Budget 2017

Budget 2017
Gemeindeversammlung
Donnerstag, 1. Dezember 2016
20.00 Uhr, im Cafi Sommeri der Bildungsstätte
ab 19.30 Uhr Adventsfenstereröffnung in der Bildungsstätte
Traktanden :
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8.
9.
10.
Begrüssung
Wahl von 2 Stimmenzählern
Genehmigung der Traktandenliste
Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2016
Genehmigung des Budgets 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf
59% (gleich bleibend)
Beschlussfassung über einen Rahmenkredit von Fr. 650‘000.00 für weitere
Sanierungsetappen der Wasserleitungen
Genehmigung eines Bruttokredites von Fr. 250‘000.00 für die zweite Ausbauetappe des Glasfasernetzes
Genehmigung des Reglementes über die Gebühren von administrativen
Dienstleistungen inkl. Gebührentarif
Verschiedenes
Allgemeine Umfrage
Traditionsgemäss sind Sie eingeladen, bei Getränken, Weihnachtsgebäck
und Knabbereien noch etwas zu verweilen.
Sehr geehrte Stimmbürgerin
Sehr geehrter Stimmbürger
Der Gemeinderat lädt Sie zur diesjährigen Budget-Gemeindeversammlung ein.
Diese findet am Donnerstag, 1. Dezember 2016, um 20.00 Uhr im „Cafi Sommeri“ der Bildungsstätte statt. Die Traktandenliste finden Sie auf der Frontseite.
Haupttraktandum bildet das Budget 2017, welches erstmals nach den Grundsätzen des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM2) erstellt wurde. Durch die
Anwendung der Fachempfehlungen der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz soll die Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden weitgehend
harmonisiert werden. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit und erhöht die Transparenz des Rechnungsausweises. Die neuen Grundsätze orientieren sich stärker an
der Rechnungslegung der Privatwirtschaft. Es soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt
werden.
Speziell weisen wir auf einige wichtige Neuerungen hin:
 Die Annäherung an die privatwirtschaftliche Rechnungslegung zeigt sich an
neuen Begriffen. So spricht man neu von Erfolgsrechnung und Bilanz, von Gewinn und Verlust.
 Die Systematik der Kontonummern ist schweizweit einheitlich und die einzelnen Budgetposten werden teilweise anderen Konten zugeordnet.
 Die neu 2-stufige Erfolgsrechnung unterscheidet zwischen dem operativen und
dem ausserordentlichen Ergebnis.
 Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen werden neu nach Anlagekategorie und effektivem Wertverzehr berechnet und linear auf eine vorgegebene Nutzungsdauer vorgenommen. Dazu ist die Führung einer Anlagenbuchhaltung notwendig. Die längeren Abschreibungsdauern führen zu einem tieferen jährlichen Abschreibungsaufwand.
 In der Jahresrechnung ist neu eine Geldflussrechnung aufzuführen
 Diverse Anhänge ergänzen die Jahresrechnung, so der Eigenkapitalnachweis,
der Rückstellungsspiegel, der Beteiligungs- und Anlagespiegel.
 Wichtige Finanzkennzahlen sind im Jahresverlauf darzustellen.
 Die Bewertung des Finanzvermögens ist zu Verkehrswerten vorzunehmen. Die
stillen Reserven sind aufzulösen und einer Neubewertungsreserve im Eigenkapital gutzuschreiben.
Wegen der Umstellung auf den neuen Kontenplan sind Vorjahresvergleiche zum
Budget 2016 und zur Rechnung 2015 nicht möglich.
Das Budget 2017 sieht in der Erfolgsrechnung einen Gesamtaufwand von
Fr. 1‘455‘077.00 und einen Gesamtertrag von Fr. 1‘409‘579.00 vor, was einen
Verlust von Fr. 45‘498.00 ergibt. Zum Vergleich: Der Voranschlag des laufenden
Jahres rechnet mit einem Rückschlag von Fr. 78‘308.00.
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Der Steuerfuss bleibt wie im Vorjahr bei 59 %. Aufgrund der gegebenen finanziellen Situation ergibt sich kein Bedarf einer Steuerfussänderung. Grösster Ausgabeposten bleibt der Bereich Allgemeine Verwaltung mit einem Nettoaufwand von
Fr. 276‘350.00. Ebenfalls grössere Aufwendungen sind in der Sozialen Sicherheit
und beim Verkehr zu verzeichnen.
In der Investitionsrechnung stehen Ausgaben von Fr. 211‘500.00 Einnahmen von
Fr. 18‘000.00 gegenüber. Somit betragen die Nettoinvestitionen Fr. 193‘500.00.
Auf dem Programm steht die Sanierung und der Ausbau der Wasserleitung im
Morgentau (Ringschluss). Ausserdem ist an den Neubau der Tierkörpersammelstelle in der Gemeinde Egnach ein Gemeindebeitrag zu leisten.
Der Finanzplan 2017-2021 dient der mittelfristigen Planung und Steuerung von
Finanzen und Leistungen. Der Finanzplan wird jährlich nachgeführt und den
Stimmberechtigten zur Kenntnis gebracht.
Sie erhalten das Budget in einer Kurzfassung, d.h. ohne Detailangaben. Eine
detaillierte Fassung kann bei der Gemeinde angefordert werden.
Neben dem Budget haben Sie über zwei Kredite, d.h. für die Wasserversorgung
bzw. den Ausbau des Glasfasernetzes zu befinden. Ausserdem liegt auch das
Gebührenreglement und der Gebührentarif für administrative Dienstleistungen
zum Entscheid vor. Näheres entnehmen Sie den entsprechenden Botschaften in
dieser Broschüre.
Der Gemeinderat freut sich über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an der Gemeindeversammlung.
