als PDF - Smart Car Solutions

Smart Car Solution GmbH
The Squaire 12
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingung für das Leasing von Kraftfahrzeugen
Stand Dezember 2016
1. VERTRAGSSCHLUSS UND ABSCHLUSSVORAUSSETZUNGEN
1.1 Der Leasingnehmer (nachfolgend auch: Leasingnehmer) bietet Smart Car
Solution GmbH, nachfolgend Smart Car Solution genannt, als Leasinggeber den
Abschluss eines Leasingvertrages an.
1.2 Smart Car Solution behält sich das Recht vor, einen Antrag ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.
4.3 Smart Car Solution kann dem Leasingnehmer im Falle von Zahlungsverzug
zwei Monatsraten als Kaution in Rechnung stellen, die bei Rückgabe des Fahrzeuges rückerstattet werden.
4.4 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die in Punkt 4.2 und Punkt 4.3 genannten
Zahlungen, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an Smart Car Solution zu entrichten.
1.3 Der Leasingnehmer hat ein Widerspruchsrecht gemäß EU-Recht von 14 Tagen beginnend mit dem auf den Bestelleingang bei Smart Car Solution folgenden Werktag.
4.5 Etwaige vereinbarte Nebenleistungen wie z.B. Zulassung, Wunschkennzeichen etc. sowie etwaige Aufwendungen für Steuern und Versicherungen, soweit
nicht als Bestandteil der Leasingrate ausdrücklich ausgewiesen, sind gesondert
zu bezahlen.
1.4 Durch seine Unterschrift stimmt der Leasingnehmer einer Bonitätsprüfung
durch Anfragen bei Kredit-Auskunfteien zu.
4.6 Sollte das bestellte Fahrzeug, nicht vertragsmäsig geliefert werden, wird
dem Kunden die Vorauszahlung binnen 2 Wochen rückerstattet.
1.5 Voraussetzung für den Abschluss eines Leasingvertrages sind:
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
—— Fester Wohnsitz in dem Land, in dem der Leasingvertrag abgeschlossen
wird
—— gültiger Personalausweis oder Reisepass
—— gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse (z.B. Gruppe B für
PKW)
—— Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate; bei Firmen eine vom Steuerberater
bestätigte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
1.6 Der Leasingvertrag ist abgeschlossen, wenn Smart Car Solution den Antrag
in Textform (Brief, Fax, Mail) angenommen und bestätigt hat.
2. LEASINGGEGENSTAND
2.1 Das Fahrzeug wird dem Leasingnehmer in der im Leasingvertrag beschriebenen Ausführung und Ausstattung überlassen. Die Beschaffung des Fahrzeuges obliegt Smart Car Solution, wenn nicht in Textform etwas Anderes vereinbart
ist.
2.2 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des serienmäßigen Lieferumfangs seitens des Herstellers/Lieferanten
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Fahrzeug nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den Leasingnehmer zumutbar sind.
3. BEGINN DER LEASINGZEIT
3.1 Die Leasingzeit beginnt am Tag der Bereitstellung des Fahrzeugs. Das exakte
Datum der Übergabe und Bereitstellung hängt vom jeweiligen Hersteller ab, vorherige Terminvereinbarungen sind unverbindlich.
4. UP-FRONT PAYMENT / SONSTIGE ENTGELTE
4.1 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Unterlagen angegebenen Entgelte verstehen sich
jeweils zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist
ausdrücklich anders bestimmt.
4.2 Bei einer vereinbarten Mietsonderzahlung handelt es sich um ein neben den
Leasingraten zu zahlendes zusätzliches Entgelt in Form eines Einmalbetrages
bei Vertragsabschluss. Dieser stellt keine Kaution dar. Eine Erstattung am Vertragsende findet deshalb nicht statt.
5.1 Die Monatliche Leasingrate ist jeden Monatsersten an Smart Car Solution
zu entrichten.
