Ausgabe 44/2016 - Weingarten im Blick

weingarten im
Amtsblatt und Bürgerzeitung
der Stadt Weingarten
Ausgabe 44/2016
Freitag, 2. Dezember 2016
Diese Ausgabe erscheint
auch online
Blick
Struktur- und Nutzungskonzept
Stadt plant Entwicklung
des Schulergeländes
Mit der Formulierung von Zielsetzungen wurden die Weichen für die Entwicklung des 35.000 Quadratmeter großen innerstädtischen Areals gestellt.
Bereits im April 2014 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans „Innenstadt Erweiterung
Nord“ gefasst. Damit wurde der erste
Schritt zur Schaffung von Planungsrecht
für diesen städtebaulich bedeutenden Bereich vollzogen. Dieser befindet sich in
Firmeneigentum und wird derzeit zum
Verkauf angeboten. „Aufgrund der zentralen Lage und der Größe des Geländes kommt der Entwicklung des Areals
höchste Priorität zu“, erklärt Oberbürgermeister Markus Ewald.
In dieser Ausgabe lesen Sie:
Seite 1:
Strukturkonzept
Die Stadt Weingarten plant die Entwicklung des 35.000 Quadratmeter
großen Schulergeländes.
Seite 2:
Klosterfestspiele
Im Jahr 2017 wird es keine Festspiele
geben - ein zweijähriger Turnus wurde
beschlossen.
Seite 3:
Gemeinderat
Lesen Sie mehr über weitere Beschlüsse und Themen der vergangenen Sitzung des Gemeinderats.
Seite 8:
Vorlesetheater
Die Bücherei bietet ein bilinguales
Projekt zur Verständigung trotz unterschiedlicher Muttersprache an.
Bedeutung der städtebaulichen Konzepte
Bevor Planungsrecht geschaffen werden
kann, steigt die Stadt in ein Struktur- und
Nutzungskonzept mit der Formulierung
von Zielsetzungen ein. Nach derzeitigem
Stand bevorzugt die Stadt eine Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe/Handel und
Dienstleistung. Besondere Berücksichtigung sollen die jüngst verabschiedeten
städtebaulichen Konzepte finden. Das
Einzelhandelskonzept formuliert die
Anforderung der Anbindung an die Einkaufsinnenstadt sowie die Schaffung von
verträglichen Verkaufsflächen. Auch die
Erkenntnisse des zuletzt beschlossenen
Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes
gilt es zu berücksichtigen. Entsprechend
sind Flächen für die Entwicklung von
verträglichem Gewerbe auf dem Areal vorzusehen. Besondere Bedeutung
kommt der Wohnraumentwicklung zu.
Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung hat die Stadt hier hohen
Bedarf. Auf die Planungen sind die Regelungen des „Bündnisses für bezahlbaren
Wohnraum“ der Städte Ravensburg und
Weingarten anzuwenden. Dies beinhaltet
die Festlegung eines Anteils preisgünstigen Wohnraums. Nach dem Beschluss
der Zielsetzungen soll die konkrete Ausgestaltung des Struktur- und Nutzungskonzeptes im ausführlichen Dialog mit
Bürgerschaft und Interessensvertretern
diskutiert werden. Die Stadt erhält dazu
Mittel aus dem Förderprogramm „Wohnraum gewinnen durch Innenentwicklung“
in Höhe von rund 13.000 Euro. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll im Frühjahr
2017 beginnen.
Text: Jasmin Bisanz / Bild: AV Medien
Blick auf das Schulergelände
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Klosterfestspiele Weingarten
Zukunftsstrategie: Qualität vor Jährlichkeit
Um die hohe künstlerische Qualität zu
sichern, setzen die Klosterfestspiele ab
sofort auf einen Zweijahresturnus. Die
nächste Spielzeit findet im August 2018
statt.
Die Klosterfestpiele Weingarten feierten in ihrer 16. Spielzeit eine gelungene
Premiere am neuen Spielort im Hofgut
Nessenreben. Mit Bertolt Brechts „Leben
des Galilei“ in einer Inszenierung von
Christof Küster konnten die Festspiele an
die Erfolge der vergangenen Spielzeiten
anknüpfen. Möglich wurden der Spielortwechsel und die aufwendige Inszenierung
durch die finanzielle Unterstützung von
Sponsoren und Stadt sowie durch einen
einmaligen Zuschuss aus dem Innovationsfonds des Landes. Mit Hinblick auf
das bisherige Zwischenergebnis zeichnet sich ab, dass eine Produktion bei
gleichbleibender hoher künstlerischer
Qualität im Jahr 2017 finanziell nicht zu
realisieren ist. Der Stiftungsrat der Klosterfestspiele hat in der Konsequenz eine
Zukunftsstrategie verabschiedet, um den
Erhalt der Festspiele nachhaltig zu sichern.
Qualität vor Jährlichkeit
Die Festspiele werden bis auf Weiteres
im Zweijahresturnus durchgeführt. Damit tragen die Verantwortlichen dem
Anspruch Rechnung, Theatererlebnisse
auf höchstem künstlerischen Niveau zu
präsentieren. Die Alternative, eine jährliche Spielzeit mit deutlich kleineren Produktionen, wurde daher ausgeschlossen.
Nach einem Jahr Pause findet die nächste
Spielzeit im August 2018 statt. Für das
kommende Jahr ist ein exklusives Veranstaltungsangebot für Förderer und Sponsoren vorgesehen.
Klösterliches Hofgut als Spielort
Als Festspielort setzen die Klosterfestspiele auch in Zukunft auf das klösterliche Hofgut Nessenreben. Regisseur
Christof Küster, der die Festspiele zum
vierten Mal inszenierte, hat bereits signalisiert, auch im Jahr 2018 für die Klosterfestspiele zur Verfügung zu stehen. „Die
Klosterfestspiele Weingarten sollen auch
in Zukunft für großzügige, an die Möglichkeiten des Spielorts angepasste Inszenierungen stehen. Für dieses nachhaltige
Ziel setzen sich Stadt, Stiftungsrat und
Förderverein mit der Zukunftsstrategie
gemeinsam ein“, so Geschäftsführer Rainer Beck.
Text: Jasmin Bisanz
Haushaltsplanentwurf 2017
„Investitionen in die Zukunft“
Das Zahlenwerk für das kommende
Jahr hat die Kämmerei dem Gemeinderat am Montag in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 62,3 Mio. Euro. Die hohen
Steuereinnahmen im Jahr 2015 reduzieren den Betrag, den die Stadt im Rahmen
des Länderfinanzausgleichs erhält, und
belasten damit den Haushalt 2017. Durch
höhere Schlüsselzuweisungen sowie die
Fortführung des Sparkurses ist es gelungen, den Fehlbetrag von 1,6 Millionen
Euro bis auf 421.000 Euro aufzufangen.
Diesen Betrag muss die Stadt aus dem
Vermögenshaushalt entnehmen.
Eine Investitionsrate konnte aufgrund der
Steigerungen im Bereich Kindergarten-
und Kleinkindbetreuung, sowie Personalausgaben und im Bereich des sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwands somit nicht erwirtschaftet werden. „Ziel für
die kommenden Jahre muss es sein, eine
höhere Investitionsrate im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften.“, so die Botschaft der Kämmerei.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes
beträgt rund 7,8 Millionen Euro. Geprägt
sind die künftigen Jahre durch den hohen
kommunalen Investitionsbedarf. So stehen beispielsweise Sanierungsmaßnahmen in den Weingartener Bildungs-und
Betreuungseinrichtungen an.
Hierfür wird die Stadt Weingarten ihre
ersparten Rücklagen einsetzen und zusätzlich Kredite aufnehmen müssen. „Investitionen in Bildung und Infrastruktur
sind Investitionen in die Zukunft unserer
Stadt.“, bekräftigte Bürgermeister Alexander Geiger abschließend. Nach der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs im
Gemeinderat stehen nun die Beratungen
der Fraktionen an. Verabschiedet wird das
Zahlenwerk in öffentlicher Sitzung am
16. Januar 2017.
Die Präsentation zur Haushaltseinführung ist unter www.weingarten-online.
de/haushaltsplan einzusehen.
Text: Stadtkämmerei / Jasmin Bisanz
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Nachlass
Annahme einer Erbschaft
In einem Testament hat ein Ehepaar
bereits 1995 die Stadt Weingarten als
Erben benannt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
28. November der Annahme einer Erbschaft zugestimmt. Ein Ehepaar, das mit
Weingarten verbunden war, hat die Stadt
Weingarten in einem 1995 erstellten Testament bedacht. Das Erbe in Höhe von
ca. 1,58 Millionen Euro soll zur Hälfte
zwischen der Stadt Weingarten und der
Stadt Rottenburg am Neckar aufgeteilt
werden. Der Nachlass besteht aus Wertpapieren, Bankguthaben, Gegenständen,
einer Immobilie und einer Wohnung.
Die Erbschaft ist zweckgebunden und
soll von der Stadt Weingarten für die Bewahrung und Erweiterung der „Heimatkundlichen Sammlung“ eingesetzt werden, die sich früher im Gebäude an der
Heinrich-Schatz-Straße 20 befand. Diese
Sammlung wurde aufgelöst und auf das
Museum für Klosterkultur, das Schlössle
und das Archiv verteilt. Mit dem Testamentsvollstrecker werden in den nächsten
Monaten die Modalitäten der Erbauseinandersetzung und der Erfüllung der Auflage abgestimmt.
Text: Bettina Scriba
Zum 01.01.2017
Neue Abwassersatzung für Weingarten
Notwendig wurde die neue Fassung der
bestehenden Abwassersatzung insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben.
Darüber hinaus wurde die Abwassergebühr turnusgemäß überprüft und neu
kalkuliert. Die Gebührensätze wurden an
das gesunkene Zinsniveau angepasst und
konnten auch deshalb gesenkt werden.
Die neuen Abwassergebühren gelten ab
01.01.2017 und betragen:
bisher
ab 1.1.2017
Schmutz1,13 € / m3 1,09 € / m3
wasser
Niedeschlags- 0,57 € / m2 0,44 € / m2
wasser
Weiterer Bestandteil der neuen Satzung
sind auch die geänderten Beitragssätze,
die aufgrund der ebenfalls in dieser Sitzung beschossenen Globalberechnung
ermittelt wurden. Die Globalberechnung
verteilt die für die Abwasserbeseitigung
anfallenden Investitionen auf die ange-
schlossenen Grundstücke. Durch die fortlaufenden Investitionen in das städtische
Abwassernetz mussten die Beitragssätze
moderat erhöht werden.
Betroffen von der Erhöhung der Abwasserbeiträge sind lediglich Neubauvorhaben bzw. Grundstücke, auf denen die
bauliche Nutzung erhöht wird.
Die neue Abwassersatzung wird dieser
Ausgabe von „Weingarten im Blick“ bekannt gemacht.
Text: Daniela Sträßle
Gemeinderat
Bebauungspläne beschlossen
Der Gemeinderat hat am Montag die
Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften „Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil I, Änderung“
sowie „Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil II, Änderung Nord“ als
Satzung beschlossen.
Vorausgegangen war die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Hierbei wurde das im Mai
2016 beschlossenen Einzelhandelskon-
zept berücksichtigt, das die Zulässigkeit
der Ansiedlung von Einzelhandel nach
Standort, Größe und Sortimenten regelt.
Die Festsetzungen zu Vergnügungsstätten
gründen sich auf die Vergnügungsstättenkonzeption. Die im September 2016
beschlossene Konzeption regelt unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen
städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten in ihren
unterschiedlichen Ausprägungen.
Rückblick: Das Verfahren wurde im
November 2013 mit einem Änderungsbeschluss begonnen. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand
im November 2014 statt. Schließlich
wurde in der Gemeinderatssitzung am
26.09.2016 der Entwurf beraten und die
Öffentlichkeit erneut beteiligt. Mit der
Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses (s. Rubrik Amtliche Bekanntmachungen) werden der Bebauungsplan und die
örtlichen Bauvorschriften rechtskräftig.
Sie dienen ab sofort zur Beurteilung zurückgestellter und neu eingehender Baugesuche.
Text: Bettina Scriba
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Zivilcourage-Preisverleihung
Anerkennung für mutige Menschen
Die Stadt Weingarten war Gastgeber
für die Verleihung des Zivilcouragepreises 2016, der mutige Menschen
im Landkreis Ravensburg ehrt. Nach
einer Pause im Jahr 2015 wurde der
Preis in den drei Kategorien Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie
Projekte vergeben. Schirmherrin war
die Doppelbox-Weltmeisterin Rola ElHalabi.
„Wie schön ist es, solche mutigen Menschen unter uns zu haben“, betonte die
Erste Landesbeamtin Eva-Maria Meschenmoser in ihrer Begrüßung. Es sei
keineswegs selbstverständlich, in einer
vielleicht gefährlichen Situation nicht
einfach wegzuschauen, sondern mutig
zu sein. Die Preisträger zeigten, dass es
gar nicht so schwer sei, aus der Masse
herauszutreten, zu helfen, sich einzumischen. Die Preisträger stünden stellvertretend für viele andere. Der Zivilcouragepreis sei als Anerkennung und zugleich
Ermutigung zu einem toleranten und respektvollen Umgang zu verstehen, sagte
Weingartens Oberbürgermeister Markus
Ewald. Die Idee dazu entstand 2008 aus
der offenen Jugendarbeit im Jugendhaus
Leutkirch und wurde 2009 zum landkreisweiten Projekt. Seit 2011 können
auch Erwachsene die Auszeichnung erhalten.
Zwei Erwachsene wurden an dem Abend
für vorbildhaftes Verhalten ausgezeichnet: Sandra Schmid-Soares hatte Jugendliche in Reute dabei beobachtet, wie sie
Feuerwerkskörper durch ein offenes
Wohnhausfenster warfen, und konnte
der Polizei ein Kfz-Kennzeichen nennen.
Frank Kolb hatte einen flüchtigen Dieb
verfolgt und festgehalten. Selbst in größere Gefahr brachten sich die beiden Zivilcouragepreisträger Otto Gletter und Paul
Gabriel. Gletter riskierte sein Leben und
rettete in Kißlegg seine schwerverletzte 73-jährige Untermieterin aus seinem
brennenden Wohnhaus. Der 14-jährige
Paul Gabriel kümmerte sich in Wangen
um einen Rentner, der bei einem Überfall
eine Kopfwunde erlitten hatte. Mit dem
Zivilcouragepreis 2016 ausgezeichnet
wurde zudem das Projekt „Mut wagen für
mehr Zivilcourage“ an der Grundschule
Polizeipräsident Ekkehard Falk (rechts)
überreichte den Zivilcouragepreis, Kategorie Erwachsene, an Otto Gletter aus Kißlegg.
Isny. Einen Sonderpreis gab es für einen
Lebensretter aus dem Jahr 2015: Peter
Mauch hatte die 80-jährige Julia Schönwald, als sie beim Schwimmen im Flappachweiher einen Herzinfarkt erlitt, ans
Ufer gezogen.
Text: Barbara Müller
Bild: Derek Schuh
Aktion vom 29. November
Wunschsterne verschönern Münsterplatz
Wünsche hat jeder von uns – Erwachsene sowie Kinder. Zum sechsten Mal
wurde die Aktion „Wunschsterne“ von
der Kinderstiftung Ravensburg in Kooperation mit verschiedenen Schulen
auf dem Münsterplatz in Weingarten
durchgeführt.
Vergangenen Dienstag wurde ab 9 Uhr
von rund 100 Schülern der Schulen am
Martinsberg Standort Oberstadtschule,
Talschule und der Achtalschule aus Baienfurt ein ca. 10 Meter hoher Weihnachtsbaum mit selbst gestalteten Holzsternen
geschmückt, auf die immaterielle Wün-
sche geschrieben wurden. „Gesundheit“,
„Friede“, „Freude für alle Menschen“
oder „ein Lächeln schenken“ sind nur
ein paar der vielen Wünsche, die sich die
Kinder bereits in den letzten Jahren gewünscht haben. Mit Hilfe des städtischen
Baubetriebshofs durften die Kinder mit
roten Wangen und leuchtenden Augen
ihre selbst gestalteten Sterne aufhängen.
Bei leckerem Zopfbrot von der Bäckerei
Frick und einem Becher heißem Kinderpunsch, den die Weinstube Betz kostenlos
zur Verfügung gestellt hat, durften sich
die kleinen Künstlerinnen und Künstler
aufwärmen und stärken.
Text: Selina Kuzaj / Britta Zimmermann
Bild: Selina Kuzaj
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Kinder- und Jugendbüro
Kinder haben Rechte
Im dritten Jahr in Folge hat das Team
Weingarten der kommunalen Kinderund Jugendarbeit eine Schulaktion zu
den Konventionen über die Rechte des
Kindes gestaltet. Federführend wirkte
dabei der Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Weingarten, Sven Pahl.
Die Konventionen über die Rechte des
Kindes sind bei der Kinderrechtsorganisation UNICEF international verbrieft.
Eine Voraussetzung der Umsetzung dieser Rechte ist, dass die Kinder ihre Rechte kennen und verstehen. Aus diesem
Grund ist es dem Team Jugendarbeit, der
Schule und der Schulsozialarbeit ein großes Anliegen, die Schüler durch gezielte
Aktion über die Rechte des Kindes zu informieren und entsprechend ihren Rechten zu beteiligen.
In diesem Jahr ging es um die Artikel 12
und 13 der Konvention über die Rechte
des Kindes. Diese beinhalten im Artikel
12 die Berücksichtigung des Kindeswillens und im Artikel 13 Meinungs- und
Informationsfreiheit.
Die Aktion zum Thema fand an beiden
Standorten der Schule am Martinsberg
unter Begleitung der Schulsozialarbeiterinnen der Zieglerschen statt. Am 08.11.
am Standort Promenade und am 15.11.
am Standort Oberstadt.
An mehreren Tischen, an denen Mitarbeiter des Teams Weingarten Fragen zu den
einzelnen Angeboten beantworten konnten, hatten die Schülerinnen und Schüler
Gelegenheit ihre Wünsche, Verbesserungen und Bedürfnisse für die Freizeitgestaltung in der Stadt Weingarten einzubringen.
Am „Spin-Point“ durften die Kinder sogar
vor laufender Kamera berichten, was sie
sich in ihrer Stadt an Neuerungen wünschen. Das Jugendmagazin SPIN baut auf
dem Grundsatz aktiver Kinder- und Jugendbeteiligung auf und wird vom Team
Jugendarbeit Weingarten koordiniert.
90 Minuten Informationsaustausch und
viel Erfahrungen für und mit den Schülerinnen und Schülern der Schule am
Martinsberg können dazu beitragen, dass
das Leben für Kinder und Familien in der
Stadt bereichert wird.
Da alle Beteiligten dem Thema „Kinderrechte“ und in der Folge „Beteiligung der
Kinder“ einen großen Stellenwert einräumen, gibt es aktuell Pläne, die Aktion fest
im Schulcurriculum zu verankern und
jährlich für die Jahrgangsstufe 4 durchzuführen.
Text: Christian Netti
Bild: Kinder- und Jugendbüro
Museum für
Klosterkultur
Berühmte Söhne und Töchter
in Altdorf Weingarten
Abt
Urban Mayer
… wurde im Mai 1575 in Altdorf geboren. Mit 13 Jahren wurde er im Benediktinerstift Ochsenhausen aufgenommen. 1591 legte er die Ordensgelübde
ab und las 1599 seine erste Heilige
Messe. In kurzer Zeit bekleidete er die
Ämter des Cellerars (Kellerer), Subpriors und Priors. 1605 wurde er einstimmig zum 14. Abt des Reichsstiftes
Ochsenhausen erwählt. Schon 1613
wurde er mit 38 Jahren auf Grund eines „bösartigen Fiebers“ aus seinem
arbeitsamen Leben gerissen und in der
Klostergruft beigesetzt.
Museum für Klosterkultur
Heinrich-Schatz-Str. 20
88250 Weingarten
Tel.: 0751 / 49 339 oder 405 255
[email protected]
Öffnungszeiten:
Freitag, Samstag, Sonntag
14 bis 17 Uhr
Infos, Sonderöffnungszeiten, Kursanmeldungen und Führungen über
Jürgen Hohl, 0751 / 55 77 377 und
0177 / 23 61 862.
Text: Jürgen Hohl
Bild: Reiner Jakubek
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Nachbericht
Adventsmarkt im Schlössle
Der Adventsmarkt am 1. Advent lockte
ungefähr 1.300 Besucher ins Schlössle. Auf vier Etagen wurden den Gästen
von Hobbykünstlern gestrickte Hüte, geschnitzte Krippenfiguren, selbstgemachter Schmuck, Adventskränze, Gemälde
und viele andere mit Liebe gefertigte
Dinge angeboten. Es konnte sicher das
ein oder andere Weihnachtsgeschenk gefunden werden, das in wenigen Wochen
unter einem Christbaum liegen und jemandem Freude bereiten wird. Außerdem nutzten viele Besucher die Gelegenheit, sich die Dauerausstellung über
die Geschichte Weingartens im Museum
anzuschauen. Auch die Bewirtung, die
der evangelische Kindergarten und Waldkindergarten übernommen hatten, wurde
gerne in Anspruch genommen.
Text: Ramona Metz,
Mitarbeiterin im Schlössle
Bilder: Derek Schuh / Ramona Metz
WEINGARTEN.IN: ADVENT
Die ersten Adventsmärkte
... lockten am vergangenen Wochenende
in die Oberstadt und Untere Breite.
Während der Nikolaus sich am 25.11.
mit seinen Gaben bereits im Welfenpalais
sehen ließ und so manches Kinderherz
erfreute, zeigte sich auch die Untere Breite mit ihrem Adventsmarkt von der vorweihnachtlich besten Seite.
Dort fanden sich allerhand Leckereien
und Selbstgemachtes zum Verkauf.
So kann die Adventszeit beginnen!
Text: Britta Zimmermann
Bilder: Derek Schuh
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
WEINGARTEN.IN: KALENDER
Der Veranstaltungskalender
2017 ist da!
Was Weingarten im Jahr 2017 alles zu
bieten hat, zeigt der Veranstaltungskalender der Stadt.
Am heutigen Freitag, den 02. Dezember,
finden Sie den Kalender in dieser Ausgabe von „Weingarten im Blick“ und können ihn aus der Heftmitte herauslösen.
Vom Neujahrsempfang und der Fasnet,
über den Blutfreitag, die Supersamstage, verschiedene Feste und Märkte, Kultur- und Musikveranstaltungen bis hin
zum Nikolausmarkt, enthält der bunte
DIN-A3-Kalender alle Termine für das
kommende Jahr. Natürlich sind im Kalender auch sämtliche Daten von Ferien und
Feiertagen für das nächste Jahr vermerkt.