Gemeinderat Sommeri
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TRAKTANDUM 4
Protokoll der Gemeindeversammlung, Rechnung 2015
Montag, 13. Juni 2016, 20.00 Uhr, im Restaurant „Löwen“
Anwesend:
46 von 386 Stimmberechtigten (Stimmbeteiligung 11.9 %);
Absolutes Mehr: 24
zusätzlich anwesend ohne Stimmrecht:
Von der Gemeinde:
Christian Maurer, Gemeindeschreiber
Gabriela Sadigh, Finanzverantwortliche
Von der Revisionsfirma Christoph Reuss, Thalmann Treuhand
Von der Presse
Manuel Nagel, Thurgauer Zeitung
Entschuldigt:
Diverse
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl von 2 Stimmenzählern
3. Genehmigung der Traktandenliste
4. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015
5. Jahresrechnung 2015
a. Genehmigung der Kreditüberschreitung (Nachtragskredit) von netto
Fr. 49‘682.80 für das Projekt Wasserleitungssanierung Aspenstrasse
(1. Etappe)
b. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 mit Ergebnisverwendung
6. Jahresbericht 2015
7. Glasfasernetz
a. Ermächtigung zur Zusammenarbeit mit der Firma Leucom Stafag AG, Frauenfeld, (Modell Mitinvest) durch Gründung einer einfachen Gesellschaft
b. Genehmigung des Reglementes Glasfasernetz Sommeri des Glasfasernetzes
8. Verschiedenes
- Jubiläum 1111 Jahre Sommeri
- weiteres
9. Allgemeine Umfrage
1. Begrüssung
Gemeindepräsidentin Priska Rechsteiner begrüsst alle Anwesenden, vor allem die
Neuzuzüger und die Jungbürger, die zum ersten Mal an einer Gemeindeversammlung teilnehmen. Ohne Stimmrecht ist Gemeindeschreiber Christian Maurer, Finanzverantwortliche Gabriela Sadigh, sowie Christoph Reuss, von der Revisionsfirma Thalmann Treuhand AG anwesend. Die Presse ist vertreten durch Manuel
Nagel von der Thurgauer Zeitung. Ein Dank geht an das Team des Restaurants
Löwen für die Bewirtung.
Es sind Entschuldigungen von diversen Stimmberechtigten eingegangen.
Gegen die Art und die Rechtzeitigkeit der Zustellung der Einladung, sowie die
Stimmberechtigung Anwesender werden keine Einwände erhoben.
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2. Wahl von 2 Stimmenzählern
P. Rechsteiner schlägt Robert Ramsauer und Roland Zürcher vor.
Beschluss
Robert Ramsauer und Roland Zürcher werden einstimmig als Stimmenzähler
gewählt.
3. Genehmigung der Traktandenliste
Zur Traktandenliste werden aus der Mitte der Versammlung keine Einwände erhoben. Es werden keine Änderungen oder Ergänzungen beantragt.
Beschluss
Die Traktandenliste wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.
4. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015
Das Protokoll ist in der Botschaft auf den Seiten 3 bis 14 abgedruckt. Es werden
keine Zusatzerläuterungen gewünscht und keine Bemerkungen angebracht.
Beschluss
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 wird einstimmig genehmigt.
5. Genehmigung der Rechnung 2015
Das Geschäft beinhaltet zwei Abstimmungsfragen:
In Lit. a wird über eine Kreditüberschreitung von Fr. 49`682.80 für das Projekt Wasserleitungssanierung Aspenstrasse 1. Etappe abgestimmt. Unter lit. b erfolgt die
Abstimmung über die Genehmigung der Jahresrechnung 2015 und die Verbuchung
des Aufwandüberschusses von Fr. 9‘034.86.
Die Erläuterungen sowie die Tabellen der Bestandesrechnung, der laufenden
Rechnung und der Investitionsrechnung sind in der Broschüre enthalten.
Die Jahresrechnung schliesst mit einem Aufwand von Fr. 1‘376‘881.03 und einem
Ertrag von Fr. 1‘367‘846.17 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 9‘034.86 ab.
Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 39‘488.00. Somit schliesst die
Rechnung 2015 um rund 30‘400 besser als budgetiert ab. Die Ressortverantwortlichen geben im Folgenden mündliche Erläuterungen zu einzelnen Punkten.
BESTANDESRECHNUNG (P. Rechsteiner)
Die flüssigen Mittel haben durch grössere Steuerablieferungen an die Körperschaften gegenüber dem Anfangsbestand abgenommen. Der Gesamtbestand der Finanzanlagen liegt weiterhin bei rund 1.1 Mio. Franken. Die Sachgüter des Verwaltungsvermögens haben im Rechnungsjahr um 8.1 % zugenommen und betragen
aktuell Fr. 1‘464‘479.60. Die mittelfristigen Verpflichtungen haben um
Fr. 110‘000.00 abgenommen. Die Spezialfinanzierungen konnten mehrheitlich
5
zulegen, da die in sich geschlossenen Rechnungen (Wasser, Abwasser, Liegenschaften etc.) positive Ergebnisse verzeichneten. Das Eigenkapital wird nach der
Belastung des Rückschlages der laufenden Rechnung noch Fr. 907‘476.56 oder
124.99 Steuerprozente betragen.
LAUFENDE RECHNUNG
0
Allgemeine Verwaltung (P. Rechsteiner)
Da mit dem neuen Kopierer der Druck der Stimmausweise und der Broschüren in
der Verwaltung erfolgen kann, ergibt sich eine Einsparung. Überschneidungen
beim Wechsel im Gemeinderat führten zu etwas höheren Aufwendungen für Mandatsentschädigungen. Bei den laufenden Aufwendungen für die Informatik konnte
mit rund Fr. 36‘500.00 die Budgetvorgabe eingehalten werden.
Die kleinere Zahl von Baugesuchen wirkte sich sowohl auf den Aufwand wie den
Ertrag aus.
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öffentliche Sicherheit (A.von Holzen)
Die Gesamtrechnung der Feuerwehr Hefenhofen-Sommeri schliesst mit einem
Aufwand von 91‘773.80 und einem Ertrag von 19‘111.25 ab. Der Aufwandüberschuss von 72‘662.10. wurde mit 19.65 % an Sommeri weiter belastet. Die Einsparungen ergaben sich aufgrund von geringeren Materialanschaffungen.
Im Zivilschutz sind keine Anschaffungen zu verzeichnen. Ebenfalls sind keine
Schutzraumersatzbeiträge eingegangen.
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Kultur u. Freizeit (J. Oswald)
Die Bauabrechnung für die Kirchenrenovation ist deutlich tiefer ausgefallen.
Dadurch hat sich auch der Denkmalpflegebeitrag reduziert. Für das Projekt Sanierung Friedhofmauer ging noch eine Restzahlung ein.
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Gesundheit (J. Oswald)
Der Gemeindebeitrag an die Pflegefinanzierung liegt mit knapp Fr. 30‘000.00 etwas
über dem Budget. Die Krankenpflege (Spitex) verzeichnet ein Ausnahmejahr und
schliesst besser ab. Mütter- und Väterberatung sowie Paar-, Familien- und Jugendberatung wurden im Rahmen der Vorjahre mitfinanziert.
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Soziale Wohlfahrt (P. Rechsteiner)
Der Gemeindeanteil an der Verbilligung der Krankenkassenprämien betrug Fr.
43‘134.20.
Der Nettoaufwand der öffentlichen Sozialhilfe lag mit rund Fr. 92‘000.00 deutlich
über dem Budget. Am meisten ins Gewicht fällt dies bei den übrigen Schweizern,
wo deutlich mehr Leistungen erbracht wurden. Da keine Alimentenbevorschussungen zu leisten sind entstand kein Aufwand.
