Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung
1. Verfahren
Die hohe Zahl der Flüchtlinge in Hamburg stellt die Stadt vor eine besondere Integrationsaufgabe. An
Standorten von Wohnunterkünften, in deren Umfeld keine ausreichenden Betreuungskapazitäten in
Kindertagesstätten (Kitas) zur Verfügung stehen, sollen Kitas eingerichtet werden, die eine besondere
Verantwortung bei der Integration der Kita-Kinder in den Stadtteil tragen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Referat
Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung (im Folgenden „Behörde“), bittet Kita-Träger, ihr
Interesse an der Anmietung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer Kindertagesstätte auf dem
Gelände des Wohnquartiers „Rehagen/Poppenbütteler Weg“ in Hamburg Hummelsbüttel zu
bekunden, die durch fördern & wohnen (Anstalt des öffentlichen Rechts) vermietet wird.
Es handelt sich um kein Vergabeverfahren gemäß VOL oder VOF.
Über die Auswahl des Mietinteressenten entscheidet das Los (siehe Ziffer 4). Am Losverfahren
nehmen alle Bewerber teil, die die Zugangskriterien unter Ziffer 3. erfüllen.
Die Behörde behandelt alle Bewerber in diesem Verfahren als unbekannt, auch wenn diese
möglicherweise aus anderen Zusammenhängen bekannt sein sollten. Es sind deshalb alle geforderten
Unterlagen beizufügen, auch wenn diese der Behörde bereits vorliegen sollten.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag bis spätestens zum
09. Dezember 2016 um 12.00 Uhr unter Angabe der Kennziffer 006/2016/FS34306 bei folgender
Adresse einzureichen:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Zentrale Dienste
Hauptverteilstelle Raum 506
Hamburger Str. 47
22083 Hamburg
Nähere Auskünfte zum Inhaltlichen:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung
Frau Petra Stahlkopf
Tel.: 040/42863-4608
Mit dem Abschluss des Mietvertrages für die Kindertagesstätte sind keine Belegungsgarantie und
keine öffentliche finanzielle Förderung außerhalb des Kita-Gutschein-Systems nach dem Hamburger
Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) verbunden. Öffentliche finanzielle Förderung findet nur im Rahmen
von Vereinbarungen nach § 18 Absatz 2 und ggf. § 26 Absatz 3 KibeG statt. Die
Bewerbungsunterlagen inkl. aller Anlagen verbleiben bei der BASFI und werden nicht an die Bewerber
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zurück geschickt. Die entstehenden Kosten
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Bewerber.
der
Bewerber
für
die
Erstellung
der
2. Merkmale der zu betreibenden Kita
2.1 Informationen zum Betrieb der Kita:
o Es sind ca. 100 Kinder zu betreuen.
o Es müssen die Leistungsarten Krippe, Elementar und Eingliederungshilfe angeboten werden.
Dabei sind nachfragegerecht auch 5-Stunden-Plätze anzubieten.
o Betriebsbeginn: voraussichtlich 2. Quartal 2018
o Folgende Rahmenbedingungen sind einzuhalten: die Vorgaben des Sozialgesetzbuches
(SGB) VIII, Beitritt zum LRV, Einhaltung der Richtlinien für den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen, Umsetzung der Hamburger Bildungsempfehlungen
2.2 Angaben zu den Räumlichkeiten
o Standort/Stadtteil: Flurstück 5063 der Gemarkung Hummelsbüttel,
Sonderbaukörper im südwestlichen Quartierseingang
o Größe der anzumietenden Kita-Räumlichkeiten: ca. 750 m² NF
o Voraussichtliche Netto-Kalt-Miete Euro/m²: 12,45 Euro
o Die bauliche Herrichtung der anzumietenden Räumlichkeiten und deren Finanzierung
obliegen dem Vermieter. Die Gestaltung der angemieteten Räumlichkeiten obliegt dem KitaBetreiber. Individuelle Anpassungen der Räumlichkeiten sind in Abstimmung mit dem
Vermieter auf eigene Kosten vorzunehmen.
o Die Kosten für die Gestaltung und Unterhaltung der Außenspielflächen sind vom Mieter zu
tragen.
3. Zugangskriterien
Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die nachfolgende Merkmale darlegen bzw. die
nachstehend aufgeführten Unterlagen vollständig enthalten:
Der Träger
1. betreibt bereits mindestens eine Kita in Hamburg,
2. stellt seine Motivation dar, eine Kita auf dem Gelände dieser Wohnunterkunft zu betreiben,
3. begründet seine Eignung für diese Aufgabe und
4. erklärt, die Merkmale unter 2.1, insbesondere sowohl EGH- als auch 5-Stunden-Plätze
anzubieten, zu berücksichtigen.
5. Die Bewerbung muss enthalten:
o Das Trägerkonzept (soweit vorhanden)
o Das einrichtungsbezogene pädagogische Konzept mit konkreten standortbezogenen
Ausführungen* zur sozialräumlichen Vernetzung der Kita