Möchten Sie außerdem noch ein Exemplar des Original-Faltkalenders auf dickerem Papier, dann dürfen Sie es gerne in
der Infothek im Weingartener Rathaus,
Kirchstraße 18 oder im StadtmarketingBüro, Kirchstr. 18 abholen. Sie finden
den Kalender auch auf der Homepage der
Stadt Weingarten zum Download unter
www.weingarten-online.de.
Text und Bild: Marcel Martetschläger
WEINGARTEN.IN: WEIHNACHTSTALERAKTION
Nikolauseinkauf mit Zusatzgewinn
Der erste Tag des Nikolausmarkts ist
schon vorüber und pünktlich zu Beginn der Adventszeit denken über 30
Weingartener Geschäfte auch in diesem Jahr wieder an ihre Kunden. So
bedankt sich der Einzelhandel für die
Einkäufe und teilt ab dem 26. November wieder die beliebten Weihnachtstaler aus.
Bis Sonntag kann man noch über den heimeligen Nikolausmarkt am Löwenplatz
bummeln und alles genießen, was zur
Adventszeit gehört. Nebenbei lohnt sich
aktuell ein Einkauf in Weingarten noch
mehr. Jeder der rund 50.000 ausgegebenen goldgelben Taler hat die Chance auf
einen der zahlreichen attraktiven Preise,
wie ein Wellnesswochenende für zwei
Personen, ein Ritteressen, Gutscheine
und vieles mehr. Die Ziehungen finden
wöchentlich jeweils am Freitag statt: 02.,
09. und 16. Dezember.Wer bei den ersten
drei Ziehungen kein Glück hatte, sollte
seine Weihnachtstaler aber trotzdem gut
aufbewahren. Es nehmen alle ausgegebenen Nummern an der Hauptverlosung
am Freitag, den 13. Januar 2017, teil. Die
Talernummer, die dann gezogen wird, beschert seinem Besitzer einen gelungenen
Start ins neue Jahr. Als Hauptpreis winkt
ein Reisegutschein im Wert von 1.000
Euro. Die Gewinner dürfen das Urlaubsziel selbst auswählen. Ist das nicht ein guter Grund, um rege in den Weingartener
Geschäften einzukaufen?
Wir wünschen Ihnen viel Glück! Für die
ersten 100 Personen, die fleißig sammeln und 10 Weihnachtstaler aus 10
verschiedenen Geschäften nachweisen
können, steht im Stadtmarketing Büro in
der Kirchstraße eine Flasche prickelnder
Sekt zur Abholung bereit. Die Veröffentlichung der gezogenen Nummern erfolgt
in den Schaufenstern der beteiligten Firmen, in der örtlichen Presse und im Internet unter www.weingarten-online.de.
Die Preise können bis Freitag, den 10.
Februar 2017 gegen Vorlage des entsprechenden Talers in dem Stadtmarketingbüro, Kirchstraße 18 in Weingarten abgeholt
werden.
Text und Grafik: Marcel Martetschläger
Bild: Reiner Jakubek
W.IN INFO:
Nikolausmarkt, Löwenplatz
01. - 04. Dezember
Do. - Sa. 10-20 Uhr
So. 11-18 Uhr
PH-Weihnachtsmarkt, Münsterplatz
13. Dezember
Di. 15-21 Uhr
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Demokratie leben
Herzlich willkommen in der Bücherei
Das bilinguale Vorlesetheater – ein
neues Mitmachkonzept für Migranten
in der Bücherei Weingarten
Verständigung trotz unterschiedlicher
Muttersprache - um dieses Thema allen Kindern und Erwachsenen erlebbar
und verständlich zu machen, veranstaltet die Bücherei Weingarten gemeinsam
mit engagierten Müttern verschiedener
Nationen am Donnerstag, 08. Dezember
und 15. Dezember, jeweils um 15 Uhr
bilinguale Vorlesestunden mit neuer bilingualer Literatur. Unsere Mitarbeiterin
Frau Nobis hat dafür im Vorfeld bereits
Kontakt mit Migranten aufgenommen
und „Vorlesepatinnen“ aus verschiedenen
Ländern gewinnen können.
Bei Bilikule – so nennt sich das bilinguale
Theater – werden Geschichten in deutsch
und in einer weiteren Fremdsprache vorgelesen. Abwechselnd lesen eine Mitarbeiterin der Bücherei in Deutsch und eine
Vorlesepatin in ihrer Landessprache vor.
Somit startet ein
neues Projekt zur
interkulturellen
Verständigung in
Weingarten, bei
dem Migranten,
Flüchtlinge und
Einheimische eng zusammenarbeiten zum Wohle aller und für ein offenes Miteinander.
Nächstes Jahr wird das Vorleseprojekt
zu einem Vorlesetheater mit Engagement
vieler Flüchtlinge weiter gestaltet. Das
sogenannte Kamishibai ist Grundlage für
das Vorlesen mit Bildern, die selber gemalt werden. Passend zu den Geschichten
werden die Bilder gezeigt. Die Kombination aus Bildern und Wörtern fördert vor
allem bei Kindern die Sprache und die
Konzentration. Die Bücherei Weingarten
hat dafür einiges an Literatur über Integration für Flüchtlinge, zum Teil zweisprachig, bilingual, angeschafft. Damit soll
die Lust am Lesen und Lernen der deut-
schen Sprache geweckt und ermöglicht
werden. Diese Bücher sind nicht nur zum
Vorlesetheater geeignet, sie können auch
ausgeliehen werden.
Mit diesem Willkommenskonzept möchte auch die Bücherei Weingarten einen
Teil dazu beitragen, dass sich vor allem
Flüchtlingskinder durch spielerisches Erlernen der deutschen Sprache leichter integrieren können. Deutsche Kinder erfahren für fremde Sprachen ein Verständnis.
Der Eintritt ist frei.
Text: Sonja Wiegand
Logos: Demokratie leben! / Bücherei
Lesung
Princeton 66 Die abenteuerliche Reise der Gruppe 47
Jörg Magenau liest aus seinem neuen
Buch
50 Jahre nach Princeton schreibt Jörg
Magenau die perfekte Reportage zum
legendären Auswärtsspiel der Gruppe
47. Es ist die berühmteste Klassenfahrt
des deutschen Literaturbetriebs. Rund 80
Schriftsteller und Kritiker machten sich
im April 1966 auf, um in der amerikanischen Universitätsstadt Princeton über Literatur zu diskutieren. Unter ihnen Günter
Grass, Peter Weiß, Peter Handke, Marcel
Reich-Ranicki. Jeweils 20 Minuten las
ein Schriftsteller auf dem „elektrischen
Stuhl“ seinen Text vor, über den die andern richten sollten. Der Nachwuchsautor
Bild: Olaf Kuehl
Peter Handke beschimpfte seine arrivierten Kollegen mit ihren „läppischen und
idiotischen“ Arbeiten. Er tat dies dort, wo
Thomas Mann die deutschen Exilautoren
um sich scharte und als“Lecturer in the
Humanities“ an der renommierten Universität lehrte und der Physiker Albert
Einstein auf der Suche nach der Weltformel war.
Warum dieses legendäre Treffen der
Gruppe 47 zum Wendepunkt der deutschen Nachkriegsliteratur wurde, wer mit
wem geraucht, geklüngelt und gestritten
hat, davon erzählt Jörg Magenau in seiner
literarischen Reportage „Princeton 66.
Die abenteuerliche Reise der Gruppe 47“.
Fortsetzung auf Seite 9
9
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Fortsetzung von Seite 8:
Jörg Magenau, 1961 in Ludwigsburg
geboren, studierte an der FU Berlin Philosophie und Germanistik und war 1990
bis 1999 für »Wochenpost«, »Freitag«
und »taz« tätig. 1995 wurde er als Literaturredakteur für den »Freitag« mit dem
Alfred-Kerr-Preis ausgezeichnet. Er hat
drei viel beachtete Bücher veröffentlicht:
eine Biographie über Christa Wolf, eine
Biographie über Martin Walser und eine
Geschichte der »taz«.
im
Blick
Lesung Jörg Magenau
Mittwoch, 07. Dezember, 20 Uhr
Kulturzentrum Linse, Weingarten
Veranstalter: Kulturkreis Weingarten
8 € / 4 € (Schüler, Studenten)
Vorverkauf bei der Tourist-Information, Münsterplatz 1, 88250 Weingarten
Tel. 0751 / 405-232, [email protected] und www.reservix.de
Text: Dr. Peter Hellmig
Bild: Verlag Klett-Cotta
Kolumne
Stadtgeflüster
Ich glaube, ich habe da was nicht ganz mitgekriegt. Vielleicht bin ich auch einfach zu alt für bestimmte
Trends. Oder ich lebe nicht nur in Oberschwaben, sondern gleichzeitig auch hinter dem Mond. Wobei ich
das Eine nicht mit dem Anderen gleichsetzen möchte. Folgendes: Kann mir mal jemand erklären, warum
gefühlt gerade die ganze Welt bei Einhörnern ausflippt?
Eine allseits bekannte, quadratisch produzierende Süßwaren-Marke bringt eine
Tafel Einhorn-Schokolade heraus: weiße Schokolade mit „Joghurt und Himbeer-Cassis-Regenbogen“. Auf der pink
leuchtenden Verpackung sieht man einen
glitzernden Regenbogen, davor ein weißes Einhorn mit pinker Mähne und grünen Augen. So schrill bunt und fast schon
psychedelisch, dass man meinen könnte,
die Macher hätten beim Entwickeln der
Süßigkeit auch süßlich Duftendes geraucht und wären dabei gestalterisch in
den 1970ern gelandet. Und was passiert?
Die Welt (vor allem die „online“-Welt)
dreht vollkommen durch: Das Zeug ist in
null komma nichts ausverkauft und wird
zu Höchstpreisen im Internet gehandelt.
War ja schließlich eine limitierte Fassung. Nun, am Geschmack der Schokolade mag es sicher nicht gelegen haben.
Weiße Schokolade mit Himbeer und Cassis – das findet man mit Verlaub auch im
gut sortierten „Schokoladen“. Es muss
mit dem Glitzer und dem Regenbogen
und dem Einhorn zu tun haben.
Einhörner. Seit meiner Kindheit hab ich
mit denen nichts mehr zu tun gehabt.
Und selbst da war es nur eine einzige
Begegnung. Mit sechs Jahren, mein erster Kinofilm in Begleitung meines besten Kindergartenfreundes und unserer
Mütter. Der Streifen, der in der hiesigen
Stadtbücherei gezeigt wurde, war „Das
letzte Einhorn“, ein Zeichentrickfilm aus
den 1980er Jahren, der auch heute noch
jedes Jahr zu Weihnachten im Fernsehen
kommt. Sicher kennt so gut wie jeder das
Titellied „The last Unicorn“ der Gruppe
„America“. Das war damals eine spannende Sache.
Aber weniger wegen des Einhorns, als
vielmehr deswegen, weil man sich so erwachsen fühlte in diesem provisorischen
Kino. 50 Pfennig Eintritt kostete das
Spektakel – daran erinnere ich mich fast
noch mehr als an den Inhalt. Liegt aber
vielleicht auch daran, dass ich noch nie
eine typische Pferdenärrin war wie die
meisten Mädchen. Wie sollten es da Einhörner in meine „best oft“-Liste schaffen?
Und ja, vielleicht verstehe ich auch deswegen diesen „Hype“
nicht. Kürzlich kündigte eine Drogeriekette ein Duschgel an. Auf der „Regenbogen-Dusche“ sieht man ein wahrhaft pummeliges Einhorn auf einem Regenbogen
tanzen. Laut Hersteller soll die Waschlotion nach „Sternchen und Wölkchen“
duften. Hmmmm. Öhhhh. Jaaaa. Okay.
Mir fällt dazu nicht viel ein. Oder haben
Sie schonmal einen Stern gerochen? Und
nein, ich bin kein fantasieloses Wesen,
wie manch einer jetzt vielleicht vermuten
mag. Ich glaube, mir fehlt einfach nur der
Zugang zum Thema Einhorn. Ein Fabelwesen von Pferde- oder Ziegengestalt mit
einem geraden Horn auf der Stirnmitte,
das als das edelste gilt und als Symbol für
das Gute steht. Nun denn.
Ich wünsche Ihnen eine fabelhafte Woche
– ob mit oder ohne Regenbogen!
Ihre
Britta Zimmermann
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Informationen
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche
Bekanntmachung
Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Stadt Weingarten vom 28.11.2016
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,
20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Weingarten am
28.11.2016 folgende Satzung beschlossen:
I. Allgemeine Bestimmungen
§1
Öffentliche Einrichtung
(1) Die Stadt Weingarten, nachfolgend „Stadt“ genannt, betreibt durch den „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der
Stadt Weingarten“ die Beseitigung des in ihrem Gebiet
angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung.
Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser
über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.
(2) Die Stadt kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter
damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten
oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser
(Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch
die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von
Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im
Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den
Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.
Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und
Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasser-pumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil
der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und
geschlossene Gräben, soweit sie vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Die zuvor genannten Anlagen enden
an der Grenze des zu entwässernden Grundstücks. Zu den
öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17
Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung,
der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
verläuft (Grundstücksanschluss).
(3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und
Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im
Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das
Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf
privaten Grundstücksflächen befinden.
(4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten
(gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen
Kanal. Diese Einrichtungen sind so auszulegen, dass eine
Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt.
II. Anschluss und Benutzung
§3
Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur
Benutzung
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser
anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen
und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt im Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu
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überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur
baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die
Stelle des Eigentümers.
(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft
auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer
Wohnung berechtigten Personen.
(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für
sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage
erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so
ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der
betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.
(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege,
des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen
Wohls geboten ist.
§4
Anschlussstelle, vorläufiger
Anschluss
(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder
die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die
öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die Stadt
verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird.
(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann die Stadt den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage
gestatten oder verlangen.
§5
Befreiungen
Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an
die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur
Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz
1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw.
die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des
Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung
wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.
§6
Allgemeine Ausschlüsse
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche
Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der
Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen,
die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen,
ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem
Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten,
Gase und Dämpfe.
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:
im
Blick
1.Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (zum Beispiel Kehricht,
Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas,
Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt,
Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);
2.feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige
Stoffe (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole,
Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit
Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe)
sowie Arzneimittel;
3.Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke;
4.
faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum
Beispiel milchsaure Konzentrate, Krautwasser);
5.Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder
Dämpfe verbreiten kann;
6.Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht
entspricht;
7.
Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe
über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts
DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. - DWA -, Theodor- Heuss-Allee
17, 53773 Hennef) liegen.
(3) Die Stadt kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen
stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist.
(4) Die Stadt kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme
im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der
Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt.
§7
Ausschlüsse im Einzelfall,
Mehrkostenvereinbarung
(1) Die Stadt kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen
Abwasserbeseitigung ausschließen,
a)
dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im
Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder
Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde;
b)das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann.
(2) Die Stadt kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und
die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer
die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet.
(3) Schließt die Stadt in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG).
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§8
Einleitungsbeschränkungen
(1) Die Stadt kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig
machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen
Abwasseranlagen oder auf sonstige Belange erfordert. Änderungen in der Beschaffenheit, der Menge oder des zeitlichen Anfalls der Abwässer sind der Stadt unverzüglich
anzuzeigen.
(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentlichen Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung
eingeleitet werden
(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht
nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser (z.B. aus Drainagen; Grundwasser) bedarf der vorherigen schriftlichen
Genehmigung der Stadt.
§9
Eigenkontrolle
(1) Die Stadt kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung
und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der
Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in
die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an
sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht,
betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden.
(2) Die Stadt kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt
wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung
des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der
letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet,
aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen.
§ 10
Abwasseruntersuchungen
(1) Die Stadt kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die
Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen
sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21
Abs. 2 entsprechend.
(2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu
beseitigen.
§ 11
Grundstücksbenutzung
Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch
die Stadt verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen
Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre
Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grund-
stückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer
Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken
zu dulden.
III. Grundstücksanschlüsse,
Grundstücksentwässerungsanlagen
§ 12
Grundstücksanschlüsse
(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich
von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert,
abgetrennt und beseitigt.
(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Stadt bestimmt. Die Stadt stellt die für den
erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen
Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den
Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 34 Nr. 1)
abgegolten.
(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren
entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Stadt kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch
notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum
Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Stadt
den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen.
§ 13
Sonstige Anschlüsse
(1) Die Stadt kann auf Antrag des Grundstückseigentümers
weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke,
die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 35) neu gebildet
werden.
(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung,
Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten
Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer
der Stadt zu erstatten.
(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der
Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.
§ 14
Private Grundstücksanschlüsse
(1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu
erneuern und zu beseitigen.
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(2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit
und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln
der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der
Stadt, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der Stadt zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§
35 BauGB).
(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs.
1) sind der Stadt vom Grundstückseigentümer mindestens
14 Tage vorher anzuzeigen.
§ 15
Genehmigungen
(1) Der schriftlichen Genehmigung der Stadt bedürfen
a)
die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung;
b)die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie
die Änderung der Benutzung.
Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird
die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.
(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und
Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen
ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
-Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der
Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle
und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.;
-
Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses)
der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden
Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der
lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;
-Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im
Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit
Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenlage,
der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).
Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben
(Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Stadt einzuholen.
Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich.
im
Blick
§ 16
Regeln der Technik
Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten
und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik
sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau,
den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und
die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch
öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn
den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird.
§ 17
Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich
zu reinigen.
(2) Die Stadt kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss,
einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom
Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts,
herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3
gilt entsprechend.
(3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm
Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich
an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets
zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht
ausgeführt sein.
(4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt, so kann die Stadt den
Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die
Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt
entsprechend. Die Stadt kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen.
§ 18
Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte
(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie
Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu
unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter
Säumnis ist er der Stadt gegenüber schadensersatzpflichtig.
Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung.
(2) Die Stadt kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall
den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage
verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers not-
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wendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt.
(3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und
dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung
dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden.
§ 19
Toiletten mit Wasserspülung, Kleinkläranlagen
(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig.
(2) Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das
Grundstück über eine Abwasserleitung an eine öffentliche
Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst.
§ 20
Sicherung gegen Rückstau
Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung,
Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als
die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert
werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.
§ 21
Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster
(1) Vor der Abnahme durch die Stadt darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Der
Grundstückseigentümer hat spätestens zum Zeitpunkt der
Abnahme der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen
detaillierte Ausführungs- und Bestandspläne an die Stadt
zu übergeben. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den
Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von
ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.
(2) Die Stadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer
(nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen
zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur
Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Von der Stadt beauftragte Personen
dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der
satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach
auferlegter Verpflichtungen betreten.
(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen.
(4) Die Stadt ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der
Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe,
von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge
ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder -Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem so
genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird
bei der Stadt geführt und auf Verlangen der Wasserbehörde
übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Stadt, auf deren Anforderung hin die für die
Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art
und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge,
Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere
auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Die Stadt wird dabei die
Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten.
IV. Abwasserbeitrag
§ 22
Erhebungsgrundsatz
Die Stadt erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für
die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen
Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 34) erhoben.
§ 23
Gegenstand der Beitragspflicht
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine
bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn
sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können.
Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der
Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung
Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen.
(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen
tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes
1 nicht erfüllt sind.
§ 24
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist,
wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist
der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen
Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem
Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
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(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten
Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.
§ 25
Beitragsmaßstab
Maßstab für den Abwasserbeitrag sind die Grundstücksfläche (§ 26) und die zulässige Geschossfläche. Die zulässige
Geschossfläche eines Grundstücks wird nach Maßgabe der
Bestimmungen der §§ 27 bis 32 ermittelt. Bei der Ermittlung
der Geschossfläche wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist die Ziffer an der dritten Nachkommastelle
größer als vier, wird aufgerundet, andernfalls wird abgerundet.
§ 26
Grundstücksfläche
(1) Als Grundstücksfläche gilt:
1.bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans
die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung
zugrunde zu legen ist;
2.soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34
Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der
Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.
Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über
diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich
angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend,
die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich
der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird.
Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei
der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen
oder gärtnerisch genutzte Flächen.
(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG
bleiben unberührt.
§ 27
Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschossflächenzahl
oder Geschossfläche festsetzt
(1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl vervielfachte
Grundstücksfläche.
(2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche
fest, gilt diese als zulässige Geschossfläche.
(3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2
zulässige Geschossfläche genehmigt, so ist diese zugrunde
zu legen.
(4) Kann die im Bebauungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl bzw. die zulässige Geschossfläche auf Grund einer
öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht verwirklicht
werden, ist die tatsächlich verwirklichbare Geschossfläche
maßgebend.
im
Blick
§ 28
Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine
Baumassenzahl festsetzt
(1) Weist der Bebauungsplan statt der Geschossflächenzahl
oder der Größe der Geschossfläche für ein Grundstück eine
Baumassenzahl aus, so ergibt sich die zulässige Geschossfläche aus der Teilung der mit der Baumassenzahl vervielfachten Grundstücksfläche durch [3,5].
(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der
Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt
sich die zulässige Geschossfläche aus der Teilung dieser
Baumasse durch [3,5].
(3) Kann die im Bebauungsplan festgesetzte Baumassenzahl
auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung
nicht verwirklicht werden, ist die tatsächlich verwirklichbare Baumasse maßgebend.
§ 29
Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Grundflächenzahl
oder die Grundfläche und die Zahl der Vollgeschosse oder
die Höhe baulicher Anlagen festsetzt
(1) Weist der Bebauungsplan statt einer Geschossflächenoder Baumassenzahl oder der Größe der Geschossfläche
für ein Grundstück eine Grundflächenzahl bzw. die Größe
der zulässigen Grundfläche und die höchstzulässige Zahl
der Vollgeschosse aus, so gilt als zulässige Geschossfläche
die mit der Grundflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse
vervielfachte Grundstücksfläche bzw. die mit der Zahl der
Vollgeschosse vervielfachte zulässige Grundfläche.
(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt die Höhe baulicher Anlagen in
Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so
gilt als Zahl der Vollgeschosse im Sinne des Absatzes 1 das
festgesetzte Höchstmaß der baulichen Anlage geteilt durch
1.[3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine
Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und
2.[3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;
Das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,
die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl
abgerundet werden.
(3) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen
in Gestalt der maximalen Wandhöhe (Traufhöhe) (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der
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Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte
Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch
1.
[2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine
Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und
2.[3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD),
Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete.
Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei
Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle
Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als
0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
(4) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 zulässige
Grundfläche bzw. höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse
genehmigt, so ist diese der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche nach Abs. 1 zugrunde zu legen.
(5) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan
festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese der Ermittlung der Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2
und 3 zugrunde zu legen.
(6) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse
oder einer Baumassenzahl sowohl die maximale Gebäudehöhe als auch die maximale Wandhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die maximale Wandhöhe gemäß Abs. 3 und
5 in eine Geschosszahl umzurechnen.
(7) Bei Bauwerken mit Geschosshöhen von mehr als 3,5 Meter
gilt als Geschoßfläche die Baumasse des Bauwerks, geteilt
durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 oder Abs. 4
ermittelte Geschossfläche. Satz 1 findet keine Anwendung,
wenn die Zahl der Vollgeschosse nach den Absätzen 2 und
3 ermittelt wird.