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Verkehr (M. Roth)
An den Gemeindestrassen wurden wiederum verschiedene Instandstellungs- und
Erhaltungsarbeiten durchgeführt. Bestimmte Strassen z.B. die Zufahrt zum Mariahüsli, werden deutlich stärker von Erholungssuchenden beansprucht. Der Ertrag
aus der Strassenverkehrssteuer lag um rund Fr. 3‘000.00 höher als erwartet.
Die Tageskarten der Gemeinde sind nach wie vor gut ausgelastet.
7 Umwelt und Raumordnung (R. Roffler, J. Oswald, M. Roth, P. Rechsteiner)
Sowohl die Rechnung der Wasserversorgung sowie jene der Abwasserbeseitigung
schliessen positiv ab, so dass Einlagen in die Spezialfianzierung erfolgen können.
Der Abwasserrechnung wurde eine nicht budgetierte Zusatzabschreibung eines
früheren Investitionsbeitrages an die ARA belastet.
Das Beitrags- und Gebührenreglement ist vom kantonalen Departement genehmigt
worden und tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in Kraft.
Für die öffentlichen Gewässer wurde das vom Kanton verlangte Bachunterhaltskonzept erarbeitet. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 5‘000.00.
Die Erarbeitung des Beitrags- und Gebührenreglements macht den Grossteil der
Kosten im Bereich Raumordnung aus. Die Überarbeitung des Baureglementes und
der Ortsplanung ist nicht im geplanten Mass fortgeschritten.
Insgesamt lag der Aufwand für den Friedhof und die Bestattungen unter dem
Budget. Dagegen mussten nach der Kirchenrenovation noch einige Anpassungen
und Fertigstellungen vorgenommen werden.
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Volkswirtschaft (M. Roth)
An einem Holzschlag am Hebbach hat sich die Gemeinde finanziell beteiligt. Die
höheren Aufwendungen wurden durch den Holzverkauf wiederum kompensiert. Im
Rahmen der Wildschadenverhütung wurden Beiträge an Massnahmen geleistet.
9
Finanzen und Steuern (P. Rechsteiner, R. Roffler)
Der Ertrag der Gemeindesteuern übertrifft den Voranschlag um rund Fr. 7‘000.00.
Ein Steuerprozent bei den natürlichen Personen ergibt Fr. 6‘443.70. Die Steuerkraft
zu 100 % pro Einwohner ist von 1‘208.00 auf Fr. 1‘393.00 gestiegen.
Die tiefe Steuerkraft von 2014 wirkte sich auf den Finanzausgleichsbetrag aus,
welcher um rund 23‘000 Franken höher ausfällt. Die Grundstückgewinnsteuern haben ebenfalls einen Mehrertrag ergeben.
Die Liegenschaften des Finanzvermögens umfassen das Rugglihaus und das Land
im Brüel. Der vorgesehene Fensterersatz am Rugglihaus wurde zurückgestellt. Der
sich daraus ergebende Überschuss wurde dem Renovationsfond gutgeschrieben.
INVESTITIONSRECHNUNG
3
Kultur und Freizeit (R. Roffler)
Im Zusammenhang mit der Wasserleitungssanierung wurden Leerrohre für das
Glasfasernetz verlegt. Es entstanden nicht geplante Mehrkosten, welche jedoch
noch in der Finanzkompetenz des Gemeinderates liegen.
7
6
Verkehr
Mit der umfassenden Sanierung einer Flurstrasse wurde das Budget nicht ausgeschöpft.
7
Umwelt und Raumordnung (R. Roffler)
Im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben Mehrfamilienhaus an der Aspenstrasse wurden Leitungsbauarbeiten notwendig. Gleichzeitig musste ein Hydrant verlegt werden. Ein Teilstück der alten Wasserleitung wurde ersetzt. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 58‘839.65, abzüglich des Beitrags der kantonalen Gebäudeversicherung von
Fr. 9‘156.85. Der Nettobetrag ist gestützt auf § 7b Abs 4 der Verordnung über das
Rechnungswesen der Gemeinden (RB 131.2) im Sinne eines Nachtragskredits zu
genehmigen.
Die zweitletzte Sanierungsetappe der Abwasserleitungen konnte etwas günstiger
abgeschlossen werden.
Im vergangen Jahr wurde noch der Restbetrag der paritätischen Kirchgemeinde an
die Sanierung der Friedhofmauer fällig. Der Nettoaufwand der Gemeinde beläuft
sich inklusive Denkmalpflegebeitrag, auf Fr. 53‘695.35.
Die Jahresrechnung wird als Ganzes zur Diskussion gestellt. Da niemand das Wort
ergreift, weist P. Rechsteiner auf die Zusatzerläuterungen in der Broschüre auf Seiten 22 bis 28 über das Verwaltungs- und Finanzvermögen, den Finanzierungsnachweis, die Kennzahlen sowie über die Rechnungsabschlüsse hin.
Die Revisoren haben neu unter der Führung von Herrn Reuss, Firma Thalmann
Treuhand, Weinfelden, die Rechnung geprüft. Die Berichte der Rechnungsprüfungskommission und der Firma Thalmann Treuhand sind in der Broschüre abgedruckt. Herr Christoph Reuss wendet sich mit eigenen Worten an die Versammlung. Er erläutert, dass er als fachliche Unterstützung der RPK tätig ist und insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Der Rechnungsführung für das Jahr 2015 wird ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt.
Die Jahresrechnung 2015 wurde vom Gemeinderat beraten und in Ordnung befunden. Den Stimmberechtigten werden folgende Anträge unterbreitet:
1. Der Nachtragskredit von netto Fr. 49`682.80 für das Projekt Wasserleitungssanierung Aspenstrasse (1. Etappe) sei zu genehmigen.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2015 mit einem Aufwandüberschuss in der laufenden
Rechnung von Fr. 9`034.86 sei zu genehmigen.
Beschluss
Die Jahresrechnung wird einstimmig genehmigt.
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3. Der Rückschlag sei dem Eigenkapital (Konto 2390.00) zu belasten.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
6. Jahresbericht 2015
In ihrem Jahresbericht gibt P. Rechsteiner einen Einblick in die Tätigkeit von Gemeinderat und Verwaltung im abgelaufenen Jahr. Zum Schluss dankt sie allen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für das Vertrauen gegenüber Behörde und
Verwaltung sowie die aktive Teilnahme am Dorfgeschehen.
Vize-Gemeindepräsident Martin Roth stellt den Bericht, welcher in der Broschüre
abgedruckt ist, zur Diskussion und stimmt darüber ab.
Beschluss
Der Jahresbericht 2015 wird mit Applaus und bestem Dank genehmigt.
