Weihnachtliche Melodien auf dem Glockenspiel

47
Mitteilungsblatt der Gemeinde
Freitag, 25. November 2016
www.hirschberg-bergstrasse.de
Das Kreisjagdamt hat am 03. Dezember
2016 von 08.00 bis 15.00 Uhr eine revierübergreifende Bewegungsjagd auf
Wildschweine angeordnet.
Nähere Informationen hierzu finden Sie
auf Seite 7.
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung ausdrücklich daraufhin, dass das Mitteilungsblatt zwar
grundsätzlich freitags erscheint – gibt
es aber während der Woche einen Feiertag, verschiebt sich der Erscheinungsund damit auch der Zustellungstag auf
SAMSTAGS.
Wir bitten um Beachtung!
Um
ab ste
Au llun
sg
ab g
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49
NEU für alle Schriftführer in Hirschberg:
Sehr geehrte Schriftführerin,
sehr geehrter Schriftführer,
seit einigen Monaten arbeiten wir mit Hochdruck
an der Einführung des neuen, überarbeiteten Redaktionssystems artikelstar4.
Umso mehr freuen wir uns, dass die Umstellung
der Gemeinde Hirschberg auf das neue System
ab der Ausgabe 49 stattfinden wird.
In der ersten Stufe werden Sie vor allem ein moderneres Design im neuen artikelstar4 vorfinden. Die Bedienung entspricht jedoch weitgehend
der des artikelstar3 – Sie müssen sich somit kaum
umgewöhnen.
Neu ist auch, dass Sie zukünftig wochenübergreifend nach Ihren Artikeln suchen können.
Umstellung
auf Artikelstar 4
Die Umstellung Ihres Benutzerzugangs erfolgt
automatisch, Sie müssen hierzu nichts tun.
Auch nach der Umstellung können Sie auf Ihre
Artikel im artikelstar3 zugreifen, gleichzeitig
werden Ihre Inhalte automatisch in das neue
System übertragen.
Wichtige Informationen hierzu finden
die Schriftführer auf Seite 17.
Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
Opelstr. 29 • 68789 St. Leon-Rot
www.nussbaum-slr.de
Freitag, XX. Januar 2015
Weihnachtliche Melodien
auf dem Glockenspiel &
Weihnachtskrippenausstellung
im Hirschberger Rathaus
Wir freuen uns,
allen Hirschbergerinnen und Hirschbergern
an den Adventssonntagen um 11.00 Uhr
sowie auch am Heiligabend um 12.00 Uhr
ein kleines Konzert
auf dem Glockenspiel anbieten zu können.
Auch in diesem Jahr wird Sie
Herr Kantor Andreas Well
gerne mit Advents- und Weihnachtsliedern erfreuen.
An Heiligabend wird zusätzlich
der Evangelische Posaunenchor aufspielen.
Die BdS-Ortsverbände Leutershausen & Großsachsen
werden während des Glockenspiels
Glühwein und Stollen an die Besucher verteilen.
Nachdem die Weihnachtskrippen-Ausstellung
im letzten Jahr umständehalber
abgesagt werden musste,
wird es in diesem Jahr ab dem 1. Advent
wieder eine Ausstellung geben.
Diese kann an den 4 Adventssonntagen
nach dem weihnachtlichen Glockenspiel
sowie zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses
von Sonntag, 27.11. bis Sonntag, 18.12.2016
besucht werden.
Wichtige Rufnummern und Adressen
2 | Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirschberg · 25. November 2016 · Nr. 47
Feuerwehr Notruf 112
Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Gemeindeverwaltung
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Do. u. Fr.
Di.,
Do.,
Bürgerbüro Großsachsen
Mo. + Do.
Telefon:
Telefax:
E-Mail-Adresse:
Internet:
Bürgermeister dienstl.
Polizei Notruf 110
8-12 Uhr
8-15 Uhr
14-18 Uhr
8.30-12.30 Uhr
5 98-00
5 98-50
[email protected]
www.hirschberg-bergstrasse.de
5 98-28
Polizei
Weinheim
1 00 30
Schriesheim
0 62 03/6 13 01
Fax-Nr.
0 62 03/6 18 79
Ruftaxi
67806
Bestattungsunternehmen
Spilger GmbH, Carl-Benz-Str. 2
Tel. 51275
Holzmann, Hölderlinstr. 19
Tel. 52419
Hausärztliche Versorgung
OT Leutershausen
Ärztehaus Hirschberg:
M. Melcher, E. Rastogi
5 41 18
R. Willenbacher, S. Lippert
5 16 66
OT Großsachsen
Ärztehaus Hirschberg:
Dr. Steinhausen, Dr. Schmid, Dr. Hein
9 86 86
E. Koehler
5 72 97
Dr. A. Mußotter und St. Walter
5 12 53
Kinder- und Jugendärzte
Dres. U. Cerny-Willersinn und G. Nunninger
59 20 10
Fachärztliche Versorgung
Ärztehaus Hirschberg:
9 86 86
Fachärzte für Innere Medizin, Kardiologie und Gastroenterologie:
Dr. E. Willersinn, Dr. J. Küfer, Dr. M. Schüler und Dr. F. Gruner
Zahnärzte
OT Leutershausen
Dr. Vorfelder & Kollegen
5 26 66
Dr. Sarwar, ZÄ Barnow und ZÄ Hunold
5 12 37
OT Großsachsen
Dr. Ewald
5 89 69
ZA O. Welker und Dr. Luig
5 45 67
Dr. Kiefer und Dr. Laux
8741850
Rettungsdienst
0 62 01 /1 92 22
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 06201 116117
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
07 00/19 20 62 01
Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten und Selbstzahler-PrivAD
0 18 05/30 45 05
Seniorenheim „Am Turm“
06201/259380
Notfalltelefon für pflegende Angehörige (rund um die Uhr) 0160/7182737
Ökumenische Hospizhilfe, Weinheim
06201/185800
Wassermeister (außerh. Dienstz.)