§ 30
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die
keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 27 bis 29 besteht
(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein
Bebauungsplan keine den §§ 27 bis 29 entsprechende Festsetzung enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der die
Grundstücksfläche vervielfacht wird:
Baugebiet
Zahl der Vollgeschosse (Z)
1. in Kleinsiedlungs- 1
gebieten bei
2
2. in reinen und
1
allgemeinen Wohn- 2
gebieten, Mischge- 3
bieten und Ferien4 und 5
hausgebieten bei
6 und mehr
3. in besonderen
1
Wohngebieten bei
2
3
4 und 5
6 und mehr
Geschossflächenzahl (GFZ)
0,3
0,4
0,5
0,8
1,0
1,1
1,2
0,5
0,8
1,1
1,4
1,6
4. in Dorfgebieten
bei
5. in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten (und
Sondergebieten mit
definierter Zweckbestimmung) bei
6. In Wochenendhausgebieten bei
1
2 und mehr
1
2
3
4 und 5
6 und mehr
0,5
0,8
1,0
1,6
2,0
2,2
2,4
1 und 2
0,2
(2) Die Art des Baugebiets i.S. von Abs. 1 ergibt sich aus den
Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht
festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen sich Grundstücke nach der Eigenart
ihrer näheren Umgebung keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt.
(3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse
1.die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,
2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist,
a)bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse,
b)
bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken
die Zahl der auf den Grundstücken der näheren
Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse
zugrunde gelegt.
(4) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO; zugrunde zu legen ist im Falle des Satzes 1 Nr. 1 die im Zeitpunkt
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan, im Falle
des Satzes 1 Nr. 2 in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung der LBO.
(5) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss gilt
als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse
geteilt durch [3,5], mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2.
(6) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine
höhere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu
legen.
§ 31
Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken im Außenbereich
(1) Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt als zulässige Zahl der
Vollgeschosse die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen
bzw. genehmigten Geschosse. Dabei werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt.
(2) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der
zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung.
Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss,
gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch [3,5], mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,3.
17
Ausgabe 44/2016
im
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Blick
§ 32
Sonderregelungen
§ 35
Entstehung der Beitragsschuld
(1) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die
nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird
die Grundstücksfläche mit einer Geschossflächenzahl von
0,2 vervielfacht.
(2) Für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren
Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung
nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum
Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen) gilt eine Geschossflächenzahl von 0,3.
1) Die Beitragsschuld entsteht:
1.in den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an
den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann;
2.in den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung;
3.in den Fällen des § 34 Nr. 2, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können;
4.in den Fällen des § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des
Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB;
5.in den Fällen des § 33 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist;
6.in den Fällen des § 33 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist;
7.in den Fällen des § 33 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach §
26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2
KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz.
1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung
oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten
Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer
Nutzungsänderung gemäß § 47 Abs. 7.
(2) Die Beitragsschuld entsteht auch dann, wenn einem
Grundstück nach den Planungen der Stadt auf Dauer nur
die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses geboten
wird.
(3) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die
öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden
können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss,
frühestens mit dessen Genehmigung.
(4) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend.
§ 33
Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht
(1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine
Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben,
1.soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Geschossflächenzahl oder Geschossfläche bzw.
genehmigte höhere Geschossfläche überschritten oder
eine größere Geschossflächenzahl oder Geschossfläche
allgemein zugelassen wird;
2.soweit in den Fällen des § 31 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird;
3.wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;
4.soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist,
neu gebildet werden.
(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen
gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1
Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine
weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für
eine Teilflächenabgrenzung entfallen.
§ 34
Beitragssatz
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:
Teilbeiträge
1. für den öffentlichen
Abwasserkanal
(Kanalbeitrag)
2. für das Klärwerk
(Klärbeitrag)
je qm Grund- je qm zulässige
stücksfläche Geschossfläche
in Euro
in Euro
2,44
2,64
§ 36
Vorauszahlungen, Fälligkeit
(1) Die Stadt erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach
§ 34 in Höhe von 80 v.H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird.
(2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des
Abgabebescheids fällig.
§ 37
Ablösung
0,66
0,71
(1) Die Stadt kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des
Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren.
18
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
(2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe
der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
(4) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 39 Absatz 3 ist
derjenige, der das Abwasser anliefert.
(5) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 41
Bemessung der Schmutzwassergebühr
V. Abwassergebühren
§ 38
Erhebungsgrundsatz
Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren.
§ 39
Gebührenmaßstab
(1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den
Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 41) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 41 a) erhoben.
(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die
Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasserbzw. Wassermenge.
(3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr
nach der Menge des angelieferten Abwassers.
§ 40
Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Schmutz- und Niederschlagsgebühr ist der
Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Daneben ist auch der zum Nießbrauch Berechtigte oder sonstige
zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte Gebührenschuldner.
(2) Neben dem Gebührenschuldner gemäß Abs. 1 ist bezüglich
der Schmutzwassergebühr auch der sonstige zur Benutzung
oder Nutzung des Grundstücks oder von Grundstücksteilen
(z.B. Wohnungen, Geschäftsräume, etc.) Berechtigte (z.B.
Mieter, Pächter) Schuldner der Schmutzwassergebühren
im Verhältnis seines Anteils an den Bemessungsgrundlagen nach §§ 41, 41a. Dies gilt nicht, wenn der unmittelbare
Benutzer vor seiner Inanspruchnahme durch die Stadt nachweislich bereits an den Gebührenschuldner nach Abs. 1 gezahlt hat. Bei Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden
Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.
(3) In den Fällen der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft i. S.
d. WEG Gebührenschuldner. Der Gebührenbescheid wird
den Wohnungseigentümern oder dem Verwalter, den die
Wohnungseigentümer bestellt haben, bekannt gegeben. Bei
Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht
auf denjenigen über, der im Zeitpunkt des Entstehens der
Gebührenpflicht Grundstückeigentümer ist.
(1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im
Sinne von § 39 Abs. 1 ist:
1.die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge;
2.bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommenen Wassermenge;
3.im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird.
(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge.
(3) Auf Verlangen der Stadt hat der Gebührenschuldner bei
sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung
von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3)
geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.
§ 41a
Bemessung der Niederschlagswassergebühr
(1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
(§ 39 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen
Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die
Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des
Benutzungsverhältnisses.
(2) Die versiegelten Flächen (gemessen in qm) werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des
Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung
für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt
wird:
a)
vollständig versiegelte Flächen,0,9;
(z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen)
b)
stark versiegelte Flächen,0,6;
(z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster)
c)
wenig versiegelte Flächen,0,3.
(z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine,
Porenpflaster, Gründächer, Kiesdächer)
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der
vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.
(3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über
eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine
vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit
Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt
wird, werden mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt.
19
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen
Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben
im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für
Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind
gilt Folgendes:
a)bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 qm je cbm Fassungsvolumen reduziert;
b)
bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb
werden die Flächen um 15 qm je cbm Fassungsvolumen reduziert.
Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert
und mit dem Boden verbunden sind (sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 cbm aufweisen). Eine Reduzierung
findet bis maximal 100% der an der Zisterne angeschlossenen Fläche statt.
bende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während
des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 60 cbm/Jahr für die erste Person und für
jede weitere Person mindestens 50 cbm/Jahr betragen.
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend
anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge
für das laufende Jahr richtet.
(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen
sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheids zu stellen.
§ 42
Absetzungen
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je cbm Abwasser:
1,09 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je qm versiegelte Fläche: 0,44 Euro.
(3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in
den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen
Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag
des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 41) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2
erfolgt die Absetzung von Amts wegen.
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines getrennten, zuverlässig arbeitenden Wasserzählers (Zwischenzähler), der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht erbracht werden. Dieser
Zwischenzähler muss von einem fachlich geeigneten Installationsunternehmen eingebaut werden. Der Zwischenzähler ist Eigentum des Grundstückseigentümers und muss
von diesem auf eigene Kosten eingebaut, unterhalten und
ggf. erneuert werden. Der erstmalige Einbau sowie der
Austausch des Zwischenzählers ist der Stadt Weingarten
innerhalb von zwei Wochen, unter Angabe des Zählerstandes zum Einbauzeitpunkt anzuzeigen.
Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieser Satzung Zwischenzähler gem. § 42 Abs. 2 vorhanden, sind diese bei der Stadt Weingarten unter Angabe des
Zählerstandes zu diesem Zeitpunkt und eines Nachweises
des fachgerechten Einbaus innerhalb von vier Wochen
nach Bekanntmachung der Satzung anzuzeigen.
(3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge
nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20
cbm/ Jahr ausgenommen.
(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende
Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete
Wassermenge im Sinne von Absatz 1
a)je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen
und Schweinen 15 cbm/Jahr,
b) je Vieheinheit bei Geflügel 5 cbm/Jahr.
Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge wird um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten
verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verblei-
§ 43
Höhe der Abwassergebühren
§ 44
Entstehung der Gebührenschuld
(1) In den Fällen des § 39 Abs. 1 – Schmutzwassergebühr entsteht die Gebührenschuld für die Schmutzwassergebühr
für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor
Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. In den
Fällen des § 40 Abs. 2 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld
für den bisherigen Grundstückseigentümer mit dem Übergang; für den neuen Grundstückeigentümer mit Ablauf des
Kalenderjahres.
(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 – Niederschlagswassergebühr
– entsteht die Gebührenschuld für die Niederschlagswassergebühr für ein Kalenderjahr mit Beginn des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). In den Fällen des § 40 Abs.
3 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen
Grundstückseigentümer mit Beginn des Veranlagungszeitraums, für den neuen Grundstückseigentümer mit Beginn
des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
(3) In den Fällen des § 39 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld
bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.
(4) In den Fällen des § 39 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld
mit der Anlieferung des Abwassers.
(5) Die Gebührenschuld gemäß § 39 Abs. 1 und Abs. 2 ruht auf
dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last
(§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 27 KAG).
20
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
§ 44a
Gebühreneinzug durch Dritte und Überlassung der
Hebedaten
Die Stadt beauftragt die Technischen Werke Schussental
GmbH & Co. KG (TWS), die Schmutzwassergebühren zu berechnen, die Schmutzwassergebührenbescheide auszufertigen
und zu versenden, ferner die angeforderten Schmutzwassergebühren entgegenzunehmen und an die Stadtkasse Weingarten abzuführen. Darüber hinaus wird die TWS beauftragt, die
notwendigen Nachweise für die Stadt zu führen sowie alle erforderlichen Daten zu verarbeiten. Gegen die Erstattung angemessener Zusatzkosten sind die TWS verpflichtet, die zur
Erhebung der Schmutzwassergebühren erforderlichen Daten
der Stadt mitzuteilen.
§ 45
Vorauszahlungen
(1) Solange die Gebührenschuld nach § 44 Abs. 1 - Schmutzwassergebühr - nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendermonats. Beginnt
die Gebührenpflicht innerhalb eines Monats, entstehen die
Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Monats. Die
im Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen
werden auf die Gebührenschuld für den jeweiligen Veranlagungszeitraum angerechnet.
(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölftel der zuletzt festgestellten, eingeleiteten Jahresmenge zu Grunde zu legen.
Fehlt eine Vorjahresberechnung wird die voraussichtliche
Jahresmenge sowie der entsprechende Zwölftelanteil geschätzt.
(3) Vorauszahlungen auf die Niederschlagswassergebühr werden nicht erhoben.
(4) In den Fällen des § 39 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht
zur Leistung von Vorauszahlungen.
§ 46
Fälligkeit
(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig.
Sind Vorauszahlungen (§ 45) geleistet worden, gilt dies
nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die
geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.
(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 45 werden zum Monatsende
zur Zahlung fällig.
VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten
§ 47
Anzeigepflicht
(1) Binnen eines Monats sind der Stadt der Erwerb oder die
Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen
angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen
baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.
(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Stadt anzuzeigen:
a)die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage;
b)das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 41 Abs. 1 Nr.
3);
c)die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3).
(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss
des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung
hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 41a Abs. 1) der
Stadt in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht
nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Stadt geschätzt.
(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:250
oder 1:500 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die
öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 41a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung
der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die
Stadt stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur
Verfügung.
(5) Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der
Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene
Fläche des Grundstücks um mehr als 10 qm, ist die Änderung innerhalb eines Monats der Stadt anzuzeigen.
(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die
sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung
berechtigten Personen der Stadt mitzuteilen:
a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des
zeitlichen Anfalls des Abwassers;
b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen
ist.
(7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der
Stadt mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung
und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere
abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten
genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie
bauliche Anlagen errichtet werden.
(8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der
Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann.
(9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis
zum Eingang der Anzeige bei der Stadt entfallen.
21
Ausgabe 44/2016
im
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
§ 48
Haftung der Stadt
(1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten
Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge
von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder
Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf
Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall.
(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt.
(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die
Stadt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Blick
8.die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den
Vorschriften des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3
herstellt, unterhält oder betreibt;
9.entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und
Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;
10.entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt;
11.entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 47 Absätze 1 bis 7 nicht, nicht richtig oder
nicht rechtzeitig nachkommt.
VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 49
Haftung der Grundstückseigentümer
Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für
schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands
der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben
die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden.
§ 50
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Stadt überlässt;
2.entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung
ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet;
3.entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung
oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;
4.entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne
ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind;
5.entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser,
das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Stadt in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;
6.entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Stadt herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt;
7.entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung
der Stadt eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert;
§ 51
Inkrafttreten
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung
die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.
(2) Die Regelungen dieser Satzung treten wie folgt in Kraft:
a) Die Abwassersatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
b)Gleichzeitigt tritt die Abwassersatzung vom 18.06.2012,
in der letzten Änderungsfassung vom 14.12.2015 außer
Kraft
Weingarten, den 28.11.2016
gez. Markus Ewald
Oberbürgermeister
HINWEIS:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 Absatz 4 und 5 der GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Stadt Weingarten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
22
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Amtliche
Bekanntmachung
Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften
„Ettishofer Straße/Jakob-Reiner-Straße, Teil I, Änderung“
- Inkrafttreten Der o.g. Bebauungsplan und die
gleichnamigen örtlichen Bauvorschriften wurden gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.11.2016 vom
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung als
Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung treten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
in Kraft.
Maßgebend für den Bebauungsplan
und die örtlichen Bauvorschriften ist
der von der Abteilung Stadtplanung
und Bauordnung, Sachgebiet Stadtplanung gefertigte Lageplan M. 1:500 mit
Zeichenerklärung sowie Textteil - jeweils vom 09.09.2016 und die Begründung vom 14.11.2016.
Hinweis:
Der Bebauungsplan und die dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften
mit Begründung werden bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung,
Sachgebiet Stadtplanung Weingarten,
Amtshaus (Kirchstr. 2), 2. OG, Zi. 23
während den bei der Stadt üblichen
Dienststunden zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten; über den Inhalt wird auf
Verlangen Auskunft gegeben.
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.weingarten-online.de/
bebauungsplan > Bebauungspläne
eingesehen werden.
Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Unbeachtlich werden:
1.eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften;
2.eine unter Berücksichtigung des §
214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans;
3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, ist
darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3
Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über
die fristgemäße schriftliche Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher
zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen
von Entschädigungsansprüchen wird
hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung
oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach
§ 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung
geltend gemacht worden ist.
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt geltend zu machen.
Weingarten, den 02.12.2016
(gez.) Werckshagen
Fachbereichsleiter Planen und Bauen
Impressum
im
Blick
Weingarten im Blick - Amtsblatt und
Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Herausgeber: Stadtverwaltung,
Kirchstraße 1, 88250 Weingarten.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
Merklinger Straße 20, 71263 Weil der
Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax
07033 2048.
Verantwortlich für den amtlichen, alle
sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Oberbürgermeister Markus
Ewald oder sein Vertreter im Amt
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, 71263 Weil der Stadt
Es gilt die jeweils aktuelle AnzeigenPreisliste. Posteinzelversand nur gegen
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/ Sandra König, Telefon 0751 405-288.
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Redaktionsschluss für Berichte im
Infoteil und Veranstaltungskalender:
Mittwoch, 8:00 Uhr
Erscheinungsweise: erscheint i. d. R.
wöchentlich am Freitag (an Feiertagen
am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
Verteilung: Kostenlos an alle Haushalte
in Weingarten
23
Ausgabe 44/2016
im
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Blick
Amtliche
Bekanntmachung
Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften
„Ettishofer Straße/Jakob-Reiner-Straße,
Teil II, Änderung Nord“
- Inkrafttreten Der o.g. Bebauungsplan und die gleichnamigen örtlichen Bauvorschriften
wurden gemäß § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.11.2016 vom
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung als
Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung treten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
in Kraft.
Maßgebend für den Bebauungsplan
und die örtlichen Bauvorschriften ist
der von der Abteilung Stadtplanung und
Bauordnung, Sachgebiet Stadtplanung
gefertigte Lageplan M. 1:500 mit Zeichenerklärung sowie Textteil - jeweils
vom 09.09.2016 und die Begründung
vom 14.11.2016.
Hinweis:
Der Bebauungsplan und die dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften
mit Begründung werden bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung,
Sachgebiet Stadtplanung Weingarten,
Amtshaus (Kirchstr. 2), 2. OG, Zi. 23
während den bei der Stadt üblichen
Dienststunden zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten; über den Inhalt wird auf
Verlangen Auskunft gegeben.
Die Unterlagen können auch im Internet unter www.weingarten-online.de/
bebauungsplan > Bebauungspläne
eingesehen werden.
Gesetzliche
Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften;
2. eine unter Berücksichtigung des §
214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans;
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs;
wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, ist
darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3
Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über
die fristge-mäße schriftliche Geltend-
machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher
zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung
oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4
Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten
Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich und unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung geltend
gemacht worden ist.
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt geltend zu machen.
Weingarten, den 02.12.2016
(gez.) Werckshagen
Fachbereichsleiter Planen und Bauen
Die Stadtverwaltung informiert
Steuern und Abgaben
Problemstoffsammlung 2016 in Weingarten
Der nächste und letzte Termin für
Weingarten ist am Samstag, 03.12.,
Festplatz, Abt-Hyller-Straße von 10:30
Uhr bis 12:30 Uhr.
Was wird angenommen:
Haushaltsbatterien,
Autobatterien,
Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück), Che-
mikalien (max. Einzelgebindegröße 20
Liter), Farben, Lacke, Lösungsmittel,
Holzschutz- und Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Laugen,
Spraydosen mit Restinhalt.
Kostenlose Annahme für Haushalte und
Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter
15 kg.
Mehr Informationen und weitere Termine finden Sie unter www.landkreisravensburg.de
Text: Alica Freitag
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
BÜRGERSERVICE- UND ORDNUNGSWESEN
Alkohol-und Zigaretten-Testkäufe:
Regelmäßige Kontrollen sind wichtig
Zum insgesamt 5. Mal seit Herbst 2013
hat die Stadtverwaltung am 22.11. zusammen mit dem Polizeirevier Weingarten und zwei Testkäuferinnen
Alkohol- und Zigarettentestkäufe in
Weingarten durchgeführt.
Die Anzahl der Verstöße ist mit fünf Verkäufen bei in Summe 23 getesteten Verkaufsstellen zwar etwas höher ausgefallen als bei den letzten Kontrollen im Juni
2015 (3 Verstöße bei 24 Betrieben), aber
die Verstoßquote liegt mit 22 % dennoch
deutlich unter den Ergebnissen der ersten
Testkäufe.
In drei Fällen wurde den minderjährigen
Mädchen hochprozentiger Alkohol ver-
kauft, die anderen beiden Male konnten
sie Zigaretten erwerben. Was auch dieses
Mal wieder überrascht: Verkäufe fanden
statt, obwohl zuvor teilweise der Personalausweis verlangt wurde.
Insgesamt ist aber deutlich zu erkennen,
dass die Betriebe ihr Personal hinsichtlich
der Bestimmungen des Jugendschutzes
schulen und sensibilisieren und sich der
Großteil der Verkäufer ihrer Verantwortung bewusst ist.
Als weitere Hilfestellung bietet die Schulungsinitiative Jugendschutz Altersdrehscheiben an, bei welchen das relevante
Geburtsjahr eingestellt werden kann und
so eine Überprüfung erleichtert wird.
Diese Karten können auf der Internetsei-
te www.schu-ju.de kostenlos angefordert
werden. Auch erhält man dort weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz.
Im Übrigen ist hochprozentiger Alkohol
nicht nur in Flaschen und Fläschchen erhältlich, sondern „versteckt“ sich auch
in Hülle und Fülle in Pralinen. Ebenso
sind für Minderjährige E-Zigaretten und
E-Shishas tabu. Da nach der Erfahrung
der Testkauforganisatoren der Erfolg der
Testkäufe mitunter von deren Regelmäßigkeit abhängt, sind weitere Testkäufe
bereits in Planung.
mer eine Plakette und eine entsprechende
Urkunde)
2. für eine Ehrenplakette in Silber
- Platz 1 bei einer offiziellen Landesmeisterschaft oder Aufstellung eines anerkannten Landesrekords
- Platz 2 - 3 bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft
- Beim Aufstieg einer Mannschaft in die
höchste Bundesklasse
-
Bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Bundesebene (bei Mannschaften siehe Bronze)
3. für eine Ehrenplakette in Gold
-
Platz 1 bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft
- Für Mannschaften: Nach dreimaligem
Verbleib in der höchsten Spielklasse
4. Kinder und Jugendliche von 12 bis 18
Jahre
-
Mit einer Ehrenurkunde mit entsprechendem Text und Sachgeschenk werden Kinder und Jugendliche im Regelfall im Alter von 12 bis 18 Jahren für
Einzel- und Mannschaftsleistungen ausgezeichnet. Die einzelnen Wettbewerbe
müssen mit mindestens 3 Teilnehmern
besetzt sein. Die Auszeichnung kann
jährlich erfolgen.
- Bei Erringen von Platz 4 - 6 einer offiziellen Landesmeisterschaft
- Platz 1 - 3 bei einem auf Bundes- oder
Landesebene ausgeschriebenem Turnier, das überregionale Bedeutung hat
- Platz 1 - 3 bei verschiedenen Wertungen der jeweiligen Spitzenverbände auf
Landes- oder Bundesebene
- Mannschaften können bei Erringen einer Meisterschaft geehrt werden (im
Regelfall ab der C-Jugend und im Bereich ab Bezirksebene)
-
Werden Leistungen in einer Aktivenklasse erbracht, so ist die Regelung für
Aktive anzuwenden.
5. Behindertensport
Es werden die gleichen Richtlinien angewandt.
Text: Fabienne Kolb
STÄDTISCHE PRESSESTELLE
Sportlerehrung
Erfolgreiche Sportler gesucht!
