Bildungsprogramm 2016 für Betriebsräte PDF

§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-280
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
Verwaltungsstelle
Siegen
42
Verwaltungsstelle
Siegen
2016
wissen und
bewegen 2016:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
SIEGEN
„Digitalisierung der Arbeitswelt“, Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ aber
auch alte Bekannte wie „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel im Betrieb“ kreisen derzeit durch die Arbeitswelt
und die an ihr orientierte Presse, allerdings mehr nebulös als von
klaren Perspektiven und Handlungslinien geprägt. Mit unseren
Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen, die die
IG Metall Siegen in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk
NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für Dich anbietet, wollen wir
die Grundlagen bilden, um auch solche schwierigen Anforderungen kompetent und im Interesse der Belegschaften angehen zu
können. Dabei werden die betrieblichen Handlungsbedingungen
und Gestaltungsoptionen grundlegend von Gesetzen und Tarifverträgen geprägt, mit dem Betriebsverfassungsgesetz an erster
Stelle. Um betriebspolitisch handlungsfähig zu werden, reicht
Wissen über Paragraphen nicht aus; es ist notwendig, sich auch
die praktische Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen
rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge
Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in
Deinem Betrieb begegnen und Du erhältst die Möglichkeit, Dich
mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben
über Lösungsstrategien auszutauschen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare kommen aus Betrieben aus Deiner Region und haben theoretisches Wissen und jahrelange Praxiserfahrung.
Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn
Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch
wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit
Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Hartwig Durt
1. Bevollmächtigter
IG Metall Siegen
Martin Freitag
Fachbereichsleiter IG Metall
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
Seminare
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
JAV I »kompakt«
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung ........... 6
Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II) .............................................. 7
Wochenseminare Betriebsräte
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 9
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
(BR II kompakt Modul 1) .......................................................... 11
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
(BR II kompakt Modul 2) .......................................................... 13
Gute Arbeit / Personal
Umsetzungsstrategien im Arbeits- und
Gesundheitsschutz .................................................................. 15
Ausstieg aus dem Erwerbsleben:
Rente – Was ist möglich vor 67? .............................................. 17
Ausstieg aus dem Erwerbsleben:
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche
und tarifliche Regelungen? ....................................................... 19
Tagesseminare
Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte ................................. 20
Informatives
Jahresüberblick 2016 .............................................................. 22
Tagungshäuser ........................................................................ 26
Unsere Referentinnen und Referenten ..................................... 28
Seminardurchführung .............................................................. 33
Ratgeber Freistellung ............................................................... 35
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 36
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 39
Musterschreiben ...................................................................... 40
Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 42
Seminaranmeldung .................................................................. 43
| 5
Seminare
6 | Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV I »kompakt«
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Das Seminar vermittelt in sehr kompakter Form erste Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für
die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
und insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Gearbeitet wird anhand betrieblicher Beispiele unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.
❚ Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer Mitglieder
(§§ 60 – 64; § 70 BetrVG)
❚ Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
❚ Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
❚ Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)
Jugend- und Auszubildendenvertretung | 7
Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II)
In jedem Betrieb bzw. Unternehmen prallen die unterschiedlichsten
Interessen aufeinander – individuelle, aber auch kollektive Interessen.
In diesem Spannungsfeld arbeitet die Jugend- und Auszubildendenvertretung als Interessenvertretung.
Zielgerichtetes Handeln der JAV sowie die Kenntnis und Nutzung
der Instrumente, die auf die betriebliche Ausbildung Einfluss haben
sind die wichtigsten Bausteine, um bei diesen Interessenkonflikten
nicht zerrieben zu werden.
Bei diesem Seminar geht es voll und ganz um die Praxis als JAVMitglied.
❚ Die effektive und sinnvolle Gestaltung deiner JAV-Praxis
❚ Das Erlernen von systematischen und geplanten Arbeitsweisen
❚ Die Bedeutung des Rechtssystems für die Arbeit von Jugendund Auszubildendenvertretungen (Gesetze, Verordnungen,
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Ausbildungsverträge)
❚ Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen
❚ Grundkenntnisse des Tarifvertragssystems und des Tarifrechts
(Günstigkeitsprinzip, tarifpolitische Schutzfunktionen)
❚ Information, Motivation und Einbeziehung der Auszubildenden
in die JAV-Arbeit
11.01. – 13.01.2016
Hattingen, DGB Jugendbildungszentrum
Seminarkostenpauschale 536,- Euro* (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 265,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161280-066
* Da dieser für 2015 geplante Termin auf Januar 2016 verschoben
werden musste, gilt die Seminarkostenpauschale 2015.
