Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung
1. Verfahren
Die hohe Zahl der Flüchtlinge in Hamburg stellt die Stadt vor eine besondere
Integrationsaufgabe. An Standorten von Wohnunterkünften, in deren Umfeld keine
ausreichenden Betreuungskapazitäten in Kitas zur Verfügung stehen, sollen Kitas
eingerichtet werden, die eine besondere Verantwortung bei der Integration der Kita-Kinder in
den Stadtteil tragen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration,
Referat Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung (im Folgenden „Behörde“), bittet
Kita-Träger, ihr Interesse an der Anmietung von Räumlichkeiten zum Betrieb einer von zwei
Kindertagesstätten
auf
dem
Gelände
des
Wohnquartiers
„Poppenbütteler
Berg/Ohlendieck“ zu bekunden, die durch fördern & wohnen (Anstalt des öffentlichen
Rechts) vermietet werden.
Es handelt sich um kein Vergabeverfahren gemäß VOL oder VOF.
Über die Auswahl des Mietinteressenten entscheidet das Los (siehe Ziffer 4). Am
Losverfahren nehmen alle Bewerber teil, die die Zugangskriterien unter Ziffer 3. erfüllen
Die Behörde behandelt alle Bewerber in diesem Verfahren als unbekannt, auch wenn diese
möglicherweise aus anderen Zusammenhängen bekannt sein sollten.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag bis
spätestens zum 05. August 2016 um 12.00 Uhr unter Angabe der Kennziffer
003/2016/FS34306 bei folgender Adresse einzureichen:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Zentrale Dienste
Hauptverteilstelle Raum 506
Hamburger Str. 47
22083 Hamburg
Die Abgabe der Unterlagen bei anderen behördlichen Stellen, z.B. der nachfolgenden
genannten Stelle, wahrt die Frist nicht.
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Nähere Auskünfte sind bei folgender Stelle erhältlich:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung
Frau Petra Stahlkopf
Hamburger Str. 37
22083 Hamburg
Tel.: 040/42863-4608
[email protected]
Mit dem Abschluss des Mietvertrages für die Kindertagesstätte sind keine Belegungsgarantie
und keine öffentliche finanzielle Förderung außerhalb des Kita-Gutschein-Systems nach dem
Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) verbunden. Öffentliche finanzielle Förderung
findet nur im Rahmen von Vereinbarungen nach § 18 Absatz 2 und ggf. § 26 Absatz 3 KibeG
statt. Die Bewerbungsunterlagen inkl. aller Anlagen verbleiben bei der BASFI und werden
nicht an die Bewerber zurück geschickt. Die entstehenden Kosten der Bewerber für die
Erstellung der Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Bewerber.
2. Merkmale der zu betreibenden Kita
2.1 Informationen zum Betrieb der Kindertageseinrichtung:
o Es sind die Voraussetzungen für die Betreuung von ca. 50 Kindern gemäß KitaRichtlinien zu erfüllen.
o Es müssen die Leistungsarten Krippe, Elementar und Eingliederungshilfe angeboten
werden. Einer standortbedingten Nachfrage nach 5-Stunden-Plätzen ist Rechnung zu
tragen.
o Die Kinder sind auf Basis des geltenden Landesrahmenvertrages für
Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) zu betreuen.
o Betriebsbeginn: voraussichtlich April 2017
2.2 Angaben zu den Räumlichkeiten
o Standort/Stadtteil: Flurstück 6540 der Gemarkung Poppenbüttel, Baufeld 3,
Gebäude 3.4
o Größe der anzumietenden Kita-Räumlichkeiten: ca. 330 m² NF
o Voraussichtliche Netto-Kalt-Miete Euro/m²: 12,45 Euro
o Die bauliche Herrichtung der anzumietenden Räumlichkeiten und deren Finanzierung
obliegen dem Vermieter. Die Gestaltung der angemieteten Räumlichkeiten obliegt
dem Kita-Betreiber. Individuelle Anpassungen der Räumlichkeiten sind in
Abstimmung mit dem Vermieter auf eigene Kosten vorzunehmen.
o Die Kosten für die Gestaltung und Unterhaltung der Außenspielflächen sind vom
Mieter zu tragen.