0171/7 64 95 55
MVV Energie AG-Erdgas
Gas-Hausanschlüsse
06 21/2 90 35 73
Servicehotline
08 00/2 90 10 00
Netzbetrieb Hirschberg GmbH & Co. KG
Stromversorgung
06204/989-300
Störungsnummer
06204/989 111
oder bei Nichterreichbarkeit
0172/729 0 100
Freiwillige Feuerwehr Hirschberg
1. Kom. Peter Braun
50 70 49
2. Kom. Olaf Sebastian
25 67 97
3. Kom. Heiko Jost
5 39 37
Feuerwehrhaus Hirschberg im Komm. Hilfeleistungszentrum
Tel. 60 20 96 11
Fax 8 78 23 95
Landratsamt RNK
Jugendamt
06201/94836149
Frau Mathes
[email protected]
Sprechstunde: freitags 10 – 12 h im Rathaus
(vorherige Terminabsprache erforderlich)
26. & 27.11.2016
Notdienst für Kleintiere:
Kleintierzentrum Beyen, Landstraße 15,
Hirschberg
Tel. 06201/508550
Notdienst für Pferde:
Dr. Katrin Neuberth
Institutstraße 1, Weinheim
Tel. 06201/700700
Wir bitten um telefonische Voranmeldung, Anfahrtsplan unter
www.tierarzt-weinheim.de.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Zahnärztlicher Notfalldienst im Facharztzentrum (EG links),
Collinistr. 11, Mannheim (gegenüber Theresienkrankenhaus)
werktags – Nacht
von 19.00 bis 06.00 Uhr
Wochenende – Tag und Nacht
von Freitag 19.00 Uhr bis
Montag 06.00Uhr
gesetzliche Feiertage:
auch tagsüber von 06.00 – 19.00 Uhr
Ärztlicher Notfalldienst Weinheim
Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim
Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr
sowie an Feiertagen
Telefon-Nummer: 116117 aus allen Netzen kostenlos erreichbar
Bereitschaftsdienst der Apotheken
25.11.
26.11.
27.11.
28.11.
29.11.
30.11.
01.12.
Turmapotheke, Riedweg 1,
Tel. 06201/4949849
Palmen-Apotheke, Viernheim, Theodor-Heuss-Allee 49,
Tel. 06204/65830
Strahlenburg-Apotheke, Schriesheim, Friedrichstr. 22,
Tel. 06203/65422
Galenus-Apotheke, Ladenburg, Bahnhofstr. 23,
Tel. 06203/14323
Kronen-Apotheke, Heddesheim, Beindstr. 34,
Tel. 06203/42409
Löwen-Apotheke, Leutershausen, Hauptstr. 15,
Tel. 06201/55455
Adler-Apotheke, Viernheim, Franconvillestr. 5, Tel. 06204/73139
Hinweis: Apothekennotdienstfinder unter der Tel.-Nr. 22833 für Handys,
über Festnetz kostenfrei unter Tel.-Nr. 08000022833!
Des Weiteren gibt es Infos zu Notdiensten unter www.aponet.de.
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde
Hirschberg a.d.B.
Herausgeber:
Gemeinde Hirschberg a.d.B.
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen:
Bürgermeister Just oder sein Vertreter
im Amt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Nachhaltigkeit
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelverkaufspreis: 1,00 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
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damit Umweltauswirkungen – keine
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirschberg · 25. November 2016 · Nr. 47
Amtliche
Bekanntmachungen
Einladungen von Sitzungen mit Tagesordnung
Sitzung des Gemeinderates
Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, dem
29.11.2016, 18.30 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses, Großsachsener Straße 14, lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner
herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner
2.Haushaltsplan 2017 der Gemeinde und Wirtschaftsplan 2017
des Eigenbetriebs Wasserversorgung; Einbringung
3. Darlehen der Gemeinde; Sondertilgung;
Beratung und Beschlussfassung
4.Eigenbetrieb Wasserversorgung, Umschuldung/Prolongation eines Darlehens: Beratung und Beschlussfassung
5. Gutachterausschuss; Neubestellung zum 1.1.2017;
Beratung und Beschlussfassung
6. Baumaßnahme „Am Kohlbach“; Auftragsvergabe
7. Spielplatz Herbert-Kunkel-Straße; Umgestaltung; Beschluss
8. Änderung der Hauptsatzung;
Beratung und Beschlussfassung
9. Geschäftsordnung des Gemeinderates;
Beratung und Beschlussfassung
10. Novellierung der Gemeindeordnung; Anpassung der Richtlinien für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt;
Beratung und Beschlussfassung
11. Bekanntgaben, Anfragen und Anträge
Manuel Just, Bürgermeister
Die Erläuterungen liegen im Rathaus, Zimmer 27 und beim Bürgerdienst Großsachsen zur Einsichtnahme der Bürgerinnen und
Bürger offen.
