Bekanntmachung Gebührensatzung Friedhöfe_2017

Die STADT ARNSBERG informiert
Bekanntmachung der Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der
Stadt Arnsberg vom 01.12.2016
Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 (GV NW S. 313) in der Fassung
des Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 9. Juli 2014 (GV NW S. 405), § 7 der Gemeindeordnung NRW vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der
Stadt Arnsberg am 23.11.2016 folgende Gebührensatzung beschlossen:
§1
Gebührenpflicht, Gebührentarif
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren erhoben, die in einem Gebührentarif festgesetzt sind. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer
a)
b)
c)
d)
ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erwirbt,
eine Bestattung in einer Reihengrabstätte oder Wahlgrabstätte in Auftrag gibt,
Einrichtungen der städtischen Friedhöfe benutzt,
eine sonstige Leistung der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§3
Fälligkeit
(1)
Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(2)
Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
§4
Schlussbestimmungen
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung
für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom 17.12.2014 außer Kraft.
V:\Daten FB6\Technischer
Betrieb\Straßenreinigung_+_Winterdienst\_Straßenreinigungssatzung\Bekanntmachungen\2017\Bekanntmachung
Gebührensatzung Friedhöfe.doc
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Tarif zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg
Gebühr €
I.
Bestattungsgebühren
1.
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte
(Abräumen der aufstehenden Pflanzen, Ausheben
und Zufüllen des Grabes, Transport und Abräumen
der Kränze sowie erstes Herrichten des Grabes)
737,00
1a. - bei einem Sterbealter unter 5 Jahren
375,00
2.
662,00
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte
(Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und
Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des
Grabes)
2a. - bei einem Sterbealter unter 5 Jahren
375,00
3.
Beisetzung einer standesamtlich meldepflichtigen
Totgeburt/ einer Fehlgeburt/ einer Leibesfrucht
aus Schwangerschaftsabbruch
88,00
4.
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem
263,00
5.
Zweitbelegung in einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem
486,00
6.
Erdbestattung in einer Rasengrabstätte
662,00
7.
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte im Grabkammersystem
250,00
8.
Urnenbeisetzung in einer Wahlgrabstätte
(einschließlich Abräumen der aufstehenden Pflanzen,
Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und
Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des
Grabes)
167,00
9.
Urnenbeisetzung in einer Urnenreihengrabstätte
(Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und
Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des
Grabes)
132,00
10. Urnenbeisetzung in einer Wahlgrabstätte im
Grabkammersystem
183,00
11. Verstreuen einer Asche auf Aschenstreufeld
86,00
12. Urnenbeisetzung in einer Baumgrabstätte
132,00
13. Urnenbeisetzung anonym
166,00
-3-
Gebühr €
II.
Nutzungsrechtsgebühren für Wahlgrabstätten und
Zuweisungsgebühren für Reihengrabstätten
a)
Wahlgrabstätten
1.
Grabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle
1.932,00
2.
Grabstätte im Grabkammersystem (2 Stellen)
3.783,00
3.
Rasengrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle
2.592,00
4.
Grabstätte für Urnenbeisetzungen je Grabstelle
(für bis zu vier Urnenbeisetzungen, in Ausnahmefällen auch mehr Urnen)
1.932,00
5. Grabstätte für Urnenbeisetzungen im Baumgrab
763,00
Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechtes
zur Erlangung der Ruhefrist je Verlängerungsjahr
1. Erdwahlgrabstätte, für jede Grabstelle
2. Grabstätte im Grabkammersystem
77,00
154,00
3. Rasengrabstätte, für jede Grabstelle
77,00
4. Urnenwahlgrabstätte, für jede Grabstelle
55,00
5. Baumgrabstätte, für jede Grabstelle
34,00
b)
Reihengrabstätten
1.
Grabstätte für eine Erdbestattung
1a. bei einem Sterbealter unter 5 Jahren
1.698,00
823,00
2.
Grabstätte im Grabkammersystem
1.698,00
3.
Grabstätte für Urnenbeisetzung
1.197,00
4.
Aschenstreufeld
261,00
5.
anonymes Urnengrab
472,00
-4-
Gebühr €
III.
Gebühren für die Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen
1. Benutzen der Friedhofskapelle
Friedhof Rumbecker Holz
183,00
Friedhof Voßwinkel
183,00
Friedhof Sunderner Straße
183,00
Friedhof Bruchhausen
139,00
Friedhof Möhnestraße
139,00
2. Benutzen der Leichenhalle
Friedhof Rumbecker Holz je Tag
54,00
Friedhof Voßwinkel je Tag
54,00
Friedhof Sunderner Straße je Tag
54,00
3. Benutzen Aufbahrungsraum Müschede
IV.
139,00
Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1.
Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Erdbestatteten
innerhalb desselben oder eines anderen
städtischen Friedhofes
1a. bei einem Sterbealter unter 5 Jahren
2.
Ausgraben eines Erdbestatteten zum Zweck der
Beisetzung auf einem nichtstädtischen Friedhof
2a. bei einem Sterbealter unter 5 Jahren
3.
4.
1.508,00
1.266,00
1.318,00
1.137,00
Ausgraben und Wiederbeisetzen einer Urne innerhalb
desselben oder eines anderen städt. Friedhofes
480,00
Ausgraben einer Urne zum Zweck der Beisetzung
auf einem nichtstädtischen Friedhof
457,00
In den Gebühren zu den Punkten 1-4 sind alle entstehenden Kosten für Ersatzsärge, Versetzung von Denkmälern, Beseitigung von Beschädigungen und dergl. nicht enthalten.
Diese Kosten sind vom Veranlasser zu tragen.
-5-
Gebühr €
V.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzen der Kühlvitrine je Tag
39,00
2.
Aufbewahren einer Urne je Monat
39,00
3.
Zweitausfertigung einer Erwerbsurkunde
51,00
4.
Umschreibung von Nutzungsrechten
5.
Ausstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende 103,00
6.
Ausstellung einer Erlaubnis zum Befahren des Friedhofes
103,00
7.
Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes vor Ablauf
der Ruhefrist und Einebnung der Grabstätte
103,00
zuzüglich je m² Grabfläche / Jahr
zuzüglich Entfernung stehendes Grabmal
zuzüglich Entfernung liegendes Grabmal
7,15
158,00
105,00
8.
123,00
Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen
werden entsprechend dem Aufwand berechnet
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom 01.12.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden
kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
59759 Arnsberg, den 01.12.2016
Hans-Josef Vogel
Bürgermeister