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3. Zugangskriterien
Es werden ausschließlich Bewerbungen von Bewerbern berücksichtigt, die dem
Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) beigetreten sind
bzw. sich verpflichten, dieses vor Abschluss des Mietvertrages zu tun und die nachfolgenden
Zugangskriterien vollständig erfüllen. Es ist zu beachten, dass die Merkmale unter Pkt. 2.1
einzuhalten und in der Bewerbung darzulegen sind.
Die Bewerbung muss zudem enthalten:
o Das Trägerkonzept
o Das einrichtungsbezogene pädagogische Konzept auf Basis der Hamburger
Bildungsempfehlungen. Dieses Konzept muss enthalten:
- Aussagen zum Schwerpunkt Inklusion (Berücksichtigung der Vielfalt der
kulturellen Hintergründe von Familien, der Sprachenvielfalt, der Kinder
sowie der unterschiedlichen Lebenslagen der Familien)
- Falls der Träger bereits mindestens eine Kita im Umfeld betreibt, sind
konzeptionelle Überlegungen zur Vernetzung mit dieser Kita darzustellen,
die die Integrationsmöglichkeiten fördern
- Aussagen zur sozialräumlichen Vernetzung der Kita
o mit dem angrenzenden Wohnquartier (Nachbarn, Sportund sonstige Vereine, Kirchen, Bäderland etc.)
o mit umliegenden Schulen und Kitas
o mit Einrichtungen der Familienhilfe (EkiZ,
Elternberatung)
o mit Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Aussagen zum Schutz und zur Beteiligung von Kindern gemäß
Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere unter Berücksichtigung der
besonderen Lebenslage der zu betreuenden Kinder
- Aussagen zur Einbindung der Familien (niedrigschwellige Angebote für die
gesamte Familie, Einbeziehung, Ansprache)
- Aussagen zu Möglichkeiten, wie Kinder und ggf. Eltern aus den
umliegenden Wohnquartieren zu einem Austausch mit den Kita-Kindern
und ggf. Eltern der Wohnunterkunft animiert werden sollen (gemeinsame
Projekte, Veranstaltungen,…)
o
Die schriftliche und unterzeichnete Abgabe jeweils einer Erklärung
- zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie nach L. Ron
Hubbard
- der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung in den letzten 10 Jahren (soweit der Bewerber
jünger ist, ab Gründung)
- weder aktuell einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt zu haben noch sich in einem Insolvenzverfahren zu befinden
- zur Bereitschaft, mit der Leitung der Wohnunterkunft zu kooperieren
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o
Gegebenenfalls: Erklärung über den Beitritt zum Landesrahmenvertrag, sofern
noch nicht beigetreten
Die Behörde behält sich vor Bewerber,
 die die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig
vorlegen,
 deren Konzept die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, des KibeG oder der
Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nicht einhält oder den Zielen
der Hamburger Bildungsempfehlungen widerspricht,
 deren Konzept nicht die geforderten inhaltlichen Merkmale berücksichtigt,
vom Losverfahren auszuschließen. Über den Ausschluss werden die betroffenen Bewerber
rechtzeitig (spätestens zwei Wochen) vor der Verlosung schriftlich informiert.
4. Auswahlverfahren und Abschluss eines Mietvertrages
Die Verlosung erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Verlosung werden die Teilnehmer
rechtzeitig (spätestens zwei Wochen vorher) informiert. Die BASFI schlägt f&w den
ausgelosten Bewerber für den Abschluss eines Mietvertrages über die zu nutzende
Kitaflächen vor. Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine
Verpflichtungen der BASFI sowie von f&w (AöR) herleiten. Ansprüche gegen die BASFI und
gegen f&w, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen sowie
Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind ausgeschlossen.
Kommt der Mietvertrag nicht zustande, so steht es der Behörde frei, das Losverfahren unter
den verbleibenden Bewerbern zu wiederholen oder einen anderen Weg der Veräußerung,
einschließlich eines neuen Interessenbekundungsverfahrens zu wählen.
Der Abschluss des Mietvertrages entbindet den Bewerber nicht von der Einholung ggf.
erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, wie z. B. einer Betriebserlaubnis nach §
45 SGB VIII oder einer baurechtlichen Nutzungsgenehmigung.
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