7. Glasfasernetz: Orientierung und Grundsatzbeschluss, Kreditgenehmigung
a. Ermächtigung zur Zusammenarbeit mit der Firma Leucom Stafag AG,
Frauenfeld (Modell Mitinvest) durch Gründung einer einfachen Gesellschaft
P. Rechsteiner erinnert daran, dass die Stimmberechtigten an der vergangenen
Gemeindeversammlung für den Bau eines Glasfasernetzes „grünes Licht“ gegeben
und zusätzlich einen Kredit von Fr. 250‘000.00 genehmigt haben. Bereits damals
wurde informiert, dass der Gemeinde eine Absichtserklärung von Leucom über eine
finanzielle Mitbeteiligung (Mitinvest) vorliegt. In der Zwischenzeit sind die Verhandlungen soweit gediehen, dass ein Vertrag mit Leucom abgeschlossen werden kann.
Leucom als Partner wird einen Drittel des Netzes finanzieren. Mit der getroffenen
Lösung besteht Gewähr, dass die Glasfaser auch genutzt wird und Einnahmen erzielt werden, mit denen die Investitionen amortisiert werden. Gemäss Art. 17 Absatz 3 Buchstabe g der Gemeindeordnung hat die Gemeindeversammlung über die
Übertragung von Gemeindeaufgaben auf öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche
Unternehmen zu beschliessen.
Nachdem niemand das Wort ergreift stimmt die Vorsitzende über folgenden Antrag
ab:
Der Gemeinderat sei zur Zusammenarbeit mit der Firma Leucom Stafag AG
und zur Gründung einer einfachen Gesellschaft zu ermächtigen.
Beschluss
Der Antrag wird mit 40 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme mit 5 Enthaltungen genehmigt.
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b. Genehmigung des Reglementes zum Anschluss und zur Nutzung des
Glasfasernetzes
Um das Verhältnis des Netzeigentümers mit den Netznutzern und den Endkunden
zu regeln, bedarf es eines Reglements. Das Reglement bestimmt den Umfang und
den Gegenstand der Erschliessung und hält Schnittstellen im Netz fest. Es regelt
also, welche Installationen im öffentlichen bzw. im privaten Eigentum sind. Weiter
wird festgehalten, dass das Kundenverhältnis durch eine jeweils abzuschliessende
Vereinbarung entsteht. Die Rechte und Pflichten beim Anschluss an das Netz und
die Details über die Installation und den Betrieb sind Gegenstand der weiteren
Bestimmungen. Ebenfalls sind die finanziellen Belange geregelt. Beim Anschluss
wird eine einmalige Anschlussgebühr erhoben, welche pro Gebäudeerschliessung
Fr. 1‘500.00 beträgt. Bei Liegenschaften mit mehreren einzelnen internen Anschlusspunkten (Mehrfamilienhäuser) wird jeder Anschlusspunkt mit weiteren Fr.
250.00 in Rechnung gestellt. Einzelne anschliessende Stockwerkeigentümer bezahlen Fr. 600.00. Die Netznutzer haben ein wiederkehrendes Nutzungsentgelt zu
entrichten, von dem die Gemeinde einen Teil davon erhält. Gemäss Art. 17 Absatz
2 Buchstabe a der Gemeindeordnung hat die Gemeindeversammlung über den Erlass allgemeinverbindlicher Reglemente zu beschliessen.
Die Vorsitzende schlägt vor, das Reglement nicht Punkt für Punkt zu behandeln,
sondern spezifische Fragen dazu zu beantworten.
R. Zürcher erkundigt sich, wie es sich mit der Wahlfreiheit gemäss Art. 20 verhält
und erhält zur Antwort, dass im Rahmen des effektiven Angebotes an Providern der
Kunde frei wählen kann. M. Gigli bezweifelt dies.
A. Bärlocher erkundigt sich, ob auch Liegenschaften ausserhalb der Bauzone an
das Glasfasernetz angeschlossen würden. Nach Möglichkeit und sofern gewünscht, werde auch ein solcher Anschluss erstellt, bestätigt P. Rechsteiner. Allenfalls ergebe sich die Möglichkeit, bestehende Rohranlagen der Elektra zu benützen.
M. Roth betont, der Gemeinderat wolle bezüglich Glasfaseranschluss keine „Zweiklassen-Gesellschaft“. Daher soll das Netz möglichst rasch für alle erstellt werden.
Auf die Frage von M. Gigli, wie sich das mit dem Anschluss zur Zählerfernablesung
(Art. 9 Absatz 2) verhalte, antwortet die Vorsitzende, dass es nur um die Ablesung
der Zähler gehe. Die Kosten des Anschlusses gehen in diesem Fall zu Lasten des
Glasfaserwerks.
Nach der Diskussion führt die Vorsitzende die Abstimmung über den Antrag durch,
welcher folgendermassen lautet:
Das Reglement zum Anschluss und zur Nutzung des Glasfasernetzes Sommeri sei zu genehmigen.
Beschluss
Der Antrag wird mit 36 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 9 Enthaltungen gutgeheissen.
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P. Rechsteiner bedankt sich für das Vertrauen und kündigt an, dass alle Liegenschaftseigentümer, welche in der ersten Phase die Möglichkeit zum Anschluss erhalten, angeschrieben und mit Informationen über die Angebote bedient werden.
Für den Anschluss muss ein individueller Anschlussvertrag unterzeichnet werden.
8. Verschiedenes
Jubiläum 1111 Jahre Sommeri
P. Rechsteiner berichtet von einem bisher erfolgreich verlaufenen Jubiläumsjahr.
Der nächste Anlass ist die Grenzumgehung zu Fuss oder mit dem Fahrrad. Am 1.
August 2016 wird das Jubiläum speziell begangen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind zu einem von der Gemeinde offerierten Abendessen eingeladen. Dazu
ist eine Anmeldung erforderlich. Die Einladungen werden in Kürze versandt.
Personalwechsel Gemeindeverwaltung
Infolge Pensionierung von Frau Gabriela Sadigh auf Ende Juli ergeben sich Wechsel auf der Gemeindeverwaltung. Frau Yvonne Heuberger, Uttwil, übernimmt die
Einwohnerkontrolle, das Steueramt und die Krankenkassenkontrollstelle. Die Finanzen übernimmt neu Frau Yvonne Felber, welche bereits einige Zeit auf der
Verwaltung arbeitet und auch weiterhin die AHV-Stelle betreut. Sie widmet sich vor
allem der Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2, während G. Sadigh die
Rechnung 2016 noch zu Ende führt. Ab 2017 wird Y. Felber die Buchhaltung mit
dem neuen Rechnungsmodell führen. Für die Betreuung der Gebührenrechnungen
für Wasser- und Abwasser ist Frau Andrea Hungerbühler, Hefenhofen, im Stundenlohn eingestellt worden.
