Arbeiten in den Niederlanden

Arbeiten in den Niederlanden
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in den Niederlanden
Land und Leute
Die Arbeitsmarktpolitik in den Niederlanden folgt sehr progressiven Denkansätzen. Es gibt
viele alternative Beschäftigungsmodelle, die dazu beitragen, dass die Arbeitslosenquote zu
den geringsten in Europa zählt. Teilzeit und Zeitarbeit sind sehr weit verbreitet und auch die
Flexibilität der Arbeitsverträge ist vorbildlich. Nicht zuletzt hat auch eine Lohnzurückhaltung
in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitslosen sehr gering ist.
Da die Niederlande ein Nachbarstaat Deutschlands sind, ist die Arbeitsaufnahme für
Grenzpendler besonders attraktiv. Hochschulabsolventen sind besonders gefragt.
Auch wenn man in vielen Branchen mit guten Englischkenntnissen zu Recht kommt, wer kein
Niederländisch kann, sollte zumindest Bereitschaft zeigen, die Sprache zu erlernen.
EU-Bürger (Kernstaaten)
Für EU-Bürger aus den Kernstaaten gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf den Zugang
zum Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union
bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in den Niederlanden. Will man
in den Niederlanden auch einen Wohnsitz haben, ist eine Registrierung bei der
niederländischen Fremdenpolizei (Vreemdelingenpolitie) nötig, die gleich nach der Einreise
geschehen sollte. Nach drei Monaten Aufenthalt wird eine Aufenthaltsgenehmigung
notwendig, die problemlos erteilt wird, wenn man einen gültigen Ausweis, eine
Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung vorlegen kann.
EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten)
EU-Bürger der neuen Mitgliedsstaaten (mit den Ausnahmen Zypern und Malta) brauchen
während der Übergangszeit immer noch eine Arbeitserlaubnis, um in den Niederlanden eine
berufliche Tätigkeit aufnehmen zu dürfen. Allerdings wird diese Arbeitserlaubnis in vielen
Branchen innerhalb von zwei Wochen unbürokratisch erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag
vorliegt. Für welche Branchen genau diese Regelung zutrifft, wird ständig von der
zuständigen Behörde aktualisiert.
Nicht EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger müssen, um in den Niederlanden eine Arbeit aufnehmen zu können, über
eine
Aufenthaltsgenehmigung
(verblijfsvergunning)
und
eine
Arbeitserlaubnis
(tewerkstellingsvergunning) verfügen. Für einen Aufenthalt in den Niederlanden, der länger
als drei Monate andauert, muss eine Aufenthaltsgenehmigung schon vor der Einreise
beantragt werden. Falls man die Aufenthaltsgenehmigung schon vor der Einreise erhält, ist
kein Visum notwendig. Beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung muss die Absicht,
eine Arbeit in den Niederlanden aufzunehmen, explizit angegeben werden. Eine
Arbeitserlaubnis wird nur erteilt, wenn zuvor eine speziell dafür beantragte
Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Eine Arbeitserlaubnis muss durch den
niederländischen Arbeitgeber konkret für den zu vergebenden Arbeitsplatz beantragt
werden. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass es keinen Arbeitnehmer innerhalb
der Niederlande und der EU gibt, der die angebotene Arbeitsstelle adäquat ausfüllen kann,
und, dass diese Stelle nicht rechtzeitig durch Ausbildung (Erstausbildung am
Ausbildungsplatz, Weiterbildung eines Betriebsangehörigen etc.) besetzt werden kann.
Grenzgänger
Die Novellierung des niederländischen Krankenversicherungssystems 2006 brachte mit sich,
dass nun auch Grenzgänger, die in Deutschland leben und in den Niederlanden arbeiten, in
der niederländischen Krankenversicherung versichert sind. Steuern und Sozialversicherung
werden ebenfalls in den Niederlanden gezahlt.
Aufenthalts und Arbeitserlaubnis
Für EU-Bürger ist kein Aufenthaltsdokument notwendig, es kann jedoch durchaus nützlich
sein, beispielsweise wenn man ein Bankkonto eröffnen möchte. Generell bleibt das Recht
auf Aufenthalt nur so lange unangetastet, wie man nicht versucht, Sozialleistungen vom
Staat zu beziehen, denn das kann zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung führen, auch bei
EU-Bürgern. Ein Aufenthaltsdokument wird beim Einwanderungsschalter der Abteilung
Bürgerangelegenheiten in der Gemeinde, in der man sich niederlassen möchte, beantragt.
Bevor man eine Arbeit aufnimmt, muss man beim Finanzamt eine sofi-nummer beantragen,
mit Hilfe derer man in Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten identifiziert werden
kann.
Arbeitsrecht
Die Löhne in den Niederlanden sind etwas niedriger als in Deutschland, die Arbeitsverträge
werden aber in der Regel sehr flexibel gehandhabt und können sich im Hinblick auf
zusätzliche soziale Leistungen des Arbeitgebers voneinander unterscheiden. So gewähren
einige Betriebe ihren Mitarbeitern mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage
im Jahr. Auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind verhandelbar. Die Wochenarbeitszeit für
eine volle Stelle liegt meist zwischen 38 und 40 Stunden.
Gesundheitswesen und Sozialleistungen
Jeder Einwohner der Niederlande, unabhängig davon, ob er die niederländische
Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht, ist den so genannten Volksversicherungen
angeschlossen. Diese Pflichtversicherung bietet im Alter, bei Tod und besonderen
Krankheitskosten entsprechende Versicherungsleistungen. Alle Arbeitnehmer sind darüber
hinaus auch gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Krankheit abgesichert.
Sobald man einen festen Wohnsitz vorweisen kann, muss man sich im Melderegister
(bevolkingsregister) seiner Wohngemeinde eintragen lassen. Außerdem muss man sich bei
der Ausländerbehörde (vreemdelingenpolitie) melden und beim Finanzamt eine Steuer- bzw.
Sozialversicherungsnummer beantragen.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung dagegen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Die Beiträge
zur Sozialversicherung werden durch den Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und an die
zuständigen staatlichen Stellen abgeführt. Auf Verlangen muss der Arbeitgeber darüber
Rechenschaft ablegen können.
Weitere Informationen
Niederländische Botschaft in Deutschland: www.niederlandeweb.de
Niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde: www.immigratiedienst.nl
Informationen der Europäischen Union ‚Eures' zu Leben und Arbeiten in den Niederlanden:
www.eures.euregio.de/index-sprache.php
Ausführliche Auskünfte zur Sozialversicherung für grenzüberschreitende Arbeitnehmer
zwischen Deutschland und den Niederlanden: www.bdznijmegen.nl/index2.htm
Weitere Links bei der Deutschen Botschaft in den Niederlanden:
www.duitse-ambassade.nl/de/informationen/leben_arbeiten/index.html