Fragen und Antworten

Stand 28.11.2016
Fragen & Antworten
SBH VOB ÖA 095-16 VP
Fiddigshagen 11
Los 1 Rohbau
Frage 1:
In den Anlagen fehlt der Detailplan FS 25-60 zu Pos. 234.16 ff. Fensterstürze. Können Sie
den bitte noch zur Verfügung stellen?
Antwort:
Die für die Kalkulation erforderlichen Angaben können den jeweiligen Positionsbeschreibungen der Fensterstürze bzw. den beigefügten, wesentlich detaillierteren Plänen
D-5-101, D-5-104, D-5-117 sowie den Ansichten und Schnitten entnommen werden. Der
fehlende Fassadenschnitt FS-25-60 enthält keine darüber hinaus gehenden Informationen.
Frage 2
Zu Pos. 223.28 Lastplatte einbauen in Konsole (Statik Pos 803): Diese Pos. ist in der Statik
nicht zu finden. Wir bitten um genauere Angaben zu dieser Position.
Antwort
Wie in der Statik auf Seite 5.5.2 beschrieben kann der Anschluss der Sparren auf der
Konsole zimmermannsmäßig erfolgen. Hier ist nur eine konstruktive Lagesicherung
erforderlich. Es gibt keine statischen Anforderungen.
Frage 3
Pos. 2.2.2.2..8 Zulage Sichtbeton SB 4 einseitig
Pos. 2.2.2.2..9 Zulage Sichtbeton SB 4 beidseitig
In den vorgenannten Positionen ist erwähnt, dass die zugehörige Schalung in gesonderter
Position ausgeschrieben worden ist. Auf welche Positionen sollen sich die Zulageleistungen
beziehen?
Antwort:
Die Position 2.2.2.2..8 "Zulage für Sichtbeton einseitig" bezieht sich auf die Positionen
2.2.2.2..1 "Innenwand 12 cm (Vorsatzschale)" und 2.2.2.2..2 "Innenwand 24 cm".
Die Position 2.2.2.2..9 "Zulage für Sichtbeton beidseitig" bezieht sich auf die Position
2.2.2.2..2 "Innenwand 24 cm".
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Stand 28.11.2016
Frage 4
Welche Positionen aus den Titeln Beton bzw. Schalung dienen als Grundposition?
Antwort:
In den Positionen 2.2.2.2..8 sowie 2.2.2.2..9 sind die Zulage bzw. Mehrkosten für die
Herstellung der Wände in Sichtbeton (SB4) anstelle der Ausführung mit glatter Schalung
gem. Position 2.2.7.2..1 anzugeben.
Frage 5
Gibt es ein Detail für diese Positionen?
Antwort:
Ein Detail für diese Positionen gibt es nicht. Die Sichtbetonflächen sind in den beigefügten
Grundrissen mit einem "S" gekennzeichnet und beinhalten vor allem die Vorsatzschalen in
der Mensa (einseitig) sowie die Treppenhauswände (beidseitig).
Frage 6
Die Pos. 2.2.2.2..9 ist mit 189,72 m² ausgeschrieben. Ist mit der Mengenangabe die Fläche
der Wand oder die Fläche der Schalung gemeint?
Antwort:
Mit der Mengenangabe ist die Wandfläche gemeint.
Frage 7
Pos. 2.2.2.2..13 Arbeitsgerüst für die 2-geschossige Wände Herstellen in den
Treppenhäusern.
Die Menge der Pos. ist 0,00, die Mengeneinheit ist nicht angegeben. Was soll in dieser Pos.
kalkuliert werden?
Antwort:
Für die Arbeitsgerüste in den Treppenhäusern ist ein Pauschalpreis (1 psch.) anzugeben.
Hinweis zur Kalkulation: die Wandfläche in den Treppenhäusern beträgt gem. Position
2.2.2.2..7 ca. 364 m².
Frage 8
Im Titel 2.2.1. wird in diversen Positionen geschrieben, dass z.B. die Ortbetonbodenplatte
auf die Sauberkeitsschicht betoniert wird. Diese ist nicht ausgeschrieben. Muss diese
eingerechnet werden?
Antwort
Der Einbau der Ortbetonbodenplatte erfolgt direkt auf einer Trennlage aus PE-Folie; eine
Magerbetonschicht als Sauberkeitsschicht muss nicht einkalkuliert werden.
Frage 9
Bei den Positionen 2.2.2.2.8 - 2.2.2.2.12 ist die Sichtbetonklasse 4 gefordert. Da diese
Ausführung nicht nur zu sehr hohen Kosten, sondern auch zu erheblichen Abstimmungen
und Konfliktpotenzial führt, entsteht die Frage, ob diese Anforderungen wirklich so gewollt
sind?
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Stand 28.11.2016
Antwort
Die genannte Anforderung wird in Pos. 2.2.2.2.8 wie folgt geändert:
Sichtbetonklasse: SB3
mit folgenden Anforderungen:
Textur: T2
Porigkeit: P3 / s
Farbtongleichmäßigkeit: FT2
Ebenheit: E2
Arbeits- / Schalhautfugen: AF3
Schalhautklasse: SHK2
Für die Position 2.2.2.2.9 gilt diese Anforderung sinngemäß. Die Positionen 2.2.2.2.10 2.2.2.2.12 sind davon unberührt, da hier keine Sichtbetonklasse SB 4 zugrunde gelegt wird.
Frage 10
Zu Pos. 227.4.2., Pos. 227.4.3., Pos.227.4.6:
Welche Anforderungen hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit sind zu erfüllen? Was
genau wird benötigt?
Antwort
Es handelt sich hierbei um Schalungen ohne besondere optische Anforderungen. Die
Oberfläche muss für einen späteren Putzauftrag geeignet sein.
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