Kooperationsvereinbarung Bündnis gegen häusliche Gewalt im

Kooperationsvereinbarung
Bündnis gegen häusliche Gewalt im Landkreis Sonneberg
Präambel
Häusliche Gewalt bezeichnet Partnerschaftsgewalt zwischen Erwachsenen und Gewalt in
Lebensgemeinschaften, von der auch Kinder betroffen sein können. Sie findet ihren Ausdruck
in Form körperlicher, sexualisierter oder auch seelischer Gewalttaten. Dabei ist der Ort des
Geschehens nicht immer der eigene Wohnraum. Auch öffentliche Räume oder der
Arbeitsplatz können Tatorte sein.
Das Bündnis gegen häusliche Gewalt vereint Kooperationspartner*innen aus dem Landkreis
Sonneberg, die sich aktiv für Menschen einsetzen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder
bedroht sind. Das Bündnis ist aus dem vormaligen Netzwerk gegen häusliche Gewalt
entstanden.
Bündnis und Auftrag
Im Rahmen interinstitutioneller Zusammenarbeit der Bündnispartner*innen werden die
Aktivitäten aller beteiligten Institutionen koordiniert, um damit eine möglichst optimale
Abstimmung der Beteiligten zu erreichen und deren Maßnahmen zielgerichteter und
wirksamer auszugestalten. Zudem werden präventive Ziele verfolgt.
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bündnis gegen häusliche Gewalt bezieht sich auf
formale Strukturen, Strategien und operative Prozesse. Sie beinhaltet darüber hinaus auch die
Koordination von Maßnahmen bis hin zur Zusammenarbeit im Einzelfall.
Das Bündnis gegen häusliche Gewalt verfolgt kontinuierlich die regionalen Entwicklungen und
Erscheinungsbilder häuslicher Gewalt, ihre Ausprägungen und Bedingungsfaktoren. Dazu
werden relevante statistische Daten analysiert und Erfahrungen aus den verschiedenen
professionellen Kontexten ausgetauscht und ausgewertet. Ableitend daraus werden
Strategien besprochen, Zielsetzungen vereinbart, Handlungskonzepte erarbeitet und
gemeinsam umgesetzt.
Stand:
10.10.2016
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Koordination und Kooperation
Die Koordination erfolgt durch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Sonneberg und
wird von der Interventionsstelle GeSa unterstützt.
Sowohl fachlich-inhaltliche als auch strukturelle Probleme und Fragen, die im Rahmen der
interinstitutionellen Zusammenarbeit auftreten, werden bei den Zusammenkünften beraten
und einer Lösung zugeführt.
Die Koordinatorin lädt vierteljährlich zu themenbezogenen Zusammenkünften ein, moderiert
diese und koordiniert die Prozesse der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Die
Zusammenkünfte werden schriftlich protokolliert. Die Protokollführung erfolgt rotierend
durch die Bündnispartner*innen. Das Protokoll erhalten die Bündnispartner*innen per E-Mail
von der jeweils protokollführenden Person.
Voraussetzung einer gelingenden und effizienten Zusammenarbeit ist die wechselseitige
Anerkennung und Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Arbeitsbereiche,
die Transparenz des eigenen professionellen Handelns und die Einigkeit hinsichtlich der
handlungsleitenden Maximen. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit speist sich aus den
eingebrachten Ressourcen der einzelnen Bündnispartner*innen.
Die Kooperationspartner*innen erkennen die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen
und die fachlichen Konzepte der einzelnen beteiligten Institutionen an, respektieren diese und
verpflichten sich zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Handlungsleitende Maximen und Zielvereinbarung
Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung wird die Interinstitutionelle Zusammenarbeit
der Bündnispartner*innen vereinbart.
Ergebnisebene
1. Im Landkreis Sonneberg besteht ein breit angelegtes und öffentliches Bündnis
gesellschaftlicher Akteure gegen häusliche Gewalt.
Stand:
10.10.2016
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2. Häusliche Gewalt ist ein öffentliches Thema im Landkreis Sonneberg. Es finden
