Begründung

Begründung
Der Erlass des Investmentfondsgesetzes 2011 – InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77, erfordert eine
Begriffsanpassung. Im Hinblick auf die Erlassung der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über
das Kundeninformationsdokument (KID-V), BGBl. II Nr. XX/2011, wurde in der Anlage I Z 5 zu dem
Verweis auf die Prospektinhalt-Verordnung, BGBl. II Nr. 237/2005 in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. XX/2011, zusätzlich ein Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen der KID-V
erforderlich.