Einladung zur Sitzung Nr. 6/16 am 1.12.2016

STADT WETTER (RUHR)
EINLADUNG
zur
Gremium
Sitzungstermin
Tag der Absendung
6. Sitzung des Hauptausschusses 2016
1.12.2016
17.11.2016
Sitzungsort
Sitzungsbeginn
Unterschriftsdatum
Sitzungssaal, Kaiserstr. 170,
58300 Wetter (Ruhr)
17:00 Uhr
16.11.2016
Wichticier Hinweis:
Auf die Ausschließungsgründe nach § 31 GO wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Wer annehmen muss befangen zu sein, hat den
Ausschlief3ungsgrund unaufgefordert vor Eintritt in die Verhandlungen d. Vorsitzenden anzuzeigen und den
Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie/er sich im Zuhörerraum aufhalten.
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragen
2. Haushaltssatzung und Stellenplan 2017, Haushaltssicherungskonzept 2017 — 2022
(Fortschreibung)
Drucksache 2016160
3. Änderung der Hebesatzsatzung für die Stadt Wetter (Ruhr)
Drucksache 2016139
4. Mitteilungen
5. Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
6.
Finanzangelegenheit
Drucksache 2016165
7.
Finanzangelgenheit
Drucksache 2016166
8. Mitteilungen
9. Anfragen
Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie, Ihre Vertretung und ggf.
auch die Verwaltung (T. 840105) zu benachrichtigen.
Frank Hasenberg
Bürgermeister
H ÖFFENTLICHE
STADT WETTER (RUHR)
NICHTÖFFENTLICHE
VORLAGE DER VERWALTUNG
DRUCKSACHE-NR: 2016160
FB/FD :
Fachdienst Finanzen
Verfasser/in: Herr Langenbach
08.11.2016
Datum:
Beratung und Beschluss
RAT
am: 08.12.2016
Hauptausschuss
am: 01.12.2016
(Fachausschuss)
am:
Betreff:
Haushaltssatzung und Stellenplan 2017, Haushaltssicherungskonzept 2017 —2022 (Fortschreibung)
Beschlussvorschlag:
Hauptausschuss:
Es wird beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Entwürfen der Haushaltssatzung und des
Stellenplanes 2017 unter Einbeziehung der inzwischen eingetretenen Änderungen und Ergänzungen sowie der von den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Ferner wird beschlossen, dem Rat zu empfehlen, das Haushaltssicherungskonzept 2017 — 2022 (Fortschreibung) in der Fassung des Beratungsergebnisses zu beschließen.
Rat:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen. Ferner
beschließt der Rat den Stellenplan 2017 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2017 — 2022
(Fortschreibung).
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Stellenplanes 2017 zur Vorberatung den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Änderunglisten
werden rechtzeitig vor den Sitzungen vorgelegt.
Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist mit dem Haushaltsplan 2017 fortzuschreiben, da
sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat. Gemäß § 76 GO muss der
Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO spätestens im zehnten des auf das Haushaltsjahr mit
der Überschreitung der Schwellenwerte folgendem Jahr wieder erreicht werden. Diese Vorgabe
HSK 2017 —2022 eingehalten.
wird mit der Fortschreibung
Oz-e_
VORLAGE DER
VERWALTUNG
SEITE
2
DRUCKSACHENR.: 2016160
Haushaltsauswirkungen
Konsumtiv
Finanzwirtschaftliche Auswirkungen:
IZ ja
nein
pro Jahr Ergebnisrechnung
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Summe Ertrag
Personalaufwand
Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstiger Aufwand
Summe Aufwand
Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Ertrag - Aufwand
Betroffene/s Produkte:
Bemerkung:
Investiv
Finanzwirtschaftliche Auswirkungen:
EJ ja
1:1 nein
Einzahlung/Auszahlung
Kostenbeiträge Dritter
Zuwendungen
Sonstige Einzahlungen
Summe Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo aus Investitionstätigkeit
Einzahlung - Auszahlung
einmalig
Ertrag/Aufwand in den Folgejahren
Auflösung der Zuwendung
Sonstige Erträge
Summe Ertrag
Personalaufwand
Aufwand für Sach- und Dienstleistung
Abschreibung
Sonstiger Aufwand
Summe Aufwand
Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Ertrag - Aufwand
einmalig
Betroffene/s Produkte:
Bemerkung:
pro Jahr Finanzrechnung
E ÖFFENTLICHE
STADT WETTER (RUHR)
111 NICHTÖFFENTLICHE
VORLAGE DER VERWALTUNG
DRUCKSACHE-NR: 2016139
FB/FD :
FD Finanzen
Verfasser/in: Herr Langenbach
24.10.2016
Datum:
Beratung und Beschluss
[Z] R A T
am: 08.12.2016
E
Hauptausschuss
am: 01.12.2016
(Fachausschuss)
am:
Betreff:
Änderung der Hebesatzsatzung für die Stadt Wetter (Ruhr)
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wetter (Ruhr) It. Anlage zu erlassen.
