KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 61, November 2016

Corporate Treasury News
Aktuelle Entwicklungen und Trends im
Bereich Treasury kompakt zusammengefasst
Ausgabe 61 | November 2016
Liebe Leserinnen und Leser,
Inhalt
wir freuen uns, Ihnen die neueste Ausgabe unserer
Corporate Treasury News präsentieren zu können.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu Themen haben, die hier kurz behandelt werden sollen, dann
schreiben Sie uns: [email protected]
Aktuelle Meldungen rund um das Finanz- & TreasuryManagement finden Sie bei uns im Internet oder
über Twitter: www.twitter.com/KPMG_DE_FTM
Mit besten Grüßen,
Prof. Dr. Christian Debus
Carsten Jäkel
Synthetische Wandelanleihen und
ihr Weg in den IFRS-Abschluss
Seite 2
Energie- und Rohstoffbezugsverträge – Fallstricke bei der bilanziellen Erfassung
Seite 3
Auswirkung der Digitalisierung auf
das Unternehmenstreasury im Mittelstand
Seite 4
Veranstaltungen und Termine
In unseren kostenfreien Webinaren nehmen wir zu
aktuellen Themen aus dem Bereich Finanz- und
Treasury-Management Stellung und informieren Sie
über Strategien und die konkrete Implementierung.
Wählen Sie sich online ein und nehmen Sie an unseren thematischen Expertenrunden teil.
Von jedem Webinar fertigen wir einen Mitschnitt des
Vortrages an. Sie finden ihn in unserem WebinarArchiv.
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einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
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Synthetische Wandelanleihen
und ihr Weg in den IFRS-Abschluss
Während die klassische Wandelanleihe ein alter Bekannter der Unternehmen im Rahmen
ihrer Finanzierungsstrategie und die bilanzielle Behandlung dieses Instruments hinreichend bekannt ist, stellt sich bei der Bilanzierung synthetischer Wandelanleihen die eine
oder andere Frage.
Bei einer synthetischen Wandelanleihe werden die
aus der Wandeloption resultierenden Ansprüche der
Investoren nicht mit der Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten, sondern durch Barmittel (cash settlement) bedient. Die Vorteile einer solchen Ausgestaltung des Wandlungsrechts sind unter anderem die
geringeren rechtlichen Dokumentationserfordernisse,
der Schutz der Altaktionäre vor Verwässerung und
die oftmals nicht mehr notwendige Zustimmung
durch die Hauptversammlung zur Emission dieses Instruments. Neben den rechtlichen Aspekten lässt
sich jedoch am Markt auch beobachten, dass tatsächliche Preisvorteile im Hinblick auf die eingebettete Wandlungsoption bestehen. Im Vergleich zu einer außerbörslich abgeschlossenen Aktienoption mit
identischen Ausgestaltungsmerkmalen können Preisunterschiede von 0,4% bis 0,75% beobachtet werden.
Wie erfolgt nun die Bilanzierung einer synthetischen
Wandelanleihe im IFRS-Abschluss eines Unternehmens?
Derivat zu klassifizieren ist. Unter Berücksichtigung
von IAS 39. AG30 wird festgestellt, dass das Wandlungsrecht nicht eng mit dem Basiskontrakt verbunden ist und eine getrennte Bilanzierung vom Basiskontrakt zu erfolgen hat. Die initiale Separation ist
hierbei erfolgsneutral vorzunehmen.
Um den zukünftigen Fair Value-Schwankungen des
eingebetteten Derivats in der GuV nicht ausgesetzt
zu sein, schließen Unternehmen in der Regel sogenannte „Mirror Calls“ mit identischen Ausgestaltungsparametern der Wandlungsoption auf eigene
Aktien inklusive „cash settlement“ ab. Diese „Mirror
Calls“ stellen bedingt durch ihr „cash settlement“
freistehende Derivate im IFRS-Abschluss dar und
kompensieren nahezu vollständig die Fair ValueSchwankungen des eingebetteten Derivats der synthetischen Wandelanleihe in der GuV. Eine einhunderprozentige Kompensation kann in der Regel
nicht erzielt werden, da das eingebettete Derivat und
der abgeschlossene „Mirror Call“ unterschiedlichen
Kreditrisiken unterliegen. Die „credit risk adjustment“-Buchungen der beiden Derivate gleichen sich
somit nicht vollständig aus.
