Ausschreibungstext: An der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen ist zum 1. April 2017 eine W3–Professur für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht zu besetzen. Eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts sowie nachgewiesene didaktische Eignung werden vorausgesetzt. Die Mitwirkung im Pflichtfachbereich und in den für die ausgeschriebene Professur einschlägigen Schwerpunktbereichen sowie im Nebenfach- und LL.M-Studiengang ist erwünscht. Des Weiteren ist zum 1. Oktober 2017 eine W3–Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht zu besetzen. Eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts sowie nachgewiesene didaktische Eignung werden vorausgesetzt. Erwünscht ist auch ein Ausweis im Internationalen Privatrecht. Die Mitwirkung im Pflichtfachbereich und in den Schwerpunktbereichen 2 „Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht" und 4b „Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung" sowie im Nebenfach- und LL.M-Studiengang ist erwünscht. Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen bis 30. November 2016 erbeten an den Dekan der Juristischen Fakultät, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen oder per Email: [email protected].
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