20.03. – 24.03.2016
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale 739,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161282-066
8 | Jugend- und Auszubildendenvertretung
Wochenseminare Betriebsräte | 9
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Sandra Grimm,
Gewerkschaftssekretärin der DGB-Region Südwestfalen und Referentin der IG Metall Siegen
Wer durchblickt,
kann besser handeln.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der
Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.
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„Für betriebliche Interessenvertretungen ist es sehr
wichtig, sich fortlaufend und nachhaltig weiterzubilden. Dafür stehen die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW mit vielfältigen Angeboten. In den
Seminaren haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich den sicheren Umgang mit „Rechten und
Pflichten“ für die Praxis zu erarbeiten und dabei im
ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
zu stehen.“
Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten
Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw.
Einstellungen / Kündigungen und andere
18.01. – 22.01.2016
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161281-066
10 | BR-kompakt
Wochenseminare Betriebsräte | 11
BR kompakt
BR II – Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
BR kompakt Modul 1
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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***
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Der Betriebsrat hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche
Regelung besteht, in sozialen und betrieblichen Angelegenheiten
mitzubestimmen.
Dieses stärkste Mitbestimmungsinstrument ist für den Betriebsrat
ein wichtiges strategisch-taktisches Instrument. Der kreative und
phantasievolle Umgang damit ist für aktive Interessenvertretungen
Grundlage ihrer Aufgaben.
❚ Arbeitsrecht und Betriebsverfassung
❚ Aufgaben des BR in betrieblichen Angelegenheiten
❚ Mitbestimmung bei betrieblichen und sozialen Angelegenheiten:
§ 87 BetrVG
❚ Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen
❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Einstweilige Verfügung,
Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG, Beschlussverfahren
❚ Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG
❚ Praktische Anwendung anhand aktueller Fallbeispiele
**
Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
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06.06. – 10.06.2016
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* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 9.
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 11 und 13, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht
werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161284-066
26.09. – 30.09.2016
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161287-066
Wochenseminare Betriebsräte | 13
Christine Hombach,
freigestellte Betriebsratsvorsitzende,
Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen
Praxiswissen von Betriebsräten
für Betriebsräte.
BR II – Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln BR kompakt Modul 2
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
gemäß §§ 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen
Angelegenheiten
❚ Verfahren bei Personalentscheidungen
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
Umgruppierung
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach
§§ 102 ff. BetrVG
❚ Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und
Gesetzgebung
„Bildungsarbeit war für mich schon immer äußerst
wichtig. An der Arbeit mit dem DGB-Bildungswerk
NRW gefällt mir besonders der konkrete Bezug
zur Praxis: von aktiven Betriebsräten für aktive Betriebsräte. Mit dem althergebrachten Schulunterricht haben Seminare des DGB-Bildungswerks
NRW nichts mehr gemein. Besonders gut finde ich
auch, dass viele Seminare in der Region angesiedelt
sind, so kann zusätzlich eine Vernetzung von Betriebsräten und IG Metall in der Region stattfinden.“
29.08. – 02.09.2016
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161286-066
28.11. – 02.12.2016
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 435,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161289-066
Arbeits- und Gesundheitsschutz | 15
Stephan Klenzmann, freigestellter Betriebsrat
der SMS Group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch
und Referent der IG Metall Siegen
Praxiswissen für die
Betriebsratsarbeit.
