Beil. 20/2016 - Regionalverband Schwarzwald-Baar

Beilage Nr. 20/2016 zu TOP 1
Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
- öffentlich am 18. November 2016
Bundesverkehrswegeplan 2030
-
Aktueller Sachstand
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt – im Einklang mit dem Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn und der Landesregierung Baden-Württemberg –
nachdrücklich die Forderung, die Schienenverbindung zwischen den Metropolen Stuttgart
und Zürich („Gäubahn“) vom „Potentiellen Bedarf“ in den „Vordringlichen Bedarf“ aufzustufen.
Der Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, die Gäubahn im weiteren Verfahren in den „Vordringlichen Bedarf“ aufzustufen, wird daher außerordentlich begrüßt.
Sachverhalt und Begründung:
Die für die Region wichtigsten Inhalte des am 16. März 2016 veröffentlichten Referentenentwurfes des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) wurden bereits in den Sitzungen
des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 18. März 2016 und des Planungsausschusses am 22. April 2016 (vgl. Beilage 6/2016) vorgestellt. Im Rahmen der 6wöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan hatte die Verbandsverwaltung eine gemeinsame Stellungnahme mit der Industrie- und Handelskammer sowie den
drei Landkreisen Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen abgegeben. Dieses
Schreiben wurde am 28. April 2016 an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt MdB versandt. Die Stellungnahme und deren Inhalte wurden in
der letzten Sitzung der Verbandversammlung am 17. Juni 2016 vorgestellt (vgl. Beilage
11/2016). Wichtigster Inhalt der gemeinsamen Stellungnahme war die nachdrückliche Forderung, dass der Ausbau der Gäubahn in der abschließenden Fassung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in der Liste des „Vordringlichen Bedarfs“ aufgeführt werden soll. Es wurde
gefordert, den Ausbau der Gäubahn bis zur endgültigen Fertigstellung des Bundesverkehrswegeplans abschließend zu prüfen und aus der derzeitigen Einstufung (sog. „Potentieller
Bedarf“) in den „Vordringlichen Bedarf“ aufsteigen zu lassen.
2
Hinsichtlich der Bundesstraßen wurde hingegen ausdrücklich begrüßt, dass alle wichtigen
regionalen Projekte in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft wurden. Das Bundeskabinett
hat den Bundesverkehrswegeplan 2030 abschließend am 03. August 2016 beschlossen. Die
regionalen Straßenbauprojekte sind danach weiterhin im „Vordringlichen Bedarf“ aufgeführt.
Der Ausbau der Gäubahn wurde im August bedauerlicherweise noch in den „Potentiellen
Bedarf“ eingestuft.
Erfreulicherweise hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung
am 26.Oktober 2016 empfohlen, die Gäubahn in den „Vordringlichen Bedarf“ aufzustufen. Es
ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundestag in der abschließenden Beratung über
die Ausbaugesetze „Schiene“ (vorgesehen Anfang Dezember 2016) dieser Beschlussempfehlung folgen wird.
Straßenverkehr:
Die Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 gab Anlass, die zuletzt im Jahr
2009 aktualisierte verkehrswissenschaftliche Untersuchung „Ausbau der Straßeninfrastruktur
in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg“ fortzuschreiben. In dem Gutachten, das wie bei
den in der Vergangenheit erarbeiteten Verkehrsstudien in Kooperation zwischen dem Regionalverband und der Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegeben wurde, werden die
Bewertungsergebnisse des BVWP zu den von der Region vorgeschlagenen Bundesstraßenprojekten näher beleuchtet. Da alle von der Region als prioritär angesehenen Maßnahmen
im BVWP 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft wurden, hat das Gutachten – anders als seine Vorgängerversionen, mit denen die damals niedrige Einstufung der meisten
Projekte in den „Weiteren Bedarf“ des BVWP 2003 mit Fakten widerlegt werden sollte – nun
mehr einen ergänzenden Charakter, womit das Ergebnis des BVWP 2030 unterfüttert werden soll. Das Ziel war es, über die im BVWP vorgenommene Bewertung hinaus eine ergänzende Argumentationshilfe für eine nun vor allem auch zügige Umsetzung der Projekte zu
erarbeiten. Durch die von Herrn Prof. Dr. Schulz, Zeppelin Universität Friedrichshafen in Auftrag genommene erarbeitete aktuelle Studie, konnte die hohe Bedeutung der aufgeführten
Bundesstraßenprojekte in der Region nochmals verstärkt hervorgehoben werden. Die in der
Studie ergänzend nach einer eigenen Berechnungsmethode bewerteten Maßnahmen rechtfertigen so nachdrücklich ihre Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 werden folgende acht Straßenbauprojekte in der Region im „Vordringlichen Bedarf“ aufgeführt:
3
- B 14 OU Spaichingen / Balgheim
- B 14 OU Rietheim-Weilheim
- B 27 OU Neukirch
- B 311 Immendingen
- B 27 OU Zollhaus
- B 27 OU Randen
- B 462 OU Schramberg und
- B 523 OU Villingen-Schwenningen
Schienenverkehr - Gäubahn:
Der Ausbau der Strecke Stuttgart-Zürich wurde sowohl im Bundesverkehrswegeplan 2030,
als auch im bisher vorliegenden Entwurf des Ausbaugesetzes „Schiene“ (vgl. BT-Drucksache
18/9524, lfd. Nr. 22 ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Gäubahn) nur in den „Potentiellen Bedarf“ eingestuft. Vorhaben des „Potentiellen Bedarfs“ können, so der Gesetzentwurf, in
den Vordringlichen Bedarf aufsteigen, sobald diese Projekte die „üblichen Kriterien“ erfüllen.
Um diese Kriterien zu untermauern, hatte das Verkehrsministerium des Landes BadenWürttemberg Ende August dem Bund ein vom Land in Auftrag gegebenes Gutachten zur
Gäubahn übergeben. Dieses - so das Land - bestätige, dass der Ausbau der Gäubahn zu
vertretbaren Kosten und bei guter Fahrplanstabilität möglich sei. Mit vergleichsweise überschaubaren Investitionen in die Infrastruktur und in Verbindung mit Neigetechnikzügen könnten auf der Gesamtstrecke wie auf Teilbereichen mit einer stufenweisen Ausbaustrategie
deutliche Verbesserungen erzielt werden. Als wesentliche Kernaussage beinhaltet das Gutachten eine Fahrzeitverkürzung zwischen Stuttgart und Zürich von heute 2:56 Std. um 19
Minuten auf 2:37 Std., die mit einem moderaten Mitteleinsatz (je nach Variante zwischen 220
Mio. und 285 Mio. Euro für den Ausbau der Infrastruktur) und durch den Einsatz von Neigetechnikzügen erreicht werden könne.
Wie bereits ausgeführt, hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner
Sitzung vom 26.Oktober 2016 empfohlen, die Gäubahn in den „Vordringlichen Bedarf“ aufzustufen. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundestag in der abschließenden Beratung über die Ausbaugesetze „Schiene“ der Beschlussempfehlung des Bundestagsverkehrsausschusses folgen wird. Dieser tolle Erfolg ist zurückzuführen auf die gemeinsamen und
überparteilichen Bemühungen aller Akteure in der Region und in Baden-Württemberg (Abgeordnete, Interessenverband Gäubahn, regionale und kommunale Akteure).
Villingen-Schwenningen, den 08. November 2016
Marcel Herzberg