9. Allgemeine Umfrage
Regula Oswald bemängelt die oft unzuverlässige Zustellung der Thurgauer Zeitung
und fragt an, was in dieser Sache unternommen werden könne. R. Rechsteiner rät,
den Abonnementsdienst direkt anzurufen. Martin Oswald ergänzt, dass ein Anruf
genügt und die Zeitung wird nachgeliefert.
Zum Schluss erkundigt sich die Vorsitzende über allfällige Einwände gegen die
Versammlungsführung. Nach dem niemand das Wort ergreift, bedankt sie sich für
das Anteilnehmen am Geschehen der Gemeinde und wünscht allen einen schönen
Sommer. Sie fordert die Anwesenden auf, noch eine Zeitlang zu bleiben.
Schluss der Versammlung: 21.30 Uhr
Sommeri, 11. Juli 2016
Die Gemeindepräsidentin
Der Gemeindeschreiber
Priska Rechsteiner
Christian Maurer
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TRAKTANDUM 5
Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses
Erläuterungen
ERFOLGSRECHNUNG
Allgemeine Bemerkungen
Momentan sind in Sommeri mehrere Wohnungen im Bau oder in Planung. Es darf
mit einem Bevölkerungswachstum von rund 5% - 6% gerechnet werden. Der Gemeindesteuerfuss bleibt bei 59 %. Trotzdem wird die Steuerkraft moderat zunehmen. Es wird weiterhin mit einer tiefen Teuerung und nach wie vor tiefen Bankzinsen gerechnet. Lohnanpassungen sind keine vorgesehen. Das Verwaltungsvermögen wird nach den Grundsätzen von HRM2 abgeschrieben.
0 Allgemeine Verwaltung
0110
Legislative
Ab dem Rechnungsjahr 2015 findet die ordentliche Revision der Gemeinderechnung mit der Begleitung der unabhängigen Firma Thalmann Treuhand, Weinfelden, statt. Die Revisionsarbeiten nehmen anstatt zwei noch einen Tag in Anspruch. Mit der Anschaffung eines neuen Kopierers können die Broschüren für
Rechung und Budget selber gedruckt werden, was die entsprechenden Kosten
senkt.
0120
Exekutive
Gemeindeanlässe wie Neujahrsapero, 1. August-Feier etc. werden neu in dieser
Funktion gebucht.
0210
Finanz- und Steuerverwaltung
Die Finanz- und die Steuerverwaltung werden neu als separate Funktion geführt.
Hier sind die entsprechenden Lohnkosten enthalten. Als Erträge fallen die Provisionen von Kanton, Schul- und Kirchgemeinden für den Steuereinzug in Betracht.
Angesichts der erwarteten Mehreinnahmen bei den Steuern wird eine leichte Zunahme erwartet.
0221
Gemeindekanzlei
Sämtliche Allgemeinen Dienste werden in dieser Funktion zusammengefasst. Die
Lohnbeiträge, die Aufwendungen für Büromaterial, Telefon- und Portokosten,
Spesen etc. werden hier gesamthaft gebucht und den betreffenden Ämtern mittels
interner Verrechnung weiter belastet.
Grösste Posten bilden nach wie vor die Nutzungsentgelte für den Betrieb der Informatik sowie die Miete für die Büroräumlichkeiten. Im Hinblick auf die Einführung des neuen Zahlungsverkehrs nach ISO Standard 20022 wird die Installation
neuer Informatikmodule notwendig.
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0222
Bauverwaltung
Bei einer erwarteten durchschnittlichen Bautätigkeit bleibt der Nettoaufwand gegenüber dem Vorjahr unverändert.
1 Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Verteidigung
1400
Allgemeines Rechtswesen
Der Kostenanteil an die Regionale Berufsbeistandschaft steigt gegenüber dem
Budgetbetrag des laufenden Jahres um rund 13 %. Die Tendenz zur Zunahme
der Mandate hält weiterhin an.
1500
Feuerwehr
Der Beitrag der Gemeinde Sommeri an den Feuerwehrverbund ergibt sich aus
dem Gesamtbudget, welches mit einem massgebenden Aufwand von
Fr. 117‘600.00 rechnet. Der Anteil für Sommeri macht Fr. 32‘300.00 aus. Nach
Berücksichtigung des Beitrages des kantonalen Feuerschutzamtes dürfte dieser
Anteil noch deutlich kleiner ausfallen, so dass sich in der Erfolgsrechnung praktisch eine ausgeglichene Bilanz ergibt.
1620
Zivilschutz
Im kommenden Jahr läuft die Zivilschutzregion Amriswil noch weiter. Es werden
keine ausserordentlichen Aufwendungen erwartet. Auf 1. Januar 2018 soll dann
die Bezirks-Organisation in Kraft treten.
3 Kultur, Sport und Freizeit
3120
Denkmalpflege und Heimatschutz
Nach Jahren von grossen Aufwendungen für denkmalpflegerische Restaurierungen kündigt sich eine Phase mit geringeren Beiträgen an. Die Gemeindebeiträge
werden jeweils der entsprechenden Spezialfinanzierung entnommen.
3410
Sport
Im kommenden Jahr fallen Beiträge an Sportanlagen, d.h. die eigene Mehrzweckhalle, die Eishalle sowie die Traglufthalle im Schwimmbad Romanshorn ins Gewicht.
4 Gesundheit
4120
Kranken-, Alters- und Pflegeheime
Für die stationäre Langzeitpflege ist nach Aussage des kantonalen Gesundheitsamtes aufgrund der steigenden Anzahl Pflegeheimplätze und der zunehmenden
Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Zunahme der
Normkostenbeiträge zu rechnen. Pro Einwohner wird ein Beitrag von Fr. 69.00
prognostiziert.
13
4210
Ambulante Krankenpflege
Die Spitex-Organisation Amriswil und Umgebung sieht einen gleichbleibenden
Gemeindebeitrag vor, obwohl deutlich mehr Einsatzstunden geplant sind.
5 Soziale Sicherheit
5120
Prämienverbilligungen
Der Beitrag der Gemeinden an die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung weist weiterhin steigende Tendenz auf. Wiederum werden Verlustscheinforderungen in der Höhe von rund Fr. 10‘000.00 zu bezahlen sein.
5720
Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe
Ausgehend von einer gleich bleibenden Anzahl Unterstützungen sieht das Budget
wie im Vorjahr einen Nettoaufwand von Fr. 60‘100.00 vor. Ein einzelner neuer Fall
kann jedoch deutliche Auswirkungen auf den Aufwand haben.