Falls der Kunde mit zwei monatlichen Raten in Verzug gerät, kann der bestehende Leasingvertrag von Smart Car Solution fristlos gekündigt werden. In diesem Fall ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Leasingfahrzeug an Smart
Car Solution zurückzugeben. Zusätzlich hat der Leasingnehmer die Kosten für
den dadurch entstandenen Schaden für Smart Car Solution zu tragen.
5.2 Falls nicht anders vereinbart, hat der Leasingnehmer die volle Verantwortung für jegliche Nebenkosten, die neben der monatlichen Leasingrate zusätzlich anfallen können, für die gesamte Vertragsperiode zu tragen.
6. LIEFERUNG
6.1 Die Lieferung des Fahrzeuges ist abhängig vom Hersteller. Somit kann im
vorhinein keine konkrete Auskunft über den exakten Liefertermin gegeben werden. Der Leasingnehmer wird jedoch diesbezüglich von Smart Car Solution über
Änderungen etc. informiert.
6.2 Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen oder schriftlich vereinbart, mit Sommerreifen angeliefert. Eine automatische Umrüstung auf Winterreifen durch Smart Car Solution erfolgt in diesem Fall nicht.
7. ÜBERNAHME, WARTUNG, FAHRZEUGHALTUNG UND -NUTZUNG
7.1 Der Leasingnehmer übernimmt das Fahrzeug an dem vereinbarten Ort der
Übernahme gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung. Die Übergabe
findet nur nach vollständiger Zahlung einer ggf. vereinbarten Mietsonderzahlung
statt.
7.2 Für Untergang, Verlust, Beschädigung und schadensbedingte Wertminderung des Fahrzeugs und seiner Ausstattung haftet der Leasingnehmer Smart
Car Solution ab Besitzübergang auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden von Smart Car Solution. Die Leasingraten sind daher auch zu zahlen
für die Dauer von Reparaturarbeiten oder bei einem Ausfall, Verlust oder Untergang des Fahrzeugs.
7.3 Die Ausstattung des Fahrzeugs mit Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten ist Sache des Leasingnehmers.
1/2
Smart Car Solution GmbH
Telefon: 069 959 325 447 / 448
Telefax: 069 959 325 200
[email protected]
www.smartcarsolution.com
Handelsregister
Frankfurt am Main
HRB 105783
UID: DE 306 47 16 94
Geschäftsführung
Sominder Singh (MD)
Smart Car Solution GmbH
The Squaire 12
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
7.4 Das Paket “Full Service” kann für Firmenkunden mit einem Fuhrpark von
über 50 Fahrzeugen, optional hinzugebucht werden. Die Kosten belaufen sich
bis zur Fahrzeugkategorie LDAR (BMW 525 o.ä) auf 50€ / Monat, darüber 70€
/ monatlich.
Enthalten sind:
—— Radwechsel
—— Wartungskosten bei lokalen Autohäusern
—— Mobilitätsgarantie
—— Ersatz bei Wartung mit einer Dauer von mehr als einem Tag oder Ausfall nach
Unfall
—— Bei Totalschaden wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, bis das neue
Fahrzeug zur Verfügung steht.
7.5 Im Falle eines Schadens oder Unfalls hat der Leasingnehmer ausnahmslos
die Vorgaben seiner Kfz Versicherung zu befolgen.
7.6 Das Fahrzeug darf nur vereinbarungs- und bestimmungsgemäß genutzt werden. Eine Vermietung an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch
Smart Car Solution.
7.7 Der Leasingnehmer stellt sicher, dass alle berechtigten Nutzer (Fahrer) über
eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen und in seiner Versicherung enthalten sind.
8.ÜBERNAHMEVERZUG, LIEFERUNGSVERZUG
8.1 Übernimmt der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht innerhalb der in Ziffer
3.1 genannten Frist, kann Smart Car Solution ungeachtet der Nichtabnahme des
Fahrzeuges die vereinbarte Leasingzahlung beanspruchen und daneben Ersatz
des ihm aus der Nichtabnahme entstehenden Schadens wie etwaige Aufwendungen für die Aufbewahrung des Fahrzeuges geltend machen.