Auch in diesem Jahr suchen der Stadtverband und die Stadt Weingarten wieder
nach den erfolgreichsten Sportlerinnen,
Sportlern und Mannschaften. Noch bis
zum 15. Januar 2017 nimmt die Stadtverwaltung Vorschläge für besondere sportliche Leistungen im Jahr 2016 entgegen.
Bei Vereinen aus Weingarten, die unter
dem Dach des Sportverbandes organisiert
sind, übernimmt diese Meldung in der
Regel der Sportverband selbst. Den Besten ihrer Klasse winken Auszeichnungen
bei der Sportlerehrung am 29. März 2017
im Kultur- und Kongresszentrum, im Idealfall sogar die Wahl zur Sportlerin oder
zum Sportler des Jahres.
Nach den Richtlinien des Sportverbandes
ist eine Auszeichnung in folgenden Fällen möglich:
1. für eine Ehrenplakette in Bronze
- Platz 2 - 3 bei einer offiziellen Meisterschaft auf Landesebene
-
Platz 4 - 6 einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft
- Beim Aufstieg einer Mannschaft in die
höchste Landesklasse
-
Bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene
(Bei Mannschaften erhalten die Teilneh-
Vorschläge
für
Auszeichnungen
nimmt die Stadtverwaltung in schriftlicher Form und unter Angabe der besonderen sportlichen Leistung bis zum
15. Januar 2017 entgegen. Kontakt:
Stadtverwaltung, Abteilung Bildung,
Sport, Vereine, Kirchstraße 1, 88250
Weingarten, E-Mail: a.birkendahl@
weingarten-online.de
Text: Angela Birkendahl
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Aus dem Gemeinderat
GESCHÄFTSSTELLE DES GEMEINDERATES
Sitzung des Gemeinderats
Am Montag, den 28.11., hat im Großen Sitzungssaal des Amtshauses, 1.
OG, Kirchstraße 2 in Weingarten um
17 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattgefunden.
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen bzw. Sponsoringleistungen
- Annahme bzw. Vermittlung durch die
Stadt Weingarten
Der Gemeinderat hat über die Annahme
bzw. Vermittlung von Spenden in Höhe
von 5.450,00 € einstimmig zugestimmt.
Veränderungen im Bereich Abwasserbeseitigung ab 01.01.2017
Die bisher geltende Abwassersatzung der
Stadt Weingarten wurde überarbeitet und
der Mustersatzung des Gemeindetages
angepasst. Dadurch musste die Globalrechnung überarbeitet und die Abwassergebühren für das Jahr 2017 neu kalkuliert
und festgesetzt werden.
Den Veränderungen hat der Gemeinderat
zugestimmt.
Globalrechnung zum 01.01.2017
Der Gemeinderat hat der neu kalkulierten
Globalrechnung zugestimmt.
Beschlussfassung über die Abwassergebührenkalkulation 2017
Der Gemeinderat hat dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum, das Jahr 2017,
zugestimmt und die zugrunde gelegten
Abschreibungssätze, Zinssätze, Abschreibungs-/Verzinsungsmethoden,
weitere
Ermessens
/Prognosenentscheidungen,
Straßenentwässerungsanteile,
Kostenaufteilungen von Schmutz- und Niederschlagswasser und einheitlich geltenden
Gebührensätze einstimmig angenommen.
Neufassung der Abwassersatzung der
Stadt Weingarten ab 01.01.2017
Der Gemeinderat hat die neue Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung
erlassen.
Stadt Weingarten, Sanierung Weingarten „Innenstadt VII“
Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
-
Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt VII“
- Satzungsbeschluss und Wahl des Sanierungsverfahrens
-
Beschlussantrag zur Festlegung der
Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet
- Bekanntmachungshinweise
Die Stadt Weingarten hat am 15.09.2015
einen Aufnahmeantrag für das Gebiet
„Innenstadt VII“ in das Bundes-LänderProgramm „Soziale Stadt“ gestellt. Hierdurch steht nun eine Fördersumme von
1.5 Mio. € bis zum 29.04.2016 zur Verfügung. Der Gemeinderat hat über die
anstehenden Arbeiten beraten und allen
Beschlüssen zugestimmt.
Einbuchung einer Forderung der
Stadtwerke Weingarten gegenüber der
Stadt zur Vermeidung einer verdeckten
Gewinnausschüttung
Der Gemeinderat hat über die Zustimmung der Forderungseinbuchung der
Stadtwerke gegenüber der Stadt in Höhe
von 1.919.477 € aus den Jahren 2011 2014 beraten.
Der Kapitaleinlage des Kämmereihaushaltes in die Stadtwerke in Höhe von
1.919.477 € in festen jährlichen Raten
im Zeitraum 2017 bis 2026 wurde zugestimmt.
Einführung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2017
Der städtische Haushaltsplan für 2017
wurde fertiggestellt und dem Gemeinderat präsentiert und erläutert.
Ergebnis der Ausschreibung zur neuen
Kassenanlage für die Bäder der Stadt
Weingarten
Der Gemeinderat hat über die Vergabe
der Ausschreibung abgestimmt.
Nutzungs-/Strukturkonzept SchulerSüd
Der Gemeinderat hat die Verwaltung
mit der Erarbeitung eines Struktur-/Nutzungskonzeptes beauftragt. In dem zu
erarbeitenden Konzept sind einige Gesichtspunkte, die vom Gemeinderat vorgegeben wurden, zu berücksichtigen.
Bebauungsplan/ örtl. Bauvorschriften
„Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße, Teil 1, Änderung“
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungsnahmen sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden gegeneinander und untereinander beschieden.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan
„Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße,
Teil 1, Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Bebauungsplan/ örtl. Bauvorschriften
„Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße, Teil 2, Änderung Nord“
Die vorgebrachten Stellungsnahmen im
Rahmen der Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander beschieden.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan
„Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße,
Teil 2, Änderung Nord“ und die örtlichen
Bauvorschriften beschlossen.
Neubau Anschlussunterbringung für
Flüchtlinge, Doggenriedstraße 34
- Arbeitsvergabe
Elektroinstallation
mit Beleuchtungskörper
Die Elektroinstallation der Beleuchtungskörper in der Flüchtlingsunterkunft wurde an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
- Sachstand
Es wurde über den Sachstand des mit
Ravensburg beschlossenen Projektes
„Bündnis für bezahlbares Wohnen“ berichtet.
Klosterfestspiele Weingarten – Rückblick auf Spielzeit 2016 und Konzeption für kommende Jahre
Es wurde auf die vergangenen Jahre der
Klosterfestspiele zurückgeblickt, die finanzielle Situation erklärt und ein neues
Konzept für die Veranstaltung der Festspiele getroffen.
Text: Frederik Kuhn
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
KIRCHE IM BLICK
Geistliches Wort
Zeichen der Hoffnung
Bild: R.B. /pixelio.de
Geht es Ihnen auch so, wie mir, liebe Leserin, lieber Leser? Diese trüben, wolkenverhangenen, oft nebligen
Herbsttage schlagen mir gewaltig aufs
Gemüt. Wenn sich die Sonne tagelang
nicht mehr blicken lässt, dann komme
ich einfach nicht richtig in die Gänge.
Dazu noch die kurzen Tage, wo es schon
um fünf Uhr Nacht wird. Nicht wenige
leiden ja sogar unter einer Herbst- bzw.
Winterdepression. An so einem trüben
Tag und mit einer entsprechend trüben
Stimmung laufe ich durch die Straße
und sehe plötzlich vor einem Blumenladen eine ganz besondere Pflanze:
eine Christrose. Die gibt es gerade jetzt
wieder zu kaufen. Ich bleibe stehen
und bewundere diese kleine unscheinbare Pflanze, die es schafft, mitten im
Winter Blüten zu treiben. Erstaunlich,
wie sie sich gegen das Dunkel und die
Kälte durchsetzt und Blätter, Stängel
und Blüten treibt.
Diese Pflanze mit ihren großen, weißen Blüten ist für mich ein Zeichen
der Hoffnung. Der Winter wird irgendwann wieder ein Ende haben. Schnee
und Eis werden sich zurückziehen. Die
Sonne, die wochenlang verhangen war,
wird wieder durchkommen und Leben
in unsere Gesichter zeichnen.
In der Kälte unserer Welt brauchen wir
Zeichen der Hoffnung. Täglich erfahren wir, wie Menschen sich gegenseitig
bekämpfen. Wie Kinder unter Kriegen
leiden. Wie Mütter und Väter, Alte und
Junge auf der Flucht sind. Wie Menschen gefangen, gefoltert und getötet
werden. Täglich sind wir selbst der
Kälte unserer Welt ausgesetzt, wenn
wir am Arbeitsplatz und in der Schule
gemobbt werden, wenn nur die Leistung zählt, wenn Menschen sich von
uns abwenden, wenn kein Raum für
Liebe bleibt.
Katholische Gesamtkirchengemeinde
Die Katholische
Erwachsenenbildung Kreis
Ravensburg e.V. lädt
ein:
Ein Licht in dir geborgen, Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder
Am Sonntag, 11.12., um 16 Uhr in der
Kirche Hl. Geist, Keplerstraße 2
Mutter- / Elternsegen
Unter dem Leitwort „Ich wünsche dir
Leben“ sind am Sonntag, 11. Dezember, wieder nach der Eucharistiefeier
um 11.45 Uhr in der Basilika werdende
Mütter und Väter und alle, die ein Kind
erwarten und erhoffen, zu einem Segensgottesdienst eingeladen. Zusammen mit
der Schönstattfamilie findet dieses Angebot seit einigen Jahren neben dem 3. Advent jeweils an einem Maisonntag in der
Basilika für alle Interessierten statt.
Manchmal wünsche ich mir, dass gegen die Kälte unserer Welt ein Kraut
gewachsen wäre. Eine Pflanze, die uns
zeigt, dass diese Kälte nicht ewig anhält. Eine Pflanze, die uns auf den Weg
zum Frieden und zur Freiheit führt.
Eine Pflanze als Zeichen der Hoffnung
gegen alle Hoffnungslosigkeit dieser
Welt.
Vielleicht ist sie aber auch schon längst
gewachsen? Das Weihnachtslied „Es ist
ein Ros entsprungen“ erzählt davon:
„Das Blümelein so kleine, das duftet
uns so süß;
mit seinem hellen Scheine vertreibt‘s
die Finsternis.
Wahr‘ Mensch und wahrer Gott,
hilft uns aus allem Leide, rettet von
Sünd’ und Tod.“
(Evang. Gesangbuch Nr. 30 / Gotteslob
Nr. 243)
Dass Sie – gerade in dieser Adventszeit – immer wieder Zeichen der Hoffnung entdecken mögen, das wünsche
ich Ihnen. Vielleicht, wie ich, beim
Anblick einer Christrose. Oder durch
das Lächeln eines lieben Menschen.
Oder beim Singen eines schönen Weihnachtsliedes.
Ihr Pfarrer Steffen Erstling,
Evangelische Kirchengemeinde
27
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Katholische Kirchengemeinde St. Maria / Hl. Geist
GOTTESDIENSTORDNUNG
Samstag, 03. Dezember, Hl. Franz Xaver
06.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle:
Rorate in ungar. Sprache
16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: Eucharistiefeier
17.30 Uhr St. Maria: Beichtgelegenheit
18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
zum Sonntag mit Kommunion in Brot
und Wein, mitgestaltet vom Kirchenchor
18.30 Uhr Hl. Geist: Wort-Gottes-Feier
zum Sonntag mit Kommunion
Sonntag, 04. Dezember
L I: Jes 11,1-10; L II: Röm 15,4-9; Ev.:
Mt 3,1-12
09.00 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier, gestaltet als Familiengottesdienst.
Musikalisch gestaltet mit Panflöte und
Orgel mit Liedern aus „pace e bene“.
Anschl. Verkauf von Stickwaren aus
unserer Partnergemeinde in Bolivien,
siehe Artikel.
09.00 Uhr Kapelle im Krankenhaus:
Wort-Gottes-Feier mit Kommunion auf
den Stationen
10.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier.
Anschl. Verkauf von Stickwaren aus
unserer Partnergemeinde in Bolivien, s.
Artikel.
10.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: orth.
Gottesdienst
17.00 Uhr Hl. Geist: Besinnliche Stunde zum Advent mit Musik und Texten,
siehe Artikel
Montag, 05. Dezember
18.00 Uhr Hl. Geist: Schweigen ohne
Anleitung
18.30 Uhr Hl. Geist: Schweigemeditation
19.30 Uhr ökumenisches Hausgebet
im Advent
Dienstag, 06. November
18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier,
mitgestaltet vom Besuchsdienst
Mittwoch, 07. Dezember
06.00 Uhr Hl. Geist: Rorate – adventliche Eucharistiefeier im Schein der Kerzen, mitgestaltet von den Ministranten.
Bitte Kerze mit breitrandigem Leuchter mitbringen. Im Anschluss herzliche
Einladung zum Frühstück im Gemeindehaus.
16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: WortGottes-Feier
Donnerstag, 08. Dezember
07.25 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
für Grundschüler
07.30 Uhr Hl. Geist: Wort-Gottes-Feier
für Grundschüler
12.00 Uhr St. Maria: Euchar. Anbetungsstunde der St.-Norbert-Gemeinschaft
18.30 Uhr Kapelle im Krankenhaus:
Eucharistiefeier
MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE
in St. Maria:
Sa., 03.12., Gedenken für: Josef, Maria
und Kurt König; Josefine Bickelbacher;
Johann Sielka; Ernst Schwandt; Rita
und Otto Skoberla; Jahrtag für: Helmut Riga; Paul und Berta Rebholz und
verst. Angeh.; Andreas Czogalla; Gerhard Miller
Di., 06.12. Gedenken für Erwin Neu;
Jahrtag für Anton und Elisabeth Wirth
Freitag, 09.12. Gedenken für: Ernst
und Pia Münsch; Margarete Scheffold;
Charlotte Kiebler
in Hl. Geist:
Mi., 07.12., Gedenken für Josef Pfeifer
Sa.,10.12., Gedenken für Michaela
Erath; Paul und Jakob Fahnenstiel und
Solomena Walter; Heinrich Kubi mit
Angehörigen; Anton Schairer; Gertrud
Schön; Jahrtag für Hans und Anni Herrmann; gest. Jahrtag für Maria und Anton
Eltrich
Freitag, 09. Dezember
08.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
von Frauen mitgestaltet
18.00 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier in
ungar. Sprache in der Seitenkapelle
Samstag, 10. Dezember
06.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: Rorate in ungar. Sprache
14.00 Uhr St. Maria: Tauffeier für Angelika und Alexander Ekkart
16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: WortGottes-Feier mit Kommunion
18.30 Uhr St. Maria: Wort-Gottes-Feier
zum Sonntag mit Kommunion, anschl.
Brotverkauf
18.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier
mit Kommunion in Brot und Wein. Die
KJW gestaltet den Gottesdienst mit.
Beerdigungsdienst:
06. bis 08. Dezember:
Artur Sontheimer
09. Dezember:
Pfarrer Benno Ohrnberger
13. bis 16. Dezember:
Pfarrer Benno Ohrnberger
Rosenkranz:
17.00 Uhr St. Maria: Sonntag, Montag,
Mittwoch, Donnerstag, Freitag
17.50 Uhr St. Maria: Dienstag, Samstag
17.50 Uhr Hl. Geist: Samstag und Mittwoch in der Kirche
AUS DEM GEMEINDELEBEN
Besinnliche Stunde
zum Advent
… mit Musik und Texten am zweiten Adventssonntag, 04. Dezember, um 17 Uhr
in der Kirche Heilig Geist. Mitwirkende:
Querflötenquartett „Tibia“, Alphorn-Trio
Weingarten; an der Orgel Peter Fischer.
Die Texte werden von Martha Schmidt
und Harald Wanner gelesen.
28
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
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sind die Stickfrauen aus unserer Partnergemeinde in Cochabamba, Bolivien.
Am 2. Adventsonntag verkaufen wir vor
und nach den Gottesdiensten
St. Maria um 9 Uhr
Hl. Geist um 10.30 Uhr.
Seniorentreff
Hl. Geist
Adventsfeier der KAB
Die KAB Weingarten
lädt alle Mitglieder,
Angehörige und Gäste
am 2. Adventssonntag
ab 14.30 Uhr in dasGemeindehaus Hl. Geist
ein. Die Feier steht
unter dem Motto: „Advent ist Aufbruch
– Bewegung mit Gott.“ Anschließend ist
gemütliches Beisammensein angesagt bei
Kaffee und Kuchen.
Jesule siaß, mi friert‘s
an de Fiaß!
Schwäbische
nachtslieder
Advents-
und
Weih-
Herzliche Einladung zur Adventsfeier am Donnerstag, 08. Dezember, um
14.30 Uhr im Gemeindehaus
Willkommen allen, die sich in die Vorweihnachtszeit einstimmen lassen wollen. Im Mittelpunkt dieser adventlichen
Feier stehen Wurzeln. Sie sind meist unsichtbar verborgen, und wer ohne Wurzeln ist, den trägt der Wind davon. Geben
uns Wurzeln Halt oder schränken sie uns
ein? Zu solchen und ähnlichen Gedanken lädt Sie Klara Öngel unter musikalischer Begleitung an diesem besinnlichen
Nachmittag ein. Gerade an Weihnachten
wird der Wunsch nach Geborgenheit und
„Verwurzeltsein“ in vielfacher Weise ausgedrückt. Das „Verwurzeltsein“ in Gott
führt uns durch die Stürme des Lebens
und verankert uns in der Liebe Gottes.
Das Team Seniorenarbeit freut sich über
Ihr Kommen und Mitfeiern.
Bild: pixabay/tree-116188_960_7201
Wohl zu keinem anderen christlichen Fest
gibt es mehr Lieder und Musikstücke als
zur Advents- und Weihnachtszeit. Aus
diesem reichlichen Fundus haben die drei
Musiker Bettina Simma, Claudia Rilli
und Thomas Bollinger überwiegend unbekannte, aber nicht weniger hörenswerte
Stücke ausgesucht.
Mal besinnlich, mal heiter kommen auch
die schwäbischen Gedichte und Geschichten daher, die die Musik umrahmen.
Dazu laden wir am Mittwoch, den 07.
Dezember, herzlich ins Gemeindehaus
St. Maria ein. Ab 19 Uhr sind Sie bei
uns willkommen, um bei einem Becher
Punsch oder Glühmost in den gemütlichen Abend zu starten. Auch für das leibliche Wohl ist mit kleinen schwäbischen
Gerichten bestens gesorgt. Das Programm beginnt gegen 19.30 Uhr.
Text: Festausschuss St. Maria
Bild: Bettina Simma
20*C+M+B*17
Sternsinger gesucht!
Hallo Du! Die Adventszeit und Weihnachten stehen vor der Tür und somit
ist das Sternsingen auch nicht mehr weit
weg. Die Aktion in diesem Jahr läuft unter dem Motto: „Segen bringen, Segen
sein“- Gemeinsam für Gottes Schöpfung
in Kenia und weltweit.
Die Sternsinger-Aktion ist die größte
Aktion von Kindern für Kinder in dieser
Welt! Um die lange Tradition aufrechterhalten zu können, brauchen wir DEINEN
Einsatz!
Wenn Du in der 3. Klasse oder älter bist
und Lust hast, zusammen mit anderen
Kindern und Deinen Freunden Spaß zu
haben und anderen Menschen eine Freude
zu machen, dann komm einfach zur ersten Probe am Freitag, 09. Dezember, um
16.30 Uhr ins Gemeindehaus St. Maria.
Bring bitte die ausgefüllte Anmeldung
mit (liegt in der Kirche, in der Sakristei
und im Jugendbereich aus) und wenn du
willst auch Deine Freunde – denn wir
brauchen Euch!
Das Vorbereitungsteam freut sich auf
DICH!
Krankenkommunion
vor Weihnachten
Gerne besuchen wir Sie zu Hause, wenn
Sie die Krankenkommunion vor Weihnachten empfangen möchten. Bitte rufen
Sie im jeweiligen Pfarrbüro an.
Kinder-Bibel-BastelTreff
Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren sind
am Freitag, 09. Dezember, von 15 Uhr
bis 16.30 Uhr zum SINGEN - BETEN
- SPIELEN – BASTELN - LACHEN IN DER BIBEL LESEN UND FREUNDE TREFFEN in den Gemeindesaal des
Gemeindezentrums Heilig Geist, Keplerstraße 4, eingeladen. Leitung: Gabi
Möhrle und Marion Winkel. Infos unter
Tel. 0751 / 49185.
29
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder
Die Seelsorgeeinheit St. Maria / Heilig
Geist Weingarten und die Kath. Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg laden am
dritten Adventssonntag, 11. Dezember,
um 16 Uhr zu einem ökumenischen Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder
in die Kirche Heilig Geist, Keplerstraße
2 ein.
Das Thema lautet: „Ein Licht in dir geborgen“. Pfarrer Benno Ohrnberger, Pastoralreferentin Marie-Luise Hildebrand und
Pastoralreferent Siegfried Welz-Hilde-
brand werden den Gottesdienst leiten, zu
dem besonders Eltern, Großeltern, Geschwister und Freunde von verstorbenen
Kindern eingeladen sind – unabhängig
davon, wie lange der Tod des Kindes zurückliegt. Die Gruppe pons gestaltet den
Gottesdienst musikalisch. Anschließend
ist im Gemeindehaus bei Tee und Gebäck
noch ein wenig Zeit zur Begegnung und
zum Gespräch. Weltweit wird am zweiten Dezembersonntag der Gedenktag für
verstorbene Kinder oder auch „Candle-
Bild: martin_manigatterer_pfarrbriefservice
light-day“ begangen. Um 19 Uhr zünden
überall auf der Welt betroffene Menschen
Kerzen an und stellen sie ins Fenster.
„Ihr seid das Salz der
Erde“ –
Unter dieser Zusage und Herausforderung aus dem Matthäus-Evangelium (Mt
5,13) trafen sich die KGR-Mitglieder unserer Seelsorgeeinheit zur Klausurtagung
am 11. / 12. November im Feriendorf in
Langenargen. Einfühlsam und tiefgründig führte unsere Referentin Frau Almut
Binder-Kuhn mit Impulsen, Texten, im
Gespräch ins Thema. Bereichert durch
die Beschäftigung mit der Frage, wie wir
„Salz der Erde“ sind und sein können und
durch ein wertschätzendes Miteinander,
kehrten wir erfüllt nach Hause zurück!
