Arbeiten in den Niederlanden Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in den Niederlanden Land und Leute Die Arbeitsmarktpolitik in den Niederlanden folgt sehr progressiven Denkansätzen. Es gibt viele alternative Beschäftigungsmodelle, die dazu beitragen, dass die Arbeitslosenquote zu den geringsten in Europa zählt. Teilzeit und Zeitarbeit sind sehr weit verbreitet und auch die Flexibilität der Arbeitsverträge ist vorbildlich. Nicht zuletzt hat auch eine Lohnzurückhaltung in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitslosen sehr gering ist. Da die Niederlande ein Nachbarstaat Deutschlands sind, ist die Arbeitsaufnahme für Grenzpendler besonders attraktiv. Hochschulabsolventen sind besonders gefragt. Auch wenn man in vielen Branchen mit guten Englischkenntnissen zu Recht kommt, wer kein Niederländisch kann, sollte zumindest Bereitschaft zeigen, die Sprache zu erlernen. EU-Bürger (Kernstaaten) Für EU-Bürger aus den Kernstaaten gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in den Niederlanden. Will man in den Niederlanden auch einen Wohnsitz haben, ist eine Registrierung bei der niederländischen Fremdenpolizei (Vreemdelingenpolitie) nötig, die gleich nach der Einreise geschehen sollte. Nach drei Monaten Aufenthalt wird eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, die problemlos erteilt wird, wenn man einen gültigen Ausweis, eine Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung vorlegen kann. EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten) EU-Bürger der neuen Mitgliedsstaaten (mit den Ausnahmen Zypern und Malta) brauchen während der Übergangszeit immer noch eine Arbeitserlaubnis, um in den Niederlanden eine berufliche Tätigkeit aufnehmen zu dürfen. Allerdings wird diese Arbeitserlaubnis in vielen Branchen innerhalb von zwei Wochen unbürokratisch erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Für welche Branchen genau diese Regelung zutrifft, wird ständig von der zuständigen Behörde aktualisiert. Nicht EU-Bürger Nicht-EU-Bürger müssen, um in den Niederlanden eine Arbeit aufnehmen zu können, über eine Aufenthaltsgenehmigung (verblijfsvergunning) und eine Arbeitserlaubnis (tewerkstellingsvergunning) verfügen. Für einen Aufenthalt in den Niederlanden, der länger als drei Monate andauert, muss eine Aufenthaltsgenehmigung schon vor der Einreise beantragt werden. Falls man die Aufenthaltsgenehmigung schon vor der Einreise erhält, ist kein Visum notwendig. Beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung muss die Absicht, eine Arbeit in den Niederlanden aufzunehmen, explizit angegeben werden. Eine Arbeitserlaubnis wird nur erteilt, wenn zuvor eine speziell dafür beantragte Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Eine Arbeitserlaubnis muss durch den niederländischen Arbeitgeber konkret für den zu vergebenden Arbeitsplatz beantragt werden. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass es keinen Arbeitnehmer innerhalb der Niederlande und der EU gibt, der die angebotene Arbeitsstelle adäquat ausfüllen kann, und, dass diese Stelle nicht rechtzeitig durch Ausbildung (Erstausbildung am Ausbildungsplatz, Weiterbildung eines Betriebsangehörigen etc.) besetzt werden kann. Grenzgänger Die Novellierung des niederländischen Krankenversicherungssystems 2006 brachte mit sich, dass nun auch Grenzgänger, die in Deutschland leben und in den Niederlanden arbeiten, in der niederländischen Krankenversicherung versichert sind. Steuern und Sozialversicherung werden ebenfalls in den Niederlanden gezahlt. Aufenthalts und Arbeitserlaubnis Für EU-Bürger ist kein Aufenthaltsdokument notwendig, es kann jedoch durchaus nützlich sein, beispielsweise wenn man ein Bankkonto eröffnen möchte. Generell bleibt das Recht auf Aufenthalt nur so lange unangetastet, wie man nicht versucht, Sozialleistungen vom Staat zu beziehen, denn das kann zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung führen, auch bei EU-Bürgern. Ein Aufenthaltsdokument wird beim Einwanderungsschalter der Abteilung Bürgerangelegenheiten in der Gemeinde, in der man sich niederlassen möchte, beantragt. Bevor man eine Arbeit aufnimmt, muss man beim Finanzamt eine sofi-nummer beantragen, mit Hilfe derer man in Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten identifiziert werden kann. Arbeitsrecht Die Löhne in den Niederlanden sind etwas niedriger als in Deutschland, die Arbeitsverträge werden aber in der Regel sehr flexibel gehandhabt und können sich im Hinblick auf zusätzliche soziale Leistungen des Arbeitgebers voneinander unterscheiden. So gewähren einige Betriebe ihren Mitarbeitern mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage im Jahr. Auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind verhandelbar. Die Wochenarbeitszeit für eine volle Stelle liegt meist zwischen 38 und 40 Stunden. Gesundheitswesen und Sozialleistungen Jeder Einwohner der Niederlande, unabhängig davon, ob er die niederländische Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht, ist den so genannten Volksversicherungen angeschlossen. Diese Pflichtversicherung bietet im Alter, bei Tod und besonderen Krankheitskosten entsprechende Versicherungsleistungen. Alle Arbeitnehmer sind darüber hinaus auch gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Krankheit abgesichert. Sobald man einen festen Wohnsitz vorweisen kann, muss man sich im Melderegister (bevolkingsregister) seiner Wohngemeinde eintragen lassen. Außerdem muss man sich bei der Ausländerbehörde (vreemdelingenpolitie) melden und beim Finanzamt eine Steuer- bzw. Sozialversicherungsnummer beantragen. Die Anmeldung zur Sozialversicherung dagegen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch den Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und an die zuständigen staatlichen Stellen abgeführt. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber darüber Rechenschaft ablegen können. Weitere Informationen Niederländische Botschaft in Deutschland: www.niederlandeweb.de Niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde: www.immigratiedienst.nl Informationen der Europäischen Union ‚Eures' zu Leben und Arbeiten in den Niederlanden: www.eures.euregio.de/index-sprache.php Ausführliche Auskünfte zur Sozialversicherung für grenzüberschreitende Arbeitnehmer zwischen Deutschland und den Niederlanden: www.bdznijmegen.nl/index2.htm Weitere Links bei der Deutschen Botschaft in den Niederlanden: www.duitse-ambassade.nl/de/informationen/leben_arbeiten/index.html
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