Information über die Neuausrichtung der Fortbildung und Beratung für Schulen und schulische Netzwerke: bedarfsorientiert – systematisch – wirksam Geschäftszeichen: 950.200.000-00240 Um Lehrkräften für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler eine bedarfsbezogene und unterrichtswirksame Unterstützung anzubieten, wurden die Fortbildungs- und Beratungsangebote für Schulen in Kooperation von Hessischer Lehrkräfteakademie, Staatlichen Schulämtern und Hessischem Kultusministerium und mit Beteiligung von Schulleitungen verschiedener Schulformen systematisch neu ausgerichtet. Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte sind erfahrungsgemäß dann am wirksamsten, wenn die Lehrkräfte einer Schule: - die Bedarfslagen und spezifischen Anforderungen ihrer Schülerschaft kennen, sich auf dieser Grundlage ein Bild von den Effekten ihrer Arbeit machen, gemeinsam getragene Entwicklungsziele für den Unterricht und die eigene Schule formulieren, daraus eine überschaubare Anzahl konkreter Maßnahmen ableiten und diese priorisieren, den damit ggf. verbundenen Fortbildungs- und Beratungsbedarf ermitteln und dazu passende Fortbildungsmaßnahmen insbesondere in Lehrkräfteteams durchführen und die erworbenen Erkenntnisse und Kompetenzen gemeinsam erproben und auswerten. Deshalb erhalten Schulen und schulische Netzwerke künftig folgende Unterstützungsangebote: 1. Instrumente und prozessbegleitende Beratung für ihre systematische Schulentwicklung: Dieses Angebot unterstützt die Schulleitung und das Lehrerkollegium darin, Daten und Erkenntnisse über die Qualität der geleisteten Arbeit zu gewinnen und zu nutzen, sich auf schulspezifisch sinnvolle Entwicklungsziele zu verständigen und daraus den systembezogenen Fortbildungs- und Beratungsbedarf abzuleiten. 2. Fortbildung und Beratung zu wichtigen Themenfeldern der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern: Das künftige Angebot für Schulen konzentriert sich auf prozessbegleitende Unterstützungsformate, in denen Lehrkräfte bzw. Teams ausgehend von ihren konkreten Fragestellungen und Anliegen zu Themen der individuellen Förderung ihre Kompetenzen weiterentwickeln, erproben und reflektieren können. Diese Unterstützungsangebote sind zwischen der Hessischen Lehrkräfteakademie, den Staatlichen Schulämtern und dem Hessischen Kultusministerium konzeptionell abgestimmt, basieren auf einheitlichen Qualitätsstandards und orientieren sich an schulischen und ggf. spezifischen regionalen Bedarfslagen. Unabhängig davon stehen den Schulen die in der Akkreditierungsdatenbank der Hessischen Lehrkräfteakademie erfassten Angebote zur fachlichen Fortbildung sowie die Angebote der externen Anbieter, insbesondere der Universitäten, weiterhin zum direkten Abruf zur Verfügung. Zu 1.: Instrumente und prozessbegleitende Beratung zur systematischen Schulentwicklung Die Entwicklung einer Schule benötigt Zeit, da viele Akteure zu beteiligen sind, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Ein Zeitrhythmus von 3-4 Jahren stellt einen realistischen Orientierungswert dar. Diese Zeitspanne ist erfahrungsgemäß notwendig, um eine vom Gesamtkollegium bzw. der Schulgemeinde getragene Unterrichts- und Schulentwicklung zu implementieren und die Entwicklungsschritte eines Qualitätszyklus zu durchlaufen (vgl. Abbildung):1 1 Dieser Qualitätszyklus ist bereits seit Einführung des Schulprogramms die Grundlage für die systematische Schulentwicklung (vgl. § 127b HSchG). Er ist ebenfalls Grundlage für die Qualitätskonzepte der selbstständigen 1 Erfahrungsgemäß ist es hilfreich, wenn Schulen beim Durchlaufen dieses Qualitätszyklus unterstützende Instrumente zum Einsatz bringen. Deshalb werden den Schulen entsprechende Instrumente zur systematischen Schulentwicklung und eine Prozessbegleitung als Abrufangebot bereitgestellt. Die