B. Ohrnberger
Bild: U. Bogenrieder
KONTAKTADRESSE
Kontaktadresse St. Maria
St.-Konrad-Str. 28 - Fon 0751 561774-0
- Fax 561774-77
[email protected] / www.stmaria-weingarten.de
Pfarrbüro-Öffnungszeiten St. Maria:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
von 9.00-11.00 Uhr
Mittwochnachmittag von
16.00-18.00 Uhr
Kontaktadresse Hl. Geist
Keplerstraße 2 - Fon 0751 561913-0 Fax 561913-19
[email protected]
Pfarrbüro-Öffnungszeiten
Heilig Geist:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
von 9.30-11.30 Uhr
Mittwochnachmittag von
16.00-18.00 Uhr
Pastoralteam der Seelsorgeeinheit
St. Maria/Hl. Geist
Pfarrer: Benno Ohrnberger erreichbar über das Pfarramt St. Maria,
Tel. 0751 561774 -0
Pastoralreferentin: Carolin Augé,
Tel. 0751 561774 -34
Pastoralreferentin: Marie-Luise Hildebrand 0751 561913-0 oder
0751 76696287
Pastoralreferent: Artur Sontheimer,
Tel. 0751 561913-13
Pastoralassistentin: Maria Grüner,
Tel. 0751 561913-11
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Katholische Kirchengemeinde St. Martin
GOTTESDIENSTORDNUNG
Montag, 05. Dezember
19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet.
Die Glocken der Kirchen laden dazu
ein.
Samstag, 03. Dezember,
Hl. Franz Xaver
06.00 Uhr Roratemesse mit Zithermusik
im Chorraum. Anschl. Frühstück in den
Kirchennahen Räumen
09.00 Uhr Beichtgelegenheit (Marienkapelle)
Sonntag, 04. Dezember, 2. Adventssonntag
08.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kolpinggedenken. Anschließend Zusammenkunft der Kolpingfamilie in den
Kirchennahen Räumen
10.30 Uhr Eucharistiefeier
10.30 Uhr Kindergottesdienst zum Thema „Gottes Liebe ist ausgegossen in
eure Herzen“ (s. Artikel)
19.00 Uhr Abendmesse
Dienstag, 06. Dezember,
Hl. Nikolaus von Myra
19.00 Uhr Abendmesse unter beiderlei
Gestalten, anschl. Eucharistische Anbetung am Sakramentsaltar
Mittwoch, 07. Dezember,
Hl. Ambrosius
08.30 Uhr Eucharistiefeier
20.00 Uhr Gebetskreis „Quellenabend“
in der Marienkapelle
Donnerstag, 08. Dezember,
Hochfest Mariä Empfängnis
07.25 Uhr Schülermesse im Kerzenschein (Marienkapelle)
19.00 Uhr Feierliche Abendmesse im
Kerzenschein mit Flötenmusik
Fr, 09.12., 19.00 Uhr: Gedenken:
Johann Langlois, Mathilde Sonntag
AUS DEM GEMEINDELEBEN
Rorategottesdienste
Bild: Derek Schuh
Seit vielen Jahren gehören die auch musikalisch besonders gestalteten Rorategottesdienste am Samstagmorgen zum
Samstag, 10. Dezember
06.00 Uhr Roratemesse mit Flötenmusik im Chorraum. Anschließend Frühstück in den Kirchennahen Räumen
09.00 Uhr Beichtgelegenheit (Marienkapelle)
17.00 Uhr Kinder-Rorate in der Basilika
im Chorraum
Rosenkranz:
Kapelle Kreuzbergfriedhof: täglich (außer sonntags) 15.45 Uhr, in der Regel
montags, dienstags und donnerstags mit
anschließender Eucharistiefeier
Eugen-Bolz-Kapelle: täglich 17.00 Uhr
Beerdigungsdienst:
vom 05. - 16.12.: Vikar Nicki Schaepen,
Telefon 0751 / 56 127-16
MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE
Di, 06.12., 19.00 Uhr: gest. Jahrtag:
Albert Nagel, Gedenken: Berta Muschel
Freitag, 09. Dezember
15.00 Uhr Kreuzwegmeditation zur Todesstunde Jesu
19.00 Uhr Abendmesse, anschl. Einzelsegen mit der Hl.-Blut-Reliquie und
Segnung der Andachtsgegenstände
festen Bestandteil des Advents in unserer
Kirchengemeinde. Ihren Namen haben
sie von der Bitte um die Ankunft des Erlösers „Rorate coeli“ / „Tauet ihr Himmel
von oben“.
Die frühe Gottesdienstzeit um 6 Uhr, verbunden mit dem Kerzenschein im dunklen Chorraum der Basilika, verdeutlicht
dieses wache Erwarten.
Aber auch das gemeinsame Frühstück
gehört anschließend dazu und gibt diesen
Adventssamstagen ihr ganz eigenes Gesicht.
Kindergottesdienste
Am
kommenden
Sonntag, 04.12, um
10.30 Uhr sind alle
Familien mit kleineren Kindern bis ca.
8 Jahre wieder herzlich zum Kindergottesdienst eingeladen.
Wir beginnen den
Gottesdienst mit der Kirchengemeinde in
der Basilika, sammeln uns aber bereits als
Gruppe im Kuppelraum rechts bei den roten Stühlen. Vor dort aus gehen wir dann
gemeinsam zum Kindergottesdienst in
die Marienkapelle.
Die Termine für die Kindergottesdienste
im kommenden Jahr sind: 05.02. / 19.03.
/ 13.04. (Gründonnerstag) / 14.04.
(Karfreitag) / 16.04. (Ostersonntag) /
21.05. / 16.07. / 04.09. / 12.11. / 10.12.
Die Gottesdienste beginnen jeweils um
10.30 Uhr, außer an Gründonnerstag und
Karfreitag, da fangen wir um 17 Uhr direkt in der Marienkapelle an. Weiter sind
wir immer noch auf der Suche nach Mu-
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Neue Eucharistiehelfer
sikern für unsere Gottesdienste. Auch
wenn Sie sich vorstellen könnten, nur hin
und wieder die musikalische Gestaltung
eines Gottesdienstes mit zu übernehmen,
sind wir für Ihre Mithilfe dankbar. Denn
auch ein Team von mehreren Personen,
die sich in der Begleitung abwechseln, ist
gut vorstellbar.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall im
Pfarrbüro, Tel. 561270 oder bei Monika
Gröber, Tel. 51043.
Trauernde Angehörige
In den vergangenen Wochen haben aus unserer
Kirchengemeinde
Frau Juliane Theinert, Herr Alexander Jürgens und
Herr Uwe Kiechle
ihren Dienst als
Eucharistiehelfer begonnen. Im
Unterschied
zu
den anderen liturgischen Diensten
setzt dieser Dienst
die Zustimmung
des
Kirchengemeinderates, einen geistlich-praktischen
Einführungskurs im Dekanat (Bild) und
eine Beauftragung seitens der Diözese
voraus. Wir danken Frau Theinert, Herrn
Jürgens und Herrn Kiechle für ihr Mit-
wirken und wünschen ihnen neue Zugänge zum Wesen und Geheimnis der Eucharistie.
Pfarrer Ekkehard Schmid
Bild: Florian Müller
Herbergssuche 2016
Maria durch ein Dornwald ging. – Zu einer adventlichen Besinnungsstunde laden
wir Sie herzlich am Mittwoch, 07.12.,
um 20 Uhr in die Kirchennahen Räume
ein. An diesem Abend organisieren wir
auch das Brauchtum der Herbergssuche
in unserer Pfarrgemeinde, das jeweils in
der Gemeindemesse in der Basilika am
3. Adventsonntag beginnt und am 4. Adventsonntag endet (siehe ausgelegter Flyer). Wir freuen uns auf Sie!
Am Freitagnachmittag, 09.12., startet
das monatliche Treffen für trauernde Angehörige in unserer Kirchengemeinde:
Wir treffen uns von 15.45 bis 17.15 Uhr,
zunächst in den Räumen des Vikariats
(Kirchplatz 3 / Eingang links neben dem
Klostercafé). Elemente des Nachmittags sind: Impuls und Gespräch, Gebet
und Ausklang im Martinus Klostercafé.
Eingeladen sind alle, die in den letzten
Monaten und Jahren einen Menschen
verloren haben und über ihre Trauer ins
Gespräch kommen wollen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine regelmäßige Teilnahme auch nicht. Das offene
Angebot findet jeweils am zweiten Freitag im Monat statt. Das nächste Mal dann
wieder am 13.01.2017.
Bild: Pfarramt
Schönstattbewegung Frauen und Mütter,
Sr. M. Tamara Saile
Mitsingprojekt
Wir singen die Missa Pastoralis von Colin
Mawby. Wenn Sie schon immer mal an
Weihnachten im Basilikachor mitsingen
wollten, haben Sie dazu die Gelegenheit
beim feierlichen Hochamt am 25. Dezember um 10.30 Uhr.
Probentermine, freitags von 20 – 22 Uhr
am 02.12., 09.12., 16.12. und am 23.12.
in den Kirchennahen Räumen.
Text: Doris Sauter
KONTAKTADRESSE
Kontaktadressen:
Kath. Pfarramt ST. MARTIN,
Kirchplatz 3,
Telefon 0751 / 56127-0 / Fax -22
[email protected] /
www.st-martin-weingarten.de
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch,
Freitag, jeweils 9 - 12 Uhr. Dienstag
17.30 – 19 Uhr (ab 18 Uhr gebührenfreies Parken auf dem äußeren Klosterhof)
Pastoralteam:
Pfarrer Ekkehard Schmid,
Telefon 56127-13
Vikar Nicki Schaepen,
Telefon 56 127-16
Gemeindereferentin Simone MatznerSeneschi, Telefon 56127-19
Gemeindereferentin Monika Gröber,
Telefon 56127-14
Kirchenmusiker Stephan Debeur,
Telefon 56127-12
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Evangelische Kirchengemeinde
GOTTESDIENSTE
Samstag, 03. Dezember
18:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Haus Judith (Pfarrer Erstling)
Sonntag, 04. Dezember, 2. Advent
09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, mitgestaltet vom Flötenkreis
(Pfarrer Erstling), parallel Adventsfeier der Kinderkirche
11.00 Uhr Offenes Singen im Advent,
Stadtkirche (Pfarrer Günzler), mitgestaltet vom Flötenkreis.
anschl. (ca.12.00 Uhr) Eine-Welt-Gemeindeessen
19.30 Uhr Abendandacht im Advent,
Stadtkirche (Pfarrer Gamerdinger)
Mittwoch, 07. Dezember
12.00 Uhr Musik am Markttag, Stadtkirche, Renate Marpert (Cembalo), Michael Marpert (Basse de Violon)
11. Dezember, 3. ADVENT
9:30 Uhr Stadtkirche, Gottesdienst
(Pfr. Gamerdinger)
10:45 Uhr Gemeindehaus Berg, Gottesdienst (Pfr. Gamerdinger), parallel
Kinderkirche
11:00 Uhr Stadtkirche, Krabbelgottesdienst mit den Kindern des Martin-Luther-Kindergartens (Pfr. Günzler und
Team)
17:00 Uhr Stadtkirche, Adventssingen
mit allen Chören unserer Gemeinde
19:30 Uhr Stadtkirche, Abendandacht
im Advent (Pfr. Gamerdinger)
AUS DEM GEMEINDELEBEN
Lebendiger Adventskalender
Dieses Jahr findet in
unserer Gemeinde wieder der „lebendige Adventskalender“
statt!
Vielen Dank an die
Gastgeber!
Jeden Abend um 18:30 Uhr trifft man
sich für 20 - 30 Minuten vor der Haustür
der Gastgeber. Dann singen wir zusammen einige Lieder, hören vielleicht eine
Geschichte oder sprechen ein Gebet und
freuen uns an einem adventlichen „Türchen“. Anschließend reichen die Gastgeber evtl. noch Plätzchen und Punsch.
Jeder, auch wenn man sich (noch) nicht
kennt, ist herzlich zu diesen Treffen eingeladen!
Text und Bild: Anne Stümke
Die Termine
Samstag, 03. Dezember
Fam Martiny/Mauz und Bachteler/Sanowski, Schonisweilerstr. 34
Sonntag, 04. Dezember
Fam. Sonnenmoser, Schwabenstraße 70
Montag, 05. Dezember
Fam. Baumann/Mütze In den Obstwiesen
47, Berg-Ettishofen
Mittwoch, 07. Dezember
Jugendgruppe beim Gemeindehaus, AbtHyller-Str. 17
Freitag, 09. Dezember
Fam. Bispinghoff, Hölderlinstr. 10
Samstag, 10. Dezember
Familie Herzog, Trauben
Dienstag, 13. Dezember
Helga Bayha, Dieselstraße 20
Mittwoch, 14. Dezember
Gustav-Werner-Stift, St.-Konrad-Str. 2
Donnerstag, 15. Dezember
Paul-Gerhardt-Kindergarten, Edelweiß-
weg 4, bereits 17.30 Uhr
Freitag, 16. Dezember
Fam. Obermaier, Mendelssohnstraße 9/1
5682821
Samstag, 17. Dezember
Familie Stümke/Gamerdinger, Edelweißweg 6
Mittwoch, 21. Dezember
Konfirmandengruppe 2, an der Ev. Stadtkirche
Wer macht mit beim Krippenspiel?
Alle Jahre wieder üben Kinder zusammen
mit einem Eltern-Team das Krippenspiel
für die Weihnachtszeit ein.
Wer möchte Maria und Josef spielen? Ein
unbarmherziger Wirt sein? Oder lieber
Hirte, Schäfchen, ein strahlend leuchtender Engel? Wer singt oder flötet am liebsten? Bringt Eure Instrumente gleich mit.
Wir proben im Martin-Luther Gemeindehaus und in der Stadtkirche. Anmelden
könnt Ihr Euch bei der ersten Probe.
Die Probentermine:
Samstag, 03. Dezember,
10.00 - 12.00 Uhr (dort Anmeldung)
Dienstag, 06. Dezember,
16.30 - 17.30 Uhr
Dienstag, 13. Dezember,
16.30 - 17.30 Uhr
Samstag, 17. Dezember,
10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 20. Dezember,
16.30 - 17.30 Uhr
Die Aufführungen:
Freitag, 23.12., 16.30 - 17.30 Uhr im
Gustav Werner Stift,
Samstag, 24.12., 15.30 Uhr in der Stadtkirche.
Weitere Informationen erhaltet Ihr bei
Johannes Baiker, Johannes.Baiker@gmx.
de, Tel. 45412. Gern gesehen sind noch
weitere FlötenspielerInnen und auch das
HelferInnen-Team freut sich noch über
Verstärkung.
Das Krippenspiel-Team
Bild: Pfarramt
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
ANKÜNDIGUNGEN
Abendandachten im
Advent
Eine
meditative
Stunde zum Wochenbeginn
mit
einer Bildbetrachtung und einer Geschichte, mit Kerzen, Musik und Punsch.
An jedem Adventssonntag, abends um
halb acht in der Evangelischen Stadtkirche.
Pfr. H. Gamerdinger
Eine-Welt-Essen
am 2. Advent
Mit dem Gottesdienst am
2. Advent, 04. Dezember, um 9.30 Uhr
in der Stadtkirche, eröffnen wir unsere
weihnachtliche Spendenaktion für BROTFÜR-DIE-WELT.
Im Martin-Luther-Gemeindehaus gibt es
ab ca. 12 Uhr ein einfaches Mittagessen,
zubereitet von fleißigen Helferinnen unserer Gemeinde. Der Erlös unseres Essens geht ebenfalls an BROT-FÜR-DIEWELT.
Adventsfeier der
Kinderkirche
Liebe Kinder und Eltern!
Am Sonntag (2. Advent) feiern wir miteinander Advent in der Kinderkirche und
laden dazu herzlich ein (9.30 Uhr Stadtkirche). Wie in jedem Jahr hört Ihr eine
Geschichte und es gibt einen reich gedeckten Frühstückstisch. Vielleicht bleibt
dieses Mal sogar Zeit, um auch etwas zu
basteln? Lasst Euch überraschen!
Im Anschluss an die Kinderkirche gibt es
im Gemeindehaus viele unterschiedliche
Suppen beim Eine-Welt-Essen zu probieren. Die Küche kann also am Sonntag ruhig kalt bleiben.
Im Namen des Kinderkirch-Teams,
Marit Hole
Musik am Markttag
... am Mittwoch, 07.12., um
12 Uhr in der Evangelischen
Stadtkirche Weingarten.
Das ensemble petite reprise ist
schon seit vielen Jahren in der
Region mit feinsinnigen Aufführungen von Barockmusik
unterwegs; im Marktkonzert
spielt es Musik für und um dieses Instrument von Jean Baptiste Masse, Arcangelo Corelli
und Georg Philipp Telemann,
dargeboten von Michel Marpert
(Basse de violon) und Renate
Renate und Michel Marpert spielen in der Stadtkirche
Marpert (Cembalo).
Bild: privat
Offenes Singen
am 2. Advent
Adventssingen
am 3. Advent
Im Anschluss an den Gottesdienst am 04.
Dezember laden wir um 11 Uhr zu einem
offenen Adventsliedersingen ein. Wir singen alte und neue Adventslieder begleitet
von Flöten und anderen Instrumenten.
Wenn möglich, erfüllen wir auch gerne
Ihre Liedwünsche.
Ein stimmungsvoller Adventsnachmittag am 11. Dezember um 17 Uhr in der
Stadtkirche Weingarten mit der Kantorei,
dem Posaunenchor, und GOSPEL NOW.
Lieder zum Hören und Lieder zum Mitsingen. Eintritt frei. Spenden werden für
die Gemeindehausrenovierung erbeten.
Ökumenisches Hausgebet am 05. Dezember, 19.30 Uhr
Am Montag, 05. Dezember, um 19.30
Uhr feiern viele Christen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Ökumenisches
Hausgebet im Advent. Wollen Sie mitfeiern?
Tun Sie sich mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten zusammen. Es gibt
dafür ein Heft mit Liedern, Lesung, Gebeten, einer Bildmeditation und einer
Kinderseite. Sie können es gerne kostenlos an unseren Schriftentischen mitnehmen.
KONTAKTADRESSE
Evangelische Kirchengemeinde
Weingarten
www.weingarten-evangelisch.de
Gemeindebüro, Frau Erna Göllner,
Gartenstr. 9, Tel. 0751 / 45 691
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr,
Mi. auch 14 - 16 Uhr
Pfarramt 1, Pfarrer Stephan Günzler,
Tel. 0751 / 48 843
Pfarramt 2, Pfarrer Horst Gamerdinger, Tel. 0751 / 45 639
Pfarramt 3, Pfarrer Steffen Erstling,
Tel. 0751 / 46 980
34
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Bürgerschaftliches Engagement
BÜRGER IN KONTAKT
Deutsch-polnischer Freundeskreis trifft sich
Zu seinem letzten Treffen in diesem
Jahr kommt der deutsch-polnische
Freundeskreis am Mittwoch, 07.12.,
um 19 Uhr in der Kultur Bar Impuls
am Broner Platz zusammen.
Das gemütliche Beieinandersein steht
im Mittelpunkt an diesem Abend. Weihnachtsbräuche in Polen kommen zur
Sprache. Noch einmal lässt man die
deutsch-polnische Filmreihe von 3sat
zur gemeinsamen Geschichte der beiden
Länder Revue passieren. Die Mitglieder
nehmen aber auch gerne neue Impulse
und Ideen für das kommende Jahr auf. Interessierte, die sich um deutsch-polnische
Verständigung bemühen, sind herzlich
eingeladen.
Text: Margret Welsch
Städtepartnerschaft
FREUNDESKREIS MANTUA-WEINGARTEN
Mitgliederversammlung Freundeskreis Mantua-Weingarten
Die letzte Mitgliederversammlung des
Jahres fand am 25. November im großen Sitzungssaal des Amtshauses in
Weingarten statt.
Die erste Vorsitzende, Margret Welsch,
eröffnete die Versammlung mit der Begrüßung langjähriger und neuer Mitglieder. Für unser verstorbenes treues Mitglied, Stefan Todt, galt unser Gedenken
in einer Schweigeminute.
Rückblick 2016 und Vorschau 2017:
03. - 06.12.2015: Nikolausmarkt mit Pellegrino Sereni und Gian Mario Mozzanega
20.04.2016, 20 Uhr Linse: Lesung Ralph
Dutli aus dem Buch „Die Liebenden von
Mantua“ in Zusammenarbeit mit dem Literaturbeirat Weingarten.
06.05.2016: Blutfreitag: Unsere Partnerstädte Mantua und Blumenau wurden
durch Delegationen vertreten. Neben den
Feierlichkeiten am Blutfreitag gab es am
Nachmittag einen weiteren Höhepunkt mit
einem Fest im Schlössle in Weingarten.
Auf Einladung des Freundeskreises beeindruckte das „ensemble petit reprise“
die Gäste mit einem außergewöhnlichen
Barock-Konzert. Der Marathonläufer
von Mantua nach Weingarten, Luciano
Rossi, überbrachte eine Kopie des Verbrüderungsbriefes von 1278. Es wurde
ihm beim Eintreffen in Anwesenheit vom
Präsidenten der Associacione von Mantua ein entsprechender Empfang bereitet.
Am 08.05.2016 fand in Mantua das schon
zur Tradition gewordene Drachenfest
(Teilnahme Eckehard Schaaf und Ulrike
Eitel) statt. Der Erlös aus dem Drachenfest kam dem „centro di aiuto für behinderte Menschen“ in Mantua zugute.
07. - 11.09.2016: Literaturfestival in
Mantua. Eine kleine Gruppe des Freundeskreises nahm an diesem besonderen
Highlight teil. Auf Initiative von Margret
Welsch lud der neue Museumsdirektor
des Palazzo Gonzaga, Dr.Peter, Assmann,
die kleine Gruppe aus Weingarten zu einer außerordentlichen Führung durch die
bislang nicht zu besichtigenden Räume
der Gonzagas ein. Anschließend fand
ein Zusammentreffen mit dem Vorstand
der Associazione Mantua statt um partnerschaftliche Projekte für 2017 zu besprechen 03.-06.11.2016: Die Linse fährt
zum Kulturaustausch mit dem „cinema
del carbone“ nach Mantua. Ein gemeinsamer kultureller Austausch im gegenseitigen Wechsel besteht seit längerem.
Vom 01. - 04.12.2016 findet wieder traditionsgemäß der Nikolausmarkt mit
unseren Mantuaner Freunden, Pelegrino
Sereni und Gian Mario Mozzanega statt.
der Freundeskreis wieder zwei Sprachreisen nach Mantua an.
Die Partnerschaft feiert im Jahr 2018
ihr 20-jähriges Jubiläum. Es soll eine
gemeinsame Festschrift beider Partnerstädte erstellt werden. Ein kleiner Arbeitskreis unter Mitwirkung von Ex-OB
Gerd Gerber, Initiator und Mitbegründer
der Partnerschaft lange vor der offiziellen
Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages. Eine gemeinsame Abschlussbesprechung soll im Rahmen „Metastrada“ in
Brixen stattfinden. Viele Vorhaben und
Wünsche umfasst der Ideenspeicher. Ziel
ist es, diese auch umzusetzen. In vorweihnachtlicher Atmosphäre und geselligem
Beisammensein fand der Abend einen gelungenen Abschluss.