„Als Referent ist mir bei unseren Seminaren eines
ganz wichtig: Es geht nicht darum, dass die Teilnehmenden beim Seminar zu einem Thema „etwas
hören“, sondern darum, dass die Kolleginnen und
Kollegen nach dem Seminar das erlernte Wissen
praktisch umsetzen können und mit dem, was sie
erfahren haben, im Betrieb tatsächlich weiterkommen. Dafür teame ich Seminare, das ist für mich ein
grundlegendes Ziel politischer Bildung, die in Form
von Seminaren der IG Metall Siegen in Kooperation
mit dem DGB-Bildungswerk NRW stattfindet.“
Umsetzungsstrategien im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Von Raummaßen über Fluchtwege bis zur richtigen
Gefährdungsbeurteilung
Die komplexen Anforderungen des (betrieblichen) Arbeits- und
Gesundheitsschutzes erfordern ganzheitliche und vorausschauende Konzepte. Betriebliche Interessenvertretungen können zur
strategischen Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Projektarbeit als Handlungsinstrument sowie
die Methoden des Projektmanagements nutzen. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, zu Handlungsanforderungen im Arbeitsschutz wie den technischen Regeln für Arbeitsstätten, mithilfe des
Projektmanagements konkrete Strategien zu entwickeln und deren
Umsetzung bis zur Verwirklichung des Projektziels zu planen.
❚ Strategien im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Projektarbeit
und Methoden des Projektmanagements mit Blick auf
❙ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80 – 82 und § 87 (1) Nr. 7 BetrVG)
❙ Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
❚ Projektbezogene Umsetzungsstrategien im Bereich der
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) z. B. zu Raumabmessungen und Bewegungsflächen (ASR A1.2) oder Fluchtwegen (ASR A2.3)
❚ Nutzen von Methoden des Projektmanagements für betriebliche
Interessenvertretungen in Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeitsschutzmanagement (ASM) und dem Betrieblichen
Gesundheitsmanagement (BGM)
❚ Vorteile von Methoden des Projektmanagements und
projektbezogener Ansätze im betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
11.04. – 13.04.2016
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 245,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161283-066
16 | Fit für den Vorsitz
Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 17
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2016
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2016
Rente – Was ist möglich vor 67?
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch
die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der
zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt
worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über
die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um
bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit
gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die
Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe
abschätzen zu können.
❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der
jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne
❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die
Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit
❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und
Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen
❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit
einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden
13.06. – 15.06.2016
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 245,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161285-066
18 | von profis für profis
Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 19
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche
Regelungen?
Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für
Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im
Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen
TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können,
werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung
benötigt, die im Seminar behandelt werden.
Seminare 2016
ExpertInnenwissen zur Gest
altung der Arbeitswelt
en
Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
der Altersteilzeit
❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der
persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten
und ungeminderten Rentenbeginnen
❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
Rentenbeiträge
❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt
(§ 6 AltTZG)
❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ)
❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden
16.11. – 18.11.2016
Bad Laasphe, Landhotel Doerr
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 310,- Euro zzgl. USt.
Seminarnummer: D14-161288-066
20 | Tagesseminare
Tagesseminare der IG Metall Betriebsräte
Arbeitskreis „Mitte“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Siegerlandzimmer
der Siegerlandhalle
Dienstag, 19.01.2016
