weingarten im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Ausgabe 44/2016 Freitag, 2. Dezember 2016 Diese Ausgabe erscheint auch online Blick Struktur- und Nutzungskonzept Stadt plant Entwicklung des Schulergeländes Mit der Formulierung von Zielsetzungen wurden die Weichen für die Entwicklung des 35.000 Quadratmeter großen innerstädtischen Areals gestellt. Bereits im April 2014 hat der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt Erweiterung Nord“ gefasst. Damit wurde der erste Schritt zur Schaffung von Planungsrecht für diesen städtebaulich bedeutenden Bereich vollzogen. Dieser befindet sich in Firmeneigentum und wird derzeit zum Verkauf angeboten. „Aufgrund der zentralen Lage und der Größe des Geländes kommt der Entwicklung des Areals höchste Priorität zu“, erklärt Oberbürgermeister Markus Ewald. In dieser Ausgabe lesen Sie: Seite 1: Strukturkonzept Die Stadt Weingarten plant die Entwicklung des 35.000 Quadratmeter großen Schulergeländes. Seite 2: Klosterfestspiele Im Jahr 2017 wird es keine Festspiele geben - ein zweijähriger Turnus wurde beschlossen. Seite 3: Gemeinderat Lesen Sie mehr über weitere Beschlüsse und Themen der vergangenen Sitzung des Gemeinderats. Seite 8: Vorlesetheater Die Bücherei bietet ein bilinguales Projekt zur Verständigung trotz unterschiedlicher Muttersprache an. Bedeutung der städtebaulichen Konzepte Bevor Planungsrecht geschaffen werden kann, steigt die Stadt in ein Struktur- und Nutzungskonzept mit der Formulierung von Zielsetzungen ein. Nach derzeitigem Stand bevorzugt die Stadt eine Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe/Handel und Dienstleistung. Besondere Berücksichtigung sollen die jüngst verabschiedeten städtebaulichen Konzepte finden. Das Einzelhandelskonzept formuliert die Anforderung der Anbindung an die Einkaufsinnenstadt sowie die Schaffung von verträglichen Verkaufsflächen. Auch die Erkenntnisse des zuletzt beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes gilt es zu berücksichtigen. Entsprechend sind Flächen für die Entwicklung von verträglichem Gewerbe auf dem Areal vorzusehen. Besondere Bedeutung kommt der Wohnraumentwicklung zu. Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung hat die Stadt hier hohen Bedarf. Auf die Planungen sind die Regelungen des „Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum“ der Städte Ravensburg und Weingarten anzuwenden. Dies beinhaltet die Festlegung eines Anteils preisgünstigen Wohnraums. Nach dem Beschluss der Zielsetzungen soll die konkrete Ausgestaltung des Struktur- und Nutzungskonzeptes im ausführlichen Dialog mit Bürgerschaft und Interessensvertretern diskutiert werden. Die Stadt erhält dazu Mittel aus dem Förderprogramm „Wohnraum gewinnen durch Innenentwicklung“ in Höhe von rund 13.000 Euro. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll im Frühjahr 2017 beginnen. Text: Jasmin Bisanz / Bild: AV Medien Blick auf das Schulergelände 2 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Klosterfestspiele Weingarten Zukunftsstrategie: Qualität vor Jährlichkeit Um die hohe künstlerische Qualität zu sichern, setzen die Klosterfestspiele ab sofort auf einen Zweijahresturnus. Die nächste Spielzeit findet im August 2018 statt. Die Klosterfestpiele Weingarten feierten in ihrer 16. Spielzeit eine gelungene Premiere am neuen Spielort im Hofgut Nessenreben. Mit Bertolt Brechts „Leben des Galilei“ in einer Inszenierung von Christof Küster konnten die Festspiele an die Erfolge der vergangenen Spielzeiten anknüpfen. Möglich wurden der Spielortwechsel und die aufwendige Inszenierung durch die finanzielle Unterstützung von Sponsoren und Stadt sowie durch einen einmaligen Zuschuss aus dem Innovationsfonds des Landes. Mit Hinblick auf das bisherige Zwischenergebnis zeichnet sich ab, dass eine Produktion bei gleichbleibender hoher künstlerischer Qualität im Jahr 2017 finanziell nicht zu realisieren ist. Der Stiftungsrat der Klosterfestspiele hat in der Konsequenz eine Zukunftsstrategie verabschiedet, um den Erhalt der Festspiele nachhaltig zu sichern. Qualität vor Jährlichkeit Die Festspiele werden bis auf Weiteres im Zweijahresturnus durchgeführt. Damit tragen die Verantwortlichen dem Anspruch Rechnung, Theatererlebnisse auf höchstem künstlerischen Niveau zu präsentieren. Die Alternative, eine jährliche Spielzeit mit deutlich kleineren Produktionen, wurde daher ausgeschlossen. Nach einem Jahr Pause findet die nächste Spielzeit im August 2018 statt. Für das kommende Jahr ist ein exklusives Veranstaltungsangebot für Förderer und Sponsoren vorgesehen. Klösterliches Hofgut als Spielort Als Festspielort setzen die Klosterfestspiele auch in Zukunft auf das klösterliche Hofgut Nessenreben. Regisseur Christof Küster, der die Festspiele zum vierten Mal inszenierte, hat bereits signalisiert, auch im Jahr 2018 für die Klosterfestspiele zur Verfügung zu stehen. „Die Klosterfestspiele Weingarten sollen auch in Zukunft für großzügige, an die Möglichkeiten des Spielorts angepasste Inszenierungen stehen. Für dieses nachhaltige Ziel setzen sich Stadt, Stiftungsrat und Förderverein mit der Zukunftsstrategie gemeinsam ein“, so Geschäftsführer Rainer Beck. Text: Jasmin Bisanz Haushaltsplanentwurf 2017 „Investitionen in die Zukunft“ Das Zahlenwerk für das kommende Jahr hat die Kämmerei dem Gemeinderat am Montag in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 62,3 Mio. Euro. Die hohen Steuereinnahmen im Jahr 2015 reduzieren den Betrag, den die Stadt im Rahmen des Länderfinanzausgleichs erhält, und belasten damit den Haushalt 2017. Durch höhere Schlüsselzuweisungen sowie die Fortführung des Sparkurses ist es gelungen, den Fehlbetrag von 1,6 Millionen Euro bis auf 421.000 Euro aufzufangen. Diesen Betrag muss die Stadt aus dem Vermögenshaushalt entnehmen. Eine Investitionsrate konnte aufgrund der Steigerungen im Bereich Kindergarten- und Kleinkindbetreuung, sowie Personalausgaben und im Bereich des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands somit nicht erwirtschaftet werden. „Ziel für die kommenden Jahre muss es sein, eine höhere Investitionsrate im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften.“, so die Botschaft der Kämmerei. Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt rund 7,8 Millionen Euro. Geprägt sind die künftigen Jahre durch den hohen kommunalen Investitionsbedarf. So stehen beispielsweise Sanierungsmaßnahmen in den Weingartener Bildungs-und Betreuungseinrichtungen an. Hierfür wird die Stadt Weingarten ihre ersparten Rücklagen einsetzen und zusätzlich Kredite aufnehmen müssen. „Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft unserer Stadt.“, bekräftigte Bürgermeister Alexander Geiger abschließend. Nach der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs im Gemeinderat stehen nun die Beratungen der Fraktionen an. Verabschiedet wird das Zahlenwerk in öffentlicher Sitzung am 16. Januar 2017. Die Präsentation zur Haushaltseinführung ist unter www.weingarten-online. de/haushaltsplan einzusehen. Text: Stadtkämmerei / Jasmin Bisanz 3 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Nachlass Annahme einer Erbschaft In einem Testament hat ein Ehepaar bereits 1995 die Stadt Weingarten als Erben benannt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. November der Annahme einer Erbschaft zugestimmt. Ein Ehepaar, das mit Weingarten verbunden war, hat die Stadt Weingarten in einem 1995 erstellten Testament bedacht. Das Erbe in Höhe von ca. 1,58 Millionen Euro soll zur Hälfte zwischen der Stadt Weingarten und der Stadt Rottenburg am Neckar aufgeteilt werden. Der Nachlass besteht aus Wertpapieren, Bankguthaben, Gegenständen, einer Immobilie und einer Wohnung. Die Erbschaft ist zweckgebunden und soll von der Stadt Weingarten für die Bewahrung und Erweiterung der „Heimatkundlichen Sammlung“ eingesetzt werden, die sich früher im Gebäude an der Heinrich-Schatz-Straße 20 befand. Diese Sammlung wurde aufgelöst und auf das Museum für Klosterkultur, das Schlössle und das Archiv verteilt. Mit dem Testamentsvollstrecker werden in den nächsten Monaten die Modalitäten der Erbauseinandersetzung und der Erfüllung der Auflage abgestimmt. Text: Bettina Scriba Zum 01.01.2017 Neue Abwassersatzung für Weingarten Notwendig wurde die neue Fassung der bestehenden Abwassersatzung insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben. Darüber hinaus wurde die Abwassergebühr turnusgemäß überprüft und neu kalkuliert. Die Gebührensätze wurden an das gesunkene Zinsniveau angepasst und konnten auch deshalb gesenkt werden. Die neuen Abwassergebühren gelten ab 01.01.2017 und betragen: bisher ab 1.1.2017 Schmutz1,13 € / m3 1,09 € / m3 wasser Niedeschlags- 0,57 € / m2 0,44 € / m2 wasser Weiterer Bestandteil der neuen Satzung sind auch die geänderten Beitragssätze, die aufgrund der ebenfalls in dieser Sitzung beschossenen Globalberechnung ermittelt wurden. Die Globalberechnung verteilt die für die Abwasserbeseitigung anfallenden Investitionen auf die ange- schlossenen Grundstücke. Durch die fortlaufenden Investitionen in das städtische Abwassernetz mussten die Beitragssätze moderat erhöht werden. Betroffen von der Erhöhung der Abwasserbeiträge sind lediglich Neubauvorhaben bzw. Grundstücke, auf denen die bauliche Nutzung erhöht wird. Die neue Abwassersatzung wird dieser Ausgabe von „Weingarten im Blick“ bekannt gemacht. Text: Daniela Sträßle Gemeinderat Bebauungspläne beschlossen Der Gemeinderat hat am Montag die Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften „Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil I, Änderung“ sowie „Ettishofer Straße / Jakob-Reiner-Straße, Teil II, Änderung Nord“ als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Hierbei wurde das im Mai 2016 beschlossenen Einzelhandelskon- zept berücksichtigt, das die Zulässigkeit der Ansiedlung von Einzelhandel nach Standort, Größe und Sortimenten regelt. Die Festsetzungen zu Vergnügungsstätten gründen sich auf die Vergnügungsstättenkonzeption. Die im September 2016 beschlossene Konzeption regelt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen städtebaulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten in ihren unterschiedlichen Ausprägungen. Rückblick: Das Verfahren wurde im November 2013 mit einem Änderungsbeschluss begonnen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im November 2014 statt. Schließlich wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.09.2016 der Entwurf beraten und die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses (s. Rubrik Amtliche Bekanntmachungen) werden der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften rechtskräftig. Sie dienen ab sofort zur Beurteilung zurückgestellter und neu eingehender Baugesuche. Text: Bettina Scriba 4 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Zivilcourage-Preisverleihung Anerkennung für mutige Menschen Die Stadt Weingarten war Gastgeber für die Verleihung des Zivilcouragepreises 2016, der mutige Menschen im Landkreis Ravensburg ehrt. Nach einer Pause im Jahr 2015 wurde der Preis in den drei Kategorien Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Projekte vergeben. Schirmherrin war die Doppelbox-Weltmeisterin Rola ElHalabi. „Wie schön ist es, solche mutigen Menschen unter uns zu haben“, betonte die Erste Landesbeamtin Eva-Maria Meschenmoser in ihrer Begrüßung. Es sei keineswegs selbstverständlich, in einer vielleicht gefährlichen Situation nicht einfach wegzuschauen, sondern mutig zu sein. Die Preisträger zeigten, dass es gar nicht so schwer sei, aus der Masse herauszutreten, zu helfen, sich einzumischen. Die Preisträger stünden stellvertretend für viele andere. Der Zivilcouragepreis sei als Anerkennung und zugleich Ermutigung zu einem toleranten und respektvollen Umgang zu verstehen, sagte Weingartens Oberbürgermeister Markus Ewald. Die Idee dazu entstand 2008 aus der offenen Jugendarbeit im Jugendhaus Leutkirch und wurde 2009 zum landkreisweiten Projekt. Seit 2011 können auch Erwachsene die Auszeichnung erhalten. Zwei Erwachsene wurden an dem Abend für vorbildhaftes Verhalten ausgezeichnet: Sandra Schmid-Soares hatte Jugendliche in Reute dabei beobachtet, wie sie Feuerwerkskörper durch ein offenes Wohnhausfenster warfen, und konnte der Polizei ein Kfz-Kennzeichen nennen. Frank Kolb hatte einen flüchtigen Dieb verfolgt und festgehalten. Selbst in größere Gefahr brachten sich die beiden Zivilcouragepreisträger Otto Gletter und Paul Gabriel. Gletter riskierte sein Leben und rettete in Kißlegg seine schwerverletzte 73-jährige Untermieterin aus seinem brennenden Wohnhaus. Der 14-jährige Paul Gabriel kümmerte sich in Wangen um einen Rentner, der bei einem Überfall eine Kopfwunde erlitten hatte. Mit dem Zivilcouragepreis 2016 ausgezeichnet wurde zudem das Projekt „Mut wagen für mehr Zivilcourage“ an der Grundschule Polizeipräsident Ekkehard Falk (rechts) überreichte den Zivilcouragepreis, Kategorie Erwachsene, an Otto Gletter aus Kißlegg. Isny. Einen Sonderpreis gab es für einen Lebensretter aus dem Jahr 2015: Peter Mauch hatte die 80-jährige Julia Schönwald, als sie beim Schwimmen im Flappachweiher einen Herzinfarkt erlitt, ans Ufer gezogen. Text: Barbara Müller Bild: Derek Schuh Aktion vom 29. November Wunschsterne verschönern Münsterplatz Wünsche hat jeder von uns – Erwachsene sowie Kinder. Zum sechsten Mal wurde die Aktion „Wunschsterne“ von der Kinderstiftung Ravensburg in Kooperation mit verschiedenen Schulen auf dem Münsterplatz in Weingarten durchgeführt. Vergangenen Dienstag wurde ab 9 Uhr von rund 100 Schülern der Schulen am Martinsberg Standort Oberstadtschule, Talschule und der Achtalschule aus Baienfurt ein ca. 10 Meter hoher Weihnachtsbaum mit selbst gestalteten Holzsternen geschmückt, auf die immaterielle Wün- sche geschrieben wurden. „Gesundheit“, „Friede“, „Freude für alle Menschen“ oder „ein Lächeln schenken“ sind nur ein paar der vielen Wünsche, die sich die Kinder bereits in den letzten Jahren gewünscht haben. Mit Hilfe des städtischen Baubetriebshofs durften die Kinder mit roten Wangen und leuchtenden Augen ihre selbst gestalteten Sterne aufhängen. Bei leckerem Zopfbrot von der Bäckerei Frick und einem Becher heißem Kinderpunsch, den die Weinstube Betz kostenlos zur Verfügung gestellt hat, durften sich die kleinen Künstlerinnen und Künstler aufwärmen und stärken. Text: Selina Kuzaj / Britta Zimmermann Bild: Selina Kuzaj 5 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Kinder- und Jugendbüro Kinder haben Rechte Im dritten Jahr in Folge hat das Team Weingarten der kommunalen Kinderund Jugendarbeit eine Schulaktion zu den Konventionen über die Rechte des Kindes gestaltet. Federführend wirkte dabei der Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Weingarten, Sven Pahl. Die Konventionen über die Rechte des Kindes sind bei der Kinderrechtsorganisation UNICEF international verbrieft. Eine Voraussetzung der Umsetzung dieser Rechte ist, dass die Kinder ihre Rechte kennen und verstehen. Aus diesem Grund ist es dem Team Jugendarbeit, der Schule und der Schulsozialarbeit ein großes Anliegen, die Schüler durch gezielte Aktion über die Rechte des Kindes zu informieren und entsprechend ihren Rechten zu beteiligen. In diesem Jahr ging es um die Artikel 12 und 13 der Konvention über die Rechte des Kindes. Diese beinhalten im Artikel 12 die Berücksichtigung des Kindeswillens und im Artikel 13 Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Aktion zum Thema fand an beiden Standorten der Schule am Martinsberg unter Begleitung der Schulsozialarbeiterinnen der Zieglerschen statt. Am 08.11. am Standort Promenade und am 15.11. am Standort Oberstadt. An mehreren Tischen, an denen Mitarbeiter des Teams Weingarten Fragen zu den einzelnen Angeboten beantworten konnten, hatten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit ihre Wünsche, Verbesserungen und Bedürfnisse für die Freizeitgestaltung in der Stadt Weingarten einzubringen. Am „Spin-Point“ durften die Kinder sogar vor laufender Kamera berichten, was sie sich in ihrer Stadt an Neuerungen wünschen. Das Jugendmagazin SPIN baut auf dem Grundsatz aktiver Kinder- und Jugendbeteiligung auf und wird vom Team Jugendarbeit Weingarten koordiniert. 90 Minuten Informationsaustausch und viel Erfahrungen für und mit den Schülerinnen und Schülern der Schule am Martinsberg können dazu beitragen, dass das Leben für Kinder und Familien in der Stadt bereichert wird. Da alle Beteiligten dem Thema „Kinderrechte“ und in der Folge „Beteiligung der Kinder“ einen großen Stellenwert einräumen, gibt es aktuell Pläne, die Aktion fest im Schulcurriculum zu verankern und jährlich für die Jahrgangsstufe 4 durchzuführen. Text: Christian Netti Bild: Kinder- und Jugendbüro Museum für Klosterkultur Berühmte Söhne und Töchter in Altdorf Weingarten Abt Urban Mayer … wurde im Mai 1575 in Altdorf geboren. Mit 13 Jahren wurde er im Benediktinerstift Ochsenhausen aufgenommen. 1591 legte er die Ordensgelübde ab und las 1599 seine erste Heilige Messe. In kurzer Zeit bekleidete er die Ämter des Cellerars (Kellerer), Subpriors und Priors. 1605 wurde er einstimmig zum 14. Abt des Reichsstiftes Ochsenhausen erwählt. Schon 1613 wurde er mit 38 Jahren auf Grund eines „bösartigen Fiebers“ aus seinem arbeitsamen Leben gerissen und in der Klostergruft beigesetzt. Museum für Klosterkultur Heinrich-Schatz-Str. 20 88250 Weingarten Tel.: 0751 / 49 339 oder 405 255 [email protected] Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonntag 14 bis 17 Uhr Infos, Sonderöffnungszeiten, Kursanmeldungen und Führungen über Jürgen Hohl, 0751 / 55 77 377 und 0177 / 23 61 862. Text: Jürgen Hohl Bild: Reiner Jakubek 6 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Nachbericht Adventsmarkt im Schlössle Der Adventsmarkt am 1. Advent lockte ungefähr 1.300 Besucher ins Schlössle. Auf vier Etagen wurden den Gästen von Hobbykünstlern gestrickte Hüte, geschnitzte Krippenfiguren, selbstgemachter Schmuck, Adventskränze, Gemälde und viele andere mit Liebe gefertigte Dinge angeboten. Es konnte sicher das ein oder andere Weihnachtsgeschenk gefunden werden, das in wenigen Wochen unter einem Christbaum liegen und jemandem Freude bereiten wird. Außerdem nutzten viele Besucher die Gelegenheit, sich die Dauerausstellung über die Geschichte Weingartens im Museum anzuschauen. Auch die Bewirtung, die der evangelische Kindergarten und Waldkindergarten übernommen hatten, wurde gerne in Anspruch genommen. Text: Ramona Metz, Mitarbeiterin im Schlössle Bilder: Derek Schuh / Ramona Metz WEINGARTEN.IN: ADVENT Die ersten Adventsmärkte ... lockten am vergangenen Wochenende in die Oberstadt und Untere Breite. Während der Nikolaus sich am 25.11. mit seinen Gaben bereits im Welfenpalais sehen ließ und so manches Kinderherz erfreute, zeigte sich auch die Untere Breite mit ihrem Adventsmarkt von der vorweihnachtlich besten Seite. Dort fanden sich allerhand Leckereien und Selbstgemachtes zum Verkauf. So kann die Adventszeit beginnen! Text: Britta Zimmermann Bilder: Derek Schuh 7 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick WEINGARTEN.IN: KALENDER Der Veranstaltungskalender 2017 ist da! Was Weingarten im Jahr 2017 alles zu bieten hat, zeigt der Veranstaltungskalender der Stadt. Am heutigen Freitag, den 02. Dezember, finden Sie den Kalender in dieser Ausgabe von „Weingarten im Blick“ und können ihn aus der Heftmitte herauslösen. Vom Neujahrsempfang und der Fasnet, über den Blutfreitag, die Supersamstage, verschiedene Feste und Märkte, Kultur- und Musikveranstaltungen bis hin zum Nikolausmarkt, enthält der bunte DIN-A3-Kalender alle Termine für das kommende Jahr. Natürlich sind im Kalender auch sämtliche Daten von Ferien und Feiertagen für das nächste Jahr vermerkt. Möchten Sie außerdem noch ein Exemplar des Original-Faltkalenders auf dickerem Papier, dann dürfen Sie es gerne in der Infothek im Weingartener Rathaus, Kirchstraße 18 oder im StadtmarketingBüro, Kirchstr. 