Notärztliche Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit

Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit
Notärztliche Versorgung im Rettungsdienst
als Nebentätigkeit – neuer Lösungsvorschlag
vom Bund
Glawe: Neuer Ansatz soll Sicherheit für Rettungsdienst bringen
Schwerin, 28.11.2016
Nummer: 504/16
Der Bund prüft aktuell einen Vorschlag für die notärztliche Versorgung
im Rettungsdienst als Nebentätigkeit. „Wir haben bereits mehrfach
Druck beim Bund gemacht und auf das Problem hingewiesen. Jetzt
kommt ordentlich Bewegung rein. Wir brauchen eine schnelle Lösung.
Mir ist am Ende des Diskussionsprozesses eine Entscheidung wichtig,
die bereits ab dem kommenden Jahr gelten kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Montag in Schwerin.
Neuer Vorschlag in der Diskussion
Demnach sollen Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst nicht beitragspflichtig sein, wenn diese Tätigkeiten neben einer
Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder einer Tätigkeit
als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung
ausgeübt werden. Ein entsprechender Passus soll in das Gesetz zur
Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung eingebracht werden. Die
Notfallversorgung muss dauerhaft sichergestellt und rechtlich auf feste
Füße gestellt werden“, forderte Glawe weiter.
Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein
Die Notarztversorgung in Deutschland erfolgt weit überwiegend durch
Ärzte, die diese zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit übernehmen. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. In unseren ländlich geprägten
Regionen steht die Notarztversorgung deshalb vor besonderen Herausforderungen. Wir brauchen Ärzte, die zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit
notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so Gesundheitsminister Glawe.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Hintergrundinformationen
Anlass einer neuen geplanten Regelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Sommer dieses Jahres. Demnach dürfe die hauptsächlich in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von HonorarNotärzten auf Rettungswagen so künftig nicht mehr möglich sein. Die
Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte.
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