Schulen entscheiden, ob und auf welche der Instrumente sie zurückgreifen möchten; diese können bei Bedarf von der Internetseite der Hessischen Lehrkräfteakademie abgerufen werden. Folgende Instrumente (in der Grafik rot hervorgehoben) stehen interessierten Schulen ab Mitte November als Downloads auf der Internetseite der Hessischen Lehrkräfteakademie (Menüpunkt: Schule & Unterricht) zur Verfügung: Checklisten als Leitfäden zur Verständigung für die Bestandsaufnahme Es liegen Checklisten für die Themen Inklusion, Medienbildung, Ganztagsschule (Profil 1, 2 und 3) sowie für Lese-, Schreib- und mathematische Kompetenz vor. Für das Thema „Berufsorientierung“ empfiehlt sich der Einsatz des Selbstbewertungsbogens für das Gütesiegel der Berufs- und Studienorientierung in Hessen (OLOV). Die Checklisten dienen der Strukturierung der innerschulischen Diskussion zur gemeinsamen Standortbestimmung in Bezug auf ein Themenfeld der individuellen Förderung, das für die Schule von besonderer Bedeutung ist. Die Schule entscheidet, mit welchem Thema bzw. welchen Themen sie sich intensiv beschäftigen möchte. Die Daten werden vom Kollegium einer Schule erhoben und bleiben in der Schule. Alle Checklisten orientieren sich in der Systematik am Hessischen Referenzrahmen Schulqualität; sie können vollständig, aber auch in Teilen eingesetzt werden. Zu jeder Checkliste gibt es begleitende Erläuterungen, in denen verschiedene Einsatzmöglichkeiten, insbesondere auch in Abhängigkeit von der Schulgröße, dargestellt sind. Bilanzierungsbogen für den förder- und kompetenzorientierten Unterricht Dieser Bilanzierungsbogen dient der Verständigung im Kollegium, welche Elemente des förderund kompetenzorientierten Unterrichts bereits eingesetzt werden: von einigen Lehrkräften oder in der ganzen Schule verbindlich. Insofern zeigt der Bilanzierungsbogen nah am Unterrichtsgeschehen einen erreichten Ist-Stand und mögliche Entwicklungsschritte auf. allgemeinbildenden Schulen (SES) sowie die Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung eines QualitätsmanagementHandbuchs der selbstständigen beruflichen Schulen (SBS). 2 Systematisierungshilfe: Von den Daten zu Taten Dieses Instrument unterstützt dabei, den Prozess der Datenbewertung und -interpretation zu strukturieren. Unter Einbeziehung verschiedener Perspektiven (Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerschaft, Eltern) können in nachvollziehbaren Schritten die Daten zu gemeinsamen Erkenntnissen gebündelt, Entwicklungsschwerpunkte priorisiert und schulspezifisch sinnvolle Ziele formuliert werden. Schulinterne Verständigung auf Entwicklungsziele und Zielvereinbarung zwischen Schulleitung und Schulaufsicht Die schulinterne Verständigung auf eine überschaubare Anzahl von Entwicklungszielen für den Unterricht und die Schule ist ein entscheidender Schritt für die gemeinsame Ausrichtung und Konzentration der Kräfte im Lehrkräftekollegium und der Schulleitung. Im Schulentwicklungsgespräch vereinbart die Schulleitung – wie bisher – mit ihrem zuständigen Staatlichen Schulamt die wichtigsten Entwicklungsziele, wobei der Zeitpunkt der Zielvereinbarungen nicht mehr an eine Schulinspektion gebunden ist. Entsprechend wurde auch das Dokument zur Zielvereinbarung aktualisiert. Es orientiert sich an den von der Schule und/oder der Schulaufsicht identifizierten Entwicklungsschwerpunkten und stellt die Frage „Was soll erreicht werden?