Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zur PMRExpo Besucherumfrage 2016 1. Veranstalter des Gewinnspiels (1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die EW Medien und Kongresse GmbH, Kleyerstraße 88, 60326 Frankfurt am Main. (2) Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den Teilnahmebedingungen des Veranstalters. 2. Teilnahmeberechtigung (1) Teilnahmeberechtigt sind Besucher der PMRExpo 2016, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. (2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der EW Medien und Kongresse GmbH und deren Kooperationspartner für die Durchführung der PMRExpo 2016 sowie MitarbeiterInnen von Firmen, die bei der PMRExpo 2016 als Aussteller, Mitaussteller, Sponsoren oder Medienpartner gelistet sind. (3) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Es ist strengstens untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. (4) Zuwiderhandlungen gegen diese Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen, können zum Ausschluss der Teilnahme an dem Gewinnspiel führen. 3. Teilnahme (1) Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung der EW Medien und Kongresse GmbH abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht. (2) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, setzt aber die vorherige Beteiligung an der Besucherumfrage zur PMRExpo 2016 voraus. (3) Der Teilnahmezeitraum erstreckt sich vom 22.11.2016 bis einschließlich 30.11.2016. (4) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. 4. Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns (1) Es wird folgender Gewinn vergeben: 1x Hotelgutschein für das Dorint Hotel Köln Messe. (2) Der Gewinn wird nicht in bar ausgezahlt und ist vom Umtausch ausgeschlossen. (3) Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. (4) Der Gewinner der Verlosung wird zeitnah in einer gesonderten E-Mail über den Gewinn informiert. (5) Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. (6) Für den Versand des Gewinnes anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. 5. Beendigung des Gewinnspiels (1) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. (2) Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der EW Medien und Kongresse GmbH zu. 6. Datenschutz (1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. (2) Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden zur Abwicklung des Gewinnspiels elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die im Rahmen des Gewinnspiels erfassten Daten dienen ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners. (3) Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Abwicklung im Rahmen der Umfrage erforderlich ist. Anderenfalls weist der Veranstalter darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. (4) In jedem Fall verpflichtet sich die EW Medien und Kongresse GmbH, persönliche Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich gemäß den strengen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. 7. Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. (2) Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
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