Satzungen
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis
- Veterinäramt und Verbraucherschutz zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken vom 17.11.2016
Auf Grund von §§ 13 der Geflügelpest-Verordnung1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) i.
V.m. §§ 38 Abs. 11 und 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes2)
vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), des § 4 der Viehverkehrsverordnung3) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2010 (BGBl. I S. 203) und § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung
des Tierseuchengesetzes4) vom 19. November 1987 (GBl. S. 525)
erlässt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis folgende
Allgemeinverfügung
1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i. S.
des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung im Gebiet des
Rhein-Neckar-Kreises halten, wird eine Aufstallung des Geflügels
angeordnet
a) in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach
oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer
gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
2. Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel im Landkreis
haben im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro
Werktag verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von 10 Tieren
über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag
zu führen.
| 3
3. Für Geflügelhaltungen im Landkreis mit weniger als 1.000
Stück Geflügel gilt Folgendes:
3.1. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene
Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung
ist diese nach Gebrauch im Betrieb unverzüglich unschädlich zu
beseitigen.
3.2. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind
die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe
einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
3.3. Die Eingänge und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen sind
mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen, z.B. Desinfektionswannen oder -matten.
3.4. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vorzusehen.
4. Bestandseigene Transportfahrzeuge und -behältnisse für Geflügel sind nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 der Viehverkehrsverordnung nach
jedem Transport am Zielort zu reinigen und zu desinfizieren.
5. Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei
denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel
verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im
Landkreis verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügel- oder
Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb ihres Gemeindegebietes.
6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 6 des
Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr.
4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. Sie endet mit Ablauf des 31. Januar
2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rhein-NeckarKreis, Heidelberg, oder bei jeder anderen Dienststelle des RheinNeckar-Kreises erhoben werden.
Hinweise
1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpestverordnung hinsichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherkennung bei
gehäuften Verlusten wird hingewiesen.
2. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche
Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage des entsprechenden Zulassungsbescheides vor der Bestellung von
Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die
Liste der zugelassenen Handelsbetriebe im Internet abrufbar
unter: http://tsis.fli.bund.de/GlobalTemp/201611160920057638.
pdf
3. Nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung sind Halter von
Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern,
Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der
zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart und
ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
4. Ordnungswidrig i. S. des § 64 Nr. 17 der Geflügelpest-Verordnung und des § 32 Abs. 2 Nr. 3 des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung
zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
5. Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Abs.
3 Geflügelpest-Verordnung Ausnahmen von der in dieser Verfügung angeordneten Aufstallungspflicht genehmigt werden,
soweit
1. eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist,
2. sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere
Weise wirksam unterbunden wird und
3. sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
4 | Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirschberg · 25. November 2016 · Nr. 47
6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der GeflügelpestVerordnung an den Landesuntersuchungseinrichtungen sind
kostenfrei.
7. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann von jedermann während der Dienstzeiten im Landratsamt Rhein-NeckarKreis, Veterinäramt und Verbraucherschutz, Adelsförsterpfad 7,
69168 Wiesloch, Zimmer 002, eingesehen werden.
Wiesloch, 17.11.2016
Gez. Dr. Michael
Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564)
2)
Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I
S. 2178)
3)
Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. März 2010
4)
Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes vom 19.
November 1987 (GBl. S. 525), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. März 2004 (GBl. S. 112)
1)
Amtliche Mitteilungen
Die Gemeinde Hirschberg a.d.B.
informiert:
Ablesung der Wasserzähler
Zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung 2016 werden in der Zeit vom 7. November bis 17. Dezember 2016
die Wasseruhren abgelesen.
Die beauftragten Personen führen einen von der Gemeinde
ausgestellten Ausweis mit, der auf Wunsch vorgezeigt wird.
Bitte achten Sie darauf, dass die Wasserzähler frei zugänglich
sind.
Bürgermeisteramt Hirschberg a.d.B.
Ladengeschäft in Leutershausen, zentrale Lage, 72 m²
mit Nebenraum, WC, Kellerraum und Garage, ab sofort zu
verpachten. Das Geschäft ist mit einer Zentralheizung ausgestattet und wurde im Sommer 2013 aufwendig saniert.
Informationen erhalten Sie bei Frau Göhrig im Rathaus
Hirschberg unter 0 62 01/5 98-44.
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post an das Rathaus
Hirschberg, z. H. Frau Göhrig, Großsachsener Str. 14, 69493
Hirschberg oder per E-Mail an: [email protected]
Straßensperrung „Leutershausener Weihnachtsmarkt“
Am Sonntag, 27.11.2016, ist die Raiffeisenstraße (von der
Hauptstraße bis Bahnhofstraße) und Hölderlinstraße (von
der Friedrichstraße bis Raiffeisenstraße) in der Zeit von 7.30
bis 20.00 Uhr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Bahnhofstraße und Hauptstraße.
Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgermeisteramt
Im Zeitraum vom 28.11. bis einschließlich 01.12.2016 bleibt
die Kompostierungsanlage Weinheim wegen Asphaltarbeiten an
der Zufahrt GESCHLOSSEN!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
KliBA
Energiespar-Tipp:
Intelligent heizen mit Holz
Ein Service Ihrer Gemeinde Hirschberg
In der Übergangszeit sind Holzofen und Kamin beliebt.