“ ins Zentrum. Maßnahmenplan Dieses Instrument hilft, schulintern die wichtigsten Maßnahmen zur Zielerreichung festzulegen, und bestimmt, welcher Fortbildungs- und Beratungsbedarf dazu an der Schule besteht. Der Maßnahmenplan stellt das Gerüst für das Schulprogramm dar. Diese Instrumente können auch schulübergreifend, z.B. in schulischen Netzwerken oder regionalen Qualitätszirkeln, genutzt werden. Schulen mit gemeinsamen Themenschwerpunkten können sich auf Entwicklungsziele verständigen, Kooperationen vereinbaren, gemeinsam Fortbildung und Beratung abrufen und gegenseitige Peer-Reviews durchführen. Damit Schulleitungen den gesamten Prozess gut planen und steuern können, werden die Arbeit mit dem Qualitätszyklus und die dazu gehörigen Instrumente in die Schulleitungsqualifizierung integriert. Prozessbegleitende Beratung als Abrufangebot für Schulen Die Erfahrungen seit Einführung des Schulprogramms zeigen, dass eine zielorientierte Steuerung dieses Prozesses in der Schule eine anspruchsvolle Aufgabe ist, insbesondere auch hinsichtlich der notwendigen Einbindung vieler Akteure sowie der unabdingbaren Priorisierung von Zielen und Maßnahmen, damit die Vorhaben bewältigbar bleiben und Erfolge sichtbar werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Beratungsangebot zur Schulentwicklung ausgebaut. Es konzentriert sich künftig – nach Abschluss des zweiten Durchgangs der Schulinspektion – auf die Stärkung der schulinternen Evaluation. Die Beratung kann sich beispielsweise auf die schulinterne Bestandsaufnahme (z.B. den Einsatz der neuen Checklisten), auf die Auswertung und Interpretation vorliegender Daten, die Vorbereitung des Schulentwicklungsgesprächs und/oder auf die Planung geeigneter Maßnahmen sowie deren Evaluation beziehen. Die Beratung der Schulen wird von qualifizierten Beraterinnen und Beratern für Schulentwicklung und Evaluation durchgeführt. Sie ist nachfrageorientiert ausgerichtet, d.h. sie setzt an den Fragestellungen der Schule an und startet mit einer Ziel- und Auftragsklärung. In den Schulämtern sind die Leiterinnen und Leiter des Bereiches Pädagogische Unterstützung (LPU) die Ansprechpartner für die Schulen. 3 Zu 2.: Fortbildung und Beratung zu wichtigen Themenfeldern der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern Das Fortbildungs- und Beratungsangebot, auf das Schulen und schulische Netzwerke entsprechend ihrer Bedarfslage und ihren Zielsetzungen zugreifen können, wurde nach folgenden Leitlinien systematisch ausgerichtet. Konzentration auf bedarfsbezogene und wirksame Unterstützungsformate Im künftigen Fortbildungs- und Beratungsangebot werden verstärkt Formate zu finden sein, die entsprechend wissenschaftlichen Erkenntnissen eine höhere und nachhaltige Wirksamkeit für die Weiterentwicklung des Rollenverständnisses und der Kompetenzen der Lehrkräfte aufweisen. Für den Nutzen von Fortbildung sind das Anknüpfen an die Themenanliegen und Fragestellungen aus der Unterrichtspraxis der Teilnehmer/-innen, der systematische Wechsel von Erwerb neuer Erkenntnisse und praktischer Erprobung im Schulalltag sowie der Einsatz reflexiver Instrumente und der kollegiale Austausch von entscheidender Bedeutung. Fortbildungen und Beratungen werden sich in Zukunft vorrangig an diesen Eckwerten orientieren: - Ausrichtung an Kollegiumsgruppen (z.B. Jahrgangsteams, Fachbereichskonferenzen) - Modular aufgebaute Prozessbegleitung, in der Theorie- und Praxisphasen verbunden werden - Einbindung externer Expertise und Nutzung von good-practice Beispielen an Schulen - Arbeit mit Reflexion und Feedback - Einbettung in die Schulentwicklung und Verbindlichkeit in Bezug auf den Transfer Inhaltliche Ausrichtung auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler Im Hinblick auf die Zielsetzung der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler wurden entsprechend den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, den Bedarfslagen an den Schulen und den bildungspolitischen Zielen folgende Themen für die systematische Unterstützung der Schulen landesweit priorisiert: Das „weiße Feld“ signalisiert, dass Schulen auf der Basis ihrer Bestandsaufnahme auch andere Themen als Entwicklungsschwerpunkte setzen können, die für die Förderung ihrer Schülerschaft besonders wichtig sind. 4 Wichtig für jedes Thema ist, dass es in eine systematische Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung eingebettet ist, die auf die individuelle Förderung der Kompetenzen der Schüler/-innen zielt und die Kooperation bzw. Teamarbeit in Schulen stärkt. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Verknüpfung mit der Schulleitungsqualifizierung. Unabhängig von der o.g. Priorisierung ist zu beachten, dass zusätzlich fachliche Fortbildungen für Lehrkräfte grundsätzlich notwendig sind. Um den starken Veränderungen in der Berufswelt gewachsen zu sein, ist im Bereich der Beruflichen Bildung eine entsprechende Erweiterung des fachlichen Fortbildungsangebots in Planung. Systematische Koordination und transparente Qualitätsstandards für landesweite und regionale Angebote Die landesweiten Angebote der Hessischen Lehrkräfteakademie und die regionalen Angebote der Staatlichen Schulämter werden künftig systematisch koordiniert sein und auf einheitlichen Qualitätsstandards beruhen. Dies wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Landesweit gültige Konzepte: Die Fortbildungen und Beratungen, insbesondere zu den prioritären Themen, basieren auf Rahmenkonzepten, die von der Hessischen Lehrkräfteakademie in Abstimmung mit dem HKM und den Staatlichen Schulämtern entwickelt werden. In diesen Konzepten sind die Qualifizierungsziele, zentralen Inhalte, Formate und Evaluationskriterien der Maßnahmen festgelegt. Die konkrete Umsetzung orientiert sich an den Anliegen der Teilnehmergruppe und ggf. an regionalen Besonderheiten. Anforderungsprofile für die Fortbildner/-innen und Berater/-innen: Für die Auswahl, Qualifizierung und Tätigkeit der verschiedenen Fortbildner, Fach- und Unterrichtsentwicklungsberater wurden Anforderungsprofile inkl. Aufgabenbeschreibungen entwickelt und verbindlich eingeführt. Klare Aufträge an die Hessische Lehrkräfteakademie und Staatlichen Schulämter: Auf der Basis der o.g. Rahmenkonzepte wird im Einvernehmen von HKM, LA und SSÄ entschieden, welche Fortbildungen und Beratungen landesweit und welche regional durchgeführt werden. Die Aufträge werden mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt, eine Berichtslegung vereinbart. Steuerung in der Region: Um die bisher stark fragmentierte, bisweilen unübersichtliche Fortbildner- und Beraterlandschaft besser steuern und einen wirksamen Einsatz für die Schulen sicherstellen zu können, werden in den Staatlichen Schulämtern sog. multithematische Teams gebildet und von den Leitungen Pädagogische Unterstützung (LPU) geführt. Ihre Aufgabe ist es, den Einsatz der regionalen Fortbildner/-innen und Berater/-innen entsprechend den Anfragen und Bedarfen der Schulen zu koordinieren. Darüber hinaus gibt es auf Schulamtsebene eine enge Verzahnung zwischen pädagogischer und schulpsychologischer Unterstützung sowie eine Abstimmung mit der Schulaufsicht. Evaluation und Wirkungsanalyse: Bereits bei der Konzeption der Fortbildungen wird festgelegt, nach welchen Kriterien die Güte und der Erfolg der Maßnahmen beurteilt werden sollen. Bei umfangreicheren Maßnahmen werden die Evaluationen künftig auch über die Dauer der Fortbildungen hinausgehen, um die Wirkung auf das professionelle Handeln der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erfassen. Die konzeptionelle Federführung dazu liegt bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Übersichtliche Präsentation der Fortbildungs- und Beratungsangebote Das vollständige Fortbildungs- und Beratungsangebot der Anbieter des Landes und externer Veranstalter findet sich – wie bisher – in der Fortbildungsdatenbank der Hessischen Lehrkräfteakademie (www.akkreditierung.hessen.de), ab 2017 in einer weiterentwickelten Präsentationsform. 5
© Copyright 2024 ExpyDoc