Smart Car Solution GmbH The Squaire 12 60549 Frankfurt am Main Deutschland Allgemeine Geschäftsbedingung für das Leasing von Kraftfahrzeugen Stand Dezember 2016 1. VERTRAGSSCHLUSS UND ABSCHLUSSVORAUSSETZUNGEN 1.1 Der Leasingnehmer (nachfolgend auch: Leasingnehmer) bietet Smart Car Solution GmbH, nachfolgend Smart Car Solution genannt, als Leasinggeber den Abschluss eines Leasingvertrages an. 1.2 Smart Car Solution behält sich das Recht vor, einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 4.3 Smart Car Solution kann dem Leasingnehmer im Falle von Zahlungsverzug zwei Monatsraten als Kaution in Rechnung stellen, die bei Rückgabe des Fahrzeuges rückerstattet werden. 4.4 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die in Punkt 4.2 und Punkt 4.3 genannten Zahlungen, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an Smart Car Solution zu entrichten. 1.3 Der Leasingnehmer hat ein Widerspruchsrecht gemäß EU-Recht von 14 Tagen beginnend mit dem auf den Bestelleingang bei Smart Car Solution folgenden Werktag. 4.5 Etwaige vereinbarte Nebenleistungen wie z.B. Zulassung, Wunschkennzeichen etc. sowie etwaige Aufwendungen für Steuern und Versicherungen, soweit nicht als Bestandteil der Leasingrate ausdrücklich ausgewiesen, sind gesondert zu bezahlen. 1.4 Durch seine Unterschrift stimmt der Leasingnehmer einer Bonitätsprüfung durch Anfragen bei Kredit-Auskunfteien zu. 4.6 Sollte das bestellte Fahrzeug, nicht vertragsmäsig geliefert werden, wird dem Kunden die Vorauszahlung binnen 2 Wochen rückerstattet. 1.5 Voraussetzung für den Abschluss eines Leasingvertrages sind: 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN —— Fester Wohnsitz in dem Land, in dem der Leasingvertrag abgeschlossen wird —— gültiger Personalausweis oder Reisepass —— gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse (z.B. Gruppe B für PKW) —— Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate; bei Firmen eine vom Steuerberater bestätigte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) 1.6 Der Leasingvertrag ist abgeschlossen, wenn Smart Car Solution den Antrag in Textform (Brief, Fax, Mail) angenommen und bestätigt hat. 2. LEASINGGEGENSTAND 2.1 Das Fahrzeug wird dem Leasingnehmer in der im Leasingvertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeuges obliegt Smart Car Solution, wenn nicht in Textform etwas Anderes vereinbart ist. 2.2 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des serienmäßigen Lieferumfangs seitens des Herstellers/Lieferanten bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Leasingnehmer zumutbar sind. 3. BEGINN DER LEASINGZEIT 3.1 Die Leasingzeit beginnt am Tag der Bereitstellung des Fahrzeugs. Das exakte Datum der Übergabe und Bereitstellung hängt vom jeweiligen Hersteller ab, vorherige Terminvereinbarungen sind unverbindlich. 4. UP-FRONT PAYMENT / SONSTIGE ENTGELTE 4.1 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Unterlagen angegebenen Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. 4.2 Bei einer vereinbarten Mietsonderzahlung handelt es sich um ein neben den Leasingraten zu zahlendes zusätzliches Entgelt in Form eines Einmalbetrages bei Vertragsabschluss. Dieser stellt keine Kaution dar. Eine Erstattung am Vertragsende findet deshalb nicht statt. 5.1 Die Monatliche Leasingrate ist jeden Monatsersten an Smart Car Solution zu entrichten. Falls der Kunde mit zwei monatlichen Raten in Verzug gerät, kann der bestehende Leasingvertrag von Smart Car Solution fristlos gekündigt werden. In diesem Fall ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Leasingfahrzeug an Smart Car Solution zurückzugeben. Zusätzlich hat der Leasingnehmer die Kosten für den dadurch entstandenen Schaden für Smart Car Solution zu tragen. 5.2 Falls nicht anders vereinbart, hat der Leasingnehmer die volle Verantwortung für jegliche Nebenkosten, die neben der monatlichen Leasingrate zusätzlich anfallen können, für die gesamte Vertragsperiode zu tragen. 6. LIEFERUNG 6.1 Die Lieferung des Fahrzeuges ist abhängig vom Hersteller. Somit kann im vorhinein keine konkrete Auskunft über den exakten Liefertermin gegeben werden. Der Leasingnehmer wird jedoch diesbezüglich von Smart Car Solution über Änderungen etc. informiert. 6.2 Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen oder schriftlich vereinbart, mit Sommerreifen angeliefert. Eine automatische Umrüstung auf Winterreifen durch Smart Car Solution erfolgt in diesem Fall nicht. 7. ÜBERNAHME, WARTUNG, FAHRZEUGHALTUNG UND -NUTZUNG 7.1 Der Leasingnehmer übernimmt das Fahrzeug an dem vereinbarten Ort der Übernahme gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung. Die Übergabe findet nur nach vollständiger Zahlung einer ggf. vereinbarten Mietsonderzahlung statt. 7.2 Für Untergang, Verlust, Beschädigung und schadensbedingte Wertminderung des Fahrzeugs und seiner Ausstattung haftet der Leasingnehmer Smart Car Solution ab Besitzübergang auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden von Smart Car Solution. Die Leasingraten sind daher auch zu zahlen für die Dauer von Reparaturarbeiten oder bei einem Ausfall, Verlust oder Untergang des Fahrzeugs. 7.3 Die Ausstattung des Fahrzeugs mit Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten ist Sache des Leasingnehmers. 