mit dem angrenzenden Wohnquartier (Nachbarn, Sport- und sonstige Vereine,
Spielgruppen des Hauses der Jugend Tegelsbarg, Kirchen, Bäderland etc.)

mit umliegenden Schulen und Kitas (ggf. auch mit eigenen ortsansässigen
Kitas)
*Bei Bewerbungen, die nur allgemeine Aussagen zu den standortbezogenen Anforderungen beinhalten, muss damit gerechnet
werden, dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden.

mit Einrichtungen der Familienhilfe (EkiZ, Elternberatung)

mit Einrichtungen des Gesundheitswesens

sowie konkrete Ausführungen zur Einbindung der Familien (niedrigschwellige
Angebote für die gesamte Familie, Einbeziehung, Ansprache)
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Des Weiteren sind Ausführungen zu folgenden Punkten zu machen:

zur Kooperation mit der Leitung der Wohnunterkunft

zu Möglichkeiten, wie Kinder und ggf. Eltern aus den umliegenden
Wohnquartieren zu einem Austausch mit den Kita-Kindern und ggf. Eltern der
Wohnunterkunft
animiert
werden
sollen
(gemeinsame
Projekte,
Veranstaltungen,…)

zum Schwerpunkt Inklusion (Berücksichtigung der Vielfalt der kulturellen
Hintergründe von Familien, der Sprachenvielfalt, der Kinder sowie der
unterschiedlichen Lebenslagen der Familien)

zum
Schutz
und
zur
Beteiligung
von
Kindern
gemäß
Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere unter Berücksichtigung der
besonderen Lebenslage der zu betreuenden Kinder.
o
Die schriftliche und unterzeichnete Abgabe der als Anlage beigefügten Erklärungen
- zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie nach L. Ron Hubbard
- der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung in den letzten 10 Jahren (soweit der Bewerber jünger ist,
ab Gründung)
- weder aktuell einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
zu haben noch sich in einem Insolvenzverfahren zu befinden
o
Erklärung über den Beitritt zum Landesrahmenvertrag, sofern noch nicht beigetreten
4. Auswahlverfahren und Abschluss eines Mietvertrages
Die Verlosung erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Verlosung werden die Teilnehmer rechtzeitig
(spätestens zwei Wochen vorher) informiert. Die BASFI schlägt f&w den ausgelosten Bewerber für
den Abschluss eines Mietvertrages über die zu nutzende Kitaflächen vor. Aus der Teilnahme an dem
Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der BASFI sowie von f&w herleiten. Ansprüche
gegen die BASFI und gegen f&w, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen
sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind ausgeschlossen.
Kommt der Mietvertrag nicht zustande, so steht es der Behörde frei, das Losverfahren unter den
verbleibenden Bewerbern zu wiederholen oder einen anderen Weg der Veräußerung, einschließlich
eines neuen Interessenbekundungsverfahrens zu wählen.
Der Abschluss des Mietvertrages entbindet den Bewerber nicht von der Einholung ggf. erforderlicher
öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, wie z. B. einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder einer
baurechtlichen Nutzungsgenehmigung.
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