Kooperationsvereinbarung Bündnis gegen häusliche Gewalt im Landkreis Sonneberg Präambel Häusliche Gewalt bezeichnet Partnerschaftsgewalt zwischen Erwachsenen und Gewalt in Lebensgemeinschaften, von der auch Kinder betroffen sein können. Sie findet ihren Ausdruck in Form körperlicher, sexualisierter oder auch seelischer Gewalttaten. Dabei ist der Ort des Geschehens nicht immer der eigene Wohnraum. Auch öffentliche Räume oder der Arbeitsplatz können Tatorte sein. Das Bündnis gegen häusliche Gewalt vereint Kooperationspartner*innen aus dem Landkreis Sonneberg, die sich aktiv für Menschen einsetzen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Das Bündnis ist aus dem vormaligen Netzwerk gegen häusliche Gewalt entstanden. Bündnis und Auftrag Im Rahmen interinstitutioneller Zusammenarbeit der Bündnispartner*innen werden die Aktivitäten aller beteiligten Institutionen koordiniert, um damit eine möglichst optimale Abstimmung der Beteiligten zu erreichen und deren Maßnahmen zielgerichteter und wirksamer auszugestalten. Zudem werden präventive Ziele verfolgt. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bündnis gegen häusliche Gewalt bezieht sich auf formale Strukturen, Strategien und operative Prozesse. Sie beinhaltet darüber hinaus auch die Koordination von Maßnahmen bis hin zur Zusammenarbeit im Einzelfall. Das Bündnis gegen häusliche Gewalt verfolgt kontinuierlich die regionalen Entwicklungen und Erscheinungsbilder häuslicher Gewalt, ihre Ausprägungen und Bedingungsfaktoren. Dazu werden relevante statistische Daten analysiert und Erfahrungen aus den verschiedenen professionellen Kontexten ausgetauscht und ausgewertet. Ableitend daraus werden Strategien besprochen, Zielsetzungen vereinbart, Handlungskonzepte erarbeitet und gemeinsam umgesetzt. Stand: 10.10.2016 1 Koordination und Kooperation Die Koordination erfolgt durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Sonneberg und wird von der Interventionsstelle GeSa unterstützt. Sowohl fachlich-inhaltliche als auch strukturelle Probleme und Fragen, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit auftreten, werden bei den Zusammenkünften beraten und einer Lösung zugeführt. Die Koordinatorin lädt vierteljährlich zu themenbezogenen Zusammenkünften ein, moderiert diese und koordiniert die Prozesse der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Die Zusammenkünfte werden schriftlich protokolliert. Die Protokollführung erfolgt rotierend durch die Bündnispartner*innen. Das Protokoll erhalten die Bündnispartner*innen per E-Mail von der jeweils protokollführenden Person. Voraussetzung einer gelingenden und effizienten Zusammenarbeit ist die wechselseitige Anerkennung und Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Arbeitsbereiche, die Transparenz des eigenen professionellen Handelns und die Einigkeit hinsichtlich der handlungsleitenden Maximen. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit speist sich aus den eingebrachten Ressourcen der einzelnen Bündnispartner*innen. Die Kooperationspartner*innen erkennen die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und die fachlichen Konzepte der einzelnen beteiligten Institutionen an, respektieren diese und verpflichten sich zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Handlungsleitende Maximen und Zielvereinbarung Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung wird die Interinstitutionelle Zusammenarbeit der Bündnispartner*innen vereinbart. Ergebnisebene 1. Im Landkreis Sonneberg besteht ein breit angelegtes und öffentliches Bündnis gesellschaftlicher Akteure gegen häusliche Gewalt. Stand: 10.10.2016 2 2. Häusliche Gewalt ist ein öffentliches Thema im Landkreis Sonneberg. Es finden Veranstaltungen wie Diskussionsrunden, Seminare, Vorträge und Tagungen statt. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig zum Thema informiert. 3. Der Landkreis Sonneberg zeichnet sich aus durch starkes bürgerschaftliches Engagement und Zivilcourage gegen alle Formen häuslicher Gewalt. 4. Bündnispartner*innen verpflichten sich, den gemeinsamen Auftrag unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen in den jeweiligen Arbeitsfeldern umzusetzen und damit ihren arbeitsfeldspezifischen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. Die einzelnen Beiträge der Bündnispartner*innen sind unter dem Punkt „Beiträge der Bündnispartner*innen“ konkret benannt. 5. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt koordiniert und mit allen Bündnispartner*innen abgestimmt durch die Koordinatorin. Prozessebene 1. Bündnispartner*innen arbeiten vernetzt zusammen. Dies erfolgt entlang eines gemeinsam entwickelten und abgestimmten Verfahrens (Handlungsempfehlung). 2. Bürger*innen des Landkreises Sonneberg werden im Rahmen von Fachtagen oder anderen öffentlichkeitswirksamen Aktionen angesprochen und einbezogen. Dadurch werden Kontakte zu Betroffenen angebahnt und der Zugang in das Unterstützungssystem erleichtert. 