Entscheidend für den Erfolg der Sicherungsstrategie
ist das „cash settlement“ des „Mirror Calls“. Wird
dagegen ein „physical settlement“ vereinbart, so
liegt kein Derivat im Sinne des IAS 39, sondern ein
Eigenkapitalinstrument gemäß IAS 32 vor und eine
kompensatorische Wirkung in der GuV wird nicht erzielt. Auch ein kurzfristiger Erwerb von eigenen Aktien und anschließende unmittelbare Veräußerung
dieser, kann dazu führen, dass der gewünschte kompensatorische Effekt in der GuV ausbleibt.
Zusammenfassend stellen synthetische Wandelanleihen durchaus interessante Alternativen zu klassischen Wandelanleihen im Rahmen der Finanzierungsstrategie eines Unternehmens dar. Wichtig ist
ein fundiertes Wissen über die Möglichkeiten der Parameterausgestaltung, der Sicherung und den verbundenen bilanziellen Konsequenzen.
Autor: Ralph Schilling, Senior Manager,
Finance Advisory,
[email protected]
In einem ersten Schritt erfüllt die synthetische Wandelanleihe inklusive des Wandlungsrechts bedingt
durch die Erfüllung in Barmitteln eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32.11. In einem zweiten
Schritt ist festzustellen, dass das Wandlungsrecht die
Definitionskriterien eine Derivats im Sinne des IAS
39.9 erfüllt und gemäß IAS 39.10 als eingebettetes
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Energie- und Rohstoffbezugsverträge – Fallstricke bei der
bilanziellen Erfassung
Für die Beschaffung von Strom und Gas nutzen viele Unternehmen statt Vollversorgungsverträgen inzwischen strukturierte
Energiebezugsverträge. Die Vielfalt der durch
die Energiewirtschaft angebotenen Vertragsgestaltungen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Diese bieten häufig die Möglichkeit einer flexiblen
Preissteuerung. Dadurch können auch kleine und
mittlere Unternehmen ihre Energiebeschaffungskosten frühzeitig absichern und dabei auch Preiserwartungen berücksichtigen, wie es früher nur mit dem
Einsatz von börsennotierten Handelsprodukten möglich war. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die bilanziell korrekte Abbildung solcher
Vertragstypen sicherzustellen.
Ein Großteil der Energiebezugsverträge erfüllt auch
bei einer physischen Lieferung der Energie (Underlying) die Voraussetzungen eines Derivats nach
IAS 39.9 (Wertabhängigkeit von einem Underlying,
fehlende/geringe Anfangsauszahlung sowie Settlement in der Zukunft). Deshalb sind sie grundsätzlich
zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Dies erfordert eine regelmäßige Marktwertermittlung und
Verbuchung und hat entsprechende GuV-Schwankungen zur Folge, soweit kein Hedge Accounting angewandt wird. Gleiches gilt für sonstige Materialbeschaffungskontrakte sowie für entsprechende
Absatzverträge (zum Beispiel Metalle, Soft Commodities). Somit sind von dieser Thematik meist Unternehmen mit hohem Energiebedarf betroffen, sowie
solche, die für ihre Produktion Rohstoffe beschaffen
bzw. Rohstoffe als Endprodukt vertreiben.
Eine Einstufung als Derivat und damit die Bilanzierung zum Marktwert kann – als vom Standard definierter Ausnahmefall – vermieden und der Bezugsvertrag dann weiterhin als schwebendes Geschäft
behandelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Anwendung dieser sogenannten „Own-Use-Exemption“ erfordert den Nachweis,
dass der Vertrag für die Deckung des Bedarfs aus
dem operativen Geschäftsbetrieb eingegangen
wurde. Eine Verletzung der Bedingungen kann zu einem sogenannten Tainting des Vertrags und sämtlicher gleichartiger Verträge führen und die sofortige
Anwendung des IAS 39 zur Folge haben.