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
6150
Gemeindestrassen
Die Strasse vom Novellenhof bis zum Hebbachstübli wird mit einem neuen Oberflächenbelag saniert. Ausserdem steht auch die Instandstellung einzelner
Flurstrassen auf dem Programm. Der Reparaturzug soll dreimal eingesetzt werden, um punktuell Schäden in Belägen zu sanieren. Dafür stellen sich jedes Jahr
Freiwillige zur Verfügung.
Der Strombezug für die Strassenbeleuchtung ging bereits bisher zu Lasten der
Gemeinderechnung. Neu übernimmt die Gemeinde gemäss dem gültigen Vertrag
mit der Elektra Genossenschaft die Kosten für den Unterhalt dieser Anlagen.
6220
Regionalverkehr
Das Angebot von Bahn und Bus erfährt 2017 keine Änderungen, was bedeutet,
dass der Gemeindebeitrag nochmals bei rund Fr. 35‘000.00 liegen wird. Bereits
im Jahr 2018 und vor allem aber ab 2019 wird er erneut steigen.
6290
Öffentlcher Verkehr, übriges
Die Anschaffung der SBB-Tageskarte Gemeinde wird erneut teurer, so dass die
Verkäufe die Anschaffungskosten knapp nicht mehr decken. Trotzdem bleibt der
Verkaufspreis vorderhand für 2017 unverändert.
7 Umweltschutz und Raumordnung
7101
Wasserwerk
Grösste Budgetposten bilden der Aufwand für den Wasserankauf sowie die Abschreibungen. Es hat sich gezeigt, dass viele alte Wasserzähler im Einsatz sind.
Für die Ersatzbeschaffung von 25 Stück sind rund Fr. 15‘000.00 vorgesehen. Die
Zähler werden sukzessive eingebaut.
14
Am 1. Januar 2016 ist das neue Beitrags- und Gebührenreglement in Kraft getreten. Dies hatte eine moderate Erhöhung der Grundgebühr pro Wasserzähler zur
Folge. Der Gebührenertrag wird auf rund Fr. 145‘000.00 steigen. Somit ergibt sich
in der Rechnung der Wasserversorgung ein kleiner Ertragsüberschuss, welcher
der Spezialfinanzierung gutgeschrieben wird.
7201
Abwasserbeseitigung
Der Generelle Entwässerungsplan GEP II soll verschiedene Aspekte der Abwasserentsorgung und der Entwässerung im ARA-Einzugsgebiet also gemeindeübergreifend überprüfen und festlegen. Der Ingenieurauftrag wird durch den Abwasserverband Aachtal vergeben. Die angeschlossenen Gemeinden haben sich bis
2019 mit jährlichen Beiträgen an den Planungskosten zu beteiligen. Für 2017 sind
dafür Fr. 11‘000.00 vorgesehen. Insgesamt machen die Beiträge für Sommeri in
den nächsten 3 Jahren Fr. 36'500.00 aus.
Der Gebührenertrag wird aufgrund des neuen Beitrags- und Gebührenreglementes eher leicht sinken. Trotzdem kann ein Ertragsüberschuss erwirtschaftet
und der Spezialfinanzierung gutgeschrieben werden.
7301
Abfallwirtschaft
Der Verband KVA fördert momentan die Erstellung von Unterflur-Abfallcontainern.
Aufgrund ihrer Grösse sind solche Sammelstationen für Sommeri nicht zweckmässig. Der Gemeinderat möchte aber die Anschaffung von 800-Liter-Containern
fördern und hat einen entsprechenden Beitrag ins Budget aufgenommen.
7410
Gewässerverbauungen
Das im laufenden Jahr erarbeitete Gewässerunterhaltskonzept sieht einzelne
punktuelle Massnahmen vor. Ausserdem ist am Hebbach am offenen Abschnitt im
Bereich Grosse Stoo ein grösserer Hangrutsch zu sanieren.
7710
Friedhof und Bestattung
Die Holzteile am Abdankungsunterstand haben durch die Witterung gelitten und
müssen renoviert werden. Ausserdem werden zur Abgrenzung der Rasenflächen
von den Kieswegen Metallbänder eingebaut.
8 Volkswirtschaft
8140
Landwirtschaftliche Produktionsverbesserung Pflanzen
Gemäss Beschluss des Gemeinderates beteiligt sich Sommeri ab dem kommenden Jahr neu mit einem Beitrag an der Hagelabwehr. Das bedeutet auch, dass bei
aufziehenden Gewittern im Gemeindegebiet von ausgebildeten Schützen Hagelraketen abgefeuert werden.
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9 Finanzen und Steuern
9100
Allgemeine Gemeindesteuern
Aufgrund des erwarteten Bevölkerungszuwachses wird der Steuerertrag deutlich
ansteigen. Bei den natürlichen Personen wird mit einer Zunahme um rund 10 %
gerechnet.
9300
Finanz- und Lastenausgleich
Der Finanzausgleichsbetrag dürfte sich trotz steigender Steuerkraft im kommenden Jahr nicht wesentlich verändern. Im laufenden Jahr wird die Erwartung übertroffen.
9500
übrige Ertragsanteile
Die Liegenschaftensteuer wird sich im Rahmen des letztjährigen Ertrages bewegen. Der Ertrag der Grundstückgewinnsteuer lässt sich schwer vorhersehen. Aufgrund der heutigen Erkenntnisse dürften nur wenige Liegenschaftenverkäufe stattfinden.
9630
Liegenschaften des Finanzvermögens
Die Fenster am Rugglihaus sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht
mehr den heutigen Standards bezüglich Lärmschutz und Energie. Nach über 30
Jahren sollen sie ersetzt werden. Es wird mit geschätzten Kosten von rund Fr.
65‘000.00 gerechnet. Die Investition kann vollständig aus dem Erneuerungsfond
finanziert werden, welcher einen Saldo von über Fr. 110‘000.00 aufweist.
9631
Landkreditkonto
Das Landkreditkonto wird im kommenden Jahr voraussichtlich nicht beansprucht
werden.
INVESTITIONSRECHNUNG
Gemäss den Richtlinien von HRM2 müssen sämtliche Investitionen für Projekte
welche einen gewissen Betrag übersteigen in der Investitionsrechnung verbucht,
aktiviert und abgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat diese Grenze bei Fr.
40‘000.00 angesetzt.
0 Allgemeine Verwaltung
0221
Gemeindekanzlei
Die Gemeinde besitzt seit einigen Jahren ein gut eingerichtetes Archiv. Seit den
80-er Jahren sammeln sich Akten in den Büros der Gemeindeverwaltung. Der
Platz wird immer enger und es drängt sich eine Aufarbeitung auf. Damit kann einerseits nicht mehr benötigtes Schriftgut entsorgt werden, andererseits können
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Akten, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt werden müssen,
systematisch archiviert werden und sind später auch einfach wieder zu finden.