18 abholen. Sie finden den Kalender auch auf der Homepage der Stadt Weingarten zum Download unter www.weingarten-online.de. Text und Bild: Marcel Martetschläger WEINGARTEN.IN: WEIHNACHTSTALERAKTION Nikolauseinkauf mit Zusatzgewinn Der erste Tag des Nikolausmarkts ist schon vorüber und pünktlich zu Beginn der Adventszeit denken über 30 Weingartener Geschäfte auch in diesem Jahr wieder an ihre Kunden. So bedankt sich der Einzelhandel für die Einkäufe und teilt ab dem 26. November wieder die beliebten Weihnachtstaler aus. Bis Sonntag kann man noch über den heimeligen Nikolausmarkt am Löwenplatz bummeln und alles genießen, was zur Adventszeit gehört. Nebenbei lohnt sich aktuell ein Einkauf in Weingarten noch mehr. Jeder der rund 50.000 ausgegebenen goldgelben Taler hat die Chance auf einen der zahlreichen attraktiven Preise, wie ein Wellnesswochenende für zwei Personen, ein Ritteressen, Gutscheine und vieles mehr. Die Ziehungen finden wöchentlich jeweils am Freitag statt: 02., 09. und 16. Dezember.Wer bei den ersten drei Ziehungen kein Glück hatte, sollte seine Weihnachtstaler aber trotzdem gut aufbewahren. Es nehmen alle ausgegebenen Nummern an der Hauptverlosung am Freitag, den 13. Januar 2017, teil. Die Talernummer, die dann gezogen wird, beschert seinem Besitzer einen gelungenen Start ins neue Jahr. Als Hauptpreis winkt ein Reisegutschein im Wert von 1.000 Euro. Die Gewinner dürfen das Urlaubsziel selbst auswählen. Ist das nicht ein guter Grund, um rege in den Weingartener Geschäften einzukaufen? Wir wünschen Ihnen viel Glück! Für die ersten 100 Personen, die fleißig sammeln und 10 Weihnachtstaler aus 10 verschiedenen Geschäften nachweisen können, steht im Stadtmarketing Büro in der Kirchstraße eine Flasche prickelnder Sekt zur Abholung bereit. Die Veröffentlichung der gezogenen Nummern erfolgt in den Schaufenstern der beteiligten Firmen, in der örtlichen Presse und im Internet unter www.weingarten-online.de. Die Preise können bis Freitag, den 10. Februar 2017 gegen Vorlage des entsprechenden Talers in dem Stadtmarketingbüro, Kirchstraße 18 in Weingarten abgeholt werden. Text und Grafik: Marcel Martetschläger Bild: Reiner Jakubek W.IN INFO: Nikolausmarkt, Löwenplatz 01. - 04. Dezember Do. - Sa. 10-20 Uhr So. 11-18 Uhr PH-Weihnachtsmarkt, Münsterplatz 13. Dezember Di. 15-21 Uhr 8 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Demokratie leben Herzlich willkommen in der Bücherei Das bilinguale Vorlesetheater – ein neues Mitmachkonzept für Migranten in der Bücherei Weingarten Verständigung trotz unterschiedlicher Muttersprache - um dieses Thema allen Kindern und Erwachsenen erlebbar und verständlich zu machen, veranstaltet die Bücherei Weingarten gemeinsam mit engagierten Müttern verschiedener Nationen am Donnerstag, 08. Dezember und 15. Dezember, jeweils um 15 Uhr bilinguale Vorlesestunden mit neuer bilingualer Literatur. Unsere Mitarbeiterin Frau Nobis hat dafür im Vorfeld bereits Kontakt mit Migranten aufgenommen und „Vorlesepatinnen“ aus verschiedenen Ländern gewinnen können. Bei Bilikule – so nennt sich das bilinguale Theater – werden Geschichten in deutsch und in einer weiteren Fremdsprache vorgelesen. Abwechselnd lesen eine Mitarbeiterin der Bücherei in Deutsch und eine Vorlesepatin in ihrer Landessprache vor. Somit startet ein neues Projekt zur interkulturellen Verständigung in Weingarten, bei dem Migranten, Flüchtlinge und Einheimische eng zusammenarbeiten zum Wohle aller und für ein offenes Miteinander. Nächstes Jahr wird das Vorleseprojekt zu einem Vorlesetheater mit Engagement vieler Flüchtlinge weiter gestaltet. Das sogenannte Kamishibai ist Grundlage für das Vorlesen mit Bildern, die selber gemalt werden. Passend zu den Geschichten werden die Bilder gezeigt. Die Kombination aus Bildern und Wörtern fördert vor allem bei Kindern die Sprache und die Konzentration. Die Bücherei Weingarten hat dafür einiges an Literatur über Integration für Flüchtlinge, zum Teil zweisprachig, bilingual, angeschafft. Damit soll die Lust am Lesen und Lernen der deut- schen Sprache geweckt und ermöglicht werden. Diese Bücher sind nicht nur zum Vorlesetheater geeignet, sie können auch ausgeliehen werden. Mit diesem Willkommenskonzept möchte auch die Bücherei Weingarten einen Teil dazu beitragen, dass sich vor allem Flüchtlingskinder durch spielerisches Erlernen der deutschen Sprache leichter integrieren können. Deutsche Kinder erfahren für fremde Sprachen ein Verständnis. Der Eintritt ist frei. Text: Sonja Wiegand Logos: Demokratie leben! / Bücherei Lesung Princeton 66 Die abenteuerliche Reise der Gruppe 47 Jörg Magenau liest aus seinem neuen Buch 50 Jahre nach Princeton schreibt Jörg Magenau die perfekte Reportage zum legendären Auswärtsspiel der Gruppe 47. Es ist die berühmteste Klassenfahrt des deutschen Literaturbetriebs. Rund 80 Schriftsteller und Kritiker machten sich im April 1966 auf, um in der amerikanischen Universitätsstadt Princeton über Literatur zu diskutieren. Unter ihnen Günter Grass, Peter Weiß, Peter Handke, Marcel Reich-Ranicki. Jeweils 20 Minuten las ein Schriftsteller auf dem „elektrischen Stuhl“ seinen Text vor, über den die andern richten sollten. Der Nachwuchsautor Bild: Olaf Kuehl Peter Handke beschimpfte seine arrivierten Kollegen mit ihren „läppischen und idiotischen“ Arbeiten. Er tat dies dort, wo Thomas Mann die deutschen Exilautoren um sich scharte und als“Lecturer in the Humanities“ an der renommierten Universität lehrte und der Physiker Albert Einstein auf der Suche nach der Weltformel war. Warum dieses legendäre Treffen der Gruppe 47 zum Wendepunkt der deutschen Nachkriegsliteratur wurde, wer mit wem geraucht, geklüngelt und gestritten hat, davon erzählt Jörg Magenau in seiner literarischen Reportage „Princeton 66. Die abenteuerliche Reise der Gruppe 47“. Fortsetzung auf Seite 9 9 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Fortsetzung von Seite 8: Jörg Magenau, 1961 in Ludwigsburg geboren, studierte an der FU Berlin Philosophie und Germanistik und war 1990 bis 1999 für »Wochenpost«, »Freitag« und »taz« tätig. 1995 wurde er als Literaturredakteur für den »Freitag« mit dem Alfred-Kerr-Preis ausgezeichnet. Er hat drei viel beachtete Bücher veröffentlicht: eine Biographie über Christa Wolf, eine Biographie über Martin Walser und eine Geschichte der »taz«. im Blick Lesung Jörg Magenau Mittwoch, 07. Dezember, 20 Uhr Kulturzentrum Linse, Weingarten Veranstalter: Kulturkreis Weingarten 8 € / 4 € (Schüler, Studenten) Vorverkauf bei der Tourist-Information, Münsterplatz 1, 88250 Weingarten Tel. 0751 / 405-232, [email protected] und www.reservix.de Text: Dr. Peter Hellmig Bild: Verlag Klett-Cotta Kolumne Stadtgeflüster Ich glaube, ich habe da was nicht ganz mitgekriegt. Vielleicht bin ich auch einfach zu alt für bestimmte Trends. Oder ich lebe nicht nur in Oberschwaben, sondern gleichzeitig auch hinter dem Mond. Wobei ich das Eine nicht mit dem Anderen gleichsetzen möchte. Folgendes: Kann mir mal jemand erklären, warum gefühlt gerade die ganze Welt bei Einhörnern ausflippt? Eine allseits bekannte, quadratisch produzierende Süßwaren-Marke bringt eine Tafel Einhorn-Schokolade heraus: weiße Schokolade mit „Joghurt und Himbeer-Cassis-Regenbogen“. Auf der pink leuchtenden Verpackung sieht man einen glitzernden Regenbogen, davor ein weißes Einhorn mit pinker Mähne und grünen Augen. So schrill bunt und fast schon psychedelisch, dass man meinen könnte, die Macher hätten beim Entwickeln der Süßigkeit auch süßlich Duftendes geraucht und wären dabei gestalterisch in den 1970ern gelandet. Und was passiert? Die Welt (vor allem die „online“-Welt) dreht vollkommen durch: Das Zeug ist in null komma nichts ausverkauft und wird zu Höchstpreisen im Internet gehandelt. War ja schließlich eine limitierte Fassung. Nun, am Geschmack der Schokolade mag es sicher nicht gelegen haben. Weiße Schokolade mit Himbeer und Cassis – das findet man mit Verlaub auch im gut sortierten „Schokoladen“. Es muss mit dem Glitzer und dem Regenbogen und dem Einhorn zu tun haben. Einhörner. Seit meiner Kindheit hab ich mit denen nichts mehr zu tun gehabt. Und selbst da war es nur eine einzige Begegnung. Mit sechs Jahren, mein erster Kinofilm in Begleitung meines besten Kindergartenfreundes und unserer Mütter. Der Streifen, der in der hiesigen Stadtbücherei gezeigt wurde, war „Das letzte Einhorn“, ein Zeichentrickfilm aus den 1980er Jahren, der auch heute noch jedes Jahr zu Weihnachten im Fernsehen kommt. Sicher kennt so gut wie jeder das Titellied „The last Unicorn“ der Gruppe „America“. Das war damals eine spannende Sache. Aber weniger wegen des Einhorns, als vielmehr deswegen, weil man sich so erwachsen fühlte in diesem provisorischen Kino. 50 Pfennig Eintritt kostete das Spektakel – daran erinnere ich mich fast noch mehr als an den Inhalt. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich noch nie eine typische Pferdenärrin war wie die meisten Mädchen. Wie sollten es da Einhörner in meine „best oft“-Liste schaffen? Und ja, vielleicht verstehe ich auch deswegen diesen „Hype“ nicht. Kürzlich kündigte eine Drogeriekette ein Duschgel an. Auf der „Regenbogen-Dusche“ sieht man ein wahrhaft pummeliges Einhorn auf einem Regenbogen tanzen. Laut Hersteller soll die Waschlotion nach „Sternchen und Wölkchen“ duften. Hmmmm. Öhhhh. Jaaaa. Okay. Mir fällt dazu nicht viel ein. Oder haben Sie schonmal einen Stern gerochen? Und nein, ich bin kein fantasieloses Wesen, wie manch einer jetzt vielleicht vermuten mag. Ich glaube, mir fehlt einfach nur der Zugang zum Thema Einhorn. Ein Fabelwesen von Pferde- oder Ziegengestalt mit einem geraden Horn auf der Stirnmitte, das als das edelste gilt und als Symbol für das Gute steht. Nun denn. Ich wünsche Ihnen eine fabelhafte Woche – ob mit oder ohne Regenbogen! Ihre Britta Zimmermann 10 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Informationen Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Stadt Weingarten vom 28.11.2016 Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Weingarten am 28.11.2016 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen §1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt Weingarten, nachfolgend „Stadt“ genannt, betreibt durch den „Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Weingarten“ die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Die Stadt kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. §2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasser-pumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Die zuvor genannten Anlagen enden an der Grenze des zu entwässernden Grundstücks. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal. Diese Einrichtungen sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung §3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt im Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu 11 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. §4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die Stadt verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann die Stadt den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. §5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. §6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: im Blick 1.Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2.feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel; 3.Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel milchsaure Konzentrate, Krautwasser); 5.Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6.Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht; 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. - DWA -, Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) liegen. (3) Die Stadt kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Die Stadt kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell entstehende Mehrkosten übernimmt. §7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Die Stadt kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b)das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Die Stadt kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt die Stadt in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). 12 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten §8 Einleitungsbeschränkungen (1) Die Stadt kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige Belange erfordert. Änderungen in der Beschaffenheit, der Menge oder des zeitlichen Anfalls der Abwässer sind der Stadt unverzüglich anzuzeigen. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentlichen Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, und von sonstigem Wasser (z.B. aus Drainagen; Grundwasser) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt. §9 Eigenkontrolle (1) Die Stadt kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Die Stadt kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Die Stadt kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die Stadt verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grund- stückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Stadt bestimmt. Die Stadt stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 34 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Stadt kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Stadt den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Die Stadt kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 35) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer der Stadt zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. 13 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der Stadt, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der Stadt zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind der Stadt vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung der Stadt bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b)die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: -Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; -Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Stadt einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. im Blick § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Die Stadt kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt, so kann die Stadt den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Stadt kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er der Stadt gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Die Stadt kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers not- 14 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten wendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Toiletten mit Wasserspülung, Kleinkläranlagen (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind, sind in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung zulässig. (2) Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück über eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch die Stadt darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Der Grundstückseigentümer hat spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen detaillierte Ausführungs- und Bestandspläne an die Stadt zu übergeben. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Die Stadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von der Stadt beauftragte Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Die Stadt ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder -Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Stadt geführt und auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Stadt, auf deren Anforderung hin die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Die Stadt wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Stadt erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 34) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. 15 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab Maßstab für den Abwasserbeitrag sind die Grundstücksfläche (§ 26) und die zulässige Geschossfläche. Die zulässige Geschossfläche eines Grundstücks wird nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 27 bis 32 ermittelt. Bei der Ermittlung der Geschossfläche wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist die Ziffer an der dritten Nachkommastelle größer als vier, wird aufgerundet, andernfalls wird abgerundet. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1.bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2.soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 27 Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschossflächenzahl oder Geschossfläche festsetzt (1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche. (2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche fest, gilt diese als zulässige Geschossfläche. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2 zulässige Geschossfläche genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. (4) Kann die im Bebauungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl bzw. die zulässige Geschossfläche auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht verwirklicht werden, ist die tatsächlich verwirklichbare Geschossfläche maßgebend. im Blick § 28 Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossfläche für ein Grundstück eine Baumassenzahl aus, so ergibt sich die zulässige Geschossfläche aus der Teilung der mit der Baumassenzahl vervielfachten Grundstücksfläche durch [3,5]. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die zulässige Geschossfläche aus der Teilung dieser Baumasse durch [3,5]. (3) Kann die im Bebauungsplan festgesetzte Baumassenzahl auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht verwirklicht werden, ist die tatsächlich verwirklichbare Baumasse maßgebend. § 29 Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Grundflächenzahl oder die Grundfläche und die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt einer Geschossflächenoder Baumassenzahl oder der Größe der Geschossfläche für ein Grundstück eine Grundflächenzahl bzw. die Größe der zulässigen Grundfläche und die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse aus, so gilt als zulässige Geschossfläche die mit der Grundflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse vervielfachte Grundstücksfläche bzw. die mit der Zahl der Vollgeschosse vervielfachte zulässige Grundfläche. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Zahl der Vollgeschosse im Sinne des Absatzes 1 das festgesetzte Höchstmaß der baulichen Anlage geteilt durch 1.[3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2.[3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; Das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Wandhöhe (Traufhöhe) (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der 16 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2.[3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (4) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 zulässige Grundfläche bzw. höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse genehmigt, so ist diese der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche nach Abs. 1 zugrunde zu legen. (5) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese der Ermittlung der Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2 und 3 zugrunde zu legen. (6) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die maximale Gebäudehöhe als auch die maximale Wandhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die maximale Wandhöhe gemäß Abs. 3 und 5 in eine Geschosszahl umzurechnen. (7) Bei Bauwerken mit Geschosshöhen von mehr als 3,5 Meter gilt als Geschoßfläche die Baumasse des Bauwerks, geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 oder Abs. 4 ermittelte Geschossfläche. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Zahl der Vollgeschosse nach den Absätzen 2 und 3 ermittelt wird. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 27 bis 29 besteht (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den §§ 27 bis 29 entsprechende Festsetzung enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der die Grundstücksfläche vervielfacht wird: Baugebiet Zahl der Vollgeschosse (Z) 1. in Kleinsiedlungs- 1 gebieten bei 2 2. in reinen und 1 allgemeinen Wohn- 2 gebieten, Mischge- 3 bieten und Ferien4 und 5 hausgebieten bei 6 und mehr 3. in besonderen 1 Wohngebieten bei 2 3 4 und 5 6 und mehr Geschossflächenzahl (GFZ) 0,3 0,4 0,5 0,8 1,0 1,1 1,2 0,5 0,8 1,1 1,4 1,6 4. in Dorfgebieten bei 5. in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten (und Sondergebieten mit definierter Zweckbestimmung) bei 6. In Wochenendhausgebieten bei 1 2 und mehr 1 2 3 4 und 5 6 und mehr 0,5 0,8 1,0 1,6 2,0 2,2 2,4 1 und 2 0,2 (2) Die Art des Baugebiets i.S. von Abs. 1 ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren Umgebung keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt. (3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse 1.die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, 2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist, a)bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse zugrunde gelegt. (4) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO; zugrunde zu legen ist im Falle des Satzes 1 Nr. 1 die im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan, im Falle des Satzes 1 Nr. 2 in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung der LBO. (5) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch [3,5], mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,2. (6) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine höhere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. § 31 Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken im Außenbereich (1) Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt als zulässige Zahl der Vollgeschosse die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen bzw. genehmigten Geschosse. Dabei werden die für Mischgebiete geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt. (2) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der zum Zeitpunkt der Beitragsentstehung geltenden Fassung. Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss, gilt als Geschossfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch [3,5], mindestens jedoch eine Geschossflächenzahl von 0,3. 17 Ausgabe 44/2016 im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Blick § 32 Sonderregelungen § 35 Entstehung der Beitragsschuld (1) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird die Grundstücksfläche mit einer Geschossflächenzahl von 0,2 vervielfacht. (2) Für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen) gilt eine Geschossflächenzahl von 0,3. 1) Die Beitragsschuld entsteht: 1.in den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann; 2.in den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung; 3.in den Fällen des § 34 Nr. 2, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können; 4.in den Fällen des § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB; 5.in den Fällen des § 33 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist; 6.in den Fällen des § 33 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist; 7.in den Fällen des § 33 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gemäß § 47 Abs. 7. (2) Die Beitragsschuld entsteht auch dann, wenn einem Grundstück nach den Planungen der Stadt auf Dauer nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses geboten wird. (3) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (4) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 33 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1.soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Geschossflächenzahl oder Geschossfläche bzw. genehmigte höhere Geschossfläche überschritten oder eine größere Geschossflächenzahl oder Geschossfläche allgemein zugelassen wird; 2.soweit in den Fällen des § 31 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3.wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4.soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 34 Beitragssatz Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus: Teilbeiträge 1. für den öffentlichen Abwasserkanal (Kanalbeitrag) 2. für das Klärwerk (Klärbeitrag) je qm Grund- je qm zulässige stücksfläche Geschossfläche in Euro in Euro 2,44 2,64 § 36 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Stadt erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 34 in Höhe von 80 v.H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig. § 37 Ablösung 0,66 0,71 (1) Die Stadt kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. 18 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. (4) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 39 Absatz 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (5) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 41 Bemessung der Schmutzwassergebühr V. Abwassergebühren § 38 Erhebungsgrundsatz Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. § 39 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 41) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 41 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasserbzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 40 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Schmutz- und Niederschlagsgebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Daneben ist auch der zum Nießbrauch Berechtigte oder sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte Gebührenschuldner. (2) Neben dem Gebührenschuldner gemäß Abs. 1 ist bezüglich der Schmutzwassergebühr auch der sonstige zur Benutzung oder Nutzung des Grundstücks oder von Grundstücksteilen (z.B. Wohnungen, Geschäftsräume, etc.) Berechtigte (z.B. Mieter, Pächter) Schuldner der Schmutzwassergebühren im Verhältnis seines Anteils an den Bemessungsgrundlagen nach §§ 41, 41a. Dies gilt nicht, wenn der unmittelbare Benutzer vor seiner Inanspruchnahme durch die Stadt nachweislich bereits an den Gebührenschuldner nach Abs. 1 gezahlt hat. Bei Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (3) In den Fällen der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft i. S. d. WEG Gebührenschuldner. Der Gebührenbescheid wird den Wohnungseigentümern oder dem Verwalter, den die Wohnungseigentümer bestellt haben, bekannt gegeben. Bei Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht auf denjenigen über, der im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenpflicht Grundstückeigentümer ist. (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 39 Abs. 1 ist: 1.die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2.bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommenen Wassermenge; 3.im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (3) Auf Verlangen der Stadt hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 41a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 39 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen (gemessen in qm) werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) vollständig versiegelte Flächen,0,9; (z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen) b) stark versiegelte Flächen,0,6; (z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster) c) wenig versiegelte Flächen,0,3. (z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer, Kiesdächer) Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt. 19 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt Folgendes: a)bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 qm je cbm Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 qm je cbm Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind (sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 cbm aufweisen). Eine Reduzierung findet bis maximal 100% der an der Zisterne angeschlossenen Fläche statt. bende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 60 cbm/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 50 cbm/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Absetzungen (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) beträgt je cbm Abwasser: 1,09 Euro. (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41a) beträgt je qm versiegelte Fläche: 0,44 Euro. (3) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 41) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen. (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines getrennten, zuverlässig arbeitenden Wasserzählers (Zwischenzähler), der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht erbracht werden. Dieser Zwischenzähler muss von einem fachlich geeigneten Installationsunternehmen eingebaut werden. Der Zwischenzähler ist Eigentum des Grundstückseigentümers und muss von diesem auf eigene Kosten eingebaut, unterhalten und ggf. erneuert werden. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch des Zwischenzählers ist der Stadt Weingarten innerhalb von zwei Wochen, unter Angabe des Zählerstandes zum Einbauzeitpunkt anzuzeigen. Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Zwischenzähler gem. § 42 Abs. 2 vorhanden, sind diese bei der Stadt Weingarten unter Angabe des Zählerstandes zu diesem Zeitpunkt und eines Nachweises des fachgerechten Einbaus innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung der Satzung anzuzeigen. (3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von der Absetzung eine Wassermenge von 20 cbm/ Jahr ausgenommen. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1 a)je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 cbm/Jahr, b) je Vieheinheit bei Geflügel 5 cbm/Jahr. Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge wird um die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verblei- § 43 Höhe der Abwassergebühren § 44 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 39 Abs. 1 – Schmutzwassergebühr entsteht die Gebührenschuld für die Schmutzwassergebühr für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. In den Fällen des § 40 Abs. 2 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit dem Übergang; für den neuen Grundstückeigentümer mit Ablauf des Kalenderjahres. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 – Niederschlagswassergebühr – entsteht die Gebührenschuld für die Niederschlagswassergebühr für ein Kalenderjahr mit Beginn des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). In den Fällen des § 40 Abs. 3 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des Veranlagungszeitraums, für den neuen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 39 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. (4) In den Fällen des § 39 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 39 Abs. 1 und Abs. 2 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 27 KAG). 20 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten § 44a Gebühreneinzug durch Dritte und Überlassung der Hebedaten Die Stadt beauftragt die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS), die Schmutzwassergebühren zu berechnen, die Schmutzwassergebührenbescheide auszufertigen und zu versenden, ferner die angeforderten Schmutzwassergebühren entgegenzunehmen und an die Stadtkasse Weingarten abzuführen. Darüber hinaus wird die TWS beauftragt, die notwendigen Nachweise für die Stadt zu führen sowie alle erforderlichen Daten zu verarbeiten. Gegen die Erstattung angemessener Zusatzkosten sind die TWS verpflichtet, die zur Erhebung der Schmutzwassergebühren erforderlichen Daten der Stadt mitzuteilen. § 45 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld nach § 44 Abs. 1 - Schmutzwassergebühr - nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht innerhalb eines Monats, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Monats. Die im Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für den jeweiligen Veranlagungszeitraum angerechnet. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölftel der zuletzt festgestellten, eingeleiteten Jahresmenge zu Grunde zu legen. Fehlt eine Vorjahresberechnung wird die voraussichtliche Jahresmenge sowie der entsprechende Zwölftelanteil geschätzt. (3) Vorauszahlungen auf die Niederschlagswassergebühr werden nicht erhoben. (4) In den Fällen des § 39 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Leistung von Vorauszahlungen. § 46 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 45) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 45 werden zum Monatsende zur Zahlung fällig. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 47 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Stadt der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Stadt anzuzeigen: a)die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b)das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 41 Abs. 1 Nr. 3); c)die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 41a Abs. 1) der Stadt in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Stadt geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:250 oder 1:500 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 41a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Stadt stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die versiegelte, abflusswirksame Fläche, der Versiegelungsgrad oder die an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 10 qm, ist die Änderung innerhalb eines Monats der Stadt anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Stadt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Stadt mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Stadt entfallen. 21 Ausgabe 44/2016 im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten § 48 Haftung der Stadt (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die Stadt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Blick 8.die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9.entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10.entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt; 11.entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 47 Absätze 1 bis 7 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 49 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 50 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Stadt überlässt; 2.entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3.entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4.entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5.entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Stadt in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6.entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Stadt herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7.entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Stadt eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Regelungen dieser Satzung treten wie folgt in Kraft: a) Die Abwassersatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. b)Gleichzeitigt tritt die Abwassersatzung vom 18.06.2012, in der letzten Änderungsfassung vom 14.12.2015 außer Kraft Weingarten, den 28.11.2016 gez. Markus Ewald Oberbürgermeister HINWEIS: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 Absatz 4 und 5 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Weingarten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. 22 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften „Ettishofer Straße/Jakob-Reiner-Straße, Teil I, Änderung“ - Inkrafttreten Der o.g. Bebauungsplan und die gleichnamigen örtlichen Bauvorschriften wurden gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.11.2016 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Maßgebend für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften ist der von der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Sachgebiet Stadtplanung gefertigte Lageplan M. 1:500 mit Zeichenerklärung sowie Textteil - jeweils vom 09.09.2016 und die Begründung vom 14.11.2016. Hinweis: Der Bebauungsplan und die dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften mit Begründung werden bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Sachgebiet Stadtplanung Weingarten, Amtshaus (Kirchstr. 2), 2. OG, Zi. 23 während den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.weingarten-online.de/ bebauungsplan > Bebauungspläne eingesehen werden. Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen: Unbeachtlich werden: 1.eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften; 2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans; 3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße schriftliche Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt geltend zu machen. Weingarten, den 02.12.2016 (gez.) Werckshagen Fachbereichsleiter Planen und Bauen Impressum im Blick Weingarten im Blick - Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Herausgeber: Stadtverwaltung, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Verantwortlich für den amtlichen, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Oberbürgermeister Markus Ewald oder sein Vertreter im Amt Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, 71263 Weil der Stadt Es gilt die jeweils aktuelle AnzeigenPreisliste. Posteinzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Gebühr. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@ nussbaummedien.de Abonnement und Zustellung: WDS Pressevertrieb GmbH, Joseph-BeyerleStraße 2, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 6924-0, E-Mail: [email protected] Redaktion: Pressestelle der Stadt Weingarten, Rathaus, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten Redaktionsleitung: Jasmin Bisanz, Telefon 0751 405-252. Redaktion/Koordination: Bettina Scriba / Britta Zimmermann / Sandra König, Telefon 0751 405-288. E.-Mail: [email protected] Redaktionsschluss für Berichte im Infoteil und Veranstaltungskalender: Mittwoch, 8:00 Uhr Erscheinungsweise: erscheint i. d. R. wöchentlich am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Verteilung: Kostenlos an alle Haushalte in Weingarten 23 Ausgabe 44/2016 im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Blick Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan / örtliche Bauvorschriften „Ettishofer Straße/Jakob-Reiner-Straße, Teil II, Änderung Nord“ - Inkrafttreten Der o.g. Bebauungsplan und die gleichnamigen örtlichen Bauvorschriften wurden gemäß § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.11.2016 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Maßgebend für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften ist der von der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Sachgebiet Stadtplanung gefertigte Lageplan M. 1:500 mit Zeichenerklärung sowie Textteil - jeweils vom 09.09.2016 und die Begründung vom 14.11.2016. Hinweis: Der Bebauungsplan und die dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften mit Begründung werden bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Sachgebiet Stadtplanung Weingarten, Amtshaus (Kirchstr. 2), 2. OG, Zi. 23 während den bei der Stadt üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.weingarten-online.de/ bebauungsplan > Bebauungspläne eingesehen werden. Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen: Unbeachtlich werden: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften; 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans; 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs; wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristge-mäße schriftliche Geltend- machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt geltend zu machen. Weingarten, den 02.12.2016 (gez.) Werckshagen Fachbereichsleiter Planen und Bauen Die Stadtverwaltung informiert Steuern und Abgaben Problemstoffsammlung 2016 in Weingarten Der nächste und letzte Termin für Weingarten ist am Samstag, 03.12., Festplatz, Abt-Hyller-Straße von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Was wird angenommen: Haushaltsbatterien, Autobatterien, Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück), Che- mikalien (max. Einzelgebindegröße 20 Liter), Farben, Lacke, Lösungsmittel, Holzschutz- und Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Spraydosen mit Restinhalt. Kostenlose Annahme für Haushalte und Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter 15 kg. Mehr Informationen und weitere Termine finden Sie unter www.landkreisravensburg.de Text: Alica Freitag 24 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten BÜRGERSERVICE- UND ORDNUNGSWESEN Alkohol-und Zigaretten-Testkäufe: Regelmäßige Kontrollen sind wichtig Zum insgesamt 5. Mal seit Herbst 2013 hat die Stadtverwaltung am 22.11. zusammen mit dem Polizeirevier Weingarten und zwei Testkäuferinnen Alkohol- und Zigarettentestkäufe in Weingarten durchgeführt. Die Anzahl der Verstöße ist mit fünf Verkäufen bei in Summe 23 getesteten Verkaufsstellen zwar etwas höher ausgefallen als bei den letzten Kontrollen im Juni 2015 (3 Verstöße bei 24 Betrieben), aber die Verstoßquote liegt mit 22 % dennoch deutlich unter den Ergebnissen der ersten Testkäufe. In drei Fällen wurde den minderjährigen Mädchen hochprozentiger Alkohol ver- kauft, die anderen beiden Male konnten sie Zigaretten erwerben. Was auch dieses Mal wieder überrascht: Verkäufe fanden statt, obwohl zuvor teilweise der Personalausweis verlangt wurde. Insgesamt ist aber deutlich zu erkennen, dass die Betriebe ihr Personal hinsichtlich der Bestimmungen des Jugendschutzes schulen und sensibilisieren und sich der Großteil der Verkäufer ihrer Verantwortung bewusst ist. Als weitere Hilfestellung bietet die Schulungsinitiative Jugendschutz Altersdrehscheiben an, bei welchen das relevante Geburtsjahr eingestellt werden kann und so eine Überprüfung erleichtert wird. Diese Karten können auf der Internetsei- te www.schu-ju.de kostenlos angefordert werden. Auch erhält man dort weitere Informationen rund um das Thema Jugendschutz. Im Übrigen ist hochprozentiger Alkohol nicht nur in Flaschen und Fläschchen erhältlich, sondern „versteckt“ sich auch in Hülle und Fülle in Pralinen. Ebenso sind für Minderjährige E-Zigaretten und E-Shishas tabu. Da nach der Erfahrung der Testkauforganisatoren der Erfolg der Testkäufe mitunter von deren Regelmäßigkeit abhängt, sind weitere Testkäufe bereits in Planung. mer eine Plakette und eine entsprechende Urkunde) 2. für eine Ehrenplakette in Silber - Platz 1 bei einer offiziellen Landesmeisterschaft oder Aufstellung eines anerkannten Landesrekords - Platz 2 - 3 bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft - Beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Bundesklasse - Bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Bundesebene (bei Mannschaften siehe Bronze) 3. für eine Ehrenplakette in Gold - Platz 1 bei einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft - Für Mannschaften: Nach dreimaligem Verbleib in der höchsten Spielklasse 4. Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahre - Mit einer Ehrenurkunde mit entsprechendem Text und Sachgeschenk werden Kinder und Jugendliche im Regelfall im Alter von 12 bis 18 Jahren für Einzel- und Mannschaftsleistungen ausgezeichnet. Die einzelnen Wettbewerbe müssen mit mindestens 3 Teilnehmern besetzt sein. Die Auszeichnung kann jährlich erfolgen. - Bei Erringen von Platz 4 - 6 einer offiziellen Landesmeisterschaft - Platz 1 - 3 bei einem auf Bundes- oder Landesebene ausgeschriebenem Turnier, das überregionale Bedeutung hat - Platz 1 - 3 bei verschiedenen Wertungen der jeweiligen Spitzenverbände auf Landes- oder Bundesebene - Mannschaften können bei Erringen einer Meisterschaft geehrt werden (im Regelfall ab der C-Jugend und im Bereich ab Bezirksebene) - Werden Leistungen in einer Aktivenklasse erbracht, so ist die Regelung für Aktive anzuwenden. 5. Behindertensport Es werden die gleichen Richtlinien angewandt. Text: Fabienne Kolb STÄDTISCHE PRESSESTELLE Sportlerehrung Erfolgreiche Sportler gesucht! Auch in diesem Jahr suchen der Stadtverband und die Stadt Weingarten wieder nach den erfolgreichsten Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften. Noch bis zum 15. Januar 2017 nimmt die Stadtverwaltung Vorschläge für besondere sportliche Leistungen im Jahr 2016 entgegen. Bei Vereinen aus Weingarten, die unter dem Dach des Sportverbandes organisiert sind, übernimmt diese Meldung in der Regel der Sportverband selbst. Den Besten ihrer Klasse winken Auszeichnungen bei der Sportlerehrung am 29. März 2017 im Kultur- und Kongresszentrum, im Idealfall sogar die Wahl zur Sportlerin oder zum Sportler des Jahres. Nach den Richtlinien des Sportverbandes ist eine Auszeichnung in folgenden Fällen möglich: 1. für eine Ehrenplakette in Bronze - Platz 2 - 3 bei einer offiziellen Meisterschaft auf Landesebene - Platz 4 - 6 einer Deutschen/Europaoder Weltmeisterschaft - Beim Aufstieg einer Mannschaft in die höchste Landesklasse - Bei Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene (Bei Mannschaften erhalten die Teilneh- Vorschläge für Auszeichnungen nimmt die Stadtverwaltung in schriftlicher Form und unter Angabe der besonderen sportlichen Leistung bis zum 15. Januar 2017 entgegen. Kontakt: Stadtverwaltung, Abteilung Bildung, Sport, Vereine, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten, E-Mail: a.birkendahl@ weingarten-online.de Text: Angela Birkendahl 25 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Aus dem Gemeinderat GESCHÄFTSSTELLE DES GEMEINDERATES Sitzung des Gemeinderats Am Montag, den 28.11., hat im Großen Sitzungssaal des Amtshauses, 1. OG, Kirchstraße 2 in Weingarten um 17 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderats stattgefunden. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bzw. Sponsoringleistungen - Annahme bzw. Vermittlung durch die Stadt Weingarten Der Gemeinderat hat über die Annahme bzw. Vermittlung von Spenden in Höhe von 5.450,00 € einstimmig zugestimmt. Veränderungen im Bereich Abwasserbeseitigung ab 01.01.2017 Die bisher geltende Abwassersatzung der Stadt Weingarten wurde überarbeitet und der Mustersatzung des Gemeindetages angepasst. Dadurch musste die Globalrechnung überarbeitet und die Abwassergebühren für das Jahr 2017 neu kalkuliert und festgesetzt werden. Den Veränderungen hat der Gemeinderat zugestimmt. Globalrechnung zum 01.01.2017 Der Gemeinderat hat der neu kalkulierten Globalrechnung zugestimmt. Beschlussfassung über die Abwassergebührenkalkulation 2017 Der Gemeinderat hat dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum, das Jahr 2017, zugestimmt und die zugrunde gelegten Abschreibungssätze, Zinssätze, Abschreibungs-/Verzinsungsmethoden, weitere Ermessens /Prognosenentscheidungen, Straßenentwässerungsanteile, Kostenaufteilungen von Schmutz- und Niederschlagswasser und einheitlich geltenden Gebührensätze einstimmig angenommen. Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Weingarten ab 01.01.2017 Der Gemeinderat hat die neue Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung erlassen. Stadt Weingarten, Sanierung Weingarten „Innenstadt VII“ Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes - Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt VII“ - Satzungsbeschluss und Wahl des Sanierungsverfahrens - Beschlussantrag zur Festlegung der Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet - Bekanntmachungshinweise Die Stadt Weingarten hat am 15.09.2015 einen Aufnahmeantrag für das Gebiet „Innenstadt VII“ in das Bundes-LänderProgramm „Soziale Stadt“ gestellt. Hierdurch steht nun eine Fördersumme von 1.5 Mio. € bis zum 29.04.2016 zur Verfügung. Der Gemeinderat hat über die anstehenden Arbeiten beraten und allen Beschlüssen zugestimmt. Einbuchung einer Forderung der Stadtwerke Weingarten gegenüber der Stadt zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung Der Gemeinderat hat über die Zustimmung der Forderungseinbuchung der Stadtwerke gegenüber der Stadt in Höhe von 1.919.477 € aus den Jahren 2011 2014 beraten. Der Kapitaleinlage des Kämmereihaushaltes in die Stadtwerke in Höhe von 1.919.477 € in festen jährlichen Raten im Zeitraum 2017 bis 2026 wurde zugestimmt. Einführung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2017 Der städtische Haushaltsplan für 2017 wurde fertiggestellt und dem Gemeinderat präsentiert und erläutert. Ergebnis der Ausschreibung zur neuen Kassenanlage für die Bäder der Stadt Weingarten Der Gemeinderat hat über die Vergabe der Ausschreibung abgestimmt. Nutzungs-/Strukturkonzept SchulerSüd Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Struktur-/Nutzungskonzeptes beauftragt. In dem zu erarbeitenden Konzept sind einige Gesichtspunkte, die vom Gemeinderat vorgegeben wurden, zu berücksichtigen. Bebauungsplan/ örtl. Bauvorschriften „Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße, Teil 1, Änderung“ Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungsnahmen sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gegeneinander und untereinander beschieden. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße, Teil 1, Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Bebauungsplan/ örtl. Bauvorschriften „Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße, Teil 2, Änderung Nord“ Die vorgebrachten Stellungsnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander beschieden. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Ettishofer Straße/ Jakob-Reiner-Straße, Teil 2, Änderung Nord“ und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Neubau Anschlussunterbringung für Flüchtlinge, Doggenriedstraße 34 - Arbeitsvergabe Elektroinstallation mit Beleuchtungskörper Die Elektroinstallation der Beleuchtungskörper in der Flüchtlingsunterkunft wurde an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Bündnis für bezahlbaren Wohnraum - Sachstand Es wurde über den Sachstand des mit Ravensburg beschlossenen Projektes „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ berichtet. Klosterfestspiele Weingarten – Rückblick auf Spielzeit 2016 und Konzeption für kommende Jahre Es wurde auf die vergangenen Jahre der Klosterfestspiele zurückgeblickt, die finanzielle Situation erklärt und ein neues Konzept für die Veranstaltung der Festspiele getroffen. Text: Frederik Kuhn 26 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten KIRCHE IM BLICK Geistliches Wort Zeichen der Hoffnung Bild: R.B. /pixelio.de Geht es Ihnen auch so, wie mir, liebe Leserin, lieber Leser? Diese trüben, wolkenverhangenen, oft nebligen Herbsttage schlagen mir gewaltig aufs Gemüt. Wenn sich die Sonne tagelang nicht mehr blicken lässt, dann komme ich einfach nicht richtig in die Gänge. Dazu noch die kurzen Tage, wo es schon um fünf Uhr Nacht wird. Nicht wenige leiden ja sogar unter einer Herbst- bzw. Winterdepression. An so einem trüben Tag und mit einer entsprechend trüben Stimmung laufe ich durch die Straße und sehe plötzlich vor einem Blumenladen eine ganz besondere Pflanze: eine Christrose. Die gibt es gerade jetzt wieder zu kaufen. Ich bleibe stehen und bewundere diese kleine unscheinbare Pflanze, die es schafft, mitten im Winter Blüten zu treiben. Erstaunlich, wie sie sich gegen das Dunkel und die Kälte durchsetzt und Blätter, Stängel und Blüten treibt. Diese Pflanze mit ihren großen, weißen Blüten ist für mich ein Zeichen der Hoffnung. Der Winter wird irgendwann wieder ein Ende haben. Schnee und Eis werden sich zurückziehen. Die Sonne, die wochenlang verhangen war, wird wieder durchkommen und Leben in unsere Gesichter zeichnen. In der Kälte unserer Welt brauchen wir Zeichen der Hoffnung. Täglich erfahren wir, wie Menschen sich gegenseitig bekämpfen. Wie Kinder unter Kriegen leiden. Wie Mütter und Väter, Alte und Junge auf der Flucht sind. Wie Menschen gefangen, gefoltert und getötet werden. Täglich sind wir selbst der Kälte unserer Welt ausgesetzt, wenn wir am Arbeitsplatz und in der Schule gemobbt werden, wenn nur die Leistung zählt, wenn Menschen sich von uns abwenden, wenn kein Raum für Liebe bleibt. Katholische Gesamtkirchengemeinde Die Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. lädt ein: Ein Licht in dir geborgen, Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder Am Sonntag, 11.12., um 16 Uhr in der Kirche Hl. Geist, Keplerstraße 2 Mutter- / Elternsegen Unter dem Leitwort „Ich wünsche dir Leben“ sind am Sonntag, 11. Dezember, wieder nach der Eucharistiefeier um 11.45 Uhr in der Basilika werdende Mütter und Väter und alle, die ein Kind erwarten und erhoffen, zu einem Segensgottesdienst eingeladen. Zusammen mit der Schönstattfamilie findet dieses Angebot seit einigen Jahren neben dem 3. Advent jeweils an einem Maisonntag in der Basilika für alle Interessierten statt. Manchmal wünsche ich mir, dass gegen die Kälte unserer Welt ein Kraut gewachsen wäre. Eine Pflanze, die uns zeigt, dass diese Kälte nicht ewig anhält. Eine Pflanze, die uns auf den Weg zum Frieden und zur Freiheit führt. Eine Pflanze als Zeichen der Hoffnung gegen alle Hoffnungslosigkeit dieser Welt. Vielleicht ist sie aber auch schon längst gewachsen? Das Weihnachtslied „Es ist ein Ros entsprungen“ erzählt davon: „Das Blümelein so kleine, das duftet uns so süß; mit seinem hellen Scheine vertreibt‘s die Finsternis. Wahr‘ Mensch und wahrer Gott, hilft uns aus allem Leide, rettet von Sünd’ und Tod.“ (Evang. Gesangbuch Nr. 30 / Gotteslob Nr. 243) Dass Sie – gerade in dieser Adventszeit – immer wieder Zeichen der Hoffnung entdecken mögen, das wünsche ich Ihnen. Vielleicht, wie ich, beim Anblick einer Christrose. Oder durch das Lächeln eines lieben Menschen. Oder beim Singen eines schönen Weihnachtsliedes. Ihr Pfarrer Steffen Erstling, Evangelische Kirchengemeinde 27 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Katholische Kirchengemeinde St. Maria / Hl. Geist GOTTESDIENSTORDNUNG Samstag, 03. Dezember, Hl. Franz Xaver 06.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: Rorate in ungar. Sprache 16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: Eucharistiefeier 17.30 Uhr St. Maria: Beichtgelegenheit 18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier zum Sonntag mit Kommunion in Brot und Wein, mitgestaltet vom Kirchenchor 18.30 Uhr Hl. Geist: Wort-Gottes-Feier zum Sonntag mit Kommunion Sonntag, 04. Dezember L I: Jes 11,1-10; L II: Röm 15,4-9; Ev.: Mt 3,1-12 09.00 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier, gestaltet als Familiengottesdienst. Musikalisch gestaltet mit Panflöte und Orgel mit Liedern aus „pace e bene“. Anschl. Verkauf von Stickwaren aus unserer Partnergemeinde in Bolivien, siehe Artikel. 09.00 Uhr Kapelle im Krankenhaus: Wort-Gottes-Feier mit Kommunion auf den Stationen 10.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier. Anschl. Verkauf von Stickwaren aus unserer Partnergemeinde in Bolivien, s. Artikel. 10.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: orth. Gottesdienst 17.00 Uhr Hl. Geist: Besinnliche Stunde zum Advent mit Musik und Texten, siehe Artikel Montag, 05. Dezember 18.00 Uhr Hl. Geist: Schweigen ohne Anleitung 18.30 Uhr Hl. Geist: Schweigemeditation 19.30 Uhr ökumenisches Hausgebet im Advent Dienstag, 06. November 18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Besuchsdienst Mittwoch, 07. Dezember 06.00 Uhr Hl. Geist: Rorate – adventliche Eucharistiefeier im Schein der Kerzen, mitgestaltet von den Ministranten. Bitte Kerze mit breitrandigem Leuchter mitbringen. Im Anschluss herzliche Einladung zum Frühstück im Gemeindehaus. 16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: WortGottes-Feier Donnerstag, 08. Dezember 07.25 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier für Grundschüler 07.30 Uhr Hl. Geist: Wort-Gottes-Feier für Grundschüler 12.00 Uhr St. Maria: Euchar. Anbetungsstunde der St.-Norbert-Gemeinschaft 18.30 Uhr Kapelle im Krankenhaus: Eucharistiefeier MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE in St. Maria: Sa., 03.12., Gedenken für: Josef, Maria und Kurt König; Josefine Bickelbacher; Johann Sielka; Ernst Schwandt; Rita und Otto Skoberla; Jahrtag für: Helmut Riga; Paul und Berta Rebholz und verst. Angeh.; Andreas Czogalla; Gerhard Miller Di., 06.12. Gedenken für Erwin Neu; Jahrtag für Anton und Elisabeth Wirth Freitag, 09.12. Gedenken für: Ernst und Pia Münsch; Margarete Scheffold; Charlotte Kiebler in Hl. Geist: Mi., 07.12., Gedenken für Josef Pfeifer Sa.,10.12., Gedenken für Michaela Erath; Paul und Jakob Fahnenstiel und Solomena Walter; Heinrich Kubi mit Angehörigen; Anton Schairer; Gertrud Schön; Jahrtag für Hans und Anni Herrmann; gest. Jahrtag für Maria und Anton Eltrich Freitag, 09. Dezember 08.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier von Frauen mitgestaltet 18.00 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier in ungar. Sprache in der Seitenkapelle Samstag, 10. Dezember 06.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: Rorate in ungar. Sprache 14.00 Uhr St. Maria: Tauffeier für Angelika und Alexander Ekkart 16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: WortGottes-Feier mit Kommunion 18.30 Uhr St. Maria: Wort-Gottes-Feier zum Sonntag mit Kommunion, anschl. Brotverkauf 18.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier mit Kommunion in Brot und Wein. Die KJW gestaltet den Gottesdienst mit. Beerdigungsdienst: 06. bis 08. Dezember: Artur Sontheimer 09. Dezember: Pfarrer Benno Ohrnberger 13. bis 16. Dezember: Pfarrer Benno Ohrnberger Rosenkranz: 17.00 Uhr St. Maria: Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 17.50 Uhr St. Maria: Dienstag, Samstag 17.50 Uhr Hl. Geist: Samstag und Mittwoch in der Kirche AUS DEM GEMEINDELEBEN Besinnliche Stunde zum Advent … mit Musik und Texten am zweiten Adventssonntag, 04. Dezember, um 17 Uhr in der Kirche Heilig Geist. Mitwirkende: Querflötenquartett „Tibia“, Alphorn-Trio Weingarten; an der Orgel Peter Fischer. Die Texte werden von Martha Schmidt und Harald Wanner gelesen. 28 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Möchten Sie noch Weihnachtskarten erwerben? Künstler mit Faden und Nadel, die Bordadoras, haben für Sie Karten mit Weihnachtsmotiven, bunte Blumentaschen und die beliebten Schäfchentaschen und Kissen gefertigt. Bordadoras sind die Stickfrauen aus unserer Partnergemeinde in Cochabamba, Bolivien. Am 2. Adventsonntag verkaufen wir vor und nach den Gottesdiensten St. Maria um 9 Uhr Hl. Geist um 10.30 Uhr. Seniorentreff Hl. Geist Adventsfeier der KAB Die KAB Weingarten lädt alle Mitglieder, Angehörige und Gäste am 2. Adventssonntag ab 14.30 Uhr in dasGemeindehaus Hl. Geist ein. Die Feier steht unter dem Motto: „Advent ist Aufbruch – Bewegung mit Gott.