Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung 1. Verfahren Die hohe Zahl der Flüchtlinge in Hamburg stellt die Stadt vor eine besondere Integrationsaufgabe. An Standorten von Wohnunterkünften, in deren Umfeld keine ausreichenden Betreuungskapazitäten in Kitas zur Verfügung stehen, sollen Kitas eingerichtet werden, die eine besondere Verantwortung bei der Integration der Kita-Kinder in den Stadtteil tragen. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Referat Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung (im Folgenden „Behörde“), bittet Kita-Träger, ihr Interesse an der Anmietung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer von zwei Kindertagesstätten auf dem Gelände des Wohnquartiers „Poppenbütteler Berg/Ohlendieck“ zu bekunden, die durch fördern & wohnen (Anstalt des öffentlichen Rechts) vermietet werden. Es handelt sich um kein Vergabeverfahren gemäß VOL oder VOF. Über die Auswahl des Mietinteressenten entscheidet das Los (siehe Ziffer 4). Am Losverfahren nehmen alle Bewerber teil, die die Zugangskriterien unter Ziffer 3. erfüllen Die Behörde behandelt alle Bewerber in diesem Verfahren als unbekannt, auch wenn diese möglicherweise aus anderen Zusammenhängen bekannt sein sollten. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag bis spätestens zum 05. August 2016 um 12.00 Uhr unter Angabe der Kennziffer 003/2016/FS34306 bei folgender Adresse einzureichen: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Zentrale Dienste Hauptverteilstelle Raum 506 Hamburger Str. 47 22083 Hamburg Die Abgabe der Unterlagen bei anderen behördlichen Stellen, z.B. der nachfolgenden genannten Stelle, wahrt die Frist nicht. 1 Nähere Auskünfte sind bei folgender Stelle erhältlich: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung Frau Petra Stahlkopf Hamburger Str. 37 22083 Hamburg Tel.: 040/42863-4608 [email protected] Mit dem Abschluss des Mietvertrages für die Kindertagesstätte sind keine Belegungsgarantie und keine öffentliche finanzielle Förderung außerhalb des Kita-Gutschein-Systems nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) verbunden. Öffentliche finanzielle Förderung findet nur im Rahmen von Vereinbarungen nach § 18 Absatz 2 und ggf. § 26 Absatz 3 KibeG statt. Die Bewerbungsunterlagen inkl. aller Anlagen verbleiben bei der BASFI und werden nicht an die Bewerber zurück geschickt. Die entstehenden Kosten der Bewerber für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Bewerber. 2. Merkmale der zu betreibenden Kita 2.1 Informationen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung: o Es sind die Voraussetzungen für die Betreuung von ca. 50 Kindern gemäß KitaRichtlinien zu erfüllen. o Es müssen die Leistungsarten Krippe, Elementar und Eingliederungshilfe angeboten werden. Einer standortbedingten Nachfrage nach 5-Stunden-Plätzen ist Rechnung zu tragen. o Die Kinder sind auf Basis des geltenden Landesrahmenvertrages für Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) zu betreuen. o Betriebsbeginn: voraussichtlich April 2017 2.2 Angaben zu den Räumlichkeiten o Standort/Stadtteil: Flurstück 6540 der Gemarkung Poppenbüttel, Baufeld 3, Gebäude 3.4 o Größe der anzumietenden Kita-Räumlichkeiten: ca. 330 m² NF o Voraussichtliche Netto-Kalt-Miete Euro/m²: 12,45 Euro o Die bauliche Herrichtung der anzumietenden Räumlichkeiten und deren Finanzierung obliegen dem Vermieter. Die Gestaltung der angemieteten Räumlichkeiten obliegt dem Kita-Betreiber. Individuelle Anpassungen der Räumlichkeiten sind in Abstimmung mit dem Vermieter auf eigene Kosten vorzunehmen. o Die Kosten für die Gestaltung und Unterhaltung der Außenspielflächen sind vom Mieter zu tragen. 