Merkblatt Abschlussfilmförderung

MERKBLATT ZUM FÖRDERPROGRAMM
ABSCHLUSSFILME AN NORDRHEIN-WESTFÄLISCHEN FILMHOCHSCHULEN
Die Film- und Medienstiftung NRW fördert herausragende Abschlussfilme unter folgenden Bedingungen:
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Antragsberechtigt und förderfähig sind ausschließlich Abschlussfilmprojekte von Absolventen
nordrhein-westfälischer Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände
anerkannt sind.
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Des Weiteren sind nur solche Projekte zugelassen, mit denen mindestens ein/e regieführende/r
Student/in seinen/ihren Abschluss ablegt. Beteiligungen weiterer angehender Absolventen anderer
Professionen im Projekt sind möglich.
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Die Förderung für die Produktion eines Abschlussfilmprojektes erfolgt als Zuschuss.
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Die Höhe der Fördersumme beträgt i.d.R. bis zu € 20.000,00 €, maximal jedoch bis zu 80% der
Gesamtherstellungskosten.
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In begründeten Ausnahmefällen kann eine höhere Fördersumme beantragt werden, z.B. für
Langfilmprojekte.
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Im Rahmen der Finanzierung ist ein angemessener Eigenanteil zu erbringen.
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Das Projekt darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein.
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Dem Antrag ist ein aussagefähiges, projektbezogenes Empfehlungsschreiben des/der betreuenden
Professors/in sowie eine Zulassungsbestätigung der Filmhochschule beizufügen.
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Anträge, bei denen der/die regieführende Student/in nicht das Buch verantwortet, ist ein/e Directors
Note/Regiekonzept beizufügen.
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Im Übrigen gelten die Richtlinien der Film- und Medienstiftung NRW.
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Über die Anträge entscheidet eine eigens für die Abschlussfilmförderung einberufene Jury, deren
Mitglieder von der Film- und Medienstiftung NRW und dem Filmbüro NW berufen werden.
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In der Regel sind jährlich zwei Fördersitzungen vorgesehen. Die Einreichfristen sind der Website
der Film- und Medienstiftung zu entnehmen.
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Das Förderprogramm ist mit bis zu 400.000,00 € p.a. aus Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen
ausgestattet.
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Im Vorfeld der Antragstellung ist ein (telefonisches) Beratungsgespräch erforderlich.
Ansprechpartner in der Förderabteilung sind Anna Fantl und Sebastian Seidler. Ggf. kann auch eine
Einladung zu Projektpräsentation erfolgen.
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Nach einer Ablehnung ist eine Zweitbeantragung mit einem überarbeiteten oder neuen Projekt nicht
möglich.
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Das Antragsformular steht auf der Website der Film- und Medienstiftung NRW zum Download zur
Verfügung.
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Im Übrigen Förderung gelten die Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW, insbesondere
Punkt 9.2 in Verbindung mit Punkt 11.1 und 4 entsprechend.
Film- und Medienstiftung NRW
Düsseldorf, im April 2016
Geschäftsführerin:
Petra Müller
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Dr. Frauke Gerlach
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 26768
Stadtsparkasse Düsseldorf
Konto 73006496, BLZ 300 501 10
IBAN DE75300501100073006496
BIC DUSSDEDDXXX
USt-IdNr. DE11943524