Schnell ist die gute Stube eingeheizt. Das Knistern des Holzes
und der Feuerschein versöhnen mit den grauen Herbsttagen.
Der richtige Ofen: Wer in diesem Herbst darüber nachdenkt,
einen neuen Ofen zu kaufen, sollte sich gut informieren. Da
bei den kleinen und mittleren Feuerungsanlagen der Ausstoß von Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden und Feinstäuben
stieg, hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und im Jahr 2010
für die Feststofffeuerung neue Grenzwerte festgelegt. Diese
werden ab 2015 noch einmal verschärft. Deshalb kommt
es auf die Dimensionierung an: Nur bei voller Leistung hat
der Ofen sein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten.
Deshalb sollte der Ofen so bemessen sein, dass das Zimmer
nicht überheizt wird. Eine Drosselung der Luftzufuhr würde
dagegen zu einer schlechteren Verbrennung und zu deutlich
mehr Emissionen führen.
Holzauswahl und Lagerung: Wichtige Voraussetzung für ein
ungetrübtes Heizvergnügen ist auch das Holz, welches ausreichend und richtig gelagert wurde. Luftgetrockenes Holz
mit einer Restfeuchte von 15 bis 18 Prozent hat einen etwa
doppelt so hohen Heizwert wie frisch geschlagenes, feuchtes
Holz aus dem Wald. Der Ofen wird dadurch wärmer, weniger
Brennstoff wird benötigt und weniger Schadstoffe werden
emittiert. Je nach Holzart muss Brennholz ein bis zwei Jahre
gelagert werden. Der ideale Holzlagerplatz ist sonnig, luftig
und geschützt vor Regen und Schnee. Optimal sind Holzlege
oder eine Gitterbox, Keller dagegen sind nur bedingt geeignet
Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden:
Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde,
setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und
Furane frei. Das sowie die Verbrennung von PVC-haltigem
Kunststoff ist verboten. Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden
darf und was nicht. Außerdem sollte geprüft werden, welche
Brennstoffe der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet.
Richtig anfeuern: Wichtig ist beim Nachlegen nur die vom
Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur
Hälfte gefüllt ist. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von
giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher
Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich,
da mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten, d. h. dass Wasser, Teer und Säuren
die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen,
was an braunen Flecken und unangenehmen Gerüchen zu
erkennen ist. Eine gute Verbrennung erkennt man daran,
dass das Holz mit langer, hellgelber Flamme abbrennt, eine
feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem
Dach nicht oder kaum sichtbar ist.
Mehr Informationen über richtiges Heizen mit Holz finden
sie unter http:// www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/
is/223547.
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz
oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern: Peter Kolbe ist regelmäßig für Interessierte im Rathaus
vor Ort – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Interessenten können unter den Tel. Nr. 06201 598-12 bzw.
06221 998750 oder per E-Mail: [email protected] einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus,
Großsachsener Str. 14, Zimmer 19 am Donnerstag, den
01.12.2016, von 16:00 bis 18:00 Uhr vereinbaren.
Dieser Service ist eine kostenfreie Leistung der Kommune!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirschberg · 25. November 2016 · Nr. 47
| 5
Hirschberger Veranstaltungskalender Dezember 2016
Hirschberger Veranstaltungskalender Dezember 2016
Datum
Veranstalter
Veranstaltung
Veranstaltungsort
Tag Beginn
01.12.
01.12.
01.12.
02.12.
02.12.
04.12.
04.12.
04.12.
05.12.
06.12.
06.12.
15:00 h
Ev. Kirchengemeinde Gro
Seniorennachmittag/Adventsfeier
16:00 h
Kath. öff. Bücherei
Schmökertreff
19:30 h
MGV-Großsachsen
Singstunde Gemischter Chor
19:00 h Oldtimerclub Leutershausen e.V.
Clubabend
20:00 h
Kulturförderverein Hirschberg
Jahresabschluss
11:30 h
BDS Leutershausen
Glockenspiel
15:00 h
SG Leutershausen 1891 e.V.
Familiennachmittag
18:00 h
SPD Hirschberg
Weihnachtsfeier mit Ehrungen
18:30 h
CDU Gemeindeverband
CDU - Treff
09:30 h
Ev. KG Leut.
Frühstück für Frauen
15:00 h
AWO Leutershausen
PC-Treff
06.12. 17:00 h
06.12. 18:30 h
Ev. Kirchengemeinde Groß
15:30 h
16:00 h
19:30 h
16:00 h
LLL Stillgruppe Hirschberg
Kath. öff. Bücherei
MGV-Großsachsen
Ev. Kirchengemeinde Gro
Literaturkreis
ATU
Kamishibai "Das Geheimnis der
Weihnachtswichtel"
Das positive Bild v. (Weihnachts-) Kind
Schmökertreff
Singstunde Gemischter Chor
Tablet-Kurs
07.12. 15:00 h
Gemeindebücherei
09.12. 18:00 h
Ev. Kirchengemeinde Gro
Lebendiger Adventskalender
10.12. 20:00 h
Ev. Kirchengemeinde Leu
11.12. 11:30 h
BDS Leutershausen
Kath. Kirchenchor St. Jakobus
Hohensachsen
CDU Gemeindeverband
Ev. KG Leut.
08.12.
08.12.
08.12.
09.12.
