§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-280 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 Verwaltungsstelle Siegen 42 Verwaltungsstelle Siegen 2016 wissen und bewegen 2016: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, SIEGEN „Digitalisierung der Arbeitswelt“, Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ aber auch alte Bekannte wie „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel im Betrieb“ kreisen derzeit durch die Arbeitswelt und die an ihr orientierte Presse, allerdings mehr nebulös als von klaren Perspektiven und Handlungslinien geprägt. Mit unseren Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall Siegen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für Dich anbietet, wollen wir die Grundlagen bilden, um auch solche schwierigen Anforderungen kompetent und im Interesse der Belegschaften angehen zu können. Dabei werden die betrieblichen Handlungsbedingungen und Gestaltungsoptionen grundlegend von Gesetzen und Tarifverträgen geprägt, mit dem Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Um betriebspolitisch handlungsfähig zu werden, reicht Wissen über Paragraphen nicht aus; es ist notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in Deinem Betrieb begegnen und Du erhältst die Möglichkeit, Dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare kommen aus Betrieben aus Deiner Region und haben theoretisches Wissen und jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Hartwig Durt 1. Bevollmächtigter IG Metall Siegen Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e.V. Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e.V. 4 | Inhalt Seminare Jugend- und Auszubildendenvertretungen JAV I »kompakt« Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung ........... 6 Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II) .............................................. 7 Wochenseminare Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 9 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II kompakt Modul 1) .......................................................... 11 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II kompakt Modul 2) .......................................................... 13 Gute Arbeit / Personal Umsetzungsstrategien im Arbeits- und Gesundheitsschutz .................................................................. 15 Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente – Was ist möglich vor 67? .............................................. 17 Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? ....................................................... 19 Tagesseminare Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte ................................. 20 Informatives Jahresüberblick 2016 .............................................................. 22 Tagungshäuser ........................................................................ 26 Unsere Referentinnen und Referenten ..................................... 28 Seminardurchführung .............................................................. 33 Ratgeber Freistellung ............................................................... 35 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39 Musterschreiben ...................................................................... 40 Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 42 Seminaranmeldung .................................................................. 43 | 5 Seminare 6 | Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV I »kompakt« Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung Das Seminar vermittelt in sehr kompakter Form erste Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Gearbeitet wird anhand betrieblicher Beispiele unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. ❚ Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer Mitglieder (§§ 60 – 64; § 70 BetrVG) ❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) ❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ❚ Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenvertretung | 7 Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II) In jedem Betrieb bzw. Unternehmen prallen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander – individuelle, aber auch kollektive Interessen. In diesem Spannungsfeld arbeitet die Jugend- und Auszubildendenvertretung als Interessenvertretung. Zielgerichtetes Handeln der JAV sowie die Kenntnis und Nutzung der Instrumente, die auf die betriebliche Ausbildung Einfluss haben sind die wichtigsten Bausteine, um bei diesen Interessenkonflikten nicht zerrieben zu werden. Bei diesem Seminar geht es voll und ganz um die Praxis als JAVMitglied. ❚ Die effektive und sinnvolle Gestaltung deiner JAV-Praxis ❚ Das Erlernen von systematischen und geplanten Arbeitsweisen ❚ Die Bedeutung des Rechtssystems für die Arbeit von Jugendund Auszubildendenvertretungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Ausbildungsverträge) ❚ Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen ❚ Grundkenntnisse des Tarifvertragssystems und des Tarifrechts (Günstigkeitsprinzip, tarifpolitische Schutzfunktionen) ❚ Information, Motivation und Einbeziehung der Auszubildenden in die JAV-Arbeit 11.01. – 13.01.2016 Hattingen, DGB Jugendbildungszentrum Seminarkostenpauschale 536,- Euro* (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 265,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161280-066 * Da dieser für 2015 geplante Termin auf Januar 2016 verschoben werden musste, gilt die Seminarkostenpauschale 2015. 20.03. – 24.03.2016 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161282-066 8 | Jugend- und Auszubildendenvertretung Wochenseminare Betriebsräte | 9 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Sandra Grimm, Gewerkschaftssekretärin der DGB-Region Südwestfalen und Referentin der IG Metall Siegen Wer durchblickt, kann besser handeln. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. ❚ ❚ ❚ ❚ „Für betriebliche Interessenvertretungen ist es sehr wichtig, sich fortlaufend und nachhaltig weiterzubilden. Dafür stehen die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW mit vielfältigen Angeboten. In den Seminaren haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich den sicheren Umgang mit „Rechten und Pflichten“ für die Praxis zu erarbeiten und dabei im ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu stehen.“ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere 18.01. – 22.01.2016 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161281-066 10 | BR-kompakt Wochenseminare Betriebsräte | 11 BR kompakt BR II – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 1 Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ** *** *** Der Betriebsrat hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, in sozialen und betrieblichen Angelegenheiten mitzubestimmen. Dieses stärkste Mitbestimmungsinstrument ist für den Betriebsrat ein wichtiges strategisch-taktisches Instrument. Der kreative und phantasievolle Umgang damit ist für aktive Interessenvertretungen Grundlage ihrer Aufgaben. ❚ Arbeitsrecht und Betriebsverfassung ❚ Aufgaben des BR in betrieblichen Angelegenheiten ❚ Mitbestimmung bei betrieblichen und sozialen Angelegenheiten: § 87 BetrVG ❚ Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen ❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Einstweilige Verfügung, Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG, Beschlussverfahren ❚ Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Praktische Anwendung anhand aktueller Fallbeispiele ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** 06.06. – 10.06.2016 *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 9. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 11 und 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161284-066 26.09. – 30.09.2016 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161287-066 Wochenseminare Betriebsräte | 13 Christine Hombach, freigestellte Betriebsratsvorsitzende, Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen Praxiswissen von Betriebsräten für Betriebsräte. BR II – Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 2 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß §§ 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. ❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten ❚ Verfahren bei Personalentscheidungen ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG ❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung „Bildungsarbeit war für mich schon immer äußerst wichtig. An der Arbeit mit dem DGB-Bildungswerk NRW gefällt mir besonders der konkrete Bezug zur Praxis: von aktiven Betriebsräten für aktive Betriebsräte. Mit dem althergebrachten Schulunterricht haben Seminare des DGB-Bildungswerks NRW nichts mehr gemein. Besonders gut finde ich auch, dass viele Seminare in der Region angesiedelt sind, so kann zusätzlich eine Vernetzung von Betriebsräten und IG Metall in der Region stattfinden.“ 29.08. – 02.09.2016 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161286-066 28.11. – 02.12.2016 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161289-066 Arbeits- und Gesundheitsschutz | 15 Stephan Klenzmann, freigestellter Betriebsrat der SMS Group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch und Referent der IG Metall Siegen Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit. „Als Referent ist mir bei unseren Seminaren eines ganz wichtig: Es geht nicht darum, dass die Teilnehmenden beim Seminar zu einem Thema „etwas hören“, sondern darum, dass die Kolleginnen und Kollegen nach dem Seminar das erlernte Wissen praktisch umsetzen können und mit dem, was sie erfahren haben, im Betrieb tatsächlich weiterkommen. Dafür teame ich Seminare, das ist für mich ein grundlegendes Ziel politischer Bildung, die in Form von Seminaren der IG Metall Siegen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW stattfindet.“ Umsetzungsstrategien im Arbeits- und Gesundheitsschutz Von Raummaßen über Fluchtwege bis zur richtigen Gefährdungsbeurteilung Die komplexen Anforderungen des (betrieblichen) Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordern ganzheitliche und vorausschauende Konzepte. Betriebliche Interessenvertretungen können zur strategischen Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Projektarbeit als Handlungsinstrument sowie die Methoden des Projektmanagements nutzen. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, zu Handlungsanforderungen im Arbeitsschutz wie den technischen Regeln für Arbeitsstätten, mithilfe des Projektmanagements konkrete Strategien zu entwickeln und deren Umsetzung bis zur Verwirklichung des Projektziels zu planen. ❚ Strategien im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Projektarbeit und Methoden des Projektmanagements mit Blick auf ❙ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 und § 87 (1) Nr. 7 BetrVG) ❙ Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung) ❚ Projektbezogene Umsetzungsstrategien im Bereich der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) z. B. zu Raumabmessungen und Bewegungsflächen (ASR A1.2) oder Fluchtwegen (ASR A2.3) ❚ Nutzen von Methoden des Projektmanagements für betriebliche Interessenvertretungen in Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeitsschutzmanagement (ASM) und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ❚ Vorteile von Methoden des Projektmanagements und projektbezogener Ansätze im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 11.04. – 13.04.2016 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 245,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161283-066 16 | Fit für den Vorsitz Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 17 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 Fit für den Vorsitz! Seminare 2016 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2016 Rente – Was ist möglich vor 67? zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe abschätzen zu können. ❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne ❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe ❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit ❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung ❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen ❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden 13.06. – 15.06.2016 Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 245,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161285-066 18 | von profis für profis Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 19 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden. Seminare 2016 ExpertInnenwissen zur Gest altung der Arbeitswelt en Gemeinsam weiterbild ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen ❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit ❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? ❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen ❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge ❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG) ❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ) ❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt ❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden 16.11. – 18.11.2016 Bad Laasphe, Landhotel Doerr Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 310,- Euro zzgl. USt. Seminarnummer: D14-161288-066 20 | Tagesseminare Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte Arbeitskreis „Mitte“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Siegerlandzimmer der Siegerlandhalle Dienstag, 19.01.2016 Dienstag, 22.03.2016 Dienstag, 24.05.2016 Dienstag, 12.07.2016 Dienstag, 20.09.2016 Dienstag, 22.11.2016 Arbeitskreis „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30 Mittwoch, 10.02.2016 Dienstag, 10.05.2016 Mittwoch, 24.08.2016 Dienstag, 15.11.2016 Arbeitskreis „Nord“ Beginn jeweils um 08.30 Uhr im Landgasthof Merje, Kredenbacher Straße 18, 57223 Kreuztal Dienstag, 12.01.2016 Dienstag, 08.03.2016 Dienstag, 10.05.2016 Dienstag, 12.07.2016 Dienstag, 06.09.2016 Dienstag, 08.11.2016 Arbeitskreis „Süd“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr Gasthof Am Römer, Nassauische Straße 2, 57299 Burbach Mittwoch, 13.01.2016 Mittwoch, 09.03.2016 Mittwoch, 11.05.2016 Donnerstag, 07.07.2016 Donnerstag, 15.09.2016 Mittwoch, 02.11.2016 Tagesseminare | 21 Arbeitskreis „Wittgenstein“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr, Gasthof Schöne Aussicht, Zur Aussicht 1, 57319 Bad Berleburg Mittwoch, 13.01.2016 Mittwoch, 09.03.2016 Mittwoch, 11.05.2016 Mittwoch, 13.07.2016 Dienstag, 06.09.2016 Mittwoch, 02.11.2016 Arbeitskreis „Weißtal“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr, Gasthof Schüler, Hauptstraße 123, 57074 Siegen Donnerstag, 28.01.2016 Donnerstag, 17.03.2016 Donnerstag, 19.05.2016 Donnerstag, 14.07.2016 Donnerstag, 15.09.2016 Donnerstag, 17.11.2016 Arbeitskreis „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen Mittwoch, 03.02.2016 (Hüttensaal) Mittwoch, 04.05.2016 Donnerstag, 08.09.2016 Mittwoch, 07.12.2016 Arbeitskreis „Schwerbehindertenvertretungen“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen Mittwoch, 24.02.2016 Mittwoch, 31.08.2016 Mittwoch, 09.11.2016 Arbeitskreis „Handwerk“ Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall, Siegen, Donnerscheidstraße 30 Mittwoch, 27.01.2016 Mittwoch, 08.06.2016 Dienstag, 25.10.2016 VKL-Ausschuss-Sitzung Beginn jeweils 16:30 Uhr im Sitzungssaal der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30 Mittwoch, 24.02.2016 Mittwoch, 04.05.2016 Mittwoch, 14.09.2016 Mittwoch, 30.11.2016 22 | Jahresüberblick 2016 Jahresüberblick 2016 | 23 Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt. 1 2 3 Januar 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 JAV I Weihnachtsferien 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Di Mi Do Fr Sa So Fr Sa So Mo Do Einführung BR I Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Februar März Osterferien JAV II Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Sa Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa AuG Osterferien April Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mai Pfingstferien So Mo Di Mi Do Fr Juni Sa So Mo Di Mi Do Fr Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Sa Fr Sa So Mo Di Juli Sommerferien Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo August Di Mi Do Fr Sa Mo Di Mi Do Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa So Mo Di Mi BR II – Mitbestimmung BR II – Personelle Maßnahmen Do So BR II – Personelle Maßnahmen Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Oktober Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Herbstferien Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So November Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Mo BR II – Personelle Maßnahmen Altersteilzeit Di Dezember So Sommerferien Mo September Di Rente BR II – Mitbestimmung Sa So Mo Di Mi Do Fr BR II – Personelle Maßnahmen Sa So Mo Di Mi Weihnachtsferien Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 01. Januar 25. März 28. März 01. Mai Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit 05. Mai 16. Mai 26. Mai 03. Oktober Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit 01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017. 24 | Seminare | 25 Anzeige Die IG Metall Siegen möchte Dich noch auf weitere Seminartermine aufmerksam machen: Wirtschaftsausschuss sinnvoll nutzen 1.Teil: 15.02. – 17.02.2016 2.Teil: 04.04. – 06.04.2016 Grundlagen der Betriebswirtschaft 1.Teil: 12.09. – 14.09.2016 2.Teil: 24.10. – 26.10.2016 Veranstaltungsort: Patmos Siegen-Geisweid Für nähere Informationen zur Seminaranmeldung wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle: IG Metall Siegen Tel.: 0271 23609-0 Fax: 0271 23609-30 [email protected] www.igmetall-siegen.de Informatives 26 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 27 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Landhotel »Goldener Acker« Zum goldenen Acker 44 51597 Morsbach Tel.: 02294 99366-0 Fax: 02294 99366-50 Frau Luo [email protected] www.goldener-acker.de Das Landhotel Goldener Acker liegt in Morsbach am südöstlichsten Punkt des Naturparks Bergisches Land. Die hauseigene Sauna, der Fahrradverleih oder Kegelbahnen bieten nach dem Ende des Seminartages Möglichkeiten zur Entspannung. Weitere Freizeitmöglichkeiten bieten die in der Nähe gelegenen Sportanlagen. Im gesamten Hotel ist der Internetzugang über WLAN möglich, der den Gästen kostenlos zur Verfügung steht. Landhotel Doerr Sieg-Lahn-Straße 8 – 10 57334 Bad LaaspheFeudingen Tel.: 02754 370-0 Fax: 02754 370-100 Frau Briel/Frau Doerr [email protected] www.landhotel-doerr.de Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung bei. DGB-Tagungszentrum Hattingen Am Hornberg 44 – 50 45529 Hattingen Tel.: 02324 595-111 Fax: 02324 508-499 www.dgb-tagungszentren.de/ hattingen Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Unterhaltung wie z. B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum. Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit Schreibtisch, Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen Tagungsbedingungen steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert keine Kantinenatmosphäre auf, denn das Büffet – wahlweise auch vegetarisch – ist reichhaltig. 28 | Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten ... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen aus der Praxis Referentinnen und Referenten | 29 Hans-Jürgen Groß Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen ... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem Organisationsbereich der IGM Siegen ... sind ExpertInnen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel: Jasmin Delfino Gewerkschaftssekretärin IG Metall Siegen Josef Halbhuber ehem. Betriebsratsvorsitzender in Altersteilzeit SMS Logistiksysteme GmbH, Netphen Christine Hombach freigestellte Betriebsratsvorsitzende Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen Carsten Fischer freigestellter Betriebsratsvorsitzender EJOT GmbH & Co. KG Sandra Grimm Gewerkschaftssekretärin DGB-Region Südwestfalen Andree Jorgella Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Stephan Klenzmann freigestelltes Betriebsratsmitglied SMS Group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch 30 | Referentinnen und Referenten Referentinnen und Referenten | 31 Werner Leis Gewerkschaftssekretär DGB Region Südwestfalen Manfred Semper freigestellter Betriebsratsvorsitzender Dango und Dienenthal Maschinenbau GmbH, Dango und Dienenthal Filtertechnik GmbH, TMT Tapping-Measuring-Technology, ehrenamtlicher Arbeitsrichter Martin Meister Betriebsrat ThyssenKrupp Steel AG Tobias Tigges freigestelltes Betriebsratsmitglied SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch Zainab Molsberger ehemals Jugend- und Auszubildendenvertreterin MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Siegen Maresa Welzel DGB Rechtsschutz GmbH Siegen Stefan Pätzke Betriebsratsvorsitzender Birkelbach Kondensatortechnik GmbH Marco Schmidt Gewerkschaftssekretär IG Metall Siegen Seminardurchführung | 33 Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Susanne Grimm. Kosten Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS * Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 34 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: � Betriebsverfassungsgesetz � Allgemeines Arbeitsrecht � Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 35 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d. h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: � Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) � Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) � Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) � Anbieter � Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39). Weiterführende Literatur/Links: � www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber � Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 36 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 37 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 33 Siehe Seite 33 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 39 38 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Susanne Grimm Sandra Shebeika Martin Freitag Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-280 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 40 | Musterschreiben Musterschreiben | 41 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Seminaranmeldung | 43 42 | Anschrift Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort IG Metall Siegen Donnerscheidstraße 30 57072 Siegen Tel.: 0271 23609-0 Fax: 0271 23609-30 [email protected] www.igmetall-siegen.de Seminaranmeldung 2016 IG Metall Siegen Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ...................................................................................... Straße ..................................................................................................... PLZ, Ort .................................................................................................. DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-280 Fax: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de Telefon privat ........................................................................................... Telefon beruflich....................................................................................... E-Mail ...................................................................................................... Firma ....................................................................................................... Seminartitel ............................................................................................. Seminartermin ......................................................................................... Seminarnummer ...................................................................................... Beschlussfassung am .............................................................................. Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum.................................... Unterschrift ..............................................
© Copyright 2025 ExpyDoc