Begründung:
In der Hebesatzsatzung sind die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 220 v.H.
Grundsteuer B: 500 v.H.
Gewerbesteuer: 490 v.H.
Der Hebesatz bei der Grundsteuer A gilt ab dem Haushaltsjahr 2004. Ab dem Jahr 2014 gilt der
Hebesatz für die Gewerbesteuer. Der Hebesatz der Grundsteuer B gilt seit diesem Jahr.
Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Wetter (Ruhr) in der Fortschreibung
2017 —2022 sieht als Konsolidierungsmaßnahmen (lfd. Nr. 69) die Anhebung des Hebesatzes
der Grundsteuer B um 20 %-Punkte auf 520 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2017 vor.
Zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen ist die 4. Änderungssatzung zur Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wetter
(Ruhr) zu erlassen.
VORLAGE DER
VERWALTUNG
SEITE
2
DRUCKSACHENR.: 2016139
Haushaltsauswirkungen
Konsumtiv
Finanzwirtschaftliche Auswirkungen:
EI ja
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allg. Umlagen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Summe Ertrag
Personalaufwand
Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstiger Aufwand
Summe Aufwand
Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Ertrag - Aufwand
El nein
pro Jahr Ergebnisrechnung
+ 197.782,00€
pro Jahr Finanzrechnung
+ 197.782,00€
+ 197.782,00€
+ 197.782,00€
+ 197.782,00€
+197.782,00 €
Betroffene/s Produkte: 16.01.01
Bemerkung:
Investiv
Finanzwirtschaftliche Auswirkungen:
CI ja
El nein
Einzahlung/Auszahlung
Kostenbeiträge Dritter
Zuwendungen
Sonstige Einzahlungen
Summe Einzahlungen
Auszahlungen
Saldo aus Investitionstätigkeit
Einzahlung - Auszahlung
einmalig
Ertrag/Aufwand in den Folgejahren
Auflösung der Zuwendung
Sonstige Ertrage
Summe Ertrag
Personalaufwand
Aufwand für Sach- und Dienstleistung
Abschreibung
Sonstiger Aufwand
Summe Aufwand
Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Ertrag - Aufwand
einmalig
Betroffene/s Produkte:
Bemerkung:
4. Änderungssatzung vom??
zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Stadt Wetter (Ruhr) vom 18.12.2007
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794), des § 16 des
Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S.
4167) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 (BGBI. I S. 434) und des § 1 des
Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom
16.12.1981 (GV NRW S. 732) i.V. mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) hat der Rat der Stadt Wetter
(Ruhr) am ??? die nachstehende Satzung beschlossen:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet
der Stadt Wetter (Ruhr) wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
220 v.H.
520 v.H.
2. Gewerbesteuer
490 v.H.
2. § 2 erhält folgende Fassung:
Der Hebesatz der Grundsteuer B gilt ab dem Haushaltsjahr 2017. Der Hebesatz der
Gewerbesteuer gilt ab dem Haushaltsjahr 2014 und wird nicht verändert. Der Hebesatz
der Grundsteuer A gilt ab dem Haushaltsjahr 2004 und wird ebenfalls nicht verändert.
3. § 3 erhält folgende Fassung:
Die 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.