11.12. 18:00 h
12.12.
14.12.
14.12.
15.12.
15.12.
15.12.
18:30 h
14:30 h
18:30 h
16:00 h
16:00 h
19:30 h
16.12. 19:00 h
17.12.
17.12.
18.12.
18.12.
18.12.
18.12.
20.12.
Ev. Kirchengemeinde Gro
Kath. öff. Bücherei
MGV-Großsachsen
Musik in Hirschberg e.V.
17:00 h
19:00 h
11:30 h
14:00 h
15:00 h
15:00 h
15:00 h
MGV 1884 Leu
FV Leutershausen
BDS Leutershausen
FV Leutershausen
SVK-Leutershausen
MGV-Großsachsen
AWO Leutershausen
21.12. 15:00 h
Gemeindebücherei
24.12. 12:00 h
24.12. 15:00 h
Posaunenchor Leutershausen
MGV 1884 Leutershausen
Ev. Gemeindehaus Gro
Saal St. Martin
Anbau Alte Turnhalle
Schützenhaus in Ladenburg
Rathaus Leutershausen
Heinrich-Beck-Halle
Gasthaus "Zur Bergstrasse"
Gasthaus "Zum Löwen"
ev. Gem. haus
Alte Villa
Winzerweg 16 bei Simon
Rathaus Hirschberg
Seniorenzentrum Am Turm, Gro
Grundschule Gro
Ev. Gemeindehaus Gro
Saal St. Martin
Anbau Alte Turnhalle
Ev. Gemeindehaus Gro
Adventskonzert Gospelchor
"Getogether"
Glockenspiel
Rathaus Leutershausen
Adventliches Musizieren
St. Jakobuskirche Hohensachsen
CDU - Fraktionssitzung
Seniorennachmittag
Gemeinderatssitzung
Kreativkreis
Schmökertreff
Singstunde Gemischter Chor
lange Nacht der
Advents&Weihnachtslieder
Weihnachtsfeier
FVL Weihnachtsfeier
Glockenspiel
FVL Jugendweihnachtsfeier
SVK-Familiennachmittag
Weihnachtsfeier des MGV
PC-Treff
Bilderbuchkino "Weihnachten ist
wenn..."
Kurrendenblasen
Weihnachtssingen
Gasthaus "Zum Löwen"
Ev. Gemeindehaus Leu
Rathaus Hirschberg
Ev. Gemeindehaus Gro
Saal St. Martin
Anbau Alte Turnhalle
Ev. Kirche Leut
Alte Synagoge, Leu
Ev. Kindergarten -SaalAula in der Martin Stöhr Schule
Rathaus Leutershausen
Aula in der Martin Stöhr Schule
Rathaus Bürgersaal Leu
Ev. Gemeindehaus Gro
Alte Villa
Grundschule Großsachsen
im ganzen Ort
Friedhof Leutershausen
6 | Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirschberg · 25. November 2016 · Nr. 47
Abfallkalender
Abfallkalender
Abfallkalender
Abfallbeseitigung / Abfuhrplan
Do
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01.12.
02.12.
03.12.
Sa
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Mo
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04.12.
Di
Mo
05.12. Restmüll/14-tägig
Grüne Tonne plus/4-Radbehälter/wöchentlich
06.12 Restmüll/4-Radbehälter/wöchentlich
07.12. Biomüll/14-tägig
Sperrmüll/Altholz*
Alttextilien/Schuhe
08.12.
09.12. Grünschnitt*
10.12.
11.12.
Mi
12.12. Grüne Tonne plus/14-tätig
Grüne Tonne plus/4-Radbehälter/wöchentlich
13.12. Restmüll/4-Radbehälter/wöchentlich
14.12.
15.12.
16.12.
Mi
Di
Mi
Do
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Sa
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Mo
Di
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Fr
D E Z E M B E R 2016
Do
17.12.
18.12.
19.12. Restmüll/14-tägig
Grüne Tonne plus/4-Radbehälter/wöchentlich
20.12. Restmüll/4-Radbehälter/wöchentlich
21.12. Biomüll/14-tägig
Sperrmüll/Altholz*
Alttextilien/Schuhe*
22.12.
Fr
23.12. Grünschnitt*
Sa
So
Mo
Di
24.12.
25.12.
26.12.
27.12. Grüne Tonne plus/14-tätig
Grüne Tonne plus/4-Radbehälter/wöchentlich
Glasbox
28.12. Restmüll/4-Radbehälter/wöchentlich
!
!
Do
29.12.
Fr
Sa
30.12.
31.12.
* auf Abruf zu den oben angegebenen Terminen!
!abweichender Abfuhrtag
! Selbstanlieferungen sind zurzeit bei der AVR-Anlage in Hirschberg nicht möglich. Bitte weichen Sie
auf die AVR Anlagen Wiesloch, Bruchwiesen 8 und Ketsch, An der Speyerer Landstraße/L 722 aus.
Ab 2016 NEU!
• Die Leerung der Biomülltonnen findet ab sofort – bis auf wenige Ausnahmen – mittwochs statt!
• Für die Abholung von Elektrogeräten/Schrottgibt es keine 14-tägigen Abholtermine mehr !
Bitte melden Sie Ihren Abholauftrag wie gewohnt an und kalkulieren Sie eine Frist von 4 Wochen bis zur Abholung ein. Der individuelle Abholtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
!! Hinweis: Kleinelektrogeräte können in kleinen Mengen auch im Rathaus Leutershausen
kostenlos abgegeben werden !!
