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Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen
Von: Pascal Schreier aus: 79689 Maulburg
An: Deutscher Bundestag, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in 10117 Berlin in: Deutschland
Zeichnungsfrist bis: 22.01.2017
Da unsere Technik immer fortgeschrittener wird, ist es auch schon möglich, dass man bei DNA Untersuchungen z.B. in Mordfällen nicht
nur das Geschlecht sondern auch schon Merkmale wie z.B. Augenfarbe, Haarfarbe, Herkunftsregion... bestimmen kann. Doch leider darf
die Polizei diese Spuren nicht auswerten, da unser altes Gesetz dies nicht zulässt.
Auszug unseres derzeitigen Gesetzes: § 81e
Molekulargenetische Untersuchung
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt
werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder
dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1
sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach § 81c erlangten Material. Feststellungen über
andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
Fusioniertes Bild
Quelle des Auszugs: https://dejure.org/gesetze/StPO/81e.html
Bild vom Paragraph : http://media.news.de/resources/images/d7/82/10644c9a006c0050641b620574fb.jp
Bild Paragraph von : https://image.spreadshirtmedia.net/image-server/v1/designs/5012763,width=178,height=178/paragraph.png
Begründung:
Bei uns in der Region in Freiburg sind in letzter Zeit 2 Mordfälle an Frauen aufgetaucht, wobei auch DNA Material festgestellt wurde. Doch leider darf die Polizei das gefundene Material
nicht genau untersuchen, da es sonst gegen das Gesetz verstößt. Um die Fälle schneller aufklären zu können, bevor noch mehr unschuldige Menschen ihr Leben verlieren, wäre es endlich
notwendig das Gesetz zu ändern. Bitte unterstützt uns gemeinsam dabei, damit wir endlich unser Deutschland nicht mehr als Neuland bezeichnen zu müssen.
Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift:
Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen
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