Gemeinde Giebenach Kanton Basel-Landschaft Strassenreglement Mutation Mitwirkungsbericht gem. § 2 RBV Imp r es su m www.stierli-ruggli.ch [email protected] Bearbeitung Markus Ruggli Datei-Name 26093_Ber02_20161122_Mitwirkungsbericht_Mut.SR.docx Gemeinde Giebenach Mutation Strassenreglement" Inh alt 1 Gesetzliche Grundlage .......................................................................................................................... 1 2 Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung ............................................................................................... 1 3 Durchführung des Verfahrens ............................................................................................................... 1 4 Stellungnahmen des Gemeinderates zu den Eingaben ........................................................................ 2 Begleitbericht gemäss § 39 RBG Gemeinde Giebenach 1 Mutation Strassenreglement" Gesetzliche Grundlage Die Gemeinden sind gestützt auf die kantonale Raumplanungs- und Baugesetzgebung dazu verpflichtet, ihre Planungsentwürfe zu Nutzungsplanungen sowie auch zu allfälligen Mutationen zu Nutzungsplanungen öffentlich bekannt zu machen. Die Bevölkerung kann zu diesen Entwürfen entsprechende Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen. Der Gemeinderat prüft die Einwendungen und Vorschläge, nimmt dazu Stellung und fasst die Ergebnisse in einem Bericht zusammen (= vorliegender Bericht). Dieser Bericht ist öffentlich aufzulegen. Das Mitwirkungsverfahren dient dazu, bereits in einer frühen Planungsphase, d.h. bevor rechtskräftige Beschlüsse gefasst werden, allfällige Problempunkte rechtzeitig zu eruieren. Damit können nicht erkannte Probleme und berechtigte Anliegen, die evtl. später zur Ergreifung von Rechtsmitteln führen können, bereits in der Entwurfsphase der Planung gebührend berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rahmen der Zielsetzungen als sachdienlich erweisen. 2 Gegenstand der öffentlichen Mitw irkung Gegenstand des Mitwirkungsverfahrens: 3 Mutation zum Strassenreglement Durchführung des Verfahrens Das Mitwirkungsverfahren gemäss § 2 RBV wurde wie folgt durchgeführt: Publikation Mitwirkungsverfahren: Im kantonalem Amtsblatt Nr. 35 vom 1.September 2016 Mitwirkungsfrist: vom 7. September 2016 bis 8. Oktober 2016 Mitwirkungsveranstaltung: ----- Einsichtnahmemöglichkeit: Gemeindeverwaltung Giebenach, Planauflageraum. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr / Homepage der Gemeinde Giebenach Mitwirkungseingaben bis am: 6. Oktober 2016 (schriftlich / Poststempel) Mitwirkungseingaben 1 Mitwirkungseingabe Mitwirkungsbericht gemäss § 2 RBV Seite 1 Gemeinde Giebenach 4 Mutation Strassenreglement" Stellungnahmen des Gemeinderates zu den Eingaben Eingabe von Eingabeinhalt zusammengefasst Markus Waldner Zettelweg 10 4304 Giebenach Kostenverteilung Stellungnahme / Beschlüsse des Gemeinderates Es wird angeregt, dass die Kostenverteilung nicht in einem Schritt sondern über die nächsten 4 Jahre in zwei gleichen Etappen angepasst werden, und zwar auf 80/20 für Neubauten und auf 20/80 für Korrekturen (jeweils Grundstückseigentümer / Gemeinde). In Giebenach wird nicht jedes Jahr eine Strasse gebaut. Eine sukzessive Anpassung wird demnach wenig Wirkung zeigen. Eine Anpassung in mehreren Schritten wäre rechtlich fragwürdig, da die Gemeindereglemente infolge Rechtssicherheit eine gewisse Beständigkeit aufweisen müssen. Die Kostenverteilung bei Korrektionen ist infolge neuerer Gerichtsentscheide grundsätzlich in Frage gestellt. --- Es sind bei der Gemeinde keine unbezahlten Anwänderbeiträge offen. --- Der Gemeinderat möchte momentan keine Gesamtrevision des Strassenreglements durchführen. Eine Gesamtrevision ist mittelfristig beabsichtigt. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen zur Kenntnis und wird die Begriffe bei einer gesamten Reglementsüberarbeitung vereinheitlichen. (K) Der Gemeinderat möchte momentan keine Gesamtrevision des Strassenreglements durchführen. Eine Gesamtrevision ist mittelfristig beabsichtigt. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen zur Kenntnis und wird die Begriffe bei einer gesamten Reglementsüberarbeitung vereinheitlichen. (K) Ausstehende Anwänderbeiträge Bei Streichung von § 42 soll der Gemeinderat offenlegen, welche Beträge ausstehend sind und wie der Gemeinderat diese Schulden behandeln möchte. Begriffskorrekturen Es wird angeregt, dass einzelne Begriffe vereinheitlich werden sollen. So z.B. § 37 Tabelle "beitragspflichtige Grundeigentümer" ↔ "kostenpflichtige Grundeigentümer"; in § 38 "Anstösser" ↔ "beitragspflichtige Grundeigentümer". Erweiterung von § 33 Es stellt sich die Frage ob in § 33 nicht zusätzlich "Aufnahme des Ist-Zustandes" (z.B. geologische Gutachten) sowie "Kommunale Lärmschutzmassnahmen" aufgenommen werden sollten. Die Bedeutung dieser Punkte nimmt zu. Namen des Gemeinderates Legende letzte Spalte: (K) Kentnissnahme Mitwirkungsbericht gemäss § 2 RBV --- nicht eintreten Die Präsidentin Der Verwalter Katharina Thommen Markus Graf () teilweise eintreten eintreten Seite 2
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