und Zahlungsbedingungen der tesa SE für Händler

Zentralverwaltung
tesa SE
Konten:
Commerzbank AG Hamburg, (BLZ 200 800 00), Nr. 9 111 001 00
IBAN: DE70 2008 0000 0911 1001 00, BIC: DRESDEFF200
Deutsche Bank AG Hamburg, (BLZ 200 700 00), Nr. 0 157 875 00
IBAN: DE18 2007 0000 0015 7875 00, BIC: DEUTDEHH
Registergericht: HRB 17061 KI
Sitz der Gesellschaft: Norderstedt, GLN 4042448000002
Hugo-Kirchberg-Straße 1
22848 Norderstedt
Telefon: +49 (0) 40 888 99 - 0
Telefax: +49 (0) 40 888 99 - 6060
E-mail:[email protected]
www.tesa.de
Geräte- und Ersatzteilservice / Reparatur
Consumer:
Industrie:
Verkauf
tesa SE
tesa Verbraucherservice
Postfach 61 02 70
D-22422 Hamburg
Telefon: (040) 58 55 55
Telefax: (040) 58 01 80
E-mail: [email protected]
Consumer Deutschland
Postfach
D-22839 Norderstedt
Telefon: (040) 888 99 - 3625
B & K Apparatebau Knecht
GmbH
Neustrasse 19
D-56348 Weisel
Telefon: (06774) 12 17
Telefax: (06774) 14 38
Hinweis:
tesa -Klebebänder und Stanzteile aus tesa -Klebebändern werden in vielen Anwendungsbereichen zur Lösung unterschiedlicher Probleme mit
Erfolg eingesetzt. Unsere Druckschriften enthalten zahlreiche Anwendungsbeispiele als Anregungen für die Lösung Ihrer Problemstellungen. Jedes
tesa -Fabrikat wurde für einen bestimmten Anwendungsbereich entwickelt. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass die Anforderungen selbst bei gleicher
Aufgabenstellung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.Wir empfehlen deshalb, sich in jedem Fall durch eigene Versuche zu überzeugen,
dass das in Aussicht genommene tesa -Klebeband für Ihren speziellen Anwendungszweck geeignet ist. Dabei steht Ihnen der Beratungsdienst
unserer Anwendungstechnik zur Verfügung. Alle Hinweise und Empfehlungen geben wir nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrung der Praxis.
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Verkaufs- und Zahlungsbedingungen:
1.Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Verkaufsbedin­
gungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
2. Allen Aufträgen werden die zur Zeit der Lieferung geltenden Preise
und Rabattsätze zugrunde gelegt.
3.Der Mindestauftragswert beträgt für den Einzelhandel € 300,netto und für den Großhandel € 500,– netto. Bei Einhaltung des
Mindestauftragswertes trägt tesa die Fracht- und Versandkosten.
Wird der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in
begrün­
deten Ausnahmefällen geliefert, werden anteilige Fracht-/
Versandkosten von mindestens € 25,- berechnet. Die kleinste
Liefermenge pro Best.-Nr. ist eine Packungseinheit; geringere Mengen
werden nicht geliefert. Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt in
jedem Falle auf Gefahr des Käufers.
4. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2% Skonto
oder 30 Tage ohne Abzug, sofern nicht unsere Auftragsbestätigung
eine frühere Zahlung vorsieht. Ein Skontoabzug von neuen
Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch
unbezahlt sind.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank
zu berechnen.
6. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluss bekannt wird und die
unseren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns,
die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu
verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sicher­
gestellt wird.
7.Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Herstellung
oder den Versand verhindern oder erschweren, wie höhere Gewalt,
Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energieoder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Ausbleiben von
Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des
Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese
Umstände länger als zwei Monate an, ist der Käufer zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
8. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von
2 Wochen bei uns geltend gemacht werden. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistungsansprüche des Käufers
wegen Fehlerhaftigkeit der gelieferten Waren sind auf Ersatzlieferungen
beschränkt. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung kann der Käufer
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
9.Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei
Vertragsschluss, Verletzung von Vertragspflichten und vertraglichen
Nebenpflichten, unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit und Verzug sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grob fahr­lässiger
Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorgenannte Haftungsbegrenzung
gilt nicht, sofern der Verkäufer wegen der Lieferung fehlerhafter
Produkte für einen Personenschaden- oder Sachschaden an
privatgenutzten Gegenständen nach dem Produkthaftungsgesetz zu
haften hat. Sie gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
sofern der Schaden auf einer ­
vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruht. Bei der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht haftet der Verkäufer für den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Rückgriffsansprüche des
Käufers gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer
mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die
gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche hinausgeht.
10.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher
uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden
Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten
Waren vor. Übersteigt der Wert der uns als Sicherheit dienenden
Eigentumsvorbehalte unsere noch offenen Kaufpreisforderungen um
mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur
Freigabe verpflichtet. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern.
Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Käufer hiermit im voraus an uns ab und zwar in Höhe des jeweiligen
Rechnungswertes (einschl. MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung
bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
11.Die Ausfuhr unserer Erzeugnisse nach Ländern außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums ist nur mit unserer ausdrücklichen
vorherigen Zustimmung gestattet.
12.Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort, für die Zahlung
Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist jedoch
ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir können daneben
nach unserer Wahl auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht
klagen.
rüner Punkt: Mit der DSD GmbH haben wir 1992 den Zeichennutzungsvertrag
G
1707809 abgeschlossen. Die Gebühren der gültigen Staffeln werden laufend abge­
führt und sind in unseren Preisen berücksichtigt.
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