Dienstag, 22.03.2016
Dienstag, 24.05.2016
Dienstag, 12.07.2016
Dienstag, 20.09.2016
Dienstag, 22.11.2016
Arbeitskreis „Jugend- und Auszubildendenvertretung“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal
der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30
Mittwoch, 10.02.2016
Dienstag, 10.05.2016
Mittwoch, 24.08.2016
Dienstag, 15.11.2016
Arbeitskreis „Nord“
Beginn jeweils um 08.30 Uhr im Landgasthof Merje,
Kredenbacher Straße 18, 57223 Kreuztal
Dienstag, 12.01.2016
Dienstag, 08.03.2016
Dienstag, 10.05.2016
Dienstag, 12.07.2016
Dienstag, 06.09.2016
Dienstag, 08.11.2016
Arbeitskreis „Süd“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr Gasthof Am Römer,
Nassauische Straße 2, 57299 Burbach
Mittwoch, 13.01.2016
Mittwoch, 09.03.2016
Mittwoch, 11.05.2016
Donnerstag, 07.07.2016
Donnerstag, 15.09.2016
Mittwoch, 02.11.2016
Tagesseminare | 21
Arbeitskreis „Wittgenstein“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr, Gasthof Schöne Aussicht,
Zur Aussicht 1, 57319 Bad Berleburg
Mittwoch, 13.01.2016
Mittwoch, 09.03.2016
Mittwoch, 11.05.2016
Mittwoch, 13.07.2016
Dienstag, 06.09.2016
Mittwoch, 02.11.2016
Arbeitskreis „Weißtal“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr, Gasthof Schüler,
Hauptstraße 123, 57074 Siegen
Donnerstag, 28.01.2016
Donnerstag, 17.03.2016
Donnerstag, 19.05.2016
Donnerstag, 14.07.2016
Donnerstag, 15.09.2016
Donnerstag, 17.11.2016
Arbeitskreis „Wirtschaftliche Angelegenheiten“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen
Mittwoch, 03.02.2016 (Hüttensaal)
Mittwoch, 04.05.2016
Donnerstag, 08.09.2016
Mittwoch, 07.12.2016
Arbeitskreis „Schwerbehindertenvertretungen“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr in der Siegerlandhalle, Siegen
Mittwoch, 24.02.2016
Mittwoch, 31.08.2016
Mittwoch, 09.11.2016
Arbeitskreis „Handwerk“
Beginn jeweils um 08:30 Uhr im Sitzungssaal
der IG Metall, Siegen, Donnerscheidstraße 30
Mittwoch, 27.01.2016
Mittwoch, 08.06.2016
Dienstag, 25.10.2016
VKL-Ausschuss-Sitzung
Beginn jeweils 16:30 Uhr im Sitzungssaal
der IG Metall Siegen, Donnerscheidstraße 30
Mittwoch, 24.02.2016
Mittwoch, 04.05.2016
Mittwoch, 14.09.2016
Mittwoch, 30.11.2016
22 | Jahresüberblick 2016
Jahresüberblick 2016 | 23
Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt.
1
2
3
Januar
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
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16
17
18
JAV I
Weihnachtsferien
19
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BR II –
Personelle
Maßnahmen
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01. Januar
25. März
28. März
01. Mai
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit
05. Mai
16. Mai
26. Mai
03. Oktober
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Deutschen Einheit
01. November
24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
Allerheiligen
Heiligabend
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017.
24 | Seminare
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Die IG Metall Siegen möchte Dich noch auf
weitere Seminartermine aufmerksam machen:
Wirtschaftsausschuss sinnvoll nutzen
1.Teil: 15.02. – 17.02.2016
2.Teil: 04.04. – 06.04.2016
Grundlagen der Betriebswirtschaft
1.Teil: 12.09. – 14.09.2016
2.Teil: 24.10. – 26.10.2016
Veranstaltungsort: Patmos Siegen-Geisweid
Für nähere Informationen zur Seminaranmeldung
wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle:
IG Metall Siegen
Tel.: 0271 23609-0
Fax: 0271 23609-30
[email protected]
www.igmetall-siegen.de
Informatives
26 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 27
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum,
Sprockhövel
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf
vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio,
TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes
in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte
sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Landhotel »Goldener Acker«
Zum goldenen Acker 44
51597 Morsbach
Tel.: 02294 99366-0
Fax: 02294 99366-50
Frau Luo
[email protected]
www.goldener-acker.de
Das Landhotel Goldener Acker liegt in Morsbach am südöstlichsten Punkt
des Naturparks Bergisches Land. Die hauseigene Sauna, der Fahrradverleih oder Kegelbahnen bieten nach dem Ende des Seminartages Möglichkeiten zur Entspannung. Weitere Freizeitmöglichkeiten bieten die in der
Nähe gelegenen Sportanlagen. Im gesamten Hotel ist der Internetzugang
über WLAN möglich, der den Gästen kostenlos zur Verfügung steht.
Landhotel Doerr
Sieg-Lahn-Straße 8 – 10
57334 Bad LaaspheFeudingen
Tel.: 02754 370-0
Fax: 02754 370-100
Frau Briel/Frau Doerr
[email protected]
www.landhotel-doerr.de
Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen
Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen
großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen
den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen
durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung
bei.
