anzeigen - Hansestadt Rostock

Förderjahr 2016
Onlinedatum: 28.11.2016
Abfallbehälter dürfen nicht behindern
Hausmülltonne 120 Liter
Foto: Umweltamt
Abfallbehälter sind grundsätzlich auf dem Grundstück unterzubringen. Das regelt die Abfallsatzung der Hansestadt Rostock unter § 14, Absatz (2). Die Behälter dürfen nur
kurzzeitig zum Zweck der Leerung auf dem Gehweg abgestellt werden. Ist kein Gehweg
vorhanden und lässt es die Verkehrssituation zu, können die Behälter kurzzeitig auch auf
der Straße zur Leerung bereitgestellt werden, so das Amt für Umweltschutz. Die Abstellung muss jedoch so erfolgen, dass Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger nicht behindert
oder gefährdet werden. Dabei ist in der Abfallsatzung geregelt, dass die Bereitstellung frühestens ab 20 Uhr am Abend vor dem Leerungstag erfolgen darf. Spätestens am Abend des
Leerungstages sind die Behälter dann wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
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