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Düsseldorf, 1. Dezember 2016
Pressemitteilung
Neues Gleichstellungsrecht stärkt sowohl Frauen in ihrer
beruflichen Laufbahn sowie die Position der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragten der Städte, Kreise und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen begrüßen die Verabschiedung des „Gesetzes
zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts“ ausdrücklich.
„Das am 30. November verabschiedete Gesetz verbessert die
Karrierechancen von Frauen im öffentlichen Dienst aufgrund neuer
Beförderungsstandards erheblich“, so die Sprecherinnen der
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW.
Das neue Gleichstellungsrecht ermöglicht nun im öffentlichen
Dienst, als wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtigem Beschäftigungssektor, einen gleichberechtigten beruflichen Werdegang von
gut qualifizierten Frauen – vor allem auch in Führungspositionen.
Aufgrund der Novellierung des Gleichstellungsrechts können somit
die immer noch vorhandenen strukturellen Benachteiligungen von
Frauen weiter aufgebrochen und abgebaut werden.
Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Pflege wird durch
das neue Gesetz einfacher mit dem Ziel, dass auch verstärkt Männer
und Väter den gewünschten Anteil an der Familienarbeit leisten.
Für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist die Stärkung
ihrer Position vor Ort ein großer Gewinn zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Verwaltung und
Kommune.
„Da eine effektive Gleichstellungsarbeit starke und durchsetzungsfähige Gleichstellungsakteurinnen braucht, hat der Gesetzgeber im
neuen Gesetz die Position und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten erheblich gestärkt. Das erleichtert uns die Umsetzung des
grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Gleichheit der Geschlechter
enorm“, so die Landessprecherinnen. Und weiter: „Allerdings
konnten wir uns mit der Forderung nach ausreichender personeller
und finanzieller Ressourcenausstattung für die kommunale Gleichstellungsarbeit nicht durchsetzen.“
Antje Buck
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Mülheim an der Ruhr
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim a. d. Ruhr
Tel. 0208-455 15 40
[email protected]
Daniela Franken
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Lippstadt
Ostwall 1
59555 Lippstadt
Tel. 02941-980 330
[email protected]
Doris Freer
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Duisburg
Burgplatz 19
47049 Duisburg
Tel. 0203-283 20 47
[email protected]
Renate Hopperdizel
Gleichstellungsbeauftragte
Märkischer Kreis
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Tel. 02351-966 61 30
gleichstellungsbeaufragte@
maerkischer-kreis.de
Monika Lüpke
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Löhne
Oeynhausener Str. 41
32584 Löhne
Tel. 05732-100 344
[email protected]
Monika Molkentin-Syring
Gleichstellungsbeauftrage
Stadt Kreuztal
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Tel. 02732-51 310
[email protected]
Gabriele Neuhöfer
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel. 02208-946 61 14
[email protected]
Silke Tamm-Kanj
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Würselen
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Tel. 02405- 67 217
[email protected]
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW
Kasernenstraße 6 • 40213 Düsseldorf • Tel. 0211/598 14 383, 598 14 384 • Fax 0211/598 14 385
E-Mail: [email protected] • Internet: www.frauenbueros-nrw.de
Bankverbindung: Deutsche Bank • IBAN DE 4330 0700 2408 4481 6900 • BIC DEUTDEDBDUE
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„Ausdrücklich begrüßen wir als kommunale Gleichstellungsbeauftragte den quotierten Zugang für Frauen in Gremien im neuen Gleichstellungsrecht, der wirkungsvolle Perspektiven eröffnet“, so die
Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft.
Fazit:
Das neue Gesetz hat an vielen sehr wichtigen Stellschrauben angesetzt, die auf eine gute kommunale Umsetzung hoffen lassen. Als
Landesarbeitsgemeinschaft werden wir weiterhin eng mit dem
zuständigen Ministerium kooperieren und daran mitwirken, dass
das Gesetz effektiv in den Gebietskörperschaften umgesetzt wird.
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW
Kasernenstraße 6 • 40213 Düsseldorf • Tel. 0211/598 14 383, 598 14 384 • Fax 0211/598 14 385
E-Mail: [email protected] • Internet: www.frauenbueros-nrw.de
Bankverbindung: Deutsche Bank • IBAN DE 4330 0700 2408 4481 6900 • BIC DEUTDEDBDUE