Veranstaltungen wie Diskussionsrunden, Seminare, Vorträge und Tagungen statt. Die
Öffentlichkeit wird regelmäßig zum Thema informiert.
3. Der Landkreis Sonneberg zeichnet sich aus durch starkes bürgerschaftliches
Engagement und Zivilcourage gegen alle Formen häuslicher Gewalt.
4. Bündnispartner*innen verpflichten sich, den gemeinsamen Auftrag unter Einsatz aller
verfügbaren Ressourcen in den jeweiligen Arbeitsfeldern umzusetzen und damit ihren
arbeitsfeldspezifischen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. Die einzelnen Beiträge der
Bündnispartner*innen sind unter dem Punkt „Beiträge der Bündnispartner*innen“
konkret benannt.
5. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt koordiniert und mit allen Bündnispartner*innen
abgestimmt durch die Koordinatorin.
Prozessebene
1. Bündnispartner*innen arbeiten vernetzt zusammen. Dies erfolgt entlang eines
gemeinsam entwickelten und abgestimmten Verfahrens (Handlungsempfehlung).
2. Bürger*innen des Landkreises Sonneberg werden im Rahmen von Fachtagen oder
anderen öffentlichkeitswirksamen Aktionen angesprochen und einbezogen. Dadurch
werden Kontakte zu Betroffenen angebahnt und der Zugang in das
Unterstützungssystem erleichtert.
3. Die Kooperation erfährt Qualifizierung durch gemeinsame Fortbildungen,
anonymisierte Fallbesprechungen sowie die Nutzung externer Fachkompetenz.
4. Das Bündnis arbeitet frei und unabhängig von parteipolitischen oder konfessionellen
Orientierungen.
Strukturebene
1. Übergeordnete Ziele aller Aktivitäten sind Prävention und Schutz vor häuslicher
Gewalt.
2. Es werden geeignete Strukturen und Rahmenbedingungen etabliert und wirksame
Handlungsstrategien erarbeitet, die Menschen im Landkreis Sonneberg vor häuslicher
Gewalt schützen und Betroffenen Zuflucht und adäquate Unterstützung gewähren.
Stand:
10.10.2016
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Personenkreis
Die Aktivitäten des Bündnisses gegen häusliche Gewalt dienen dem Schutz aller Bürger*innen
des Landkreises Sonneberg unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und individuellen
Merkmalen. Sie sind darauf gerichtet, Menschen, die von häuslicher Gewalt bedroht und/
oder betroffen sind, zu erreichen und die Zugänge in das Hilfesystem zu erleichtern.
Beiträge der Bündnispartner*innen
Im Folgenden werden die arbeitsfeldspezifischen Beiträge der Bündnispartner*innen im
Kontext des gemeinsamen Auftrages benannt:
Kreisverwaltung Sonneberg
Gleichstellungsbeauftragte
 Erstberatung und begleitende Unterstützung von Menschen, die von häuslicher
Gewalt bedroht und/ oder betroffen sind
 Vermittlung und Begleitung zu weiterführenden Fachdiensten und Behörden
 Vermittlung zu Hilfestellen im LRA (z.B. Jugendamt, sozialpsychiatrischer Dienst,
Wohngeldstelle)
 Koordination und Mitarbeit im Bündnis gegen häusliche Gewalt
 Mitwirkung an gemeinsamen Projekten und Aktionen
Jugend- und Sozialamt
 sozial- und jugendhilferechtliche Beratung
 Vermittlung von Hilfestellen im LRA
 Verfahrensweisen der Jugendhilfe im Bereich Kinderschutz,
Kindeswohlgefährdung
 Weiterleitung zu themenspezifischen Fortbildungsangeboten
Abwägung
Gesundheitsamt - Sozialpsychiatrischer Dienst
 Beratungsangebote für Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
 beratende Begleitung in Krisensituationen
 Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu weiterführenden Institutionen (Ärzte,
Therapeuten, Ämter, Beratungsstellen etc.)
Stand:
10.10.2016
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Stadtverwaltung Sonneberg
Gleichstellungsbeauftragte
 Beratung und Unterstützung von häuslicher Gewalt betroffener Menschen,
 Vermittlung zu weiterführenden Fachdiensten und Behörden
 Mitarbeit im Bündnis gegen häusliche Gewalt
 Mitwirkung an gemeinsamen Aktionstagen und Projekten
Jobcenter Sonneberg
 Unterstützung von Aktionen und Aktionstagen
 Multiplikator von Informationen an das Jobcenter (intern und extern)
Polizei
Polizeiinspektion Sonneberg
 Krisenintervention