“ Anschließend ist gemütliches Beisammensein angesagt bei Kaffee und Kuchen. Jesule siaß, mi friert‘s an de Fiaß! Schwäbische nachtslieder Advents- und Weih- Herzliche Einladung zur Adventsfeier am Donnerstag, 08. Dezember, um 14.30 Uhr im Gemeindehaus Willkommen allen, die sich in die Vorweihnachtszeit einstimmen lassen wollen. Im Mittelpunkt dieser adventlichen Feier stehen Wurzeln. Sie sind meist unsichtbar verborgen, und wer ohne Wurzeln ist, den trägt der Wind davon. Geben uns Wurzeln Halt oder schränken sie uns ein? Zu solchen und ähnlichen Gedanken lädt Sie Klara Öngel unter musikalischer Begleitung an diesem besinnlichen Nachmittag ein. Gerade an Weihnachten wird der Wunsch nach Geborgenheit und „Verwurzeltsein“ in vielfacher Weise ausgedrückt. Das „Verwurzeltsein“ in Gott führt uns durch die Stürme des Lebens und verankert uns in der Liebe Gottes. Das Team Seniorenarbeit freut sich über Ihr Kommen und Mitfeiern. Bild: pixabay/tree-116188_960_7201 Wohl zu keinem anderen christlichen Fest gibt es mehr Lieder und Musikstücke als zur Advents- und Weihnachtszeit. Aus diesem reichlichen Fundus haben die drei Musiker Bettina Simma, Claudia Rilli und Thomas Bollinger überwiegend unbekannte, aber nicht weniger hörenswerte Stücke ausgesucht. Mal besinnlich, mal heiter kommen auch die schwäbischen Gedichte und Geschichten daher, die die Musik umrahmen. Dazu laden wir am Mittwoch, den 07. Dezember, herzlich ins Gemeindehaus St. Maria ein. Ab 19 Uhr sind Sie bei uns willkommen, um bei einem Becher Punsch oder Glühmost in den gemütlichen Abend zu starten. Auch für das leibliche Wohl ist mit kleinen schwäbischen Gerichten bestens gesorgt. Das Programm beginnt gegen 19.30 Uhr. Text: Festausschuss St. Maria Bild: Bettina Simma 20*C+M+B*17 Sternsinger gesucht! Hallo Du! Die Adventszeit und Weihnachten stehen vor der Tür und somit ist das Sternsingen auch nicht mehr weit weg. Die Aktion in diesem Jahr läuft unter dem Motto: „Segen bringen, Segen sein“- Gemeinsam für Gottes Schöpfung in Kenia und weltweit. Die Sternsinger-Aktion ist die größte Aktion von Kindern für Kinder in dieser Welt! Um die lange Tradition aufrechterhalten zu können, brauchen wir DEINEN Einsatz! Wenn Du in der 3. Klasse oder älter bist und Lust hast, zusammen mit anderen Kindern und Deinen Freunden Spaß zu haben und anderen Menschen eine Freude zu machen, dann komm einfach zur ersten Probe am Freitag, 09. Dezember, um 16.30 Uhr ins Gemeindehaus St. Maria. Bring bitte die ausgefüllte Anmeldung mit (liegt in der Kirche, in der Sakristei und im Jugendbereich aus) und wenn du willst auch Deine Freunde – denn wir brauchen Euch! Das Vorbereitungsteam freut sich auf DICH! Krankenkommunion vor Weihnachten Gerne besuchen wir Sie zu Hause, wenn Sie die Krankenkommunion vor Weihnachten empfangen möchten. Bitte rufen Sie im jeweiligen Pfarrbüro an. Kinder-Bibel-BastelTreff Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren sind am Freitag, 09. Dezember, von 15 Uhr bis 16.30 Uhr zum SINGEN - BETEN - SPIELEN – BASTELN - LACHEN IN DER BIBEL LESEN UND FREUNDE TREFFEN in den Gemeindesaal des Gemeindezentrums Heilig Geist, Keplerstraße 4, eingeladen. Leitung: Gabi Möhrle und Marion Winkel. Infos unter Tel. 0751 / 49185. 29 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder Die Seelsorgeeinheit St. Maria / Heilig Geist Weingarten und die Kath. Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg laden am dritten Adventssonntag, 11. Dezember, um 16 Uhr zu einem ökumenischen Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder in die Kirche Heilig Geist, Keplerstraße 2 ein. Das Thema lautet: „Ein Licht in dir geborgen“. Pfarrer Benno Ohrnberger, Pastoralreferentin Marie-Luise Hildebrand und Pastoralreferent Siegfried Welz-Hilde- brand werden den Gottesdienst leiten, zu dem besonders Eltern, Großeltern, Geschwister und Freunde von verstorbenen Kindern eingeladen sind – unabhängig davon, wie lange der Tod des Kindes zurückliegt. Die Gruppe pons gestaltet den Gottesdienst musikalisch. Anschließend ist im Gemeindehaus bei Tee und Gebäck noch ein wenig Zeit zur Begegnung und zum Gespräch. Weltweit wird am zweiten Dezembersonntag der Gedenktag für verstorbene Kinder oder auch „Candle- Bild: martin_manigatterer_pfarrbriefservice light-day“ begangen. Um 19 Uhr zünden überall auf der Welt betroffene Menschen Kerzen an und stellen sie ins Fenster. „Ihr seid das Salz der Erde“ – Unter dieser Zusage und Herausforderung aus dem Matthäus-Evangelium (Mt 5,13) trafen sich die KGR-Mitglieder unserer Seelsorgeeinheit zur Klausurtagung am 11. / 12. November im Feriendorf in Langenargen. Einfühlsam und tiefgründig führte unsere Referentin Frau Almut Binder-Kuhn mit Impulsen, Texten, im Gespräch ins Thema. Bereichert durch die Beschäftigung mit der Frage, wie wir „Salz der Erde“ sind und sein können und durch ein wertschätzendes Miteinander, kehrten wir erfüllt nach Hause zurück! B. Ohrnberger Bild: U. Bogenrieder KONTAKTADRESSE Kontaktadresse St. Maria St.-Konrad-Str. 28 - Fon 0751 561774-0 - Fax 561774-77 [email protected] / www.stmaria-weingarten.de Pfarrbüro-Öffnungszeiten St. Maria: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00-11.00 Uhr Mittwochnachmittag von 16.00-18.00 Uhr Kontaktadresse Hl. Geist Keplerstraße 2 - Fon 0751 561913-0 Fax 561913-19 [email protected] Pfarrbüro-Öffnungszeiten Heilig Geist: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.30-11.30 Uhr Mittwochnachmittag von 16.00-18.00 Uhr Pastoralteam der Seelsorgeeinheit St. Maria/Hl. Geist Pfarrer: Benno Ohrnberger erreichbar über das Pfarramt St. Maria, Tel. 0751 561774 -0 Pastoralreferentin: Carolin Augé, Tel. 0751 561774 -34 Pastoralreferentin: Marie-Luise Hildebrand 0751 561913-0 oder 0751 76696287 Pastoralreferent: Artur Sontheimer, Tel. 0751 561913-13 Pastoralassistentin: Maria Grüner, Tel. 0751 561913-11 30 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Katholische Kirchengemeinde St. Martin GOTTESDIENSTORDNUNG Montag, 05. Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet. Die Glocken der Kirchen laden dazu ein. Samstag, 03. Dezember, Hl. Franz Xaver 06.00 Uhr Roratemesse mit Zithermusik im Chorraum. Anschl. Frühstück in den Kirchennahen Räumen 09.00 Uhr Beichtgelegenheit (Marienkapelle) Sonntag, 04. Dezember, 2. Adventssonntag 08.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kolpinggedenken. Anschließend Zusammenkunft der Kolpingfamilie in den Kirchennahen Räumen 10.30 Uhr Eucharistiefeier 10.30 Uhr Kindergottesdienst zum Thema „Gottes Liebe ist ausgegossen in eure Herzen“ (s. Artikel) 19.00 Uhr Abendmesse Dienstag, 06. Dezember, Hl. Nikolaus von Myra 19.00 Uhr Abendmesse unter beiderlei Gestalten, anschl. Eucharistische Anbetung am Sakramentsaltar Mittwoch, 07. Dezember, Hl. Ambrosius 08.30 Uhr Eucharistiefeier 20.00 Uhr Gebetskreis „Quellenabend“ in der Marienkapelle Donnerstag, 08. Dezember, Hochfest Mariä Empfängnis 07.25 Uhr Schülermesse im Kerzenschein (Marienkapelle) 19.00 Uhr Feierliche Abendmesse im Kerzenschein mit Flötenmusik Fr, 09.12., 19.00 Uhr: Gedenken: Johann Langlois, Mathilde Sonntag AUS DEM GEMEINDELEBEN Rorategottesdienste Bild: Derek Schuh Seit vielen Jahren gehören die auch musikalisch besonders gestalteten Rorategottesdienste am Samstagmorgen zum Samstag, 10. Dezember 06.00 Uhr Roratemesse mit Flötenmusik im Chorraum. Anschließend Frühstück in den Kirchennahen Räumen 09.00 Uhr Beichtgelegenheit (Marienkapelle) 17.00 Uhr Kinder-Rorate in der Basilika im Chorraum Rosenkranz: Kapelle Kreuzbergfriedhof: täglich (außer sonntags) 15.45 Uhr, in der Regel montags, dienstags und donnerstags mit anschließender Eucharistiefeier Eugen-Bolz-Kapelle: täglich 17.00 Uhr Beerdigungsdienst: vom 05. - 16.12.: Vikar Nicki Schaepen, Telefon 0751 / 56 127-16 MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE Di, 06.12., 19.00 Uhr: gest. Jahrtag: Albert Nagel, Gedenken: Berta Muschel Freitag, 09. Dezember 15.00 Uhr Kreuzwegmeditation zur Todesstunde Jesu 19.00 Uhr Abendmesse, anschl. Einzelsegen mit der Hl.-Blut-Reliquie und Segnung der Andachtsgegenstände festen Bestandteil des Advents in unserer Kirchengemeinde. Ihren Namen haben sie von der Bitte um die Ankunft des Erlösers „Rorate coeli“ / „Tauet ihr Himmel von oben“. Die frühe Gottesdienstzeit um 6 Uhr, verbunden mit dem Kerzenschein im dunklen Chorraum der Basilika, verdeutlicht dieses wache Erwarten. Aber auch das gemeinsame Frühstück gehört anschließend dazu und gibt diesen Adventssamstagen ihr ganz eigenes Gesicht. Kindergottesdienste Am kommenden Sonntag, 04.12, um 10.30 Uhr sind alle Familien mit kleineren Kindern bis ca. 8 Jahre wieder herzlich zum Kindergottesdienst eingeladen. Wir beginnen den Gottesdienst mit der Kirchengemeinde in der Basilika, sammeln uns aber bereits als Gruppe im Kuppelraum rechts bei den roten Stühlen. Vor dort aus gehen wir dann gemeinsam zum Kindergottesdienst in die Marienkapelle. Die Termine für die Kindergottesdienste im kommenden Jahr sind: 05.02. / 19.03. / 13.04. (Gründonnerstag) / 14.04. (Karfreitag) / 16.04. (Ostersonntag) / 21.05. / 16.07. / 04.09. / 12.11. / 10.12. Die Gottesdienste beginnen jeweils um 10.30 Uhr, außer an Gründonnerstag und Karfreitag, da fangen wir um 17 Uhr direkt in der Marienkapelle an. Weiter sind wir immer noch auf der Suche nach Mu- 31 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Neue Eucharistiehelfer sikern für unsere Gottesdienste. Auch wenn Sie sich vorstellen könnten, nur hin und wieder die musikalische Gestaltung eines Gottesdienstes mit zu übernehmen, sind wir für Ihre Mithilfe dankbar. Denn auch ein Team von mehreren Personen, die sich in der Begleitung abwechseln, ist gut vorstellbar. Bitte melden Sie sich in diesem Fall im Pfarrbüro, Tel. 561270 oder bei Monika Gröber, Tel. 51043. Trauernde Angehörige In den vergangenen Wochen haben aus unserer Kirchengemeinde Frau Juliane Theinert, Herr Alexander Jürgens und Herr Uwe Kiechle ihren Dienst als Eucharistiehelfer begonnen. Im Unterschied zu den anderen liturgischen Diensten setzt dieser Dienst die Zustimmung des Kirchengemeinderates, einen geistlich-praktischen Einführungskurs im Dekanat (Bild) und eine Beauftragung seitens der Diözese voraus. Wir danken Frau Theinert, Herrn Jürgens und Herrn Kiechle für ihr Mit- wirken und wünschen ihnen neue Zugänge zum Wesen und Geheimnis der Eucharistie. Pfarrer Ekkehard Schmid Bild: Florian Müller Herbergssuche 2016 Maria durch ein Dornwald ging. – Zu einer adventlichen Besinnungsstunde laden wir Sie herzlich am Mittwoch, 07.12., um 20 Uhr in die Kirchennahen Räume ein. An diesem Abend organisieren wir auch das Brauchtum der Herbergssuche in unserer Pfarrgemeinde, das jeweils in der Gemeindemesse in der Basilika am 3. Adventsonntag beginnt und am 4. Adventsonntag endet (siehe ausgelegter Flyer). Wir freuen uns auf Sie! Am Freitagnachmittag, 09.12., startet das monatliche Treffen für trauernde Angehörige in unserer Kirchengemeinde: Wir treffen uns von 15.45 bis 17.15 Uhr, zunächst in den Räumen des Vikariats (Kirchplatz 3 / Eingang links neben dem Klostercafé). Elemente des Nachmittags sind: Impuls und Gespräch, Gebet und Ausklang im Martinus Klostercafé. Eingeladen sind alle, die in den letzten Monaten und Jahren einen Menschen verloren haben und über ihre Trauer ins Gespräch kommen wollen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine regelmäßige Teilnahme auch nicht. Das offene Angebot findet jeweils am zweiten Freitag im Monat statt. Das nächste Mal dann wieder am 13.01.2017. Bild: Pfarramt Schönstattbewegung Frauen und Mütter, Sr. M. Tamara Saile Mitsingprojekt Wir singen die Missa Pastoralis von Colin Mawby. Wenn Sie schon immer mal an Weihnachten im Basilikachor mitsingen wollten, haben Sie dazu die Gelegenheit beim feierlichen Hochamt am 25. Dezember um 10.30 Uhr. Probentermine, freitags von 20 – 22 Uhr am 02.12., 09.12., 16.12. und am 23.12. in den Kirchennahen Räumen. Text: Doris Sauter KONTAKTADRESSE Kontaktadressen: Kath. Pfarramt ST. MARTIN, Kirchplatz 3, Telefon 0751 / 56127-0 / Fax -22 [email protected] / www.st-martin-weingarten.de Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils 9 - 12 Uhr. Dienstag 17.30 – 19 Uhr (ab 18 Uhr gebührenfreies Parken auf dem äußeren Klosterhof) Pastoralteam: Pfarrer Ekkehard Schmid, Telefon 56127-13 Vikar Nicki Schaepen, Telefon 56 127-16 Gemeindereferentin Simone MatznerSeneschi, Telefon 56127-19 Gemeindereferentin Monika Gröber, Telefon 56127-14 Kirchenmusiker Stephan Debeur, Telefon 56127-12 32 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Evangelische Kirchengemeinde GOTTESDIENSTE Samstag, 03. Dezember 18:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Haus Judith (Pfarrer Erstling) Sonntag, 04. Dezember, 2. Advent 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, mitgestaltet vom Flötenkreis (Pfarrer Erstling), parallel Adventsfeier der Kinderkirche 11.00 Uhr Offenes Singen im Advent, Stadtkirche (Pfarrer Günzler), mitgestaltet vom Flötenkreis. anschl. (ca.12.00 Uhr) Eine-Welt-Gemeindeessen 19.30 Uhr Abendandacht im Advent, Stadtkirche (Pfarrer Gamerdinger) Mittwoch, 07. Dezember 12.00 Uhr Musik am Markttag, Stadtkirche, Renate Marpert (Cembalo), Michael Marpert (Basse de Violon) 11. Dezember, 3. ADVENT 9:30 Uhr Stadtkirche, Gottesdienst (Pfr. Gamerdinger) 10:45 Uhr Gemeindehaus Berg, Gottesdienst (Pfr. Gamerdinger), parallel Kinderkirche 11:00 Uhr Stadtkirche, Krabbelgottesdienst mit den Kindern des Martin-Luther-Kindergartens (Pfr. Günzler und Team) 17:00 Uhr Stadtkirche, Adventssingen mit allen Chören unserer Gemeinde 19:30 Uhr Stadtkirche, Abendandacht im Advent (Pfr. Gamerdinger) AUS DEM GEMEINDELEBEN Lebendiger Adventskalender Dieses Jahr findet in unserer Gemeinde wieder der „lebendige Adventskalender“ statt! Vielen Dank an die Gastgeber! Jeden Abend um 18:30 Uhr trifft man sich für 20 - 30 Minuten vor der Haustür der Gastgeber. Dann singen wir zusammen einige Lieder, hören vielleicht eine Geschichte oder sprechen ein Gebet und freuen uns an einem adventlichen „Türchen“. Anschließend reichen die Gastgeber evtl. noch Plätzchen und Punsch. Jeder, auch wenn man sich (noch) nicht kennt, ist herzlich zu diesen Treffen eingeladen! Text und Bild: Anne Stümke Die Termine Samstag, 03. Dezember Fam Martiny/Mauz und Bachteler/Sanowski, Schonisweilerstr. 34 Sonntag, 04. Dezember Fam. Sonnenmoser, Schwabenstraße 70 Montag, 05. Dezember Fam. Baumann/Mütze In den Obstwiesen 47, Berg-Ettishofen Mittwoch, 07. Dezember Jugendgruppe beim Gemeindehaus, AbtHyller-Str. 17 Freitag, 09. Dezember Fam. Bispinghoff, Hölderlinstr. 10 Samstag, 10. Dezember Familie Herzog, Trauben Dienstag, 13. Dezember Helga Bayha, Dieselstraße 20 Mittwoch, 14. Dezember Gustav-Werner-Stift, St.-Konrad-Str. 2 Donnerstag, 15. Dezember Paul-Gerhardt-Kindergarten, Edelweiß- weg 4, bereits 17.30 Uhr Freitag, 16. Dezember Fam. Obermaier, Mendelssohnstraße 9/1 5682821 Samstag, 17. Dezember Familie Stümke/Gamerdinger, Edelweißweg 6 Mittwoch, 21. Dezember Konfirmandengruppe 2, an der Ev. Stadtkirche Wer macht mit beim Krippenspiel? Alle Jahre wieder üben Kinder zusammen mit einem Eltern-Team das Krippenspiel für die Weihnachtszeit ein. Wer möchte Maria und Josef spielen? Ein unbarmherziger Wirt sein? Oder lieber Hirte, Schäfchen, ein strahlend leuchtender Engel? Wer singt oder flötet am liebsten? Bringt Eure Instrumente gleich mit. Wir proben im Martin-Luther Gemeindehaus und in der Stadtkirche. Anmelden könnt Ihr Euch bei der ersten Probe. Die Probentermine: Samstag, 03. Dezember, 10.00 - 12.00 Uhr (dort Anmeldung) Dienstag, 06. Dezember, 16.30 - 17.30 Uhr Dienstag, 13. Dezember, 16.30 - 17.30 Uhr Samstag, 17. Dezember, 10.00 - 12.00 Uhr Dienstag, 20. Dezember, 16.30 - 17.30 Uhr Die Aufführungen: Freitag, 23.12., 16.30 - 17.30 Uhr im Gustav Werner Stift, Samstag, 24.12., 15.30 Uhr in der Stadtkirche. Weitere Informationen erhaltet Ihr bei Johannes Baiker, Johannes.Baiker@gmx. de, Tel. 45412. Gern gesehen sind noch weitere FlötenspielerInnen und auch das HelferInnen-Team freut sich noch über Verstärkung. Das Krippenspiel-Team Bild: Pfarramt 33 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick ANKÜNDIGUNGEN Abendandachten im Advent Eine meditative Stunde zum Wochenbeginn mit einer Bildbetrachtung und einer Geschichte, mit Kerzen, Musik und Punsch. An jedem Adventssonntag, abends um halb acht in der Evangelischen Stadtkirche. Pfr. H. Gamerdinger Eine-Welt-Essen am 2. Advent Mit dem Gottesdienst am 2. Advent, 04. Dezember, um 9.30 Uhr in der Stadtkirche, eröffnen wir unsere weihnachtliche Spendenaktion für BROTFÜR-DIE-WELT. Im Martin-Luther-Gemeindehaus gibt es ab ca. 12 Uhr ein einfaches Mittagessen, zubereitet von fleißigen Helferinnen unserer Gemeinde. Der Erlös unseres Essens geht ebenfalls an BROT-FÜR-DIEWELT. Adventsfeier der Kinderkirche Liebe Kinder und Eltern! Am Sonntag (2. Advent) feiern wir miteinander Advent in der Kinderkirche und laden dazu herzlich ein (9.30 Uhr Stadtkirche). Wie in jedem Jahr hört Ihr eine Geschichte und es gibt einen reich gedeckten Frühstückstisch. Vielleicht bleibt dieses Mal sogar Zeit, um auch etwas zu basteln? Lasst Euch überraschen! Im Anschluss an die Kinderkirche gibt es im Gemeindehaus viele unterschiedliche Suppen beim Eine-Welt-Essen zu probieren. Die Küche kann also am Sonntag ruhig kalt bleiben. Im Namen des Kinderkirch-Teams, Marit Hole Musik am Markttag ... am Mittwoch, 07.12., um 12 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Das ensemble petite reprise ist schon seit vielen Jahren in der Region mit feinsinnigen Aufführungen von Barockmusik unterwegs; im Marktkonzert spielt es Musik für und um dieses Instrument von Jean Baptiste Masse, Arcangelo Corelli und Georg Philipp Telemann, dargeboten von Michel Marpert (Basse de violon) und Renate Renate und Michel Marpert spielen in der Stadtkirche Marpert (Cembalo). Bild: privat Offenes Singen am 2. Advent Adventssingen am 3. Advent Im Anschluss an den Gottesdienst am 04. Dezember laden wir um 11 Uhr zu einem offenen Adventsliedersingen ein. Wir singen alte und neue Adventslieder begleitet von Flöten und anderen Instrumenten. Wenn möglich, erfüllen wir auch gerne Ihre Liedwünsche. Ein stimmungsvoller Adventsnachmittag am 11. Dezember um 17 Uhr in der Stadtkirche Weingarten mit der Kantorei, dem Posaunenchor, und GOSPEL NOW. Lieder zum Hören und Lieder zum Mitsingen. Eintritt frei. Spenden werden für die Gemeindehausrenovierung erbeten. Ökumenisches Hausgebet am 05. Dezember, 19.30 Uhr Am Montag, 05. Dezember, um 19.30 Uhr feiern viele Christen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Ökumenisches Hausgebet im Advent. Wollen Sie mitfeiern? Tun Sie sich mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten zusammen. Es gibt dafür ein Heft mit Liedern, Lesung, Gebeten, einer Bildmeditation und einer Kinderseite. Sie können es gerne kostenlos an unseren Schriftentischen mitnehmen. KONTAKTADRESSE Evangelische Kirchengemeinde Weingarten www.weingarten-evangelisch.de Gemeindebüro, Frau Erna Göllner, Gartenstr. 9, Tel. 0751 / 45 691 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr, Mi. auch 14 - 16 Uhr Pfarramt 1, Pfarrer Stephan Günzler, Tel. 0751 / 48 843 Pfarramt 2, Pfarrer Horst Gamerdinger, Tel. 0751 / 45 639 Pfarramt 3, Pfarrer Steffen Erstling, Tel. 0751 / 46 980 34 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Bürgerschaftliches Engagement BÜRGER IN KONTAKT Deutsch-polnischer Freundeskreis trifft sich Zu seinem letzten Treffen in diesem Jahr kommt der deutsch-polnische Freundeskreis am Mittwoch, 07.12., um 19 Uhr in der Kultur Bar Impuls am Broner Platz zusammen. Das gemütliche Beieinandersein steht im Mittelpunkt an diesem Abend. Weihnachtsbräuche in Polen kommen zur Sprache. Noch einmal lässt man die deutsch-polnische Filmreihe von 3sat zur gemeinsamen Geschichte der beiden Länder Revue passieren. Die Mitglieder nehmen aber auch gerne neue Impulse und Ideen für das kommende Jahr auf. Interessierte, die sich um deutsch-polnische Verständigung bemühen, sind herzlich eingeladen. Text: Margret Welsch Städtepartnerschaft FREUNDESKREIS MANTUA-WEINGARTEN Mitgliederversammlung Freundeskreis Mantua-Weingarten Die letzte Mitgliederversammlung des Jahres fand am 25. November im großen Sitzungssaal des Amtshauses in Weingarten statt. Die erste Vorsitzende, Margret Welsch, eröffnete die Versammlung mit der Begrüßung langjähriger und neuer Mitglieder. Für unser verstorbenes treues Mitglied, Stefan Todt, galt unser Gedenken in einer Schweigeminute. Rückblick 2016 und Vorschau 2017: 03. - 06.12.2015: Nikolausmarkt mit Pellegrino Sereni und Gian Mario Mozzanega 20.04.2016, 20 Uhr Linse: Lesung Ralph Dutli aus dem Buch „Die Liebenden von Mantua“ in Zusammenarbeit mit dem Literaturbeirat Weingarten. 