In der Praxis ist bei der Anwendung der Own-UseExemption insbesondere sicherzustellen, dass alle
kontrahierten Mengen tatsächlich physisch geliefert
werden und kein finanzielles Settlement vor oder
zum Laufzeitende stattfindet. Analog zu einem direkten Cash-Settlement wird auch der Abschluss von
gegenläufigen Geschäften mit Dritten zur Auflösung
der Position sowie der kurzfristige Abverkauf nach Erhalt der Waren ohne weitere Wertschöpfung des
Vertrags behandelt. Dies bedeutet im Falle der Energiebezugsverträge, dass das Öffnen bzw. Auflösen
früher preisfixierter Mengen gegen einen Marktwertausgleich nicht zulässig ist, auch wenn dies aufgrund
möglicherweise gesunkener Bedarfsprognosen aus
ökonomischer Sicht angebracht wäre. Nur unter wenigen in den Standards explizit benannten Ausnahmefällen, wie seltenen und unvorhersehbaren Ereignissen, kann auf einen Ausnahmefall verwiesen und
von einem Tainting Abstand genommen werden.
Um eine sachgerechte Bilanzierung von Warenbeschaffungs- und Absatzverträgen sicherzustellen
empfehlen wir die folgenden Maßnahmen:
•
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•
Implementierung eines Prozesses zur Identifikation von Warenverträgen, welche die Voraussetzungen eines Derivats erfüllen. Da solche Verträge typischerweise auch im Einkauf und im
Vertrieb abgeschlossen werden, sind die entsprechenden Abteilungen zu schulen.
Strukturierte Analyse der entsprechenden Verträge auf Bilanzierungspflicht nach IAS 39 (hierunter fällt auch die Prüfung auf eingebettete Derivate) und Anwendung der Own-Use-Exemption.
Frühzeitige Etablierung einer Portfoliostruktur, die
Verträge mit erwartetem Cash Settlement von
Own-Use-Verträgen separiert, sodass die bilanziellen Folgen im Falle eines Bedarfsrückgangs
begrenzt sind. Beispielsweise kann ein Teil der
Bezugsvolumina, für welchen die physische Abnahme als nicht sicher angenommen wird, in einem separaten Buch durch ein bewusstes Tainting der Bilanzierung nach IAS 39 zugeordnet
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werden. Durch Hedge Accounting kann dann
eine Ergebnisglättung erfolgen. Im Falle der
Nichtabnahme ist so eine einfache Auflösung der
Sicherungsbeziehung ohne sonstige Konsequenzen möglich.
Frühzeitige Abstimmung etwaiger individueller
Sondersachverhalte mit dem Wirtschaftsprüfer
und Anfertigung etwaiger notwendiger Dokumentationen zum Nachweis einer „zulässigen
Glattstellung“.
Auch unter IFRS9 bleiben die Regelungen der OwnUse-Exemption im Wesentlichen unverändert und
unterliegen somit keinem umfangreichen Anpassungsbedarf.
Autor: Daniel Rahmann, Manager,
Finance Advisory, [email protected]
Auswirkung der Digitalisierung
auf das Unternehmenstreasury im Mittelstand
Die zunehmende Komplexität und Dynamik im
Wettbewerbsumfeld erfordert flexible, schnelle
Lösungen in der Finanzorganisation. Solche
Lösungen entstehen dabei insbesondere durch
die digitale Revolution.
Dieser Wandel macht auch vor dem Treasury im Mittelstand nicht Halt und führt durch bislang ungekannte Automatisierungsmöglichkeiten, kostengünstigere Kernfunktionalitäten von TreasuryManagement-Systemen sowie ein breites Angebot
von spezialisierten Drittlösungen zu neuen Möglichkeiten in der Finanzanalyse und -steuerung sowie im
Reporting.