Ausserdem werden auch die Archive der beiden früheren Ortsgemeinden und der
Munizipalgemeinde neu geordnet. Der Gemeinderat hat die Archivorganisation bei
drei Anbietern evaluiert und die Firma Famasec, die auf diesem Gebiet grosse Erfahrung nachweist, beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 62‘000.00
(inkl. MWST). Das Projekt wird auf zwei Jahre aufgeteilt. Mit dem Budget 2017
beantragt der Gemeinderat, den Betrag für die Archivorganisation zu genehmigen.
7 Umweltschutz und Raumordnung
7101
Wasserwerk
Im kommenden Jahr nimmt der Kanton die Sanierung der Staatsstrasse K 133
Niederaach-Sommeri-Hefenhofen-Dozwil in Angriff. Zwischen Sommeri und
Hefenhofen wird ein Gehweg erstellt. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird
auch die Sanierung und der Ausbau der Wasserleitung im Morgentau realisiert.
Damit ergibt sich ein Ring zwischen Hauptstrasse und Hefenhoferstrasse. Die Investitionskosten von schätzungsweise Fr. 150‘000.00 sind im Rahmenkredit von
Fr. 1.15 Mio. enthalten, welchen die Stimmberechtigten im Jahr 2010 bewilligt haben.
Gemäss dem generellen Wasserversorgungsprojekt sind in den kommenden Jahren weitere Leitungssanierungen und – ausbauten geplant. Dafür wird ein neuer
Kredit beantragt (siehe Traktandum 6)
7300
Abfallwirtschaft
Aus ökologischen, tierseuchenpolizeilichen, ökonomischen und betrieblichen Anforderungen ist die Erneuerung der Tierkörpersammelstelle in der Gemeinde
Egnach notwendig. Geplant ist ein Neubau mit Baukosten von Fr. 1.114 Mio. An
diesen Kosten haben sich die angeschlossenen Gemeinden zu beteiligen. Die
Gemeinde Sommeri hat einen Anteil von Fr. 41‘700.00 zu übernehmen. Im kommenden Jahr ist ein Akontobetrag von 75 % zu leisten. Der Restbetrag wird nach
Bauabschluss im 2018 fällig. Der Gesamtbetrag ist im Rahmen des Budgets 2017
durch die Stimmberechtigten zu genehmigen.
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Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat den Voranschlag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das budgetierte Defizit von Fr. 45‘498.00 lässt sich angesichts der gegenwärtigen Finanzlage der Gemeinde verkraften. Der Gemeinderat stellt folgenden
Antrag:
1. Dem vorliegenden Budget 2017 mit einem gleich bleibenden Gemeindesteuerfuss von 59 % sei zuzustimmen.
Finanzplan der Gemeinde 2017-2021
Der Finanzplan ist ein Führungsinstrument der Exekutive. Er gibt einen mittelfristigen Überblick über Aufwand und Ertrag, die Investitionen, den voraussichtlichen
Finanzbedarf und die Finanzierungsmöglichkeiten. Er ist jährlich nachzuführen und
dem aktuellen Wissensstand anzupassen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
sind über den Finanzplan zu informieren. Dieser bildet aber nicht Gegenstand der
Abstimmung über das Budget.
Bei der Erstellung des Finanzplans kann sich der Gemeinderat lediglich auf Annahmen stützen, da verschiedene Faktoren (Einwohnerzahl, Zinsentwicklung, wirtschaftliches Wachstum, Gesetzesänderungen mit finanziellen Auswirkungen etc.)
kaum voraus gesehen werden können.
Der vorliegende Finanzplan bezieht sich auf die Jahre 2017 bis 2021. Er sieht eine
steigende Einwohnerzahl vor, welche 2021 600 Personen erreichen soll. Damit
steigt auch der Steuerertrag. Trotzdem ergeben sich in der Planungsperiode in der
laufenden Rechnung durchwegs Defizite zwischen rund Fr. 65‘000.00 und
85‘000.00. Wegen der steigenden Steuerkraft wird der Finanzausgleichsbeitrag
deutlich sinken. In den kommenden Jahren sind nach wie vor erhebliche jährliche
Investitionen geplant. Diese betreffen die Wasserversorgung und das Glasfasernetz.
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TRAKTANDUM 6
Beschlussfassung über einen Rahmenkredit von Fr. 650‘000.00 für weitere Sanierungsetappen der Wasserleitungen
Ausgangslage
Grundlage für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgung bildet der generelle Wasserversorgungsplan (GWP), welcher im Jahr 2015 überarbeitet und insbesondere bezüglich des Zeitplans angepasst worden ist. Anlässlich der Gemeindeversammlung im Juni 2010 beschlossen die Stimmberechtigten, die Realisierung einer
Druckerhöhungsanlage solange zurückzustellen, bis das sanierungsbedürftige Wasserversorgungsnetz erneuert ist. Dafür wurde ein Kredit von Fr. 1.15 Mio. für eine erste Sanierungsetappe bewilligt. Damit sollten die Hauptleitungen in der Hauptstrasse
und in der Hefenhoferstrasse instand gestellt werden, und im Morgentau sollte eine
Ringleitung realisiert werden. Nachdem die Sanierungen Hauptstrasse und Hefenhoferstrasse in den Jahren 2011-2013 erfolgten, wird die Ringleitung Morgentau 2017 im
Zusammenhang mit der Sanierung der Kantonsstrasse gebaut werden. Damit wird
der genehmigte Kredit ausgeschöpft und ein wesentlicher Teil des Wasserversorgungsnetzes saniert sein.
Zielsetzung
Anlass zur Planung einer Druckerhöhungsanlage bildet die Tatsache, dass praktisch
im ganzen Netz der Wasserversorgung ein zu geringer Wasserdruck vorhanden ist.
Im Rahmen einer Ingenieurstudie waren verschiedene Varianten für die Sicherstellung der Wasserversorgung geprüft worden, so zum Beispiel auch der Anschluss an
eine regionale Wasserversorgung. Schliesslich hatte es sich gezeigt, dass eine
Druckerhöhungsanlage am kostengünstigsten ist und sich technisch am einfachsten
bewerkstelligen lässt. Da jedoch die zum Teil über 100-jährigen Leitungen einer Erhöhung des Druckes nicht standgehalten hätten, muss konsequenterweise vorher das
Versorgungsnetz erneuert werden, wie das die Stimmberechtigten 2010 richtigerweise erkannt hatten.
Die Sanierungs- und Erneuerungsplanung erfolgte mit dem GWP, welches vom Kanton verlangt wird. Darin enthalten sind die Leitungssanierungen, der Bau einer Druckerhöhungsanlage sowie die Erstellung einer zweiten Verbindungsleitung zwischen
Ober- und Niedersommeri.