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem AVR-Abfallkalender 2016.
Kontaktdaten der AVR Kommunal GmbH:
Telefonnummer Zentrale: 07261/931-0
Auftragsannahme: 07261/931-310 Anmeldungen/Abholaufträge
Privatkunden: 07261/931-202
Firmenkunden: 07261/931-395
Störungen bei der Abfuhr: 07261/931-931 Internet: www.avr-kommunal.de
e-mail: [email protected]
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
07 00/19 20 62 01
Ärztlicher Akut-Dienst für Privatpatienten und Selbstzahler-PrivAD
0 18 05/30 45 05
Seniorenheim „Am Turm“
06201/259380
Notfalltelefon für pflegende Angehörige (rund um die Uhr) 0160/7182737
Ökumenische Hospizhilfe, Weinheim
06201/185800
Wassermeister (außerh. Dienstz.)
0171/7 64 95 55
MVV Energie AG-Erdgas
Gas-Hausanschlüsse
06 21/2 90 35 73
Servicehotline
08 00/2 90 10 00
Netzbetrieb Hirschberg GmbH & Co. KG
Stromversorgung
06204/989-300
Störungsnummer
06204/989 111
oder bei Nicht-erreichbarkeit
0172/729 0 100
Freiwillige Feuerwehr
der nächsten Seite.
Informationen auf Hirschberg
Weitere
1. Kom. Peter Braun
50 70 49
2. Kom. Olaf Sebastian
25 67 97
3. Kom. Heiko Jost
5 39 37
Feuerwehrhaus Hirschberg im Komm. Hilfeleistungszentrum
Tel. 60 20 96 11
Fax 8 78 23 95
Landratsamt RNK
Jugendamt
06201/94836149
Frau Mathes
[email protected]
Sprechstunde: freitags 10 – 12 h im Rathaus
(vorherige Terminabsprache erforderlich)
Ende des kostenlosen Teils
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Impressum
Amtsblatt der Gemeinde
Hirschberg a.d.B.
Herausgeber:
Gemeinde Hirschberg a.d.B.
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen:
Bürgermeister Just oder sein Vertreter
im Amt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Nachhaltigkeit
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
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zum Halbjahresende möglich.
Einzelverkaufspreis: 1,00 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
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Mitteilungsblatt Hirschberg · Anzeigen
25. November 2016 · Nr. 47
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Laufzeit des Vertrages und werden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, entfallen ab dem Tag der Fahrerkreis- bzw. SF-Klassenänderung die Aktionskonditionen. Audi ServiceKomfort für Neuwagen beinhaltet Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing,
Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, sowie die Audi Anschlussgarantie der
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Nr. 47 · 25. November 2016 · Mitteilungsblatt Hirschberg
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Die Bierlegende kehrt zurück
Renaissance eines alten Bierrezeptes: „Kurpfalzbräu Helles“ ist wieder da
Plankstadt, 4. November 2016
– Alter Bierstil neu interpretiert: eine Kurpfälzer Bierlegende kommt wieder. Das
„Helle“ war bis in die 1960er
Jahren buchstäblich in aller
Munde. Gebraut nach einem
Rezept aus den 1950er Jahren ist das traditionelle Bier
eine Hommage gleichermaßen an die WeldeBraumeister
Johann Welde und Hans
Hirsch. Damals wie heute wird
das „Helle“ mit handwerklicher Sorgfalt, bestem Brauwasser, feinem Aromahopfen
und mit Kurpfälzer Gerste
eingebraut. Abgefüllt findet
sich das Bier in der altbekannten und vertrauten braunen
Halbliter-Euro-Flasche wieder. Sie ziert ein Etikett, das
sich am Original aus eben jenen 1950er Jahren orientiert.
Das „Kurpfalzbräu Helles“ ist
in hellblauen Kästen ab sofort
im Handel erhältlich.
Mit dem süffigen Hellen erobert
ein schönes Stück Heimat die
hiesigen durstigen Kehlen zurück. Ein Bier ohne Wenn und
Aber, ein ehrliches Helles, das
hat in der Kurpfalz eine lange
Tradition. So gab es beispielsweise viele Jahrzehnte lang bis
in die 1960er Jahre hinein die
Biersorten „Kurpfalz-Tropfen“
und „Kurpfalz Spezial“. Die original Rezepte dieser Kurpfälzer
Biere aus dem Hause Welde
dienten als Vorbild für das wiederentdeckte Bier. Das Helle
war schon immer mit seiner
geringen Bitternote und dem
vollmundigen Geschmack ein
Gegenpol zum spritzig-herben
Pilsbier. Und wie früher wurde
es nach alter Tradition und mit
besten regionalen Rohstoffen
eingebraut. Nur der verwendete Aromahopfen kommt
nicht aus der Region, sondern
aus der bayerischen Hallertau.
„Bestes Gerstenmalz aus dem
fruchtbaren Kurpfälzer Boden, vermaischt mit unserem
verbrieft guten Brauwasser aus
dem 172 Meter tiefen Brunnen,
gibt dem Bier eine unverwechselbare aromatische Malznote“,
erklärt Braumeister Stephan
Dück. Schließlich wachse in
der sonnenverwöhnten Kurpfalz seit jeher Braugerste von
bester Qualität, so Dück weiter.
