Europäische Kommission - Pressemitteilung EU erzielt historische Einigung über Verordnung zu Mineralien aus Konfliktgebieten Straßburg, 22. November 2016 Diese Einigung soll dafür sorgen, dass 95 % der gesamten EU-Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold nachhaltig beschafft werden. Die EU-Institutionen haben sich heute auf die endgültige Fassung einer EU-Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten geeinigt. Mithilfe dieser Vorschrift soll verhindert werden, dass sich bewaffnete Gruppen in Entwicklungsländern über den Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold finanzieren. Durch die Verordnung, auf die man sich unter Vermittlung der Kommission einigte, soll ein Großteil der genannten Mineralien und Metalle, die in die EU eingeführt werden, auf verantwortungsvolle Weise beschafft werden. „Mit dem Regelwerk, auf das wir uns heute verständigt haben, sind wir in unseren Bemühungen zur Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen und bewaffneten Konflikten, die durch den Handel mit Mineralien finanziert werden, einen großen Schritt weitergekommen. Ich bin davon überzeugt, dass die Verordnung tatsächlich etwas vor Ort, bei den Menschen, die unter diesen Konflikten leiden, bewirken wird. Ich hoffe sehr, dass viele Staaten dem Beispiel der EU folgen werden“, sagte EUHandelskommissarin Cecilia Malmström. Seit der politischen Einigung über die Kernelemente im Juni dieses Jahres arbeiteten der Rat und das Europäische Parlament gemeinsam an der endgültigen Fassung der Verordnung. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, in welchem Umfang und in welchen Fällen die Verordnung für Importeure in der EU gelten wird. Mithilfe der von den EU-Institutionen gemeinsam erarbeiteten Verordnung soll sichergestellt werden, dass mehr als 95 % der gesamten EU-Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold verantwortungsvoll beschafft wird. Ab dem 1. Januar 2021 werden diese Einfuhren unter die Sorgfaltsbestimmungen fallen. Bis dahin werden die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, dass die nötigen Strukturen für eine EU-weite Umsetzung vorhanden sind. Außerdem werden begleitende Maßnahmen zur Unterstützung der Einführer, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, ergriffen. In Verbindung mit einer Reihe von entwicklungs- und außenpolitischen Maßnahmen wird für die Wirksamkeit der Verordnung gesorgt und sichergestellt, dass sie ihre positiven Auswirkungen vor Ort entfalten kann. Die Verordnung wird nun förmlich vom Rat und dem Europäischen Parlament angenommen. Weitere Informationen EU action for sustainable trade (nur auf Englisch verfügbar) Blog post by Cecilia Malmström on the outline of the regulation (nur auf Englisch verfügbar) Pressemitteilung: Politische Einigung auf EU-Ebene: Handel mit Konfliktmineralien soll eingedämmt werden IP/16/3931 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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