06.05.2016: Blutfreitag: Unsere Partnerstädte Mantua und Blumenau wurden durch Delegationen vertreten. Neben den Feierlichkeiten am Blutfreitag gab es am Nachmittag einen weiteren Höhepunkt mit einem Fest im Schlössle in Weingarten. Auf Einladung des Freundeskreises beeindruckte das „ensemble petit reprise“ die Gäste mit einem außergewöhnlichen Barock-Konzert. Der Marathonläufer von Mantua nach Weingarten, Luciano Rossi, überbrachte eine Kopie des Verbrüderungsbriefes von 1278. Es wurde ihm beim Eintreffen in Anwesenheit vom Präsidenten der Associacione von Mantua ein entsprechender Empfang bereitet. Am 08.05.2016 fand in Mantua das schon zur Tradition gewordene Drachenfest (Teilnahme Eckehard Schaaf und Ulrike Eitel) statt. Der Erlös aus dem Drachenfest kam dem „centro di aiuto für behinderte Menschen“ in Mantua zugute. 07. - 11.09.2016: Literaturfestival in Mantua. Eine kleine Gruppe des Freundeskreises nahm an diesem besonderen Highlight teil. Auf Initiative von Margret Welsch lud der neue Museumsdirektor des Palazzo Gonzaga, Dr.Peter, Assmann, die kleine Gruppe aus Weingarten zu einer außerordentlichen Führung durch die bislang nicht zu besichtigenden Räume der Gonzagas ein. Anschließend fand ein Zusammentreffen mit dem Vorstand der Associazione Mantua statt um partnerschaftliche Projekte für 2017 zu besprechen 03.-06.11.2016: Die Linse fährt zum Kulturaustausch mit dem „cinema del carbone“ nach Mantua. Ein gemeinsamer kultureller Austausch im gegenseitigen Wechsel besteht seit längerem. Vom 01. - 04.12.2016 findet wieder traditionsgemäß der Nikolausmarkt mit unseren Mantuaner Freunden, Pelegrino Sereni und Gian Mario Mozzanega statt. der Freundeskreis wieder zwei Sprachreisen nach Mantua an. Die Partnerschaft feiert im Jahr 2018 ihr 20-jähriges Jubiläum. Es soll eine gemeinsame Festschrift beider Partnerstädte erstellt werden. Ein kleiner Arbeitskreis unter Mitwirkung von Ex-OB Gerd Gerber, Initiator und Mitbegründer der Partnerschaft lange vor der offiziellen Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages. Eine gemeinsame Abschlussbesprechung soll im Rahmen „Metastrada“ in Brixen stattfinden. Viele Vorhaben und Wünsche umfasst der Ideenspeicher. Ziel ist es, diese auch umzusetzen. In vorweihnachtlicher Atmosphäre und geselligem Beisammensein fand der Abend einen gelungenen Abschluss. Vorschau 2017 26. Mai 2017: Blutfreitag. Die Vorbereitungen sind teilweise im Gange. Ausgesprochen ist bereits eine Einladung für Dr. Peter Assmann. Dr. Assmann ist Österreicher und wird evtl. einen Vortrag halten. Vom 12. - 15. April 2017 findet wieder eine Bürgerreise statt mit einem sehr schönen Programm. Vom 11. - 18.06.2017 und 17. - 24.09.2017 bietet Der Vorstand des Freundeskreises MantuaWeingarten blickt auf ein Jahr mit vielen Aktivitäten zurück. Text: Margret Theurer Bild: Lucia Brugger 35 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Kultur Musik und Texte zum Advent Besinnliche Stunde Am Sonntag, 04. Dezember, um 17 Uhr findet in der Hl. Geist Kirche in Weingarten wieder traditonell die „besinnliche Stunde“ statt. Mitwirkende sind das Alphorntrio Weingarten mit Hansjörg Klotz, Gerhard Sauter und Daniel Fricker sowie das Querflötenquartett „Tibia“ mit Petra Klotz, Claudia Schmid, Martina Redle und Moritz Bringmann. Martha Schmidt und Harald Wanner tragen meditative, besinnliche Texte vor. An der Orgel spielt Peter Fischer. Die besinnliche Stunde soll ein Ruhepol in der hektischen Adventszeit sein. Die Veranstaltung findet in diesem Jahr bereits zum 15. Mal statt. Der Eintritt ist frei. Wie jedes Jahr wird um Spenden gebeten, die einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen. In diesem Jahr kommen alle Einnahmen der „Nachsorgeklinik Tannheim“ zugute, die sich größtenteils aus Spenden finanziert. Seit Bestehen der „besinnlichen Stunde zum Advent“ wurden so insgesamt etwa 15.000 Euro an Spenden gesammelt und weitergegeben. Text: Hansjörg Klotz Bild: privat Alphorntrio Weingarten KULTUR UND TOURISMUS Evgeni Koroliov - Klavierabend Evgeni Koroliov, 1949 in Moskau geboren, in Hamburg beheimatet, ist zweifellos eine herausragende Erscheinung der internationalen Klavierszene. Über sein Spiel schreibt der Komponist György Ligeti: „Wenn ich nur ein Werk auf eine einsame Insel mitnehmen darf, wähle ich Koroliovs Bach, denn diese Platte würde ich, einsam verhungernd und verdurstend, bis zum letzten Atemzug immer wieder hören.“ Koroliov gilt als bedeutender Pianist seiner Generation – ohne das russische Repertoire zu vertreten. Sein Spiel ist durch höchste Raffinesse bestimmt. Koroliovs Kraft der Versenkung schlägt den Hörer in den Bann. Seine Konzerte haben bei Publikum und Fachpresse Kultstatus und doch werden seine raren Auftritte als Geheimtipp gehandelt. Im Dezember 2014 hielt Evgeni Koroliov in der Philharmonie Berlin ein begeisterndes und umjubeltes Konzert u. a. mit der Kunst der Fuge von J. S. Bach. Im Weingartener Konzert spielt der Pianist außer Bach noch Schuberts hochdramatische A-Dur-Sonate. Für seine Aufnahmen von Franz Schuberts letzten Sonaten wurde Koroliov 2015 mit dem International Classical Music Award ausgezeichnet. Klavierabend mit Evgeni Koroliov Sonntag, 04. Dezember, Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben, 20 Uhr. Werke: Johann Sebastian Bach: Chromatische Fantasie und Fuge d-Moll; Englische Suite Nr. 2 a-Moll; „Die Kunst der Fuge“ // Franz Schubert: Sonate für Klavier A-Dur D959 Karten 24 € / 3 € Last call for culture Schüler und Studenten an der Abendkasse, Tel. 0751 / 405 232, www.reservix.de Text: Dr. Peter Hellmig KULTURZENTRUM LINSE E.V. Kino in der LINSE «Die Ökonomie der Liebe» Französisch-belgisches Drama, um ein Paar, das trotz Trennung unter einem Dach leben muss. 03.12. - 04.12. 18.00 Uhr «Ich, Daniel Blake» 01.12. - 02.12. 20.15 Uhr 03.12. 16.30 / 20.15 Uhr 04.12. 19.00 Uhr 05.12. - 06.12. Engl. OmU 19.00 Uhr 08.12. 19.00 Uhr «Die Habenichtse» 02.12. 19.00 Uhr 04.12. 16.30 / 21.15 Uhr 05.12. - 06.12. 21.15 Uhr «Agrokalypse» 05.12. - 07.12. 18.00 Uhr «Die Zeit der Frauen» In einem kleinen indischen Dorf in Gujarat treffen die Schicksale dreier Frauen und eines jungen Mädchens aufeinander: 04.12. - 07.12. 20.15 Uhr 08.12. 21.15 Uhr 36 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten «Egon Schiele» 08.12. - 09.12. 18.00 Uhr 10.12. 20.15 Uhr 11.12. 16.30 / 20.15 Uhr «Paterson» Von Jim Jarmusch - Paterson (Adam Driver) arbeitet als Busfahrer in einer Kleinstadt, die genauso heißt wie er selbst: Paterson im US-Bundesstaat New Jersey. Jeden Tag geht er dort seiner Routine nach – er fährt dieselbe Route und beobachtet dabei das Geschehen außerhalb seiner Windschutzscheibe ... 08.12. - 09.12. 20.15 Uhr 10.12. 16.30 / 19.00 Uhr 11.12. 12.00 / 19.00 Uhr Kinder-KINO «Der Geheimbund von Suppenstadt» empfohlen ab 6 Jahren Sa., 03.12., So., 04.12. jeweils um 16 Uhr Die Filme beginnen pünktlich ohne Werbung. Eintritt 4 Euro - Geburtstagskinder haben freien Eintritt. Text: Karolina Jung Bilder: MFA / Camino / Weltkino KULTUR BAR IMPULS Konzert JFS die letzten 50 Jahre internationaler Rock- und Popgeschichte. Von ausgewählten Titeln der Bands Crosby, Stills, Eagels, Bee Gees, STS etc. bis zu Schlagerklassikern und eigenen Kompositionen – mit anspruchsvollem, dreistimmigem Gesang, bestechender Bühnenpräsenz und fein abgestimmten Arrangements klingt JFS frischer als so manches Original und feiert die Freude zur Musik. Am Freitag, den 02. Dezember, sind sie wieder zu Gast in der Kultur Bar Impuls und zwar ab 20 Uhr. Eintritt frei! „Der Hut geht um.“ In der bunten Covermusik-Szene Süddeutschlands sind JFS bereits seit längerer Zeit eine feste Größe. Ihre musikalische Bandbreite spannt sich über Text: Dagmar Asghari Bild: JFS Lesung Lyrik-Abend Zum zweiten Mal liest Barbara Wolff aus dem Buch von Rafik Schami am Mittwoch, 07. Dezember, ab 20 Uhr in der Kultur Bar Impuls. Freizeit und Erholung Schwäbischer Albverein OG Weingarten Adventswanderung Mit unserem Roland Knoll machen wir eine Wanderung von ca. 1,5 Stunden und treffen uns anschließend mit guter Laune bei Glühwein, Punsch und Schmalzbrot wieder in der Grillhütte Nessenreben. Treffpunkt: Dienstag, 06. Dezember, 14.30 Uhr am Schwimmbad Weingarten. Bitte mitbringen: Trinkbecher, vielleicht auch wieder Versucherle aus der eigenen Weihnachtsbackstube und für den Heimweg eine Taschenlampe! Wir freuen uns wieder auf zahlreiche Teilnahme! Der Vorstand Text: Dorle Piontek Bild: SAV BÜCHEREI WEINGARTEN Strahlende Aussichten Welche Aussichten haben Elektrosmog, Handy-Funk und belastende Erdstrahlen? Ein spannender Erlebnisvortrag mit Ulrich Schaptke in der Bücherei Weingarten am Donnerstag, 08. Dezember, um 19.30 Uhr. Alle zwei Wochen wird sie den bekannten syrischen Schriftsteller bzw. seine Geschichten und seine fesselnde Erzählweise vorstellen. 1971 kam Rafik Schami nach Deutschland, lebt heute in Marnheim (Pfalz) und zählt zu den bedeutendsten Autoren deutscher Sprache. Sein Werk wurde in 29 Sprachen übersetzt. Prof. Kunstmann wird Lyrik zitieren, lesen und mit den Gästen besprechen, in seiner gut bekannten legeren und mit Hintergrundwissen belegten Art. Deutsche Lyrik ist das Thema, Texte von den großen Dichtern stehen im Mittelpunkt, vor allem Friedrich Schiller. Die Lesung beginnt um 20 Uhr. Eintritt frei. Ein Handy in der Hosentasche, WLAN zuhause, kabellose Elektrogeräte - für unsere Gesellschaft ist dies völlig selbstverständlich. Die gesundheitlichen Folgen sind nicht absehbar. Gerade von Heranwachsenden werden die Auswirkungen von Handyfunk und Elektrosmog häufig unterschätzt. Ulricht Schaptke ist Gründer des Unternehmens „Elektrosmog-frei leben“ und Experte auf diesem Gebiet. Er gibt Antwort auf Fragen, wie man sich vor Handyfunk und Elektrosmog schützen kann. Der Eintritt ist frei! Text: Dagmar Asghari Text: Dagmar Asghari Text: Sonja Wiegand Am Donnerstag, den 08. Dezember, laden die Kultur Bar Impuls und Herr Professor Kunstmann zu einem LyrikAbend ein. 37 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Ravensburg remisiert gegen Weingarten Es gab insgesamt 4 Remisen, beginnend auf Brett 8 bei Stefan Günter gegen F. Oberndörfer, wobei der Weingartener Spieler dem Sieg deutlich näher war als der Ravensburger. Ein respektables Unentschieden holte auf Brett 6 Nachwuchstalent Stefan Leser gegen den 300 DWZ-Punkte höher liegenden Schupp. Ebenso remisierte auf Brett 3 Philipp Müller, der ebenfalls schon fast auf Gewinn stand. Das letzte Remis gab es am 2. Brett zwischen E. Christ und S. Götz in ausgekämpfter Stellung. Zwei schöne Einzelsiege gab es auf Brett 1und 5 durch Z. Szczep gegen A. Weidel und D. Schmidt gegen A. Abt. Dem standen allerdings auch zwei Niederlagen entgegen: auf Brett 7 bei J. Schugowitz und recht unglücklich auf Brett 3 bei Max Habisreutinger, der schon auf Gewinn stand, dann aber noch einen Verlustzug fand, womit die Partie aufgabereif war. Damit bleibt Ravensburg Tabellenführer vor Weingarten. Text: Josef Möhrle EISENBAHNFREUNDE RAVENSBURG-WEINGARTEN E.V. Die Modellbahnausstellung mit Pfiffff Die Veranstaltung findet am 10. Dezember von 9 Uhr bis 16 Uhr in der Oberschwabenhalle Ravensburg statt. Diesmal wartet die Modellbahnausstellung und –börse wieder mit besonderen Attraktionen auf: Auf 1.000 qm sind neben vier Vereinsanlagen (Spur Z, Spur N, H0-Modulanlage und H0-Jugendanlage) fünf Gastanlagen zu bestaunen: Spur H0-Bahnbetriebswerk Modellbahn Bodensee e.V. Friedrichshafen, Spur H0Nostalgieanlage MEC Pfullendorf e.V., H0-Modulanlage BME Friedrichshafen, Spur 0-Nostalgieanlage M. Haschek Bad Waldsee und die Spur 1-Privatanlage von P. Müller. Hinzu kommen historische Blick VEREINSHEIM TURNVEREIN WEINGARTEN 1860 E.V. SCHACHVEREIN WEINGARTEN Im Spitzenspiel in der Bezirksliga Süd trennten sich die beiden führenden Mannschaften Unentschieden 4:4. Für Weingarten 1 handelt es sich dabei um ein undankbares Ergebnis, da es dem Sieg deutlich näher war als Ravensburg 1 und zusätzlich, weil damit der bisherige Tabellenstand mit Ravensburg als Tabellenführer unverändert bleibt. im Schiffsmodelle von G. Hümmler und LKW-Modelle im Maßstab 1:8 und 1:16. Darüber hinaus bieten wieder namhafte Fachgeschäfte sowie private und professionelle Händler auf weiteren 1.000 qm ihre Modellbahnprodukte an. Zum aktuellen Stand der Neubaustrecke Stuttgart / Ulm gibt es einen Vortrag von D. Batzlen um 10:30 Uhr und um 13:30 Uhr. Eintrittspreise: Erwachsene 5 € (ermäßigt 4,50 €), Kinder 2,50 €. Weitere Infos unter www.eisenbahnfreunde-rv.de Text und Bild: Günter Lauinger Öffnungszeiten Turnerheim Spinnenhirn Familie Doris und Zlatko Majerle, Tel. 0751 / 88 281, Schlier - Spinnenhirn, Telefon 07529 / 65 51. Öffnungszeiten, falls nichts anderers angegeben: freitags und samstags immer ab 14 Uhr Kaffee und Kuchen, ab 16 Uhr Vesper. Sonntags von 11 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Bitte beachten: Dezember: Freitag, 02. Dezember: 20 Uhr Singen für alle. Freitag, 09. Dezember: Geschlossene Gesellschaft, NICHT GEÖFFNET Freitag, 16. Dezember: Geschlossene Gesellschaft, NICHT GEÖFFNET Winterferien ab Freitag, 23. Dezember, bis einschließlich Sonntag, 08. Januar. Text: Doris Majerle SCHINDERHANNES Joe Cocker-Nacht im Schinderhannes Am Samstag, den 03.12., lässt die Juice-cocker-Band in kleiner Besetzung die größten Hits von Joe Cocker authentisch und auf eindrucksvolle Weise weiterleben. Drei erfahrene Musiker plus die großartige Stimme von Mario („Juice“) Maucher lassen jedes Konzert zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. 100 % handgemachte Live-Musik mit viel Emotion und Leidenschaft bei technisch geringem Aufwand. Beginn ist um 21 Uhr. Die Band erhebt einen Eintritt von 7 Euro. Wir freuen uns auf diesen Abend! Text: Das Schinderhannes Team Bild: privat 38 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Sport SV WEINGARTEN E.V. Der SV Weingarten bringt Ihnen den Christbaum Möchten Sie Ihren Christbaum ganz bequem zwischen Ihren Einkäufen zu Fuß besorgen? Oder passt er nicht ins Auto rein - dann bringt ihn Dir der Sportverein. Auch in diesem Jahr veranstaltet der SV Weingarten wieder seinen beliebten Christbaumverkauf mit Lieferservice. Wann: Freitag, 09.12., 11-20 Uhr Samstag, 10.12., 10-20 Uhr Wo: im „Bärenhöfle“, also zwischen Gasthof Bären und Rathaus Weingarten Wie: Gegen geringes Aufgeld liefern wir Ihnen den bei uns gekauften Baum nach Hause und holen ihn nach den Feiertagen wieder ab. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diesen Service nur im CISM-Weltrekord Einstellung CISM-Weltrekord durch Lisa Müller Bei den 49. Militär-Weltmeisterschaften CISM in Doha (Katar) hat Team Deutschland in der Disziplin Kleinkaliber 3 x 20 mit Lisa Müller (Weingarten), Jolyn Beer (Hannover) und Silvia Rachl (Singenbach) die Goldmedaille gewonnen. Lisa Müller stellte mit ihren 589 Ringen darüber hinaus den CISM-Weltrekord ein. Mit 1.750 Ringen siegte das Trio der Bundeswehr und des Deutschen Schützenbundes vor den Mannschaften aus der Schweiz und Russland, die beide auf 1.740 Zähler kamen. Bereits zwei Tage zuvor brillierten die drei Schützinnen im Wettbewerb Kleinkaliber liegend 60 Schuss. Ringgleich mit den Chinesinnen im Total mit 1.861,0 erzielten sie einen neuen CISM-Weltrekord, landeten jedoch aufgrund weniger Innenzehner auf Platz 2. Auch hier erzielte Lisa Müller das beste Ergebnis mit 621,4, vor Jolyn Beer mit 620,5 und Silvia Rachl mit 119,1 Ringen. Text: Jutta Speidel-Müller Bild: privat Gesundheit DEUTSCHES ROTES KREUZ ORTSVEREIN WEINGARTEN E.V. Weihnachten im Schuhkarton Das Jugendrotkreuz Weingarten beteiligt sich an der DRK-Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ und packte deshalb in der letzten Gruppenstunde Weihnachtsgeschenke für Flüchtlingskinder, die vom DRK im Kreis Ravensburg betreut werden. Ein genauer Bericht folgt. Text: Heike Bogenrieder Bild: DRK Ortsverein Weingarten Stadtgebiet Weingarten anbieten können. Für Ihr leibliches Wohl sorgt die Firma Buchter Zeltverleih mit Glühwein, Glühmost oder heißem Punsch, sowie Saiten, Landjäger und Käseplatten. Der SV Weingarten freut sich auf Ihren Besuch! Text: Andrea Brändle 39 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick KRANKENHAUS 14 NOTHELFER GMBH Strahlend in Grün und Gold Zum zweiten Mal steht vor dem Haupteingang des Krankenhauses 14 Nothelfer Weingarten ein großer, wunderschöner Weihnachtsbaum. Mit Kugeln und hunderten Lichter schmückten Margret Höll-Roth (links) und Markus Neher, Leiter der Technischen Abteilung des Krankenhauses, den immergrünen Baum, der bis vor kurzem noch im Garten einer Mitarbeiterin des Krankenhauses stand und dort fachmännisch gefällt wurde. Zum ersten Mal er- strahlt der „14-Nothelfer-Baum“ in diesem Jahr am ersten Adventssonntag, 27. November, und wird dann bis zum 06. Januar weithin sichtbar leuchten. Text: Susann Ganzert Bild: MCB Soziales CARISATT „Gemeinsam Teller füllen“ Spendenaktion des REWE-Markts in Baienfurt zugunsten von CariSATT war sehr erfolgreich – auch unter dem Jahr regelmäßige Warenlieferungen Unter dem Motto „Gemeinsam Teller füllen – wir helfen vor Ort“ hatte REWE im November bundesweit die Kunden dazu aufgerufen, Spendentüten mit lang haltbaren Lebensmitteln für 5 Euro zu kaufen, um diese an die Tafeln zu verschenken. Auch die REWE-Märkte in Baienfurt und Blitzenreute beteiligten sich an der Aktion. Allein im REWEMarkt in Baienfurt wurden 372 Spendentüten, gefüllt mit Spaghetti, Ketchup, Tee, Marmelade, Reis, Schokolade, Keksen und anderen haltbaren Lebensmitteln, zugunsten des Tafelladens CariSATT der Caritas Bodensee-Oberschwaben in Weingarten, verkauft. „Wir bedanken uns bei jedem einzelnen Tütenspender“, sagte Rainer Hahn, Inhaber von REWE in Baienfurt. Die Idee der direkten Hilfe für notleidende Menschen vor Ort sei bei den Kunden sehr gut angekommen. Als selbständiger Kaufmann sehe er sich auch in der sozialen Pflicht und Verantwortung für Menschen, denen es nicht so gut gehe. Das ganze REWE-Team habe sich mit Begeisterung engagiert, freute er sich. Unterstützt wurde die Aktion von Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern der Caritas, die immer wieder die Päckchen abholten, die Waren sortierten und für die Tafelladen-Kunden bereitstellten. „Die Zusammenarbeit war optimal“, waren sich Rainer Hahn und CariSATT-Leiterin Rita Feyrer einig. Auch unterm Jahr unterstützt der REWE-Markt in Baienfurt den Tafelladen der Caritas. Zweimal pro Woche werden Waren für CariSATT bereitgestellt – hauptsächlich noch haltba- re Frischeprodukte, die im Markt nicht mehr verkauft werden. „Für uns ist das eine tolle Unterstützung. Wir freuen uns mit unseren Kunden“, bedankte sich Rita Feyrer. Text: Barbara Müller Bild: Caritas Rainer Hahn, Inhaber des REWE-Markts in Baienfurt (rechts) freut sich mit CariSATT-Leiterin Rita Feyrer und dem ehrenamtlichen Tafel-Helfer Gerhard Hölz über das tolle Spendenergebnis. 