Vorschau 2017
26. Mai 2017: Blutfreitag. Die Vorbereitungen sind teilweise im Gange.
Ausgesprochen ist bereits eine Einladung
für Dr. Peter Assmann. Dr. Assmann ist
Österreicher und wird evtl. einen Vortrag halten. Vom 12. - 15. April 2017
findet wieder eine Bürgerreise statt mit
einem sehr schönen Programm. Vom 11.
- 18.06.2017 und 17. - 24.09.2017 bietet
Der Vorstand des Freundeskreises MantuaWeingarten blickt auf ein Jahr mit vielen
Aktivitäten zurück.
Text: Margret Theurer
Bild: Lucia Brugger
35
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Kultur
Musik und Texte zum Advent
Besinnliche Stunde
Am Sonntag, 04. Dezember, um 17 Uhr
findet in der Hl. Geist Kirche in Weingarten wieder traditonell die „besinnliche Stunde“ statt.
Mitwirkende sind das Alphorntrio Weingarten mit Hansjörg Klotz, Gerhard Sauter und Daniel Fricker sowie das Querflötenquartett „Tibia“ mit Petra Klotz,
Claudia Schmid, Martina Redle und
Moritz Bringmann. Martha Schmidt und
Harald Wanner tragen meditative, besinnliche Texte vor. An der Orgel spielt Peter
Fischer.
Die besinnliche Stunde soll ein Ruhepol
in der hektischen Adventszeit sein.
Die Veranstaltung findet in diesem Jahr
bereits zum 15. Mal statt. Der Eintritt ist
frei. Wie jedes Jahr wird um Spenden gebeten, die einem gemeinnützigen Zweck
zugute kommen. In diesem Jahr kommen
alle Einnahmen der „Nachsorgeklinik
Tannheim“ zugute, die sich größtenteils
aus Spenden finanziert.
Seit Bestehen der „besinnlichen Stunde
zum Advent“ wurden so insgesamt etwa
15.000 Euro an Spenden gesammelt und
weitergegeben.
Text: Hansjörg Klotz
Bild: privat
Alphorntrio Weingarten
KULTUR UND TOURISMUS
Evgeni Koroliov - Klavierabend
Evgeni Koroliov, 1949 in Moskau geboren, in Hamburg beheimatet, ist zweifellos eine herausragende Erscheinung
der internationalen Klavierszene.
Über sein Spiel schreibt der Komponist
György Ligeti: „Wenn ich nur ein Werk
auf eine einsame Insel mitnehmen darf,
wähle ich Koroliovs Bach, denn diese
Platte würde ich, einsam verhungernd
und verdurstend, bis zum letzten Atemzug immer wieder hören.“
Koroliov gilt als bedeutender Pianist seiner Generation – ohne das russische Repertoire zu vertreten. Sein Spiel ist durch
höchste Raffinesse bestimmt. Koroliovs
Kraft der Versenkung schlägt den Hörer
in den Bann. Seine Konzerte haben bei
Publikum und Fachpresse Kultstatus und
doch werden seine raren Auftritte als Geheimtipp gehandelt.
Im Dezember 2014 hielt Evgeni Koroliov
in der Philharmonie Berlin ein begeisterndes und umjubeltes Konzert u. a. mit
der Kunst der Fuge von J. S. Bach.
Im Weingartener Konzert spielt der Pianist außer Bach noch Schuberts hochdramatische A-Dur-Sonate. Für seine
Aufnahmen von Franz Schuberts letzten
Sonaten wurde Koroliov 2015 mit dem
International Classical Music Award ausgezeichnet.
Klavierabend mit Evgeni Koroliov
Sonntag, 04. Dezember, Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben, 20 Uhr.
Werke: Johann Sebastian Bach: Chromatische Fantasie und Fuge d-Moll; Englische Suite Nr. 2 a-Moll; „Die Kunst der
Fuge“ // Franz Schubert: Sonate für Klavier A-Dur D959
Karten 24 € / 3 € Last call for culture
Schüler und Studenten an der Abendkasse, Tel. 0751 / 405 232, www.reservix.de
Text: Dr. Peter Hellmig
KULTURZENTRUM LINSE E.V.
Kino in der LINSE
«Die Ökonomie der Liebe»
Französisch-belgisches Drama, um ein Paar,
das trotz Trennung unter einem Dach leben
muss.
03.12. - 04.12. 18.00 Uhr
«Ich, Daniel Blake»
01.12. - 02.12. 20.15 Uhr
03.12. 16.30 / 20.15 Uhr
04.12. 19.00 Uhr
05.12. - 06.12. Engl. OmU 19.00 Uhr
08.12. 19.00 Uhr
«Die Habenichtse»
02.12. 19.00 Uhr
04.12. 16.30 / 21.15 Uhr
05.12. - 06.12. 21.15 Uhr
«Agrokalypse»
05.12. - 07.12. 18.00 Uhr
«Die Zeit der Frauen»
In einem kleinen indischen Dorf in Gujarat treffen die Schicksale dreier Frauen und
eines jungen Mädchens aufeinander:
04.12. - 07.12.
20.15 Uhr
08.12. 21.15 Uhr
36
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
«Egon Schiele»
08.12. - 09.12. 18.00 Uhr
10.12. 20.15 Uhr
11.12. 16.30 / 20.15 Uhr
«Paterson»
Von Jim Jarmusch - Paterson (Adam Driver)
arbeitet als Busfahrer in einer Kleinstadt,
die genauso heißt wie er selbst: Paterson
im US-Bundesstaat New Jersey. Jeden Tag
geht er dort seiner Routine nach – er fährt
dieselbe Route und beobachtet dabei das
Geschehen außerhalb seiner Windschutzscheibe ...
08.12. - 09.12. 20.15 Uhr
10.12. 16.30 / 19.00 Uhr
11.12. 12.00 / 19.00 Uhr
Kinder-KINO «Der Geheimbund von
Suppenstadt»
empfohlen ab 6 Jahren
Sa., 03.12., So., 04.12. jeweils um 16 Uhr
Die Filme beginnen pünktlich ohne Werbung.
Eintritt 4 Euro - Geburtstagskinder haben
freien Eintritt.
Text: Karolina Jung
Bilder: MFA / Camino / Weltkino
KULTUR BAR IMPULS
Konzert JFS
die letzten 50 Jahre internationaler
Rock- und Popgeschichte.
Von ausgewählten Titeln der Bands Crosby, Stills, Eagels, Bee Gees, STS etc.
bis zu Schlagerklassikern und eigenen
Kompositionen – mit anspruchsvollem,
dreistimmigem Gesang, bestechender
Bühnenpräsenz und fein abgestimmten
Arrangements klingt JFS frischer als so
manches Original und feiert die Freude
zur Musik. Am Freitag, den 02. Dezember, sind sie wieder zu Gast in der Kultur
Bar Impuls und zwar ab 20 Uhr.
Eintritt frei! „Der Hut geht um.“
In der bunten Covermusik-Szene Süddeutschlands sind JFS bereits seit längerer Zeit eine feste Größe. Ihre musikalische Bandbreite spannt sich über
Text: Dagmar Asghari
Bild: JFS
Lesung
Lyrik-Abend
Zum zweiten Mal liest Barbara Wolff
aus dem Buch von Rafik Schami am
Mittwoch, 07. Dezember, ab 20 Uhr in
der Kultur Bar Impuls.
Freizeit und Erholung
Schwäbischer Albverein OG Weingarten
Adventswanderung
Mit unserem Roland Knoll machen
wir eine Wanderung von ca. 1,5 Stunden und treffen uns anschließend mit
guter Laune bei Glühwein, Punsch und
Schmalzbrot wieder in der Grillhütte
Nessenreben.
Treffpunkt: Dienstag, 06. Dezember,
14.30 Uhr am Schwimmbad Weingarten.
Bitte mitbringen: Trinkbecher, vielleicht
auch wieder Versucherle aus der eigenen
Weihnachtsbackstube und für den Heimweg eine Taschenlampe!
Wir freuen uns wieder auf zahlreiche
Teilnahme!
Der Vorstand
Text: Dorle Piontek
Bild: SAV
BÜCHEREI WEINGARTEN
Strahlende
Aussichten
Welche Aussichten haben Elektrosmog,
Handy-Funk und belastende Erdstrahlen? Ein spannender Erlebnisvortrag
mit Ulrich Schaptke in der Bücherei
Weingarten am Donnerstag, 08. Dezember, um 19.30 Uhr.
Alle zwei Wochen wird sie den bekannten syrischen Schriftsteller bzw. seine
Geschichten und seine fesselnde Erzählweise vorstellen.
1971 kam Rafik Schami nach Deutschland, lebt heute in Marnheim (Pfalz) und
zählt zu den bedeutendsten Autoren deutscher Sprache. Sein Werk wurde in 29
Sprachen übersetzt.
Prof. Kunstmann wird Lyrik zitieren,
lesen und mit den Gästen besprechen,
in seiner gut bekannten legeren und mit
Hintergrundwissen belegten Art. Deutsche Lyrik ist das Thema, Texte von den
großen Dichtern stehen im Mittelpunkt,
vor allem Friedrich Schiller. Die Lesung
beginnt um 20 Uhr. Eintritt frei.
Ein Handy in der Hosentasche, WLAN
zuhause, kabellose Elektrogeräte - für unsere Gesellschaft ist dies völlig selbstverständlich. Die gesundheitlichen Folgen
sind nicht absehbar. Gerade von Heranwachsenden werden die Auswirkungen
von Handyfunk und Elektrosmog häufig
unterschätzt.
Ulricht Schaptke ist Gründer des Unternehmens „Elektrosmog-frei leben“ und
Experte auf diesem Gebiet. Er gibt Antwort auf Fragen, wie man sich vor Handyfunk und Elektrosmog schützen kann.
Der Eintritt ist frei!
Text: Dagmar Asghari
Text: Dagmar Asghari
Text: Sonja Wiegand
Am Donnerstag, den 08. Dezember, laden die Kultur Bar Impuls und Herr
Professor Kunstmann zu einem LyrikAbend ein.
37
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Ravensburg remisiert gegen Weingarten
Es gab insgesamt 4 Remisen, beginnend
auf Brett 8 bei Stefan Günter gegen F.
Oberndörfer, wobei der Weingartener Spieler dem Sieg deutlich näher war
als der Ravensburger. Ein respektables
Unentschieden holte auf Brett 6 Nachwuchstalent Stefan Leser gegen den 300
DWZ-Punkte höher liegenden Schupp.
Ebenso remisierte auf Brett 3 Philipp
Müller, der ebenfalls schon fast auf Gewinn stand. Das letzte Remis gab es am
2. Brett zwischen E. Christ und S. Götz
in ausgekämpfter Stellung. Zwei schöne Einzelsiege gab es auf Brett 1und 5
durch Z. Szczep gegen A. Weidel und D.
Schmidt gegen A. Abt. Dem standen allerdings auch zwei Niederlagen entgegen:
auf Brett 7 bei J. Schugowitz und recht
unglücklich auf Brett 3 bei Max Habisreutinger, der schon auf Gewinn stand,
dann aber noch einen Verlustzug fand,
womit die Partie aufgabereif war. Damit
bleibt Ravensburg Tabellenführer vor
Weingarten.
Text: Josef Möhrle
EISENBAHNFREUNDE RAVENSBURG-WEINGARTEN E.V.
Die Modellbahnausstellung mit Pfiffff
Die Veranstaltung findet am 10. Dezember von 9 Uhr bis 16 Uhr in der
Oberschwabenhalle Ravensburg statt.
Diesmal wartet die Modellbahnausstellung und –börse wieder mit besonderen
Attraktionen auf: Auf 1.000 qm sind neben vier Vereinsanlagen (Spur Z, Spur N,
H0-Modulanlage und H0-Jugendanlage)
fünf Gastanlagen zu bestaunen: Spur
H0-Bahnbetriebswerk Modellbahn Bodensee e.V. Friedrichshafen, Spur H0Nostalgieanlage MEC Pfullendorf e.V.,
H0-Modulanlage BME Friedrichshafen,
Spur 0-Nostalgieanlage M. Haschek Bad
Waldsee und die Spur 1-Privatanlage von
P. Müller. Hinzu kommen historische
Blick
VEREINSHEIM TURNVEREIN
WEINGARTEN 1860 E.V.
SCHACHVEREIN WEINGARTEN
Im Spitzenspiel in der Bezirksliga Süd
trennten sich die beiden führenden
Mannschaften Unentschieden 4:4. Für
Weingarten 1 handelt es sich dabei um
ein undankbares Ergebnis, da es dem
Sieg deutlich näher war als Ravensburg
1 und zusätzlich, weil damit der bisherige Tabellenstand mit Ravensburg als
Tabellenführer unverändert bleibt.
im
Schiffsmodelle von G. Hümmler und
LKW-Modelle im Maßstab 1:8 und 1:16.
Darüber hinaus bieten wieder namhafte
Fachgeschäfte sowie private und professionelle Händler auf weiteren 1.000 qm
ihre Modellbahnprodukte an. Zum aktuellen Stand der Neubaustrecke Stuttgart /
Ulm gibt es einen Vortrag von D. Batzlen
um 10:30 Uhr und um 13:30 Uhr.
Eintrittspreise: Erwachsene 5 € (ermäßigt 4,50 €), Kinder 2,50 €. Weitere Infos unter www.eisenbahnfreunde-rv.de
Text und Bild: Günter Lauinger
Öffnungszeiten Turnerheim Spinnenhirn
Familie Doris und Zlatko Majerle, Tel.
0751 / 88 281, Schlier - Spinnenhirn,
Telefon 07529 / 65 51.
Öffnungszeiten, falls nichts anderers angegeben:
freitags und samstags immer ab 14 Uhr
Kaffee und Kuchen, ab 16 Uhr Vesper.
Sonntags von 11 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte beachten:
Dezember:
Freitag, 02. Dezember: 20 Uhr Singen für
alle.
Freitag, 09. Dezember: Geschlossene Gesellschaft, NICHT GEÖFFNET
Freitag, 16. Dezember: Geschlossene Gesellschaft, NICHT GEÖFFNET
Winterferien ab Freitag, 23. Dezember,
bis einschließlich Sonntag, 08. Januar.
Text: Doris Majerle
SCHINDERHANNES
Joe Cocker-Nacht im
Schinderhannes
Am Samstag, den
03.12., lässt die
Juice-cocker-Band
in kleiner Besetzung
die größten Hits von
Joe Cocker authentisch und auf eindrucksvolle Weise weiterleben.
Drei erfahrene Musiker plus die großartige Stimme von Mario („Juice“) Maucher
lassen jedes Konzert zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. 100 % handgemachte Live-Musik mit viel Emotion
und Leidenschaft bei technisch geringem
Aufwand. Beginn ist um 21 Uhr. Die
Band erhebt einen Eintritt von 7 Euro.
Wir freuen uns auf diesen Abend!
Text: Das Schinderhannes Team
Bild: privat
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Sport
SV WEINGARTEN E.V.
Der SV Weingarten bringt Ihnen den Christbaum
Möchten Sie Ihren Christbaum ganz
bequem zwischen Ihren Einkäufen zu
Fuß besorgen? Oder passt er nicht ins
Auto rein - dann bringt ihn Dir der
Sportverein.
Auch in diesem Jahr veranstaltet der
SV Weingarten wieder seinen beliebten
Christbaumverkauf mit Lieferservice.
Wann: Freitag, 09.12., 11-20 Uhr
Samstag, 10.12., 10-20 Uhr
Wo: im „Bärenhöfle“, also zwischen
Gasthof Bären und Rathaus Weingarten
Wie: Gegen geringes Aufgeld liefern wir
Ihnen den bei uns gekauften Baum nach
Hause und holen ihn nach den Feiertagen
wieder ab. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diesen Service nur im
CISM-Weltrekord
Einstellung CISM-Weltrekord durch Lisa Müller
Bei den 49. Militär-Weltmeisterschaften CISM in Doha
(Katar) hat Team Deutschland in der Disziplin Kleinkaliber 3 x 20 mit Lisa Müller (Weingarten), Jolyn Beer
(Hannover) und Silvia Rachl (Singenbach) die Goldmedaille gewonnen. Lisa Müller stellte mit ihren 589 Ringen
darüber hinaus den CISM-Weltrekord ein.
Mit 1.750 Ringen siegte das Trio der Bundeswehr und des
Deutschen Schützenbundes vor den Mannschaften aus der
Schweiz und Russland, die beide auf 1.740 Zähler kamen.
Bereits zwei Tage zuvor brillierten die drei Schützinnen im
Wettbewerb Kleinkaliber liegend 60 Schuss. Ringgleich mit
den Chinesinnen im Total mit 1.861,0 erzielten sie einen
neuen CISM-Weltrekord, landeten jedoch aufgrund weniger
Innenzehner auf Platz 2. Auch hier erzielte Lisa Müller das
beste Ergebnis mit 621,4, vor Jolyn Beer mit 620,5 und Silvia Rachl mit 119,1 Ringen.
Text: Jutta Speidel-Müller
Bild: privat
Gesundheit
DEUTSCHES ROTES KREUZ ORTSVEREIN WEINGARTEN E.V.
Weihnachten im Schuhkarton
Das Jugendrotkreuz Weingarten beteiligt sich an
der DRK-Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“
und packte deshalb in der letzten Gruppenstunde
Weihnachtsgeschenke für Flüchtlingskinder, die
vom DRK im Kreis Ravensburg betreut werden.
Ein genauer Bericht folgt.
Text: Heike Bogenrieder
Bild: DRK Ortsverein Weingarten
Stadtgebiet Weingarten anbieten können.
Für Ihr leibliches Wohl sorgt die Firma
Buchter Zeltverleih mit Glühwein, Glühmost oder heißem Punsch, sowie Saiten,
Landjäger und Käseplatten.
Der SV Weingarten freut sich auf Ihren
Besuch!
Text: Andrea Brändle
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
KRANKENHAUS 14 NOTHELFER GMBH
Strahlend in Grün und Gold
Zum zweiten Mal steht vor dem Haupteingang des Krankenhauses 14 Nothelfer Weingarten ein großer, wunderschöner Weihnachtsbaum.
Mit Kugeln und hunderten Lichter
schmückten Margret Höll-Roth (links)
und Markus Neher, Leiter der Technischen Abteilung des Krankenhauses, den
immergrünen Baum, der bis vor kurzem
noch im Garten einer Mitarbeiterin des
Krankenhauses stand und dort fachmännisch gefällt wurde. Zum ersten Mal er-
strahlt der „14-Nothelfer-Baum“
in
diesem Jahr am ersten
Adventssonntag, 27.
November, und wird
dann bis zum 06. Januar weithin sichtbar
leuchten.
Text: Susann Ganzert
Bild: MCB
Soziales
CARISATT
„Gemeinsam Teller füllen“
Spendenaktion des REWE-Markts in
Baienfurt zugunsten von CariSATT
war sehr erfolgreich – auch unter dem
Jahr regelmäßige Warenlieferungen
Unter dem Motto „Gemeinsam Teller
füllen – wir helfen vor Ort“ hatte REWE
im November bundesweit die Kunden
dazu aufgerufen, Spendentüten mit lang
haltbaren Lebensmitteln für 5 Euro zu
kaufen, um diese an die Tafeln zu verschenken. Auch die REWE-Märkte in
Baienfurt und Blitzenreute beteiligten
sich an der Aktion. Allein im REWEMarkt in Baienfurt wurden 372 Spendentüten, gefüllt mit Spaghetti, Ketchup, Tee,
Marmelade, Reis, Schokolade, Keksen
und anderen haltbaren Lebensmitteln,
zugunsten des Tafelladens CariSATT
der Caritas Bodensee-Oberschwaben in
Weingarten, verkauft. „Wir bedanken
uns bei jedem einzelnen Tütenspender“,
sagte Rainer Hahn, Inhaber von REWE
in Baienfurt. Die Idee der direkten Hilfe für notleidende Menschen vor Ort sei
bei den Kunden sehr gut angekommen.
Als selbständiger Kaufmann sehe er sich
auch in der sozialen Pflicht und Verantwortung für Menschen, denen es nicht so
gut gehe. Das ganze REWE-Team habe
sich mit Begeisterung engagiert, freute
er sich. Unterstützt wurde die Aktion von
Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern
der Caritas, die immer wieder die Päckchen abholten, die Waren sortierten und
für die Tafelladen-Kunden bereitstellten.
„Die Zusammenarbeit war optimal“, waren sich Rainer Hahn und CariSATT-Leiterin Rita Feyrer einig. Auch unterm Jahr
unterstützt der REWE-Markt in Baienfurt
den Tafelladen der Caritas. Zweimal pro
Woche werden Waren für CariSATT bereitgestellt – hauptsächlich noch haltba-
re Frischeprodukte, die im Markt nicht
mehr verkauft werden. „Für uns ist das
eine tolle Unterstützung. Wir freuen uns
mit unseren Kunden“, bedankte sich Rita
Feyrer.
Text: Barbara Müller
Bild: Caritas
Rainer Hahn, Inhaber des REWE-Markts in Baienfurt (rechts) freut sich mit CariSATT-Leiterin
Rita Feyrer und dem ehrenamtlichen Tafel-Helfer Gerhard Hölz über das tolle Spendenergebnis.
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
CARITAS BODENSEE-OBERSCHWABEN
Beim Einkaufen Gutes tun
Am zweiten Adventssamstag, 03. Dezember, findet in Weingarten die Aktion „Kauf eins mehr“ zugunsten des
Tafelladens CariSATT statt
In der schönen Vorweihnachtszeit macht
das Einkaufen besonders Spaß: Überall
erstrahlen bunte Lichter, Weihnachtsbäume sind liebevoll geschmückt und in den
Geschäften werden weihnachtliche Dekound Geschenkideen präsentiert. Wer
möchte, kann mit seinem Adventseinkauf
aber auch ohne große Mühe helfen – und
zwar am zweiten Adventssamstag, 03.
Dezember. Dann findet in Weingarten die
Aktion „Kauf eins mehr“ zugunsten des
Tafelladens CariSATT der Caritas Bodensee-Oberschwaben statt. Von 9.30 bis
15.30 Uhr wird bei real, Lidl und Aldi sowie im Kaufland gesammelt. Mitarbeiter
und Ehrenamtliche der Tafelläden stehen
dann vor den Eingängen der an der Aktion beteiligten Lebensmittler bereit und
nehmen die gespendeten Waren in Empfang. „Wer bei seinem Adventseinkauf
eine Ware mehr in seinen Korb legt, als er
selbst braucht, und dieses Produkt dann
an uns weitergibt, hilft uns und vor allem
unseren Kunden“, sagt Rita Feyrer, Leiterin des Tafelladens CariSATT. Im Sortiment des Tafelladens sind Wurstwaren,
aber auch haltbare Produkte wie Reis,
Kaffee und Zucker, Backzutaten, Konserven, Wasch- und Körperpflegemittel oder
auch Babynahrung häufig Mangelware.
Insbesondere länger haltbare Artikel werden dringend benötigt.
Text: Barbara Müller
Kindergarten
KINDERGARTEN ST. ELISABETH
Wer macht mit bei der Krippenfeier in Hl. Geist?
