Checkliste Akademischer Gast Name Vorname Beginn Vor Ankunft Check Tätigkeit einladende Einheit Kommentar Benötigte Unterlagen von Gast einfordern - Kopie Hochschuldiplom (min. Master) - CV - Urlaubsschreiben Heimuniversität - Kopie Pass - evt. Gesuch um Einreise - Immaterialgüter Vereinbarung im Original Gast fragen, ob Familienangehörige mitreisen und wenn ja, Unterlagen einfordern Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beantragt Human Resources das Visum für Familienangehörige. Benötigte Unterlagen: Passkopie der Familienangehörigen, Kopie Geburtsschein Kind(er) oder Familienbüchlein, resp. Heiratsurkunde Gast klärt ab, ob seine Krankenversicherung im Ausland auch während des Aufenthalts in der Schweiz gültig ist Akademische Gäste können sich nur von der Schweizer Krankversicherungspflicht befreien lassen, sofern ihr ein Einkommen kleiner als CHF 5‘000.00/Monat ist und sie sich in Ausbildung befinden. Die ausländische Krankenversicherung muss gleichwertig wie die Schweizer Grundversicherung sein. Für Gäste ohne ETH-Honorar, die ihren Wohnsitz in einem Staat haben, das mit der CH ein Sozialversicherungsabkommen hat: HR-Administration informiert einladende Einheit, ob eine Entsendung möglich ist. Falls ja, braucht HR Entsendebestätigung des Gastes. Entsandte akademische Gäste geniessen grundsätzlichen weiterhin die gleichen Versicherungsbedingungen wie in ihrem Heimatland. Gast organisiert Reise Bei Visumpflicht muss die Ermächtigung zur Visumserteilung abgewartet werden bevor die Flugreise definitiv gebucht wird Benötigte Unterlagen an HR senden - Antrag akademischer Gast im Original - Kopie Hochschuldiplom (min. Master) - CV - Urlaubsschreiben Heimuniversität - Kopie Pass - Immaterialgüter Vereinbarung im Original - evt. Gesuch um Einreise - evt. Kopien Unterlagen der Familienangehörigen Ermächtigung zur Visumserteilung / Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung an Gast senden HR reicht Gesuch um Einreisebewilligung beim Migrationsamt ein. Sobald HR die Einreisebewilligung hat, informiert HR die einladende Einheit darüber. Gast informieren, dass er bei der Sozialversicherung eine Entsendebescheinigung einholen muss und diese an die einladenden Einheit schickt. Merkblatt Versicherungen für Akademische Gäste an Gast senden Gast bei der Suche einer geeigneten Unterkunft unterstützen Foto an HR Operations senden für ETH Karte und Login Human Resources [email protected] Dezember 2016 Checkliste Akademischer Gast Eintritt Check Tätigkeit einladende Einheit Kommentar Benötigte Unterlagen: Aufenthaltsdauer ab 90 Tage Gast informieren, dass er sich innerhalb von 14 Tagen nach – Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte) Einreise auf dem Kreisbüro / Einwohneramt anmeldet – Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden) – Bestätigungsschreiben HR (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen) – Wohnungsausweis oder Mietvertrag – Gebühren für die Anmeldung (Diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden) – Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder) – evt. Zivilstandspapiere (Ehepapiere und Geburtsscheine der Kinder) Aufenthaltsdauer bis 90 Tage Der Gast muss sich nicht auf dem Kreisbüro / Einwohneramt anmelden. EU/EFTA Staatsangehörige: Die durch HR eingeholte und zugestellte Meldebestätigung gilt gleichzeitig als Aufenthaltsbewilligung. Drittstaatsangehörige: Ermächtigung zur Visumerteilung (mit Einreisevisum in Pass) oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung gilt gleichzeitig als Aufenthaltsbewilligung Kopie Ausländerausweis an HR Administration senden Evt. unterstützen bei Abschluss Krankenversicherung Evt. unterstützen bei Abschluss Privathaftpflichtversicherung Entsendebescheinigung an Human Resources senden Vor Abreise Check Tätigkeit einladende Einheit Kommentar ETH Karte und Büroschlüssel von Gast zurückfordern evt. auch weiteres ETH-Material wie Laptop etc. Gast darauf aufmerksam machen, sein letztes Honorar an der Kasse abzuholen Gast gibt Wohnung ab evt. Kontakt mit Vermieter aufnehmen, ob Abgabe i.O. ist und die Miete bezahlt wurde Gast meldet sich im Stadthaus ab Eine Abmeldung ins Ausland ist nur im Stadthaus möglich. – Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte) – Ausländerausweis (sofern vorhanden) – Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein – Fr. 30.-- für eine Abmeldebestätigung Gast fordert AHV-Beiträge zurück siehe Merkblatt «Versicherungen für Akademische Gäste» Punkt 5 Notizen Dezember 2016 ETH Zürich Human Resources Turnerstrasse 1 8092 Zürich www.hr.ethz.ch
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