Düsseldorf, 1. Dezember 2016 Pressemitteilung Neues Gleichstellungsrecht stärkt sowohl Frauen in ihrer beruflichen Laufbahn sowie die Position der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragten der Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen die Verabschiedung des „Gesetzes zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts“ ausdrücklich. „Das am 30. November verabschiedete Gesetz verbessert die Karrierechancen von Frauen im öffentlichen Dienst aufgrund neuer Beförderungsstandards erheblich“, so die Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW. Das neue Gleichstellungsrecht ermöglicht nun im öffentlichen Dienst, als wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtigem Beschäftigungssektor, einen gleichberechtigten beruflichen Werdegang von gut qualifizierten Frauen – vor allem auch in Führungspositionen. Aufgrund der Novellierung des Gleichstellungsrechts können somit die immer noch vorhandenen strukturellen Benachteiligungen von Frauen weiter aufgebrochen und abgebaut werden. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Pflege wird durch das neue Gesetz einfacher mit dem Ziel, dass auch verstärkt Männer und Väter den gewünschten Anteil an der Familienarbeit leisten. Für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist die Stärkung ihrer Position vor Ort ein großer Gewinn zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Verwaltung und Kommune. „Da eine effektive Gleichstellungsarbeit starke und durchsetzungsfähige Gleichstellungsakteurinnen braucht, hat der Gesetzgeber im neuen Gesetz die Position und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten erheblich gestärkt. Das erleichtert uns die Umsetzung des grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Gleichheit der Geschlechter enorm“, so die Landessprecherinnen. Und weiter: „Allerdings konnten wir uns mit der Forderung nach ausreichender personeller und finanzieller Ressourcenausstattung für die kommunale Gleichstellungsarbeit nicht durchsetzen.“ Antje Buck Gleichstellungsbeauftragte Stadt Mülheim an der Ruhr Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim a. d. Ruhr Tel. 0208-455 15 40 [email protected] Daniela Franken Gleichstellungsbeauftragte Stadt Lippstadt Ostwall 1 59555 Lippstadt Tel. 02941-980 330 [email protected] Doris Freer Gleichstellungsbeauftragte Stadt Duisburg Burgplatz 19 47049 Duisburg Tel. 0203-283 20 47 [email protected] Renate Hopperdizel Gleichstellungsbeauftragte Märkischer Kreis Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid Tel. 02351-966 61 30 gleichstellungsbeaufragte@ maerkischer-kreis.de Monika Lüpke Gleichstellungsbeauftragte Stadt Löhne Oeynhausener Str. 41 32584 Löhne Tel. 05732-100 344 [email protected] Monika Molkentin-Syring Gleichstellungsbeauftrage Stadt Kreuztal Siegener Str. 5 57223 Kreuztal Tel. 02732-51 310 [email protected] Gabriele Neuhöfer Gleichstellungsbeauftragte Stadt Niederkassel Rathausstr. 19 53859 Niederkassel Tel. 02208-946 61 14 [email protected] Silke Tamm-Kanj Gleichstellungsbeauftragte Stadt Würselen Morlaixplatz 1 52146 Würselen Tel. 02405- 67 217 [email protected] Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW Kasernenstraße 6 • 40213 Düsseldorf • Tel. 0211/598 14 383, 598 14 384 • Fax 0211/598 14 385 E-Mail: [email protected] • Internet: www.frauenbueros-nrw.de Bankverbindung: Deutsche Bank • IBAN DE 4330 0700 2408 4481 6900 • BIC DEUTDEDBDUE 2 „Ausdrücklich begrüßen wir als kommunale Gleichstellungsbeauftragte den quotierten Zugang für Frauen in Gremien im neuen Gleichstellungsrecht, der wirkungsvolle Perspektiven eröffnet“, so die Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft. Fazit: Das neue Gesetz hat an vielen sehr wichtigen Stellschrauben angesetzt, die auf eine gute kommunale Umsetzung hoffen lassen. Als Landesarbeitsgemeinschaft werden wir weiterhin eng mit dem zuständigen Ministerium kooperieren und daran mitwirken, dass das Gesetz effektiv in den Gebietskörperschaften umgesetzt wird. Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW Kasernenstraße 6 • 40213 Düsseldorf • Tel. 0211/598 14 383, 598 14 384 • Fax 0211/598 14 385 E-Mail: [email protected] • Internet: www.frauenbueros-nrw.de Bankverbindung: Deutsche Bank • IBAN DE 4330 0700 2408 4481 6900 • BIC DEUTDEDBDUE
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