Soforthilfe/ -vermittlung

Schutz der Opfer
Interventionsstelle GeSa
 Vorstellen der eigenen Arbeit
 Protokollführung (bei Rotation)
 fachliche Inputs in Form von Kurzvorträgen
 anonymisierte Fallbeschreibung zum Zwecke der Diskussion
 Infos zu Fortbildungsangeboten, Empfehlungen, Stellungnahmen von Verbänden auf
Bundes- und Länderebene zu relevanten Schwerpunktthemen im Rahmen häuslicher
Gewalt
WEISSER RING - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur
Verhütung von Straftaten e. V. Opferschutz in Form von Beistand, Betreuung, Begleitung
 Unterstützung bei materiellen Notlagen (z.B. Beratungscheck für Anwälte, Übernahme
weiterer Anwaltskosten)

Beratungscheck für kostenlose psychotraumatologische Erstberatung

Erholungsmaßnahmen

finanzielle Zuwendungen
Stand:
10.10.2016
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AWO AJS gGmbH
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
 Teilnahme an den Zusammenkünften
 Teilnahme an Aktionstagen
 Weitergabe von Fachwissen aus Weiterbildungen
Sozialpädagogische Familienhilfe
 Teilnahme an den Treffen
 Teilnahme an Aktionen
 Multiplikator aus Fortbildungen
Diakoniewerk der Superintendenturen Sonneberg und Hildburghausen/Eisfeld e.V.
Frauenschutzwohnung
 Schutz für gewaltbedrohte und –betroffene Frauen und Kinder
 Erstberatung und Begleitung in akuten Krisensituationen
Sozialpädagogische Familienhilfe



Teilnahme an Treffen
Teilnahme an gemeinsamen Aktionen des Bündnisses
Vermittlung an andere Bündnispartner*innen
Gewaltschutzberatung (ab 01.01.2017)



niederschwelliges Beratungsangebot für Menschen mit Erfahrungen von häuslicher
Gewalt
Teilnahme an Treffen
Teilnahme an gemeinsamen Aktionen des Bündnisses
Kreisdiakoniestelle







Teilnahme an Treffen
Vergabe von Lebensmittel „Nothilfepaketen“ bei finanziellen Schwierigkeiten
Prävention in Asylfamilien und Familien mit Migrationshintergrund
Vermittlung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Dolmetscher*innen
Anbindung an den Familientreff
Beratungen bei Interesse an Mutter-Kind-Kuren
Vermittlung an andere Bündnispartner*innen
Stand:
10.10.2016
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Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen GmbH
Kinder- und Jugendschutzdienst „Tauzeit“
 Prävention für Kinder an Schulen zum Thema häusliche Gewalt

Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche (ab Vorschulalter) und
Familien, die von Gewalt bedroht und oder betroffen sind