3. Die Kooperation erfährt Qualifizierung durch gemeinsame Fortbildungen, anonymisierte Fallbesprechungen sowie die Nutzung externer Fachkompetenz. 4. Das Bündnis arbeitet frei und unabhängig von parteipolitischen oder konfessionellen Orientierungen. Strukturebene 1. Übergeordnete Ziele aller Aktivitäten sind Prävention und Schutz vor häuslicher Gewalt. 2. Es werden geeignete Strukturen und Rahmenbedingungen etabliert und wirksame Handlungsstrategien erarbeitet, die Menschen im Landkreis Sonneberg vor häuslicher Gewalt schützen und Betroffenen Zuflucht und adäquate Unterstützung gewähren. Stand: 10.10.2016 3 Personenkreis Die Aktivitäten des Bündnisses gegen häusliche Gewalt dienen dem Schutz aller Bürger*innen des Landkreises Sonneberg unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und individuellen Merkmalen. Sie sind darauf gerichtet, Menschen, die von häuslicher Gewalt bedroht und/ oder betroffen sind, zu erreichen und die Zugänge in das Hilfesystem zu erleichtern. Beiträge der Bündnispartner*innen Im Folgenden werden die arbeitsfeldspezifischen Beiträge der Bündnispartner*innen im Kontext des gemeinsamen Auftrages benannt: Kreisverwaltung Sonneberg Gleichstellungsbeauftragte Erstberatung und begleitende Unterstützung von Menschen, die von häuslicher Gewalt bedroht und/ oder betroffen sind Vermittlung und Begleitung zu weiterführenden Fachdiensten und Behörden Vermittlung zu Hilfestellen im LRA (z.B. Jugendamt, sozialpsychiatrischer Dienst, Wohngeldstelle) Koordination und Mitarbeit im Bündnis gegen häusliche Gewalt Mitwirkung an gemeinsamen Projekten und Aktionen Jugend- und Sozialamt sozial- und jugendhilferechtliche Beratung Vermittlung von Hilfestellen im LRA Verfahrensweisen der Jugendhilfe im Bereich Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung Weiterleitung zu themenspezifischen Fortbildungsangeboten Abwägung Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst Beratungsangebote für Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind beratende Begleitung in Krisensituationen Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu weiterführenden Institutionen (Ärzte, Therapeuten, Ämter, Beratungsstellen etc.) Stand: 10.10.2016 4 Stadtverwaltung Sonneberg Gleichstellungsbeauftragte Beratung und Unterstützung von häuslicher Gewalt betroffener Menschen, Vermittlung zu weiterführenden Fachdiensten und Behörden Mitarbeit im Bündnis gegen häusliche Gewalt Mitwirkung an gemeinsamen Aktionstagen und Projekten Jobcenter Sonneberg Unterstützung von Aktionen und Aktionstagen Multiplikator von Informationen an das Jobcenter (intern und extern) Polizei Polizeiinspektion Sonneberg Krisenintervention Soforthilfe/ -vermittlung Schutz der Opfer Interventionsstelle GeSa Vorstellen der eigenen Arbeit Protokollführung (bei Rotation) fachliche Inputs in Form von Kurzvorträgen anonymisierte Fallbeschreibung zum Zwecke der Diskussion Infos zu Fortbildungsangeboten, Empfehlungen, Stellungnahmen von Verbänden auf Bundes- und Länderebene zu relevanten Schwerpunktthemen im Rahmen häuslicher Gewalt WEISSER RING - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. Opferschutz in Form von Beistand, Betreuung, Begleitung Unterstützung bei materiellen Notlagen (z.B. Beratungscheck für Anwälte, Übernahme weiterer Anwaltskosten) Beratungscheck für kostenlose psychotraumatologische Erstberatung Erholungsmaßnahmen finanzielle Zuwendungen Stand: 10.10.2016 5 AWO AJS gGmbH Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Teilnahme an den Zusammenkünften Teilnahme an Aktionstagen Weitergabe von Fachwissen aus Weiterbildungen Sozialpädagogische Familienhilfe Teilnahme an den Treffen Teilnahme an Aktionen Multiplikator aus Fortbildungen Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V. Frauenschutzwohnung Schutz für gewaltbedrohte und –betroffene Frauen und Kinder Erstberatung und Begleitung in akuten Krisensituationen Sozialpädagogische Familienhilfe Teilnahme an Treffen Teilnahme an gemeinsamen Aktionen des Bündnisses Vermittlung an andere Bündnispartner*innen Gewaltschutzberatung (ab 01.01.2017) niederschwelliges Beratungsangebot für Menschen mit Erfahrungen von häuslicher Gewalt Teilnahme an Treffen Teilnahme an gemeinsamen Aktionen des Bündnisses Kreisdiakoniestelle Teilnahme an Treffen Vergabe von Lebensmittel „Nothilfepaketen“ bei finanziellen Schwierigkeiten Prävention in Asylfamilien und Familien mit Migrationshintergrund Vermittlung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dolmetscher*innen Anbindung an den Familientreff Beratungen bei Interesse an Mutter-Kind-Kuren Vermittlung an andere Bündnispartner*innen Stand: 10.10.2016 6 Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH Kinder- und Jugendschutzdienst „Tauzeit“ Prävention für Kinder an Schulen zum Thema häusliche Gewalt Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche (ab Vorschulalter) und Familien, die von Gewalt bedroht und oder betroffen sind themenspezifische Beratung von Fachkräften Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII pro familia Sonneberg Teilnahme an den Treffen Durchführung gemeinsamer Projekte (z.B. zum Tag der gewaltfreien Erziehung, zum Tag gegen Gewalt an Frauen, Präventionsprojekte für Schüler*innen usw.) Jugendhilfeverein "Fähre" e.V. Sonneberg Anlaufstelle für betroffene Kinder, Jugendliche, Erwachsene Organisation und Mitarbeit bei Projekten der Öffentlichkeitsarbeit Kreissportbund jährliche Präventionsveranstaltung „Gewalt gegen Frauen- nicht mit uns!