1/2 Smart Car Solution GmbH Telefon: 069 959 325 447 / 448 Telefax: 069 959 325 200 [email protected] www.smartcarsolution.com Handelsregister Frankfurt am Main HRB 105783 UID: DE 306 47 16 94 Geschäftsführung Sominder Singh (MD) Smart Car Solution GmbH The Squaire 12 60549 Frankfurt am Main Deutschland 7.4 Das Paket “Full Service” kann für Firmenkunden mit einem Fuhrpark von über 50 Fahrzeugen, optional hinzugebucht werden. Die Kosten belaufen sich bis zur Fahrzeugkategorie LDAR (BMW 525 o.ä) auf 50€ / Monat, darüber 70€ / monatlich. Enthalten sind: —— Radwechsel —— Wartungskosten bei lokalen Autohäusern —— Mobilitätsgarantie —— Ersatz bei Wartung mit einer Dauer von mehr als einem Tag oder Ausfall nach Unfall —— Bei Totalschaden wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, bis das neue Fahrzeug zur Verfügung steht. 7.5 Im Falle eines Schadens oder Unfalls hat der Leasingnehmer ausnahmslos die Vorgaben seiner Kfz Versicherung zu befolgen. 7.6 Das Fahrzeug darf nur vereinbarungs- und bestimmungsgemäß genutzt werden. Eine Vermietung an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Smart Car Solution. 7.7 Der Leasingnehmer stellt sicher, dass alle berechtigten Nutzer (Fahrer) über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen und in seiner Versicherung enthalten sind. 8.ÜBERNAHMEVERZUG, LIEFERUNGSVERZUG 8.1 Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist, kann Smart Car Solution ungeachtet der Nichtabnahme des Fahrzeuges die vereinbarte Leasingzahlung beanspruchen und daneben Ersatz des ihm aus der Nichtabnahme entstehenden Schadens wie etwaige Aufwendungen für die Aufbewahrung des Fahrzeuges geltend machen. 8.2 Es erfolgt keinerlei Haftung durch Smart Car Solution, wenn sich von Seiten des Herstellers ein Lieferungsverzug ergibt. 9. VERSICHERUNG UND FAHRZEUGSZULASSUNG 9.1 Die Versicherung der Leasingfahrzeuge ist in der vereinbarten Rate nicht inkludiert. 9.2 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, vor der Entgegennahme seines Leasingfahrzeuges, eine Versicherung abzuschließen bei einem Versicherungsinstitut seiner Wahl und Smart Car Solution die entsprechende eVB Nummer für die Zulassung vorzulegen. Ohne diese Dokumente kann die Zulassung des Fahrzeugs durch Smart Car Solution nicht erfolgen. Der Leasingnehmer übernimmt in diesen Fall die monatlichen Leasingkosten für das bereitgestellte aber noch nicht zulassungsfähige Fahrzeug. 9.3 Zu versichern sind mindestens: —— Haftpflichtversicherungen mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 100 Mio. € für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Min destdeckungssumme von 8 Mio. € je geschädigte Person —— Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von höchstens EUR 150 € je Schadensereignis —— Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 € je Schadensereignis —— GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbe schaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines To talschadens oder Diebstahls —— Kommt der Leasingnehmer der Versicherungs-pflicht nach Mahnung durch Smart Car Solution nicht unverzüglich nach, ist Smart Car Solution. —— berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen. 10. KÜNDIGUNG 10.1 Der Leasingnehmer kann den Vertrag jederzeit, frühestens jedoch 6 Monate nach Beginn der Leasingzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung ist gegenüber dem Leasinggeber schriftlich zu erklären. Das Leasingfahrzeug ist zum Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird, dem Leasinggeber zurückzugeben. Ziffer 12 gilt entsprechend. 10.2 Kündigt der Leasingnehmer nach dieser Ziffer 10, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird, fällig gewordenen Raten oder der geleisteten Vorauszahlung. 11. FAHRZEUGÜBERGABE 11.1 Bei der Fahrzeugübernahme muss der Leasingnehmer folgende Dokumente vorweisen: —— —— Nachweis der Zahlung des Versicherungsbetrages Fahrerlaubnis und Personalausweis 12. FAHRZEUGRÜCKGABE 12.1 Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden, sowie verkehrs- und betriebssicher, sein. Übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden. 12.2 Nach Beendigung des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung, Kundendienstheft, Winterreifen, etc.) an Smart Car Solution zurück zu geben. Diese erfolgt ohne Gebrauchtwagenabrechnung. 12.3 Für die fachgerechte Prüfung des Fahrzeugs durch einen vereidigten Sachverständigen hat der Leasingnehmer die zusätzlichen Kosten von 100€ zu tragen. 13. KAUFOPTION 13.1 Nach Ablauf des Leasingvertrags kann dem Leasingnehmer, nach sorgfältiger Prüfung und dem ausdrücklichen Einverständnis von Smart Car Solution, eine Kaufoption auf das gewünschte Fahrzeug eingeräumt werden. 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 14.1 Die Verwendung der AGBs des Leasingnehmers wird ausgeschlossen. 14.2 Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sind/werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen tritt eine solche rechtlich zulässige Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken. 14.3 Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Abnehmer unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Gerichtsstand des Leasingnehmers. 14.4 Die Vereinbarung, sowie jede Änderung oder Ergänzung, bedürfen der Schriftform mit Unterschrift von Smart Car Solution. 2/2 Smart Car Solution GmbH Telefon: 069 959 325 447 / 448 Telefax: 069 959 325 200 [email protected] www.smartcarsolution.com Handelsregister Frankfurt am Main HRB 105783 UID: DE 306 47 16 94 Geschäftsführung Sominder Singh (MD)
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