DGB-Tagungszentrum
Hattingen
Am Hornberg 44 – 50
45529 Hattingen
Tel.: 02324 595-111
Fax: 02324 508-499
www.dgb-tagungszentren.de/
hattingen
Das Tagungszentrum bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Unterhaltung wie z. B. Sauna, Kegelbahn und Tischtennisraum. Das Haus verfügt über modern eingerichtete Business-Zimmer mit Schreibtisch, Dusche/WC, Telefon und TV. Neben den optimalen Tagungsbedingungen
steht den Gästen nicht nur ein reichhaltiges Frühstücksbuffet zur Verfügung. Dort kommt auch mittags garantiert keine Kantinenatmosphäre auf,
denn das Büffet – wahlweise auch vegetarisch – ist reichhaltig.
28 | Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten
... sind erfahrene BetriebsrätInnen und GewerkschafterInnen
aus der Praxis
Referentinnen und Referenten | 29
Hans-Jürgen Groß
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Siegen
... kennen die Region, sie kommen größtenteils aus dem
Organisationsbereich der IGM Siegen
... sind ExpertInnen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Zum ReferentInnenteam gehören zum Beispiel:
Jasmin Delfino
Gewerkschaftssekretärin
IG Metall Siegen
Josef Halbhuber
ehem. Betriebsratsvorsitzender in
Altersteilzeit
SMS Logistiksysteme GmbH, Netphen
Christine Hombach
freigestellte Betriebsratsvorsitzende
Fritz Schäfer GmbH, Neunkirchen
Carsten Fischer
freigestellter Betriebsratsvorsitzender
EJOT GmbH & Co. KG
Sandra Grimm
Gewerkschaftssekretärin
DGB-Region Südwestfalen
Andree Jorgella
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Siegen
Stephan Klenzmann
freigestelltes Betriebsratsmitglied
SMS Group GmbH, Hilchenbach-Dahlbruch
30 | Referentinnen und Referenten
Referentinnen und Referenten | 31
Werner Leis
Gewerkschaftssekretär
DGB Region Südwestfalen
Manfred Semper
freigestellter Betriebsratsvorsitzender
Dango und Dienenthal Maschinenbau GmbH,
Dango und Dienenthal Filtertechnik GmbH,
TMT Tapping-Measuring-Technology,
ehrenamtlicher Arbeitsrichter
Martin Meister
Betriebsrat
ThyssenKrupp Steel AG
Tobias Tigges
freigestelltes Betriebsratsmitglied
SMS Siemag AG, Hilchenbach-Dahlbruch
Zainab Molsberger
ehemals Jugend- und Auszubildendenvertreterin
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH,
Siegen
Maresa Welzel
DGB Rechtsschutz GmbH Siegen
Stefan Pätzke
Betriebsratsvorsitzender
Birkelbach Kondensatortechnik GmbH
Marco Schmidt
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Siegen
Seminardurchführung | 33
Seminardurchführung
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Susanne Grimm.
Kosten
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
AWbG novelliert:
Jetzt auch
Bildungsurlaub
für AZUBIS
*
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit
30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren
gern dazu ...
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht
Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V..
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
34 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen.
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
� Betriebsverfassungsgesetz
� Allgemeines Arbeitsrecht
� Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 35
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d. h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
� Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
� Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
� Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
� Anbieter
� Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 39).
Weiterführende Literatur/Links:
� www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
� Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
36 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 37
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 33
Siehe Seite 33
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 39
38 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Susanne Grimm
Sandra Shebeika
Martin Freitag
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-280
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
40 | Musterschreiben
Musterschreiben | 41
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Seminaranmeldung | 43
42 | Anschrift
Die Anschrift der
IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort
IG Metall Siegen
Donnerscheidstraße 30
57072 Siegen
Tel.: 0271 23609-0
Fax: 0271 23609-30
[email protected]
www.igmetall-siegen.de
Seminaranmeldung 2016
IG Metall Siegen
Kopieren und faxen an
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ......................................................................................
Straße .....................................................................................................
PLZ, Ort ..................................................................................................
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-280
Fax: 0211 17523-197
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Telefon privat ...........................................................................................
Telefon beruflich.......................................................................................
E-Mail ......................................................................................................
Firma .......................................................................................................
Seminartitel .............................................................................................
Seminartermin .........................................................................................
Seminarnummer ......................................................................................
Beschlussfassung am ..............................................................................
Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen
des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet
werden.
Datum.................................... Unterschrift ..............................................