Habt ihr Lust, mit uns die Krippenfeier in Hl. Geist am 24. Dezember (16
Uhr) zu gestalten?
Für dieses Jahr haben wir uns etwas Neues ausgedacht. Dazu suchen wir Kinder zwischen 5 und 9 Jahren, die gerne
singen und mit uns einen kleinen Weihnachtschor gründen.
Proben wollen wir ab dem 02. Dezember
immer freitags um 14 Uhr im Gemeindehaus Hl. Geist.
Seid ihr dabei? Dann meldet euch bitte
umgehend unter Tel. 0751 / 185 290 10
an. Wir freuen uns auf euch!
Y. Rauch, C. Dillmann und das KigoTeam
Bild: privat
Hochschulen
PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WEINGARTEN
Weihnachtskonzert der PH
Hochschulchor, Kammerchor und
Solisten präsentieren Mendelssohn,
Franck, Rutter.
Am Mittwoch, 14. Dezember, findet
um 20 Uhr in der Liebfrauenkirche Ravensburg das traditionelle Weihnachtskonzert der PH Weingarten statt. Der
Hochschulchor ist unter der Leitung von
Martin Küssner u.a. mit Chören von Felix Mendelssohn zu hören, während der
Kammerchor mit „Carols of the world“
einen Streifzug durch die Weihnachtsmusik verschiedener Länder und Kontinente
unternimmt. Begleitet werden die Chöre
von Jörg Turowsky (Klavier) sowie Elisa-
beth Sekul (Orgel). Mit solistischen Beiträgen sind außerdem Ingeborg Kempter
(Sopran), Philipp Neher (Trompete) sowie David Hegenauer (Violine) zu hören.
Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist
frei.
Text: Martin Küssner
ASTA DER HOCHSCHULE RAVENSBURG-WEINGARTEN
Studentenparty „Letzte Tanke“ am 07.12.
Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner der Oberstadt, liebe Studierende,
am Mittwoch, den 07.12., findet von 21
Uhr bis 02 Uhr die Studentenparty „Letzte Tanke“ in der Mensa statt. Die Partys
in der Mensa bilden einen wichtigen
Bestandteil des studentischen Lebens in
Weingarten. Die „Letzte Tanke“ bildet
den jährlichen Abschluss dieser Veranstaltungsreihe. Damit die Anwohner der
Doggenriedstraße auch in dieser Nacht
gut schlafen können, bitten wir alle Stu-
dierenden um Rücksichtnahme auf ihrem
Hin- und Heimweg. Wir möchten auch
die Anwohner um Verständnis für etwaige
Lärmbelästigungen bitten.
Wir freuen uns auf einen schönen Abend!
Die Verfasste Studierendenschaft
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Bildung
STIFTUNG KBZO
Jubiläum „40 Jahre Berufsausbildung
für Jugendliche mit Handicap an der Stiftung KBZO“
Sauterleuteschule freut sich über Fräser-Spende der Firma Neher
Im Rahmen des Jubiläums „40 Jahre
Berufsausbildung für Jugendliche mit
Behinderung an der Stiftung KBZO“
hatte Gerd Neher, der Geschäftsführer
des gleichnamigen PräzisionswerkzeugUnternehmens und Kooperationspartners
aus Ostrach-Einhart, angekündigt, den
Schülern der gewerblichen Sonderberufsfachschule einen Fräser zu spenden.
Und er hat sein Versprechen ganz schnell
eingelöst. Unternehmenssprecher Michael Enzenross überbrachte jetzt das
Werkzeug, das die Schüler im Beisein
von Vorstand, Schul- und Abteilungsleitung in Empfang nahmen und auch sofort
einsetzten. „Es ist sehr schön zu sehen,
wie die Firma Neher bei uns Bedarfe erkennt und danach gemeinsam mit uns aktiv nach Lösungen sucht“, bedankte sich
der Vorstandsvorsitzende der Stiftung
KBZO, Dr. Ulrich Raichle, für die Werkzeug-Spende. Enzenross betonte, dass es
der Firma Neher ein „großes Anliegen ist,
die Partnerschaft mit der Stiftung KBZO
in den verschiedensten Bereichen aktiv
zu leben“.
Auf unserem Foto freuen sich von links: Wolfgang Greshake (stellvertretender Direktor
des SBBZ), Thomas Sigg (Direktor des SBBZ), Alexander Isele, Matthias Stöckle (kaufmännischer Vorstand), Simon Winterhalter, Michael Enzenross (Neher-Unternehmenssprecher),
Dr. Ulrich Raichle (Vorstandsvorsitzender), Timo Knab, Erwin Krayer (Lehrer), Anja Herzog
(Abteilungsleiterin der Sauterleuteschule).
Text und Bild: Clemens Riedesser
Jugend und Familie
TEAM JUGENDARBEIT
„Treff für Kids“ sammelt für Zivilcourage-Aktion
„Weggeschaut ist mitgemacht“, heißen
die vier Lernfilme von der „polizeilichen Kriminalprävention der Länder
und des Bundes“. Bei Themen wie
Diebstahl oder Körperverletzung war
die Fragestellung, wie man sich selbst
in den gezeigten Situationen verhalten
hätte. Mit den Teilnehmern aus dem
„Treff für Kids“ fand daraufhin ein lebendiges und intensives Gespräch statt.
Da Weingarten Ausrichter der diesjährigen „Zivilcourage-Preisverleihung“ war,
wurden das Thema auch bei sämtlichen
Angeboten des „Team Jugendarbeit“ mitberücksichtigt.
Während Jugendgemeinderäte und Teilnehmer des Jugendtreffs mit dem „Sofa
on Tour“ unterwegs waren, verkaufte der
„Treff für Kids“ unter Anleitung von Sabine Neubauer im Juni Waffeln und Buttons auf dem KOMM- Festival. Auch bei
der Preisverleihung in der Linse wurde
nochmal verkauft und Geld gesammelt.
130 Euro sind dabei zusammengekommen. Gespendet wird das Geld an die
Dominik-Brunner-Stiftung, die diverse
Projekte zum Thema Zivilcourage unterstützt.
dominik-brunner-stiftung.de
Text: Christian Netti
Bild: Team Jugendarbeit
„Treff für Kids“-Stand beim KOMM-Festival
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Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Wirtschaft, Handel und Gastronomie
KOLPINGSFAMILIE
WEINGARTEN E.V.
Kolpinggedenktag
am 03. Dezember
Zum Kolpinggedenktag im Advent
wird recht herzlich eingeladen. Den
Gedenkgottesdienst feiern wir am
Sonntag, den 04. Dezember, um 8.30
Uhr in der Basilika, am eigentlichen
Gedenktag von Adolph Kolping.
Anschließend treffen wir uns zum gemeinsamen Frühstück und Beisammensein, zur Ehrung unserer verdienten
Mitglieder und zur Neuaufnahme eines
Mitgliedes, in den Kirchennahen Räumen
bei der Basilika. Dort wird auch mit Kaffee, Tee und Zopfbrot und einem kleinen
Frühschoppen für unser leibliches Wohl
gesorgt werden.
Text: Franz Pfleghar
JUGENDCLUB
WEINGARTEN E.V.
Zur Jugendclub-Nikolausfeier bis Sonntag
anmelden
Mitgleider des Jugendclubs Weingarten können sich von heute bis Sonntagabend, 04. Dezember, beim Jugendclub-Glühwein- & Punschstand auf
dem Löwenplatz oder bei Gerhard
Junginger bis 04. Dezember unter Tel.
0751 / 44 564 noch anmelden.
Die Nikolaus- und Weihnachtsfeier findet nächsten Samstag, 10. Dezember, um
18 Uhr im Gasthaus „Alt.Ochsen“ statt.
Gedichte und musikalische Beiträge sind
willkommen. Die derzeitige Spendenaktion für die OP‘s in der Kinderklinik
in Kenia geht auch 2017 weiter sowie
beim Spendenkonto bei der Volksbankd
Weingarten. Der Jugendclub möchte bis
Dreikönig 5 der dringendsten OP‘s und
5 Rollstühle finanzieren. Jede Spende
zählt! Eie Quittung erfolgt direkt für 2016
oder 2017. Helfen Sie, damit wir helfen
können! Danke.
Infos unter Telefon 0751 / 44 564.
Text: Gerhard Junginger
Volksbank Weingarten eG
Volksbank Weingarten feiert Kunden- und
Mitgliederveranstaltungen mit Comedian
Andreas Müller
Im 150. Jubiläumsjahr bot die Volksbank Weingarten für ihre Kunden und
Mitglieder das ganze Jahr über besondere und unvergessliche Ereignisse. So
auch bei den diesjährigen Kundenund Mitgliederveranstaltungen in der
Gemeindehalle Baienfurt und im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten.
Seit diesem Jahr hat die Genossenschaftsbank die Kunden- und Mitgliederveranstaltungen in den Geschäftsbereichen
Baienfurt und Baindt sowie Weingarten
und Grünkraut zusammengefasst. So sollen Kunden und Mitglieder noch besser
informiert und unterhalten werden. Bei
den diesjährigen Veranstaltungen gab es
ein exklusives Jubiläumshighlight: Nach
einem Buffet zu Beginn der Veranstaltungen berichteten die Vorstände Wilfried Deyle und Michael Buck über die
Entwicklung der Volksbank Weingarten
eG und deren Geschäftsstellen. So rechnet die Volksbank zum Bilanzstichtag
31.12.2016 mit einem geplanten Bilanzsummenzuwachs von ca. zwei Prozent.
Die Gesamtbetrachtung des bilanziellen
und außerbilanziellen betreuten Kundenvolumens betrug per 30.09.2016 EUR
440,8 Mio. Wie in jedem Jahr wurden
Mitglieder für jahrzehntelange Treue geehrt. Insgesamt konnten 19 Mitglieder zur
50-jährigen und einem sogar zur 60-jährigen Mitgliedschaft gratuliert werden.
Ein weiterer Höhepunkt waren die Fachvorträge zweier Finanzexperten. Dr. Alexander Krüger vom Bankhaus Lampe
begeisterte in Baienfurt mit einem spannenden Kapitalmarkt-Ausblick. Und auch
Michael Kopmann von der DZ-Bank zog
in Weingarten die gesamte Aufmerksamkeit mit seinem Vortrag „Schwaches
Wachstum, niedrige Zinsen – und jetzt?“
auf sich.
Das absolute Highlight beider Abende
war der Besuch des Comedians Andreas
Müller! Er begeisterte das Publikum mit
seinem Programm, in dem Bundestrainer
Jogi Löw, Kanzlerin Merkel, Schwergewicht Rainer Calmund, Wladimir Putin
und viele mehr eine Rolle spielten. Andreas Müller ist hier ein echtes Allroundtalent, er imitiert, parodiert und musiziert.
Ehrung der 50- und 60-jährigen Mitglieder der Volksbank Weingarten eG.
Text: Jutta Schirmer
Bild: Volksbank Weingarten
43
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Feuerwehr
FEUERWEHR WEINGARTEN
Eine Schwerverletzte bei Verkehrsunfall nahe Waldburg
Eine PKW-Fahrerin erlitt bei einem
Verkehrsunfall ohne Einwirkung anderer Verkehrsteilnehmer schwere Verletzungen.
Um 12:15 Uhr erfolgte die Alarmierung
über die Leitstelle Oberschwaben für den
Rüstzug der Feuerwehr Weingarten zur
Unterstützung der örtlichen Feuerwehr
Waldburg mit dem Einsatzstichwort T3Y
eine eingeklemmte Person bei Verkehrsunfall mit Überschlag.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte ergab
sich folgendes Bild: Ein PKW lag auf
der Seite am Rand der Fahrbahn. Die
Fahrerin war mit ihrem Kopf unter die
B-Säule ihres Fahrzeuges gerutscht, was
die Rettungsmaßnahmen erheblich erschwerte. Als erstes wurde ein InnererRetter der Feuerwehr Weingarten in das
umgekippte Fahrzeug geschickt, um die
Patientenbetreuung zu übernehmen, damit die Rettung so schonend wie möglich
ablaufen konnte. Nach der Stabilisierung
des auf der Seite liegenden Fahrzeuges
mittels „Stabfast-System“ konnte mit dem
hydraulischen Spreizer
das Fahrzeug angehoben
und unterbaut werden.
So konnte die Fahrerin
durch das Fenster auf ein
„Spineboard“ gezogen
und gerettet werden. Bei
den Rettungsmaßnahmen arbeiteten die beiden Feuerwehren sowie
der Rettungsdienst in allen Schritten eng zusammen, was ausschlagge- Das Dach des Fahrzeuges konnte durch die knifflige Lage des
bend für die schonende Kopfes der verunglückten Fahrerin nicht geschnitten werden,
so wurde das Fahrzeug mittels Spreizer angehoben und dopRettung war.
Die Ursache des Unfalls pelt gesichert.
müssen die polizeilichen
Ermittlungen ergeben.
burg, ein Rettungswagen und Notarzt des
Das Sicherstellen des Brandschutzes und DRK Ravensburg sowie die Polizei.
die Unterstützung bei der technischen
Rettung übernahm die örtliche Wehr aus Text: Alexander Binder
Waldburg. Ebenfalls vor Ort waren die Bild: Feuerwehr Weingarten
Helfer vor Ort Gruppe des DRK Wald-
Dies und Das
TIERHEIM RAVENSBURG/BERG
Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke
Zur Weihnachtszeit wünschen sich viele Menschen und vor allem Kinder ein
Tier. Doch dieser Wunsch bringt viele
Probleme mit sich, denn ein Tier lässt
sich nicht so einfach wie ein Pullover
oder ein Spielzeug umtauschen. Das
Tierheim Ravensburg-Berg warnt ausdrücklich vor dem Verschenken von
Tieren.
Zu Anfang ist die Freude über die neuen
Mitbewohner sehr groß. Sobald jedoch
klar wird, dass die Haltung von Hund,
Katze & Co. mit viel Arbeit, Verantwortung und Kosten verbunden ist, schwindet
die Begeisterung für die erst so geliebten
Vierbeiner oft schnell dahin. Sobald sich
die neuen Halter mit den tatsächlichen
Ansprüchen des Tieres konfrontiert sehen, werden viele unüberlegt gekauften
Tiere nach den Feiertagen in den Tierheimen des Deutschen Tierschutzbundes
abgegeben.
Wer ernsthaft ein neues tierisches Familienmitglied in Erwägung zieht, sollte sich
im Vorhinein ausreichend darüber Gedanken machen, welches Tier am besten in
die Familie passt, ob alle Rahmenbedingungen stimmen, ob die Kosten geklärt
sind und ob die arteigenen Bedürfnisse
des Tieres erfüllt werden können. Ein
erster Gang lohnt sich dann immer ins
Tierheim, wo viele Tiere auf ein neues,
liebevolles Zu hause warten. Auch bei
der Auswahl des Tieres sollten sich die
Interessenten ausreichend Zeit nehmen
- die Erfahrung der Tierpfleger, die ihre
Schützlinge genau kennen, kann helfen,
das passende Tier zu finden.
Hund angeleint zwischen Mülltonne und
Grünabfall
Text: Jennifer Gasser
Bild: privat
44
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
KATHOLISCHE ARBEITNEHMER-BEWEGUNG
DRK-BLUTSPENDEDIENST BADEN-WÜRTTEMBERG
Adventsfeier der KAB
Weingarten
Blutspenden und für die eigene Gesundheit
vorsorgen
Die Gruppe Weingarten der
Katholischen ArbeitnehmerBewegung lädt Mitglieder,
Angehörige und Gäste am 2.
Advent ab 14.30 Uhr in das
Gemeindehaus Hl. Geist, Keplerstraße 4 ein.
Die Adventsfeier steht dieses Jahr unter
dem Motto „Advent ist Aufbruch - Bewegung mit Gott“. Texte, Bilder und Lieder
sollen zur richtigen Einstimmung auf das
bevorstehende Weihnachtsfest beitragen.
Anschließend besteht Gelegenheit zu Gesprächen bei Kaffee und Kuchen.
Text: Martin Zweifel
SELBSTHILFE-GRUPPEN
Angebote für alkoholkranke Menschen
und deren Angehörige
Ort: Martin-Luther-Gemeindehaus,
Abt-Hyller-Straße 17
Dienstags, 20 bis 22 Uhr
AA - Anonyme Alkoholiker
Kontakt: Karlheinz 0160 / 8440444
oder 07529 / 9747807
Dienstag, 20 bis 22 Uhr
Al-Anon - Angehörige von Alkoholkranken
Kontakt: Volker 0751 / 3526112
Jeden letzten Dienstag im Monat gemeinsames Meeting von AA und AlAnon.
Donnerstag, 19.30 bis 21.30 Uhr
AA - Anonyme Alkoholiker
Kontakt: Reiner 01520 / 8884795 oder
07502 / 968882
Ulrich 0170 / 7718248 oder 0750 /
942767.
Jeden ersten Donnerstag im Monat ist
das Meeting offen für Angehörige und
Interessenten.
Text: Selbsthilfe-Gruppen
Blutspender können jetzt nicht nur Leben retten, sondern aktiv für die eigene
Gesundheit vorsorgen. Treue Mehrfachspender erhalten am 07.12. zusätzlich einen erweiterten Check up.
Der DRK-Blutspendedienst lädt hierzu
ein am Mittwoch, den 07.12., von 14 Uhr
bis 19.30 Uhr, Sporthalle 3 / Beim Hallenbad, Brechenmacher Straße 21, 88250
WEINGARTEN
Bei jeder Blutspende kontrolliert der
DRK-Blutspendedienst den Blutdruck
und misst den Gehalt an rotem Blutfarbstoff (Hämoglobinwert). Außerdem
wird jede Blutspende im Labor auf unterschiedliche Krankheitserreger wie
Hepatitis B und C sowie HIV untersucht.
Bei diesem Blutspendetermin am 07.12.
bedankt sich der DRK-Blutspendedienst
darüber hinaus
noch für das treue Engagement als Blutspender mit zusätzlichen Blutuntersuchungen.
Teilnehmen können alle Blutspender, die
bei diesem Termin mindestens ihre dritte
Blutspende innerhalb 12 Monaten leisten.
Sie erhalten zusätzliche Untersuchungen
des
Blutfettwerts (Cholesterin), Kreatinin
und der Harnsäure. Neben dem guten Gefühl bis zu drei Leben gerettet zu haben,
bleibt auch das gute Gefühl für seine eigene Gesundheit gesorgt zu haben.
Jede Spende zählt. Blut spenden kann Jeder von 18 bis zur Vollendung des 72.
Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch
nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die
Blutspende gut vertragen wird, erfolgt
vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert
nur wenige Minuten. Mit Anmeldung,
Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit
einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes
Leben retten kann. Bitte zur Blutspende
den Personalausweis mitbringen.
Alternative Blutspendetermine und
weitere Informationen zur Blutspende
sind unter dergebührenfreien Hotline
0800 / 11 94 911 und im Internet unter
www.blutspende.de erhältlich.
Text: Carmen Reim
POLIZEIPRÄSIDIUM KONSTANZ
Wie sicher ist Ihr Zuhause?
Eine dreiteilige Serie Ihrer Polizei zur
Vorbeugung von Einbrüchen
Während der dunklen Jahreszeit, in welcher die Dämmerung früher einsetzt,
besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer eines
Einbruchsdeliktes zu werden. Für viele
Betroffene ist ein Einbruch eine Tat, welche neben materiellem Schaden auch einen schweren Eingriff in die Privatsphäre
– nämlich die Sicherheit der eigenen vier
Wände – bedeutet.
Im letzten Jahr gingen die Einbruchszahlen um über 20 Prozent zurück. Weitergehend blieb es bei fast der Hälfte der Taten
beim Versuch. Hierzu tragen vor allem
das Beachten von (I.) allgemeinen Handlungsempfehlungen, (II.) mechanische
Sicherungstechniken, aber auch (III.)
Nachbarschaftshilfe bei.
Die Polizei möchte Sie dazu im Rahmen
der Einbruchsprävention durch eine dreiteilige Serie, hier nun der zweiten Ausgabe zu den mechanischen Sicherungstechniken, sensibilisieren.
II. Mechanische Sicherungstechniken
- Hecken und Sträucher bieten nicht nur
Ihnen Sichtschutz, sondern auch Einbrechern.
Vermeiden Sie deshalb z. B. dichte Bepflanzung direkt am Haus, insbesondere
an einbruchgefährdeten Stellen.
Mülltonnen, Gartenmöbel, Leitern,
Rankgerüste und hausnahe Bäume eignen
sich als Aufstiegshilfen für Einbrecher.
Sie sollten weggeschlossen bzw. entfernt
werden.
- Meist werden Fenster oder Türen von
Einbrechern mit einfachem Werkzeug
aufgehebelt.
45
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Die Polizei empfiehlt den Einbau von
Fenstern und Türe der Widerstandsklassen RC2, RC3 oder höher. Dies bietet
Schutz vor Einbruch mittels einfachen
Werkzeugs, wie einem Schraubendreher,
welcher von Einbrechern in den meisten
Fällen verwendet wird.
- Verschließen Sie Türen und Fenster sicher.
Fenster sollten neben einbruchshemmenden Beschlägen auch mit abschließbaren
Fenstergriffen ausgestattet sein.
Schließzylinder an Türen sollten neben
einem Bohrschutz ebenfalls über einen
Ziehschutz verfügen oder mit einem
Schutzbeschlag versehen sein.
- Zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten
für Ihr Eigentum.
Neben den oben genannten Möglichkeiten des Einbruchschutzes können auch
folgende Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden:
Ein Zusatzschloss mit Sperrbügel sichert
die Türe zusätzlich und verhindert das
Aufstoßen, wenn diese nur einen Spalt
weit geöffnet wird.
Querriegelschlösser sind ebenso eine
wirkungsvolle Methode um Türen zu sichern.
Ein Türspion oder eine Gegensprechanlage (ggf. mit Kamera) schützt Sie vor ungebetenem Besuch.
Die Erfahrung der Polizei zeigt, dass man
sich davor schützen kann, Opfer eines
Einbruchs zu werden. In fast der Hälfte
der Einbrüche bleibt es beim Versuch.
Dies ist nicht zuletzt sicherungstechnischen Einrichtungen – wie oben beschrieben – zu verdanken.
Achten Sie jedoch auf die Zertifizierung
des Materials und den fachgerechten Einbau. Bestehen Sie hierzu auf eine Montagebescheinigung, die Ihnen der Fachhandwerker ausstellt.
im
Blick
DEUTSCH ALS FREMDSPRACHE
Deutsche Sprache – schwere Sprache?
Ja und nein, das stellen wir drei Lehrende und die Zugewanderten in Weingarten jede Woche fest. Immer mittwochs um 10 Uhr treffen wir uns im
Gemeindehaus der Heilig-Geist-Kirche in der Keplerstraße. Aber der Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“
findet nicht nur im Schulzimmer statt.
Wir besuchten schon das AlamannenMuseum, das Orgelkonzert in der evang.