themenspezifische Beratung von Fachkräften

Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII
pro familia Sonneberg
 Teilnahme an den Treffen
 Durchführung gemeinsamer Projekte (z.B. zum Tag der gewaltfreien Erziehung, zum
Tag gegen Gewalt an Frauen, Präventionsprojekte für Schüler*innen usw.)
Jugendhilfeverein "Fähre" e.V. Sonneberg
 Anlaufstelle für betroffene Kinder, Jugendliche, Erwachsene
 Organisation und Mitarbeit bei Projekten der Öffentlichkeitsarbeit
Kreissportbund
 jährliche Präventionsveranstaltung „Gewalt gegen Frauen- nicht mit uns!“
(jährlicher Gedenktag am 25. November)
 Aufklärung/ Information von Multiplikator*innen, Teilnehmer*innen und Betroffenen
 Vermittlung an die Bündnispartner*innen
 Mithilfe bei Aktionen des Bündnisses
Bürgerbüro Wolkenrasen (wbm und SAZ)
 Anlaufstelle für Betroffene im Stadtteil Wolkenrasen
 Vernetzung und Vermittlung an zuständige Stellen und Mitarbeiter*innen
 Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
 Teilnahme an und Unterstützung von Fortbildungen und Fallbesprechungen
Miteinander e.V.
 Teilnahme an den Treffen, Aktionen und Veranstaltungen des Bündnisses
 interne Multiplikation
 Sensibilisierung für die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen, die von
Gewalt bedroht bzw. betroffen sind, ggf. Einbringen von Fallbeispielen
 Vernetzung und Vermittlung von Hilfen für Betroffene innerhalb des Bündnisses
Stand:
10.10.2016
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Jahresplan
Das Bündnis gegen häusliche Gewalt vereinbart jeweils in der vierten Quartalssitzung einen
konkreten Ziel- und Maßnahmenplan für das kommende Jahr. Erstmalig erfolgt dies im letzten
Quartal 2016 für das Jahr 2017. Die Abstimmung über den Jahresplan erfolgt mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen.
Datenschutz
Alle Bündnispartner*innen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
insbesondere des SGB I und SGB X einzuhalten. Eine Verarbeitung der erhobenen Daten ist
nur unter den Bedingungen des Sozialdatenschutzes zulässig.
Beitritt und Austritt
Der Beitritt weiterer Bündnispartner*innen ist nach erfolgter Beratung und Entscheidung im
Bündnis zu jeder Zeit möglich und erfolgt formal durch die Unterzeichnung der
Kooperationsvereinbarung. Über den Beitritt neuer Bündnispartner*innen wird mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen entschieden.
Es gilt das Kriterium der Freiwilligkeit der Kooperation. Bündnispartner*innen haben zu jeder
Zeit die Möglichkeit, aus der Vereinbarung auszutreten. Dies erfolgt schriftlich unter Angabe
der Gründe für den Austritt.
Ausschluss
Bei Verstößen gegen die Inhalte und Regelungen der Kooperationsvereinbarung erfolgt der
Ausschluss aus dem Bündnis gegen häusliche Gewalt. Über den Ausschluss wird mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Bündnispartner*innen entschieden.
Stand:
10.10.2016
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Inkrafttreten und Gültigkeit der Vereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Die Kooperationsvereinbarung kann zu jeder Zeit einvernehmlich geändert werden. Das
Änderungsanliegen ist der Koordinatorin schriftlich anzuzeigen. Es wird dann in der nächsten
Zusammenkunft des Bündnisses beraten und mit allen Bündnispartner*innen abgestimmt.
Über Änderungen der Kooperationsvereinbarung wird mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Bündnispartner*innen entschieden.
Sonneberg, den 25. November 2016
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Christine Zitzmann
Landrätin des Landkreises Sonneberg
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Dr. Heiko Voigt
Bürgermeister der Stadt Sonneberg
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Andreas Karl
Geschäftsführer Jobcenter
Landkreis Sonneberg
Stand:
10.10.2016
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Andreas Barnikol
Leiter Polizeiinspektion Sonneberg
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Interventionsstelle GeSa
Kathrin Nordhaus & Kathrin Engel
Interventionsstelle Gera Saalfeld
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Angelika Teßmer
Außenstellenleiterin Weisser Ring des
Landkreises Sonneberg
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Achim Ries
Geschäftsführer AWO AJS gGmbH
Stand:
10.10.2016
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SUPERINTENDENTUREN SONNEBERG
UND HILDBURGHAUSEN/EISFELD E.V
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Klaus Stark
Geschäftsführer Diakoniewerk der
Superintendenturen Sonneberg und
Hildburghausen/Eisfeld e.V.
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Joachim Schmidt
Geschäftsführer Trägerwerk Soziale Dienste
Thüringen
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Frau Elke Lieback
Landesgeschäftsführerin pro familia
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Kristin Kurth
Geschäftsführerin des Jugendhilfevereins
„Fähre“ e.V.
Stand:
10.10.2016
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Robert Eberth
Vorsitzender des Kreissportbundes
Sonneberg e.V.
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Dietrich Werner
Geschäftsführer Werkstatt für Bildung und
Medien
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Yvonne Fehn
Geschäftsleiterin
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Melanie Weigel
Geschäftsführerin
Stand:
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