“ (jährlicher Gedenktag am 25. November) Aufklärung/ Information von Multiplikator*innen, Teilnehmer*innen und Betroffenen Vermittlung an die Bündnispartner*innen Mithilfe bei Aktionen des Bündnisses Bürgerbüro Wolkenrasen (wbm und SAZ) Anlaufstelle für Betroffene im Stadtteil Wolkenrasen Vernetzung und Vermittlung an zuständige Stellen und Mitarbeiter*innen Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Teilnahme an und Unterstützung von Fortbildungen und Fallbesprechungen Miteinander e.V. Teilnahme an den Treffen, Aktionen und Veranstaltungen des Bündnisses interne Multiplikation Sensibilisierung für die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen, die von Gewalt bedroht bzw. betroffen sind, ggf. Einbringen von Fallbeispielen Vernetzung und Vermittlung von Hilfen für Betroffene innerhalb des Bündnisses Stand: 10.10.2016 7 Jahresplan Das Bündnis gegen häusliche Gewalt vereinbart jeweils in der vierten Quartalssitzung einen konkreten Ziel- und Maßnahmenplan für das kommende Jahr. Erstmalig erfolgt dies im letzten Quartal 2016 für das Jahr 2017. Die Abstimmung über den Jahresplan erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen. Datenschutz Alle Bündnispartner*innen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des SGB I und SGB X einzuhalten. Eine Verarbeitung der erhobenen Daten ist nur unter den Bedingungen des Sozialdatenschutzes zulässig. Beitritt und Austritt Der Beitritt weiterer Bündnispartner*innen ist nach erfolgter Beratung und Entscheidung im Bündnis zu jeder Zeit möglich und erfolgt formal durch die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Über den Beitritt neuer Bündnispartner*innen wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen entschieden. Es gilt das Kriterium der Freiwilligkeit der Kooperation. Bündnispartner*innen haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, aus der Vereinbarung auszutreten. Dies erfolgt schriftlich unter Angabe der Gründe für den Austritt. Ausschluss Bei Verstößen gegen die Inhalte und Regelungen der Kooperationsvereinbarung erfolgt der Ausschluss aus dem Bündnis gegen häusliche Gewalt. Über den Ausschluss wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen entschieden. Stand: 10.10.2016 8 Inkrafttreten und Gültigkeit der Vereinbarung Die Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Die Kooperationsvereinbarung kann zu jeder Zeit einvernehmlich geändert werden. Das Änderungsanliegen ist der Koordinatorin schriftlich anzuzeigen. Es wird dann in der nächsten Zusammenkunft des Bündnisses beraten und mit allen Bündnispartner*innen abgestimmt. Über Änderungen der Kooperationsvereinbarung wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen entschieden. Sonneberg, den 25. November 2016 ___________________________________ Christine Zitzmann Landrätin des Landkreises Sonneberg ___________________________________ Dr. Heiko Voigt Bürgermeister der Stadt Sonneberg _______________________________ Andreas Karl Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Sonneberg Stand: 10.10.2016 9 _______________________________ Andreas Barnikol Leiter Polizeiinspektion Sonneberg _______________________________ Interventionsstelle GeSa Kathrin Nordhaus & Kathrin Engel Interventionsstelle Gera Saalfeld _______________________________ Angelika Teßmer Außenstellenleiterin Weisser Ring des Landkreises Sonneberg _______________________________ Achim Ries Geschäftsführer AWO AJS gGmbH Stand: 10.10.2016 10 SUPERINTENDENTUREN SONNEBERG UND HILDBURGHAUSEN/EISFELD E.V _________________________________________________________________ Klaus Stark Geschäftsführer Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V. _______________________________ Joachim Schmidt Geschäftsführer Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen _______________________________ Frau Elke Lieback Landesgeschäftsführerin pro familia _______________________________ Kristin Kurth Geschäftsführerin des Jugendhilfevereins „Fähre“ e.V. Stand: 10.10.2016 11 _______________________________ Robert Eberth Vorsitzender des Kreissportbundes Sonneberg e.V. _____________________________________ Dietrich Werner Geschäftsführer Werkstatt für Bildung und Medien _____________________________________ Yvonne Fehn Geschäftsleiterin _____________________________________ Melanie Weigel Geschäftsführerin Stand: 10.10.2016 12
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