„Durst wird durch Bier
erst schön“
Erinnern Sie sich noch? Wirtschaftswunderzeit, Aufbruch,
grenzenlose
Werbeversprechen. Heute undenkbar, aber
in den 50er und 60er Jahren
des vergangenen Jahrhunderts
hieß es beispielsweise kurz und
knapp „Bier ist gesund, sagt
der Arzt“. Oder „Durst wird
durch Bier erst schön“. Die alten
Plakate mit dem blauen Hintergrund zeigen einen Arzt mit
Stethoskop, weißem Kittel –
und Bier. Und ein großes, mit
kühlem sonnengelbem Bier gefülltes Glas in blauem Himmel
über einer Wüste mit kleinen
Palmen und einem durstigen Mann. Die bunten Bilder
erfreuen sich als Emaille- oder
Blechschilder noch heute großer Beliebtheit. In und um
Schwetzingen sagte man damals außerdem ganz unumwunden „Reines Bier, reine
Freude“. Im Wirtshaus hieß
es lyrisch-passend dazu: „Des
Morgens ist ein Bier so gut,
desgleichen zu Mittage; des
Nachmittags nicht schaden
tut, macht abends keine Plage.
Hingegen soll ein Krügelein
um Mitternacht nicht schädlich
sein…“.
Belassen wir es dabei, denn die
Zeiten sind vorbei. Aber das
Helle, das ist wieder da und
erfreut sich als Löscher von
echtem Bierdurst wachsender
Beliebtheit. Und das ist auch
gut so.
Heute umschreibt der Biersommelier Dück das Bier so:
„Erfrischend prickelnd, rund
im Geschmack, ein reines
Bier. Samtweicher, milder Geschmack mit dezenter Süße
und zartem Duft von Hopfennuancen.“ Dem neuen hellen
Bier ließ man alle nötige Zeit
zum Reifen, nachdem es handwerklich sorgfältig hergestellt
wurde. Und im „Willy-Becher“,
so heißt das unkomplizierte
Bierglas aus alten Zeiten, fühlt
sich das Bier von hier pudelwohl.
Info:
Kurpfalzbräu Helles
Untergäriges Bier
5,20 % Vol.alc.
12,2 % Stammwürze
20 x 0,5 l-Flaschen im Kasten
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Kurpfalzbräu Helles – Schmeckt süffig und löscht den Durst
Mitteilungsblatt Hirschberg · Anzeigen
25. November 2016 · Nr. 47
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Nr. 47 · 25. November 2016 · Mitteilungsblatt Hirschberg
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Der AWO Kreisverband Rhein-Neckar e. V. betreut als anerkannter
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und Erwachsene in den Bereichen Sozialpsychiatrie, Altenhilfe,
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Erzieher/-in oder Kindheitspädagoge/-in, verfügen über Berufserfahrung,
sind sozial engagiert, haben eine positive Ausstrahlung und arbeiten
gerne im Team.
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Export, Controlling, Sekretariat, technisch. Einkauf.
Habe Auslandserfahrung und spreche verhandlungssicheres
Englisch. Würde gerne bis zu 30 Std./Woche arbeiten.
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Ihre Aufgaben: Als Pädagogische Hilfskraft sind Sie mitverantwortlich für
die Betreuung und Förderung der Kinder, sind Ansprechpartner/-in der
Eltern, arbeiten am pädagogischen Konzept mit und beteiligen sich an
der Öffentlichkeitsarbeit der Kinderkrippe.
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In unserer Kinderbetreuung steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt und
wir legen Wert auf gute Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter/-innen.
Eine intensive Teamarbeit und gegenseitige Unterstützung tragen dazu
bei, ebenso wie Rahmenbedingungen, die auf eine qualitativ hochwertige
pädagogische Arbeit ausgerichtet sind.
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Kinderbetreuung, haben Praxiserfahrung und Freude an der Arbeit mit
Kindern, sind sozial engagiert, haben eine positive Ausstrahlung und
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Kreisverband Rhein-Neckar e. V., „AWO Waldkindergarten“, Burggasse 23,
69469 Weinheim, zu Händen Frau Fugger, E-Mail: [email protected]. Für Fragen steht Ihnen Frau Mehring gerne zur Verfügung:
Telefon 06201 2593855 oder [email protected]
Mitteilungsblatt Hirschberg · Anzeigen
25. November 2016 · Nr. 47
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Erfahrung in der Beförderung von Rollstuhlfahrern.
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Neuverpachtung
der Cafeteria
im Hallenbad
Das Hallenbad der Gemeinde Heddesheim, das nach
einer Investition von rd. 2,3 Mio. € umfassend saniert
wurde, wird in Kürze wieder eröffnet.
Ein wichtiger Bestandteil des Hallenbades mit seinen
jährlich etwa 80.000 Besuchern ist die Cafeteria, die
sich im Eingangsbereich befindet und eine Fläche von
ca. 40 m² umfasst. Die Anzahl der zu
bewirtschaftenden Sitzplätze beläuft sich auf ca. 40
Stück. Darüber hinaus stehen eine Theke, ein Lager
und ein Küchenraum zur Verfügung, in dem einfache
Speisen zubereitet werden können.
Vor dem Hallenbad kann zusätzlich eine Freifläche zur
Außenbewirtschaftung genutzt werden.
