Pressemitteilung

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Geänderte Restabfallsammlung ab 2017
Ab 2017 erfolgt eine Anpassung des Sammelsystems für Restabfall. Aufgrund der zusätzlich verfügbaren Bioabfallsammlung wird die Restabfallsammlung ab 2017 in einem
vierwöchigen Rhythmus erfolgen, da aufgrund der umfangrechen Untersuchungen festgestellt wurde, dass rund die Hälfte aller Abfälle in der Restmülltonne eigentlich Bioabfälle sind. Dies bedeutet, dass im Mittel jeder Bürger eigentlich die Hälfte seines bisherigen Abfalls als Bioabfall hat, der in die Biotonne kann.
Natürlich kann das in Einzelfällen aufgrund des individuellen Abfallanafalls auch deutlich
abweichen, aber für die weit überwiegende Mehrzahl trifft es wohl zu.
Es gibt aber natürlich auch einige Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund ihrer Lebensumstände oder stark vom Durschnitt abweichendem Abfallaufkommen nicht ganz
so einfach im neuen System wiederfinden. Dies betrifft insbesondere Haushalte, bei denen größere Mengen an Windeln anfallen, z.B. wegen kleinen Kindern oder von inkontinenten Personen.
Allerdings sind dies, auch unter Einbeziehung der gewerblichen Abfallerzeuger (altenund Pflegeheime z.B.), weniger als 10 % der Haushalte. Es betrifft zumeist vorübergehende Mengenprobleme wegen einer großen Anzahl von Windeln.
Viele Haushalte haben trotz Windeln kein Problem, weil sie ausreichend große Gefäße
haben oder aber, wie in anderen Haushalten auch, viel Abfall in die Biotonne geben
können und somit immer noch genug Platz haben.
Öfter betrifft es zudem einen Personenkreis, der bisher sein nutzbares Restabfallgefäßvolumen durch Ausnahmeanträge bewusst reduziert hat.
Es ist aber natürlich durchaus Besorgnis vorhanden, wie die Umstellung bewältigt
werden kann.
Der ZAV möchte zeigen, dass hier relativ einfach Abhilfe geschaffen werden kann. Dazu
gibt es mehrere Möglichkeiten:
Konsequente Abfalltrennung unter Nutzung der Biotonne und ggf. der gelben Tonne für
Verpackungen.
Oder indem man die Volumenreduktionen aufgrund von Anträgen zur Ermäßigung der
Mindestgebühr zurücknimmt, was dann wieder vergrößerte Restabfall- und Bioabfallgefäßvolumina für die Abfuhr zur Folge hat.
Bei gelegentlichem oder vorübergehendem Mehrbedarf kann man zusätzliche ZAVAbfallsäcke erwerben und bei der nächsten Leerung bereitstellen.
zweckverband abfallwirtschaft vogelsbergkreis
am graben 96  36341 lauterbach
telefon: (06641) 9671-0  telefax: (06641) 9671-20  e-mail: [email protected] internet: www.zav-online.de
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Man kann sich sehr kostengünstig zusätzliche Restabfallgefäße stellen lassen, wobei
diese in vielen Fällen sehr geringe Gebühren haben. Damit kann man das nutzbare
Volumen individuell angepasst deutlich vergrößern (vervielfachen) und zudem jederzeit
verändern.
Letztlich steht insbesondere den gewerblichen Abfallerzeugern (und natürlich auch den
privaten Haushaltungen) jederzeit die Möglichkeit offen, das EZV zu nutzen und Abfälle
dorthin zu bringen.
Es besteht also in der Regel kein Grund für Befürchtungen, wie in Leserbriefen oder
sonstigen Anfragen in dieser Beziehung geäußert. In anderen Landkreisen, die solche
Systeme bereits haben, zeigt sich auch, dass es funktioniert.
Alle Bürgerinnen und Bürger oder Betriebe können sich zudem für eine optimale und
spezifische Anpassung an ihre Bedürfnisse vom ZAV Bürgerservice beraten und individuelle Lösungen noch vor der Umstellung finden lassen.
Auch in hygienischer Hinsicht stellt der neue Sammelrhythmus im Normalfall kein Problem dar, zumal gerade gut verpackte Windeln in dieser Beziehung eher unkompliziert
sind. Bei der gelben Tonne, in der sich sehr viele Verpackungen mit Restanhaftungen
von Speisen etc. befinden, die diesbezüglich viel anfälliger sind, gibt es schon seit 1992
immer einen Rhythmus von mindestens vier Wochen bei der Leerung. Dies hat noch nie
zu Problemen geführt.
Bei der Restmülltonne sollte es, gerade weil der Bioanteil im Restmüll ja jetzt entfällt,
ebenso sein. Geruch ist kein Hygieneproblem. Aber um diesem entgegen zu wirken
kann man mit guter Vorbehandlung sehr viel erreichen. Z. B. indem man Windeln vor
dem Einfüllen gut und geruchsdicht verpackt, dann mehrere zusammen vorab zusätzlich
in dichte und feste Abfallsäcke gibt und fest verschließt. Steht dann das Abfallgefäß
noch an einem kühlen Ort, am besten vor starker Sonneneinstrahlung geschützt und mit
dicht verschlossenem Deckel, ist auch in dieser Hinsicht keine Belästigung zu erwarten.
Dazu kann der ZAV gerne Informationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger
geben.
Der ZAV bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine ausführliche Beratung zur Gestaltung
der Abfallentsorgung mit dem neuen System an, um für alle angepasste Lösungen zu
finden.
zweckverband abfallwirtschaft vogelsbergkreis
am graben 96  36341 lauterbach
telefon: (06641) 9671-0  telefax: (06641) 9671-20  e-mail: [email protected] internet: www.zav-online.de
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