40 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten CARITAS BODENSEE-OBERSCHWABEN Beim Einkaufen Gutes tun Am zweiten Adventssamstag, 03. Dezember, findet in Weingarten die Aktion „Kauf eins mehr“ zugunsten des Tafelladens CariSATT statt In der schönen Vorweihnachtszeit macht das Einkaufen besonders Spaß: Überall erstrahlen bunte Lichter, Weihnachtsbäume sind liebevoll geschmückt und in den Geschäften werden weihnachtliche Dekound Geschenkideen präsentiert. Wer möchte, kann mit seinem Adventseinkauf aber auch ohne große Mühe helfen – und zwar am zweiten Adventssamstag, 03. Dezember. Dann findet in Weingarten die Aktion „Kauf eins mehr“ zugunsten des Tafelladens CariSATT der Caritas Bodensee-Oberschwaben statt. Von 9.30 bis 15.30 Uhr wird bei real, Lidl und Aldi sowie im Kaufland gesammelt. Mitarbeiter und Ehrenamtliche der Tafelläden stehen dann vor den Eingängen der an der Aktion beteiligten Lebensmittler bereit und nehmen die gespendeten Waren in Empfang. „Wer bei seinem Adventseinkauf eine Ware mehr in seinen Korb legt, als er selbst braucht, und dieses Produkt dann an uns weitergibt, hilft uns und vor allem unseren Kunden“, sagt Rita Feyrer, Leiterin des Tafelladens CariSATT. Im Sortiment des Tafelladens sind Wurstwaren, aber auch haltbare Produkte wie Reis, Kaffee und Zucker, Backzutaten, Konserven, Wasch- und Körperpflegemittel oder auch Babynahrung häufig Mangelware. Insbesondere länger haltbare Artikel werden dringend benötigt. Text: Barbara Müller Kindergarten KINDERGARTEN ST. ELISABETH Wer macht mit bei der Krippenfeier in Hl. Geist? Habt ihr Lust, mit uns die Krippenfeier in Hl. Geist am 24. Dezember (16 Uhr) zu gestalten? Für dieses Jahr haben wir uns etwas Neues ausgedacht. Dazu suchen wir Kinder zwischen 5 und 9 Jahren, die gerne singen und mit uns einen kleinen Weihnachtschor gründen. Proben wollen wir ab dem 02. Dezember immer freitags um 14 Uhr im Gemeindehaus Hl. Geist. Seid ihr dabei? Dann meldet euch bitte umgehend unter Tel. 0751 / 185 290 10 an. Wir freuen uns auf euch! Y. Rauch, C. Dillmann und das KigoTeam Bild: privat Hochschulen PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WEINGARTEN Weihnachtskonzert der PH Hochschulchor, Kammerchor und Solisten präsentieren Mendelssohn, Franck, Rutter. Am Mittwoch, 14. Dezember, findet um 20 Uhr in der Liebfrauenkirche Ravensburg das traditionelle Weihnachtskonzert der PH Weingarten statt. Der Hochschulchor ist unter der Leitung von Martin Küssner u.a. mit Chören von Felix Mendelssohn zu hören, während der Kammerchor mit „Carols of the world“ einen Streifzug durch die Weihnachtsmusik verschiedener Länder und Kontinente unternimmt. Begleitet werden die Chöre von Jörg Turowsky (Klavier) sowie Elisa- beth Sekul (Orgel). Mit solistischen Beiträgen sind außerdem Ingeborg Kempter (Sopran), Philipp Neher (Trompete) sowie David Hegenauer (Violine) zu hören. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei. Text: Martin Küssner ASTA DER HOCHSCHULE RAVENSBURG-WEINGARTEN Studentenparty „Letzte Tanke“ am 07.12. Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner der Oberstadt, liebe Studierende, am Mittwoch, den 07.12., findet von 21 Uhr bis 02 Uhr die Studentenparty „Letzte Tanke“ in der Mensa statt. Die Partys in der Mensa bilden einen wichtigen Bestandteil des studentischen Lebens in Weingarten. Die „Letzte Tanke“ bildet den jährlichen Abschluss dieser Veranstaltungsreihe. Damit die Anwohner der Doggenriedstraße auch in dieser Nacht gut schlafen können, bitten wir alle Stu- dierenden um Rücksichtnahme auf ihrem Hin- und Heimweg. Wir möchten auch die Anwohner um Verständnis für etwaige Lärmbelästigungen bitten. Wir freuen uns auf einen schönen Abend! Die Verfasste Studierendenschaft 41 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Bildung STIFTUNG KBZO Jubiläum „40 Jahre Berufsausbildung für Jugendliche mit Handicap an der Stiftung KBZO“ Sauterleuteschule freut sich über Fräser-Spende der Firma Neher Im Rahmen des Jubiläums „40 Jahre Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung an der Stiftung KBZO“ hatte Gerd Neher, der Geschäftsführer des gleichnamigen PräzisionswerkzeugUnternehmens und Kooperationspartners aus Ostrach-Einhart, angekündigt, den Schülern der gewerblichen Sonderberufsfachschule einen Fräser zu spenden. Und er hat sein Versprechen ganz schnell eingelöst. Unternehmenssprecher Michael Enzenross überbrachte jetzt das Werkzeug, das die Schüler im Beisein von Vorstand, Schul- und Abteilungsleitung in Empfang nahmen und auch sofort einsetzten. „Es ist sehr schön zu sehen, wie die Firma Neher bei uns Bedarfe erkennt und danach gemeinsam mit uns aktiv nach Lösungen sucht“, bedankte sich der Vorstandsvorsitzende der Stiftung KBZO, Dr. Ulrich Raichle, für die Werkzeug-Spende. Enzenross betonte, dass es der Firma Neher ein „großes Anliegen ist, die Partnerschaft mit der Stiftung KBZO in den verschiedensten Bereichen aktiv zu leben“. Auf unserem Foto freuen sich von links: Wolfgang Greshake (stellvertretender Direktor des SBBZ), Thomas Sigg (Direktor des SBBZ), Alexander Isele, Matthias Stöckle (kaufmännischer Vorstand), Simon Winterhalter, Michael Enzenross (Neher-Unternehmenssprecher), Dr. Ulrich Raichle (Vorstandsvorsitzender), Timo Knab, Erwin Krayer (Lehrer), Anja Herzog (Abteilungsleiterin der Sauterleuteschule). Text und Bild: Clemens Riedesser Jugend und Familie TEAM JUGENDARBEIT „Treff für Kids“ sammelt für Zivilcourage-Aktion „Weggeschaut ist mitgemacht“, heißen die vier Lernfilme von der „polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“. Bei Themen wie Diebstahl oder Körperverletzung war die Fragestellung, wie man sich selbst in den gezeigten Situationen verhalten hätte. Mit den Teilnehmern aus dem „Treff für Kids“ fand daraufhin ein lebendiges und intensives Gespräch statt. Da Weingarten Ausrichter der diesjährigen „Zivilcourage-Preisverleihung“ war, wurden das Thema auch bei sämtlichen Angeboten des „Team Jugendarbeit“ mitberücksichtigt. Während Jugendgemeinderäte und Teilnehmer des Jugendtreffs mit dem „Sofa on Tour“ unterwegs waren, verkaufte der „Treff für Kids“ unter Anleitung von Sabine Neubauer im Juni Waffeln und Buttons auf dem KOMM- Festival. Auch bei der Preisverleihung in der Linse wurde nochmal verkauft und Geld gesammelt. 130 Euro sind dabei zusammengekommen. Gespendet wird das Geld an die Dominik-Brunner-Stiftung, die diverse Projekte zum Thema Zivilcourage unterstützt. dominik-brunner-stiftung.de Text: Christian Netti Bild: Team Jugendarbeit „Treff für Kids“-Stand beim KOMM-Festival 42 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Wirtschaft, Handel und Gastronomie KOLPINGSFAMILIE WEINGARTEN E.V. Kolpinggedenktag am 03. Dezember Zum Kolpinggedenktag im Advent wird recht herzlich eingeladen. Den Gedenkgottesdienst feiern wir am Sonntag, den 04. Dezember, um 8.30 Uhr in der Basilika, am eigentlichen Gedenktag von Adolph Kolping. Anschließend treffen wir uns zum gemeinsamen Frühstück und Beisammensein, zur Ehrung unserer verdienten Mitglieder und zur Neuaufnahme eines Mitgliedes, in den Kirchennahen Räumen bei der Basilika. Dort wird auch mit Kaffee, Tee und Zopfbrot und einem kleinen Frühschoppen für unser leibliches Wohl gesorgt werden. Text: Franz Pfleghar JUGENDCLUB WEINGARTEN E.V. Zur Jugendclub-Nikolausfeier bis Sonntag anmelden Mitgleider des Jugendclubs Weingarten können sich von heute bis Sonntagabend, 04. Dezember, beim Jugendclub-Glühwein- & Punschstand auf dem Löwenplatz oder bei Gerhard Junginger bis 04. Dezember unter Tel. 0751 / 44 564 noch anmelden. Die Nikolaus- und Weihnachtsfeier findet nächsten Samstag, 10. Dezember, um 18 Uhr im Gasthaus „Alt.Ochsen“ statt. Gedichte und musikalische Beiträge sind willkommen. Die derzeitige Spendenaktion für die OP‘s in der Kinderklinik in Kenia geht auch 2017 weiter sowie beim Spendenkonto bei der Volksbankd Weingarten. Der Jugendclub möchte bis Dreikönig 5 der dringendsten OP‘s und 5 Rollstühle finanzieren. Jede Spende zählt! Eie Quittung erfolgt direkt für 2016 oder 2017. Helfen Sie, damit wir helfen können! Danke. Infos unter Telefon 0751 / 44 564. Text: Gerhard Junginger Volksbank Weingarten eG Volksbank Weingarten feiert Kunden- und Mitgliederveranstaltungen mit Comedian Andreas Müller Im 150. Jubiläumsjahr bot die Volksbank Weingarten für ihre Kunden und Mitglieder das ganze Jahr über besondere und unvergessliche Ereignisse. So auch bei den diesjährigen Kundenund Mitgliederveranstaltungen in der Gemeindehalle Baienfurt und im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten. Seit diesem Jahr hat die Genossenschaftsbank die Kunden- und Mitgliederveranstaltungen in den Geschäftsbereichen Baienfurt und Baindt sowie Weingarten und Grünkraut zusammengefasst. So sollen Kunden und Mitglieder noch besser informiert und unterhalten werden. Bei den diesjährigen Veranstaltungen gab es ein exklusives Jubiläumshighlight: Nach einem Buffet zu Beginn der Veranstaltungen berichteten die Vorstände Wilfried Deyle und Michael Buck über die Entwicklung der Volksbank Weingarten eG und deren Geschäftsstellen. So rechnet die Volksbank zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einem geplanten Bilanzsummenzuwachs von ca. zwei Prozent. Die Gesamtbetrachtung des bilanziellen und außerbilanziellen betreuten Kundenvolumens betrug per 30.09.2016 EUR 440,8 Mio. Wie in jedem Jahr wurden Mitglieder für jahrzehntelange Treue geehrt. Insgesamt konnten 19 Mitglieder zur 50-jährigen und einem sogar zur 60-jährigen Mitgliedschaft gratuliert werden. Ein weiterer Höhepunkt waren die Fachvorträge zweier Finanzexperten. Dr. Alexander Krüger vom Bankhaus Lampe begeisterte in Baienfurt mit einem spannenden Kapitalmarkt-Ausblick. Und auch Michael Kopmann von der DZ-Bank zog in Weingarten die gesamte Aufmerksamkeit mit seinem Vortrag „Schwaches Wachstum, niedrige Zinsen – und jetzt?“ auf sich. Das absolute Highlight beider Abende war der Besuch des Comedians Andreas Müller! Er begeisterte das Publikum mit seinem Programm, in dem Bundestrainer Jogi Löw, Kanzlerin Merkel, Schwergewicht Rainer Calmund, Wladimir Putin und viele mehr eine Rolle spielten. Andreas Müller ist hier ein echtes Allroundtalent, er imitiert, parodiert und musiziert. Ehrung der 50- und 60-jährigen Mitglieder der Volksbank Weingarten eG. Text: Jutta Schirmer Bild: Volksbank Weingarten 43 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Feuerwehr FEUERWEHR WEINGARTEN Eine Schwerverletzte bei Verkehrsunfall nahe Waldburg Eine PKW-Fahrerin erlitt bei einem Verkehrsunfall ohne Einwirkung anderer Verkehrsteilnehmer schwere Verletzungen. Um 12:15 Uhr erfolgte die Alarmierung über die Leitstelle Oberschwaben für den Rüstzug der Feuerwehr Weingarten zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehr Waldburg mit dem Einsatzstichwort T3Y eine eingeklemmte Person bei Verkehrsunfall mit Überschlag. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte ergab sich folgendes Bild: Ein PKW lag auf der Seite am Rand der Fahrbahn. Die Fahrerin war mit ihrem Kopf unter die B-Säule ihres Fahrzeuges gerutscht, was die Rettungsmaßnahmen erheblich erschwerte. Als erstes wurde ein InnererRetter der Feuerwehr Weingarten in das umgekippte Fahrzeug geschickt, um die Patientenbetreuung zu übernehmen, damit die Rettung so schonend wie möglich ablaufen konnte. Nach der Stabilisierung des auf der Seite liegenden Fahrzeuges mittels „Stabfast-System“ konnte mit dem hydraulischen Spreizer das Fahrzeug angehoben und unterbaut werden. So konnte die Fahrerin durch das Fenster auf ein „Spineboard“ gezogen und gerettet werden. Bei den Rettungsmaßnahmen arbeiteten die beiden Feuerwehren sowie der Rettungsdienst in allen Schritten eng zusammen, was ausschlagge- Das Dach des Fahrzeuges konnte durch die knifflige Lage des bend für die schonende Kopfes der verunglückten Fahrerin nicht geschnitten werden, so wurde das Fahrzeug mittels Spreizer angehoben und dopRettung war. Die Ursache des Unfalls pelt gesichert. müssen die polizeilichen Ermittlungen ergeben. burg, ein Rettungswagen und Notarzt des Das Sicherstellen des Brandschutzes und DRK Ravensburg sowie die Polizei. die Unterstützung bei der technischen Rettung übernahm die örtliche Wehr aus Text: Alexander Binder Waldburg. Ebenfalls vor Ort waren die Bild: Feuerwehr Weingarten Helfer vor Ort Gruppe des DRK Wald- Dies und Das TIERHEIM RAVENSBURG/BERG Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke Zur Weihnachtszeit wünschen sich viele Menschen und vor allem Kinder ein Tier. Doch dieser Wunsch bringt viele Probleme mit sich, denn ein Tier lässt sich nicht so einfach wie ein Pullover oder ein Spielzeug umtauschen. Das Tierheim Ravensburg-Berg warnt ausdrücklich vor dem Verschenken von Tieren. Zu Anfang ist die Freude über die neuen Mitbewohner sehr groß. Sobald jedoch klar wird, dass die Haltung von Hund, Katze & Co. mit viel Arbeit, Verantwortung und Kosten verbunden ist, schwindet die Begeisterung für die erst so geliebten Vierbeiner oft schnell dahin. Sobald sich die neuen Halter mit den tatsächlichen Ansprüchen des Tieres konfrontiert sehen, werden viele unüberlegt gekauften Tiere nach den Feiertagen in den Tierheimen des Deutschen Tierschutzbundes abgegeben. Wer ernsthaft ein neues tierisches Familienmitglied in Erwägung zieht, sollte sich im Vorhinein ausreichend darüber Gedanken machen, welches Tier am besten in die Familie passt, ob alle Rahmenbedingungen stimmen, ob die Kosten geklärt sind und ob die arteigenen Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden können. Ein erster Gang lohnt sich dann immer ins Tierheim, wo viele Tiere auf ein neues, liebevolles Zu hause warten. Auch bei der Auswahl des Tieres sollten sich die Interessenten ausreichend Zeit nehmen - die Erfahrung der Tierpfleger, die ihre Schützlinge genau kennen, kann helfen, das passende Tier zu finden. Hund angeleint zwischen Mülltonne und Grünabfall Text: Jennifer Gasser Bild: privat 44 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten KATHOLISCHE ARBEITNEHMER-BEWEGUNG DRK-BLUTSPENDEDIENST BADEN-WÜRTTEMBERG Adventsfeier der KAB Weingarten Blutspenden und für die eigene Gesundheit vorsorgen Die Gruppe Weingarten der Katholischen ArbeitnehmerBewegung lädt Mitglieder, Angehörige und Gäste am 2. Advent ab 14.30 Uhr in das Gemeindehaus Hl. Geist, Keplerstraße 4 ein. Die Adventsfeier steht dieses Jahr unter dem Motto „Advent ist Aufbruch - Bewegung mit Gott“. Texte, Bilder und Lieder sollen zur richtigen Einstimmung auf das bevorstehende Weihnachtsfest beitragen. Anschließend besteht Gelegenheit zu Gesprächen bei Kaffee und Kuchen. Text: Martin Zweifel SELBSTHILFE-GRUPPEN Angebote für alkoholkranke Menschen und deren Angehörige Ort: Martin-Luther-Gemeindehaus, Abt-Hyller-Straße 17 Dienstags, 20 bis 22 Uhr AA - Anonyme Alkoholiker Kontakt: Karlheinz 0160 / 8440444 oder 07529 / 9747807 Dienstag, 20 bis 22 Uhr Al-Anon - Angehörige von Alkoholkranken Kontakt: Volker 0751 / 3526112 Jeden letzten Dienstag im Monat gemeinsames Meeting von AA und AlAnon. Donnerstag, 19.30 bis 21.30 Uhr AA - Anonyme Alkoholiker Kontakt: Reiner 01520 / 8884795 oder 07502 / 968882 Ulrich 0170 / 7718248 oder 0750 / 942767. Jeden ersten Donnerstag im Monat ist das Meeting offen für Angehörige und Interessenten. Text: Selbsthilfe-Gruppen Blutspender können jetzt nicht nur Leben retten, sondern aktiv für die eigene Gesundheit vorsorgen. Treue Mehrfachspender erhalten am 07.12. zusätzlich einen erweiterten Check up. Der DRK-Blutspendedienst lädt hierzu ein am Mittwoch, den 07.12., von 14 Uhr bis 19.30 Uhr, Sporthalle 3 / Beim Hallenbad, Brechenmacher Straße 21, 88250 WEINGARTEN Bei jeder Blutspende kontrolliert der DRK-Blutspendedienst den Blutdruck und misst den Gehalt an rotem Blutfarbstoff (Hämoglobinwert). Außerdem wird jede Blutspende im Labor auf unterschiedliche Krankheitserreger wie Hepatitis B und C sowie HIV untersucht. Bei diesem Blutspendetermin am 07.12. bedankt sich der DRK-Blutspendedienst darüber hinaus noch für das treue Engagement als Blutspender mit zusätzlichen Blutuntersuchungen. Teilnehmen können alle Blutspender, die bei diesem Termin mindestens ihre dritte Blutspende innerhalb 12 Monaten leisten. Sie erhalten zusätzliche Untersuchungen des Blutfettwerts (Cholesterin), Kreatinin und der Harnsäure. Neben dem guten Gefühl bis zu drei Leben gerettet zu haben, bleibt auch das gute Gefühl für seine eigene Gesundheit gesorgt zu haben. Jede Spende zählt. Blut spenden kann Jeder von 18 bis zur Vollendung des 72. Lebensjahres, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter dergebührenfreien Hotline 0800 / 11 94 911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. Text: Carmen Reim POLIZEIPRÄSIDIUM KONSTANZ Wie sicher ist Ihr Zuhause? Eine dreiteilige Serie Ihrer Polizei zur Vorbeugung von Einbrüchen Während der dunklen Jahreszeit, in welcher die Dämmerung früher einsetzt, besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Einbruchsdeliktes zu werden. Für viele Betroffene ist ein Einbruch eine Tat, welche neben materiellem Schaden auch einen schweren Eingriff in die Privatsphäre – nämlich die Sicherheit der eigenen vier Wände – bedeutet. Im letzten Jahr gingen die Einbruchszahlen um über 20 Prozent zurück. Weitergehend blieb es bei fast der Hälfte der Taten beim Versuch. Hierzu tragen vor allem das Beachten von (I.) allgemeinen Handlungsempfehlungen, (II.) mechanische Sicherungstechniken, aber auch (III.) Nachbarschaftshilfe bei. Die Polizei möchte Sie dazu im Rahmen der Einbruchsprävention durch eine dreiteilige Serie, hier nun der zweiten Ausgabe zu den mechanischen Sicherungstechniken, sensibilisieren. II. Mechanische Sicherungstechniken - Hecken und Sträucher bieten nicht nur Ihnen Sichtschutz, sondern auch Einbrechern. Vermeiden Sie deshalb z. B. dichte Bepflanzung direkt am Haus, insbesondere an einbruchgefährdeten Stellen. Mülltonnen, Gartenmöbel, Leitern, Rankgerüste und hausnahe Bäume eignen sich als Aufstiegshilfen für Einbrecher. Sie sollten weggeschlossen bzw. entfernt werden. - Meist werden Fenster oder Türen von Einbrechern mit einfachem Werkzeug aufgehebelt. 