BRIEFE Das Leser-Forum gen“ wären nicht schlecht. Die Lösung: Fünf bis acht Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung sollen zu „Clinician Scientists“ qualifiziert werden und als „nichtärztlich Tätige differenzierte Entwicklungsmöglichkeiten“ bekommen. Die Idee, jungen, ambitionierten Ärzten zu ermöglichen, selbst ganzzeitlich zu forschen, ist begrüßenswert, aber das wissen wir schon lange. Dass die fünf bis acht Prozent Freigestellten weder die „Dominanz Alles nichts ohne Geld der Versorgungsaufgaben“ noch die nichtakademische Ausrichtung der Unikliniken Die Analyse der Universitätsmedizin durch den Wissenschaftsrat hat ergeben, dass eine zu beseitigen vermag, liegt jedoch auf der Hand. Die wichtigste Forschungsaufgabe „zunehmende Dominanz der Versorgungsaufgaben und eine Marginalisierung der aka- einer Uniklinik ist die klinische Forschung, die zweitwichtigste die translationale Fordemischen Zielsetzung“ bestehen. Geld schung – also die unmittelbare Übertragung fehlt, aber „Geld ist nicht alles“, heißt es weiter, auch „verbesserte Rahmenbedingun- von Erkenntnissen der Grundlagenfor- HOCHSCHULREFORM Der Wissenschaftsrat mahnt in seinen jetzt vorgelegten „Perspektiven der Universitätsmedizin“ nicht nur eine finanzielle Stärkung der Hochschulmedizin an, sondern strukturelle Reformen, unter anderem den Aufbau von „Profilbereichen“ (DÄ 45/2016: „Hochschulmedizin – Experten sehen Reformbedarf“ von Dr. Eva Richter-Kuhlmann). schung in die klinische Wirklichkeit. Beides geht nur, wenn ausreichend viele Patienten in den Unikliniken behandelt werden. Da es kaum eine Erkrankung gibt, bei der wir genug wissen und alles nur noch Routine ist, würde die klinisch ausgerichtete Forschung praktisch allen Patienten zugutekommen. Um klinische Forschung betreiben zu können, braucht man nicht nur genug Patienten, sondern auch genug Ärzte, jedenfalls mehr Ärzte als in Versorgungskrankenhäusern, in denen nicht geforscht wird. Leider ist es Realität in den meisten deutschen Unikliniken, dass man die personelle Ausstattung den finanziellen Gegebenheiten anpasst und diese den Versorgungskliniken angleicht. Denn die Bezahlung klinischer Leistungen in Unikliniken BRIEFE entspricht 1:1 der Vergütung in Versorgungskrankenhäusern, so dass zusätzliches, ärztliches (Forschungs-)Personal nicht finanzierbar ist. Dadurch ist nur noch Versorgung, mitnichten Forschung möglich. Erste Erfahrungen mit der Freistellung eines Arztes für ein Jahr Forschung decken ein weiteres Problem auf. Die frei gewordene Stelle soll für ein Jahr durch eine/n andere/n Ärztin/Arzt besetzt werden. Wenn man einem Bewerber heutzutage eine einjährige Arbeitsstelle anbietet, erntet man mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Ablehnung – durchaus verständlich, Flexibilität hin oder her. Denn jeder Mensch wünscht sich eine Perspektive, ein Einjahresvertrag stellt keine Perspektive (auf Verlängerung) dar. Wenn der Vorschlag des Wissenschaftsrates beinhaltet, dass eine Aufstockung des ärztlichen Personals um (mindestens) fünf bis acht Prozent beabsichtigt ist, muss endlich akzeptiert werden, dass in Unikliniken mehr Ärzte als in Versorgungskrankenhäusern arbeiten. Wer soll das eigentlich finanzieren? Dass sich die Krankenkassen weigern, die Mehrkosten zu übernehmen, dürfte hinreichend bekannt sein. Dass Verwaltungen und Leitungen der Unikliniken nur so viele Ärzte beschäftigen können, die sie auch bezahlen können, ist ebenso verständlich. Jeder weiß es, dass die Landeszuschüsse für die Lehre dafür gebraucht werden, Ärzte zu beschäftigen, die mehrzeitlich Patientenversorgung betreiben. Freistellung für die Lehre wäre ein ähnlich sinnvoller Schritt, um die Studentenausbildung zu verbessern. In den USA werden in den meisten Unikliniken nicht nur junge Ärzte, sondern auch Dozenten und Professoren mindestens monatsweise „freigestellt“ – d. h. dass in dieser Zeit ihre Hauptaufgabe die Lehre ist, nicht die Patientenversorgung. Davon können wir aber in Deutschland weiterhin nur träumen . . . Dass Ärzte für Forschung und/oder Lehre nicht freigestellt werden, scheitert, nicht an unserer mangelnden Bereitschaft sondern an der fehlenden Finanzierung. Ideen und gute