Vergütungen im Rahmen der Verträge nach § 73c SGB V über die

A1482
Amtliche Bekanntmachungen
KV-Blatt 12.2016
Vergütungen im Rahmen der Verträge nach § 73c SGB V über die
Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens für das Jahr 2017
Für die Verträge nach § 73c SGB V über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der Techniker Krankenkasse, BIG direkt
gesund, Knappschaft und IKK Brandenburg und Berlin erhöhen sich die
vereinbarten Vergütungen für das Jahr 2017 automatisch (entsprechend
des regionalen Orientierungspunktwertes (OPW)).
Krankenkasse
SNR 99200
Vergütung
1
2
Techniker
Krankenkasse
28,03 €
dynamisch gemäß
EBM-Nr. 01745 von derzeit
22,53 € + 5,50 €1[1]
- Die EBM-Ziffer 01745 ist bei allen vier genannten Krankenkassen um
die Steigerung des OPW angehoben worden.
- Der Aufschlag für die Auflichtmikroskopie ist bei der BIG direkt
gesund und IKK Brandenburg und Berlin ebenfalls entsprechend
angehoben worden.
- Der Aufschlag für die Auflichtmikroskopie bei der Knappschaft und
der Aufwand der Versicherteneinschreibung bei der Techniker Krankenkasse bleiben von der Erhöhung unberührt.
BIG direkt gesund
Knappschaft
27,66 €
26,33 €
dynamisch gemäß
EBM-Nr. 01745 von derzeit
22,53 € + dynamisch von
derzeit 5,13 €2[2]
dynamisch gemäß
EBM-Nr. 01745 von derzeit
22,53 € + 3,80 €2
IKK Brandenburg
und Berlin
26,43 €
dynamisch gemäß
EBM-Nr. 01745 von derzeit
22,53 € + dynamisch von
derzeit 3,90 €2
für den Aufwand der Versicherteneinschreibung und zur Angleichung an das Vergütungsniveau anderer Bundesländer
anteiliger Aufschlag je Untersuchung für die Auflichtmikroskopie
08/12/16