45 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Die Polizei empfiehlt den Einbau von Fenstern und Türe der Widerstandsklassen RC2, RC3 oder höher. Dies bietet Schutz vor Einbruch mittels einfachen Werkzeugs, wie einem Schraubendreher, welcher von Einbrechern in den meisten Fällen verwendet wird. - Verschließen Sie Türen und Fenster sicher. Fenster sollten neben einbruchshemmenden Beschlägen auch mit abschließbaren Fenstergriffen ausgestattet sein. Schließzylinder an Türen sollten neben einem Bohrschutz ebenfalls über einen Ziehschutz verfügen oder mit einem Schutzbeschlag versehen sein. - Zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten für Ihr Eigentum. Neben den oben genannten Möglichkeiten des Einbruchschutzes können auch folgende Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden: Ein Zusatzschloss mit Sperrbügel sichert die Türe zusätzlich und verhindert das Aufstoßen, wenn diese nur einen Spalt weit geöffnet wird. Querriegelschlösser sind ebenso eine wirkungsvolle Methode um Türen zu sichern. Ein Türspion oder eine Gegensprechanlage (ggf. mit Kamera) schützt Sie vor ungebetenem Besuch. Die Erfahrung der Polizei zeigt, dass man sich davor schützen kann, Opfer eines Einbruchs zu werden. In fast der Hälfte der Einbrüche bleibt es beim Versuch. Dies ist nicht zuletzt sicherungstechnischen Einrichtungen – wie oben beschrieben – zu verdanken. Achten Sie jedoch auf die Zertifizierung des Materials und den fachgerechten Einbau. Bestehen Sie hierzu auf eine Montagebescheinigung, die Ihnen der Fachhandwerker ausstellt. im Blick DEUTSCH ALS FREMDSPRACHE Deutsche Sprache – schwere Sprache? Ja und nein, das stellen wir drei Lehrende und die Zugewanderten in Weingarten jede Woche fest. Immer mittwochs um 10 Uhr treffen wir uns im Gemeindehaus der Heilig-Geist-Kirche in der Keplerstraße. Aber der Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“ findet nicht nur im Schulzimmer statt. Wir besuchten schon das AlamannenMuseum, das Orgelkonzert in der evang. Stadtkirche, die Bilder zum Thema „Flüchtlinge“ in der Marienkirche und eben nutzten wir den Katamaran-Sondertarif und fuhren per Bahn und Schiff nach Konstanz. Eine eigene Stadtführung, die Konzilgeschichte, die Brunnen und Skulpturen brachten den Menschen aus verschiedenen Ländern unsere Sprache und Geschichte näher. Der Ausflug zum Bodensee war sehr schön und gerne kehrten wir zufrieden nach Weingarten zurück. Text: Erika Eichwald Bild: Don Oliver Aus den Nachbargemeinden LANDRATSAMT RAVENSBURG In Ravensburg, Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee am Montag, 05. Dezember: Landratsamt und Außenstellen am Montagnachmittag geschlossen Komplett geschlossen bleiben am Montag, 05. Dezember, ab 12 Uhr die Schalter und Büros des Ravensburger Landratsamtes. Dies gilt auch für die Außenstellen des Landratsamtes in Weingarten, Wangen, Leutkirch und Bad Waldsee sowie für das Kreismedienzentrum in Ravensburg auf der Burachhöhe. Die Außenstelle in Leutkirch ist bereits ab 11:30 Uhr geschlossen. Grund dafür ist die alljährliche Personalversammlung der Kreisbediensteten. Text: Claudia Roßmann DRK KREISVERBAND RAVENSBURG Weitere Informationen zum Thema Einbruchsschutz finden Sie unter www.k-einbruch.de oder bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Konstanz in den Landkreisen: Konstanz: 07531/995-1044 Bodenseekreis: 07541/2893-1511 Ravensburg: 0751/803-2420 Sigmaringen: 07571/104-302 Text: Polizeipräsidium Konstanz / Referat Prävention Mit Schwung in die Integration Abdul Rauf Salifu macht seine dreijährige Praxisorientierte Ausbildung (kurz PIA) zum Erzieher im Kinderhaus Bullerbü des DRK-Kreisverbandes Ravensburg in Weingarten. Der gebürtige Ghanaer arbeitet nicht nur gerne mit Kindern, sondern gestaltet aktiv seine Integration in Deutschland. Unter Getöse stürmen die Kinder ins Haus. Das Spiel an der frischen Luft hat sie die kalten Temperaturen vergessen lassen. Jetzt naht die Mittagszeit im Haus Bullerbü. Einige der Kleinen stürzen sich auf Abdul Rauf Salifu. Ein blonder Junge hängt sich ihm von hinten über die Schultern, während er in der Hocke sitzt und den Kindern hilft, die warmen Jacken und die sandigen Schuhe auszuziehen. Der 29-Jährige stammt aus Ghana. Dort hat er acht Geschwister, von denen er der Älteste ist. Nach Deutschland zog es ihn vor vier Jahren der Liebe wegen. Seine deutsche Frau hat er in Ghana kennengelernt, als sie 46 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten in einem Waisenhaus arbeitete. „Ich hatte immer mit Kindern zu tun“, schildert er seine Motivation, den Beruf des Erziehers zu lernen. Sein Gesicht strahlt dabei, wie so oft. In seinem Heimatland hat er sich drei Jahre zum Lehrer ausbilden lassen und anschließend zwei Jahre in seinem Beruf gearbeitet. Seine Ausbildung wird in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Ein wenig kann er das verstehen: Die Ausbildungen in den beiden Ländern seien sehr unterschiedlich. „Ich muss hier alles von vorne anfangen“, erklärt er. „Aber ich fühle mich wohl.“ Zunächst machte er seinen Sprachkurs Stufe B2 in Stuttgart. Auch das einjährige Berufskolleg als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung absolvierte er. Neubeginn im fremden Land Nach Wilhelmsdorf kam er auf Empfehlung einer Bekannten. Zunächst machte er ein Praktikum im Kinderhaus St. Johann in Zußdorf. „In Ghana“, beschreibt er, „bleiben behinderte Menschen eher in ihren Familien.“ Bis heute pflegt er den Kontakt zu den Kindern in Zußdorf. Ein Jahr Praktikum im Waldkindergarten folgte. „Für die Integration ist das Wichtigstes, dass man die Sprache spricht“, sagt er in gutem Deutsch. Dies würde er auch immer wieder den Gläubigen in Wilhelmsdorf empfehlen, von denen manche lieber ihre Muttersprache sprechen würden. Vor seiner Ausbildung engagierte er sich in der dortigen Moschee als Imam. Da Abdul Rauf Salifu auch Arabisch spricht, kann er übersetzen und zwischen den unterschiedlichen Kulturen der Gläubigen vermitteln. Den Koran kannte er bereits vollständig, bevor er selbst mit elf zur Schule durfte. Und dies auch erst nach Überzeugungsarbeit eines Lehrers. Heute sei der stets strenge Vater froh, dass sein Sohn die Schule besuchte. Priorität Ausbildung Während seiner Ausbildung hat Abdul Rauf Salifu im Wechsel drei Tage Praxis im Kinderhaus und zwei Tage Unterricht im Institut für soziale Berufe in Ravensburg. Da Arbeit und Schule viel Zeit in Anspruch nehmen, engagiert er sich nur noch am Wochenende in der Moschee. „Die Dörfler waren immer begeistert und haben uns unterstützt“, schildert er das Zusammenwachsen in Wilhelmsdorf. Neben der Sprache ist für Abdul Rauf Salifu besonders wichtig, dass man die Kultur kennenlernt. Und zwar gegenseitig. Auch die Deutschen sollten sich für die Kultu- ren der Zugewanderten interessieren. Nur so könne Verständnis entstehen und Vorurteile abgebaut werden. Bei den Kindern sei seine afrikanische Herkunft nie ein Thema gewesen. Sie seien sehr empfindsam und würden ganz normal mit ihm umgehen. Erst kürzlich hat er sich die Haare ganz kurz schneiden lassen. Kinder und Kollegen ist dies sofort aufgefallen. Oft haben sie ihn darauf angesprochen und auch Späße über seine kurzen Haare gemacht. Abdul Rauf Salifu freut es, wenn andere auch auf diese Weise zeigen, dass er ihnen nicht egal ist. Und er strahlt dabei. Abdul Rauf Salifu macht eine vierjährige Praxisorientierte Ausbildung zum Erzieher. In seiner Praxisphase arbeitet er derzeit im Kinderhaus Bullerbü. Text und Bild: Gerhard Krayss Notdienste VOM 02. BIS 08. DEZEMBER 2016 Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet morgens um 8.30 Uhr des folgenden Tages. Mittwoch Hubertus-Apotheke, Dorfplatz 1, 88255 Baindt, Tel.-Nr. 07502/911035 Freitag Apotheke im real, Franz-Beer-Straße 108, 88250 Weingarten, Tel.-Nr. 0751/7645508 Donnerstag Brunnen-Apotheke, Brunnenplatz 7, 88276 Berg, Tel.-Nr. 0751/52121 Adler-Apotheke, Hauptstraße 50, 88326 Aulendorf, Tel.-Nr. 07525/60190 Samstag Apotheke Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, 88213 Oberzell, Tel.-Nr. 0751/67896 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/23860 KRANKENHAUS Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Ravensburger Straße 39, 88250 Weingarten, Tel.-Nr.: 0751 / 406-0 Sonntag Dreiländer-Apotheke, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/3665075 ARZT Ärztlicher Notdienst unter Tel.-Nr. 116 117 Montag Marien-Apotheke, Waldseer Straße13, 88255 Baienfurt, Tel.-Nr. 0751/43677 KINDERARZT Ärztlicher Notdienst unter Tel.-Nr. (0180) 19 29 288 Dienstag Am Elisabethenkrankenhaus-Apotheke, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/79107910 ZAHNARZT Notdienst unter Tel.-Nr. (01805) 911 630 Allgäu-Apotheke, Wangener Straße 3, 88267 Vogt, Tel.-Nr. 07529/7732 Stadt-Apotheke, Friedhofstraße 7, 88339 Bad Waldsee, Tel.-Nr. 07524/97960 AUGENARZT Notdienst unter Tel.-Nr. (0180) 19 29 346 TIERÄRZTLICHE BEREITSCHAFT Samstag und Sonntag Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert (0751) 44430 Telefonische Anmeldung erforderlich. 47 Ausgabe 44/2016 NOTRUFE Polizei Feuerwehr Rettungsdienst/Notarztdienst Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten 110 112 112 GIFTNOTRUF Tel.-Nr. (0761) 19 240 WASSER / GAS / STROM Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG, 24-Stunden-Störungsdienst Tel.Nr. (0751) 804-2000 FRAUEN UND KINDER IN NOT: Tel.-Nr. (0751) 16 365 Veranstaltungskalender 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr Festplatz Rollende Wertstoffkiste Wir bitten um Einhaltung der Abgabezeiten! Abteilung für Steuern und Abgaben 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Bücherei Weingarten Vorlesen für Kinder im Vorschulalter Kinderstiftung Ravensburg 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Museum für Klosterkultur Im Kreuz ist Heil Sonderausstellung bis 05. März 2017 Amt für Kultur und Tourismus 18.00 Uhr Hähnlehofstraße 21 Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org. Jehovas Zeugen Ravensburg 18.00 Uhr Gasthof „Rössle“ Eisschützenclub Jahresabschlussfeier Eisschützenclub Alle Vereinsmitglieder mit Familie und Gäste sind willkommen. Höhepunkt der Feier ist die Tombola mit vielen Preisen, u. a. drei Geschenkkörben. EisschützenclubWeingarten Blick te Nr. 2 a-Moll, „Die Kunst der Fuge“; Franz Schubert: Sonate für Klavier A-Dur D 959 Karten im Vorverkauf und an der Abendkasse zu 24 EUR Erwachsene/ 12 EUR Schüler/Studenten erhältlich, Tel. 0751 / 405-232 KULTURKREIS WEINGARTEN Montag VOM 03. BIS 09. DEZEMBER 2016 Samstag im kommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org. Jehovas Zeugen Weingarten Russisch 10.30 Uhr Kulturzentrum LINSE, Liebfrauenstr. 58 PHILOSOPHISCHE MATINEE „Genuss und Askese - Vom Umgang mit Bedürfnissen“ mit Prof. Dr. Joachim Kunstmann Eintritt 9,- Euro / erm. 5,- Euro Kulturzentrum LINSE e.V. 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Museum für Klosterkultur Im Kreuz ist Heil Sonderausstellung bis 05. März 2017 Amt für Kultur und Tourismus 14.30 Uhr bis 16.15 Uhr Martin-Luther-Gemeindehaus Abt-Hyller-Straße 17 Sonntagstreff im Advent „Ein Traum wird wahr - eine Vision erfüllt sich“ (Jesaja, Kap. 11) Harald Kubitza, Theologischer Mitarbeiter Gäste sind willkommen! Evang. (landeskirchl.) Gemeinschaft Apis Sonntag 18.00 Uhr Hähnlehofstr. 21 Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org. Jehovas Zeugen Weingarten 10.00 Uhr Hähnlehofstr. 21 Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich will- 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben Evgeni Koroliov Johann Sebastian Bach: Chromatische Fantasie und Fuge d-Moll, Englische Sui- 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 13.30 Uhr Radfahren oder Wandern große Tour, Tel. 0751 / 45 217 14.00 Uhr Radfahren oder Wandern kleine Tour, Tel. 0751 / 556 794 14.00 Uhr Geselligkeit und Tanz 14.00 Uhr Kegeln im Gasthaus Bären 14.30 Uhr Fotobuch gestalten Haus am Mühlbach 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr und 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr Gemeindesaal Heilig Geist DRK-Seniorengymnastik Tel. 0751 / 56 061-0 Deutsches Rotes Kreuz 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr Kath. Gemeindehaus, Irmentrudstr. 12 Offener Folkloretanznachmittag Tanzkreis St. Martin 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Hausaufgabenhilfe Englisch für alle Klassenstufen mit Frau Redling Agenda-Treff Oberstadt 15.30 Uhr Café Museum Monats-Treff Jahrgänger 1934/35 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Vogteistr. 5 Hospiz Ambulant Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur Telefon: 0751 / 180 56 382 oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr InKultuRa e.V., Heinrich-Schatz-Straße 16 Kinderkochkurs ab acht Jahren 48 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Preis pro Kurs: 5 Euro inkl. Materialkosten. Kurs ist auch einzeln buchbar. Max. Teilnehmerzahl: sechs Personen. Anmeldung per E-Mail oder telefonisch. Die Kurse finden in unseren Vereinsräumen statt. Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr Liebfrauenstraße 58, Weingarten „Super-Montag“ Kino-Eintritt: 6 Euro Saft-Schorle (0,4 l): 2,50 Euro Landzüngle: 2,90 Euro Kulturzentrum LINSE 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr BIK-Büro Kornhausgasse 2, Weingarten Sprechstunde Kleinhandwerkerdienste Wir vermitteln Kleinhandwerkerdienste mit hausmeisterlichen vergleichbar. Bürger in Kontakt (BIK), Tel. 0751 / 55 74 549 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr Räume Carisina, Waldseerstraße 4 Suchtselbsthilfe-Gruppe Tel. 0751 / 44 319 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr BIK-Büro, Kornhausgasse 2 Sprechstunde Tauschbörse Vermittlung von Diensten auf Gegenseitigkeit, unentgeltlich und privat. Tel. 0751 / 55 74 549 Bürger in Kontakt (BIK) Dienstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr InKultuRa e.V., Heinrich-Schatz-Str. 16 EBRU-Kurs I (Wassermalerei) Termine: wöchentlich, dienstags Ein Kurs beinhaltet vier Termine und ist nur als Gesamtpaket buchbar. Preis für vier Termine: 40 Euro zzgl. Material. Nähere Informationen über Homepage. Anmeldung per E-Mail oder telefonisch. Die Kurse finden in unseren Vereinsräumen statt. Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 09.30 Uhr Gymnastik 14.00 Uhr Holzschnitzen und Werken 14.00 Uhr Stricken, Häkeln, Sticken 14.00 Spanisch 14.30 Uhr Volksliedersingen 15.30 Uhr Französisch Haus am Mühlbach 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr Bücherei Weingarten Vorlesen für Kinder im Vorschulalter Kinderstiftung Ravensburg 14.30 Uhr Schwimmbad Weingarten Adventswanderung Näheres unter „Freizeit und Erholung“, WF. Roland Knoll, Tel. 0751 / 41 945 Schwäbischer Albverein OG Weingarten 18.00 Uhr Kulturzentrum LINSE, Liebfrauenstr. 58 Linse-Special „Agrocalypse Der Tag, an dem das Gensoja kam“ Im Anschluss an den Film CINEPHILO mit dem Produzenten des Films Matthias Erbacher. www.agrokalypse.de Kulturzentrum LINSE e.V. 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr BiK-Büroräume, Kornhausgasse 2 Italienisch Konversation mit Ilse Gaus Tel. 0751 / 55 74 549 Bürger in Kontakt (BiK) Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stadtbüro der Stiftung KBZO, Schützenstr. 5 Marktfrühstück Offener Treff für alle Marktbesucher. Alt und Jung, behindert und nicht behindert begegnen sich bei Kaffee, Tee und Butterbrezeln. Info: Stiftung KBZO Stadtbüro, Schützenstr. 5, Tel. 0751 / 76 40 477 AGIL im Stadtbüro 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr BIK-Büro, Kornhausgasse 2, Weingarten Patenschaft „ein Stück Weingarten“ Information über und Anmeldung als Pate für ein „Stück Weingarten“ Bürger in Kontakt (BIK), Tel. 0751 / 55 74 549 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Vogteistr. 5 Hospiz Ambulant Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur Telefon: 0751 / 180 56 382 oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr BIK-Büro, Kornhausgasse 2, Weingarten Sprechstunde Wahl-Oma-/Opa-Service Wir vermitteln Ihnen eine/-n Wahl-Oma/Opa, die/der zu Ihrer Familie passt. Bürger in Kontakt: Tel. 0751 / 55 74 549 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 14.00 Uhr Mittwochswanderer 14.00 Uhr Tischboccia Gruppe 2 Haus am Mühlbach 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 15.15 Uhr bis 16.15 Uhr Gemeindesaal St. Maria DRK-Seniorengymnastik Tel. 0751 / 56061-0 Deutsches Rotes Kreuz 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Ausstellung „Katzen-Aquarelle“ von Helga Mader Agenda-Treff Oberstadt 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Mittwochscafé Brettspiele mit Erich Briebrecher. Agenda-Treff Oberstadt 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr Kultur- und Kongresszentrum, Abt-Hyller-Straße 37 Verbraucherberatung Beratung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit Empfehlungen der Stiftung Warentest. GVV Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz e.V., Liebfrauenstraße 49 19.00 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz 2 Deutsch-polnischer Freundeskreis Offener Treff für alle, die sich für deutsch-polnische Beziehungen und Verständigung einsetzen wollen. Anmeldung nicht erforderlich. Kulturbar Impuls 20.00 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz Rafik Schami-Lesung mit Barbara Wolff Kultur Bar Impuls 49 Ausgabe 44/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Donnerstag 08.00 Uhr Freibad / Stiller Bach Nordic Walking Info: Ulla Vehe-Bergmann, Tel. 0751 / 93 442 Schwäbischer Albverein OG Weingarten 08.30 Uhr Schlössle Weingarten, Scherzachstraße 1 Schmökercafé Frühstück, anschließend Literaturgesprächskreis Tel. 0751 / 49 628 Weber Tel. 0751 / 59 366 Hasenfratz Keine Anmeldung erforderlich! 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr Kath. Gemeindehaus Hl. Geist, Keplerstr. 4 (1. Stock) Offenes, freies Tanzen für Frauen Neues Angebot: nach beliebig ausgesuchten Tanzrhythmen (z.B. Folklore, orientalisch, meditativ) Kirchengemeinde Hl. Geist 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Frauentreff Oberstadt Gespräch und Austausch, Nähen, Stricken, Sticken, Häkeln, Patchwork, Klöppeln und tun, was jede gerne mag. Agenda-Treff Oberstadt 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr Vogteistr. 5 Hospiz Ambulant Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur Telefon: 0751 / 180 56 382 oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 14.00 Uhr Töpfern 14.00 Uhr Holzwerkstatt 14.00 Uhr Sing- und Wandergruppe Mühlbach 14.00 Uhr Skat 14.00 Uhr Naturfreunde Ravensburg Haus am Mühlbach 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr DRK-Heim, St.-Longinus-Straße DRK-Yoga Tel. 0751 / 56 061-0 Deutsches Rotes Kreuz 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr Liebfrauenstraße 58, Weingarten Studenten-Tag in der Linse Kino-Eintritt nur 5,00 € für Schüler und Studenten Kulturzentrum LINSE 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr Räume Carisina, Waldseerstraße 4 Suchtselbsthilfe-Gruppe für Frauen Tel. 0751 / 44 319 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz Deutsch-polnischer-Freundeskreis Der Freundeskreis trifft sich in der Kultur Bar am Broner Platz und lädt alle ein, die sich für polnische Kultur, Geschichte und die aktuelle Situation interessieren. Die Leiterin Theresa Schliwa freut sich auf neue Besucher und neue Anregungen! Bürger in Kontakt (BiK), Tel. 47862 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Talschule Weingarten, Block D, Abt-Hyller-Str. 38 Singstunde Info bei Chorleiterin Frau Silbereisen, Tel. 0751 / 55 75 436 Liederkranz Weingarten 19.30 Uhr bis 21.15 Uhr Haus der Familie, II. Stock - Multifunktionsraum, Liebfrauenstraße 24 SchrittWeise mit Hand, Fuß und Herz zum Thema „Feuer“ Wir laden ein zu gemeinsamer Zeit mit Musik, Bewegung, Tanz, Stille und anderen Menschen. Gerne eine Decke mitbringen. Freier Beitrag willkommen. Leitung: Marc Hediger und Christine Pietrek Kreative Tanz- und Ausdruckstherapeuten Tel. 0751 / 977 85 980 20.00 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz Lyrik-Abend mit Professor Kunstmann Kultur Bar Impuls Freitag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr Agenda-Treff Oberstadt Freitagscafé und Ausstellung „Katzen-Aquarelle“ von Helga Mader. Agenda-Treff Oberstadt im Blick 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr „Bärenhöfle“ Christbaumverkauf mit Lieferservice SV Weingarten e.V. 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Festplatz und Oberstadt Ecke Lazarettstraße / Wildeneggstraße Rollende Wertstoffkiste Wir bitten um Einhaltung der Abgabezeiten! Abteilung für Steuern und Abgaben 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Museum für Klosterkultur Im Kreuz ist Heil Sonderausstellung bis 05. März 2017 Amt für Kultur und Tourismus 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 09.30 Uhr Line Dance Gruppe 1+2 14.00 Uhr Schach 14.00 Uhr Tischboccia Gruppe 1 Haus am Mühlbach 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr KinderKleiderKiste „KiKKi“, Malerstr. 7 Kinderkleidung zu günstigen Preisen Eingang am Parkplatz der Schule am Martinsberg in der Oberstadt. Wir freuen uns über Ihre Kleiderspenden. Jugendcafé Weingarten 20.00 Uhr Kulturzentrum LINSE, Liebfrauenstr. 58 MUSIKKABARETT VOLKSDAMPF „Schöne Grüße aus dem Hinterhalt“ Eintritt: 16,- Euro, erm. 11,- Euro Kulturzentrum LINSE e.V. 20.00 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz 1 Jahr Kultur Bar Impuls! Gefeiert wird das einjährige Jubiläum ab 20 Uhr mit einer Vernissage zur neuen Bilderausstellung und der Latin- und Jazz-Band „Afro-Express“. Kultur Bar Impuls
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