Absichten haben wir genug, aber Geld scheint doch „alles“ zu sein . . . Prof. Dr. med. Dr. h. c. Serban-Dan Costa, Magdeburg Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Ortsangabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ Danke für diesen Artikel. Die tägliche Praxis ist noch viel haarsträubender: In der Nähe meiner Wohngegend hat eine Heilpraktikerin in der Lokalpresse mit Eigenblutspende geworben (gegen Alternsfalten). Ärzte dürfen solche Handlungen nur durchführen, wenn sie alle Voraussetzungen einhalten (medizinische Indikation, Transfusionsgesetz, Mehr Qualität Medizinproduktgesetz u. a.). Die Ärztekammer ist nicht zuständig. Die HeilHätten sich die Autorinnen mit ihrem Lobgesang auf ein gutes, gelebtes Qualitätsmapraktikerkammer (?) hat wohl nichts danagement zufrieden gegeben, ich wäre ihnen gegen. Meinem Hinweis an das zuständige Gesundheitsamt folgte die Zusage uneingeschränkt dankbar. Allerdings reibt einer Überprüfung mit dem Ergebnis, man sich verwundert die Augen, wenn jetzt dass ein Jahr später eine erneute Anzeidie „stabilen Ergebnisse“ von methodisch ge in der Lokalpresse auftauchte. indiskutablen Erhebungen aus den letzten Jahren als Grund angegeben wird, diese Er- Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Sind Heilpraktiker die besseren hebungen zukünftig nur noch in zweijährigen Intervallen durchzuführen. Offenbar hat Ärzte? Gelten für Heilpraktiker mediziman bei der KBV immer noch nicht wahrge- nischen Gesetze nicht, da sie keine nommen, dass deren fragwürdiger Umgang Ärzte sind? mit der Datenerhebung dem Qualitätsmana- Die restriktiven Gesetze bezüglich der Durchführung ärztlicher Handlungen hagement und damit der „qualitätsorientierten ben doch einen sehr ernsten und begrünGesundheitsversorgung“ einen Bärendienst erwiesen hat. Stattdessen könnten mehr Wis- deten Hintergrund. Oder sollten wir die kostspielige Ausbildung von Ärzten zusenschaftlichkeit und mehr Transparenz wichtige Impulse setzen, um die „Akteure in gunsten von computerassistierten Heilder Gesundheitsversorgung“ für (mehr) praktikern abschaffen? Qualität zu begeistern. Cui bono? Dr. Jacobsohn, 16321 Bernau QUALITÄTSMANAGEMENT Die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie – vereinheitlichte Regelungen für die ambulante und stationäre Versorgung (DÄ 45/2016: „Qualitätsssicherung: Einheitliche Richtlinie mit Gestaltungsspielraum“ von Dr. med. Franziska Diel und Dr. Constanze Lessing). Dr. med. Armin Mainz, 34497 Korbach Wirtschaftlichkeitsgebot ARZNEIMITTEL Warum verordnen Ärzte so häufig Arzneimittel ohne Zusatznutzen? Weil sie schlecht informiert sind, meint der Gesetzgeber. Es gibt jedoch auch noch andere Gründe (DÄ 44/2016: Kommentar zur „Verordnung neuer Arzneimittel: Mehr Vertrauen“ von Falk Osterloh). ... viele Studien (sind) das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, wie man zum Beispiel bei der Neubewertung der PSA Beurteilung sehen kann. Der Gesetzgeber ist offensichtlich bereit, Studien vollstes Vertrauen zu schenken. Die Erfahrung mahnt aber zur Skepsis. Im übrigen: Warum sollte es in der Pharmazie anders sein als in der Autoindustrie ? Stephan Eisfeld, 35066 Frankenberg (Eder) A 2214 Zum Editorial „Heilpraktiker: Kosmetische Änderungen“ (DÄ 45/2016) von Michael Schmedt: Zweierlei Maß Mahnung zur Skepsis ANONYM HEILPRAKTIKER Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Es wäre wünschenswert, wenn sich die staatlichen Organe auch mit der Erstattung der Heilpraktikerleistungen für Beamte beschäftigen würden. Wussten Sie eigentlich, dass die gesamte Wundversorgung einschließlich der Eröffnung von Abszessen, von Heilpraktikern durchgeführt, von der Beihilfe erstattet wird0? Zum Glück gab es ja eine Kenntnisprüfung. Wie wäre es denn mit einer Anfrage beim Petitionsausschuss des Bundestages zu diesem Problem? Dr. med. Rüdiger Vogel, 56410 Montabaur Leserbriefe per E-Mail richten Sie bitte an leserbriefe @aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln. Die Redaktion wählt Briefe zur Veröffentlichung aus und behält sich Kürzungen vor. Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 48 | 2. Dezember 2016
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