STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 6. Sitzung des Hauptausschusses 2016 1.12.2016 17.11.2016 Sitzungsort Sitzungsbeginn Unterschriftsdatum Sitzungssaal, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr) 17:00 Uhr 16.11.2016 Wichticier Hinweis: Auf die Ausschließungsgründe nach § 31 GO wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Wer annehmen muss befangen zu sein, hat den Ausschlief3ungsgrund unaufgefordert vor Eintritt in die Verhandlungen d. Vorsitzenden anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie/er sich im Zuhörerraum aufhalten. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragen 2. Haushaltssatzung und Stellenplan 2017, Haushaltssicherungskonzept 2017 — 2022 (Fortschreibung) Drucksache 2016160 3. Änderung der Hebesatzsatzung für die Stadt Wetter (Ruhr) Drucksache 2016139 4. Mitteilungen 5. Anfragen Nichtöffentlicher Teil 6. Finanzangelegenheit Drucksache 2016165 7. Finanzangelgenheit Drucksache 2016166 8. Mitteilungen 9. Anfragen Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie, Ihre Vertretung und ggf. auch die Verwaltung (T. 840105) zu benachrichtigen. Frank Hasenberg Bürgermeister H ÖFFENTLICHE STADT WETTER (RUHR) NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 2016160 FB/FD : Fachdienst Finanzen Verfasser/in: Herr Langenbach 08.11.2016 Datum: Beratung und Beschluss RAT am: 08.12.2016 Hauptausschuss am: 01.12.2016 (Fachausschuss) am: Betreff: Haushaltssatzung und Stellenplan 2017, Haushaltssicherungskonzept 2017 —2022 (Fortschreibung) Beschlussvorschlag: Hauptausschuss: Es wird beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Entwürfen der Haushaltssatzung und des Stellenplanes 2017 unter Einbeziehung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen sowie der von den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Ferner wird beschlossen, dem Rat zu empfehlen, das Haushaltssicherungskonzept 2017 — 2022 (Fortschreibung) in der Fassung des Beratungsergebnisses zu beschließen. Rat: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen. Ferner beschließt der Rat den Stellenplan 2017 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2017 — 2022 (Fortschreibung). Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Stellenplanes 2017 zur Vorberatung den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Änderunglisten werden rechtzeitig vor den Sitzungen vorgelegt. Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist mit dem Haushaltsplan 2017 fortzuschreiben, da sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat. Gemäß § 76 GO muss der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO spätestens im zehnten des auf das Haushaltsjahr mit der Überschreitung der Schwellenwerte folgendem Jahr wieder erreicht werden. Diese Vorgabe HSK 2017 —2022 eingehalten. wird mit der Fortschreibung Oz-e_ VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHENR.: 2016160 Haushaltsauswirkungen Konsumtiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: IZ ja nein pro Jahr Ergebnisrechnung Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffene/s Produkte: Bemerkung: Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: EJ ja 1:1 nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung einmalig Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung: pro Jahr Finanzrechnung E ÖFFENTLICHE STADT WETTER (RUHR) 111 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: 2016139 FB/FD : FD Finanzen Verfasser/in: Herr Langenbach 24.10.2016 Datum: Beratung und Beschluss [Z] R A T am: 08.12.2016 E Hauptausschuss am: 01.12.2016 (Fachausschuss) am: Betreff: Änderung der Hebesatzsatzung für die Stadt Wetter (Ruhr) Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wetter (Ruhr) It. Anlage zu erlassen. Begründung: In der Hebesatzsatzung sind die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A: 220 v.H. Grundsteuer B: 500 v.H. Gewerbesteuer: 490 v.H. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A gilt ab dem Haushaltsjahr 2004. Ab dem Jahr 2014 gilt der Hebesatz für die Gewerbesteuer. Der Hebesatz der Grundsteuer B gilt seit diesem Jahr. Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wetter (Ruhr) in der Fortschreibung 2017 —2022 sieht als Konsolidierungsmaßnahmen (lfd. Nr. 69) die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 20 %-Punkte auf 520 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2017 vor. Zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen ist die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wetter (Ruhr) zu erlassen. VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHENR.: 2016139 Haushaltsauswirkungen Konsumtiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: EI ja Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand El nein pro Jahr Ergebnisrechnung + 197.782,00€ pro Jahr Finanzrechnung + 197.782,00€ + 197.782,00€ + 197.782,00€ + 197.782,00€ +197.782,00 € Betroffene/s Produkte: 16.01.01 Bemerkung: Investiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: CI ja El nein Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung einmalig Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Ertrage Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand einmalig Betroffene/s Produkte: Bemerkung: 4. Änderungssatzung vom?? zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wetter (Ruhr) vom 18.12.2007 Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 (BGBI. I S. 434) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NRW S. 732) i.V. mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) am ??? die nachstehende Satzung beschlossen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 220 v.H. 520 v.H. 2. Gewerbesteuer 490 v.H. 2. § 2 erhält folgende Fassung: Der Hebesatz der Grundsteuer B gilt ab dem Haushaltsjahr 2017. Der Hebesatz der Gewerbesteuer gilt ab dem Haushaltsjahr 2014 und wird nicht verändert. Der Hebesatz der Grundsteuer A gilt ab dem Haushaltsjahr 2004 und wird ebenfalls nicht verändert. 3. § 3 erhält folgende Fassung: Die 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
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