Bundesfinanzministerium - Kfz

Apps / Rechner
Kfz-Steuerrechner
Fahrzeugart*
Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge
Nur reine Elektrofahrzeuge sind bei erstmaliger Zulassung bis Ende 2015 für zehn Jahre steuerbefreit; später
bis Ende 2020 für fünf Jahre. Bei Steuerpflicht wird nach der zulässigen Gesamtmasse besteuert, aber um die
Hälfte ermäßigt.
Zulässige Gesamtmasse in kg*
Zulässige Gesamtmasse
Die verkehrsrechtlich zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs entnehmen Sie dem Feld F.2 der
Zulassungsbescheinigung Teil I.
Saisonkennzeichen?
Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen ist eine spezielle Art der normalen Zulassung. Die beiden rechts im Kennzeichen
eingeprägten Ziffern geben die Monate an, in denen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden
darf. Der Zeitraum ist von 2 bis 11 Kalendermonaten frei wählbar.
* Pflichtangabe
Berechnen
Mehr zum Thema
Informationsangebot des Zolls zur Kraftfahrzeugsteuer
© Bundesministerium der Finanzen