Arbeiten in Frankreich Franzosen haben zwar das ‚laissez-faire' erfunden, aber in unserem Nachbarland herrscht ein autoritärer und starrer Führungsstil. Das französische Verhalten wirkt reserviert und nüchtern, man spricht sich mit dem Nachnamen an. Höflichkeit ist geboten und Respektsbezeigungen gegenüber Autoritätspersonen sollten unmittelbar und vollständig erfolgen. Bei Besprechungen wird zwar jeder Teilnehmer Gehör finden und seine Meinung äußern dürfen, aber am Ende trifft der Chef die Entscheidung alleine. Im Allgemeinen sind Franzosen in ihrem Ausdruck vorsichtig und präzise und man sollte erwarten, dass sich persönliche Ansichten auf Verhandlungen und Geschäftsbeziehungen auswirken. Entscheidungen sind aber nicht endgültig. Sie können vielmehr, wenn eine Situation sich zu ändern droht, umgeworfen werden. Franzosen stört dann oft an ihren deutschen Partnern, die sich meistens überrannt fühlen oder den Eindruck haben, sich auf Ergebnisse nicht verlassen zu können, die mangelnde Flexibilität. Franzosen sind pünktlich, fangen aber nicht sofort mit den Gesprächen an. Sie unterhalten sich zunächst im persönlichen Gespräch über scheinbare Belanglosigkeiten. Der Grund liegt darin, dass es in Frankreich üblich ist, sich Informationen von überall herzuholen - von Kollegen, von Partnern, von Freunden, in der Kantine oder eben informell direkt vor einem Meeting. Der formale Austausch von Informationen innerhalb einer geschäftlichen Besprechung fällt gering aus, da davon ausgegangen wird, dass dies bereits vor dem Treffen geschehen ist. Kurz: Offizielle Kanäle geben im Gegensatz zu inoffiziellen verhältnismäßig wenig Infos preis. Quelle: business-wissen.de Land und Leute Wer in Frankreich arbeiten möchte, der sollte vor allen Dingen über gute Sprachkenntnisse verfügen, denn die sind für die Arbeitsaufnahme und das Zurechtfinden im Alltag fast immer ein Muss! Trotz der landschaftlichen und kulturellen Vielfalt Frankreichs ist Paris das wirtschaftliche Zentrum des Landes. In seinem Ballungsraum leben über 10 Millionen Menschen. Weitere Wirtschaftszentren sind Lyon, Marseille und Lille. Deutsche, die sehr gut französisch sprechen, haben keine schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Führungsnachwuchs, der nicht von Deutschland aus nach Frankreich entsandt wird, muss sich allerdings gegenüber den französischen Absolventen durchsetzen. Diese haben ihr Studium bereits mit ca. 23 Jahren beendet und profitieren vom gut funktionierenden Netzwerk zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Vorraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Frankreich EU-Bürger (Kernstaaten) Bürger der EU-Kernstaaten, Norwegens, Islands, Zyperns und Malta haben freien Zugang zum französischen Arbeitsmarkt. Um sich in Frankreich aufhalten zu dürfen, ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Falls der Arbeitsaufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, muss bei der örtlichen Polizeipräfektur unter Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Selbstständige benötigen zur Beantragung einen Eintrag ihres Gewerbes im Handelsregister. EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten) Mit Ausnahme von Zypern und Malta fallen die Bewohner der neuen EU Mitgliedsstaaten in Frankreich weiterhin unter eine Übergangsfrist. Einstellungsinitiativen gehen ausschließlich von französischen Unternehmen aus, die eine Stellenausschreibung vornehmen und Bewerber außerhalb von Frankreich suchen können. Für Aufenthalte von über drei Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer bei der Ausländerbehörde der Präfektur seines Aufenthaltsorts oder bei der Gemeindeverwaltung vorstellen und eine Ausfertigung des vorgesehenen Arbeitsvertrags, die Bescheinigung über die Eignungsuntersuchung und ein Reisedokument (Pass oder Ausweis) vorlegen. Nicht EU-Bürger Will man als Nicht-EU-Bürger in Frankreich arbeiten, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum benötigt. Eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis sind zwingend erforderlich und nicht einfach zu bekommen. Weitere Auskünfte erteilen die französischen Botschaften im Heimatland. Grenzgänger Unter bestimmten Voraussetzungen (vor allem bei Wohn- und Arbeitsort in Grenznähe und bei täglicher Grenzüberschreitung) werden Grenzgänger zwischen Deutschland und Frankreich ausschließlich im Land des Wohnsitzes besteuert. Beziehen Sie Einkünfte in Frankreich, sind jedoch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft, dann müssen Sie bis 30. April eines jeden Jahres beim Centre des Impôts des non-résidents eine Erklärung über alle im vorangegangenen Jahr bezogenen Einkünfte einreichen. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Bürger, die nicht Staatsbürger eines Landes im Europäischen Wirtschaftsraum sind, sollten schon vor der Ankunft in Frankreich eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird durch die französische Einwanderungsbehörde (Office des Migrations Internationales, OMI) und das französische Arbeitsministerium erteilt. Es wird dringend empfohlen, das Verfahren zur Arbeitserlaubnis bereits im Heimatland abzuschließen, da die Bearbeitungsdauer mindestens sechs bis acht Wochen beträgt. Die Arbeitserlaubnis wird nur dann erteilt werden, wenn der französische Arbeitgeber nachweisen kann, dass der zu besetzende Arbeitsplatz nur von einem Arbeitnehmer außerhalb Frankreichs und des Europäischen Wirtschaftsraums qualifiziert besetzt werden kann. Sollte eine Arbeitserlaubnis erteilt worden sein, ist der Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung nicht weiter schwierig, denn die Arbeitserlaubnis ist die wichtigste Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung. Ohne EU-Staatsbürgerschaft kann ein Mitarbeiter einer Firma, deren Firmensitz außerhalb Frankreichs liegt, für eine maximale Dauer von 18 Monaten nach Frankreich entsandt werden. Dieser Mitarbeiter wird weiterhin durch die Firma am ursprünglichen Anstellungsort bezahlt. Er erhält zwei Dokumente, um seinen Aufenthalt in Frankreich zu legitimieren: zum einen eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung, zum anderen eine provisorische Arbeitserlaubnis. Beide Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten und können einmalig um neun Monate verlängert werden. Sollte ein ausländischer Arbeitnehmer eine feste Arbeitserlaubnis erhalten, so wird ihm zunächst eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Dies geschieht durch die örtliche Polizeipräfektur. Man legt dort die Dokumente vor, die man bei der Einwanderungsbehörde und dem französischen Arbeitsministerium erhalten hat. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt ein Jahr und kann verlängert werden. Arbeitsrecht Gewerkschaftliche Einflüsse haben das französische Arbeitsrecht stark geprägt. Im Allgemeinen kann man von einer starken Position der französischen Arbeitnehmerschaft ausgehen. Faktoren wie Gehalt und Urlaubsanspruch sind jedoch immer Verhandlungssache und somit können sich die Gespräche von der Zusage bis zum Unterzeichnen des Arbeitsvertrages mitunter lange hinziehen. Der Urlaubsanspruch wird mit einem gesetzlichen Mindestmaß von 2,5 Urlaubstagen pro effektiv gearbeiteten Monat festgelegt. Das heißt, pro Jahr stehen jedem Arbeitnehmer 30 Tage oder fünf Wochen zu. Als Arbeitstage gelten alle Wochentage mit Ausnahme von Sonntag und arbeitsfreien Feiertagen. Die Wochenarbeitszeit in Frankreich ist gesetzlich auf 35 Stunden pro Woche festgelegt. Die tariflichen Arbeitszeiten unterscheiden sich kaum von den gesetzlichen Vorgaben. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die eine höhere Wochenarbeitszeit gestatten. Es muss jedoch ein besonderer Zeitausgleich geschaffen werden, so dass ein Jahresdurchschnitt von 35 Stunden pro Woche entsteht. Überstunden werden höher entlohnt. Der allgemein garantierte, gesetzliche Mindestlohn (SMIC - salaire minimum interprofessionnel de croissance) ist die jedem Arbeitnehmer garantierte Mindestvergütung für eine Stunde tatsächlich geleisteter Arbeit. Er wird von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung einmal jährlich mit Wirkung vom 1. Juli neu festgesetzt. Gesundheitswesen und Sozialleistungen Bei längerem Aufenthalt für Arbeit oder Studium, ist der Eintritt in das französische Sozialsystem (Sécurité Sociale) obligatorisch. Die Krankenversicherung wird weitgehend durch die Arbeitgeber finanziert. Eine allgemeine Sozialsteuer von 7,5 Prozent wird auf alle Einkommensarten (Grundlage 95 Prozent des Einkommens) erhoben und fließt ebenfalls in die Sozialversicherung. Die Anmeldung zur Krankenkasse übernimmt der Arbeitgeber, auf die Aushändigung der Sozialversicherungskarte sollte man jedoch selber achten. Da die Krankenversicherung nur die Grundversorgung abdeckt und Arzt- und Krankenhauskosten nur zu einem Teil übernimmt (zwischen 60 und 80 Prozent), haben fast 90 Prozent der Franzosen eine Zusatzversicherung. In der Regel wird diese vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. In Frankreich gibt es die freie Arztwahl. Man muss jedoch auf die Kassenzulassung eines Arztes achten (médecin conventionné), da sonst nur ein geringer Teil der Kosten übernommen werden. Arzt- und Behandlungskosten muss der Patient vorstrecken und sich dann von der Kasse zurückerstatten lassen. Weiterführende Informationen Informationen der Französischen Botschaft: www.botschaft-frankreich.d
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