Stadtkirche, die Bilder zum Thema
„Flüchtlinge“ in der Marienkirche und
eben nutzten wir den Katamaran-Sondertarif und fuhren per Bahn und Schiff nach
Konstanz. Eine eigene Stadtführung,
die Konzilgeschichte, die Brunnen und
Skulpturen brachten den Menschen aus
verschiedenen Ländern unsere Sprache
und Geschichte näher.
Der Ausflug zum Bodensee war sehr
schön und gerne kehrten wir zufrieden
nach Weingarten zurück.
Text: Erika Eichwald
Bild: Don Oliver
Aus den Nachbargemeinden
LANDRATSAMT RAVENSBURG
In Ravensburg, Wangen, Leutkirch und
Bad Waldsee am Montag, 05. Dezember:
Landratsamt und Außenstellen am
Montagnachmittag geschlossen
Komplett geschlossen bleiben am Montag, 05. Dezember, ab 12 Uhr die Schalter
und Büros des Ravensburger Landratsamtes. Dies gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes in Weingarten,
Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee
sowie für das Kreismedienzentrum in
Ravensburg auf der Burachhöhe. Die
Außenstelle in Leutkirch ist bereits ab
11:30 Uhr geschlossen. Grund dafür ist
die alljährliche Personalversammlung der
Kreisbediensteten.
Text: Claudia Roßmann
DRK KREISVERBAND RAVENSBURG
Weitere Informationen zum Thema
Einbruchsschutz finden Sie unter
www.k-einbruch.de oder bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen
des Polizeipräsidiums Konstanz in den
Landkreisen:
Konstanz: 07531/995-1044
Bodenseekreis: 07541/2893-1511
Ravensburg: 0751/803-2420
Sigmaringen: 07571/104-302
Text: Polizeipräsidium Konstanz / Referat
Prävention
Mit Schwung in die Integration
Abdul Rauf Salifu macht seine dreijährige Praxisorientierte Ausbildung
(kurz PIA) zum Erzieher im Kinderhaus Bullerbü des DRK-Kreisverbandes Ravensburg in Weingarten. Der
gebürtige Ghanaer arbeitet nicht nur
gerne mit Kindern, sondern gestaltet
aktiv seine Integration in Deutschland.
Unter Getöse stürmen die Kinder ins
Haus. Das Spiel an der frischen Luft hat
sie die kalten Temperaturen vergessen
lassen. Jetzt naht die Mittagszeit im Haus
Bullerbü. Einige der Kleinen stürzen sich
auf Abdul Rauf Salifu. Ein blonder Junge
hängt sich ihm von hinten über die Schultern, während er in der Hocke sitzt und
den Kindern hilft, die warmen Jacken und
die sandigen Schuhe auszuziehen.
Der 29-Jährige stammt aus Ghana. Dort hat
er acht Geschwister, von denen er der Älteste ist. Nach Deutschland zog es ihn vor vier
Jahren der Liebe wegen. Seine deutsche
Frau hat er in Ghana kennengelernt, als sie
46
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
in einem Waisenhaus arbeitete.
„Ich hatte immer mit Kindern zu tun“,
schildert er seine Motivation, den Beruf
des Erziehers zu lernen. Sein Gesicht
strahlt dabei, wie so oft. In seinem Heimatland hat er sich drei Jahre zum Lehrer
ausbilden lassen und anschließend zwei
Jahre in seinem Beruf gearbeitet. Seine
Ausbildung wird in Deutschland jedoch
nicht anerkannt. Ein wenig kann er das
verstehen: Die Ausbildungen in den beiden Ländern seien sehr unterschiedlich.
„Ich muss hier alles von vorne anfangen“,
erklärt er. „Aber ich fühle mich wohl.“
Zunächst machte er seinen Sprachkurs
Stufe B2 in Stuttgart. Auch das einjährige
Berufskolleg als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung absolvierte er.
Neubeginn im fremden Land
Nach Wilhelmsdorf kam er auf Empfehlung einer Bekannten. Zunächst machte
er ein Praktikum im Kinderhaus St. Johann in Zußdorf. „In Ghana“, beschreibt
er, „bleiben behinderte Menschen eher
in ihren Familien.“ Bis heute pflegt er
den Kontakt zu den Kindern in Zußdorf.
Ein Jahr Praktikum im Waldkindergarten
folgte. „Für die Integration ist das Wichtigstes, dass man die Sprache spricht“,
sagt er in gutem Deutsch. Dies würde
er auch immer wieder den Gläubigen
in Wilhelmsdorf empfehlen, von denen
manche lieber ihre Muttersprache sprechen würden. Vor seiner Ausbildung engagierte er sich in der dortigen Moschee
als Imam. Da Abdul Rauf Salifu auch
Arabisch spricht, kann er übersetzen und
zwischen den unterschiedlichen Kulturen der Gläubigen vermitteln. Den Koran
kannte er bereits vollständig, bevor er
selbst mit elf zur Schule durfte. Und dies
auch erst nach Überzeugungsarbeit eines
Lehrers. Heute sei der stets strenge Vater
froh, dass sein Sohn die Schule besuchte.
Priorität Ausbildung
Während seiner Ausbildung hat Abdul
Rauf Salifu im Wechsel drei Tage Praxis
im Kinderhaus und zwei Tage Unterricht
im Institut für soziale Berufe in Ravensburg. Da Arbeit und Schule viel Zeit in
Anspruch nehmen, engagiert er sich nur
noch am Wochenende in der Moschee.
„Die Dörfler waren immer begeistert und
haben uns unterstützt“, schildert er das
Zusammenwachsen in Wilhelmsdorf. Neben der Sprache ist für Abdul Rauf Salifu
besonders wichtig, dass man die Kultur
kennenlernt. Und zwar gegenseitig. Auch
die Deutschen sollten sich für die Kultu-
ren der Zugewanderten interessieren. Nur
so könne Verständnis entstehen und Vorurteile abgebaut werden.
Bei den Kindern sei seine afrikanische
Herkunft nie ein Thema gewesen. Sie
seien sehr empfindsam und würden ganz
normal mit ihm umgehen.
Erst kürzlich hat er sich die Haare ganz
kurz schneiden lassen. Kinder und Kollegen ist dies sofort aufgefallen. Oft haben sie ihn darauf angesprochen und auch
Späße über seine kurzen Haare gemacht.
Abdul Rauf Salifu freut es, wenn andere
auch auf diese Weise zeigen, dass er ihnen nicht egal ist. Und er strahlt dabei.
Abdul Rauf Salifu macht eine vierjährige
Praxisorientierte Ausbildung zum Erzieher.
In seiner Praxisphase arbeitet er derzeit im
Kinderhaus Bullerbü.
Text und Bild: Gerhard Krayss
Notdienste
VOM 02. BIS 08. DEZEMBER 2016
Der Notdienst beginnt morgens um 8.30
Uhr und endet morgens um 8.30 Uhr des
folgenden Tages.
Mittwoch
Hubertus-Apotheke, Dorfplatz 1, 88255
Baindt, Tel.-Nr. 07502/911035
Freitag
Apotheke im real, Franz-Beer-Straße 108, 88250 Weingarten, Tel.-Nr.
0751/7645508
Donnerstag
Brunnen-Apotheke, Brunnenplatz 7,
88276 Berg, Tel.-Nr. 0751/52121
Adler-Apotheke, Hauptstraße 50, 88326
Aulendorf, Tel.-Nr. 07525/60190
Samstag
Apotheke Oberzell, Josef-Strobel-Straße
13, 88213 Oberzell, Tel.-Nr. 0751/67896
Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel.-Nr.
0751/23860
KRANKENHAUS
Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Ravensburger Straße 39, 88250 Weingarten,
Tel.-Nr.: 0751 / 406-0
Sonntag
Dreiländer-Apotheke, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel.-Nr.
0751/3665075
ARZT
Ärztlicher Notdienst unter Tel.-Nr. 116
117
Montag
Marien-Apotheke, Waldseer Straße13,
88255 Baienfurt, Tel.-Nr. 0751/43677
KINDERARZT
Ärztlicher Notdienst unter Tel.-Nr. (0180)
19 29 288
Dienstag
Am Elisabethenkrankenhaus-Apotheke, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/79107910
ZAHNARZT
Notdienst unter Tel.-Nr. (01805) 911 630
Allgäu-Apotheke, Wangener Straße 3,
88267 Vogt, Tel.-Nr. 07529/7732
Stadt-Apotheke, Friedhofstraße 7, 88339
Bad Waldsee, Tel.-Nr. 07524/97960
AUGENARZT
Notdienst unter Tel.-Nr. (0180) 19 29 346
TIERÄRZTLICHE BEREITSCHAFT
Samstag und Sonntag
Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert
(0751) 44430
Telefonische Anmeldung erforderlich.
47
Ausgabe 44/2016
NOTRUFE
Polizei Feuerwehr Rettungsdienst/Notarztdienst Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
110
112
112
GIFTNOTRUF
Tel.-Nr. (0761) 19 240
WASSER / GAS / STROM
Technische Werke Schussental GmbH &
Co. KG, 24-Stunden-Störungsdienst Tel.Nr. (0751) 804-2000
FRAUEN UND KINDER IN NOT:
Tel.-Nr. (0751) 16 365
Veranstaltungskalender
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Festplatz
Rollende Wertstoffkiste
Wir bitten um Einhaltung der Abgabezeiten!
Abteilung für Steuern und Abgaben
11.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bücherei Weingarten
Vorlesen für Kinder im Vorschulalter
Kinderstiftung Ravensburg
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Museum für Klosterkultur
Im Kreuz ist Heil
Sonderausstellung bis 05. März 2017
Amt für Kultur und Tourismus
18.00 Uhr
Hähnlehofstraße 21
Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org.
Jehovas Zeugen Ravensburg
18.00 Uhr
Gasthof
„Rössle“
Eisschützenclub
Jahresabschlussfeier Eisschützenclub
Alle Vereinsmitglieder mit Familie und
Gäste sind willkommen. Höhepunkt der
Feier ist die Tombola mit vielen Preisen,
u. a. drei Geschenkkörben.
EisschützenclubWeingarten
Blick
te Nr. 2 a-Moll, „Die Kunst der Fuge“;
Franz Schubert: Sonate für Klavier A-Dur
D 959
Karten im Vorverkauf und an der Abendkasse zu 24 EUR Erwachsene/
12 EUR Schüler/Studenten
erhältlich, Tel. 0751 / 405-232
KULTURKREIS WEINGARTEN
Montag
VOM 03. BIS 09. DEZEMBER 2016
Samstag
im
kommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org.
Jehovas Zeugen Weingarten Russisch
10.30 Uhr
Kulturzentrum LINSE, Liebfrauenstr. 58
PHILOSOPHISCHE MATINEE
„Genuss und Askese - Vom Umgang
mit Bedürfnissen“
mit Prof. Dr. Joachim Kunstmann
Eintritt 9,- Euro / erm. 5,- Euro
Kulturzentrum LINSE e.V.
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Museum für Klosterkultur
Im Kreuz ist Heil
Sonderausstellung bis 05. März 2017
Amt für Kultur und Tourismus
14.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Martin-Luther-Gemeindehaus Abt-Hyller-Straße 17
Sonntagstreff im Advent
„Ein Traum wird wahr - eine Vision erfüllt sich“ (Jesaja, Kap. 11)
Harald Kubitza,
Theologischer Mitarbeiter
Gäste sind willkommen!
Evang. (landeskirchl.) Gemeinschaft
Apis
Sonntag
18.00 Uhr
Hähnlehofstr. 21
Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org.
Jehovas Zeugen Weingarten
10.00 Uhr
Hähnlehofstr. 21
Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind herzlich will-
20.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben
Evgeni Koroliov
Johann Sebastian Bach: Chromatische
Fantasie und Fuge d-Moll, Englische Sui-
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
13.30 Uhr Radfahren oder Wandern große Tour, Tel. 0751 / 45 217
14.00 Uhr Radfahren oder Wandern kleine Tour, Tel. 0751 / 556 794
14.00 Uhr Geselligkeit und Tanz
14.00 Uhr Kegeln im Gasthaus Bären
14.30 Uhr Fotobuch gestalten
Haus am Mühlbach
14.30 Uhr bis 15.30 Uhr und
15.45 Uhr bis 16.45 Uhr
Gemeindesaal Heilig Geist
DRK-Seniorengymnastik
Tel. 0751 / 56 061-0
Deutsches Rotes Kreuz
14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Kath. Gemeindehaus, Irmentrudstr. 12
Offener Folkloretanznachmittag
Tanzkreis St. Martin
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Hausaufgabenhilfe Englisch für alle
Klassenstufen mit Frau Redling
Agenda-Treff Oberstadt
15.30 Uhr
Café Museum
Monats-Treff
Jahrgänger 1934/35
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Vogteistr. 5
Hospiz Ambulant
Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen
Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Telefon: 0751 / 180 56 382
oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
InKultuRa e.V.,
Heinrich-Schatz-Straße 16
Kinderkochkurs ab acht Jahren
48
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Preis pro Kurs: 5 Euro inkl. Materialkosten.
Kurs ist auch einzeln buchbar. Max. Teilnehmerzahl: sechs Personen. Anmeldung
per E-Mail oder telefonisch. Die Kurse
finden in unseren Vereinsräumen statt.
Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org
17.30 Uhr bis 24.00 Uhr
Liebfrauenstraße 58, Weingarten
„Super-Montag“
Kino-Eintritt: 6 Euro
Saft-Schorle (0,4 l): 2,50 Euro
Landzüngle: 2,90 Euro
Kulturzentrum LINSE
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
BIK-Büro Kornhausgasse 2, Weingarten
Sprechstunde Kleinhandwerkerdienste
Wir vermitteln Kleinhandwerkerdienste
mit hausmeisterlichen vergleichbar.
Bürger in Kontakt (BIK),
Tel. 0751 / 55 74 549
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Räume Carisina, Waldseerstraße 4
Suchtselbsthilfe-Gruppe
Tel. 0751 / 44 319
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
BIK-Büro, Kornhausgasse 2
Sprechstunde Tauschbörse
Vermittlung von Diensten auf Gegenseitigkeit, unentgeltlich und privat.
Tel. 0751 / 55 74 549
Bürger in Kontakt (BIK)
Dienstag
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
InKultuRa e.V., Heinrich-Schatz-Str. 16
EBRU-Kurs I (Wassermalerei)
Termine: wöchentlich, dienstags
Ein Kurs beinhaltet vier Termine und ist
nur als Gesamtpaket buchbar. Preis für
vier Termine: 40 Euro zzgl. Material.
Nähere Informationen über Homepage.
Anmeldung per E-Mail oder telefonisch.
Die Kurse finden in unseren Vereinsräumen statt.
Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
09.30 Uhr Gymnastik
14.00 Uhr Holzschnitzen und Werken
14.00 Uhr Stricken, Häkeln, Sticken
14.00 Spanisch
14.30 Uhr Volksliedersingen
15.30 Uhr Französisch
Haus am Mühlbach
14.30 Uhr bis 15.15 Uhr
Bücherei Weingarten
Vorlesen für Kinder im Vorschulalter
Kinderstiftung Ravensburg
14.30 Uhr
Schwimmbad Weingarten
Adventswanderung
Näheres unter „Freizeit und Erholung“,
WF. Roland Knoll, Tel. 0751 / 41 945
Schwäbischer Albverein OG Weingarten
18.00 Uhr
Kulturzentrum LINSE, Liebfrauenstr. 58
Linse-Special „Agrocalypse Der Tag, an dem das Gensoja kam“
Im Anschluss an den Film CINEPHILO
mit dem Produzenten des Films Matthias
Erbacher.
www.agrokalypse.de
Kulturzentrum LINSE e.V.
19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
BiK-Büroräume, Kornhausgasse 2
Italienisch Konversation
mit Ilse Gaus
Tel. 0751 / 55 74 549
Bürger in Kontakt (BiK)
Mittwoch
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stadtbüro der Stiftung KBZO, Schützenstr. 5
Marktfrühstück
Offener Treff für alle Marktbesucher. Alt
und Jung, behindert und nicht behindert
begegnen sich bei Kaffee, Tee und Butterbrezeln. Info: Stiftung KBZO Stadtbüro,
Schützenstr. 5,
Tel. 0751 / 76 40 477
AGIL im Stadtbüro
10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
BIK-Büro, Kornhausgasse 2,
Weingarten
Patenschaft „ein Stück Weingarten“
Information über und Anmeldung als
Pate für ein „Stück Weingarten“
Bürger in Kontakt (BIK),
Tel. 0751 / 55 74 549
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Vogteistr. 5
Hospiz Ambulant
Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen
Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Telefon: 0751 / 180 56 382
oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
BIK-Büro, Kornhausgasse 2,
Weingarten
Sprechstunde Wahl-Oma-/Opa-Service
Wir vermitteln Ihnen eine/-n Wahl-Oma/Opa, die/der zu Ihrer Familie passt.
Bürger in Kontakt: Tel. 0751 / 55 74 549
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
14.00 Uhr Mittwochswanderer
14.00 Uhr Tischboccia Gruppe 2
Haus am Mühlbach
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und
15.15 Uhr bis 16.15 Uhr
Gemeindesaal St. Maria
DRK-Seniorengymnastik
Tel. 0751 / 56061-0
Deutsches Rotes Kreuz
15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Ausstellung „Katzen-Aquarelle“ von
Helga Mader
Agenda-Treff Oberstadt
15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Mittwochscafé
Brettspiele mit Erich Briebrecher.
Agenda-Treff Oberstadt
15.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Kultur- und Kongresszentrum,
Abt-Hyller-Straße 37
Verbraucherberatung
Beratung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit Empfehlungen der
Stiftung Warentest. GVV Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
e.V., Liebfrauenstraße 49
19.00 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz 2
Deutsch-polnischer Freundeskreis
Offener Treff für alle, die sich für
deutsch-polnische Beziehungen und Verständigung einsetzen wollen. Anmeldung
nicht erforderlich.
Kulturbar Impuls
20.00 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz
Rafik Schami-Lesung mit Barbara
Wolff
Kultur Bar Impuls
49
Ausgabe 44/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Donnerstag
08.00 Uhr
Freibad / Stiller Bach
Nordic Walking
Info: Ulla Vehe-Bergmann,
Tel. 0751 / 93 442
Schwäbischer Albverein OG Weingarten
08.30 Uhr
Schlössle Weingarten, Scherzachstraße 1
Schmökercafé
Frühstück, anschließend Literaturgesprächskreis
Tel. 0751 / 49 628 Weber
Tel. 0751 / 59 366 Hasenfratz
Keine Anmeldung erforderlich!
08.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Kath. Gemeindehaus Hl. Geist, Keplerstr.
4 (1. Stock)
Offenes, freies Tanzen für Frauen
Neues Angebot: nach beliebig ausgesuchten Tanzrhythmen (z.B. Folklore, orientalisch, meditativ)
Kirchengemeinde Hl. Geist
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Frauentreff Oberstadt
Gespräch und Austausch, Nähen, Stricken, Sticken, Häkeln, Patchwork, Klöppeln und tun, was jede gerne mag.
Agenda-Treff Oberstadt
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Vogteistr. 5
Hospiz Ambulant
Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen
Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Telefon: 0751 / 180 56 382
oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
14.00 Uhr Töpfern
14.00 Uhr Holzwerkstatt
14.00 Uhr Sing- und Wandergruppe
Mühlbach
14.00 Uhr Skat
14.00 Uhr Naturfreunde Ravensburg
Haus am Mühlbach
15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
DRK-Heim, St.-Longinus-Straße
DRK-Yoga
Tel. 0751 / 56 061-0
Deutsches Rotes Kreuz
17.30 Uhr bis 24.00 Uhr
Liebfrauenstraße 58, Weingarten
Studenten-Tag in der Linse
Kino-Eintritt nur 5,00 €
für Schüler und Studenten
Kulturzentrum LINSE
19.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Räume Carisina, Waldseerstraße 4
Suchtselbsthilfe-Gruppe für Frauen
Tel. 0751 / 44 319
19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz
Deutsch-polnischer-Freundeskreis
Der Freundeskreis trifft sich in der Kultur
Bar am Broner Platz und lädt alle ein, die
sich für polnische Kultur, Geschichte und
die aktuelle Situation interessieren. Die
Leiterin Theresa Schliwa freut sich auf
neue Besucher und neue Anregungen!
Bürger in Kontakt (BiK), Tel. 47862
19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Talschule Weingarten, Block D, Abt-Hyller-Str. 38
Singstunde
Info bei Chorleiterin Frau Silbereisen,
Tel. 0751 / 55 75 436
Liederkranz Weingarten
19.30 Uhr bis 21.15 Uhr
Haus der Familie, II. Stock - Multifunktionsraum, Liebfrauenstraße 24
SchrittWeise mit Hand, Fuß und Herz
zum Thema „Feuer“
Wir laden ein zu gemeinsamer Zeit mit
Musik, Bewegung, Tanz, Stille und anderen Menschen. Gerne eine Decke mitbringen. Freier Beitrag willkommen.
Leitung: Marc Hediger und Christine
Pietrek
Kreative Tanz- und Ausdruckstherapeuten
Tel. 0751 / 977 85 980
20.00 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz
Lyrik-Abend mit Professor Kunstmann
Kultur Bar Impuls
Freitag
10.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Agenda-Treff Oberstadt
Freitagscafé und
Ausstellung „Katzen-Aquarelle“
von Helga Mader.
Agenda-Treff Oberstadt
im
Blick
11.00 Uhr bis 20.00 Uhr
„Bärenhöfle“
Christbaumverkauf mit Lieferservice
SV Weingarten e.V.
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Festplatz und Oberstadt Ecke Lazarettstraße / Wildeneggstraße
Rollende Wertstoffkiste
Wir bitten um Einhaltung der Abgabezeiten!
Abteilung für Steuern und Abgaben
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Museum für Klosterkultur
Im Kreuz ist Heil
Sonderausstellung bis 05. März 2017
Amt für Kultur und Tourismus
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
09.30 Uhr Line Dance Gruppe 1+2
14.00 Uhr Schach
14.00 Uhr Tischboccia Gruppe 1
Haus am Mühlbach
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
KinderKleiderKiste „KiKKi“, Malerstr. 7
Kinderkleidung zu günstigen Preisen
Eingang am Parkplatz der Schule am
Martinsberg in der Oberstadt. Wir freuen
uns über Ihre Kleiderspenden.
Jugendcafé Weingarten
20.00 Uhr
Kulturzentrum LINSE, Liebfrauenstr. 58
MUSIKKABARETT VOLKSDAMPF
„Schöne Grüße aus dem Hinterhalt“
Eintritt: 16,- Euro, erm. 11,- Euro
Kulturzentrum LINSE e.V.
20.00 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz
1 Jahr Kultur Bar Impuls!
Gefeiert wird das einjährige Jubiläum
ab 20 Uhr mit einer Vernissage zur neuen Bilderausstellung und der Latin- und
Jazz-Band „Afro-Express“.
Kultur Bar Impuls