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Viele kleine und mittlere Unternehmen sind
heute mit neuen Herausforderungen konfrontiert:
Das volatile und komplexe Marktumfeld sowie
die Veränderung von Geschäftsmodellen und Risikostrukturen, ein überproportionales Wachstum, internationaleres Geschäft sowie neue regulatorische und veränderte buchhalterische
Anforderungen verschieben den Fokus der Treasury-Aktivitäten weg von abwickelnden Tätigkeiten Implementierung eines Prozesses zur Überwachung der Verträge im Hinblick auf Cash
Settlements und entsprechender Kontrollschritte.
hin zu den analytischen Aufgaben eines Center of
Knowledge and Excellence. Häufig konnte aber gerade im Mittelstand die Aufbau- und Ablauforganisation mit dieser Entwicklung bislang nicht Schritt halten. Das bedeutet, dass mehr Aufgaben auf
bestehenden Teams lasten, entsprechender manueller Aufwand anfällt, Spezialwissen fehlt etc. Das Ergebnis ist ein gestiegener Bedarf an zusätzlichen Fähigkeiten und innovativer Technologien.
Die gegenwärtige digitale Revolution, ausgelöst
durch digitale Megatrends, wie Big Data, Cyber
Security, Cloud Computing und Mobile Devices, führt
dazu, dass die IT zu einem bestimmenden, wenn
nicht gar dem bestimmenden Maßstab für Good
Market Practice wird. Aktuell verfügbare Systeme
und die daraus konfigurierbaren Systemlandschaften
bieten einen sehr hohen Automatisierungsgrad in
den Treasury-Prozessen („echtes Straight-ThroughProcessing“). Dies führt zu einer wesentlichen Reduzierung von manuellen Tätigkeiten und somit zu signifikanten Effizienzgewinnen.
Die für eine angemessene Steuerung der Finanzrisiken erforderliche Transparenz ist mit verfügbaren ITLösungen ferner mittlerweile auch für den Mittelstand erschwinglich geworden, denn die technischen
Entwicklungen der letzten Jahre im SaaS-Umfeld und
deren vermehrte Akzeptanz durch Unternehmen haben zu signifikanten Kostenreduzierungen bei Treasury-Management-Systemen geführt. Diese decken
in vielen Fällen bereits die grundlegenden Anforderungen auch des Mittelstands an ein professionelles
Finanzrisikomanagement ab, von beispielsweise der
Liquiditätsübersicht und -planung, über die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, Aufgaben im Zahlungsverkehr, die Absicherung von Wechselkursrisiken
etc. Hinzu kommt ein weiterer und nicht zu vernachlässigender Nutzen aus der Vermeidung von NonCompliance.
Erstmals ist es damit für Unternehmen jeder Größe
möglich, die Finanzorganisation fachlich und technisch so aufzustellen, wie es bisher nur großen
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Unternehmen möglich war. KPMG fördert diese Entwicklung durch ein spezifisch auf den Mittelstand zugeschnittenes Angebot „Treasury in a Box“. Wir liefern neben den fachlichen Prozessen und Methoden
die passende Lösung eines etablierten Systemanbieters. Denn Technik ist beileibe nicht alles. Nur zusammen mit den angemessenen Methoden und Prozessen gelingt der Sprung ins digitale Zeitalter.
Autor: Nils Bothe, Senior Manager, Finance Advisory,
[email protected]
Impressum
Herausgeber
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
THE SQUAIRE, Am Flughafen
60549 Frankfurt
Redaktion
Prof. Dr. Christian Debus
(V.i.S.d.P.)
Partner, Finance Advisory
T + 49 69 9587-4264
[email protected]
Carsten Jäkel
Partner, Finance Advisory
T + 49 221 2073-1522
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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und
nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern,
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dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne
geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der
betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir
vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit
in jedem Einzelfall.
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