbereitungsdienst, sofern ihre Fächer in Berlin ausgebildet werden, ungeachtet der Kombination. Vorbereitungsdienst-LA 4 Fächer in Berlin ausgebildet werden, ungeachtet der Kombination. *Ethik/Philosophie ist ein Ausbildungsfach. BB: 4 In BB ist das Fach Geschichte in Kombination mit den Fächern Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde oder Politische Bildung ausgeschlossen. 5 In BB ist das Fach Russisch in Kombination mit den Fächern Sorbisch oder Polnisch ausgeschlossen. 6 In BB nur als sog. Erweiterungsfach, keine Ausbildung im Vorbereitungsdienst. 7 Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der evangelischen Kirche. 8 Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Verantwortung der katholischen Kirche. HB: 9 In HB "Biblische Geschichte/Religionskunde" TH: 10 Fach Ethik/Philosophie - In Thüringen ist die Kombination zwischen den Fächern Ethik/Philosophie, Evangelische und Katholische Religionslehre ausgeschlossen. Vorbereitungsdienst-LA 4 SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL SH TH BW BY RP SL SH BW BY RP SL ST SH Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde/Geographie Evangelische Religion1 Sport Spanisch BW BY RP SL ST Physik BW BY RP SL Musik Russisch Mathematik SL TH Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung Französisch Katholische Religion1 Informatik Geschichte Französisch Evangelische Religion1 Erdkunde/Geographie Englisch Deutsch Chemie Biologie FACH Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Schuldienst (Lehramtstyp 3) Schuldienst-LA 3 SL TH Informatik SL TH SL TH BW BY RP SL BW BY RP SL ST SL BW BW SL TH BY BY TH NI RP RP SL SL ST SH SH TH TH Katholische Religion1 BW BY RP SL BW BY RP SL ST Mathematik BW BY RP SL BW BY RP SL ST Musik BW BY RP SL BW BY RP SL ST Physik BW BY RP SL BW BY RP SL ST Russisch Spanisch Sport Spanisch Geschichte Russisch SL TH Physik Musik Mathematik Katholische Religion1 Informatik Geschichte Französisch Evangelische Religion1 Erdkunde/Geographie Englisch Deutsch Chemie Biologie Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung FACH BW BY RP SL ST SH BW BY RP SL BW BY RP SL ST Sport Schuldienst-LA 3 Hinweise der Länder: 1 Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an kirchliche Bevollmächtigungen praktisch nicht vor. BW: Die Fächer Russisch und Spanisch sind keine Unterrichtsfächer an den entsprechenden Schularten in BadenWürttemberg. BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Es kann jedoch eine Einstellung in das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien erfolgen. ST: Das Fach Spanisch ist in der Stundentafel der Schule nicht enthalten. TH: Fach Ethik - In Thüringen ist die Kombination zwischen den Fächern Ethik, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre ausgeschlossen. Schuldienst-LA 3 SL Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung2 SL Biologie SL Chemie SL Deutsch SL Englisch SL Erdkunde/Geographie SL Evangelische Religion1 TH SL Geschichte SL Informatik SL Italienisch SL TH SL SL Latein SL Mathematik SL SL Musik Philosophie SL SL Französisch Katholische Religion1 Sport (Alt-)Griechisch Spanisch Russisch Physik Philosophie3/4 Musik Mathematik Latein Katholische Religion1 Italienisch Informatik Geschichte Französisch Evangelische Religion1 Erdkunde/Geographie Englisch Deutsch Chemie Biologie Bildende Kunst/ Kunst/Kunsterziehung2 FACH (Alt-)Griechisch Ausschluss von Fächerkombinationen bei der Einstellung in den Schuldienst (Lehramtstyp 4) 3/4 Physik SL SL Russisch Spanisch Sport Hinweise der Länder: 1 Eine Kombination von Evangelischer Religionslehre und Katholischer Religionslehre kommt wegen der Anforderungen an kirchliche Bevollmächtigungen praktisch nicht vor. BY: 2 In Bayern ausschließlich als sog. Doppelfach, nicht in einer Fächerverbindung studierbar. 3 In Bayern ausschließlich als sog. Erweiterungsfach, nicht in einer regulären Fächerverbindung studierbar. BE: Lehramtstyp 3 läuft aus. Es kann jedoch eine Einstellung in das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien erfolgen. TH: 4 Fach Ethik/Philosophie - In Thüringen ist die Kombination zwischen Ethik/Philosophie, Evangelischer und Katholischer Religionslehre ausgeschlossen. Schuldienst-LA 4
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