Akademischer Gast

Checkliste Akademischer Gast
Name
Vorname
Beginn
Vor Ankunft
Check
Tätigkeit einladende Einheit
Kommentar
Benötigte Unterlagen von Gast einfordern
- Kopie Hochschuldiplom (min. Master)
- CV
- Urlaubsschreiben Heimuniversität
- Kopie Pass
- evt. Gesuch um Einreise
- Immaterialgüter Vereinbarung im Original
Gast fragen, ob Familienangehörige mitreisen
und wenn ja, Unterlagen einfordern
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beantragt
Human Resources das Visum für Familienangehörige. Benötigte
Unterlagen: Passkopie der Familienangehörigen, Kopie Geburtsschein Kind(er) oder Familienbüchlein, resp. Heiratsurkunde
Gast klärt ab, ob seine Krankenversicherung im Ausland
auch während des Aufenthalts in der Schweiz gültig ist
Akademische Gäste können sich nur von der Schweizer Krankversicherungspflicht befreien lassen, sofern ihr ein Einkommen
kleiner als CHF 5‘000.00/Monat ist und sie sich in Ausbildung befinden. Die ausländische Krankenversicherung muss gleichwertig
wie die Schweizer Grundversicherung sein.
Für Gäste ohne ETH-Honorar, die ihren Wohnsitz in einem Staat
haben, das mit der CH ein Sozialversicherungsabkommen hat:
HR-Administration informiert einladende Einheit, ob eine Entsendung möglich ist. Falls ja, braucht HR Entsendebestätigung des
Gastes.
Entsandte akademische Gäste geniessen grundsätzlichen
weiterhin die gleichen Versicherungsbedingungen wie in ihrem
Heimatland.
Gast organisiert Reise
Bei Visumpflicht muss die Ermächtigung zur Visumserteilung
abgewartet werden bevor die Flugreise definitiv gebucht wird
Benötigte Unterlagen an HR senden
- Antrag akademischer Gast im Original
- Kopie Hochschuldiplom (min. Master)
- CV
- Urlaubsschreiben Heimuniversität
- Kopie Pass
- Immaterialgüter Vereinbarung im Original
- evt. Gesuch um Einreise
- evt. Kopien Unterlagen der Familienangehörigen
Ermächtigung zur Visumserteilung / Zusicherung zur
Aufenthaltsbewilligung an Gast senden
HR reicht Gesuch um Einreisebewilligung beim Migrationsamt
ein. Sobald HR die Einreisebewilligung hat, informiert HR die
einladende Einheit darüber.
Gast informieren, dass er bei der Sozialversicherung eine
Entsendebescheinigung einholen muss und diese an die
einladenden Einheit schickt.
Merkblatt Versicherungen für Akademische Gäste an
Gast senden
Gast bei der Suche einer geeigneten Unterkunft unterstützen
Foto an HR Operations senden für ETH Karte und Login
Human Resources
[email protected]
Dezember 2016
Checkliste Akademischer Gast
Eintritt
Check
Tätigkeit einladende Einheit
Kommentar
Benötigte Unterlagen:
Aufenthaltsdauer ab 90 Tage
Gast informieren, dass er sich innerhalb von 14 Tagen nach – Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
Einreise auf dem Kreisbüro / Einwohneramt anmeldet
– Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
– Bestätigungsschreiben HR (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen)
– Wohnungsausweis oder Mietvertrag
– Gebühren für die Anmeldung (Diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
– Krankenkassenkarte (aller Familienmitglieder)
– evt. Zivilstandspapiere (Ehepapiere und Geburtsscheine der
Kinder)
Aufenthaltsdauer bis 90 Tage
Der Gast muss sich nicht auf dem Kreisbüro / Einwohneramt anmelden.
EU/EFTA Staatsangehörige: Die durch HR eingeholte und zugestellte Meldebestätigung gilt gleichzeitig als Aufenthaltsbewilligung.
Drittstaatsangehörige: Ermächtigung zur Visumerteilung (mit
Einreisevisum in Pass) oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung gilt gleichzeitig als Aufenthaltsbewilligung
Kopie Ausländerausweis an HR Administration senden
Evt. unterstützen bei Abschluss Krankenversicherung
Evt. unterstützen bei Abschluss Privathaftpflichtversicherung
Entsendebescheinigung an Human Resources senden
Vor Abreise
Check
Tätigkeit einladende Einheit
Kommentar
ETH Karte und Büroschlüssel von Gast zurückfordern
evt. auch weiteres ETH-Material wie Laptop etc.
Gast darauf aufmerksam machen, sein letztes Honorar an
der Kasse abzuholen
Gast gibt Wohnung ab
evt. Kontakt mit Vermieter aufnehmen, ob Abgabe i.O. ist und die
Miete bezahlt wurde
Gast meldet sich im Stadthaus ab
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur im Stadthaus möglich.
– Pass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
– Ausländerausweis (sofern vorhanden)
– Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
– Fr. 30.-- für eine Abmeldebestätigung
Gast fordert AHV-Beiträge zurück
siehe Merkblatt «Versicherungen für Akademische Gäste» Punkt 5
Notizen
Dezember 2016
ETH Zürich
Human Resources
Turnerstrasse 1
8092 Zürich
www.hr.ethz.ch