IMMOBILIEN – KAUF
Ackerland zu kaufen gesucht
Rückpacht möglich, absolute Diskretion
Aussagefähige Angebote unter Chiffre 101180 an
Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Postfach 6564, 68784 St. Leon-Rot
Zur Wiedereröffnung Anfang Dezember sucht die
Gemeinde Heddesheim schnellstmöglich einen neuen
Pächter für die Cafeteria im Hallenbad.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 02.12.2016 an
das Bürgermeisteramt Heddesheim, Fritz-KesslerPlatz, 68542 Heddesheim.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ebert von
unserem Gebäudemanagement, Tel.: 06203/101-273.
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Nr. 47 · 25. November 2016 · Mitteilungsblatt Hirschberg
Wir begleiten Sie bei Ihren Schlüsselmomenten
Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses bildet einen Schlüsselmoment im
Leben eines jeden Menschen. Vertrauen Sie bei dieser Entscheidung neben Ihrem Bauch auf
unsere Köpfe – damit die Entscheidung, die Sie ein Leben lang begleiten wird, die richtige ist.
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oder Freunde oder Verwandte
damit beschenken möchte, hat
die Qual der Wahl. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt
werden, für wen das Handy gedacht ist. Kinder und Jugendliche stellen andere Erwartungen an ein Mobiltelefon als
ältere oder kranke Menschen.
Das erste eigene Handy muss
nicht unbedingt neu gekauft
werden. Wichtiger als die Wahl
des Modells ist für Eltern, mit
ihren Kindern feste Regeln für
die Nutzung zu vereinbaren.
So lernen sie mit dem Mobil­
telefon verantwortungsbewusst
umzugehen. Dazu gehört auch,
Kinder für die Kosten zu sensibilisieren, die durch die Handynutzung entstehen. Für alte
und kranke Menschen können
leistungsfähige Handys und
Smartphones nützlich sein,
denn durch Apps zur Überwachung der Gesundheit lässt
sich der Funktionsumfang
vieler Geräte sinnvoll erweitern. Auch Menschen mit körperlichen oder sensorischen
Einschränkungen können von
modernen Mobilfunkgeräten
profitieren. Mithilfe von Handykameras, Sprachgeneratoren, Screenreadern und Brailleschrift werden Handys und
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Füße nicht hochstellen: Auf die Haltung
kommt es an
Mietwagen im Urlaub: Genau hinschauen
(DEKRA/red). Die Unfallsachverständigen von DEKRA
warnen davor, während der
Autofahrt die Füße auf den Instrumententräger zu stellen. Die
Autoinsassen müssten sich darüber im Klaren sein, dass durch
die falsche Sitzposition („outof-position“) der Unfallschutz
des Sicherheitsgurtes, dem
Lebensretter Nummer 1 im
(DEKRA/red). Wer am Urlaubsort mit einem Mietwagen
auf Tour geht, sollte sich bei
der Übernahme des Fahrzeuges etwas Zeit für einen kleinen Fahrzeugcheck nehmen.
Wichtig sind vor allem unbeschädigte Reifen mit genügend
Profil und Druck, funktionierende Bremsen, Beleuchtung
und Sicherheitsgurte. Vor al-
Auto, weitgehend verlorengehe. „Bei einem Aufprall rutscht
die Person beim sogenannten
Submarining unter dem Gurt
nach vorn durch, während der
ausgelöste Airbag die Beine
und Knie nach hinten in Richtung Kopf schleudert. Schlimme Verletzungen sind dabei
programmiert“, warnt DEKRA
Unfallexperte Thomas Gut.
lem im sonnigen Süden trägt
eine intakte Klimaanlage zu einem angenehmen Ausflug bei.
Wer keinen Vollkaskoschutz
abgeschlossen hat, sollte das
Fahrzeug auch auf Vorschäden
insbesondere an der Karosserie
und am Unterboden prüfen
und vorliegende Auffälligkeiten im Protokoll vermerken
lassen.
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Ärger im Fitnessstudio
(VBZ/red). Kündigung nach
Umzug? Mitnahme eigener
Getränke? Plötzliche Preiserhöhung? Einige Fitnessstudios
versuchen, die Nutzung ihres
Angebots in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren
Gunsten und zum Nachteil
der Kunden zu regeln. Nicht
selten führt das zu Streit. „Einige der Regelungen benachteiligen Verbraucher und sind
eindeutig nicht erlaubt“, sagt
Dunja Richter, Juristin der
Verbraucherzentrale BadenWürttemberg. Beispielsweise
ist das Verbot, eigene Getränke mitzunehmen, nicht rechtens. Auch wenn Studiobetreiber etwas Anderes behaupten:
Die Mitnahme eigener Getränke ist erlaubt, nur aus Si-
cherheitsgründen könnte das
Mitbringen von Glasflaschen
untersagt oder die Nutzung
eingeschränkt werden. Die
Kündigung des Vertrags vor
Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt
werden. „Liegt ein wichtiger
Grund vor, kann der Vertrag
durch den Kunden auch vor
Ablauf der Laufzeit gekündigt
werden“, so Richter. Wichtige
Gründe können beispielsweise
schwere dauerhafte Erkrankung oder auch der Umzug
des Fitnessstudios sein. Kunden, die Ärger mit ihrem
Fitnessstudio haben, finden
weitere Informationen auf der
Homepage der Verbraucherzentrale.
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