MERKBLATT ZUM FÖRDERPROGRAMM ABSCHLUSSFILME AN NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN FILMHOCHSCHULEN Die Film- und Medienstiftung NRW fördert herausragende Abschlussfilme unter folgenden Bedingungen: Antragsberechtigt und förderfähig sind ausschließlich Abschlussfilmprojekte von Absolventen nordrhein-westfälischer Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind. Des Weiteren sind nur solche Projekte zugelassen, mit denen mindestens ein/e regieführende/r Student/in seinen/ihren Abschluss ablegt. Beteiligungen weiterer angehender Absolventen anderer Professionen im Projekt sind möglich. Die Förderung für die Produktion eines Abschlussfilmprojektes erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Fördersumme beträgt i.d.R. bis zu € 20.000,00 €, maximal jedoch bis zu 80% der Gesamtherstellungskosten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine höhere Fördersumme beantragt werden, z.B. für Langfilmprojekte. Im Rahmen der Finanzierung ist ein angemessener Eigenanteil zu erbringen. Das Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Dem Antrag ist ein aussagefähiges, projektbezogenes Empfehlungsschreiben des/der betreuenden Professors/in sowie eine Zulassungsbestätigung der Filmhochschule beizufügen. Anträge, bei denen der/die regieführende Student/in nicht das Buch verantwortet, ist ein/e Directors Note/Regiekonzept beizufügen. Im Übrigen gelten die Richtlinien der Film- und Medienstiftung NRW. Über die Anträge entscheidet eine eigens für die Abschlussfilmförderung einberufene Jury, deren Mitglieder von der Film- und Medienstiftung NRW und dem Filmbüro NW berufen werden. In der Regel sind jährlich zwei Fördersitzungen vorgesehen. Die Einreichfristen sind der Website der Film- und Medienstiftung zu entnehmen. Das Förderprogramm ist mit bis zu 400.000,00 € p.a. aus Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestattet. Im Vorfeld der Antragstellung ist ein (telefonisches) Beratungsgespräch erforderlich. Ansprechpartner in der Förderabteilung sind Anna Fantl und Sebastian Seidler. Ggf. kann auch eine Einladung zu Projektpräsentation erfolgen. Nach einer Ablehnung ist eine Zweitbeantragung mit einem überarbeiteten oder neuen Projekt nicht möglich. Das Antragsformular steht auf der Website der Film- und Medienstiftung NRW zum Download zur Verfügung. Im Übrigen Förderung gelten die Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW, insbesondere Punkt 9.2 in Verbindung mit Punkt 11.1 und 4 entsprechend. Film- und Medienstiftung NRW Düsseldorf, im April 2016 Geschäftsführerin: Petra Müller Vorsitzende des Aufsichtsrates: Dr. Frauke Gerlach Amtsgericht Düsseldorf, HRB 26768 Stadtsparkasse Düsseldorf Konto 73006496, BLZ 300 501 10 IBAN DE75300501100073006496 BIC DUSSDEDDXXX USt-IdNr. DE11943524
© Copyright 2024 ExpyDoc