2 3. Zugangskriterien Es werden ausschließlich Bewerbungen von Bewerbern berücksichtigt, die dem Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) beigetreten sind bzw. sich verpflichten, dieses vor Abschluss des Mietvertrages zu tun und die nachfolgenden Zugangskriterien vollständig erfüllen. Es ist zu beachten, dass die Merkmale unter Pkt. 2.1 einzuhalten und in der Bewerbung darzulegen sind. Die Bewerbung muss zudem enthalten: o Das Trägerkonzept o Das einrichtungsbezogene pädagogische Konzept auf Basis der Hamburger Bildungsempfehlungen. Dieses Konzept muss enthalten: - Aussagen zum Schwerpunkt Inklusion (Berücksichtigung der Vielfalt der kulturellen Hintergründe von Familien, der Sprachenvielfalt, der Kinder sowie der unterschiedlichen Lebenslagen der Familien) - Falls der Träger bereits mindestens eine Kita im Umfeld betreibt, sind konzeptionelle Überlegungen zur Vernetzung mit dieser Kita darzustellen, die die Integrationsmöglichkeiten fördern - Aussagen zur sozialräumlichen Vernetzung der Kita o mit dem angrenzenden Wohnquartier (Nachbarn, Sportund sonstige Vereine, Kirchen, Bäderland etc.) o mit umliegenden Schulen und Kitas o mit Einrichtungen der Familienhilfe (EkiZ, Elternberatung) o mit Einrichtungen des Gesundheitswesens - Aussagen zum Schutz und zur Beteiligung von Kindern gemäß Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Lebenslage der zu betreuenden Kinder - Aussagen zur Einbindung der Familien (niedrigschwellige Angebote für die gesamte Familie, Einbeziehung, Ansprache) - Aussagen zu Möglichkeiten, wie Kinder und ggf. Eltern aus den umliegenden Wohnquartieren zu einem Austausch mit den Kita-Kindern und ggf. Eltern der Wohnunterkunft animiert werden sollen (gemeinsame Projekte, Veranstaltungen,…) o Die schriftliche und unterzeichnete Abgabe jeweils einer Erklärung - zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie nach L. Ron Hubbard - der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung in den letzten 10 Jahren (soweit der Bewerber jünger ist, ab Gründung) - weder aktuell einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt zu haben noch sich in einem Insolvenzverfahren zu befinden - zur Bereitschaft, mit der Leitung der Wohnunterkunft zu kooperieren 3 o Gegebenenfalls: Erklärung über den Beitritt zum Landesrahmenvertrag, sofern noch nicht beigetreten Die Behörde behält sich vor Bewerber, die die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig vorlegen, deren Konzept die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, des KibeG oder der Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nicht einhält oder den Zielen der Hamburger Bildungsempfehlungen widerspricht, deren Konzept nicht die geforderten inhaltlichen Merkmale berücksichtigt, vom Losverfahren auszuschließen. Über den Ausschluss werden die betroffenen Bewerber rechtzeitig (spätestens zwei Wochen) vor der Verlosung schriftlich informiert. 4. Auswahlverfahren und Abschluss eines Mietvertrages Die Verlosung erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Verlosung werden die Teilnehmer rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vorher) informiert. Die BASFI schlägt f&w den ausgelosten Bewerber für den Abschluss eines Mietvertrages über die zu nutzende Kitaflächen vor. Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der BASFI sowie von f&w (AöR) herleiten. Ansprüche gegen die BASFI und gegen f&w, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind ausgeschlossen. Kommt der Mietvertrag nicht zustande, so steht es der Behörde frei, das Losverfahren unter den verbleibenden Bewerbern zu wiederholen oder einen anderen Weg der Veräußerung, einschließlich eines neuen Interessenbekundungsverfahrens zu wählen. Der Abschluss des Mietvertrages entbindet den Bewerber nicht von der Einholung ggf. erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, wie z. B. einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder einer baurechtlichen Nutzungsgenehmigung. 4
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