Weiteres Vorgehen
Nach der Sanierung der ältesten Leitungsabschnitte sind auch die weiteren Teilstücke
zu erneuern. Es sind dies die folgenden:
Kesswilerstrasse/Unterdorf
Kirchweg
Förstergasse
Hueb
Alpstein
Total
Fr. 220‘000.00
Fr. 110‘000.00
Fr. 175‘000.00
Fr. 40‘000.00
Fr. 105‘000.00
Fr. 650‘000.00
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Diese Kosten beruhen auf Schätzungen im GWP. Es sind Bruttobeträge. An die Aufwendungen leistet das kantonale Feuerschutzamt je nach dem einen Beitrag in der
Höhe von durchschnittlich 15 %.
Ein weiteres Leitungsstück, welches nicht im GWP erwähnt ist befindet sich im Quartier Alpstein. Es handelt sich um eine neuere Leitung aus dem Jahr 1981, die aber
aufgrund schlechter Materialeigenschaften bereits Schäden aufweist und sanierungsbedürftig ist. In diesem Fall wird mit Kosten von schätzungsweise Fr. 105‘000.00 gerechnet.
Die oben erwähnten weiteren Sanierungsschritte sollen bis ca. 2020 durchgeführt
werden. Bei der Festlegung der einzelnen Etappen wird auf die Ausbauplanung des
Glasfasernetzes Rücksicht genommen.
Fazit
Damit das Ziel der Druckerhöhung im Wasserversorgungsnetz Sommeri erreicht werden kann, müssen zuvor in den nächsten Jahren weitere Sanierungen stattfinden.
Dafür ist ein Betrag von Fr. 650‘000.00 bereitzustellen.
Antrag
Für weitere Sanierungen der Wasserleitungen sei ein Rahmenkredit von
Fr. 650‘000.00 zu genehmigen.
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TRAKTANDUM 7
Genehmigung eines Bruttokredites von Fr. 250‘000.00 für die zweite Ausbauetappe des Glasfasernetzes
Ausgangslage
Der Gemeinderat hat sich seit rund 3 Jahren mit dem Thema Glasfasernetz beschäftigt. In Zusammenarbeit mit der Firma click to move, Egnach, wurde eine Studie erarbeitet und bei der Bevölkerung der Bedarf erhoben. Aufgrund der Ergebnisse hielt es der Gemeinderat für sinnvoll und zukunftsweisend die Realisierung eines
Glasfasernetzes für die Gemeinde in Angriff zu nehmen. Die Stimmbürger erteilten
dem Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 dazu den
Auftrag. Gleichzeitig erhielt er einen Kredit von Fr. 250‘000.00 für eine erste Ausbauetappe. Gestützt darauf erfolgten anschliessend die weiteren Realisierungsschritte. Die Arbeiten für die Kabelbauarbeiten wurden ausgeschrieben und der Auftrag erteilt. Den Zuschlag erhielt die Firma Leucom Stafag AG, Frauenfeld, welche
sich auch als Mitinvestor des Netzes mit einem Anteil von einem Drittel engagiert.
Es wurde eine einfache Gesellschaft mit dem Namen „Sommeri.net“ gegründet, deren Gesellschafter die Gemeinde und Leucom sind. Ausserdem konnte zwischen
der Gemeinde und der Elektra ein Nutzungsvertrag bezüglich ihrer Rohre abgeschlossen werden. Seit dem Frühsommer befasst sich eine Projektgruppe mit den
konkreten Arbeiten. Gleichzeitig wurden die in einer ersten Etappe in Frage kommenden Grundeigentümer aufgefordert, sich durch Unterzeichnung eines Anschlussvertrages verbindlich zum Anschluss zu verpflichten. Es ist geplant, noch in
diesem Jahr die ersten Liegenschaften zu vernetzen.
Weitere Schritte
Die erste Ausbauetappe mit ca. 40 Einheiten soll bis im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Danach ist geplant, weitere Strassenzüge zu erschliessen. Aufgrund der
Absichtserklärungen der Grundeigentümer ergeben sich weitere lohnenswerte Anschlussmöglichkeiten. Mit einem weiteren Kredit von Fr. 250‘000.00 könnte der Bedarf weiterer Nutzer befriedigt werden. Mit dem Anschluss weiterer Nutzer fliessen
der Betreibergesellschaft zusätzliche Erträge in Form von Anschluss- und Nutzungsgebühren zu.
Antrag
Der Gemeinderat stellt folgenden Antrag:
Für die Realisierung der zweiten Ausbauetappe des Glasfasernetzes sei ein
Bruttokredit von Fr. 250‘000.00 zu genehmigen.
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TRAKTANDUM 8
Genehmigung des Reglementes über die Gebühren von administrativen
Dienstleistungen samt Gebührentarif
Ausgangslage
Das bestehende Gebührenreglement mit Gebührentarif wurde am 26. Juni 2002
von der Gemeindeversammlung beschlossen und ist seit 1. Januar 2003 in Kraft.
Per 1. Januar 2007 wurde der Gebührentarif überarbeitet und in Kraft gesetzt. Mittlerweile sind bereits wieder über neun Jahre vergangen. Verschiedene gesetzliche
Grundlagen haben in dieser Zeit geändert. Anlass für die gegenwärtige Revision ist
das neue Beitrags- und Gebührenreglement, welches von der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2015 genehmigt worden und auf den 1. Januar 2016 in Kraft
getreten ist. Darin sind nicht nur Erschliessungsbeiträge und Anschlussgebühren
sondern auch die Baubewilligungsgebühren neu geregelt worden. Diese Gebühren
basieren neu grundsätzlich auf einem Promillesatz der Bausumme. Da die Gebühren im Baubewilligungsverfahren auch im Gebührentarif für die administrativen
Dienstleistungen der Gemeinde aufgeführt sind ergibt sich nun ein Widerspruch.
Inhalt
Das Gebührenreglement bleibt in seinem Wortlaut bis auf einige kleine Anpassungen gleich wie das bestehende aus dem Jahr 2002. Änderungen wurden im Gebührentarif vorgenommen, da einzelne Gebühren weggefallen und andere dazu gekommen sind. Betroffen sind vor allem die Bereiche Einwohnerkontrolle und Bauwesen. Gebührenerhöhungen wurden nur in Einzelfällen vorgenommen. In Bagatellfällen wird auf eine Gebührenerhebung verzichtet.
Den Text des Gebührenreglements samt dem Gebührentarif finden sie in der
dem Abstimmungsmaterial beiliegenden separaten Broschüre.
Antrag
Das neue Gebührenreglement samt Gebührentarif für administrative Dienstleistungen sei zu genehmigen.
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