Die STADT ARNSBERG informiert Bekanntmachung der Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom 01.12.2016 Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 (GV NW S. 313) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 9. Juli 2014 (GV NW S. 405), § 7 der Gemeindeordnung NRW vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Arnsberg am 23.11.2016 folgende Gebührensatzung beschlossen: §1 Gebührenpflicht, Gebührentarif Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren erhoben, die in einem Gebührentarif festgesetzt sind. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer a) b) c) d) ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erwirbt, eine Bestattung in einer Reihengrabstätte oder Wahlgrabstätte in Auftrag gibt, Einrichtungen der städtischen Friedhöfe benutzt, eine sonstige Leistung der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit (1) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. §4 Schlussbestimmungen Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom 17.12.2014 außer Kraft. V:\Daten FB6\Technischer Betrieb\Straßenreinigung_+_Winterdienst\_Straßenreinigungssatzung\Bekanntmachungen\2017\Bekanntmachung Gebührensatzung Friedhöfe.doc -2- Tarif zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg Gebühr € I. Bestattungsgebühren 1. Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte (Abräumen der aufstehenden Pflanzen, Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des Grabes) 737,00 1a. - bei einem Sterbealter unter 5 Jahren 375,00 2. 662,00 Erdbestattung in einer Reihengrabstätte (Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des Grabes) 2a. - bei einem Sterbealter unter 5 Jahren 375,00 3. Beisetzung einer standesamtlich meldepflichtigen Totgeburt/ einer Fehlgeburt/ einer Leibesfrucht aus Schwangerschaftsabbruch 88,00 4. Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem 263,00 5. Zweitbelegung in einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem 486,00 6. Erdbestattung in einer Rasengrabstätte 662,00 7. Erdbestattung in einer Reihengrabstätte im Grabkammersystem 250,00 8. Urnenbeisetzung in einer Wahlgrabstätte (einschließlich Abräumen der aufstehenden Pflanzen, Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des Grabes) 167,00 9. Urnenbeisetzung in einer Urnenreihengrabstätte (Ausheben und Zufüllen des Grabes, Transport und Abräumen der Kränze sowie erstes Herrichten des Grabes) 132,00 10. Urnenbeisetzung in einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem 183,00 11. Verstreuen einer Asche auf Aschenstreufeld 86,00 12. Urnenbeisetzung in einer Baumgrabstätte 132,00 13. Urnenbeisetzung anonym 166,00 -3- Gebühr € II. Nutzungsrechtsgebühren für Wahlgrabstätten und Zuweisungsgebühren für Reihengrabstätten a) Wahlgrabstätten 1. Grabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle 1.932,00 2. Grabstätte im Grabkammersystem (2 Stellen) 3.783,00 3. Rasengrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle 2.592,00 4. Grabstätte für Urnenbeisetzungen je Grabstelle (für bis zu vier Urnenbeisetzungen, in Ausnahmefällen auch mehr Urnen) 1.932,00 5. Grabstätte für Urnenbeisetzungen im Baumgrab 763,00 Gebühren für die Verlängerung des Nutzungsrechtes zur Erlangung der Ruhefrist je Verlängerungsjahr 1. Erdwahlgrabstätte, für jede Grabstelle 2. Grabstätte im Grabkammersystem 77,00 154,00 3. Rasengrabstätte, für jede Grabstelle 77,00 4. Urnenwahlgrabstätte, für jede Grabstelle 55,00 5. Baumgrabstätte, für jede Grabstelle 34,00 b) Reihengrabstätten 1. Grabstätte für eine Erdbestattung 1a. bei einem Sterbealter unter 5 Jahren 1.698,00 823,00 2. Grabstätte im Grabkammersystem 1.698,00 3. Grabstätte für Urnenbeisetzung 1.197,00 4. Aschenstreufeld 261,00 5. anonymes Urnengrab 472,00 -4- Gebühr € III. Gebühren für die Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen 1. Benutzen der Friedhofskapelle Friedhof Rumbecker Holz 183,00 Friedhof Voßwinkel 183,00 Friedhof Sunderner Straße 183,00 Friedhof Bruchhausen 139,00 Friedhof Möhnestraße 139,00 2. Benutzen der Leichenhalle Friedhof Rumbecker Holz je Tag 54,00 Friedhof Voßwinkel je Tag 54,00 Friedhof Sunderner Straße je Tag 54,00 3. Benutzen Aufbahrungsraum Müschede IV. 139,00 Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen 1. Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Erdbestatteten innerhalb desselben oder eines anderen städtischen Friedhofes 1a. bei einem Sterbealter unter 5 Jahren 2. Ausgraben eines Erdbestatteten zum Zweck der Beisetzung auf einem nichtstädtischen Friedhof 2a. bei einem Sterbealter unter 5 Jahren 3. 4. 1.508,00 1.266,00 1.318,00 1.137,00 Ausgraben und Wiederbeisetzen einer Urne innerhalb desselben oder eines anderen städt. Friedhofes 480,00 Ausgraben einer Urne zum Zweck der Beisetzung auf einem nichtstädtischen Friedhof 457,00 In den Gebühren zu den Punkten 1-4 sind alle entstehenden Kosten für Ersatzsärge, Versetzung von Denkmälern, Beseitigung von Beschädigungen und dergl. nicht enthalten. Diese Kosten sind vom Veranlasser zu tragen. -5- Gebühr € V. Sonstige Gebühren 1. Benutzen der Kühlvitrine je Tag 39,00 2. Aufbewahren einer Urne je Monat 39,00 3. Zweitausfertigung einer Erwerbsurkunde 51,00 4. Umschreibung von Nutzungsrechten 5. Ausstellung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende 103,00 6. Ausstellung einer Erlaubnis zum Befahren des Friedhofes 103,00 7. Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes vor Ablauf der Ruhefrist und Einebnung der Grabstätte 103,00 zuzüglich je m² Grabfläche / Jahr zuzüglich Entfernung stehendes Grabmal zuzüglich Entfernung liegendes Grabmal 7,15 158,00 105,00 8. 123,00 Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand berechnet Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom 01.12.2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 59759 Arnsberg, den 01.12.2016 Hans-Josef Vogel Bürgermeister
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