Die Gemeinden Dänischenhagen, Strande und Schwedeneck sind Wildvogel-Geflügelpest Beobachtungsgebiete Hinweisschilder weisen seit dem 24.11.2016 darauf hin, dass die Gemeinden seit dem 23.11.2016 zu Beobachtungsgebieten erklärt wurden. Für die Bürger bedeutet dies, dass - wer einen Hund oder Katze hält, sicherzustellen hat, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen, das heißt, o Katzen und Hunde sollen davon abgehalten werden, Wildvögel aufzuschrecken und dabei in Kontakt mit Ihnen zu treten. Das freie Umherlaufen in eingezäunten, überschaubaren Bereichen wie dem eigenen Garten ist gestattet; - Federwild darf nicht gejagt werden und - gehaltene Vögel dürfen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht oder zur Aufstockung des Wildvogelbestandes frei gelassen werden. Geflügelhalter (bereits ab dem Besitz von nur einem Tier) sind darüber hinaus verpflichtet, folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten: - Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. - Geflügelställe dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. - Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren und Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. - Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestandes dürfen nicht frei gelassen werden. - Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit Geflügel befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Geflügelhalter sind beim Kreis Veterinäramt meldepflichtig. Wenn Sie sich genauer informieren möchten, oder die Kontaktdaten zur Meldung von Geflügel suchen, finden Sie alle Angaben und Verlinkungen auf der Internetstartseite des Amtes Dänischenhagen (www.amt-daenischenhagen.de). Amt Dänischenhagen Der Amtsvorsteher
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