Mitwirkungsbericht gem. § 2 RBV

Gemeinde Giebenach
Kanton Basel-Landschaft
Strassenreglement Mutation
Mitwirkungsbericht gem. § 2 RBV
Imp r es su m
www.stierli-ruggli.ch
[email protected]
Bearbeitung
Markus Ruggli
Datei-Name
26093_Ber02_20161122_Mitwirkungsbericht_Mut.SR.docx
Gemeinde Giebenach
Mutation Strassenreglement"
Inh alt
1
Gesetzliche Grundlage .......................................................................................................................... 1
2
Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung ............................................................................................... 1
3
Durchführung des Verfahrens ............................................................................................................... 1
4
Stellungnahmen des Gemeinderates zu den Eingaben ........................................................................ 2
Begleitbericht gemäss § 39 RBG
Gemeinde Giebenach
1
Mutation Strassenreglement"
Gesetzliche Grundlage
Die Gemeinden sind gestützt auf die kantonale Raumplanungs- und Baugesetzgebung dazu verpflichtet, ihre Planungsentwürfe zu Nutzungsplanungen sowie auch zu allfälligen Mutationen zu
Nutzungsplanungen öffentlich bekannt zu machen. Die Bevölkerung kann zu diesen Entwürfen
entsprechende Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen. Der Gemeinderat prüft die Einwendungen und Vorschläge, nimmt dazu Stellung und fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen (= vorliegender Bericht). Dieser Bericht ist öffentlich aufzulegen.
Das Mitwirkungsverfahren dient dazu, bereits in einer frühen Planungsphase, d.h. bevor rechtskräftige Beschlüsse gefasst werden, allfällige Problempunkte rechtzeitig zu eruieren. Damit können
nicht erkannte Probleme und berechtigte Anliegen, die evtl. später zur Ergreifung von Rechtsmitteln
führen können, bereits in der Entwurfsphase der Planung gebührend berücksichtigt werden, wenn
sie sich im Rahmen der Zielsetzungen als sachdienlich erweisen.
2
Gegenstand der öffentlichen Mitw irkung
Gegenstand des Mitwirkungsverfahrens:

3
Mutation zum Strassenreglement
Durchführung des Verfahrens
Das Mitwirkungsverfahren gemäss § 2 RBV wurde wie folgt durchgeführt:
Publikation Mitwirkungsverfahren:
Im kantonalem Amtsblatt Nr. 35 vom 1.September 2016
Mitwirkungsfrist:
vom 7. September 2016 bis 8. Oktober 2016
Mitwirkungsveranstaltung:
-----
Einsichtnahmemöglichkeit:
Gemeindeverwaltung Giebenach, Planauflageraum. Öffnungszeiten: Montag
bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, sowie am Samstag
von 09.00 – 12.00 Uhr / Homepage der Gemeinde Giebenach
Mitwirkungseingaben bis am:
6. Oktober 2016 (schriftlich / Poststempel)
Mitwirkungseingaben
1 Mitwirkungseingabe
Mitwirkungsbericht gemäss § 2 RBV
Seite 1
Gemeinde Giebenach
4
Mutation Strassenreglement"
Stellungnahmen des Gemeinderates zu den Eingaben
Eingabe von
Eingabeinhalt zusammengefasst
Markus Waldner
Zettelweg 10
4304 Giebenach
Kostenverteilung

Stellungnahme / Beschlüsse des Gemeinderates
Es wird angeregt, dass die Kostenverteilung nicht in einem
Schritt sondern über die nächsten 4 Jahre in zwei gleichen Etappen angepasst werden, und zwar auf 80/20 für Neubauten und
auf 20/80 für Korrekturen (jeweils Grundstückseigentümer / Gemeinde).

In Giebenach wird nicht jedes Jahr eine Strasse gebaut. Eine sukzessive Anpassung wird demnach wenig Wirkung zeigen. Eine Anpassung in mehreren Schritten wäre rechtlich fragwürdig,
da die Gemeindereglemente infolge Rechtssicherheit eine gewisse Beständigkeit aufweisen
müssen. Die Kostenverteilung bei Korrektionen ist infolge neuerer Gerichtsentscheide grundsätzlich in Frage gestellt.
---

Es sind bei der Gemeinde keine unbezahlten Anwänderbeiträge offen.
---

Der Gemeinderat möchte momentan keine Gesamtrevision des Strassenreglements durchführen. Eine Gesamtrevision ist mittelfristig beabsichtigt. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen
zur Kenntnis und wird die Begriffe bei einer gesamten Reglementsüberarbeitung vereinheitlichen.
(K)

Der Gemeinderat möchte momentan keine Gesamtrevision des Strassenreglements durchführen. Eine Gesamtrevision ist mittelfristig beabsichtigt. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen
zur Kenntnis und wird die Begriffe bei einer gesamten Reglementsüberarbeitung vereinheitlichen.
(K)
Ausstehende Anwänderbeiträge

Bei Streichung von § 42 soll der Gemeinderat offenlegen, welche
Beträge ausstehend sind und wie der Gemeinderat diese Schulden behandeln möchte.
Begriffskorrekturen

Es wird angeregt, dass einzelne Begriffe vereinheitlich werden
sollen. So z.B. § 37 Tabelle "beitragspflichtige Grundeigentümer"
↔ "kostenpflichtige Grundeigentümer"; in § 38 "Anstösser" ↔
"beitragspflichtige Grundeigentümer".
Erweiterung von § 33

Es stellt sich die Frage ob in § 33 nicht zusätzlich "Aufnahme des
Ist-Zustandes" (z.B. geologische Gutachten) sowie "Kommunale
Lärmschutzmassnahmen" aufgenommen werden sollten. Die Bedeutung dieser Punkte nimmt zu.
Namen des Gemeinderates
Legende letzte Spalte:
(K) Kentnissnahme
Mitwirkungsbericht gemäss § 2 RBV
--- nicht eintreten
Die Präsidentin
Der Verwalter
Katharina Thommen
Markus Graf
() teilweise eintreten
 eintreten
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