8.2 Es erfolgt keinerlei Haftung durch Smart Car Solution, wenn sich von Seiten
des Herstellers ein Lieferungsverzug ergibt.
9. VERSICHERUNG UND FAHRZEUGSZULASSUNG
9.1 Die Versicherung der Leasingfahrzeuge ist in der vereinbarten Rate nicht
inkludiert.
9.2 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, vor der Entgegennahme seines Leasingfahrzeuges, eine Versicherung abzuschließen bei einem Versicherungsinstitut
seiner Wahl und Smart Car Solution die entsprechende eVB Nummer für die
Zulassung vorzulegen. Ohne diese Dokumente kann die Zulassung des Fahrzeugs durch Smart Car Solution nicht erfolgen. Der Leasingnehmer übernimmt
in diesen Fall die monatlichen Leasingkosten für das bereitgestellte aber noch
nicht zulassungsfähige Fahrzeug.
9.3 Zu versichern sind mindestens:
—— Haftpflichtversicherungen mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von
100 Mio. € für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Min
destdeckungssumme von 8 Mio. € je geschädigte Person
—— Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von höchstens EUR 150 € je
Schadensereignis
—— Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 € je
Schadensereignis
—— GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbe
schaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines To
talschadens oder Diebstahls
—— Kommt der Leasingnehmer der Versicherungs-pflicht nach Mahnung durch
Smart Car Solution nicht unverzüglich nach, ist Smart Car Solution.
—— berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als
Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen.
10. KÜNDIGUNG
10.1 Der Leasingnehmer kann den Vertrag jederzeit, frühestens jedoch 6 Monate
nach Beginn der Leasingzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung ist gegenüber dem Leasinggeber schriftlich zu erklären.
Das Leasingfahrzeug ist zum Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird,
dem Leasinggeber zurückzugeben. Ziffer 12 gilt entsprechend.
10.2 Kündigt der Leasingnehmer nach dieser Ziffer 10, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis zum Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam wird, fällig gewordenen Raten oder der geleisteten Vorauszahlung.
11. FAHRZEUGÜBERGABE
11.1 Bei der Fahrzeugübernahme muss der Leasingnehmer folgende Dokumente vorweisen:
——
——
Nachweis der Zahlung des Versicherungsbetrages
Fahrerlaubnis und Personalausweis
12. FAHRZEUGRÜCKGABE
12.1 Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden, sowie verkehrs- und betriebssicher, sein. Übliche Gebrauchsspuren gelten
nicht als Schaden.
12.2 Nach Beendigung des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet,
das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.B. Zulassungsbescheinigung, Kundendienstheft, Winterreifen, etc.) an Smart Car Solution zurück zu geben. Diese erfolgt ohne Gebrauchtwagenabrechnung.
12.3 Für die fachgerechte Prüfung des Fahrzeugs durch einen vereidigten Sachverständigen hat der Leasingnehmer die zusätzlichen Kosten von 100€ zu tragen.
13. KAUFOPTION
13.1 Nach Ablauf des Leasingvertrags kann dem Leasingnehmer, nach sorgfältiger Prüfung und dem ausdrücklichen Einverständnis von Smart Car Solution,
eine Kaufoption auf das gewünschte Fahrzeug eingeräumt werden.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Die Verwendung der AGBs des Leasingnehmers wird ausgeschlossen.
14.2 Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
sind/werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen tritt eine solche rechtlich
zulässige Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen oder
nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
14.3 Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Abnehmer unterliegen der
ordentlichen Gerichtsbarkeit am Gerichtsstand des Leasingnehmers.
14.4 Die Vereinbarung, sowie jede Änderung oder Ergänzung, bedürfen der
Schriftform mit Unterschrift von Smart Car Solution.
2/2
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Telefax: 069 959 325 200
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HRB 105783
UID: DE 306 47 16 94
Geschäftsführung
Sominder Singh (MD)